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3218/2020

Umgestaltung der Berrenrather Straße - Kreuzung Berrenrather Straße/Weyertal/Arnulfstraße

Mitteilung BV 23.11.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 07.12.2020, TOP 11.2.1

Mitteilung BV

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Anlage 2 - Kreisverkehr ohne freilaufenden Rechtsabbieger - Schleppkurve PKW

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Anlage 3 - Kreisverkehr mit freilaufenden Rechtsabbiegern

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Anlage 5 - Bewertungsmatrix

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Anlage 4 - Lichtsignalanlage

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Anlage 1 - Kreisverkehr ohne freilaufenden Rechtsabbieger - Müllfahrzeug Schleppkurve

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Mitteilung BV

5314 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/2 
664 
Vorlagen-Nummer 
 3218/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.12.2020 
 
Umgestaltung der Berrenrather Straße - Kreuzung Berrenrather Straße/Weyertal/Arnulfstraße 
hier: geänderter Baubeschluss für die Umgestaltung der Berrenrather Straße, Sitzung der 
Bezirksvertretung Lindenthal am 04.05.2020, TOP 9.2.1 
Der Baubeschluss für die Umgestaltung der Berrenrather Straße wurde am 04.05.2020 von der Be-
zirksvertretung Lindenthal mit dem Ergänzungsantrag, dass der Knoten Berrenrather Straße/Weyertal 
mit einem Minikreisverkehr ohne Bypass errichtet werden soll, gefasst.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Für den Baubeschluss zur Umgestaltung der Berrenrather Straße wurden in der Beschlussvorlage für 
den Knotenpunkt Berrenrather Straße/Weyertal zwei Varianten vorgestellt. Eine Variante beinhaltete 
die Gestaltung des Knotens mit einer Lichtsignalanlage. Die zweite Variante stellte die Planung eines 
Minikreisverkehrs mit Bypässen von der Berrenrather Straße in die Straßen Weyertal und Arnulfstra-
ße dar. Am 16.09.2019 wurden die Vor- und Nachteile dieser beiden und weitere Varianten zur Kno-
tenpunktgestaltung durch die Verwaltung in einem ausführlichen Fachgespräch mit Mitgliedern der 
Bezirksvertretung Lindenthal vorgestellt. Die Bezirksvertretung hat entgegen des Beschlussvor-
schlags der Verwaltung mittels Ergänzungsantrag eine Variante mit einem Minikreisverkehr ohne By-
pässe beschlossen.  
 
Im Planungsbeschluss wurde am 05.09.2016 unter TOP 9.1.4 für den Knoten die Planung eines Mi-
nikreisverkehrs mit Bypass im nordöstlichen Quadranten beschlossen. Bypässe sind vergleichbar mit 
freilaufenden Rechtsabbiegern an signalisierten Knotenpunkten. Sie wirken sich insbesondere nega-
tiv auf die Verkehrssicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden aus. Gemäß Beschlüssen 
des Verkehrsausschusses vom 05.09.2017, TOP 2.5 und des Rats vom 03.05.2018, TOP 10.14 sol-
len Knotenpunkte mit freilaufenden Rechtsabbiegern hinsichtlich der Verkehrssicherheit bewertet und 
gegebenenfalls zurück gebaut werden. 
 
Auf dieser Grundlage wurde im Zuge der Entwurfsplanung ein Kreisverkehr ohne Bypass näher un-
tersucht. Besonders problematisch ist hierbei die Rechtsabbiegebeziehung von der Berrenrather 
Straße in die Straße Weyertal oder in die Arnulfstraße. Sowohl für Schwerverkehre (z. B. Lastkraft-
wagen, Müllfahrzeug, Feuerwehr) als auch für Personenkraftwagen ist der Winkel zum Abbiegen zu 
spitz. Beim Abbiegevorgang geraten sie entweder in den Gegenverkehr oder sie müssen über eine 
überfahrbare Fläche außerhalb des Kreisverkehrs fahren. Dies führt, wie in Anlagen 1 und 2, darge-
stellt zu sehr breiten Fahrbahnfluchten und somit zu gefährlichen Parallelfahrten außerhalb des 
Kreisverkehrs. Die Abbiegevorgänge sind nicht verkehrssicher und die Ausführung des Minikreisver-
kehrs in der Form entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Gemäß Merkblatt 
für die Anlage von Kreisverkehren, Ausgabe 2006, Kapitel 3.4 Tabelle 4 sollen Eckausrundungen mit 
einem Radius von 8-10 m ausgeführt werden. Eckausrundungen bilden den Anschluss der Knoten-
punktarme an die Kreisfahrbahn. Aufgrund der spitzen Winkel der Einmündungen Weyertal und 
Arnulfstraße beträgt der Radius in der Planung nur 0,5 m. Eine Wendefahrt im Minikreisverkehr mit 
anschließendem Rechtsabbiegen ist nur für Personenkraftwagen möglich. Schwerlastverkehren kön-

2 
 
nen diese, aufgrund des geringen Kreisdurchmessers von 17 m, nicht durchführen. Ein Rechtsabbie-
geverbot im Kreisverkehr für den Schwerlastverkehr würde zu großräumigen Umwegfahrten führen, 
die zulasten der anliegenden Wohnbevölkerung gehen würden. 
 
