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V/0739/2019

Sanierung der Platzfläche Servatiiplatz 7-9

Vorlagen 14.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 26.11.2019, TOP 4.1

Anlage A

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V-0739-2019-Anlage-3

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1675 Zeichen

Anlage A zur V/0739/2019 
 
Kurzüberblick 
Denkmalgerechte Wiederherstellung der Platzfläche Servatiiplatz 7-9 aus Gründen der 
Verkehrssicherheit 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als 
Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 
1301 
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Grün- und Freiflächen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2020 enthalten? x Ja  Nein X teilweise 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein X teilweise 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
 vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: 
 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
- Demographie und Inklusion: Die Maßnahme dient der barrierefreien Zugänglichkeit und 
Nutzung der Platzflächen.

V-0739-2019-Anlage-3

94 Zeichen

Bildnachweis: Deutsche Bauzeitung, Jg. 68, 1963, S. 117:4
Anlage 3
zur Vorlage Nr. V/0739/2019

Beschlussvorlage

12619 Zeichen

V/0739/2019 
V/0739/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Sanierung der Platzfläche Servatiiplatz 7-9 
Planungs- und Baubeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung Platz-
fläche Servatiiplatz 7-9 Lageplan Reg.-Nr. 10703 Blatt 1(1) vom August 2019 (s. Anlage 1) sowie 
der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
II.  Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca . 712.000,- € 
sowie Folgekosten von insgesamt 41.350,- € pro Jahr entstehen. Nach Prüfung können die Kosten 
nicht nach Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)  auf die Anlieger umgelegt werden. Städtebauför-
derung steht für die Maßnahme nicht in Aussicht , wohl aber kann Denkmalförderung in Frage ko m-
men. Die Städtische Denkmalbehörde hat daher bereits fristwahrend einen entsprechenden Antrag 
gestellt.  
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.
-jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 1201 
Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und  
-anlagen 
   
Investitions-
maßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neu-
bau und Erneuerung 
   
Auszahlungen 
   2020 712.000 Ansatz: 
8.000.000,- € 
Stadtplanungsamt 
 
11.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Lahn/ Frau Wächter 
Telefon: 
492 6146/ 492 6649 
Lahn@stadt-muenster.de 
Waechter@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0739/2019 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 1201 
Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und  
-anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen 
2021 ff. 5.500  
 14 Bilanzielle  
Abschreibungen 
2021 ff. 21.850  
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen    
 13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen 
2021 ff. 14.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2020 bei den o. 
g. Produktgruppen veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2020 bzw. der mittelfris-
tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
 
Begründung 
 
Anlass 
Der Servatiiplatz als Wegeverbindung zwischen Altstadt, Ostviertel und Bahnhofsviertel wird von der 
Öffentlichkeit stark frequentiert und als Verweilmöglichkeit genutzt. Ein Spielplatz grenzt an den Platz 
und eine Radwegeverbindung führt von der Promenade zur Eisenbahnstraße. Die Platzflächen um 
das Hochhaus und den Pavillon Servatiiplatz 7 -9 sind dringend erneuerungsbedürftig und müssen 
grundsätzlich neu wieder hergestellt werden. Seit der erstmaligen Fertigstellung (1961) ist zwar das 
Hochhaus grundlegend renoviert worden, die Außenflächen jedoch nicht.  
 
Die Pflasterflächen sind in einem desolaten Zustand (s. Anlage 2). Die Oberflächenbefestigung ist 
nahezu vollständig abgängig. Die Pflasterflächen sind seit Jahren jeweils nur notdürftig in Stand 
gesetzt worden, um die Verkehrssicherheit einigermaßen zu gewährleisten. Die Möglichkeiten der 
Reparatur sind jedoch inzwischen erschöpft. Eine Komplettsanierung ist unausweichlich und muss 
dringend ausgeführt werden. In dem Zuge ist auch die Widmung als öffentlic he Verkehrsfläche ge-
boten. 
 
Beteiligung der Anlieger 
Die nachfolgend näher beschriebene Planung (s. Anlage 1) wurde am 07.10.2019 dem Eigentümer 
und den Mietern des Hochhauses und des Pavillons vorgestellt. Anwesend waren auf Einladung des 
Eigentümers etwa 15 Mieter. Im Ergebnis traf die denkmalgerechte Planung auf einhellige Zusti m-
mung. Ergänzend wurden Anregungen zu einer weiteren Optimierung gegeben, wie z.B. zu einer 
größeren Anzahl von Fahrradbügeln im Bereich der Eisenbahnstraße, zu ausreichenden, aber in die 
Gestaltung sich einfügenden Müllbehältern mit Ascherfunktion, zu einem Rückschnitt der Bäume, 
die die Architektur inzwischen weniger zur Geltung kommen lassen, und zur Beleuchtung. Alle g e-
gebenen Anregungen werden im Zuge der Ausführungsplanung au fgegriffen und so weit wie mö g-
lich umgesetzt.

