2020/0368
Bürgerhaushalt 2019, 2. Runde - Vorschlag # 241/19 (Wahlplakate nur noch an zugelassenen Plakatwänden aufzuhängen)
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3810 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
11.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Büro der Bürgerbeauftragten
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 715
II 32
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0368
Magistratsbeschluss-Nr.
371
Internetfähig
Produkt-Nr.: 1220-60
Kostenstelle: 032-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1220-61 Sachkonto: 5110400
Betreff: Bürgerhaushalt 2019, 2. Runde - Vorschlag # 241/19 (Wahlplakate nur noch an
zugelassenen Plakatwänden aufzuhängen)
Vorlage vom: 18.11.2020
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur
Kenntnis.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2020
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.11.2020
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2019, 2. Runde, wurde folgender Vorschlag eingebracht:
„Wahlplakate nur noch an zugelassenen Plakatwänden aufzuhängen.
Bei Wahlen wird die komplette Stadt zuplakatiert. Überall stehen Wahlplakate der Parteien.
Laut Studien tragen solche Plakatierungen nicht zum Erfolg einer Partei bei. Sie verschandeln
für einen bestimmten Zeitraum das Stadtbild. Zudem sind diese Aktionen mit erheblichen Kos-
ten verbunden, die nicht zuletzt der Steuerzahler trägt.
Mein Vorschlag ist, ähnlich wie in anderen Städten im Umkreis (bsp. Kelsterbach), das Plaka-
tieren nur an zuvor zugewiesenen Plakatwänden zuzulassen.
Das spart Kosten, sieht besser aus und die Parteien müssen anschließend auch nicht durch die
ganze Stadt fahren, um alte Plakatständer einzusammeln. „
Der Vorschlag erhielt 66 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen.
Die Rahmenbedingungen für das Plakatieren von Parteien zu Wahlen sind in der städtischen
Sondernutzungssatzung geregelt. Gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 1 dieser Satzung dürfen Plakatie-
rungen frühestens 6 Wochen vor dem Wahltag angebracht werden und müssen spätestens 7
Tage nach dem Wahltag wieder entfernt werden.
Im Übrigen bedarf die Wahlwerbung keiner Erlaubnis.
Bei Regelungen zur Wahlwerbung ist im besonderen Maße der Gleichbehandlungsgrundsatz zu
beachten. Es muss für alle Parteien und Wählergruppen die Möglichkeit bestehen, Wahlwer-
bung zu platzieren. Bei der letzten Europawahl sind in Darmstadt 40 Parteien angetreten. Aber
auch bei den weiteren Wahlen wie beispielsweise der Kommunalwahl steigt die Anzahl der an-
tretenden Parteien und Wählergruppen permanent an. Die Anzahl der fest installierten Plakat-
wände reicht für den bestehenden Bedarf bei weitem nicht aus. Es ist hierbei zudem zu be-
rücksichtigen, dass neben der Wahlwerbung auch weiterhin ein Bedarf für kommerzielle Wer-
bung besteht, die in Wahlzeiten nicht vollständig ausgeschlossen werden kann und auch einen
erheblichen Platzbedarf mit sich bringt.
Unabhängig von den fehlenden Kapazitäten müsste bei einer Zuweisung von konkreten Werbe-
flächen an die Parteien und Wählergruppen eine Reglementierung durch eine individuelle Er-
laubnis zur Nutzung bestimmter Flächen erfolgen. Dies würde jedoch dem rechtlichen Grund-
satz, dass Wahlwerbung erlaubnisfrei ist, widersprechen.
Darmstadt, 18.11.2020
Dezernat I Dezernat II
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
2020/0368
3759 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Büro der Bürgerbeauftragten
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0368
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 1220-60
Kostenstelle: 032-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1220-61 Sachkonto: 5110400
Betreff: Bürgerhaushalt 2019, 2. Runde - Vorschlag # 241/19 (Wahlplakate nur noch an
zugelassenen Plakatwänden aufzuhängen)
Vorlage vom: 18.11.2020
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur
Kenntnis.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 18.11.2020
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2019, 2. Runde, wurde folgender Vorschlag eingebracht:
„Wahlplakate nur noch an zugelassenen Plakatwänden aufzuhängen.
Bei Wahlen wird die komplette Stadt zuplakatiert. Überall stehen Wahlplakate der Parteien.
Laut Studien tragen solche Plakatierungen nicht zum Erfolg einer Partei bei. Sie verschandeln
für einen bestimmten Zeitraum das Stadtbild. Zudem sind diese Aktionen mit erheblichen Kos-
ten verbunden, die nicht zuletzt der Steuerzahler trägt.
Mein Vorschlag ist, ähnlich wie in anderen Städten im Umkreis (bsp. Kelsterbach), das Plaka -
tieren nur an zuvor zugewiesenen Plakatwänden zuzulassen.
Das spart Kosten, sieht besser aus und die Parteien müssen anschließend auch nicht durch die
ganze Stadt fahren, um alte Plakatständer einzusammeln. „
Der Vorschlag erhielt 66 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen.
Die Rahmenbedingungen für das Plakatieren von Parteien zu Wahlen sind in der städtischen
Sondernutzungssatzung geregelt. Gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 1 dieser Satzung dürfen Plakatie -
rungen frühestens 6 Wochen vor dem Wahltag angebracht werden und müssen spätestens 7
Tage nach dem Wahltag wieder entfernt werden.
Im Übrigen bedarf die Wahlwerbung keiner Erlaubnis.
Bei Regelungen zur Wahlwerbung ist im besonderen Maße der Gleichbehandlungsgrundsatz zu
beachten. Es muss für alle Parteien und Wählergruppen die Möglichkeit bestehen, Wahlwer -
bung zu platzieren. Bei der letzten Europawahl sind in Darmstadt 40 Parteien angetreten. Aber
auch bei den weiteren Wahlen wie beispielsweise der Kommunalwahl steigt die Anzahl der an -
tretenden Parteien und Wählergruppen permanent an. Die Anzahl der fest installierten Pla kat-
wände reicht für den bestehenden Bedarf bei weitem nicht aus. Es ist hierbei zudem zu be -
rücksichtigen, dass neben der Wahlwerbung auch weiterhin ein Bedarf für kommerzielle Wer -
bung besteht, die in Wahlzeiten nicht vollständig ausgeschlossen werden kann und auch einen
erheblichen Platzbedarf mit sich bringt.
Unabhängig von den fehlenden Kapazitäten müsste bei einer Zuweisung von konkreten Werbe -
flächen an die Parteien und Wählergruppen eine Reglementierung durch eine individuelle Er -
laubnis zur Nutzung bestimmter Flächen erfolgen. Dies würde jedoch dem rechtlichen Grund-
satz, dass Wahlwerbung erlaubnisfrei ist, widersprechen.
Darmstadt, 18.11.2020
Dezernat I Dezernat II
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0368
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.11.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00