2024/0350
Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienst-leistungen (EAD)
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1. Betriebsleiterin des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) Vorlage Nr.: 2024/0011 Vorlage für die Betriebskommission des EAD zur Sitzung am 31. Oktober 2024 Tagesordnungspunkt: 6 Betreff: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 des Eeenbettiäbesin für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) Vorlage vom 16. August 2024 zu beschließen: Gemäß $ 27 Abs. 2 EigBG ist der Jahresabschluss des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) von einem durch die Gemeindevertretung zu bestimmenden Abschlussprüfer nach den hier geltenden Vorschriften des HGB zu prüfen. Unter Bezugnahme auf $ 7 Abs. 2 der Betriebssatzung vom 05. Oktober 1994 wird die Betriebskommission gebeten, als Abschlussprüfer die Firma Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzuschlagen: j Beschluss der Betriebskommission des EAD vom 31.10.2024: Die Betriebskommission beschließt die Vorlage einstimmig. Darmstadt, 04.11.2024 Kleindiek “Betriebsteiterin
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Punkt 28: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienst-leistungen (EAD) (V-Nr. 2024/0350) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 32: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienst-leistungen (EAD) (V-Nr. 2024/0350) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: AfD
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.11.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: EAD
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0350
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2024 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienst -leistungen
(EAD)
Vorlage vom: 0 6.11.2024
Beschlussvorschlag :
Gemäß § 27 Abs. 2 EigBG ist der Jahresabschluss des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und
Dienstleistungen (EAD) von einem durch die Gemeindevertretung zu bestimmenden
Abschlussprüfer nach den hier geltenden Vorschriften des HGB zu prüfen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des
Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) die Firma
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
zu beauftragen.
- 2 -
Anlagen: BK Beschluss Beauftragung WP 2024
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vo m 06.11.2024:
Nachdem die Fa. Baker Tilly Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei dem im Jahr 2021 unter
Feder-führung der HEAG Holding AG durchgeführten Auswahlverfahren das in Summe über
alle Gesell-schaften wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte, wurde die Fa. Baker Tilly
Wirtschaftsprü -fungsgesellschaft als Abschlussprüfer für das Jahr 2022 und auch für das
Jahr 2023 ausgewählt.
Aufgrund der positiven Erfahrungen, die im Laufe der zurückliegenden Prüfungen gesammelt
wur-den, will der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD ) die
Zusammen-arbeit für die Jahresabschlussprüfung 2024 fortsetzen.
Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung vom 31.10.2024 beschlossen, dem Magistrat
und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, die Firma
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2024
zu beauftragen.
Darmstadt, 06. 11.2024
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.11.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: EAD
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 70
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0350
Magistratsbeschluss -Nr.
411
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2024 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienst -leistungen
(EAD)
Vorlage vom: 06.11.2024
Beschlussvorschlag :
Gemäß § 27 Abs. 2 EigBG ist der Jahresabschluss des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und
Dienstleistungen (EAD) von einem durch die Gemeindevertretung zu bestimmenden
Abschlussprüfer nach den hier geltenden Vorschriften des HGB zu prüfen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 des
Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) die Firma
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
zu beauftragen.
- 3 -
Anlagen: BK Beschluss Beauftragung WP 2024
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 20.11.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.11.2024:
Nachdem die Fa. Baker Tilly Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei dem im Jahr 2021 unter
Feder-führung der HEAG Holding AG durchgeführten Auswahlverfahren das in Summe über
alle Gesell-schaften wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte, wurde die Fa. Baker Tilly
Wirtschaftsprü -fungsgesellschaft als Abschlussprüfer für das Jahr 2022 und auch für das
Jahr 2023 ausgewählt.
Aufgrund der positiven Erfahrungen, die im Laufe der zurückliegenden Prüfungen gesammelt
wur-den, will der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) die
Zusammen-arbeit für die Jahresabschlussprüfung 2024 fortsetzen.
Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung vom 31.10.2024 beschlossen, dem Magistrat
und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, die Firma
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirts chaftsjahr 2024
zu beauftragen.
Darmstadt, 06. 11.2024
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0350
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.11.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00