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0492/2024

Jahresbericht 2023 zur Gewaltschutzkoordination in den Unterkünften für Geflüchtete in Köln

Mitteilung Ausschuss 11.04.2024

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Jahresbericht 2023_Gewaltschutzkoordination_barrierefrei

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Jahresbericht 2023_Gewaltschutzkoordination_barrierefrei

34988 Zeichen

Gewaltschutzkoordination 
in den Unterkünften für 
Geflüchtete in Köln
Jahresbericht 2023

Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
2. Zielgruppen der  Gewaltschutzarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
3. Unterbringungssituation von  Geflüchteten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
4. Grafische Darstellung –  Diagramme. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
 4.1 Unterbringungsarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
 4.2 Familienstruktur Stand 31.12.2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
 4.3 Altersstruktur Stichtag 31.12.2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
 4.4 Herkunftsländer Stichtag 31.12.2023. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
5. Monitoring-Verfahren  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
 5.1 Vergleichsdaten 2023 – 2022 – 2021  
  Erfasste Gewaltvorkommnisse nach Kategorien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
 5.2 Erklärung Kategorien Kurzform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
 5.3 Auswertung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
6. Arbeitsfeld Gewaltschutz im Amt für Wohnungswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
 6.1 Krisenintervention  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
 6.2 Einzelberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
 6.3 Beratung Fachkräfte der Sozialen Arbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
7. Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
 7.1 Belegungsmanagement  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
 7.2 Schutzwohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
8. Netzwerk  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
 8.1 Kooperation mit Fachämtern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
 8.2 Selbstverpflichtungserklärung für ehrenamtlich Engagierte. . . . . . . . . . . . . . 18
 8.3 Schulungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
9. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
10. Ausblick  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
11. Quellenangaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
2

3
1. Einleitung
Das Jahr 2023 war von andauernden Kriegen und diversen gewaltvollen Auseinander­
setzungen geprägt. Mindestens 108,4 Millionen Menschen1 auf der ganzen Welt waren 
Ende 2022 gezwungen, aus ihrer Heimat zu fliehen. Diese Zahl umfasst Geflüchtete 
 (einschließlich Geflüchtete, die nicht unter das UNHCR­ Mandat fallen), Asylsuchende, 
Binnen v ertriebene und andere Menschen, die internationalen Schutz benötigen. Darunter 
sind 35,3 Millionen Geflüchtete, von denen etwa die Hälfte unter 18 Jahren alt ist.
Die gesamte zivile Gesellschaft trägt Verantwortung für die Akzeptanz und Wertschätzung 
von Geflüchteten aus völlig unterschiedlichen Herkunftsländern und Kulturen. Dies stellt 
einen herausfordernden Prozess dar, wie die politischen Debatten und Entwicklungen 
verdeutlichen.
Es ist daher von wesentlicher Bedeutung für ein gelingendes Miteinander, eine Grund­
haltung der Toleranz und des Respekts zu wahren und zu schaffen sowie insbesondere auch 
die positiven Aspekte von Flucht und Migration in den Vordergrund zu rücken.
Ziel des Gewaltschutzkonzeptes insgesamt ist es, die Sicherheit und Würde aller 
 geflüchteten Personen in den städtischen Unterbringungseinrichtungen zu gewährleisten. 
Das Konzept bindet sowohl Mitarbeitende als auch den Personenkreis der Unterstützenden 
ein. Die Regeln und Standards des Gewaltschutzes sind für alle Beteiligten verbindlich.
Wichtige Zielsetzung im Jahr 2023 war es, in den Unterbringungseinrichtungen der Stadt 
Köln präventive Maßnahmen an den unterschiedlichen Standorten zu implementieren und 
Strategien im Umgang miteinander zu reflektieren.
Der Jahresbericht 2023 spiegelt das dritte Jahr des gemeinsamen Wirkens aller 
 Akteur*innen wider, das Gewaltschutzkonzept erfolgreich umzusetzen.
Der Prozess der praktischen Umsetzung ist dabei dauerhaft und langfristig angelegt. Eine 
Anpassung an die jeweilige Situation vor Ort erfolgt stetig. Gemeinsames Anliegen aller 
 Mitwirkenden ist es, durch Sensibilisierung, Reflexion, Kommunikation und Prävention 
Gewalt in jeder Form zu reduzieren und zu verhindern.
1 UNHCR, https:/ /www.unhcr.org/dach/de/ueber­ uns/zahlen ­ im ­ ueberblick.

