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KRS 17/2026

Städtebauförderprogramm 2026: Aktueller Sachstand

Sitzungsvorlage KRS 18.09.2026

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Nächste Beratung: Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales, Sitzung am 18.09.2026, TOP 8.

Sitzungsvorlage KRS (Mitteilung_STEP 2026_Abgleich 2026_Bewilligungen_Anlage.xlsx)

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Sitzungsvorlage KRS (Städtebauförderprogramm 2026: Aktueller Sachstand)

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2519 Zeichen

Nr.
Mittelempfänger
Stadt/Gemeinde/GV
(Investitionsort)
Bezeichnung der 
Gebietskulisse / 
Maßnahme
Programm-
veröffentlichung 
STEP 2026
tatsächliche 
Bewilligung
2026
Abweichung Begründung
T€ T€ T€
1 Aldenhoven              Sozialer Zusammenhalt, 
Zentralort Aldenhoven 1.045 1.045 0
2 Alfter        Wachstum und nachhaltige Erneuerung, 
ISEK Ortskern Alfter 2.448 2.250 -198
Korrektur durch Ergebnis 
baufachliche Stellungnahme; nicht 
förderfähiger Kostenanteil
3 Bad Honnef Lebendige Zentren, 
Sanierungsgebiet Innenstadt-Rhein-Rhöndorf 2.674 2.674 0
4 Bergneustadt Lebendige Zentren, 
Bergneustadt Altstadt und Stadtmitte 2.200 2.227 27 Korrektur durch Ergebnis 
baufachliche Stellungnahme
5 Bonn Lebendige Zentren, 
Masterplan Innere Stadt Bonn 3.0 667 667 0
6 Düren Lebendige Zentren, 
Innenstadt Düren 2.158 2.158 0
7 Düren Sozialer Zusammenhalt,
Düren Nord 360 360 0
8 Elsdorf Wachstum und nachhaltige Erneuerung, 
ISEK Elsdorf und Heppendorf 5.178 5.178 0
9 Gangelt
Lebendige Zentren, 
Sanierungsgebiet Ortslage 
Gangelt 2.0
416 416 0
10 Heinsberg                                Heinsberg Innenstadt               1.035 1.035 0
11 Hennef Lebendige Zentren, 
InHK Stadt Blankenberg 2.476 2.476 0
12 Herzogenrath Lebendige Zentren
InHK Kohlscheid-Zentrum 2.645 2.647 2 Korrektur durch Ergebnis 
baufachliche Stellungnahme
13 Hückelhoven Sozialer Zusammenhalt
ISEK Hückelhoven-Ratheim 938 938 0
14 Hückeswagen Lebendige Zentren, 
Stadterneuerungsgebiet Hückeswagen 2.876 2.876 0
15 Hürth Lebendige Zentren
ISEK Ortskern Alt-Hürth 1.444 1.444 0
16 Jülich Lebendige Zentren, 
Jülich Innenstadt 3.905 3.905 0
17 Lindlar                        Wachstum und nachhaltige Erneuerung, 
ISEK Lindlar Hauptort 2.267 2.267 0
18 Mechernich Lebendige Zentren, 
Innenstadt Mechernich 1.631 1.481 -150
Reduzierung um Planungskosten 
aufgrund von Nichtanerkennung 
Teilmaßnahme, Erlass Ministerium
19 Nümbrecht Lebendige Zentren, 
Ortskern Nümbrecht 2.0 4.200 4.200 0
20 Siegburg ISEK Siegburg Innenstadt 4.365 4.365 0
21 Übach-Palenberg Lebendige Zentren, 
InHK Palenberg 1.308 1.307 -1 Rundungsdifferenz
22 Waldbröl Wachstum und nachhaltige Erneuerung, 
Innenstadt Waldbröl 4.447 4.448 1 Rundungsdifferenz
23 Wermelskirchen Innovationsquartier Rhombus 6.793 6.819 26 Korrektur durch Ergebnis 
baufachliche Stellungnahme
24 Windeck Wachstum und nachhaltige Erneuerung, 
IKEHK Windeck / Waldbröl 2025 3.740 3.740 0
25 Zülpich Lebendige Zentren, 
InHK Südöstlicher Stadtkern 837 837 0
SUMME 62.053 61.760 -293
Abgleich STEP 2026

Sitzungsvorlage KRS (Städtebauförderprogramm 2026: Aktueller Sachstand)

6480 Zeichen

Seite 1 von 4 
Sitzungsvorlage KRS 
- öffentlich - 
KRS 17/2026 
Dezernat 35 
Städtebau, Bauauf-
sicht, Wohnungs- 
und Denkmalange-
legenheiten sowie -
förderung 
Ansprechperson Frau Maren Friederich 
Telefon 0221 - 147 2676 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 03.09.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission für Regionalplanung, Strukturfra-
gen und Digitales 18.09.2026 8. Kenntnisnahme 
 
TOP: 
Städtebauförderprogramm 2026: Aktueller Sachstand 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Kommission nimmt Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Erläuterungen zum  
Städtebauförderprogramm 2026 
 
I. Rechtsgrundlagen: 
 
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnah-
men im Land Nordrhein-Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023) 
§§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) mit VV/VVG 
Informationen des MHKBD zur Programmaufstellung 2026 
 
II. Programm Städtebauförderung 2026 
 
Das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung veröffent -
lichte am 22. Juli 2026 das diesjährige Städtebauförderprogramm für das Land NRW.  
 
Die Bezirksregierung Köln wird im Herbst mit den Programmen „Lebendige Zentren“, 
„Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ sowie „Sozialer Zusammenhalt“ mit 25 Zuwen­
dungsbescheiden insgesamt  
rd. 62 Mio. Euro

Sitzungsvorlage KRS KRS 17/2026 Seite 2 von 4 
für das Städtebauförderprogramm 2026 bewilligen. Das tatsächliche Investitionsvolumen 
liegt aufgrund der von den Kommunen zu erbringenden Eigenanteile und ergänzenden In -
vestitionen Dritter deutlich darüber.  
Zum Vergleich: Für das STEP 2025 wurden 32 Anträge mit einer Fördererwartung in Höhe 
von rd. 70 Mio. € eingereicht. 
Grundlage war das vom MHKBD verkündete Städtebauförderprogramm 2026 
mit rd. 105 Mio. Euro. Das Budget fiel im Vergleich zum Vorjahr rd. 21 Mio. Euro höher aus. 
Das Volumen der vorgelegten Anträge unterschreitet das für den Regierungsbezirk Köln zur 
Verfügung gestellte Budget auch in diesem Jahr deutlich. 
 
Dieser Rückgang wird auf folgende Punkte zurückgeführt:  
Einige Gesamtmaßnahmen wurden im Rahmen der Umstellung auf die Förderrichtlinie 2023 
ausfinanziert. In Einzelfällen wurden zudem Projekte in die Strukturwandelförderung Rhei -
nisches Revier überführt. 
Viele Kommunen berichten Dezernat 35 zudem von einer sehr herausfordernden Haushalts-
situation, was eine Zurückhaltung bei der Antragsstellung erklären kann.  
Es ist außerdem plausibel anzunehmen, dass viele Kommunen mit Planungsaufgaben in 
ihren Bauprojekten beschäftigt sind, so dass größere Förderanträge erst bei Durchführung 
der konkreten Bautätigkeiten gestellt werden.  
 
Hinweise zur angehängten Liste: 
Die tatsächlich bewilligten Summen weichen teilweise von der Programmveröffentlichung 
ab. Diese überwiegend geringfügigen Abweichungen sind auf das Ergebnis der durchge -
führten baufachlichen Antragsprüfung sowie Änderungen in der Gesamtmaßnahme zurück-
zuführen und in der Anlage dargestellt.   
 
1. Handlungs- und Förderschwerpunkte  
Der Einsatz der Fördermittel erfolgt in folgenden Programmlinien: 
 
- Lebendige Zentren (LZ):  
 Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne 
 
- Sozialer Zusammenhalt (SZ): 
 Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

Sitzungsvorlage KRS KRS 17/2026 Seite 3 von 4 
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE):  
 Lebenswerte Quartiere gestalten 
 
In „Lebendige Zentren“ können z.B. gefördert werden: 
 
- bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, die Aktivierung von 
Stadt- und Ortskernen, die Anpassung an den innerstädtischen Strukturwandel 
- Sicherung, Sanierung oder Modernisierung erhaltenswerter Gebäude, historischer 
Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder 
städtebaulicher Bedeutung 
- Erhalt und Weiterentwicklung des innerstädtischen öffentlichen Raumes (Straßen, 
Wege, Plätze, Grünräume, Erneuerung des baulichen Bestandes) 
- Verbesserung der städtischen Mobilität einschließlich der Optimierung der Fußgän -
gerfreundlichkeit und alternativer Mobilitätsformen zur besseren Vernetzung von 
Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Erholung sowie Nahversorgung 
- Quartiers- und Citymanagement bzw. Management der Zentrenentwicklung und die 
Beteiligung von Nutzungsberechtigten 
 
 
In „Sozialer Zusammenhalt“ können z.B. gefördert werden: 
 
- Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse, u.a. durch Aufwertung und Anpas-
sung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes 
- Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter sowie sonstiger sozialer Infra -
strukturen 
- Stärkung der Bildungschancen und der lokalen Wirtschaft 
- Verbesserung von Angeboten für Gesundheit und Sport 
- Bereitstellung und Erweiterung des kulturellen Angebots 
- Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltgerechtigkeit 
- Verbesserung der Integration und Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen 
und von Menschen mit Migrationshintergrund  
- Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement, insbesondere durch 
frühzeitige Beteiligung und Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Ver-
netzung lokaler Akteure 
- Quartiersmanagement 
 
 
In „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ können z.B. gefördert werden:

Sitzungsvorlage KRS KRS 17/2026 Seite 4 von 4 
- Städtebauliche Anpassungsmaßnahmen an Schrumpfungs- und Wachstums-ent -
wicklungen 
- die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-
, Verkehrs- oder Militärbrachen einschließlich Nutzungsänderungen 
- Brachenentwicklung, insbesondere zur Unterstützung des Wohnungsbaus 
- die Verbesserung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes und der privaten 
Freiflächen 
- die Anpassung und Transformation der städtischen Infrastruktur einschließlich der 
Grundversorgung 
- die Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes 
- Maßnahmen der wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung und zur Reduzierung 
des „Wärmeinsel-Effektes“ 
- den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäu -
deteile oder der dazu gehörigen Infrastruktur 
 
 
2. Interessensbekundungsverfahren „Cooles Nordrhein-Westfalen“ 
 
Das Dezernat 35 teilte in der letzten Sitzung am 27. Mai 2026 mit, dass das MHKBD in dem 
Schreiben vom 29.04.2026 an die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten des Bezir -
kes ein geplantes Interessensbekundungsverfahren unter dem Handlungsmotto „Cooles 
Nordrhein-Westfalen“ ankündigte. Hierzu liegen Dezernat 35 weiterhin keine Informationen 
vor.

Beratungsverlauf (1)

18.09.2026 Kommission für Regionalplanung, Strukturfragen und Digitales
TOP 8.
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
KRS 17/2026
Typ
Sitzungsvorlage KRS
Datum
18.09.2026
Erstellt
04.09.2026 12:06