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2018/0128

Lärmaktionsplan der 3. Runde; Teilplan Straßenverkehr' (für den Regierungsbezirk Darmstadt) hier: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 19.04.2018

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Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur  
Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt 
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Als Grundlage für die Lärmaktionsplanung werden unt er anderem der bestehende 
Verkehrsentwicklungsplan , das im Rahmen des „Masterplans 2030+ ////Darmstad t 
weiterdenken“ zu entwickelnde Mobilitätskonzept 2030+  sowie der im Zuge des 
Sonderprogrammes „Saubere Luft 2017-2020“ der Bunde sregierung bis Sommer 2018 durch 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erstellende Green-City-Masterplan  herangezogen.  
So hat beispielsweise der Green-City-Masterplan Dar mstadt zwar in erster Linie die kurzfristige 
Reduktion von Stickoxiden im Stadtgebiet zum Ziel, wird aber auch darüber hinaus zur 
Lärmminderung beitragen, da es das Ziel ist, eine Verkehrswende  zu erreichen, indem für 
Maßnahmen aus den Bereichen Digitalisierung des Ver kehrs, Vernetzung im ÖPNV, 
Radverkehr, Elektrifizierung des Verkehrs und Urban e Logistik eine Strategie zur Umsetzung 
bis 2020 entwickelt wird. 
Zukünftig werden folgende Schwerpunktthemen verfolg t, welche für eine deutliche 
Lärmminderung in den belasteten Bereichen der Wisse nschaftsstadt Darmstadt sorgen 
werden:  
1.  Stärkung des Umweltverbundes 
2.  Reduktion des motorisierten Individualverkehrs 
3.  Tempolimits und Kontrollen 
4.  LKW-Fahrverbote 
5.  Fahrbahn- und Gleissanierungen  
6.  Optimierung von Lichtsignalanlagen (LSA) 
7.  Förderung der E-Mobilität 
8.  Begrünung  
9.  Ruhige Gebiete 
10.  Weitere Maßnahmen 
11.  Evaluation  
Für den Lärmaktionsplan; Teilplan-Hauptverkehrsstra ßen der dritten Stufe werden von Seiten 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Einzelnen folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 
1.  Stärkung des Umweltverbundes 
Neben der Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs we rden weitere Maßnahmen, die einer 
Verkehrswende dienlich sind, systematisch umgesetzt . Ansätze wie die Mobilitätszentrale in 
der Lincoln-Siedlung, die frühzeitig auf das Nutzer -Verhalten im Neubaugebiet Einfluss nimmt, 
werden als vorbildlich bewertet und auch in anderen Stadtteilen zur Umsetzung angestrebt.  
1.1.  Konzept zum Ausbau von Mobilitätsstationen 
Mobilitätsstationen  werden als Verknüpfungspunkte im Verkehrsnetz zwis chen ÖPNV, Car-
Sharing und Mietstationen, Radsystemen sowie Mitnah memöglichkeiten (Kiss-and Ride, Parken 
+ Mitfahren u.ä.) aufgebaut. Informationen, Prüfung en von Verfügbarkeiten, Buchungen und 
Bezahlungen sollen auf elektronischem Weg über das Internet bzw. die Nutzung einer 
Mobilitäts-App möglich sein. Hierbei ist eine regio nale oder überörtliche Lösung einer lokalen 
Lösung vorzuziehen. Aktuell befinden sich mehrere Standorte im Stadtgebiet in der Prüfung. 
1.2.  Ausbau Straßenbahnnetz 
Der Ausbau und Neubau von durchgängigen Straßenbahnen  bis in den sogenannten „Ostkreis“ 
(Darmstadt-Dieburg) sowie nach Weiterstadt, in das Wohngebiet Heimstättensiedlung, nach 
Griesheim und nach Wixhausen werden als essentiell betrachtet, um den Modal Split weiter in 
Richtung Umweltverbund zu verschieben und so auch i n Bezug auf Verkehrslärm eine 
Entlastung für die Bevölkerung der Wissenschaftssta dt Darmstadt zu bewirken. Mit derartigen

Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur  
Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt 
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Maßnahmen werden Pendlerströme abgeholt, noch bevor  diesen den motorisierten 
Individualverkehr (MIV) als Verkehrsmittel in die Innenstadt wählen. 
Die Prüfung der Realisierbarkeit einer Straßenbahntrasse in den „Ostkreis“  nach Roßdorf und 
Groß-Zimmern gemeinsam mit dem Landkreis Darmstadt- Dieburg wurde bereits Ende 2016 
abgeschlossen. Die Nutzen-Kosten-Rechnung (NKU) erg ab jedoch einen Wert, der eine 
Förderfähigkeit und damit die Realisation des Vorha bens - nach derzeitig gültigen 
Bewertungskriterien - nicht ermöglicht. Diese Bewer tungskriterien werden jedoch als nicht 
mehr zeitgemäß erachtet. Durch die Wissenschaftssta dt Darmstadt wird daher in 
verschiedenen Gremien eine kritische Diskussion die ser Bewertungskriterien angeregt. Aktuell 
wird parallel eine weitere Machbarkeitsuntersuchung  bezüglich der Straßenbahnanbindung des 
Landkreis Darmstadt-Dieburg durchgeführt, eine Umsetzung könnte frühestens 2023 erfolgen. 
Ein weiterer, aktuell durch das Stadtplanungsamt un tersuchter Baustein, um Pendler- und 
Touristenströme bereits am Rande der Wissenschaftss tadt Darmstadt auf den ÖPNV zu 
verlagern, ist die Einrichtung eines Mobilitätspunktes  in der Nähe der Bundesstraße 26 im 
Osten Darmstadts. Geplant ist neben einer Mobilität sstation mit Call-A-Bike- und 
E-Mietfahrrädern die Einrichtung eines Park & Ride Parkhauses sowie eines Busbahnhofes für 
Reisebusse (Tourismus Mathildenhöhe). Es ist ferner  beabsichtigt, den geplanten 
Mobilitätspunkt mittels einer Straßenbahn in Richtu ng Innenstadt anzubinden, welche später 
evtl. in den Ostkreis fortgesetzt werden könnte, um  die Innenstadt vom motorisieren 
Individualverkehr (MIV) zu entlasten und den Verkeh rslärm mindern. Für eine Straßenbahn 
nach Weiterstadt wird derzeit eine Machbarkeitsunte rsuchung durchgeführt, mit dem Ziel zu 
prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine S traßenbahnverbindung zwischen 
Darmstadt und Weiterstadt wirtschaftlich und verkeh rlich sinnvoll sowie städtebaulich 
hochwertig umsetzbar ist. 
Eine neue Straßenbahnstrecke, die „Lichtwiesenbahn“ , soll ab 2019 gebaut werden. Ziel ist 
die Fertigstellung bis Ende 2020. Die neue Linie 2 wird den Campus Lichtwiese über die 
Innenstadt mit dem Hauptbahnhof direkt verbinden un d soll so die innerstädtischen Buslinien 
(K & KU) entlasten. Hierdurch sollen mehr Studentin nen und Studenten sowie Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter der TU Darmstadt zum Umstieg auf de n ÖPNV bewegt werden. 
Verkehrsprognosen gehen von etwa 8700 Fahrgästen tä glich im Jahr 2020 aus. Insbesondere 
das im Darmstädter Osten gelegene Woogsviertel wird  so auch von Verkehrslärm durch aktuell 
sehr häufige Busfahrten entlastet. 
Darüber hinaus soll auch die bestehende innerstädti sche Straßenbahnlinie 3 in die 
Konversionsfläche der ehemaligen „Cambrai-Fritsch /  Jefferson Kaserne“ verlängert werden 
um, analog zur Lincoln-Siedlung, ein weiteres autoreduziertes Quartier entwickeln zu können. 
1.3.  Förderung des Radverkehrs 
Innerhalb der Förderung der Nahmobilität und des ÖP NV können das Fahrrad, das Lastenrad 
und weiterhin das E-Fahrrad Verkehre übernehmen, die sich emissionsfrei auf einen Radius von 
mehreren Kilometern erstrecken. Insbesondere für St udierende der Hochschulen, der 
technischen Universität sowie in den innenstadtnah angesiedelten Bereichen von Handel, 
Dienstleistung und Verwaltung besteht ein großes Potenzial. 
Das in Darmstadt vorhandene Call-A-Bike  Mietsystem ist sehr erfolgreich und wird gut 
angenommen, was die hohe Zahl an Entleihungen und g efahrener Kilometer belegen. 
Bestehende Radvermietsysteme sollen gesteuert ausge baut und weiter ergänzt werden um 
Lücken zu schließen und um den Umweltverbund zu stä rken. Geplant ist der Aufbau von zehn 
weiteren innerstädtischen Stationen als Infrastrukt ur. Zusätzlich zum bestehenden 
Fahrradverleihsystem werden seit März 2018 im Rahme n des Förderprojektes „Heinerbike“  
fünf E-Lastenräder kostenfrei verliehen.

Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur  
Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt 
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Das neu entwickelte Quartier „Lincoln-Siedlung“ wur de nicht nur als autoreduziertes Quartier 
geplant und errichtet, sondern auch der Radverkehr wurde im Rahmen des Förderprojektes  
„Lincoln by Bike“  gezielt und umfangreich gefördert. So werden Image kampagnen 
durchgeführt und Bike & Ride Anlagen sowie komforta ble Fahrradabstellanlagen im Quartier 
sowie in der Innenstadt und in Eberstadt eingerichtet. 
Als wichtiger öffentlichkeitswirksamer Baustein des  Radwegenetzes kann darüber hinaus auch 
das Rahmenkonzept Fahrradstraßen  aufgeführt werden, in welchen der Radverkehr die 
dominierende Verkehrsform darstellt. Bereits realis iert wurden drei Fahrradstraßen 
(Wilhelminenstraße, Heinrich-Fuhr-Straße, Pankratiu sstraße), weitere acht Fahrradstraßen sind 
geplant und sollen sukzessive in den nächsten Jahren realisiert werden.  
Der Radwegeneubau  und das Schließen von Lücken im Radwegenetz  werden ebenfalls 
weiterverfolgt, mit einem Ausbaukonzept „Fahrradpar ken“ wird das sichere und komfortable 
Abstellen von Rädern mit einem Schwerpunkt an Schul en und an öffentlichen Gebäuden 
verbessert. Der Bau eines neuen Radweges von Darmst adt nach Weiterstadt in 
Zusammenarbeit mit der Stadt Weiterstadt wurde besc hlossen. Der Ausbau der 
Raddirektverbindungen  Darmstadt-Frankfurt (Main) beginnt Ende des Jahres  2018 mit einem 
ersten Bauabschnitt auf Darmstädter Gemarkung und w ird ein essentieller Baustein für mehr 
überörtlichen, emissionsfreien und lärmarmen Radverkehr . Für die Fortführung des 
Radschnellwegs in Richtung Mannheim/Heidelberg (Rhe in-Neckar) wurde eine 
Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.   
Im Rahmen der Green-City-Masterplanerarbeitung und des Masterplan 2030+ Prozesses soll 
auch die Planung weiterer Ausbaumaßnahmen des Radwe genetzes erfolgen. Weitere 
Radverkehrsanlagen sollen analog der vorbildhaften Anlage in der Heidelberger Straße 
realisiert werden. Hier wurde unter Wegnahme von je weils einer Kfz-Spur eine attraktive 
Radführung ermöglicht, die zur allgemeinen Verkehrs beruhigung beigeträgt. Um die Förderung 
des Radverkehrs in der Stadt weiter voran zu bringe n, wurde im April die zusätzliche Stelle 
eines Radverkehrsbeauftragten  besetzt und ein neues Sachgebiet für Radmobilität  
geschaffen.    
2.  Reduktion des Individualverkehrs 
2.1.  Entwicklung autoreduzierter Quartiere 
Die Lincoln-Siedlung ist Modellquartier der Wissens chaftsstadt Darmstadt für autoreduziertes 
Wohnen. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag zur Re duzierung der Emissionsbelastung infolge 
des motorisierten Individualverkehrs geleistet. Die  geplante Quartiersentwicklung setzt voraus, 
dass viele Bewohner künftig Verkehrsmittel des Umwe ltverbunds nutzen. Deshalb zielen die 
Grundzüge des innovativen Mobilitäts- und Erschließ ungskonzeptes der Lincoln-Siedlung 
darauf ab, durch komfortable und ökonomisch attrakt ive, nachhaltige Mobilitätsangebote den 
Anteil an privaten Kraftfahrzeugen im Wohngebiet, i m Vergleich zum städtischen Durchschnitt, 
deutlich zu senken, ohne die Mobilität der Bewohner  einzuschränken. Hierzu wird ein 
Mobilitätskonzept  umgesetzt nach dem andere Mobilitätsformen (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr, 
emissionsarmer Kraftverkehr) sowie Alternativen zum  eigenen Auto (Car-Sharing) verstärkt 
ausgebaut und angeboten werden. Die Grundlagen des Mobilitätskonzepts wurden in § 6 des 
„Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Konve rsion der Lincoln Siedlung“ 
(„Städtebaulicher Vertrag“) vom 15.12.2015 einschli eßlich Nachtrag vom 31.03.2017 und im 
„Durchführungsvertrag zur Umsetzung des Städtebauli chen Vertrages zur Konversion der 
Lincoln-Siedlung vom 02.03.2017“ („Durchführungsver trag“) zwischen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und der BVD New Living GmbH &. Co. KG geregelt.

