Mandari Insight

2195/2018

Stellungnahme zur WDR-Berichterstattung "Unterbringung in Beherbergungsbetrieben" sowie „Bauvorhaben Im Grund / Pastor-Wolff-Str.“

Mitteilung Ausschuss 06.07.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 20.09.2018, TOP 10.2.1

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

12488 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 06.07.2018 
 2195/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 04.09.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 14.09.2018 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.09.2018 
 
Stellungnahme zur WDR-Berichterstattung „Unterbringung in Beherbergungsbetrieben" sowie 
„Bauvorhaben Im Grund / Pastor-Wolff-Str.“ 
Im Rahmen der Diskussion in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 
14.06.2018 zur Thematik „Hotelunterbringung / Kostenvergleich NRW-Städte“ hat die Verwaltung 
zugesagt, kurzfristig eine Stellungnahme zur o. a. Berichterstattung des WDR zu fertigen und dem 
Ausschuss mitzuteilen. 
Unterbringung in Beherbergungsbetrieben 
In einer Pressemitteilung des WDR vom 13.06.2018 „Teure Unterbringung von Geflüchteten in Hotels 
/ Köln schneidet NRW-weit am schlechtesten ab“ heißt es: 
„Die teure Unterbringung von Geflüchteten in Hotels hat der Stadt Köln viel Kritik eingebracht. Der 
WDR wollte daraufhin von den 30 größten Städten und Gemeinden wissen: Wo werden 
Geflüchtete ebenfalls so untergebracht? Und zu welchen Bedingungen? Das Ergebnis: Neben Köln 
sind darunter fünf weitere Städte und Gemeinden, die auf Hotels zurückgreifen. Allerdings zu extrem 
unterschiedlichen Kosten. 
Demnach haben die Städte Dortmund, Hamm, Moers und Bergisch-Gladbach jeweils ein Hotel, und 
die Stadt Mönchengladbach zwei Hotels angemietet. Große Ausnahme ist die Stadt Köln. Hier sind 
derzeit noch mehr als 2.200 Geflüchtete in insgesamt 40 ehemaligen Hotels untergebracht. 
Auch bei den Preisen fällt Köln deutlich aus dem Rahmen. Dortmund zahlt gut acht Euro pro Nacht 
und Person. Macht rund 240 Euro Monatsmiete pro Person. Wichtig dabei: Die Hotelzimmer sind in 
fast allen Fällen mit mehreren Personen belegt. So kostet ein Zimmer, in dem zwei Personen unter-
gebracht sind, in Dortmund schon 480 Euro im Monat. Werden vier Personen in dem Zimmer unter-
gebracht, schnellt die Monatsmiete für dieses eine Zimmer auf 960 Euro hoch. 
Die Stadt Köln zahlt den Hotelbesitzern sogar im Schnitt 31 Euro pro Person und Nacht, gut 900 Euro 
im Monat. Bei einer Belegung mit mehreren Personen - was auch hier die Regel ist – kommen so 
schnell 4.500 Euro Monatsmiete zusammen – für ein einzelnes Hotelzimmer mit Bad. 
Für die Betreiber ein lukratives Geschäft. Vor allem, weil sich einige Kommunen auf lange Vertrags-
laufzeiten eingelassen haben und eine Mindestbelegung zahlen, egal wie viele Menschen tatsächlich 
gerade untergebracht sind. 
Die Stadt Köln verteidigt die Hotel-Anmietungen. Die Stadt befinde sich nach wie vor in einem „Not-
Zustand“, erklärt Sozialdezernent Harald Rau dem WDR. Die Alternative wäre, die Flüchtlinge zurück 
in die Turnhallen zu schicken, was man nicht wolle.

