V/0016/2015/1
Grundzüge Errichtungsbeschluss 2. Städtische Gesamtschule
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Ergänzungsvorlage Beschluss
11259 Zeichen
V/0016/2015/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Grundzüge Errichtungsbeschluss 2. Städtische Gesamtschule Beratungsfolge 25.03.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NW die Errichtung einer 2. Städt i- schen Gesamtschule mit 6 Zügen in gebundener Ga nztagsform am Standort Man fred- von-Richthofen-Straße / An dreas-Hofer-Straße zum Schuljahr 2016/2017. Die Schule nimmt ihren Betrieb zunächst mit 4 Zügen auf und wird mit der Fertigstellung ergänze n- der Neubauflächen für den Unterricht auf 6 Züge erweitert. 2. Der Rat nimmt die für die Entwicklung der 2. Städtischen Gesamtschule zum 6 -zügigen Endausbau erarbeiteten alternativen Projektzeitpläne (Anlagen 1) zur Kenntnis. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen mit dem Bau - und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW zum Ankauf des OFD -Grundstücks auf Basis eines Wertgutachtens bis zum IV. Quartal 2015 für eine Entscheidung des Rates zum Abschluss zu bringen. parallel zu den Verhandlungen mit dem Bau - und Liegenschaftsbetrieb für das G e- bäudeensemble der Fürstenbergschule und Fürstin -von-Gallitzin-Schule sowie der Sporthalle des Shotokan Karate Dojo Münster e.V. ein Alternativkonzept für eine städtische Gesamtschule mit 6 Zügen ohne OFD -Grundstück bis zum IV. Quartal 2015 zu erarbeiten. die Verlagerung des Shotokan Karate Dojo Münster e.V. zeitsynchron zum Projek t- ablauf der Entwicklung der Gesamtschule zu realisieren. Vorlagen-Nr.: V/0016/2015/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Wimmer Ruf: 492-4050 E-Mail: WimmerWo@stadt-muenster.de Datum: 24.03.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0016/2015/1 Um das gesamt e Grundstück der Fürstenbergschule für die Errichtung der 2. G e- samtschule als Baugrundstück nutzen zu können, wenn dies insbesondere für den Fall notwendig wird, dass eine Umsetzung der 6 -Zügigkeit bei dem Alternativko n- zept nur durch Abbruch der Fürstenbergschule realisiert werden kann, wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte incl. der denkmalrechtlichen E r- laubnis für den Abbruch des Schulgebäudes in die Wege zu leiten. 4. Die städtische Gesamtschule wird zunächst unter dem Namen „Städtische Gesamtsch u- le Münster-Ost“ geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zei t- punkt durch Ratsbeschluss unter Beteiligung der Schulkonferenz. 5. Die 2. Städtische Gesamtschule ist im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Münster eine Schule des Gemeinsamen Lernens. Sie wird mit der Erweiterung auf 6-Züge zudem mit entsprechender Ausstattung auf den Unterstützun gsbedarf körperlich -motorische Entwicklung ausgerichtet. 6. Für die 2. Städtische Gesamtschule mit 6 Zügen wird das in der Anlage 2 dargestellte Raumprogramm als Grundlage der weiteren Planungsschritte beschlossen. Das Rau m- programm umfasst auch die mit Ratsb eschluss zum Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen beschlossenen Grundstandards für Schulen des Gemeinsamen Lernens und berücksichtigt die Erfordernisse für den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf körperlich-motorische Entwicklung. 7. Die für den geor dneten Betrieb einer 6 -zügigen Schule erforderlichen Personalressou r- cen für Sekretariat, Gebäudebetreuung und hauswirtschaftliche Aufgaben sowie einer 0,5 Stelle Schulsozialarbeit zur Unterstützung des Schulaufbaus und einer 0,5 Stelle Schulsozialarbeit fü r Gemeinsames Lernen ab dem Schuljahr 2016/2017 werden im Rahmen des Stellenplans für 2016 bereitgestellt. 8. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zu dem mit den Umlandstädten und -gemeinden gemäß § 80 SchulG NW angestrebten regionalen Konsens zur Kenntnis. 9. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Münster die Genehmigung für eine im End ausbau 6 - zügige Gesamtschule zu beantragen, die zum Schuljahr 2016/2017 mit z unächst 4 Zügen den Unterricht aufnimmt, gegenüber der Bezirksregierung den Nachweis für die erforderlichen Flächen einer 6-zügigen Gesamtschule mit Sekundarstufe II durch die Nutzung des Gebäudes bzw. des Geländes der Fürstin -von-Gallitzin-Schule, übergangsweise der Fürste n- bergschule, des Shotokan Karate Dojo Münster e.V. sowie auf dem Gelände der Oberfinanzdirektion zu füh ren. Alternativ erfolgt der Nachweis statt Nutzung des Grundstücks der OFD durch Nutzung des Grundstücks der Fürstenbergschule. 10. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Kosten aller der für die Errichtung der Gesamtschule mit 6 Zügen erforderlichen liegenschaftlichen, planerischen und baulichen Maßnahmen belastbar zu ermitteln, - 3 - V/0016/2015/1 auf dieser Basis die Auslobung eines Architektenwettbewerbs im I. Quartal 2016 - sollten belastbare liegenschaftliche Rahmenbedingunge n schon frühzeitiger vorli e- gen bereits im IV. Quartal 2015 - und die Finanzierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung der Gesamtschule vorzubereiten. 11. Die notwendige Anpassung der Satzung „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen - Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Sch ü- lern in die städtischen Schulen“ erfolgt mit einer Beschlussvorlage nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens. 12. Für eine stetige und zügige Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung wird ein interfraktioneller Arbeitskreis für das Projekt 2. Städtische Gesamtschule ei n- gerichtet. In ihm sind die Fraktionen und die einzubindenden Fachverwaltungen, insbesondere des Immobilienmanagements und der Schulverwaltung, vertreten. Kosten / Folgekosten: Eine aussagekräftige Darstellung von Kosten und Folgekosten für liegenschaftliche, bauliche und personelle M aßnahmen erfolgt mit der für das IV. Quartal 2015 vorgesehenen Ratsent- scheidung zum Erwerb des Grundstücks der OFD oder zur Nutzung d es Geländes der Für s- tenbergschule und zur Auslobung des Architektenwettbewerbes. Begründung: Die durch die ergänzenden Beschlüsse geänderte Vorlage ist in der Vorberatung aller Fac h- ausschüsse sowie der Bezirksvertretung Münster-Mitte einstimmig beschlossen worden. Ergänzung zu Beschlusspunkt 3. Mit den Beschlussvorschlägen dieser Vorlage entscheidet der Rat, die 2. Städtische Gesamtschule zum Schuljahr 2016/2017 am Standort Manfred -von-Richthofen-Straße / Andreas-Hofer-Straße zu errichten. Die Gesamtschule soll im Endausbau 6 Züge umfassen. Vorrangiges Ziel ist dabei, für den im Genehmigungsverfahren der Gesamtschule erforderlichen Flächennachweis auf das Gebäude und Grundstück der Fürstin -von-Gallitzin-Schule, das in Er b- pacht vergebene Grundstück des Vereins Shotokan Karate Dojo Münster e.V., sowie auf das noch zu erwerbende Grundstück der OFD zurückzugreifen. Aus schulorganisatorischer Sicht sind di ese Grundstücksflächen am besten geeignet, Schulgebäude entstehen zu lassen, die einen mö glichst großen Freiraum zur Umsetzung pädagogischer Konzepte eröffnen. In dieser Konstellation können kurze Wegebeziehungen zwischen unterschiedlichen Funktionsräumen der Schule in o ptimaler Weise umgesetzt werden, entstehen kompakte und ausreichend große Schulhofflächen , die s o- wohl den Aufsichtspflichten in Pausenzeiten wie auch einer möglichen Einbindung in einen kreat i- ven Schulalltag gerecht werden. Diese Konstellation ermöglicht zudem die Errichtung der notwe n- digen Schulsporthalleneinheiten sowie eines minimalen Kleinspielfeldangebotes auf dem Schulge- lände. Voraussetzung dafür ist eine rechtzeitige Klärung des Erwerbs des Grundstücks der OFD zum