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3051/2024

Jahresabschluss 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.10.2024

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Anlage 2 Ergänzung Haushaltsmäßige Auswirkungen

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Ansehen

Anlage 1 AWB Jahresabschluss 2022

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 Ergänzung Haushaltsmäßige Auswirkungen

848 Zeichen

Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab 
Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Anlage 1 AWB Jahresabschluss 2022

39062 Zeichen

Jahresabschluss 
 
 
zum 31. Dezember 2022 
 
und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 
 
 
 
 
 
 
 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln  
 
 
Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
elektronische Kopie

I
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln , Köln
Bilanz zum 31. Dezember 2022
A K T I V A
31.12.2022 31.12.2021
€ €
A. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 12.667.011,91 12.874.326,81
2. Forderungen gegen die Stadt Köln 12.336.620,11 11.161.614,69
3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.998.978,46 29.002.610,48 57.383,68 24.093.325,18
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.345.860,00 884.884,83
30.348.470,48 24.978.210,01
30.348.470,48 24.978.210,01
P A S S I V A
31.12.2022 31.12.2021
€ €
A. EIGENKAPITAL
I. Stammkapital 511.292,00 511.292,00
II. Allgemeine Rücklage 11.539.205,86 11.539.205,86
III. Bilanzgewinn/-verlust 2.117.150,90 -2.395.240,06
- davon Verlustvortrag: € -2.395.240,06 (Vorjahr: € -9.358.265,97)
- davon laufendes Ergebnis: € 4.512.390,96 (Vorjahr: € 6.963.025,91)
14.167.648,76 9.655.257,80
B. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 225.966,00 183.241,00
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.000.000,00 800.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.117.612,83 13.607.708,95
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln und anderen Eigenbetrieben 1.796.263,64 691.023,01
4. Sonstige Verbindlichkeiten 40.979,25 40.979,25
- davon aus Steuern: € 40.979,25 (Vorjahr: € 40.979,25)
15.954.855,72 15.139.711,21
30.348.470,48 24.978.210,01
elektronische Kopie

II
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
2022 2021
€ €
1. Umsatzerlöse 251.023.763,76 251.382.033,48
2. Sonstige betriebliche Erträge 0,00 4.515.500,93
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 243.678.187,54 245.596.380,39
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.797.478,43 3.290.806,27
5. Sonstige Zinsen und ähn liche Erträge 15.221,60 2.669,02
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 49.720,14 21.614,17
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.208,29 28.376,69
8. Ergebnis nach Steuern/
Jahresüberschuss 4.512.390,96 6.963.025,91
9. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -2.395.240,06 -9.358.265,97
10. Bilanzgewinn/-verlust 2.117.150,90 -2.395.240,06
elektronische Kopie

