0492/2024
Jahresbericht 2023 zur Gewaltschutzkoordination in den Unterkünften für Geflüchtete in Köln
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Gewaltschutzkoordination in den Unterkünften für Geflüchtete in Köln Jahresbericht 2023 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 2. Zielgruppen der Gewaltschutzarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 3. Unterbringungssituation von Geflüchteten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 4. Grafische Darstellung – Diagramme. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 4.1 Unterbringungsarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 4.2 Familienstruktur Stand 31.12.2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 4.3 Altersstruktur Stichtag 31.12.2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 4.4 Herkunftsländer Stichtag 31.12.2023. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 5. Monitoring-Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 5.1 Vergleichsdaten 2023 – 2022 – 2021 Erfasste Gewaltvorkommnisse nach Kategorien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 5.2 Erklärung Kategorien Kurzform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 5.3 Auswertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 6. Arbeitsfeld Gewaltschutz im Amt für Wohnungswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 6.1 Krisenintervention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 6.2 Einzelberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 6.3 Beratung Fachkräfte der Sozialen Arbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 7. Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 7.1 Belegungsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 7.2 Schutzwohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 8. Netzwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 8.1 Kooperation mit Fachämtern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 8.2 Selbstverpflichtungserklärung für ehrenamtlich Engagierte. . . . . . . . . . . . . . 18 8.3 Schulungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 9. Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 10. Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 11. Quellenangaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 2 3 1. Einleitung Das Jahr 2023 war von andauernden Kriegen und diversen gewaltvollen Auseinander setzungen geprägt. Mindestens 108,4 Millionen Menschen1 auf der ganzen Welt waren Ende 2022 gezwungen, aus ihrer Heimat zu fliehen. Diese Zahl umfasst Geflüchtete (einschließlich Geflüchtete, die nicht unter das UNHCR Mandat fallen), Asylsuchende, Binnen v ertriebene und andere Menschen, die internationalen Schutz benötigen. Darunter sind 35,3 Millionen Geflüchtete, von denen etwa die Hälfte unter 18 Jahren alt ist. Die gesamte zivile Gesellschaft trägt Verantwortung für die Akzeptanz und Wertschätzung von Geflüchteten aus völlig unterschiedlichen Herkunftsländern und Kulturen. Dies stellt einen herausfordernden Prozess dar, wie die politischen Debatten und Entwicklungen verdeutlichen. Es ist daher von wesentlicher Bedeutung für ein gelingendes Miteinander, eine Grund haltung der Toleranz und des Respekts zu wahren und zu schaffen sowie insbesondere auch die positiven Aspekte von Flucht und Migration in den Vordergrund zu rücken. Ziel des Gewaltschutzkonzeptes insgesamt ist es, die Sicherheit und Würde aller geflüchteten Personen in den städtischen Unterbringungseinrichtungen zu gewährleisten. Das Konzept bindet sowohl Mitarbeitende als auch den Personenkreis der Unterstützenden ein. Die Regeln und Standards des Gewaltschutzes sind für alle Beteiligten verbindlich. Wichtige Zielsetzung im Jahr 2023 war es, in den Unterbringungseinrichtungen der Stadt Köln präventive Maßnahmen an den unterschiedlichen Standorten zu implementieren und Strategien im Umgang miteinander zu reflektieren. Der Jahresbericht 2023 spiegelt das dritte Jahr des gemeinsamen Wirkens aller Akteur*innen wider, das Gewaltschutzkonzept erfolgreich umzusetzen. Der Prozess der praktischen Umsetzung ist dabei dauerhaft und langfristig angelegt. Eine Anpassung an die jeweilige Situation vor Ort erfolgt stetig. Gemeinsames Anliegen aller Mitwirkenden ist es, durch Sensibilisierung, Reflexion, Kommunikation und Prävention Gewalt in jeder Form zu reduzieren und zu verhindern. 1 UNHCR, https:/ /www.unhcr.org/dach/de/ueber uns/zahlen im ueberblick. 