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2013/0212

Projekt „Arbeitsmarktintegration von Müttern und Vätern im SGB II (AMViS)“ - Förderung durch das Land Hessen im Arbeitsmarktbudget

Magistratsvorlage 27.06.2013

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2013/0212

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
01.07.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat I 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0212 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle: 050 000 0001 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 315612 Sachkonto: 7288400 
 
Betreff: Projekt „Arbeitsmarktintegration vo n Müttern und Vätern im SGB II (AMViS)“ - 
Förderung durch das Land Hessen im Arbeitsmarktbudget 
 
Vorlage vom: 27.06.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat nimmt den Antrag des Projektes „Arbeitsmarktintegration von Müttern und Vätern im SGB 
II (AMViS)“ zur Kenntnis und stimmt dem weiteren Vorgehen zu. 
Zum Aufbau der Personalressource wird die freie tb (0,5 VZÄ) – Stelle Nr. 8042 GVPL (ausgewiesen 
nach EG 8 kw) vom Fachdienst für zentrale Verwaltungsangelegenheiten zum Büro Dezernat V 
verlagert, auf dieser die Aufgabe „Arbeitsmarktintegration von Müttern und Vätern im SGB II (AMVS)“ 
befristet hinterlegt und die Stelle zur sofortigen externen Wiederbesetzung freigegeben, sofern ein 
internes Auswahlverfahren nicht erfolgreich ist. 
Die Stelle ist im nächsten Stellenplan – vorbehaltlich einer tarifrechtlichen Bewertung – in eine tb (0,5 
VZÄ)-Stelle nach EG S11 kw umzuwandeln. 
Die Kosten für die Stelle werden zu 100 % durch Landesmittel über das Arbeitsmarktbudget gedeckt. 
 
Anlagen: AnschreibenHSM 
AMViS_08.02.2013

- 2 - 
 2
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 3
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.06.2013  
 
Das Land Hessen (Sozialministerium) ermöglicht durch Aufstockung des Hessischen 
Arbeitsmarktsbudgets, der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Kooperation mit dem 
Landkreis Darmstadt-Dieburg, für die Dauer von zwei Jahren das Projekt 
„Arbeitsmarktintegration von Müttern und Vätern im SGB II (AMViS)“ durchzuführen.  
Ziel des Projekts ist es, Mütter und Väter im SGB II – Bezug bei der Integration in den 1. 
Arbeitsmarkt zu unterstützen (siehe Anlage Projektantrag). 
 
Projektauftrag ist die Entwicklung und Etablierung passgenauer Angebote für Mütter und 
Väter mit dem Schwerpunkt Einelternfamilien im SGB II unter Berücksichtigung 
struktureller und individueller Rahmenbedingungen.  
Weiterer Auftrag ist die Optimierung der Schnittstelle SGB II und SGB VIII mit dem Ziel der 
institutionellen Kooperation und der Verbesserung von Struktur- und Prozessqualität für 
Eltern und Kinder. Im Rahmen der zweijährigen Laufzeit wird das Projekt ausgewertet und 
die Wirksamkeit dokumentiert. 
 
Zur Umsetzung dieser Ziele soll nach eine befristete Stabsstelle (als kw-Stelle) beim 
Dezernat V eingerichtet werden. Diese arbeitet u. a. eng mit der Beratungs- und 
Servicestelle zusammen, die vom Verein „sefo femkom e.V.“ aufgebaut werden soll. 
 
Das Land Hessen bewilligt für die Wissenschaftsstadt Darmstadt Projektmittel in Höhe von 
insgesamt 150.000 Euro für zwei Jahre (75.000 Euro pro Jahr). Mit diesen Mitteln werden die 
Personalkosten der Stabsstelle zu 100 Prozent gedeckt. Die restlichen zur Verfügung 
stehenden Projektgelder fließen in die Arbeit des Vereins sefo femkom e.V. zum Aufbau der 
Bratungs- und Servicestelle. Das Projekt ist auf 2 Jahre befristet. 
 
Die umzuwandelnde Stelle wird nach dem zu erwartenden Bewilligungsbescheid voll 
finanziert (tb 0,5 VZÄ-Stelle ca. 26.200 Euro sowie bis zu 9.700 Euro KGSt-Pauschale für 
Arbeitsplatzkosten) und verursacht damit keine zusätzlichen Personalaufwendungen für die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die gegenfinanzierten Personalaufwendungen sind bei der 
Kostenstelle 751-010-1000 zu verbuchen. 
 
