3244/2020
Förderung von Erwerbslosen- und Arbeitslosenberatungsstellen in Köln in 2021 hier: Förderung der "Beratungsstelle Arbeit" und Sicherung der bestehenden Beratungsstruktur für arbeits- und erwerbslose Personen
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Anlage 1 - Auszug Ausschuss Soziales und Senioren 14.01.2021
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Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax : (0221) 221-22528 E-Mail: Thomas.Kraemer@Stadt-koeln.de Datum: 18.01.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 01. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 14.01.2021 öffentlich 5.7 Förderung von Erwerbslosen- und Arbeitslosenberatungsstellen in Köln in 2021 hier: Förderung der "Beratungsstelle Arbeit" und Sicherung der beste- henden Beratungsstruktur für arbeits- und erwerbslose Personen 3244/2020 Beschluss: Der Rat beschließt: 1. Die vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte „Beratungsstelle Arbeit“ wird in der Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2022 mit jährlich maximal 32.740 Euro kom- munal bezuschusst. Voraussetzung ist ein rechtskräftiger Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln über die Förderung der Einrichtung mit Mitteln des Landes und der EU. Im Haushaltsplan 2020/2021 stehen die erforderlichen Mittel für das Haushalts- jahr 2021 im Teilplan 0504 -Freiwillige Sozialleistungen und Diversity- in der Teil- planzeile 15 - Transferaufwendungen - unter der Zuschussbezeichnung „Z Kom- munale Förderung der Arbeitslosenzentren“ zur Verfügung. 2. D ie verbleibende Beratungsstruktur in Form von Arbeitslosenzentren und Er- werbslosenberatungsstellen wird mit den im Haushaltsplan 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2021 in Teilplan 0504 -Freiwillige Sozialleistungen und Diversity- in der Teilplanzeile 15 -Transferaufwendungen - unter der Zuschussbezeichnung „Z Kommunale Förderung der Arbeitslosenzentren“ verbleibenden Fördermitteln in Höhe von 91.060 Euro erhalten. 3. Aufgrund des Wegfalls der Landesförderung für mehr als eine Erwerbslosenbera- tungsstelle und mehr als ein Arbeitslosenzentrum werden die ab dem 01.01.2021 erforderlichen Mittel in Höhe von 159.350 Euro zur Erhaltung der Beratungsstruk- tur überplanmäßig im Teilplan 0504 -Freiwillige Sozialleistungen und Diversity- bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Teilplan 1501 -Wirtschaft und Tourismus-, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen-. Anlage 1 4. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den im Netzwerk vertretenen Trägern in 2021 die Beratungsstruktur sowie die Betreuung des Beratungsnetz- werkes ab 2022unter den geänderten Rahmenbedingungen der Landesfinanzie- rung fortzuentwickeln 5. Der bisherige Beschluss des Rates vom 10.02.2009 zur kommunalen Förderung der Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen (DS 5728/2008) wird durch diesen Beschluss ersetzt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. Protokollnotiz: Die Fraktionen von SPD und Die Linke begrüßen die Beschlussvorlage 3244/2020 der Verwaltung zur Förderung von Erwerbslosen- und Arbeitslosenberatungsstellen für das Jahr 2021. Die genannten Fraktionen bitten weiterhin das Dezernat V vor der Aufstellung des Haushaltsentwurfes für 2022 die aktuellen Bedarfe aller Erwerbslosen- und Arbeits- losenberatungsstellen (z.B. Frauen gegen Erwerbslose) festzustellen und zu berück- sichtigen.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/505 Vorlagen-Nummer 3244/2020 Freigabedatum 04.01.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Erwerbslosen- und Arbeitslosenberatungsstellen in Köln in 2021 hier: Förderung der "Beratungsstelle Arbeit" und Sicherung der bestehenden Beratungsstruktur für arbeits- und erwerbslose Personen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt: 1. Die vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte „Beratungsstelle Arbeit“ wird in der Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2022 mit jährlich maximal 32.740 Euro kommunal bezuschusst. Vorausset- zung ist ein rechtskräftiger Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln über die Förderung der Einrichtung mit Mitteln des Landes und der EU. Im Haushaltsplan 2020/2021 stehen die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2021 im Teil- plan 0504 -Freiwillige Sozialleistungen und Diversity- in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwen- dungen - unter der Zuschussbezeichnung „Z Kommunale Förderung der Arbeitslosenzentren“ zur Verfügung. 