4 2. Zielgruppen der Gewaltschutzarbeit Zum Stichtag 31.12.2023 sind 10.427 Geflüchtete in Unterkünften der Stadt Köln unter gebracht. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den vulnerablen Personen, insbesondere Frauen und Kindern. Der Anteil der Kinder ist 2023 um fast 3 % gestiegen und macht nun 39,3 % aller untergebrachten Geflüchteten aus. Zu den vulnerablen Gruppen gehören unter anderem traumatisierte und psychisch belastete Geflüchtete, physisch erkrankte Personen sowie Mitglieder der LSBTIQ Gemeinschaft. Es ist wissenschaftlich unbestritten, dass nahezu alle Geflüchteten aufgrund ihrer Fluchtgründe im Herkunftsland und der Flucht selbst traumatische Erfahrungen und Gewalt erlebt haben 2. Zur Zielgruppe gehören ebenfalls die Fachkräfte der Sozialen Arbeit in den Unterkünften. Sie vertreten mit ihrer Kompetenz und Erfahrung die Gewaltschutzarbeit und agieren fachlich als Ansprechpartner*innen für die Geflüchteten. Im Austausch mit der Gewalt schutzkoordinatorin bringen sie Erkenntnisse, Wünsche und Ideen ein, wie die individuellen Bedarfe der Geflüchteten besser berücksichtigt werden können. Das Gewaltschutzkonzept wird damit auf dynamische und entwicklungsorientierte Weise umgesetzt. Die ehrenamtlichen Unterstützer*innen bereichern den Kreis der Akteur*innen im Feld der sozialen Arbeit. Sie tragen mit ihren Möglichkeiten und ganz unterschiedlichen Expertisen zur Betreuung von Geflüchteten zuverlässig und kreativ bei. Sie sind in der Beziehungs arbeit für viele Geflüchtete wichtige Ansprechpartner*innen und genießen hohes Ansehen. Näheres zur Selbstverpflichtungserklärung für ehrenamtlich Engagierte siehe unter 8.3. 2 Vgl.: www.baffz entren.org 5 3. Unterbringungssituation von Geflüchteten Wie in den vorherigen Jahren verzeichnete Köln in 2023 einen kontinuierlichen Zugang von Geflüchteten. Die Unterbringungsmöglichkeiten der Stadt Köln sind nahezu ausgeschöpft, während auf dem regulären Wohnungsmarkt bezahlbarer Wohnraum nur sehr eingeschränkt und unzureichend verfügbar ist. Diese Entwicklung hat sich in den vergangenen Jahren erkennbar verschärft. Das beleuchtet einen herausfordernden Aspekt für das Kölner Unterbringungssystem und verdeutlicht die Notwendigkeit, bezahlbaren Wohnraum für Menschen bereitzustellen, die bei Vorliegen aller Bleibe perspektiven derzeit nicht über eigenen Wohnraum verfügen und weiterhin städtisch untergebracht sind. Dies verdeutlichte auch die Notwendigkeit, in 2023 neu ankommende Geflüchtete nicht den angestrebten Standards entsprechend unterbringen zu können. Dabei ist eine Versorgung mit einem Schlafplatz, Verpflegung, sozialer Beratung und Integration der Kinder in das Bildungssystem stets gegeben. Die angestrebte Wohnsituation in abgeschlossenen Wohneinheiten konnte 2023 für 42 % aller Geflüchteten umgesetzt werden.3 Es wurden unter anderem mobile Wohneinheiten reaktiviert, neu geschaffen und Belegungen in Beherbergungsbetrieben sichergestellt. Fehlender Zugang zu privatem Wohnraum für Geflüchtete mit Bleibeperspektive in Köln und ein steter Zugang in das Unterbringungssystem erforderten auch die Belegung zum Beispiel von Leicht bauhallen, die wenig Privatsphäre bieten. Eine Unterbringung in sogenannten „Kojen“ , abgetrennten Räumen, die nach oben offen sind, ohne eigene Kochgelegenheiten und mit gemeinschaftlichen sanitären Anlagen hat herausfordernde Auswirkungen auf Familiensysteme und das betreuende Umfeld. Besonders Kinder und Jugendliche leiden unter den schwierigen Lebensbedingungen, die ihren Entwicklungsbedürfnissen nicht gerecht werden können und ihre individuelle Entfaltungsmöglichkeit einschränken. Die Kojen-Situation mit fehlenden Rückzugsmöglichkeiten belastet das Verhältnis zwischen den Mitbewohnenden erkennbar. Die Geräuschkulisse kann das Schlafverhalten von Kindern beeinträchtigen und bereits kleine Konflikte können sich zur krisenhaften Situation ausweiten. 3 Hierbei nicht berücksichtigt sind ein Teil der Unterbringungsplätze in Beherbergungsbetrieben, die ebenfalls abgeschlossene Wohneinheiten in Form von Apartments bieten. 