Hinzu kommt, dass die Fußgängerüberwege deutlich von der Kreuzung abgerückt werden müssen, 
damit die Aufstellfläche der zu Fuß Gehenden nicht überfahren wird. Dies führt zu längeren Laufwe-
gen für Umwege empfindliche zu Fuß Gehende und zu einer Reduzierung der Akzeptanz. Gemäß der 
allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 26 III sollten Fuß-
gängerüberwege in der Gehrichtung von zu Fuß Gehenden liegen.  
 
Die Verwaltung hat einen signalisierten Knotenpunkt empfohlen. Bei einem derartig gestalteten Kno-
tenpunkt können die Kurvenradien so ausgebaut werden, dass die Schwerverkehre und Personen-
kraftwagen ohne freilaufenden Rechtsabbieger abbiegen können, ohne in den Gegenverkehr zu gera-
ten. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, im Vergleich zur Bestandssituation, wird der freilaufende 
Rechtsabbieger von der Berrenrather Straße in die Straße Weyertal zurückgebaut. Außerdem können 
zu Fuß Gehende direkt und Umwege frei geführt werden. 
 
Aus den voran genannten Gründen wird die Verwaltung den Knoten Berrenrather Straße/Weyertal mit 
einer Lichtsignalanlage planen (Anlagen 4 und 5). Die weiteren Ergänzungen zu dem Baubeschluss 
werden in der Ausführungsplanung geprüft und berücksichtigt. 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Kreisverkehr ohne freilaufenden Rechtsabbieger – Schleppkurve Müllfahrzeug 
Anlage 2: Kreisverkehr ohne freilaufenden Rechtsabbiegern – Schleppkurve Personenkraftwagen 
Anlage 3: Kreisverkehr mit freilaufenden Rechtsabbiegern 
Anlage 4: Lichtsignalanlage 
Anlage 5: Bewertungsmatrix

Anlage 2 - Kreisverkehr ohne freilaufenden Rechtsabbieger - Schleppkurve PKW

282 Zeichen

2.86 
2.10 
9.00 
2.10 
2.84 
3.25 
2.50 
3.74 
3.25 
2.50 
3.75 
3.50 
78 
4.15 
3.50 
2.18 
3.01 
Anlage 2 
Minikreisverkehr 
Berrenrather Straße/Weyertal 
Schleppkurve PKW
Ladezone 
Einfahrt 
Ausfahrt 
Tankstelle 
Bäckerei 
x
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X
X
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X
X
X
x

Anlage 3 - Kreisverkehr mit freilaufenden Rechtsabbiegern

246 Zeichen

2.87 
2.10 
9.00 
3.43 
2.86 
2.59 
2.99 
Ladezone 
Einfahrt 
Ausfahrt 
Tankstelle 
Bäckerei 
X X
X X
X X
X
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X
X
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X X
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X
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X
X
X
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Stromkasten 
versetzen 
Anlage 3 
Minikreisverkehr mit Bypässen 
Berrenrather Straße/Weyertal 
x
x

Anlage 5 - Bewertungsmatrix

339 Zeichen

Folie 10 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Anlage 5
Übersicht der Vor- und Nachteile
Verkehrs-
sicherheit 
Leistungs-
fähigkeit 
Lauf-
wege 
Klare 
Verkehrs-
führung 
Baum-
erhalt 
Straßen-
raum-
qualität 
Unterhal-
tungskosten 
Kreis-
verkehr 
mit fr. RA 
0 + 0 + - - +
Kreis-
verkehr 
ohne fr. 
RA 
- 0 - - + 0 +
LSA + + + + + + -

Anlage 4 - Lichtsignalanlage

571 Zeichen

4.95 
9.00 
4.96 
18.91 
4.97 
9.00 
5.09 
19.06 
6.78 
3.50 
3.50 
1.42 
6.80 
3.41 
3.50 
1.50 
1.00 
5.00 
3.54 
3.50 
1.50 
1.00 
5.00 
Anlage 4 
Lichtsignalanlage 
Berrenrather Straße/Weyertal 
Einfahrt 
Ausfahrt 
Tankstelle 
Bäckerei 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
Multifunktionsfläche 
30 
2.57 
2.10 
50 
1.75 
4.50 
1.75 
50 
2.10 
2.69 
30 
60 
30 
37 
39 
36 
1.00 
5.00 
3.75 
3.00 
2.25 
5.00 
1.00 
3.75 
3.00 
2.25 
34 
38 
40 
30 
1.94 
30 
2.40 
50 
1.75 
1.50 
3.00 
1.75 
50 
2.40 
30 
1.96 
30

Anlage 1 - Kreisverkehr ohne freilaufenden Rechtsabbieger - Müllfahrzeug Schleppkurve

292 Zeichen

2.86 
2.10 
9.00 
2.10 
2.84 
3.25 
2.50 
3.74 
3.25 
2.50 
3.75 
3.50 
78 
4.15 
3.50 
2.18 
3.01 
Anlage 1 
Minikreisverkehr 
Berrenrather Straße/Weyertal 
Schleppkurve Müllfahrzeug 
Ladezone 
Einfahrt 
Ausfahrt 
Tankstelle 
Bäckerei 
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Beratungsverlauf (1)

07.12.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3218/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
23.11.2020
Erstellt
03.11.2020 16:01