2 
 
In Düsseldorf sieht es anders aus. Durch kurze Vertragslaufzeiten mit den Hotelbetreibern und den 
Kauf von Immobilien und Modulbauten habe man erreicht, dass in der Landeshauptstadt keine Ge-
flüchteten mehr in Hotels untergebracht sind, so Miriam Koch, Leiterin des Amtes für Migration. 
Nach WDR-Recherchen befinden sich viele der Kölner Flüchtlingshotels in einem schlechten oder 
extrem schlechten Zustand. Zudem sind die Zimmer oft mit vier oder gar acht Personen belegt. Der 
Kölner Flüchtlingsrat kritisiert diese Lösung nicht nur wegen der hohen Kosten. Sie sei auch für die 
Flüchtlinge mit vielen Nachteilen verbunden.“ 
Der Bericht in der Aktuellen Stunde am 13.06.2018 ist nahezu inhaltsgleich. 
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/video-unterbringung-von-
fluechtlingen-in-hotels-in-nrw-102.html 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Stadtverwaltung hat mit den sechs genannten Kommunen (Dortmund, Hamm, Moers, Bergisch-
Gladbach, Mönchengladbach und Düsseldorf) Kontakt aufgenommen. Im Ergebnis, nutzt keine dieser 
Kommunen einen Beherbergungsbetrieb als Unterbringungsressource für Geflüchtet analog zur Stadt 
Köln. 
Bei allen Objekten handelt es sich um Gebäude, die ehemals Hotels waren. Sie wurden von den 
Kommunen in Gänze angemietet und werden aktuell als reguläre Wohnheime genutzt. Die dort un-
tergebrachten Bewohner sind zur Entrichtung einer Nutzungsgebühr an die Kommune verpflichtet. 
 
Auch die Stadt Köln hat versucht, diesen Weg zu gehen. So konnten bisher zwei Objekte angemietet 
und drei gekauft werden. Sie werden wie in den Vergleichskommunen als Wohnheime bzw. Mehrfa-
milienhaus zur Unterbringung Geflüchteter genutzt. Die untergebrachten Menschen zahlen ebenfalls 
eine Nutzungsgebühr. Bisher waren in Köln keine weiteren Betreiber von Beherbergungsbetrieben 
zur Vermietung / zum Verkauf ihrer Objekte bereit. 
 
Besonderheit bei der Stadt Dortmund 
Das vom WDR genannte Objekt ist aktuell kein Beherbergungsbetrieb mehr, sondern wird als Über-
gangswohnheim zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt (öffentlich- rechtliche Gebühr von rd. 8,-
€ pro Person/Tag). Dortmund verfügt über ausreichend Wohnheime und hat Wohnungsleerstände, 
die zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden können. 
 
Besonderheit bei der Stadt Düsseldorf 
Düsseldorf hat im Zeitraum 2014 bis 2016 aufgrund fehlender Ressourcen auf Beherbergungsbetrie-
be zurückgegriffen. Zu den Preisen wurde keine Auskunft gegeben.  
 
Darüber hinaus wurde die Situation bei der Stadt Bonn erfragt. Hier wurde ebenfalls aufgrund fehlen-
der Ressourcen auf Beherbergungsbetriebe zurückgegriffen. In Bonn bewegten sich die Übernach-
tungspreise zwischen 30,00 EUR und 35,00 EUR pro Person/Nacht. 
 
Fazit:  
1. Sowohl nutzungsrechtlich als auch aus vertraglicher Sicht sind Anmietungen und Bele-
gungsvereinbarungen völlig unterschiedliche Tatbestände. Ein Vergleich ist weder mög-
lich noch seriös. 
 
Tabelle: Wichtigste Unterscheidungsmerkmale 
 
Gegenstand Anmietung Belegungsvereinbarung 
Vertragsart: Mietvertrag Vereinbarung 
Vertragspartner: Eigentümer Betreiber 
Vertragsgegenstand: Gebäude Belegung 
genehmigte Nutzung 
Gebäude: 
Wohnraum gewerbliche Beherbergung 
Vertragsleistung 
Stadt: 
Mietzahlung Gebäude Preis pro Person / Nacht 
Pflichten Stadt: übliche Mieterpflichten wie Garantie Mindestbelegung