6 Der Zusammenhang von Wohnsituation und Gewalt ist hier unstrittig. Die Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind im BeratungsSetting und in der Beziehungsarbeit stark gefordert. Die Sicherheitsmitarbeitenden agieren in Konfliktsituationen deeskalierend. Das stellt auch eine besondere Herausforderung im Arbeitsfeld der Sicherheitsunternehmen dar. Die Aspekte des Gewaltschutzes werden in regelmäßigen Schulungen der Mitarbeitenden berücksichtigt. Schulungen und Reflexion sind Qualitätsmerkmale im professionellen Handlungskontext der Sicherheitsunternehmen und sind zwingend notwendig. Es ist gelungen, durch Umstrukturierungen innerhalb der Gebäudenutzung mehr Gemeinschaftsräume in den Leichtbauhallen für Gruppenaktivitäten oder als Rückzugs möglichkeit zur Verfügung zu stellen. Eine leichte Entspannung im Unterbringungssystem gegen Jahresende ermöglichte es, die Belegungszahl in den entsprechenden Einrichtungen zu reduzieren und insbesondere Familien in andere Unterbringungs einrichtungen zu verlegen. Ambitioniertes Ziel ist es nach wie vor, möglichst viele Geflüchtete in abgeschlossenen Wohneinheiten unterzubringen. Eine nachhaltige Lösung zur Verbesserung der aktuellen Unterbringungssituation liegt auch in der Schaffung von in Köln dringend benötigten bezahlbaren Wohnungen. Dies ist eine anhaltende Herausforderung für Wohnungspolitik in Köln und würde gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des städtischen Unterbringungssystems auch für Geflüchtete bedeuten. 7 4. Grafische Darstellung – Diagramme 4.1 Unterbringungsarten 8 4.2 Familienstruktur Stand 31.12.2023 9 4.3 Altersstruktur Stichtag 31.12.2023 10 4.4 Herkunftsländer Stichtag 31.12.2023 11 5. Monitoring-Verfahren Das Monitoring wird als Grundlage für die vorgesehene Evaluation seit 2021 t agtäglich durchgeführt. Die Daten und Berichte werden erfasst und Kategorien zugeordnet. Alle Gewaltvorkommnisse werden je nach Ereignis kategorisiert, um die Auswertung in der späteren Evaluation zu ermöglichen. Dieses System der Unterteilung von Gewalt vorkommnissen ist aussagekräftig und unterstützt bei der Umsetzung von differenzierten Gewaltschutzmaßnahmen. Die Grundlage des Monitorings bildet die intensive aufklärende Beratung und Zusammen arbeit der Gewaltschutzkoordinatorin (GSK) mit den Fachkräften der sozialen Arbeit in den einzelnen Unterbringungseinrichtungen. Das MonitoringSystem ist für die Analyse der Entwicklung von Gewalt notwendig. Die Mitteilungen aus den Unterbringungseinrichtungen werden ausgewertet, um daraus Maßnahmen zur Prävention und die spezifischen Bedarfe vor Ort abzuleiten. Die Meldungen der Fachkräfte und Sicherheitsunternehmen ergänzen diese Statistik. Auch in Zukunft bleibt es wichtig, die Wahrnehmung von Gewalt und deren Auswirkungen zu schärfen, um einen Gewöhnungseffekt zu verhindern. Telefonische und persönliche Nachfragen der Gewaltschutzkoordinatorin sind richtungsweisend für die anschließenden Maßnahmen. Die Ergebnisse aus dem Monitoring sind standortübergreifend entscheidend für die Ausrichtung der sozialen Arbeit und die Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt. Positiv festzuhalten ist, dass durch eine höhere Sensibilität in der Wahrnehmung von Gewalt vorfällen vermehrt Vorkommnisse gemeldet werden. Es ist als weiterer Erfolg der Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes festzustellen, dass derartige Meldevorgänge bereits zum alltäglichen Arbeitsablauf gehören. Dabei bedeutet das Monitoring einen hohen Arbeitsaufwand in der Gewaltschutzkoordination. Es werden alle gemeldeten Gewalt vorfälle erfasst und kategorisiert und bei Abwesenheit der GSK nachgearbeitet. Das Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration in Berlin – kurz DESI – wird eine Publikation zur „Umsetzung der Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen“ veröffentlichen. Aus Sicht des Instituts ist die Stadt Köln beim kommunalen Gewaltschutz zum einen in Bezug auf das Beschwerdemanagement als Best Practice Beispiel hervorzuheben. Auch die Jahresberichte der Gewaltschutzkoordinatorin auf der Grundlage des systematischen Monitorings werden als beispielgebend gewertet. 4 4 DESI – I nstitut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration, Berlin, www.desisozialforschungberlin.de 12 5.1 Vergleichsdaten 2023 – 2022 – 2021 Erfasste Gewaltvorkommnisse nach Kategorien 5.2 Erklärung Kategorien Kurzform VG = verbale Gewalt BK = Bewohnerkonflikte KS = Kinderstreitigkeiten KWG = drohende Kindeswohlgefährdungen §8a = Meldungen nach §8a SGBVIII SG = sexualisierte Gewalt HG = häusliche Gewalt KV = Körperverletzungen MD = Morddrohungen MDA = Morddrohungen extern SU = suizidale Absichten BD = Bedrohungen BDA = Bedrohungen extern BDM = Bedrohung/Beleidigung von Mitarbeitenden RST = Ruhestörungen PP = psychische Probleme RAS = RassismusVorfälle 13 5.3 Auswertung In 2023 ist eine Zunahme der