V/0384/2021/1
Handlungsfelder und Prozess in der Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen
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Beschlussvorlage
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V/0384/2021/1 V/0384/2021/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Handlungsfelder und Prozess in der Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen Beratungsfolge 29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt die Durchführung einer Schulentwicklungsplanung (SEP) für die weiterführenden Schulen der Stadt Münster. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, diese SEP turnusmäßig fortzuschreiben, um über die Entwicklungen in der münsterschen Schullandschaft insgesamt zu berichten und Handlungsfelder aufzuzeigen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Ausschreibung für eine externe Begleitung der SEP für die weiterführenden Schulen vorzubereiten. Die Ergebnisse sollen Ende 2022 vorliegen. Ein erster Zwischenbericht des externen Dienstleisters soll zum Ende des dritten Quartals 2022 vorliegen. 4. Unter Berücksichtigung von Elternwahlverhalten, demografischer Entwicklung / Schülerprognosen, des Sozialmonitorings und Stadtteilversorgung sollen vorrangig drei vier Handlungsfelder in den Blick genommen werden: Aufnahmekapazität und Bedarfe in den einzelnen Schulformen Perspektive der einzelnen Schulformen Entwicklung des Ganztages (mit dem Schwerpunkt auf die Sekundarstufe I infolge des Wechsels von G8 auf G9, vgl. Ratsantrag A-R/0076/2018) Inklusion / Integration Für diese drei vier vorrangigen Handlungsfelder soll eine externe Begleitung beauftragt werden. Amt für Schule und Weiterbildung Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zurfähr T elefon:492-4024 Zurfaehr@stadt-muenster.de - 2 - V/0384/2021/1 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zeitgleich weitere Handlungsfelder verwaltungsintern aufbereitet werden: Inklusion Musterraumprogramm und Bedeutung der „Schule im Quartier“ Übergangsmanagement Insbesondere die Themenfelder Wechsel von G8 auf G9 an den Gymnasien und die Verortung einer 3. Gesamtschule in Münster bedürfen aufgrund ihrer Dringlichkeit zeitnaher Entscheidungen, die vor dem Abschluss der extern begleiteten SEP erfolgen müssen. Dabei müssen deren Auswirkungen in den SEP-Prozess eingebracht und berücksichtigt werden. 6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die sich aus der SEP ergebenden Handlungsbedarfe und -empfehlungen zu bewerten und Vorschläge für die Umsetzung zu machen. 7. Zur Begleitung des Prozesses wird in einem ersten Schritt eine politische Arbeitsgruppe gebildet, die sich aus den schulpolitischen Sprecherinnen und Sprechern zusammensetzt. Die Beteiligung weiterer Akteurinnen und Akteure erfolgt in Absprache mit dieser Arbeitsgruppe. Die Geschäftsführung liegt beim Amt für Schule und Weiterbildung. 8. Der Antrag Nr. A-R/0002/2021 der CDU-Fraktion „Bildung ernst nehmen: Münster als Stadt der Bildung und Wissenschaft weiterhin stärken – Schulentwicklungsplanung vorantreiben“ (Anlage 1) wird damit aufgegriffen und erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung von Kosten in Höhe von maximal 100.000 € ausgeht. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2021 100.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der Produktgruppe 0301 veranschlagt. Begründung: Der im Ausschuss für Schule und Weiterbildung eingebrachte Änderungsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen, SPD und Volt wurde einstimmig, der Änderungsantrag der FDP Ratsfraktion Münster mehrheitlich (hinsichtlich der Klammerergänzung zum Ganztag unter Beschlusspunkt 4) beschlossen. Die Verwaltung folgt diesen inhaltlichen Änderungen. - 2 - V/0384/2021/1 i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0384/2021/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.09.2021
- Erstellt
- 29.09.2021 11:34