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Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt 
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2.2.  Anpassung der Stellplatzsatzung 
Ein wesentlicher Baustein des autoreduzierten Wohne ns ist die bewusste und geplante 
Unterschreitung der in Darmstadt bisher üblichen Stellplatzsatzung  von 1,2 Stellplätzen pro 
Wohneinheit (SP / WE) in Mehrfamilienhäusern. Die W issenschaftsstadt Darmstadt hat für den 
Geltungsbereich des Bebauungsplans der Lincoln-Sied lung die am 22.10.2016 in Kraft 
getretene Satzung über die Einschränkung der und de n Verzicht auf die Herstellung von 
Stellplätzen oder Garagen in der Lincoln-Siedlung ( Einschränkungs- und Verzichtssatzung 
Lincoln-Siedlung), 1. Änderung, erlassen. Der Stell platzschlüssel beträgt hier daher nur 0,65 
SP / WE.  
Für die zukünftig zu entwickelnde Konversionsfläche  „Cambrai-Fritsch / Jefferson-Kaserne“ 
wird derzeit mit der Aufstellung des Bebauungsplane s für ein weiteres autoreduziertes 
Quartier  begonnen. Auch hier wird der Ansatz eines reduzier ten Stellplatzschlüssels von 
0,65 SP / WE verfolgt. Aufbauend auf den Erfahrunge n aus der Lincoln-Siedlung soll das 
Konzept entsprechend angepasst weiterentwickelt werden.  
Darüber hinaus befindet sich die allgemein gültige Stellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt derzeit in kompletter Überarbeitung. Ziel  ist es generell, die Möglichkeit der 
Reduzierung des Stellplatzschlüssels zu schaffen, w enn z.B. eine gute ÖPNV-Erschließung 
vorhanden ist, oder nachhaltige Mobilitätskonzepte nachgewiesen werden. 
2.3.  Parkraumbewirtschaftung 
Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung  in den innerstädtischen Bereichen ist zum einen 
eine wirkungsvolle „Push“-Maßnahme gegenüber Pendle rn, zum anderen nimmt die 
Parkraumbewirtschaftung, nach den Erfahrungen ander er Städte, 10-25 % des Parkdrucks aus 
den Straßen und schafft so Raum für die Förderung von Rad und Fußverkehr sowie Begrünung.  
Nach der bisherigen Einführung von flächendeckender  Parkraumbewirtschaftung, beispielweise 
im Stadtkern, wurde aktuell Ende 2017 auch die Park raumbewirtschaftung im 
Kapellplatzviertel eingeführt. In den nächsten Jahr en soll die Parkraumbewirtschaftung 
systematisch auch in den folgenden Quartieren einge führt werden: Mathildenhöhe (2019); 
Bessungen Nord (2019); Johannesviertel (2021); Woogsviertel (2022). 
3.  Tempolimits und Kontrollen 
3.1.  Tempo 30 
Die im letzten Lärmaktionsplan geplante Festlegung einer Tempo 30 Regelung nachts  in der 
Frankfurter Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und der Kreuzung Rhönring / Kasinostraße 
wurde im Jahr 2016 mit großem Erfolg und Akzeptanz der Anwohnerinnen und Anwohner 
umgesetzt. Bereits seit mehreren Jahren besteht auc h in der Heinrichstraße eine derartige 
Regelung. Weiterhin hat die Wissenschaftsstadt Darm stadt in der Karlstraße und Kirchstraße 
bis Höhe Kaplaneigasse Ende 2017 Tempo 30 nachts au s Lärmschutzgründen eingeführt. Im 
Bereich des neu gestalteten Eingangsbereichs der Fi rma Merck in der Frankfurter Straße 
wurde ebenfalls Tempo 30 eingerichtet.  
Aktuell wird für weitere Straßenabschnitte geprüft,  ob die Voraussetzungen zur Einrichtung von 
Tempo 30 nachts erfüllt sind. Des Weiteren arbeitet  die stadtinterne Arbeitsgruppe „Tempo 
30“ daran, Straßenabschnitte zu identifizieren, in welchen aus Gründen der Verkehrssicherheit 
oder des Lärmschutzes in Zukunft Tempo 30 eingeführt werden kann.  
Um in Zukunft nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit  oder zum Schutz sensibler 
Einrichtungen  wie Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Schulen u.a . abschnittsweise Tempo 30 
einrichten zu können, wird ein Gesamtkonzept erarbe itet, welches die notwendigen