 
 
27.06.2013 
 
 
 
Dezernat I    Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch   André Schellenberg   Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister   Stadtkämmerer   Stadträtin

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Projektantrag 
      
 
 
Arbeitsmarktintegration von Müttern und Vätern im SGB II 
(AMViS) 
 
Entwicklung und Etablierung passgenauer Angebote für Mütter und Väter mit dem 
Schwerpunkt Einelternfamilien im SGB II unter Berücksichtigung struktureller und 
individueller Rahmenbedingungen 
Entwicklung und Etablierung passgenauer Angebote für Fachkräfte im SGB II und 
SGB VIII. 
mit dem Ziel, Mütter und Väter in den Ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. 
 
Kooperation 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Landkreis Darmstadt –Dieburg 
Beratungs- und Servicestellenträger im Auftrag der Kooperation 
sefo femkom e. V. – Kompetenzzentrum, Darmstadt 
ZIBB – Zentrum für Information, Beratung und Bildung - Frauen für Frauen e.V., 
Groß-Umstadt 
 
Vorbemerkung 
In Paragraph 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) II wird in Abschnitt (1) grundsätzlich 
geregelt, dass die Leistungen der Grundsicherung insbesondere darauf 
auszurichten sind, dass u. a. „geschlechtsspezifischen Nachteilen von 
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entgegengewirkt wird“ sowie „ die 
familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die 
Kinder erziehen (…), berücksichtigt werden“. 
Während in Forschung, Literatur und best practice Beispielen in der Hauptsache 
die Schnittstellen in Bezug von SGB II und SGB VIII auf die Zielgruppe der 
Jugendlichen, die in Erwerbsarbeit vermittelt werden, Bezug nehmen soll, wird die 
Umsetzung dieses Projektes dazu dienen, die Schnittstelle SGB II und SGB VIII 
unter besonderer Berücksichtigung der Kinderbetreuung zu betrachten. Zudem 
sollen spezifische Unterstützungsmodelle sowohl für die Fachkräfte, als auch für 
die Betroffenen Mütter und Väter erprobt werden. 
Es lassen sich zwei Megatrends identifizieren, die die Arbeitsmarktintegration von 
Müttern und Vätern vor eine – für alle Beteiligten – schwierige Aufgabe stellt. 
Zum einen gibt es wachsende Qualifikationsanforderungen und der Anteil an Arbeit 
zu wechselnden und atypischen Arbeitszeiten steigt. Diese Situation führt nicht nur 
zu hohen Anforderungen an die Eltern selbst, sondern auch an die am Prozess der 
Arbeitsmarktintegration beteiligten Fachkräfte im SGB II und SGB VIII.

Projektantrag AMViS Seite 2 von 12 
Selbstverständlich ist dazu auch eine Kinderbetreuungsinfrastruktur notwendig, die 
die arbeitszeitliche Flexibilität unterstützt, wobei das Kindeswohl Berücksichtigung 
finden muss. So wurde bislang nur für 3,9 % der Hilfebedürftigen in den 
Beratungsgesprächen von Fallmanager/innen die Problematik der Kinderbetreuung 
thematisiert, obwohl ca. 25% der SGB II Empfänger/innen nach eigenen Angaben 
dazu eine Hilfestellung benötigen1. 
 
 
Ziele des Projektes 
Das Projekt 
 Optimiert die Schnittstellen SGB II und SGB VIII mit dem Ziel der 
institutionalisierten Kooperation  
 Optimiert Prozesse zwischen allen Akteuren (Träger SGB II, SGB III, SGB 
VIII – Träger, Kommune, Landkreis, kreisangehörige Kommunen, 
Unternehmen, Kammern und Bildungsträger)  
 Sensibilisiert Verwaltungen und Unternehmen 
 Erleichtert durch institutionalisiertes Schnittstellenmanagement und 
zielgerichtete Verankerung von bedarfsgerechten Angeboten mehr Müttern 
und Vätern den Weg ins Erwerbsleben 
 Aktiviert Mütter und Väter im SGB II – Bezug frühzeitig 
 Sichert bedarfsorientierte und verlässliche Kinderbetreuung 
 Gewährleistet individuelle und bedarfsgerechte Beratung und Begleitung 
der Zielgruppe Mütter und Väter im SGB II – Bezug 
 Baut auf vorhandene Netzwerke auf und sichert diese 
 
