V/0609/2023
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2023
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
2835 Zeichen
V/0609/2023 V/0609/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2023 Beratungsfolge 14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen erhalten die Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten, die Pflege des Ortsbildes, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretung 2023 Zeile 15 Transferaufwendungen 17.300 noch verfügbar 24.367 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährun g von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Südost beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). Amt für Bürger - und Ratsservice 30.10.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schnell Telefon: 492-1620 oder 492 - 1660 SchnellC@stadt- muenster.de - 2 - V/0609/2023 Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins sowie des geltend gemachten Bedarfes und dem Umfang des Projektes/der Veranstaltung. Für die Gewährung von Zuschüssen hat die Bezirksvertretung Münster -Südost in Ihrer Sitzung vom 15.11.2022 für das Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von 15.000,00 € zuzüglich der übertragenen Restmittel aus dem Jahr 2022 in Höhe von 40.797 Euro bereitgestel lt. Für das 1. Halbjahr 2023 wurden davon Zuschüsse in Höhe von 16.490 Euro (Vorlage V/0261/2023) gewährt. Da die Gewährung der Zuschüsse für das 2. Halbjahr 2022 erst in der Sitzung am 24.01.2023 beschlossen wurde, sind diese Zuschüsse in Höhe von 14.940 Euro ebenfalls noch in Abzug zu bringen. Somit sind noch Mittel in Höhe von 24.367 Euro für die Gewährung von Zuschüssen in 2023 verfügbar. Über die beschlossene Zuschusshöhe sowie über die Ablehnung des Antrages (Nr. 14 und Nr. 15) erhalten die betroffe nen Vereine eine schriftliche Mitteilung nach Beschlussfassung über diese Vorlage. Im Auftrag gez. Schnell Anlagen: Anlage A Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost Anlage 2 Übersicht Anträge
Anlage A
2073 Zeichen
Anlage A zur V/0609/2023 Kurzüberblick Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe- zirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2023 Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breiter Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi- ativen im Stadtbezirk Südost.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2023 wurde ein Budget für Transferleistungen in Höhe von 15.000 Euro zuzüglich der Restmittel aus dem Jahr 2022 in Höhe von 40.797 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Südost zur Verfügung gestellt. Für das 1. Halbjahr 2023 wurden Zuschüsse in Höhe von 16.490 Euro gewährt. Für das 2. Halbjahr 2022 wurden Zuschüsse in Höhe von 14.940 Euro gewährt, die erst in 2023 ausgezahlt wurden. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin- dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.
Anlage 1 - Richtlinien
3325 Zeichen
Anlage 1 Präambel Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Veran- staltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt- bezirk Münster-Südost beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände u nd sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be- zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden im Stadtteil wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind für besondere Einzelveranstaltungen für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten für die Pflege des Ortsbildes für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen für Kulturförderung. Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n- gereicht werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F inanzmitteln und der Anzahl der vorliegenden Anträge. Es muss ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses vorgelegt werden. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie der Allge- meinheit dienen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n- träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inne r- halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen. Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im Internet verfügbar. 10. Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.07.2021 in Kraft. Bezirksvertretung Münster-Südost
Anlage 2 - Antragsliste
1384 Zeichen
Anlage 2 Nr. Verein Mit- glieder Jubiläum Einzelver- anstaltung Besondere gesell- schaftliche Anlässe und Aktivitäten Pflege des Ortsbildes Umwelt- und Naturschutz- maßnahmen Kultur- förderung Zuschuss in € 1 Bürgerforum Wolbeck e. V. 71 x 1.000 2 Bürgerschützen- und Heimatverein Angelmodde von 1954 e.V. 371 X 500 3 Chor St. Nikolaus 35 X 2.000 4 Feuerwehr Münster, Jugendfeuerwehr Gruppe 3 22 X 500 5 Förderkreis Haus Heidhorn, Wolbeck St. Achatius e.V. 237 x 800 6 Heimatfreunde Angelmodde e.V. 120 X 400 7 KG ZiBoMo Wolbeck e.V. 610 X 4.000 8 Kinder- und Jugendzentrum New York 39 X 300 9 Kultur VorOrt Wolbeck e.V. 141 X 2.000 10 Marine-Shanty-Chor Münster e.V. 127 X X 500 11 Ökumenischer Eine-Welt-Kreis St. Nikolaus Wolbeck e. V. 203 X 300 12 Orts- und Schützenverein Gremmendorf von 1923 e.V. 126 X 1.100 13 Rassekaninchen-Zuchtverein W 467 12 X 300 14 Reitverein St. Hubertus Wolbeck 242 X 0 15 SC Gremmendorf Tennisabteilung Hohes Ufer 500 X 0 16 Theater Don Kidschote 4 X 600 - 2 - 17 Verein der Freunde und Förderer der Nikolaischule Wolbeck e.V. 366 X 1.000 18 Verein der Freunde und Förderer der Wohnstätte Haus Wolbeck 10 X 1.000 19 Wolbecker MittagsTreff im Achatius Haus 19 X 1.000 Gesamt: 17.300,00 €
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0609/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.10.2023
- Erstellt
- 11.10.2023 09:48