4
2. Zielgruppen der 
 Gewaltschutzarbeit
Zum Stichtag 31.12.2023 sind 10.427 Geflüchtete in Unterkünften der Stadt Köln unter­
gebracht. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den vulnerablen Personen, insbesondere 
Frauen und Kindern. Der Anteil der Kinder ist 2023 um fast 3 % gestiegen und macht nun 
39,3 % aller untergebrachten Geflüchteten aus. Zu den vulnerablen Gruppen gehören unter 
anderem traumatisierte und psychisch belastete Geflüchtete, physisch erkrankte Personen 
sowie Mitglieder der LSBTIQ Gemeinschaft. Es ist wissenschaftlich unbestritten, dass 
nahezu alle Geflüchteten aufgrund ihrer Fluchtgründe im Herkunftsland und der Flucht 
selbst traumatische Erfahrungen und Gewalt erlebt haben
2.
Zur Zielgruppe gehören ebenfalls die Fachkräfte der Sozialen Arbeit in den Unterkünften. 
Sie vertreten mit ihrer Kompetenz und Erfahrung die Gewaltschutzarbeit und agieren 
 fachlich als Ansprechpartner*innen für die Geflüchteten. Im Austausch mit der Gewalt­
schutzkoordinatorin bringen sie Erkenntnisse, Wünsche und Ideen ein, wie die individuellen 
Bedarfe der Geflüchteten besser berücksichtigt werden können. Das Gewaltschutzkonzept 
wird damit auf dynamische und entwicklungsorientierte Weise umgesetzt. 
Die ehrenamtlichen Unterstützer*innen bereichern den Kreis der Akteur*innen im Feld der 
sozialen Arbeit. Sie tragen mit ihren Möglichkeiten und ganz unterschiedlichen Expertisen 
zur Betreuung von Geflüchteten zuverlässig und kreativ bei. Sie sind in der Beziehungs­
arbeit für viele Geflüchtete wichtige Ansprechpartner*innen und genießen hohes Ansehen. 
Näheres zur Selbstverpflichtungserklärung für ehrenamtlich Engagierte siehe unter 8.3.
2 Vgl.: www.baff­z entren.org

5
3. Unterbringungssituation von 
 Geflüchteten
Wie in den vorherigen Jahren verzeichnete Köln in 2023 einen  kontinuierlichen Zugang 
von Geflüchteten. Die Unterbringungsmöglichkeiten der Stadt Köln sind nahezu 
 ausgeschöpft, während auf dem regulären Wohnungsmarkt bezahlbarer Wohnraum nur 
sehr  eingeschränkt und unzureichend verfügbar ist. Diese Entwicklung hat sich in den 
 vergangenen Jahren erkennbar verschärft. Das beleuchtet einen  herausfordernden Aspekt 
für das Kölner Unterbringungssystem und verdeutlicht die  Notwendigkeit,  bezahlbaren 
Wohnraum für Menschen bereitzustellen, die bei Vorliegen aller Bleibe perspektiven derzeit 
nicht über eigenen Wohnraum verfügen und weiterhin städtisch untergebracht sind. Dies 
verdeutlichte auch die Notwendigkeit, in 2023 neu ankommende Geflüchtete nicht den 
angestrebten Standards entsprechend unterbringen zu können. Dabei ist eine Versorgung 
mit einem Schlafplatz, Verpflegung, sozialer Beratung und  Integration der Kinder in das 
Bildungssystem stets gegeben.
Die angestrebte Wohnsituation in abgeschlossenen Wohneinheiten konnte 2023 für 42 % 
aller Geflüchteten umgesetzt werden.3 Es wurden unter anderem mobile Wohneinheiten 
reaktiviert, neu geschaffen und Belegungen in Beherbergungsbetrieben sichergestellt. 
Fehlender Zugang zu privatem Wohnraum für Geflüchtete mit Bleibeperspektive in Köln und 
ein steter Zugang in das Unterbringungssystem erforderten auch die Belegung zum Beispiel 
von Leicht bauhallen, die wenig Privatsphäre bieten. 
Eine Unterbringung in sogenannten „Kojen“ , abgetrennten Räumen, die nach oben offen 
sind, ohne eigene Kochgelegenheiten und mit gemeinschaftlichen sanitären Anlagen 
hat herausfordernde Auswirkungen auf Familiensysteme und das betreuende Umfeld. 
 Besonders Kinder und Jugendliche leiden unter den schwierigen Lebensbedingungen, 
die ihren Entwicklungsbedürfnissen nicht gerecht werden können und ihre individuelle 
 Entfaltungsmöglichkeit einschränken. 
Die Kojen-Situation mit fehlenden Rückzugsmöglichkeiten belastet das Verhältnis zwischen 
den Mitbewohnenden erkennbar. Die Geräuschkulisse kann das Schlafverhalten von 
 Kindern beeinträchtigen und bereits kleine Konflikte können sich zur krisenhaften Situation 
ausweiten. 
3 Hierbei nicht berücksichtigt sind ein Teil der Unterbringungsplätze in Beherbergungsbetrieben,  
die ebenfalls abgeschlossene Wohneinheiten in Form von Apartments bieten.

6
Der Zusammenhang von Wohnsituation und Gewalt ist hier unstrittig. Die Fachkräfte der 
Sozialen Arbeit sind im Beratungs­Setting und in der Beziehungsarbeit stark gefordert. 
Die Sicherheitsmitarbeitenden agieren in Konfliktsituationen deeskalierend. Das stellt 
auch eine besondere Herausforderung im Arbeitsfeld der Sicherheitsunternehmen dar. 
Die Aspekte des Gewaltschutzes werden in regelmäßigen Schulungen der Mitarbeitenden 
 berücksichtigt. Schulungen und Reflexion sind Qualitätsmerkmale im professionellen 
 Handlungskontext der Sicherheitsunternehmen und sind zwingend notwendig.
Es ist gelungen, durch Umstrukturierungen innerhalb der Gebäudenutzung mehr 
 Gemeinschaftsräume in den Leichtbauhallen für Gruppenaktivitäten oder als Rückzugs­
möglichkeit zur Verfügung zu stellen. Eine leichte Entspannung im Unterbringungssystem 
gegen Jahresende ermöglichte es, die Belegungszahl in den entsprechenden  Einrichtungen 
zu reduzieren und insbesondere Familien in andere Unterbringungs einrichtungen 
zu  verlegen. Ambitioniertes Ziel ist es nach wie vor, möglichst viele Geflüchtete in 
 abgeschlossenen Wohneinheiten unterzubringen.
Eine nachhaltige Lösung zur Verbesserung der aktuellen Unterbringungssituation liegt 
auch in der Schaffung von in Köln dringend benötigten bezahlbaren Wohnungen. Dies 
ist eine anhaltende Herausforderung für Wohnungspolitik in Köln und würde gleichzeitig 
einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des städtischen Unterbringungssystems auch für 
 Geflüchtete bedeuten.