Der demographische Wandel wird in Zukunft nachhaltige Auswirkungen auf den 
Arbeitsmarkt in Hessen haben. Dabei wird mit einem deutlichen Rückgang des 
Arbeitskräfteangebots zu rechnen sein. Demgegenüber steht eine voraussichtlich 
steigende Nachfrage nach (hoch-) qualifizierten Fachkräften. In dieser Situation 
stellt das oft noch ungenutzte Fachkräftepotential von sorgetätigen Personen eine 
wichtige Ressource dar. Für diese Zielgruppe ist es oft sehr schwer, in eine 
Erwerbstätigkeit einzumünden. Ursache hierfür ist die zunehmende Flexibilisierung 
der Arbeitswelt und größere Mobilitätsanforderungen. Dadurch wird es für Eltern, 
insbesondere für Mütter und Väter im SGB II – Bezug, immer schwieriger, 
Erwerbstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren. Hinzu kommen für die 
Betroffenen: 
                                                            
1 Vgl. hierzu: S. Stöbe‐Blossey; Zielsetzungen der Fach‐Communities, in Loccum 18/11 und 
IAQ/FIA/GendA 2009

Projektantrag AMViS Seite 3 von 12 
 nicht passgenaue und fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten insbesondere in 
Randzeiten 
 Intransparenz der Zuständigkeiten relevanter Institutionen sowie  
deren unverbundenes Agieren 
 Brüche in der Erwerbsbiographie und fehlende Bildungsabschlüsse sowie in 
Deutschland nicht anerkannte ausländische Abschlüsse  
 Ungenügende Maßnahmen im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie 
 
Dies alles muss im Spannungsfeld von Familie und Erwerbsarbeit bewältigt werden. 
Um den Zugang Sorgetätiger zu nachhaltiger und Existenz sichernder 
Beschäftigung zu ermöglichen und damit auch die Integrationsquote von Müttern 
und Vätern zu erhöhen, müssen strukturelle Veränderungen sowie die 
Verbesserung der Angebote und der Zusammenarbeit bestehender Hilfesysteme 
erreicht werden.  
 
 
 
Kooperationsstruktur im Projekt für Erziehende im SGB II Bezug

Projektantrag AMViS Seite 4 von 12 
 
Gemeinsame Ziele 
für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg 
Nachhaltige Erwerbsbeteiligung von Müttern und Vätern im SGB II Bezug 
 Entwicklung belastbarer und verlässlicher Strukturen für Eltern im SGB II 
Bezug, auch unter Einbeziehung vorhandenen Erfahrungswissens der 
Träger der Servicestellen 
 Verbesserung von Strukturqualität und Prozessqualität für Eltern und ihre 
Kinder 
 Etablierung eines Schnittstellenmanagements für beteiligte Institutionen  
 Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Institutionen aus dem SGB II, 
SGB III und SGB VIII und externen Akteuren, Kooperationsvereinbarungen 
entwickeln 
 Service- und Beratungsstelle für Sorgetätige zur Verbesserung ihrer 
Integrationschancen und Partizipation am Arbeitsmarkt  
 Sensibilisierung für die Bedarfslage von Eltern, Verdeutlichung der 
Potenziale von Sorgetätigen in Unternehmen 
 Aktivierung von Kooperationsvereinbarungen zwischen SGB II, SGB VIII und 
SGB XII 
 Nachhaltige Erwerbsbeteiligung durch Begleitung von SGB-II- 
AufstockerInnen 
 
Zielgruppe  
 Eltern und Einelternfamilien und deren Kinder im SGB II Bezug, bzw. nach 
Integration in den Arbeitsmarkt (z.B. AufstockerInnen oder Väter und 
Mütter nach Erwerbsarbeitsaufnahme aus dem SGB II – Bezug heraus, zur 
Stabilisierung ihrer Beschäftigung) 
 Fachkräfte aus dem SGB II 
 Fachkräfte aus dem SGB VIII und SGB XII 
 Unternehmen und Kammern 
 
Steuerung und Schnittstellenmanagement  
Wissenschaftsstadt Darmstadt – Landkreis Darmstadt-Dieburg - Stabsstellen 
Durch die Etablierung je einer SchnittstellenmanagerIn, angesiedelt als Stabsstelle 
im Sozial-, Jugend- und Frauendezernat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bzw. im 
Sozial- und Jugenddezernat des Landkreises Darmstadt-Dieburg werden 
strukturelle Verbesserungen erreicht. Die Lücken zwischen den Rechtskreisen der 
Sozialgesetzbücher SGB II und SGB VIII werden konzeptionell bearbeitet. Die 
Abstimmungsprozesse zwischen Trägern der Grundsicherung, der Jugendhilfe, der