3 
 
Instandhaltung, lfd. Schön-
heitsreparaturen etc. 
Pflichten Verhand-
lungspartner: 
Übliche Vermieterpflichten wie 
Gebäudesicherungspflichten 
etc. 
Baugenehmigung und um-
fassender Bedingungskata-
log* 
Interne Verwaltungs-
kosten: 
Personalkosten:  
Objektservice, Vertrags- und 
Abrechnungsangelegenheiten, 
Gebührensatzung und –
abrechnung (Härtefallrege-
lung) 
Sachkosten:  
Schadensregulierung 
Personalkosten:  
Betreiberabrechnung 
Unterbringungsart: Wohnheim, Wohnung Zimmer 
 
* Bedingungskatalog: 
• Standard Möblierung des Zimmers, d.h. für jeden Gast: Bett, Tisch, Stuhl, Schrank  
• Schaffung und Bereitstellung von Kochgelegenheit für die zugewiesenen Gäste  
• kostenfreie Bereitstellung von Waschmaschinen und Wäschetrocknern  
• kostenfreie Bereitstellung von Kühlschränke in den Hotelzimmern  
• regelmäßige Reinigung von Bad/WC durch das Personal des Beherbergungsbetriebes mindestens 1 x wöchentlich  
• Bereitstellung von Bettwäsche und mindestens wöchentlich frische Ausgabe  
• Reinigung der Bettwäsche  
• die ständige Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Hotel (Telefon, Fax, E-Mail)  
• Hilfestellung für die im Hotel untergebrachten Personen bei einfachen Fragen 
Darüber hinaus ist der Betreiber gehalten, Geschirr, Besteck, Töpfe und Handtücher kostenfrei zur Verfügung zu stellen, bis 
den Gästen die Gelegenheit zur eigenen Beschaffung aus den Mitteln der Einrichtungshilfe (Sozialleistungsträger) möglich 
ist. 
Eine Fremdbelegung ist nicht gestattet. Der Betreiber verpflichtet sich, seinen Beherbergungsbetrieb in Gänze dem Amt für 
Wohnungswesen zur Verfügung zu stellen. 
 
2. Die Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume durch die Verfügbarkeit an Grund-
stücken und Unterbringungsressourcen je Kommune sind extrem unterschiedlich. 
 
Die Stadt Köln verfügt im Verhältnis zu ihrer Größe nur über sehr wenige eigene Grundstücke, die für 
die Errichtung von Unterbringungseinrichtungen geeignet sind. Die angespannte Situation hinsichtlich 
preisgünstigen Wohnraums kommt hinzu. In der Folge verfügte die Stadt Köln zu Beginn der hohen 
Zuweisungszahlen Geflüchteter (teilw. bis zu 400 Personen wöchentlich) nicht über ausreichende 
Unterbringungsressourcen, insbesondere mangelte und mangelt es an Unterkünften für Menschen 
mit besonderem Schutzbedarf sowie speziellen gesundheitlichen Belastungen. 
 
Bauvorhaben Im Grund / Pastor-Wolff-Str. 
Am 13.06.2018 sendete der WDR in der Lokalzeit Köln einen Bericht über das Bauvorhaben Im 
Grund / Pastor-Wolff-Str. zur Unterbringung Geflüchteter. Der Beitrag ist nicht mehr abrufbar. 
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-koeln/video-lokalzeit-aus-koeln-1716.html 
Kernaussagen des Berichtes:  
 Die Errichtungskosten für die Unterkunft auf dem Grundstück Im Grund / Pastor-Wolff-Str. in 
Niehl betragen 4.500 €/m². Die Stadt Dormagen habe eine Flüchtlingsunterkunft in Holzbauweise 
für deutlich weniger Geld (1.500 €/m²) in kürzerer Zeit errichtet.  
 Ein im Bericht genannter Bauunternehmer behauptete, der Stadt Köln ein Angebot gemacht zu 
haben, wonach er in der Lage wäre, dasselbe für 1,5 Mio. Euro bauen zu können. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die derzeit für die Errichtung der Unterkunft prognostizierten und kommunizierten Kosten in Höhe von 
ca. 5 Mio. Euro beziehen sich auf die gesamten Herstellungskosten. Diese setzen sich zusammen 
aus: 
1. Grundstück 
2. Herrichten und Erschließen

