3218/2020
Umgestaltung der Berrenrather Straße - Kreuzung Berrenrather Straße/Weyertal/Arnulfstraße
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/2 664 Vorlagen-Nummer 3218/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.12.2020 Umgestaltung der Berrenrather Straße - Kreuzung Berrenrather Straße/Weyertal/Arnulfstraße hier: geänderter Baubeschluss für die Umgestaltung der Berrenrather Straße, Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 04.05.2020, TOP 9.2.1 Der Baubeschluss für die Umgestaltung der Berrenrather Straße wurde am 04.05.2020 von der Be- zirksvertretung Lindenthal mit dem Ergänzungsantrag, dass der Knoten Berrenrather Straße/Weyertal mit einem Minikreisverkehr ohne Bypass errichtet werden soll, gefasst. Stellungnahme der Verwaltung: Für den Baubeschluss zur Umgestaltung der Berrenrather Straße wurden in der Beschlussvorlage für den Knotenpunkt Berrenrather Straße/Weyertal zwei Varianten vorgestellt. Eine Variante beinhaltete die Gestaltung des Knotens mit einer Lichtsignalanlage. Die zweite Variante stellte die Planung eines Minikreisverkehrs mit Bypässen von der Berrenrather Straße in die Straßen Weyertal und Arnulfstra- ße dar. Am 16.09.2019 wurden die Vor- und Nachteile dieser beiden und weitere Varianten zur Kno- tenpunktgestaltung durch die Verwaltung in einem ausführlichen Fachgespräch mit Mitgliedern der Bezirksvertretung Lindenthal vorgestellt. Die Bezirksvertretung hat entgegen des Beschlussvor- schlags der Verwaltung mittels Ergänzungsantrag eine Variante mit einem Minikreisverkehr ohne By- pässe beschlossen. Im Planungsbeschluss wurde am 05.09.2016 unter TOP 9.1.4 für den Knoten die Planung eines Mi- nikreisverkehrs mit Bypass im nordöstlichen Quadranten beschlossen. Bypässe sind vergleichbar mit freilaufenden Rechtsabbiegern an signalisierten Knotenpunkten. Sie wirken sich insbesondere nega- tiv auf die Verkehrssicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden aus. Gemäß Beschlüssen des Verkehrsausschusses vom 05.09.2017, TOP 2.5 und des Rats vom 03.05.2018, TOP 10.14 sol- len Knotenpunkte mit freilaufenden Rechtsabbiegern hinsichtlich der Verkehrssicherheit bewertet und gegebenenfalls zurück gebaut werden. Auf dieser Grundlage wurde im Zuge der Entwurfsplanung ein Kreisverkehr ohne Bypass näher un- tersucht. Besonders problematisch ist hierbei die Rechtsabbiegebeziehung von der Berrenrather Straße in die Straße Weyertal oder in die Arnulfstraße. Sowohl für Schwerverkehre (z. B. Lastkraft- wagen, Müllfahrzeug, Feuerwehr) als auch für Personenkraftwagen ist der Winkel zum Abbiegen zu spitz. Beim Abbiegevorgang geraten sie entweder in den Gegenverkehr oder sie müssen über eine überfahrbare Fläche außerhalb des Kreisverkehrs fahren. Dies führt, wie in Anlagen 1 und 2, darge- stellt zu sehr breiten Fahrbahnfluchten und somit zu gefährlichen Parallelfahrten außerhalb des Kreisverkehrs. Die Abbiegevorgänge sind nicht verkehrssicher und die Ausführung des Minikreisver- kehrs in der Form entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Gemäß Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006, Kapitel 3.4 Tabelle 4 sollen Eckausrundungen mit einem Radius von 8-10 m ausgeführt werden. Eckausrundungen bilden den Anschluss der Knoten- punktarme an die Kreisfahrbahn. Aufgrund der spitzen Winkel der Einmündungen Weyertal und Arnulfstraße beträgt der Radius in der Planung nur 0,5 m. Eine Wendefahrt im Minikreisverkehr mit anschließendem Rechtsabbiegen ist nur für Personenkraftwagen möglich. Schwerlastverkehren kön- 2 nen diese, aufgrund des geringen Kreisdurchmessers von 17 m, nicht durchführen. Ein Rechtsabbie- geverbot im Kreisverkehr für den Schwerlastverkehr würde zu großräumigen Umwegfahrten führen, die zulasten der anliegenden Wohnbevölkerung gehen würden. Hinzu kommt, dass die Fußgängerüberwege deutlich von der Kreuzung abgerückt werden müssen, damit die Aufstellfläche der zu Fuß Gehenden nicht überfahren wird. Dies führt zu längeren Laufwe- gen für Umwege empfindliche zu Fuß Gehende und zu einer Reduzierung der Akzeptanz. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 26 III sollten Fuß- gängerüberwege in der Gehrichtung von zu Fuß Gehenden liegen. Die Verwaltung hat einen signalisierten Knotenpunkt empfohlen. Bei einem derartig gestalteten Kno- tenpunkt können die Kurvenradien so ausgebaut werden, dass die Schwerverkehre und Personen- kraftwagen ohne freilaufenden Rechtsabbieger abbiegen können, ohne in den Gegenverkehr zu gera- ten. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, im Vergleich zur Bestandssituation, wird der freilaufende Rechtsabbieger von der Berrenrather Straße in die Straße Weyertal zurückgebaut. Außerdem können zu Fuß Gehende direkt und Umwege frei geführt werden. Aus den voran genannten Gründen wird die Verwaltung den Knoten Berrenrather Straße/Weyertal mit einer Lichtsignalanlage planen (Anlagen 4 und 5). Die weiteren Ergänzungen zu dem Baubeschluss werden in der Ausführungsplanung geprüft und berücksichtigt. Anlagen Anlage 1: Kreisverkehr ohne freilaufenden Rechtsabbieger – Schleppkurve Müllfahrzeug Anlage 2: Kreisverkehr ohne freilaufenden Rechtsabbiegern – Schleppkurve Personenkraftwagen Anlage 3: Kreisverkehr mit freilaufenden Rechtsabbiegern Anlage 4: Lichtsignalanlage Anlage 5: Bewertungsmatrix
Anlage 2 - Kreisverkehr ohne freilaufenden Rechtsabbieger - Schleppkurve PKW
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2.86 2.10 9.00 2.10 2.84 3.25 2.50 3.74 3.25 2.50 3.75 3.50 78 4.15 3.50 2.18 3.01 Anlage 2 Minikreisverkehr Berrenrather Straße/Weyertal Schleppkurve PKW Ladezone Einfahrt Ausfahrt Tankstelle Bäckerei x X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X x
Anlage 3 - Kreisverkehr mit freilaufenden Rechtsabbiegern
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2.87 2.10 9.00 3.43 2.86 2.59 2.99 Ladezone Einfahrt Ausfahrt Tankstelle Bäckerei X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Stromkasten versetzen Anlage 3 Minikreisverkehr mit Bypässen Berrenrather Straße/Weyertal x x
Anlage 5 - Bewertungsmatrix
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Folie 10 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Anlage 5 Übersicht der Vor- und Nachteile Verkehrs- sicherheit Leistungs- fähigkeit Lauf- wege Klare Verkehrs- führung Baum- erhalt Straßen- raum- qualität Unterhal- tungskosten Kreis- verkehr mit fr. RA 0 + 0 + - - + Kreis- verkehr ohne fr. RA - 0 - - + 0 + LSA + + + + + + -
Anlage 4 - Lichtsignalanlage
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4.95 9.00 4.96 18.91 4.97 9.00 5.09 19.06 6.78 3.50 3.50 1.42 6.80 3.41 3.50 1.50 1.00 5.00 3.54 3.50 1.50 1.00 5.00 Anlage 4 Lichtsignalanlage Berrenrather Straße/Weyertal Einfahrt Ausfahrt Tankstelle Bäckerei Multifunktionsfläche Multifunktionsfläche Multifunktionsfläche Multifunktionsfläche Multifunktionsfläche 30 2.57 2.10 50 1.75 4.50 1.75 50 2.10 2.69 30 60 30 37 39 36 1.00 5.00 3.75 3.00 2.25 5.00 1.00 3.75 3.00 2.25 34 38 40 30 1.94 30 2.40 50 1.75 1.50 3.00 1.75 50 2.40 30 1.96 30
Anlage 1 - Kreisverkehr ohne freilaufenden Rechtsabbieger - Müllfahrzeug Schleppkurve
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2.86 2.10 9.00 2.10 2.84 3.25 2.50 3.74 3.25 2.50 3.75 3.50 78 4.15 3.50 2.18 3.01 Anlage 1 Minikreisverkehr Berrenrather Straße/Weyertal Schleppkurve Müllfahrzeug Ladezone Einfahrt Ausfahrt Tankstelle Bäckerei x X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X x
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3218/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 23.11.2020
- Erstellt
- 03.11.2020 16:01