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V/0609/2023

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2023

Vorlagen 26.10.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 14.11.2023, TOP 5.4

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1 - Richtlinien

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Anlage 2 - Antragsliste

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Beschlussvorlage

2835 Zeichen

V/0609/2023 
V/0609/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2023 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen 
erhalten die Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche Anlässe und 
Aktivitäten, die Pflege des Ortsbildes, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
  
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2023   
Zeile 15 Transferaufwendungen   
17.300 
noch verfügbar 
24.367 
  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährun g von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-Südost beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
30.10.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schnell 
Telefon: 492-1620 oder 492 -
1660 
SchnellC@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0609/2023 
  
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem 
Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins sowie des geltend gemachten Bedarfes und 
dem Umfang des Projektes/der Veranstaltung. 
 
Für die Gewährung von Zuschüssen hat die Bezirksvertretung Münster -Südost in Ihrer Sitzung vom 
15.11.2022 für das Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von 15.000,00 € zuzüglich der übertragenen 
Restmittel aus dem Jahr 2022 in Höhe von 40.797 Euro bereitgestel lt. Für das 1. Halbjahr 2023 
wurden davon Zuschüsse in Höhe von 16.490 Euro (Vorlage V/0261/2023) gewährt. Da die 
Gewährung der Zuschüsse für das 2. Halbjahr 2022 erst in der Sitzung am 24.01.2023 beschlossen 
wurde, sind diese Zuschüsse in Höhe von 14.940 Euro ebenfalls noch in Abzug zu bringen. Somit 
sind noch Mittel in Höhe von 24.367 Euro für die Gewährung von Zuschüssen in 2023 verfügbar.  
 
Über die beschlossene Zuschusshöhe sowie über die Ablehnung des Antrages (Nr. 14 und Nr. 15) 
erhalten die betroffe nen Vereine eine schriftliche Mitteilung nach Beschlussfassung über diese 
Vorlage. 
 
 
 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Schnell 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost  
Anlage 2 Übersicht Anträge

Anlage A

2073 Zeichen

Anlage A zur V/0609/2023 
Kurzüberblick 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe-
zirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2023 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breiter Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft“ 
  
Das Teilziel lautet: 
„Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi-
ativen im Stadtbezirk Südost.“ 
  
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2023 wurde ein Budget für 
Transferleistungen in Höhe von 15.000 Euro zuzüglich der Restmittel aus dem Jahr 2022 in Höhe 
von 40.797 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Südost zur Verfügung gestellt. Für das 1. 
Halbjahr 2023 wurden Zuschüsse in Höhe von 16.490 Euro gewährt. Für das 2. Halbjahr 2022 
wurden Zuschüsse in Höhe von 14.940 Euro gewährt, die erst in 2023 ausgezahlt wurden. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:  0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin-
dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in 
den Vereinen und Verbänden befassen.

Anlage 1 - Richtlinien

3325 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Veran-
staltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt-
bezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände u nd sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be-
zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden  im Stadtteil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
   für besondere Einzelveranstaltungen 
   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
   für die Pflege des Ortsbildes  
   für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen 
   für Kulturförderung. 
 
Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n-
gereicht werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F inanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Es muss ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses 
vorgelegt werden. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
 
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie der Allge-
meinheit dienen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inne r-
halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen.  Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im 
Internet verfügbar. 
 
10.  Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.07.2021 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Anlage 2 - Antragsliste

1384 Zeichen

Anlage 2 
 
Nr. Verein Mit-
glieder 
Jubiläum Einzelver- 
anstaltung 
Besondere gesell-
schaftliche 
Anlässe und 
Aktivitäten 
Pflege des 
Ortsbildes  
 
Umwelt- und 
Naturschutz-
maßnahmen 
Kultur-
förderung 
Zuschuss  
in € 
1 Bürgerforum Wolbeck e. V. 
 71    x   1.000 
2 Bürgerschützen- und Heimatverein 
Angelmodde von 1954 e.V. 371   X    500 
3 Chor St. Nikolaus 35 X      2.000 
4 Feuerwehr Münster, Jugendfeuerwehr 
Gruppe 3 22   X    500 
5 Förderkreis Haus Heidhorn, Wolbeck St. 
Achatius e.V. 237      x 800 
6 Heimatfreunde Angelmodde e.V. 120  X     400 
7 KG ZiBoMo Wolbeck e.V. 610  X     4.000 
8 Kinder- und Jugendzentrum New York 39  X     300 
9 Kultur VorOrt Wolbeck e.V. 
 141      X 2.000 
10 Marine-Shanty-Chor Münster e.V. 
 127 X X     500 
11 Ökumenischer Eine-Welt-Kreis 
St. Nikolaus Wolbeck e. V. 203   X    300 
12 Orts- und Schützenverein Gremmendorf 
von 1923 e.V.  126  X     1.100 
13 Rassekaninchen-Zuchtverein W 467 12  X     300 
14 Reitverein St. Hubertus Wolbeck 242 X      0 
15 SC Gremmendorf Tennisabteilung Hohes 
Ufer 500  X     0 
16 Theater Don Kidschote  
 4  X     600

- 2 - 
17 Verein der Freunde und Förderer der 
Nikolaischule Wolbeck e.V. 
 
366 X      1.000 
18 Verein der Freunde und Förderer der 
Wohnstätte Haus Wolbeck 
 
10  X     1.000 
19 Wolbecker MittagsTreff  
im Achatius Haus 
 
19   X    1.000 
Gesamt:  17.300,00 €

Beratungsverlauf (1)

14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0609/2023
Typ
Vorlagen
Datum
26.10.2023
Erstellt
11.10.2023 09:48