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AFW/0001/2021

Bundesfinanzschule - Bau Ausweichparkplätze/Lagerplatz - Maßnahmen für die Froschwanderung

Anfrage in der BV West 15.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 11.02.2021, TOP 4.3

Originalanfrage

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Antwort der Verwaltung vom 21.01.2021

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Originalanfrage

1314 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV-West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
Münster, 14.01.2021 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
          AFW/0001/2021 
 
 
Anfrage an die Verwaltung 
Bundesfinanzschule – Bau Ausweichparkplätze/Lagerplatz – Maßnahmen für die 
Froschwanderung 
 
1. Gibt es konkrete Auflagen der Verwaltung, um die Froschwanderung sicher zu stellen? 
2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass diese Auflagen eingehalten werden? 
 
Bitte um Beantwortung schriftlich oder mündlich zur nächsten Sitzung der BV-West. 
 
Begründung: 
 
Zwischen dem Waldgelände am Horstmarer Landweg und dem Teich auf dem Gelände der 
Bundesfinanzschule gibt es zur Laichzeit eine rege Froschwanderung. Beim Bau des 
Ausweichparkplatzes sollten, nach Aussage der Verwaltung in der BV-West, Maßnahmen zur 
Sicherstellung der Froschwanderung getroffen werden. Nach Aussagen einiger Anwohner hat die 
ausführende Baufirma diese Maßnahmen nur rudimentär eingehalten. 
 
 
gezeichnet: 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Karin Park-Luikenga 
Nicholas Reuting 
Nils Schappler 
Peter Wolfgarten

Antwort der Verwaltung vom 21.01.2021

3328 Zeichen

Bauordnungsamt . 21.01.2021
Frau Watermann 6355

Bezirksverwaltung Münster-West

über

Amt 67
über

Herrn Stadtbaurat Denstorff

Errichtung eines Parkdecks auf dem Grundstück Gescherweg 94
Anfrage der CDU-Fraktion in der BV-West (Anfrage-Nr. AFW/0001/2021)

Zur v. g. Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.01.2021 wird wie folgt Stellung genommen:

Das am Gescherweg 100 ansässige Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) der
Bundesfinanzverwaltung Münster plant eine deutliche Erweiterung seiner
Ausbildungskapazitäten und Unterbringungsmöglichkeiten für die Studierenden. In: diesem
Zusammenhang sind bauliche Erweiterungen (u. a. Errichtung eines Lehrsaalgebäudes,
Wohngebäudeerweiterungen) vorgesehen. Für den Nachweis der baurechtlich notwendigen
‚Stellplätze ist eine Überbauung der bisherigen ebenerdigen Stellplatzanlage mit. einem |-
geschossigen Parkdeck geplant. Für die während der Bauphase für das Parkdeck
entfallenden Parkplätze soll eine Interimsparkfläche auf einer bisher landwirtschaftlich
genutzten Fläche entlang des Horstmarer Landweges erstellt werden.

U. a. für die Errichtung der temporären Parkfläche hat der BLB NRW im Rahmen des
- bauaufsichtlichen Zustimmungsverfahrens (das Bauvorhaben bedarf _ keiner
Baugenehmigung) im August 2020 Planunterlagen beim Bauordnungsamt der Stadt Münster
eingereicht. Im Rahmen des v. g. Verfahrens wurde u. a. das Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit beteiligt, da sich auf dem Grundstück der BWZ ein Gewässer befindet, in
dem seit vielen Jahren Amphibien wie Erdkröten laichen.

Die CDU-Fraktion fragt an, ob es konkrete Auflagen der Verwaltung zur Sicherstellung der
Froschwanderung gebe und wie sichergestellt sei, dass diese Auflagen eingehalten werden.

In den vergangenen Jahren fand eine Amphibien-Wanderung vor allem. von dem
Waldbereich nordöstlich des Horstmarer Landweges zum Gewässer auf dem Gelände der
Bundesfinanzschule statt. Zum Schutz der Amphibien wurde in der Vergangenheit temporär
ein Zaun aufgestellt. Die Anzahl der Amphibien hat jedoch in den letzten Jahren
abgenommen, so dass in Absprache mit .der den Zaun betreuenden NABU-
Naturschutzstation in den letzten Jahren kein Amphibienzaun mehr aufgestellt worden ist.

Bei der Kartierung durch den vom BLB NRW beauftragten Artenschutzgutachter, welcher die
Baumaßnahmen begleitet, wurden ebenfalls nur relativ wenige Amphibien angetroffen.
Ursache könnten die letzten niederschlagsarmen Jahre sein. Aus Vorsorgegründen schlug
der Gutachter dennoch vor, zum Schutz der wandernden Amphibien den Parkplatz mit einer

niedrigen (und daher für Zerstörungen und Sturm wenig anfälligen) Holzzaunanlage zu
versehen, damit die Amphibien gezwungen sind, um den Parkplatz herum zu wandern. An
den Zufahrten bzw. dem Zugang sind Gitter-Roste vorgesehen, damit auch dort für die
Amphibien ein Zugang nicht möglich ist.

Die v. 9. Maßnahmen werden bis zur Inbetriebnahme der Parkplatzfläche (voraussichtlich im
Februar) in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde umgesetzt und dort auch
dokumentiert. Zurzeit sind die Gitterroste noch mit Kanthölzern gefüllt, die jedoch mit
Inbetriebnahme freigelegt werden.

Die untere Naturschutzbehörde wird auch kontrollieren, dass der Amphibienschutzzaun
während der gesamten Zeit der Parkplatznutzung funktionsfähig bleibt.

Im-Auftrag
I GW N nz

Watermann

Beratungsverlauf (1)

11.02.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.3 Anfrage Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mauritzstraße 4
  • Horstmarer Landweg
  • Gescherweg 100

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Details

Aktenzeichen
AFW/0001/2021
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
15.01.2021
Erstellt
14.01.2021 16:14