- 3 - 
V/0739/2019 
Planung 
Baudenkmal und Bedeutung 
Die gesamte Anlage besteht aus einem Büro - und Geschäftshochhaus, einem Ladenpavillon und 
einer gestalteten Freifläche. Zu der Freifläche gehören die aus vier Zierbrunnen bes tehende Brun-
nenanlage, die im Raster gepflasterten Fußgängerbereiche, die rechteckigen Beete, die Rasenstücke 
und die Solitärbäume. Das Ensemble steht als Ganzes seit August 1994 unter Denkmalschutz (s. 
Anlage 3, Luftbild 1962).  
 
Um den Eingang zur Altstadt zu betonen, orientierte sich der Entwurf von Prof. Dr. Friedrich Wilhelm 
Kraemer aus Braunschweig an der alten Straßenführung im Bereich der historischen Bastion. Mit der 
Wegeführung zwischen Hochhaus und Pavillon öffnet sich der Blick auf den historischen Standort des 
Servatiitores am Beginn der Salzstraße, wo sich auch heute noch der Durchlass durch die Promen a-
de befindet. Die Anlage mehrerer rechteckiger Beete und der darin angeordneten vier Zierbrunnen 
setzte einen besonderen Akzent in dieser Sichtachse.  
 
Zwischen Architektur und Freifläche hat der Architekt bewusst einen engen Zusammenhang gescha f-
fen. Wichtig für die Gesamtwirkung sind die im Raster gepflasterten Fußgängerbereiche, sowie auch 
die streng rechteckig angelegten  Beete, die Rasenstücke und Solitärbäume. Als modernes Material 
aus der Zeit wurde bewusst Betonstein gewählt. Das Raster der Pflasterung bezieht sich auf das 
Konstruktionsachsmaß der Gebäude, das 5 x 5  Meter beträgt. Bänder aus 40  cm x 40  cm anthrazit-
farbenen Betonsteinplatten führen auf die Stützen der Bauten zu und umfassen Felder aus 30  cm x 
30 cm hellen Betonsteinplatten. Das Raster der Vorhangfassade spiegelt sich im Linienraster der 
Pflasterflächen wider. 
 
Die Außenanlagen sind Teil des Denkmalensembles. Ihre Sanierung bedarf einer denkmalrechtlichen 
Erlaubnis und erfolgt daher in enger Abstimmung mit der Städtischen Denkmalbehörde. 
 
Denkmalgerechte Wiederherstellung 
1996 wurde die inzwischen über 35  Jahre alte, marode gewordene Fassade komplett sanie rt. Die 
Freiflächen wurden dagegen immer wieder nur notdürftig „geflickt“, um der Verkehrssicherheit Gen ü-
ge zu tun. Sie sind deshalb in einem desolaten Zustand und müssen dringend saniert werden. Durch 
lose, gebrochene und fehlende Platten, als auch die za hlreichen provisorisch beseitigten Schadste l-
len sind Stolper – und Gefahrenstellen entstanden. Die Verkehrssicherheit ist daher kaum noch g e-
währleistet. Auch entspricht die nach damaligen Ausbaustandards erstellte Fläche in keiner Weise 
den heutigen Anforderungen. Daher ist eine Instandsetzung inzwischen nicht mehr möglich. Die Fl ä-
chen müssen mitsamt Unterbau grundsätzlich neu wieder hergestellt werden. 
 
Die damals verwendeten Materialien stehen nicht mehr zur Verfügung und sind auch nicht mehr e r-
hältlich. Als Ersatz für diese Platten gibt es aber ähnliches Material aus dickerem und dadurch auch 
tragfähigerem Betonwerkstein, das den damaligen Platten auch farblich sehr ähnlich ist. So kann g e-
währleitet werden, dass das Erscheinungsbild des Denkmals mit seinen  gestalteten Freiflächen u n-
beeinträchtigt gewahrt bleibt; insbesondere das im Raster verlegte Pflaster, das prägend für die G e-
staltung der Freiflächen ist und sich unmittelbar auf die Gebäude bezieht, wird in Format und Farbe 
wieder hergestellt. 
 