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/1
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2022
Allgemeine Angaben
Gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein -Westfalen (EigVO NRW) ist 
durch den Eigenbetrieb AWB für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresab-
schluss aufzustellen, der aus der B ilanz, der Gewinn - und Verlustrechnung und dem Anhang 
besteht. Die a llgemeinen Vorschriften, die Ansat zvorschriften, die Vor schriften über die B ilanz 
und die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über 
den Anhang für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des 
Handelsgesetzbuches finden sinngemäß Anwendung, sofe rn sich aus der EigVO NRW nichts 
anderes ergibt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und 
Verlustrechnung
Angaben zur Bilanz 
Aktiva
Die Forderungen aus Lieferungen u nd Leistungen betreffen im Wesentlichen Veranlagun -
gen durch das Duale System 10.589) und die AWB GmbH 1.865). 
Die Forderungen gegen die Stadt Köln betreffen im Wesentlichen Ansprüche gegen das 
11.169). Die ausgewiesenen Forderungen gegen das Steueram t beruhen auf an-
teilsmäßiger Zuteilung von Gebühren aus dem Gesamtgebührenaufkommen der Stadt.
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/2
Die in der B ilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten, wobei die 
Vor- jahreszahlen stets in Kla mmern unter den betreffenden Zahlen des Wirt schaftsjahres 
2022 ausgewiesen werden:
Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2022 mehr als
(31.12.2021) bis 1 Jahr 1 Jahr
1. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 12.667.011,91 12.667.011,91 0,00
(12.874.326,81) (12.874.326,81) (0,00)
2. Forderungen gegen die Stadt Köln 12.336.620,11 12.336.620,11 0,00
(11.161.614,69) (11.161.614,69) (0,00)
3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.998.978,46 3.998.978,46 0,00
(57.383,68) (57.383,68) (0,00)
29.002.610,48 29.002.610,48 0,00
(24.093.325,18) (24.093.325,18) (0,00)
Der Mittelzufluss aus Gebühreneinnahmen erfolgt vornehmlich über die monatliche bzw. 
quar- talsweise Weiterleitung der Gebühreneinnahmen des Kassen - und Steueramtes der 
Stadt Köln. Mit diesen Mitteln müssen die Aufwendungen des Eigenbetriebes AWB bis zum 
nächsten Gebühreneinzug finanziert werden. Die erforder liche Liquidität wird ggfs. durch 
Aufnahme von Tages- bzw. Termingeld am Geldmarkt sichergestellt.
Die über den laufenden Bedarf hinaus zur Verfügung stehenden Mittel wurden kurzfristig 
als Tages- bzw. Monatsgeld angelegt.
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/3
Passiva
Entwicklung des Eigenkapitals:
Um- Jahres-
1.1.2022 Zuführung buchung ergebnis 31.12.2022
Stammkapital 511 511
Allgemeine Rücklage 11.539 0 11.539
Verlustvortrag -9.358 6.963 -2.395
Jahresüberschuss 6.963 -6.963 4.512 4.512
Summe 9.655 0 4.512 14.167
Gemäß § 9 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital 
511.292,00. Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Jahr 
2022 wie folgt:
1.1.2022
Inan-
spruch-
nahme
Auf-
lösung
Zu-
führung 31.12.2022
Prüfungs- und Beratungskosten 23 0 0 43 66
Nachsortierungsgebühren 160 0 0 0 160
183 0 0 43 226
Der Ansatz der Rückstellungen erfolgt in Höhe der Erfüllungsbeträge, die nach vernünftiger 
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. 
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/4
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten, wobei 
die Vorjahreszahlen stets in Klammern unter den betreffenden Zahlen des Wirtschaftsjahres 
2022 ausgewiesen werden:
Gesamtbetrag Davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2022
(31.12.2021)
bis 1 Jahr 1 - 5 Jahre Über 5
Jahre
1. Verbindlichkeiten
Gegenüber Kreditinstituten 4.000.000,00 4.000.000,00 0,00 0,00
(800.000,00) (800.000,00) (0,00) (0,00)
2. Verbindlichkeiten aus Liefe-
rungen und Leistungen 10.117.612,83 10.117.612,83 0,00 0,00
(13.607.708,95) (13.607.708,95) (0,00) (0,00)
3. Verbindlichkeiten
gegenüber der Stadt Köln 
und anderen
Eigenbetrieben 1.796.263,64 1.796.263,64 0,00 0,00
(691.023,01) (691.023,01) (0,00) (0,00)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 40.979,25 40.979,25 0,00 0,00
(40.979,25) (40.979,25) (0,00) (0,00)
15.594.855,72 15.594.855,72 0,00 0,00
(15.139.711,21) (15.139.711,21) (0,00) (0,00)
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln resultieren im Wesentlichen aus der 
Abrech- nung der Verwaltungskostenerstattung für die Kosten des Eigenbetriebs in 2022.
Die Verbindlichkeiten sind nicht gesichert. Sie sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/5
Sonstige finanzielle Verpflichtungen zum 31. Dezember 2022, die nicht in der Bilanz 
erschei- nen, bestehen aus folgenden Verträgen (berücksichtigt bei einem Jahresvolumen 
Grundvertrag Abfallentsorgung
2023-2025 nach 2025
Laufzeit bis: 31.12.2033
3 Jahre 9 Jahre
Plankosten p. a. 113.058 339.174 1.017.522
Grundvertrag Straßenreinigung
Laufzeit bis: 31.12.2033
3 Jahre 9 Jahre
Plankosten p. a. 59.176 177.528 535.584
Müllverbrennung/Kompostierung
Laufzeit bis: 01.07.2035
3 Jahre 0,5 Jahre
Plankosten p. a. 58.400 175.200 29.200
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Der Eigenbetrieb AWB erbringt ausschließlich Inlands-Umsatzerlöse, die sich wie folgt nach 
Erlösgruppen untergliedern lassen:
2022 2021
Abfallbeseitigung 178.676 177.125
Straßenreinigung 63.159 62.608
Duale Systeme Mitbenutzungsentgelt-BgA 8.336 10.297
Elektrogeräte-BgA 4 32
Alttextilienentsorgung 849 1.320
251.024 251.382
elektronische Kopie

