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0326/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 30.01.2025 (AN/0140/2025) betreffend "Förderung für Photovoltaikanlagen"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 20.03.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 15.05.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7932 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
Vorlagen-Nummer 20.03.2025 
 0326/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung des 
Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 30.01.2025 (AN/0140/2025) betreffend 
"Förderung für Photovoltaikanlagen" 
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. Wie viele Förderanträge wurden bislang insgesamt eingereicht, wie viele davon sind 
noch unbearbeitet, und bei wie vielen steht die Auszahlung als letzter Bearbeitungs-
schritt noch aus? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Programme der Stadt Köln zur Förderung von Photovoltaikanlagen wurden von 
den Antragsberechtigten sehr rege angenommen. Mit über 11.000 gestellten Anträgen 
erwies sich die Nachfrage als außergewöhnlich hoch. Aufgrund der hohen Nachfrage 
waren die zur Verfügung stehenden Mittel im Jahre 2024 bereits vorzeitig ausge-
schöpft, so dass die Förderprogramme vorübergehend für die Annahme neuer Anträge 
geschlossen werden mussten. 
 
Die konkreten Zahlen der eingegangenen Anträge sowie des jeweiligen Bearbeitungs-
status sind unten tabellarisch zusammengefasst. Zum besseren Verständnis der Anga-
ben, werden kurz die erforderlichen Bearbeitungsschritte erläutert.  
 
Die Bearbeitung von Förderanträgen erfolgt in den folgenden zwei Schritten: 
 
Schritt 1: Antragstellung und Bewilligung 
Nach der Antragstellung über das Online-Förderportal werden die eingereichten Unter-
lagen in Zusammenarbeit mit den Antragstellenden vervollständigt. Erst wenn alle er-
forderlichen Unterlagen vorliegen, erfolgt eine Prüfung der Förderfähigkeit. Häufig sind 
die Angaben in den Unterlagen widersprüchlich und erfordern eine zusätzliche Abstim-
mung mit den Antragstellenden. Ein Teil der Projekte erfüllt nicht die Anforderungen 
der Förderprogramme und wird abgelehnt. Nach positiver Prüfung erhalten die Antrag-
stellenden einen Zuwendungsbescheid. Gleichzeitig erfolgt eine Reservierung in dem 
entsprechenden Finanzsystem (Mittelbindung) in Höhe des errechneten maximalen 
Förderzuschusses. 
 
Aus der beigefügten Tabelle „Förderanträge“ sind auf der Antrags- und Bewilligungs-
ebene die Gesamtanzahl aller eingereichten Förderanträge, die Förderanträge in Bear-
beitung, für die noch keine Zuwendungsbescheide erstellt werden konnten, die abge-

2 
 
lehnten Förderanträge sowie die bewilligten Förderanträge, für die Mittel im Finanzsys-
tem gebunden wurden, ersichtlich: 
 
 
 
Schritt 2: Verwendungsnachweis und Auszahlung 
Nach Durchführung des Projekts reichen die Antragstellenden über das Online-Förder-
portal einen Verwendungsnachweis ein. Ein Großteil der Verwendungsweise ist unvoll-
ständig und muss vor der Prüfung ergänzt werden. Sobald alle erforderlichen Unterla-
gen vorliegen, erfolgt eine abschließende technische Prüfung der Förderfähigkeit und 
die endgültige Berechnung des Förderzuschusses. Häufig sind die Angaben in den 
Unterlagen widersprüchlich und erfordern eine zusätzliche Abstimmung mit den An-
tragstellenden. Einige wenige Projekte erfüllen die Anforderungen nicht und werden 
abgelehnt. Der überwiegende Teil der Antragstellenden erhält nach positiver Prüfung 
den Förderzuschuss ausgezahlt.   
 
Die beigefügte Tabelle „Verwendungsnachweise“ zeigt die Bearbeitungsstände auf 
Verwendungsnachweis- und Auszahlungsebene: 
 
 
 
Aufgrund der Bestimmungen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 der Ge-
meindeordnung NW sind bis zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2025/2026 
durch die Bezirksregierung keine Auszahlungen möglich. Nach Genehmigung der 
Haushaltssatzung können Bewilligungen der bereits eingereichten Förderanträge so-
wie Auszahlungen auf Basis der bereits vorliegenden und geprüften Verwendungs-
nachweise sukzessive erfolgen. 
 
 
2. Wie viel Zeit nimmt die Antragsbearbeitung im Durchschnitt in Anspruch? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Bearbeitungszeit eines Antrages weist eine breite zeitliche Spanne auf und ist von 
unterschiedlichen Faktoren abhängig, so dass keine genaue durchschnittliche Bearbei-
tungszeit ermittelt werden kann. Informationen zu maßgeblichen Faktoren befinden 
sich unter Punkt 3. 
 
