2018/0195
Landeszuschuss in Höhe von 5 Mio. Euro für Projekte im Rahmen der Digitalstadt Darmstadt
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anlage 3
6633 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
02.08.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Finanzverwaltung
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 15 10.3
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0195
Magistratsbeschluss-Nr.
281
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111170
Kostenstelle: 015-000-7001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1111-71 Sachkonto: 5410300/6993000
Betreff: Landeszuschuss in Höhe von 5 Mio. Euro für Projekte im Rahmen der Digitalstadt
Darmstadt
Vorlage vom: 27.06.2018
Beschlussvorschlag:
Zur Finanzierung von Projekten, die städtische Verwaltungseinheiten über die Digitalstadt
Darmstadt GmbH zur Förderung durch das Land Hessen angemeldet haben, wird folgende
Vorgehensweise beschlossen:
1. Die für die Projektdurchführung notwendigen Mittel werden in 2018 als über- bzw.
außerplanmäßige Mittel beim jeweiligen Fachamt bereitgestellt. Die Freigabe wird in
Abweichung von Ziffer 3.5.7, Abs. 12, 2) und 3) DAH zentral durch den Stadtkämmerer
vorgenommen. Für 2019 und 2020 werden die Mittel in den Haushalt eingeplant. Der
Landeszuschuss wird zur Deckung verwendet. Der Eigenanteil wird durch die Stadt abgedeckt.
- 3 -
2. Bei den Projekten der Stadtwirtschaft außerhalb des Magistrats, die über die Digitalstadt
Darmstadt GmbH zur Förderung durch das Land angemeldet wurden, wird durch die Stadt
lediglich der Landeszuschuss weitergegeben. Notwendige Vorfinanzierungen sowie der
Eigenanteil werden von den projektverantwortlichen Einheiten übernommen.
3. Bei von städtischen Verwaltungseinheiten bei der Digitalstadt GmbH beantragten, aber nicht
zur Förderung beim Land angemeldeten Projekten, ist die Durchführung/Finanzierung über
separate Vorlagen zu klären.
Anlagen: Liste der zur Förderung durch das Land angemeldeten Projekte bei städtischen
Verwaltungseinheiten und Dritten
Liste der Quick Wins
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 15.08.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27. Juni 2018
Zur Koordination und Abwicklung des Gesamtprojekts Digitalstadt hat die Stadt die
Digitalstadt Darmstadt GmbH gegründet. Die GmbH übernimmt insbesondere
die Konzeption und Beschreibung des Gesamtprojekts sowie innovativer Einzelprojekte.
die Ermittlung der Kostenkalkulationen des Gesamtprojekts, für das Fördermittel beim
Land Hessen beantragt werden sollen, auf der Basis der von den projektverantwortlichen
Einheiten zu erstellenden Einzelprojektbeschreibungen und -kalkulationen.
die Prüfung der Einzelprojekte hinsichtlich der Förderfähigkeit nach den
Förderbedingungen des Landes Hessen.
die Steuerung, Betreuung und Koordinierung der projektverantwortlichen Einheiten bei der
Vorbereitung und Umsetzung der Einzelprojekte.
die Dokumentation des Verlaufs der Einzelprojekte und des Gesamtprojekts.
die Vorprüfung der von den projektverantwortlichen Einheiten zu erbringenden
Verwendungsnachweise zu den jeweiligen Einzelprojekten.
Für die Durchführung von Projekten im Rahmen der Digitalstadt Darmstadt hat das Land
Hessen 5 Mio. Euro Zuschuss in Aussicht gestellt. Auf Wunsch des Landes ist der Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadt) Zuschussempfänger.
Das Gesamtprojekt Digitalstadt besteht aus einer Vielzahl von Einzelprojekten, die überwiegend
von der Stadt selbst sowie von Unternehmen aus der Stadtwirtschaft durchgeführt werden. Die
im Rahmen des Wettbewerbs bewährte Struktur mit Bereichsleads, die sich um die einzelnen
Themenfelder kümmern und die Schnittstelle zwischen der Digitalstadt Darmstadt GmbH und
den projektdurchführenden Einheiten bilden, soll weitergeführt werden.