Projektantrag AMViS Seite 5 von 12 
Bundesagentur für Arbeit, den Unternehmen und den freien Trägern werden 
verbessert.  
Arbeitsmarktintegration und Kinderbetreuung muss zusammen „gedacht“ werden. 
Es handelt sich hierbei um zwei sehr stark „versäulte“ Systeme –  als SGB II und 
SGB VIII im engeren Sinne – die einer eigenen Binnenlogik folgen (müssen) und die 
zudem sehr unterschiedlich gesteuert werden. 
Es handelt sich hier um zwei völlig unterschiedliche Politikfelder. Das SGB II und 
das SGB III beinhalten die zentrale Steuerung arbeitsmarktbezogener 
Dienstleistungen. Hier sind verbindliche und bundesweit geltende Vorgaben auch 
für den Einzelfall enthalten. Die Handlungslogik der Fachkräfte im SGB II ist durch 
den gesetzlichen Auftrag des „Förderns und Forderns“ bestimmt. 
Die Fachkräfte im Politikfeld der Jugendhilfe und in der Kindertagesbetreuung 
sehen ihren Auftrag – entsprechend der Vorgaben im SGB VIII – in der Bildung, 
Erziehung und Betreuung von Kindern und diese zu eigenverantwortlichen 
Persönlichkeiten zu entwickeln. Das Kinder – und Jugendhilfegesetz (ein 
Rahmengesetz des Bundes) reguliert u. a. die Aufgaben und Rolle der beteiligten 
Akteure, insbesondere auch der freien Träger der Jugendhilfe. Die konkrete 
Ausgestaltung der Kinderbetreuung wird maßgeblich auf der lokalen Ebene 
bestimmt.  
Wobei die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch als Jugendhilfeträger Maßnahmen 
zur Kinderbetreuung trägt und finanziell unterstützt. Der Landkreis Darmstadt-
Dieburg ist Jugendhilfeträger, aber die Maßnahmen der Kinderbetreuung sind 
Sache der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. 
Wir haben es also mit den beiden Politikfeldern SGB II und SGB VIII mit 
unterschiedlichen Aufgaben, unterschiedlichen Regeln und unterschiedlichen 
Handlungslogiken zu tun. 
Ziel des Schnittstellenmanagements ist der Aufbau systematischer 
Kooperationsstrukturen. Diese Strukturen, die bis auf die Ebene der professionellen 
Leistungserbringung wirken, sollen daher vor allem zur Etablierung einer 
integrierten Dienstleistungskette zwischen der Vermittlung von Arbeit und 
Kinderbetreuung sowie zur nachhaltigen Absicherung der entwickelten 
Kooperationen und bereits bestehenden Netzwerke zwischen Akteuren der 
Kinderbetreuung und Akteuren der arbeitsmarktbezogenen Dienstleistungen 
erarbeitet werden. 
2 
 
Aufgaben des Schnittstellenmanagements 
1. Entwicklung eines Schnittstellenmanagements zwischen SGB II, SGB III und 
SGB VIII. Lücken bearbeiten, mit allen Akteuren gemeinsam eine gute 
Zusammenarbeit entwickeln. Ziel ist eine Weiterentwicklung und bessere 
Umsetzung der Kooperationsvereinbarung zwischen den Trägern  
                                                            
2 Siehe insbesondere Prof. Dr. Stefan Sell und Sybille Stöbe‐Blossey in: Die Schnittstellen von SGB II 
und SGB VIII, Evangelische Akademie Loccum 18/11

Projektantrag AMViS Seite 6 von 12 
2. Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter, der Jugendhilfe, den 
Tageselternvermittlungsstellen, den Servicestellen, Bildungsträgern sowie 
Kammern und Unternehmen verbessern, um gezielt und fachlich fundiert 
Angebote für die Zielgruppe zu entwickeln und zu generieren 
3. Probleme struktureller Art sowie Umsetzungsprobleme, die sich während 
des Prozesses der Integration von Eltern ergeben, aufgreifen und Lösungen 
entwickeln 
4. Zugänge zu Bildungsangeboten öffnen 
5. Sensibilisierung der Mitarbeitenden im SGB II für die Belange des 
Rechtskreises SGB VIII und der Mitarbeitenden im SGB VIII für die Belange 
des Rechtskreises SGB II. Dies im Hinblick auf die Zielgruppe, hinsichtlich 
einer nachhaltigen und Existenz sichernden Erwerbsarbeit und des 
Kindeswohls 
 