Gestaltung der Platzränder Nord und Ost 
Die verlorengegangene Pflasterung soll an der Nordseite bis jeweils zu der Grünfläche ergänzt we r-
den. An der Ostseite soll die neue Pflasterung des Platzes bis zur Bordsteinkante reichen. Im Westen 
bildet die Pflasterung der Promenade den Abschluss des Platzes. Um ein Befahren des Platzes zu 
verhindern, müssen wieder Poller aufgestellt werden. An der Querung in Richtung der Mittelinsel zur 
Eisenbahnstraße werden Bodenindikatoren gemäß „Altstadt -Detail“ in Anthrazit vorgesehen.  Der ge-
samte Platz ist barrierefrei zu begehen, bzw. zu befahren. Die Planung berücksichtigt die Belange 
von Menschen mit Behinderungen. Eine neue Straßenbeleuchtung ist auf dem Servatiiplatz nicht e r-
forderlich, da die vorhandene Beleuchtung ausreichend ist.

- 4 - 
V/0739/2019 
Pflanzung 
Der Baumbestand im Umfeld der Maßnahme wird weitestgehend erhalten. Im Zuge der  
Bauarbeiten muss lediglich eine überalterte Birke gefällt werden. Zur Verbesserung der Transparenz 
wird zudem die niedrige Strauchpflanzung zur Salzstraße entfernt.  
Die Pflanzbeete innerhalb der Platzfläche werden, in Anlehnung an die ursprüngliche Pflanzung aus 
der Entstehungszeit der Anlage, mit einer niedrigwüchsigen, abwechslungsreichen Staudenpflanzung 
bepflanzt. Die derzeit vorhandenen gitterförmigen Einfa ssungen der Beete waren nicht Bestandteil 
der ursprünglichen Anlage und können entfallen. 
 
Brunnenanlage 
Die Brunnenanlage ist ein integraler Bestandteil der denkmalgeschützten Gesamtanlage. Zudem e r-
zeugt das Plätschern des Wassers eine Klangkulisse, die d ie Geräusche der angrenzenden Straßen 
in den Hintergrund drängt und somit die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich erheblich erhöht.  
Die Brunnen wurden bislang aus dem Hochhaus heraus betrieben. Die gesamte Technik ist im Keller 
des Gebäudes untergebracht. Da die Technik ohnehin abgängig ist, wird eine neue Brunnentechnik, 
unabhängig von den Liegenschaften, in einer Pumpenkammer auf städtischem Grundstück, neu he r-
gestellt. Das Erscheinungsbild der Anlage wird entsprechend der ursprünglichen Planung erneuert. In 
hellgrauen Sichtbetonschalen werden Schaumfontänen plätschern. Um die Wasserhygiene zu ve r-
bessern, werden die Becken zu Zeiten, in denen die Pumpen nicht in Betrieb sind, trocken fallen. 
 
Radständer 
Die vorhandenen Radständer werden durch Fahrradanl ehnbügel (nach Regelblatt Altstadt) ersetzt. 
Standort auf dem Pflaster und nicht in der Grünfläche.  
 
Skulptur Paul Wulff 
Über den weiteren Verbleib der Skulptur ist zu gegebener Zeit separat zu beschließen.  Sollte der 
Standort dauerhaft auf dem Servatiiplatz bleiben, ist die Stelle, an der die Skulptur heute steht, beizu-
behalten. Während der Bauzeit muss die Skulptur versetzt werden. 
 
Widmung des Platzes 
Die öffentlich genutzten Freiflächen um das Hochhaus und den Pavillon sind in privat -städtischem 
Eigentum und bisher nicht öffentlich gewidmet. Die wegerechtliche Erschließung der Gebäude Se r-
vatiiplatz 7 und 9 ist derzeit nicht geregelt. Nach der Erneuerung der Flächen soll der Platz anschli e-
ßend als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden. 
 
Erläuterung zu den finanziellen Auswirkungen 
Hinweis zur Tragung der Kosten 
Die gesamte Außenfläche ist Eigentum der Stadt Münster. In der Vergangenheit wurden Unter -
haltung und Pflege des Platzes, der Brunnen und der Beete durch die Eigentümer der Immobilie „Id u-
na-Hochhaus“, bestehend aus dem Hochhaus und dem Pavillon, finanziert. Dies resultierte aus einer 
mit dem Ersteigentümer der Gebäude vereinbarten Verpflichtung. Eine juristische Prüfung hat erg e-
ben, dass die mit dem Ersteigentümer vertraglich vereinbarte Pflicht zur Unterhaltung der Fläche bei 
zwischenzeitlichem Eigentümerwechsel auf den jetzigen Eigentümer nicht übertragen wurde. Die U n-
terhaltungskosten sind daher von der Stadt Münster, hier von den Ämtern für Mobilität und Tiefbau 
sowie für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, zu tragen. 
 
Kosten und Folgekosten 
Für die Pflasterfläche entstehen Kosten von 550.000,- € sowie Folgekosten in Höhe von  
ca. 19.250,- € pro Jahr (Unterhaltung 5.500,- €). 
 