Die Bereichsleads aus Verwaltung und Stadtwirtschaft koordinieren die jeweiligen
Themenfelder inhaltlich und sind Ansprechpartner*in für die Digitalstadt Darmstadt GmbH und
die Stadt. In dieser Funktion sorgen die Bereichsleads dafür, dass die projektverantwortlichen
Einheiten alle nötigen Unterlagen zeitgerecht der Digitalstadt Darmstadt GmbH vorlegen. Die
Verantwortung für die Ausschreibung und Vergabe der Aufträge sowie die Einhaltung der aus
dem Zuwendungsbescheid enthaltenden Regeln obliegt den projektverantwortlichen Einheiten.
Der Landeszuschuss wurde am 09.03.2018 beantragt. Derzeit ist der Antrag bei der
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) in Prüfung.
Bestandteil des Zuschussantrags ist eine Liste mit Teilprojekten, die in die Landesförderung
aufgenommen werden sollen. Während der Projektlaufzeit können einzelne Teilprojekte noch
ausgetauscht werden. Die Förderquote bzw. die Höhe des Eigenanteils wird mit dem
Zuwendungsbescheid festgelegt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde bereits zugesagt.
Vor dem Hintergrund des Modellcharakters des Gesamtprojekts Digitalstadt ergibt sich bei der
Abwicklung die Besonderheit, dass die Abläufe gegenüber anderen Zuschussverfahren
umgekehrt sind. Der Zuschuss bzw. die Zuschüsse für die einzelnen Teilprojekte können erst
dann abgerufen werden, wenn die Projekte bereits durchgeführt und finanziert und vom
Revisionsamt geprüft worden sind. Bei Projekten, die über das Kalenderjahr hinaus laufen, ist
ein Teilabruf zum Jahresende möglich.
Für durch Landesmittel geförderte Projekte wird daher eine Zwischenfinanzierung benötigt. Für
Projekte, die von städtischen Verwaltungseinheiten durchgeführt werden, muss die
Zwischenfinanzierung durch die Stadt sichergestellt werden. Auch der Eigenanteil, der über
den noch festzulegenden Förderbetrag hinausgeht, muss durch die Stadt übernommen und
von den zuständigen Fachämtern angemeldet werden.
Vor dem Hintergrund der zeitintensiven Vorarbeiten für den Landeszuschuss wurden einzelne
Projekte kurzfristig außerhalb der Landesförderung als Quick Wins durch die Digitalstadt
Darmstadt GmbH vorfinanziert. Weil die Gesellschaft keine eigenen Erträge generiert, sondern
städtische Zuschüsse erhält, müssen die Mittel für die Quick Wins in 2019 aus dem
städtischen Haushalt refinanziert werden.
Darmstadt, den 27. Juni 2018
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 5
246 Zeichen
Punkt 31: Landeszuschuss in Höhe von 5 Mio. Euro für Projekte im Rahmen der Digitalstadt Darmstadt (V-Nr. 2018/0195) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD, FDP und UWIGA
anlage 4
250 Zeichen
Punkt 5: Landeszuschuss in Höhe von 5 Mio. Euro für Projekte im Rahmen der Digitalstadt Darmstadt (V-Nr. 2018/0195) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzu- stimmen. Stimmenthaltung: Fraktionen SPD und UWIGA
anlage 1
1762 Zeichen
Bereich Landesförderprojekte Stand: 29.06.2018 IT-Infrastruktur Smart Lighting / Smart Lampposts (Verbindung zu Mobilität und Handel) Handel Digitales Schaufenster - Online-Handelsplattform im Baukastenprinzip Darmstadt App Digitaler Darmstadt Shop Multimediakonzept Handel + Tourismus Energie Smart Meter Umwelt Smart Home Technology für Zoo Vivarium Einsatz von Sensoren im Bereich der städtischen Infrastruktur der Daseinsvorsorge, insbesondere von Füllstandssensoren in der Abfallentsorgung und Umweltsensoren Cybersicherheit Starke Verschlüsselung aller Daten (Anmeldung, Übertragung und Kommunikation mit den Daten, Speichern, Datensicherung) Datenplattform Datenplattform Sicherheit Lagedarstellung über Drohnen, Videokameras und Bodycamps Mobilität Sensoren in Signalanlagen Öffentliches WLAN in Bussen und Straßenbahnen