4 
 
3. Bauwerk – Baukonstruktionen (Gründung, Wände / Decken, Dach usw.) 
4. Bauwerk – technische Anlagen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro usw.) 
5. Außenanlagen 
6. Ausstattung 
7. Baunebenkosten (u.a. Architekten- und Ingenieurleistungen) 
Branchenüblich für einen Vergleich verschiedener Bauvorhaben ist das Verhältnis der Bauwerks- 
bzw. Gebäudekosten netto (Ziffer 3. und 4.) und der Brutto-Grundfläche (BGF). Die Brutto-
Grundfläche ist die Fläche sämtlicher Gebäudegeschosse (inkl. Dach- und Kellergeschosse). Sie ent-
spricht nicht der Wohnfläche. Ermittelt wird ein zum Vergleich geeigneter Quadratmeterpreis (€/m² 
BGF). 
 
Die vorläufigen Bauwerks- bzw. Gebäudekosten betragen zum Zeitpunkt der erteilten Baugenehmi-
gung 1.635 €/m² BGF. 
 
Zur Ermittlung wurden kürzlich abgegebene Angebote für Systembauten in Stahlskelettbauweise von 
zwei anderen Bauvorhaben herangezogen. Erst mit konkreten Angebotsabgaben im Rahmen der 
Ausschreibungen bzw. der weiteren Bauausführung konkretisieren sich die Bauwerks- bzw. Gebäu-
dekosten.  
 
In Abhängigkeit der Marktlage und der konkreten Angebotsinhalte (z.B. Art / Beschaffenheit der tra-
genden Bauteile) können die Kosten auch noch geringer ausfallen. 
 
Stadt Dormagen 
Die Bauwerks- bzw. Gebäudekosten für die errichtete Unterkunft in Blockhausbauweise werden mit 
ca. 1.300 €/m² BGF nach Fertigstellung beziffert. 
 
Die Aufträge für die Gebäude wurden allerdings 2015 bereits vergeben und das Objekt in 2016 fertig-
stellt. Aufgrund von Preissteigerungen wären die Erstellungskosten heute deutlich höher. 
Aufgrund schlechter Ausführungsqualität, mangelhafter Bauorganisation und Bauleitung mit starken 
zeitlichen Verzögerungen in der Ausführung wurde nach Fertigstellung von ¾ der Bauarbeiten der 
Bauvertrag gegenüber der ausführenden Firma gekündigt. Die restlichen Arbeiten wurden von der 
Stadt in Eigenregie an Firmen vergeben. 
 
Ein freihändiges Angebot des im Bericht genannten Bauunternehmers für das Vorhaben Im Grund / 
Pastor-Wolff-Str. ist nicht bekannt. Ein Angebot in Höhe von lediglich 1,5 Mio. Euro für die absoluten 
Bauwerks- bzw. Gebäudekosten ergäbe einen Vergleichspreis von 681,81 €/m² BGF. Dieser ist nach 
Auffassung und Erfahrung der Verwaltung völlig unrealistisch. 
 
Sämtliche auszuführenden Leistungen unterliegen dem Vergaberecht. Eine Ausschreibung für ent-
sprechende Generalunternehmerleistungen zur Bauausführung für das Vorhaben wird kurzfristig ver-
öffentlicht. Es steht jedem Investor frei, auf ausgeschriebene Leistungen ein Angebot abzugeben. 
Einem seriösen Angebot sieht die Verwaltung gerne entgegen. 
 
Fazit:  
Das geplante Vorhaben auf dem Grundstück Im Grund / Pastor-Wolff-Str. entspricht mit dem 
kalkulierten Quadratmeterpreis dem derzeit üblichen Marktpreis. Eine Konkretisierung erfolgt 
im Rahmen des Vergabeverfahrens. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

04.09.2018 Integrationsrat
TOP 5.8 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.09.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2195/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.07.2018
Erstellt
27.06.2018 14:16