AN/0642/2023
Fahrradstraße Düsseldorfer Straße (RadPendlerRoute)
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Änderungsantrag zur Radpendlerroute BV Sitzung 17.04.2023
3545 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk Mülheim
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Bezirksrathaus Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
17.04.2023
Änderungsantrag gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates
Fahrradstraße Düsseldorfer Straße (RadPendlerRoute)
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
die Fraktion DIE LINKE. bittet Sie, den nachfolgenden Änderungsantrag zu TOP
9.1.2 „Fahrradstraße Düsseldorfer Straße“ in Tagesordnung der Sitzung der
Bezirksvertretung Köln- Mülheim am 17.04.2023 aufzunehmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beschließt folgende Änderungen zu
Tagesordnungspunkt 9.1.2 Fahrradstraße Düsseldorfer Straße :
1. Die Senkrechtstellplätze werden in Längsstellplätze umgewandelt.
2. Die Markierung der Fahrradstraße wird so ausgeführt, wie im Leitfaden
Fahrradstraßen der AGFS von 2023 dargelegt.
Begründung:
Die Stadt Köln ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und
fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS).
Die AGFS hat Anfang 2023 einen Leitfaden Fahrradstraßen veröffentlicht. In diesem
Leitfaden werden Standards für die Einrichtung von Fahrradstraßen formuliert.
Eine neu einzurichtende Fahrradstraße sollte sich an diesem aktuellen Standard
orientieren.
( https://www.agfs-nrw.de/fachthemen/radverkehr/fahrradstrassen).
Dazu gehört, das Senkrechtparken zurückzubauen. Senkrechtparken stellt eine
besondere Gefahrenquelle dar, da aus dem ausparkenden Fahrzeug der fließende
Verkehr nur eingeschränkt einsehbar ist.
Aus dem Leitfaden Fahrradstraßen (Kapitel 2.17)
Schräg- und Senkrechtparkstände sind hingegen aufgrund der eingeschränkten
Sichtbeziehungen grundsätzlich zu vermeiden (VwV-StVO § 41 zu Zeichen 244.1
und 244.2).
Werden Fahrradstraßen im Bestand und ohne größere bauliche Maßnahmen
vor allem in den Seitenbereichen geplant und sind dennoch Schräg- oder
Senkrechtparkstände vorhanden, so ist in diesen Fällen unbedingt ein
Sicherheitstrennstreifen von mindestens 1,10 m zur Fahrgasse vorzusehen.
Die Vorgaben in Hinsicht auf Markierungen gehen über das hinaus, was in der
Vorlage vorgesehen ist.
Es zeigt sich immer wieder, dass deutliche und kontinuierliche Hinweise
notwendig sind, um die Verhaltensänderungen herbeizuführen, die für eine
erfolgreiche Fahrradstraße notwendig sind.
Aus dem Leitfaden Fahrradstraßen (Kapitel 2.23):
Wird die Fahrgasse der Fahrradstraße nicht vollflächig eingefärbt, so erhält der
weiße, unterbrochene Schmalstrich, welcher die Fahrgasse begrenzt, eine parallele,
rote Begleitlinie [...]
Im Bereich von Parkständen ist die Markierung der Begleitlinie anzupassen, damit
die gesonderte Gefahrensituation, die durch das Öffnen von Türen der abgestellten
Fahrzeuge entsteht, besonders hervorgehoben wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis
Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0642/2023
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 17.04.2023
- Erstellt
- 17.04.2023 16:43