V/0632/2017
Perspektiven der Friedenskultur und -arbeit in Münster weiterentwickeln!
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
7180 Zeichen
V/0632/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Münster Marketing Betrifft Perspektiven der Friedenskultur und -arbeit in Münster weiterentwickeln! - Antrag an den Rat Nr. A-R/0024/2017 der DIE LINKE. Ratsfraktion Münster - Beratungsfolge 17.10.2017 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Das dem Betriebsausschuss Münster Marketing bereits vorgelegte Arbeitsprogramm und Konzept des Friedensbüros sowie die durch den Ausschuss verabschiedeten Förderkrit erien werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Kriterien f ür die finanzielle Förderung von Projekten im Th emenfeld „Frieden durch Dialog“, die am 3.5.2017 vom Betriebsausschuss Münster Marketing beschlossen wurden, (V/0322/2017 „Finanzierung von Ratsaufträgen und Förderung von Projekten im Themen - gebiet „Frieden durch Dialog“ ) werden bestätigt. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kooperation mit den Hochschulen und den Schulen fortgesetzt und intensiviert wird. 4. Die Zusammenarbeit mit der AG Frieden sowie die Unterstützung der Friedensinitiativen wird auf der Basis des geltenden Ratsbeschlusses (Vorl.0177/2015) fortgeführt. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Workshop zu den weiteren Perspektiven der Frieden s- arbeit in Münster vorzubereiten. 6. Der Antrag an den Rat Nr. A -R/0024/2017 der DIE LINKE. Rat sfraktion Münster ist hiermit erledigt. Vorlagen-Nr.: V/0632/2017 Auskunft erteilt: Frau Spinnen Ruf: 492 27 00 E-Mail: spinnen@stadt-muenster.de Datum: 23.08.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0632/2017 Begründung: Zu 1. und 2. Mit Ratsbeschluss vom 8.5.2015 (Vorl. V/0177/2015) hat der Rat die Eckpunkte für die künftige Umsetzung des Profils „Frieden durch Dialog“ beschlossen. Darin enthalten sind die bereit gestellten Personalressourcen (0,25 Personalstelle) und Sachmittel (10.000 ,00 Euro) zur Umsetzung des Rats - beschlusses und für die Förderung zivilgesellschaftlicher Friedensarbeit unabhängig vom jeweiligen Träger. Die Verwaltung hat inzwischen mit diesen R essourcen eine Koordinierungsstelle bei Münster Marketing eingerichtet, die die bereichsübergreifende Kommunikation innerhalb der Verwaltung organisiert und als Ansprechstelle für zivilgesellschaftliche Akteure dient (s. Vorl. 0177/2015 Pkt.1.8.). Diese Koordinierungsstelle trägt den Namen „Friedensbüro“ (analog zu Wissenschaftsbü ro) und um- fasst eine weitere 0,25 Personalstelle zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Europäischen Kul- turerbe Siegel. Die Verwaltung hat dem Betriebsausschuss Münster Marketing einen Bericht über das Konzept und die aktuellen Projekte des Friedensbüros bei Münster Marketing zur Kenntnis gegeben ( s. Protokol- lauszug vom 3.5.2017); die Förderrichtlinien für zivilgesellschaftliche Projekte im Themengebiet „Frie- den durch Dialog“ sind beschlossen worden. Die mit den Vertretern des Arbeitskreis Frieden entwickelten Förderkriterien (s. Anlage) sind eng an den erprobten Regularien für die Kulturförderung angelehnt worden. In beiden Fällen entscheidet letztlich die Verwaltung üb er die Fördermittelvergabe; im Falle der Fördermittel für Projekte der Friedensarbeit wird die Vorderentscheidung gemeinsam mit den Vertretern des Arbeitskreises Frieden erörtert. Die Verwaltung empfiehlt, an dieser gemeinsam entwickelten Regelung b is auf weiteres festzuhalten nicht zuletzt, um die privaten Akteure zu entlasten und sie nicht dem Vorwurf der Befangenheit auszusetzen. Zu 3. Die Kooperation zwischen