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/6
Die einzelnen Gebührensätze für die Abfa llbeseitigung und die Straßenreinigung sind in den 
jeweiligen Satzungen für 2022 veröffentlicht.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 243.678.187,54
betreffen im Wesentlichen folgende Positionen:
- Verbrennungs-/Kompostierungskosten: 54.590
- Aufwendungen für Abfallsammlung und -transport: 123.347
- Aufwendungen für Straßenreinigung: 62.735
- Alttextilienentsorgung: 1.665
- Abfallberatung und Containerstandortreinigung-BgA: 1.342
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Verwaltungs-
2.387 und laufende 
Kosten des Eigenbetriebes AWB für Gebühren und Beiträge, Beratung und Veranstaltungen.
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen 50) bilden den Aufwand für die laufende 
Aufrechterhaltung der erforderlichen Liquidität ab.
Sonstige Angaben
Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt , es entfällt in voller Höhe auf
Abschlussprüfungsleistungen.
Im Wirtschaftsjahr 2022 waren bei dem Eigenbetrieb AWB keine unmittelbar beschäftigten 
Personen tätig.
Während des Wirtschaftsjahres 2022 wurde die Betriebsleitung wie folgt wahrgenommen: 
Erster Betriebsleiter war Herr William Wolfgramm als Beigeordneter der Stadt Köln für 
Klima, Umwelt, Grün und Liegenscha ften. Geschäftsführender Betriebsleiter war Herr Dr. 
Thomas Kreitsch.
Weder den Angehörigen der Betriebsleitung noch den Mitgliedern des 
Betriebsausschusses wurden durch den Eigenbetrieb AWB Bezüge gewährt.
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln III/7
Vor dem Hintergrund des kommunalen Wahlergebnisses und der daraus resultierenden konsti
tuierenden Ratssitzung am 5. November 2020 erfolgte ebenfalls die Neubenennung der 
Betriebsausschussmitglieder.
Denise Abé, Fraktionsgeschäftsführer
- Ausschussvorsitzender -
Christian Achtelik, Energie- und 
Umweltberater Polina Frebel, 
Dolmetscherin
Christiane Martin, Texterin 
Robert Schallehn, Biologe
Ursula Schlömer, kfm. Angestellte 
Dr. John Akude, 
Politikwissenschaftler Constanze 
Aengenvoort, Referatsleiterin 
Christiane Jäger,
Verwaltungsangestellte
Florian Weber, Wirtschaftsinformatiker 
Uschi Röhrig, Rentnerin
Dr. Rolf Albach, Chemiker
Rafael Christof Struwe, Rechtsanwalt 
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt dem Betriebsausschuss vor, den Jahresüber schuss auf neue 
Rechnung vorzutragen.
Köln, den 22. Mai 2024
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
gez.
William Wolfgramm
Erster Betriebsleiter
gez.
Dr. Thomas Kreitsch
Geschäftsführender Betriebsleiter
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/1
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022
1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Stadt Köln ist gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Landes Nordrhein-
Westfalen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) dafür verantwortlich, die auf ihrem 
Gebiet anfallenden Abfälle zu entsorgen. Diese Aufgabe nimmt die eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln wahr; sie besteht in der aktuellen 
Organisationsform seit dem 1. Januar 1998. Der örE kann sich zur Aufgabenwahrnehmung Dritter 
bedienen. Ebenso ist die Stadt Köln gemäß § 1 Abs. 1 und 2 des Straßenreinigungsgesetzes des 
Landes Nordrhein-Westfalen für die Straßenreinigung innerhalb geschlossener Ortslagen und 
hinsichtlich Ortsdurchfahrten sowie für den Winterdienst verantwortlich.
Die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) und die AVG Abfallverwertungs- und 
Entsorgungsgesellschaft mbH (AVG) sind mit der operativen Aufgabenwahrnehmung beauftragt. 
Die AWB stellt die Abfallsa mmlung und den -transport (Müllabfuhr), die Straßenreinigung und den 
Winterdienst sicher. Die AVG s tellt die Abfallentsor gung und -verwertung sicher, kompostiert u nd 
vergärt Bioabfälle, sortiert und verwertet Gewerbeabfä lle und verbrennt anfallenden Restabfa ll. Bei 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln verbleiben somit 
diesbezüglich keine operativen Aufgaben.
Die Gesetzgebung auf europäischer, Bundes- und Landesebene vollzieht hinsichtlich der 
Kreislaufwirtschaft seit einigen Jahren eine sehr dynamisch e Entwicklung. Auch im Jahr 2022 sind 
zahlreiche neue Verordnungen und Nove llierungen auf den Weg gebracht worden.
elektronische Kopie

Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/2
Europarechtliche Rahmenbedingungen
größeres Gewicht erhält auch die Taxonomie-Verordnung der EU ((EU) 2020/852). Die Taxonomie 
verfolgt das Ziel, ein EU-weites Klassifizierungssystem für die Bewertung ökologischer 
Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Aktivitäten zu etablieren. Dies soll das Vertrauen bei Investoren 
stärken, grüne Investitionen transparenter und attraktiver machen und Anleger*innen vor 
Greenwashing schützen. Um im Sinne der Taxonomie als nachhaltig eingestu ft zu wer den, muss 
eine wirtschaftliche Tätigkeit zu einem der sechs ökologischen Ziele beitragen, die anderen 
ökologischen Ziele en
Die sechs Ziele 
gemäß der Taxonomie sind:
Klimaschutz,
Anpassung an den Klimawandel,
Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser - und Meeresressourcen,
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
Vermeidung und Verminderung der Umweltver schmutzung,
Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
Dieses Bewertungsschema wird zunehmend auch auf die Abfallwirtschaft übertragen. Um die 
Abfallmengen zu reduzieren und mehr Abfall wiederzuverwenden, hat die EU-Kommission im 
Rahmen des Kreislaufwirtschaft-Aktionsplans eine Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie 
(Richtlinie 2008/98/EG) 2023 umgesetzt. Die Abfallrahmenrichtlinie gewährleistet eine 
ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung und soll die Wiederverwendung gegenüber der Verwertung 
und Beseitigung von Abfa ll fördern. Zu den Abfallströmen, die dari n als Schwe rpunkte behandelt 
wurden, gehören Lebensmittelabfälle, Alttextilien und Altöl. Die Ziele der Initiative im Einzelnen sind:
Verringerung des Abfallaufkommens,
Verbesserung der getrennten Abfa llsammlung im Interesse optimaler Re cyclingergebnisse, 
auch durch Vermeidung der Verunreinigung von verwertbaren Abfä llen und
Steigerung der Menge gesammelter und im Einklang mit der Abfallhierarchie behandelter 
Altöle.
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/3
Um die Recyclingquote ermitteln zu können, wurde in 2022 von einer bisher inputbasierten auf eine 
outputbasierte Berechnungsmethode umgestellt.
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 17.01.2023 dem Bericht des 
Umweltausschusses zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Überarbeitung der EU-Verordnung 
1013/2006 über die Verbringung von Abfällen zugestimmt und damit neue Regeln für die 
Abfallverbringung angenommen. Im Mittelpunkt steht dabei der Im- und Export von 
Kunststoffabfällen innerhalb und außerhalb der EU. So soll insbesondere der Export von 
Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Drittstaaten verhindert werden.
Bundesrechtliche Rahmenbedingungen
Der zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 26. November 2021 geschlossene 
Koalitionsvertrag betont den Klimaschutz, u. a. die Kreislaufwirtschaft, im Sinne des European Green 
Deal. Bei umfänglicher und konsequenter Umsetzung wird dadurch ein geringeres 
Abfallgesamtaufkommen umgesetzt und die Kreislaufwirtschaft weiter gefördert.
Die EU-Kunststoffrichtlinie sieht vor, dass sich Hersteller*innen an den kommunalen 
Reinigungskosten beteiligen müssen, insbesondere Reinigung von Zigarettenkippen und To-Go-
Verpackungen im öffentlichen Raum. Die praktische Umsetzung der Richtlinie und die 
Kostenbeteiligung wurde durch die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EKVerbotsV) und über das 
Einwegkunststofffondsgesetz in 2023 konkretisiert. Seit 2023 gilt ebenfalls eine 
Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen.
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von 
Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2022 geändert. Dadurch 
wurden Maßnahmen zur Steigerung der Sa mmelmenge sowie zur Stärkung der Vorbereitung zur 
Wiederverwendung implementiert.
Die sogenannte kleine Novelle der Bioabfallverordnung (Verordnung über die Verwertung von 
Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV)) ist 
am 5. Mai 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Leitziel der Novelle besteht darin, den 
Fremdstoffgehalt in Komposten, insbesondere Kunststo ffe, weiter zu r eduzieren. Die Novellierung 
der BioAbfV ist in Teilen in 2023 in Kraft getreten.
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/4
Mit der Mantelverordnung für Ersatzbausto ffe und Bodenschutz so ll die Verwert ung mineralischer 
Abfälle bundeseinheitlich geregelt werden. Das Regelungsvorhaben umfasst die Änderung mehrerer 
Einzelverordnungen und die Einführung einer Ersatzbausto ffverordnung:
Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV),
Neuschaffung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV),
Änderung der Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung.
Die Verordnung hat vorrangig den Schutz von Mensch und Umwelt vor Schadstoffen insbesondere 
den Schutz von Böden und Grundwasser bei der Verwendung minera lischer Ersatzbaustoffe zum 
Ziel. Gleichzeitig soll im Sinne der Kreislaufwirtschaft die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen 
vermieden werden, indem möglichst hohe Verwertungsquoten für mineralische Abfälle erreicht 
werden. Im September 2022 hat das Bundesumweltministerium den Entwurf einer überarbeiteten 
EBV vorgelegt. Die BBodSchV und EBV sind am 1 August 2023 in Kraft getreten.
Mit dem 2. Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), das am 
16. November 2022 in Kra ft getreten ist, wurden wesentliche Konkretisierungen und Ergänzungen 
hinsichtlich des Anwendungsbereichs des nationalen Emissionshandel ssystems für den Zeitraum 
