1236/2021
Zuwendung zur Erfassung von meteorologischen Daten und Ozonimmissionen durch die Universität zu Köln für ein langfristiges Umwelt-Monitoring in Köln
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. X Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung wird keine fachliche Verbesserung oder ein Mehrwert erwartet. Der Beschlussgegenstand bietet hierfür keinen Spielraum. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. X Sonstiges Es sind keine negativen Auswirkungen für die Öffentlichkeit oder einzelne Bürger*innen zu erwarten. Sollte der Platz zur Skizzieru ng der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 1236/2021 Freigabedatum 12.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuwendung zur Erfassung von meteorologischen Daten und Ozonimmissionen durch die Universität zu Köln für ein langfristiges Umwelt-Monitoring in Köln Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beschließt die Förderung des Instituts für Geophysik und Meteorologie der Universität zu Köln zur Erfassung von meteorologischen Stadtklimada- ten in der Innenstadt. Die Verwaltung wird beauftragt einen Zuwendungsvertrag mit dem Insti- tut für Geophysik und Meteorologie zu schließen, der eine Zuwendung i.H.v. insgesamt 115.736 € in den Jahren 2021 bis 2026 beinhaltet. 2. Die erforderlichen Finanzmittel für 2021 stehen im Teilergebnisplan 1401 – Umweltordnung und -vorsorge zur Verfügung. Der Ausschuss stimmt einer hierfür erforderlichen Mittelum- schichtung in die Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zu. Die Deckung erfolgt aus der Maßnahme „Leben in Veedeln“ stärken, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Finanzmittel 2022 bis 2026 werden in der kommenden Haushaltspla- nung für das Jahr 2022 in der Teilplanzeile 15 berücksichtigt. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.04.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 115.763 € % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die vergangenen Sommer haben gezeigt, wie sehr der Klimawandel schon heute fortgeschritten ist. Auch 2020 setzte sich der Trend der vergangenen Jahre fort. Die Anpassung an den Klimawandel ist eine der wichtigsten gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft. Auch vor dem Hinter- grund, dass die NRW-Landesregierung das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz verabschiedet und zur Beratung an den Landtag überwiesen hat, zeigt sich die wachsende Bedeutung kommunaler Klimawandelanpassung. Durch das vorliegende Gesetz erhält das Thema Anpassung an den Klima- wandel die erforderliche Gewichtung, ist präsenter und verbessert den Zugang zu Anpassungsmaß- nahmen. So heißt es im aktuellen Referentenentwurf vom 21.12.2020 unter §5 Absatz 1, dass öffent- liche Stellen eine Vorbildfunktion zur Anpassung an den Klimawandel haben und diese in eigener Zuständigkeit und Verantwortung erfüllen müssen. Weiter heißt es unter §5 Absatz 4, dass die Not- wendigkeiten zur Klimaanpassung auch im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge Berücksichti- gung finden sollen. Damit wird der Rat der Stadt Köln in seinem Beschluss vom 05.02.2015 bestärkt, Anpassungsstrategien durch die Verwaltung entwickeln zu lassen und Maßnahmen umzusetzen. Eine möglichst genaue Datenbasis ist die Grundlage für zielgenaue Maßnahmen zur Steigerung der Klimaresilienz, d.h. der Widerstands- und Anpassungsfähigkeit von Menschen und Infrastruktur an den Klimawandel. Derzeit werden in Köln an drei Standorten meteorologische Messungen durchgeführt und die Daten 3 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Eine Messstelle befindet sich am Flughafen (Freiland-Station des DWD), eine in Rodenkichen und die letzte in Chorweiler. Die beiden letzteren sind Teil des Luft- qualitätsüberwachungssystems (LUQS) des LANUV und dienen in erster Linie der Überwachung der Hintergrundimmissionen. Aufgrund der gewählten Standorte ist ein Rückschluss auf die stadtklimati- schen Verhältnisse in der Innenstadt nur eingeschränkt möglich. Auch die Luftqualitätsmessstationen des LANUV an der Turiner Straße und dem Clevischen Ring sind nicht repräsentativ, da diese zu stark durch die Straßengeometrie, die Bebauung und den Verkehr beeinflusst werden. Nach der Beendigung des DWD-Projektes „Klimawandelgerechte Metropole Köln - Strategie zur An- passung an den Klimawandel“, wurden die meteorologischen Messungen des DWD in der Innenstadt eingestellt und konnten, obwohl durch die DWD-Niederlassung NRW angestrebt, bei der bundeswei- ten Messnetzplanung nicht weiter berücksichtigt werden. Der gewünschte dauerhafte, innerstädtische amtliche Messstandort wäre unweit des jetzt geplanten Standortes der Universität gewesen. Aus diesem Grund ist der Aufbau einer weiteren Wetterstation mit dem Schwerpunkt Innenstadtklima erforderlich. Das Ziel der erforderlichen Messkampagne ist es, die Entwicklung der Meteorologie und Ozonimmis- sionen auf einer Grünfläche im Stadtgebiet zu messen, um daraus Erkenntnisse in den Bereichen Stadtklima und innerstädtische Ozonbelastung zu gewinnen. Durch die öffentliche Bereitstellung der Daten ist es möglich, zielgenaue Maßnahmen im Bereich Klimawandelanpassung und Luftreinhaltung zu entwickeln (z.B. städtische Warnsysteme). Darüber hinaus verbessern die gewonnen Daten die Ergebnisse von Luft- und Stadtklimamodellierungen, die ihrerseits die Grundlage für Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen bilden. Der optimale Standort einer Station ist möglichst nahe am In- nenstadtbereich. Dies wird die Input-Datenlage für Immissionsmodellierungen und damit die Qualität der Simulationen verbessern. Durch die Erhebung der Meteorologie im Innenstadtbereich wird eine Wissenslücke geschlossen, wodurch ein Vergleich der Standorte Innenstadt und Flughafen (Freiland-Station des DWD) ermög- licht wird. Das gleiche gilt für die Ozonmessung, welche direkt in die Modellierungen einfließen kann und ebenfalls ein Vergleichswert zu den Ozon-Hintergrundmessstationen des LANUV liefert. Im Zuge der Projektvorbereitung und der Recherche nach meteorologischen Daten wurde der Kontakt mit dem Institut für Geophysik und Meteorologie der Universität zu Köln hergestellt. Im Austausch mit dem Institut entwickelte sich die für beide Seiten vorteilhafte Situation, die erforderliche Messstation in Zusammenarbeit zu errichten. Hierzu kann das Gelände des Hochschulsports am Zülpicher Wall im inneren Grüngürtel genutzt werden, welches ideale Standortbedingungen aufweist. Die Ozonmes- sung findet in einem Bereich statt, in dem sich viele Bürger*innen im Freien aufhalten, so dass sich die Bürger*innen über die für sie relevante Ozonbelastung im Innenstadtbereich informieren können. Die Installation der Messgeräte, der laufende Betrieb und die Wartung für mindestens 5 Jahre sowie die Bereitstellung der gewonnen Daten sind die wesentlichen Inhalte eines zu vereinbarenden Zu- wendungsvertrages zwischen dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln und der Uni- versität zu Köln. Die Daten werden durch die Umweltverwaltung ausgewertet und die Ergebnisse in regelmäßigen Kurzberichten zusammengefasst. Diese werden den Ämtern der Stadtverwaltung zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt und darauf aufbauend Maßnahmen, zum Beispiel im Rah- men eines Hitzeaktionsplans, entwickelt. Lt. Finanzierungsplan werden für die Projektlaufzeit 01.04.2021 – 31.03.2026 Kosten i.H.v. insgesamt 115.736 € anfallen, die sich wie folgt aufteilen: 2021 44.205 € 2022 23.314 € 2023 18.910 € 2024 13.025 € 2025 13.025 € 2026 3.257 € Die Bereitstellung der Finanzierungsmittel in Form einer Zuwendung bietet erhebliche Vorteile gegen- über der Beauftragung eines Dienstleisters für die geplanten Messungen. Auch über den geplanten 4 Zeitraum von 5 Jahren hinaus wird eine kontinuierliche Fortsetzung der Messungen, in Abhängigkeit von der zukünftigen Haushaltslage, durch weitere Zuwendungen für die Wartung und Lizenzen ange- strebt. Der Hochschulstandort Köln wird gestärkt und durch die Betreuung der Messgeräte durch das Institut wird ein hoher technischer und wissenschaftlicher Standard gewährleistet. Im Vergleich würde die Beauftragung eines Dienstleisters, außer den Kosten für die Messgeräte, auch erhöhte Personalkos- ten, Reisekosten, Kosten für die Standortsuche und Schaffung von Infrastruktur verursachen. Daher wird die Gewährung einer Zuwendung als wirtschaftlicher angesehen, als die Beauftragung an einen Dienstleister. Da rückwirkend keine Messungen durchgeführt werden können und eine fundierte Datenbasis die Grundlage zielgerichteter Anpassungsmaßnahmen ist, ist die geplante Erhebung der Daten aus heu- tiger Sicht unaufschiebbar und unabweisbar. Die hierfür notwendigen Mittel sind im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung im Teilplan 1401 – Umweltordnung und –vorsorge für die HJ 2021 und 2022 bei der Kostenstelle S1200095010 „Leben in Veedel stärken“ und für die HJ 2023´und 2024 auf dem Kostenträger P12000603000 – Leitprojekte 2023-2024 eingeplant. Für die Jahre 2025 und 2026 werden die Mittel ebenfalls im Teilplan 1401 fort- geschrieben. Finanzierung: Die Messung der meteorologischen Daten dient der langfristigen Erfassung, Beobachtung und Auswertung stadtklimatischer Entwicklungen. In diesem Bereich wurden bislang nur Sachkosten in den Teilplanzeilen 13- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und 16 - sonstige or- dentl. Aufwendungen veranschlagt, da von einer Fremdvergabe ausgegangen wurde. Der Zu- schuss ist jedoch in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen darzustellen, so dass eine Mit- telumschichtung erforderlich ist. Gemäß §8 der aktuellen Haushaltssatzung 2020/2021 wird für die Mittelumschichtung die Zustimmung des zuständigen Fachausschusses benötigt. Die ge- nannten Aufwendungen führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haus- haltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Die Mittelfristplanung selbst stellt noch keine gesicherten Aufwandsermächtigungen dar. Das Dezernat Soziales, Umwelt, Ge- sundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff., inner- halb des dann zugewiesenen Budgets, die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtung, vor- sehen. Begründung der Dringlichkeit Die Mittelumschichtung und die Unterzeichnung des Zuwendungsvertrages sind so schnell wie mög- lich abzuschließen, damit die Messungen ohne Verzögerungen aufgenommen werden können. Die Universität zu Köln hat alle Vorbereitungen getroffen und entsprechendes Personal eingeplant. Da keine rückwirkenden Messungen vorgenommen werden können und insbesondere die Tempera- turentwicklung im Frühjahr und Sommer, ab spätestens Anfang Mai, im Rahmen der Klimawandelan- passung beobachtet werden soll, ist es zwingend erforderlich, dass der Abschluss des Vertrages kurzfristig umgesetzt wird.