 
Gebietskörperschafts-übergreifende Umsetzung der Aufgaben 
 Evaluation der Bedarfslagen von Müttern und Vätern im SGB II – Bezug 
 Aufbau systematischer Kooperationsstrukturen 
 Konzeptentwicklung für gemeinsame Weiterbildungen für Verwaltung etc. 
Beispiele im Bereich SGB II und SGB VIII: 
Informationsaustausch über die Arbeitsweise des Kooperationspartners 
Gemeinsame Problemwahrnehmung 
Definierte Verfahrensabläufe 
 Unternehmen u. Kammern sensibilisieren 
 Zusammenstellung strukturierter Informationen der lokalen Angebote der 
Kinderbetreuung 
 Beratung bei Maßnahmeplanung in Jobcenter bzw. Kreisagentur f. 
Beschäftigung, diese auf Bedürfnisse der Eltern ausrichten (Beispiel 
Konzepte für Teilzeitausbildung 
 
Beratungs- und Servicestelle Darmstadt, Träger „sefo femkom e. V. 
Für die Zielgruppe müssen nicht nur die strukturellen Bedingungen verbessert 
werden. Von entscheidender Bedeutung ist die individuelle und bedarfsgerechte 
Beratung und Begleitung. Darum soll mit diesem Projektteil ein erfahrener freier 
Träger beauftragt werden.  „sefo femkom e.V.“ verfügt über langjährige 
Erfahrungen in der Arbeit mit Berufsrückkehrerinnen und erwerbslosen Frauen und 
konnte vielfältige professionelle Ansätze erproben und erfolgreich umsetzen. 
Der Träger sefo femkom e.V. ist in Darmstadt angesiedelt und besitzt 29jährige 
Erfahrung im ganzheitlichen Beratungs-, Bildungs- und Vermittlungsmanagement, 
begleitet Sorgetätige individuell und bedarfsgerecht und arbeitet mit allen 
beteiligten Akteuren zusammen.

Projektantrag AMViS Seite 7 von 12 
Ziel der jeweiligen Angebote ist die personale Unterstützung des integrativen 
Prozesses von Sorgetätigen in den ersten Arbeitsmarkt: die Herstellung der 
individuellen Beschäftigungsfähigkeit durch beschäftigungsorientiertes 
Casemanagement. Gemeinsam mit den Müttern und Vätern wird eine sinnstiftende, 
nachhaltige und für Familien Existenz sichernde berufliche Perspektiv entwickelt. 
Die Angebote orientieren sich an der jeweiligen individuellen Lebenssituation und 
den individuellen Bedarfen, sie begleitet die Eltern bis zur stabilen beruflichen 
Integration. (siehe Anhang, Leitbild) 
Zielgruppe Mütter und Väter im SGB II Bezug 
 die ihre Erwerbsarbeit zugunsten der Sorgetätigkeit unterbrochen oder 
reduziert haben und Unterstützungsbedarf bei der Integration auf dem 
Arbeitsmarkt haben 
 mit Migrationshintergrund, deren Qualifikation aus dem Herkunftsland hier 
keine Anerkennung findet 
 in Elternzeit, deren Berufsrückkehr unklar ist 
 mit Qualifizierungsbedarf (ohne Ausbildung, bzw. abgebrochene oder 
veraltete Ausbildung) 
 mit besonderem Unterstützungsbedarf bei Erziehung ihrer Kinder 
 mit drohender Arbeitslosigkeit, die SGB II gefährdet sind 
 Väter und Mütter nach Erwerbsarbeitsaufnahme aus dem SGB II – Bezug 
heraus, zur Stabilisierung ihrer Beschäftigung 
 
Aufgaben der Beratungs- und Servicestelle im Rahmen des Projektes 
1. Beratungs- und Servicestelle für Sorgetätige, um eine nachhaltig Existenz 
sichernde Berufswegeplanung zu ermöglichen. Diese orientiert sich an der 
jeweiligen individuellen Lebenssituation - Ganzheitliches Coaching mit 
individueller Verweildauer.  
2. Vermittlungsmanagement Praxiserprobung und Begleitung, Stellenakquise, 
passgenaue Vermittlung 
3. Stabilisierung und Sicherung nach Aufnahme von Aus- und Weiterbildung 
und Beschäftigung, Anlassbezogene, flexible Einzelberatungen, kurzfristige 
Kriseninterventionen, Einzeltrainings unter Einsatz von Lernsoftware ( z.B. 
im Bürobereich bei aufzufrischenden EDV- oder Englisch-
Kenntnissen),gemeinsames Gespräch mit Arbeitgebern zur Klärung von 
Konflikt- / Krisensituationen, Unterstützung/ gemeinsame Termine bei 
Schwierigkeiten in Schule und Kindergarten 
4. Mitarbeit beim Schnittstellenmanagement zwischen beteiligten Akteuren: 
Konzeptionelles Einbringen von Erfahrungswissen aus der 
Trägerperspektive in Stabsstelle im Sozial- und Frauendezernat,   
(Erfahrungswissen aus folgenden Bereichen: Jobcenter Darmstadt-( 
Fallmanagement, Existenzsicherung, Beauftragte für Chancengleichheit), 
Agentur für Arbeit (Sachbearbeitung, Arbeitgeberservice, Beauftragte für 
Chancengleichheit), Unternehmen, Jugendamt, Kindertagesstätten,