2. Die verbleibende Beratungsstruktur in Form von Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenbera- tungsstellen wird mit den im Haushaltsplan 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2021 in Teilplan 0504 -Freiwillige Sozialleistungen und Diversity- in der Teilplanzeile 15 -Transferaufwendungen - unter der Zuschussbezeichnung „Z Kommunale Förderung der Arbeitslosenzentren“ verbleiben- den Fördermitteln in Höhe von 91.060 Euro erhalten. 3. Aufgrund des Wegfalls der Landesförderung für mehr als eine Erwerbslosenberatungsstelle und mehr als ein Arbeitslosenzentrum werden die ab dem 01.01.2021 erforderlichen Mittel in Höhe von 159.350 Euro zur Erhaltung der Beratungsstruktur überplanmäßig im Teilplan 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity- bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerauf- wendungen im Teilplan 1501 -Wirtschaft und Tourismus-, Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen-. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den im Netzwerk vertretenen Trägern in 2021 die Beratungsstruktur sowie die Betreuung des Beratungsnetzwerkes ab 2022unter den geänderten Rahmenbedingungen der Landesfinanzierung fortzuentwickeln 5. Der bisherige Beschluss des Rates vom 10.02.2009 zur kommunalen Förderung der Arbeitslo- senzentren und -beratungsstellen (DS 5728/2008) wird durch diesen Beschluss ersetzt. Ausschuss Soziales und Senioren 14.01.2021 Finanzausschuss 01.02.2021 Rat 04.02.2021 2 Alternative: Die Verteilungsstruktur der im Haushalt veranschlagten Fördermittel bleibt unverändert. Eine sich aus der verringerten Landesförderung ergebende unmittelbare Veränderung der Beratungsstruktur ab dem 01.01.2021 wird kommunal in Kauf genommen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 283.150 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Zu Ziffer 1 des Beschlusses Ab dem 01.01.2021 fördert das Land Nordrhein-Westfalen nur noch eine „Beratungsstelle Arbeit“ in jeder Gebietskörperschaft. Die Träger der bisherigen Erwerbslosenberatungsstellen ABC Höhenhaus, Vingster Treff und KALZ haben sich gemeinsam um diese neue Förderung beworben und Anfang Dezember einen entsprechenden Förderbescheid für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 erhal- ten. Die Gesamtfördersumme des Landes für die drei zukünftig kooperierenden Beratungseinrichtun- gen erhöht sich ab 2021 um 67.305,60 Euro. In Fortsetzung der bisherigen kommunalen Zuwendun- gen an die Erwerbslosenberatungsstellen erhält der Trägerverbund zur finanziellen Unterstützung des zu erbringenden Eigenanteils im Förderzeitraum eine Zuwendung in Höhe von maximal 32.740 Euro jährlich. Hinweis: Die Träger Vingster Treff und KALZ erhalten zusätzlich zur Förderung als „Beratungsstelle Arbeit“ eine im Haushaltsplan der Stadt Köln separat veranschlagte institutionelle Förderung im Umfang von 113.682 Euro für das Haushaltsjahr 2021. Diese Förderung erfolgt auf Basis eines Ratsbeschlusses vom 10.02.2009 und dient der Sicherstellung weiterer Beratungsleistungen dieser Träger über den Kreis der Leistungsbezieher nach dem SGB II hinaus. Die institutionelle Förderung wird fortgeführt. 4 Zu den Ziffern 2 und 3 des Beschlusses Die derzeitige Förderung der verbleibenden Erwerbslosen- und Arbeitslosenzentren in Köln aus Mit- teln des Landes NRW und der EU wurde zum 31.12.2020 eingestellt. Die Arbeitslosenzentren (ALZ) haben jeweils eine Landesförderung in Höhe von 15.600 Euro jährlich erhalten, die Erwerbslosenbe- ratungsstellen (EBS) jeweils 66.336 Euro jährlich. Zusätzlich erhielten acht Einrichtungen kommunale Mittel, die im Haushaltsplan 2020/2021 im Teilplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15 veranschlagt sind (2020: 121.373 Euro, 2021:123.800 Euro). Am 28.05.2020 hat der Ausschuss Soziales und Senioren beschlossen, die vorhandene Beratungs- struktur zu erhalten (AN/0694/2020). Dies ist nur möglich, wenn die