Zuwendungsvertrag_Entwurf
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Seite 1 von 12 Seiten Zuwendungsvertrag zwischen Stadt Köln – Umwelt – und Verbraucherschutzamt Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln vertreten durch Stefan Ginzel - im Folgenden „Zuwendender“ genannt - und der U N I V E R S I T Ä T Z U K Ö L N Albertus-Magnus-Platz in 50923 Köln vertreten durch den Kanzler Dr. Michael Stückradt Ausführende Stelle: Institut für Geophysik und Meteorologie, Prof. Dr. Ulrich Löhnert - im Folgenden „Zuwendungsempfänger“ genannt – einzeln und gemeinsam auch als „Vertragspartner“ bezeichnet P r ä a m b e l Der Zuwendende möchte das Projekt „Umwelt-Monitoring im Kölner Stadtgebiet“ des Zuwendungs- empfängers uneigennützig zum Wohl der Allgemeinheit fördern. Ziel diese s Projektes ist es, mit einer speziell ausgestatteten Klimastation Daten zum Umwelt-Monitoring für den städtischen Groß- raum Köln zu erheben und diese zudem im Rahmen der Lehre zu nutzen . Die gewonnenen Mess- daten sollen zeitnah allgemein zugänglich gemacht werden. 1. V e r t r a g s g e g enstand Der Zuwendende will durch seine Zuwendung gemäß Ziffer 3 die Projekt- und Lehrtätigkeiten des Zuwendungsempfängers zum Thema Umwelt-Monitoring im Kölner Stadtgebiet „ Stadt- Klima-Station Köln“ fördern. Die Einzelheiten der bislang geplanten Arbeiten zu diesem Thema ergeben sich aus de r in der A n l a g e1 inklusive Arbeitsplan. Der Zuwendungsempfänger wird diesen Arbeitsplan im Verlauf der Arbeiten fortschreiben. Für einen diesbezüglichen Informationsaustausch und die Entwicklung weiterer Themen- schwerpunkte wird einmal jährlich ein Treffen der Vertragspartner stattfinden. Der Zuwen- dende fördert diese Forschungsarbeiten uneigennützig aus eigenen Mitteln. Seite 2 von 12 Seiten 2. D u r c h f ü h r u ng d e r A r b e i t e n 2.1 Der Zuwendungsempfänger wird die ihm zugewendeten Mitteln für die Durch führung der in der jeweils aktuellen Fassung der An l a g e 1 beschriebenen Projektarbeiten und Beschaf- fungen verwenden. Die Vertragspartner werden sich regelmäßig und umfassend informieren und jeweils einen für das Projekt verantwortlichen Ansprechpartner nennen. 2.2 Alle Messdaten, Forschungs - und Entwicklungs ergebnisse stehen dem Zuwendungsemp- fänger zu und verbleiben in dessen Eigentum. 2.3 Die im Rahmen dieses Vertrages gewonnenen Messdaten, Forschungs- und Entwicklungs- ergebnisse werden für Zwecke der Allgemeinheit sichergestellt und zeitnah allgemein zu- gänglich gemacht. Der Zuwendungsempfänger wird aktuelle Messdaten online darstellen und diese auf Anfrage digital zur Verfügung stellen. Anfallende Forschungsergebnisse wer- den in berichtsform und/oder als wissenschaftliche Artikel veröffentlicht. Der Zuwendende wird Abschriften dieser Veröffentlichungen erhalten. 3. Z u w en d un g 3.1 Der Zuwendende zahlt dem Zuwendungsempfänger für die Zwecke der oben genannten Pro- jektarbeiten insgesamt einen Betrag in Höhe von EUR ____115.736_______ ; Umsatzsteuer fällt nicht an. Die Zahlungen erfolgen laut Finanzierungsplan in der A n l a g e 1 3.2 Die Zahlung erfolgt jeweils auf ein vom Zuwendungsempfänger zu bezeichnendem Konto unter dem Verwendungszweck „Stadt-Klima-Station Köln“. 3.3 Der Zuwendungsempfänger wird die zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich zu dem oben bezeichneten Zweck für die in der A n l a g e 1 beschriebenen Arbeiten und Beschaf- fungen verwenden. 3.4 Der Zuwendungsempfänger erstellt bis zum 15.03. einen jährlichen Zwischennachweis für das vorausgegangene Jahr, in dem anhand von Rechnungen die entstandenen Kosten für Geräteanschaffungen, Lizenzen oder Wartung sowie die entstandenen Personalkosten an- hand von Stundennachweisen/ SAP-Auszügen und eventuelle weitere Kost en anhand ent- sprechender Belege nachgewiesen werden. 4. V e r t r a u l i c h k e i t / V e r ö f f e n t l i c h u n g 4.1 Jeder Vertragspartner wird alle von dem anderen Vertragspartner erhaltenen und als ver- traulich gekennzeichneten Informationen und Gegenstände Dritten gegenüber bis ein (1) Jahr nach Vertragsende vertraulich behandeln. 4.2 Die Verpflichtung gemäß 4.1 gilt nicht für solche Informationen oder Gegenstände, die nach- weislich durch Publikationen oder dergleichen allgemein bekannt sind, oder ohne Verschulden des empfangenden Vertragspartners Gemeingut werden, oder ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit eines Vertragspartners durch Dritte überlassen wurden, oder Seite 3 von 12 Seiten vor Mitteilung durch den jeweils anderen Vertragspartner dem empfangenden Vertrags- partner bereits bekannt waren, oder das Ergebnis von Arbeiten von Mitarbeitern d es empfangenden Vertragspartners sind, ohne dass die betreffenden Mitarbeiter Zugang zu den Informationen hatten. 