Vereinbarung eines Nachtrags zur aktuellen Belegungsvereinbarung für geförderte Wohnungen in Köln
Mitteilung Ausschuss 3181/2025 vom 17.12.2025
Stand: Am 27.01.2026 im Ausschuss für Bauen und Wohnen beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Gez. Dr. Rau Dezernat, Dienststelle V/56/560 Vorlagen-Nummer 19.11.225 3181/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025 Ausschuss Bauen und Wohnen 27.01.2025 Vereinbarung eines Nachtrags zur aktuellen Belegungsvereinbarung für geförderte Wohnungen in Köln Im Jahr 2009 wurde erstmalig mit der Wohnungswirtschaft, vertreten durch den Vorstand der köln ag - Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e.V. - sowie dem Vorstand des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins von 1888, analog § 17 Absatz 4 Satz 4 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) eine Vereinbarung zur Belegung öffentlich geförderter Wohnungen abgeschlossen. Die Stadt Köln überlässt damit die Auswahl der Mieter*innen aus dem Kreis der Berechtigten (Inhaber*innen eines entsprechenden Wohnberechtigungsscheins) den Wohnraumanbieten- den und verzichtet auf die Ausübung bestehender Besetzungs- und (gegebenenfalls) Benen- nungsrechte. In der Folge ist die seinerzeit bestehende städtische Wohnungsvermittlung vollständig einge- stellt worden und hierfür eingesetzte personelle Ressourcen wurden dauerhaft abgebaut. Zuletzt wurde diese Belegungsvereinbarung 2021 um weitere fünf Jahre bis Mai 2026 verlän- gert (1991/2021). In Köln herrscht seit Jahren ein deutlich angespannter Wohnungsmarkt. Merkmal ist hier ins- besondere das unzureichende Angebot an mietpreisgebundenen Wohnungen. Der Bedarf in dem Segment öffentlich geförderter Wohnungen übersteigt das verfügbare Angebot bei Wei- tem. Insoweit hat die Verwaltung in dieser Mangelsituation das Ziel, einerseits mit einer praktikab- len Neuregelung der Belegungsvereinbarung wieder eigene Steuerungsmöglichkeiten zur Wohnraumversorgung sozial benachteiligter Haushalte zu eröffnen, um den gesetzlich defi- nierten Aufgaben zur Wohnraumversorgung besser gerecht werden zu können. Andererseits soll verlässlichen Investor*innen und sozial verantwortungsbewussten Vermieter*innen von öffentlich gefördertem Wohnraum weiterhin ausreichend Spielraum belassen werden, stabile Belegungsverhältnisse in den eigenen Beständen gewährleisten zu können. Um ausreichend Zeit zu generieren, die zukünftige Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft vorzubereiten und abzustimmen, wurde im Konsens aller Beteiligten 2 ein Nachtrag zur (inhaltlich unveränderten) Belegungsvereinbarung geschlossen und diese bis zum 31. Dezember 2026 vorzeitig verlängert.
Beratungsverlauf
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27.11.2025
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 13.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
11.12.2025
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 18.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
27.01.2026 zuletzt
Ausschuss für Bauen und Wohnen
TOP 8.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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