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SV-2020/0037

Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 12. Juni 2020 betr. Digitalisierungsinitiative zur Chancengleichheit beim Homeschooling

Antrag 16.06.2020

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SV-2020/0037

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Vorlage-Nr. SV-2020/0037 
 
 
Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 
12. Juni 2020 betr. Digitalisierungsinitiative zur Chancengleichheit beim Homeschooling  
 
 
 
 
      
   
           
Darmstadt, 12.06.2020  
 
 
 
Antrag:  Digitalisierungsinitiative zur Chancengleichheit beim Homeschooling  
  
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,   
Der Magistrat wird aufgefordert,  
  
die Corona Pandemie hat deutlich die Chancenungleichheit innerhalb der Schülerschaft 
aufgezeigt. Zwischen 10 – 30 Prozent aller Schüler*innen waren aufgrund fehlender 
technischer Ausstattung gar nicht in der Lage, in ausreichendem Maß am durchgeführten 
„Home Schooling“ teilzunehmen. Oberstes Ziel muss es sein, den direkten Unterricht durch 
Lehrkräfte durchzuführen und aufrecht zu erhalten. Nur diese Form des Unterrichtens kann 
dem Anspruch unserer Kinder auf Bildung gerecht werden. Unterricht über digitale Medien 
kann und sollte immer nur im Notfall eingesetzt werden. Trotzdem benötigt jedes Kind eine 
ausreichende digitale Handhabe, die nicht nur fürs Homeschooling erforderlich ist, sondern in 
der heutigen Zeit zu einer Grundversorgung zur Gewährleistung der Teilhabe an der 
Gesellschaft gehört.    
 
Es besteht die Gefahr, dass es auch nach der Rückkehr zur räumlichen Vollbeschulung immer 
wieder Situationen geben wird, in denen sich die Kinder in eine Quarantäne begeben müssen 
bzw. das Homeschooling wieder aufgenommen werden muss. Deshalb ist es eine Pflicht, für 
alle Schulkinder in Darmstadt die nötige Grundausstattung mit Beginn des kommenden 
Schuljahres zur Verfügung zu stellen.   
 
1.) Hierzu ist dringend ein Mindeststandard von Seiten des Schulamtes festzulegen, was in 
einem Haushalt vorhanden sein muss, um eine vollumfängliche Teilnahme am Homeschooling 
zu gewährleisten.   
2.) Über die Lehrer*innen, die Schulsozialarbeiter*innen oder die Elternbeiräte sind in den 
Klassen über ein schnellstmöglich zu erstellendes Formblatt Abfragen durchzuführen, welche 
Bedarfe in welchem Haushalt bestehen.

2 
3.) Alle erforderliche Hardware ist per Mietmodell oder per Kauf ab dem Schuljahr 2020/2021 
zur Verfügung zu stellen 
3.1. Sollten die Mittel des Bundes an die Familien direkt vergeben werden, ist eine IT 
Beratungsmöglichkeit bei der Stadt zu schaffen, bei der sich die Eltern über den Kauf der 
nötigen Hardware beraten lassen können.   
3.2 Sollten die Bundesmittel von der Stadt verwaltet werden, ist zum einen das Mietmodell und 
dessen Umsetzung umgehend zu prüfen. Ferner müssen Kontakte zu Lieferanten 
aufgenommen werden, um zu prüfen, welcher Zulieferer den erhöhten Bedarf in welchem 
Zeitraum decken könnte.   
 
4.) Bei einer Entscheidung zum Kauf von Hardware sind umgehend Verhandlungen  mit 
entsprechenden Lieferanten aufzunehmen, um eine schnelle und umfassende Lieferung 
gewährleisten zu können.   
5.) Bevorzugt sind hierbei deutsche Anbieter wie Medion oder Terra IT in Betracht zu ziehen    
6.) Die Ausgabe erfolgt ähnlich wie die Lehrmittelvergabe über die Schulen selbst.  
7.) Jedes Kind, das eine weiterführende Schule besucht, wird zum Schuljahr 2020/2021 mit 
einer Office 365 A3 Lizenz ausgestattet.   
8.) Für den Fall eines erneuten Lockdowns sind vom Schulamt Konzepte zu erarbeiten, wie 
benachteiligte und schwächere Kinder in den Schulen auch während eines solchen Zeitraums 
beschult werden können bzw. wenigstens die Möglichkeit erhalten, die Räume zu nutzen.    
9.) Es ist sicher zu stellen, dass jedes Kind eine ausreichende Bandbreite zur Teilnahme am 
Homeschooling zur Verfügung hat. Es ist vom Schulamt zu definieren, welche Bandbreite 
erforderlich ist. Kinder, deren Eltern sich keinen ausreichenden Vertrag leisten können, sind zu 
unterstützen.   
 
Der Ausfall vieler Lehrkräfte (aus häufig nicht überprüften Gründen) stellt die Schulen vor 
große Schwierigkeiten.  Grundsätzlich gilt, dass auch Lehrer, wie alle Arbeitnehmer, ihre Arbeit 
zu absolvieren haben und ansonsten ein Verstoß gegen das Anstellungs- oder 
Beamtenverhältnis vorliegt. Durch die Rezession werden auf dem Arbeitsmarkt auch gut 
qualifizierte Menschen freigesetzt, die durch eine Qualifikationsmaßnahme in den Schuldienst 
übernommen werden könnten. Dies wäre auch eine Möglichkeit, dem immer stärker werdenden 
Lehrer*innenmangel zu begegnen. 
  
Die Stadt setzt sich deshalb beim Land dafür ein, dass:  
10.) Wir fordern das Land als Arbeitgeber bzw.  Auch die einzelnen Schulen auf, hier 
konsequenter zu prüfen und auch mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen bzw. Disziplinarischen 
Konsequenzen zu reagieren.   
11.) Sowohl Kurz- als auch mittelfristig Programme für Quereinsteiger bzw. 
Schulungsprogramme für geeignete Personen aus der Wirtschaft aufgesetzt werden.   
12.) Das aktuelle Curriculum auf die Umsetzbarkeit über digitale Medien zu prüfen und die 
Lehrkräfte auf die Nutzung von Lehrprogrammen und Digitalsierungstools, wie Online Meeting 
Programme zu schulen.   
 
 Fraktion Uffbasse Kerstin Lau, Marc Arnold, Sebastian Schmitt, Stef Fuchs

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Punkt 32.9: Antrag der Fraktion UFFBASSE vom 12. Juni 2020 betr. Digitalisierungsinitiative 
zur Chancengleichheit beim Homeschooling 
 (V-Nr. SV-2020/0037) 
 
Der Antrag wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: SPD und UFFBASSE  
Stimmenthaltung: AfD

Beratungsverlauf (1)

TOP 32.9

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2020/0037
Typ
Antrag
Datum
16.06.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00