4.3 Der Zuwendungsempfänger wird die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse zeitnah in re- gelmäßigen Abständen der Allgemeinheit zugänglich machen, soweit nicht die Negative Pub- likationsfreiheit aus § 42 ArbEG entgegensteht. 4.4 Veröffentlichungen, die vertraulich zu behandelnde Informationen des Zuwendenden enthal- ten, werden mit dem Zuwendenden abgestimmt, wobei die Veröffentlichung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse selbst nicht verweigert werden darf. 4.5 Soweit Promotions- oder Habilitationsvorhaben betroffen sind, werden die Vertragspartner die rechtlichen Verpflichtungen und berechtigten Interessen der Universität bzw. der Dokto- randen oder Habilitanden berücksichtigen. Bei der gegenseitigen Abstimmung zur Veröffent- lichung erkennt der Zuwendende deshalb an, dass im Rahmen des Projekts erstellte Promo- tions-/Habilitationsarbeiten innerhalb vorgegebener Frist zu veröffentlichen sind. 4.6 Bei öffentlich einsehbaren Medien (Internetpräsenz, Broschüren, Plakate, Präsentat ionen, etc.) muss die Förderung durch die Stadt Köln z.B. durch den Hinweis „gefördert durch“ und die Verwendung des Logos in nicht hervorgehobener Weise des Umwelt- und Verbraucher- schutzamtes der Stadt Köln ersichtlich sein. 5. H a f t u n g 5.1 Der Zuwendungsempfänger wird die Forschungsarbeiten unter Anwendung wissenschaftli- cher Sorgfalt und unter Zugrundelegung des ihm bekannten Standes der Wissenschaft und Technik durchführen. Der Zuwendungsempfänger übernimmt dabei keine Gewähr dafür, dass e in konkretes For- schungs- und Entwicklungsergebnisses erreicht wird oder die Ergebnisse frei von Schutz- rechten Dritter sind. 5.2 Der Zuwendungsempfänger haftet nur für durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verur- sachte Sach- und Vermögensschäden. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet der Zuwendungsempfänger für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Bei Vorliegen von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische und unmittelbare Schäden beschränkt. Wesentliche Ver- tragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen der Vertrags- partner schützen, die ihnen nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch- führung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen durfte. 5.3 Die Haftungsbeschränkungen /-ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkt- haftungsgesetz, wegen arglistigen Verhalten s, aus der Haftung für garantierte Beschaffen- heitsmerkmale und aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 6. V e r t r a g s d a u e r / K ü n d i g u n g Seite 4 von 12 Seiten 6.1 Der Vertrag tritt mit Wirkung zum 01.04.2021 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2026. Über eine Verlängerung werden sich die Vertragspartner zu gegebener Zeit im Rahmen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung abstimmen. 6.2 Der Vertrag kann vorzeitig nur aus wichtigem Grund durch schriftliche Kündigung mit sofor- tiger Wirkung beendet werden. Im Falle der Kündigung wird der Zuwendende dem Zuwendungsempfänger alle bis zum Zeit- punkt der Kündigung entstandenen Kosten erstatten. Zudem erstattet der Zuwendende dem Zuwendungsempfänger über diesen Zeitpunkt hinaus diejenigen Aufwendungen, zu denen sich der Zuwendungsempfänger im Vertrauen auf die Zuwendung bis zur Kündigung bereits verpflichtet hatte, insbesondere wird der Zuwendende noch anfallende Personalkosten er- statten, es sei denn, der Zuwendungsempfänger unterlässt es pflichtwidrig, für deren recht- zeitige Beendigung dieser Verpflichtungen Sorge zu tragen. 6.3 Der Zuwendende ist zum Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss nachträglich entfallen sind, der Betrieb der Einrichtung vor Ablauf der Zweckbindungsfrist eingestellt oder in wesentlichen Teilen nicht mit dem Zuwendenden abgestimmt geändert wird. Ein Rücktritt vom Vertrag kann auch in Betracht kommen, soweit wesentlichen Ver- pflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere zur ausschließlich zweckgebundenen Verwen- dung der Zuwendung, Anforderungen an den Verwendungsnachweis sowie Mitteilungspflich- ten nicht nachkommt, oder der Zuwendungszweck nicht eingehalten wird. Der Zuwendende wird in einem der o ben genannten Fälle mögliche Gründe für einen Rücktritt vom Vertrag nach Stellungnahme prüfen und dabei die Besonderheiten des Einzelfalls, u. a. auch die Zeitdauer der zweckentsprechenden Verwendung sowie die öffentlichen Interessen gleich- ermaßen berücksichtigen. 