7
4. Grafische Darstellung – 
 Diagramme
4.1 Unterbringungsarten

8
4.2 Familienstruktur Stand 31.12.2023

9
4.3 Altersstruktur Stichtag 31.12.2023

10
4.4 Herkunftsländer Stichtag 31.12.2023

11
5. Monitoring-Verfahren
Das Monitoring wird als Grundlage für die vorgesehene Evaluation seit 2021  t agtäglich 
durchgeführt. Die Daten und Berichte werden erfasst und Kategorien zugeordnet. Alle 
Gewaltvorkommnisse werden je nach Ereignis kategorisiert, um die Auswertung in 
der späteren Evaluation zu ermöglichen. Dieses System der Unterteilung von Gewalt­
vorkommnissen ist aussagekräftig und unterstützt bei der Umsetzung von differenzierten 
Gewaltschutzmaßnahmen.
Die Grundlage des Monitorings bildet die intensive aufklärende Beratung und Zusammen­
arbeit der Gewaltschutzkoordinatorin (GSK) mit den Fachkräften der sozialen Arbeit in den 
einzelnen Unterbringungseinrichtungen. Das Monitoring­System ist für die Analyse der 
Entwicklung von Gewalt notwendig. Die Mitteilungen aus den Unterbringungseinrichtungen 
werden ausgewertet, um daraus Maßnahmen zur Prävention und die spezifischen Bedarfe 
vor Ort abzuleiten. Die Meldungen der Fachkräfte und Sicherheitsunternehmen ergänzen 
diese Statistik. Auch in Zukunft bleibt es wichtig, die Wahrnehmung von Gewalt und deren 
Auswirkungen zu schärfen, um einen Gewöhnungseffekt zu verhindern. Telefonische und 
persönliche Nachfragen der Gewaltschutzkoordinatorin sind richtungsweisend für die 
anschließenden Maßnahmen.
Die Ergebnisse aus dem Monitoring sind standortübergreifend entscheidend für die 
 Ausrichtung der sozialen Arbeit und die Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt. Positiv 
 festzuhalten ist, dass durch eine höhere Sensibilität in der Wahrnehmung von Gewalt­
vorfällen vermehrt Vorkommnisse gemeldet werden. Es ist als weiterer Erfolg der 
 Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes festzustellen, dass derartige Meldevorgänge 
bereits zum alltäglichen Arbeitsablauf gehören. Dabei bedeutet das Monitoring einen hohen 
Arbeitsaufwand in der Gewaltschutzkoordination. Es werden alle gemeldeten Gewalt­
vorfälle erfasst und kategorisiert und bei Abwesenheit der GSK nachgearbeitet.
Das Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration in Berlin – kurz DESI – 
wird eine Publikation zur „Umsetzung der Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten 
Menschen“ veröffentlichen. Aus Sicht des Instituts ist die Stadt Köln beim kommunalen 
Gewaltschutz zum einen in Bezug auf das Beschwerdemanagement als Best Practice 
Beispiel hervorzuheben. Auch die Jahresberichte der Gewaltschutzkoordinatorin auf der 
Grundlage des systematischen Monitorings werden als beispielgebend gewertet.
4
4 DESI – I nstitut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration, Berlin,  
www.desi­sozialforschung­berlin.de

12
5.1 Vergleichsdaten 2023 – 2022 – 2021  
Erfasste Gewaltvorkommnisse nach Kategorien
5.2 Erklärung Kategorien Kurzform
VG = verbale Gewalt
BK = Bewohnerkonflikte
KS = Kinderstreitigkeiten
KWG = drohende Kindeswohlgefährdungen
§8a = Meldungen nach §8a SGBVIII
SG = sexualisierte Gewalt
HG = häusliche Gewalt
KV = Körperverletzungen
MD = Morddrohungen
MDA = Morddrohungen extern
SU = suizidale Absichten
BD = Bedrohungen
BDA = Bedrohungen extern
BDM = Bedrohung/Beleidigung von Mitarbeitenden
RST = Ruhestörungen
PP = psychische Probleme
RAS = Rassismus­Vorfälle

13
5.3 Auswertung
In 2023 ist eine Zunahme der Gewaltereignisse im Bereich „Verbale Gewalt“ und bei den 
Bewohnerkonflikten zu verzeichnen. Ebenfalls haben sich damit zusammenhängend die 
körperlichen Übergriffe und die Bedrohungen erhöht. Es leben in den Jahren 2022 und 
2023 eine fast gleiche Anzahl von Personen in den Unterbringungseinrichtungen:
Stand 31.12.2022 – 10.839 Personen
Stand 31.12.2023 – 10.427 Personen
Die Kategorie Rassismus bleibt mit 14 Meldungen wie in den Jahren 2021 und 2022 
gering. Insbesondere in den Kategorien VG = verbale Gewalt und BK = Bewohner konflikte 
ist ein Anstieg festzustellen. Spannungen eskalieren verbal und führen zu körperlichen 
Auseinandersetzungen. Schubsen, Stoßen, Schlagen treten deutlich häufiger auf als in 
den Vergleichsräumen 2021 und 2022. Die Gewaltbereitschaft nimmt nach den  erfassten 
Zahlen zu, was von den Fachkräften der sozialen Arbeit und den Sicherheitsmit arbeitenden 
bestätigt wird. Die Wohnverhältnisse, Betreuungs­ und Beratungsmöglichkeiten, 
 Aufenthaltsstatus, Gesundheitsfürsorge und finanzielle Sicherheit hängen mit der Häufig­
keit von Gewaltereignissen in den Unterkünften unmittelbar zusammen.
In der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung allgemein ist, völlig unabhängig vom gesetz­
lichen Status der Betroffenen, ebenfalls eine Zunahme von Gewaltdelikten zu verzeichnen. 
Laut der polizeilichen Kriminalstatistik des BKA ist eine Zunahme der Gewaltdelikte im 
öffentlichen Raum von 14 % und im privaten Wohnraum von 3 % im Vergleich zum  
1. Halbjahr 2022 zu verzeichnen. Hier sind lediglich die polizeilich erfassten Taten auf­
geführt. Die Zahlen spiegeln eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung wider, bedingt durch 
Frust, Stress, Stigmatisierung, psychischen Störungen, medialen Gewaltdarstellungen oder 
eigenen Gewalterfahrungen. Die Entwicklungen bezüglich Gewaltvorfällen in Einrichtungen 
für Geflüchtete ist auch vor diesem Hintergrund zu betrachten.
Häusliche Gewalt und Kindeswohlgefährdungen bilden 2023 wieder einen beträchtlichen 
Anteil der Gewaltvorkommnisse in den Einrichtungen. Die Zunahme von Kindeswohl­
gefährdungen im Bereich Flucht und Migration spiegelt die Entwicklung im öffentlichen 
Bereich wider. Diese Gefährdungen äußern sich in physischer und psychischer Vernach­
lässigung, sexualisierter Gewalt sowie körperlichen und psychischen Misshandlungen. Etwa 
in jedem fünften Fall von Kindeswohlgefährdung, erleben die betroffenen Minderjährigen 
sogar mehrere Formen von Vernachlässigung und Gewalt gleichzeitig.

14
6. Arbeitsfeld Gewaltschutz im  
Amt für Wohnungswesen
Das Arbeitsfeld des Sozialen Dienstes ist durch die vorhandenen Standards der Unter­
bringung von Geflüchteten mit vorhandenen, klaren Regeln definiert und wird durch den 
Gewaltschutz wesentlich erweitert. Die Grundlagen dazu sind 2021 und 2022 gelegt 
worden. Die Arbeitsstrukturen wurden 2023 unter der Leitung der GSK gemeinsam mit allen 
Akteuren weiter in Arbeitskreisen, Teamgesprächen und Leitungsaustauschen  ausgebaut. 
Der Prozess verändert sich in der praktischen Anwendung kontinuierlich. Die Gewaltschutz­
koordinatorin behält den Überblick im Kontext Gewaltschutz über die derzeit 126 Unter­
bringungseinrichtungen und 42 Beherbergungsbetrieben und steht im engen Kontakt zu 
den Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes. Bei konzeptionellen Fragen der sozialen Arbeit 
nimmt die Gewaltschutzkoordinatorin fachlich Stellung zu Fragen, die sich auf den Komplex 
des Gewaltschutzes beziehen. Hierzu zählen insbesondere die mögliche Kindeswohl­
gefährdung und der Schutz von Frauen. Der Bedarf von vielen Mitarbeitenden nach 
 Beratung hat sich 2023 erheblich erhöht, so dass ab 2024 hierzu eine separate  Kategorie 
im Monitoring implementiert wird.
6.1 Krisenintervention
Kriseninterventionen sind dringend geboten, wenn akuter Handlungsbedarf zum Schutz von 
Beteiligten gegeben ist. Akute Krisen der Bewohnenden werden durch diverse individuelle 
Faktoren ausgelöst. Es sind Verlustängste, Beziehungskrisen, massive Erkrankungen, 
Schlafstörungen, Flashbacks bei Traumata, Suizidversuche, Depressionen zu nennen. 
Sobald diese Krisen erkannt werden, ist es entscheidend, schnell zu reagieren. Das Signal 
der Fachkräfte vor Ort an die Betroffenen lautet: „Wir sehen die Not“ und die darauffolgende 
Reaktion ist eine erste Intervention zur Bewältigung. Diese kann methodisch einfach sein, 
wie ein Gespräch in ruhiger Atmosphäre bei einem warmen Getränk. Die Akzeptanz und 
Empathie gegenüber der betroffenen Person ist wichtig, um Sicherheit und Schutz zu 
geben. Die Vermittlung an Fachberatungsstellen oder Fachärzt*innen ist ein notwendiger 
 nächster Schritt zur Bewältigung der akuten Krise und stellt ein grundlegendes Angebot dar. 
Die Gewaltschutzkoordinatorin begleitet und unterstützt die Fachkräfte der sozialen Arbeit 
bei der Strategie und Bewältigung der Krisenlage durch fachlichen Austausch und  Beratung. 
Die Krisenintervention ist eine kurzzeitige Maßnahme, danach müssen längerfristige 
 Bewältigungsstrategien entwickelt werden.

