A-R/0036/2023
Würdevolle Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen stärken
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A-R-0036-2023-CDU_GAL_SPD_FDP_Volt-Hospiz- und Palliativversorgung
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0036/2023 Münster, 06. September 2023 RATSANTRAG zur sofortigen Beschlussfassung nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung Würdevolle Versorgung schwerstkranker und sterbender Men- schen stärken Der Rat möge beschließen: Zur Stärkung der Palliativ- und Hospizversorgung in Münster fördert die Stadt Münster deren Koordination durch den „Arbeitsgemeinschaft Hospiz- und Palliativversorgung Münster“ als Komplementärförderung im Rahmen der Förderung nach § 39d SGB V für das Jahr 2024 mit 15.000 Euro. Die endgültige Bereitstellung der Mittel erfolgt im Rahmen der Haushaltsplan- beratungen. Begründung Seit mehr als 15 Jahren engagiert sich die Arbeitsgemeinschaft Hospiz- und Palliativversor- gung Münster für die würdevolle Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen. Die Unterstützung dieser Hospiz- und Palliativarbeit war und ist stets ein Anliegen der Stadt Münster. Über die Förderung der Netzwerkkoordination auf der neugeschaffenen gesetzli- chen Grundlage besteht die Chance, diese Vernetzungsarbeit zu professionalisieren und zu stabilisieren. Die Hospiz-und Palliativversorgung versteht sich als Ergänzung und Entlastung der beste- henden Hilfesysteme und steht für die medizinisch-pflegerische Versorgung und Begleitung von Patientinnen und Patienten in der letzten Lebensphase auch im vertrauten häuslichen Umfeld. Für schwer erkrankte Menschen ist sie vor allem ein Ort von Zuwendung und Gebor- genheit. Patientinnen, Patienten und Angehörige erhalten Begleitung und Unterstützung. In Münster hat sich hierzu bereits ein breites Angebot in der Hospiz- und Palliativarbeit entwi- ckelt. Eine Stärkung der Vernetzung über eine Netzwerkkoordination ist ein weiterer wichti- ger Schritt. Auch die Debatte im Bundestag über eine Neuregelung der Suizidhilfe im Juli 2023 hat noch einmal verdeutlicht, wie wichtig und notwendig der Ausbau der Hospiz- und Palliativversor- gung ist. Der Arbeitskreis Hospiz- und Palliativversorgung Münster hat sich im November 2022 neu konstituiert. Hintergrund ist auch die mögliche Stellenfinanzierung einer Netzwerkkoordina- tion durch Kommunen und Krankenkassen nach Paragraph 39d SGB V. Für den Antrag bei den Krankenkassen wird eine schriftliche Finanzierungszusage der Stadt Münster benötigt. Allerdings liegt die Antragsfrist (30. September 2023) bei den Krankenkassen vor den Haus- haltsberatungen der Stadt. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Arbeitsgemeinschaft Hospiz- und Palliativversorgung Münster einen Zuschussantrag für eine Koordinierungsstelle gestellt und diesen Antrag spä- ter zurückgezogen, da der Haushaltsbeschluss zu spät für die Verfahren der Mitfinanzierung durch die Krankenkassen war. Für 2023 wurde dann ein Koordinator eingestellt und mit Spenden übergangsweise finanziert. Um das Problem um die unterschiedlichen Fristen nicht fortzuschreiben, sondern aufzulösen, ist es notwendig, dass noch vor dem 30. September 2023 eine Zusage der Stadt Münster für eine Mitfinanzierung der Stelle ermöglicht wird. Diese soll auf der Grundlage des Beschlus- ses über diesen Antrag erfolgen. Im Rahmen der Haushaltsberatung soll auch über die wei- tere Förderung in den Folgejahren entschieden werden. Münster, 06. September 2023 gez. Stefan Weber, Peter Wolfgarten gez. Sylvia Rietenberg, Harald Wölter und Fraktion und Fraktion gez. Lia Kirsch, Maria Winkel und Fraktion gez. Helene Goldbeck und Gruppe gez. Jörg Berens und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0036/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 06.09.2023
- Erstellt
- 06.09.2023 16:11