2026/0070
Neuwahl der Vertretungen im Ausländerbeirat
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2026/0070
2829 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.05.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0070
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuwahl der Vertretungen im Ausländerbeirat
Vorlage vom: 24.02.2026
Beschlussvorschlag :
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind die städtischen Gremien neu zu besetzen. Für den
Ausländerbeirat sind folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Oberbürgermeister als zuständiger Dezernent
den Magistrat mit beratender Stimme i m Ausländerbeira t vertritt.
2. Nach der Satzung entsendet jede Fraktion ein Mitglied mit beratender Stimme in den
Beirat.
3. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung weiterzuleiten.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am
16. April 2026 sind die städtischen Gremien neu zu besetzen.
Dem Ausländerbeirat gehören nach § 84 HGO in Verbindung mit § 3 der Satzung der Stadt
Darmstadt vom 31.03.1988 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung, zuletzt geändert
am 06.06.2001 an:
1. Magistrat
– zuständiger Dezernent bzw. Dezernentin mit beratender Stimme
2. Stadtverordnetenversammlung
– jede Fraktion entsendet 1 Mitglied mit beratender Stimme
3. 21 Mitglieder, die von den ausländischen Einwohner innen und Einwohnern nach den
Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes für 5 Jahre (§ 86 Abs. 1 HGO) zu wählen
sind.
Die Wahlen zum Ausländerbeirat fanden am 15.03.2026 statt.
Darmstadt, 08.04.2026
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0070
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.02.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00