3. Welche Ursachen liegen den langen Bearbeitungszeiten zugrunde? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Aufgrund des sehr großen Interesses an den Förderprogrammen „Photovoltaik – kli-
mafreundliches Wohnen“, „Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten“ und „Gebäudes-
anierung – klimafreundliches Wohnen“ und der hohen Antragszahlen sind leider län-
gere Bearbeitungszeiten festzustellen. Diese sind auf unterschiedliche Gründe zurück-
zuführen, die im Folgenden dargestellt werden.  
 
Die derzeit bei der Prüfung zur Anwendung kommenden Regularien für die genannten

3 
 
Förderprogramme sehen eine intensive Prüfung im Zuge der einzelnen Verfahrens-
schritte vor, die sich auf die Bearbeitungsdauer auswirkt. 
 
Darüber hinaus hat die hohe Nachfrage nach einer Förderung im Rahmen der Förder-
programme einen hohen Bedarf an Kommunikation mit und Beratung von den Antrag-
stellenden zur Folge. Viele Antragstellende nutzen über die programmeigene Online-
kommunikation des Fördermittelmanagementsystems SAP-Grantor, das E-Mail-Post-
fach und das Telefon aktiv mehrere zur Verfügung stehende Kommunikationskanäle. 
Hierdurch entstehen mitunter Bearbeitungsbedarfe für zum Teil parallel eingehende 
Anfragen zu identischen Vorgängen. Gleichlautende Anfragen, die von der gleichen 
Person über verschiedene Kontaktpunkte gestellt und ggf. durch unterschiedliche Mit-
arbeitende bearbeitet werden, müssen zudem erkannt, zusammengeführt und konsoli-
diert beantwortet werden. 
 
Die Prüfung eines Antrages ist maßgeblich abhängig von seiner Vollständigkeit und 
dem Einreichen der korrekten Unterlagen. Regelmäßig müssen Unterlagen mehrfach 
nachgefordert werden, die mitunter erhebliche Wartezeiten nach sich ziehen und wäh-
rend derer die Bearbeitung der Vorgänge nicht fortgesetzt werden kann. 
 
Auch nicht korrekte Unterlagen müssen zur Feststellung zunächst geprüft werden. Die 
Prüfung nicht korrekter Unterlagen erfordert stets die neue Einarbeitung in die Akte 
und Nachvollziehung des vollständigen Falls.  
 
Ablehnungen, Widerrufe und Rücknahmen erfordern eine Anhörung. Fälle müssen bei 
Rückmeldung auf die Anhörung erneut geprüft werden. In einigen Fällen sind rechtli-
che interne Beratungen notwendig. 
 
In zahlreichen Sonderfällen ist eine stadtinterne Abstimmung erforderlich. Die Bearbei-
tung dieser Fälle wird hierdurch verlängert. 
 
Widersprüche, Beschwerden oder Klageverfahren bedürfen ebenfalls in der Regel der 
Beteiligung weiterer Stellen. 
 
Alle Förderanträge werden im Rahmen der Bewilligung und nach Einreichung des Ver-
wendungsnachweises zur Auszahlung der Fördersumme und der Auszahlung selbst 
mehrfach durch verschiedene Verwaltungsmitarbeitende und technische Prüfende ge-
prüft (Vier-Augen-Prinzip).  
 
Die hohe Anzahl der insgesamt eingegangenen Förderanträge und die oftmals im Rah-
men der eingereichten Förderanträge bzw. Verwendungsnachweise nicht vollständig 
vorgelegten Unterlagen führen zu langen Bearbeitungszeiten. 
 
Zukünftige Planung: 
 
Im Rahmen der vorliegenden Regularien sind seitens der Verwaltung viele Prüfschritte 
zu beachten, die sowohl für die Sachbearbeitung als auch für die Antragstellenden ei-
nen hohen Aufwand mit sich bringen und zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit 
führen können.  
 
Die Verwaltung strebt daher an, die Förderprogramme zu entbürokratisieren und in-
haltlich sowie organisatorisch zu optimieren, um die Abläufe für die Beteiligten zu ver-
einfachen und so zu einer kürzeren Bearbeitungsdauer beizutragen. Eine entspre-
chende Beschlussvorlage soll in die Sitzung des Ausschusses für Klima- Umwelt und 
Grün am 15.05.2025 eingebracht werden. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

15.05.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0326/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
20.03.2025
Erstellt
28.01.2025 15:57