2013/0212
Projekt „Arbeitsmarktintegration von Müttern und Vätern im SGB II (AMViS)“ - Förderung durch das Land Hessen im Arbeitsmarktbudget
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 01.07.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat I Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0212 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: Kostenstelle: 050 000 0001 Investitionsnummer: Kostenträger: 315612 Sachkonto: 7288400 Betreff: Projekt „Arbeitsmarktintegration vo n Müttern und Vätern im SGB II (AMViS)“ - Förderung durch das Land Hessen im Arbeitsmarktbudget Vorlage vom: 27.06.2013 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt den Antrag des Projektes „Arbeitsmarktintegration von Müttern und Vätern im SGB II (AMViS)“ zur Kenntnis und stimmt dem weiteren Vorgehen zu. Zum Aufbau der Personalressource wird die freie tb (0,5 VZÄ) – Stelle Nr. 8042 GVPL (ausgewiesen nach EG 8 kw) vom Fachdienst für zentrale Verwaltungsangelegenheiten zum Büro Dezernat V verlagert, auf dieser die Aufgabe „Arbeitsmarktintegration von Müttern und Vätern im SGB II (AMVS)“ befristet hinterlegt und die Stelle zur sofortigen externen Wiederbesetzung freigegeben, sofern ein internes Auswahlverfahren nicht erfolgreich ist. Die Stelle ist im nächsten Stellenplan – vorbehaltlich einer tarifrechtlichen Bewertung – in eine tb (0,5 VZÄ)-Stelle nach EG S11 kw umzuwandeln. Die Kosten für die Stelle werden zu 100 % durch Landesmittel über das Arbeitsmarktbudget gedeckt. Anlagen: AnschreibenHSM AMViS_08.02.2013 - 2 - 2 Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - 3 Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2013 Das Land Hessen (Sozialministerium) ermöglicht durch Aufstockung des Hessischen Arbeitsmarktsbudgets, der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Kooperation mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, für die Dauer von zwei Jahren das Projekt „Arbeitsmarktintegration von Müttern und Vätern im SGB II (AMViS)“ durchzuführen. Ziel des Projekts ist es, Mütter und Väter im SGB II – Bezug bei der Integration in den 1. Arbeitsmarkt zu unterstützen (siehe Anlage Projektantrag). Projektauftrag ist die Entwicklung und Etablierung passgenauer Angebote für Mütter und Väter mit dem Schwerpunkt Einelternfamilien im SGB II unter Berücksichtigung struktureller und individueller Rahmenbedingungen. Weiterer Auftrag ist die Optimierung der Schnittstelle SGB II und SGB VIII mit dem Ziel der institutionellen Kooperation und der Verbesserung von Struktur- und Prozessqualität für Eltern und Kinder. Im Rahmen der zweijährigen Laufzeit wird das Projekt ausgewertet und die Wirksamkeit dokumentiert. Zur Umsetzung dieser Ziele soll nach eine befristete Stabsstelle (als kw-Stelle) beim Dezernat V eingerichtet werden. Diese arbeitet u. a. eng mit der Beratungs- und Servicestelle zusammen, die vom Verein „sefo femkom e.V.“ aufgebaut werden soll. Das Land Hessen bewilligt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt Projektmittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro für zwei Jahre (75.000 Euro pro Jahr). Mit diesen Mitteln werden die Personalkosten der Stabsstelle zu 100 Prozent gedeckt. Die restlichen zur Verfügung stehenden Projektgelder fließen in die Arbeit des Vereins sefo femkom e.V. zum Aufbau der Bratungs- und Servicestelle. Das Projekt ist auf 2 Jahre befristet. Die umzuwandelnde Stelle wird nach dem zu erwartenden Bewilligungsbescheid voll finanziert (tb 0,5 VZÄ-Stelle ca. 26.200 Euro sowie bis zu 9.700 Euro KGSt-Pauschale für Arbeitsplatzkosten) und verursacht damit keine zusätzlichen Personalaufwendungen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die gegenfinanzierten Personalaufwendungen sind bei der Kostenstelle 751-010-1000 zu verbuchen. 27.06.2013 Dezernat I Dezernat IV Dezernat V Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
