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2112/2024

Brandgefährdung durch Elektrobusse

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.07.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.09.2024, TOP 7.1.7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3390 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2112/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 
 
Brandgefährdung durch Elektrobusse, 
hier: Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Mülheim am 29.01.2024, AN/0019/2024 
 
Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bittet um die Beantwortung folgender Fra-
gen: 
Eingangsfrage: „lst man sich über die Gefährlichkeit bei der Anwendung der Elektro-
technik im Straßenverkehr bewusst?“ 
Antwort der Verwaltung auf Basis von Informationen der KVB und der Wupsi GmbH: 
Ein brennendes Elektrofahrzeug erregt viel Aufmerksamkeit, da die Technologie noch relativ 
neu ist und die Menschen sowie Medien dementsprechend aufmerksam sind. Aktuell gibt es 
keine Hinweise darauf, dass E-Fahrzeuge mit oder ohne Unfalleinwirkung eher zum Brennen 
neigen als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. 
 
Bei dem am 22. Dezember 2023 im Bereich der Kreuzung Otto-Bayer-Straße / Düsseldorfer 
Straße in Brand geratenen Bus handelte es sich laut Aussage der Wupsi GmbH nicht um ei-
nen Elektrobus, sondern ein Bus mit herkömmlichem Dieselantrieb. 
 
Frage 1: „Wie hoch ist die Ladespannung, mit der Elektrobusse aufgeladen werden?“ 
Antwort der Verwaltung auf Basis von Informationen der KVB: 
Die Ladespannung, mit der Elektrobusse aufgeladen werden, variieren zwischen 200 und 
1000 Volt, je nach Standort und Ladungsverlauf. 
 
Frage 2: „Welche Speicherkapazität haben die Akkus auf den Busdächern?“ 
Antwort der Verwaltung auf Basis von Informationen der KVB: 
 Die erste E-Busgeneration hat nach einem ersten Batterietausch eine Batteriekapazität 
von 210 kWh. 
 Die Busse der zweiten Beschaffungsserie bestehen aus Solo- und Gelenkbussen. Die 
Batterien der Solobusse haben eine Kapazität von 350 kWh und die der Gelenkbusse 420 
kWh.

2 
 
 In der dritten Serie wurden Gelenkbusse mit einer Batteriekapazität von 525 kWh be-
schafft.  
 
Frage 3: „Mit welcher Ladungsleistung werden die Akkus aufgeladen und wie hoch ist 
folglich der Ladestrom, der das System durchsetzt?“ 
Antwort der Verwaltung auf Basis von Informationen der KVB: 
Mit welcher Ladeleistung geladen wird, ist von mehreren Faktoren (Batterietyp, Ladezustand, 
Temperaturen etc.) abhängig. Auf den Betriebshöfen wird generell mit einer Ladeleistung bis 
zu 150 kW geladen. Bei den Ladestationen im öffentlichen Straßenland kann mit bis zu 450 
kW geladen werden. Der Ladestrom beträgt maximal 800 Ampere. 
 
Frage 4: „ln Köln-Stammheim auf der Bonhoeffer Str. wird eine Lade-lnfrastruktur er-
stellt. Direkt daneben befindet sich ein Wohnhaus mit einer Arzt- Praxis im EG. Welche 
Abstände sind für die Lade-Säulen und Zangen- Mechanik zu Wohngebäuden vorge-
schrieben?“ 
Antwort der Verwaltung auf Basis von Informationen der KVB: 
Es gibt keine konkreten Abstandsregelungen hinsichtlich der Ladeinfrastruktur. Es wurden alle 
gesetzlichen und normativen Vorgaben berücksichtigt, was die Aufstellung des Lademastes 
angeht. 
 
Frage 5: „Sind Feuer-Ausbrüche in Elektrobussen auf Kölner Gebiet bereits ebenso ge-
schehen?“ 
Antwort der Verwaltung auf Basis von Informationen der KVB: 
Bei der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) gab es im Zusammenhang mit dem Einsatz von 
Elektrofahrzeugen bislang keine Feuerausbrüche.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Düsseldorfer Straße
  • Otto-Bayer-Straße

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Details

Aktenzeichen
2112/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.07.2024
Erstellt
02.07.2024 18:19