Gewaltereignisse im Bereich „Verbale Gewalt“ und bei den Bewohnerkonflikten zu verzeichnen. Ebenfalls haben sich damit zusammenhängend die körperlichen Übergriffe und die Bedrohungen erhöht. Es leben in den Jahren 2022 und 2023 eine fast gleiche Anzahl von Personen in den Unterbringungseinrichtungen: Stand 31.12.2022 – 10.839 Personen Stand 31.12.2023 – 10.427 Personen Die Kategorie Rassismus bleibt mit 14 Meldungen wie in den Jahren 2021 und 2022 gering. Insbesondere in den Kategorien VG = verbale Gewalt und BK = Bewohner konflikte ist ein Anstieg festzustellen. Spannungen eskalieren verbal und führen zu körperlichen Auseinandersetzungen. Schubsen, Stoßen, Schlagen treten deutlich häufiger auf als in den Vergleichsräumen 2021 und 2022. Die Gewaltbereitschaft nimmt nach den erfassten Zahlen zu, was von den Fachkräften der sozialen Arbeit und den Sicherheitsmit arbeitenden bestätigt wird. Die Wohnverhältnisse, Betreuungs und Beratungsmöglichkeiten, Aufenthaltsstatus, Gesundheitsfürsorge und finanzielle Sicherheit hängen mit der Häufig keit von Gewaltereignissen in den Unterkünften unmittelbar zusammen. In der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung allgemein ist, völlig unabhängig vom gesetz lichen Status der Betroffenen, ebenfalls eine Zunahme von Gewaltdelikten zu verzeichnen. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik des BKA ist eine Zunahme der Gewaltdelikte im öffentlichen Raum von 14 % und im privaten Wohnraum von 3 % im Vergleich zum 1. Halbjahr 2022 zu verzeichnen. Hier sind lediglich die polizeilich erfassten Taten auf geführt. Die Zahlen spiegeln eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung wider, bedingt durch Frust, Stress, Stigmatisierung, psychischen Störungen, medialen Gewaltdarstellungen oder eigenen Gewalterfahrungen. Die Entwicklungen bezüglich Gewaltvorfällen in Einrichtungen für Geflüchtete ist auch vor diesem Hintergrund zu betrachten. Häusliche Gewalt und Kindeswohlgefährdungen bilden 2023 wieder einen beträchtlichen Anteil der Gewaltvorkommnisse in den Einrichtungen. Die Zunahme von Kindeswohl gefährdungen im Bereich Flucht und Migration spiegelt die Entwicklung im öffentlichen Bereich wider. Diese Gefährdungen äußern sich in physischer und psychischer Vernach lässigung, sexualisierter Gewalt sowie körperlichen und psychischen Misshandlungen. Etwa in jedem fünften Fall von Kindeswohlgefährdung, erleben die betroffenen Minderjährigen sogar mehrere Formen von Vernachlässigung und Gewalt gleichzeitig. 14 6. Arbeitsfeld Gewaltschutz im Amt für Wohnungswesen Das Arbeitsfeld des Sozialen Dienstes ist durch die vorhandenen Standards der Unter bringung von Geflüchteten mit vorhandenen, klaren Regeln definiert und wird durch den Gewaltschutz wesentlich erweitert. Die Grundlagen dazu sind 2021 und 2022 gelegt worden. Die Arbeitsstrukturen wurden 2023 unter der Leitung der GSK gemeinsam mit allen Akteuren weiter in Arbeitskreisen, Teamgesprächen und Leitungsaustauschen ausgebaut. Der Prozess verändert sich in der praktischen Anwendung kontinuierlich. Die Gewaltschutz koordinatorin behält den Überblick im Kontext Gewaltschutz über die derzeit 126 Unter bringungseinrichtungen und 42 Beherbergungsbetrieben und steht im engen Kontakt zu den Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes. Bei konzeptionellen Fragen der sozialen Arbeit nimmt die Gewaltschutzkoordinatorin fachlich Stellung zu Fragen, die sich auf den Komplex des Gewaltschutzes beziehen. Hierzu zählen insbesondere die mögliche Kindeswohl gefährdung und der Schutz von Frauen. Der Bedarf von vielen Mitarbeitenden nach Beratung hat sich 2023 erheblich erhöht, so dass ab 2024 hierzu eine separate Kategorie im Monitoring implementiert wird. 6.1 Krisenintervention Kriseninterventionen sind dringend geboten, wenn akuter Handlungsbedarf zum Schutz von Beteiligten gegeben ist. Akute Krisen der Bewohnenden werden durch diverse individuelle Faktoren ausgelöst. Es sind Verlustängste, Beziehungskrisen, massive Erkrankungen, Schlafstörungen, Flashbacks bei Traumata, Suizidversuche, Depressionen zu nennen. Sobald diese Krisen erkannt werden, ist es entscheidend, schnell zu reagieren. Das Signal der Fachkräfte vor Ort an die Betroffenen lautet: „Wir sehen die Not“ und die darauffolgende Reaktion ist eine erste Intervention zur Bewältigung. Diese kann methodisch einfach sein, wie ein Gespräch in ruhiger Atmosphäre bei einem warmen Getränk. Die Akzeptanz und Empathie gegenüber der betroffenen Person ist wichtig, um Sicherheit und Schutz zu geben. Die Vermittlung an Fachberatungsstellen oder Fachärzt*innen ist ein notwendiger nächster Schritt zur Bewältigung der akuten Krise und stellt ein grundlegendes Angebot dar. Die Gewaltschutzkoordinatorin begleitet und unterstützt die Fachkräfte der sozialen Arbeit bei der Strategie und Bewältigung der Krisenlage durch fachlichen Austausch und Beratung. Die Krisenintervention ist eine kurzzeitige Maßnahme, danach müssen längerfristige Bewältigungsstrategien entwickelt werden. 