6.4 Der Rückzahlungsanspruch ist mit seiner Entstehung fällig und zu verzinsen. Die Verzinsung richtet sich nach der Regelung über die Verzinsung von Erstattungsansprüchen in § 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gel- tenden Fassung. Der Rückzahlungsanspruch ist mit seiner Entstehung fällig und von diesem Zeitpunkt an mit 5 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB jährlich zu ver- zinsen. Von der Verzinsung kann abgesehen werden, wenn der Zuwendungsempfänger die Umstände, die zum Entstehen des Rückzahlungsanspruchs geführt haben, nicht zu vertreten hat und die Rückzahlung innerhalb der von der durch den Zuwendenden gesetzten Frist leis- tet. Mit der Unterzeichnung des Vertrages erkennt de r Zuwendungsempfänger die Gründe für einen Rücktritt vom Vertrag, die Rückzahlungsverpflichtungen und die sonstigen Rück- zahlungsregelungen an. 7. S o n s t i g e s 7.1 Rechtsverbindliche Erklärungen für den jeweiligen Vertragspartner können nur durch die im Vertragskopf genannten Personen oder von deren Bevollmächtigten abgegeben werden. 7.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen noch die Vereinbarung in ihrer Gesamt- heit. Die Bestimmung soll rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. 7.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform; auf das Schrift- formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Seite 5 von 12 Seiten 7.4 Eventuell entstehende Meinungsverschiedenheiten versuchen die Vertragspartner gütlich beizulegen. Im Übrigen wird als Gerichtsstand Köln vereinbart und es gilt deutsches Recht unter Ausschluss deutschen Kollisionsrechts. 7.5 Die Anlage 1 und 2 sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages: Anlage 1: Details zum Projekt-Vorhaben - Einleitung und Zielsetzung - Beschreibung der Messgeräte und Messparameter - Nutzen und Transfer der Ergebnisse - Kosten - Arbeitsplan - Finanzierungsplan Anlage 2: Bislang eingeholte Angebote und Preise - Angebot_IndustriePC - Angebot_AQS1_Ozon - Angebot_Campbell_Logger_Sensoren - Angebot_Ott_Parsivel - Angebot_Vaisala_Ceilometer_CL51 Zuwendender Stadt Köln Köln, den Name rechtverbindliche Unterschrift Zuwendungsempfänger Universität zu Köln Köln, den Dr. Michael Stückradt Kanzler Prof. Dr. Ulrich Löhnert Verantwortliche Wissenschaftlerin / Verantwortlicher Wissenschaftler Seite 6 von 12 Seiten Anlag e 1: Details zum Projekt -Vorhaben 1.) Einleitung und Zielsetzung Die Beobachtung der Wetter- und Klimabedingungen in einer Großstadt ist in vie- lerlei Hinsicht sehr relevant und bedarf großer Aufmerksamkeit, nicht zuletzt im Hin- blick auf den Klimawandel und die dadurch resultierenden Herausforderungen. Der bereits beobachtete Anstieg der Lufttemperatur, die Schadstoffbelastung durch Verkehr und Industrie wie auch die zunehmende Belastung der Grünflächen durch Trockenperioden sind nur einige der Punkte, die in einer Großstadt viele Folgeprob- leme auslösen. Für nachhaltige Stadtplanung ist ein kleinräumiges Klima-Monitoring im städtischen Bereich von hoher Bedeutung. Zusätzlich sind durch die dichte Bebauung und die hohe Bevölkerungsdichte die sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen des Kli- mawandels auf die Bevölkerung zu betrachten. Für Modellierung und Prognose der Luftqualität etwa sind möglichst detaillierte meteorologische Daten notwendig, wel- che als Input-Daten in die Simulationen einfließen können. Das vorliegende Konzept für eine Umwelt-Beobachtungsstation im innerstädti- schen Bereich stellt eine Ankerstation für ein Klimamessnetz in der Stadt Köln dar. Diese Station ist auf Langfristigkeit angelegt. In diesem Projekt werden die ersten 5 Jahres des Betriebs angegangen, welche eine Beschaffung, Inbetriebnahme und erste Auswertung der Messreihen beinhalteten. Grundsätzlich sind Universität zu Köln und Stadt Köln aber an einem längerfristigen Betrieb interessiert. An der vor- gesehenen Station im Kölner Grüngürtel sollen qualitativ hochwertige Beobachtun- gen des atmosphärischen Zustands erfasst werden. In Einvernehmen mit der Stadt Köln wird der Standort durch die Universität zu Köln auf dem Gelände des Univer- sitätssportzentrums (Zülpicher Wall) im Jahre 2021 errichtet. An der Station sollen neben den Standardmessgrößen (Lufttemperatur, Luft- feuchte, Luftdruck, Wind, Niederschlagsmenge) auch der Ozongehalt, die solare und terrestrische Strahlungsbilanz, die Bodentemperatur, die Höhe der Mischungs- schicht der Atmosphäre erfasst, sowie detaillierte Niederschlagsanalysen bezüglich Tropfengrößen und Niederschlagsart durchgeführt werden. Die Universität zu Köln wird die Messstation auch im Rahmen der universitären Lehre einsetzen. Studierende der Meteorologie werden somit schon während der Ausbildung mit stadt-klimatologischen Fragestellungen in Berührung kommen. Der Standort im Grüngürtel soll auch als Referenzstation (Prüfmittelvalidierung) für weitere Messungen im Stadtgebiet