Für die Erneuerung der Brunnenanlage und die Wiederherst ellung der Pflanzflächen werden insg e-
samt 162.000,-€ veranschlagt, sowie Folgekosten in Höhe von 14.000, - € pro Jahr (Betrieb der e r-
neuerten Brunnenanlage ca. 10.000,-€, Unterhalt und Pflege der Pflanz- und Rasenflächen  
ca. 4.000,-€). 
Die bilanzielle Abschreibung der Gesamtmaßnahme beträgt 21.850,-€.

- 5 - 
V/0739/2019 
Die Investitionskosten sind ausschließlich in der Produktgruppe 1201 veranschlagt, da es sich übe r-
wiegend um eine Verkehrsfläche handelt. Bei der Erneuerung der Brunnenanlage und der Wiede r-
herstellung der Pfl anzflächen unterstützt das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit das 
Amt für Mobilität und Tiefbau. 
 
 
gez.  
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen 
 
1. Lageplan Servatiiplatz 7-9, Nr. 10703, Blatt Nr. 1 (1) von August 2019 
2. Bestandsfotos 
3. Luftbild Originalzustand 1962

V-0739-2019-Anlage-2

36 Zeichen

Anlage 2
zur Vorlage Nr. V/0739/2019

V-0739-2019-Anlage-1

2131 Zeichen

T:\Städte\Münster\Servatiiplatz 7-9\Civil\P_Servatiiplatz.dwg 30.08.2019
bearbeitet
gezeichnet
geprüft
Datum Name
Maßstab
Lageplan
Längen Höhen
1 :
1 : 1 :
genehmigt:
Münster, den
Datum Name
bearbeitet
gezeichnet
Entwurfsbearbeitung
geprüft :
100
Bla.
Lageplan
Projekt-Nr
Blatt Nr.
Anlage Nr.
:
:
:
1 (1)
Str.
Plan Nr. :
Str.Schlüssel :
 06175
DatumIndex
A
B
Änderung
10703
Servatiiplatz
Ausbaumaßnahme
Stadtbezirk Mitte
Stadtteil Bahnhof
Servatiiplatz 7 - 9
Iduna-Hochhaus
Zu diesem Entwurf gehören:
Plan Nr. 10703     Lageplan
Plan Nr. 10704     Ausbauquerschnitte
Plan Nr. 10705     Details
Plan Nr. 10706     Unterflurplan
Plan Nr. 10707     Profile
Plan Nr. 10708     ----
Plan Nr.   -----       ----
C
D
E
Grünflächen / Baumbeete12
Höhe vorhanden wird angehalten
Höhe geplant
Fahrradständer (Anlehnbügel)
geplant:
A Ablauf geplant
Gehwegplatten grau 30/30/8cm2b
37
Legende:
Höhe vorhanden
1 Asphaltbeton
2 Gehwegplatten 24/24/8
3 Betonstein grau 20/10/8
vorhanden:
11 Verbundsteinpflaster grau
12 Grünfläche
8 Betonstein rot 20/10/8
15 Naturstein Kleinpflaster /
Mosaik
17 Klinker
Baum vorhanden
(Ø Stamm/Krone)
Rollbord, Basalt gewaschen, Anschlag 0-3cm
Tastbord Basalt gewaschen, Anschlag 6cm
Leuchte vorhanden
Rippenplatte 30/30/8cm, anthrazit
(Verlegerichtung)
Hochbord 12/15/30cm, grauHB
Entwässerungseinrichtung
Ampelmast vorhanden
Rinnenablauf vorhanden
Seitenablauf vorhanden
40 Terrazzoplatten grau
41 Terrazzoplatten anthrazit
Klinker17
Natursteinkleinpflaster Mosaik15
Platten 40/40cm, anthrazit ohne Fase41
Platten 30/30cm, grau ohne Fase, Halbverband40
5 Betonsteinpflaster Promenade
Querungshilfe:
2b Gehwegplatten 30/30/4,5
08/2019
08/2019
Amt für Mobilität und Tiefbau
Amt für Mobilität und Tiefbau
406110
406120
406130
406140
406150
406160
406170
406180
406190
406200
406210
406120
406130
406140
406150
406160
406170
406180
406190
406200
406210
406220
406110
406220
575746057574705757480575749057575005757510575752057575305757540
5757440
57574505757460575747057574805757490575750057575105757520
5757450
5757530
5757540
Verlegerichtung Platten
6 Betonstein anthr. 20/10/8
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0739/2019

Beratungsverlauf (1)

26.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Eisenbahnstraße
  • Salzstraße
  • Servatiiplatz 7
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0739/2019
Typ
Vorlagen
Datum
14.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37