KRS 17/2026
Städtebauförderprogramm 2026: Aktueller Sachstand
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Sitzungsvorlage KRS (Mitteilung_STEP 2026_Abgleich 2026_Bewilligungen_Anlage.xlsx)
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Nr. Mittelempfänger Stadt/Gemeinde/GV (Investitionsort) Bezeichnung der Gebietskulisse / Maßnahme Programm- veröffentlichung STEP 2026 tatsächliche Bewilligung 2026 Abweichung Begründung T€ T€ T€ 1 Aldenhoven Sozialer Zusammenhalt, Zentralort Aldenhoven 1.045 1.045 0 2 Alfter Wachstum und nachhaltige Erneuerung, ISEK Ortskern Alfter 2.448 2.250 -198 Korrektur durch Ergebnis baufachliche Stellungnahme; nicht förderfähiger Kostenanteil 3 Bad Honnef Lebendige Zentren, Sanierungsgebiet Innenstadt-Rhein-Rhöndorf 2.674 2.674 0 4 Bergneustadt Lebendige Zentren, Bergneustadt Altstadt und Stadtmitte 2.200 2.227 27 Korrektur durch Ergebnis baufachliche Stellungnahme 5 Bonn Lebendige Zentren, Masterplan Innere Stadt Bonn 3.0 667 667 0 6 Düren Lebendige Zentren, Innenstadt Düren 2.158 2.158 0 7 Düren Sozialer Zusammenhalt, Düren Nord 360 360 0 8 Elsdorf Wachstum und nachhaltige Erneuerung, ISEK Elsdorf und Heppendorf 5.178 5.178 0 9 Gangelt Lebendige Zentren, Sanierungsgebiet Ortslage Gangelt 2.0 416 416 0 10 Heinsberg Heinsberg Innenstadt 1.035 1.035 0 11 Hennef Lebendige Zentren, InHK Stadt Blankenberg 2.476 2.476 0 12 Herzogenrath Lebendige Zentren InHK Kohlscheid-Zentrum 2.645 2.647 2 Korrektur durch Ergebnis baufachliche Stellungnahme 13 Hückelhoven Sozialer Zusammenhalt ISEK Hückelhoven-Ratheim 938 938 0 14 Hückeswagen Lebendige Zentren, Stadterneuerungsgebiet Hückeswagen 2.876 2.876 0 15 Hürth Lebendige Zentren ISEK Ortskern Alt-Hürth 1.444 1.444 0 16 Jülich Lebendige Zentren, Jülich Innenstadt 3.905 3.905 0 17 Lindlar Wachstum und nachhaltige Erneuerung, ISEK Lindlar Hauptort 2.267 2.267 0 18 Mechernich Lebendige Zentren, Innenstadt Mechernich 1.631 1.481 -150 Reduzierung um Planungskosten aufgrund von Nichtanerkennung Teilmaßnahme, Erlass Ministerium 19 Nümbrecht Lebendige Zentren, Ortskern Nümbrecht 2.0 4.200 4.200 0 20 Siegburg ISEK Siegburg Innenstadt 4.365 4.365 0 21 Übach-Palenberg Lebendige Zentren, InHK Palenberg 1.308 1.307 -1 Rundungsdifferenz 22 Waldbröl Wachstum und nachhaltige Erneuerung, Innenstadt Waldbröl 4.447 4.448 1 Rundungsdifferenz 23 Wermelskirchen Innovationsquartier Rhombus 6.793 6.819 26 Korrektur durch Ergebnis baufachliche Stellungnahme 24 Windeck Wachstum und nachhaltige Erneuerung, IKEHK Windeck / Waldbröl 2025 3.740 3.740 0 25 Zülpich Lebendige Zentren, InHK Südöstlicher Stadtkern 837 837 0 SUMME 62.053 61.760 -293 Abgleich STEP 2026
Sitzungsvorlage KRS (Städtebauförderprogramm 2026: Aktueller Sachstand)
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Seite 1 von 4 Sitzungsvorlage KRS - öffentlich - KRS 17/2026 Dezernat 35 Städtebau, Bauauf- sicht, Wohnungs- und Denkmalange- legenheiten sowie - förderung Ansprechperson Frau Maren Friederich Telefon 0221 - 147 2676 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 03.09.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission für Regionalplanung, Strukturfra- gen und Digitales 18.09.2026 8. Kenntnisnahme TOP: Städtebauförderprogramm 2026: Aktueller Sachstand Beschlussvorschlag: Die Kommission nimmt Kenntnis. Erläuterungen: Erläuterungen zum Städtebauförderprogramm 2026 I. Rechtsgrundlagen: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu städtebaulichen Erneuerungsmaßnah- men im Land Nordrhein-Westfalen (Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023) §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) mit VV/VVG Informationen des MHKBD zur Programmaufstellung 2026 II. Programm Städtebauförderung 2026 Das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung veröffent - lichte am 22. Juli 2026 das diesjährige Städtebauförderprogramm für das Land NRW. Die Bezirksregierung Köln wird im Herbst mit den Programmen „Lebendige Zentren“, „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ sowie „Sozialer Zusammenhalt“ mit 25 Zuwen dungsbescheiden insgesamt rd. 62 Mio. Euro Sitzungsvorlage KRS KRS 17/2026 Seite 2 von 4 für das Städtebauförderprogramm 2026 bewilligen. Das tatsächliche Investitionsvolumen liegt aufgrund der von den Kommunen zu erbringenden Eigenanteile und ergänzenden In - vestitionen Dritter deutlich darüber. Zum Vergleich: Für das STEP 2025 wurden 32 Anträge mit einer Fördererwartung in Höhe von rd. 70 Mio. € eingereicht. Grundlage war das vom MHKBD verkündete Städtebauförderprogramm 2026 mit rd. 105 Mio. Euro. Das Budget fiel im Vergleich zum Vorjahr rd. 21 Mio. Euro höher aus. Das Volumen der