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Rahmenbedingungen und Möglichkeiten sowie eine Über sicht über alle potentiellen Tempo 30 
Bereiche zum Schutz sensibler Einrichtungen, aufzeigen soll. 
Weiterhin soll geprüft werden, ob beispielweise im Rahmen eines Pilotprojektes die Einführung 
von Tempo 30 für die gesamte Innenstadt von Darmstadt möglich ist. 
3.2.  Geschwindigkeitskontrollen  
Geschwindigkeitskontrollen werden in lärmbelasteten  Straßenabschnitten mit häufigen 
Geschwindigkeitsübertretungen präferiert. Die Insta llation von weiteren Geschwindigkeits-
messgeräten  im gesamten Stadtgebiet wurde, wie in den vorherge henden Lärmaktionsplänen 
angekündigt, fortgeführt, sodass aktuell 13 Geräte montiert sind. Dabei wurden bestimmte 
Schwerpunkte berücksichtigt wie z.B. die Sicherung von Schulwegen.  
Die Installation weiterer Geschwindigkeitsmessgerät e zur regelmäßigen Überwachung der 
Geschwindigkeit, beispielsweise im unteren Abschnit t der Heinrichstraße, erfordert eine 
Grundsatzentscheidung zugunsten der Geschwindigkeit süberwachung auch ohne 
Rotlichtüberwachung. Es ist beabsichtigt diese Grun dsatzentscheidung der städtischen 
Gremien zeitnah herbeizuführen.  
4.  LKW-Fahrverbote 
Eine Verschärfung der LKW-Fahrverbote  ist 2015 erfolgt, es bestehen folgende Regelungen:  
- LKW-Nachtfahrverbot von 20 Uhr bis 06 Uhr, 
- LKW-Fahrverbot auf der mittleren Rheinstraße (ab Kasinostraße bzw. Grafenstraße), 
- LKW-Durchfahrtsverbotszone in der Innenstadt (Ausnahme von Be-und Entladern) 
Da für den Erfolg derartiger Maßnahmen die umfassen de Kontrolle  entscheidend für die 
Einhaltung der Verbote ist, werden regelmäßig Kontr ollen durch das Ordnungsamt und die 
Polizei durchgeführt. Es wird nach Möglichkeiten de r Automatisierung  unter Einhaltung 
datenschutzrechtlicher Aspekte gesucht. Ein erster Aufstellort für eine solche automatisierte 
Kontrolle könnte die Kreuzung Heinrichstraße / Wilh elminenstraße sein. So sollen 
beispielsweise In Kombination mit Projekten der „Di gitalen Stadt Darmstadt“ und ggf. weiteren 
Partnern Modellversuche angestoßen werden, um das L KW-Durchfahrtsverbot automatisiert in 
der gesamten Innenstadt zu überwachen.  
5.  Fahrbahn- und Gleissanierungen  
5.1.  Sanierungen schadhafter Fahrbahnbeläge 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt verf olgt seit einigen Jahren systematisch die 
Sanierung  von Straßen durch eine zielgerichtete Bereitstellu ng von Haushaltsgeldern, so 
werden beispielweise allein in 2018 durch das Straß enverkehrs- und Tiefbauamt insgesamt 35 
Maßnahmen zur Fahrbahndeckenerneuerung  durchgeführt. Bei 17 dieser Einzelmaßnahmen 
handelt es sich um kleinflächige Erneuerungen (unte r 1000 m 2), bei weiteren 18 Maßnahmen 
werden hingegen großflächige Sanierungen der Fahrbahndecken durchgeführt.  
Über Fahrbahndeckenerneuerung hinausgehende grundhafte Ausbauten  bzw. Instand-
setzungen sind in den Jahren 2018 und 2019 voraussi chtlich in sieben Straßenabschnitten zur 
Umsetzung geplant (Lindenhofstraße / Teichhausstraß e; Pfnorstraße; Zimmerstraße, Nieder-
Ramstädter-Straße zw. Lichtwiesenweg und Böllenfall torweg, Waldstraße, Jägertorstraße von 
Parkstraße bis Kranichsteiner Straße, Helfmannstraße). 
Da die Sanierung und der grundhafte Ausbau von scha dhaften Fahrbahnecken sehr effektiv im 
Hinblick auf den Lärmschutz sind, werden diese Maßn ahmen eine deutliche Lärmminderung 
bewirken.

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5.2.  Einsatz lärmmindernder Asphalte 
Werden auf Autobahnen mit großem Erfolg sogenannte offenporige Asphalte (OPA) eingesetzt, 
so werden in innerstädtischen Bereichen aufgrund de r Entwässerungssituation lärmtechnisch 
optimierte Asphaltdeckschichten wie „LOA 5-D“  nach dem Düsseldorfer Vorbild verwendet. 
Beim Einsatz von LOA 5-D ist die Lärmminderungswirk ung mit ca. 3 dB(A) bei 
Geschwindigkeiten von 50 km/h zwar weniger eindruck svoll wie auf Autobahnen, da der 
Einsatz von lärmmindernden Asphalten jedoch mit nur  geringem finanziellem Mehraufwand 
gegenüber normalen Asphalten realisierbar ist, ist der Nutzen höher einzuschätzen als die 
zusätzlichen Kosten, sofern die Nutzungsdauer diese r lärmmindernden Beläge nicht wesentlich 
geringer als bei konventionellen Asphalten ist.  
Im Jahr 2011 wurden in Darmstadt bereits zwei Strec kenabschnitte mit lärmmindernden 
Asphaltbelägen im Rahmen des Bundeskonjunkturprogramms II als Teststrecken hergestellt: 
- Haardtring zwischen Scheppallee und Holzhofallee 
- Heinrichstraße zwischen Gervinusstraße und Heidenreichstraße 
Sofern die Erfahrungen mit den testweise ausgebrach ten Belägen positiv bewertet werden, vor 
allem im Hinblick auf die Haltbarkeit der Beläge, s oll in Zukunft grundsätzlich die Möglichkeit 
des Einbaus lärmmindernder Asphalte bei grundhaften Sanierungen geprüft werden.  
5.3.  Modernisierung von Gleisanlagen und weitere Maßnahm en der HEAGmobilo/ 
Stadt Darmstadt 
Die Verlegung von Straßenbahngleisen in lärmreduzie rende Gleiskörper wurde mit dem Bau 
von Grüngleisen  für die Straßenbahn in Eberstadt auf einer Länge v on ca. 2 km in der 
Heidelberger Landstraße umgesetzt. Grüngleise solle n - wo immer möglich und sinnvoll - 
eingesetzt werden, da deutliche Lärmminderungen im Vergleich zu Schottergleisen möglich 
sind. Darüber hinaus sind synergistische Effekte mi t Luftreinhaltung, Mikroklima und 
Regenwasserrückhaltung zu erwarten. Die Sanierung d er Gleise und die barrierefreie 
Umgestaltung der Haltestellen im Bereich Willy-Bran dt-Platz, Bismarckstraße und Frankfurter 
Straße im sogenannten „DAVIA“ Projekt  ist geplant. Zur Reduzierung von Erschütterungen i st 
in der Frankfurter Straße der Einsatz eines elastis ch gelagerten Oberbausystems vorgesehen. 
Zusätzlich vergrößert sich der Abstand zwischen Hausfassaden und Gleiskörpern.  
Eine weitere Gleissanierung steht für 2020 ff entla ng der Linie 3 in Bessungen an. Im Rahmen 
dieser Sanierung ist geplant die Gleisanlage, bei g leicher Lage im Straßenraum, komplett zu 
erneuern. Dabei wird als Oberflächenmaterial Asphal t anstatt Pflaster verwendet, dies sorgt für 
eine zusätzliche Lärmminderung. 
Bus- und Straßenbahnfahrerinnen und Fahrer werden i m Rahmen von regelmäßigen 
Schulungen  darin aus- und weitergebildet energiesparend zu fa hren. Diese Fahrweise führt 
auch zu lärmreduziertem Fahren. 
Als weitere Innovation wird seit Januar 2018 ein ne uer Arbeitswagen  im Streckennetz der 
HEAGmobilo zum Schleifen der Gleise eingesetzt. Dur ch das regelmäßige Schleifen der Gleise 
mit dem Arbeitswagen können zukünftig vorhandene Ri ffelungen auf den Gleisen möglichst 
schnell behoben werden, damit sich das Fahrgeräusch  der Straßenbahnen im laufenden 
Betrieb nicht erhöht. 
6.  Optimierung Lichtsignalsteuerung 
Seit Anfang 2018 ist ein neuer Verkehrsrechner  in Betrieb, welcher diverse neue Möglichkeiten 
zur Lenkung und Steuerung des Verkehrs bietet. Aktu ell sind stadtweit 147 Lichtsignalanlagen 
(LSA) aufgeschaltet, deren Koordinierung nun überpr üft wird. Nach erfolgter Aufschaltung aller 
LSA soll die Datenkonsistenz im Rechner und die kor rekte Versorgung der Anlagen im System

