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V/0632/2017

Perspektiven der Friedenskultur und -arbeit in Münster weiterentwickeln!

Vorlagen 23.08.2017

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 18.10.2017, TOP 3

Beschlussvorlage

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Ansehen

Antrag an den Rat DIE LINKE 24-2017

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Ansehen

Auszug aus der Niederschrift des Betriebsausschusses Münster Marketing 03.05.2017

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Ansehen

Aktuelle Förderkriterien

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Ansehen

Beschlussvorlage

7180 Zeichen

V/0632/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Münster Marketing 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Perspektiven der Friedenskultur und -arbeit in Münster weiterentwickeln! 
- Antrag an den Rat Nr. A-R/0024/2017 der DIE LINKE. Ratsfraktion Münster - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.10.2017 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
 
1. Das dem Betriebsausschuss Münster Marketing bereits vorgelegte Arbeitsprogramm und  
Konzept des Friedensbüros sowie die durch den Ausschuss verabschiedeten Förderkrit erien 
werden zur Kenntnis genommen. 
 
2. Die Kriterien f ür die finanzielle Förderung von Projekten im Th emenfeld „Frieden durch        
Dialog“, die am 3.5.2017 vom Betriebsausschuss Münster Marketing beschlossen wurden,  
(V/0322/2017 „Finanzierung von Ratsaufträgen und Förderung von Projekten im Themen -
gebiet „Frieden durch Dialog“ ) werden bestätigt. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kooperation mit den Hochschulen und den Schulen 
fortgesetzt und intensiviert wird. 
 
4. Die Zusammenarbeit mit der AG Frieden sowie die Unterstützung der Friedensinitiativen wird  
auf der Basis des geltenden Ratsbeschlusses (Vorl.0177/2015) fortgeführt. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Workshop zu den weiteren Perspektiven der Frieden s-
arbeit in Münster vorzubereiten. 
 
6. Der Antrag an den Rat Nr. A -R/0024/2017 der DIE LINKE. Rat sfraktion Münster ist hiermit 
erledigt. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0632/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Spinnen 
Ruf: 
492 27 00 
E-Mail: 
spinnen@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.08.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0632/2017 
Begründung: 
 
Zu 1. und 2. 
Mit Ratsbeschluss vom 8.5.2015 (Vorl. V/0177/2015) hat der Rat die Eckpunkte für die künftige    
Umsetzung des Profils „Frieden durch Dialog“ beschlossen. Darin enthalten sind die bereit gestellten 
Personalressourcen (0,25 Personalstelle) und Sachmittel (10.000 ,00 Euro) zur Umsetzung des Rats -
beschlusses und für die Förderung zivilgesellschaftlicher Friedensarbeit unabhängig vom jeweiligen 
Träger. 
Die Verwaltung hat inzwischen mit diesen R essourcen eine Koordinierungsstelle bei Münster       
Marketing eingerichtet, die die bereichsübergreifende Kommunikation innerhalb der Verwaltung     
organisiert und als Ansprechstelle für zivilgesellschaftliche Akteure dient (s. Vorl. 0177/2015 Pkt.1.8.).  
Diese Koordinierungsstelle trägt den Namen „Friedensbüro“ (analog zu Wissenschaftsbü ro) und um-
fasst eine weitere 0,25 Personalstelle zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Europäischen Kul-
turerbe Siegel. 
Die Verwaltung hat dem Betriebsausschuss Münster Marketing einen Bericht über das Konzept und 
die aktuellen Projekte des Friedensbüros bei Münster Marketing zur Kenntnis gegeben ( s.  Protokol-
lauszug vom 3.5.2017); die Förderrichtlinien für zivilgesellschaftliche Projekte im Themengebiet „Frie-
den durch Dialog“ sind beschlossen worden. 
Die mit den Vertretern des Arbeitskreis Frieden entwickelten Förderkriterien (s. Anlage) sind eng an 
den erprobten Regularien für die Kulturförderung angelehnt worden. In beiden Fällen entscheidet 
letztlich die Verwaltung üb er die Fördermittelvergabe; im Falle der Fördermittel für Projekte der     
Friedensarbeit wird die Vorderentscheidung gemeinsam mit den Vertretern des Arbeitskreises     
Frieden erörtert. Die Verwaltung empfiehlt, an dieser gemeinsam entwickelten Regelung b is auf    
weiteres festzuhalten nicht zuletzt, um die privaten Akteure zu entlasten und sie nicht dem Vorwurf 
der Befangenheit auszusetzen. 
 
