AN/0671/2026
Anfrage zur Prüfung und Neuordnung der Nutzung der Freifläche am Grafenmühlenweg gegenüber Hausnummer 88 (s. Anlage)
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Anfrage_Grafenmuehlenweg
3507 Zeichen
KÖLNER StadtGesellschaft in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 51065 Köln - Wiener Platz 2a Gleichlautend an: Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Rathaus Köln Herrn Bezirksbürgermeister Vincent Morawietz Bezirksrathaus Köln Köln, den 23.04.2026 Anfrage zur Prüfung und Neuordnung der Nutzung der Freifläche am Grafenmühlenweg gegenüber Hausnummer 88 (s. Anlage) Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die KSG, SPD- und CDU-Fraktionen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen: Die Freifläche am Grafenmühlenweg gegenüber der Hausnummer 88 befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. Es handelt sich um eine unversiegelte Fläche mit teilweise starkem Wildbewuchs, darunter Dornenhecken und ungepflegte Vegetation. Aufgrund ihrer Lage unmittelbar am Bahnübergang der KVB wird die Fläche derzeit ungeregelt von Anwohnenden, Wohnmobilbesitzern sowie teilweise auch von Gewerbetreibenden als kostenlose Park- und Abstellfläche genutzt. Auf der Fläche befinden sich zudem seit mehreren Jahrzehnten zwei stark beschädigte LKW-Brücken. Diese wurden zeitweise von wohnungslosen Personen als Unterkunft genutzt. Das Ordnungsamt hat dies inzwischen unterbunden. Die Entfernung der LKW-Brücken wurde durch das Ordnungsamt in Abstimmung mit der AWB bereits veranlasst; die entsprechenden Maßnahmen laufen. Vor diesem Hintergrund besteht die Zielsetzung, im Anschluss an die Entfernung der LKW-Brücken auch den vorhandenen Wildbewuchs durch das zuständige Amt beseitigen zu lassen. Dadurch soll ein geordneter Zustand der städtischen Fläche hergestellt werden, um eine bessere Beurteilung ihrer weiteren Nutzungs- möglichkeiten zu ermöglichen. Für die Durchführung der Arbeiten wird seitens des Ordnungsamtes eine temporäre Halteverbotszone eingerichtet. Es erscheint sinnvoll, diese Halteverbotsregelung zeitgleich sowohl für die Entfernung der LKW-Brücken als auch für die Beseitigung des Wildbewuchses zu nutzen. Auf diese Weise können zusätzliche Kosten vermieden und eine wiederholte Belastung der Anwohnenden durch erneute verkehrsrechtliche Maßnahmen reduziert werden. Da es sich um eine städtische Fläche handelt, besteht ein öffentliches Interesse an einer geordneten, rechtssicheren und gemeinwohlorientierten Nutzung. Die derzeitige ungeregelte Nutzung als kostenloser Parkplatz stellt weder eine nachhaltige Flächennutzung noch eine Einnahmequelle für die Stadt Köln dar. Vor diesem Hintergrund wird die Stadtverwaltung Köln um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie bewertet die Stadtverwaltung die derzeitige ungeregelte Nutzung der städtischen Fläche im Hinblick auf Ordnung, Rechtssicherheit und Gemeinwohlorientierung? 2. Gibt es konkrete Planungen oder Überlegungen, die Fläche künftig einer geordneten Nutzung zuzuführen und wäre die Einführung einer kostenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung denkbar? 3. Welche Einnahmepotenziale sieht die Stadtverwaltung bei einer Umwandlung in eine bewirtschaftete Parkfläche? 4. Wäre die Einführung eines Anwohnerparkkonzepts für die betreffende Fläche sinnvoll und falls ja, wie könnte dieses Konzept aussehen? Mit freundlichen Grüßen gez. Patrick van den Berg gez. Alexander Lünenbach gez.Dr. Thomas Portz Patrick van den Berg, KSG Alexander Lünenbach Dr. Thomas Portz SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Grafenmühlenweg
- Wiener Platz 2a
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0671/2026
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 23.04.2026
- Erstellt
- 23.04.2026 12:11