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überprüft werden. Weitere Schritte sind streckenbez ogene Überprüfungen von 
Koordinierungen  der LSA. Aktuell wurden 22 koordinierte Strecken i m Stadtgebiet erfasst und 
in den Verkehrsrechner als Datensätze implementiert . Die nun zu erfolgende Optimierung 
dieser Strecken ist ein iterativer Prozess und wird  sukzessive in den Jahren 2018 und 2019 
erfolgen. 
Darüber hinaus erfolgt über ein in 2017 entwickelte s Qualitätsmanagement  ab 2018 im 
Bereich Darmstadt Mitte & Süd eine Überprüfung alle r LSA, in den Folgejahren sollen weitere 
Bezirke bearbeitet werden. Ziel ist die Verkehrsste uerung der einzelnen Knoten zu analysieren 
und gegebenenfalls zu optimieren. Auch das geplante  Zusammenführen des Verkehrsrechners 
der HEAGmobilo mit dem Verkehrsrechner der Stadt zu  einer „Koordinierten Leitstelle“  ist 
nun umsetzbar und dient der optimalen Abstimmung vo n ÖPNV und Individualverkehren im 
gemeinsamen Verkehrsraum. Im Rahmen der „Digitalen Stadt Darmstadt“ ist weiterhin ein 
Projekt beantragt, welches mittels eines erweiterte n Sensornetzes, durchschnittliche 
Reisezeiten pro Streckenabschnitt erfasst. Auch kön nen Netzzusammenhänge besser erfasst 
und verstanden werden, womit wiederum die Effektivi tät unterschiedlicher 
Verkehrssteuerungen und Programme validiert werden kann. 
7.  Förderung der E-Mobilität 
Im Stadtverkehr, vor allem beim Anfahren von Automo bilen an beispielsweise Ampeln, ist der 
konventionelle Verbrennungsmotor der Hauptemittent von Schall (Lärm). Die Rollgeräusche der 
Bereifung und weitere Schallquellen wie das aerodyn amische Geräusch sind in diesem Fall 
nachrangig. Die Förderung von E-Mobilität  kann daher eine mindernde Auswirkung auf die 
Lärmbelastung in stark befahrenen innerstädtischen Straßen haben, da das Antriebsgeräusch 
von Elektromotoren um ein vielfaches leiser als das  von Verbrennungsmotoren ist. Bis Ende 
2017 wurden zur Förderung der E-Mobilität in Zusamm enarbeit mit der ENTEGA insgesamt 27 
Ladesäulen  für E-Automobile in Darmstadt in Betrieb genommen,  weitere Ladesäulen und 
erste Schnellladesäulen folgen. Ein aktuell im Rahm en eines Förderprojektes zu erstellendes 
„Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“  wird nach Fertigstellung ebenfalls umgesetzt. 
8.  Begrünung 
Dach- und Fassadenbegrünungen  können zur Lärmminderung beitragen. Gerade in dich t 
bebauten Stadtquartieren wie der Mollerstadt, aber auch in weiteren Stadtgebieten 
Darmstadts, in welchen bisher wenig Durchgrünung de s Straßenraumes vorhanden ist, können 
Dach- und Fassadenbegrünungen einen wertvollen Beit rag leisten und ihre umfangreichen 
synergistischen Potentiale  zur Geltung bringen. So sind Fassadenbegrünungen a ls 
Kernelemente der durchgrünten Straßenraumgestaltung  in geschlossenen Straßenräumen 
nicht nur in der Lage deutlich den Straßenlärm zu m indern, da entstehender Schall von einer 
begrünten Fassade wesentlich schwächer reflektiert wird und Mehrfachreflexionen  vermieden 
werden, sondern auch die positiven Auswirkungen auf  Feinstaub-, CO 2-Belastung sowie das 
Mikroklima sind wohl bekannt und gut dokumentiert. 
Aktuell werden in der Mollerstadt, im Zuge eines in tegrierten Quartierskonzeptes zur 
energetischen Stadtsanierung, auch nachträgliche Da ch- und Fassadenbegrünungen gefördert. 
Hierzu wurden und werden Bürgerinnen und Bürger zu verschiedenen 
Informationsveranstaltungen eingeladen und umfangre ich über Potentiale, Möglichkeiten und 
Förderprogramme informiert. Es ist beabsichtigt die ses Programm in den nächsten Jahren auf 
das Fördergebiet Pallaswiesenviertel / Mornewegvier tel sowie auf das Stadtumbaugebiet ISEK 
(Integriertes Stadtentwicklungskonzept) Kapellplatz / Woogsviertel / Ostbahnhof auszudehnen.  
Begrünte Lärmschutzwände , die bereits im Handel vielfältig angeboten werden , sind bereits 
vor dem Einbau bepflanzt und lassen sich mit gering em Raumbedarf aufstellen. Sie nutzen die 
positiven Aspekte der Fassadenbegrünung und können eine wichtige Rolle beim Lärmschutz

Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur  
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einnehmen, da sie eine hervorragende lärmmindernde Wirkung besitzen. Denkbar sind 
aufgrund ihres geringen Platzbedarfes insbesondere Einsatzorte, wo andere Begrünungs- und 
Schallschutzmaßnahmen nicht möglich sind, aber notw endig wären. Derartige 
Straßenabschnitte und Einsatzorte sollen systematisch gesucht und geprüft werden. 
9.  Ruhige Gebiete 
Ein durch das Regierungspräsidium Darmstadt gewünsc htes Novum der Lärmaktionspläne ist 
die Benennung „Ruhiger Gebiete“  in Darmstadt, deren Erhalt das Vorsorgeprinzip der  EU-
Umgebungsrichtlinie erfüllen würde. Bürgerinnen und  Bürger, die in ihrem Arbeits- oder 
Wohnumfeld hohen Lärmbelastungen ausgesetzt sind, s ollen die Möglichkeit haben, ruhige 
Gebiete in ihrer Umgebung aufsuchen zu können. Ziel  dieser „Ruhigen Gebiete“ soll es sein, 
auch in Ballungsräumen vorhandene, verhältnismäßig ruhige Gebiete, wie großzügige 
Grünanlagen, gegen die Zunahme von Lärm zu schützen . Bei Ausweisung solcher Gebiete 
durch das Regierungspräsidium Darmstadt müsste die Stadt Darmstadt gemeinsam 
erarbeitete Strategien im Rahmen ihrer Möglichkeiten umsetzen.  
Da es keine verbindlichen Vorgaben für die Auswahlk riterien „Ruhiger Gebiete“ gibt, hat die 
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschut z (LAI) grobe Orientierungswerte zu 
Größe und höchsten zulässigen Lärmpegeln derartiger  Gebieten herausgegeben. So werden für 
Ballungsräume vor allem ruhige Landschaftsräume, di e einen erlebbaren Naturraum  bilden, 
empfohlen. Diese sollten im Idealfall etwa 4 km 2 Gebietsgröße umfassen, der überwiegende 
Teil des Gebietes sollte eine Lärmbelastung Lden ≤ 50 dB(A) aufweisen. Mögliche Beispiele 
solcher ruhigen Landschaftsräume wären: Rosenhöhe, Bürgerpark, Oberfeld, Ostwald, 
Fasanerie, Darmbachaue, Landschaftsschutzgebiet Pri nzenberg sowie das „Messeler 
Hügelland“. 
Darüber hinaus können auch kleinere innerstädtische Erholungsflächen  für die Ausweisung 
eines „Ruhigen Gebietes“ in Betracht gezogen werden , wenn diese deutlich ruhiger als die sie 
umgebenden Bereiche sind. Dadurch können der Bevölk erung wohnumfeldnahe „Ruhige 
Gebiete“ angeboten werden. Mögliche ruhige innerstä dtische Flächen wären: Herrengarten, 
Orangerie, Bürgerpark, Alter Friedhof oder Waldfrie dhof, auch wenn diese deutlich kleiner als 
4 km 
2 sind. 
10.  Weitere Maßnahmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
10.1.  Verkehrsfluss, Kreisverkehre 
Die Ergebnisse eines Screening der Knotenpunkte auf  Kreisverkehrseignung werden sukzessive 
umgesetzt. Zuletzt wurden Kreisverkehre  an den Knotenpunkten: Jahnstraße / Klappacher 
Straße (Bessungen) und Heidelberger Landstraße / Re uterallee (Eberstadt) realisiert. Zur 
weiteren Umsetzung sind die Knotenpunkte: Pallaswie senstraße / Mainzer Straße; 
Pallaswiesestraße / Pfnorrstraße und Michaelisstraße / Bunsenstraße vorgesehen. 
10.2.  Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A 5  
Im Rahmen einer Überprüfung der Lärmsituation durch  das Hessisches Ministerium für 
Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) im Jahr 2015 wurde 
angeordnet, auf der A5 im Bereich der „Siedlung Tann“ die zulässige Höchstgeschwindigkeit 
aus Gründen des Lärmschutzes auf 100 km/h während d er Nachtzeit zu begrenzen, obwohl für 
den betreffenden Streckenabschnitt nur eine Pegelmi nderung von aufgerundet 1 dB(A) in der 
Nacht ermittelt wurde.  
Bei der Entscheidung über die Anordnung stellte auc h eine geringfügige (weitere) Absenkung 
des Beurteilungspegels im Bereich von 1 dB(A) eine Verbesserung der Lärmsituation der 
Anwohner dar, ist aber gekoppelt mit der Berücksich tigung der Verhältnismäßigkeit der

Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur  
Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt 
9 
 
Maßnahme unter Vorbehalt des Umbau des Darmstädter Kreuzes mit möglicher Lärmschutz 
für den Bereich der „Siedlung Tann“. Dieser wurde n icht im geforderten Maße umgesetzt, 
weswegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufrechter halten werden soll. Weiterhin ist zu 
prüfen, ob auch in weiteren Abschnitten der A5 (Ebe rstadt) eine Geschwindigkeitsbegrenzung 
unter den gleichen Voraussetzungen wie auf Höhe der Siedlung Tann erfolgen kann.  
10.3.  Öffentlichkeitsarbeit 
Aus den Erfahrungen im Umgang mit der Umsetzung der  Maßnahmen der Vergangenheit wird 
eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit  als essentiell betrachtet. Dazu sollen die entspre chenden 
zu beteiligenden Fachbehörden ihren jeweiligen fach spezifischen Beitrag leisten. Themen wie 
lärmarme Bereifung oder das Werben für den Autoverz icht, Dach- und Fassadenbegrünung, 
Umstieg auf den Umweltverbund und viele weitere Ini tiativen erfolgen bereits aus Gründen der 
Luftreinhaltung, Biodiversität, Umweltbildung u.a..  Bestrebungen, diese Öffentlichkeitsarbeit 
auch im Sinne einer Sensibilisierung für Lärmschutz  zu nutzen, sollen weiter verfolgt werden. 
11.  Evaluation  
Zur Evaluation und kontinuierlichen Weiterentwicklu ng des Lärmschutzes, soll innerhalb der 
Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter F ederführung des Umweltamtes ein 
Lenkungskreis etabliert werden, welcher die Aktivit äten der verschiedenen Arbeitsgruppen und 
Arbeitsschwerpunkte bündelt.

