V/0088/2021
Flughafen Münster/Osnabrück GmbH: Konzept zum Ausgleich des coronabedingten Schadens bei der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (Kapitalerhöhung durch den Gesellschafter Stadtwerke Münster GmbH für das Jahr 2021)
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Beschlussvorlage
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V/0088/2021 V/0088/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Flughafen Münster/Osnabrück GmbH: Konzept zum Ausgleich des coronabedingten Schadens bei der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (Kapitalerhöhung durch den Gesellschafter Stadtwerke Münster GmbH für das Jahr 2021) Beratungsfolge 09.02.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.02.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Rates im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2021 sowie entsprechender Beschlüsse aller anderen kommunalen Gesellschafter der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO) wird die Vertretung der Stadt Münster in der Gesell- schafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: 1.1 Der Vertreter der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung des FMO wird angewiesen, den folgenden Beschluss zu fassen und die auf der Basis dieses Be- schlusses notwendigen Entscheidungen zu treffen: 1.1.1 Zum Ausgleich des coronabedingten Schadens beim FMO beschließt die Ge- sellschafterversammlung des FMO für das Geschäftsjahr 2021 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe des jeweiligen prozentualen Anteils von 1 0 Mio. EUR des Gesellschafters am Stammkapital. 1.1.2 Der Anteil für die Gesellschafterin Stadtwerke Münster GmbH beträgt 3.586.726,02 €. Die Verbuchung erfolgt auf der Ebene des FMO in der Kapital- rücklage. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Zahlung der Stadtwerke Münster GmbH in die Kapitalrück- lage des FMO in Höhe von 3.586.726,02 €, auf der Grundlage des Beschlusses des Rates Nr. 280/84, in 2021 durch eine entsprechende Gesellschaftereinlage der Stadt Münster in die Stadt- werke Münster GmbH kompensiert und dieser Ausgleich in einem entsprechend Veränderungs- blatt in den Haushaltsentwurf 2021 aufgenommen wird. Auf Ebene der Stadtwerke Münster GmbH erfolgt die Verbuchung ebenfalls in der Kapitalrücklage. Amt für Finanzen und Beteiligungen 28.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Remmeke Telefon: 492-2010 RemmekeA@stadt- muenster.de - 2 - V/0088/2021 II. Finanzielle Auswirkungen: Der Ausgleichsbetrag wird von der Stadt Münster in die Kapitalrücklage der Stadtwerke Münster GmbH gezahlt. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag (€) Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen Maßnahme 1050 Kapitaleinlage Stadtwerke Münster GmbH 2021 3.586.726,02 Die erforderlichen Mittel sind nicht im Haushaltsplanentwurf 2021 enthalten. Die Verwaltung wird das entsprechende Veränderungsblatt im Rahmen der Etatberatungen vorlegen. Begründung: Die aktuelle Corona -Pandemie erreichte Anfang März mit enormer Wucht auch Europa und hatte seither nachhaltige Auswirkungen insbesondere auf den Flugverkehr. Nahezu de r gesamte europäi- sche Luftverkehr brach zu diesem Zeitpunkt ein und hat sich seither nicht nennenswert erholen kön- nen. In der Folge des Einbruches im Luftverkehr sind auch die Umsätze des FMO nahezu komplett einge- brochen. Durch sofortige kurzfristige Gege nmaßnahmen (fast 100%ige Kurzarbeit sowie ein umfang- reicher Investitions - und Ausgabenstopp) wurde die vorhandene Liquidität soweit wie möglich ge- schont. Ab Juni 2020 konnten vereinzelte Verbindungen wieder bedient werden, jedoch konnten in Anbetracht der diversen Reisebeschränkungen nur ca. 25 % der ursprünglich geplanten Passagier- zahlen erreicht werden. Zwar lassen die mittlerweile bekannten Flugplanungen für 2021 einen Anstieg der Passagierzahlen erwarten, jedoch unterliegen alle Prognosen den Unsicherh eiten im Zusammenhang mit dem weite- ren Infektionsgeschehen. Die Flughafengesellschaft hat vor diesem Hintergrund gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen PwC eine Vorausschau für die kommenden 5 Jahre erarbeitet. Aus diesen Berechnungen ergibt sich ein Kapi talbedarf zum Ausgleich des coronabedingten Schadens beim FMO von 10 Mio. EUR in 2021. Der Aufsichtsrat des FMO hat sich nach Prüfung des Liquiditätsbedarfes der entsprechenden Emp- fehlung von PwC angeschlossen und der Gesellschafterversammlung empfohlen, den fehlenden Be- trag in Höhe von 10 Mio. EUR durch eine Eigenkapitalzufuhr in den FMO zu finanzieren. Dieser Weg der Finanzierung sichert zum einen die Finanzierungsströme der bisherigen beiden Finanzierungs- konzepte und ist zum anderen beihilferechtlich b ereits im Rahmen des ersten Finanzierungskonzep- tes geprüft worden. Der Rat beschließt mit dieser Vorlage über den eigenkapitalfinanzierten Ausgleich des Liquiditätsbe- darfes für das laufende Jahr. Ob über das Jahr 2021 weitere Finanzmittel zur Verfügung ge stellt wer- den sollen, ist ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt zu diskutieren. Durch die Einzahlung in die Kapitalrücklage des FMO werden sich die Beteiligungsverhältnisse nicht verändern. Es ist beabsichtigt, dass sich sämtliche kommunalen Gesellschafter am Ausgleich beteili- - 3 - V/0088/2021 gen (entspricht 99,83 % des Stammkapitals). Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass sich alle kommunalen Gesellschafter des FMO relativ zum jeweils gehaltenen Anteil am FMO an der Aus- gleichsmaßnahme beteiligen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird am 28.01.2021 im Rahmen seiner Vorlage Nr. 04/2021 über die Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. i. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0088/2021 Kurzüberblick Ermächtigung / Anweisung des Vertreters der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafter- versammlung des FMO für ein Votum zum Ausgleich des coronabedingten Schadens beim FMO. Der Ausgleich soll durch eine Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe des jeweiligen prozentua- len Anteils von 10 Mio. EUR des Gesellschafters am Stammkapital erfolgen. Der Anteil für die Stadtwerke Münster GmbH beträgt 3.586.726,02 €. In gleicher Höhe soll die Stadt Münster auf der Grundlage des Beschluss des Rates Nr. 280/84, in 2021 durch eine entsprechende Gesell- schaftereinlage die Belastung der Stadtwerke Münster GmbH kompensieren. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Nachhaltige Sicherung des Wirtschaftsstandortes Münster Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2021 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Belastungsausgleich durch Kapitaleinlage Stadtwerke Münster in 2021 i.H.v. 3.586.726,02 € Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Beschluss des Rates Nr. 280/84 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k. A.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0088/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.01.2021
- Erstellt
- 21.01.2021 10:59