Spielplatzreaktivierung in Heimersdorf
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2057/2021 vom 10.06.2021
Stand: Am 17.06.2021 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 1 - Übersicht der öffentlichen Spiel-und Bolzplätze in Heimersdorf
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KölnGIS Mittelpunkt: 352726, 5653101 1:7500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 07.06.2021Seite 1 / 1 -
Anlage 4 - Bedarfsprüfung für den Stadtteil Heimersdorf Stand 31.12.2020
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07.06.2021 Frau Siekmeyer R 25568 Vergleich der vorhandenen und der benötigten Spielraumflächen auf Spiel- und Bolz- plätzen im Stadtteil 6 04 Heimersdorf Im Stadtteil Heimersdorf gibt es derzeit 6 209 Einwohner. Hiervon sind 1049 Personen unter 18 Jahren. (197 Kinder im Alter von 0-2 Jahre, 216 Kinder im Alter von 3-5 Jahre, 472 Kinder im Alter von 6-14 Jahren und 164 Einwohner im Alter von 15-17 Jahren) (Quelle: Strukturdaten der Kölner Stadtteile Stand 31.12.2020) Anhand der vorgegebene Berechnungsformel x 2,0m² pro Einwohner der „Spielplatzbedarfs- planung der Stadt Köln 2018“ ergibt sich die der folgende Wert von 12 418 m² benötigter Bruttospielfläche. Die Spielflächensummen auf den bisher ausgebauten Spielplätzen (Stallagsweg, Am Eichel- berg, Oleanderweg, Altenhofer Weg und Giershausener Weg) in diesem Stadtteil ergeben laut Kennung 21-422 im Flurstücks- und Eigentümernachweis eine vorhandene Spielfläche von 15 474 m² . Somit ergibt sich folgende Gegenüberstellung: Berechnung für den Stadtteil 6 04 Heimersdorf Bedarf Einw. x 2m² 6 209 x 2m² = 12 418 m² Vorhandene Spielflächen Stadtteil Worringen 15 474 m² - 15 474 m² Überschuss oder Fehlbedarf Überschuss 3 056 m² -
Anlage 2a - Luftbild 2013 Johannes-Albers-Straße
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E 32352319 N 5653014 E 32352277N 5652954 Copyright: Amt23 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Luftbild 2010, Flurstuecke Maßstab 1:250 Datum: 09.10.2013 KölnGIS 10 m -
Anlage 3 - Fotos von 2003 Spielplatz Johannes Albers-Straße
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Anlage 2b - Luftbild 2021 Johannes-Albers-Straße
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KölnGIS Mittelpunkt: 352288, 5652992 1:250 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 28.05.2021Seite 1 / 1 -
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 2057/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 17.06.2021 Spielplatzreaktivierung in Heimersdorf Beantwortung der Anfrage AN/1079/2021 nach § 4 Geschäftsordnung des Rates: Spielplatzre- aktivierung in Heimersdorf Die Fraktion Bündnis`90 / Die Grünen in der Bezirksvertretung Köln -Chorweiler stellt der Verwaltung der Stadt Köln folgende Anfrage: An der Ecke Johannes -Albers-Straße / Laurentius -Siemer-Straße in Köln -Heimersdorf war mal ein Spielplatz. Jetzt ist es nur noch eine undefinierbare Fläche. Durch Neubau und Generationenwechsel sind wieder Familien mit kleinen Kindern dorthin gezogen und könnten gut einen kleinen Spielplatz brauchen, damit die sozialen Kontakte außerhalb von Pri- vatgrund ermöglicht werden und so ein gutes Miteinander in dieser Siedlung entstehen kann. Wir fragen die Verwaltung: 1. Ist es möglich den Spielplatz zu reaktivieren? a) Wenn ja, werden Paten gesucht? 2. Könnte ein Kombigerät für kleine Kinder dort kurzfristig aufgestellt werden? 3. Werden dann auch Sitzgelegenheiten mit Papierkörben aufgestellt? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Zu 1. bis 3.: Der Stadtvorstand hat in seiner Sitzung vom 23.09.2003 beschlossen, dass 14 öffentliche Spielplätze in Köln aufgegeben werden. Dieser Beschluss wurde vom Jugendhilfeausschuss in der Sitzung vom 30.09.2003 bestätigt. Die entsprechende Mitteilung ging an alle Bezirksvertr etungen. Die Mitteilung an die Bezirksvertretung Chorweiler erfolgte in der Sitzung am 16.10.2003. Die Flächen waren aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr als öffentlicher Spielplatz geeignet. Sie befanden sich im öffentlichen Straßenraum oder konnten a ufgrund ihrer Größe, ihres Zuschnittes und/oder ihrer Lage nicht adäquat umgestaltet werden. Der Spielplatz „Johannes-Albers-Straße“ in Heimersdorf ist einer dieser Spielplätze. Die Fläche liegt in einem Durchgangsweg im öffentlichen Straßenraum, ist tei lweise gepflastert bzw. als wasserge- bundene Wegedecke ausgebildet und von einem Hochbeet mit altem Baumbestand umgeben. Auf- grund der gegebenen Situation konnte der Spielplatz nur mit einer Tischtennisplatte und einem Schachspieltisch ausgestattet werden. D iese Angebote wurden jedoch sehr häufig zweckentfremdet genutzt. Eine Gestaltung als öffentlicher Spielplatz mit Spielangeboten für Kinder lassen Größe und Zuschnitt der Fläche nicht zu. Obwohl die Anzahl der Einwohner*innen des Stadtteils Heimersdorf lau t Amt für Statistik in der Zeit von 2012 bis 2020 um 424 zugenommen hat, ist der Bedarf an Spielflächen gemäß der vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Spielplatzbedarfsplanung infolge des zu verzeichnenden Überschusses an 2 Spielplatzflächen in Höhe von 3.056 m² derzeit immer noch gut gedeckt. Im Rahmen der Entstehung des Neubaugebietes vor 4,5 Jahren wurde der nahegelegene Spielplatz „Am Eichelberg“ und vor drei Jahren darüber hinaus der Spielplatz „Giershausener Weg“ komplett neugestaltet. Auch der Spielplatz „Oleanderweg“ wurde davor mit unterschiedlichen Spielgeräten neu ausgestattet und der in der Nähe liegende Spielplatz „Stallagsweg“ erhielt eine große neue Spielkom- binationskletterrutschanlage. Seit o. g. Beschluss befindet sich die Fläche an der Joh annes-Albers-Straße in der Verwaltung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. 4 Anlagen Anlage 1 - Übersicht der öffentlichen Spiel- und Bolzplätze in Heimersdorf Anlage 2a und 2b - Luftbilder von 2003 und 2021 Fläche Johannes-Albers-Straße Anlage 3 - 4 Fotos des Spielplatzes, November 2003 Anlage 4 - Bedarfsprüfung für den Stadtteil Heimersdorf, Stand 31.12.2020
Beratungsverlauf
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17.06.2021
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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