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Projektantrag Arbeitsmarktintegration von Müttern und Vätern im SGB II (AMViS) Entwicklung und Etablierung passgenauer Angebote für Mütter und Väter mit dem Schwerpunkt Einelternfamilien im SGB II unter Berücksichtigung struktureller und individueller Rahmenbedingungen Entwicklung und Etablierung passgenauer Angebote für Fachkräfte im SGB II und SGB VIII. mit dem Ziel, Mütter und Väter in den Ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Kooperation Wissenschaftsstadt Darmstadt Landkreis Darmstadt –Dieburg Beratungs- und Servicestellenträger im Auftrag der Kooperation sefo femkom e. V. – Kompetenzzentrum, Darmstadt ZIBB – Zentrum für Information, Beratung und Bildung - Frauen für Frauen e.V., Groß-Umstadt Vorbemerkung In Paragraph 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) II wird in Abschnitt (1) grundsätzlich geregelt, dass die Leistungen der Grundsicherung insbesondere darauf auszurichten sind, dass u. a. „geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entgegengewirkt wird“ sowie „ die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen (…), berücksichtigt werden“. Während in Forschung, Literatur und best practice Beispielen in der Hauptsache die Schnittstellen in Bezug von SGB II und SGB VIII auf die Zielgruppe der Jugendlichen, die in Erwerbsarbeit vermittelt werden, Bezug nehmen soll, wird die Umsetzung dieses Projektes dazu dienen, die Schnittstelle SGB II und SGB VIII unter besonderer Berücksichtigung der Kinderbetreuung zu betrachten. Zudem sollen spezifische Unterstützungsmodelle sowohl für die Fachkräfte, als auch für die Betroffenen Mütter und Väter erprobt werden. Es lassen sich zwei Megatrends identifizieren, die die Arbeitsmarktintegration von Müttern und Vätern vor eine – für alle Beteiligten – schwierige Aufgabe stellt. Zum einen gibt es wachsende Qualifikationsanforderungen und der Anteil an Arbeit zu wechselnden und atypischen Arbeitszeiten steigt. Diese Situation führt nicht nur zu hohen Anforderungen an die Eltern selbst, sondern auch an die am Prozess der Arbeitsmarktintegration beteiligten Fachkräfte im SGB II und SGB VIII. Projektantrag AMViS Seite 2 von 12 Selbstverständlich ist dazu auch eine Kinderbetreuungsinfrastruktur notwendig, die die arbeitszeitliche Flexibilität unterstützt, wobei das Kindeswohl Berücksichtigung finden muss. So wurde bislang nur für 3,9 % der Hilfebedürftigen in den Beratungsgesprächen von Fallmanager/innen die Problematik der Kinderbetreuung thematisiert, obwohl ca. 25% der SGB II Empfänger/innen nach eigenen Angaben dazu eine Hilfestellung benötigen1. Ziele des Projektes Das Projekt Optimiert die Schnittstellen SGB II und SGB VIII mit dem Ziel der institutionalisierten Kooperation Optimiert Prozesse zwischen allen Akteuren (Träger SGB II, SGB III, SGB VIII – Träger, Kommune, Landkreis, kreisangehörige Kommunen, Unternehmen, Kammern und Bildungsträger) Sensibilisiert Verwaltungen und Unternehmen Erleichtert durch institutionalisiertes Schnittstellenmanagement und zielgerichtete Verankerung von bedarfsgerechten Angeboten mehr Müttern und Vätern den Weg ins Erwerbsleben Aktiviert Mütter und Väter im SGB II – Bezug frühzeitig Sichert bedarfsorientierte und verlässliche Kinderbetreuung Gewährleistet individuelle und bedarfsgerechte Beratung und Begleitung der Zielgruppe Mütter und Väter im SGB II – Bezug Baut auf vorhandene Netzwerke auf und sichert diese Der demographische Wandel wird in Zukunft nachhaltige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in Hessen haben. Dabei wird mit einem deutlichen Rückgang des Arbeitskräfteangebots zu rechnen sein. Demgegenüber steht eine voraussichtlich steigende Nachfrage nach (hoch-) qualifizierten Fachkräften. In dieser Situation stellt das oft noch ungenutzte Fachkräftepotential von sorgetätigen Personen eine wichtige Ressource dar. Für diese Zielgruppe ist es oft sehr schwer, in eine Erwerbstätigkeit einzumünden. Ursache hierfür ist die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitswelt und größere Mobilitätsanforderungen. Dadurch wird es für Eltern, insbesondere für Mütter und Väter im SGB II – Bezug, immer schwieriger, Erwerbstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren. Hinzu kommen für die Betroffenen: 1 Vgl. hierzu: S. Stöbe‐Blossey; Zielsetzungen der Fach‐Communities, in Loccum 18/11 und IAQ/FIA/GendA 2009 Projektantrag AMViS Seite 3 von 12 nicht passgenaue und fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten insbesondere in Randzeiten Intransparenz der Zuständigkeiten relevanter Institutionen sowie deren unverbundenes Agieren Brüche in der Erwerbsbiographie und fehlende Bildungsabschlüsse sowie in Deutschland nicht anerkannte ausländische Abschlüsse Ungenügende Maßnahmen im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Dies alles muss im Spannungsfeld von Familie und Erwerbsarbeit bewältigt werden. Um den Zugang Sorgetätiger zu nachhaltiger und Existenz sichernder Beschäftigung zu ermöglichen und damit auch die Integrationsquote von Müttern und Vätern zu erhöhen, müssen strukturelle Veränderungen sowie die Verbesserung der Angebote und der Zusammenarbeit bestehender Hilfesysteme erreicht werden. Kooperationsstruktur im Projekt für Erziehende im SGB II Bezug Projektantrag AMViS Seite 4 von 12 Gemeinsame Ziele für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg Nachhaltige Erwerbsbeteiligung von Müttern und Vätern im SGB II Bezug Entwicklung belastbarer und verlässlicher Strukturen für Eltern im SGB II Bezug, auch unter Einbeziehung vorhandenen Erfahrungswissens der Träger der Servicestellen Verbesserung von Strukturqualität und Prozessqualität für Eltern und ihre Kinder Etablierung eines Schnittstellenmanagements für beteiligte Institutionen Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Institutionen aus dem SGB II, SGB III und SGB VIII und externen Akteuren, Kooperationsvereinbarungen entwickeln Service- und Beratungsstelle für Sorgetätige zur Verbesserung ihrer Integrationschancen und Partizipation am Arbeitsmarkt Sensibilisierung für die Bedarfslage von Eltern, Verdeutlichung der Potenziale von Sorgetätigen in Unternehmen Aktivierung von Kooperationsvereinbarungen zwischen SGB II, SGB VIII und SGB XII Nachhaltige Erwerbsbeteiligung durch Begleitung von SGB-II- AufstockerInnen Zielgruppe Eltern und Einelternfamilien und deren Kinder im SGB II Bezug, bzw. nach Integration in den Arbeitsmarkt (z.B. AufstockerInnen oder Väter und Mütter nach Erwerbsarbeitsaufnahme aus dem SGB II – Bezug heraus, zur Stabilisierung ihrer Beschäftigung) Fachkräfte aus dem SGB II Fachkräfte aus dem SGB VIII und SGB XII Unternehmen und Kammern Steuerung und Schnittstellenmanagement Wissenschaftsstadt Darmstadt – Landkreis Darmstadt-Dieburg - Stabsstellen Durch die Etablierung je einer SchnittstellenmanagerIn, angesiedelt als Stabsstelle im Sozial-, Jugend- und Frauendezernat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bzw. im Sozial- und Jugenddezernat des Landkreises Darmstadt-Dieburg werden strukturelle Verbesserungen erreicht. Die Lücken