Aufbau Umweltsensornetzes Autonom fahrende Minibusse Smart Parking Qualitätsmanagement Lichtsignalanlagen Gesellschaft Zugang zu digitalen Medien für Menschen mit Benachteiligungen ( Inklusion) Aufbau Stadtlabor / Ausbau FabLabs / Durchführung von Barcamps/Events / Hackathons zu digitalen Themen im Stadtlabor Datenvisualisierung / Arbeiten an mobilen Modellen vor Ort / Interaktive Stadtmodelle W-LAN-Bänke in Stadtteilen Verwaltung Darmstadt App GovBot Bildung Modellprojekt Digitale Schule 2020 Haus der digitalen Medienbildung Digitale Bildungslandkarte Schüler*innenprojekte Eltern-Informationsplattform Schule Gesundheit Online Check-in ins Klinikum Darmstadt Vernetzung der Patienten(daten) mit KHs und Gesundheitsdienstleistern Up- und Download von Befunden Digitale Gebäude-Navigation im Klinikum Darmstadt
2018/0195
6582 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.08.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Finanzverwaltung
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0195
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111170
Kostenstelle: 015-000-7001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1111-71 Sachkonto: 5410300/6993000
Betreff: Landeszuschuss in Höhe von 5 Mio. Euro für Projekte im Rahm en der Digitalstadt
Darmstadt
Vorlage vom: 27.06.2018
Beschlussvorschlag :
Zur Finanzierung von Projekten, die städtische Verwaltungseinheiten über die Digitalstadt
Darmstadt GmbH zur Förderung durch das Land Hessen angemeldet haben, wird folgende
Vorgehensweise beschlossen:
1. Die für die Projektdurchführung notwendigen Mittel werden in 2018 als über- bzw.
außerplanmäßige Mittel beim jeweiligen Fachamt bereitgestellt. Die Freigabe wird in
Abweichung von Ziffer 3.5.7, Abs. 12, 2) und 3) DAH zentral durch den Stadtkämmerer
vorgenommen. Für 2019 und 2020 werden die Mittel in den Haushalt eingeplant. Der
Landeszuschuss wird zur Deckung verwendet. Der Eigenanteil wird durch die Stadt abgedeckt.
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2. Bei den Projekten der Stadtwirtschaft außerhalb des Magistrats, die über die Digitalstadt
Darmstadt GmbH zur Förderung durch das Land angemeldet wurden, wird durch die Stadt
lediglich der Landeszuschuss weitergegeben. Notwendige Vorfinanzierungen sowie der
Eigenanteil werden von den projektverantwortlichen Einheiten übernommen.
3. Bei von städtischen Verwaltungseinheiten bei der Digitalstadt GmbH beantragten, aber nicht
zur Förderung beim Land angemeldeten Projekten, ist die Durchführung/Finanzierung über
separate Vorlagen zu klären.
Anlagen: Liste der zur Förderung durch das Land angemeldeten Projekte bei städtischen
Verwaltungseinheiten und Dritten
Liste der Quick Wins
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27. Juni 2018
Zur Koordination und Abwicklung des Gesamtprojekts Digitalstadt hat die Stadt die
Digitalstadt Darmstadt GmbH gegründet. Die GmbH übernimmt insbesondere
die Konzeption und Beschreibung des Gesamtprojekts sowie innovativer Einzelprojekte .
die Ermittlung der Kostenkalkulationen des Gesamtprojekts, für das Fördermittel beim
Land Hessen beantragt werden sollen, auf der Basis der von den projektverantwortlichen
Einheiten zu erstellenden Einzelprojektbeschreibungen und -kalkulationen.
die Prüfung der Einzelprojekte hinsichtlich der Förderfähigkeit nach den
Förderbedingungen des Landes Hessen.
die Steuerung, Betreuung und Koordinierung der projektverantwortlichen Einheiten bei der
Vorbereitung und Umsetzung der Einzelprojekte.
die Dokumentation des Verlaufs der Einzelprojekte und des Gesamtprojekts.
die Vorprüfung der von den projektverantwortlichen Einheiten zu erbringenden
Verwendungsnachweise zu den jeweiligen Einzelprojekten.