ab 2023 vorgenommen. Seit 2024 unterliegen die CO2-Emissionen aus der Mü llverbrennung der 
CO2-Bepreisung . Dies wirkt sich auf die Gebühren aus.
Landesrechtliche Rahmenbedingungen
Die am 27. März 2019 von der Landesregierung NRW beschlossene Anpassung des 
Landesabfallgesetzes (LAbfG) zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) NRW ist am 19. Februar 
2022 in Kra ft getreten. Die Novellierung und Umbenennung hat zum Ziel, das Landesabfa llgesetz 
mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem europäischen Abfa llrecht zu harmonisieren.
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/5
2. Allgemeine Geschäftsentwicklung
Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Aufgabenträger der 
Abfallwirtschaft und Straßenreinigung der Stadt Köln ist und nur die Durchführung der operativen
Aufgaben und die Entsorgung der Abfälle Dritten übertragen wurde, behält die Stadt Köln ihre 
gesetzliche Verantwortung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) bei und bestimmt nach 
wie vor die Kölner Abfallpolitik (z. B. Abfallwirtschaftskonzept, Abfallsatzung, Abfallgebühren-
satzung, Straßenreinigungssatzung inkl. Straßenreinigungsgebühren). Die eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln trägt Sorge für die ordnungsgemäße 
Aufgabenerledigung durch Dritte. Entsprechende Kontrollrechte sind vertraglich geregelt.
Leistungsaustauschbeziehungen mit Geschäftspartnern bestehen - abgesehen von der AWB und 
AVG - u. a. mit den Dualen Systemen sowie dem Steueramt, der Kämmerei, dem Rechts- und
Versicherungsamt sowie dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt.
Abfallpolitische Entwicklungen
In 2022 wurde die vom Rat beau ftragte Untersuchung des Abfa llgebührenmodells abgeschlossen. 
Das Ziel war es, Mög lichkeiten zu finden, das bisherige Finanzierungsmode ll zu verbessern, ohne 
dabei Nachteile an anderer Stelle für die Gebührenzahlenden zu verursachen. In 2023 wurde das 
weitere Vorgehen dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln zur weiteren 
Entscheidung vorgelegt. Es wurde entschieden, auf Grundlage der Ergebnisse aus dem aktuell 
laufenden Pilotprojekt zur Anschlussverpflichtung an die Biotonne und aus der aktuell
durchgeführten Hausmüllanalyse über etwaige Änderungen am Abfallgebührenmodell zu einem 
späteren Zeitpunkt zu entscheiden.
Um dem Ziel der verstärkten Abfallvermeidung näher zu kommen, hat der Rat der Stadt Köln in 2021 
beschlossen, ein Zero-Waste-Konzept für Köln zu entwickeln. Das Konzept wurde in 2022 und 2023 
erarbeitet und im Dezember 2023 zur Umsetzung beschlossen. Die Umsetzung ist in 2024 
angelaufen.
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/6
Am 27. Apr il 2022 hat der Rat der Stadt Köln die Stadtverwaltung und die AWB beau ftragt, einen 
Masterplan Sauberkeit unter Betei ligung der Bürger*innen und weiterer Stakeholder zu erarbeiten. 
Hierbei sollen geeignete Maßnahmen entwickelt werden, um die Sta dtsauberkeit weiter zu erhöhen 
und die Menschen in der Stadt stärker  für ihre Verantwortung zur Sauberkeit zu sensib ilisieren. Als 
Basis des Projekts wurde in 2022 ein Status quo-Bericht erarbeitet und eine externe Begleitung des 
Projekts ausgeschrieben und beauftragt. Das Projekt wurde in 2023 durchgeführt. Eine 
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln ist in 2024 vorgesehen.
Am 29. September 2022 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, einen Modellversuch für die 
Einführung einer Pflichtbiotonne in Köln umzusetzen. Infolgedessen wurde ein Konzept für ein 
Pilotprojekt erarbeitet, welches der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln im Mai 
2023 zur Umsetzung entschieden hat. Das Projekt wird seit Ende 2023 / Anfang 2024 umgesetzt.
Um auf die veränderten Rahmenbedingungen durch die verstärkte Nutzung des öffentlichen 
Raumes und das Litteringaufkommen zu reagieren, hat die AWB im Rahmen eines Pilotprojekts im 
Stadtbezirk Porz in 2022 eine zusätzliche Leerung von Papierkörben sowie die zusätzliche 
Reinigung von Hotspots getestet. Anlieger*innen wurden durch Plakate und Flyer über ihre 
Verantwortung zur Sauberkeit informier t. Es konnte ein wichti ger Beitrag für mehr Stadtsauberkeit 
geleistet werden, sodass das Pilotprojekt in 2023 und 2024, durch die Stadt Köln finanziert,
fortgeführt und weitere Bereiche in Kalk und Mülheim einbezogen wurden .
In regelmäßigen Abständen untersuchen die AWB die Zusammensetzung des Abfalls in der 
Restmülltonne. Die Erkenntnisse der Untersuchung sind für wesentliche abfallwirtschaftliche 
Entscheidungen von wichtiger Bedeutung und dienen unter anderem dazu festzustel len, wie viele 
Wertstoffanteile sich noch im Restmü ll befinden und gegebenenfa lls durch geeignete Maßnahmen 
abgeschöpft werden können. Die letzte Untersuchung fand 2016 sta tt. In 2022 wurde die nächste 
Hausmüllanalyse vorbereitet, die seit 2023 durchgeführt wird.
Die Verhandlungen mit den Dualen Systemen über eine Folgevereinbarung für 2022 bis 2024 zur 
Sammlung und Verwertung von Verpackungen aus Pappe, Papier und Kartonagen (PPK) auf 
Grundlage des Verpackungsgesetzes wurden in 2023 abgeschlossen. Eine aktualisierte 
Nebenentgeltvereinbarung für die Reinigung von Altglascontainerstandplätzen und 
verpackungsbezogene Abfallberatung ist rückwirkend ab 2020 noch abzuschließen. Die 
Abstimmungen mit den Dualen Systemen dafür laufen derzeit.
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/7
Abfallwirtschaftliche Entwicklung
Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der Nachwirkungen der Pandemie kam es 