15 6.2 Einzelberatung Selbstfürsorge und psychische Gesundheit aller Akteur*innen im Tätigkeitsfeld stehen gleichfalls im Fokus der Gewaltschutzkoordinatorin. Es sind 2023 mehrere Interventions gespräche und Beratungen nach extremen Belastungen durch Bedrohungsszenarien gegenüber Mitarbeitenden durchgeführt worden. Diese werden individuell reflektiert, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Die Einzelberatung dient nicht nur der Bewältigung akuter Belastung, sondern auch der Reflexion der Arbeitssituation und des Umfeldes. Diese Hilfestellung hat zum Ziel, die Psychohygiene zu gewährleisten. Es findet ein Perspektiv wechsel zur eigenen Lage statt und Symptome der Überlastung können angesprochen werden. In diesem Rahmen wird gemeinsam nach Lösungen gesucht. Dieses Gesprächs angebot steht sowohl den hauptamtlichen Fachkräften als auch den ehrenamtlich Tätigen zur Verfügung. Das Beratungsangebot mit Fallanalysen für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit stellt mittlerweile einen bedeutsamen Arbeitsanteil der Gewaltschutzkoordinatorin dar. Hierbei werden methodische Fragestellungen, Ziele des Gewaltschutzes und dringliche Lösungsansätze bearbeitet. 6.3 Beratung Fachkräfte der Sozialen Arbeit Die Gewaltschutzkoordinatorin unterstützt und initiiert Maßnahmen, die das gewaltfreie Zusammenleben in der Unterkunft fördern. Die Beratung der Geflüchteten ist ebenso essentieller Bestandteil der Gewaltschutzarbeit. Die Fachkräfte der Sozialen Arbeit bieten Gespräche und Unterstützung für die Bewohner*innen bei der Bewältigung ihrer Anliegen an. Häufig sind das Fragen zur Zukunftsgestaltung, Hilfe bei der Wohnungssuche und Vergangenheitsverarbeitung. Die Beratung zielt darauf ab, gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln. Bisweilen wird Beratung direkt bei der Gewaltschutzkoordinatorin eingefordert. Es folgen mehrere intensive Gespräche zur Klärung. Ein fachlich durchaus wünschens werter aktiver Ausbau dieser Beratungen ist angesichts der bestehenden personellen Ressourcen mit lediglich einer Vollzeitstelle schlicht nicht leistbar. Der Austausch mit den Fachkräften vor Ort zu unterschiedlichen Methoden im individuellen Beratungssetting ist wichtig, um die Qualität der sozialen Arbeit zu sichern und die Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes in den Unterbringungseinrichtungen zu fördern. 16 7. Prävention Die Gewaltschutzarbeit vor Ort erfordert einen sensiblen Umgang mit Kindern und anderen Betroffenen, die Gewalt erlebt haben. Kinder erfahren selbst kaum alternative Handlungs muster zur Konfliktlösung im engen Umfeld. Kinder lernen von ihren Eltern, dass Gewalt ein Mittel zur Durchsetzung eigener Interessen sein kann, einige sehen es als Teil ihres Kulturguts: „bei uns wird halt geschlagen“ . (Zitat eines 12jährigen Jungen im Beratungs gespräch). Die Auseinandersetzung mit den gewaltfreien Regeln in den städtischen Unterkünften, stellt für die vor Ort tätigen Akteur*innen eine Herausforderung in der aktiven Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes dar. Sport, Spiel und Gruppenangebote, Sprach und Hausaufgabenförderung, Frauentreffen und Angebote für Männer bilden die Grundlagen und unterstützen die präventive Gewaltschutzarbeit. Ebenso entscheidend ist die Vorbildfunktion der Mitarbeitenden, deren gewaltfreie Sprache, Höflichkeit und Respekt zeigen Wirkung. Genauso wichtig ist die praktische Vermittlung von Regeln im alltäglichen Umgang miteinander. Beispielhaft zeigt das der Lernprozess der 130köpfigen Bewohnerschaft einer Einrichtung aus neun verschiedenen Nationen. Die völlig unterschiedlichen Kulturen (darunter Balkanstaaten, Iran, Libanon, Malawi, Syrien und Ukraine) entwickeln unter anderem bei regelmäßigen Bewohnerversammlungen Toleranz und Verständnis im Zusammenleben, um eine gute Atmosphäre zu schaffen. Die Förderung von Toleranz und Akzeptanz ist ein zentrales Thema dieser Hausgemeinschaft. Die Fachkräfte der sozialen Arbeit unterstützen das gegenseitige Verständnis durch Einzelgespräche sowie gemeinsame Aktivitäten und die benannten Bewohnerversammlungen. Dieser Partizipationsansatz wird auch in anderen Unterkünften umgesetzt. Dabei ist Begegnung auf Augenhöhe der Leitgedanke. 