vorgelegten Anträge unterschreitet das für den Regierungsbezirk Köln zur Verfügung gestellte Budget auch in diesem Jahr deutlich. Dieser Rückgang wird auf folgende Punkte zurückgeführt: Einige Gesamtmaßnahmen wurden im Rahmen der Umstellung auf die Förderrichtlinie 2023 ausfinanziert. In Einzelfällen wurden zudem Projekte in die Strukturwandelförderung Rhei - nisches Revier überführt. Viele Kommunen berichten Dezernat 35 zudem von einer sehr herausfordernden Haushalts- situation, was eine Zurückhaltung bei der Antragsstellung erklären kann. Es ist außerdem plausibel anzunehmen, dass viele Kommunen mit Planungsaufgaben in ihren Bauprojekten beschäftigt sind, so dass größere Förderanträge erst bei Durchführung der konkreten Bautätigkeiten gestellt werden. Hinweise zur angehängten Liste: Die tatsächlich bewilligten Summen weichen teilweise von der Programmveröffentlichung ab. Diese überwiegend geringfügigen Abweichungen sind auf das Ergebnis der durchge - führten baufachlichen Antragsprüfung sowie Änderungen in der Gesamtmaßnahme zurück- zuführen und in der Anlage dargestellt. 1. Handlungs- und Förderschwerpunkte Der Einsatz der Fördermittel erfolgt in folgenden Programmlinien: - Lebendige Zentren (LZ): Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne - Sozialer Zusammenhalt (SZ): Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten Sitzungsvorlage KRS KRS 17/2026 Seite 3 von 4 - Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE): Lebenswerte Quartiere gestalten In „Lebendige Zentren“ können z.B. gefördert werden: - bauliche Maßnahmen zum Erhalt des baukulturellen Erbes, die Aktivierung von Stadt- und Ortskernen, die Anpassung an den innerstädtischen Strukturwandel - Sicherung, Sanierung oder Modernisierung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung - Erhalt und Weiterentwicklung des innerstädtischen öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze, Grünräume, Erneuerung des baulichen Bestandes) - Verbesserung der städtischen Mobilität einschließlich der Optimierung der Fußgän - gerfreundlichkeit und alternativer Mobilitätsformen zur besseren Vernetzung von Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Erholung sowie Nahversorgung - Quartiers- und Citymanagement bzw. Management der Zentrenentwicklung und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten In „Sozialer Zusammenhalt“ können z.B. gefördert werden: - Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse, u.a. durch Aufwertung und Anpas- sung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes - Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter sowie sonstiger sozialer Infra - strukturen - Stärkung der Bildungschancen und der lokalen Wirtschaft - Verbesserung von Angeboten für Gesundheit und Sport - Bereitstellung und Erweiterung des kulturellen Angebots - Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltgerechtigkeit - Verbesserung der Integration und Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Migrationshintergrund - Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement, insbesondere durch frühzeitige Beteiligung und Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Ver- netzung lokaler Akteure - Quartiersmanagement In „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ können z.B. gefördert werden: Sitzungsvorlage KRS KRS 17/2026 Seite 4 von 4 - Städtebauliche Anpassungsmaßnahmen an Schrumpfungs- und Wachstums-ent - wicklungen - die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie- , Verkehrs- oder Militärbrachen einschließlich Nutzungsänderungen - Brachenentwicklung, insbesondere zur Unterstützung des Wohnungsbaus - die Verbesserung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen - die Anpassung und Transformation der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung - die Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes - Maßnahmen der wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung und zur Reduzierung des „Wärmeinsel-Effektes“ - den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäu - deteile oder der dazu gehörigen Infrastruktur 2. Interessensbekundungsverfahren „Cooles Nordrhein-Westfalen“ Das Dezernat 35 teilte in der letzten Sitzung am 27. Mai 2026 mit, dass das MHKBD in dem Schreiben vom 29.04.2026 an die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten des Bezir - kes ein geplantes Interessensbekundungsverfahren unter dem Handlungsmotto „Cooles Nordrhein-Westfalen“ ankündigte. Hierzu liegen Dezernat 35 weiterhin keine Informationen vor.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- KRS 17/2026
- Typ
- Sitzungsvorlage KRS
- Datum
- 18.09.2026
- Erstellt
- 04.09.2026 12:06