IV. Quartal 2015, um im Genehmigungsverfahren auf diese Flächen verweisen und auf ihnen die sp ä- testens zum Schuljahr 2019/2020 erforderlichen Neubauflächen realisieren zu können. - 4 - V/0016/2015/1 Das unter Beschlusspunkt 3. vorgeschlagene Alternativkonzept soll für den Fall greifen, dass die Grundstücksverhandlungen nicht oder für die Zeitplanung nicht rechtzeitig genug zu einem ges i- cherten Abschluss gebracht werden können. Der Schulbeginn 2016/2017 setzt voraus, dass sp ä- testens zum Schuljahr 2019/2020 ergänzende Neubauflächen für den Unterricht der 2. städtischen Gesamtschule zur Verfügung stehen. Diese müssten dann ggfs. auch unter Verzicht a uf das Grundstück der OFD, auf dem in Erbpacht vergebenen Grundstück des Vereins Shotokan Kar ate Dojo Münster e.V. sowie auf dem Gelände und ggfs. mit dem Gebäude der Fürstenbergschule errichtet werden. Die Verwaltung wird mit dem Beschluss beauftragt, di eses Alternativkonzept bis zum IV. Quartal 2015 zu entwickeln, um die notwendigen ergänzenden Gebäude rechtzeitig errichten zu können. Dabei ist vorrangig zu prüfen, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen die vom Rat festgelegte 6-Zügigkeit auch unter Berücksichtigung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes der Fürs- tenbergschule realisierbar ist. Die Bewertung der Prüfergebnisse muss die schul - und schulsport- fachlichen sowie die schulorganisatorischen Belange und Umsetzungsmöglichkeiten pädagog i- scher Konzepte ebenso in Betracht ziehen, wie die Belange des Städtebaus und des Denkma l- schutzes. Die vorgeschlagene Ergänzung greift die im Beratungsgang der Ausgangsvorlage geänderte B e- schlussempfehlung zu diesem Punkt auf. Für den Fall, dass das vorzulegende Alternativkonzept nur unter Aufgabe des Gebäudes der Fürstenbergschule realisierbar ist, ist die dann erforderliche denkmalrechtliche Erlaubnis zum Abbruch des Gebäudes im Rahmen der Alternativplanung einzu- holen. Um den Schulstart und die damit in Zusamme nhang stehende Zeitplanung auf das Schu l- jahr 2016/2017 abzusichern, ist eine parallele und der Zeitplanung Rechnung tragende Pr üfung der Nutzung des Geländes und Gebäudes der Fürstenbergschule sowie gebotenenfalls auch ei n- schließlich der Möglichkeit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zum Abbruch des Gebäudes erfo r- derlich. Nur so kann der Rat im IV. Quartal 2015 unter Abwägung aller Optionen eine Entsche i- dung zur Umsetzung im Sinne des von ihm beschlossenen Zeitrahmens treffen. Ergänzender Beschlusspunkt 12. Mit den Planungen zur Errichtung der 2. Städtischen Gesamtschule sind sowohl stadtplanerische, bauliche, liegenschaftliche, schul - und schulsportfachliche sowie schulorganisatorische Belange eng miteinander verknüpft und bedingen sich in teils erhebliche m Maße. Daraus resultiert für den Fortschritt der Projektplanung ein erheblicher Abstimmungsbedarf. Die Begleitung der Planu ngen durch eine interfraktionelle Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Fachverwaltungen des Immobil i- enmanagements, der Stadtplanung, des Sportamtes und der Schulverwaltung kann diesen A b- stimmungsprozess sowohl auf der Verwaltungsebene wie auch in der politischen Diskussion e r- heblich beschleunigen. Der Rat hat bereits zum Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung die Einsetzung eines politischen Arbeitskreises beschlossen, der themenbezogen um die genan n- ten Fachverwaltungen ergänzt wird. Die Geschäftsführung verbleibt bei der Schulverwaltung. Die Verwaltung wird auf Grund des engen Zeitfensters u nmittelbar nach dem Ratsbeschluss zu einem Treffen einladen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Andreas-Hofer-Straße
- Manfred-von-Richthofen-Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0016/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37