Projektantrag AMViS Seite 8 von 12 
Tageselternvermittlung, Ausländeramt, Wohnungsamt, Schulamt, 
Regierungspräsidium, Berufsfachschulen, Kindergärten, Schulen, 
Bildungsträger, Beratungsstellen (Erziehung, Rechtsberatung, Schulden, 
Frauenhaus), Frauenbeauftragte der Wissenschaftsstadt Darmstadt,  
5. Nutzung und Ausbau bestehender Netzwerke, um den spezifischen 
Bedarfen von Sorgetätigen professionell, bedarfsorientiert und nachhaltig 
zu begegnen.  
6. Generieren einer effizienten Infrastruktur für Sorgetätige, durch Fördern, 
Lenken und Integrieren. 
 
 
Beratungs- und Servicestelle Groß-Umstadt, Träger „ZIBB-Frauen für Frauen e.V.“  
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg mit seinen 23 Kreiskommunen unterscheidet 
sich in Aufbau und Struktur von der Stadt Darmstadt. Der Landkreis Darmstadt-
Dieburg ist zwar Träger der Jugendhilfe aber kein Anbieter von Kinderbetreuung. 
Dies ist originäre Aufgabe der Städte und Gemeinden im Landkreis. Aus dieser 
Unterschiedlichkeit ergeben sich unterschiedliche Bedarfe, die in zwei Projektteilen 
einem erfahrenen freien Träger übertragen werden sollen mit den Zielen, dass 
 Erfahrungsgewinne aus der Praxis in die angestrebten 
Optimierungsprozesse einfließen  
 Definierte Verfahrensabläufe in der Praxis überprüft werden  
 Lücken im Angebot definiert und geschlossen werden 
 Der koordinierenden Stelle „zugearbeitet“ wird  
Das Zentrum Information Beratung Bildung in der Trägerschaft des Vereins Frauen 
für Frauen e.V. verfügt ebenso wie sefo femkom über langjährige Erfahrungen in 
der Arbeit mit Berufsrückkehrerinnen und erwerbslosen Frauen und konnte 
vielfältige professionelle Ansätze erproben und erfolgreich umsetzen.  
Der Träger ist im strukturschwachen Ostkreis des Landkreises angesiedelt und 
bestens mit den Bedingungen des ländlich strukturierten Raumes vertraut und gut 
im Landkreis  und der Stadt Darmstadt vernetzt.  
Das Zentrum Information Beratung Bildung besitzt 26jährige Erfahrung im 
ganzheitlichen Beratungs-, Bildungs- und Vermittlungsmanagement und arbeitet 
mit den unterschiedlichen Akteuren des regionalen Arbeitsmarktes zusammen. 
(siehe Anhang, Leitbild)