der Stadt Münster, der Universität, sowie der Fachhochschule (human itäre Hilfe) ist seit Jahren im Arbeitskreis „Dialoge zum Frieden der Allianz für Wissenschaft“ geübte Praxis. Da das Friedensbüro ebenso wie der Arbeitskreis geschäftsführend von Münster Marketing begleitet wird, ergeben sich hier schon jetzt erhebliche Synergien. Auch am Akteurstreffen, dem Treffen alle r Akteure in der Friedensarbeit Münsters, dass das Frieden sbüro mit der AG Frieden am 27 .3.2017 durchgeführt hat, waren Vertreter der Hochschulen prominent vertreten. Die Kooperation soll projek t- bezogen ausgebaut werden. Zahlreiche Schulen in Münster sind seit Jahren wichtige Akteure in der Friedensarbeit. Die Schüle r- akademie im Rahmen der jährlichen “Dialoge zum Frieden“ ist dafür ebenso ein Beispiel wie das jähr- liche Kinderfriedenstreffen. Um die Zusammenarbeit mit den Sch ulen zu intensivieren und be sser koordinieren zu können, wird derzeit die vom Rat bereits beschlossene Schulbefragung durc hgeführt. Aus ihrer Auswertung lässt sich zu einem späteren Zeitpunkt ein eventueller Handlung sbedarf zur Unterstützung schulischer Aktivitäten ableiten. Zu 4. Die Punkte 3, 5 und 8 des Antrags der Fraktion der Linken sind nur mit höheren Personal - und Fi- nanzressourcen darstellbar. Die Verwaltung sieht auf der Basis des geltenden Ratsbeschlusses dafür zurzeit keine Realisierungsmöglichkeit. Die Verwaltung wird die Zusammenarbeit mit der Folgeorganisation der Arbeit sgruppe Frieden als einer selbstorganisierten Vertretung von zivilgesellschaftlichen Gruppen und Religionsgemeinscha f- ten im Themenbereich Frieden fortsetzen . Diese ist und ble ibt frei, was ihre Regeln zur B estimmung ihrer Vertreter/innen anbelangt; die Verwaltung wird allerdings darauf hinwirken, dass auch künftig je zwei Vert reter/innen der Religionsgemeinschaften und der zivilgesellschaftlichen Gruppen und ein - 3 - V/0632/2017 Vertreter oder eine Vertreterin des Integrationsrates in das Beratergremium zur Unterstützung der Verwaltung berufen werden (Punkt 6 und 7 des Antrags). Der Rat hat beschlossen, dass die weitere „Schärfung des Friedensprofils Münsters unter dem Leitgedanken einer Kultur des Dialogs steht und unter dem Titel „Frieden durch Dialog“ kommun iziert werden soll (s. Vorlage V/0177/2015). Die Verwaltung empfiehlt, an diesem inzwischen ei ngeübten und wissenschaftlich abgesicherten Leitmotto festzuhalten und auf allen Ebenen a n seiner Wiederer- kennbarkeit zu arbeiten. Zu 5. Die Verwaltung wird im November 2017 einen nicht -öffentlichen Workshop durchführen, in dem über weitere Perspektiven der Friedensarbeit in Münster diskutiert werden soll. Es ist geplant, auch Vertreter anderer Städte wie Osnabrück, gegebenenfalls Augsburg einzuladen und die Konzepte zu erörtern, um daraus Schlüsse für die Arbeit in Münster zu ziehen. An diesem Workshop sollen die Mitglieder des Betriebsaus schusses Münster Marketing, die friedenspolitisch en Sprecher sowie die Mitglieder des Arbeitskreises Dialoge zum Frieden teilnehmen können. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen Anlage 1 Auszug aus der Niederschrift über die 13. Sitzung des Betriebsausschusses Münster Marketing am 03.05.2017 Anlage 2 Richtlinien zur Förderung von Projekten und Kooperationsprojekten im Themengebiet „Frieden durch Dialog“ Anlage 3 Antrag an den Rat Nr. A-R/0024/2017 der DIE LINKE. Ratsfraktion Münster „Perspektiven der Friedenskultur und -arbeit in Münster weiterentwickeln!“
Antrag an den Rat DIE LINKE 24-2017
3114 Zeichen