zwischen den Rechtskreisen der Sozialgesetzbücher SGB II und SGB VIII werden konzeptionell bearbeitet. Die Abstimmungsprozesse zwischen Trägern der Grundsicherung, der Jugendhilfe, der Projektantrag AMViS Seite 5 von 12 Bundesagentur für Arbeit, den Unternehmen und den freien Trägern werden verbessert. Arbeitsmarktintegration und Kinderbetreuung muss zusammen „gedacht“ werden. Es handelt sich hierbei um zwei sehr stark „versäulte“ Systeme – als SGB II und SGB VIII im engeren Sinne – die einer eigenen Binnenlogik folgen (müssen) und die zudem sehr unterschiedlich gesteuert werden. Es handelt sich hier um zwei völlig unterschiedliche Politikfelder. Das SGB II und das SGB III beinhalten die zentrale Steuerung arbeitsmarktbezogener Dienstleistungen. Hier sind verbindliche und bundesweit geltende Vorgaben auch für den Einzelfall enthalten. Die Handlungslogik der Fachkräfte im SGB II ist durch den gesetzlichen Auftrag des „Förderns und Forderns“ bestimmt. Die Fachkräfte im Politikfeld der Jugendhilfe und in der Kindertagesbetreuung sehen ihren Auftrag – entsprechend der Vorgaben im SGB VIII – in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und diese zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu entwickeln. Das Kinder – und Jugendhilfegesetz (ein Rahmengesetz des Bundes) reguliert u. a. die Aufgaben und Rolle der beteiligten Akteure, insbesondere auch der freien Träger der Jugendhilfe. Die konkrete Ausgestaltung der Kinderbetreuung wird maßgeblich auf der lokalen Ebene bestimmt. Wobei die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch als Jugendhilfeträger Maßnahmen zur Kinderbetreuung trägt und finanziell unterstützt. Der Landkreis Darmstadt- Dieburg ist Jugendhilfeträger, aber die Maßnahmen der Kinderbetreuung sind Sache der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Wir haben es also mit den beiden Politikfeldern SGB II und SGB VIII mit unterschiedlichen Aufgaben, unterschiedlichen Regeln und unterschiedlichen Handlungslogiken zu tun. Ziel des Schnittstellenmanagements ist der Aufbau systematischer Kooperationsstrukturen. Diese Strukturen, die bis auf die Ebene der professionellen Leistungserbringung wirken, sollen daher vor allem zur Etablierung einer integrierten Dienstleistungskette zwischen der Vermittlung von Arbeit und Kinderbetreuung sowie zur nachhaltigen Absicherung der entwickelten Kooperationen und bereits bestehenden Netzwerke zwischen Akteuren der Kinderbetreuung und Akteuren der arbeitsmarktbezogenen Dienstleistungen erarbeitet werden. 2 Aufgaben des Schnittstellenmanagements 1. Entwicklung eines Schnittstellenmanagements zwischen SGB II, SGB III und SGB VIII. Lücken bearbeiten, mit allen Akteuren gemeinsam eine gute Zusammenarbeit entwickeln. Ziel ist eine Weiterentwicklung und bessere Umsetzung der Kooperationsvereinbarung zwischen den Trägern 2 Siehe insbesondere Prof. Dr. Stefan Sell und Sybille Stöbe‐Blossey in: Die Schnittstellen von SGB II und SGB VIII, Evangelische Akademie Loccum 18/11 Projektantrag AMViS Seite 6 von 12 2. Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter, der Jugendhilfe, den Tageselternvermittlungsstellen, den Servicestellen, Bildungsträgern sowie Kammern und Unternehmen verbessern, um gezielt und fachlich fundiert Angebote für die Zielgruppe zu entwickeln und zu generieren 3. Probleme struktureller Art sowie Umsetzungsprobleme, die sich während des Prozesses der Integration von Eltern ergeben, aufgreifen und Lösungen entwickeln 4. Zugänge zu Bildungsangeboten öffnen 5. Sensibilisierung der Mitarbeitenden im SGB II für die Belange des Rechtskreises SGB VIII und der Mitarbeitenden im SGB VIII für die Belange des