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V/0261/2021/1

Radverkehrsinfrastrukturmaßnahme „Flyover Aegidiitor“

Vorlagen 17.05.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.05.2021, TOP 2.10

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

6958 Zeichen

V/0261/2021/1 
V/0261/2021/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Radverkehrsinfrastrukturmaßnahme „Flyover Aegidiitor„ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.05.2021 Hauptausschuss (Entsch. § 60 Abs. 2 GO 
NRW, epidemische Lage) 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das vom Rat beschlossene qualitätssichernde Verfahren wird in Verbindung mit der Betei-
ligung der Öffentlichkeit auf Basis des ursprünglich geplanten Trassenverlaufs durchge-
führt. Eine Y-Lösung wird nicht weiterverfolgt.  
 
2. Die Umwandlung der Aegidiistraße zu einer Fahrradstraße wird in das Plankonzept der 
Veloroutenplanung integriert . Dabei ist das Ergebnis der Fahrradnetzplanung (vgl. 
V/1186/2019) zu berücksichtigen. 
 
3. Die Verwaltung wird bei der ingenieurtechnischen Planung der Brückenkonstruktion inno-
vative Werkstoffe zulassen. 
 
4. Es wird kurzfristig ein Gesamtkonzept für den Knotenpunkt Aegidiitor entwickelt, 
das sowohl eine Brückenlösung als auch wesentliche Verbesserungen der ebener-
digen Radverkehrsführungen vorsieht. Das Gesamtkonzept ist bis zur finalen Frei-
gabe der Inhalte des Wettbewerbsverfahren dem Rat vorzulegen. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des bestehenden Förderantrages ei-
ne Förderung auch für die ebenerdigen Querungslösungen anzufragen. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den weiteren Ausbau d er Veloroute 5 zu beschleu-
nigen.  
 
 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
17.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0261/2021/1 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für das qualitätssichernde Verfahren, die 
Planungsleistungen und den Bau des „Flyover Aegidiitor“ nach erster Schätzung Gesamtkosten in 
Höhe von ca. 10 Mio. Euro entstehen (wie mit der Vorlage V/0156/2020 bereits beschlossen). Dar-
über hinaus wird zur Kenntnis genommen, dass die Förderquote voraussichtlich 94% betragen und 
demnach bei der Stadt Münster ein Eigenanteil in Höhe von ca. 0,6 Mio. € verbleiben wird (im Ge-
gensatz zu dem in der Vorlage V/0156/2020 beschlossen Eigenanteil von 25% = 2,5 Mio. €). 
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich rd. 100.000 € an. 
 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4267 Flyover Aegidiitor    
Auszahlungen   2021 
2022 
2023 
2024 
   500.000 
1.500.000 
6.000.000 
2.000.000 
Gesamtkosten 
10.000.000 
Einzahlungen   2022 
2023 
2024 
1.500.000 
4.500.000 
3.400.000 
80 % Bundesför-
derung = 
8.000.000 € 
vrss. 70 % Lan-
desförderung 
vom 20%igen 
Eigenanteil = 
1.400.000 € 
Saldo     600.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei 
der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Der Haushaltsansatz für die Einzahlungen wird im 
Rahmen der Anmeldungen zum Haushaltsplan 2022 an die voraussichtliche Förderquote von 94 % 
angepasst. 
 
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine Förderung des Projek-
tes Flyover Aegidiitor zugesagt. Der im Haushaltsplan 2021 angebrachte Sperrvermerk für die o. g. 
Investitionsmaßnahme wird daher aufgehoben. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 4.  
In der Vorlage V 0261/2021 ist bereits fachlich unterstrichen worden, dass eine Brückenlösung nicht 
alle wichtigen Fahrbeziehungen abdecken kann, sondern neben der Brückenlösung auch die ebener-
digen Radverkehrsführungen optimiert werden müssen.

