2112/2024
Brandgefährdung durch Elektrobusse
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3390 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 2112/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 02.09.2024 Brandgefährdung durch Elektrobusse, hier: Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 29.01.2024, AN/0019/2024 Die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bittet um die Beantwortung folgender Fra- gen: Eingangsfrage: „lst man sich über die Gefährlichkeit bei der Anwendung der Elektro- technik im Straßenverkehr bewusst?“ Antwort der Verwaltung auf Basis von Informationen der KVB und der Wupsi GmbH: Ein brennendes Elektrofahrzeug erregt viel Aufmerksamkeit, da die Technologie noch relativ neu ist und die Menschen sowie Medien dementsprechend aufmerksam sind. Aktuell gibt es keine Hinweise darauf, dass E-Fahrzeuge mit oder ohne Unfalleinwirkung eher zum Brennen neigen als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Bei dem am 22. Dezember 2023 im Bereich der Kreuzung Otto-Bayer-Straße / Düsseldorfer Straße in Brand geratenen Bus handelte es sich laut Aussage der Wupsi GmbH nicht um ei- nen Elektrobus, sondern ein Bus mit herkömmlichem Dieselantrieb. Frage 1: „Wie hoch ist die Ladespannung, mit der Elektrobusse aufgeladen werden?“ Antwort der Verwaltung auf Basis von Informationen der KVB: Die Ladespannung, mit der Elektrobusse aufgeladen werden, variieren zwischen 200 und 1000 Volt, je nach Standort und Ladungsverlauf. Frage 2: „Welche Speicherkapazität haben die Akkus auf den Busdächern?“ Antwort der Verwaltung auf Basis von Informationen der KVB: Die erste E-Busgeneration hat nach einem ersten Batterietausch eine Batteriekapazität von 210 kWh. Die Busse der zweiten Beschaffungsserie bestehen aus Solo- und Gelenkbussen. Die Batterien der Solobusse haben eine Kapazität von 350 kWh und die der Gelenkbusse 420 kWh. 2 In der dritten Serie wurden Gelenkbusse mit einer Batteriekapazität von 525 kWh be- schafft. Frage 3: „Mit welcher Ladungsleistung werden die Akkus aufgeladen und wie hoch ist folglich der Ladestrom, der das System durchsetzt?“ Antwort der Verwaltung auf Basis von Informationen der KVB: Mit welcher Ladeleistung geladen wird, ist von mehreren Faktoren (Batterietyp, Ladezustand, Temperaturen etc.) abhängig. Auf den Betriebshöfen wird generell mit einer Ladeleistung bis zu 150 kW geladen. Bei den Ladestationen im öffentlichen Straßenland kann mit bis zu 450 kW geladen werden. Der Ladestrom beträgt maximal 800 Ampere. Frage 4: „ln Köln-Stammheim auf der Bonhoeffer Str. wird eine Lade-lnfrastruktur er- stellt. Direkt daneben befindet sich ein Wohnhaus mit einer Arzt- Praxis im EG. Welche Abstände sind für die Lade-Säulen und Zangen- Mechanik zu Wohngebäuden vorge- schrieben?“ Antwort der Verwaltung auf Basis von Informationen der KVB: Es gibt keine konkreten Abstandsregelungen hinsichtlich der Ladeinfrastruktur. Es wurden alle gesetzlichen und normativen Vorgaben berücksichtigt, was die Aufstellung des Lademastes angeht. Frage 5: „Sind Feuer-Ausbrüche in Elektrobussen auf Kölner Gebiet bereits ebenso ge- schehen?“ Antwort der Verwaltung auf Basis von Informationen der KVB: Bei der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) gab es im Zusammenhang mit dem Einsatz von Elektrofahrzeugen bislang keine Feuerausbrüche.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Düsseldorfer Straße
- Otto-Bayer-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2112/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.07.2024
- Erstellt
- 02.07.2024 18:19