Rechtskreises SGB II. Dies im Hinblick auf die Zielgruppe, hinsichtlich einer nachhaltigen und Existenz sichernden Erwerbsarbeit und des Kindeswohls Gebietskörperschafts-übergreifende Umsetzung der Aufgaben Evaluation der Bedarfslagen von Müttern und Vätern im SGB II – Bezug Aufbau systematischer Kooperationsstrukturen Konzeptentwicklung für gemeinsame Weiterbildungen für Verwaltung etc. Beispiele im Bereich SGB II und SGB VIII: Informationsaustausch über die Arbeitsweise des Kooperationspartners Gemeinsame Problemwahrnehmung Definierte Verfahrensabläufe Unternehmen u. Kammern sensibilisieren Zusammenstellung strukturierter Informationen der lokalen Angebote der Kinderbetreuung Beratung bei Maßnahmeplanung in Jobcenter bzw. Kreisagentur f. Beschäftigung, diese auf Bedürfnisse der Eltern ausrichten (Beispiel Konzepte für Teilzeitausbildung Beratungs- und Servicestelle Darmstadt, Träger „sefo femkom e. V. Für die Zielgruppe müssen nicht nur die strukturellen Bedingungen verbessert werden. Von entscheidender Bedeutung ist die individuelle und bedarfsgerechte Beratung und Begleitung. Darum soll mit diesem Projektteil ein erfahrener freier Träger beauftragt werden. „sefo femkom e.V.“ verfügt über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Berufsrückkehrerinnen und erwerbslosen Frauen und konnte vielfältige professionelle Ansätze erproben und erfolgreich umsetzen. Der Träger sefo femkom e.V. ist in Darmstadt angesiedelt und besitzt 29jährige Erfahrung im ganzheitlichen Beratungs-, Bildungs- und Vermittlungsmanagement, begleitet Sorgetätige individuell und bedarfsgerecht und arbeitet mit allen beteiligten Akteuren zusammen. Projektantrag AMViS Seite 7 von 12 Ziel der jeweiligen Angebote ist die personale Unterstützung des integrativen Prozesses von Sorgetätigen in den ersten Arbeitsmarkt: die Herstellung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit durch beschäftigungsorientiertes Casemanagement. Gemeinsam mit den Müttern und Vätern wird eine sinnstiftende, nachhaltige und für Familien Existenz sichernde berufliche Perspektiv entwickelt. Die Angebote orientieren sich an der jeweiligen individuellen Lebenssituation und den individuellen Bedarfen, sie begleitet die Eltern bis zur stabilen beruflichen Integration. (siehe Anhang, Leitbild) Zielgruppe Mütter und Väter im SGB II Bezug die ihre Erwerbsarbeit zugunsten der Sorgetätigkeit unterbrochen oder reduziert haben und Unterstützungsbedarf bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt haben mit Migrationshintergrund, deren Qualifikation aus dem Herkunftsland hier keine Anerkennung findet in Elternzeit, deren Berufsrückkehr unklar ist mit Qualifizierungsbedarf (ohne Ausbildung, bzw. abgebrochene oder veraltete Ausbildung) mit besonderem Unterstützungsbedarf bei Erziehung ihrer Kinder mit drohender Arbeitslosigkeit, die SGB II gefährdet sind Väter und Mütter nach Erwerbsarbeitsaufnahme aus dem SGB II – Bezug heraus, zur Stabilisierung ihrer Beschäftigung Aufgaben der Beratungs- und Servicestelle im Rahmen des Projektes 1. Beratungs- und Servicestelle für Sorgetätige, um eine nachhaltig Existenz sichernde Berufswegeplanung zu ermöglichen. Diese orientiert sich an der jeweiligen individuellen Lebenssituation - Ganzheitliches Coaching mit individueller Verweildauer. 