- 3 - 
V/0261/2021/1 
Diese Optimierungen der ebenerdigen Radverkehrsführungen waren bislang anderen Planungspro-
zessen zugeordnet (z.B. der Veloroutenplanung). 
Der politische Austausch im Vorfeld zur Entscheidung über die Vorlage hat gezeigt, dass vielfach vor 
der Freigabe weiterer Planungen das Vorliegen eines integrierten Knotenpunktkonzeptes als erforder-
lich angesehen wird.  
Diese Sichtweise lässt sich wie folgt in den Planungsprozess implementieren: 
Für den Knotenpunkt Weseler Straße / Am Stadtgraben / Promenade / Aegidiistr aße / Adenauerallee 
/ Bismarckallee / Am Kanonengraben wird bis zur finalen Freigabe der Inhalte des Wettbewerbsver-
fahren (Auslobung) ein integriertes Gesamtkonzept erstellt werden. Ziel sollte es sein, das integrierte 
Gesamtkonzept bis zur August-Sitzung des AVM vorzulegen.  
In diesem Gesamtkonzept stellen der Flyover Aegidiitor in der Wegebeziehung Promenade -Ost / 
Bismarckallee und die Umgestaltung der Aegidiistraße nach den neuen Qualitätsstandards einer 
Fahrradstraße einen Teil der integrierten Gesamtlösung dar. Betrachtet werden darüber hinaus in der 
Nullebene alle weiteren Wegebeziehungen.  
Erst im Zusammenhang mit dem Beschluss über das Gesamtkonzept voraussichtlich im August wür-
de die Wettbewerbsauslobung freigegeben werden und parallel dazu der Plan ungsbeschluss für eine 
signifikante Verbesserung der ebenerdigen Querungsmöglichkeiten erfolgen. 
 
Zu 5.  
Die Verwaltung hat im Rahmen unterschiedlicher Fragen im Zusammenhang des Projektes den För-
dergeber (Bundesamtes für Güterverkehr) kontaktiert. Nach Er steinschätzung des Bundesamtes für 
Güterverkehr wäre zusätzlich zu der Brückenlösung auch ebenerdige Lösung im Rahmen des beste-
henden Förderantrages förderfähig. Es würde sich nicht um ein neues Projekt, sondern um eine Er-
weiterung des bestehenden Projektes handeln. 
Aufgrund dieser Ersteinschätzung des Bundesamtes für Güterverkehr und der generellen Notwendig-
keit, die anderen Wegebeziehungen zu optimieren, würde die Verwaltung eine verbindliche Prüfung 
über diesen möglichen Förderansatz beim Bundesamtes für Güterverkehr beantragen. 
 
Zu 6. 
Da der Flyover einerseits Bestandteil der Veloroute ist und andererseits die Qualität und der Ausbau-
grad der Veloroute maßgeblich die Frequenz des Radverkehres in der Beziehung Bismarckallee / 
Promenade prägt, ist ein zügiger Ausbau der Veloroute sinnvoll und notwendig. 
Insbesondere der Bereich der Torminbrücke besitzt hierbei eine hohe Bedeutung. Für diesen Bereich 
wurden neben ebenerdigen Lösungen auch  eine nicht höhengleiche Lösung zur Optimierung des 
Radverkehrs im Rahmen der Planung zur Veloroute 5 erarbeitet. Es handelt sich hierbei um die Un-
terquerung der Torminbrücke für den Radverkehr. Dieser Ansatz ist sowohl bereits in der Beschluss-
vorlage V/0664/2020 behandelt und ebenfalls im politischen Austausch im Vorfeld zur Entscheidung 
über diese Vorlage erörtert worden. Die Rückmeldung an die Verwaltung waren hierzu durchweg po-
sitiv. 
Für die weitere Planung zu dem Bereich der Torminbrücke sind noch genauere Untersuchungen und 
Abstimmungen unterschiedlicher Behörden und Fach ämter durchzuführen. Es ist beabsichtigt, eine 
entsprechende Beschlussvorlage im August 2021 vorzulegen.

- 4 - 
V/0261/2021/1 
 
 
 
In Vertretung  
 
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (1)

19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.10 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Adenauerallee
  • Bismarckallee
  • Am Stadtgraben
  • Am Kanonengraben
  • Aegidiistraße
  • Weseler Straße
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0261/2021/1
Typ
Vorlagen
Datum
17.05.2021
Erstellt
17.05.2021 09:08