Zu 3. 
Die Kooperation zwischen der Stadt Münster, der Universität, sowie der Fachhochschule (human itäre 
Hilfe) ist seit Jahren im Arbeitskreis „Dialoge zum Frieden der Allianz für Wissenschaft“ geübte Praxis. 
Da das Friedensbüro ebenso wie der Arbeitskreis geschäftsführend von Münster Marketing begleitet 
wird, ergeben sich hier schon jetzt erhebliche Synergien. Auch am  Akteurstreffen, dem Treffen alle r 
Akteure in der Friedensarbeit Münsters, dass das Frieden sbüro mit der AG Frieden am 27 .3.2017 
durchgeführt hat, waren Vertreter der Hochschulen prominent vertreten. Die Kooperation soll projek t-
bezogen ausgebaut werden. 
Zahlreiche Schulen in Münster sind seit Jahren wichtige Akteure in der Friedensarbeit. Die Schüle r-
akademie im Rahmen der jährlichen “Dialoge zum Frieden“ ist dafür ebenso ein Beispiel wie das jähr-
liche Kinderfriedenstreffen. Um die Zusammenarbeit mit den Sch ulen zu intensivieren und be sser 
koordinieren zu können, wird derzeit die vom Rat bereits beschlossene Schulbefragung durc hgeführt. 
Aus ihrer Auswertung lässt sich zu einem späteren Zeitpunkt ein eventueller Handlung sbedarf zur 
Unterstützung schulischer Aktivitäten ableiten. 
 
Zu 4. 
Die Punkte 3, 5 und 8 des Antrags der Fraktion der Linken sind nur mit höheren Personal - und Fi-
nanzressourcen darstellbar. Die Verwaltung sieht auf der Basis des geltenden Ratsbeschlusses dafür 
zurzeit keine Realisierungsmöglichkeit.  
Die Verwaltung wird die Zusammenarbeit mit  der Folgeorganisation der Arbeit sgruppe Frieden als 
einer selbstorganisierten Vertretung von zivilgesellschaftlichen Gruppen und Religionsgemeinscha f-
ten im Themenbereich Frieden fortsetzen . Diese ist und ble ibt frei, was ihre Regeln zur B estimmung 
ihrer Vertreter/innen anbelangt; die Verwaltung wird allerdings darauf hinwirken, dass auch künftig je 
zwei Vert reter/innen der Religionsgemeinschaften und der zivilgesellschaftlichen Gruppen und ein

- 3 - 
V/0632/2017 
Vertreter oder eine Vertreterin des Integrationsrates in das Beratergremium zur  Unterstützung der 
Verwaltung berufen werden (Punkt 6 und 7 des Antrags).  
Der Rat hat beschlossen, dass die weitere „Schärfung des Friedensprofils Münsters unter dem     
Leitgedanken einer Kultur des Dialogs steht und unter dem Titel „Frieden durch Dialog“ kommun iziert 
werden soll (s. Vorlage V/0177/2015). Die Verwaltung empfiehlt, an diesem inzwischen ei ngeübten 
und wissenschaftlich abgesicherten Leitmotto festzuhalten und auf allen Ebenen a n seiner Wiederer-
kennbarkeit zu arbeiten. 
 
Zu 5. 
Die Verwaltung wird im November 2017 einen nicht -öffentlichen Workshop durchführen, in dem über 
weitere Perspektiven der Friedensarbeit in Münster diskutiert werden soll. Es ist geplant, auch      
Vertreter anderer Städte wie Osnabrück, gegebenenfalls Augsburg einzuladen und die Konzepte zu 
erörtern, um daraus Schlüsse für die Arbeit in Münster zu ziehen. An diesem Workshop sollen die 
Mitglieder des Betriebsaus schusses Münster Marketing, die friedenspolitisch en Sprecher sowie die 
Mitglieder des Arbeitskreises Dialoge zum Frieden teilnehmen können. 
 
 
I.V. 
 
gez. Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 
Auszug aus der Niederschrift über die 13. Sitzung des Betriebsausschusses Münster Marketing am 
03.05.2017 
 
Anlage 2 
Richtlinien zur Förderung von Projekten und Kooperationsprojekten im Themengebiet „Frieden durch 
Dialog“ 
 
Anlage 3 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0024/2017 der DIE LINKE. Ratsfraktion Münster „Perspektiven der 
Friedenskultur und -arbeit in Münster weiterentwickeln!“

Antrag an den Rat DIE LINKE 24-2017

3114 Zeichen

An den Oberbürgermeister

Antrag an den Rat Nr. A-R/0024/2017

DIE LINKE.