2018/0128

5012 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.04.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat V an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat III  
Amt: Umweltamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0128 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle:  056-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5610-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Lärmaktionsplan der 3. Runde; Teilplan  Straßenverkehr" (für den Regierungsbezirk 
Darmstadt) 
hier: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 19.04.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt bezüglich der Aufstellung des 
Lärmaktionsplanes nach § 47d Bundes -Immissionsschutzgesetz - Teilplan Straßenverkehr  - 
wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen:  Stellungnahme Lärmaktionsplan  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.04.2018: 
 
Lärm ist eine ernstzunehmende Umweltbelastung und gerade in Ballungszentren, wie der 
Metropolregion Rhein-Main, eine nicht zu unterschätzende Belastung für die Bevölkerung. Vor 
allem in verkehrsbelasteten Innenstadtbereichen ist Verkehrslärm nicht nur lästig, sondern 
auch potentiell gesundheitsschädlich. 
  
Der dritte Lärmaktionsplan birgt daher die Chance, Darmstadt trotz steigender Einwohner- und 
Arbeitsplatzzahlen und damit weiter zunehmendem Verkehrsaufkommen, ruhiger zu machen.  
Die Aufgabe „Aufstellung des Lärmaktionsplans“ ist auf die Regierungspräsidien übertragen. 
Unter dem Begriff der Lärmaktionsplanung ist ein Maßnahmenbündel aus planerischen und 
gestalterischen Maßnahmen zu verstehen, welches eine wirksame Lärmminderung für die vom 
Straßenverkehrslärm stark betroffenen Bereichen erreichen soll. 
  
Es können planerische und technische Lösungen zur Lärmminderung (bspw. 
Straßensanierungen, Tempo-30 Zonen) ergriffen werden, aber auch die Stärkung des 
Umweltverbundes mit umweltfreundlichen und lärmarmen Verkehrsmitteln wie dem Fahrrad ist 
eine von der Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgte Strategie in der Lärmaktionsplanung. 
 
Zur Umsetzung der EU-Umgebungsrichtlinie aus dem Jahr 2002 hat die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt als Baulastträger die Pflicht, Verkehrsdaten (aus Verkehrszählungen und mittels 
Verkehrsmodell berechneten Verkehrszahlen) zu ermitteln und Lärmwerte bereitzustellen, die 
u.a. auch ein wichtiges Instrument für die zukünftige Stadtplanung sind. 
  
Nach den Vorschriften der §§ 47 a ff. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wurden in 
den Jahren 2010 und 2015 hierfür nach RLS90 Lärmkartierungen vorgenommen, eine 
Aktualisierung erfolgt 2018. Mit Magistratsbeschluss Nr. 381 (Vorlage 2007/0304) ist die 
Vorgehensweise zur Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zustimmend zur Kenntnis genommen worden.  
 
Lärmkarten liegen in georeferenzierter Form für den Straßenverkehr und Schienenverkehr vor 
(Unter: https://stadtatlas.darmstadt.de/laerm.html öffentlich einsehbar).  
 
In der dritten Runde der Lärmaktionsplanung für den Regierungsbezirk Darmstadt sollen die 
Maßnahmen der ersten und zweiten Runde der Lärmaktionsplanung weiterentwickelt werden. 
Im Rahmen der ersten und zweiten Lärmaktionsplanung wurden bereits eine Vielzahl an 
Straßensanierungen und straßenverkehrlichen Anordnungen als Lärmsanierungsmaßnahmen 
umgesetzt. Auch die Tempo-30 Anordnungen nachts in der Frankfurter Straße, der 
Heinrichstraße und auf dem Cityring im Bereich der Stadtkirche sind Maßnahmen aus den 
ersten Lärmaktionsplänen. 
  
Neu, durch das Regierungspräsidium Darmstadt priorisiert, ist die Ausweisung sogenannter 
„Ruhiger Gebiete“ in Darmstadt, deren Erhalt das Vorsorgeprinzip der EU-Umgebungsrichtlinie 
erfüllen soll. Bei Ausweisung solcher Gebiete durch das Regierungspräsidium wird die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemeinsam erarbeitete Strategien im Rahmen ihrer 
Möglichkeiten umsetzen. 
 
Die vorliegende Magistratsvorlage beinhaltet als Anlage die Stellungnahme der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, welche dem Regierungspräsidium Darmstadt im Rahmen der 
ersten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt werden soll. In der Stellungnahme werden bereits 
erfolgreich umgesetzte lärmmindernde Maßnahmen, aber auch geplante, weiterführende 
Lärmminderungsmaßnahmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgeführt.

- 4 - 
 
Darmstadt, 19.04.2018 
V/HB 
 
Dezernat I  Dezernat II  Dezernat III   Dezernat V 
 
 
 
Jochen Partsch Rafael Reißer  Dr. Barbara Boczek  Babara Akdeniz 
Oberbürgermeister Bürgermeister  Stadträtin   Stadträtin

anlage 4

225 Zeichen

Punkt 38: Lärmaktionsplan der 3. Runde; Teilplan Straßenverkehr" (für den Regierungsbezirk 
Darmstadt) 
hier: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2018/0128) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 5

1327 Zeichen

Punkt 46: Lärmaktionsplan der 3. Runde; Teilplan Straßenverkehr" (für den Regierungsbezirk 
Darmstadt) 
hier: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2018/0128) 
 
Der Magistrat weist auf folgende Ergänzung des Lärmaktionsplans hin: 
„Kreisverkehre können zur Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeit, zu einer 
verbesserten Verkehrssicherheit mit weniger Unfällen und Personenschäden sowie zu 
einem verbesserten Verkehrsfluss und dadurch zu einer Minderung des 
Verkehrslärms durch weniger Anfahren und Abbremsen beitragen. Darüber hinaus 
können Wartezeiten und Kraftstoffverbrauch reduziert werden und entstehende, 
beziehungsweise freiwerdende Flächen können genutzt werden, um den 
Grünflächenanteil im Verkehrsraum zu erhöhen. Daher werden die Ergebnisse ei nes 
Bewertung aller Knotenpunkte im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf 
Kreisverkehrseignung sukzessive umgesetzt. Zuletzt wurden Kreisverkehre an den 
Knotenpunkten: Jahnstraße / Klappacher Straße (Bessungen) und Heidelberger 
Landstraße / Reuterallee (Eberstadt) realisiert. Zur weiteren Umsetzung sind die 
Knotenpunkte: Pallaswiesenstraße / Mainzer Straße; Pallaswiesestraße / 
Pfnorrstraße und Michaelisstraße / Bunsenstraße vorgesehen." 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

anlage 3

244 Zeichen

Punkt 13: Lärmaktionsplan der 3. Runde; Teilplan Straßenverkehr" (für den Regierungsbezirk 
Darmstadt) 
hier: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2018/0128) 
- Kenntnisnahme – 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 2

5188 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.04.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat III  
Amt: Umweltamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I II  
III 61 
V 56 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0128 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
171 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5610-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Lärmaktionsplan der 3. Runde; Teilplan  Straßenverkehr" (für den Regierungsbezirk 
Darmstadt) 
hier: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 19.04.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt bezüglich der Aufstellung des 
Lärmaktionsplanes nach § 47d Bundes -Immissionsschutzgesetz - Teilplan Straßenverkehr - wird 
zur Kenntnis genommen. 
 