Projektantrag AMViS Seite 9 von 12 
Aufgaben der Beratungs- und Servicestelle im Rahmen des Projektes 
1. Erfassung aller Kinderbetreuungsangebote in allen 23 Kreiskommunen mit allen 
für die Zielgruppe und das Fallmanagement relevanten Informationen 
(Öffnungszeiten, Satzungen, Vakanzen u.s.w.). 
Hintergrund: Ein zentraler Faktor für den Verbleib im SGB II Bezug sind 
fehlende und nicht passgenaue Kinderbetreuungsangebote bzw. fehlende 
Informationen über vorhandene Angebote oder unklare Zugangsmöglichkeiten 
dazu. 
In 23 Kommunen gestaltet sich das Angebot in einer Trägerlandschaft aus 
kommunalen und freien Anbietern vielfältig und höchst unterschiedlich.  
Eine zentrale Übersicht, zugänglich sowohl für NutzerInnen als auch für 
MitarbeiterInnen des kommunalen Jobcenters (Kreisagentur für Beschäftigung) 
soll Transparenz hinsichtlich der vorhandenen Angebote und den 
Zugangsmöglichkeiten schaffen umso sowohl den schnellen Zugriff auf 
Betreuungsangebote zu haben, um im Bedarfsfall effizient agieren zu können, 
als auch eine Vergleichbarkeit der Angebote hinsichtlich nachhaltiger 
Erwerbsmöglichkeit zu ermöglichen. 
Hierzu soll das Geographische Informationssystem des Kreises genutzt werden 
und die Träger mobilisiert und geschult werden, die Informationen aktualisiert 
zu Verfügung zu stellen. 
2. Stabilisierung und Sicherung nach Aufnahme von Beschäftigung und Aus- und 
Weiterbildung Anlassbezogene, flexible Einzelberatungen, kurzfristige 
Kriseninterventionen, Einzeltrainings, gemeinsames Gespräch mit Arbeitgebern zur 
Klärung von Konflikt- / Krisensituationen, Unterstützung/ gemeinsame Termine bei 
Schwierigkeiten in Schule und Kindergarten 
Hintergrund: Für Mütter und Väter stellt sich spätestens nach Arbeitsaufnahme 
die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Praxis. Die Änderung 
der Lebenssituation, geänderte Tagesabläufe, Doppelbelastung, Nicht-
Akzeptanz der Familienmitglieder, mangelnde Unterstützung und Mithilfe, 
Unvorhergesehene Ereignisse, fehlende Netzwerke, neue Anforderungen, das 
Einfügen in unbekannte Strukturen, mangelnde Kenntnissen über die 
Arbeitskultur eines Unternehmens  führen häufig zur Überlastung, dem 
Ausbilden von Krankheitssymptomen  und zum Verlust des Arbeits- oder 
Ausbildungsplatzes. Die divergente Zielgruppe benötigt hier  individuelle 
Unterstützung und individuelle, alltagstaugliche Lösungen um die  Phase der 
Probe- und Eingewöhnungszeit zu überstehen. 
Methodische Instrumente sind der systemische und gestalttherapeutische 
Ansatz sowie mit Elementen des Zeit- und Stressmanagements. 
3. Mitarbeit beim Schnittstellenmanagement zwischen beteiligten Akteuren: 
Konzeptionelles Einbringen von Erfahrungswissen aus der Trägerperspektive in die 
Stabsstelle  
Hintergrund: Um Prozesse zu optimieren und eingeleitete Veränderungen auf 
ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen ist es erforderlich, Erfahrungswissen aus 
mehreren Bereichen zu berücksichtigen : Der Träger bringt dieses 
Erfahrungswissen neben der Arbeit mit der Zielgruppe aus der Fall- und

Projektantrag AMViS Seite 10 von 12 
Gremienbezogenen Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement, der 
Beauftragte für Chancengleichheit,  der Agentur für Arbeit, dem 
Arbeitgeberservice, Unternehmen, dem Jugendamt, Kindertagesstätten, der 
Tageselternvermittlung, dem Ausländeramt, dem Wohnungsamt, dem 
Schulamt, Kindergärten, Schulen, Bildungsträger und Beratungsstellen ein und 
stellt diese zur Verfügung. 
4. Nutzung und Ausbau bestehender Netzwerke, um den spezifischen Bedarfen von 
Sorgetätigen professionell, bedarfsorientiert und nachhaltig zu begegnen.  
 
Zielgruppe Mütter und Väter im SGB II Bezug 
 Väter und Mütter nach Erwerbsarbeitsaufnahme aus dem SGB II –Bezug 
heraus, zur Stabilisierung ihrer Beschäftigung und SGBII-AufstockerInnen 
 Mütter und Väter die ihre Erwerbsarbeit zugunsten der Sorgetätigkeit 
unterbrochen oder reduziert haben und Unterstützungsbedarf bei der 
Integration auf dem Arbeitsmarkt haben 
 mit besonderem Unterstützungsbedarf bei Erziehung ihrer Kinder

