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2026/0070

Neuwahl der Vertretungen im Ausländerbeirat

Magistratsvorlage 24.02.2026

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2026/0070

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2026/0070

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.05.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0070 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neuwahl der Vertretungen im Ausländerbeirat  
 
Vorlage vom: 24.02.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind die städtischen Gremien neu zu besetzen. Für den 
Ausländerbeirat sind folgende Beschlüsse zu fassen:  
 
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Oberbürgermeister als zuständiger Dezernent 
den Magistrat  mit beratender Stimme i m Ausländerbeira t vertritt. 
 
2. Nach der Satzung entsendet jede Fraktion ein Mitglied mit beratender Stimme in den 
Beirat. 
 
3. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage  
 
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am  
16. April 2026 sind die städtischen Gremien neu zu besetzen.  
 
Dem Ausländerbeirat gehören nach § 84 HGO in Verbindung mit § 3 der Satzung der Stadt 
Darmstadt vom 31.03.1988 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung, zuletzt geändert 
am 06.06.2001 an:  
 
1. Magistrat 
– zuständiger Dezernent bzw. Dezernentin  mit beratender Stimme  
 
2. Stadtverordnetenversammlung  
– jede Fraktion entsendet 1 Mitglied mit beratender Stimme  
 
3. 21 Mitglieder, die von den ausländischen Einwohner innen und Einwohnern nach den 
Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes für 5 Jahre (§ 86 Abs. 1 HGO) zu wählen 
sind.  
Die Wahlen zum Ausländerbeirat fanden am 15.03.2026 statt. 
 
 
Darmstadt, 08.04.2026 
 
Dezernat I 
 
 
 
Hanno Benz 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0070
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.02.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00