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2020/0368

Bürgerhaushalt 2019, 2. Runde - Vorschlag # 241/19 (Wahlplakate nur noch an zugelassenen Plakatwänden aufzuhängen)

Magistratsvorlage 18.11.2020

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.12.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
Büro der Bürgerbeauftragten 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 715 
II 32 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0368 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
371 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 1220-60 
Kostenstelle: 032-002-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 1220-61 Sachkonto: 5110400 
 
Betreff: Bürgerhaushalt 2019, 2. Runde - Vorschlag # 241/19 (Wahlplakate nur noch an 
zugelassenen Plakatwänden aufzuhängen)  
 
Vorlage vom: 18.11.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur 
Kenntnis. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2020 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.11.2020  
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2019, 2. Runde, wurde folgender Vorschlag eingebracht: 
 
„Wahlplakate nur noch an zugelassenen Plakatwänden aufzuhängen. 
 
 
Bei Wahlen wird die komplette Stadt zuplakatiert. Überall stehen Wahlplakate der Parteien. 
Laut Studien tragen solche Plakatierungen nicht zum Erfolg einer Partei bei. Sie verschandeln 
für einen bestimmten Zeitraum das Stadtbild. Zudem sind diese Aktionen mit erheblichen Kos-
ten verbunden, die nicht zuletzt der Steuerzahler trägt. 
 
Mein Vorschlag ist, ähnlich wie in anderen Städten im Umkreis (bsp. Kelsterbach), das Plaka-
tieren nur an zuvor zugewiesenen Plakatwänden zuzulassen.  
 
Das spart Kosten, sieht besser aus und die Parteien müssen anschließend auch nicht durch die 
ganze Stadt fahren, um alte Plakatständer einzusammeln. „ 
 
Der Vorschlag erhielt 66 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen.  
 
Die Rahmenbedingungen für das Plakatieren von Parteien zu Wahlen sind in der städtischen 
Sondernutzungssatzung geregelt. Gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 1 dieser Satzung dürfen Plakatie-
rungen frühestens 6 Wochen vor dem Wahltag angebracht werden und müssen spätestens 7 
Tage nach dem Wahltag wieder entfernt werden.  
 
Im Übrigen bedarf die Wahlwerbung keiner Erlaubnis. 
 
Bei Regelungen zur Wahlwerbung ist im besonderen Maße der Gleichbehandlungsgrundsatz zu 
beachten. Es muss für alle Parteien und Wählergruppen die Möglichkeit bestehen, Wahlwer-
bung zu platzieren. Bei der letzten Europawahl sind in Darmstadt 40 Parteien angetreten. Aber 
auch bei den weiteren Wahlen wie beispielsweise der Kommunalwahl steigt die Anzahl der an-
tretenden Parteien und Wählergruppen permanent an. Die Anzahl der fest installierten Plakat-
wände reicht für den bestehenden Bedarf bei weitem nicht aus. Es ist hierbei zudem zu be-
rücksichtigen, dass neben der Wahlwerbung auch weiterhin ein Bedarf für kommerzielle Wer-
bung besteht, die in Wahlzeiten nicht vollständig ausgeschlossen werden kann und auch einen 
erheblichen Platzbedarf  mit sich bringt.  
 
Unabhängig von den fehlenden Kapazitäten müsste bei einer Zuweisung von konkreten Werbe-
flächen an die Parteien und Wählergruppen eine Reglementierung durch eine individuelle Er-
laubnis zur Nutzung bestimmter Flächen erfolgen. Dies würde jedoch dem rechtlichen  Grund-
satz, dass Wahlwerbung erlaubnisfrei ist, widersprechen.  
 
 
Darmstadt, 18.11.2020 
 
 
Dezernat I       Dezernat II 
 
 
 
 
Jochen Partsch      Rafael Reißer 
Oberbürgermeister                                       Bürgermeister

2020/0368

3759 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.12.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Büro der Bürgerbeauftragten  
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0368 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 1220-60 
Kostenstelle:  032-002-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1220-61 Sachkonto: 5110400 
 
Betreff: Bürgerhaushalt 2019, 2. Runde - Vorschlag # 241/19 (Wahlplakate nur noch an 
zugelassenen Plakatwänden aufzuhängen)  
 
Vorlage vom: 18.11.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur 
Kenntnis. 
 
 
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  18.11.2020  
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2019, 2. Runde, wurde folgender Vorschlag eingebracht:  
 
„Wahlplakate nur noch an zugelassenen Plakatwänden aufzuhängen. 
 
 
Bei Wahlen wird die komplette Stadt zuplakatiert. Überall stehen Wahlplakate der Parteien. 
Laut Studien tragen solche Plakatierungen nicht zum Erfolg einer Partei bei. Sie verschandeln 
für einen bestimmten Zeitraum das Stadtbild. Zudem sind diese Aktionen mit erheblichen Kos-
ten verbunden, die nicht zuletzt der Steuerzahler trägt. 
 
Mein Vorschlag ist, ähnlich wie in anderen Städten im Umkreis (bsp. Kelsterbach), das Plaka -
tieren nur an zuvor zugewiesenen Plakatwänden zuzulassen.  
 
Das spart Kosten, sieht besser aus und die Parteien müssen anschließend auch nicht durch die 
ganze Stadt fahren, um alte Plakatständer einzusammeln. „ 
 
Der Vorschlag erhielt 66 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen.  
 
Die Rahmenbedingungen für das Plakatieren von Parteien zu Wahlen sind in der städtischen 
Sondernutzungssatzung geregelt. Gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 1 dieser Satzung dürfen Plakatie -
rungen frühestens 6 Wochen vor dem Wahltag angebracht werden und müssen spätestens 7 
Tage nach dem Wahltag wieder entfernt werden.  
 
Im Übrigen bedarf die Wahlwerbung keiner Erlaubnis. 
 
Bei Regelungen zur Wahlwerbung ist im besonderen Maße der Gleichbehandlungsgrundsatz zu 
beachten. Es muss für alle Parteien und Wählergruppen die Möglichkeit bestehen, Wahlwer -
bung zu platzieren. Bei der letzten Europawahl sind in Darmstadt 40 Parteien angetreten. Aber 
auch bei den weiteren Wahlen wie beispielsweise der Kommunalwahl steigt die Anzahl der an -
tretenden Parteien und Wählergruppen permanent an. Die Anzahl der fest installierten Pla kat-
wände reicht für den bestehenden Bedarf bei weitem nicht aus. Es ist hierbei zudem zu be -
rücksichtigen, dass neben der Wahlwerbung auch weiterhin ein Bedarf für kommerzielle Wer -
bung besteht, die in Wahlzeiten nicht vollständig ausgeschlossen werden kann und auch einen 
erheblichen Platzbedarf  mit sich bringt.  
 
Unabhängig von den fehlenden Kapazitäten müsste bei einer Zuweisung von konkreten Werbe -
flächen an die Parteien und Wählergruppen eine Reglementierung durch eine individuelle Er -
laubnis zur Nutzung bestimmter Flächen erfolgen. Dies würde jedoch dem rechtlichen  Grund-
satz, dass Wahlwerbung erlaubnisfrei ist, widersprechen.  
 
 
Darmstadt, 18.11.2020 
 
 
Dezernat I       Dezernat II 
 
 
 
 
Jochen Partsch      Rafael Reißer 
Oberbürgermeister                                       Bürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0368
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.11.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00