dienen. Um die kleinräumige Variabilität erfas- sen zu können, gibt es in Köln bereits 22 Standorte der StEB, an denen Nieder- schlag gemessen wird. Weitere Standorte und die Erweiterung auf Lufttemperatur- messungen sind geplant. Alle Messdaten der Station werden öffentlich frei zugäng- lich sein. Aktuelle Messungen werden online dargestellt und auf den Internetseiten des Instituts für Geophysik und Meteorologie laufend aktualisiert. Rückblicke in die Vergangenheit werden möglich sein. Daten im digitalen Format können über ein Kontaktformular angefragt werden. Diese werden durch das Institut für Geophysik und Meteorologie zeitnah ausgehändigt Seite 7 von 12 Seiten 2.) Beschreibung der Messgeräte und Messparameter Am Standort Grüngürtel soll eine umfassende Messung des atmosphärischen Zu- stands durchgeführt werden. In Tabelle 1 befindet sich ein Überblick über die geplan- ten Messgeräte und die gemessenen Parameter. Danach werde n die Messgeräte kurz beschrieben und in das Vorhaben eingeordnet. Tabelle 1: Übersicht der im Projekt geplanten Messparameter, Messgeräte und Hersteller Messparameter Gerät Hersteller Temperatur und Luftfeuchte 2m HygroVUE10 Campbell Scientific Temperatur und Luftfeuchte 5cm HygroVUE10 Campbell Scientific Bodentemperatur 5 Mess- tiefen CS230 Campbell Scientific Luftdruck CD106 Campbell Scientific Windrichtung und –starke 3m Windsonic1 Campbell Scientific Strahlungsbilanz CNR4 (UzK Gerät, bereits vorhanden) Campbell Scientific/Kipp & Zonen UV-Index UV-Surface_UVI sglux Niederschlagsart, Tropfen- größenverteilung Parsivel Distrometer (StEB Gerät, bereits vorhanden) OTT Niederschlagmenge und – rate Pluvio OTT Wolkenhöhe, Atmosphäri- sche Schichtung, Mi- schungsschichthöhe Ceilometer CL51 Vaisala Ozonkonzentration AQS1 Aeroqual Lufttemperatur und Luftfeuchte: Die Sensoren für Temperatur und Feuchte werden in 2 Meter über Grund in eine Wetterhütte eingebaut, die konform mit den Normen der WMO (World Meteorological Organization) ist. Damit sind Strahlungsschutz und ausrei- chende Belüftung dieser Messgeräte sicherg estellt. Die Sensoren in 5 cm über Grund sind ebenfalls Standard bei vielen Klima -Stationen weltweit. Diese Messungen haben zum Ziel, die Aufheizung der bodennahen Luftschicht tagsüber sowie die Abkühlung nachts durch die Oberfläche charakterisieren zu können. Luftdruck, Windrichtung- und Stärke: Diese Messgrößen zählen zu weiteren meteo- rologischen Standardparametern und dienen dazu, die Wettersituation besser charakte- risieren zu können. Der Wind und seine Variabilität bestimmt wie effektiv die von der Sonne eingestrahlte Energie in die Atmosphäre gemischt wird. Windmessung ist in dicht bebauten Gebieten mit Schwierigkeiten behaftet, da hohe Gebäude und Vegetation die großräumigen Windströmungen beeinflussen und daher keine für die gesamte Stadt re- präsentativen Messungen durchgeführt werden können. Trotz allem werden die Wind- messungen wertvolle Daten liefern, auch wenn die Daten mit Stationen am Standrand verglichen werden (z.B. DWD-Station am Flughafen Köln/Bonn). Bodentemperatur- und feuchte: Diese Messungen werden durchgeführt, um den Bo- denwärmestrom und somit die Kühlleistung von Freiflächen zu bestimmen. Momentan ist die Anschaffung eines Bodentemperaturmessstabs geplant, der in den Tiefen 5, 20, 50 und 100 cm kontinuierlich die Bodentemperatur messen soll. Solche Messungen kön- nen gerade im Winter wertvolle Erkenntnisse hinsichtlich des Versickerns und Abflusses von Niederschlagswasser liefern. Seite 8 von 12 Seiten Strahlungsbilanz: Die Bilanz aus einfallender und reflektierter solarer Strahlung sowie der ein- und ausgehenden infrarote n Strahlung liefert den wesentlichen Teil der Ener- gieflüsse, die zu Erwärmung oder Abkühlung führen. Sie bestimmt also welche Tempe- raturmaxima und -minima erreicht werden können. Die Strahlungsbilanz wird hier mit einem Gerät erfasst das die vier Komponenten getrennt misst. Der UV-Index liefert eine wichtige Information über die Stärke der ultravioletten Strah- lung, die ein gesundheitliches Risiko darstellt (Hautkrebs). Das Pluviometer ist ein Allwetter -Niederschlagsmessgerät nach den Wägeprinzip. Es misst exakt und zuverlässig bei Regen, Graupel, Hagel oder Schnee. Unter Berücksich- tigung von Randfaktoren wie Temperatur und Wind, erfasst das Gerät sowohl die Menge als auch die Intensität sämtlicher Niederschläge und liefert selbst bei leichtem Sprühre- gen genaue Werte. In Zusammenarbeit mit führenden Wetterdiensten entwickelt, erfüllt das Niederschlagsmessgerät höchste Ansprüche. Es ist langzeitstabil und robust, erfor- dert nur minimale Wartung und zeichnet sich durch vergleichsweise g eringe Betriebs- kosten aus. Das Distrometer ist ein optisches Messgerät