infolgedessen zu Störungen von Lieferketten, Lieferausfällen von Ersatzteilen und langen, nicht 
planbaren Lieferzeiten. Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle kam es bei der A WB stellenweise zu 
personellen Engpässen so musste Ende Oktober 2022 der Leerungsrhythmus der Biotonne einen 
Monat früher als üblich von einem wöchentlichen auf einen zweiwöchentlichen Rhythmus umgestellt 
werden. Die AWB hat sich bemüht, flexibel auf diese Herausforderungen zu reagieren.
Infolge von Infektionsschutzmaßnahmen gab es auch in 2022 vorübergehend Einschränkungen 
hinsichtlich einiger Leistungen; im Laufe des Jahres konnten jedoch alle wieder vollumfänglich 
fortgeführt werden. Dies betraf vor a llem den regulären Betrieb d er Wertstoffcenter der Stadt Köln . 
Auch die pädagogische Beratung in Kindertage sstätten und Schulen findet seit Juni 2022 in vollem 
Umfang statt.
Digitale Angebote zur Beratung, Information und Kommunikation per E-Mail, App, Telefon oder 
online über die Webseite und Social-Media-Kanäle haben im Kontakt mit den Bürger*innen abermals 
eine große Bedeutung erfahren und bewarben regelmäßig wichtige Themen wie pädagogische 
Bildungsmaßnahmen und Abfallvermeidungstipps. Seit Mitte 2022 findet die Bildungsarbeit und 
Umweltberatung in vollem Umfang statt die in der Pandemie-Zeit entwickelten Methoden konnten 
auf zahlreichen Veranstaltungen, bei diversen B ildungs- und Aufklärungsaktionen in den Veedeln 
eingesetzt werden.
Aufgrund des verstärkten Außerhausverzehrs wurden die Papierkörbe im ö ffentlichen Straßenland, 
insbesondere im Umfeld von entsprechenden Verkauf sstellen, sehr stark genutz t. Hinzu ko mmen 
die Services diverser Liefer - und Bringdienste, die Außerhaus -Essensbestellungen nicht mehr nur 
an eine Wohnadresse, sondern auch direkt in Parks und Grünanlagen liefern (u. a. 
Mediterranisierung, Folgen der Corona-Pandemie).
Die Zahl der Beschwerden über mangelnde Stadtsauberkeit und wilde Müllablagerungen ist im 
Vergleich zum Vorjahr um 3,7 % auf über 19.000 Meldungen gestiegen. Seit 2016 nehmen die 
Meldungen stetig zu.
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/8
In den vergangenen Jahren konnten demgegenüber die g emischten Siedlungsabfälle immer weiter 
reduziert werden, entsprechend stieg die Wertstofftrennung weiter an. Hervorzuheben ist, dass nicht 
nur Köln in 2022 einen historischen Abfallmengenrückgang in a llen Fraktionen zu verzeichnen ha t, 
sondern insgesamt a uch alle anderen Kommunen Nordrhein -Westfalens. Es ist eine Verringeru ng 
der Gesamtabfallmenge um rund 7 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Der Rückgang der 
Restmüllmenge um 5,3 % und der Pro-Kopf-Menge um 44 kg ist im Sinne des Zero-Waste-Konzepts 
das vorsieht, möglichst viel (Rest-) Abfall zu reduzieren eine positive Entwicklung.
Die Entwicklung des Anschlussgrades aller Wertstoffe im Holsystem ist weiterhin positiv. Die 
gesammelte Tonnage aller Wertstoffe ist in 2022 insgesamt gesunken, über die Gründe des starken 
Rückgangs der Gesamtabfallmenge und aller darin enthaltenen Fraktionen kann nur spekuliert 
werden: Die Abnahme beim Grünschnitt is t, wie oben bereits beschrieben, witterungsbeding t. Die 
Mengen häuslich anfallenden Restmülls sowie die Mengen an Wertstoffen inklusive biogener Abfälle 
können zurückgegangen sein, weil die Bürger*innen nicht mehr hauptsäch lich mobil arbeiteten und 
einen Teil ihrer Abfä lle im Arbeitsumfeld und nicht vermehrt zuhause entsorgen. Zudem hat infolge 
des Ukraine-Kriegs die Inflation in 2022 gegenüber 2021 erheblich zugenommen, sodass ein 
konsumbedingter Rückgang der Abfallmengen angenommen wird.
Bei den Bioabfällen bedarf es ergänzender Maßnahmen, um das für 2027 avisierte Ziel, die Menge 
an Bioabfällen um 20 % gegenüber 2017 zu steigern, zu erreichen. AWB und AVG Köln ar beiten 
weiterhin an Ko mmunikationskonzepten und P ilotprojekten, um die Akzept anz der Biotonne weiter 
zu erhöhen und auf die erweiterte Befüllung auch mit gekochten Essensresten hinzuweisen.
Die Recyclingquoten sind in 2022 etwas gesun ken, entwickeln sich insgesamt aber weiter im Sinne 
des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der Ante il der stofflich verwerteten Abfälle lag in 2022 nur knapp 
unter dem Zielwert des AWK für 2027 und ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Der 
Anschlussgrad der Wertstofffraktionen konnte demgegenüber weiter gesteiger t werden.
An der schwierigen Erlössituation am Markt für Altkleider , Papier und Elektroaltgeräte hat sich 2022 
grundsätzlich wenig geändert. Die Papiererlöse haben zugelegt, die Erlöse für Altkleider sind weiter 
gefallen. Die Erlöse für Elektroaltgeräte haben sich e benfalls zwar etwas er holt, von einer eigenen 
Verwertung der gesammelten Elektroaltgeräte wurde und wird dennoch weiterhin abgesehen.
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/9
3. Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage im Wirtschaftsjahr
Der Jahresabschluss 2022 weist einen 4.513 aus. Der 
Wirtschaftsplan 2022 hatte dagegen ein ausgeg lichenes Jahresergebnis prognostizier t. Ursächlich 
hierfür war im Wesentlichen der sehr starke Rückgang von Abfallmengen, der zu geringeren 
Entsorgungskosten führte.
4.711 über den geplanten Umsatzerlösen in Höhe 
46.312 242.813 gegenüber 
den tatsächlich angefallenen Aufwendungen 243.678 nur geringfügig zu niedrig geplant.
Es ergibt sich somit ein positives Rohergebnis (Umsatzerlöse abzüg lich Materialaufwand) in Höhe 
7.345 5.786).
Die Verwaltungskosten gemäß Wirtschaftsplan (sonstige betriebliche Aufwendungen) wurden mit 