Projektantrag AMViS Seite 11 von 12 
Anhang 
Leitbild des Trägers „Beratungs- und Servicestelle Darmstadt“ sefo femkom e.V. 
sefo femkom ist eine zentrale Fachberatungsstelle- und Weiterbildungseinrichtung 
zur Berufsrückkehr und Erwerbsarbeit von Frauen und sorgetätigen Männern. Die 
Aktivitäten und Angebote des Trägers richten sich zum einen an erwerbslose 
Frauen, vorrangig BerufsrückkehrerInnen sowie an Unternehmen, Betriebe und an 
AkteurInnen, die sich um die Partizipation von Menschen mit Erziehungs- und 
Pflegeaufgaben am Arbeitsmarkt bemühen.  
sefo femkom begreift sich dabei als Verbindung zwischen den NutzerInnen, den 
Förderangeboten der Agentur für Arbeit, des Jobcenters Darmstadt dem 
Weiterbildungsmarkt, den Betrieben und Unternehmen.  
Der Verein beschäftigt sechs Pädagoginnen, ca. zehn Fachreferentinnen auf 
Honorarbasis und zwei Verwaltungskräfte. Er verfügt über ein lebendiges 
Qualitätsmanagement: sefo femkom ist zertifizierter Weiterbildungsträger nach 
AZAV und Weiterbildung Hessen. Die gesamte Angebotspalette der Einrichtung 
orientiert sich qualitativ an diesen Qualitätsmanagementsystemen. 
Alle Mitarbeiterinnen besitzen grundlegende Arbeitsmarktkenntnisse, haben 
Verständnis von betrieblichen Personalrekrutierungsstrategien, sind mit den 
Instrumenten und den Vorgehensweisen der aktiven Arbeitsförderung und -
vermittlung vertraut und verfügen über hervorragende Arbeitgeberkontakte. 
Darüber hinaus verfügt das Fachpersonal über Beratungs- und therapeutische 
Kompetenz sowie über Kenntnisse anderer örtlicher Hilfseinrichtungen. Die 
Einrichtung arbeitet vorrangig mit Stammpersonal und entwickelt ihre Arbeit mit 
einem lebendigen Qualitätsmanagement. Wir setzen qualifiziertes hauptberufliches 
Personal in Leitung, Beratung, Unterricht und Verwaltung ein sowie qualifizierte 
haupt- und nebenamtlich Lehrende.

Projektantrag AMViS Seite 12 von 12 
 
Leitbild des Trägers „Beratungs- und Servicestelle Groß-Umstadt “Zentrum 
Information Beratung Bildung- Frauen für Frauen e.V.. 
Ziel des Vereins Frauen für Frauen e.V. ist die gleichberechtigte Teilhabe von 
fürsorgetätigen Frauen und Männern am Arbeitsmarkt. 
Hierzu bieten wir konkrete Maßnahmen für jene Frauen und Männer an, die ihre 
Berufstätigkeit zugunsten von Fürsorgetätigkeit unterbrochen haben oder dies gar 
nicht erst starten konnten. Im gesamtgesellschaftlichen Interesse gehört es dazu, 
Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
ermöglichen oder zumindest  erleichtern. Wir bieten unseren Klientinnen und 
Klienten qualifizierte Betreuung und menschliche Zuwendung. 
Wir setzen auf flexible und individuelle Problemlösungen und  legen Wert auf 
Konsens und Kompromissbereitschaft sowie sachbezogenes und ganzheitliches 
Denken. 
Dazu betreiben wir das Zentrum für Information Beratung Bildung (ZIBB) mit 
folgenden Angeboten: 
a) Beratung und Information 
b) Selbsthilfe 
c) Fort- und Weiterbildung 
 
Die Informations- und Beratungsarbeit bietet konkrete Hilfestellung und 
Unterstützung in einer krisenhaften Lebenssituation. 
Die Beratung begründet sich auf einem ganzheitlichen Ansatz, die Durchführung 
basiert auf gestalttherapeutischen und systemischen Methoden.  
Die berufliche Beratung bezieht alle gesellschaftlichen Aspekte, welche die 
Erwerbstätigkeit von Fürsorgetätigen und Erziehenden beeinflussen ein und will so 
einen persönlichen wie einen gesellschaftlichen Veränderungsprozess in Gang 
setzen. Als Zielgruppe beteiligen wir dabei alle Akteure, die sich mit der Wirtschaft 
und dem Arbeitsmarkt befassen. 
Seit über 20 Jahren führen wir Kurse zur beruflichen Orientierung im Auftrag 
verschiedener Auftraggeber durch. Die Teilhabe am Erwerbsleben, der berufliche 
Wiedereinstieg und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind ein Kernbereich 
unserer Arbeit. Hierzu konzipieren wir Maßnahmen wie Kurse, Coachinggruppen, 
Informationsveranstaltungen. Bei der Entwicklung unserer Angebote 
berücksichtigen wir die soziale und familiäre Situation der Fürsorgetätigen und die 
Entwicklung des Arbeitsmarktes.

Beratungsverlauf (4)

TOP 8
TOP 16
TOP 267
TOP 11

Details

Vorlagen-Nr.
2013/0212
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.06.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00