 
Anlagen:  Stellungnahme Lärmaktionsplan  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 09.05.2018 
 
Die Fachdezernentin erklärt, dass die Maßnahme „Lärmverminderung durch Kreisverkehr“ 
aufgenommen wird. 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.04.2018: 
 
Lärm ist eine ernstzunehmende Umweltbelastung und gerade in Ballungszentren, wie der 
Metropolregion Rhein-Main, eine nicht zu unterschätzende Belastung für die Bevölkerung. Vor 
allem in verkehrsbelasteten Innenstadtbereichen ist Verkehrslärm nicht nur lästig, sondern 
auch potentiell gesundheitsschädlich. 
  
Der dritte Lärmaktionsplan birgt daher die Chance, Darmstadt trotz steigender Einwohner- und 
Arbeitsplatzzahlen und damit weiter zunehmendem Verkehrsaufkommen, ruhiger zu machen.  
Die Aufgabe „Aufstellung des Lärmaktionsplans“ ist auf die Regierungspräsidien übertragen. 
Unter dem Begriff der Lärmaktionsplanung ist ein Maßnahmenbündel aus planerischen und 
gestalterischen Maßnahmen zu verstehen, welches eine wirksame Lärmminderung für die vom 
Straßenverkehrslärm stark betroffenen Bereichen erreichen soll. 
  
Es können planerische und technische Lösungen zur Lärmminderung (bspw. 
Straßensanierungen, Tempo-30 Zonen) ergriffen werden, aber auch die Stärkung des 
Umweltverbundes mit umweltfreundlichen und lärmarmen Verkehrsmitteln wie dem Fahrrad ist 
eine von der Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgte Strategie in der Lärmaktionsplanung. 
 
Zur Umsetzung der EU-Umgebungsrichtlinie aus dem Jahr 2002 hat die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt als Baulastträger die Pflicht, Verkehrsdaten (aus Verkehrszählungen und mittels 
Verkehrsmodell berechneten Verkehrszahlen) zu ermitteln und Lärmwerte bereitzustellen, die 
u.a. auch ein wichtiges Instrument für die zukünftige Stadtplanung sind. 
  
Nach den Vorschriften der §§ 47 a ff. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wurden in 
den Jahren 2010 und 2015 hierfür nach RLS90 Lärmkartierungen vorgenommen, eine 
Aktualisierung erfolgt 2018. Mit Magistratsbeschluss Nr. 381 (Vorlage 2007/0304) ist die 
Vorgehensweise zur Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zustimmend zur Kenntnis genommen worden.  
 
Lärmkarten liegen in georeferenzierter Form für den Straßenverkehr und Schienenverkehr vor 
(Unter: https://stadtatlas.darmstadt.de/laerm.html öffentlich einsehbar).  
 
In der dritten Runde der Lärmaktionsplanung für den Regierungsbezirk Darmstadt sollen die 
Maßnahmen der ersten und zweiten Runde der Lärmaktionsplanung weiterentwickelt werden. 
Im Rahmen der ersten und zweiten Lärmaktionsplanung wurden bereits eine Vielzahl an 
Straßensanierungen und straßenverkehrlichen Anordnungen als Lärmsanierungsmaßnahmen 
umgesetzt. Auch die Tempo-30 Anordnungen nachts in der Frankfurter Straße, der 
Heinrichstraße und auf dem Cityring im Bereich der Stadtkirche sind Maßnahmen aus den 
ersten Lärmaktionsplänen. 
  
Neu, durch das Regierungspräsidium Darmstadt priorisiert, ist die Ausweisung sogenannter 
„Ruhiger Gebiete“ in Darmstadt, deren Erhalt das Vorsorgeprinzip der EU-Umgebungsrichtlinie 
erfüllen soll. Bei Ausweisung solcher Gebiete durch das Regierungspräsidium wird die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemeinsam erarbeitete Strategien im Rahmen ihrer 
Möglichkeiten umsetzen. 
 
Die vorliegende Magistratsvorlage beinhaltet als Anlage die Stellungnahme der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, welche dem Regierungspräsidium Darmstadt im Rahmen der 
ersten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt werden soll. In der Stellungnahme werden bereits

erfolgreich umgesetzte lärmmindernde Maßnahmen, aber auch geplante, weiterführende 
Lärmminderungsmaßnahmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgeführt.  
 
Darmstadt, 19.04.2018 
V/HB 
 
Dezernat I  Dezernat II  Dezernat III   Dezernat V 
 
 
 
Jochen Partsch Rafael Reißer  Dr. Barbara Boczek  Babara Akdeniz 
Oberbürgermeister Bürgermeister  Stadträtin   Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 13
TOP 171
TOP 38
TOP 46 zur Kenntnis

Orte (36)

  • Wilhelminenstraße
  • Heinrich-Fuhr-Straße
  • Heidelberger Straße
  • Frankfurter Straße
  • Kasinostraße
  • Heinrichstraße
  • Rheinstraße
  • Grafenstraße
  • Lindenhofstraße
  • Pfnorstraße
  • Zimmerstraße
  • Jägertorstraße
  • Parkstraße
  • Kranichsteiner Straße
  • Helfmannstraße
  • Heidelberger Landstraße
  • Bismarckstraße
  • Jahnstraße
  • Mainzer Straße
  • Bunsenstraße
  • Klappacher Straße
  • Reuterallee
  • Pallaswiesenstraße
  • Haardtring
  • Kapellplatz
  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Heidenreichstraße
  • Michaelisstraße
  • Kirchstraße
  • Kaplaneigasse
  • Lichtwiesenweg
  • Holzhofallee
  • Gervinusstraße
  • Rhönring
  • Karlstraße
  • Waldstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0128
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.04.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00