AFW/0001/2021
Bundesfinanzschule - Bau Ausweichparkplätze/Lagerplatz - Maßnahmen für die Froschwanderung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalanfrage
1314 Zeichen
CDU-Fraktion in der BV-West
CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
Münster, 14.01.2021
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 M ü n s t e r
AFW/0001/2021
Anfrage an die Verwaltung
Bundesfinanzschule – Bau Ausweichparkplätze/Lagerplatz – Maßnahmen für die
Froschwanderung
1. Gibt es konkrete Auflagen der Verwaltung, um die Froschwanderung sicher zu stellen?
2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass diese Auflagen eingehalten werden?
Bitte um Beantwortung schriftlich oder mündlich zur nächsten Sitzung der BV-West.
Begründung:
Zwischen dem Waldgelände am Horstmarer Landweg und dem Teich auf dem Gelände der
Bundesfinanzschule gibt es zur Laichzeit eine rege Froschwanderung. Beim Bau des
Ausweichparkplatzes sollten, nach Aussage der Verwaltung in der BV-West, Maßnahmen zur
Sicherstellung der Froschwanderung getroffen werden. Nach Aussagen einiger Anwohner hat die
ausführende Baufirma diese Maßnahmen nur rudimentär eingehalten.
gezeichnet:
Peter Hamann
Christian Hinzmann
Thomas Lilge
Karin Park-Luikenga
Nicholas Reuting
Nils Schappler
Peter Wolfgarten
Antwort der Verwaltung vom 21.01.2021
3328 Zeichen
Bauordnungsamt . 21.01.2021 Frau Watermann 6355 Bezirksverwaltung Münster-West über Amt 67 über Herrn Stadtbaurat Denstorff Errichtung eines Parkdecks auf dem Grundstück Gescherweg 94 Anfrage der CDU-Fraktion in der BV-West (Anfrage-Nr. AFW/0001/2021) Zur v. g. Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.01.2021 wird wie folgt Stellung genommen: Das am Gescherweg 100 ansässige Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) der Bundesfinanzverwaltung Münster plant eine deutliche Erweiterung seiner Ausbildungskapazitäten und Unterbringungsmöglichkeiten für die Studierenden. In: diesem Zusammenhang sind bauliche Erweiterungen (u. a. Errichtung eines Lehrsaalgebäudes, Wohngebäudeerweiterungen) vorgesehen. Für den Nachweis der baurechtlich notwendigen ‚Stellplätze ist eine Überbauung der bisherigen ebenerdigen Stellplatzanlage mit. einem |- geschossigen Parkdeck geplant. Für die während der Bauphase für das Parkdeck entfallenden Parkplätze soll eine Interimsparkfläche auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche entlang des Horstmarer Landweges erstellt werden. U. a. für die Errichtung der temporären Parkfläche hat der BLB NRW im Rahmen des - bauaufsichtlichen Zustimmungsverfahrens (das Bauvorhaben bedarf _ keiner Baugenehmigung) im August 2020 Planunterlagen beim Bauordnungsamt der Stadt Münster eingereicht. Im Rahmen des v. g. Verfahrens wurde u. a. das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit beteiligt, da sich auf dem Grundstück der BWZ ein Gewässer befindet, in dem seit vielen Jahren Amphibien wie Erdkröten laichen. Die CDU-Fraktion fragt an, ob es konkrete Auflagen der Verwaltung zur Sicherstellung der Froschwanderung gebe und wie sichergestellt sei, dass diese Auflagen eingehalten werden. In den vergangenen Jahren fand eine Amphibien-Wanderung vor allem. von dem Waldbereich nordöstlich des Horstmarer Landweges zum Gewässer auf dem Gelände der Bundesfinanzschule statt. Zum Schutz der Amphibien wurde in der Vergangenheit temporär ein Zaun aufgestellt. Die Anzahl der Amphibien hat jedoch in den letzten Jahren abgenommen, so dass in Absprache mit .der den Zaun betreuenden NABU- Naturschutzstation in den letzten Jahren kein Amphibienzaun mehr aufgestellt worden ist. Bei der Kartierung durch den vom BLB NRW beauftragten Artenschutzgutachter, welcher die Baumaßnahmen begleitet, wurden ebenfalls nur relativ wenige Amphibien angetroffen. Ursache könnten die letzten niederschlagsarmen Jahre sein. Aus Vorsorgegründen schlug der Gutachter dennoch vor, zum Schutz der wandernden Amphibien den Parkplatz mit einer niedrigen (und daher für Zerstörungen und Sturm wenig anfälligen) Holzzaunanlage zu versehen, damit die Amphibien gezwungen sind, um den Parkplatz herum zu wandern. An den Zufahrten bzw. dem Zugang sind Gitter-Roste vorgesehen, damit auch dort für die Amphibien ein Zugang nicht möglich ist. Die v. 9. Maßnahmen werden bis zur Inbetriebnahme der Parkplatzfläche (voraussichtlich im Februar) in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde umgesetzt und dort auch dokumentiert. Zurzeit sind die Gitterroste noch mit Kanthölzern gefüllt, die jedoch mit Inbetriebnahme freigelegt werden. Die untere Naturschutzbehörde wird auch kontrollieren, dass der Amphibienschutzzaun während der gesamten Zeit der Parkplatznutzung funktionsfähig bleibt. Im-Auftrag I GW N nz Watermann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: beantwortet
Zur SitzungOrte (3)
- Mauritzstraße 4
- Horstmarer Landweg
- Gescherweg 100
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AFW/0001/2021
- Typ
- Anfrage in der BV West
- Datum
- 15.01.2021
- Erstellt
- 14.01.2021 16:14