DIE LINKE. Ratsfraktion Münster
Achtermannstraße 19
48143 Münster

Telefon 02 51 / 9 81 60 51

9.05.2017

Ratsantrag

Perspektiven der Friedenskultur und -arbeit in Münster
weiterentwickeln!

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:

I;

8.

In der zweiten Jahreshälfte 2017 wird ein Workshop realisiert, in dem weitere
Perspektiven der Friedensarbeit in Münster entwickelt werden sollen.

Die Kooperation zwischen Universität und Friedensbüro wird weiter intensiviert.

Die Zusammenarbeit mit den Schulen wird ausgebaut und verstetigt. Ab dem Jahr
2018 werden Schulprojekte zum Thema „Frieden“ vom städtischen Friedensbüro
stärker unterstützt. Dazu werden die Ressourcen erhöht. (siehe 8.)

Das Motto „Frieden durch Dialog“ wird erweitert zu „Frieden schaffen ohne Waffen
durch Dialog“.

Die auf dem Gebiet der Friedensarbeit tätigen gesellschaftlichen Gruppen aus der
Zivilgesellschaft werden finanziell, organisatorisch und logistisch bei ihren
Aktivitäten stärker unterstützt.

Die Arbeitsgruppe Frieden als Kooperationspartner der Stadtverwaltung wird bei
den jährlichen Friedenskonvokationen von den Akteuren neu gewählt.

Die Arbeitsgruppe Frieden entscheidet über die Bewilligung der Fördermittel und
legt über ihre Gründe für oder gegen eine Bewilligung in der jährlichen Konvokation
vor der Neuwahl Rechenschaft ab.

Die Zuschusshöhe beträgt maximal 2.000 €. Die Fördermittel werden auf 20.000 €
erhöht.

Begründung:

2018 jährt sich sowohl der Beginn des 30-jährigen Krieges zum 400ten Mal als auch das
Ende des Ersten Weltkrieges zum 100ten Mal. Diese historischen Marken sollten der Stadt
Münster in ihrem Verständnis als Friedensstadt und als „Stadt des Westfälischen
Friedens“ hinreichend Anlass sein, die bisherige Arbeit des Friedensbüros zu überprüfen
und seine Entwicklungspotenziale auszuloten bzw. zu realisieren. Dabei gilt es, die
Relevanz der Friedensarbeit in allen möglichen gesellschaftlichen Bereichen
herauszuarbeiten, sei es in der Kulturarbeit, der Integrationsarbeit, der Wissenschaft, der
Schulen und KiTas, in der Wirtschaft usw.

Münster als Stadt des Friedens zu profilieren ist zugleich eine Selbstverpflichtung, sich in
besonderem Maße auch in der Zivilgesellschaft praktisch für Friedensarbeit stark zu
machen. Initiativen aus der Stadtbevölkerung sind darum mit besonderem Nachdruck zu
fördern. Öffentliche Symbolpolitik sollte nicht aus dem Budget des Friedensbüros bezahlt
werden.

Allen BürgerInnen soll die Möglichkeit eröffnet werden, unabhängig von ihren jeweiligen
Friedenskonzepten städtische Förderung zu erlangen. Die inhaltliche Prüfung beantragter
Förderung soll ausschließlich gewählten Vertreterinnen der Friedensakteure obliegen.
Die Arbeitsgruppe soll demgemäß demokratisch von den Akteuren der städtischen
Friedensszene kontrolliert und regelmäßig bestätigt oder verändert werden, damit ihre
Entscheidungen zur Förderung bestimmter Projekte Ausdruck eines Gesamtwillens
bleiben.

DIE LINKE. Ratsfraktion Münster
Rüdiger Sagel, Fatma Kirgil, Heiko Wischnewski, Ortrud Philipp

2/2

Auszug aus der Niederschrift des Betriebsausschusses Münster Marketing 03.05.2017

2068 Zeichen

Münster Marketing 11.09.2017 
 492 27 02 
 
 
Auszug aus der Niederschrift über die 13. Sitzung (öffentlicher Sitzungsteil) des 
Betriebsausschusses Münster Marketing am 03.05.2017 
 
 
Punkt 5.1 der Tagesordnung 
 
Friedensbüro - Aufgaben und aktuelle Projekte  
Mündlicher Bericht 
 
Frau Spinnen erklärte, dass Frau Ronge seit dem 1. Juni 2016 mit ½ Stelle im Friedensbüro bei 
Münster Marketing tätig sei: 
 
• ¼ Stelle für die Aufgaben, die mit dem Europäischen Kulturerbe -Siegel zusammenhängen 
und 
• ¼ Stelle für die Koordinierung der Friedensarbeit als Anlaufstelle für Zivilgesellschaft und 
Religionsgruppen. 
 
