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3307/2018

Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen)

Mitteilung Ausschuss 06.12.2018

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Mitteilung Ausschuss

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2018_10_25_Sachstandsbericht_StEK_Wohnen_Neue Karte

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Mitteilung Ausschuss

3348 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer 20.11.2018 
 3307/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 27.11.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.12.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 
 
Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) 
Bericht zum Stand der Umsetzung 
 
Mit Beschluss zum Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) vom 11. Februar 2014 hat der 
Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, regelmäßig über die Umsetzung der Maßnahmen zu 
berichten. Diesem Beschluss wird mit dem vorliegenden Sachstandsbericht nachgekommen. 
Das StEK Wohnen wurde bewusst offen angelegt und weist einen prozessualen Charakter auf, um 
der Dynamik auf dem Wohnungsmarkt und den sich ändernden Rahmenbedingungen gerecht werden 
zu können. So wurden bereits nach der Veröffentlichung der Bevölkerungsprognose am 8. Mai 2016 
die Zielzahlen des StEK Wohnen nach oben korrigiert. Es ist zu erwarten, dass mit der neuen städti-
schen Bevölkerungsprognose, die noch im laufenden Jahr vorgelegt werden soll und auf deren Basis 
eine neue Wohnungsbedarfsberechnung vorgenommen wird, abermals eine Anpassung der Zielzah-
len des StEK Wohnen nötig werden wird. 
In den vergangenen Jahren ist dem hohen Bedarf an Wohnraum und hier vorrangig an bezahlbaren 
Geschosswohnungen durch eine priorisierte Umsetzung derjenigen Maßnahmen aus dem StEK 
Wohnen, die der Flächenbereitstellung und somit der Schaffung zusätzlicher Wohnungen dienen, 
Rechnung getragen worden.  
Im StEK Wohnen stehen die Fortsetzung und Intensivierung bewährter Maßnahmen neben neuen 
Ideen und Ansätzen. Insgesamt beinhaltet das StEK Wohnen 22 Maßnahmen, die sich auf 8 Hand-
lungsfelder verteilen. Seit das StEK Wohnen beschlossen wurde, ist ein Großteil der Maßnahmen, 
mitunter in modifizierter Form, umgesetzt worden. Über die Ergebnisse wurde in den jeweiligen Fach-
ausschüssen des Rats der Stadt Köln berichtet. In anderen Bereichen befindet sich die Umsetzung 
der Maßnahmen in der Vorbereitung oder musste aufgrund fehlender Kapazitäten zunächst zurück-
gestellt werden. 
Der Dynamik der Rahmenbedingungen und der dadurch bedingten neuen Schwerpunktsetzungen 
und Aufgabenstellungen der Verwaltung trägt der Sachstandsbericht zum StEK Wohnen Rechnung, 
indem an verschiedenen Stellen neue Aufgaben oder „Maßnahmen“, wie z. B. die Regionalplanüber-
arbeitung, aufgenommen wurden, die zum Zeitpunkt der konzeptionellen Erarbeitung in dieser Form 
noch nicht absehbar waren, inhaltlich aber von maßgeblicher Relevanz sind. Der Bericht bietet somit 
einen generellen Überblick. 
Ein Erreichen der ambitionierten Zielzahlen und -setzungen bedarf auch zukünftig größter Anstren-
gungen der gesamten Verwaltung. Denn der erwartete Bevölkerungszuwachs zieht eine Vielzahl von 
weiteren Flächenansprüchen nach sich, und zwar nicht nur von Wohnbauflächen, sondern auch im 
Hinblick auf den Ausbau z. B. von Verkehrswegen, sozialen Infrastruktureinrichtungen und Naherho-
lungsgebieten. Hier müssen die verschiedenen Interessen gegeneinander abgewogen werden. Auch 
in Zukunft wird der Umgang mit den Engpässen in der Wohnraumversorgung einer der wichtigsten 
Schwerpunkte des städtischen Handelns sein. 
 
Anlage: Stadtentwicklungskonzept Wohnen, Stand der Umsetzung, September 2018 
 
Gez. Greitemann

2018_10_25_Sachstandsbericht_StEK_Wohnen_Neue Karte

70887 Zeichen

Stadtentwicklung September 2018
Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
Stand der Umsetzung 
September 2018

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
3 
Inhaltsverzeichnis 
I.   Anlass und Ausblick ............................................................................................. 5 
Anlass des Berichts .................................................................................................. 5 
Zwischenbilanz ....................................................................................................... 6 
Ausblick .................................................................................................................. 8  
II.  Umsetzung Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ (StEK Wohnen)  ..................... 10 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Struktur StEK Wohnen................................................................................. 5 
Abbildung 2: Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem StEK Wohnen .................. 6 
Abbildung 3: Kölner Perspektiven .................................................................................... 9 
Abbildung 4: „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ ..................................................... 11 
Abbildung 5: Pilotprojekt Konzeptvergabe am Pater-Prinz-Weg in Köln-Rondorf .......... 12 
Abbildung 6: Stadtteilübersicht Baulücken .................................................................... 18 
Abbildung 7: Nachverdichtung an der Piccoloministraße............................................... 20 
Abbildung 8: Gebietsabgrenzung Severinsviertel ........................................................... 22 
Abbildung 9: Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ ................................................ 26 
Abbildung 10: Kölner Wohnbündnis – Unterzeichnung am 27. November 2017 ........... 28 
Abbildung 11: Regionale Kooperationen mit Beteiligung der Stadt Köln ....................... 29 
Abbildung 12: Wohnfläche von Mehrfamilienhaus-Seniorenhaushalten (Mittelwert) .... 31 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Vergabe nach Konzeptqualität Pilotvorhaben ................................................ 13 
Tab
elle 2: Das Kooperative Baulandmodell vom 10. Mai 2017 ....................................... 15 
Tabelle 3: Konversionsflächen mit hohem Wohneinheiten-P otenzial ............................ 17

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
4

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
5 
I. Anlass und Ausblick
Anlass des Berichts 
Das Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) wurde am 11. Februar 2014 vom Rat der 
Stadt Köln mit großer Mehrheit beschlossen. Gleichzeitig hat der Rat die Verwaltung beauftragt, 
regelmäßig über die Umsetzung der Maßnahmen zu berichten. Ein zusätzlicher Anlass für die hier 
vorgelegte Umsetzungsbilanz ist die beabsichtigte neue Bevölkerungsprognose mit Zeithorizont 
2040, die im laufenden Jahr vorgelegt wird. Auf ihrer Basis wird eine neue Wohnungsbedarfsbe-
rechnung vorgenommen. Abhängig vom Ergebnis dieser Berechnung könnte eine Anpassung der 
Zielzahlen des StEK Wohnen nötig werden.  
Dies ist möglich, weil das StEK Wohnen bewusst offen angelegt ist und einen prozessualen Charak-
ter aufweist. Schon vor zweieinhalb Jahren wurden die Zielzahlen nach der Veröffentlichung der 
städtischen Bevölkerungsprognose am 8. Mai 2015 nach oben korrigiert. Bis einschließlich 2029 - 
das ist der Zeithorizont des StEK Wohnen - wird die Bevölkerung in Köln demnach auf rund 
1.161.000 steigen und die Zahl der Haushalte um etwa 59.000 zunehmen.1 Aus diesem Grund ist 
seit Beschlussfassung des StEK Wohnen die Umsetzung derjenigen Maßnahmen, die auf die Schaf-
fung von zusätzlichem Wohnraum abzielen, mit Priorität erfolgt. Dies betrifft vorrangig die Identifi-
kation geeigneter Flächen und die Mobilisierung von Bauland und somit die Handlungsfelder Bau-
landmanagement/ Liegenschaftspolitik/ Flächenausweisung und darüber hinaus die Innenentwick-
lung. Das Handlungsfeld Baulandmanagement/Liegenschaftspolitik ist nachträglich um den Zusatz 
Flächenausweisung ergänzt worden. Die Flächenausweisung wird in der Abbildung 1 daher farblich 
abgesetzt. Dies zeigt, dass die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen und die konzeptionelle 
Weiterentwicklung parallel erfolgen.  
Abbildung 1: Struktur StEK Wohnen2 
Quel
le: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
1 Nach der aktuellen, am 8. Mai 2015 veröffentlichten städtischen Bevölkerungsprognose wird die Kölner Bevölkerung bis 
2040 auf 1.186.000 steigen. Wohnungsmarktrelevant sind die Haushaltszahlen. Bis 2040 ist mit einem Zuwachs von rund 
75.000 Haushalten zu rechnen; der Anstieg betrifft alle Haushaltsgrößen.  
2 Der Begriff der Flächenausweisung ist rot eingefärbt, da dieser Aufgabenbereich wegen der laufenden Regionalplan-
Überarbeitung neu in das StEK Wohnen übernommen worden ist.  
Baulandmanagment
Liegenschaftspolitik
Fläc
henausweisung
Innenentwicklung
Sozialorientierte
Wohnungspolitik
Energ
etische
Modernisierung
Altengerechtes und
barrierefreies Wohnen Quart iersentwicklung
Kommunikation,
Kooperation und Beratung
Moni
toring
Wohnungsmarktentwicklung
Analysen und Prognosen
Zielsetzungen und Leitlinien
Handlungsfelder

6 
Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
Zwischenbilanz 
Im StEK Wohnen stehen die Fortsetzung und Intensivierung bewährter bestehender Maßnahmen 
neben neuen Ideen und Ansätzen. Insgesamt beinhaltet das StEK Wohnen 22 Maßnahmen, die sich 
auf acht Handlungsfelder verteilen. Seit das StEK Wohnen beschlossen wurde, ist ein Großteil der 
Maßnahmen, mitunter in modifizierter Form, umgesetzt worden; darüber ist in den jeweiligen 
Fachausschüssen des Rats der Stadt Köln berichtet worden. In anderen Bereichen befindet sich die 
Umsetzung der Maßnahmen in der Vorbereitung oder musste aufgrund fehlender Kapazitäten zu-
rückgestellt werden. Es war eine richtige Entscheidung, das StEK Wohnen und dessen Umsetzung 
als offenen und lernenden Prozess angegangen zu sein. Der Dynamik der Rahmenbedingungen und 
der dadurch bedingten neuen Schwerpunktsetzungen und Aufgabenstellungen der Verwaltung 
trägt dieser Bericht Rechnung, indem an verschiedenen Stellen neue Aufgaben oder „Maßnah-
men“, wie zum Beispiel die Regionalplan-Überarbeitung, aufgenommen wurden, die zum Zeitpunkt 
der konzeptionellen Erarbeitung in dieser Form noch nicht abzusehen waren, inhaltlich aber von 
maßgeblicher Relevanz sind. Dieser Bericht dient einem generellen Überblick. Abbildung 2 zeigt, 
handlungsfeldbezogen aggregiert, den aktuellen Status der Umsetzung. 
Abbildung 2: Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem StEK Wohnen 
Q
uelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
in der Umsetzung prioritär, modifiziert, erweitert
in der Umsetzung bzw. Vorbereitung
in der Umsetzung
in der Umsetzung mit Zeitverzögerung
in der Umsetzung modifiziert
in der Umsetzung modifiziert
in der Umsetzung 
in der Umsetzung 
Handlungsfeld Prozess der Umsetzung der Einzelmaßnahmen
Innenentwicklung
Sozialorientierte
Wohnungspolitik
Energetische
Modernisierung
Altengerechtes und
barrierefreies Wohnen
Quartiersentwicklung
Kommunikation, 
Kooperation
und Beratung
Monitoring
Wohnungsmarktentwicklung
Baulandmanagement
Liegenschaftspolitik
Flächenausweisung

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
7 
Die vorhandenen Kapazitäten sind wegen des hohen Bedarfs an zusätzlichem Wohnraum in den 
vergangenen Jahren vornehmlich in den Bereichen Baulandmanagement/ Liegenschaftspolitik/ 
Flächenausweisung und Innenentwicklung konzentriert worden. Einen weiteren Schwerpunkt bildet 
neben der sozialorientierten Wohnungspolitik, die unter anderem die Wohnraumförderung und 
das Erhaltungsrecht umfasst, das Feld der Kommunikation und Kooperation mit der Wohnungs-
wirtschaft und innerhalb der Region. Kurz vor dem Abschluss stehen auch die Maßnahmen 
Monitoring und die Wohnungsmarktbeobachtung, die mit ihren zum Teil kleinräumigen Daten und 
Analysen von elementarer Bedeutung sind, um die begrenzten städtischen Ressourcen bedarfsori-
entiert einsetzen zu können.  
In Teil II sind die Einzelmaßnahmen und ihr Status ausführlich dokumentiert. 
Die Baustatistik zeigt, dass die Baugenehmigungen und Baufertigstellungen in den vergangenen 
Jahren hinter den Zielzahlen aus dem StEK Wohnen beziehungsweise aus dem „Kölner Wohnbünd-
nis“ zurückgeblieben sind. So sind im Jahr 2017 rund 2.600 Wohnungen genehmigt und gut 2.130 
Wohnungen fertiggestellt worden.3 Dies verdeutlicht, dass sich die Vielzahl von wohnungspoliti-
schen Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren eingeleitet oder umgesetzt wurden, in ihrer 
Wirkung bisher offensichtlich noch nicht dauerhaft in der Baustatistik niedergeschlagen hat.  
In Ergänzung zu den Standardveröffentlichungen der Wohnungsmarktbeobachtung wie etwa den 
periodischen Fachveröffentlichungen zu der Wohnungsbautätigkeit in Köln als „Pegel Köln“ und 
„Neue Kölner Statistik“ kann künftig die Zahl der Baugenehmigungen auch unterjährig als vorläufi-
ge Zahlen veröffentlicht werden. Darüber hinaus werden in der künftigen Bauberichterstattung 
auch Angaben zu der Anzahl von Wohnungen, die im Rahmen des Kooperativen Baulandmodells 
errichtet werden, berücksichtigt. Dies gilt auch für eine Darstellung der genehmigten, aber nicht 
realisierten Maßnahmen und Informationen zur Realisierungsdauer der Vorhaben. Mit diesen Erwei-
terungen der Baustatistik wird dem vom Rechnungsprüfungsausschuss im Zusammenhang mit der 
Berichterstattung zum StEK Wohnen am 6. Juli 2017 und am 23. November 2017 erteilten Prüfauf-
trag Rechnung getragen. 
Im öffentlich geförderten Wohnungsbau konnte die Zielzahl von 1.000 neuen Wohnungen jährlich - 
abgesehen vom Jahr 2015 - nicht erreicht werden.  
Die Realisierung etlicher Maßnahmen wie zum Beispiel die Mobilisierung von Bauland setzt Perso-
nalzusetzungen in zum Teil erheblichem Umfang voraus. Die Vakanzen in den betreffenden Dienst-
stellen wie dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik, im Stadtplanungsamt und im Bauauf-
sichtsamt sind vor allem im technischen Bereich hoch (vgl. Ds. Nr. 1399/2018). Gerade in diesen 
Bereichen stellt die Rekrutierung von geeignetem Personal die Stadt Köln, aber auch die öffentliche 
Verwaltung insgesamt, vor große Herausforderungen. 
3 Aufgrund des hohen Bauüberhangs ist 2018 mit einem Anstieg der Baufertigstellungen zu rechnen.

8 
Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
Ausblick 
Ein Erreichen der ambitionierten Zielzahlen und -setzungen bedarf auch zukünftig größter Anstren-
gungen der gesamten Verwaltung. Denn der erwartete Bevölkerungszuwachs zieht neben dem 
Flächenbedarf für Wohnungsbau eine Vielzahl von weiteren Flächenansprüchen nach sich, etwa im 
Hinblick auf den Ausbau von Verkehrswegen, sozialen Infrastruktureinrichtungen und Naherho-
lungsgebieten. Ebenso braucht eine wachsende Stadt außerdem noch weitere Flächen für Arbeits-
stätten. Hier müssen die verschiedenen Interessen gegeneinander abgewogen werden. Auch in 
Zukunft wird der Umgang mit den Engpässen in der Wohnraumversorgung ein wichtiger Schwer-
punkt der städtischen Aktivitäten sein, ohne dass qualitative Zielsetzungen aus dem Blickfeld 
geraten dürfen.  
Der Bestand muss stärker in den Blick genommen werden, zumal sich das Wohnungsmarktgesche-
hen zum größten Teil hier abspielt: Köln ist trotz aller Bemühungen um eine Intensivierung der Bau-
tätigkeit zum großen Teil „fertig gebaut“; es gibt mehr als 558.000 Wohnungen in Köln, das Neu-
bauvolumen umfasst hingegen einen Anteil von unter 1 Prozent jährlich. Nachbesserungen im 
Bestand, etwa hinsichtlich Generationengerechtigkeit und energetischer Effizienz, sind vielfach 
erforderlich. 
In der Befassung mit dem Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem StEK Wohnen ist im 
fachämterübergreifenden Austausch festgestellt worden, dass im Zeitverlauf aus ganz unterschied-
lichen Gründen neue Herausforderungen und Themen4 hinzugekommen sind, die die schon beste-
henden Handlungsfelder und Maßnahmen flankieren.  
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung mit der Erarbeitung des Strategischen 
Stadtentwicklungskonzepts „Kölner Perspektiven 2030“ begonnen hat. Es wird die zentrale Grund-
lage einer zukunftsgerichteten, strategischen und nachhaltigen Stadtentwicklung bilden. Auf 
gesamtstädtischer Ebene sollen unter Beachtung von Wirkungszusammenhängen und regionalen 
Verflechtungen integrierte Ziele, Leitlinien und Handlungsschwerpunkte erarbeitet werden. Die 
bislang eher sektoral angelegten Zielsetzungen, Konzepte und Leitlinien der Dezernate und 
Fachämter werden aufeinander abgestimmt und um gesamtstädtische Strategien ergänzt sowie 
Leitprojekte und Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele mit einer Zielpriorisierung harmonisiert. Teil 
des Strategischen Stadtentwicklungskonzepts „Kölner Perspektiven 2030“ wird ein räumliches 
Leitbild sein, dessen Aufgabe die Identifizierung von Entwicklungsschwerpunkten (so genannte 
Zukunftsräume) und konkreten Leitprojekten in Abstimmung mit der regionalen Entwicklung ist. 
Ein enger Zusammenhang mit dem StEK Wohnen als sektoralem Konzept wird durch eine Verzah-
nung beider Konzepte im Gegenstromprinzip sichergestellt, um wechselseitig Synergien zu nutzen.
 
Mit dem Beschlusspapier „Mehr Nachhaltigkeit der Bauland und Bodenpolitik“ vom 14.07.2018 hat 
die Stadt Köln zusammen mit anderen Städten und Kommunen und mit Zustimmung seitens des 
Deutschen Städtetags die Bundesregierung – und dort die Regierungskommission „Nachhaltige 
Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ gebeten, für eine kohärente und ambitionierte Umset-
zung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie zu sorgen. Zu den wichtigsten Punkten zählen hierbei: 
• Die Regierungskommission wird aufgefordert, transparent und für die Öffentlichkeit nachvoll-
ziehbar zu arbeiten. Hierzu ist ein Verfahren zur Beteiligung der Zivilgesellschaft zu
erarbeiten.
• Die 
Bundesregierung wird gebeten mitzuteilen, wie viele Grundstücke aus dem Bestand der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben rechtssicher, beschleunigt und vergünstigt für den
s
ozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden.
4 Exemplarisch sind unter anderem die folgenden Handlungsfelder zu nennen: Preisgedämpfter Wohnraum, Serielles 
Bauen, Erbpacht und die Förderung von Genossenschaften.

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
9 
• Den Kommunen ist ein generelles Vorkaufsrecht zu ermöglichen, das auch die Bodenbevorra-
tung ermöglicht.
• Bei der Gewährung von Baurechten nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) ist den Kommunen
die Teilhabe an privaten Gewinnen, die maßgeblich aus diesem entstehen, zu ermöglichen.
• Ein festgestellter Wohnraummangel muss ausreichen, damit die Kommunen Bauverpflichtungen
auf jedes Grundstück aussprechen können, das über ein Baurecht verfügt.
• Die Städte brauchen Zugriffsrecht auf Grundstücke, die ein Hindernis bei der Schaffung von
innenstädtischem Wohnraum 
sind.
Abbildung 3: Kölner Perspektiven 
Quelle: Urban Catalyst Studio Berlin.

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
10 
II. Umsetzung Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“
(StEK Wohnen)
Die Darstellung der Umsetzung der Maßnahmen aus dem StEK Wohnen erfolgt handlungsfeld-
bezogen, die Maßnahmen und Handlungsfelder stehen allerdings vielfach in enger Verbindung 
zueinander beziehungsweise bedingen sich wechselseitig.  
Handlungsfeld Baulandmanagement/Liegenschaftspolitik/Flächenausweisung 
Neben den beschriebenen, originär aus dem StEK Wohnen abgeleiteten Maßnahmen wie der Mobi-
lisierung von Flächen, der Vergabe von städtischen Grundstücken nach Konzeptqualität und dem 
kommunalen Zwischenerwerb sind diesem Handlungsfeld auch die Regionalplan-Überarbeitung, 
das Kooperative Baulandmodell, die Beschleunigung von Bauleitplanverfahren und die Anwendung 
von bestimmten Instrumenten aus dem Allgemeinen und Besonderen Städtebaurecht zuzuordnen. 
Die Erweiterung der ursprünglichen Handlungsfeld-Bezeichnung um die Aufgabe der Flächenaus-
weisung trägt dieser Weiterentwicklung des StEK Wohnen Rechnung. 
Bei den beiden großen innerstädtischen Vorhaben Deutzer Hafen und Parkstadt Süd und der dort 
geplanten Entwicklung urbaner und gemischt genutzter Viertel hat die Verwaltung neue Wege 
beschritten und zusätzlich zu bereits etablierten oder im StEK Wohnen vorgesehenen neue Instru-
mente aus dem Allgemeinen und Besonderen Städtebaurecht angewendet. Dies sind beim Deutzer 
Hafen die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB und in der Parkstadt Süd das 
Besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB.  
Mobilisierung von Wohnbauflächen 
Von herausgehobener Bedeutung ist im StEK Wohnen die Mobilisierung von zusätzlichen Flächen 
festgeschrieben, die vorrangig der Schaffung von weiteren Geschosswohnungen dienen sollen. Nach 
der Beschlussfassung über die zusätzlichen Flächen am 20. Dezember 20165 (vgl. Ds. Nr. 1028/2015) 
sind etwa die Hälfte der damals beschlossenen 76 Flächen (mit einem Volumen von jeweils mehr als 
20 Wohneinheiten) in der Bearbeitung; das heißt, diese Flächen sind in der Entwicklung oder erste 
Konzepte liegen vor. Im Rahmen der vorhandenen Ressourcen genießt die Mobilisierung weiterer 
Potenzialflächen höchste Priorität. 
5 Mit den dieser Beschlussvorlage vorausgegangenen, sehr aufwändigen stadtweiten Flächenrecherchen hat die Verwal-
tung bereits im Jahr 2015 die Maßnahmen „Verstärkte Mobilisierung von Flächen für den Geschosswohnungsbau“, „Neu-
ausweisung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan“ und „Konversionsflächen planerisch bewerten und priorisie-
ren“ aus dem StEK Wohnen umgesetzt.

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
11 
Abbildung 4: „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ 
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
12 
Verg
abe von städtischen Grundstücken nach Konzeptqualität 
Der Rat der Stadt Köln hat am 20. September 2016 die Vergabe von städtischen Grundstücken nach 
Konzeptqualität beschlossen (vgl. Ds. Nr. 1775/2016). Die Vergabe nach Konzeptqualität soll im 
Bereich des Geschosswohnungsbaus grundsätzlich in allen Fällen erfolgen, in denen zehn oder 
mehr Wohneinheiten errichtet werden können. Im Ein- und Zweifamilienhausbereich erfolgt die 
Vermarktung nach Konzeptqualität in städtebaulich sinnvollen Baublöcken ab sechs Grundstücken. 
Von der Verwaltung sind jeweils individuelle grundstücksbezogene Wertungskriterien und deren 
Gewichtung vorzuschlagen, über die der Liegenschaftsausschuss unter Mitberatung durch den 
Stadtentwicklungsausschuss (StEA) entscheidet. Mit diesem Modell zielt die Verwaltung gemäß 
dem oben genannten Ratsbeschluss darauf ab, die Vergabe von städtischen Grundstücken an den 
folgenden vordringlichen Zielen auszurichten:  
 Schaffung von bezahlbarem Wohnraum,
 Unterstützung bestimmter Zielgruppen und Organisationsformen, zum Beispiel Studierende,
Menschen mit Behinderungen, anerkannte Flüchtlinge, Genossenschaften, Baugruppen,
 Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus, zum Beispiel Energiekonzepte, Klimaanpassung,
Grundrissvielfalt, altengerechtes Wohnen, Unterstützung von innovativen Mobilitätskonzepten,
 Stärkung der sozialen Mischung der Kölner Veedel und
 Stärkung der Gestaltungsqualitäten im Wohnungsbau.
Abbildung 5: Pilotprojekt Konzeptvergabe am Pater-Prinz-Weg in Köln-Rondorf 
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
13 
In Umsetzung dieses Beschlusses wurde als Pilotverfahren das Baugebiet Pater-Prinz-Weg in Köln-
Rondorf im Rahmen der Konzeptausschreibung in den Wettbewerb der guten Ideen gegeben und 
als Ergebnis die Grundstücke an einen Investor vergeben, der ökologische, städtebauliche sowie 
soziale Belange gemäß den Vorgaben berücksichtigte. Der Grundstücksverkauf ist abgeschlossen, 
das Projekt befindet sich in der Umsetzung. 
Im dritten Bauabschnitt des Baugebiets „Sürther Feld“ in Köln-Rodenkirchen wurden die ersten drei 
Baufelder ebenfalls im Rahmen von Konzeptausschreibungen angeboten. Die Bewerbungsphase ist 
abgeschlossen; derzeit werden die eingegangenen Bewerbungen ausgewertet. Adressaten waren 
neben Bauträgern bei einem der Baufelder exklusiv Genossenschaften und bei einem weiteren ex-
klusiv Baugruppen. Weitere Konzeptausschreibungen in der der so genannten Klimaschutz-
siedlung im Senkelsgraben in Köln-Porz-Lind sowie bei zwei weiteren großen Baufeldern im Sürther 
Feld befinden sich in der Vorbereitung (vgl. Tabelle 1). 
Tabelle 1: Vergabe nach Konzeptqualität: Pilotvorhaben 
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Kommunaler Zwischenerwerb 
Die Liegenschaftspolitik der Stadt Köln setzt die seit Jahrzehnten bewährte Praxis einer strategi-
schen Bodenbevorratung fort. Das heißt, dass unabhängig von konkreten Entwicklungszielen Flä-
chen erworben werden, um Handlungsspielräume zu schaffen. Dies umfasst auch den Erwerb von 
Ersatzflächen außerhalb der Stadtgrenzen, um Landwirten Flächenalternativen und damit eine Per-
spektive zum Erhalt ihrer Betriebe zu bieten, wenn Eigentums- oder Pachtflächen dieser Landwirte 
einer neuen Nutzung zum Beispiel zur Schaffung von Wohnraum zugeführt werden sollen.  
Darüber hinaus macht die Stadt Köln nach jahrelanger Pause seit dem 1. Februar 2018 wieder von 
dem Instrument des kommunalen Vorkaufsrechts gemäß § 24 BauGB Gebrauch und sichert sich 
dadurch stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Flächen oder wirkt über den Abschluss von so- 
genannten Abwendungsvereinbarungen Bodenspekulationen entgegen.  
Vorhaben Art der Bebauung Größe in m2 Anzahl der Wohneinheiten Status
Pater-Prinz-Weg Ein-/Zweifamilienhäuser 6.121 bis zu 24 in Umsetzung
Sürther Feld III
Bauabschnitt Baufeld 1
Ein-/Zweifamilienhäuser 
Geschosswohnungen 8.794 bis zu 32 (Ein-/Zweifamilienhäuser)
25-30 (Geschosswohnungen)
Auswertung der 
Bewerbungen
Sürther Feld III
Bauabschnitt Baufeld 3 Geschosswohnungen 2.793 30-35 Auswertung der 
Bewerbungen
Sürther Feld III
Bauabschnitt Baufeld 5 Geschosswohnungen 1.616 20 Auswertung der
Bewerbungen
Senkelsgraben Ein-/Zweifamilienhäuser
Geschosswohnungen ca. 32.000 bis zu 90 (Ein-/Zweifamilienhäuser)
55 (Geschosswohnungen)
Vorbereitung der
Ausschreibung
Sürther Feld II
Bauabschnitt Baufeld 8 Ein-/Zweifamilienhäuser 9.304 bis zu 32 Vorbereitung der 
Ausschreibung
Sürther Feld III
Bauabschnitt Baufeld 9 Ein-/Zweifamilienhäuser 18.525 bis zu 64 Vorbereitung der 
Ausschreibung

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
Überarbeitung des Regionalplans 
Vor dem Hintergrund geänderter gesellschaftlicher Entwicklungen und Herausforderungen überar-
beitet die Bezirksregierung Köln den Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, der künftig die 
Siedlungsflächenbedarfe bis 2040 abbilden soll. Sie kommt damit auch dem Auftrag nach, den 
Regionalplan an neue gesetzliche Vorgaben, insbesondere an den aktuellen Landesentwicklungs-
plan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW), anzupassen. Der LEP NRW fordert auf Basis der 
Bevölkerungsprognose des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen 
(IT.NRW), die für Köln aktuell bis 2035 ein Bevölkerungswachstum von über 175.000 Einwohnern 
vorhersagt, eine sowohl bedarfsgerechte als auch flächensparende Ausweisung zusätzlicher 
Siedlungsflächen bei gleichzeitigem Schutz grundlegender Freiraumfunktionen. 
Die Stadt Köln möchte das Verfahren zur Überarbeitung des Regionalplans nutzen, um unter 
Wachstumsaspekten die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige, räumlich ausgewogene 
Weiterentwicklung der Gesamtstadt und der einzelnen Ortsteile zu setzen und dabei Chancen zu 
eröffnen, um strukturelle Defizite in den Stadtteilen bei der Versorgung und Verkehrserschließung 
abzubauen. Hierzu sollen insbesondere Handlungsoptionen für künftige Allgemeine Siedlungs-
bereiche (ASB) definiert werden, die über die bereits im aktuellen Regionalplan enthaltenen 
Flächen des Wohnungsbauprogramms hinausgehen und mittel- bis langfristig realisiert werden 
können, soweit das tatsächliche Bevölkerungswachstum dies erfordert. Ohne diese Optionen 
können die Zielzahlen des StEK Wohnen nicht erreicht werden. Ziel ist ein geordnetes Siedlungs-
wachstum in Abstimmung mit den Nachbargemeinden und unter Berücksichtigung der regionalen 
Arbeitsteilung. Die Aufgabe der Stadtverwaltung besteht somit in einem ersten Schritt darin, dem 
Rat der Stadt Köln Empfehlungen unter anderem zur künftigen Darstellung der ASB im Regionalplan 
zu unterbreiten, die in der Folge mit der Bezirksregierung abgestimmt werden müssen.  
Das Kooperative Baulandmodell Köln 
Mit Ratsbeschluss vom 17. Dezember 2013 (vgl. Ds. Nr. 4325/2012) über den Abschluss städtebau-
licher Verträge bei Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage eines standardisierten Verfahrens 
und der Bekanntmachung dieses Beschlusses im Amtsblatt am 24. Februar 2014 wurde das Koope-
rative Baulandmodell in Köln erstmals eingeführt. Als Maßnahmenbestandteil des Handlungskon-
zepts „Preiswerter Wohnungsbau“6 dient es der Erreichung der wohnungspolitischen Ziele der 
Stadt. Vorhabenträger eines Bebauungsplanverfahrens sind nicht nur verpflichtet, 30 Prozent der 
Wohnungen als öffentlich geförderten Wohnraum zu errichten, sondern müssen sich zudem an der 
Übernahme der planbedingten Folgekosten (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, öffentliche 
Spielplätze) beteiligen. 
Mit der Fortschreibung7 (vgl. Ds. Nr. 3559/2016/1) wurden notwendige Anpassungen des Modells 
erarbeitet. Im Fokus standen die Vereinfachung und Konkretisierung des Verfahrens sowie die 
Überarbeitung der Anwendungskriterien. Die Fortschreibung gilt seit der Bekanntmachung im 
Amtsblatt am 10. Mai 2017. Mit dem Sachstandbericht Kooperatives Baulandmodell Köln 
(DS 0022/2018) wurde eine Übersicht über den Stand der Anwendung des Modells im Rahmen von 
Bebauungsplanverfahren gegeben und die Arbeit der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell 
mit Stand Juli 2018 erläutert. 
6 Das Handlungskonzept „Preiswerter Wohnungsbau“ ist am 2. Februar 2010 wegen der hohen Dringlichkeit im Vorgriff 
auf das StEK Wohnen vom Rat der Stadt Köln beschlossen worden.  
7 Grundlegende Änderungen der Fortschreibung betreffen das Vorgehen zur Darlegung der Angemessenheit der einzu-
gehenden Verpflichtungen des Planbegünstigten. Zukünftig wird davon ausgegangen, dass die Angemessenheit zur 
Anwendung des Modells sich auf § 11 Baugesetzbuch (BauBG) begründet. Eine Bodenwertermittlung mit Anfangs- und 
Endwerten sowie eine Anrechnung von Kosten und Lasten entfallen. Somit kann die Anwendung  des Kooperativen Bau-
landmodells bereits zu einem frühen Zeitpunkt des Planverfahrens anhand der Anwendungskriterien beurteilt werden. 
Die Verpflichtungen, die mit der Anwendung des Kooperativen Baulandmodells im Rahmen eines Städtebaulichen Ver-
trags oder Durchführungsvertrags eingegangen werden, sind in der Broschüre des Kooperativen Baulandmodells unter 
www.stadt-koeln.de > Leben in Köln > Planen und Bauen > Kooperatives Baulandmodell nachzulesen. 
14

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
15 
Qu
elle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Beschleunigung von Bauleitplanverfahren 
Die Dauer von Bauleitplanverfahren ist im Zusammenhang mit der Baureifmachung dringend benö-
tigter Wohnflächen und ebenso mit investiven Maßnahmen der Wirtschaftsförderung problema-
tisch. Auch wenn die Ursachen vielfach in gestiegenen gesetzlichen Anforderungen, im Aufwand für 
die Rechtssicherheit, in fehlenden Unterlagen von Investoren oder mangelnden personellen Res-
sourcen liegen, können einige Rahmenbedingungen seitens der Verwaltung und der politischen 
Gremien geändert werden. Die Verwaltung hat dem mit der am 28. Juni 2016 beschlossenen soge-
nannten „Beschleunigungsvorlage“ (vgl. Ds. Nr. 2924/2015/1) Rechnung getragen. Nicht alle in der 
Vorlage dargestellten Punkte sind neu, und nicht alle benötigten eine politische Beschlussfassung. 
Sie wurden gleichwohl in die Vorlage aufgenommen, um einen Konsens zwischen Verwaltung und 
Politik über eine einheitliche Verfahrensweise zu erhalten. Beschlossen wurde gemäß der Verwal-
tungsempfehlung das gemäßigte, aber praktikable Modell A mit den nachfolgenden Bausteinen: 
1. Zeitersparnis durch Entfall von Beschlüssen
 Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB ist auch vor einem
Beschluss zur Aufstellung / Einleitung eines Bauleitplanverfahrens möglich.
 Aufstellungs-/Einleitungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffent-
lichkeit sollen möglichst zusammengefasst werden.
 Der „Vorgabenbeschluss“ zum Umgang mit den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit wird beibehalten, aber durch die Verwaltung koordiniert und in einem Be-
schlusslauf zunächst in die Bezirksvertretung (BV) und dann in den StEA gegeben.
 Auf einen Offenlagebeschluss wird verzichtet. BV und StEA werden vor der oder parallel zu
der Offenlage über eine Mitteilung informiert.
davon
In Vorbereitung 
Einleitung/
Aufstellung
erfolgt
Städtische Fläche unterhalb der 
Bagatellgrenze
9 12 0 2
1.199 Wohneinheiten
(361 Wohneinheiten
öffentlich gefördert)
2.773 Wohneinheiten 
(850 Wohneinheiten    öffentlich 
gefördert)
0
18 Wohneinheiten
(3 Wohneinheiten
öffentlich gefördert)
Ruht (0 Verfahren)
Im Verfahren
Abgeschlossen (noch kein Verfahren)
Seit der Fortschreibung haben sich die Planbegünstigten bereits in 21 (zukünftigen) Planverfahren 
zur Anwendung des Baulandmodells (vgl. Tabelle ) bereit erklärt. Insgesamt werden in diesen Plan-
gebieten rund 4.000 Wohneinheiten geplant, von denen rund 1.200 Wohneinheiten als öffentlich 
geförderter Wohnraum entstehen werden. Einige Planbegünstigte sind bereit, mehr als 30 Prozent 
der Wohneinheiten im öffentlich geförderten Segment zu errichten, so dass diese Zahl noch höher 
ausfallen wird. Die tatsächliche Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen wird nach Beantra-
gung der Fördermittel feststehen, die erst nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans erfolgen 
kann. Bei Verfahren, die bis zum Tag der Bekanntmachung der Fortschreibung begonnen wurden 
oder in die Übergangsregelung fallen, gelten die Regelungen des Kooperativen Baulandmodells in 
seiner Fassung vom 24. Februar 2014 fort. Unter die Anwendungsprüfung dieses Modells fallen 
insgesamt 30 Bebauungsplanverfahren, von denen bereits sechs zum Satzungsbeschluss geführt 
wurden und somit abgeschlossen sind. Auf den Flächen werden zukünftig 471 Wohneinheiten 
errichtet, von denen 109 im öffentlich geförderten Segment entstehen. Die laufenden 
Bebauungsplanverfahren (24) mit rund 8.000 geplanten Wohneinheiten werden entsprechend 
den Vorgaben des Baulandmodells geprüft. 
Tabelle 2: Das Kooperative Baulandmodell vom 10.Mai 2017 
Gesamtanzahl an Verfahren:      21

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
16 
2. Ze
itersparnis durch flexible Beratungsfolge
 Die bislang vorgegebene Abfolge von BV und StEA kann abgeändert werden, wenn dies der
Beschleunigung dient. Sollte der StEA vertagen, kann die BV gleichwohl beraten.
Weitere Punkte waren die Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen oder auch die Regelung, 
dass Offenlagen zu maximal 50 Prozent auch innerhalb der Schulferien stattfinden können.  
Unabhängig von dieser Beschlussfassung optimiert die Verwaltung ihre Verfahrensabläufe zum 
Beispiel hinsichtlich eines verbesserten Informationsaustauschs, der Standardisierung von Arbeits-
abläufen und Anforderungen sowie der Verbesserung der Schnittstellen.  
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Deutzer Hafen (§ 165 BauGB) 
Der Rat der Stadt Köln hat am 23. Juni 2015 in einer Grundsatzentscheidung die Umnutzung des 
Deutzer Hafens von der derzeitigen Hafen- und Gewerbenutzung zu einem neuen urban gemisch-
ten Quartier mit Wohn- und Dienstleistungsnutzung sowie den notwendigen Gemeinbedarfs- und 
Folgeeinrichtungen beschlossen (vgl. Ds. Nr. 0255/2015). Am 3. Mai 2018 hat der Rat der Stadt 
Köln von den vorbereitenden Untersuchungen Kenntnis genommen und die Satzung über die förm-
liche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs 'Deutzer Hafen' nach § 165 Absatz 6 
BauGB beschlossen. Gemäß der Begründung bietet das Instrument der Städtebaulichen Entwick-
lungsmaßnahme unter anderem den Vorteil einer flächendeckenden Mobilisierung des gesamten 
Flächenpotenzials, der einheitlichen Vorbereitung und Durchführung der Ordnungs- und Erschlie-
ßungsmaßnahmen, der stringenten inhaltlichen und zeitlichen Koordination des Gesamtprojekts 
und der Finanzierung aller entwicklungsbedingten Kosten durch Abschöpfung der planungs- und 
maßnahmenbedingten Bodenwertsteigerungen durch Zwischenerwerb oder die Erhebung von 
Ausgleichsbeträgen. Im Deutzer Hafen wird auch das Kooperative Baulandmodell Anwendung fin-
den. Insgesamt sind rund 3.000 Wohneinheiten vorgesehen. Die städtische Entwicklungsgesell-
schaft „moderne stadt“ soll die Umsetzung des Gesamtprojekts übernehmen. In der Sitzung des 
StEA am 20. September 2018 wurde die Einleitung der Bauleitplanung und der Flächennutzungs-
planänderung beschlossen. Außerdem wird die „Integrierte Planung“ als Grundlage der weiteren 
Planung als Beschlussvorlage vorgelegt. Die Grundstückfreilegung und Altlastensanierung soll ab 
dem Jahr 2020, die Erschließungsmaßnahmen ab 2021 beginnen. Die Realisierung der Baufelder ist 
ab 2024 vorgesehen. 
Besonderes Vorkaufsrecht in der Parkstadt Süd (§ 25 BauGB) 
Die Vervollständigung des Inneren Grüngürtels und die Entwicklung eines neuen urbanen Quartiers 
mit 3.500 Wohneinheiten und 4.500 Arbeitsplätzen sind unverzichtbare Bausteine der wachsenden 
Stadt. Auch nachdem das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 10. April 2018 die Sanierungssat-
zung für die südliche Innenstadterweiterung für unwirksam erklärt hat, werden die Entwicklungs-
ziele der Parkstadt Süd weiter verfolgt. Der Rat der Stadt Köln hat am 3. Mai 2018 die Satzung über 
das besondere Vorkaufsrecht für das Gebiet 'Südliche Innenstadterweiterung/Parkstadt Süd' in 
Köln-Bayenthal/-Raderberg/-Zollstock/-Sülz nach § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen. Sie ist mit 
Bekanntmachung am 20. Juni 2018 rechtskräftig geworden. Das „Besondere Vorkaufsrecht“ er-
möglicht den Erwerb von bebauten Grundstücken und zwar auch in Gebieten, in denen noch kein 
rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, wenn das Wohl der Allgemeinheit dieses rechtfertigt. Über 
dieses Instrument kann unter anderem die Veräußerung von Schlüsselgrundstücken im künftigen 
„Inneren Grüngürtel“ an Dritte unterbunden werden. Das Gebiet umfasst circa 115 Hektar und ist 
deckungsgleich mit dem ehemaligen Sanierungsgebiet. Am 28. Juni 2018 wurde dem StEA die 
„Integrierte Planung“ zur Beratung vorgelegt.

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
17 
Handlungsfeld Innenentwicklung 
Nutzung von Konversionsflächen zu Wohnzwecken 
Konversionsflächen sind im Zusammenhang mit der Identifizierung geeigneter Wohnflächen auf 
Basis des Regional- und Flächennutzungsplans berücksichtigt worden, die als „Neue Flächen für den 
Wohnungsbau“ (vgl. Abbildung 4) beschlossen wurden. Zu den größeren städtischen Flächen der 
teilräumlichen Entwicklungsplanung zählen unter anderem der Deutzer Hafen, die Parkstadt Süd 
und der Mülheimer Süden (vgl. Tabelle 3). In den vergangenen Jahren ist an verschiedenen Stellen 
im Stadtgebiet auf ehemals anderweitig genutzten Flächen Baurecht oder bereits neuer Wohnraum 
geschaffen worden.  
Tabelle 3: Konversionsflächen mit hohem Wohneinheiten-Potenzial8  
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Perspektivisch wird eine Festlegung von Stadträumen mit Priorisierung von Wohnnutzungen auf 
gewerblichen Brachen unter anderem im Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungskonzept 
Wirtschaft (StEK Wirtschaft) erfolgen. Das Gewerbe- und Industrieflächengutachten als erstes Mo-
dul ist extern beauftragt worden und befindet sich gegenwärtig in der Bearbeitung. Gegenstand der 
Beauftragung ist auch eine Überprüfung gegebenenfalls ehemals oder gegenwärtig noch gewerb-
lich genutzter Flächen mit dem Ziel, die Transformation von geeigneten Arealen in Wohnbau-
flächen zu systematisieren und auf der anderen Seite die erforderlichen Wirtschaftsflächen an 
anderen Standorten im Stadtgebiet zu kompensieren.  
Systematischer Umgang mit den kleinteiligen Potenzialen der Innenentwicklung 
Der Einstieg in die systematische Aktivierung noch vorhandener kleinteiliger Innenentwicklungspo-
tenziale ist mit der Reaktivierung des Baulückenprogramms für die Innenstadt und in ausgewählten 
innenstadtnahen Stadtteilen erfolgt. Die Resonanz seitens der Eigentümerinnen und Eigentümer ist 
gut, das Beratungs- und Unterstützungsangebot wird in Anspruch genommen. Das Baulückenpro-
gramm soll daher fortgeführt und in die weiteren Überlegungen zur Hebung von kleinteiligen Po-
tenzialen der Innenentwicklung, in Gestalt von Aufstockungen, Dachgeschossausbauten und Nach- 
8 Die Aufzählung hat exemplarischen Charakter ohne Anspruch auf Vollständigkeit.  
Projekt Stadtteil geplante 
Wohneinheiten Status
Quartier Reiterstaffel Marienburg  590     weitgehend
fertiggestellt
Park Linné/ ehemaliges Sidol-Gelände Braunsfeld  350     weitgehend
fertiggestellt
Sülzgürtel (ehemalige Kinderheime) Sülz  400     weitgehend
fertiggestellt
Clouth-Gelände Nippes 1 200     weitgehend
fertiggestellt
ehemaliger Güterbahnhof
Ehrenfeld/ Ehrenveedel Ehrenfeld  450     in Vorbereitung
Euroforum Nord Mülheim  480     in Vorbereitung
Deutzer Hafen Deutz 3 000     in Planung
Parkstadt Süd Raderberg 3 500     in Planung
Mülheimer Süden
(Euroforum West, 
Otto-Langen-Quartier,
 Deutz-Areal, Lindgens-Areal)
Mülheim 3 200     in Planung

18 
Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
verdichtungen, eingebettet werden. Mit einem Planspiel zum so genannten Innenentwicklungs-
maßnahmengebiet (IEG) wird darüber hinaus untersucht, ob ein räumlicher oder typologischer 
Ansatz der Aktivierung erfolgversprechender ist. Überdies wird in Zukunft standortabhängig auch die 
Möglichkeit der Überbauung von Parkplätzen und/oder eingeschossigen Supermärkten mit 
Wohnungen geprüft. Dieser Aspekt ergänzender Wohnnutzungen wird im Rahmen der aktuell lau-
fenden Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Köln (EHZK) berücksichtigt.  
Baulückenprogramm 
Aufgrund der erfreulichen Resonanz auf das Beratungs- und Unterstützungsangebot ist die An-
schreibeaktion im Jahr 2018 in den noch verbliebenen linksrheinischen Stadtteilen innerhalb des 
Militärrings und in den rechtsrheinischen Stadtteilen innerhalb des Autobahnrings und ebenfalls in 
Holweide und Dellbrück fortgeführt worden (vgl. Abbildung 6). Mit der Auswertung der Rückläufe 
und ersten Beratungen ist begonnen worden. Auch hier ist die Resonanz bisher positiv.  
Abbildung 6 Stadtteilübersicht Baulückenbearbeitung 
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
19 
Innenentwicklungsmaßnahme 
Die Stadt Köln beteiligt sich gegenwärtig an einem Planspiel, um zu erproben, ob ein Innenentwick-
lungsmaßnahmengebiet (IEG) als Instrument in das BauGB aufgenommen werden soll. Ziel des 
Instruments ist, die Deckung des dringenden Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten und die Förde-
rung der Innenentwicklung voranzutreiben. Der Impuls zur Prüfung einer derartigen Ergänzung im 
Baurecht kam aus der Arbeitsgemeinschaft Aktive Liegenschaftspolitik vom bundesweiten Bündnis 
für bezahlbares Wohnen und Bauen. Durchgeführt wird das Planspiel von Herrn Professor Dr. Kötter 
von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn unter Beteiligung des Deutschen Ver-
bands für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. Mit der Innenentwicklungsmaß-
nahme (IEM) wird darauf abgezielt, die Regelungslücke zwischen objekt- und flächenbezogenen 
Aktivierungsansätzen zu schließen. Die IEM dient der Mobilisierung von dispers verteilten, baurei-
fen unbebauten oder mindergenutzten Grundstücken im städtebaulichen Innenbereich und der 
Herbeiführung der zeitnahen Bebauung möglichst durch die Grundstückseigentümerinnen und  -
eigentümer selbst. Die Stadt Köln wirkt vor dem Hintergrund der im Sinne des Beschlusses über das 
StEK Wohnen verstärkten Befassung mit den Potenzialen der Innenentwicklung an dem Planspiel 
mit. Beispielhaft wurde ein Gebiet in Weidenpesch betrachtet. Das Planspiel wird voraussichtlich im 
Herbst 2018 beendet. Derzeit wird der Abschlussbericht durch Herrn Professor Kötter für den Auf-
traggeber, das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen 
und Raumordnung, erstellt.  
Weiterentwicklung der Siedlungen aus den 1950er und 1960er Jahren 
Im Zeitraum von August 2015 bis März 2016 haben sieben Wohnungsbaugenossenschaften und 
Wohnungsgesellschaften in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln eine Entwurfswerkstatt als Mehr-
fachbeauftragung durchgeführt. Gemeinsames Ziel und Inhalt der Werkstatt war, an acht ausge-
wählten Standorten beispielhaft aufzuzeigen, wie mit Neubauten und Umbauten im Bestand zu-
sätzlicher Wohnraum geschaffen werden kann. Es wurden ganzheitliche und innovative Konzepte 
für eine zukunftsweisende Vitalisierung der jeweiligen Siedlung oder des Quartiers als Ganzes 
gesucht. Dabei waren spezifische Themen für das Plangebiet vorzuschlagen und passgenaue 
Verdichtungen und Erweiterungen zu entwerfen, die den Standort mit seiner besonderen Identität 
neu interpretieren. Im Sinne eines stadtplanerischen Modellprojekts für die Innen- und Quartiers-
entwicklung in Köln sollten die städtebaulichen Entwicklungsszenarien und architektonischen 
Vertiefungen schließlich auch Hinweise darüber geben können, wie groß das bauliche 
Verdichtungspotenzial jeweils sein könnte. Im Rahmen der architektonischen Entwürfe waren neue 
programmatische Aussagen zur Vielfalt neuer Lebens- und Wohnformen mit entsprechenden 
Nutzungs- und Wohnungsbautypologien erwünscht. Erwartet wurden eine zeitgemäße Archi-
tektur, innovative Typologien und Entwurfsansätze. Die Realisierung durch die Genossenschaften 
und Gesellschaften ist unterschiedlich weit fortgeschritten.  
Exemplarisch zu nennen ist das Projekt der Wohnungs- und Baugenossenschaft Mieterschutz eG 
und der Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Köln Sülz eG in der Piccoloministraße in Köln-
Holweide (vgl. Abbildung 7). An diesem Standort können zusätzlich 213 Wohneinheiten entstehen. 
Ein planungsrechtlicher Bauvorbescheid liegt vor. Untersuchungsbedarf besteht noch hinsichtlich 
der Erschließung.

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
20 
Ab
bildung 7: Nachverdichtung an der Piccoloministraße 
Quelle: ARGE Drey Stottrop.

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
21 
Handlungsfeld Sozialorientierte Wohnungspolitik 
Kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm: Evaluierung und Weiterentwicklung 
Der
 Rat der Stadt Köln hat am 19. Dezember 2017 die Fortführung der kommunalen Wohnungs-
bauförderung beschlossen. Um die Zielzahl von 1.000 neuen preisgünstigen geförderten Mietwoh-
nungen zu erreichen und zu sichern, kann die Stadt aus eigenen Haushaltsmitteln Darlehen zum 
Neubau von Mietwohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung vergeben. Die Förder-
bedingungen entsprechen denen des Landes NRW. Die Mittel sollen eingesetzt werden, sobald das 
der Stadt Köln zugewiesene Mittelkontingent des Landes aufgebraucht ist. In den vergangenen Jahren 
konnte das Land NRW alle benötigten Fördermittel bereitstellen, sodass das städtische Programm 
wegen seiner Subsidiarität nicht zum Tragen kam. Das neue Programm hat eine Laufzeit bis zum 31. 
Dezember 2021 und einen jährlichen Umfang von 33 Millionen Euro (vgl. Ds. Nr. 3041/2017). Mit dem 
veranschlagten Volumen können jährlich etwa 250 neue Wohnungen zusätz-lich gefördert werden.9  
Mit Erlass vom 15. März 2018 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 
des Landes NRW der Stadt Köln als Bewilligungsbehörde für das Programmjahr 2018 zunächst ein 
globales Fördermittelkontingent in Höhe von 75 Millionen Euro zugewiesen. Das Globalbudget 
schließt die Anteile am Mietwohnungs- und Eigentumsprogramm und die Förderung von Moderni-
sierungsmaßnahmen ein. Im Programmjahr 2017 belief sich das Fördervolumen auf insgesamt über 
103 Millionen Euro. Es konnten 842 Wohneinheiten mit Mietpreis- und Belegungsbindungen geför-
dert worden. Das Globalbudget wurde somit um über 28 Millionen Euro überschritten. Signale aus 
dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen 
weisen darauf hin, dass auch im laufenden Jahr wieder Mittel bereitgestellt werden, die über die 
Budgetfestsetzung hinausgehen. Sollten die Mittel des Landes NRW vollständig verausgabt sein, 
wäre ein Einsatz der Mittel aus dem städtischen Programm möglich.  
Am 12.10.2018 hat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker gemeinsam mit Frau Ministerin Ina 
Scharrenbach eine Zielvereinbarung zur Umsetzung eines Globalbudgets für die Wohnraumförde-
rung unterzeichnet. In dieser Zielvereinbarung garantiert das Land NRW der Stadt Köln in den Pro-
grammjahren 2019 bis 2022 ein jährliches Budget in Höhe von 95 Millionen Euro, also insgesamt 380 
Millionen Euro für vier Jahre. 
Instrument Erhaltungssatzung vermehrt nutzen 
Die
 Verwaltung hat ein Verfahren zum Einsatz Sozialer Erhaltungssatzungen einschließlich einer 
gesamtstädtischen Voruntersuchung mit dem Ziel der Identifikation von so genannten Verdachts-
gebieten erarbeitet. Die Fachausschüsse des Rats der Stadt Köln sind über das Verfahren und das 
Ergebnis der Untersuchung in Form einer Mitteilung (vgl. Ds. Nr. 2803/2015) informiert worden.  
Eingang in das Verfahren fanden auch die Erkenntnisse aus einer Expertenanhörung am 
17. November 2015, in der Einschätzungen und Empfehlungen von kommunalen Experten mit
langjährigen Erfahrungen im Umgang mit diesem städtebaulichen Instrument gewonnen wurden.
9 Die Subventionierung des Erwerbs von nicht -städtischen Grundstücken durch Investoren und der Ankauf von Mietpreis - 
und Belegungsbedingungen sind nicht in das neue Programm überführt worden. Das Sonderprogramm „Investitionsko s-
tenzuschuss“ vom 17. Dezember 2013 bzw. erneut vom 23. Juni 2015 in Stadtteilen mit einem deutlich unterdurc h-
schnittlichen Angebot an öffentlich geförderten Wohnungen war bereits zum 31. Dezember 2016 ausgelaufen.

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
22 
A
m 9. Februar 2017 hat der StEA die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172  
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Untersuchungsgebiet Severinsviertel (vgl. Abbildung 8) beschlos-
sen. Gegenstand der Vorlage war auch die Methodik der Identifikation von Verdachtsgebieten  
(vgl. Ds. Nr. 4320/2016).  
Zwecks Vorbereitung eines möglichen späteren Satzungsbeschlusses für das Severinsviertel wird in 
dem Gebiet gegenwärtig eine vertiefte sozialräumliche Untersuchung unter anderem mit einer  
repräsentativen Haushaltsbefragung durchgeführt. Die Untersuchung ist extern beauftragt worden. 
Die Vorlage zum Satzungsbeschluss soll nach derzeitigem Stand im vierten Quartal 2018 in die poli-
tische Beratung eingebracht werden. 
Die parallele Weiterentwicklung der Methodik der Identifikation von Verdachtsgebieten steht kurz 
vor ihrem Abschluss und wird voraussichtlich im vierten Quartal 2018 präsentiert. Damit wird auch 
der Ratsbeschluss vom 17. November 2016 umgesetzt, die Voruntersuchung zu einer stadtweiten 
Dauerbeobachtung mit jährlicher Berichterstattung auszubauen (vgl. Ds. Nr. 1902/2016). Auf der 
Grundlage der Untersuchung wird die Verwaltung gegebenenfalls Vorschläge für die Behandlung 
weiterer Gebiete erarbeiten. Hierzu sind jedoch Personalzusetzungen erforderlich. Im Rahmen der 
verfügbaren personellen Kapazitäten ist zusätzlich zu den beschriebenen Schwerpunktaufgaben 
perspektivisch auch die Evaluation der früheren Satzung in der Stegerwald-Siedlung vorgesehen.  
Abbildung 8: Gebietsabgrenzung Severinsviertel  
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
23 
Zusammenarbeit mit dem Mieterverein fortsetzen und Mieter/-innen aktivieren 
Die bewährte Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln und 
dem Kölner Mieterverein mit dem Ziel der Unterstützung der Leistungsbezieherinnen und Leis-
tungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch in mietrechtlichen Fragen wird im bisherigen Rahmen 
kontinuierlich weitergeführt.  
Hinsichtlich des Aspekts der zusätzlichen Aktivierung von Mieterinnen und Mietern ist auch die 
Gemeinwesenarbeit zu erwähnen. Diese verfolgt das Ziel, die Bewohnerinnen und Bewohner eines 
Wohnviertels zu aktivieren und zu befähigen, ihr Wohnumfeld und ihre Lebensbedingungen eigen-
ständig zu gestalten. Sie stärkt die Selbsthilfekräfte und die Eigeninitiative der Menschen, indem sie 
gemeinsame Interessen und Problemlagen aufgreift und deren Bearbeitung unterstützt. Die Stadt 
Köln hat gemeinsam mit der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege ein Konzept zur 
Förderung quartierbezogener Sozialer Arbeit in benachteiligten Stadtvierteln entwickelt. Der Aus-
schuss für Soziales und Senioren des Rats der Stadt Köln hat diesem Konzept in seiner Sitzung am 
9. Juni 2016 (vgl. Ds. Nr. 1880/2016) zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Förderung 
der Gemeinwesenarbeit auf dieser Basis fortzuführen. Ab dem 1. Januar 2017 werden auf diese 
Weise fünf Quartiere in den Stadtteilen Holweide, Dünnwald, Kalk, Bickendorf und Bocklemünd 
unterstützt. 
Handlungsfeld Energetische Modernisierung 
Kommunales Förderprogramm für die Altbaumodernisierung 
Der Rat der Stadt Köln hat am 20. März 2018 das städtische Förderprogramm „Altbausanierung und 
Energieeffizienz - klimafreundliches Wohnen“ (Ds. Nr. 3520/2018) beschlossen, um den Klima-
schutz in Köln voranzubringen. Das Programm hat eine Laufzeit bis einschließlich 2021 und umfasst 
ein Volumen von 1 Million Euro jährlich; der Ratsbeschluss schließt auch die Bereitstellung von 
zusätzlichem Personal ein. 
Mit diesem Förderprogramm soll die Bandbreite der existierenden Sanierungsförderungen von Eu-
ropäischer Union (EU), Bund und Land NRW erweitert werden. Es werden damit Lücken der aktuel-
len Fördermittelstruktur in Deutschland geschlossen beziehungsweise weitere Anreize unter Be-
rücksichtigung der lokalen Gegebenheiten (beispielsweise sozio-kulturelle und wirtschaftliche 
Aspekte) und mit dem Ziel der Erreichung höherer, über die Vorgaben der aktuellen Energieein-
sparverordnung (EnEV) hinausgehende Standards geschaffen.  
Das Programm umfasst unter anderem die Förderung von Energieberatungen in Privathaushalten, 
Luftdichtheits- und thermographischen Messungen, Maßnahmen der Wärmedämmung, Heizungs-
optimierungen, Fernwärmeanschlüsse, Passivhauskomponenten und den Einsatz regenerativer 
Energien wie zum Beispiel Photovoltaik. 
Es ist somit ein starker Hebel zur Umsetzung von anspruchsvollen energetischen Zielen im Bereich 
der Gebäudesanierung. Dadurch wird ein wertvoller Beitrag zu der angestrebten Kohlendioxid-
Reduzierung (CO2) in Köln erreicht. Die Gewährung von Zuschüssen und Beratung dienen der Besei-
tigung oder Verminderung von finanziellen oder baulich-technischen Hemmnissen, die der energe-
tischen Sanierung von Gebäuden bisher im Weg standen. Neben der Verringerung der Emissionen 
und der damit einhergehenden stadtklimatischen Verbesserung führt eine Ausweitung der energe-
tischen Modernisierungen unter anderem auch zu positiven lokalwirtschaftlichen Effekten und 
leistet einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt.

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
24 
W
issenstransfer und Best Practice:  
Energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden zu sozial verträglichen Kosten 
Der Wissenstransfer ist in den vergangenen Jahren im Rahmen verschiedener Initiativen erfolgt. 
Exemplarisch zu nennen ist die Aktion „Energieberatung vor Ort“, die die Verwaltung in Kooperati-
on mit der Verbraucherzentrale NRW Ende 2015 in ausgewählten Kölner Quartieren gestartet hat. 
Sie geht auf den Ratsbeschluss vom 8. April 2014 (vgl. Ds. Nr. 0611/2014) zurück, nach dem Haus-
eigentümerinnen und -eigentümer und Bauherren verstärkt zu den vorhandenen Förderprogram-
men zum Beispiel der KfW Förderbank oder der NRW-Bank beraten werden sollten - als Ersatz für 
ein eigenes kommunales Förderangebot zur energetischen Gebäudemodernisierung, von dem auf-
grund der angespannten Haushaltssituation damals Abstand genommen worden war. 
Darüber hinaus hat sich die Stadt Köln im November 2015 dem von der EnergieAgentur.NRW koor-
dinierten Netzwerk ALTBAUNEU angeschlossen, um die Beratung der Einwohnerinnen und Einwoh-
ner sowie der Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer zur energetischen Gebäudesanierung und 
zum Klimaschutz voranzubringen. Durch die Kooperation von über 20 Kommunen und Kreisen wer-
den Synergien zum Beispiel durch die gemeinsame Entwicklung von Materialien und Projekten er-
zielt. Im Mittelpunkt von ALTBAUNEU steht die Öffentlichkeitsarbeit, konkret das Internetportal 
www.alt-bau-neu.de/koeln, das auch eine Datenbank mit lokalen Experten (Architekten, Handwer-
kern, Energieberatern) enthält.  
Im Rahmen der Plattform SmartCity Cologne der RheinEnergie AG und der Stadt Köln mit den 
Schwerpunkten Klimaschutz und Energiewende sind Leuchtturmprojekte zum klimafreundlichen 
Wohnen initiiert worden (www.smartcitycologne.de). 
Handlungsfeld Altengerechtes und barrierefreies Wohnen 
Ergebnisse des Modellprojektes „Altersgerecht umbauen“ bekannt machen 
Eine Bekanntmachung von Ergebnissen aus dem Modellprojekt konnte wegen fehlender personel-
ler Ressourcen nicht kurzfristig nach der Beschlussfassung über das StEK Wohnen erfolgen. Da das 
Modellvorhaben bereits im Jahr 2012 abgeschlossen war, ist eine Weiterverfolgung in der damals 
beabsichtigten Form nicht sinnvoll. Gleichwohl bleibt die Thematik aus Sicht der Verwaltung auch 
in Zukunft wichtig. Es existiert eine Vielzahl von Förderprogrammen zum Beispiel der Kreditanstalt 
für Wiederaufbau (KfW), auch bezogen auf Maßnahmen zum Bestand, zum Beispiel mit dem Ziel 
der Reduzierung von Barrieren oder der Erhöhung der Energieeffizienz.  
Weitere Mehrgenerationen-Wohnprojekte initiieren 
Nach erfolgreicher Förderung von mehreren Mehrgenerationenwohnprojekten10 an verschiedenen 
Standorten im Kölner Stadtgebiet unterstützt die Stadt Köln gegenwärtig ein Vorhaben am Erlen-
weg in Bickendorf. Nach der Veräußerung an die Genossenschaft Generationensolidarität sind die 
Baugenehmigungen Anfang 2018 erteilt worden. Danach sollen in drei Bauten insgesamt etwa 50 
Wohneinheiten entstehen. Die Erfahrungen mit den bereits bezogenen Projekten sind durchweg 
positiv.  
10 Projekt „Villa anders“ in Köln-Ehrenfeld, Projekt „Ledo“ in Köln-Niehl, Projekt „Villa Stellwerk“ in Köln-Nippes, Projekt 
„Auf dem Sandberg“ in Köln-Poll, Projekt „Nürnberger Str.“ in Köln-Höhenberg und Projekt „Sürther Feld“ in Köln-
Rodenkirchen (Anmerkung: Im Gegensatz zu den fünf erstgenannten Vorhaben ist das Projekt im Sürther Feld nicht finan-
ziell gefördert worden).

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
25 
Von Seiten der Stadt Köln wird die Entstehung von Mehrgenerationenwohnprojekten weiterhin im 
Rahmen der Konzeptausschreibung durch die Reservierung von geeigneten Grundstücken geför-
dert. So wird im Zusammenhang mit der Entwicklung der Vergabekriterien regelmäßig geprüft, 
ob Baufelder exklusiv für Mehrgenerationswohnen zur Verfügung gestellt werden können. Gegen-
wärtig befindet sich kein Vorhaben in der Planung oder Vorbereitung.  
Handlungsfeld Quartiersentwicklung 
Integrierte Stadtentwicklungskonzepte - Beispiel „Starke Veedel – Starkes Köln“ 
Mit dem Aktivierungsfonds „Starke Veedel - Starkes Köln“ werden in der aktuellen EU-Förder-
periode (2014-2020) elf Sozialräume mit besonderem Handlungsbedarf in den Blick genommen 
(vgl. Abbildung 9). Grundlage des Programms bildet das Leitkonzept, welches am 20. Dezember 
2016 vom Rat der Stadt Köln beschlossen (vgl. Ds. Nr. 2899/2016) und seitens des Landes NRW 
aner-kannt wurde. Daneben hat der Rat in den Jahren 2016 und 2017 fünf Einzelkonzepte, die sich 
aus dem Leitkonzept ableiten, beschlossen. Insbesondere die Einzelkonzepte verfolgen den Ansatz, 
raumspezifische Anforderungen im Quartier angemessen aufgreifen zu können. Der öffentliche 
Raum und das Wohnumfeld stehen bei den Maßnahmen im Mittelpunkt. Gegenwärtig laufen 
zahlreiche Vorplanungen für Platzgestaltungen und Aufwertungen v
on Grünflächen wie z. B. an der 
Westerwaldstraße in Köln-Humboldt/Gremberg oder am Rochusplatz in Köln Bickendorf, damit 
Ende 2018 Förderanträge beim Land NRW gestellt werden können. Die städtebaulichen 
Maßnahmen aus den Entwicklungskonzepten bringen wichtige Impulse zur Aufwertung der Wohn-
umfelder und der Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und können so einen 
positiven Beitrag zur Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Quartier leisten. 
Vielfach flankieren die Maßnahmen Sanierungsvorhaben von Wohnungsgesellschaften im Bestand, 
wie in Köln-Chorweiler-Mitte oder in der Kannebäckersiedlung in Köln-H umboldt/Gremberg.

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
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Ab
bildung 9: Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ 
Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
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St
ärkung und Stabilisierung von Stadtquartieren mit besonderen Bedarfen 
Die Identifikation von Quartieren mit besonderen Bedarfen der Unterstützung und die Entwicklung 
von geeigneten Strategien und Konzepten unter Einbindung von verschiedenen Akteuren und Nut-
zung von Förderprogrammen wird ab 2018 mit engen Schnittstellen zum Monitoring Stadtentwick-
lung und der teilräumlichen Entwicklungsplanung perspektivisch systematisch entwickelt.  
Handlungsfeld Kommunikation, Kooperation und Beratung 
Aufbau einer Wohnungsbauleitstelle in der Verwaltung 
Hintergrund der Einrichtung der Wohnungsbauleitstelle im Dezernat Stadtentwicklung, Planen und 
Bauen im April 2017 war die Notwendigkeit, die Planungs- und Genehmigungsprozesse im Woh-
nungsbau zu optimieren und zu verkürzen, um die stetig steigende Nachfrage nach Wohnraum zu 
decken. Hierzu sind die zielgerichtete Kommunikation mit den Akteuren des Wohnungsmarkts und 
die Intensivierung der Zusammenarbeit erforderlich. In ihrem speziellen Aufgabenbereich auf ope-
rativer Ebene soll die Wohnungsbauleitstelle die zentrale Anlaufstelle für Investoren und alle ande-
ren Akteure des Wohnungsmarkts für Bauprojekte mit mehr als 50 Wohneinheiten sein.  
Zu den zentralen Aufgaben und Zielen der Wohnungsbauleitstelle zählen: 
 die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen,
 die Förderung von Projektentwicklungen von Externen,
 die Aktivierung von Flächenpotenzialen für den Wohnungsbau,
 die Begleitung und Forcierung der Umsetzung wichtiger Grundsatzbeschlüsse zum Wohnungs-
bau wie zum Beispiel „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (vgl. Ds. Nr. 1028/2015) und
„Wohnungsbauoffensive“ (vgl. Ds. Nr. 2698/2016) und
 die Aufgabe einer Clearingstelle bei konfliktbehafteten Wohnungsbauvorhabe
n.
D
ie Wohnungsbauleitstelle berichtet dem Verwaltungsvorstand regelmäßig über den fachlichen 
Koordinierungsbedarf der laufenden Wohnungsbauvorhaben mit mehr als 50 Wohneinheiten und 
unterbreitet Vorschläge zur ämter- und dezernatsübergreifenden Schwerpunktsetzungen. Der 
Verwaltungsvorstand berät und beschließt diese und beauftragt die Wohnungsbauleitstelle auf 
dieser Grundlage projektbezogen mit der Prozess- und Projektsteuerung einschließlich der Befug-
nis, die durch den Verwaltungsvorstand beschlossene Prioritätensetzung gegenüber den Fach-
dienststellen durchzusetzen. Die Personalbesetzung der Wohnungsbauleitstelle ist noch nicht  
abgeschlossen.  
Vereinbarung mit der Wohnungswirtschaft 
Das „Kölner Wohnbündnis“ ist als „gemeinsame Initiative zur Förderung von Wohnungsneubau und 
Innenentwicklung, Beschleunigung und Qualität von Planungen und Bauvorhaben sowie zur Inten-
sivierung von Zusammenarbeit und Dialog der Akteure der Kölner Wohnungswirtschaft, der Ver-
bände und der Stadt Köln“ am 27. November 2017 im Rahmen einer besonderen Sitzung des Köl-
ner Wohnungsbauforums unterzeichnet worden (vgl. Abbildung 10). Träger der gemeinsamen Ini-
tiative sind neben der Stadt Köln, vertreten durch Oberbürgermeisterin Reker, die Arbeitsgemein-
schaft Kölner Wohnungsunternehmen (köln ag), die Wohnungsbau Initiative Köln (WIK), der Kölner 
Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 e. V. (Kölner Haus und Grund), der Landesverband Nord-
rhein-Westfalen des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V., sowie 
der Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen (VdW RW).

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D
ie Vereinbarung gilt bis 2030. Im Kölner Wohnbündnis wird dokumentiert, mit welchen Beiträgen 
sich die jeweiligen Institutionen einbringen können mit dem Ziel, den Wohnstandort Köln zu stär-
ken und zu profilieren. Es unterstreicht die Notwendigkeit und den Wert der Zusammenarbeit. Das 
Kölner Wohnbündnis setzt einen Fokus auf die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, vornehm-
lich von bezahlbaren Geschosswohnungen. Die vereinbarten Zielsetzungen und Zielzahlen sollen 
Signalwirkung entfalten und sind, wie in den vielen anderen deutschen Städten mit ähnlichen Ver-
einbarungen, sehr ambitioniert. Das Bündnis bietet die Möglichkeit der kritischen Begleitung und 
Prüfung der Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen. Insofern hat das Kölner Wohnbündnis 
einen prozessualen Charakter. Im Bündnis selbst ist perspektivisch eine Anreicherung mit weiteren 
Inhalten und Vereinbarungen vorgesehen. Sie sollen den Bestand, die Gestaltung von Wohnquar-
tieren und ihren Infrastrukturen, die demographischen Herausforderungen und die Themenfelder 
Klimaschutz und -anpassung und Mobilität einschließen.  
Abbildung 10: Kölner Wohnbündnis – Unterzeichnung am 27. November 2017 
Quelle: Stadt Köln 
Durchführung von wohnungswirtschaftlichen Modellvorhaben 
Die Durchführung von wohnungswirtschaftlichen Modellvorhaben bleibt ein Ziel. Perspektivisch ist 
dort eine Konkretisierung der auf verschiedenen Ebenen bestehenden Kooperation mit der Woh-
nungswirtschaft in Form von innovativen gemeinsamen Projekten erforderlich.  
Ausbau der regionalen Kooperation in der Wohnungsmarktregion 
Die Stadt Köln ist eine wachsende Millionenstadt in der polyzentrischen Stadtregion entlang der 
Rheinschiene. Dies bietet eine gute Ausgangsposition zur Weiterentwicklung und Profilierung von 
Stadt und Stadtregion. Die aktuellen Herausforderungen der Stadtentwicklung, wie steigende Be-
völkerungszahlen, Überlastung von Infrastrukturen, Mobilitätsengpässe und der zunehmende 
Druck auf die verbleibenden Siedlungs-, Wirtschafts- und Erholungsflächen, sind nur partnerschaft-
lich und in Kooperation mit der Region zu lösen.

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
29 
In den vergangenen Jahren wurden daher diverse Kooperationen auf unterschiedlichen Ebenen 
intensiviert beziehungsweise neu gegründet. Hierzu zählen (vgl. Abbildung 11): 
 de
r Metropolregion Rheinland e. V.,
 der Region Köln/Bonn e.V. (RKB),
 der Interkommunale Arbeitskreis der Planerinnen und Planer aus den links-rheinischen Nach-
bargemeinden (IntAK),
 das linksrheinische Stadt Umland Netzwerk (S.U.N.) sowie
 die Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn (K@RN).
Im Fokus der regionalen Zusammenarbeit steht in den nächsten Jahren insbesondere die anstehende 
Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln. 
Dem Thema regionale Abstimmung wird im Regionalplan in Bezug auf die Ausweisung weiterer 
Entwicklungsbereiche eine grundlegende Bedeutung beigemessen. Vor diesem Hintergrund hat 
die Stadt Köln ihre Bemühungen zur Schaffung belastbarer interkommunaler Strukturen durch die 
Teilnahme an dem Wettbewerb „StadtUmland.NRW“ des früheren Ministeriums für Bauen, Woh-
nen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW erhöht. Sowohl mit der links- als auch der 
rechtsrheinischen Kooperation (S.U.N. und K@RN) wurden Zukunftskonzepte erarbeitet und von 
einer Fachjury ausgezeichnet. Derzeit steht die Entscheidung des Landes NRW noch aus, ob und in 
welcher Form die begonnenen Planungsprojekte der Zukunftskonzepte weiterhin mit Fördermitteln 
unterstützt werden. 
Als Beitrag für den Prozess der Regionalplan-Überarbeitung erarbeitet der RKB derzeit ein so 
genanntes Agglomerationskonzept für die (Wohnungsmarkt-) Region Köln/Bonn. Das Ziel des 
Agglomerationskonzepts besteht darin, Szenarien und Zielbilder für eine integrierte Siedlungs-, 
Mobilitäts- und Freiraumentwicklung der Region im Zeithorizont bis 2035/2040 zu erarbeiten. Das 
Agglomerationskonzept soll bis 2019 erarbeitet werden. Als wichtige Grundlagen für das Agglo-
merationskonzept wurden ergänzende Studien vom RKB beauftragt, zu denen die Grundlagen-
untersuchung Mobilität und die Klimawandelvorsorgestrategie zählen.  
Ab
bildung 11: Regionale Kooperationen mit Beteiligung der Stadt Köln 
Q
uelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik

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Stand der Umsetzung – September 2018 
30 
Handlungsfeld Monitoring/Wohnungsmarktbeobachtung 
Monitoring Wohnen aufbauen 
Das Monitoring Stadtentwicklung11 ist im StEK Wohnen mit dem „Handlungsfeld Wohnen“ um ein 
Set an Indikatoren aus dem Themenkomplex Bauen und Wohnen erweitert worden. Die Fertigstel-
lung erfolgt noch im Jahr 2018. Das Monitoring legt seinen Fokus auf die kleinräumige Entwicklung 
der Stadt sowie die Verknüpfung der Daten der verschiedenen bisher bearbeiteten Handlungsfelder. 
Ergebnisse des Handlungsfelds Wohnen können direkt mit sozialen und demografischen Entwick-
lungen der Bevölkerung in Verbindung gebracht werden. Das Monitoring wird in Zukunft somit 
Zusatzinformationen für die Wohnungsmarktbeobachtung (vgl. S. 3) liefern. Aus methodischen 
und inhaltlichen Gründen können nicht alle zentralen Datenquellen aus dem Themenkomplex  
Bauen und Wohnen im Monitoring abgebildet werden. Dies erfolgt durch die Wohnungsmarkt-
beobachtung. Insofern ist das Handlungsfeld Wohnen im Monitoring Stadtentwicklung als Ergän-
zung der etablierten Wohnungsmarktbeobachtung der Stadt Köln anzusehen.  
Untersuchung zum „Generationenwechsel in Mehrfamilienhäusern“ 
Im Rahmen der Erarbeitung des StEK Wohnen war die Pilotuntersuchung „Generationenwechsel in 
älteren Ein- und Zweifamilienhäusern“ extern beauftragt und durchgeführt worden (vgl. Kölner 
Statistische Nachrichten 02/2012). Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung auf Basis der Daten aus 
dem Zensus 2011 auch den Generationenwechsel im Mehrfamilienhausbereich untersucht. In ei-
nem ersten Schritt ist die Wohnsituation von Seniorenhaushalten analysiert worden. Von den rund 
426.000 Haushalten, die im Jahr 2011 in Geschosswohnungen wohnten, waren 17 Prozent Senio-
renhaushalte12. Sie sind unterschiedlich im Kölner Stadtgebiet verteilt.  
Nach den vorliegenden Ergebnissen bewohnen Seniorenhaushalte erwartungsgemäß überdurch-
schnittlich große Wohnungen beziehungsweise weisen eine vergleichsweise hohe Wohnfläche pro 
Person auf (vgl. Abbildung 12 – siehe Folgeseite). Im Rahmen der Untersuchung ist im nächsten 
Schritt eine überschlägige Abschätzung vorgenommen worden, in wie vielen Mehrfamilienhaus-
Wohnungen in den nächsten Jahren ein Generationenwechsel zu erwarten ist, wenn Wohnungen 
durch Sterbefälle frei werden. Zusätzlich werden Wohnungen älterer Menschen durch Umzug zu 
Verwandten oder in Altersheime frei.  
In wohnungspolitischer Hinsicht ist der Verdichtungseffekt, der durch eine höhere Belegung durch 
den Einzug von mehr Personen in die frei werdenden Wohnungen entsteht, von Bedeutung für die 
Abschätzung der Wohnversorgung und des Wohnungsbedarfs. Nach der Prognose des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik wird erwartet, dass die Zahl und der Anteil der Senioren-Haushalte 
in den nächsten Jahren ansteigen werden. Deswegen wird es auch weiterhin einen hohen Anteil an 
großen Wohnungen geben, die von Senioren-Haushalten bewohnt werden.  
11 Das Monitoring Stadtentwicklung beobachtet den Zustand (Status) und die Entwicklung (Dynamik) der Stadt in ihren 
Teilräumen (Stadtviertel, Stadtteile, Stadtbezirke) in verwaltungsrelevanten Themenfeldern. Es ist als integriertes 
Mehrthemen-Monitoring konzipiert. Das heißt, dass zentrale Indikatoren aus verschiedenen Bereichen zu standardisier-
ten Indexwerten verrechnet und so in Zustand und Entwicklung kleinräumig vergleichbar gemacht werden. Zurzeit sind 
die Indikatoren des Monitorings in den Handlungsfeldern Soziale Lage, Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und 
Jugendlichen, Demographie und Wohnen strukturiert. Aus der Kombination von Status- und Dynamik-Indexwerten wer-
den Entwicklungstypen erstellt. Sie dienen als eine Art „Frühwarnfunktion“ für negative Entwicklungen Status-
unauffälliger Gebiete und geben Aufschluss über die Entwicklung der „Schere“ zwischen den Kölner Teilräumen.  
12 Definition Seniorenhaushalt: Die jüngste Person ist älter als 65 Jahre alt.

Stadtentwicklungskonzept „Wohnen“ 
Stand der Umsetzung – September 2018 
31 
Das Ergebnis der Untersuchung soll als Mitteilung der Verwaltung veröffentlicht werden. Darüber 
hinaus soll mit der Kölner Wohnungswirtschaft erörtert werden, wie der Generationenwechsel in 
den Unternehmen erfasst wird, wie die Neubelegung erfolgt und wie durch Tauschmanagement die 
relativ großen Wohnungen von Seniorenhaushalten anderen Zielgruppen angeboten werden kön-
nen. 
Abbildung 12: Wohnfläche von Mehrfamilienhaus-Seniorenhaushalten (Mittelwert)  
Quelle: IT.NRW – Zensus 2011/ Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik

Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Tel: 02 21 / 221-21857 
Fax: 02 21 / 221-21900 oder 28493 
E-Mail: statistik@stadt-koeln.de
Internet: http://www.stadt-koeln.de/politik -und-verwaltung/stadtentwicklung/
Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Druck
Zentrale Dienste der Stadt Köln
© Nachdruck (auch auszugsweise) nur mit Quellenangabe 
13/15/500/12.18

Beratungsverlauf (3)

27.11.2018 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
06.12.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3307/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
06.12.2018
Erstellt
11.10.2018 11:36