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AN/0642/2023

Fahrradstraße Düsseldorfer Straße (RadPendlerRoute)

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 17.04.2023

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Änderungsantrag zur Radpendlerroute BV Sitzung 17.04.2023

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Änderungsantrag zur Radpendlerroute BV Sitzung 17.04.2023

3545 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Bezirksrathaus Mülheim 
Wiener Platz 2a  
51065 Köln 
 
17.04.2023 
 
Änderungsantrag gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
Fahrradstraße Düsseldorfer Straße (RadPendlerRoute) 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
die Fraktion DIE LINKE. bittet Sie, den nachfolgenden Änderungsantrag zu  TOP 
9.1.2 „Fahrradstraße Düsseldorfer Straße“ in Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Köln- Mülheim am 17.04.2023 aufzunehmen. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beschließt folgende Änderungen zu 
Tagesordnungspunkt 9.1.2 Fahrradstraße Düsseldorfer Straße : 
 
1. Die Senkrechtstellplätze werden in Längsstellplätze umgewandelt. 
 
2. Die Markierung der Fahrradstraße wird so ausgeführt, wie im Leitfaden  
    Fahrradstraßen der AGFS von 2023 dargelegt. 
 
 
 Begründung: 
Die Stadt Köln ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und 
fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS).                              
Die AGFS hat Anfang 2023 einen Leitfaden Fahrradstraßen veröffentlicht. In diesem 
Leitfaden werden Standards für die Einrichtung von Fahrradstraßen formuliert.            
Eine neu einzurichtende Fahrradstraße sollte sich an diesem aktuellen Standard 
orientieren. 
( https://www.agfs-nrw.de/fachthemen/radverkehr/fahrradstrassen). 
 
Dazu gehört, das Senkrechtparken zurückzubauen. Senkrechtparken stellt eine 
besondere Gefahrenquelle dar, da aus dem ausparkenden Fahrzeug der fließende 
Verkehr nur eingeschränkt einsehbar ist.  
Aus dem Leitfaden Fahrradstraßen (Kapitel 2.17)

Schräg- und Senkrechtparkstände sind hingegen aufgrund der eingeschränkten  
Sichtbeziehungen grundsätzlich zu vermeiden (VwV-StVO § 41 zu Zeichen 244.1 
und 244.2).                                                                                                                    
Werden Fahrradstraßen im Bestand und ohne größere bauliche Maßnahmen  
vor allem in den Seitenbereichen geplant und sind dennoch Schräg- oder  
Senkrechtparkstände vorhanden, so ist in diesen Fällen unbedingt ein  
Sicherheitstrennstreifen von mindestens 1,10 m zur Fahrgasse vorzusehen. 
Die Vorgaben in Hinsicht auf Markierungen gehen über das hinaus, was in der 
Vorlage vorgesehen ist. 
Es zeigt sich immer wieder, dass deutliche und kontinuierliche Hinweise  
notwendig sind, um die Verhaltensänderungen herbeizuführen, die für eine 
erfolgreiche Fahrradstraße notwendig sind.                                                                        
Aus dem Leitfaden Fahrradstraßen (Kapitel 2.23): 
Wird die Fahrgasse der Fahrradstraße nicht vollflächig eingefärbt, so erhält der  
weiße, unterbrochene Schmalstrich, welcher die Fahrgasse begrenzt, eine parallele,  
rote Begleitlinie [...] 
Im Bereich von Parkständen ist die Markierung der Begleitlinie anzupassen, damit 
die gesonderte Gefahrensituation, die durch das Öffnen von Türen der abgestellten  
Fahrzeuge entsteht, besonders hervorgehoben wird. 
 
                                                                                                                     
Mit freundlichen Grüßen     
                                        
gez. Beate Hane-Knoll                          Nijat Bakis 
Fraktionsvorsitzende                             stellvertretender Fraktionsvorsitzender 
                                                 
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim

Beratungsverlauf (1)

04.03.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0642/2023
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
17.04.2023
Erstellt
17.04.2023 16:43