kommunale Förderung um die ab 2021 fehlende Landesförderung aufgestockt wird. Die ergänzende Förderung gemäß Beschlussziffer 3 stellt eine Ausnahme von der Verfügung zur Haushaltsbewirtschaftung vom 25.03.2020 dar, die angesichts des notwendigen Anpassungszeitraums unter dem Aspekt der Sicherung bestehender Strukturen gerechtfertigt werden kann. Zu Ziffer 4 des Beschlusses Das Konzept für die Beratung von arbeitslosen Menschen in Köln bedarf der inhaltlichen Fortschrei- bung und Anpassung an die neue Förderrichtlinie des Landes. Die beabsichtigte kommunale Förderung soll für das Jahr 2021 der Verwaltung, den Trägern und wei- teren Akteuren Zeit verschaffen, die notwendigen Anpassungen an die veränderten Förderbedingun- gen des Landes vorzunehmen. Denn nach den Vorgaben des Rates werden ausfallende Bundes- und/oder Landesmittel in Anbetracht der Haushaltssituation grundsätzlich nicht durch die Bereitstel- lung von städtischen Mitteln ausgeglichen, da sich hierdurch der Sanierungsbedarf für den Haushalt erhöhen würde. Wie vor diesen Hintergründen mit einer möglichen Fortführung des Angebots zu ver- fahren ist, muss deshalb in den ersten Monaten des Jahres 2021 und mit Blick auf die Haushalts- planaufstellung für 2022 ff. ausgelotet werden. Zu Ziffer 5 des Beschlusses Zur Anpassung der Förderstruktur an die neue Landesförderung ist es erforderlich, den Beschluss des Rates vom 10.02.2009 (DS 5728/2008) über das Konzept und die ergänzende kommunale För- derung von vier Arbeitslosenzentren und vier Erwerbslosenberatungsstellen aufzuheben. Finanzierung Zu Ziffer 1 des Beschlusses: Die Mittel in Höhe von 32.740 Euro stehen im Haushaltsplan 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendun- gen, unter der Bezeichnung „Z Kommunale Förderung der Arbeitslosenzentren“ zur Verfügung. Das Dezernat Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird für das Haushaltsjahr 2022 im Rah- men des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschichtung vorsehen. Zu Ziffer 2 des Beschlusses: Es handelt sich hierbei um die restlichen Mittel in Höhe von 91.060 Euro des in Ziffer 1 genannten Zuschusses. Zu Ziffer 3 des Beschlusses: Der Bedarf in Höhe von 159.350 Euro wird als überplanmäßig zahlungswirksamer Aufwand im Teil- plan 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity - bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch We- nigeraufwendungen im Teilplan 1501, Wirtschaft und Tourismus, Teilplanzeile 15, Transferaufwen- dungen, unter der Bezeichnung „Z Kommunales Beschäftigungsprogramm“. 5 Diese Deckung beruht auf der Prognose, dass aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Maßnahmen im Kommunalen Programm für Arbeit und Beschäftigungsfähigkeit (KomProArbeit) auch in 2021 nicht wie geplant umgesetzt werden können. Die hier genannte Summe entspricht den Weni- geraufwendungen für KomProArBeit in 2020. Die Zuwendungsverteilung in 2021 auf die einzelnen Maßnahmen und Träger stellt sich somit wie folgt dar: Art Projektname Träger vorgeschlagene Zuwendung für 2021 ALZ Lindweiler Treff Diakonisches Werk d. Ev. Kirchenverbandes Köln und Region 24.353,00 € ALZ Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. 24.353,00 € ALZ Kellerladen Initiative für gemeinsame Arbeit e.V. 24.353,00 € ALZ Veedel e.V. Gemeinwesenarbeit in Köln 24.353,00 € ALZ/ EBS ECho PariSozial gGmbH 71.062,00 € ALZ/ EBS Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e.V. 81.936,00 € Gesamtfördersumme 2021 250.410,00 € Begründung der Beschlussalternative Die Beschlussalternative hat zur Folge, dass die Träger ihre Beratungsleistungen nicht mehr in dem bisherigen Maße erbringen können. Da die Landesförderung für sechs Einrichtungen zum Jahresen- de 2020 eingestellt wird, ist die Finanzierung der Personalkosten für die Beratung den Trägern nicht mehr möglich. Die bisherigen Beratungsstrukturen stehen somit in Frage. Das Land vertritt hierzu die Auffassung, dass mit der Förderung der neuen „Beratungsstelle Arbeit“ der Beratungsbedarf für den Kreis der Leistungsbezieher nach dem SGB II insgesamt abgedeckt ist.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3244/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 04.01.2021
- Erstellt
- 05.11.2020 11:23