Für die Durchführung von Projekten im Rahmen der Digitalstadt Darmstadt hat das Land
Hessen 5 Mio. Euro Zuschuss in Aussicht gestellt. Auf Wunsch des Landes ist der Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadt) Zuschussempfänger.
Das Gesamtprojekt Digitalstadt besteht aus einer Vielzahl von Einzelprojekten, die
überwiegend von der Stadt selbst sowie von Unternehmen aus der Stadtwirtschaft
durchgeführt werden. Die im Rahmen des Wettbewerbs bewährte Struktur mit Bereichsleads,
die sich um die einzelnen Themenfelder kümmern und die Schnittstelle zwischen der
Digitalstadt Darmstadt GmbH und den projektdurchführenden Einheiten bilden, soll
weitergeführt werden.
Die Bereichsleads aus Verwaltung und Stadtwirtschaft koordinieren die jeweiligen
Themenfelder inhaltlich und sind Ansprechpartner*in für die Digitalstadt Darmstadt GmbH und
die Stadt. In dieser Funktion sorgen die Bereichsleads dafür, dass die projektverantwortlichen
Einheiten alle nötigen Unterlagen zeitgerecht der Digitalstadt Darmstadt GmbH vorlegen. Die
Verantwortung für die Ausschreibung und Vergabe der Aufträge sowie die Einhaltung der aus
dem Zuwendungsbescheid enthaltenden Regeln obliegt den projektverantwortlichen Einheiten.
Der Landeszuschuss wurde am 09.03.2018 beantragt. Derzeit ist der Antrag bei der
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) in Prüfung.
Bestandteil des Zuschussantrags ist eine Liste mit Teilprojekten, die in die Landesförderung
aufgenommen werden sollen. Während der Projektlaufzeit können einzelne Teilprojekte noch
ausgetauscht werden. Die Förderquote bzw. die Höhe des Eigenanteils wird mit dem
Zuwendungsbescheid festgelegt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde bereits zugesagt.
Vor dem Hintergrund des Modellcharakters des Gesamtprojekts Digitalstadt ergibt sich bei der
Abwicklung die Besonderheit, dass die Abläufe gegenüber anderen Zuschussverfahren
umgekehrt sind. Der Zuschuss bzw. die Zuschüsse für die einzelnen Teilprojekte können erst
dann abgerufen werden, wenn die Projekte bereits durchgeführt und finanziert und vom
Revisionsamt geprüft worden sind. Bei Projekten, die über das Kalenderjahr hinaus laufen, ist
ein Teilabruf zum Jahresende möglich.
Für durch Landesmittel geförderte Projekte wird daher eine Zwischenfinanzierung benötigt. Für
Projekte, die von städtischen Verwaltungseinheiten durchgeführt werden, muss die
- 4 -
Zwischenfinanzierung durch die Stadt sichergestellt werden. Auch der Eigenanteil, der über
den noch festzulegenden Förderbetrag hinausgeht, muss durch die Stadt übernommen und
von den zuständigen Fachämtern angemeldet werden.
Vor dem Hintergrund der zeitintensiven Vorarbeiten für den Landeszuschuss wurden einzelne
Projekte kurzfristig außerhalb der Landesförderung als Quick Wins durch die Digitalstadt
Darmstadt GmbH vorfinanziert. Weil die Gesellschaft keine eigenen Erträge generiert, sondern
städtische Zuschüsse erhält, müssen die Mittel für die Quick Wins in 2019 aus dem
städtischen Haushalt refinanziert werden.
Darmstadt, den 27. Juni 2018
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 6
176 Zeichen
Punkt 18: Landeszuschuss in Höhe von 5 Mio. Euro für Projekte im Rahmen der Digitalstadt Darmstadt (V-Nr. 2018/0195) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
anlage 2
568 Zeichen
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Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0195
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.06.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00