zur berührungslosen Messung von Nie- derschlag. Dabei wird die Abschwächung eines Lichtsignals durch Regentropfen (oder anderen Niederschlagsteilchen) gemessen. Dieses Messverfahren weist eine hohe Sen- sitivität auf und erlaubt damit sehr präzise Messungen. Hierdurch kann die Tropfengrö- ßenverteilung sowie die Niederschlagsart bestimmt werden. Diese Daten sind sehr wert- voll als Ergänzung zum Niederschlagsmessnetz der StEB und dienen zur Vali dierung der Pluviometer. Ebenso ist mit dem Distrometer die Evaluierung der Niederschlagsra- darmessungen, die von der Universität Bonn und dem Forschungszentrum Jülich durch- geführt werden, möglich. Umgekehrt geben diese Radarmessungen zeitlich und räum- lich hochaufgelöste Information über den Niederschlag. Das Ceilometer sendet Laserlicht in die Atmosphäre aus und misst die Rückstreuung dieses Lichts an Aerosol und Wolken. Aus den so erhaltenen Daten lässt sich die Höhe der Mischungsschicht in der Atmosphäre bestimmen. Diese Höhe ist für die Schadstoff- ausbreitung von sehr großer Bedeutung da sie das Volumen bestimmt in das sich am Boden freigesetzte Spurenstoffe verteilen können. Die Mischungsschichthöhe bestimmt damit letztlich die Konzentration von Schadstoffen und ist damit ein wichtiger Parameter zur Modellierung der Luftqualität. Zudem hat sie einen hohen Einfluss auf die Temperatur an Sommertagen. Da eine Stadt durch ihre Bebauung und den Wärmeinseleffekt die Mischungsschicht beeinflusst, ist es besonders interessant diesen Parameter in der Stadt zu messen. Das beantragte Gerät ist robust, für wartungsfreien Betrieb konzipiert und augensicher und wird insbesondere auch an Flughäfen zur Bestimmung der Wol- kenhöhe verwendet. Ozonkonzentration: Das AQS1 der Fi rma Aeroqual ist eine Luftqu alität-Messstation, die eine modulare Konfiguration zulässt. Im vorliegenden Projekt beinhaltet das System nur die notwendigen Komponenten für die Messung der Ozonkonzentration. Ein Pum- pensystem erzeugt einen kontinuierlichen Lu ftfluss durch ein, mit Glas und Teflon be- schichtetem Einlasssystem, zu den Sensormodulen. Dieses Modul enthält einen gas- empfindlichen Halbleitersensor aus Wolframoxid (WO3) welches bei hohen Temperatu- ren besonders empfindlich gegen Ozon ist. Der Sensor kostet bei selber Empfindlichkeit 1/10 des Preises herkömmlicher Messtechnik wie z.B. UV-Gas-absorption oder Chemo- lumineszenz. Das System kann zu jeder Zeit auf weitere Messgrößen wie Feinstaub, Stickstoff und VOC erweitert werden. Ein Campbell-Datenlogger soll verwendet werden, um die Messungen von Temperatur, Luftfeuchte (2m und 5cm), Bodentemperaturprofil (5 Messstellen bis 1m Tiefe), Luft- Seite 9 von 12 Seiten druck, Windstärke, Windrichtung und UV -Index zu erfassen, aufzubereiten und die Da- ten intern zu speichern. Bei dem Datenlogger handelt es sich um ein robustes, hochge- naues und erprobtes Instrument zur Messung und Speicherung von Messdaten. Ceilo- meter, Distrometer, Pluvio und Datenlogger werden an einen Industrie-PC angeschlos- sen, der die Daten von den Geräten abruft und zwischenspeichert. Darüber hinaus wird dieser PC zur Kontrolle und Bedienung der Messgeräte und des Datenloggers verwen- det. Der Industrie-PC wird zusammen mit dem Datenlogger in einem Schaltschrank un- terhalb der Wetterhütte montiert sein. Die Datenübertrag ung auf den Datenserver wird über das Uni-Netzwerk durchgeführt. 3.) Nutzen und Transfer der Ergebnisse Die verschiedenen Messgrößen wurden aufgrund ihrer Aussagekraft für Stadtklima und Umwelt-Monitoring ausgewählt. Die meteorologischen Standardgrößen sowie die Niederschlagmessungen in der Stadt liefern wichtige Daten für das Monitoring und die Nachbetrachtung von Extremwetterereignissen (Starkniederschlag, Sturm, Hitzewellen, Nebel, etc.). Durch die langfristige Messung der Lufttemperatur auf dem Stadtgebiet können belastbare Aussagen zur Klimawandelanpassung getrof- fen werden. Die gewonnen meteorologischen Daten können auch dazu genutzt werden, Vorhersagemodelle für Luftqualität und Wettervorhersage zu validieren. Die Messung der Bodenfeuchte und der Bodentemperatur lässt Aussagen zur Bo- denfunktionalität, insbesondere zum Thema Kühlleistung von Freiflächen zu. Durch die Immissionsmessung wird erstmals die Belastung mit Ozon auf einer Grünfläche in zentraler Lage auf dem Kölner Stadtgebiet erfasst. Angesichts der steigenden Ozonwerte in Verbindung mit langanhaltenden Hoch- druckwetterlagen im Sommer, wird in Zukunft mit einer Zunahme der Ozonwerte ge- rechnet. Aus Sicht der Luftreinhalteplanung und Klimawandelanpassung ist es sinn- voll diesen Trend nicht nur rückwirkend zu betrachten, sondern schon heute die Ent- wicklung anhand der Messungen zu protokollieren. Gerade die