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2018/0195

Landeszuschuss in Höhe von 5 Mio. Euro für Projekte im Rahmen der Digitalstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 27.06.2018

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6633 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.08.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Finanzverwaltung 
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 15 10.3 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0195 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
281 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111170 
Kostenstelle: 015-000-7001 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 1111-71 Sachkonto: 5410300/6993000 
 
Betreff: Landeszuschuss in Höhe von 5 Mio. Euro für Projekte im Rahmen der Digitalstadt 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 27.06.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
Zur Finanzierung von Projekten, die städtische Verwaltungseinheiten über die Digitalstadt 
Darmstadt GmbH zur Förderung durch das Land Hessen angemeldet haben, wird folgende 
Vorgehensweise beschlossen: 
 
1. Die für die Projektdurchführung notwendigen Mittel werden in 2018 als über- bzw. 
außerplanmäßige Mittel beim jeweiligen Fachamt bereitgestellt. Die Freigabe wird in 
Abweichung von Ziffer 3.5.7, Abs. 12, 2) und 3) DAH zentral durch den Stadtkämmerer 
vorgenommen. Für 2019 und 2020 werden die Mittel in den Haushalt eingeplant. Der 
Landeszuschuss wird zur Deckung verwendet. Der Eigenanteil wird durch die Stadt abgedeckt.

- 3 - 
 
2. Bei den Projekten der Stadtwirtschaft außerhalb des Magistrats, die über die Digitalstadt 
Darmstadt GmbH zur Förderung durch das Land angemeldet wurden, wird durch die Stadt 
lediglich der Landeszuschuss weitergegeben. Notwendige Vorfinanzierungen sowie der 
Eigenanteil werden von den projektverantwortlichen Einheiten übernommen. 
 
3. Bei von städtischen Verwaltungseinheiten bei der Digitalstadt GmbH beantragten, aber nicht 
zur Förderung beim Land angemeldeten Projekten, ist die Durchführung/Finanzierung über 
separate Vorlagen zu klären. 
 
 
Anlagen: Liste der zur Förderung durch das Land angemeldeten Projekte bei städtischen 
Verwaltungseinheiten und Dritten  
Liste der Quick Wins 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 15.08.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27. Juni 2018  
 
Zur Koordination und Abwicklung des Gesamtprojekts Digitalstadt hat die Stadt die 
Digitalstadt Darmstadt GmbH gegründet. Die GmbH übernimmt insbesondere 
 die Konzeption und Beschreibung des Gesamtprojekts sowie innovativer Einzelprojekte. 
 die Ermittlung der Kostenkalkulationen des Gesamtprojekts, für das Fördermittel beim 
Land Hessen beantragt werden sollen, auf der Basis der von den projektverantwortlichen 
Einheiten zu erstellenden Einzelprojektbeschreibungen und -kalkulationen. 
 die Prüfung der Einzelprojekte hinsichtlich der Förderfähigkeit nach den 
Förderbedingungen des Landes Hessen. 
 die Steuerung, Betreuung und Koordinierung der projektverantwortlichen Einheiten bei der 
Vorbereitung und Umsetzung der Einzelprojekte. 
 die Dokumentation des Verlaufs der Einzelprojekte und des Gesamtprojekts. 
 die Vorprüfung der von den projektverantwortlichen Einheiten zu erbringenden 
Verwendungsnachweise zu den jeweiligen Einzelprojekten. 
 
Für die Durchführung von Projekten im Rahmen der Digitalstadt Darmstadt hat das Land 
Hessen 5 Mio. Euro Zuschuss in Aussicht gestellt. Auf Wunsch des Landes ist der Magistrat der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadt) Zuschussempfänger.  
 
Das Gesamtprojekt Digitalstadt besteht aus einer Vielzahl von Einzelprojekten, die überwiegend 
von der Stadt selbst sowie von Unternehmen aus der Stadtwirtschaft durchgeführt werden. Die 
im Rahmen des Wettbewerbs bewährte Struktur mit Bereichsleads, die sich um die einzelnen 
Themenfelder kümmern und die Schnittstelle zwischen der Digitalstadt Darmstadt GmbH und 
den projektdurchführenden Einheiten bilden, soll weitergeführt werden. 
 
