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A-R/0015/2018

Masterplan Sanierung Sportpark Sentruper Höhe

Antrag an den Rat 05.03.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.03.2018, TOP 29.5

a-r-0015-2018-Sentruper Höhe

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a-r-0015-2018-Sentruper Höhe

4450 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0015/2018 
 
 
                                                           
AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster    Warendorfer Str. 157    48145 Münster 
 
                                                                       Münster, 05.03.2018  
Masterplan Sanierung Sportpark Sentruper Höhe 
 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster: 
Die Verwaltung der Stadt Münster entwirft einen Masterplan zur 
Sanierung und Modernisierung der stadteigenen Sportanlage Sentruper 
Höhe. Der Plan umfasst dabei auch die folgenden Bestandteile: 
a) Sanierung und Neubau der baufälligen Gebäude für Umkleiden und 
Duschen. 
b) Neupflasterung des Verbindungsweges zwischen Sentruper Straße 
und dem Aasee. Neugepflastert wird sowohl der Abschnitt parallel zum 
Hauptplatz, als auch der quer hierzu verlaufende Abschnitt in Richtung 
Trimm-Dich-Pfad. 
c) Der Hauptplatz der Sportanlage Sentruper Höhe wird mit einer 
Flutlichtanlage ausgestattet. 
 
Die Finanzierung der Sanierung erfolgt nicht aus dem allgemeinen 
Sportetat zur Sanierung von Sportanlagen in Münster. Vielmehr bildet die 
Stadt für die Sanierung dieser Sportanlage einen einmaligen 
Sonderfonds in ihrem Haushalt aus dem heraus sämtliche 
Sanierungsmaßnahmen und die Modernisierung dieser Sportanlage 
finanziert werden. 
 
Begründung:  
Die Sportanlage Sentruper Höhe liegt in unmittelbarer Nahe des Aasees. 
Daher hat diese Sportanlage einen hohen Wert für Sport und 
Freizeitgestaltung der Bürger. Daneben ist sie mehrfach im Jahr 
Austragungsort größerer Sportwettbewerbe in unserer Stadt.

Die Sportanlage Sentruper Höhe ist damit von einer überragend 
wichtigen Bedeutung für den Sport und die Freizeitgestaltung in unserer 
Stadt. Gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass die Sportanlage in 
weiten Teilen sanierungsbedürftig ist. 
 
Daher ist eine generelle Überprüfung dieser für das sportliche 
Geschehen in unserer Stadt so bedeutsamen Anlage zwingend nötig. Es 
solle eine Generalüberprüfung der gesamten Anlage durch das 
zuständige Fachamt erfolgen. Dies unter Beteiligung des 
Stadtsportbundes und der Sportvereine, die diese Anlage primär für die 
Ausübung ihrer Sportart nutzen. 
 
Nur so kann der tatsächliche Sanierungsbedarf der Sportanlage 
festgestellt werden. Aber auch für den Laien ist der Sanierungsbedarf 
der Anlage deutlich erkennbar. 
 
Hervorzuheben ist hierbei insbesondere der marode Zustand der 
Umkleiden und Sanitäranlagen gegenüber der großen Haupthalle der 
Sportanlage. Ein Neubau dieses Gebäudeteiles ist unumgänglich. 
 
Die Sportanlage ist im Winter und bei Dunkelheit nur begrenzt nutzbar. 
Denn die Beleuchtung rund um die Anlage ist mehr als dürftig. Der 
Hauptplatz ist im Winter nicht beleuchtet. Daher kann er im Winter kaum 
für den Sport genutzt werden. Ein Bedarf hierfür ist jedoch eindeutig 
gegeben. Wie etwa der Bürgerantrag nach §24 GO NRW des LSF-
Münster belegt. 
 
Ebenso ist die Beleuchtung der gesamten Wege rund um die 
Sportanlage als mangelhaft zu bezeichnen. Bei Dunkelheit ist die 
gesamte Anlage praktisch in völliger Dunkelheit gehüllt. 
 
Ebenso sind die Wege rund um die Sportanlage stark 
sanierungsbedürftig. Der gesamte aus roten Backsteinen bestehende 
Belag ist von starken Unebenheiten geprägt. Ein gefahrloses Passieren 
ist kaum noch möglich. Insbesondere im Winter und bei Dunkelheit

besteht hier für die sporttreibenden Bürger eine ernsthafte 
Verletzungsgefahr. 
 
Eine Sanierung der Sportanlage Sentruper Höhe ist nur mit einem 
erheblichen finanziellen Aufwand möglich. Erfolgt daher die Finanzierung 
aus dem allgemeinen Etat von 3 Millionen Euro im Haushalt der Stadt 
Münster, so hätte dies zur Folge, dass andere Baumaßnahmen an 
Sportanlagen weitgehend zurückgestellt oder zeitlich nach hinten 
geschoben werden müssen. Eine Finanzierung der Sanierung der 
Sportanlage Sentruper Höhe aus dem allgemeinen Sportetat hat zur 
Folge, dass diese nur in sehr vielen kleinen Einzelmaßnahmen erfolgen 
kann. Da einzelne Maßnahmen wie etwa der Neubau der Umkleiden 
überdies einen hohen finanziellen Aufwand erfordern, ist damit zu 
rechnen, dass eine Finanzierung innerhalb des allgemeinen Sportetats 
nicht realisierbar ist. Daher wird einmalig im kommenden Haushalt für 
die Sanierung der Sportanlage Sentruper Höhe ein Posten im Haushalt 
der Stadt Münster eingestellt und mit den entsprechenden und 
notwendigen Haushaltsmitteln ausgestattet. 
 
 
 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

14.03.2018 Rat
TOP 29.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Warendorfer Straße 157
  • Sentruper Straße
  • Sentruper Höhe

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Details

Aktenzeichen
A-R/0015/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
05.03.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37