An den Oberbürgermeister Antrag an den Rat Nr. A-R/0024/2017 DIE LINKE. DIE LINKE. Ratsfraktion Münster Achtermannstraße 19 48143 Münster Telefon 02 51 / 9 81 60 51 9.05.2017 Ratsantrag Perspektiven der Friedenskultur und -arbeit in Münster weiterentwickeln! Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: I; 8. In der zweiten Jahreshälfte 2017 wird ein Workshop realisiert, in dem weitere Perspektiven der Friedensarbeit in Münster entwickelt werden sollen. Die Kooperation zwischen Universität und Friedensbüro wird weiter intensiviert. Die Zusammenarbeit mit den Schulen wird ausgebaut und verstetigt. Ab dem Jahr 2018 werden Schulprojekte zum Thema „Frieden“ vom städtischen Friedensbüro stärker unterstützt. Dazu werden die Ressourcen erhöht. (siehe 8.) Das Motto „Frieden durch Dialog“ wird erweitert zu „Frieden schaffen ohne Waffen durch Dialog“. Die auf dem Gebiet der Friedensarbeit tätigen gesellschaftlichen Gruppen aus der Zivilgesellschaft werden finanziell, organisatorisch und logistisch bei ihren Aktivitäten stärker unterstützt. Die Arbeitsgruppe Frieden als Kooperationspartner der Stadtverwaltung wird bei den jährlichen Friedenskonvokationen von den Akteuren neu gewählt. Die Arbeitsgruppe Frieden entscheidet über die Bewilligung der Fördermittel und legt über ihre Gründe für oder gegen eine Bewilligung in der jährlichen Konvokation vor der Neuwahl Rechenschaft ab. Die Zuschusshöhe beträgt maximal 2.000 €. Die Fördermittel werden auf 20.000 € erhöht. Begründung: 2018 jährt sich sowohl der Beginn des 30-jährigen Krieges zum 400ten Mal als auch das Ende des Ersten Weltkrieges zum 100ten Mal. Diese historischen Marken sollten der Stadt Münster in ihrem Verständnis als Friedensstadt und als „Stadt des Westfälischen Friedens“ hinreichend Anlass sein, die bisherige Arbeit des Friedensbüros zu überprüfen und seine Entwicklungspotenziale auszuloten bzw. zu realisieren. Dabei gilt es, die Relevanz der Friedensarbeit in allen möglichen gesellschaftlichen Bereichen herauszuarbeiten, sei es in der Kulturarbeit, der Integrationsarbeit, der Wissenschaft, der Schulen und KiTas, in der Wirtschaft usw. Münster als Stadt des Friedens zu profilieren ist zugleich eine Selbstverpflichtung, sich in besonderem Maße auch in der Zivilgesellschaft praktisch für Friedensarbeit stark zu machen. Initiativen aus der Stadtbevölkerung sind darum mit besonderem Nachdruck zu fördern. Öffentliche Symbolpolitik sollte nicht aus dem Budget des Friedensbüros bezahlt werden. Allen BürgerInnen soll die Möglichkeit eröffnet werden, unabhängig von ihren jeweiligen Friedenskonzepten städtische Förderung zu erlangen. Die inhaltliche Prüfung beantragter Förderung soll ausschließlich gewählten Vertreterinnen der Friedensakteure obliegen. Die Arbeitsgruppe soll demgemäß demokratisch von den Akteuren der städtischen Friedensszene kontrolliert und regelmäßig bestätigt oder verändert werden, damit ihre Entscheidungen zur Förderung bestimmter Projekte Ausdruck eines Gesamtwillens bleiben. DIE LINKE. Ratsfraktion Münster Rüdiger Sagel, Fatma Kirgil, Heiko Wischnewski, Ortrud Philipp 2/2
Auszug aus der Niederschrift des Betriebsausschusses Münster Marketing 03.05.2017
2068 Zeichen
Münster Marketing 11.09.2017 492 27 02 Auszug aus der Niederschrift über die 13. Sitzung (öffentlicher Sitzungsteil) des Betriebsausschusses Münster Marketing am 03.05.2017 Punkt 5.1 der Tagesordnung Friedensbüro - Aufgaben und aktuelle Projekte Mündlicher Bericht Frau Spinnen erklärte, dass Frau Ronge seit dem 1. Juni 2016 mit ½ Stelle im Friedensbüro bei Münster Marketing tätig sei: • ¼ Stelle für die Aufgaben, die mit dem Europäischen Kulturerbe -Siegel zusammenhängen und • ¼ Stelle für die Koordinierung der Friedensarbeit als Anlaufstelle für Zivilgesellschaft und