mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Fahrradstraße Düsseldorfer Straße (RadPendlerRoute)

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/0642/2023 vom 17.04.2023

Stand: Am 04.03.2024 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

  • Änderungsantrag zur Radpendlerroute BV Sitzung 17.04.2023

    PDF

    Herunterladen: Änderungsantrag zur Radpendlerroute BV Sitzung 17.04.2023

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksrathaus Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln 17.04.2023 Änderungsantrag gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Fahrradstraße Düsseldorfer Straße (RadPendlerRoute) Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Fraktion DIE LINKE. bittet Sie, den nachfolgenden Änderungsantrag zu TOP 9.1.2 „Fahrradstraße Düsseldorfer Straße“ in Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Köln- Mülheim am 17.04.2023 aufzunehmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beschließt folgende Änderungen zu Tagesordnungspunkt 9.1.2 Fahrradstraße Düsseldorfer Straße : 1. Die Senkrechtstellplätze werden in Längsstellplätze umgewandelt. 2. Die Markierung der Fahrradstraße wird so ausgeführt, wie im Leitfaden Fahrradstraßen der AGFS von 2023 dargelegt. Begründung: Die Stadt Köln ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS). Die AGFS hat Anfang 2023 einen Leitfaden Fahrradstraßen veröffentlicht. In diesem Leitfaden werden Standards für die Einrichtung von Fahrradstraßen formuliert. Eine neu einzurichtende Fahrradstraße sollte sich an diesem aktuellen Standard orientieren. ( https://www.agfs-nrw.de/fachthemen/radverkehr/fahrradstrassen). Dazu gehört, das Senkrechtparken zurückzubauen. Senkrechtparken stellt eine besondere Gefahrenquelle dar, da aus dem ausparkenden Fahrzeug der fließende Verkehr nur eingeschränkt einsehbar ist. Aus dem Leitfaden Fahrradstraßen (Kapitel 2.17) Schräg- und Senkrechtparkstände sind hingegen aufgrund der eingeschränkten Sichtbeziehungen grundsätzlich zu vermeiden (VwV-StVO § 41 zu Zeichen 244.1 und 244.2). Werden Fahrradstraßen im Bestand und ohne größere bauliche Maßnahmen vor allem in den Seitenbereichen geplant und sind dennoch Schräg- oder Senkrechtparkstände vorhanden, so ist in diesen Fällen unbedingt ein Sicherheitstrennstreifen von mindestens 1,10 m zur Fahrgasse vorzusehen. Die Vorgaben in Hinsicht auf Markierungen gehen über das hinaus, was in der Vorlage vorgesehen ist. Es zeigt sich immer wieder, dass deutliche und kontinuierliche Hinweise notwendig sind, um die Verhaltensänderungen herbeizuführen, die für eine erfolgreiche Fahrradstraße notwendig sind. Aus dem Leitfaden Fahrradstraßen (Kapitel 2.23): Wird die Fahrgasse der Fahrradstraße nicht vollflächig eingefärbt, so erhält der weiße, unterbrochene Schmalstrich, welcher die Fahrgasse begrenzt, eine parallele, rote Begleitlinie [...] Im Bereich von Parkständen ist die Markierung der Begleitlinie anzupassen, damit die gesonderte Gefahrensituation, die durch das Öffnen von Türen der abgestellten Fahrzeuge entsteht, besonders hervorgehoben wird. Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln-Mülheim

Beratungsverlauf

  1. 04.03.2024

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    Entscheidung.

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz