Mandari Insight

0404/2026

Städtebauliches Planungskonzept "Am Höfenweg" in Köln-Merkenich; Anhörung der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes

Beschlussvorlage Ausschuss 28.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 07.05.2026, TOP 9.2.2

Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 7 Praesentation Gestaltungsbeirat

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Ansehen

Anlage 6 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen Öffentlichkeit

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Ansehen

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 4 Erläuterungstext

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Ansehen

Anlage 2 Geltungsbereich

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 5 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen TöB

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept

5117 Zeichen

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PLANINHALT
BAUHERR
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MASSSTAB GEZEICHNET DATUM
PROJEKT-NR.
INDEX
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Clarissenstraße 63 . D-40549 Düsseldorf 
Telefon: 0211/598891-0 . Fax: 0211/598891-20  
INDEX
BLATTGRÖSSE
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PROJEKT
LEISTUNGSPHASE
STATUS
DATUM ÄNDERUNGEN GEZ.
V0002
1,19 / 0,59
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09.02.20261:200 MK
Lageplan Entwurf
Am Höfenweg 44-76
50769 Köln
Neubau Wohnungen mit Tiefgarage
Schlesischer Platz 1a
50737 Köln-Weidenpesch
Kölner Wohnungsgenossenschaft eG
S
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Rasenfläche
Staudenfläche
Betonsteinpflaster
Höhen Bestand Höhen Neu Gefälle
Grundstückgrenze
Solitärstrauch Neu
Hecke
Baum Bestand
Baum Neu
189,52 189,92 3,60%
LEGENDE
Rasenplatten
Entwässerungsrinne
Zaun
Tiefgaragekante
Tor
BankBetonplatten
Hecke gemischtSand
Betonblockstufen
Wassergebundene 
Wegedecke
Sitzstufen
Fahrradständer
Haus E, II+
Kita II
Haus F, II+
Haus A, III+ Haus B, III+ Haus C, III+ Haus D, III+
TG-Ein-/Ausfahrt
Am Höfenweg
Am Höfenweg
Am Höfenweg
In den Kämpen
592/141013 590/14604/14
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DATUM ÄNDERUNGEN GEZ.
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Lageplan Entwurf
Am Höfenweg 44-76
50769 Köln
Neubau Wohnungen mit Tiefgarage
Schlesischer Platz 1a
50737 Köln-Weidenpesch
Kölner Wohnungsgenossenschaft eG
S
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Rasenfläche
Staudenfläche
Betonsteinpflaster
Höhen Bestand Höhen Neu Gefälle
Grundstückgrenze
Solitärstrauch Neu
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189,52 189,92 3,60%
LEGENDE
Rasenplatten
Entwässerungsrinne
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Fahrradständer
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Am Höfenweg 44-76
50769 Köln
Neubau Wohnungen mit Tiefgarage
Schlesischer Platz 1a
50737 Köln-Weidenpesch
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Rasenfläche
Staudenfläche
Betonsteinpflaster
Höhen Bestand Höhen Neu Gefälle
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Solitärstrauch Neu
Hecke
Baum Bestand
Baum Neu
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LEGENDE
Rasenplatten
Entwässerungsrinne
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Tiefgaragekante
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BankBetonplatten
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Wassergebundene 
Wegedecke
Sitzstufen
Fahrradständer
LEGENDE:
PV-Elemente auf 
extensiverm Grün
TG-Ein-/Ausfahrt
Haus-/Kitaeingang
592/141013 590/14604/14
921
598/14
1012
651
1011
594/14 588/14
1014
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Am Höfenweg
Am Höfenweg
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STATUS
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09.02.20261:200 MK
Lageplan Entwurf
Am Höfenweg 44-76
50769 Köln
Neubau Wohnungen mit Tiefgarage
Schlesischer Platz 1a
50737 Köln-Weidenpesch
Kölner Wohnungsgenossenschaft eG
S
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Rasenfläche
Staudenfläche
Betonsteinpflaster
Höhen Bestand Höhen Neu Gefälle
Grundstückgrenze
Solitärstrauch Neu
Hecke
Baum Bestand
Baum Neu
189,52 189,92 3,60%
LEGENDE
Rasenplatten
Entwässerungsrinne
Zaun
Tiefgaragekante
Tor
BankBetonplatten
Hecke gemischtSand
Betonblockstufen
Wassergebundene 
Wegedecke
Sitzstufen
Fahrradständer
Am Höfenweg - Lageplan M 1:500
Anlage 3
0 1 2 5m

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

458 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
Im weiteren Verfahren wird die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch am Verfahren beteiligt.

Anlage 7 Praesentation Gestaltungsbeirat

30321 Zeichen

Am Höfenweg
Am Höfenweg 46-76
50769 Köln
Bauherr
Kölner Wohnungsgenossenschaft eG
Schlesischer Platz 1a
50737 Köln-Weidenpesch
Planung
BM+P Architektur PartGmbB
Hildebrandtstr. 4 D
40215 Düsseldorf, Deutschland
Am Höfenweg in Köln-Merkenich
Neubau Wohnungen mit Tiefgarage 
und einer KiTa
Gestaltungsbeirat der Stadt Köln
04.11.2025
Projektstand: 04.11.2025
Das Projekt wurde seitdem  
weiterentwickelt. 
Aktueller Lageplan siehe 
Anlage 3 der 
Beschlussvorlage

Am Höfenweg - Wer ist die Kölner Wohngesellschaft eG? Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
Die Kölner Wohnungsgenossenschaft eG beabsichtigt, das Grundstück 
„Am Höfenweg 46–76“ im Stadtteil Köln-Merkenich grundlegend neu zu 
entwickeln. Ausgangspunkt ist der erhebliche Bedarf an zusätzlichen, 
modernen und bezahlbaren Wohnungen sowie an dringend benötigten 
Kinderbetreuungsplätzen im Stadtteil.
Die vorhandene Bausubstanz aus den 1930er Jahren ist in ihrem heutigen 
Zustand nicht mehr sanierungsfähig und erfüllt weder Anforderungen an 
zeitgemäßen Wohnkomfort noch an Barrierefreiheit, Schall- und 
Wärmeschutz. Auch die Freiflächenqualität und die Stellplatzsituation 
entsprechen nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Anforderungen.
Vor diesem Hintergrund wird die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans nach § 12 BauGB angestrebt. Ziel ist die Schaffung eines 
zukunftsorientierten Wohnquartiers mit genossenschaftlich bzw. öffentlich 
geförderten Mietwohnungen sowie die Errichtung einer Kindertagesstätte, die 
über den Bedarf des Quartiers hinaus für den gesamten Stadtteil Merkenich 
wirksam wird.
Es sollen rund 6.610 m2 Geschossfläche für Wohnbebauung geschaffen 
werden, was eine Mehrung von ca. 3.500 m2 Geschossfläche zum Bestand 
bedeutet. Auch wenn nach dem Koop.Baulandmodell nur 30% 
Geschossfläche der zusätzlichen Nachverdichtung  förderpflichtig wäre, 
beabsichtigt die KWG 30% der gesamten Wohnfläche gefördert zu errichten. 
Zudem besteht die Bereitschaft zur Realisierung einer Kita über den Bedarf 
des Gebietes hinaus, um dem hohen Bedarf in Merkenich zu decken.
Wer ist die Kölner Wohnungsgenossenschaft eG?
1920:  Gründungsjahr 
2021:  Gründung KWG Energie GmbH (Tochterunternehmen)
2022:  Gründung KWG Immobilien GmbH (Tochterunternehmen)
2025:       •    3.045 Wohnungen (davon 182 öffentl. gefördert) in 18 Kölner Stadtteilen, Pulheim und Dormagen
• Mitarbeitende:  27
• Mitglieder:          4.154
• Bilanzsumme:   214,3 Mio €
• durchschnittliche 
 Nettokaltmiete/m²: 8,90€

Am Höfenweg - KWG baut ihren Wohnungsbestand weiter aus Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
KWG baut ihren Wohnungsbestand weiter aus
Aktuelle Neubauten: 200 neue Wohnungen bis 2027
Quartiersentwicklungen
1) Josefine-Clouth-Straße, 
    Köln-Nippes (Clouth.Tor 2)
2) Ursulastr., 
    Hürth-Kalscheuren
3) Simonskaul, 
    Köln-Weidenpesch
4) Klima-Quartier.NRW,
   Friedrich-Karl-Straße (400 WE)
5) Cologneo lll (300 WE neu)
6) Am Höfenweg,
    Köln-Merkenich

Am Höfenweg - Die Idee der KWG Energie GmbH Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
Ziel
1. Realisierung des Klimapfads 2024 mit ampeers Energy
2. Errichten von Wärmenetzen als Contractor
3. Angebot von grünem Mieterstrom für Mitglieder
Vorteile 
 
• preisgünstig, kundennah produziert & genutzt
• nachhaltig klimaneutral
• Wertschöpfung bleibt im eigenen Unternehmen
Die Idee der KWG Energie GmbH
Quelle: Interne Daten, Stand 15.08.25
Das Angebot der KWG Energie GmbH wird stetig ausgew eitet.

Am Höfenweg - Schwarzplan Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
Schwarzplan M 1:5.000
Köln-Merkenich – ein Stadtteil mit 
eigenständigem Charakter
Merkenich liegt im Kölner Norden am Rhein 
und ist geprägt von einer besonderen 
städtebaulichen Mischung. Einerseits finden 
sich hier gewachsene Wohnstrukturen mit 
Ein- und Mehrfamilienhäusern, die eine 
heterogene, kleinteilige Körnung aufweisen. 
Unterschiedliche Bauformen, Materialien und 
Maßstäbe prägen ein lebendiges, vielfältiges 
Bild.
Gleichzeitig wird der Stadtteil durch 
großmaßstäbliche Industrieanlagen, Hafen- 
und Gewerbestrukturen geprägt, die eine 
ganz eigene Identität schaffen. Dieses 
Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten 
verleiht Merkenich seinen unverwechselbaren 
Charakter und bildet die Ausgangslage für die 
Weiterentwicklung des Quartiers.
Das neue Projekt „Am Höfenweg“ knüpft an 
diese Eigenart an und sucht die Balance 
zwischen kleinteiligem Wohnen, sozialer 
Infrastruktur und dem industriell geprägten 
Umfeld.

Am Höfenweg - Köln-Merkenich Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
Köln-Merkenich 
google earth Stand:2021
kleinteilig, bunt, naturgebunden
großflächige Infrastruktur, zersiedelt
großmaßstäbig, geradlinig, industriell
Ein Stadtteil mit eigenständigem Charakter

Am Höfenweg - Art und Umfang der umgebenden Bebauung Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
Art und Umfang der umgebenden Bebauung

Am Höfenweg - Gestaltung und Materialität Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
Gestaltung und Materialität
Buntes, heterogenes Umfeld
Die kleinteilige Bebauung in Merkenich besticht 
durch eine Vielzahl unterschiedlicher 
Typologien und Formen. Auf engem Raum 
finden sich verschiedenste Kubaturen, 
Materialien und Farben. Dieses Nebeneinander 
erzeugt ein heterogenes Stadtbild, das den 
Charakter des Stadtteils prägt.
Gerade diese Vielfalt macht Merkenich 
städtebaulich interessant: Historisch 
gewachsene Strukturen, kleinteilige 
Wohnhäuser und neuere Ergänzungen treten 
miteinander in einen spannungsreichen Dialog. 
So entsteht ein lebendiges Bild, das keine klare 
Dominanz kennt, sondern vielmehr durch 
Unterschiede und Kontraste 
zusammengehalten wird.
Städtebauliche Entwicklungen sollten nicht 
durch Unifomität, sondern durch Vielfalt in der 
Gestaltung und Maßstäblichkeit in dieses 
Gesamtbild integrieren.

Am Höfenweg - Gestaltung und Materialität Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
Gestaltung und Materialität
Industrie
Neben der kleinteiligen und heterogenen 
Wohnbebauung prägt insbesondere die 
unmittelbar angrenzende Industrie das 
städtebauliche Bild Merkenichs. 
Großmaßstäbliche Hallen, technische 
Infrastrukturen und weitläufige Werksanlagen 
bilden einen starken Kontrast zur 
Wohnbebauung und sind zugleich ein 
wesentlicher Bestandteil der Identität des 
Stadtteils.
Diese großmaßstäbliche Prägung sollte nicht 
ausgeblendet, sondern bewusst in den 
städtebaulichen Kontext eingebunden werden. 
Neue Gebäude können gestalterisch auf die 
industriellen Strukturen reagieren, indem sie 
klare Volumen und robuste Materialien 
aufnehmen. Dadurch entsteht ein Dialog 
zwischen den unterschiedlichen Maßstäben, 
der sowohl die Vielfalt Merkenichs betont als 
auch neue Identität stiftet.

Am Höfenweg - Gestaltung und Materialität Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
Gestaltung und Materialität
Natur
Die Rheinaue zwischen Merkenich und Worringen 
zählt zu den letzten größeren naturnahen 
Uferabschnitten im Kölner Stadtgebiet. Das rund 5,5 
Kilometer lange, jedoch vergleichsweise schmale 
Naturschutzgebiet wird auf der Landseite durch einen 
Hochwasserschutzdamm begrenzt.
Die Landschaft ist ein Mix aus vom Menschen 
geprägten Strukturen und naturnahen Resten der 
ursprünglichen Auenvegetation. Prägend sind 
ausgedehnte Grünflächen, durchzogen von Weich- 
und Hartholzauwäldern, Tümpeln und Altwassern. 
Ziel des Schutzgebietes ist der Erhalt und die 
Wiederherstellung typischer Lebensräume der 
Auenlandschaft - insbesondere Wälder, Rheinwiesen 
und Gewässer. Aufgrund seiner Größe und 
Strukturvielfalt spielt das Gebiet zudem eine wichtige 
Rolle im Biotopverbund entlang der Rheinschiene 
und bietet Rückzugs- und Ausbreitungsmöglichkeiten 
für bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
Kleinmaßstäblich soll eine neue grüne Mitte im 
Quartier entstehen und die Umgebung bereichern. 
Zudem werden optisch Farbtöne und Materialität das 
Quartier maßgeblich prägen und stehen somit in 
direkter Verbindung zu seiner Umgebung.

Am Höfenweg - Bestandslageplan Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
Bestandslageplan

Am Höfenweg - Planung - Quartiersübersicht & Kennwerte Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
Grundstücksfläche Kita
2.000 m² 
Tiefgarage A/B: 970 m² Tiefgarage C/D: 970 m²
Grundstücksfläche 
Wohnbebauung
6.408,03 m² 
Außenfläche Kita
1.250 m² 
TG Außenkante
Am Höfenweg
II+SG
III+SG
II+SG
III+SGIII+SGIII+SG
II
KiTa
BGF 1.671,5 m²
BGF 712,3 m² BGF 712,3 m²
BGF 1.407 m²
BGF 1.671,5 m² BGF 1.671,5 m² BGF 1.671 m²
A B C D
FE
Planung - Quartiersübersicht & Kennwerte
● Vergleich Bestand und Neubau
Geschossfläche (GF) Wohnen gesamt nach 
Architekturplanung: 6.610 m²
Zum Bestand hinzukommende Geschossfläche 
(GF) Wohnen: 3.470 m²
Anzahl hinzukommende Wohnungen 
(nach KoopBLM): 38 
Anzahl hinzukommende Einwohner*innen
(nach KoopBLM): 87,4
Anzahl Wohnungen nach Architekturplanung: 108 
● Grundstücksfläche gesamt 8.408,03 m² 
BGF Wohnen
   
Typ Alleehaus (A-D):   4x 1.671,5 m² = 6.686 m²
Typ Gartenhaus (E-F):  2x 712,3 m² = 1.424,6 m²
 
Gesamt BGF Wohnen oberirdisch:  8.110,6 m²
Gesamt BGF oberirdisch (inkl. KiTa):  9.517,6 m²
Gesamt BGF unterirdisch (TG+Keller): 3.634 m²
GRZ: 0,4
GFZ: 1,0
30% geförderter Wohnungsbau
● Grundstücksfläche Kita 2.000 m2
Außenfläche Kita 1.250 m2 
BGF Kita 
Gesamt BGF Kita 1.407 m²
GRZ: 0,3
GFZ: 0,7
● Quartiersdichte nach KölnKatalog: 1,00

Am Höfenweg - Abstandsflächen Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
A B C D
Zufahrt 
Feuerwehr
mind. 3,5m 
Zufahrt 
Tiefgarage
A B C D
FE
II+SG
III+SG
II+SG
III+SGIII+SGIII+SG
II
KiTa
Abstandsflächen
Legende
       Abstandsflächen bis OK Attika Staffelgeschoss
       
       Abstandsflächen bis OK Attika Dach
       
       Balkone (teilweise in Abstandsflächen) 
Grundstücksgrenze
       
Straßenmitte

Am Höfenweg - Bepflanzungsplan Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
Bepflanzungsplan
Legende
Zu fällende Bäume (Anzahl: 13)
Bäume, die erhalten bleiben (Anzahl: 1)
Neu gepflanzte Bäume (Anzahl: ca. 28)

Am Höfenweg - Planungskonzept grüne Mitte Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
592/141013 590/14
604/14
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Am Höfenweg
Weg unbefestigt
Weg unbefestigt
In den Kämp
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1.100l1.100l
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1.100l
1.100l
1.100l
240 l
240 l
240 l
W WWW
W
Rutsche
Am Höfenweg
Lageplan 1:200 Stand: 06.10.2025
592/141013 590/14
604/14
921
598/14
1012
651
1011
594/14 588/14
1014
801
918
1017
1018
1019
1022
Am Höfenweg
Weg unbefestigt
Weg unbefestigt
In 
den 
Käm
pen
1.100l 1.100l
1.100l1.100l
1.100l
1.100l
1.100l1.100l
1.100l1.100l
1.100l1.100l
1.100l1.100l 1.100l
1.100l
1.100l
1.100l
240 l
240 l
240 l
W WWW
W
Rutsche
Am Höfenweg
Lageplan 1:200 Stand: 17.10.2025
Planungskonzept grüne Mitte

Am Höfenweg - Planungskonzept grüne Mitte Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
Planungskonzept grüne Mitte
Die grüne Mitte bildet die zentrale Achse zwischen den 
Neubauten und wird als Park für alle Generationen gestaltet. 
Leichte Bodenmodellierungen schaffen eine Hügellandschaft mit 
Spielmöglichkeiten. Großkronige Bäume spenden Schatten für 
Sitz- und Spielflächen. Zwischen den Hügeln entsteht ein 
geschwungener Weg, der von Kindern mit Bobbycars und 
Fahrrädern genutzt werden kann und gleichzeitig Sand- 
spielflächen einfasst. Eine größere Rasenspielfläche liegt im 
nördlichen Bereich.
Alle Gebäude werden über Wege erschlossen, die 2 m breit 
sind. Fugenpflaster verbreitert die Wege um 1,5 m, sodass auch 
Feuerwehr- und Umzugsfahrzeuge anfahren können.
Das Freiraumkonzept reagiert auf die Herausforderungen des 
Klimawandels. Durch den gezielten Einsatz von Klimabäumen 
entsteht ein angenehmes Mikroklima: Schattenwurf reduziert 
Hitze, verbessert die Aufenthaltsqualität und schützt sensible 
Nutzungsbereiche. Die Bepflanzung folgt dem Prinzip der 
Klimagerüstpflanzung. Robuste, trockenheitsverträgliche 
Gehölze und Sträucher fördern Biodiversität und sichern eine 
stabile, zukunftsfähige Entwicklung.
Für die Überflutungssicherheit sorgen Mulden und modellierte 
Flächen, die Starkregenereignisse aufnehmen und kontrolliert 
versickern lassen. Diese naturnahe Regenwasser-
bewirtschaftung entlastet die Kanalisation und trägt zur 
Grundwasserneubildung bei.
Die Freiräume bieten vielfältige Spiel- und Aufenthalts-
möglichkeiten: naturnahe Räume unter Bäumen, offene 
Rasenflächen, geschwungene Wege und klassische Spielgeräte 
schaffen abwechslungsreiche Angebote für alle Altersgruppen.
Alle Bereiche sind barrierefrei erschlossen: ebene, rutschfeste 
Beläge sowie flache Übergänge ermöglichen eine gleichwertige 
Nutzung für alle Generationen.
Nachhaltigkeit zeigt sich in der Reduktion von Pflege- und 
Betriebskosten. Extensive Pflanzungen minimieren Bewässerung 
und Schnitt, klare Wegeführungen erleichtern Unterhaltung und 
Orientierung.

Am Höfenweg - Grundrisse Wohnen A-D Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
1,20x1,20
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1,50x1,50
1,20x1,20
1,20x1,20
1,20x1,201,20x1,20
1,20x1,201,20x1,20
Wohnen/ Küche
22,13 m2
Schlafen
16,03 m2
Kind/ Büro
10,30 m2
Bad
5,18 m2
Schlafen
12,38 m2
Wohnen/ Küche
20,62 m2
Bad
5,18 m2
Wohnen/ Küche
29,59 m2
Schlafen
14,95 m2
Kind/ Büro
11,28 m2
Bad
5,18 m2
Bad
5,19 m2 Wohnen/ Küche
29,25 m2
Schlafen
15,26 m2
Schlafen
16,03 m2Bad
5,18 m2
Wohnen/ Küche
22,12 m2
Kind/ Büro
10,30 m2
Wohnen/ Küche
20,61 m2
Bad
5,18 m2
1,20x1,201,20x1,20
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1,20x1,20
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1,20x1,20
1,20x1,201,20x1,20
Kind/ Büro
12,38 m2
1,20x1,20
1,20x1,20
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1,50x1,50
1,20x1,20
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1,20x1,20
1,50x1,50
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1,20x1,20
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1,20x1,20
1,20x1,20
1,50x1,50
1,20x1,20
1,20x1,20
0,90x0,90
1,20x1,20
0,90x0,90
1,20x1,20
1,20x1,20
1,20x1,20
0,90x0,90
0,90x0,90
1,20x1,20
0,90x0,90
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1,20x1,20
1,20x1,20 1,20x1,20
1,20x1,20 1,20x1,20 1,20x1,20
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1,20x1,20
1,20x1,201,20x1,201,20x1,201,20x1,20
1,20x1,20
Wohnen/ Küche
22,13 m2
Wohnen/ Küche
29,59 m2
Schlafen
14,95 m2
Kind/ Büro
11,28 m2
Bad
5,18 m2
Schlafen
16,03 m2 Bad
5,18 m2
Bad
5,18 m2
Bad
5,18 m2
Kind/ Büro
10,30 m2
Schlafen
12,38 m2
Wohnen/ Küche
20,62 m2
Wohnen/ Küche
20,61 m2
Schlafen
12,38 m2
Kind/ Büro
10,30 m2
Wohnen/ Küche
22,12 m2
Schlafen
16,03 m2Bad
5,18 m2
Bad
5,19 m2 Wohnen/ Küche
29,60 m2
Schlafen
15,26 m2
Kind/ Büro
11,15 m2
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0,90x0,90
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1,20x1,20
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0,90x0,901,20x1,20
1,50x1,50 1,50x1,50
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0,90x0,90
1,20x1,20
Küche/ Wohnen
32,93 m2
Bad
4,86 m2
Schlafen
13,88 m2
Kind/ Büro
11,52 m2
Kind/ Büro
11,54 m2
Schlafen
13,88 m2
Bad
4,86 m2
Küche/ Wohnen
33,08 m2
Kind
12,66 m2
Bad
5,13 m2
Bad
5,13 m2
Kind
12,94 m2
Küche/ Wohnen
17,41 m2
Küche/ Wohnen
17,41 m2
Regelgeschoss M 1:200 Staffelgeschoss M 1:200
Grundriss Wohnen A-D
Die Mehrfamilienhauser sind funktional und effizient organisiert und 
umfasst insgesamt sechs Wohneinheiten unterschiedlicher Größe in 
den Regelgeschossen. Die Grundrissgestaltung folgt einem 
symmetrischen Aufbau mit einem zentralen Erschließungskern, 
bestehend aus Treppenhaus und Aufzug, der barrierefreien Zugang zu 
allen Wohnungen gewährleistet.
Jeweils drei Wohnungen befinden sich auf der linken und rechten 
Gebäudeseite. Die größeren 3-Zimmer-Wohnungen (jeweils ca. 71–
72 m²) sind entlang der Längsseiten des Gebäudes angeordnet und 
verfügen über großzügige Wohn- und Essbereiche mit Zugang zu 
privaten Balkonen oder Terrassen. Die gut belichteten Räume bieten 
eine hohe Wohnqualität bei kompakter Flächennutzung – ideal für 
Familien.
Zwei kleinere 2-Zimmer-Wohnungen (je ca. 40 m²) im Mittelbereich 
ergänzen das Wohnungsangebot und richten sich insbesondere an 
Singles, Senioren oder Paare. Diese Einheiten nutzen die vorhandene 
Gebäudetiefe effizient aus und bieten trotz kompakter Größe 
durchdachte Grundrisse mit klarer Zonierung von Wohnen, Schlafen 
und Kochen.
Durch die klare Struktur und ausgewogene Wohnungsgrößen wird 
eine soziale Durchmischung unterstützt, während gleichzeitig eine 
nachhaltige und kosteneffiziente, kompakte Wohnraumschaffung im 
urbanen Kontext realisiert wird. Erdgeschoss M 1:200

Am Höfenweg - Grundriss Regelgeschoss Wohnen A-D Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
Regelgeschoss M 1:100
Grundriss Wohnen A-D
1,20x1,20
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1,20x1,20
1,20x1,20
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0,90x0,90
1,20x1,20
0,90x0,90
1,20x1,20
1,50x1,50
1,50x1,50
0,90x0,90
0,90x0,90
1,20x1,20
1,20x1,20 1,20x1,20
1,20x1,20 1,20x1,20 1,20x1,20
1,20x1,20
1,20x1,20
1,20x1,201,20x1,201,20x1,201,20x1,20
1,20x1,20
Wohnen/ Küche
22,13 m2
Wohnen/ Küche
29,59 m2
Schlafen
14,95 m2
Kind/ Büro
11,28 m2
Bad
5,18 m2
Schlafen
16,03 m2
Bad
5,18 m2
Bad
5,18 m2
Bad
5,18 m2
Kind/ Büro
10,30 m2
Schlafen
12,38 m2
Wohnen/ Küche
20,62 m2
Wohnen/ Küche
20,61 m2
Schlafen
12,38 m2
Kind/ Büro
10,30 m2
Wohnen/ Küche
22,12 m2 Schlafen
16,03 m2
Bad
5,18 m2
Bad
5,19 m2
Wohnen/ Küche
29,60 m2
Schlafen
15,26 m2
Kind/ Büro
11,15 m2

Am Höfenweg - Grundriss Regelgeschoss Wohnen A-D Variante 2 Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
1,50x1,50
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1,50x1,50
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1,20x1,20
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0,90x0,90
1,20x1,20
0,90x0,90
1,50x1,50
1,20x1,20
1,50x1,50
1,20x1,20
1,20x1,20
1,20x1,20
1,20x1,201,20x1,20
1,50x1,50
1,20x1,201,20x1,20 1,20x1,20
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1,20x1,20
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0,90x0,90
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1,20x1,20
0,90x0,90
1,20x1,20
0,90x0,90
1,20x1,20
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1,20x1,20
1,20x1,201,20x1,201,20x1,201,20x1,20
1,20x1,20
Wohnen/ Küche
23,80 m2Schlafen
16,88 m2
Kind/ Büro
12,38 m2
Wohnen/ Küche
29,59 m2
Schlafen
14,95 m2
Kind/ Büro
11,28 m2
Bad
5,30 m2
Schlafen
14,23 m2
Wohnen/ Küche
28,40 m2Bad
6,23 m2
Bad
6,00 m2
Bad
5,19 m2
Wohnen/ Küche
33,04 m2
Schlafen
14,92 m2
Kind/ Büro
12,11 m2
Kind/ Büro
12,11 m2
Bad
5,78 m2
Flur
7,65 m2
1,20x1,20
1,20x1,20
Gäste WC
2,66 m2
Wohnen/ Küche
24,17 m2
Schlafen
16,59 m2
Grundriss Wohnen A-D Variante 2
Regelgeschoss M 1:100

Am Höfenweg - Grundrisse Wohnen E-F Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
1,20x1,20
0,90x0,90
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0,90x0,90 1,20x1,20
1,20x1,20
1,20x1,20
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1,50x1,50
1,20x1,20
Wohnen/ Küche
30,45 m2
Bad
5,05 m2
Schlafen
15,07 m2
Schlafen
15,07 m2 Wohnen/ Küche
30,45 m2
Bad
5,05 m2
Bad
5,35 m2
Bad
4,91 m2
Wohnen/ Küche
20,91 m2
Wohnen/ Küche
24,42 m2
Schlafen
11,75 m2
Schlafen
13,65 m2
1,20x1,20
1,20x1,20
0,90x0,90
0,90x0,90
1,20x1,20
1,20x1,20
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1,20x1,20
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0,90x0,90
0,90x0,90 1,20x1,20
1,20x1,20
1,20x1,20
1,20x1,20
1,50x1,50
Bad
5,05 m2
Bad
4,91 m2 Bad
5,35 m2
Bad
5,05 m2
Wohnen/ Küche
30,45 m2
Schlafen
15,07 m2
Schlafen
15,07 m2
Wohnen/ Küche
30,45 m2
Schlafen
11,75 m2
Wohnen/ Küche
20,91 m2
Wohnen/ Küche
18,83 m2
Schlafen
13,65 m2
1,20x1,20
1,20x1,20
0,90x0,90
1,20x1,201,50x1,50 1,50x1,50
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1,20x1,20
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0,90x0,90
1,20x1,20
1,20x1,20
Wohnen/ Küche
28,74 m2
Bad
6,12 m2
Schlafen
15,20 m2
Schlafen
15,20 m2
Wohnen/ Küche
28,74 m2
Bad
5,77 m2
Grundriss Wohnen E-F
Die Gartenhäuser bestehen aus zwei Mehrfamilienhäusern 
mit insgesamt vier separaten Wohneinheiten pro Geschoss 
pro Haus und jeweils einem zentralen Erschließungsbereich. 
Die Gesamtgestaltung vereint Funktionalität mit effizienter 
Flächennutzung, um sowohl Komfort als auch Wohnqualität 
zu gewährleisten. Die klare Strukturierung, effiziente 
Raumnutzung und harmonische Gliederung der 
Wohnungen schaffen ein angenehmes Wohnumfeld und 
ermöglichen sowohl individuellen Rückzug als auch 
nachbarschaftliches Miteinander.
Erdgeschoss M 1:200
Regelgeschoss M 1:200 Staffelgeschoss M 1:200

Am Höfenweg - Grundriss Regelgeschoss Wohnen E-F Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
1,20x1,20
0,90x0,90
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1,20x1,20
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1,50x1,50
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1,20x1,20
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1,20x1,20
1,50x1,50
Bad
5,05 m2
Bad
4,91 m2
Bad
5,35 m2
Bad
5,05 m2
Wohnen/ Küche
30,45 m2
Schlafen
15,07 m2
Schlafen
15,07 m2
Wohnen/ Küche
30,45 m2
Schlafen
11,75 m2
Wohnen/ Küche
20,91 m2
Wohnen/ Küche
18,83 m2
Schlafen
13,65 m2
1,20x1,20
Grundriss Wohnen E-F
Regelgeschoss M 1:100

Am Höfenweg - Untergeschoss Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 24 25 26 27 28 29
C D
E/F
B A
1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011 12
13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 24 25 26 27 28 29
D
E/F
17 18 19 20 21 22 24 25 26 27
Untergeschoss
Untergeschoss M 1:500
Die beiden Tiefgaragen befinden sich jeweils separat unter den 
Wohngebäuden A–B sowie C–D. Sie sind baulich und funktional 
voneinander getrennt und verfügen über unabhängige 
Erschließungen. 
Jede Garage dient der Versorgung der zugehörigen Wohnhäuser mit 
PKW-Stellplätzen sowie Nebenräumen. Die vertikale Erschließung 
erfolgt über jeweils eigene Treppenhäuser mit integriertem Aufzug. Im 
östlichen Bereich befindet sich zusätzlich ein Treppenhaus mit 
direktem Ausgang zur grünen Mitte.
Neben den Stellplätzen sind in beiden Garagen Fahrradräume zur 
sicheren Abstellung von Fahrrädern vorgesehen. Diese sind als 
platzsparende Doppelparker ausgeführt. In einem der Bereiche 
befindet sich zudem ein gemeinschaftlich nutzbarer Waschraum mit 
Anschlüssen für Waschmaschinen.
Die Häuser E und F sind ebenfalls unterkellert. Die Kellergeschosse 
sind über das jeweilige Treppenhaus erschlossen und bieten 
zusätzliche Abstellflächen sowie Fahrradabstellräume für die 
Bewohner:innen.
Ausgang zur 
grünen Mitte
Gartenhaus E
Haus A Haus B Haus C Haus DMittelgarageFahrradraum Fahrradraum
Haus E Haus F

Am Höfenweg - Tiefgaragenplanung mit Pergola Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
592/141013 590/14
604/14
921
598/14
1012
651
1011
594/14 588/14
1014
801
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1017
1018
1019
1022
Am Höfenweg
Weg unbefestigt
Weg unbefestigt
In de
n K
äm
pe
n
1.100l 1.100l
1.100l1.100l
1.100l
1.100l
1.100l1.100l
1.100l1.100l
1.100l1.100l
1.100l1.100l 1.100l
1.100l
1.100l
1.100l
240 l
240 l
240 l
W WWW
W
Rutsche
Am Höfenweg
Lageplan 1:200 Stand: 06.10.2025
592/141013 590/14
604/14
921
598/14
1012
651
1011
594/14 588/14
1014
801
918
1017
1018
1019
1022
Am Höfenweg
Weg unbefestigt
Weg unbefestigt
In den 
Kämpen
1.100l 1.100l
1.100l1.100l
1.100l
1.100l
1.100l1.100l
1.100l1.100l
1.100l1.100l
1.100l1.100l 1.100l
1.100l
1.100l
1.100l
240 l
240 l
240 l
W WWW
W
Rutsche
Am Höfenweg
Lageplan 1:200 Stand: 17.10.2025
Tiefgaragenrampe mit begrünter Pergola

Am Höfenweg - Quartier im Schnitt/ Ansicht Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
III + Staffel
II + Staffel
Wohnbebauung Grüne Mitte Wohnbebauung
Hintergrund:
Kindertagesstätte
öffentlicher Straßenraum
Tiefgarage Wohnbebauung und Kita
Private 
Terrassen
Baum-
allee
Private 
Vorgärten
Grundstücksgrenze
Grundstück Nachbarbebauung
Grundstücksgrenze
Private 
Terrassen
Quartiersschnitt grüne Mitte
Durch das Wohnquartier "Am Höfenweg" entsteht eine grüne Mitte. Gerahmt wird 
das Grundstück zur Straßenseite von einer neu entstehenden Baumallee. So wird 
nicht nur das Grundstück, sondern die ganze Umgebung inklusive Straßenraum 
aufgewärtet.
Die neue grüne Mitte bietet sowohl Anwohnenden eine hohe Aufenthaltsqualität, 
als auch der Nachbarschaft. Spielflächen, offene Durchwegungen und Schatten 
spendende Bepflanzung laden zum Verweilen und Erholen ein. Zusätzlich bieten 
neue Balkone und Terrassen für die Anwohnenden eine privaten Außenraum.
M 1:200

Am Höfenweg - Gebäudeschnitt im städtebaulichen Kontext Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
60 3,62 38 2,70 38 2,70 38 2,80 605 415
60 3,62 38 2,70 38 2,70 38 2,70 38 2,80 605 415
13,06
9,98
Treppenhaus
Treppenhaus
Treppenhaus
Bad Wohnen/Küche
Wohnen/Küche
Wohnen/Küche
Flur Kind/BüroTreppenhaus
Treppenhaus Tiefgarage
Treppenhaus
Treppenhaus
Treppenhaus
Treppenhaus
Flur/Garderobe
Flur/GarderobeTerrasse Terrasse
Flur
Schlafen
Schlafen
Schlafen
Kellerräume
+43,85 +44,30 +44,25 +44,30 +44,30
Bad
Bad
+43,72 +43,72
+54,29
+57,06
+44,00
+51,51
+54,28
Gebäudeschnitt im städtebaulichen Kontext

Am Höfenweg - Straßenansicht Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
Am Höfenweg HAUS A Am Höfenweg HAUS CAm Höfenweg Haus B Am Höfenweg Haus D
Am Höfenweg HAUS A Am Höfenweg Haus B
Straßenansicht am Höfenweg
M 1:500
M 1:200

Am Höfenweg - geprägt von Vielfalt und Kontrasten Gestaltun gsbeirat: 04.11.2025
Köln-Merkenich - geprägt von Vielfalt und Kontrasten
Holzlamellen
Rutsc
he
Rankstäbe
Fensterrahmen 
in Holzoptik

Am Höfenweg - Ansichten Kita Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
3,00 50
22
16 3,00 50
28
74
8,40
Ansichten KiTa
M 1:200
Die neue Kindertagesstätte wird für fünf Gruppen konzipiert und vereint moderne Architektur mit funktionalem Raumkonzept 
und kindgerechter Gestaltung. Das Gebäude wird zweigeschossig ausgeführt und orientiert sich an einem offenen, 
lichtdurchfluteten Konzept. 
Die Fassade der Kita vereint natürliche Materialien und durchdachte Architektur zu einem kindgerechten, einladenden 
Gesamtbild. Markante Holzvorsprünge oder Elemente in Holzoptik setzen warme, natürliche Akzente und schaffen einen Bezug 
zur Natur – ein Aspekt, der für Kinder besonders wichtig ist. Der warme rote Farbton der Fassade verleiht dem Gebäude eine 
lebendige Ausstrahlung und unterstützt die freundliche Atmosphäre.
Ein besonderes architektonisches Element ist der Laubengang im Obergeschoss: Er verbindet die Räume und dient gleichzeitig 
als überdachter Durchgang im Außenbereich. Dieser Durchgang fördert die Orientierung, schafft Bewegungsfreiheit und macht 
das Gebäude für Kinder auf spielerische Weise erlebbar. Die Kombination aus Offenheit, Naturbezug und funktionalem Design 
macht die Kita zu einem Ort, an dem sich Kinder sicher, frei und inspiriert fühlen können.
Bsp.: Kita in Leipzig, Aline Hielscher ArchitekturBsp.:  Haus für Kinder St. Wolfgang Mamming, 
 Hrycyk Architekten BDA
Bsp.: Hospizhaus Tirol in Hall, Casper Wichert Architektur

Am Höfenweg - Grundrisse Kita Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
Rutsche
Pers./ Team
32,09 m2
Büro Leitung
18,49 m2
zentrales Lager
9,85 m2
WC B
7,13 m2
Umkleide K
5,00 m2
Technik
17,31 m2
Waschmaschinenr.
5,63 m2
Küche
31,85 m2
Vorratsraum
12,19 m2
WC P
4,50 m2
NR 1.1
18,53 m2
Sanitär
15,51 m2
Schlafen/ NR 1.2
23,77 m2
Abstell G1
6,13 m2
WC P
5,94 m2
Putzkammer
5,94 m2
Abstell G2
6,13 m2
G2
45,30 m2
Sanitär
15,51 m2
NR 2.1
18,53 m2
Schlafen/ NR 2.2
23,77 m2
Flur
44,66 m2
notw. Flur
20,96 m2
Raum für 2 BAP
10,23 m2
G1
45,30 m2
Kinderwagenabstellfl.
5,37 m2
Kinderwagenabstellfl.
13,35 m2
Balkon
Balkon
Rutsche
Balkon
G4
45,30 m2
Sanitär
15,51 m2
Schlafen/ NR 4.2
23,77 m2
Abstell G4
6,13 m2
WC P
5,94 m2
Putzkammer
5,94 m2
Abstell G5
6,13 m2
G5
45,30 m2
Sanitär
15,51 m2
NR 5.1
18,53 m2
Schlafen/ NR 5.2
23,77 m2
NR 3.1
18,31 m2
Sanitär
15,47 m2
G3
45,48 m2
Abstell G3
6,13 m2
ZBV
18,28 m2
Technik
12,96 m2
Bewegungsraum
63,23 m2
NR 4.1
18,53 m2
Schlafen/ NR 3.2
23,77 m2
Grundriss KiTa
Im Erdgeschoss befinden sich zwei 
Gruppenräume mit direktem Zugang 
zum großzügigen Außenbereich. Dieser 
ist naturnah und vielseitig gestaltet – mit 
Spiel- und Bewegungsflächen, 
schattenspendenden Bereichen sowie 
altersgerechten Spielgeräten. Die 
bodentiefen Fenster sorgen für eine 
helle, freundliche Atmosphäre in den 
Innenräumen und ermöglichen eine 
direkte Verbindung zwischen Innen- und 
Außenwelt.
Das 1. Obergeschoss beherbergt drei 
weitere Gruppenräume sowie Funktions- 
und Nebenräume. Ein durchgehender 
Balkon entlang der Westfassade dient 
sowohl als Erweiterung der 
Gruppenräume als auch als 
teilüberdachte Spiel- und 
Bewegungsfläche im Freien. Die 
Brüstungselemente des Balkons 
gewährleisten dabei sowohl Sicherheit 
als auch Sichtbezüge in den 
Außenbereich.
Materialität und Farbgebung werden auf 
eine warme, einladende Wirkung hin 
ausgewählt. Das Gebäude ist barrierefrei 
erschlossen und erfüllt sämtliche 
aktuellen Anforderungen an den Wärme- 
und Schallschutz sowie an die 
Brandschutzvorgaben für 
Kindertageseinrichtungen.
Die räumliche Gliederung sowie die 
architektonische Gestaltung fördern 
Selbstständigkeit, Orientierung und 
Geborgenheit für Kinder 
unterschiedlicher Altersstufen.
Erdgeschoss M 1:200
Obergeschoss M 1:200

Am Höfenweg - Vogelperspektive Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
Quartier & KiTa in der Perspektive

Am Höfenweg - Fußgänger Perspektive Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
Quartier in der Perspektive

Am Höfenweg - Fragestellung Gestaltungsbeirat: 04.11.2025
Am Höfenweg HAUS A Am Höfenweg HAUS CAm Höfenweg Haus B Am Höfenweg Haus D
Soll die gezeigte städtebauliche Qualität in einem 
Bebauungsplanverfahren umgesetzt werden?
1. Wohnraum mit Mehrwert
 • Schaffung von modernen, bezahlbaren Wohnungen, von denen 30% gefördert geplant sind.
 • Flexible Grundrisse und zeitgemäßer Wohnkomfort für unterschiedliche Haushaltsgrößen.
 • Barrierefreiheit und Balkone/ Terrassen für alle neuen Wohnungen.
2. Soziale Infrastruktur stärken
 • Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte mit überörtlicher Bedeutung.
 • Direkte Entlastung des akuten Betreuungsdefizits in Merkenich.
 • Kita als identitätsstiftender Ankerpunkt für das Quartier.
3. Städtebauliche Erneuerung
 • Abriss der nicht mehr sanierungsfähigen Bestandsbauten und Ersatz durch zeitgemäße Neubauten.
 • Klare Straßenkante mit drei Geschossen plus Staffelgeschoss.
 • Ergänzung durch zwei kleinere Häuser im Quartiersinneren für Vielfalt und Maßstäblichkeit.
4. Grün und Freiraum als Mittelpunkt
 • Grüne Mitte mit gemeinschaftlichen Spiel- und Aufenthaltsflächen.
 • Private Gärten im Erdgeschoss, offene Grünflächen für Begegnung.
 • Kita-Freiflächen in die grüne Mitte integriert.
5. Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit
 • Realisierung im Standard KfW-Effizienzhaus 40 in Verbindung mit Fernwärme.
 • Begrünte Dächer und klimagerechte Freiraumgestaltung.
 • PV-Anlagen auf den Dächern.

Anlage 6 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen Öffentlichkeit

897 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67547/02 – Arbeitstitel: Am Höfenweg in Köln-Merkenich – eingegan-
genen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch einen Aushang im Bürgeramt Köln-Chorweiler vom 
04.06.2025 bis zum 27.06.2025.  
 
Zeitgleich bestand die Möglichkeit die Planunterlagen auf den Internetseiten der Stadt Köln einzusehen und digital Stellungnahmen zu übermitteln. 
 
Im Zeitraum der Beteiligung sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Entsprechend entfällt die Darstellung und Bewertung der ein-
gegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB.

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

908 Zeichen

Anlage 0 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept "Am Höfenweg" in Köln-Merkenich; 
Anhörung der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur 
Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
 
Hier: Begründung der Dringlichkeit 
 
Der Vorgabenbeschluss zum Bebauungsplanverfahren „Am Höfenweg“ in Köln-
Merkenich soll auf der Sitzung der BV Chorweiler und parallel auf der Sitzung des 
Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit am 07.05.2026 
beraten werden, um das Vorhaben mit dringendem Kitaausbau in Merkenich zu 
beschleunigen. Im Stadtteil Merkenich besteht seit Jahren ein dringender Fehlbedarf 
an Betreuungsplätzen für Kinder unter sechs Jahren. Im Bebauungsplanverfahren 
Am Höfenweg plant die Kölner Wohnungsbaugenossenschaft eine Kita mit 5 
Gruppen, die den gesamten Bedarf im Stadtteil decken wird.

Anlage 4 Erläuterungstext

37357 Zeichen

1 
 
                                                                                             Anlage 4 
 
Erläuterungstext 
Bebauungsplan Nr. 67547/02 
Arbeitstitel: „Am Höfenweg“ in Köln-Merkenich  
 
1 Anlass und Ziel der Planung 
Die Stadt Köln gehört zu einer der Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. In der aktuel-
len Bevölkerungsprognose mit Stand Dezember 2025 wird bis 2045 von rund 1.100.500 Ein-
wohner*innen und 585.200 Haushalten ausgegangen. Dies entspricht einem Zuwachs gegen-
über dem Jahr 2024 von circa 10.000 Einwohner*innen und circa 12.000 Haushalten. Um der 
ansässigen und der neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote zu unter-
breiten, ist die Schaffung von Wohnraum ein wesentliches und – in Anbetracht der aktuellen 
Situation – dringliches Ziel der Stadtentwicklung.  
Die Kölner Wohnungsgenossenschaft eG (im Folgenden: Vorhabenträgerin) hat die Einleitung 
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB für das Gebiet der Straße Am 
Höfenweg 46 – 76 im Stadtteil Köln-Merkenich (Stadtbezirk Chorweiler) beantragt. Die vorhan-
dene Wohnbebauung soll erneuert und nachverdichtet werden. Zudem soll eine Kindertages-
stätte entstehen. 
Derzeit sind die Grundstücke mit vier Wohngebäuden bebaut. Die Bestandsgebäude aus den 
1930er Jahren genügen hinsichtlich der Erschließung, Wohnungsgrundrissen, Schall- und Wär-
meschutz sowie Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Sie sind in der jetzigen 
Struktur und Zustand mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht mehr zu sanieren. Die 
Pkw-Stellplätze sind in einem großen Garagenhof mit großer versiegelter Verkehrsfläche un-
tergebracht. Die vorhandene Grünfläche ist von sehr geringer Aufe nthaltsqualität, die dem 
Standort nicht gerecht wird. 
Das städtebauliche Konzept sieht einen Abriss und Neubau der vier Wohngebäude entlang der 
Straße Am Höfenweg vor. Die neuen Gebäude sollen in offener Bauweise mit drei Geschossen 
plus Staffelgeschoss errichtet werden. Zusätzlich sind zwei kleinere Wohnhäuser im rückwär-
tigen Grundstücksbereich vorgesehen. Insgesamt sollen circa 108 Wohneinheiten neu entste-
hen, während 48 Wohneinheiten im Bestand entfallen. Die Planung sieht allein die Errichtung 
von genossenschaftlich zum Teil öffentlich geförderten Mietwohnungen zu sozial verträglichen 
Mietpreisen vor. Das neue Quartier soll den Bewohner*innen durch die Anordnung einer grü-
nen Mitte mit Kleinkinderspiel- und Begegnungsflächen ein attraktives Wohnumfeld bieten.

2 
 
Zudem besteht im Ortsteil Merkenich ein hoher Bedarf an (Klein -) Kinderbetreuungsplätzen. 
Dieser kann durch das vorhandene Angebot in Merkenich nicht gedeckt werden, sodass die 
Verwaltung der Stadt Köln im Rahmen der Planung zur Neugestaltung der vorhandenen Wohn-
bebauung zu einem modernen Wohnquartier gleichzeitig die Ansiedlung einer über das Pla-
nungsgebiet hinausreichenden Kindertagesstätte angeregt hat. Es soll eine Kindertagestätte 
mit fünf Gruppen entstehen. 
Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. 
 
2 Verfahren 
Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 19.12.2024 den Antrag auf Einleitung eines Be-
bauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 
Absatz 2 BauGB gestellt. 
Der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, zur Einleitung des 
Planverfahrens und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 
27.03.2025 durch den Stadtentwicklungsausschuss gefasst (Vorlagen-Nr. 0320/2025). 
Die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt im Vollverfahren mit Um-
weltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und Umweltbericht nach § 2a BauGB. Ein beschleunigtes 
Verfahren gem. § 13a BauGB für Maßnahmen der Innenentwicklung ist hier ausgesch lossen, 
da sich das Gebiet im Achtungsabstand mehrerer Störfallbetriebe gem. Richtlinie 2012/18/EU 
(Seveso III) befindet. Somit sind bei der Planung Pflichten  zur Vermeidung oder Begrenzung 
der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzge-
setzes zu beachten. Ein entsprechendes Gutachten und ggf. erforderliches Schutzkonzept wer-
den im Bebauungsplanverfahren erarbeitet. 
Im Zeitraum vom 02.01.2025 bis einschließlich 05.02.2025 fand die frühzeitige Beteiligung der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt. 
Insgesamt gingen 33 Stellungnahmen von Dienststellen der Stadt Köln, Behörden und sonsti-
gen Trägern öffentlicher Belange ein. 
Folgende Themen wurden in den Stellungnahmen der Dienststellen der Stadt Köln und Träger 
öffentlicher Belange insbesondere angesprochen:  
• Klimaangepasste Bauweise und Energieversorgung  
• Achtungsabstand zu Störfallbetrieben (Seveso III) 
• Umgang mit Niederschlagswasser, Starkregen und Grundhochwasser  
• Forderung weiterer im Bauleitplanverfahren regelmäßig vorzulegender Gutachten (Ar-
tenschutz, Grünordnungsplan, Verkehrsuntersuchung etc.)

3 
 
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden die Planungs-
unterlagen online vom 04.06.2025 bis einschließlich 27.06.2025 öffentlich zugänglich ge-
macht. Ergänzend wurden die Planunterlagen im genannten Zeitraum beim Bürgeramt Chor-
weiler, Pariser Platz 1, 50765 Köln und beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, La-
denlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, zur Einsichtnahme ausgehangen.  Die Bekannt-
machung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte am 30.04.2025 im Amtsblatt der Stadt Köln. 
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegan-
gen. 
 
3 Erläuterungen zum Plangebiet 
3.1 Lage und Abgrenzung im Stadtgebiet 
Das circa 8.400 qm große Plangebiet des Vorhaben- und Erschließungsplans liegt im  Norden 
von Köln, im Stadtbezirk Köln-Chorweiler, Stadtteil Merkenich, und umfasst die Grundstücke 
am Höfenweg 46 - 76 (Gemarkung: Worringen, Flur: 189, Flurstücke 656/278, 657/278, 
658/278, 659/278, 730/278, 733/278, 734/278,  737/278, 740/278, 743/278, 744/278, 
750/278 und Flur 89, Flurstücke 646/278, 647/278,  648/278, 649/278, 731/278, 732/278, 
735/278, 736/278, 741/278, 742/278, 745/278, 746/278,  751/278, 887, 888, 889, 890). Das 
Gebiet wird im Westen, Norden und Osten von der Straße Am Höfenweg begrenzt, wobei die-
ser an der Ostseite lediglich ein öffentlicher Weg ist und keine öffentliche Straße. An der Süd-
seite schließt das Grundstück an vorhandene Wohnbebauung an. 
 
3.2 Vorhandene Struktur  
3.2.1 Nutzung, Bebauungsstruktur 
Die vorhandene Struktur im Plangebiet besteht aus vier Wohngebäuden in offener Bauweise  
mit insgesamt rund 3.140 qm Geschossfläche. Die Häuser sind 2-geschossig mit ausgebauten 
Dachgeschossen, die nachträglich mit größeren Dachgauben ausgebaut wurden. Die Struktur  
der Häuser bleibt aufgrund ihrer Bauzeit in den 1930er Jahren hinter den heutigen Vorgaben 
weit zurück. Alle Wohnungen sind nicht barrierefrei erschlossen und die Treppenhäuser nicht 
mit ausreichenden Bewegungsflächen ausgestattet. Eine nachträgliche Ertüchtigung mit Auf-
zug oder „Treppenlift“ ist nicht möglich. Der Gebäudezustand ist im Allgemeinen schlecht. Ins-
besondere die heutigen Anforderungen an Schall- und Wärmeschutz lassen sich in einem wirt-
schaftlich vertretbaren Rahmen nicht erfüllen.  
Ein Großteil der Freifläche wird vom Garagenhof (28 Garagen) und der versiegelten Verkehrs-
fläche für die Zu - und Abfahrt in Anspruch genommen. Die verbliebenen  Grünflächen im Be-
reich der Garagen weisen kaum Aufenthaltsqualität auf. Die Mietergärten genutzten Grünbe-
reiche hinter den Garagen sind ausschließlich den Mietenden vorbehalten  und stehen damit 
nicht für alle Anwohnenden zur Nutzung zur Verfügung.

4 
 
3.2.2 Baumbestand 
Aus dem vorliegendem Baumkataster geht hervor, dass 9 der 13 aufgeführten Bäume nach der 
aktuellen Baumschutzsatzung der Stadt als geschützt gelten. Nahezu alle Bäume werden we-
gen der geplanten Baumaßnahmen nicht zu erhalten sein. Bei der Neuplanung werden ausrei-
chende Ersatz- und Neupflanzungen berücksichtigt.  
3.2.3 Umgebung 
Die vorhandene Nutzungsstruktur in der näheren Umgebung ist von Wohnnutzung geprägt.  
Diese besteht aus Ein -, Zwei- und Mehrfamilienhäusern. Dabei ist eine größere Anzahl von  
Wohnungen in nordwestlicher Lage gegenüber vom Plangebiet in einer Siedlungsstruktur aus 
größeren Wohnhäusern der siebziger Jahre mit in der Regel drei und vier Vollgeschossen und 
einmalig bis zu fünf Vollgeschossen vorhanden. Westlich des Plangebiets wurde vor einigen 
Jahren in der Straße „In den Kämpen“ eine Wohnbebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern 
und Garagen errichtet. 
Neben den privaten Grünflächen direkt um das Plangebiet sind öffentliche Grün- und Spielflä-
chen in fußläufiger Entfernung vorhanden (z.B. Spielplatz Auf dem alten Weerth). 
In fußläufiger Entfernung zum Plangebiet befindet sich ein Nahversorger. Zudem gibt es eine  
Grundschule, die Gemeinschaftsgrundschule Spoerkelhof, im Ortsteil. 
 
3.3 Bestehende Erschließung 
Das Plangebiet wird an zwei Seiten (Norden und Westen) von der Straße Am Höfenweg öffent-
lich erschlossen.  
3.3.1 Äußere Erschließung 
Die Straße ist ausgebaut und entsprechend der Lage innerhalb eines Wohngebiets ist das Ver-
kehrsaufkommen gering. Entlang der östlichen Grundstücksgrenze verläuft ein öffentlicher 
Weg (auch Am Höfenweg), der teilweise für die Anlieger befahrbar ist. Die Hauptanbindungen 
des Ortsteils Merkenich und somit auch des Plangebiets erfolgen über die Causemannstraße 
und die Merkenicher Hauptstraße/Ivenshofweg die alle in westlicher Richtung auf die Emde-
ner Straße führen. Diese Knotenpunkte werden im Rahmen der Verkehrsuntersuchung sowohl 
für den Nullfall als auch für den Planfall bewertet.     
Außerdem ist das Plangebiet über die K11 (Merkenicher Hauptstraße) und einen Autobahnan-
schluss an die A1 in circa 1 km Entfernung gut an das regionale und überregionale Verkehrsnetz 
angeschlossen. 
3.3.2 ÖPNV 
Circa 450 m fußläufig entfernt befindet sich der Bahnhaltepunkt Merkenich Mitte der Stadt-
bahnlinie 12 über die das Plangebiet an das Kölner Zentrum angebunden ist. Die nächste

5 
 
Bushaltestelle Merkenich liegt etwa einen Kilometer entfernt, nördlich des Ortsteils Merken-
ich. Hier bieten die Linien 121 du 124 Anschluss an das ÖPNV-Netz.  
3.3.3 Fuß- und Radverkehr 
Direkt am Plangebiet wird der Fußverkehr auf der Straße Am Höfenweg über Gehwege geführt. 
Der nicht ausgebaute Teil des Höfenwegs, östlich des Plangebiets, kann ebenfalls als Fußwege-
verbindung genutzt werden.  
Der Radverkehr wird Am Höfenweg im Mischverkehr geführt. Von hier aus werden die Merke-
nicher Hauptstraße und die Causemannstraße erreicht, die Teil des Kölner Radverkehrshaupt-
netzes sind.  
3.3.4 Ver- und Entsorgung 
Das Plangebiet ist aktuell mit vier Wohngebäuden bebaut und somit vollständig erschlossen. 
Die Versorgung mit Strom, Fernwärme und Trinkwasser sowie die Entsorgung des anfallenden 
Schmutz- und Niederschlagswassers erfolgen über die bestehenden öffentlichen Leitungs-
netze. Die Abfallentsorgung ist über den kommunalen Entsorgungsträger gesichert.  
 
3.4 Naturraum und Klima 
3.4.1 Boden 
Im Kataster der Altstandorte, Altablagerungen und sonstigen stofflichen Bodenveränderungen 
(Altlastenkataster) liegen keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen vor.  
Der tiefere Untergrund im Plangebiet ist durch die Kiessande der Niederterasse des Rheins 
geprägt. Darüber lagern 2 – 3 m Hochflutablagerungen, welche sich aus sandigen Schluffen 
und schluffigen Sanden zusammensetzen. Den Abschluss nach oben bilden geringmächtige 
Auffüllungen bzw. der Mutterboden. 
Für einen Teil des Plangebiets liegt bereits ein  Bericht zur Baugrunduntersuchung vom 
13.11.2020 vor. Dieser führt unter den  Punkten 2 (Untersuchungsergebnisse) und 3 (Schich-
tenbeschreibung / Bodenkennwerte / Homogenbereiche) keine besonderen bzw. auffälligen 
Angaben/Werte über das für die Bebauung übliche Maß hinaus auf. Offensichtliche Altlasten, 
Verunreinigung etc. wurden nicht vorgefunden. Im laufenden Planverfahren wird auf Basis der 
Ergebnisse von 2020 eine Baugrunduntersuchung für das gesamte Plangebiet erstellt. Der ak-
tuelle Bericht zur Baugrunderkundung ist als Anlage beigefügt.    
 
3.4.2 Klima 
Das Gebiet liegt gemäß der Planungshinweiskarte Hitze der Stadt Köln im Bereich der Klasse 3, 
hitzebelastete Siedlungsflächen.

6 
 
3.4.3 Niederschläge/Hochwasser 
Das Planungsgebiet liegt in einem Risikogebiet außerhalb des Überschwemmungsgebiets des 
Rheins nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Grundsätzlich ist das Plangebiet vor Hoch-
wasser des Rheins durch Hochwasserschutzeinrichtungen geschützt. Dennoch können  Teile 
des Gebietes beim Versagen des technischen Hochwasserschutzes überflutet werden.  Die 
Hochwassergefahrenkarte weist in diesem Fall im östlichen Plangebiet Überschwemmungstie-
fen von bis zu 1 m bei einem mittleren Ereignis aus. 
Aufgrund der Nähe zum Rhein können zudem auch höhere Grundwasserstände auftreten. Aus 
der Grundhochwassergefahrenkarte geht hervor, dass bereits bei einem mittleren Grundhoch-
wasser eine geringe bis mäßige Gefährdung vorliegt. 
Die Gefährdung des Gebiets durch Starkregen ist gemäß der Starkregengefahrenkarte Köln als 
gering einzuschätzen. 
 
3.5 Alternativstandorte 
In Bezug auf die Wohnbebauung handelt es sich bei dem Vorhaben um eine Erneuerung und  
Nachverdichtung eines bereits bestehenden Wohnstandorts. Die Schaffung von Wohnraum  
auf bereits bebauten und versiegelten Flächen im Sinne einer städtebaulichen Innenentwick-
lung ist der Entwicklung auf landwirtschaftlichen oder als Wald genutzten Flächen vorzuzie-
hen. 
Zudem besteht ein dringender Bedarf einer Kindertagesstätte im Stadtteil Merkenich. Es wur-
den bereits verschiedene Standorte hierfür geprüft. Der Standort am Höfenweg ist hinsichtlich 
seiner städtebaulichen integrierten Lage, Grundstückzuschnitt und geringer Nutzungskonflikte 
gut für eine Kita geeignet.

7 
 
4 Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplan 
Die Bekanntmachung des neuen Regionalplan für Köln wurde am 29.10.2025 im Gesetz- und 
Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. 2025 S. 843) veröffentlicht und 
der Plan damit wirksam. Der Regionalplan stellt das Plangebiet als „Allgemeinen Siedlungsbe-
reich (ASB)“ dar. Die Planziele des Bebauungsplanes entsprechen also den Festlegungen des 
Regionalplans. 
4.2 Flächennutzungsplan 
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist seit 1982 wirksam. Er stellt das 
Areal, in dem das Plangebiet liegt, als Wohnbaufläche (W) dar. Der vorhabenbezogene Bebau-
ungsplan, mit dem Ziel Wohnen und eine Kindertagestätte festzusetzen, kann somit gemäß § 
8 Absatz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 
 
4.3 Landschaftsplan der Stadt Köln 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt die Fläche des Plangebiets als Innenbereich dar und 
trifft keine Aussage zu landschaftsplanerischen Entwicklungszielen in diesem Bereich. 
4.4 Bebauungsplan 
Ein Bebauungsplan für das gesamte Plangebiet besteht nicht. Der nördliche Teil des Plange-
biets im Bereich des Bestandes Am Höfenweg 70-76 liegt im Geltungsbereich des wirksamen 
Bebauungsplans Nr. 67549/04 der Stadt Köln. Dieser setzt hier Allgemeines  Wohngebiet mit 
einer maximalen Geschossflächenzahl von 0,8 in zweigeschossiger, offener Bauweise fest. Die 
bestehenden Verkehrsflächen sind als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Das übrige Plan-
gebiet befindet sich im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. 
 
4.5 Städtebauliche Entwicklungskonzepte/ Planungen 
4.5.1 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) 
Für das Vorhaben soll das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) – Richtlinie zur Anwen-
dung in Bebauungsplanverfahren in der Beschlussfassung vom 05.05.2022 (KoopBLM  
2017plus) – zur Anwendung kommen. 
Zur Sicherung der wohnungspolitischen Ziele hat der Rat der Stadt Köln bereits im Jahr 2014  
das Stadtentwicklungskonzept Wohnen sowie das sogenannte Kooperative Baulandmodell be-
schlossen. Ergänzend dazu wurde im April 2017 die Fortschreibung des Kooperativen Bauland-
modells als ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Ziele vom Rat beschlossen.  Nach 
weiteren Anpassungen wurde im Mai 2022 das KoopBLM 2017plus eingeführt.

8 
 
Das Kooperative Baulandmodell verpflichtet Bauherr*innen, Investor*innen sowie Vorhaben-
träger*innen bei Planvorhaben, die eine Bebauungsplanung benötigen, 30 % der Geschossflä-
che Wohnen als öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten, vorausgesetzt es entstehen 
mehr als 20 Wohneinheiten (gemäß KoopBLM). Außerdem müssen planbedingte Mehrbedarfe 
bei Kindertageseinrichtungen, Grünflächen und Spielplätzen errichtet werden. 
Der rechnerischen Einschätzung des Mehrbedarfs in den Angebotssegmenten Kindertagesein-
richtung, öffentlicher Spielplatz und öffentliche Grünfläche wird, die im Plangebiet erwartete 
Einwohnerzahl zu Grunde gelegt. Dabei ist nur die Geschossfläche (GF) der Wohnnutzung maß-
geblich, die durch das  Bebauungsplanverfahren neu geschaffen wird. Das heißt, es wird aus-
schließlich die im Vergleich zum bestehenden Planungsrecht zusätzlich geplante Wohnge-
schossfläche für die Einschätzung  herangezogen. Im Vorhaben  entstehen insgesamt rund 
6.610 qm GF Wohnen. Im Bestand sind derzeit rund  3.140 qm GF Wohnen vorhanden, sodass 
im Neubau insgesamt rund 3.470 qm GF Wohnen neu hinzukommen. Bei Annahme der Regel-
wohnungsgröße von 90 qm nach KoopBLM und einer Belegungsquote von 2,3 Einwohner*in-
nen pro Wohneinheiten entstehen zusätzlich 39 neue Wohnungen mit 90 zusätzlichen Einwoh-
ner*innen, die zur Berechnung der Mehrbedarfe herangezogen werden. 
 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Entsprechend der Vorgaben des KoopBLM werden m indestens 30 % der Geschoßfläche für 
Wohnzwecke im öffentlich geförderten Wohnungsbau errichtet und langfristig gebunden.  
Soziale Infrastruktur 
Die Mehrbedarfe im Bereich Kindertageseinrichtung werden durch das zuständige Fachamt 
bestimmt. Die erforderlichen Betreuungsplätze werden in der ebenfalls im Rahmen dieses Vor-
habens neugeplanten, fünfgruppigen Kindertageseinrichtung innerhalb des Plangeiet nachge-
wiesen. 
Öffentliche Spielflächen 
Es wird davon ausgegangen, dass je Einwohner*in im Plangebiet ein Bedarf von 2 m² öffentli-
cher Spielplatzfläche begründet wird. Bei Vorhaben mit weniger als 44 neuen Wohneinheiten 
ist ein Ablösebetrag für den ermittelten Bedarf zu entrichten, der zur Erweiterung von Anlagen 
im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zum Planvorhaben genutzt wird. Dies entspricht 
bei 39 hinzukommenden Wohneinheiten und 90 Einwohner*innen einer Spielplatzfläche zur 
Ablösung von circa 180 qm. 
Öffentliche Grünflächen 
Es wird davon ausgegangen, dass je Einwohner*in im Plangebiet ein Bedarf von 10 qm öffent-
licher Grünfläche begründet wird. Bei Vorhaben mit weniger als 44 neuen Wohneinheiten ist 
ein Ablösebetrag für den ermittelten Bedarf zu entrichten. Dies entspricht bei 39

9 
 
hinzukommenden Wohneinheiten und 90 Einwohner *innen einer  Grünfläche zur Ablösung 
von circa 900 qm. 
Qualifizierungsverfahren 
Die Durchführung von einem Qualifizierungsverfahren sieht das KoopBLM ab einer Geschoss-
fläche Wohnen von 6.750 Quadratmetern vor. Im vorliegenden Fall wird diese Bagatellgrenze 
unterschritten. Die städtebauliche Qualifizierung erfolgte über die Vorstellung der Planung im 
Gestaltungsbeirat am 04.11.2025 . Die Planung wurde im Gestaltungsbeirat positiv beraten. 
Die Empfehlungen wurden in das städtebauliche Planungskonzept eingearbeitet. Auf eine Wie-
dervorlage der Planung wurde verzichtet. 
Anwendungszustimmung 
Die Vorhabenträgerin hat am 23.09.2024 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des Ko-
opBLM unterzeichnet. 
 
4.5.2 Köln-Katalog 
Der Köln-Katalog soll dazu beitragen eine nachhaltige und effiziente Siedlungsflächenentwick-
lung zu gewährleisten. Er wurde am 23.03.2023 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen und 
ist seitdem als städtebauliches Entwicklungskonzept bei Bebauungsplanverfahren gem äß § 1 
Absatz 6 Nr. 11 BauGB zu berücksichtigen. Zentrales Thema ist der sorgsame Umgang mit der 
knappen Ressource Fläche. Hierzu werden drei strategische Zieldichten für die Innenstadt, In-
nere Stadt und Äußere Stadt definiert. Das Plangebiet liegt im Bereich der äußeren Stadt. Hier 
liegt die Zieldichte für ein Quartier bei mindestens 0,8 (Geschossfläche/Quartiersfläche). Das 
neugeplante Quartier Am Höfenweg erreicht eine Quartiersdichte von 1,00 und entspricht so-
mit die Vorgaben des Köln-Katalogs.  
  
4.5.3 Konzept zum Klimaschutz 
Die Vorhabenträgerin hat am 23.09.2024 die Anwendungszustimmung zur Anwendung der  
„Leitlinien zu Klimaschutz Köln“ mit Ratsbeschluss vom 17.03.2022 (KLL) unterzeichnet.

10 
 
5 Städtebauliches Planungskonzept 
5.1 Nutzungen und Städtebau 
Im Plangebiet ist überwiegend Wohnnutzung vorgesehen , was der Bestandsnutzung ent-
spricht. Neu hinzu kommt eine fünfgruppige Kindertagesstätte, die für das Quartier und dar-
über hinaus, für  den gesamten Stadtteil Merkenich, das (Klein -) Kinderbetreuungsangebot 
deutlich verbessern soll.   
Das städtebauliche Konzept sieht den Abriss und Neubau der vier Wohngebäude entlang der 
Straße Am Höfenweg vor. Die neuen Gebäude sollen in offener Bauweise mit drei Geschossen 
plus Staffelgeschoss und einer Gebäudetiefe von 15 Metern entstehen. Als  Dachform sind 
Flachdächer vorgesehen, die mit einer extensiven Dachbegrünung und PV-Anlagen ausgestat-
tet werden sollen. Die Gebäudeeingänge orientieren sich zur Straßenseite. Zusätzlich sind zwei 
Wohngebäude im rückwärtigen Grundstücksbereich vorgesehen. Insgesamt sollen circa 6.500 
qm Geschossfläche Wohnen neu entstehen,  während 3.140 qm Geschossfläche Wohnen im 
Bestand entfallen. Die geplante bauliche Ausnutzung im Bereich der Wohngebäude entspricht 
mit einer GRZ von 0,4 und GFZ von 1,0 den Orientierungswerten für Allgemeine Wohngebiete 
nach § 17 BauNVO. 
Die Kindertagesstätte mit einer Geschossfläche von circa 1.400 qm ist im nordöstlichen Teil des 
Gebiets verortet. Sie wird über die Straße Am Höfenweg im nördlichen Plangebiet erschlossen. 
Das Gebäude soll in zweigeschossiger Bauweise, ebenfalls mit einem Flachdach für extensive 
Begrünung und PV-Anlagen errichtet werden. Die KiTa wird in eine ausreichend große Grün - 
und Spielfläche eingebettet, die sich in die Mitte des neuen Quartiers orientiert und so zusam-
men mit den weiteren Freiflächen eine grüne Quartiersmitte bildet.  
Das neue Quartier wird auf Grund der beiden aufgeführten Nutzungen Wohnen und KiTa im 
weiteren Verfahren im vorhabenbezogenen Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet gem. 
§ 4 BauNVO festgesetzt.  
 
5.2 Grün- und Freiflächen 
Das neue Quartier soll den Bewohner*innen durch die Anordnung der Gebäude um eine grüne 
Mitte mit Kleinkinderspiel - und Begegnungsflächen ein attraktives Wohnumfeld bieten. Den 
Bewohner*innen der erdgeschossigen Wohnungen werden darüber hinaus eigene kleine Gär-
ten direkt an den Wohnungen zur Verfügung stehen. Zudem ist eine fußläufige Durchquerung 
des Wohnquartiers vorgesehen, was zu einer zusätzlichen Auflockerung des Gebiets und kur-
zen Wegen zwischen den einzelnen Gebäuden führt. Die Frei- und Spielflächen der Kinderta-
gesstätte sind ebenfalls zur Quartiersmitte ausgerichtet  und fügen sich somit in die übrigen 
Freiflächen ein. Um den Charakter eines grünen Quartiers zu stärken, sind derzeit 28 Baum-
pflanzungen mit Bodenanschluss vorgesehen. Auf den durch die Tiefgarage unterbauten 
Grundstücksbereichen sind keine Baumpflanzungen geplant.

11 
 
 
5.3 Materialität, Ökologie und Nachhaltigkeit 
Der Stadtteil Merkenich ist einerseits geprägt durch einen dörflichen Charakter, mit kleinteili-
gen, vielfältigen Wohnstrukturen und die benachbarten großmaßstäblichen Industrieanlagen 
andererseits. Diese Eigenschaften sollen nicht nur in der städtebauliche n Struktur, sondern 
auch in der Materialität der Gebäude aufgegriffen werden. Hierzu sind unterschiedliche, aber 
aufeinander abgestimmte Farben und Materialien vorgesehen, die ein heterogenes und leben-
diges Bild erzeugen und gleichzeitig eine klare gestalterische Linie verfolgen. Natürliche Mate-
rialien wie Putz und Holz sollen zum Einsatz kommen. 
Es werden sowohl die Bedürfnisse einer ökologischen als auch nachhaltigen Planung, Errich-
tung und Nutzung der Gebäude und des gesamten Quartiers mit im Vordergrund stehen.  Die 
neuen Gebäude werden gemäß den Anforderungen der KLL im KfW-Effizienzhausstandard 40 
errichtet.  
 
5.4 Erschließung, Stellplätze, Tiefgaragen 
Für die Bebauung des Quartiers wird nach aktuellem Kenntnisstand keine neue Erschließung 
notwendig sein, da die vorhandenen Straßen ausreichend sind. Die Wohnhäuser werden über 
die westlich gelegene Straße Am Höfenweg erschlossen. Dies gilt auch für die beiden Wohn-
häuser, im rückwärtigen Bereich, da diese eine geringere Entfernung als 50 m von der öffent-
lichen Fläche haben. 
Die Kindertagesstätte wird über die nördliche Straße Am Höfenweg erschlossen. Im Bereich  
vor der Kindertagesstätte werden Stellplätze für die Bring - und Holverkehre vorgesehen. Die 
genaue Auslegung und die Anzahl der Stellplätze werden im weiteren Verfahren ermittelt und 
abgestimmt. Die Stellplätze für die Mitarbeitenden werden mit in den Tiefgaragen der Wohn-
häuser vorgesehen und gekennzeichnet. Für Fahrräder, Roller und Kinderwagen werden aus-
reichend Stellplätze im Vorbereich der Kindertagesstätte geplant. 
Die notwendigen Pkw-Stellplätze der Wohnungen werden in zwei Tiefgaragen (Mittelgarage) 
nachgewiesen. Die beiden Garagen werden über die westliche Straße Am Höfenweg, zwischen 
dem zweiten und dritten Wohngebäude  erschlossen. Beide Tiefgaragen werden über je eine 
Rampe erschlossen, sodass Ein - und Ausfahrten nur im Wechse l erfolgen können. Um einen 
Rückstau im öffentlichen Straßenraum zu verhindern, werden im weiteren Planungsprozess 
Möglichkeiten zur Regelung der Ein- und Ausfahrten untersucht. Die Tiefgaragen werden Aus-
gänge direkt zu den Wohnhäusern und zusätzlich einen Ausgang in den Garten haben. Die Be-
lüftung der Tiefgaragen soll natürlich erfolgen. Die Fahrradabstellplätze für die Anwohner*in-
nen werden in ausreichender Anzahl ebenfalls in den Tiefgaragen, räumlich getrennt vorgese-
hen. Weitere Abstellmöglichkeiten für Besucher*innen werden oberirdisch vorgesehen.

12 
 
Die Müllsammelplätze werden zwischen den Wohngebäuden so angeordnet, dass die Müll-
fahrzeuge nicht in das Plangebiet einfahren müssen.  Zwischen Haus A/B wird der Müll für 
beide Häuser gesammelt. Zwischen Haus C/D wird der Müll von Haus C/D/E und F gesammelt. 
Die Kita hat ebenfalls eine gesonderte Mülltonnenaufstellfläche. Die Müllentsorgung kann also 
über die bestehende Erschließungsstraße Am Höfenweg erfolgen.  
 
6 Auswirkungen der Planung 
Das Plangebiet ist bereits im Bestand stark versiegelt. Dies bleibt durch das Vorhaben unver-
ändert. Folgende Untersuchungen und Gutachten werden nach aktuellem Stand für das wei-
tere Verfahren erforderlich werden: 
• Schallgutachten 
• Verkehrsgutachten 
• Artenschutzprüfung (ASP II), Grünordnungsplan, Umweltbericht 
• Überflutungsnachweis 
• Störfallgutachten (SEVESO III) 
 
6.1 Verkehr 
Zur Untersuchung der Auswirkungen auf den Verkehr durch das geplante Vorhaben wird ein 
Verkehrsgutachten erstellt. Es wurden die beiden relevanten Knotenpunkten Emdener 
Straße/Causemannstraße und Emdener Straße/Ivenshofweg als Hauptzufahrten in den Orts-
teil Merkenich untersucht. Außerdem erfolgte eine Querschnittszählung in der Straße Am Hö-
fenweg. Erste Ergebnisse lassen erwarten, dass der zu erwartende Mehrverkehr durch das Vor-
haben im bestehenden Straßennetz aufgenommen werden kann. Zusätzlich wird im Gutachten 
der Bring- und Holverkehr für die Kita betrachtet.  
 
6.2 Tiere und Pflanzen 
Zur Prüfung der Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen durch die Wohnbebauung und die Kin-
dertagesstätte wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) durchgeführt.  Der Bericht 
zur ASP I aus dem September 2025 kommt zu dem Ergebnis, dass die Nadelbäume im Osten 
des Plangebiets potenzielle Brutplätze für die beiden planungsre levanten Vogelarten Girlitz 
und Türkentaube darstellen. In der kommenden Brutzeit (April – Mai 2026) ist daher zu prüfen, 
ob die beiden Arten dort tatsächlich brüten. Sollten tatsächlich Brutplätze dieser Arten nach-
gewiesen werden, so ist eine vertiefende Artenschutzprüfung mit Benennung von Vermei-
dungs- oder vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Weitere planungsrelevante 
Arten sind gemäß ASP I im Plangebiet nicht zu erwarten.

13 
 
Zur Bewertung des im Plangebiet vorhandenen Baumbestands ist eine Kartierung und Zu-
standsbewertung durchgeführt worden. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass von den 13 im Plan-
gebiet befindlichen Bäumen neun unter die Baumschutzsatzung der Stadt Köln fallen. Der Zu-
stand wird für acht der Bäume als leicht geschädigt angegeben, die anderen fünf werden als 
gesund eingeschätzt. Die Erhaltung des vollständigen Baumbestands ist durch die geplante 
Nachverdichtung des Gebiets nicht möglich. Im Zuge der Neuplanung wird je doch durch An-
pflanzungen neuer Bäume der erforderliche Ausgleich geschaffen. Zur Stärkung des Planungs-
konzepts der grünen Quartiersmitte wird Im weiteren Verfahren ein Grünordnungsplan (GOP) 
und ein Freianlagenplan erstellt , in dem Maßnahmen zur Freiraumgestaltung konkretisiert 
werden.  
 
6.3 Immissionen 
Die Auswirkungen von Schallimmissionen durch die Wohnbebauung und die Kindertagesstätte 
auf die Umgebung werden im weiteren Verfahren ebenso geklärt, wie die Auswirkungen von 
Schallimmissionen aus der Umgebung auf das neue Quartier. Hierzu ist eine schalltechnische 
Untersuchung in Auftrag gegeben worden. Untersucht werden die verkehrsbedingten Geräu-
schimmissionen und -emissionen. Auf eine Untersuchung von Gewerbelärm kann angesichts 
der Nutzungen in der Umgebung  verzichtet werden. Da das Plangebiet bereits wohnbaulich 
genutzt wird, können hier wohnverträgliche Gewerbelärmpegel vorausgesetzt werden. 
Das Gebiet liegt im Achtungsabstand mehrerer Störfallbetriebe gem. Richtlinie 2012/18/EU  
(Seveso III). Somit sind bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswir-
kungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu be-
achten. Derzeit wird geprüft, welche Störfallbetriebe für das Plangebiet relevant sind. Sobald 
die Daten hierzu vorliegen, wird darauf aufbauenden eine Stellungnahme bzw. ein Gutachten 
erarbeitet, mit notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der sch utzbedürftigen Nutzungen 
(Wohnen und KiTa) innerhalb von Achtungsabständen. Da sich das Plangebiet innerhalb einer 
bestehenden Gemengelage befindet und dadurch kein erstmaliges Heranrücken einer schutz-
bedürftigen Nutzung ausgelöst wird, kann das Vorhaben voraussichtlich innerhalb des Ach-
tungsabstandes realisiert werden, soweit möglicherweise erforderliche Schutzmaßnahmen 
umgesetzt werden.   
6.4 Klima 
Klimawandelfolgen: Das Plangebiet ist aufgrund der Lage im Siedlungsgebiet hitzevorbelastet. 
Die sommerliche Überhitzung von versiegelten Flächen wird durch Festsetzungen zur Grund-
stücks- und Gebäudebegrünung gemindert. Es sollen begrünte – auch nicht unterbaute - Frei-
flächen und eine klimagerechte Bebauung  entstehen. Zu den Punkten Umgang mit Nieder-
schlagswasser und Starkregenvorsoge siehe Punkt 6.7.

14 
 
Klimschutz: Die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln in der am 17.03.2022 vom Rat der Stadt 
Köln beschlossenen Fassung (KLL) verpflichten Vorhabenträger in Bebauungsplanverfahren, 
die darin festgelegten Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Die Umsetzung der mit der Koor-
dinationsstelle Klimaschutz abzustimmenden Maßnahmen werden im Durchführungsvertrag 
verbindlich geregelt und gesichert. 
Den Anforderungen der Klimaschutzleitlinien folgend, sollen die Wohngebäude klimaeffizient 
errichtet werden. Die Flachdächer der Gebäude sollen allesamt mit extensiver Dachbegrünung 
und PV-Anlagen ausgestattet werden und so zu einer klimaangepassten Bauweise beitragen.  
Für die Energieversorgung des Plangebiets wird ein Versorgungskonzept erarbeitet, in dem zu-
nächst der Energiebedarf des neuen Quartiers ermittelt wird. Darauf aufbauend werde die 
Potenziale für den Einsatz von erneuerbaren Energien geprüft und anschließend verschiedene 
Versorgungsvarianten konzipiert und miteinander verglichen. Dabei werden sowohl Wirt-
schaftlichkeit, Umsetzbarkeit und Umweltverträglichkeit der denkbaren Varianten betrachtet. 
Die Bestandsgebäude sind derzeit an das Fernwärmenetz der Stadt Köln angeschlossen, sodass 
diese Versorgungsvariante auch für die neuen Gebäude  im Versorgungskonzept genauer un-
tersucht werden wird.  
6.5 Boden/ Altlasten 
Im Kataster der Altstandorte, Altablagerungen und sonstigen stofflichen Bodenveränderungen 
(Altlastenkataster) liegen keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen vor.  
Das Plangebiet ist bereits zu einem großen Teil bebaut und der Boden entsprechen bean-
sprucht und versiegelt. Im Rahmen der Neuplanung soll die Bodenversiegelung nicht über das 
erforderliche Maß hinaus erfolgen. Hierzu wird beispielsweise die Tiefgarage wei testgehend 
unter die Wohngebäude geplant. Weitere befestigte Flächen, wie beispielsweise Wegeverbin-
dungen sollen mit wasserdurchlässigen Materialien errichtet werden. Die genaueren Auswir-
kungen der Planung auf den Boden werden im Rahmen des Umweltberichts erläutert.  
6.6 Kampfmittel 
Gemäß der Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes  liefern Luftbilder aus den 
Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen keine Hinweise auf das Vorhandensein 
von Kampfmitteln innerhalb des Plangebiets. 
6.7 Wasser 
Im Plangebiet liegt eine Gefährdung durch Hochwasser und Grundwasser vor (siehe Punkt  
3.4.4). Die Gefährdung durch Grundhochwasser ist auch in der bereits vorliegenden orientie-
renden Baugrunduntersuchung vom 12.11.2025 ( Ingenieurteam Dr. Hemling & Gräfe GmbH) 
berücksichtigt worden. Der bislang höchste dokumentierte Grundwasserstand liegt bei 40,8 m 
NHN. Im Zuge eines langanhaltenden Jahrhunderthochwassers im Rhein ist ein Grundwasser-
stand 42,0 m NHN nicht auszuschließen. Für seltenere Ereignisse sind auch h öhere Wasser-
stände möglich. Für die unterkellerten Bauteile liegen bereits die in der Vergangenheit

15 
 
tatsächlich gemessenen Wasserstände höher als die Bodenplatte Untergeschoss. Laut Bau-
grunduntersuchung sind daher Maßnahmen zur Abdichtung und Auftriebssicherung vorzuse-
hen. 
Das Planungsgebiet liegt in einem Risikogebiet außerhalb des Überschwemmungsgebiets des 
Rheins nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Entsprechend Abs. 1 Nr . 1 sind bei der Auf-
stellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen insbesondere der Schutz von Leben und 
Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden abzuwägen. Ein Überflutungsfall 
würde für das Plangebiet nur im Fall eines Versagens des Deiches eintreten. Aufgrund der lan-
gen Vorwarnzeiten eines Rheinhochwassers und entsprechenden Evakui erungszeiträumen 
wird die Gefährdung von Leben und Gesundheit durch die Planung sehr gering eingeschätzt. 
Sachschäden könnten eintreten. Dieses Risiko wird angesichts der geringen Eintrittswahr-
scheinlichkeit eines solchen Ereignisses als verhältnismäßig eingeschätzt. 
Um sicherzustellen, dass durch das geplante Vorhaben keine negativen Auswirkungen für die 
angrenzenden Bereiche entstehen, wird im weiteren Verfahren ein Entwässerungskonzept mit 
Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung und Starkregenvorsorge erstellt. In diesem Zu-
sammenhang wird auch ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 erbracht und aufge-
zeigt, wie das anfallende Wasser im Starkregenfall auf dem Grundstück zurückgehalten wer-
den kann.  
7 Planverwirklichung 
7.1 Bodenordnung 
Die überplanten Flurstücke im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes be-
finden sich im Eigentum des Vorhabenträgers sowie der Stadt Köln. Ein Bodenordnungsverfah-
ren wird nicht erforderlich. 
7.2 Kosten 
Die Übernahme der im Zusammenhang mit dem Vorhaben und für etwaige Infrastrukturanla-
gen anfallenden Kosten durch den Vorhabenträger wird im Durchführungsvertrag geregelt. 
7.3 Durchführungsvertrag 
Alle Verpflichtungen des Vorhabenträgers werden in einem Durchführungsvertrag geregelt 
werden. Der Durchführungsbetrag beinhaltet gemäß § 12 Abs. 1 BauGB u. a. Regelungen zu 
folgenden Themen: 
− Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist 
− Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten durch die Vorhabenträgerin 
− Umsetzung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau 
 
8 Städtebauliche Kennzahlen

16 
 
Grundstücksgröße gesamt ca. 8.400 m² 
   Davon Grundstücksfläche Kindertagesstätte ca. 2.000 m² 
   Davon Grundstücksfläche Wohnbebauung   ca. 6.400 m² 
Geplante Geschossfläche (GF) gesamt ca. 8.020 m² 
   Davon Kindertagesstätte ca. 1.40 m² 
   Davon Wohnbebauung ca. 6.610 m² 
Geplante Bruttogeschossflächen (BGF) oberirdisch ca. 9.520 m² 
Geplante Bruttogeschossflächen (BGF) unterirdisch ca. 3.630 m² 
Anzahl Wohneinheiten gesamt 74 
Anzahl Wohneinheiten im Bestand, die entfallen 35 
GRZ  0,4 
GFZ  1,0 
Grünflächen ca. 3.910 m² 
   Davon Grünflächen mit Bodenanschluss ca. 3.050 m²

Anlage 2 Geltungsbereich

401 Zeichen

In den Kämpen
Am Höfenweg
Hauptstraße
Merkenicher
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
0 10050 200 300Meter N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Am Höfenweg
in Köln - Merkenich

Beschlussvorlage Ausschuss

10462 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 0404/2026 
Freigabedatum 
28.04.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept "Am Höfenweg" in Köln-Merkenich; Anhörung der 
Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (Anlage 3) zur Kenntnis; 
 
2. beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts 
gemäß Anlage 4 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Die Ergebnisse der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) – 
wie auch die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Trä-
ger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB – sind dabei gemäß der Stellung-
nahme der Verwaltung (Anlage 5 und 6) zu berücksichtigen; 
 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Chorweiler ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 07.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Umsetzung des geplanten Vorhabens hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den 
Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Kli-
maschadgas Kohlendioxid (CO2) wird. Die Emission stammt vor allem aus der Bautätigkeit, 
dem zusätzlich ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Hei-
zung / Warmwasser) in den geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im 
Plangebiet erzeugt wird. Grundsätzlich ist die Nach- und Umnutzung sowie die Verdichtung 
bereits bebauter Flächen im Sinne einer städtebaulichen Innenentwicklung ein vorzuziehender 
Weg, um die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen einer wachsenden Stadt zu verei-
nen. 
Das Bebauungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Kli maschutz der 
Stadt Köln. Die Zustimmung der Investorin zu den Leitlinien zum Klimaschutz liegt vor.  
Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Bewertung der Umweltbelange statt. Hierfür wer-
den verschiedene Umweltgutachten erstellt. 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Planung 
Die Stadt Köln gehört zu einer der Wachstumsregionen in Nordrhein-Westfalen. In der aktuel-
len Bevölkerungsprognose mit Stand Dezember 2025 wird bis 2045 von rund 1.100.500 Ein-
wohner*innen und 585.200 Haushalten ausgegangen. Dies entspricht einem Zuwachs gegen-
über dem Jahr 2024 von circa 10.000 Einwohner*innen und circa 12.000 Haushalten. Um der 
ansässigen und der neu hinzukommenden Bevölkerung attraktive Wohnangebote zu unter-
breiten, ist die Schaffung von Wohnraum ein wesentliches und – in Anbetracht der aktuellen 
Situation – dringliches Ziel der Stadtentwicklung.  
 
Die Kölner Wohnungsgenossenschaft eG (im Folgenden: Vorhabenträgerin) hat die Einleitung 
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB für das Gebiet Am Höfenweg 
46 – 76 im Stadtteil Köln-Merkenich (Stadtbezirk Chorweiler) beantragt. Die vorhandene 
Wohnbebauung soll erneuert und nachverdichtet werden. Zudem soll eine Kindertagesstätte 
entstehen. 
 
Derzeit sind die Grundstücke mit vier Wohngebäuden bebaut. Die Bestandsgebäude aus den 
1930er Jahren genügen hinsichtlich der Erschließung, Wohnungsgrundrissen, Schall- und 
Wärmeschutz sowie Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Sie sind in der jetzi-
gen Struktur und Zustand mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht mehr zu sanieren. Die 
Pkw-Stellplätze sind in einem großen Garagenhof mit großer versiegelter Verkehrsfläche un-
tergebracht. Die vorhandene Grünfläche ist von sehr geringer Aufenthaltsqualität, die dem 
Standort nicht gerecht wird. 
 
Das städtebauliche Konzept sieht einen Abriss und Neubau der vier Wohngebäude entlang 
der Straße Am Höfenweg vor. Die neuen Gebäude sollen in offener Bauweise mit drei Ge-
schossen plus Staffelgeschoss errichtet werden. Zusätzlich sind zwei kleinere Wohnhäuser im 
rückwärtigen Grundstücksbereich vorgesehen. Insgesamt sollen circa 108 Wohneinheiten neu

3 
entstehen, während 48 Wohneinheiten im Bestand entfallen. Die Planung sieht allein die Er-
richtung von genossenschaftlich zum Teil öffentlich geförderten Mietwohnungen zu sozial ver-
träglichen Mietpreisen vor. Das neue Quartier soll den Bewohner*innen durch die Anordnung 
einer grünen Mitte mit Kleinkinderspiel- und Begegnungsflächen ein attraktives Wohnumfeld 
bieten. 
 
Zudem besteht im Ortsteil Merkenich ein hoher Bedarf an (Klein-) Kinderbetreuungsplätzen. 
Dieser kann durch das vorhandene Angebot in Merkenich nicht gedeckt werden, sodass die 
Verwaltung der Stadt Köln im Rahmen der Planung die Ansiedlung einer über das Planungs-
gebiet hinausreichenden Kindertagesstätte angeregt hat. Es soll eine Kindertagestätte mit fünf 
Gruppen entstehen. 
 
Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. 
 
V erfahren 
Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 19.12.2024 den Antrag auf Einleitung eines Be-
bauungsplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 
12 Absatz 2 BauGB gestellt. 
 
Der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, zur Einleitung 
des Planverfahrens und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde 
am 27.03.2025 durch den Stadtentwicklungsausschuss gefasst (Vorlagen-Nr. 0320/2025). 
 
Die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 67547/02 erfolgt im Vollver-
fahren mit Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und Umweltbericht nach § 2a BauGB. 
Ein beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB für Maßnahmen der Innenentwicklung ist 
hier ausgeschlossen, da sich das Gebiet im Achtungsabstand mehrerer Störfallbetriebe gem. 
Richtlinie 2012/18/EU (Seveso III) befindet. Somit sind bei der Planung Pflichten zur Vermei-
dung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bun-
des-Immissionsschutzgesetzes zu beachten. Ein entsprechendes Gutachten und ggf. erfor-
derliches Schutzkonzept werden im Bebauungsplanverfahren erarbeitet. 
 
Im Zeitraum vom 02.01.2025 bis einschließlich 05.02.2025 fand die frühzeitige Beteiligung der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt. 
 
Insgesamt gingen 17 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Be-
lange ein. 
 
Folgende Themen wurden in den Stellungnahmen insbesondere angesprochen:  
 Klimaangepasste Bauweise und Energieversorgung  
 Achtungsabstand zu Störfallbetrieben (Seveso III) 
 Umgang mit Niederschlagswasser, Starkregen und Grundhochwasser  
 Forderung weiterer im Bauleitplanverfahren regelmäßig vorzulegender Gutachten (Ar-
tenschutz, Grünordnungsplan, Verkehrsuntersuchung etc.) 
 
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden die Planungs-
unterlagen online vom 04.06.2025 bis einschließlich 27.06.2025 öffentlich zugänglich ge-
macht. Ergänzend wurden die Planunterlagen im genannten Zeitraum beim Bürgeramt Chor-
weiler, Pariser Platz 1, 50765 Köln und beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, La-
denlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, zur Einsichtnahme ausgehangen.  Die Bekannt-
machung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte am 30.04.2025 im Amtsblatt der Stadt Köln. 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen eingegan-
gen. Entsprechend entfällt die Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnah-
men aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB. 
 
Städtebauliches Planungskonzept

4 
Im Plangebiet ist überwiegend Wohnnutzung vorgesehen, was der Bestandsnutzung ent-
spricht. Neu hinzu kommt eine fünfgruppige Kindertagesstätte, die für das Quartier und dar-
über hinaus, für den gesamten Stadtteil Merkenich, das (Klein-) Kinderbetreuungsangebot 
deutlich verbessern soll.   
Das städtebauliche Konzept sieht den Abriss und Neubau der vier Wohngebäude entlang der 
Straße Am Höfenweg vor. Die neuen Gebäude sollen in offener Bauweise mit drei Geschos-
sen plus Staffelgeschoss und einer Gebäudetiefe von 15 Metern entstehen. Als Dachform 
sind Flachdächer vorgesehen, die mit einer extensiven Dachbegrünung und PV-Anlagen aus-
gestattet werden sollen. Die Gebäudeeingänge orientieren sich zur Straßenseite. Zusätzlich 
sind zwei Wohngebäude im rückwärtigen Grundstücksbereich vorgesehen. Insgesamt sollen 
circa 6.500 qm Geschossfläche Wohnen neu entstehen, während 3.140 qm Geschossfläche 
Wohnen im Bestand entfallen. Die geplante bauliche Ausnutzung im Bereich der Wohnge-
bäude entspricht mit einer GRZ von 0,4 und GFZ von 1,0 den Orientierungswerten für Allge-
meine Wohngebiete nach § 17 BauNVO. 
 
Die Kindertagesstätte mit einer Geschossfläche von circa 1.400 qm ist im nordöstlichen Teil 
des Gebiets verortet. Sie wird über die Straße Am Höfenweg im nördlichen Plangebiet er-
schlossen. Das Gebäude soll in zweigeschossiger Bauweise, ebenfalls mit einem Flachdach 
für extensive Begrünung und PV-Anlagen errichtet werden. Die KiTa wird in eine ausreichend 
große Grün- und Spielfläche eingebettet, die sich in die Mitte des neuen Quartiers orientiert 
und so zusammen mit den weiteren Freiflächen eine grüne Quartiersmitte bildet.  
Das neue Quartier wird auf Grund der beiden aufgeführten Nutzungen Wohnen und KiTa im 
weiteren Verfahren im vorhabenbezogenen Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet gem. 
§ 4 BauNVO festgesetzt.  
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich 
Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept 
Anlage 4 Erläuterungstext 
Anlage 5  Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der früh-
zeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
nach § 4 Absatz 1 BauGB 
Anlage 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der früh-
zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB

Anlage 5 Darstellung und Bewertung Stellungnahmen TöB

30015 Zeichen

Anlage 5 
/ 2 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67547/02 – Arbeitstitel: Am Höfenweg in Köln-Merkenich – eingegan-
genen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 02.01.2025 
bis zum 05.02.2025 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 17 (davon 2 verfristet) Stellungnahmen eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf 
die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Die Behandlung der in der Tabelle enthaltenen Stellungnahmen durch die Verwaltung ist vorläufig und entspricht dem Stand zum Abschluss des Verfah-
rens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB. Diese Stellungnahmen werden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs inklusive Begründung, 
welcher Gegenstand der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist, berücksichtigt. Aufgrund des vorläufigen Cha-
rakters ist es möglich, dass es im weiteren Verfahren vor der endgültigen Abwägung zum Satzungsbeschluss zu einer abweichenden Behandlung der 
Inhalte der frühen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB [alternativ: nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB] und § 4 Abs. 1 BauGB kommt. Insofern sind 
insbesondere die Ergebnisse der Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Begründung zum endgültigen Planentwurf zu 
berücksichtigen. 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 322-4 Kampfmittelbeseitigungsdienst 
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere histori-
sche Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhan-
densein von Kampfmitteln im beantragten 
Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Be-
reichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. 
Mit den Bauarbeiten kann danach auch aus Sicht des Am-
tes für öffentliche Ordnung begonnen werden. Erdarbeiten 
stets mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Ein 
Erdaushub sollte schichtweise so erfolgen, dass größere 
metallische Gegenstände (wie z. B. Bombenblindgänger) 
nicht ungesehen bewegt, verladen o.ä. werden. 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67547/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen 
wie beispielsweise Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Ver-
bauarbeiten etc. erfordern die Durchführung von Sicher-
heitsdetektionen. 
2 Bezirksregierung Köln – Dezernat 53 (Immissions-
schutz einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) 
Das Plangebiet liegt im Achtungsabstand mehrerer 
Störfallbetriebe nach Seveso III RL. Es soll ein entspre-
chendes Gutachten sowie ggf. ein erforderliches Schutz-
konzept erstellt werden. 
Ebenso wird angeführt, dass die Lärmimmissionen be-
trachtet werden. 
Eine Erstellung der jeweiligen Gutachten wird von hier be-
grüßt. 
Der Stellung-
nahme wird ge-
folgt. 
Das Gebiet liegt im Achtungsabstand mehrerer Störfallbetriebe 
gem. Richtlinie 2012/18/EU (Seveso III). Somit sind bei der Pla-
nung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkun-
gen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immis-
sionsschutzgesetzes zu beachten. Ein entsprechendes Gutach-
ten und ggf. erforderliches Schutzkonzept werden im Bebauungs-
planverfahren erarbeitet. Es ist zunächst zu klären, welche Stör-
fallbetriebe und Stoffe für das Plangebiet tatsächlich relevant 
sind. Anschließend soll dann die Machbarkeit des Vorhabens, 
ggf. unter Berücksichtigung von Maßnahmen erläutert werden. 
Allgemeine Maßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt. 
Objektbezogene Seveso-Schutzkonzepte werden erstellt, sofern 
die Notwendigkeit in der konzeptionellen Vorphase festgestellt 
wird und dann im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ver-
bindlich geregelt. 
Die Lärmimmissionen werden im Rahmen eines Fachgutachtens 
zu schalltechnischen Immissionen behandelt. Dabei werden so-
wohl Immissionen auf als auch die Emissionen durch das Plange-
biet untersucht.  
3 Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 (Wasserwirt-
schaft einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) 
Das Vorhaben liegt nicht im gesetzlich festgesetzten 
Überschwemmungsgebiet (ÜSG) des Rheins. 
Schutzzonen vorhandener Hochwasserschutzanlagen 
sind mit dem Vorhaben ebenfalls nicht betroffen und eine 
deichaufsichtliche Genehmigung ist dementsprechend 
nicht erforderlich. 
  
Die Belange des Teildezernates 54.B.1 Gewässerentwick-
lung und Hochwasserschutz sind nicht betroffen. 
 
Kenntnisnahme 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Das Planungsgebiet liegt zum Teil in einem Risikogebiet außer-
halb des Überschwemmungsgebiets des Rheins nach § 78 b 
Wasserhaushaltsgesetz (WHG).  
Nach § 78b WHG sind in Risikogebieten außerhalb von Über-
schwemmungsgebieten bei der Aufstellung, Änderung oder Er-
gänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder 
nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete insbe-
sondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermei-
dung erheblicher Sachschäden in der Abwägung zu berücksichti-
gen.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67547/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Hinweis: 
Nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) liegt das be-
troffene Baugrundstück zum Teil in einem Risikogebiet 
außerhalb des Überschwemmungsgebiets des Rheines. 
 
 
Der Stellung-
nahme wird ge-
folgt. 
Grundsätzlich ist das Plangebiet vor Hochwasser des Rheins 
durch Hochwasserschutzeinrichtungen geschützt. Dennoch kön-
nen Teile des Gebietes beim Versagen des technischen Hoch-
wasserschutzes überflutet werden. Die Hochwassergefahren-
karte weist in diesem Fall im südlichen und östlichen Plangebiet 
punktuell Überschwemmungstiefen von bis zu 2 m bei einem sel-
tenen Ereignis aus. Da ein Rheinhochwasser mit Vorlaufzeit ein-
tritt, können hier rechtzeitig Schutzmaßnahmen getroffen oder 
evakuiert werden. 
 
Zur Vermeidung von Sachschäden wird der Bauherrin empfohlen, 
Standards hochwasserangepassten Bauens in der Objektplanung 
zu berücksichtigen. In den Bebauungsplan wird ein entsprechen-
der Hinweis aufgenommen.  
Im Bericht der orientierenden Baugrunduntersuchung, ist eben-
falls der Hinweis enthalten, dass Maßnahmen zur Abdichtung 
und Auftriebssicherung der Gebäude erforderlich sind.  
4 Industrie- und Handelskammer 
Es bestehen keine Bedenken.  
 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich 
5 Landesbetrieb Straßenbau NRW 
Es bestehen keine Bedenken.  
 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich 
6 Polizeipräsidium Köln – Führungsstelle Verkehr 
Es bestehen keine Bedenken.  
 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich 
7 
7.1 
Polizeipräsidium Köln – Kriminalkommissariat 
Bei der Planung von Quartieren, Gebäuden und anderen 
Bauvorhaben gibt es eine Vielzahl von kriminalpräven-
tiven Aspekten im städtebaulichen und technischen Kon-
text (Gestaltung des Außengeländes, Sicherheit des Ge-
bäudes, Sicherheitskonzept) zu berücksichtigen. Diese 
Faktoren sollten bereits in die Planungsphase 1 eines 
Projektes einfließen, damit diese bei der Strukturierung 
Der Stellung-
nahme wird ge-
folgt. 
Die Außenräume im Gebiet sind gut einsehbar und unterliegen 
durch die Wohnbebauung einer sozialen Kontrolle. Es werden 
keine Konflikte hinsichtlich einer erhöhten Kriminalität durch die 
Planung erwartet.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67547/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
des Geländes, der Gestaltung der Außenanlagen, den Si-
cherheitskonzepten der Gebäude und der technischen 
Ausstattung der Gebäude von Anfang an berücksichtigt 
werden.  
7.2 Es wird anregt, einen entsprechenden textlichen Hinweis 
im Bebauungsplan zu platzieren. Dieser könnte wie folgt 
aussehen:  
Städtebauliche – und technische Kriminalprävention:  
Bauliche Anlagen, z.B. Wohngebäude (MFH, EFH), Gara-
gen(-anlagen), Grünanlagen, Wohnquartiere sowie Indust-
rie- und Gewerbeobjekte und Gewerbegebiete, sollen zum 
wirksamen Schutz vor Kriminalität – wie z.B. Einbrüchen, 
Vandalismus und Sabotage – im Hinblick auf kriminalitäts-
fördernde Faktoren und Gegebenheiten beurteilt werden.  
Die Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstel-
len können durch die frühzeitige Beurteilung und Beratung 
bereits in der Planung berücksichtigt werden.  
Der Stellung-
nahme wird nicht 
gefolgt. 
Es wird kein textlicher Hinweis im Bebauungsplan aufgenommen, 
da es sich um keine Regelungsinhalte des Bebauungsplans han-
delt. 
 
Der Vorhabenträger erhält den Hinweis auf die kriminalpolizeili-
chen Beratungsstellen und das Angebot einer frühzeitigen Beur-
teilung und Beratung.   
8 Telekom 
Im betroffenen Plangebiet sind Telekommunikationslinien 
der Telekom vorhanden.  
Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Telekommunikati-
onslinien in ihrem Bestand und in ihrem weiteren Betrieb 
gefährdet sind. Sollte der weitere Verfahrensverlauf erge-
ben, dass Belange der Telekom - z. B. das Eigentum der 
Telekom, die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie ihre 
Vermögensinteressen - konkret berührt sind, behält sich 
die Telekom vor, die Interessen der Telekom wahrzuneh-
men und entsprechend auf das Verfahren einzuwirken. 
Aus diesem Grunde wird um Beteiligung bei den weiteren 
Planungen gebeten. 
Der Stellung-
nahme wird ge-
folgt. 
 
 
Die Telekom wird im weiteren Verfahren entsprechend beteiligt. 
9 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH 
Gegen das im Betreff genannte Verfahren keine Beden-
ken, sofern die Vorgaben zur 
Errichtung von Standplätzen für Abfallbehälter gem. § 10 
der Abfallsatzung der Stadt Köln und die Erreichbarkeit 
Der Stellung-
nahme wird ge-
folgt. 
Die Erreichbarkeit der Standplätze für Abfallbehälter wird bei der 
Planung berücksichtigt.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67547/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
dieser Standplätze entsprechend der Richtlinien für die 
Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) berücksichtigt wer-
den. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang insbe-
sondere den erforderlichen Bewegungsraum für dreiach-
sige Müllsammelfahrzeuge. 
10 Stadtentwässerungsbetriebe Köln 
Generell ist der Entwässerung des Bebauungsplangebie-
tes ein hoher Stellenwert einzuräumen und eine Entwäs-
serungsplanung im weiteren Verlauf mit den StEB Köln 
abzustimmen.  
Der Stellung-
nahme wird ge-
folgt. 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Entwässe-
rungskonzept erstellt. Dieses wird mit den StEB Köln abgestimmt 
10.1 Schmutzwasser 
Die Entwässerung sollte aus hydraulischer Sicht ganzheit-
lich für das gesamte (Neu-)Erschließungsgebiet geplant 
werden. Das Kanalnetz in Merkenich wird hydraulisch 
stark beansprucht und hat nur noch geringe Kapazitäten 
für die Einleitung. Daher muss das Schmutzwasser mit ei-
ner Drosselung an den öffentlichen Mischwasserkanal 
DN600 Am Höfenweg westlich vom Erschließungsgebiet 
liegend angeschlossen werden. Sollte es nicht möglich 
sein, die hintere Häuserreihe (Kita, Haus E und F) an den 
DN600 Kanal westlich vom Erschließungsgebiet anzu-
schließen, kann auch an den DN300 Kanal Am Höfenweg 
nördlich vom Erschließungsgebiet angeschlossen werden. 
Eine exaktere Aussage, in welcher Höhe gedrosselt wer-
den muss, ist aufgrund des konzeptionellen Stand der 
Planung nicht möglich. Sobald eine detaillierte Planung 
erarbeitet wurde, muss dies vorgelegt werden, worauf die 
StEB eine genaue Drosselabflussmenge vorgibt.  Entwäs-
serungsanlagen, die die öffentliche Verkehrsflächen ent-
wässern und in das Anlagevermögen der StEB übergehen 
sollen, müssen nach den Vorgaben der StEB geplant wer-
den. Diese Vorgaben sind im Investorenleitfaden (siehe 
Anhang) aufgeführt und können auch bei den Vertretern 
der StEB eingeholt werden. 
 
Der Stellung-
nahme wird ge-
folgt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Entwässe-
rungskonzept erstellt. Im Rahmen dieses Konzeptes ist zu prü-
fen, ob das Schmutzwasser mit einer Drosselung an den öffentli-
chen Mischwasserkanal DN600 Am Höfenweg westlich vom Er-
schließungsgebiet liegend angeschlossen werden kann. Sobald 
die Planungen weiter detailliert sind, werden die Drosselungs-
mengen mit den StEB Köln abgestimmt.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67547/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Vor geplanten Änderungen (Rückbau, Umbau, Herstel-
lung neuer Anschlüsse oder Änderungen der angeschlos-
senen Flächen) ist mit den StEB Köln ein Beratungsge-
spräch zu vereinbaren, damit über die Erfordernis eines 
neuen Kanalanschlussscheins („KAS-Verfahren“) und 
dem weiteren Vorgehen entschieden werden kann.  
 
 
 
 
Die Beratungsangebote werden im Zuge der weiteren Planung 
wahrgenommen. 
 
10.2 Niederschlagswasser 
Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß 
§44 Abs.1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu 
versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beein-
trächtigt wird. Die Versickerung des Niederschlagswas-
sers ist im Bebauungsplan festzusetzen und mit der Unte-
ren Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbe-
hörde (IWA) abzustimmen. Sollte eine Versickerung ge-
gen das Wohl der Allgemeinheit verstoßen oder aus tech-
nischen Gründen nicht möglich sein, müssen andere 
Maßnahmen zum Umgang mit Regenwasser geprüft wer-
den. Das Gebiet befindet sich der Zone IIIB des Wasser-
schutzgebietes Refrath. Eine Versickerung von Oberflä-
chenwasser benötigt hier eine Genehmigung von der Un-
teren Wasserbehörde. Daher ist es in einen frühen Pla-
nungsstand notwendig, sich mit Vertretern der Unteren 
Wasserbehörde abzustimmen unter welchen Vorgaben 
eine Versickerung geplant werden muss. Die Einleitung 
des Niederschlagswassers in den öffentlichen Kanal kann 
nur in begründeten Ausnahmefällen zugestimmt werden. 
Bei der Planung von Versickerungsanlagen von öffentli-
chen Verkehrsflächen, ist ein Abstand von 2 m zur Grund-
stücksgrenze und ein Abstand von 6 m zu Gebäuden ein-
zuhalten. 
 
Korrektur der Stellungnahme am 20.11.2025:  
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb einer Wasserschutz-
zone. Eine Versickerung von Oberflächenwasser benötigt 
Prüfung im weite-
ren Verfahren. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Stellung-
nahme wird ge-
folgt. 
Da das Grundstück bereits vor dem 01.01.1996 bebaut war, be-
steht hier prinzipiell keine Verpflichtung, das Niederschlagswas-
ser gemäß § 44 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Nord-
rhein-Westfalen (Landeswassergesetz –LWG) nach Maßgabe 
des § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushal-
tes (Wasserhaushaltsgesetz –WHG) ortsnah zu versickern, zu 
verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermi-
schung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten, soweit 
dem weder wasserrechtliche oder sonstige öffentlich-rechtliche 
Vorschriften oder Belange der Wasserwirtschaft entgegenstehen. 
 
Im weiteren Verfahren wird geklärt, wie eine Versickerung des 
Niederschlagwassers im Plangebiet möglich ist. Dies erfolgt im 
Rahmen der Aufstellung des Entwässerungskonzeptes. Nach 
derzeitiger Planung sind insbesondere in den Außenanlagen Flä-
chen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser geplant. Falls er-
forderlich, können Maßnahmen aus dem Entwässerungskonzept 
im Bebauungsplan festgesetzt werden.  
Die Abstände werden bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67547/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
i.d.R. eine Genehmigung von der Unteren Wasserbe-
hörde. 
10.3 Überflutungsvorsorge Starkregen 
Das Planungsgebiet befindet sich in einen starkregenge-
fährdeten Bereich (Gefährdungsgrad hoch). Es ist also bei 
Starkregenereignissen mit auftretendem Oberflächenwas-
ser zu rechnen. Die Planung muss entsprechende Vorsor-
gemaßnahmen im Entwässerungskonzept mitberücksichti-
gen und zentrale Aspekte im weiteren Verfahrensverlauf 
festsetzen. Bei der Planung ist generell ein wassersensib-
ler und starkregenangepasster Umgang mit Nieder-
schlagswasser ausschlaggebend.  
Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen außergewöhn-
lich großen Wassermengen dimensioniert sind, dienen die 
nachfolgend Konzepte dazu, das Wasser bei Starkregen 
möglichst schadlos zwischen zu speichern, abzuleiten 
bzw. von Gebäuden fernzuhalten. 
Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise: 
• Tiefgarageneinfahrten und Hauseingänge sollten 
nicht am Tiefpunkt der Straße liegen und keinen di-
rekten Wasserzufluss zulassen  
• Wahl der Straßenführung 
• gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregener-
eignissen über Grünflächen 
• Rückhaltung von Niederschlagswasser 
• Notüberläufe 
• Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um Was-
ser möglichst schadlos vom Gebäude fernzuhalten 
• Objektschutz besonders gefährdeter Grundstü-
cke/Gebäude  
 
Hinweis: Im Rahmen der Planung wird von den StEB Köln 
ein Überflutungsnachweis gefordert. Unabhängig von der 
Größe der abflusswirksamen Fläche ist ein Überflutungs-
Der Stellung-
nahme wird ge-
folgt. 
Im Rahmen des Verfahrens wird ein Entwässerungskonzept mit 
Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung und Starkregen-
vorsorge erstellt. In diesem Zusammenhang wird auch der Über-
flutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 erbracht.  
 
In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass das 
Plangebiet in einem starkregengefährdeten Bereich liegt.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67547/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
nachweis gemäß DIN 1986-100 einzureichen. Der Über-
flutungsnachweis dient dem Nachweis der schadlosen 
Überflutung des Grundstücks im Falle eines Starkregens. 
Die anfallenden Wassermengen müssen dabei nachweis-
lich auf dem Baugrundstück zurückgehalten werden, ohne 
dass es zu Überflutungen von Gebäuden oder benachbar-
ten Grundstücken kommt. Das Thema Starkregen ist bei 
der Planung entsprechend zu berücksichtigen, die dafür 
notwendigen Flächen vorzuhalten und Konzepte bzw. 
Maßnahmen zur Risikovorsorge in der Objektplanung zu 
entwickeln. Zu diesem Zweck ist eine enge Zusammenar-
beit zwischen Entwässerungs-, Freiraum- und TGA-
Planung unerlässlich 
10.4 Wasserhaushaltsbilanz 
Zur Erreichung eines naturnahen Zustandes in Bezug auf 
die Wasserhaushaltsbilanz ist eine Bilanzierung gemäß 
DWA-Merkblatt M 102-4 für die Baumaßnahme durchzu-
führen. Hierbei ist durch die Auswahl geeigneter Maßnah-
men der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung das 
zukünftige Verhältnis zwischen Ableitung, Versickerung 
und Verdunstung von Niederschlagswasser optimal an 
den Referenzzustand anzupassen. Die Bilanzierung sollte 
bereits mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen oder 
entwässerungstechnischen Entwurfes erfolgen. Es ist an-
zustreben, die Ergebnisse der Wasserhaushaltsbilanzie-
rung in den Regelungen des Bebauungsplans festzu-
schreiben und die Gebäude wassersensibel zu gestalten. 
Die Wasserhaushaltsbilanz muss nach den Vorgaben der 
StEB aufgestellt und ausgewertet werden, dazu gibt die 
StEB auf Anfrage ein Hand-Out (siehe Anhang) heraus. 
 
Das Bauvorhaben befindet sich in einem Wasserschutz-
gebiet. Es ist eine Altlastenverdachtsfläche bzw. ein Alt-
lastenstandort verzeichnet, dies muss in der Entwässe-
rungsplanung berücksichtigt werden und wir empfehlen 
Der Stellung-
nahme wird teil-
weise gefolgt. 
Die Erstellung einer Wasserhaushaltsbilanzierung ist im vorlie-
genden Planverfahren nicht erforderlich.  
Der Bebauungsplan dient der maßvollen Nachverdichtung einer 
bereits mit Wohnbebauung bebauten Fläche im Innenbereich. Ein 
naturnaher bzw. unbeeinträchtigter Zustand des Bodens und 
Wasserhaushalts liegt daher bereits heute nicht vor. Gravierende 
Veränderungen des lokalen Wasserhaushalts sind durch die Pla-
nung nicht zu erwarten. Auch unter Berücksichtigung der ver-
gleichsweise geringen Größe des Plangebiets ist die Erstellung 
einer Wasserhaushaltsbilanzierung darum weder aus fachlicher 
Sicht noch unter Verhältnismäßigkeitsaspekten erforderlich.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67547/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
die Planung vorab mit der unteren Wasserbehörde abzu-
stimmen.  
 
Korrektur der Stellungnahme am 20.11.2025:  
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb einer Wasserschutz-
zone. Eine Versickerung von Oberflächenwasser benötigt 
i.d.R. eine Genehmigung von der Unteren Wasserbehörde 
 
Erforderliche Gutachten für das B-Plan-Verfahren 
• Entwässerungskonzept mit Maßnahmen der Re-
genwasserbewirtschaftung und Starkregenvor-
sorge 
• Fachgutachten zur Versickerungseignung des Un-
tergrundes 
Gemäß Stellungnahme der Stadtverwaltung, Abteilung Boden- 
und Grundwasserschutz liegen im Altlastenkataster keine Er-
kenntnisse zu Verdachtsflächen oder Altstandorten vor.  
 
 
Die beiden Gutachten werden im weiteren Planungsverlauf er-
stellt 
10.5 Hochwasser und Grundhochwasser 
Nach § 78 b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) liegt das Pla-
nungsgebiet in einem Risikogebiet außerhalb des Über-
schwemmungsgebiets des Rheines. Der Bereich befindet 
sich linksrheinisch in Höhe des Rheinstrom-km 700,00. 
Aufgrund der derzeitigen Geländehöhe an der südöstli-
chen Grenze des Gebiets (öffentlicher Weg Am Höfen-
weg) kann der Bereich ab ca. 10,00 m Kölner Pegel (KP) 
ohne ober- und unterirdische Schutzmaßnahmen geflutet 
werden. 
Der im vorigen Jahrhundert (1926 und 1995) am Kölner 
Pegel gemessene Höchstwasserstand von 10,69 m KP 
entspricht ca. 43,42 m NHN im Bereich des Bauvorha-
bens. 
Im Rahmen des Hochwasserschutzkonzepts der Stadt 
Köln wurde der Hochwasserschutz für den o. g. Bereich 
auf 11,90 m KP (44,63 m NHN) angepasst. Einen hun-
dertprozentigen Hochwasserschutz kann es aber auch in 
Zukunft nicht geben; Hochwasserschutzanlagen können 
versagen, überströmt oder hinterflutet werden. 
 
Der Stellung-
nahme wird ge-
folgt. 
Das Planungsgebiet liegt in einem Risikogebiet außerhalb des 
Überschwemmungsgebiets des Rheins nach § 78 b Wasserhaus-
haltsgesetz (WHG). Nach § 78b WHG sind in Risikogebieten au-
ßerhalb von Überschwemmungsgebieten bei der Aufstellung, Än-
derung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 
und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Ge-
biete insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und 
die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung zu 
berücksichtigen.  
 
Grundsätzlich ist das Plangebiet vor Hochwasser des Rheins 
durch Hochwasserschutzeinrichtungen geschützt. Dennoch kön-
nen Teile des Gebietes beim Versagen des technischen Hoch-
wasserschutzes überflutet werden. Die Hochwassergefahren-
karte weist in diesem Fall im südlichen und östlichen Plangebiet 
punktuell Überschwemmungstiefen von bis zu 2 m bei einem sel-
tenen Ereignis aus. Da ein Rheinhochwasser mit Vorlaufzeit ein-
tritt, können hier rechtzeitig Schutzmaßnahmen getroffen oder 
evakuiert werden. 
Zur Vermeidung von Sachschäden wird der Bauherrin empfohlen, 
Standards hochwasserangepassten Bauens in der Objektplanung

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67547/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Aufgrund der Nähe zum Rhein können im o. g. Bereich 
auch höhere Grundwasserstände auftreten. Nach einer 
Grundwassermodellrechnung der RheinEnergie AG aus 
dem Jahre 2009 wurde ein Grundwasserstand mit ca. 
42,25 m NHN berechnet. Berechnet wurde ein Grundwas-
serstand auf Basis der Randbedingungen der bisher 
höchstgemessenen Grundwasserstände von 1988 und ei-
ner Hochwassersimulation von 11,90 m KP. In dem Plan-
gebiet ist daher mit Grundhochwasser zu rechnen. Dies 
muss u.a. auch bei der Konzeption von Versickerungsan-
lagen oder einer Unterkellerung von Gebäuden berück-
sichtigt werden. Die entsprechenden Grundwasserstände 
sind im weiteren Planungsverlauf abzufragen und einzu-
beziehen. 
 
Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die Rhein-
wasserstände langjährig ändern können. Eine Gewähr für 
die tatsächlichen Wasserstände kann somit nicht über-
nommen werden. 
 
zu berücksichtigen. In den Bebauungsplan wird ein entsprechen-
der Hinweis aufgenommen.  
Im Bericht der orientierenden Baugrunduntersuchung, ist eben-
falls der Hinweis enthalten, dass Maßnahmen zur Abdichtung 
und Auftriebssicherung der Gebäude erforderlich sind.  
 
 
 Für Risikogebiete außerhalb von festgesetzten Über-
schwemmungsgebieten gilt Folgendes und dies bitten wir 
als Auflage in die Baugenehmigung aufzunehmen: 
 
Auflagen: 
§ 5 Absatz 2 WHG 
„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, 
ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren ver-
pflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor 
nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminde-
rung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstü-
cken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Um-
welt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“ 
 
§ 78 b Absatz 1 Satz 2 WHG 
Der Stellung-
nahme wird nicht 
gefolgt. 
Es handelt sich hierbei nicht um Regelungsinhalte des Bebau-
ungsplans. Die Hinweise werden an das Bauaufsichtsamt und 
den Vorhabenträger weitergegeben.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67547/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
„Außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen 
bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwas-
serrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein an-
erkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich 
erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art 
und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den 
Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des 
betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen 
Schadens angemessen berücksichtigt werden  
 
§ 78 c Absatz 2 WHG  
„Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in Gebie-
ten nach § 78b Absatz 1 Satz 1 ist verboten, wenn andere 
weniger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaft-
lich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen oder die 
Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann. 
Eine Heizölverbraucheranlage nach Satz 1 kann wie ge-
plant errichtet werden, wenn das Vorhaben der zuständi-
gen Behörde spätestens sechs Wochen vor der Errich-
tung mit den vollständigen Unterlagen angezeigt wird und 
die Behörde innerhalb einer Frist von vier Wochen nach 
Eingang der Anzeige weder die Errichtung untersagt noch 
Anforderungen an die hochwassersichere Errichtung fest-
gesetzt hat.“ 
10.6 Gutachten 
Im Zuge der weiteren Planung ist es erforderlich folgende 
Unterlagen mit den StEB Köln, Sachgebiet GI-GE, abzu-
stimmen bzw. diese vorzulegen: 
· Entwässerungskonzept mit Maßnahmen der Regen-
wasserbewirtschaftung und Starkregenvorsorge 
· Fachgutachten zur Versickerungseignung des Unter-
grundes 
Der Stellung-
nahme wird ge-
folgt. 
Die entsprechenden Gutachten werden im Rahmen des Verfah-
rens erstellt und mit den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB 
Köln) und der Unteren Wasserbehörde (572) abgestimmt. 
11 Westnetz GmbH 
In dem von uns beigefügten Lageplan im Maßstab 1 : 
2000 haben wir die o. g. Hochspannungsfreileitung 
Kenntnisnahme Das Plangebiet liegt außerhalb des Schutzstreifens der Hoch-
spannungsfreileitung.

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 67547/02 während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB eingegangenen Stellungnahmen  
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
mit Leitungsmittellinie, Maststandorten und Schutzstrei-
fengrenzen eingetragen. 
Anhand der von Ihnen eingereichten Planunterlagen und 
Informationen, gehen wir davon aus, dass der 
Planbereich der obigen Maßnahme bereits außerhalb des 
22,00 m + 26,00 m = 48,00 m bzw. 2 x 29,00 m 
= 58,00 m breiten Schutzstreifens der im Betreff genann-
ten Hochspannungsfreileitung liegt. 
12 Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft 
Es bestehen keine Bedenken. 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich 
13 PLEdoc 
Es bestehen keine Bedenken. 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich 
14 GASCADE Gastransport GmbH 
Es bestehen keine Bedenken 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich 
15 Nord-West-Ölleitung GmbH 
Es bestehen keine Bedenken. 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich 
16 Amprion GmbH 
Es bestehen keine Bedenken. 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich 
17 YNCORIS GmbH & Co KG 
Es bestehen keine Bedenken. 
Kenntnisnahme Nicht erforderlich 
Stand 04.02.2026

Beratungsverlauf (2)

07.05.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.05.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0404/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.04.2026
Erstellt
09.02.2026 15:58