15
6.2 Einzelberatung
Selbstfürsorge und psychische Gesundheit aller Akteur*innen im Tätigkeitsfeld stehen 
gleichfalls im Fokus der Gewaltschutzkoordinatorin. Es sind 2023 mehrere Interventions­
gespräche und Beratungen nach extremen Belastungen durch Bedrohungsszenarien 
gegenüber Mitarbeitenden durchgeführt worden. Diese werden individuell reflektiert, um 
gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Die Einzelberatung dient nicht nur der Bewältigung 
akuter Belastung, sondern auch der Reflexion der Arbeitssituation und des Umfeldes. Diese 
Hilfestellung hat zum Ziel, die Psychohygiene zu gewährleisten. Es findet ein Perspektiv­
wechsel zur eigenen Lage statt und Symptome der Überlastung können angesprochen 
werden. In diesem Rahmen wird gemeinsam nach Lösungen gesucht. Dieses Gesprächs­
angebot steht sowohl den hauptamtlichen Fachkräften als auch den ehrenamtlich Tätigen 
zur Verfügung. Das Beratungsangebot mit Fallanalysen für die Fachkräfte der Sozialen 
Arbeit stellt mittlerweile einen bedeutsamen Arbeitsanteil der Gewaltschutzkoordinatorin 
dar. Hierbei werden methodische Fragestellungen, Ziele des Gewaltschutzes und dringliche 
Lösungsansätze bearbeitet.
6.3 Beratung Fachkräfte der Sozialen Arbeit
Die Gewaltschutzkoordinatorin unterstützt und initiiert Maßnahmen, die das gewaltfreie 
Zusammenleben in der Unterkunft fördern. Die Beratung der Geflüchteten ist ebenso 
essentieller Bestandteil der Gewaltschutzarbeit. Die Fachkräfte der Sozialen Arbeit bieten 
Gespräche und Unterstützung für die Bewohner*innen bei der Bewältigung ihrer Anliegen 
an. Häufig sind das Fragen zur Zukunftsgestaltung, Hilfe bei der Wohnungssuche und 
 Vergangenheitsverarbeitung. Die Beratung zielt darauf ab, gemeinsam Lösungsansätze zu 
entwickeln. Bisweilen wird Beratung direkt bei der Gewaltschutzkoordinatorin eingefordert. 
Es folgen mehrere intensive Gespräche zur Klärung. Ein fachlich durchaus wünschens­
werter aktiver Ausbau dieser Beratungen ist angesichts der bestehenden personellen 
 Ressourcen mit lediglich einer Vollzeitstelle schlicht nicht leistbar.
Der Austausch mit den Fachkräften vor Ort zu unterschiedlichen Methoden im  individuellen 
Beratungssetting ist wichtig, um die Qualität der sozialen Arbeit zu sichern und die 
 Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes in den Unterbringungseinrichtungen zu fördern.

16
7. Prävention
Die Gewaltschutzarbeit vor Ort erfordert einen sensiblen Umgang mit Kindern und anderen 
Betroffenen, die Gewalt erlebt haben. Kinder erfahren selbst kaum alternative Handlungs­
muster zur Konfliktlösung im engen Umfeld. Kinder lernen von ihren Eltern, dass Gewalt 
ein Mittel zur Durchsetzung eigener Interessen sein kann, einige sehen es als Teil ihres 
 Kulturguts: „bei uns wird halt geschlagen“ . (Zitat eines 12­jährigen Jungen im Beratungs­
gespräch). Die Auseinandersetzung mit den gewaltfreien Regeln in den  städtischen 
Unterkünften, stellt für die vor Ort tätigen Akteur*innen eine Herausforderung in der 
aktiven Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes dar.  Sport­, Spiel­ und Gruppenangebote, 
Sprach­ und Hausaufgabenförderung, Frauentreffen und Angebote für Männer bilden die 
Grundlagen und unterstützen die präventive Gewaltschutzarbeit. Ebenso entscheidend ist 
die Vorbildfunktion der Mitarbeitenden, deren gewaltfreie Sprache, Höflichkeit und Respekt 
zeigen Wirkung. Genauso wichtig ist die praktische Vermittlung von Regeln im alltäglichen 
Umgang miteinander. 
Beispielhaft zeigt das der Lernprozess der 130­köpfigen Bewohnerschaft einer  Einrichtung 
aus neun verschiedenen Nationen. Die völlig unterschiedlichen Kulturen (darunter 
 Balkanstaaten, Iran, Libanon, Malawi, Syrien und Ukraine) entwickeln unter anderem bei 
regelmäßigen Bewohnerversammlungen Toleranz und Verständnis im Zusammenleben, 
um eine gute Atmosphäre zu schaffen. Die Förderung von Toleranz und Akzeptanz ist ein 
zentrales Thema dieser Hausgemeinschaft. Die Fachkräfte der sozialen Arbeit unterstützen 
das gegenseitige Verständnis durch Einzelgespräche sowie gemeinsame Aktivitäten und 
die benannten Bewohnerversammlungen. Dieser Partizipationsansatz wird auch in anderen 
Unterkünften umgesetzt. Dabei ist Begegnung auf Augenhöhe der Leitgedanke.
7.1 Belegungsmanagement
Ein wichtiger Beitrag zur Gewaltprävention ist das situative Belegungsmanagement der Mit­
arbeitenden des Amtes für Wohnungswesen. Akute Bedarfe von Geflüchteten aufgrund von 
Krankheit, extremer psychischer Belastung, massiven Beziehungsstreitigkeiten mit Trennung 
werden umgehend bearbeitet. Das jeweilig zuständige Fachkräfteteam reagiert rasch auf 
notwendige Veränderungen. Trotz begrenzter Kapazitäten ist es das unmittelbare Anliegen, 
die der Situation angemessene Unterbringungslösung für die Geflüchteten zu finden.

17
7.2 Schutzwohnung
Das Amt für Wohnungswesen stellt einen Schutzraum für Personen bereit, die akuter 
Gewalt ausgesetzt sind. Bisher sind es vorwiegend Frauen, oft schwanger oder mit Kindern, 
die diesen anonymen, geschützten Rückzugsort benötigen. Der Aufenthalt bietet Sicherheit 
vor körperlicher Gewalt und psychischem Druck. Erste Gespräche werden angeboten. Die 
Frauen erhalten Zugang zu professioneller Beratung, können ihre traumatischen Erlebnisse 
bearbeiten und erfahren eine Steigerung ihres Selbstwertgefühls. Trotz dieser  Möglichkeiten 
gelingt es wenigen Frauen, ihre Situation im ersten Anlauf zu ändern. Sie sehen wenig 
 Alternativen für sich außerhalb ihrer Beziehungen und Familienstrukturen, obwohl diese 
Unterdrückung und Gewalt bedeuten. Einigen Frauen gelingt es, ihre Situation zu verändern, 
um ihr Leben selbstständig und eigenverantwortlich zu gestalten. Die Schutzwohnung kann 
die Basis für einen Neuanfang und Übergang bieten.
8. Netzwerk
Die Intensivierung des Austausches über die Ziele des Gewaltschutzkonzeptes sorgt für 
eine bedarfsgerechte Umsetzung und erreicht eine stärkere Wirkung in der Präventions­
arbeit. Ein zentraler Fokus liegt auf der Sensibilisierung aller Beteiligten, einschließlich der 
Bewohnenden­Gemeinschaft in den Unterbringungseinrichtungen, für das Thema Gewalt.
Die Gewaltschutzarbeit ist in ein Netzwerk von Akteur*innen eingebunden, zu dem andere 
Ämter und Behörden, freie Wohlfahrtsverbände, weitere Träger sowie Beratungsstellen 
gehören. Auch die Ehrenamtskoordinator*innen sowie die Arbeitskreise des Inter kulturellen 
Dienstes sind Teil dieses Netzwerkes.
In allen Unterkünften gibt es Angebote und Projekte, die das Miteinander fördern und 
 individuelle Bedarfe erfüllen und präventiv wirken. Dazu gehören Sportangebote, 
Spielkreise, Fahrradwerkstätten, Deutschkurse, Hausaufgabenhilfe, Nähangebote und 
 Mädchenarbeit, Frauenfrühstück, Lesekreise, Männer Cafés und mehr. Die Angebote 
 werden von den Fachkräften der sozialen Arbeit, den beauftragten Trägern und ehrenamt­
lich tätigen  Personen und Kooperationsorganisationen angeboten. Ein Ziel ist es, mehr 
 Kinder und Jugendliche in Vereinen und Jugendzentren anzubinden und in das soziale 
Umfeld  außerhalb der Unterkunft zu integrieren.

18
Beispiele für Angebote aus dem Netzwerk:
 – Informationsseminar zur LSBTIQ Personengruppe unter den Geflüchteten mit  
Rubicon e. V. für Mitarbeitende
 – Projekt des IKD Rodenkirchen und HennaMond e. V. – „Frauen und Kinder Empowerment“ , 
das mit 10 Einheiten angeboten wird
 – Mehrere Gruppenangebote in verschiedenen Unterkünften durch Fair.Stärken e. V. zur 
Stärkung von Kindern und Jugendlichen
 – Gruppenangebote von „Lobby für Mädchen“ für Kinder und Jugendliche 
 – Vernetzung mit dem Projekt Periskop des LKA
 – diverse weitere Angebote durch freie Träger und Vereine
8.1 Kooperation mit Fachämtern
In 2023 wurde die Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz in Unterbringungs­
einrichtungen für Geflüchtete zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem 
Amt für Wohnungswesen sowie den beauftragten Betreuungsträgern überarbeitet und die 
Mitarbeitenden entsprechend geschult. Diese Vereinbarung mit den erklärenden Arbeits­
gruppen durch Fachkräfte des Jugendamtes und dem Beratungsangebot im Einzelfall 
 vervollständigen den Präventionsansatz des Gewaltschutzes.
Es findet ein regelmäßiger Austausch mit den Trägervertreter*innen vor Ort in den 
 Unterkünften zu Themen der Partizipation, Prävention und spezifischen Bedarfen statt.
8.2 Selbstverpflichtungserklärung für ehrenamtlich Engagierte
Nach einem intensiven, bereits im Jahr 2022 begonnenen Austausch zwischen dem Amt 
für Wohnungswesen und den von ihm beauftragten Betreuungsträgern, dem Amt für 
 Integration und Vielfalt und Vertreter*innen des Ehrenamtes konnte im Juli 2023 eine 
Selbstverpflichtungserklärung für ehrenamtlich Tätige in allen vom Amt für Wohnungs wesen 
zur Unterbringung von Geflüchteten genutzten Einrichtungen in Kraft gesetzt werden.
Die Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung ist, gemeinsam mit der Vorlage 
eines polizeilichen Führungszeugnisses Voraussetzung der ehrenamtlichen Tätigkeit in allen 
 städtisch betriebenen Einrichtungen.

19
In der Erklärung wird unterzeichnet, dass das Gewaltschutzkonzept für die Unterbringungs­
einrichtungen zur Kenntnis genommen wurde und die darin aufgezeigten Grundsätze 
und Regelungen bei der Arbeit beachtet und umgesetzt werden. Außerdem wird unter 
anderem zu Themen wie Wertschätzung, Respekt, ein angemessenes Verhältnis von Nähe 
und  Distanz, zu unterlassende Kontaktformen, Reflexion über mögliche Abhängigkeits­
verhältnisse, Reaktion auf Gewaltvorkommnisse, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz 
Stellung bezogen.
Durch die allgemeine Gültigkeit für alle Einrichtungen können ehrenamtlich Tätige 
 unproblematisch auch in mehreren Einrichtungen tätig sein oder mit einzelnen Familien 
in andere Einrichtungen „mitziehen“ , ohne bei verschiedenen Betreuungsträgern ähnliche 
Prozesse zum Schutz der betreuten Geflüchteten durchlaufen zu müssen. 
Mit der von allen Beteiligten gemeinsam erarbeiteten und getragenen Selbstverpflichtungs­
erklärung konnte das Gewaltschutzkonzept um einen weiteren wichtigen Baustein erweitert 
werden.
8.3 Schulungen
Schulungen und Austausch der Akteur*innen haben zum Ziel, dass alle Personen in der Lage 
sind Gewaltsituationen zu erkennen, die eigene Wahrnehmung für Gewalt zu schärfen und 
angemessen zu handeln. 
Das Seminar zur Sensibilisierung für Gewaltereignisse mit dem Thema „Was ist Gewalt?“ 
wird mehrmals im Jahr als fortlaufendes Schulungsangebot für die Fachkräfte des Amtes 
für Wohnungswesens durch die Gewaltschutzkoordinatorin angeboten. Reflexion und 
Analyse sind die Arbeitsbasis. Inhaltlich werden Ereignisse vorgestellt, Fragen erörtert, 
 Vorgehensweisen diskutiert und Lösungen entwickelt.
Die Entwicklung eines Workshops einer arabisch sprechenden Sozialpädagogin aus dem 
Amt für Wohnungswesen mit dem Titel „Ich und die anderen“ zur Gewaltprävention in den 
Unterkünften wurde 2023 erarbeitet und kann 2024 in Unterkünften in Absprache mit den 
Akteur*innen vor Ort angeboten werden.

20
9. Fazit
Entscheidend für die Wirksamkeit des Gewaltschutzkonzeptes ist dessen Akzeptanz im 
Umfeld der Umsetzung. Im vergangen Jahr 2023 ist die Basis durch Schulungen und einen 
hohen Beratungsanteil der Fachkräfte der sozialen Arbeit mit Fallanalyse gefestigt worden. 
Das Meldeverfahren für Gewaltvorkommnisse ist erfolgreich eingeführt und im Arbeits­
feld integriert. Trotz der vorhandenen, fachlich hohen methodischen Basiskompetenz 
aller  Mitarbeitenden ist es vor allem der individuelle Einsatz ­ Erfahrung verbunden mit 
 Besonnenheit ­ der Interventionen gelingen lässt. Es gibt keine allgemeingültige Formel, die 
sich immer anwenden lässt. Im Austausch, in der Kommunikation mit den Mitarbeitenden, 
findet die Auseinandersetzung mit der Frage „Was ist Gewalt?“ statt.  Gewaltvorkommnisse 
in all ihren Facetten wahrzunehmen und Lösungen zu finden, macht den stetigen  Prozess 
aus, der mit der Einführung des Gewaltschutzkonzeptes begonnen hat und mit der 
 laufenden Umsetzung weiterhin besteht.
Gewaltschutzarbeit ist eine Haltungsfrage. Der verbale Austausch und tägliche Umgang 
mit den Geflüchteten ist die Grundlage der Gewaltprävention und Beratung. Daher ist 
der Spracherwerb nach wie vor für den Kreis der Geflüchteten wichtiger Baustein für 
die  Umsetzung des Konzeptes, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und gelingende 
Integration.

