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AN/0671/2026

Anfrage zur Prüfung und Neuordnung der Nutzung der Freifläche am Grafenmühlenweg gegenüber Hausnummer 88 (s. Anlage)

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 23.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.06.2026, TOP 7.2.1

Anfrage_Grafenmuehlenweg

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Anfrage_Grafenmuehlenweg

3507 Zeichen

KÖLNER StadtGesellschaft in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
51065 Köln - Wiener Platz 2a 
 
Gleichlautend an: 
 
Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester 
Rathaus Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Vincent Morawietz 
Bezirksrathaus Köln  
 
 
Köln, den 23.04.2026 
 
Anfrage zur Prüfung und Neuordnung der Nutzung der Freifläche am 
Grafenmühlenweg gegenüber Hausnummer 88 (s. Anlage) 
 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die KSG, SPD- und CDU-Fraktionen bitten Sie, folgende Anfrage auf die 
Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen: 
Die Freifläche am Grafenmühlenweg gegenüber der Hausnummer 88 befindet sich 
im Eigentum der Stadt Köln. Es handelt sich um eine unversiegelte Fläche mit 
teilweise starkem Wildbewuchs, darunter Dornenhecken und ungepflegte Vegetation. 
Aufgrund ihrer Lage unmittelbar am Bahnübergang der KVB wird die Fläche derzeit 
ungeregelt von Anwohnenden, Wohnmobilbesitzern sowie teilweise auch von 
Gewerbetreibenden als kostenlose Park- und Abstellfläche genutzt. 
Auf der Fläche befinden sich zudem seit mehreren Jahrzehnten zwei stark 
beschädigte LKW-Brücken. Diese wurden zeitweise von wohnungslosen Personen 
als Unterkunft genutzt. Das Ordnungsamt hat dies inzwischen unterbunden. Die 
Entfernung der LKW-Brücken wurde durch das Ordnungsamt in Abstimmung mit der 
AWB bereits veranlasst; die entsprechenden Maßnahmen laufen.  
Vor diesem Hintergrund besteht die Zielsetzung, im Anschluss an die Entfernung der 
LKW-Brücken auch den vorhandenen Wildbewuchs durch das zuständige Amt 
beseitigen zu lassen. Dadurch soll ein geordneter Zustand der städtischen Fläche 
hergestellt werden, um eine bessere Beurteilung ihrer weiteren Nutzungs-
möglichkeiten zu ermöglichen.

Für die Durchführung der Arbeiten wird seitens des Ordnungsamtes eine temporäre 
Halteverbotszone eingerichtet. Es erscheint sinnvoll, diese Halteverbotsregelung 
zeitgleich sowohl für die Entfernung der LKW-Brücken als auch für die Beseitigung 
des Wildbewuchses zu nutzen. Auf diese Weise können zusätzliche Kosten 
vermieden und eine wiederholte Belastung der Anwohnenden durch erneute 
verkehrsrechtliche Maßnahmen reduziert werden. 
Da es sich um eine städtische Fläche handelt, besteht ein öffentliches Interesse an 
einer geordneten, rechtssicheren und gemeinwohlorientierten Nutzung. Die 
derzeitige ungeregelte Nutzung als kostenloser Parkplatz stellt weder eine 
nachhaltige Flächennutzung noch eine Einnahmequelle für die Stadt Köln dar. 
Vor diesem Hintergrund wird die Stadtverwaltung Köln um die Beantwortung 
folgender Fragen gebeten: 
 
1. Wie bewertet die Stadtverwaltung die derzeitige ungeregelte Nutzung der 
städtischen Fläche im Hinblick auf Ordnung, Rechtssicherheit und 
Gemeinwohlorientierung? 
2. Gibt es konkrete Planungen oder Überlegungen, die Fläche künftig einer 
geordneten Nutzung zuzuführen und wäre die Einführung einer 
kostenpflichtigen Parkraumbewirtschaftung denkbar? 
3. Welche Einnahmepotenziale sieht die Stadtverwaltung bei einer Umwandlung 
in eine bewirtschaftete Parkfläche? 
4. Wäre die Einführung eines Anwohnerparkkonzepts für die betreffende Fläche 
sinnvoll und falls ja, wie könnte dieses Konzept aussehen? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 gez. Patrick van den Berg   gez. Alexander Lünenbach   gez.Dr. Thomas Portz 
Patrick van den Berg, KSG           Alexander Lünenbach             Dr. Thomas Portz 
SPD-Fraktionsvorsitzender    CDU-Fraktionsvorsitzender

Anlage

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Grafenmühlenweg
  • Wiener Platz 2a

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Details

Aktenzeichen
AN/0671/2026
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
23.04.2026
Erstellt
23.04.2026 12:11