V/0261/2021/1
Radverkehrsinfrastrukturmaßnahme „Flyover Aegidiitor“
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0261/2021/1 V/0261/2021/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Radverkehrsinfrastrukturmaßnahme „Flyover Aegidiitor„ Beratungsfolge 19.05.2021 Hauptausschuss (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das vom Rat beschlossene qualitätssichernde Verfahren wird in Verbindung mit der Betei- ligung der Öffentlichkeit auf Basis des ursprünglich geplanten Trassenverlaufs durchge- führt. Eine Y-Lösung wird nicht weiterverfolgt. 2. Die Umwandlung der Aegidiistraße zu einer Fahrradstraße wird in das Plankonzept der Veloroutenplanung integriert . Dabei ist das Ergebnis der Fahrradnetzplanung (vgl. V/1186/2019) zu berücksichtigen. 3. Die Verwaltung wird bei der ingenieurtechnischen Planung der Brückenkonstruktion inno- vative Werkstoffe zulassen. 4. Es wird kurzfristig ein Gesamtkonzept für den Knotenpunkt Aegidiitor entwickelt, das sowohl eine Brückenlösung als auch wesentliche Verbesserungen der ebener- digen Radverkehrsführungen vorsieht. Das Gesamtkonzept ist bis zur finalen Frei- gabe der Inhalte des Wettbewerbsverfahren dem Rat vorzulegen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des bestehenden Förderantrages ei- ne Förderung auch für die ebenerdigen Querungslösungen anzufragen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, den weiteren Ausbau d er Veloroute 5 zu beschleu- nigen. Amt für Mobilität und Tiefbau 17.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0261/2021/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für das qualitätssichernde Verfahren, die Planungsleistungen und den Bau des „Flyover Aegidiitor“ nach erster Schätzung Gesamtkosten in Höhe von ca. 10 Mio. Euro entstehen (wie mit der Vorlage V/0156/2020 bereits beschlossen). Dar- über hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass die Förderquote voraussichtlich 94% betragen und demnach bei der Stadt Münster ein Eigenanteil in Höhe von ca. 0,6 Mio. € verbleiben wird (im Ge- gensatz zu dem in der Vorlage V/0156/2020 beschlossen Eigenanteil von 25% = 2,5 Mio. €). Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich rd. 100.000 € an. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 4267 Flyover Aegidiitor Auszahlungen 2021 2022 2023 2024 500.000 1.500.000 6.000.000 2.000.000 Gesamtkosten 10.000.000 Einzahlungen 2022 2023 2024 1.500.000 4.500.000 3.400.000 80 % Bundesför- derung = 8.000.000 € vrss. 70 % Lan- desförderung vom 20%igen Eigenanteil = 1.400.000 € Saldo 600.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Der Haushaltsansatz für die Einzahlungen wird im Rahmen der Anmeldungen zum Haushaltsplan 2022 an die voraussichtliche Förderquote von 94 % angepasst. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine Förderung des Projek- tes Flyover Aegidiitor zugesagt. Der im Haushaltsplan 2021 angebrachte Sperrvermerk für die o. g. Investitionsmaßnahme wird daher aufgehoben. Begründung: Zu 4. In der Vorlage V 0261/2021 ist bereits fachlich unterstrichen worden, dass eine Brückenlösung nicht alle wichtigen Fahrbeziehungen abdecken kann, sondern neben der Brückenlösung auch die ebener- digen Radverkehrsführungen optimiert werden müssen. - 3 - V/0261/2021/1 Diese Optimierungen der ebenerdigen Radverkehrsführungen waren bislang anderen Planungspro- zessen zugeordnet (z.B. der Veloroutenplanung). Der politische Austausch im Vorfeld zur Entscheidung über die Vorlage hat gezeigt, dass vielfach vor der Freigabe weiterer Planungen das Vorliegen eines integrierten Knotenpunktkonzeptes als erforder- lich angesehen wird. Diese Sichtweise lässt sich wie folgt in den Planungsprozess implementieren: Für den Knotenpunkt Weseler Straße / Am Stadtgraben / Promenade / Aegidiistr aße / Adenauerallee / Bismarckallee / Am Kanonengraben wird bis zur finalen Freigabe der Inhalte des Wettbewerbsver- fahren (Auslobung) ein integriertes Gesamtkonzept erstellt werden. Ziel sollte es sein, das integrierte Gesamtkonzept bis zur August-Sitzung des AVM vorzulegen. In diesem Gesamtkonzept stellen der Flyover Aegidiitor in der Wegebeziehung Promenade -Ost / Bismarckallee und die Umgestaltung der Aegidiistraße nach den neuen Qualitätsstandards einer Fahrradstraße einen Teil der integrierten Gesamtlösung dar. Betrachtet werden darüber hinaus in der Nullebene alle weiteren Wegebeziehungen. Erst im Zusammenhang mit dem Beschluss über das Gesamtkonzept voraussichtlich im August wür- de die Wettbewerbsauslobung freigegeben werden und parallel dazu der Plan ungsbeschluss für eine signifikante Verbesserung der ebenerdigen Querungsmöglichkeiten erfolgen. Zu 5. Die Verwaltung hat im Rahmen unterschiedlicher Fragen im Zusammenhang des Projektes den För- dergeber (Bundesamtes für Güterverkehr) kontaktiert. Nach Er steinschätzung des Bundesamtes für Güterverkehr wäre zusätzlich zu der Brückenlösung auch ebenerdige Lösung im Rahmen des beste- henden Förderantrages förderfähig. Es würde sich nicht um ein neues Projekt, sondern um eine Er- weiterung des bestehenden Projektes handeln. Aufgrund dieser Ersteinschätzung des Bundesamtes für Güterverkehr und der generellen Notwendig- keit, die anderen Wegebeziehungen zu optimieren, würde die Verwaltung eine verbindliche Prüfung über diesen möglichen Förderansatz beim Bundesamtes für Güterverkehr beantragen. Zu 6. Da der Flyover einerseits Bestandteil der Veloroute ist und andererseits die Qualität und der Ausbau- grad der Veloroute maßgeblich die Frequenz des Radverkehres in der Beziehung Bismarckallee / Promenade prägt, ist ein zügiger Ausbau der Veloroute sinnvoll und notwendig. Insbesondere der Bereich der Torminbrücke besitzt hierbei eine hohe Bedeutung. Für diesen Bereich wurden neben ebenerdigen Lösungen auch eine nicht höhengleiche Lösung zur Optimierung des Radverkehrs im Rahmen der Planung zur Veloroute 5 erarbeitet. Es handelt sich hierbei um die Un- terquerung der Torminbrücke für den Radverkehr. Dieser Ansatz ist sowohl bereits in der Beschluss- vorlage V/0664/2020 behandelt und ebenfalls im politischen Austausch im Vorfeld zur Entscheidung über diese Vorlage erörtert worden. Die Rückmeldung an die Verwaltung waren hierzu durchweg po- sitiv. Für die weitere Planung zu dem Bereich der Torminbrücke sind noch genauere Untersuchungen und Abstimmungen unterschiedlicher Behörden und Fach ämter durchzuführen. Es ist beabsichtigt, eine entsprechende Beschlussvorlage im August 2021 vorzulegen. - 4 - V/0261/2021/1 In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Adenauerallee
- Bismarckallee
- Am Stadtgraben
- Am Kanonengraben
- Aegidiistraße
- Weseler Straße
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0261/2021/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.05.2021
- Erstellt
- 17.05.2021 09:08