Die Bereichsleads aus Verwaltung und Stadtwirtschaft koordinieren die jeweiligen 
Themenfelder inhaltlich und sind Ansprechpartner*in für die Digitalstadt Darmstadt GmbH und 
die Stadt. In dieser Funktion sorgen die Bereichsleads dafür, dass die projektverantwortlichen 
Einheiten alle nötigen Unterlagen zeitgerecht der Digitalstadt Darmstadt GmbH vorlegen. Die 
Verantwortung für die Ausschreibung und Vergabe der Aufträge sowie die Einhaltung der aus 
dem Zuwendungsbescheid enthaltenden Regeln obliegt den projektverantwortlichen Einheiten. 
 
Der Landeszuschuss wurde am 09.03.2018 beantragt. Derzeit ist der Antrag bei der 
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) in Prüfung. 
 
Bestandteil des Zuschussantrags ist eine Liste mit Teilprojekten, die in die Landesförderung 
aufgenommen werden sollen. Während der Projektlaufzeit können einzelne Teilprojekte noch 
ausgetauscht werden. Die Förderquote bzw. die Höhe des Eigenanteils wird mit dem 
Zuwendungsbescheid festgelegt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde bereits zugesagt. 
 
Vor dem Hintergrund des Modellcharakters des Gesamtprojekts Digitalstadt ergibt sich bei der 
Abwicklung die Besonderheit, dass die Abläufe gegenüber anderen Zuschussverfahren 
umgekehrt sind. Der Zuschuss bzw. die Zuschüsse für die einzelnen Teilprojekte können erst 
dann abgerufen werden, wenn die Projekte bereits durchgeführt und finanziert und vom 
Revisionsamt geprüft worden sind. Bei Projekten, die über das Kalenderjahr hinaus laufen, ist 
ein Teilabruf zum Jahresende möglich. 
 
Für durch Landesmittel geförderte Projekte wird daher eine Zwischenfinanzierung benötigt. Für 
Projekte, die von städtischen Verwaltungseinheiten durchgeführt werden, muss die

Zwischenfinanzierung durch die Stadt sichergestellt werden. Auch der Eigenanteil, der über 
den noch festzulegenden Förderbetrag hinausgeht, muss durch die Stadt übernommen und 
von den zuständigen Fachämtern angemeldet werden. 
 
Vor dem Hintergrund der zeitintensiven Vorarbeiten für den Landeszuschuss wurden einzelne 
Projekte kurzfristig außerhalb der Landesförderung als Quick Wins durch die Digitalstadt 
Darmstadt GmbH vorfinanziert. Weil die Gesellschaft keine eigenen Erträge generiert, sondern 
städtische Zuschüsse erhält, müssen die Mittel für die Quick Wins in 2019 aus dem 
städtischen Haushalt refinanziert werden.   
 
 
Darmstadt, den 27. Juni 2018 
 
Dezernat I       Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch       André Schellenberg 
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

anlage 5

246 Zeichen

Punkt 31: Landeszuschuss in Höhe von 5 Mio. Euro für Projekte im Rahmen der Digitalstadt 
Darmstadt 
 (V-Nr. 2018/0195) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Stimmenthaltung: SPD, FDP und UWIGA

anlage 4

250 Zeichen

Punkt 5: Landeszuschuss in Höhe von 5 Mio. Euro für Projekte im Rahmen der Digitalstadt 
Darmstadt 
 (V-Nr. 2018/0195) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzu-
stimmen. 
 
Stimmenthaltung: Fraktionen SPD und UWIGA

anlage 1

1762 Zeichen

Bereich 
 
Landesförderprojekte                                                        Stand: 29.06.2018 
 
