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3181/2025

Vereinbarung eines Nachtrags zur aktuellen Belegungsvereinbarung für geförderte Wohnungen in Köln

Mitteilung Ausschuss 17.12.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bauen und Wohnen, Sitzung am 27.01.2026, TOP 8.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2631 Zeichen

Gez. Dr. Rau 
 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
V/56/560 
 
Vorlagen-Nummer 19.11.225 
 3181/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025 
Ausschuss Bauen und Wohnen 27.01.2025 
 
Vereinbarung eines Nachtrags zur aktuellen Belegungsvereinbarung für geförderte 
Wohnungen in Köln 
Im Jahr 2009 wurde erstmalig mit der Wohnungswirtschaft, vertreten durch den Vorstand der 
köln ag - Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e.V. - sowie dem Vorstand des 
Kölner Haus- und Grundbesitzervereins von 1888, analog § 17 Absatz 4 Satz 4 Gesetz zur 
Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) eine 
Vereinbarung zur Belegung öffentlich geförderter Wohnungen abgeschlossen. 
 
Die Stadt Köln überlässt damit die Auswahl der Mieter*innen aus dem Kreis der Berechtigten 
(Inhaber*innen eines entsprechenden Wohnberechtigungsscheins) den Wohnraumanbieten-
den und verzichtet auf die Ausübung bestehender Besetzungs- und (gegebenenfalls) Benen-
nungsrechte. 
 
In der Folge ist die seinerzeit bestehende städtische Wohnungsvermittlung vollständig einge-
stellt worden und hierfür eingesetzte personelle Ressourcen wurden dauerhaft abgebaut. 
 
Zuletzt wurde diese Belegungsvereinbarung 2021 um weitere fünf Jahre bis Mai 2026 verlän-
gert (1991/2021). 
 
In Köln herrscht seit Jahren ein deutlich angespannter Wohnungsmarkt. Merkmal ist hier ins-
besondere das unzureichende Angebot an mietpreisgebundenen Wohnungen. Der Bedarf in 
dem Segment öffentlich geförderter Wohnungen übersteigt das verfügbare Angebot bei Wei-
tem. 
 
Insoweit hat die Verwaltung in dieser Mangelsituation das Ziel, einerseits mit einer praktikab-
len Neuregelung der Belegungsvereinbarung wieder eigene Steuerungsmöglichkeiten zur 
Wohnraumversorgung sozial benachteiligter Haushalte zu eröffnen, um den gesetzlich defi-
nierten Aufgaben zur Wohnraumversorgung besser gerecht werden zu können. Andererseits 
soll verlässlichen Investor*innen und sozial verantwortungsbewussten Vermieter*innen von 
öffentlich gefördertem Wohnraum weiterhin ausreichend Spielraum belassen werden, stabile 
Belegungsverhältnisse in den eigenen Beständen gewährleisten zu können. 
 
Um ausreichend Zeit zu generieren, die zukünftige Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit 
der Wohnungswirtschaft vorzubereiten und abzustimmen, wurde im Konsens aller Beteiligten

2 
 
ein Nachtrag zur (inhaltlich unveränderten) Belegungsvereinbarung geschlossen und diese bis 
zum 31. Dezember 2026 vorzeitig verlängert.

Beratungsverlauf (3)

27.11.2025 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 13.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.12.2025 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 18.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2026 Ausschuss für Bauen und Wohnen
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3181/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.12.2025
Erstellt
11.11.2025 11:28