7.1 Belegungsmanagement Ein wichtiger Beitrag zur Gewaltprävention ist das situative Belegungsmanagement der Mit arbeitenden des Amtes für Wohnungswesen. Akute Bedarfe von Geflüchteten aufgrund von Krankheit, extremer psychischer Belastung, massiven Beziehungsstreitigkeiten mit Trennung werden umgehend bearbeitet. Das jeweilig zuständige Fachkräfteteam reagiert rasch auf notwendige Veränderungen. Trotz begrenzter Kapazitäten ist es das unmittelbare Anliegen, die der Situation angemessene Unterbringungslösung für die Geflüchteten zu finden. 17 7.2 Schutzwohnung Das Amt für Wohnungswesen stellt einen Schutzraum für Personen bereit, die akuter Gewalt ausgesetzt sind. Bisher sind es vorwiegend Frauen, oft schwanger oder mit Kindern, die diesen anonymen, geschützten Rückzugsort benötigen. Der Aufenthalt bietet Sicherheit vor körperlicher Gewalt und psychischem Druck. Erste Gespräche werden angeboten. Die Frauen erhalten Zugang zu professioneller Beratung, können ihre traumatischen Erlebnisse bearbeiten und erfahren eine Steigerung ihres Selbstwertgefühls. Trotz dieser Möglichkeiten gelingt es wenigen Frauen, ihre Situation im ersten Anlauf zu ändern. Sie sehen wenig Alternativen für sich außerhalb ihrer Beziehungen und Familienstrukturen, obwohl diese Unterdrückung und Gewalt bedeuten. Einigen Frauen gelingt es, ihre Situation zu verändern, um ihr Leben selbstständig und eigenverantwortlich zu gestalten. Die Schutzwohnung kann die Basis für einen Neuanfang und Übergang bieten. 8. Netzwerk Die Intensivierung des Austausches über die Ziele des Gewaltschutzkonzeptes sorgt für eine bedarfsgerechte Umsetzung und erreicht eine stärkere Wirkung in der Präventions arbeit. Ein zentraler Fokus liegt auf der Sensibilisierung aller Beteiligten, einschließlich der BewohnendenGemeinschaft in den Unterbringungseinrichtungen, für das Thema Gewalt. Die Gewaltschutzarbeit ist in ein Netzwerk von Akteur*innen eingebunden, zu dem andere Ämter und Behörden, freie Wohlfahrtsverbände, weitere Träger sowie Beratungsstellen gehören. Auch die Ehrenamtskoordinator*innen sowie die Arbeitskreise des Inter kulturellen Dienstes sind Teil dieses Netzwerkes. In allen Unterkünften gibt es Angebote und Projekte, die das Miteinander fördern und individuelle Bedarfe erfüllen und präventiv wirken. Dazu gehören Sportangebote, Spielkreise, Fahrradwerkstätten, Deutschkurse, Hausaufgabenhilfe, Nähangebote und Mädchenarbeit, Frauenfrühstück, Lesekreise, Männer Cafés und mehr. Die Angebote werden von den Fachkräften der sozialen Arbeit, den beauftragten Trägern und ehrenamt lich tätigen Personen und Kooperationsorganisationen angeboten. Ein Ziel ist es, mehr Kinder und Jugendliche in Vereinen und Jugendzentren anzubinden und in das soziale Umfeld außerhalb der Unterkunft zu integrieren. 18 Beispiele für Angebote aus dem Netzwerk: – Informationsseminar zur LSBTIQ Personengruppe unter den Geflüchteten mit Rubicon e. V. für Mitarbeitende – Projekt des IKD Rodenkirchen und HennaMond e. V. – „Frauen und Kinder Empowerment“ , das mit 10 Einheiten angeboten wird – Mehrere Gruppenangebote in verschiedenen Unterkünften durch Fair.Stärken e. V. zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen – Gruppenangebote von „Lobby für Mädchen“ für Kinder und Jugendliche – Vernetzung mit dem Projekt Periskop des LKA – diverse weitere Angebote durch freie Träger und Vereine 8.1 Kooperation mit Fachämtern In 2023 wurde die Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz in Unterbringungs einrichtungen für Geflüchtete zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem Amt für Wohnungswesen sowie den beauftragten Betreuungsträgern überarbeitet und die Mitarbeitenden entsprechend geschult. Diese Vereinbarung mit den erklärenden Arbeits gruppen durch Fachkräfte des Jugendamtes und dem Beratungsangebot im Einzelfall vervollständigen den Präventionsansatz des Gewaltschutzes. Es findet ein regelmäßiger Austausch mit den Trägervertreter*innen vor Ort in den Unterkünften zu Themen der Partizipation, Prävention und spezifischen Bedarfen statt. 