IT-Infrastruktur Smart Lighting / Smart Lampposts (Verbindung zu Mobilität und Handel) 
Handel Digitales Schaufenster - Online-Handelsplattform im Baukastenprinzip 
 Darmstadt App 
 Digitaler Darmstadt Shop 
 Multimediakonzept Handel + Tourismus 
Energie Smart Meter 
Umwelt Smart Home Technology für Zoo Vivarium 
 Einsatz von Sensoren im Bereich der städtischen Infrastruktur der 
Daseinsvorsorge, insbesondere von Füllstandssensoren in der 
Abfallentsorgung und Umweltsensoren 
Cybersicherheit Starke Verschlüsselung aller Daten (Anmeldung, Übertragung und 
Kommunikation mit den Daten, Speichern, Datensicherung) 
Datenplattform Datenplattform 
Sicherheit Lagedarstellung über Drohnen, Videokameras und Bodycamps 
Mobilität Sensoren in Signalanlagen 
 Öffentliches WLAN in Bussen und Straßenbahnen 
 Aufbau Umweltsensornetzes 
 Autonom fahrende Minibusse 
 Smart Parking 
 Qualitätsmanagement Lichtsignalanlagen 
Gesellschaft Zugang zu digitalen Medien für Menschen mit Benachteiligungen ( Inklusion) 
 Aufbau Stadtlabor / Ausbau FabLabs / Durchführung von 
Barcamps/Events / Hackathons zu digitalen Themen im Stadtlabor 
 Datenvisualisierung / Arbeiten an mobilen Modellen vor Ort / Interaktive 
Stadtmodelle 
 W-LAN-Bänke in Stadtteilen 
Verwaltung Darmstadt App 
 GovBot 
Bildung Modellprojekt Digitale Schule 2020 
 Haus der digitalen Medienbildung 
 Digitale Bildungslandkarte 
 Schüler*innenprojekte 
 Eltern-Informationsplattform Schule 
Gesundheit Online Check-in ins Klinikum Darmstadt 
 Vernetzung der Patienten(daten) mit KHs und Gesundheitsdienstleistern 
 Up- und Download von Befunden 
 Digitale Gebäude-Navigation im Klinikum Darmstadt

2018/0195

6582 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.08.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Finanzverwaltung  
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0195 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111170 
Kostenstelle:  015-000-7001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1111-71 Sachkonto: 5410300/6993000  
 
Betreff: Landeszuschuss in Höhe von 5 Mio. Euro für Projekte im Rahm en der Digitalstadt 
Darmstadt 
 
Vorlage vom: 27.06.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
Zur Finanzierung von Projekten, die städtische Verwaltungseinheiten über die Digitalstadt 
Darmstadt GmbH zur Förderung durch das Land Hessen angemeldet haben, wird folgende 
Vorgehensweise beschlossen: 
 
1. Die für die Projektdurchführung notwendigen Mittel werden in 2018 als über- bzw. 
außerplanmäßige Mittel beim jeweiligen Fachamt bereitgestellt. Die Freigabe wird in 
Abweichung von Ziffer 3.5.7, Abs. 12, 2) und 3) DAH zentral durch den Stadtkämmerer 
vorgenommen. Für 2019 und 2020 werden die Mittel in den Haushalt eingeplant. Der 
Landeszuschuss wird zur Deckung verwendet. Der Eigenanteil wird durch die Stadt abgedeckt.

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2. Bei den Projekten der Stadtwirtschaft außerhalb des Magistrats, die über die Digitalstadt 
Darmstadt GmbH zur Förderung durch das Land angemeldet wurden, wird durch die Stadt 
lediglich der Landeszuschuss weitergegeben. Notwendige Vorfinanzierungen sowie der 
Eigenanteil werden von den projektverantwortlichen Einheiten übernommen. 
 
3. Bei von städtischen Verwaltungseinheiten bei der Digitalstadt GmbH beantragten, aber nicht 
zur Förderung beim Land angemeldeten Projekten, ist die Durchführung/Finanzierung über 
separate Vorlagen zu klären. 
 
 
Anlagen: Liste der zur Förderung durch das Land angemeldeten Projekte bei städtischen 
Verwaltungseinheiten und Dritten  
Liste der Quick Wins  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27. Juni 2018 
 
Zur Koordination und Abwicklung des Gesamtprojekts Digitalstadt hat die Stadt die 
Digitalstadt Darmstadt GmbH gegründet. Die GmbH übernimmt insbesondere 
 die Konzeption und Beschreibung des Gesamtprojekts sowie innovativer Einzelprojekte . 
 die Ermittlung der Kostenkalkulationen des Gesamtprojekts, für das Fördermittel beim 
Land Hessen beantragt werden sollen, auf der Basis der von den projektverantwortlichen 
Einheiten zu erstellenden Einzelprojektbeschreibungen und -kalkulationen. 
 die Prüfung der Einzelprojekte hinsichtlich der Förderfähigkeit nach den 
Förderbedingungen des Landes Hessen. 
 die Steuerung, Betreuung und Koordinierung der projektverantwortlichen Einheiten bei der 
Vorbereitung und Umsetzung der Einzelprojekte. 
 die Dokumentation des Verlaufs der Einzelprojekte und des Gesamtprojekts. 
 die Vorprüfung der von den projektverantwortlichen Einheiten zu erbringenden 
Verwendungsnachweise zu den jeweiligen Einzelprojekten. 
 