Frau Ronge berichtete über die aktuellen Projekte: 
 
1. Europäisches Kulturerbe-Siegel (EKS) 
 
• Umsetzung einer zeitgemäßen Kommunikation, die mit der Verleihung des Europäischen 
Kulturerbe-Siegels verpflichtend ist 
• Enge Zusammenarbeit mit Osnabrück 
• Pflege der Beziehungen zu anderen ausgezeichneten Stätten – national und international 
• Monitoring 2020 vor der Europäischen Kommission 
 
2. Friedensarbeit 
 
• Schulbefragung zum Thema Frieden (Ziel: Stärkung interschulische Kooperation) 
• Online-Kalender für Friedensveranstaltungen 
• Online-Karte „Orte des Friedens“ im Stadtplan der Stadt Münster 
• Vorbereitung der nächsten Hauptversammlung „Mayors for Peace“ 2018 in Münster 
• Organisation der jährlichen „Münsteraner Friedenskonvokation“ 
• Unterstützung und Beratung von Institutionen/Organisationen bei Veranstaltungen 
• Kontaktstelle in die Verwaltung 
 
Herr Sagel begrüßte die Arbeit des Friedensbüros, erachtete es allerdings als dringend notwendig, 
mehr Aktivitäten im Hinblick auf die Profilierung Münsters als Friedensstadt zu entfalten und das 
Thema breiter zu diskutieren. Er nannte die Stadt Osnabrück, die für den Bereich Westfäl ischer 
Frieden 3 Stellen eingerichtet hat, als beispielhaft. 
 
Frau Reismann schlug vor, einen Workshop zu diesem Thema durchzuführen. 
 
Herr Sagel bat, eine solche interne Veranstaltung nach der Sommerpause vorzubereiten. 
 
 
 
gez. 
Brigitte Kappenberg 
Schriftführung

Aktuelle Förderkriterien

5654 Zeichen

Friedensbüro Klemensstrasse 10  48143 Münster Tel.: 0251 492 2759  Email: Friedensbuero@stadt-muenster.de 
 
 
   
 
1 
 
Friedensbüro 
 Richtlinien zur Förderung von Projekten und 
Kooperationsprojekten im Themengebiet „Frieden durch Dialog“   
 
 
Vorbemerkung 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/0776/2015/1 
entschieden, dass dem Friedensbüro, u.a. als Kontaktstelle in der Verwaltung und 
Ansprechpartner für zivilgesellschaftliche Akteure und Religionsgruppen, ein jährliches 
Förderbudget zur Verfügung gestellt wird. Aus diesem Budget sollen u.a. die in der 
öffentlichen Beschlussvorlage V/0177/2015 genannten Aufträge finanziert und realisiert 
werden. In den Folgejahren werden Projekte und Aktivitäten gefördert, die dem Leitgedanken 
der Profilierung Münsters gemäß der Begriffstrias „Frieden – Dialog – Kultur“ folgen.  
Entsprechend des Grundgedankens des Ratsbeschlusses zu einer Vernetzung der 
städtischen Aktivitäten auf der einen Seite und des Engagements von Zivilgesellschaft und 
Religionsgemeinschaften auf der anderen Seite werden, sofern dafür Mittel vorhanden sind, 
auch Projekte und Aktivitäten von externen Antragstellern finanziell unterstützt. In diesem 
Fall gelten die folgenden Förderkriterien:  
 
 
I. Richtlinien zur Förderung von Projektanträgen im Themengebiet 
„Frieden durch Dialog“  
 
1. Grundsatz 
Mit einem finanziellen Zuschuss sollen Aktivitäten, Begegnungen, Projekte und Vorhaben 
unterstützt werden, die einen Beitrag zur Profilierung Münsters als „Friedensstadt“ leisten. 
Grundsätzlich sollten die Anträge in Verbindung mit dem Leit- und Markenthema „Frieden 
durch Dialog“ stehen  (Friedensverhandlungen, Friedensschluss, Toleranz, Konfliktprävention, 
Konfliktlösung, Konfliktbewältigung, Friedenssicherung, dialogisches Verfahren, Frieden und Bildung, 
internationale Friedensarbeit, Erinnerungsarbeit, Entscheidungskultur). Ziel ist es u.a., den Gedanken 
„Frieden durch Dialog“ durch Projekte und Aktivitäten zu stärken und in die Stadtgesellschaft 
zu tragen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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2 
 