21
10. Ausblick
Die Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes ist ein dauerhafter Prozess, der nach den  beiden 
Anfangs­ und zugleich Corona­J ahren 2021 und 2022, in 2023 „Fahrt aufgenommen“ hat 
und sich in einem verlässlichen Verfahren etabliert hat.
Gewaltschutzarbeit und Monitoring werden als Grundlage für eine Evaluation zuverlässig 
durchgeführt. Im Arbeitssystem des Amtes für Wohnungswesen und der beauftragten 
 Träger wird die in 2024 geplante Förderung von Projekten und die bewilligten Stellenanteile 
für Gewaltschutz bei bestimmten Unterbringungseinrichtungen für einen weiteren Schub 
in der Entwicklung und Wirkung in der sozialpädagogischen Betreuung von Geflüchteten 
 sorgen5. Diese zusätzlichen Ressourcen führen nicht zu einer Arbeitsentlastung im Bereich 
der Gewaltschutzkoordinatorin, sollten aber in der aktuellen Situation Wirkung im Tätigkeits­
feld der Sozialen Arbeit zeigen und Aspekte des Gewaltschutzes insgesamt voranbringen.
In 2024 wird die Gewaltschutzkoordinatorin einen Fragebogen für die Fachkräfte der 
Sozialen Arbeit zur Standortanalyse entwickeln und auswerten, um notwendige Bedarfe 
zur Gewaltprävention zu benennen. Maßnahmen können auf diese Weise für die jeweilige 
Einrichtung gemeinsam erarbeitet und auf sie abgestimmt werden. Ziel ist gleichfalls eine 
Übersicht zu bekommen, wo Stärken und Schwächen in Bezug auf das Gewaltschutz­
konzept und dessen Umsetzung liegen.
Die Etablierung eines Förderprogramms für Projekte zur Gewaltprävention und Stärkung 
von integrativen Angeboten für in städtischen Unterbringungsstandorten lebenden 
Geflüchteten wird in 2024 sowohl die gewalt­ und diskriminierungs freie Teilhabe von 
geflüchteten Menschen in Köln fördern als auch die Sicherung des Gewaltschutzes sowie 
die integrativen Strukturen vor Ort stärken.
Die für das Jahr 2024 zur Verfügung stehenden Fördermittel unterstützen eine wirksame 
und zielgerichtete Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes und bieten die Chance zur 
 Bildung nachhaltiger Strukturen im Arbeitsfeld Gewaltschutz.
5 https:/ /buergerinfo.stadt­k oeln.de/suchenkw.asp

22
11. Quellenangaben
Lea Freudenberg und Frank Gesemann (2024): 
Umsetzung der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlings­
unterkünften“ in Kommunen. Herausgegeben von der Stiftung SPI – Sozialpädagogisches 
Institut Berlin »Walter May« und gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in 
Flüchtlingsunterkünften“ . Berlin (im Erscheinen) www.desi­sozialforschung­berlin.de
https:/ /www.unhcr.org/dach/de/ueber­uns/zahlen­im­ueberblick
https:/ /www.baff­zentren.org/themen/flucht­trauma/
aktuelles­zur­psychischen­gesundheit­von­gefluechteten/
https:/ /mediendienst­integration.de/migration/flucht­asyl/zahl­der­fluechtlinge.html
https:/ /www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2021/691875/
IPOL_STU(2021)691875(SUM01)_DE.pdf
https:/ /www.bmfsfj.de/resource/blob/119734/9715f720b0090d71d4cbe797586a9cec/
kurzgutachten­gefluechtete­familien­data.pdf
https:/ /www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Publikationen/BKA­Herbsttagungen/2023/
Gewaltkriminlitaet/Gewaltkriminalitaet.html
https:/ /g.co/kgs/4HETyGi
https:/ /haeuslichegewalt.elearning­gewaltschutz.de, © KJPP , Universitätsklinikum Ulm; 2022

Kontakt
Stadt Köln
Amt für Wohnungswesen
Ottmar­P ohl ­Pla tz 1
51103 Köln
Petra Schims
T: 0221 221­23856
petra.schims@stadt­k oeln.de
Stand: 05.04.2024
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Wohnungswesen
Gestaltung 
Zentrale Dienste der Stadt Köln
081­24/56/04.2024

Mitteilung Ausschuss

1430 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 11.04.2024 
 0492/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 16.04.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.04.2024 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 19.04.2024 
 
Jahresbericht 2023 zur Gewaltschutzkoordination in den Unterkünften für Geflüchtete 
in Köln 
Nach den beiden Anfangsjahren unter erschwerten Corona-Einschränkungen ist es nunmehr 
gut gelungen, das Gewaltschutzkonzept in den Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in 
Köln zu etablieren. 
 
Die Arbeit der städtischen Gewaltschutzkoordinatorin und die Umsetzung des Gewaltschutz-
konzeptes sind geprägt durch die ständige Kommunikation mit den Fachkräften der sozialen 
Arbeit, mit Geflüchteten, mit Beratungsstellen und Einrichtungsleiter*innen. Der Austausch, 
die Analyse in Einzelfällen, das Aufzeigen von Handlungsoptionen und Entwickeln von Lösun-
gen sind alltäglicher Bestandteil im Ablauf der Gewaltschutzarbeit. 
 
Gewaltschutz ist ein obligatorisches Themenfeld und stetiger Prozess der sozialen Arbeit in 
den Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln. 
 
Es werden vermehrt Schulungen durchgeführt, die die vorhandenen Qualifikationen erweitern 
bzw. auf den neuesten Stand bringen. 
 
Der Jahresbericht der Gewaltschutzkoordinatorin für das Jahr 2023 wird als Anlage zur Kennt-
nis gegeben.  
 
 
Gez. Dr. Rau 
 
 
Anlage 
 
Jahresbericht 2023

Beratungsverlauf (3)

16.04.2024 Integrationsrat
TOP 5.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.06.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.06.2024 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 7 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0492/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.04.2024
Erstellt
01.02.2024 09:05