3.477 (Vorjahr 3.209) gegenüber den tatsächlich angefallenen Kosten von 2.636 (Vorjahr 
3.291) um 841 zu hoch geplant.
4. Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Anwendung finanzieller Leistungsindikatoren ist zur Beurte ilung der Geschä ftstätigkeit in 2022
nicht angemessen, da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfa llwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
aufgrund der Regelungen der GO NRW und der EigVO NRW verpflichtet ist, einnach Aufwendungen 
und Erträgen ausgeglichenes Ergebnis zu erwirtschaften bzw. anderenfalls einen Ausgleich 
gegenüber den Gebührenzahlenden in nachfolgenden Jahren vorzunehmen. Insofern sind 
erwirtschaftete Überschüsse nicht regelmäßig als Leistungssteigerung aufzufassen, da sie zunächst 
ausschließlich eine die bloße Kostendeckung übersteigende Belastung der Gebührenzahlenden 
indizieren.
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/10
5. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Risiken für die Wirtschaftsjahre ab 2023 liegen insbesondere in der Mengenentwi cklung im Bereich
der Entleerungen und der Sammelmengen von Rest- und Biomüll sowie in der Neufassung der
Leistungsaustauschbeziehungen mit den Dualen Systemen auf Grundlage des Verpackungs-
gesetzes und in Systemausfällen.
In 2022 wurde auf Grundlage des in 2021 gemäß § 10 Abs. 1 EigVO NRW aufgestellten 
Risikofrüherkennungssystems der zweite Risikobericht und in 2023 der dri tte Risikobericht in den 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln eingebracht. Steuerungswürdige 
Restrisiken bestehen trotz Gegenmaßnahmen hinsichtlich:
Akzeptanz für notwendige Gebührenveränderungen,
nicht tilgbaren Verlusten,
Gebührenausfällen (endgültige Nieder schlagungen).
Das Risikomanagement baut auf Kennzahlen auf und dient der wirtschaftlichen Steuerung der
Leistungsaustauschbeziehungen mit den Geschäftspartnern. Es verfolg t insbesondere das Ziel, die 
im Wirtschaftszeitraum zu erwart enden Risiken bei a llen Führungs - und Durchführungsprozessen
bewusst zu machen.
Wirtschaftliche Risiken für den Eigenbetrieb sind insbesondere in folgenden Bereichen anzutreffen:
Abweichungen der Ist -Werte bei den zu entsor genden/zu behandelnden Mengen von den 
Planwerten, die zu einer Gefährdung des Plan-Ergebnisses führen,
Entwicklung des Geldmarktzinses,
Abweichungen der veranlagten Leistungsdaten der Abfallbeseitigung zwischen der AWB und 
dem Steueramt.
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/11
Zur Risikominimierung wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
Einrichtung eines Berichtswesens zur Dokumentation von Mengenentwicklung im 
Abfallbereich inkl. Ursachenanalyse und kontinuierlicher Fortführung der Prognose,
kontinuierliche Beobachtung des Geldmarktzinses und Ausnutzung von Zinsdifferenzen,
Abgleich der Leistungsdaten zwischen dem operativen Bereich der Kölner Abfa llwirtschaft
und der Dienststelle, der das Gebühreninkasso obliegt.
Preisänderungsrisiken sind für die Wirtschaftlichkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nicht gegeben, da Entgeltanpassungsbegehren von 
Dienstleistern aufgrund der bestehenden vertrag lichen Regelungen bereits im Vorjahr mitzute ilen 
sind und in der Gebührenkalkulation des entsprechenden Wirtschaftsjahres Berücksichtigung finden
können. Die Refinanzierung des aus Preisänderungen resultierenden Mehraufwandes über 
Gebühreneinnahmen ist damit sichergestellt. Dies gilt auch für rückwirkend geschlossene 
vertragliche Regelungen.
Liquiditätsrisiken werden durch angemessene Rahmenvereinbarungen mit der Sparkasse Köln-
Bonn abgesichert, die bei Bedarf die kurzfristige Bereitstellung von Liquidität sicherstellen. Auf 
Grundlage der in 2022 in Kraft gesetzten betriebsspezifischen Liquiditätsrichtlinie wurde in 2022 und 
2023 der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln im Rahmen des Liquiditäts-
reporting informiert.
6. Vorgänge von besonderer Bedeutung n ach dem Schluss des Wirtschaftsjahres
Vorgänge von besonderer Bedeutung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres liegen nicht vor.
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/12
7. Zusammenfassung und Ausblick
Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln nicht operativ tätig 
wird, reduziert sich der Einfluss auf die Beauftragung privater Leistungsanbieter (im Berichtsjahr
i. W. AWB und AVG) bzw. auf die Überwachung und Steuerung der Leistungserstellung im Einzelfall. 
Die Leistungen der AWB werden entsprechend den vertrag lichen Regelungen nach den tatsächlich 
geleerten Behältern und gereinigten Flächen bzw. den auf der Grundlage der Straßenreinigungs -
satzung veranlagten Frontmetern entgolten. Weitere Leistungen wie die Beseitigung von wilden 
Müllablagerungen im öffentlichen Raum werden auf der Grundlage der geltenden vertraglichen 
Regelungen abgegolten. Von der AVG werden die Entsorgungspreise für Restmüll und 
kompostierbare Abfä lle jährlich entsprechend den Leitsätzen für die Preisermi ttlung aufgrund von 
Selbstkosten (LSP) neu kalkuliert. Gleichzeitig bleibt der Einfluss der Stadt Köln auf alle 
abfallwirtschaftlichen Entscheidungen durch ihre Vertretung in den entsprechenden Aufsichtsräten 
und über die Ratsgremien erhal ten.
Bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln waren im 
Berichtsjahr keine Mitarbeitenden unmittelbar beschä ftigt. Die Aufgaben wurden durch Bedienstete 
des Dezernates Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wahrgenommen.
Die dynamische Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen hält weiter an. 
Gesetzesinitiativen stärken den Ressourcen-, Umwelt- und Klimaschutz und tragen so zur 