8.2 Selbstverpflichtungserklärung für ehrenamtlich Engagierte Nach einem intensiven, bereits im Jahr 2022 begonnenen Austausch zwischen dem Amt für Wohnungswesen und den von ihm beauftragten Betreuungsträgern, dem Amt für Integration und Vielfalt und Vertreter*innen des Ehrenamtes konnte im Juli 2023 eine Selbstverpflichtungserklärung für ehrenamtlich Tätige in allen vom Amt für Wohnungs wesen zur Unterbringung von Geflüchteten genutzten Einrichtungen in Kraft gesetzt werden. Die Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung ist, gemeinsam mit der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses Voraussetzung der ehrenamtlichen Tätigkeit in allen städtisch betriebenen Einrichtungen. 19 In der Erklärung wird unterzeichnet, dass das Gewaltschutzkonzept für die Unterbringungs einrichtungen zur Kenntnis genommen wurde und die darin aufgezeigten Grundsätze und Regelungen bei der Arbeit beachtet und umgesetzt werden. Außerdem wird unter anderem zu Themen wie Wertschätzung, Respekt, ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz, zu unterlassende Kontaktformen, Reflexion über mögliche Abhängigkeits verhältnisse, Reaktion auf Gewaltvorkommnisse, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz Stellung bezogen. Durch die allgemeine Gültigkeit für alle Einrichtungen können ehrenamtlich Tätige unproblematisch auch in mehreren Einrichtungen tätig sein oder mit einzelnen Familien in andere Einrichtungen „mitziehen“ , ohne bei verschiedenen Betreuungsträgern ähnliche Prozesse zum Schutz der betreuten Geflüchteten durchlaufen zu müssen. Mit der von allen Beteiligten gemeinsam erarbeiteten und getragenen Selbstverpflichtungs erklärung konnte das Gewaltschutzkonzept um einen weiteren wichtigen Baustein erweitert werden. 8.3 Schulungen Schulungen und Austausch der Akteur*innen haben zum Ziel, dass alle Personen in der Lage sind Gewaltsituationen zu erkennen, die eigene Wahrnehmung für Gewalt zu schärfen und angemessen zu handeln. Das Seminar zur Sensibilisierung für Gewaltereignisse mit dem Thema „Was ist Gewalt?“ wird mehrmals im Jahr als fortlaufendes Schulungsangebot für die Fachkräfte des Amtes für Wohnungswesens durch die Gewaltschutzkoordinatorin angeboten. Reflexion und Analyse sind die Arbeitsbasis. Inhaltlich werden Ereignisse vorgestellt, Fragen erörtert, Vorgehensweisen diskutiert und Lösungen entwickelt. Die Entwicklung eines Workshops einer arabisch sprechenden Sozialpädagogin aus dem Amt für Wohnungswesen mit dem Titel „Ich und die anderen“ zur Gewaltprävention in den Unterkünften wurde 2023 erarbeitet und kann 2024 in Unterkünften in Absprache mit den Akteur*innen vor Ort angeboten werden. 20 9. Fazit Entscheidend für die Wirksamkeit des Gewaltschutzkonzeptes ist dessen Akzeptanz im Umfeld der Umsetzung. Im vergangen Jahr 2023 ist die Basis durch Schulungen und einen hohen Beratungsanteil der Fachkräfte der sozialen Arbeit mit Fallanalyse gefestigt worden. Das Meldeverfahren für Gewaltvorkommnisse ist erfolgreich eingeführt und im Arbeits feld integriert. Trotz der vorhandenen, fachlich hohen methodischen Basiskompetenz aller Mitarbeitenden ist es vor allem der individuelle Einsatz Erfahrung verbunden mit Besonnenheit der Interventionen gelingen lässt. Es gibt keine allgemeingültige Formel, die sich immer anwenden lässt. Im Austausch, in der Kommunikation mit den Mitarbeitenden, findet die Auseinandersetzung mit der Frage „Was ist Gewalt?“ statt. Gewaltvorkommnisse in all ihren Facetten wahrzunehmen und Lösungen zu finden, macht den stetigen Prozess aus, der mit der Einführung des Gewaltschutzkonzeptes begonnen hat und mit der laufenden Umsetzung weiterhin besteht. Gewaltschutzarbeit ist eine Haltungsfrage. Der verbale Austausch und tägliche Umgang mit den Geflüchteten ist die Grundlage der Gewaltprävention und Beratung. Daher ist der Spracherwerb nach wie vor für den Kreis der Geflüchteten wichtiger Baustein für die Umsetzung des Konzeptes, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und gelingende Integration. 