2. Vermittlungsmanagement Praxiserprobung und Begleitung, Stellenakquise, passgenaue Vermittlung 3. Stabilisierung und Sicherung nach Aufnahme von Aus- und Weiterbildung und Beschäftigung, Anlassbezogene, flexible Einzelberatungen, kurzfristige Kriseninterventionen, Einzeltrainings unter Einsatz von Lernsoftware ( z.B. im Bürobereich bei aufzufrischenden EDV- oder Englisch- Kenntnissen),gemeinsames Gespräch mit Arbeitgebern zur Klärung von Konflikt- / Krisensituationen, Unterstützung/ gemeinsame Termine bei Schwierigkeiten in Schule und Kindergarten 4. Mitarbeit beim Schnittstellenmanagement zwischen beteiligten Akteuren: Konzeptionelles Einbringen von Erfahrungswissen aus der Trägerperspektive in Stabsstelle im Sozial- und Frauendezernat, (Erfahrungswissen aus folgenden Bereichen: Jobcenter Darmstadt-( Fallmanagement, Existenzsicherung, Beauftragte für Chancengleichheit), Agentur für Arbeit (Sachbearbeitung, Arbeitgeberservice, Beauftragte für Chancengleichheit), Unternehmen, Jugendamt, Kindertagesstätten, Projektantrag AMViS Seite 8 von 12 Tageselternvermittlung, Ausländeramt, Wohnungsamt, Schulamt, Regierungspräsidium, Berufsfachschulen, Kindergärten, Schulen, Bildungsträger, Beratungsstellen (Erziehung, Rechtsberatung, Schulden, Frauenhaus), Frauenbeauftragte der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 5. Nutzung und Ausbau bestehender Netzwerke, um den spezifischen Bedarfen von Sorgetätigen professionell, bedarfsorientiert und nachhaltig zu begegnen. 6. Generieren einer effizienten Infrastruktur für Sorgetätige, durch Fördern, Lenken und Integrieren. Beratungs- und Servicestelle Groß-Umstadt, Träger „ZIBB-Frauen für Frauen e.V.“ Der Landkreis Darmstadt-Dieburg mit seinen 23 Kreiskommunen unterscheidet sich in Aufbau und Struktur von der Stadt Darmstadt. Der Landkreis Darmstadt- Dieburg ist zwar Träger der Jugendhilfe aber kein Anbieter von Kinderbetreuung. Dies ist originäre Aufgabe der Städte und Gemeinden im Landkreis. Aus dieser Unterschiedlichkeit ergeben sich unterschiedliche Bedarfe, die in zwei Projektteilen einem erfahrenen freien Träger übertragen werden sollen mit den Zielen, dass Erfahrungsgewinne aus der Praxis in die angestrebten Optimierungsprozesse einfließen Definierte Verfahrensabläufe in der Praxis überprüft werden Lücken im Angebot definiert und geschlossen werden Der koordinierenden Stelle „zugearbeitet“ wird Das Zentrum Information Beratung Bildung in der Trägerschaft des Vereins Frauen für Frauen e.V. verfügt ebenso wie sefo femkom über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Berufsrückkehrerinnen und erwerbslosen Frauen und konnte vielfältige professionelle Ansätze erproben und erfolgreich umsetzen. Der Träger ist im strukturschwachen Ostkreis des Landkreises angesiedelt und bestens mit den Bedingungen des ländlich strukturierten Raumes vertraut und gut im Landkreis und der Stadt Darmstadt vernetzt. Das Zentrum Information Beratung Bildung besitzt 26jährige Erfahrung im ganzheitlichen Beratungs-, Bildungs- und Vermittlungsmanagement und arbeitet mit den unterschiedlichen Akteuren des regionalen Arbeitsmarktes zusammen. (siehe Anhang, Leitbild) Projektantrag AMViS Seite 9 von 12 Aufgaben der Beratungs- und Servicestelle im Rahmen des Projektes 1. Erfassung aller Kinderbetreuungsangebote in allen 23 Kreiskommunen mit allen für die Zielgruppe und das Fallmanagement relevanten Informationen (Öffnungszeiten, Satzungen, Vakanzen u.s.w.). Hintergrund: Ein zentraler Faktor für den Verbleib im SGB II Bezug sind fehlende und nicht passgenaue Kinderbetreuungsangebote bzw. fehlende Informationen über vorhandene Angebote oder unklare Zugangsmöglichkeiten dazu. In 23 Kommunen gestaltet sich das Angebot in einer Trägerlandschaft aus kommunalen und freien Anbietern vielfältig und höchst unterschiedlich. Eine zentrale Übersicht, zugänglich sowohl für NutzerInnen als auch für MitarbeiterInnen des kommunalen Jobcenters (Kreisagentur für Beschäftigung) soll Transparenz hinsichtlich der vorhandenen Angebote und den Zugangsmöglichkeiten schaffen umso sowohl den schnellen Zugriff auf Betreuungsangebote zu haben, um im Bedarfsfall effizient agieren zu können, als auch eine Vergleichbarkeit der Angebote hinsichtlich nachhaltiger Erwerbsmöglichkeit zu ermöglichen. Hierzu soll das Geographische Informationssystem des Kreises genutzt werden und die Träger mobilisiert und geschult werden, die Informationen aktualisiert zu Verfügung zu stellen. 2. Stabilisierung und Sicherung nach Aufnahme von Beschäftigung und Aus- und Weiterbildung Anlassbezogene, flexible Einzelberatungen, kurzfristige Kriseninterventionen, Einzeltrainings, gemeinsames Gespräch mit Arbeitgebern zur Klärung von Konflikt- / Krisensituationen, Unterstützung/ gemeinsame Termine bei Schwierigkeiten in Schule und Kindergarten Hintergrund: Für Mütter und Väter stellt sich spätestens nach Arbeitsaufnahme die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Praxis. Die Änderung der Lebenssituation, geänderte Tagesabläufe, Doppelbelastung, Nicht- Akzeptanz der Familienmitglieder, mangelnde Unterstützung und Mithilfe, Unvorhergesehene Ereignisse, fehlende Netzwerke, neue Anforderungen, das Einfügen in unbekannte Strukturen, mangelnde Kenntnissen über die Arbeitskultur eines Unternehmens führen häufig zur Überlastung, dem Ausbilden von Krankheitssymptomen und zum Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Die divergente Zielgruppe benötigt hier individuelle Unterstützung und individuelle, alltagstaugliche Lösungen um die Phase der Probe- und Eingewöhnungszeit zu überstehen. Methodische Instrumente sind der systemische und gestalttherapeutische Ansatz sowie mit Elementen des Zeit- und Stressmanagements. 3. Mitarbeit beim Schnittstellenmanagement zwischen beteiligten Akteuren: Konzeptionelles Einbringen von Erfahrungswissen aus der Trägerperspektive in die Stabsstelle Hintergrund: Um Prozesse zu optimieren und eingeleitete Veränderungen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen ist es erforderlich, Erfahrungswissen aus mehreren Bereichen zu berücksichtigen : Der Träger bringt dieses Erfahrungswissen neben der Arbeit mit der Zielgruppe aus der Fall- und Projektantrag AMViS Seite 10 von 12 Gremienbezogenen Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement, der Beauftragte für Chancengleichheit, der Agentur für Arbeit, dem Arbeitgeberservice, Unternehmen, dem Jugendamt, Kindertagesstätten, der Tageselternvermittlung, dem Ausländeramt, dem Wohnungsamt, dem Schulamt, Kindergärten, Schulen, Bildungsträger und Beratungsstellen ein und stellt diese zur Verfügung. 4. Nutzung und Ausbau bestehender Netzwerke, um den spezifischen Bedarfen von Sorgetätigen professionell, bedarfsorientiert und nachhaltig zu begegnen. Zielgruppe Mütter und Väter im SGB II Bezug Väter und Mütter nach Erwerbsarbeitsaufnahme aus dem SGB II –Bezug heraus, zur Stabilisierung ihrer Beschäftigung und SGBII-AufstockerInnen Mütter und Väter die ihre Erwerbsarbeit zugunsten der Sorgetätigkeit unterbrochen oder reduziert haben und Unterstützungsbedarf bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt haben mit besonderem Unterstützungsbedarf bei Erziehung ihrer Kinder Projektantrag AMViS Seite 11 von 12 Anhang Leitbild des Trägers „Beratungs- und Servicestelle Darmstadt“ sefo femkom e.V. sefo femkom ist eine zentrale Fachberatungsstelle- und Weiterbildungseinrichtung zur Berufsrückkehr und Erwerbsarbeit von Frauen und sorgetätigen Männern. Die Aktivitäten und Angebote des Trägers richten sich zum einen an erwerbslose Frauen, vorrangig BerufsrückkehrerInnen sowie an Unternehmen, Betriebe und an AkteurInnen, die sich um die Partizipation von Menschen mit Erziehungs- und