Verbreitung der Kreislaufwirtschaft bei. Der in 2022 geplante und seit 2024 umgesetzte Einbezug 
der Abfallverbrennung in den Brennstoffemissionshandel hat über die CO2-Bepreisung die 
Entsorgungskosten von Restabfall deutlich gesteigert. Im Rahmen des Einbezugs von 
Restabfallverbrennungsanlagen in das Brennstoffemissionshandelsgesetz werden die in den 
Folgejahren weiter steigenden CO2-Preise zu einer weiteren Gebührenwirkung führen. Mit dem 
Einwegkunststofffondsgesetz erhält die Stadt Köln als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die 
Möglichkeit, anteilig Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Einwegverpackungen im 
öffentlichen Raum zur Erstattung geltend machen zu können.
Die Verhandlungen über eine Folgevereinbarung für 2025 bis 2027 mit den Dualen Systemen zur 
Sammlung und Verwertung von Verpackungen aus Pappe, Papier und Kartonagen ( PPK) werden 
in 2024 aufgenommen. Eine Nebenentgeltvereinbarung soll in 2024 auch rückwirkend ab 2020 
abgeschlossen werden.
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/13
In 2022 ist das Aufkommen der gemischten Siedlungsabfälle gegenüber 2021 weiter gesunken. 
Insgesamt ist in 2022 sowohl pro Kopf in K ilogramm als auch die Gesamtabfa llmenge in Su mme 
gesunken. In 2022 ist eine Verringerung der Gesamtabfa llmenge um rund 7 % im Vergleich zum 
Vorjahr zu verzeichnen. Der Rückgang der Restmü llmenge um 5,3 % und der Pro -Kopf-Menge um 
44 kg (minus 8,1 %) ist im Sinne des Zero -Waste-Konzepts das vorsieht, mög lichst viel (Rest -) 
Abfall zu reduzieren eine positive Entwicklung.
Die Recyclingquoten sind in 2022 etwas gesunken, entwickeln sich im Gesamten aber weiter im 
Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der Ante il der stofflich verwerteten Abfä lle lag in 2022 nur 
knapp unter dem Zielwert des Abfallwirtschaftskonzepts für 2027 und ist im vergangenen Jahr leicht 
zurückgegangen. Der Anschlussgrad der Wertstofffraktionen konnte demgegenüber weiter 
gesteigert werden.
Die Beseitigung von wilden Müllablagerungen hatte vor dem Hintergrund einer verstärkten 
Nutzung des öffentlichen Raums einen hohen Stellenwert. Der Umgang mit Littering und die 
Verbesserung der Stadtsauberkeit bleibt ein Handlungsschwerpunkt. Digitale Angebote zur 
Beratung, Information und Kommunikation rund um Abfall werden weiterhin verstärk t nachgefragt.
Die Leistungsfähigkeit der Abfallentsorgung und Straßenreinigung war im Berichtszeitraum 
durchweg gewährleistet. Die Entsorgungssicherheit war zu jedem Zeitpunkt sichergestellt.
Die Erstellung des Zero Waste-Konzepts wurde in 2023 abgeschlossen. Die Umsetzung ist in 2024 
gestartet. Der Masterplan Sauberkeit so ll im Laufe von 2024 zur Beschlussfassung durch den Rat 
der Stadt Köln eingebracht und anschließend umgesetzt werden.
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln IV/14
In 2022 und 2023 wurde auf Grundlage des betriebsspezifischen Risikofrüherkennungssystems das 
Risikomanagement weiterentwickelt und über die Risikoentwicklung der Betriebsausschuss 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln informiert. Auf Grundlage der betriebsspezifischen 
Liquiditätsrichtlinie wurde der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln auch 
hinsichtlich des Liquiditätsreporting informiert.
Köln, den 22. Mai 2024
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
gez.
William Wolfgramm
Erster Betriebsleiter
gez.
Dr. Thomas Kreitsch
Geschäftsführender Betriebsleiter
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Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Köln V/6
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten 
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein­
schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unse­
rer Prüfung feststellen.“
Köln, den 30. Juli 2024
DORNBACH GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
rendt
Wirtschaftsprüfer
-»RTSCHAnS- 
PRÜFUNGS- 
GE6ELLSCHAFT,
sfr^er
Wirtschaftsprüfer

Beschlussvorlage Rat

1547 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3051/2024 
Freigabedatum 
17.10.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Jahresabschluss 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb 
der Stadt Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
(EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2022 fest und 
beschließt, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. 
2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 
 
 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 28.11.2024 
Finanzausschuss 09.12.2024 
Rat 12.12.2024

2 
Begründung: 
Nach § 4 Abs. 1 Buchstabe c der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Ab-
fallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln entscheidet der Rat über die Feststellung des Jahresab-
schlusses, die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung eines Jahresverlustes 
und die Entlastung des Betriebsausschusses. 
 
Der Jahresabschluss 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der 
Stadt Köln ist in Anlage beigefügt und besteht aus: 
• Bilanz zum 31.12.2022, 
• Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2022, 
• Anhang zum Jahresabschluss 2022, 
• Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022, 
• Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (3)

28.11.2024 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
09.12.2024 Finanzausschuss
TOP 10.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2024 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3051/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.10.2024
Erstellt
02.10.2024 10:11