21 10. Ausblick Die Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes ist ein dauerhafter Prozess, der nach den beiden Anfangs und zugleich CoronaJ ahren 2021 und 2022, in 2023 „Fahrt aufgenommen“ hat und sich in einem verlässlichen Verfahren etabliert hat. Gewaltschutzarbeit und Monitoring werden als Grundlage für eine Evaluation zuverlässig durchgeführt. Im Arbeitssystem des Amtes für Wohnungswesen und der beauftragten Träger wird die in 2024 geplante Förderung von Projekten und die bewilligten Stellenanteile für Gewaltschutz bei bestimmten Unterbringungseinrichtungen für einen weiteren Schub in der Entwicklung und Wirkung in der sozialpädagogischen Betreuung von Geflüchteten sorgen5. Diese zusätzlichen Ressourcen führen nicht zu einer Arbeitsentlastung im Bereich der Gewaltschutzkoordinatorin, sollten aber in der aktuellen Situation Wirkung im Tätigkeits feld der Sozialen Arbeit zeigen und Aspekte des Gewaltschutzes insgesamt voranbringen. In 2024 wird die Gewaltschutzkoordinatorin einen Fragebogen für die Fachkräfte der Sozialen Arbeit zur Standortanalyse entwickeln und auswerten, um notwendige Bedarfe zur Gewaltprävention zu benennen. Maßnahmen können auf diese Weise für die jeweilige Einrichtung gemeinsam erarbeitet und auf sie abgestimmt werden. Ziel ist gleichfalls eine Übersicht zu bekommen, wo Stärken und Schwächen in Bezug auf das Gewaltschutz konzept und dessen Umsetzung liegen. Die Etablierung eines Förderprogramms für Projekte zur Gewaltprävention und Stärkung von integrativen Angeboten für in städtischen Unterbringungsstandorten lebenden Geflüchteten wird in 2024 sowohl die gewalt und diskriminierungs freie Teilhabe von geflüchteten Menschen in Köln fördern als auch die Sicherung des Gewaltschutzes sowie die integrativen Strukturen vor Ort stärken. Die für das Jahr 2024 zur Verfügung stehenden Fördermittel unterstützen eine wirksame und zielgerichtete Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes und bieten die Chance zur Bildung nachhaltiger Strukturen im Arbeitsfeld Gewaltschutz. 5 https:/ /buergerinfo.stadtk oeln.de/suchenkw.asp 22 11. Quellenangaben Lea Freudenberg und Frank Gesemann (2024): Umsetzung der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlings unterkünften“ in Kommunen. Herausgegeben von der Stiftung SPI – Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May« und gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ . Berlin (im Erscheinen) www.desisozialforschungberlin.de https:/ /www.unhcr.org/dach/de/ueberuns/zahlenimueberblick https:/ /www.baffzentren.org/themen/fluchttrauma/ aktuelleszurpsychischengesundheitvongefluechteten/ https:/ /mediendienstintegration.de/migration/fluchtasyl/zahlderfluechtlinge.html https:/ /www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2021/691875/ IPOL_STU(2021)691875(SUM01)_DE.pdf https:/ /www.bmfsfj.de/resource/blob/119734/9715f720b0090d71d4cbe797586a9cec/ kurzgutachtengefluechtetefamiliendata.pdf https:/ /www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Publikationen/BKAHerbsttagungen/2023/ Gewaltkriminlitaet/Gewaltkriminalitaet.html https:/ /g.co/kgs/4HETyGi https:/ /haeuslichegewalt.elearninggewaltschutz.de, © KJPP , Universitätsklinikum Ulm; 2022 Kontakt Stadt Köln Amt für Wohnungswesen OttmarP ohl Pla tz 1 51103 Köln Petra Schims T: 0221 22123856 petra.schims@stadtk oeln.de Stand: 05.04.2024 Die Oberbürgermeisterin Amt für Wohnungswesen Gestaltung Zentrale Dienste der Stadt Köln 08124/56/04.2024
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 11.04.2024 0492/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.04.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.04.2024 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 19.04.2024 Jahresbericht 2023 zur Gewaltschutzkoordination in den Unterkünften für Geflüchtete in Köln Nach den beiden Anfangsjahren unter erschwerten Corona-Einschränkungen ist es nunmehr gut gelungen, das Gewaltschutzkonzept in den Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln zu etablieren. Die Arbeit der städtischen Gewaltschutzkoordinatorin und die Umsetzung des Gewaltschutz- konzeptes sind geprägt durch die ständige Kommunikation mit den Fachkräften der sozialen Arbeit, mit Geflüchteten, mit Beratungsstellen und Einrichtungsleiter*innen. Der Austausch, die Analyse in Einzelfällen, das Aufzeigen von Handlungsoptionen und Entwickeln von Lösun- gen sind alltäglicher Bestandteil im Ablauf der Gewaltschutzarbeit. Gewaltschutz ist ein obligatorisches Themenfeld und stetiger Prozess der sozialen Arbeit in den Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln. Es werden vermehrt Schulungen durchgeführt, die die vorhandenen Qualifikationen erweitern bzw. auf den neuesten Stand bringen. Der Jahresbericht der Gewaltschutzkoordinatorin für das Jahr 2023 wird als Anlage zur Kennt- nis gegeben. Gez. Dr. Rau Anlage Jahresbericht 2023
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0492/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.04.2024
- Erstellt
- 01.02.2024 09:05