Pflegeaufgaben am Arbeitsmarkt bemühen. sefo femkom begreift sich dabei als Verbindung zwischen den NutzerInnen, den Förderangeboten der Agentur für Arbeit, des Jobcenters Darmstadt dem Weiterbildungsmarkt, den Betrieben und Unternehmen. Der Verein beschäftigt sechs Pädagoginnen, ca. zehn Fachreferentinnen auf Honorarbasis und zwei Verwaltungskräfte. Er verfügt über ein lebendiges Qualitätsmanagement: sefo femkom ist zertifizierter Weiterbildungsträger nach AZAV und Weiterbildung Hessen. Die gesamte Angebotspalette der Einrichtung orientiert sich qualitativ an diesen Qualitätsmanagementsystemen. Alle Mitarbeiterinnen besitzen grundlegende Arbeitsmarktkenntnisse, haben Verständnis von betrieblichen Personalrekrutierungsstrategien, sind mit den Instrumenten und den Vorgehensweisen der aktiven Arbeitsförderung und - vermittlung vertraut und verfügen über hervorragende Arbeitgeberkontakte. Darüber hinaus verfügt das Fachpersonal über Beratungs- und therapeutische Kompetenz sowie über Kenntnisse anderer örtlicher Hilfseinrichtungen. Die Einrichtung arbeitet vorrangig mit Stammpersonal und entwickelt ihre Arbeit mit einem lebendigen Qualitätsmanagement. Wir setzen qualifiziertes hauptberufliches Personal in Leitung, Beratung, Unterricht und Verwaltung ein sowie qualifizierte haupt- und nebenamtlich Lehrende. Projektantrag AMViS Seite 12 von 12 Leitbild des Trägers „Beratungs- und Servicestelle Groß-Umstadt “Zentrum Information Beratung Bildung- Frauen für Frauen e.V.. Ziel des Vereins Frauen für Frauen e.V. ist die gleichberechtigte Teilhabe von fürsorgetätigen Frauen und Männern am Arbeitsmarkt. Hierzu bieten wir konkrete Maßnahmen für jene Frauen und Männer an, die ihre Berufstätigkeit zugunsten von Fürsorgetätigkeit unterbrochen haben oder dies gar nicht erst starten konnten. Im gesamtgesellschaftlichen Interesse gehört es dazu, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen oder zumindest erleichtern. Wir bieten unseren Klientinnen und Klienten qualifizierte Betreuung und menschliche Zuwendung. Wir setzen auf flexible und individuelle Problemlösungen und legen Wert auf Konsens und Kompromissbereitschaft sowie sachbezogenes und ganzheitliches Denken. Dazu betreiben wir das Zentrum für Information Beratung Bildung (ZIBB) mit folgenden Angeboten: a) Beratung und Information b) Selbsthilfe c) Fort- und Weiterbildung Die Informations- und Beratungsarbeit bietet konkrete Hilfestellung und Unterstützung in einer krisenhaften Lebenssituation. Die Beratung begründet sich auf einem ganzheitlichen Ansatz, die Durchführung basiert auf gestalttherapeutischen und systemischen Methoden. Die berufliche Beratung bezieht alle gesellschaftlichen Aspekte, welche die Erwerbstätigkeit von Fürsorgetätigen und Erziehenden beeinflussen ein und will so einen persönlichen wie einen gesellschaftlichen Veränderungsprozess in Gang setzen. Als Zielgruppe beteiligen wir dabei alle Akteure, die sich mit der Wirtschaft und dem Arbeitsmarkt befassen. Seit über 20 Jahren führen wir Kurse zur beruflichen Orientierung im Auftrag verschiedener Auftraggeber durch. Die Teilhabe am Erwerbsleben, der berufliche Wiedereinstieg und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind ein Kernbereich unserer Arbeit. Hierzu konzipieren wir Maßnahmen wie Kurse, Coachinggruppen, Informationsveranstaltungen. Bei der Entwicklung unserer Angebote berücksichtigen wir die soziale und familiäre Situation der Fürsorgetätigen und die Entwicklung des Arbeitsmarktes.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0212
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.06.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00