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V/0088/2021

Flughafen Münster/Osnabrück GmbH: Konzept zum Ausgleich des coronabedingten Schadens bei der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (Kapitalerhöhung durch den Gesellschafter Stadtwerke Münster GmbH für das Jahr 2021)

Vorlagen 21.01.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.02.2021, TOP 3.7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5623 Zeichen

V/0088/2021 
V/0088/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Flughafen Münster/Osnabrück GmbH: Konzept zum Ausgleich des coronabedingten Schadens 
bei der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (Kapitalerhöhung durch den Gesellschafter 
Stadtwerke Münster GmbH für das Jahr 2021) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.02.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   10.02.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Rates im Rahmen der Haushaltsaufstellung 
für 2021 sowie entsprechender Beschlüsse  aller anderen kommunalen Gesellschafter der FMO 
Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO) wird die Vertretung der Stadt Münster in der Gesell-
schafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1.1 Der Vertreter der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung des FMO 
wird angewiesen, den folgenden Beschluss zu fassen und die auf der Basis dieses Be-
schlusses notwendigen Entscheidungen zu treffen: 
1.1.1 Zum Ausgleich des coronabedingten Schadens beim FMO beschließt die Ge-
sellschafterversammlung des FMO für das Geschäftsjahr 2021 eine Einzahlung 
in die Kapitalrücklage in Höhe des jeweiligen prozentualen Anteils von 1 0 Mio. 
EUR des Gesellschafters am Stammkapital. 
1.1.2 Der Anteil für die Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH  beträgt 
3.586.726,02 €. Die Verbuchung erfolgt auf der Ebene des FMO in der Kapital-
rücklage. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Zahlung der Stadtwerke Münster GmbH in die Kapitalrück-
lage des FMO in Höhe von 3.586.726,02 €, auf der Grundlage des Beschlusses des Rates Nr. 
280/84, in 2021 durch eine entsprechende Gesellschaftereinlage der Stadt Münster in die Stadt-
werke Münster GmbH kompensiert und dieser Ausgleich in einem entsprechend Veränderungs-
blatt in den Haushaltsentwurf 2021 aufgenommen wird. Auf Ebene der Stadtwerke Münster GmbH 
erfolgt die Verbuchung ebenfalls in der Kapitalrücklage. 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
28.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Remmeke 
Telefon: 492-2010 
RemmekeA@stadt-
muenster.de

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V/0088/2021 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Ausgleichsbetrag wird von der Stadt Münster in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Münster 
GmbH gezahlt. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag (€) 
Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen   
Maßnahme 1050 Kapitaleinlage Stadtwerke Münster 
GmbH 2021 3.586.726,02 
 
Die erforderlichen Mittel sind nicht im Haushaltsplanentwurf 2021 enthalten. Die Verwaltung wird das 
entsprechende Veränderungsblatt im Rahmen der Etatberatungen vorlegen. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die aktuelle Corona -Pandemie erreichte Anfang März mit enormer Wucht auch Europa und hatte 
seither nachhaltige Auswirkungen insbesondere auf den Flugverkehr. Nahezu de r gesamte europäi-
sche Luftverkehr brach zu diesem Zeitpunkt ein und hat sich seither nicht nennenswert erholen kön-
nen. 
 
In der Folge des Einbruches im Luftverkehr sind auch die Umsätze des FMO nahezu komplett einge-
brochen. Durch sofortige kurzfristige Gege nmaßnahmen (fast 100%ige Kurzarbeit sowie ein umfang-
reicher Investitions - und Ausgabenstopp) wurde die vorhandene Liquidität soweit wie möglich ge-
schont. Ab Juni 2020 konnten vereinzelte Verbindungen wieder bedient werden, jedoch konnten in 
Anbetracht der diversen Reisebeschränkungen nur ca. 25 % der ursprünglich geplanten Passagier-
zahlen erreicht werden. 
 
Zwar lassen die mittlerweile bekannten Flugplanungen für 2021 einen Anstieg der Passagierzahlen 
erwarten, jedoch unterliegen alle Prognosen den Unsicherh eiten im Zusammenhang mit dem weite-
ren Infektionsgeschehen. 
 
Die Flughafengesellschaft hat vor diesem Hintergrund gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen 
PwC eine Vorausschau für die kommenden 5 Jahre erarbeitet. Aus diesen Berechnungen ergibt sich 
ein Kapi talbedarf zum Ausgleich des coronabedingten Schadens beim FMO von 10  Mio. EUR in 
2021.  
 
Der Aufsichtsrat des FMO hat sich nach Prüfung des Liquiditätsbedarfes der entsprechenden Emp-
fehlung von PwC angeschlossen und der Gesellschafterversammlung empfohlen,  den fehlenden Be-
trag in Höhe von 10  Mio. EUR durch eine Eigenkapitalzufuhr in den FMO zu finanzieren. Dieser Weg 
der Finanzierung sichert zum einen die Finanzierungsströme der bisherigen beiden Finanzierungs-
konzepte und ist zum anderen beihilferechtlich b ereits im Rahmen des ersten Finanzierungskonzep-
tes geprüft worden. 
 
Der Rat beschließt mit dieser Vorlage über den eigenkapitalfinanzierten Ausgleich des Liquiditätsbe-
darfes für das laufende Jahr. Ob über das Jahr 2021 weitere Finanzmittel zur Verfügung ge stellt wer-
den sollen, ist ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt zu diskutieren. 
 
Durch die Einzahlung in die Kapitalrücklage des FMO werden sich die Beteiligungsverhältnisse nicht 
verändern. Es ist beabsichtigt, dass sich sämtliche kommunalen Gesellschafter am  Ausgleich beteili-

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V/0088/2021 
gen (entspricht 99,83 % des Stammkapitals). Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass sich alle 
kommunalen Gesellschafter des FMO relativ zum jeweils gehaltenen Anteil am FMO an der Aus-
gleichsmaßnahme beteiligen. 
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird am 28.01.2021 im Rahmen seiner Vorlage Nr. 
04/2021 über die Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster 
GmbH beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. 
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
 
Anlage A

Anlage A

1479 Zeichen

Anlage A zur V/0088/2021 
Kurzüberblick 
Ermächtigung / Anweisung des Vertreters der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafter-
versammlung des FMO  für ein Votum zum Ausgleich des coronabedingten Schadens beim FMO.  
Der Ausgleich soll durch eine Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe des jeweiligen prozentua-
len Anteils von 10 Mio. EUR des Gesellschafters am Stammkapital erfolgen. Der Anteil für die 
Stadtwerke Münster GmbH beträgt 3.586.726,02 €. In gleicher Höhe soll die Stadt Münster auf 
der Grundlage des Beschluss des Rates Nr. 280/84, in 2021 durch eine entsprechende Gesell-
schaftereinlage die Belastung der Stadtwerke Münster GmbH kompensieren. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Nachhaltige Sicherung des Wirtschaftsstandortes Münster 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2021 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Belastungsausgleich durch Kapitaleinlage Stadtwerke Münster in 2021 i.H.v. 3.586.726,02 € 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Beschluss des Rates Nr. 280/84 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k. A.

Beratungsverlauf (2)

10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 3.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
V/0088/2021
Typ
Vorlagen
Datum
21.01.2021
Erstellt
21.01.2021 10:59