Für die Durchführung von Projekten im Rahmen der Digitalstadt Darmstadt hat das Land 
Hessen 5 Mio. Euro Zuschuss in Aussicht gestellt. Auf Wunsch des Landes ist der Magistrat der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadt) Zuschussempfänger.  
 
Das Gesamtprojekt Digitalstadt besteht aus einer Vielzahl von Einzelprojekten, die 
überwiegend von der Stadt selbst sowie von Unternehmen aus der Stadtwirtschaft 
durchgeführt werden. Die im Rahmen des Wettbewerbs bewährte Struktur mit Bereichsleads, 
die sich um die einzelnen Themenfelder kümmern und die Schnittstelle zwischen der 
Digitalstadt Darmstadt GmbH und den projektdurchführenden Einheiten bilden, soll 
weitergeführt werden. 
 
Die Bereichsleads aus Verwaltung und Stadtwirtschaft koordinieren die jeweiligen 
Themenfelder inhaltlich und sind Ansprechpartner*in für die Digitalstadt Darmstadt GmbH und 
die Stadt. In dieser Funktion sorgen die Bereichsleads dafür, dass die projektverantwortlichen 
Einheiten alle nötigen Unterlagen zeitgerecht der Digitalstadt Darmstadt GmbH vorlegen. Die 
Verantwortung für die Ausschreibung und Vergabe der Aufträge sowie die Einhaltung  der aus 
dem Zuwendungsbescheid enthaltenden Regeln obliegt den projektverantwortlichen Einheiten.  
 
Der Landeszuschuss wurde am 09.03.2018 beantragt. Derzeit ist der Antrag bei der 
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) in Prüfung. 
 
Bestandteil des Zuschussantrags ist eine Liste mit Teilprojekten, die in die Landesförderung 
aufgenommen werden sollen. Während der Projektlaufzeit können einzelne Teilprojekte noch 
ausgetauscht werden. Die Förderquote bzw. die Höhe des Eigenanteils wird mit dem 
Zuwendungsbescheid festgelegt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde bereits zugesagt. 
 
Vor dem Hintergrund des Modellcharakters des Gesamtprojekts Digitalstadt ergibt sich bei der 
Abwicklung die Besonderheit, dass die Abläufe gegenüber anderen Zuschussverfahren 
umgekehrt sind. Der Zuschuss bzw. die Zuschüsse für die einzelnen Teilprojekte können erst 
dann abgerufen werden, wenn die Projekte bereits durchgeführt und finanziert und vom 
Revisionsamt geprüft worden sind. Bei Projekten, die über das Kalenderjahr hinaus laufen, ist 
ein Teilabruf zum Jahresende möglich. 
 
Für durch Landesmittel geförderte Projekte wird daher eine Zwischenfinanzierung benötigt.  Für 
Projekte, die von städtischen Verwaltungseinheiten durchgeführt werden, muss die

- 4 - 
Zwischenfinanzierung durch die Stadt sichergestellt werden. Auch der Eigenanteil, der über 
den noch festzulegenden Förderbetrag hinausgeht, muss durch die Stadt übernommen und 
von den zuständigen Fachämtern angemeldet werden. 
 
Vor dem Hintergrund der zeitintensiven Vorarbeiten für den Landeszuschuss wurden einzelne 
Projekte kurzfristig außerhalb der Landesförderung als Quick Wins durch die Digitalstadt 
Darmstadt GmbH vorfinanziert. Weil die Gesellschaft keine eigenen Erträge generiert, sondern 
städtische Zuschüsse erhält, müssen die Mittel für die Quick Wins in 2019 aus dem 
städtischen Haushalt refinanziert werden.   
 
 
Darmstadt, den 27. Juni 2018 
 
Dezernat I       Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch       André Schellenberg 
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

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176 Zeichen

Punkt 18: Landeszuschuss in Höhe von 5 Mio. Euro für Projekte im Rahmen der Digitalstadt 
Darmstadt 
 (V-Nr. 2018/0195) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Stimmenthaltung: AfD

anlage 2

568 Zeichen

Bereich 
 
Quick-Win´s                                                                         Stand: 29.06.2018 
 
Bildung Wettbewerb 10xKlassensatz Tablets 
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Cybersicherheit E-Mailverschlüsselung zwischen Stadtgesellschaften 
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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0195
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.06.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00