3051/2024
Jahresabschluss 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
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Anlage 2 Ergänzung Haushaltsmäßige Auswirkungen
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Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Anlage 1 AWB Jahresabschluss 2022
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Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Köln elektronische Kopie I Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln , Köln Bilanz zum 31. Dezember 2022 A K T I V A 31.12.2022 31.12.2021 € € A. UMLAUFVERMÖGEN I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.667.011,91 12.874.326,81 2. Forderungen gegen die Stadt Köln 12.336.620,11 11.161.614,69 3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.998.978,46 29.002.610,48 57.383,68 24.093.325,18 II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.345.860,00 884.884,83 30.348.470,48 24.978.210,01 30.348.470,48 24.978.210,01 P A S S I V A 31.12.2022 31.12.2021 € € A. EIGENKAPITAL I. Stammkapital 511.292,00 511.292,00 II. Allgemeine Rücklage 11.539.205,86 11.539.205,86 III. Bilanzgewinn/-verlust 2.117.150,90 -2.395.240,06 - davon Verlustvortrag: € -2.395.240,06 (Vorjahr: € -9.358.265,97) - davon laufendes Ergebnis: € 4.512.390,96 (Vorjahr: € 6.963.025,91) 14.167.648,76 9.655.257,80 B. RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen 225.966,00 183.241,00 C. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.000.000,00 800.000,00 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.117.612,83 13.607.708,95 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln und anderen Eigenbetrieben 1.796.263,64 691.023,01 4. Sonstige Verbindlichkeiten 40.979,25 40.979,25 - davon aus Steuern: € 40.979,25 (Vorjahr: € 40.979,25) 15.954.855,72 15.139.711,21 30.348.470,48 24.978.210,01 elektronische Kopie II Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 2022 2021 € € 1. Umsatzerlöse 251.023.763,76 251.382.033,48 2. Sonstige betriebliche Erträge 0,00 4.515.500,93 3. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen 243.678.187,54 245.596.380,39 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.797.478,43 3.290.806,27 5. Sonstige Zinsen und ähn liche Erträge 15.221,60 2.669,02 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 49.720,14 21.614,17 7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.208,29 28.376,69 8. Ergebnis nach Steuern/ Jahresüberschuss 4.512.390,96 6.963.025,91 9. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -2.395.240,06 -9.358.265,97 10. Bilanzgewinn/-verlust 2.117.150,90 -2.395.240,06 elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/1 Anhang für das Wirtschaftsjahr 2022 Allgemeine Angaben Gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein -Westfalen (EigVO NRW) ist durch den Eigenbetrieb AWB für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresab- schluss aufzustellen, der aus der B ilanz, der Gewinn - und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Die a llgemeinen Vorschriften, die Ansat zvorschriften, die Vor schriften über die B ilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den Anhang für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches finden sinngemäß Anwendung, sofe rn sich aus der EigVO NRW nichts anderes ergibt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zur Bilanz Aktiva Die Forderungen aus Lieferungen u nd Leistungen betreffen im Wesentlichen Veranlagun - gen durch das Duale System 10.589) und die AWB GmbH 1.865). Die Forderungen gegen die Stadt Köln betreffen im Wesentlichen Ansprüche gegen das 11.169). Die ausgewiesenen Forderungen gegen das Steueram t beruhen auf an- teilsmäßiger Zuteilung von Gebühren aus dem Gesamtgebührenaufkommen der Stadt. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/2 Die in der B ilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten, wobei die Vor- jahreszahlen stets in Kla mmern unter den betreffenden Zahlen des Wirt schaftsjahres 2022 ausgewiesen werden: Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit 31.12.2022 mehr als (31.12.2021) bis 1 Jahr 1 Jahr 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12.667.011,91 12.667.011,91 0,00 (12.874.326,81) (12.874.326,81) (0,00) 2. Forderungen gegen die Stadt Köln 12.336.620,11 12.336.620,11 0,00 (11.161.614,69) (11.161.614,69) (0,00) 3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.998.978,46 3.998.978,46 0,00 (57.383,68) (57.383,68) (0,00) 29.002.610,48 29.002.610,48 0,00 (24.093.325,18) (24.093.325,18) (0,00) Der Mittelzufluss aus Gebühreneinnahmen erfolgt vornehmlich über die monatliche bzw. quar- talsweise Weiterleitung der Gebühreneinnahmen des Kassen - und Steueramtes der Stadt Köln. Mit diesen Mitteln müssen die Aufwendungen des Eigenbetriebes AWB bis zum nächsten Gebühreneinzug finanziert werden. Die erforder liche Liquidität wird ggfs. durch Aufnahme von Tages- bzw. Termingeld am Geldmarkt sichergestellt. Die über den laufenden Bedarf hinaus zur Verfügung stehenden Mittel wurden kurzfristig als Tages- bzw. Monatsgeld angelegt. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/3 Passiva Entwicklung des Eigenkapitals: Um- Jahres- 1.1.2022 Zuführung buchung ergebnis 31.12.2022 Stammkapital 511 511 Allgemeine Rücklage 11.539 0 11.539 Verlustvortrag -9.358 6.963 -2.395 Jahresüberschuss 6.963 -6.963 4.512 4.512 Summe 9.655 0 4.512 14.167 Gemäß § 9 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital 511.292,00. Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Jahr 2022 wie folgt: 1.1.2022 Inan- spruch- nahme Auf- lösung Zu- führung 31.12.2022 Prüfungs- und Beratungskosten 23 0 0 43 66 Nachsortierungsgebühren 160 0 0 0 160 183 0 0 43 226 Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt in Höhe der Erfüllungsbeträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/4 Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten, wobei die Vorjahreszahlen stets in Klammern unter den betreffenden Zahlen des Wirtschaftsjahres 2022 ausgewiesen werden: Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit 31.12.2022 (31.12.2021) bis 1 Jahr 1 - 5 Jahre Über 5 Jahre 1. Verbindlichkeiten Gegenüber Kreditinstituten 4.000.000,00 4.000.000,00 0,00 0,00 (800.000,00) (800.000,00) (0,00) (0,00) 2. Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen 10.117.612,83 10.117.612,83 0,00 0,00 (13.607.708,95) (13.607.708,95) (0,00) (0,00) 3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln und anderen Eigenbetrieben 1.796.263,64 1.796.263,64 0,00 0,00 (691.023,01) (691.023,01) (0,00) (0,00) 4. Sonstige Verbindlichkeiten 40.979,25 40.979,25 0,00 0,00 (40.979,25) (40.979,25) (0,00) (0,00) 15.594.855,72 15.594.855,72 0,00 0,00 (15.139.711,21) (15.139.711,21) (0,00) (0,00) Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln resultieren im Wesentlichen aus der Abrech- nung der Verwaltungskostenerstattung für die Kosten des Eigenbetriebs in 2022. Die Verbindlichkeiten sind nicht gesichert. Sie sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen zum 31. Dezember 2022, die nicht in der Bilanz erschei- nen, bestehen aus folgenden Verträgen (berücksichtigt bei einem Jahresvolumen Grundvertrag Abfallentsorgung 2023-2025 nach 2025 Laufzeit bis: 31.12.2033 3 Jahre 9 Jahre Plankosten p. a. 113.058 339.174 1.017.522 Grundvertrag Straßenreinigung Laufzeit bis: 31.12.2033 3 Jahre 9 Jahre Plankosten p. a. 59.176 177.528 535.584 Müllverbrennung/Kompostierung Laufzeit bis: 01.07.2035 3 Jahre 0,5 Jahre Plankosten p. a. 58.400 175.200 29.200 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Der Eigenbetrieb AWB erbringt ausschließlich Inlands-Umsatzerlöse, die sich wie folgt nach Erlösgruppen untergliedern lassen: 2022 2021 Abfallbeseitigung 178.676 177.125 Straßenreinigung 63.159 62.608 Duale Systeme Mitbenutzungsentgelt-BgA 8.336 10.297 Elektrogeräte-BgA 4 32 Alttextilienentsorgung 849 1.320 251.024 251.382 elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/6 Die einzelnen Gebührensätze für die Abfa llbeseitigung und die Straßenreinigung sind in den jeweiligen Satzungen für 2022 veröffentlicht. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 243.678.187,54 betreffen im Wesentlichen folgende Positionen: - Verbrennungs-/Kompostierungskosten: 54.590 - Aufwendungen für Abfallsammlung und -transport: 123.347 - Aufwendungen für Straßenreinigung: 62.735 - Alttextilienentsorgung: 1.665 - Abfallberatung und Containerstandortreinigung-BgA: 1.342 Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Verwaltungs- 2.387 und laufende Kosten des Eigenbetriebes AWB für Gebühren und Beiträge, Beratung und Veranstaltungen. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen 50) bilden den Aufwand für die laufende Aufrechterhaltung der erforderlichen Liquidität ab. Sonstige Angaben Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt , es entfällt in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleistungen. Im Wirtschaftsjahr 2022 waren bei dem Eigenbetrieb AWB keine unmittelbar beschäftigten Personen tätig. Während des Wirtschaftsjahres 2022 wurde die Betriebsleitung wie folgt wahrgenommen: Erster Betriebsleiter war Herr William Wolfgramm als Beigeordneter der Stadt Köln für Klima, Umwelt, Grün und Liegenscha ften. Geschäftsführender Betriebsleiter war Herr Dr. Thomas Kreitsch. Weder den Angehörigen der Betriebsleitung noch den Mitgliedern des Betriebsausschusses wurden durch den Eigenbetrieb AWB Bezüge gewährt. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/7 Vor dem Hintergrund des kommunalen Wahlergebnisses und der daraus resultierenden konsti tuierenden Ratssitzung am 5. November 2020 erfolgte ebenfalls die Neubenennung der Betriebsausschussmitglieder. Denise Abé, Fraktionsgeschäftsführer - Ausschussvorsitzender - Christian Achtelik, Energie- und Umweltberater Polina Frebel, Dolmetscherin Christiane Martin, Texterin Robert Schallehn, Biologe Ursula Schlömer, kfm. Angestellte Dr. John Akude, Politikwissenschaftler Constanze Aengenvoort, Referatsleiterin Christiane Jäger, Verwaltungsangestellte Florian Weber, Wirtschaftsinformatiker Uschi Röhrig, Rentnerin Dr. Rolf Albach, Chemiker Rafael Christof Struwe, Rechtsanwalt Ergebnisverwendungsvorschlag Die Betriebsleitung schlägt dem Betriebsausschuss vor, den Jahresüber schuss auf neue Rechnung vorzutragen. Köln, den 22. Mai 2024 Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln gez. William Wolfgramm Erster Betriebsleiter gez. Dr. Thomas Kreitsch Geschäftsführender Betriebsleiter elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/1 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Stadt Köln ist gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Landes Nordrhein- Westfalen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) dafür verantwortlich, die auf ihrem Gebiet anfallenden Abfälle zu entsorgen. Diese Aufgabe nimmt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln wahr; sie besteht in der aktuellen Organisationsform seit dem 1. Januar 1998. Der örE kann sich zur Aufgabenwahrnehmung Dritter bedienen. Ebenso ist die Stadt Köln gemäß § 1 Abs. 1 und 2 des Straßenreinigungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen für die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortslagen und hinsichtlich Ortsdurchfahrten sowie für den Winterdienst verantwortlich. Die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) und die AVG Abfallverwertungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH (AVG) sind mit der operativen Aufgabenwahrnehmung beauftragt. Die AWB stellt die Abfallsa mmlung und den -transport (Müllabfuhr), die Straßenreinigung und den Winterdienst sicher. Die AVG s tellt die Abfallentsor gung und -verwertung sicher, kompostiert u nd vergärt Bioabfälle, sortiert und verwertet Gewerbeabfä lle und verbrennt anfallenden Restabfa ll. Bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln verbleiben somit diesbezüglich keine operativen Aufgaben. Die Gesetzgebung auf europäischer, Bundes- und Landesebene vollzieht hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft seit einigen Jahren eine sehr dynamisch e Entwicklung. Auch im Jahr 2022 sind zahlreiche neue Verordnungen und Nove llierungen auf den Weg gebracht worden. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/2 Europarechtliche Rahmenbedingungen größeres Gewicht erhält auch die Taxonomie-Verordnung der EU ((EU) 2020/852). Die Taxonomie verfolgt das Ziel, ein EU-weites Klassifizierungssystem für die Bewertung ökologischer Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten zu etablieren. Dies soll das Vertrauen bei Investoren stärken, grüne Investitionen transparenter und attraktiver machen und Anleger*innen vor Greenwashing schützen. Um im Sinne der Taxonomie als nachhaltig eingestu ft zu wer den, muss eine wirtschaftliche Tätigkeit zu einem der sechs ökologischen Ziele beitragen, die anderen ökologischen Ziele en Die sechs Ziele gemäß der Taxonomie sind: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser - und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltver schmutzung, Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Dieses Bewertungsschema wird zunehmend auch auf die Abfallwirtschaft übertragen. Um die Abfallmengen zu reduzieren und mehr Abfall wiederzuverwenden, hat die EU-Kommission im Rahmen des Kreislaufwirtschaft-Aktionsplans eine Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) 2023 umgesetzt. Die Abfallrahmenrichtlinie gewährleistet eine ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung und soll die Wiederverwendung gegenüber der Verwertung und Beseitigung von Abfa ll fördern. Zu den Abfallströmen, die dari n als Schwe rpunkte behandelt wurden, gehören Lebensmittelabfälle, Alttextilien und Altöl. Die Ziele der Initiative im Einzelnen sind: Verringerung des Abfallaufkommens, Verbesserung der getrennten Abfa llsammlung im Interesse optimaler Re cyclingergebnisse, auch durch Vermeidung der Verunreinigung von verwertbaren Abfä llen und Steigerung der Menge gesammelter und im Einklang mit der Abfallhierarchie behandelter Altöle. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/3 Um die Recyclingquote ermitteln zu können, wurde in 2022 von einer bisher inputbasierten auf eine outputbasierte Berechnungsmethode umgestellt. Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 17.01.2023 dem Bericht des Umweltausschusses zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Überarbeitung der EU-Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen zugestimmt und damit neue Regeln für die Abfallverbringung angenommen. Im Mittelpunkt steht dabei der Im- und Export von Kunststoffabfällen innerhalb und außerhalb der EU. So soll insbesondere der Export von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Drittstaaten verhindert werden. Bundesrechtliche Rahmenbedingungen Der zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 26. November 2021 geschlossene Koalitionsvertrag betont den Klimaschutz, u. a. die Kreislaufwirtschaft, im Sinne des European Green Deal. Bei umfänglicher und konsequenter Umsetzung wird dadurch ein geringeres Abfallgesamtaufkommen umgesetzt und die Kreislaufwirtschaft weiter gefördert. Die EU-Kunststoffrichtlinie sieht vor, dass sich Hersteller*innen an den kommunalen Reinigungskosten beteiligen müssen, insbesondere Reinigung von Zigarettenkippen und To-Go- Verpackungen im öffentlichen Raum. Die praktische Umsetzung der Richtlinie und die Kostenbeteiligung wurde durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EKVerbotsV) und über das Einwegkunststofffondsgesetz in 2023 konkretisiert. Seit 2023 gilt ebenfalls eine Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen. Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2022 geändert. Dadurch wurden Maßnahmen zur Steigerung der Sa mmelmenge sowie zur Stärkung der Vorbereitung zur Wiederverwendung implementiert. Die sogenannte kleine Novelle der Bioabfallverordnung (Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV)) ist am 5. Mai 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Leitziel der Novelle besteht darin, den Fremdstoffgehalt in Komposten, insbesondere Kunststo ffe, weiter zu r eduzieren. Die Novellierung der BioAbfV ist in Teilen in 2023 in Kraft getreten. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/4 Mit der Mantelverordnung für Ersatzbausto ffe und Bodenschutz so ll die Verwert ung mineralischer Abfälle bundeseinheitlich geregelt werden. Das Regelungsvorhaben umfasst die Änderung mehrerer Einzelverordnungen und die Einführung einer Ersatzbausto ffverordnung: Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), Neuschaffung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung. Die Verordnung hat vorrangig den Schutz von Mensch und Umwelt vor Schadstoffen insbesondere den Schutz von Böden und Grundwasser bei der Verwendung minera lischer Ersatzbaustoffe zum Ziel. Gleichzeitig soll im Sinne der Kreislaufwirtschaft die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen vermieden werden, indem möglichst hohe Verwertungsquoten für mineralische Abfälle erreicht werden. Im September 2022 hat das Bundesumweltministerium den Entwurf einer überarbeiteten EBV vorgelegt. Die BBodSchV und EBV sind am 1 August 2023 in Kraft getreten. Mit dem 2. Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), das am 16. November 2022 in Kra ft getreten ist, wurden wesentliche Konkretisierungen und Ergänzungen hinsichtlich des Anwendungsbereichs des nationalen Emissionshandel ssystems für den Zeitraum ab 2023 vorgenommen. Seit 2024 unterliegen die CO2-Emissionen aus der Mü llverbrennung der CO2-Bepreisung . Dies wirkt sich auf die Gebühren aus. Landesrechtliche Rahmenbedingungen Die am 27. März 2019 von der Landesregierung NRW beschlossene Anpassung des Landesabfallgesetzes (LAbfG) zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) NRW ist am 19. Februar 2022 in Kra ft getreten. Die Novellierung und Umbenennung hat zum Ziel, das Landesabfa llgesetz mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem europäischen Abfa llrecht zu harmonisieren. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/5 2. Allgemeine Geschäftsentwicklung Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Aufgabenträger der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung der Stadt Köln ist und nur die Durchführung der operativen Aufgaben und die Entsorgung der Abfälle Dritten übertragen wurde, behält die Stadt Köln ihre gesetzliche Verantwortung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) bei und bestimmt nach wie vor die Kölner Abfallpolitik (z. B. Abfallwirtschaftskonzept, Abfallsatzung, Abfallgebühren- satzung, Straßenreinigungssatzung inkl. Straßenreinigungsgebühren). Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln trägt Sorge für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung durch Dritte. Entsprechende Kontrollrechte sind vertraglich geregelt. Leistungsaustauschbeziehungen mit Geschäftspartnern bestehen - abgesehen von der AWB und AVG - u. a. mit den Dualen Systemen sowie dem Steueramt, der Kämmerei, dem Rechts- und Versicherungsamt sowie dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Abfallpolitische Entwicklungen In 2022 wurde die vom Rat beau ftragte Untersuchung des Abfa llgebührenmodells abgeschlossen. Das Ziel war es, Mög lichkeiten zu finden, das bisherige Finanzierungsmode ll zu verbessern, ohne dabei Nachteile an anderer Stelle für die Gebührenzahlenden zu verursachen. In 2023 wurde das weitere Vorgehen dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Es wurde entschieden, auf Grundlage der Ergebnisse aus dem aktuell laufenden Pilotprojekt zur Anschlussverpflichtung an die Biotonne und aus der aktuell durchgeführten Hausmüllanalyse über etwaige Änderungen am Abfallgebührenmodell zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Um dem Ziel der verstärkten Abfallvermeidung näher zu kommen, hat der Rat der Stadt Köln in 2021 beschlossen, ein Zero-Waste-Konzept für Köln zu entwickeln. Das Konzept wurde in 2022 und 2023 erarbeitet und im Dezember 2023 zur Umsetzung beschlossen. Die Umsetzung ist in 2024 angelaufen. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/6 Am 27. Apr il 2022 hat der Rat der Stadt Köln die Stadtverwaltung und die AWB beau ftragt, einen Masterplan Sauberkeit unter Betei ligung der Bürger*innen und weiterer Stakeholder zu erarbeiten. Hierbei sollen geeignete Maßnahmen entwickelt werden, um die Sta dtsauberkeit weiter zu erhöhen und die Menschen in der Stadt stärker für ihre Verantwortung zur Sauberkeit zu sensib ilisieren. Als Basis des Projekts wurde in 2022 ein Status quo-Bericht erarbeitet und eine externe Begleitung des Projekts ausgeschrieben und beauftragt. Das Projekt wurde in 2023 durchgeführt. Eine Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln ist in 2024 vorgesehen. Am 29. September 2022 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, einen Modellversuch für die Einführung einer Pflichtbiotonne in Köln umzusetzen. Infolgedessen wurde ein Konzept für ein Pilotprojekt erarbeitet, welches der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln im Mai 2023 zur Umsetzung entschieden hat. Das Projekt wird seit Ende 2023 / Anfang 2024 umgesetzt. Um auf die veränderten Rahmenbedingungen durch die verstärkte Nutzung des öffentlichen Raumes und das Litteringaufkommen zu reagieren, hat die AWB im Rahmen eines Pilotprojekts im Stadtbezirk Porz in 2022 eine zusätzliche Leerung von Papierkörben sowie die zusätzliche Reinigung von Hotspots getestet. Anlieger*innen wurden durch Plakate und Flyer über ihre Verantwortung zur Sauberkeit informier t. Es konnte ein wichti ger Beitrag für mehr Stadtsauberkeit geleistet werden, sodass das Pilotprojekt in 2023 und 2024, durch die Stadt Köln finanziert, fortgeführt und weitere Bereiche in Kalk und Mülheim einbezogen wurden . In regelmäßigen Abständen untersuchen die AWB die Zusammensetzung des Abfalls in der Restmülltonne. Die Erkenntnisse der Untersuchung sind für wesentliche abfallwirtschaftliche Entscheidungen von wichtiger Bedeutung und dienen unter anderem dazu festzustel len, wie viele Wertstoffanteile sich noch im Restmü ll befinden und gegebenenfa lls durch geeignete Maßnahmen abgeschöpft werden können. Die letzte Untersuchung fand 2016 sta tt. In 2022 wurde die nächste Hausmüllanalyse vorbereitet, die seit 2023 durchgeführt wird. Die Verhandlungen mit den Dualen Systemen über eine Folgevereinbarung für 2022 bis 2024 zur Sammlung und Verwertung von Verpackungen aus Pappe, Papier und Kartonagen (PPK) auf Grundlage des Verpackungsgesetzes wurden in 2023 abgeschlossen. Eine aktualisierte Nebenentgeltvereinbarung für die Reinigung von Altglascontainerstandplätzen und verpackungsbezogene Abfallberatung ist rückwirkend ab 2020 noch abzuschließen. Die Abstimmungen mit den Dualen Systemen dafür laufen derzeit. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/7 Abfallwirtschaftliche Entwicklung Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der Nachwirkungen der Pandemie kam es infolgedessen zu Störungen von Lieferketten, Lieferausfällen von Ersatzteilen und langen, nicht planbaren Lieferzeiten. Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle kam es bei der A WB stellenweise zu personellen Engpässen so musste Ende Oktober 2022 der Leerungsrhythmus der Biotonne einen Monat früher als üblich von einem wöchentlichen auf einen zweiwöchentlichen Rhythmus umgestellt werden. Die AWB hat sich bemüht, flexibel auf diese Herausforderungen zu reagieren. Infolge von Infektionsschutzmaßnahmen gab es auch in 2022 vorübergehend Einschränkungen hinsichtlich einiger Leistungen; im Laufe des Jahres konnten jedoch alle wieder vollumfänglich fortgeführt werden. Dies betraf vor a llem den regulären Betrieb d er Wertstoffcenter der Stadt Köln . Auch die pädagogische Beratung in Kindertage sstätten und Schulen findet seit Juni 2022 in vollem Umfang statt. Digitale Angebote zur Beratung, Information und Kommunikation per E-Mail, App, Telefon oder online über die Webseite und Social-Media-Kanäle haben im Kontakt mit den Bürger*innen abermals eine große Bedeutung erfahren und bewarben regelmäßig wichtige Themen wie pädagogische Bildungsmaßnahmen und Abfallvermeidungstipps. Seit Mitte 2022 findet die Bildungsarbeit und Umweltberatung in vollem Umfang statt die in der Pandemie-Zeit entwickelten Methoden konnten auf zahlreichen Veranstaltungen, bei diversen B ildungs- und Aufklärungsaktionen in den Veedeln eingesetzt werden. Aufgrund des verstärkten Außerhausverzehrs wurden die Papierkörbe im ö ffentlichen Straßenland, insbesondere im Umfeld von entsprechenden Verkauf sstellen, sehr stark genutz t. Hinzu ko mmen die Services diverser Liefer - und Bringdienste, die Außerhaus -Essensbestellungen nicht mehr nur an eine Wohnadresse, sondern auch direkt in Parks und Grünanlagen liefern (u. a. Mediterranisierung, Folgen der Corona-Pandemie). Die Zahl der Beschwerden über mangelnde Stadtsauberkeit und wilde Müllablagerungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 % auf über 19.000 Meldungen gestiegen. Seit 2016 nehmen die Meldungen stetig zu. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/8 In den vergangenen Jahren konnten demgegenüber die g emischten Siedlungsabfälle immer weiter reduziert werden, entsprechend stieg die Wertstofftrennung weiter an. Hervorzuheben ist, dass nicht nur Köln in 2022 einen historischen Abfallmengenrückgang in a llen Fraktionen zu verzeichnen ha t, sondern insgesamt a uch alle anderen Kommunen Nordrhein -Westfalens. Es ist eine Verringeru ng der Gesamtabfallmenge um rund 7 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Der Rückgang der Restmüllmenge um 5,3 % und der Pro-Kopf-Menge um 44 kg ist im Sinne des Zero-Waste-Konzepts das vorsieht, möglichst viel (Rest-) Abfall zu reduzieren eine positive Entwicklung. Die Entwicklung des Anschlussgrades aller Wertstoffe im Holsystem ist weiterhin positiv. Die gesammelte Tonnage aller Wertstoffe ist in 2022 insgesamt gesunken, über die Gründe des starken Rückgangs der Gesamtabfallmenge und aller darin enthaltenen Fraktionen kann nur spekuliert werden: Die Abnahme beim Grünschnitt is t, wie oben bereits beschrieben, witterungsbeding t. Die Mengen häuslich anfallenden Restmülls sowie die Mengen an Wertstoffen inklusive biogener Abfälle können zurückgegangen sein, weil die Bürger*innen nicht mehr hauptsäch lich mobil arbeiteten und einen Teil ihrer Abfä lle im Arbeitsumfeld und nicht vermehrt zuhause entsorgen. Zudem hat infolge des Ukraine-Kriegs die Inflation in 2022 gegenüber 2021 erheblich zugenommen, sodass ein konsumbedingter Rückgang der Abfallmengen angenommen wird. Bei den Bioabfällen bedarf es ergänzender Maßnahmen, um das für 2027 avisierte Ziel, die Menge an Bioabfällen um 20 % gegenüber 2017 zu steigern, zu erreichen. AWB und AVG Köln ar beiten weiterhin an Ko mmunikationskonzepten und P ilotprojekten, um die Akzept anz der Biotonne weiter zu erhöhen und auf die erweiterte Befüllung auch mit gekochten Essensresten hinzuweisen. Die Recyclingquoten sind in 2022 etwas gesun ken, entwickeln sich insgesamt aber weiter im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der Ante il der stofflich verwerteten Abfälle lag in 2022 nur knapp unter dem Zielwert des AWK für 2027 und ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Der Anschlussgrad der Wertstofffraktionen konnte demgegenüber weiter gesteiger t werden. An der schwierigen Erlössituation am Markt für Altkleider , Papier und Elektroaltgeräte hat sich 2022 grundsätzlich wenig geändert. Die Papiererlöse haben zugelegt, die Erlöse für Altkleider sind weiter gefallen. Die Erlöse für Elektroaltgeräte haben sich e benfalls zwar etwas er holt, von einer eigenen Verwertung der gesammelten Elektroaltgeräte wurde und wird dennoch weiterhin abgesehen. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/9 3. Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage im Wirtschaftsjahr Der Jahresabschluss 2022 weist einen 4.513 aus. Der Wirtschaftsplan 2022 hatte dagegen ein ausgeg lichenes Jahresergebnis prognostizier t. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen der sehr starke Rückgang von Abfallmengen, der zu geringeren Entsorgungskosten führte. 4.711 über den geplanten Umsatzerlösen in Höhe 46.312 242.813 gegenüber den tatsächlich angefallenen Aufwendungen 243.678 nur geringfügig zu niedrig geplant. Es ergibt sich somit ein positives Rohergebnis (Umsatzerlöse abzüg lich Materialaufwand) in Höhe 7.345 5.786). Die Verwaltungskosten gemäß Wirtschaftsplan (sonstige betriebliche Aufwendungen) wurden mit 3.477 (Vorjahr 3.209) gegenüber den tatsächlich angefallenen Kosten von 2.636 (Vorjahr 3.291) um 841 zu hoch geplant. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Anwendung finanzieller Leistungsindikatoren ist zur Beurte ilung der Geschä ftstätigkeit in 2022 nicht angemessen, da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfa llwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln aufgrund der Regelungen der GO NRW und der EigVO NRW verpflichtet ist, einnach Aufwendungen und Erträgen ausgeglichenes Ergebnis zu erwirtschaften bzw. anderenfalls einen Ausgleich gegenüber den Gebührenzahlenden in nachfolgenden Jahren vorzunehmen. Insofern sind erwirtschaftete Überschüsse nicht regelmäßig als Leistungssteigerung aufzufassen, da sie zunächst ausschließlich eine die bloße Kostendeckung übersteigende Belastung der Gebührenzahlenden indizieren. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/10 5. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Risiken für die Wirtschaftsjahre ab 2023 liegen insbesondere in der Mengenentwi cklung im Bereich der Entleerungen und der Sammelmengen von Rest- und Biomüll sowie in der Neufassung der Leistungsaustauschbeziehungen mit den Dualen Systemen auf Grundlage des Verpackungs- gesetzes und in Systemausfällen. In 2022 wurde auf Grundlage des in 2021 gemäß § 10 Abs. 1 EigVO NRW aufgestellten Risikofrüherkennungssystems der zweite Risikobericht und in 2023 der dri tte Risikobericht in den Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln eingebracht. Steuerungswürdige Restrisiken bestehen trotz Gegenmaßnahmen hinsichtlich: Akzeptanz für notwendige Gebührenveränderungen, nicht tilgbaren Verlusten, Gebührenausfällen (endgültige Nieder schlagungen). Das Risikomanagement baut auf Kennzahlen auf und dient der wirtschaftlichen Steuerung der Leistungsaustauschbeziehungen mit den Geschäftspartnern. Es verfolg t insbesondere das Ziel, die im Wirtschaftszeitraum zu erwart enden Risiken bei a llen Führungs - und Durchführungsprozessen bewusst zu machen. Wirtschaftliche Risiken für den Eigenbetrieb sind insbesondere in folgenden Bereichen anzutreffen: Abweichungen der Ist -Werte bei den zu entsor genden/zu behandelnden Mengen von den Planwerten, die zu einer Gefährdung des Plan-Ergebnisses führen, Entwicklung des Geldmarktzinses, Abweichungen der veranlagten Leistungsdaten der Abfallbeseitigung zwischen der AWB und dem Steueramt. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/11 Zur Risikominimierung wurden folgende Maßnahmen ergriffen: Einrichtung eines Berichtswesens zur Dokumentation von Mengenentwicklung im Abfallbereich inkl. Ursachenanalyse und kontinuierlicher Fortführung der Prognose, kontinuierliche Beobachtung des Geldmarktzinses und Ausnutzung von Zinsdifferenzen, Abgleich der Leistungsdaten zwischen dem operativen Bereich der Kölner Abfa llwirtschaft und der Dienststelle, der das Gebühreninkasso obliegt. Preisänderungsrisiken sind für die Wirtschaftlichkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nicht gegeben, da Entgeltanpassungsbegehren von Dienstleistern aufgrund der bestehenden vertrag lichen Regelungen bereits im Vorjahr mitzute ilen sind und in der Gebührenkalkulation des entsprechenden Wirtschaftsjahres Berücksichtigung finden können. Die Refinanzierung des aus Preisänderungen resultierenden Mehraufwandes über Gebühreneinnahmen ist damit sichergestellt. Dies gilt auch für rückwirkend geschlossene vertragliche Regelungen. Liquiditätsrisiken werden durch angemessene Rahmenvereinbarungen mit der Sparkasse Köln- Bonn abgesichert, die bei Bedarf die kurzfristige Bereitstellung von Liquidität sicherstellen. Auf Grundlage der in 2022 in Kraft gesetzten betriebsspezifischen Liquiditätsrichtlinie wurde in 2022 und 2023 der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln im Rahmen des Liquiditäts- reporting informiert. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung n ach dem Schluss des Wirtschaftsjahres Vorgänge von besonderer Bedeutung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres liegen nicht vor. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/12 7. Zusammenfassung und Ausblick Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nicht operativ tätig wird, reduziert sich der Einfluss auf die Beauftragung privater Leistungsanbieter (im Berichtsjahr i. W. AWB und AVG) bzw. auf die Überwachung und Steuerung der Leistungserstellung im Einzelfall. Die Leistungen der AWB werden entsprechend den vertrag lichen Regelungen nach den tatsächlich geleerten Behältern und gereinigten Flächen bzw. den auf der Grundlage der Straßenreinigungs - satzung veranlagten Frontmetern entgolten. Weitere Leistungen wie die Beseitigung von wilden Müllablagerungen im öffentlichen Raum werden auf der Grundlage der geltenden vertraglichen Regelungen abgegolten. Von der AVG werden die Entsorgungspreise für Restmüll und kompostierbare Abfä lle jährlich entsprechend den Leitsätzen für die Preisermi ttlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) neu kalkuliert. Gleichzeitig bleibt der Einfluss der Stadt Köln auf alle abfallwirtschaftlichen Entscheidungen durch ihre Vertretung in den entsprechenden Aufsichtsräten und über die Ratsgremien erhal ten. Bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln waren im Berichtsjahr keine Mitarbeitenden unmittelbar beschä ftigt. Die Aufgaben wurden durch Bedienstete des Dezernates Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wahrgenommen. Die dynamische Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen hält weiter an. Gesetzesinitiativen stärken den Ressourcen-, Umwelt- und Klimaschutz und tragen so zur Verbreitung der Kreislaufwirtschaft bei. Der in 2022 geplante und seit 2024 umgesetzte Einbezug der Abfallverbrennung in den Brennstoffemissionshandel hat über die CO2-Bepreisung die Entsorgungskosten von Restabfall deutlich gesteigert. Im Rahmen des Einbezugs von Restabfallverbrennungsanlagen in das Brennstoffemissionshandelsgesetz werden die in den Folgejahren weiter steigenden CO2-Preise zu einer weiteren Gebührenwirkung führen. Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz erhält die Stadt Köln als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Möglichkeit, anteilig Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Einwegverpackungen im öffentlichen Raum zur Erstattung geltend machen zu können. Die Verhandlungen über eine Folgevereinbarung für 2025 bis 2027 mit den Dualen Systemen zur Sammlung und Verwertung von Verpackungen aus Pappe, Papier und Kartonagen ( PPK) werden in 2024 aufgenommen. Eine Nebenentgeltvereinbarung soll in 2024 auch rückwirkend ab 2020 abgeschlossen werden. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/13 In 2022 ist das Aufkommen der gemischten Siedlungsabfälle gegenüber 2021 weiter gesunken. Insgesamt ist in 2022 sowohl pro Kopf in K ilogramm als auch die Gesamtabfa llmenge in Su mme gesunken. In 2022 ist eine Verringerung der Gesamtabfa llmenge um rund 7 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Der Rückgang der Restmü llmenge um 5,3 % und der Pro -Kopf-Menge um 44 kg (minus 8,1 %) ist im Sinne des Zero -Waste-Konzepts das vorsieht, mög lichst viel (Rest -) Abfall zu reduzieren eine positive Entwicklung. Die Recyclingquoten sind in 2022 etwas gesunken, entwickeln sich im Gesamten aber weiter im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der Ante il der stofflich verwerteten Abfä lle lag in 2022 nur knapp unter dem Zielwert des Abfallwirtschaftskonzepts für 2027 und ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Der Anschlussgrad der Wertstofffraktionen konnte demgegenüber weiter gesteigert werden. Die Beseitigung von wilden Müllablagerungen hatte vor dem Hintergrund einer verstärkten Nutzung des öffentlichen Raums einen hohen Stellenwert. Der Umgang mit Littering und die Verbesserung der Stadtsauberkeit bleibt ein Handlungsschwerpunkt. Digitale Angebote zur Beratung, Information und Kommunikation rund um Abfall werden weiterhin verstärk t nachgefragt. Die Leistungsfähigkeit der Abfallentsorgung und Straßenreinigung war im Berichtszeitraum durchweg gewährleistet. Die Entsorgungssicherheit war zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. Die Erstellung des Zero Waste-Konzepts wurde in 2023 abgeschlossen. Die Umsetzung ist in 2024 gestartet. Der Masterplan Sauberkeit so ll im Laufe von 2024 zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln eingebracht und anschließend umgesetzt werden. elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/14 In 2022 und 2023 wurde auf Grundlage des betriebsspezifischen Risikofrüherkennungssystems das Risikomanagement weiterentwickelt und über die Risikoentwicklung der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln informiert. Auf Grundlage der betriebsspezifischen Liquiditätsrichtlinie wurde der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln auch hinsichtlich des Liquiditätsreporting informiert. Köln, den 22. Mai 2024 Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln gez. William Wolfgramm Erster Betriebsleiter gez. Dr. Thomas Kreitsch Geschäftsführender Betriebsleiter elektronische Kopie elektronische Kopie elektronische Kopie elektronische Kopie elektronische Kopie elektronische Kopie Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln V/6 Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unse rer Prüfung feststellen.“ Köln, den 30. Juli 2024 DORNBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft rendt Wirtschaftsprüfer -»RTSCHAnS- PRÜFUNGS- GE6ELLSCHAFT, sfr^er Wirtschaftsprüfer
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 3051/2024 Freigabedatum 17.10.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Jahresabschluss 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2022 fest und beschließt, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 28.11.2024 Finanzausschuss 09.12.2024 Rat 12.12.2024 2 Begründung: Nach § 4 Abs. 1 Buchstabe c der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Ab- fallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln entscheidet der Rat über die Feststellung des Jahresab- schlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses. Der Jahresabschluss 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln ist in Anlage beigefügt und besteht aus: • Bilanz zum 31.12.2022, • Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2022, • Anhang zum Jahresabschluss 2022, • Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022, • Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers. Anlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3051/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.10.2024
- Erstellt
- 02.10.2024 10:11