zusätzlichen Ceilo- meter-Messungen ermöglichen Aussagen zur lokalen Durchmischung der atmo- sphärischen Grenzschicht als Funktion der Tageszeit. Somit kann direkt verfolgt wer- den, ob Schadstoffe sich weite in Bodennähe befinden oder in größeren atmosphä- rischen Höhen durchmischt werden. Die gewonnenen Daten können zukünftig in die Modellierungen von Luftschadstoffimmissionen einfließen und die Qualität von stadt- klimatischen Simulationen verbessern. Die Validierung und mögliche Angleichung der Niederschlagsabschätzung aus dem X-Band-Radarnetzwerk von CPEX-Lab (www.cpex-lab.de) mit dem Distrometer so- wie den weiteren Niederschlagsmessungen in Köln ist ein weiterer Schwerpunkt. In wissenschaftlicher Hinsicht ist auch die Repräsentativität der städtischen Messun- gen von großem Interesse. Vergleiche mit anderen Standorten in der Umgebung mit ähnlicher Instrumentierung am Forschungszentrum Jülich und in Bonn erlauben die Untersuchung regionaler Unterschiede. Für die Universität zu Köln hat die Klima -Station auch einen großen Nutzen in der Lehre. Die Messdaten sollen im Lehrbetrieb des Bachelorstudiengangs Geophysik und Meteorologie verwendet werden. Im Rahmen des Messpraktikums können die Studierenden die Messgeräte kennenlernen und den Umgang mit Geräten und Da- ten erlernen. Seite 10 von 12 Seiten 4.) Kosten In Tabelle 2 befindet sich eine Übersicht der Anschaffungskosten und jährlichen Wartungskosten der geplanten Geräte. Die Kosten beziehen sich auf die eingehol- ten Angebote, s. Anlage 2 Tabelle2: Hersteller, Geräte, Anschaffungskosten und Wartungskosten der im Projekt vorgesehe- nen Sensoren Hersteller Gerät Anschaffungskosten EURO / Netto Wartungskos- ten p/a Campbell 2x HygroVUE10 808,00 250,00 Campbell CS230 988,00 0,00 Campbell CD106 460,00 0,00 Campbell Windsonic1 845,00 0,00 Kipp & Zonen CNR4 0,00 0,00 Sglux UV-Surface_UVI 545,00 0,00 OTT Parsivel2 Distro- meter 5884,77 0,00 OTT Pluvio2 0,00 0,00 Vaisala Ceilometer CL51 26.200,00 250,00 Aeroqual AQS1 nur O3 10.494,20 1.500,00 Campbell Datenlogger 1.864,00 0 Campbell Stromversorgung 450,00 0 Campbell Logger-Software 813,00 0 Bressner Industrie-PC 1.205,00 0 Campbell Schaltschrank und Installations- material 1.500,00 0,00 Gesamt 51.068,97 2.000 Seite 11 von 12 Seiten 5.) Arbeitsplan Das geplante Projekt erstreckt sich über fünf Jahre. Erwarteter Projektbeginn ist der 1.4.2021, das Projekt endet in diesem Fall am 31.3.2026 2021 Q2 Installation der Wetterhütte und Anschaffung der Campbell-Sen- sorik und Industrie PC Q3 Inbetriebnahme der Campbell-Sensorik & Installation der Strah- lungssensoren Q4 Anschaffung & Inbetriebnahme des Ceilometers 2022 Q1 Anschaffung und Inbetriebnahme UV-Sensor (SqLux) Q2 Anschaffung Ozon-Sensorik (AQS1) Q3 Inbetriebnahme Ozon-Sensorik (AQS1) Q4 Darstellung der Messdaten im Internet („real-time“) 2023 Q1-Q4 kontinuierliche Darstellung, Überwachung und Wartung Q1 Anschaffung und Inbetriebnahme Distrometer (Parsivel) Q2 Fertigstellung der Station, automatisierte Messabläufe Q3 Planung und Durchführung von regelmäßigen Wartungen Q4 Komplette Internetpräsenz mit Hintergrundinformationen und Datenrückschau 2024 Q1-Q4 - kontinuierliche Darstellung, Überwachung & Wartung - Messdatenanalyse 2025 Q1-Q4 - kontinuierliche Darstellung, Überwachung & Wartung - Messdatenanalyse Q3-Q4 - Statistische Interpretation der Messdatenanalyse: Publika- tion 2026 Q1 - kontinuierliche Darstellung, Überwachung & Wartung - Messdatenanalyse - Erstellung eines Zukunft Konzeptes für die Messstation Seite 12 von 12 Seiten 6.) Finanzierungsplan Die Berechnungen der Personalmittel erfolgten auf der Grundlage der üblichen Per- sonalsätze der Universität zu Köln 2021 Q2 Sachmittel: 9 548 € Q4 Sachmittel: 26 200 € Personalmittel Q2-Q4 8 269 € (15h/Woche, WHB) Wartung Q3-Q4: 188 € Mittel 2021 insgesamt: 44 205 € 2022 Q1 Sachmittel: 545 € Q2 Sachmittel: 10 494 € Wartung Q1-Q4: 1250 € Personalmittel Q1-Q4: 11 025 € (15h/Woche, WHB) Mittel 2022 insgesamt: 23 314 € 2023 Q1 Sachmittel: 5885 € Wartung Q1-Q4: 2000 € Personalmittel Q1-Q4: 11 025 € (15h/Woche, WHB) Mittel 2023 insgesamt: 18 910 2024 Wartung Q1-Q4: 2000 € Personalmittel Q1-Q4: 11 025 € (15h/Woche, WHB) Mittel 2024 insgesamt: 13 025 € 2025 Wartung Q1-Q4: 2000 € Personalmittel Q1-Q4: 11 025 € (15h/Woche, WHB) Mittel 2024 insgesamt: 13 025 € 2026 Wartung Q1: 500 € Personalmittel Q1: 2 757 € (15h/Woche, WHB) Mittel 2024 insgesamt: 3 257 € Mittel insgesamt: 115 736 €
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Turiner Straße
- Willy-Brandt-Platz 2
- Zülpicher Wall
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Details
- Aktenzeichen
- 1236/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.04.2021
- Erstellt
- 01.04.2021 12:03