Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Investor*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbezirk Porz"
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/1219/2022 vom 08.06.2022
Stand: Am 09.06.2022 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.
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Änderungsantrag Grüne - Weiterführende Schulen Porz
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Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den 30.05.2022 Änderungsantrag zu Top 7.8. Sitzung der BV Porz am 09.06.2022 hier: "Durchführung eines europaweiten Ausschreibun gsverfahrens zur Suche eines oder mehrerer Investor*innen mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gymnasiums im Stadtbe- zirk Porz.“ Vorlage 0954/2022 Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung zu setzen Beschlussentwurf : Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen entsprechend dem Ratsbe- schluss vom 18.06.2020 10.11 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020 0418/2020, die Vorlage wie folgt zu ändern: Im gesamten Vorlagetext wird das Wort „Gymnasium“ durch „einer weiterführende Schule in flexible Bauform, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entspricht“ ersetzt (inkl. zugehöriger Artikel und Präpositionen, etc.). Begründung: Die Vorlage entspricht nicht dem vom Rat beschlossenen Schulentwicklungsplan insbesondere im besagten Beschluss in Punkt und sollte entsprechend geändert werden. 3. beauftragt die Verwaltung bei der Planung weiterführender Schulen nach Möglichkeit eine flexiblere Bauform zu berücksichtigen, die nicht den engen Grenzen der Raumprogramme von Gymnasien und Gesamtschulen entsprechen muss. Die Bedarfe können sich in den Jahren von Planung bis Bezug noch deutlich ändern und sollten ohne Festlegung entsprechend Ratsbeschluss erfolgen.Die Bedarfe können sich in den Jahren von Planung bis Bezug noch deutlich ändern und sollten ohne Festlegung entsprechend Ratsbeschluss erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Dieter Redlin Fraktionsvorsitzender B90/Die Grünen
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