Religionsgruppen. Frau Ronge berichtete über die aktuellen Projekte: 1. Europäisches Kulturerbe-Siegel (EKS) • Umsetzung einer zeitgemäßen Kommunikation, die mit der Verleihung des Europäischen Kulturerbe-Siegels verpflichtend ist • Enge Zusammenarbeit mit Osnabrück • Pflege der Beziehungen zu anderen ausgezeichneten Stätten – national und international • Monitoring 2020 vor der Europäischen Kommission 2. Friedensarbeit • Schulbefragung zum Thema Frieden (Ziel: Stärkung interschulische Kooperation) • Online-Kalender für Friedensveranstaltungen • Online-Karte „Orte des Friedens“ im Stadtplan der Stadt Münster • Vorbereitung der nächsten Hauptversammlung „Mayors for Peace“ 2018 in Münster • Organisation der jährlichen „Münsteraner Friedenskonvokation“ • Unterstützung und Beratung von Institutionen/Organisationen bei Veranstaltungen • Kontaktstelle in die Verwaltung Herr Sagel begrüßte die Arbeit des Friedensbüros, erachtete es allerdings als dringend notwendig, mehr Aktivitäten im Hinblick auf die Profilierung Münsters als Friedensstadt zu entfalten und das Thema breiter zu diskutieren. Er nannte die Stadt Osnabrück, die für den Bereich Westfäl ischer Frieden 3 Stellen eingerichtet hat, als beispielhaft. Frau Reismann schlug vor, einen Workshop zu diesem Thema durchzuführen. Herr Sagel bat, eine solche interne Veranstaltung nach der Sommerpause vorzubereiten. gez. Brigitte Kappenberg Schriftführung
Aktuelle Förderkriterien
5654 Zeichen
Friedensbüro Klemensstrasse 10 48143 Münster Tel.: 0251 492 2759 Email: Friedensbuero@stadt-muenster.de 1 Friedensbüro Richtlinien zur Förderung von Projekten und Kooperationsprojekten im Themengebiet „Frieden durch Dialog“ Vorbemerkung Der Rat der Stadt Münster hat mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/0776/2015/1 entschieden, dass dem Friedensbüro, u.a. als Kontaktstelle in der Verwaltung und Ansprechpartner für zivilgesellschaftliche Akteure und Religionsgruppen, ein jährliches Förderbudget zur Verfügung gestellt wird. Aus diesem Budget sollen u.a. die in der öffentlichen Beschlussvorlage V/0177/2015 genannten Aufträge finanziert und realisiert werden. In den Folgejahren werden Projekte und Aktivitäten gefördert, die dem Leitgedanken der Profilierung Münsters gemäß der Begriffstrias „Frieden – Dialog – Kultur“ folgen. Entsprechend des Grundgedankens des Ratsbeschlusses zu einer Vernetzung der städtischen Aktivitäten auf der einen Seite und des Engagements von Zivilgesellschaft und Religionsgemeinschaften auf der anderen Seite werden, sofern dafür Mittel vorhanden sind, auch Projekte und Aktivitäten von externen Antragstellern finanziell unterstützt. In diesem Fall gelten die folgenden Förderkriterien: I. Richtlinien zur Förderung von Projektanträgen im Themengebiet „Frieden durch Dialog“ 1. Grundsatz Mit einem finanziellen Zuschuss sollen Aktivitäten, Begegnungen, Projekte und Vorhaben unterstützt werden, die einen Beitrag zur Profilierung Münsters als „Friedensstadt“ leisten. Grundsätzlich sollten die Anträge in Verbindung mit dem Leit- und Markenthema „Frieden durch Dialog“ stehen (Friedensverhandlungen, Friedensschluss, Toleranz, Konfliktprävention, Konfliktlösung, Konfliktbewältigung, Friedenssicherung, dialogisches Verfahren, Frieden und Bildung, internationale Friedensarbeit, Erinnerungsarbeit, Entscheidungskultur). Ziel ist es u.a., den Gedanken „Frieden durch Dialog“ durch Projekte und Aktivitäten zu stärken und in die Stadtgesellschaft zu tragen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Friedensbüro Klemensstrasse 10 48143 Münster Tel.: 0251 492 2759 Email: Friedensbuero@stadt-muenster.de 2 2. Antragsberechtigung & Antragstellung Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen (u.a. Schulen), Verbände, Einzelpersonen und Initiativen aus Münster. Sofern ein Antrag Fördermöglichkeiten auch aus anderen städtischen Ämtern beinhaltet, erfolgt im Einzelfall eine Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern. Weitere Zuschusspartner können parallel eingebunden werden. Pauschalanträge und eine Komplettförderung von 100 % sind ausgeschlossen. Bei der Beantragung muss ein Finanzplan vorgelegt werden, aus dem die Einzelpositionen der Ausgaben und alle Einnahmequellen schlüssig hervorgehen. Pro Jahr können von einem Antragsteller mehrere Anträge gestellt werden. Eine langfristige Dauerförderung kann nicht erfolgen. Die Ablehnung eines Antrags erfolgt ohne Begründung. Politische Parteien sind von der Antragstellung ausgeschlossen. 3. Antragsverfahren Der Antrag ist vor der Durchführung des geplanten Projekts schriftlich an das Friedensbüro der Stadt Münster zu stellen. Einzureichen sind dazu 1. eine Projektbeschreibung samt Projektziel und Einzelmaßnahmen, 2. ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie 3. eine Auflistung über weitere Zuschussgeber und Projektpartner. Ein entsprechendes Formular steht in Papierform und digital zu Verfügung. 4. Auszahlung Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt vorbehaltlich der Einzelfallbetrachtung in der Regel nach Rechnungslegung. Pflicht ist die Vorlage eines Verwendungsnachweises. Dieser ist dem Friedensbüro innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung des Projekts vorzulegen. Der Verwendungsnachweis umfasst einen Bericht über das durchgeführte Projekt und die durchgeführten Maßnahmen sowie eine Schlussabrechnung (Kosten und Einnahmen samt Originalbelegen und eine Auflistung aller Zuschussgeber). Ergibt sich eine Reduzierung der Gesamtkosten gegenüber den Angaben im Antrag, so wird der Zuschuss entsprechend prozentual gekürzt. Sollte die zweckentsprechende Verwendung nicht nachgewiesen werden, werden die Mittel zurückverlangt oder nicht ausgeschüttet. 5. Zuschusshöhe Projekte sind in einer Höhe von mindestens 200 € bis maximal 2.000 € förderfähig. In begründeten Ausnahmefällen kann im Rahmen von Großprojekten und besonderen Anlässen ein höherer Zuschuss gewährt werden. Die Finanzierung muss einen angemessenen Eigenanteil aufweisen. Friedensbüro Klemensstrasse 10 48143 Münster Tel.: 0251 492 2759 Email: Friedensbuero@stadt-muenster.de 3 Zuständigkeit für die Bewilligung der Fördermittel Die Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel obliegt dem Friedensbüro / Münster Marketing. Quartalsweise wird die Verwaltung durch die Arbeitsgruppe Frieden über eingereichte Anträge beraten. Sollte ein Mitglied der Arbeitsgruppe Frieden Teil einer antragstellenden Organisation oder selbst Antragsteller sein, nimmt es an der entsprechenden Beratung nicht teil. II. Zusatzinformationen Link zum Antragsformular (Homepage Münster Marketing) Links zu öffentlichen Beschlussvorlagen: „Münster als Stadt des Friedens weiter profilieren: Bericht und Empfehlungen des Arbeitskreises Friedenskultur“: https://www.stadt- muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004033920&search=1 „Münster als Stadt des Friedens weiter profilieren – Umsetzbarkeit der Ergebnisse des Fachbeirats Frieden“: https://www.stadt- muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038462&search=1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Achtermannstraße 19
- Klemensstraße 10
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0632/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.08.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37