 
2. Antragsberechtigung & Antragstellung  
Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen (u.a. Schulen), Verbände, Einzelpersonen und 
Initiativen aus Münster. Sofern ein Antrag Fördermöglichkeiten auch aus anderen 
städtischen Ämtern beinhaltet, erfolgt im Einzelfall eine Abstimmung zwischen den 
beteiligten Ämtern. Weitere Zuschusspartner können parallel eingebunden werden.  
Pauschalanträge und eine Komplettförderung von 100 % sind ausgeschlossen. Bei der 
Beantragung muss ein Finanzplan vorgelegt werden, aus dem die Einzelpositionen der 
Ausgaben und alle Einnahmequellen schlüssig hervorgehen. Pro Jahr können von einem 
Antragsteller mehrere Anträge gestellt werden. Eine langfristige Dauerförderung kann nicht 
erfolgen. Die Ablehnung eines Antrags erfolgt ohne Begründung. Politische Parteien sind 
von der Antragstellung ausgeschlossen.  
3. Antragsverfahren 
Der Antrag ist vor der Durchführung des geplanten Projekts schriftlich an das Friedensbüro 
der Stadt Münster zu stellen. Einzureichen sind dazu 1. eine Projektbeschreibung samt 
Projektziel und Einzelmaßnahmen, 2. ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie 3. eine 
Auflistung über weitere Zuschussgeber und Projektpartner.  
Ein entsprechendes Formular steht in Papierform und digital zu Verfügung.  
4. Auszahlung 
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt vorbehaltlich der Einzelfallbetrachtung in der Regel 
nach Rechnungslegung. Pflicht ist die Vorlage eines Verwendungsnachweises. Dieser ist 
dem Friedensbüro innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung des Projekts vorzulegen. Der 
Verwendungsnachweis umfasst einen Bericht über das durchgeführte Projekt und die 
durchgeführten Maßnahmen sowie eine Schlussabrechnung (Kosten und Einnahmen samt 
Originalbelegen und eine Auflistung aller Zuschussgeber).  
Ergibt sich eine Reduzierung der Gesamtkosten gegenüber den Angaben im Antrag, so wird 
der Zuschuss entsprechend prozentual gekürzt. Sollte die zweckentsprechende Verwendung 
nicht nachgewiesen werden, werden die Mittel zurückverlangt oder nicht ausgeschüttet.  
5. Zuschusshöhe  
Projekte sind in einer Höhe von mindestens 200 € bis maximal 2.000 € förderfähig. In 
begründeten Ausnahmefällen kann im Rahmen von Großprojekten und besonderen 
Anlässen ein höherer Zuschuss gewährt werden.  
Die Finanzierung muss einen angemessenen Eigenanteil aufweisen.

Friedensbüro Klemensstrasse 10  48143 Münster Tel.: 0251 492 2759  Email: Friedensbuero@stadt-muenster.de 
 
 
   
 
3 
 
Zuständigkeit für die Bewilligung der Fördermittel 
Die Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel obliegt dem Friedensbüro / Münster 
Marketing. Quartalsweise wird die Verwaltung durch die Arbeitsgruppe Frieden über 
eingereichte Anträge beraten.  
Sollte ein Mitglied der Arbeitsgruppe Frieden Teil einer antragstellenden Organisation oder 
selbst Antragsteller sein, nimmt es an der entsprechenden Beratung nicht teil.  
 
 
II. Zusatzinformationen 
Link zum Antragsformular (Homepage Münster Marketing) 
Links zu öffentlichen Beschlussvorlagen: 
 „Münster als Stadt des Friedens weiter profilieren: Bericht und Empfehlungen des Arbeitskreises 
Friedenskultur“: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004033920&search=1 
„Münster als Stadt des Friedens weiter profilieren – Umsetzbarkeit der Ergebnisse des Fachbeirats 
Frieden“: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038462&search=1

Beratungsverlauf (2)

17.10.2017 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Achtermannstraße 19
  • Klemensstraße 10

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Details

Aktenzeichen
V/0632/2017
Typ
Vorlagen
Datum
23.08.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37