2018/0128
Lärmaktionsplan der 3. Runde; Teilplan Straßenverkehr' (für den Regierungsbezirk Darmstadt) hier: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
31728 Zeichen
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt 1 Als Grundlage für die Lärmaktionsplanung werden unt er anderem der bestehende Verkehrsentwicklungsplan , das im Rahmen des „Masterplans 2030+ ////Darmstad t weiterdenken“ zu entwickelnde Mobilitätskonzept 2030+ sowie der im Zuge des Sonderprogrammes „Saubere Luft 2017-2020“ der Bunde sregierung bis Sommer 2018 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erstellende Green-City-Masterplan herangezogen. So hat beispielsweise der Green-City-Masterplan Dar mstadt zwar in erster Linie die kurzfristige Reduktion von Stickoxiden im Stadtgebiet zum Ziel, wird aber auch darüber hinaus zur Lärmminderung beitragen, da es das Ziel ist, eine Verkehrswende zu erreichen, indem für Maßnahmen aus den Bereichen Digitalisierung des Ver kehrs, Vernetzung im ÖPNV, Radverkehr, Elektrifizierung des Verkehrs und Urban e Logistik eine Strategie zur Umsetzung bis 2020 entwickelt wird. Zukünftig werden folgende Schwerpunktthemen verfolg t, welche für eine deutliche Lärmminderung in den belasteten Bereichen der Wisse nschaftsstadt Darmstadt sorgen werden: 1. Stärkung des Umweltverbundes 2. Reduktion des motorisierten Individualverkehrs 3. Tempolimits und Kontrollen 4. LKW-Fahrverbote 5. Fahrbahn- und Gleissanierungen 6. Optimierung von Lichtsignalanlagen (LSA) 7. Förderung der E-Mobilität 8. Begrünung 9. Ruhige Gebiete 10. Weitere Maßnahmen 11. Evaluation Für den Lärmaktionsplan; Teilplan-Hauptverkehrsstra ßen der dritten Stufe werden von Seiten der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Einzelnen folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 1. Stärkung des Umweltverbundes Neben der Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs we rden weitere Maßnahmen, die einer Verkehrswende dienlich sind, systematisch umgesetzt . Ansätze wie die Mobilitätszentrale in der Lincoln-Siedlung, die frühzeitig auf das Nutzer -Verhalten im Neubaugebiet Einfluss nimmt, werden als vorbildlich bewertet und auch in anderen Stadtteilen zur Umsetzung angestrebt. 1.1. Konzept zum Ausbau von Mobilitätsstationen Mobilitätsstationen werden als Verknüpfungspunkte im Verkehrsnetz zwis chen ÖPNV, Car- Sharing und Mietstationen, Radsystemen sowie Mitnah memöglichkeiten (Kiss-and Ride, Parken + Mitfahren u.ä.) aufgebaut. Informationen, Prüfung en von Verfügbarkeiten, Buchungen und Bezahlungen sollen auf elektronischem Weg über das Internet bzw. die Nutzung einer Mobilitäts-App möglich sein. Hierbei ist eine regio nale oder überörtliche Lösung einer lokalen Lösung vorzuziehen. Aktuell befinden sich mehrere Standorte im Stadtgebiet in der Prüfung. 1.2. Ausbau Straßenbahnnetz Der Ausbau und Neubau von durchgängigen Straßenbahnen bis in den sogenannten „Ostkreis“ (Darmstadt-Dieburg) sowie nach Weiterstadt, in das Wohngebiet Heimstättensiedlung, nach Griesheim und nach Wixhausen werden als essentiell betrachtet, um den Modal Split weiter in Richtung Umweltverbund zu verschieben und so auch i n Bezug auf Verkehrslärm eine Entlastung für die Bevölkerung der Wissenschaftssta dt Darmstadt zu bewirken. Mit derartigen Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt 2 Maßnahmen werden Pendlerströme abgeholt, noch bevor diesen den motorisierten Individualverkehr (MIV) als Verkehrsmittel in die Innenstadt wählen. Die Prüfung der Realisierbarkeit einer Straßenbahntrasse in den „Ostkreis“ nach Roßdorf und Groß-Zimmern gemeinsam mit dem Landkreis Darmstadt- Dieburg wurde bereits Ende 2016 abgeschlossen. Die Nutzen-Kosten-Rechnung (NKU) erg ab jedoch einen Wert, der eine Förderfähigkeit und damit die Realisation des Vorha bens - nach derzeitig gültigen Bewertungskriterien - nicht ermöglicht. Diese Bewer tungskriterien werden jedoch als nicht mehr zeitgemäß erachtet. Durch die Wissenschaftssta dt Darmstadt wird daher in verschiedenen Gremien eine kritische Diskussion die ser Bewertungskriterien angeregt. Aktuell wird parallel eine weitere Machbarkeitsuntersuchung bezüglich der Straßenbahnanbindung des Landkreis Darmstadt-Dieburg durchgeführt, eine Umsetzung könnte frühestens 2023 erfolgen. Ein weiterer, aktuell durch das Stadtplanungsamt un tersuchter Baustein, um Pendler- und Touristenströme bereits am Rande der Wissenschaftss tadt Darmstadt auf den ÖPNV zu verlagern, ist die Einrichtung eines Mobilitätspunktes in der Nähe der Bundesstraße 26 im Osten Darmstadts. Geplant ist neben einer Mobilität sstation mit Call-A-Bike- und E-Mietfahrrädern die Einrichtung eines Park & Ride Parkhauses sowie eines Busbahnhofes für Reisebusse (Tourismus Mathildenhöhe). Es ist ferner beabsichtigt, den geplanten Mobilitätspunkt mittels einer Straßenbahn in Richtu ng Innenstadt anzubinden, welche später evtl. in den Ostkreis fortgesetzt werden könnte, um die Innenstadt vom motorisieren Individualverkehr (MIV) zu entlasten und den Verkeh rslärm mindern. Für eine Straßenbahn nach Weiterstadt wird derzeit eine Machbarkeitsunte rsuchung durchgeführt, mit dem Ziel zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine S traßenbahnverbindung zwischen Darmstadt und Weiterstadt wirtschaftlich und verkeh rlich sinnvoll sowie städtebaulich hochwertig umsetzbar ist. Eine neue Straßenbahnstrecke, die „Lichtwiesenbahn“ , soll ab 2019 gebaut werden. Ziel ist die Fertigstellung bis Ende 2020. Die neue Linie 2 wird den Campus Lichtwiese über die Innenstadt mit dem Hauptbahnhof direkt verbinden un d soll so die innerstädtischen Buslinien (K & KU) entlasten. Hierdurch sollen mehr Studentin nen und Studenten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TU Darmstadt zum Umstieg auf de n ÖPNV bewegt werden. Verkehrsprognosen gehen von etwa 8700 Fahrgästen tä glich im Jahr 2020 aus. Insbesondere das im Darmstädter Osten gelegene Woogsviertel wird so auch von Verkehrslärm durch aktuell sehr häufige Busfahrten entlastet. Darüber hinaus soll auch die bestehende innerstädti sche Straßenbahnlinie 3 in die Konversionsfläche der ehemaligen „Cambrai-Fritsch / Jefferson Kaserne“ verlängert werden um, analog zur Lincoln-Siedlung, ein weiteres autoreduziertes Quartier entwickeln zu können. 1.3. Förderung des Radverkehrs Innerhalb der Förderung der Nahmobilität und des ÖP NV können das Fahrrad, das Lastenrad und weiterhin das E-Fahrrad Verkehre übernehmen, die sich emissionsfrei auf einen Radius von mehreren Kilometern erstrecken. Insbesondere für St udierende der Hochschulen, der technischen Universität sowie in den innenstadtnah angesiedelten Bereichen von Handel, Dienstleistung und Verwaltung besteht ein großes Potenzial. Das in Darmstadt vorhandene Call-A-Bike Mietsystem ist sehr erfolgreich und wird gut angenommen, was die hohe Zahl an Entleihungen und g efahrener Kilometer belegen. Bestehende Radvermietsysteme sollen gesteuert ausge baut und weiter ergänzt werden um Lücken zu schließen und um den Umweltverbund zu stä rken. Geplant ist der Aufbau von zehn weiteren innerstädtischen Stationen als Infrastrukt ur. Zusätzlich zum bestehenden Fahrradverleihsystem werden seit März 2018 im Rahme n des Förderprojektes „Heinerbike“ fünf E-Lastenräder kostenfrei verliehen. Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt 3 Das neu entwickelte Quartier „Lincoln-Siedlung“ wur de nicht nur als autoreduziertes Quartier geplant und errichtet, sondern auch der Radverkehr wurde im Rahmen des Förderprojektes „Lincoln by Bike“ gezielt und umfangreich gefördert. So werden Image kampagnen durchgeführt und Bike & Ride Anlagen sowie komforta ble Fahrradabstellanlagen im Quartier sowie in der Innenstadt und in Eberstadt eingerichtet. Als wichtiger öffentlichkeitswirksamer Baustein des Radwegenetzes kann darüber hinaus auch das Rahmenkonzept Fahrradstraßen aufgeführt werden, in welchen der Radverkehr die dominierende Verkehrsform darstellt. Bereits realis iert wurden drei Fahrradstraßen (Wilhelminenstraße, Heinrich-Fuhr-Straße, Pankratiu sstraße), weitere acht Fahrradstraßen sind geplant und sollen sukzessive in den nächsten Jahren realisiert werden. Der Radwegeneubau und das Schließen von Lücken im Radwegenetz werden ebenfalls weiterverfolgt, mit einem Ausbaukonzept „Fahrradpar ken“ wird das sichere und komfortable Abstellen von Rädern mit einem Schwerpunkt an Schul en und an öffentlichen Gebäuden verbessert. Der Bau eines neuen Radweges von Darmst adt nach Weiterstadt in Zusammenarbeit mit der Stadt Weiterstadt wurde besc hlossen. Der Ausbau der Raddirektverbindungen Darmstadt-Frankfurt (Main) beginnt Ende des Jahres 2018 mit einem ersten Bauabschnitt auf Darmstädter Gemarkung und w ird ein essentieller Baustein für mehr überörtlichen, emissionsfreien und lärmarmen Radverkehr . Für die Fortführung des Radschnellwegs in Richtung Mannheim/Heidelberg (Rhe in-Neckar) wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Green-City-Masterplanerarbeitung und des Masterplan 2030+ Prozesses soll auch die Planung weiterer Ausbaumaßnahmen des Radwe genetzes erfolgen. Weitere Radverkehrsanlagen sollen analog der vorbildhaften Anlage in der Heidelberger Straße realisiert werden. Hier wurde unter Wegnahme von je weils einer Kfz-Spur eine attraktive Radführung ermöglicht, die zur allgemeinen Verkehrs beruhigung beigeträgt. Um die Förderung des Radverkehrs in der Stadt weiter voran zu bringe n, wurde im April die zusätzliche Stelle eines Radverkehrsbeauftragten besetzt und ein neues Sachgebiet für Radmobilität geschaffen. 2. Reduktion des Individualverkehrs 2.1. Entwicklung autoreduzierter Quartiere Die Lincoln-Siedlung ist Modellquartier der Wissens chaftsstadt Darmstadt für autoreduziertes Wohnen. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag zur Re duzierung der Emissionsbelastung infolge des motorisierten Individualverkehrs geleistet. Die geplante Quartiersentwicklung setzt voraus, dass viele Bewohner künftig Verkehrsmittel des Umwe ltverbunds nutzen. Deshalb zielen die Grundzüge des innovativen Mobilitäts- und Erschließ ungskonzeptes der Lincoln-Siedlung darauf ab, durch komfortable und ökonomisch attrakt ive, nachhaltige Mobilitätsangebote den Anteil an privaten Kraftfahrzeugen im Wohngebiet, i m Vergleich zum städtischen Durchschnitt, deutlich zu senken, ohne die Mobilität der Bewohner einzuschränken. Hierzu wird ein Mobilitätskonzept umgesetzt nach dem andere Mobilitätsformen (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr, emissionsarmer Kraftverkehr) sowie Alternativen zum eigenen Auto (Car-Sharing) verstärkt ausgebaut und angeboten werden. Die Grundlagen des Mobilitätskonzepts wurden in § 6 des „Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Konve rsion der Lincoln Siedlung“ („Städtebaulicher Vertrag“) vom 15.12.2015 einschli eßlich Nachtrag vom 31.03.2017 und im „Durchführungsvertrag zur Umsetzung des Städtebauli chen Vertrages zur Konversion der Lincoln-Siedlung vom 02.03.2017“ („Durchführungsver trag“) zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der BVD New Living GmbH &. Co. KG geregelt. Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt 4 2.2. Anpassung der Stellplatzsatzung Ein wesentlicher Baustein des autoreduzierten Wohne ns ist die bewusste und geplante Unterschreitung der in Darmstadt bisher üblichen Stellplatzsatzung von 1,2 Stellplätzen pro Wohneinheit (SP / WE) in Mehrfamilienhäusern. Die W issenschaftsstadt Darmstadt hat für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Lincoln-Sied lung die am 22.10.2016 in Kraft getretene Satzung über die Einschränkung der und de n Verzicht auf die Herstellung von Stellplätzen oder Garagen in der Lincoln-Siedlung ( Einschränkungs- und Verzichtssatzung Lincoln-Siedlung), 1. Änderung, erlassen. Der Stell platzschlüssel beträgt hier daher nur 0,65 SP / WE. Für die zukünftig zu entwickelnde Konversionsfläche „Cambrai-Fritsch / Jefferson-Kaserne“ wird derzeit mit der Aufstellung des Bebauungsplane s für ein weiteres autoreduziertes Quartier begonnen. Auch hier wird der Ansatz eines reduzier ten Stellplatzschlüssels von 0,65 SP / WE verfolgt. Aufbauend auf den Erfahrunge n aus der Lincoln-Siedlung soll das Konzept entsprechend angepasst weiterentwickelt werden. Darüber hinaus befindet sich die allgemein gültige Stellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt derzeit in kompletter Überarbeitung. Ziel ist es generell, die Möglichkeit der Reduzierung des Stellplatzschlüssels zu schaffen, w enn z.B. eine gute ÖPNV-Erschließung vorhanden ist, oder nachhaltige Mobilitätskonzepte nachgewiesen werden. 2.3. Parkraumbewirtschaftung Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in den innerstädtischen Bereichen ist zum einen eine wirkungsvolle „Push“-Maßnahme gegenüber Pendle rn, zum anderen nimmt die Parkraumbewirtschaftung, nach den Erfahrungen ander er Städte, 10-25 % des Parkdrucks aus den Straßen und schafft so Raum für die Förderung von Rad und Fußverkehr sowie Begrünung. Nach der bisherigen Einführung von flächendeckender Parkraumbewirtschaftung, beispielweise im Stadtkern, wurde aktuell Ende 2017 auch die Park raumbewirtschaftung im Kapellplatzviertel eingeführt. In den nächsten Jahr en soll die Parkraumbewirtschaftung systematisch auch in den folgenden Quartieren einge führt werden: Mathildenhöhe (2019); Bessungen Nord (2019); Johannesviertel (2021); Woogsviertel (2022). 3. Tempolimits und Kontrollen 3.1. Tempo 30 Die im letzten Lärmaktionsplan geplante Festlegung einer Tempo 30 Regelung nachts in der Frankfurter Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und der Kreuzung Rhönring / Kasinostraße wurde im Jahr 2016 mit großem Erfolg und Akzeptanz der Anwohnerinnen und Anwohner umgesetzt. Bereits seit mehreren Jahren besteht auc h in der Heinrichstraße eine derartige Regelung. Weiterhin hat die Wissenschaftsstadt Darm stadt in der Karlstraße und Kirchstraße bis Höhe Kaplaneigasse Ende 2017 Tempo 30 nachts au s Lärmschutzgründen eingeführt. Im Bereich des neu gestalteten Eingangsbereichs der Fi rma Merck in der Frankfurter Straße wurde ebenfalls Tempo 30 eingerichtet. Aktuell wird für weitere Straßenabschnitte geprüft, ob die Voraussetzungen zur Einrichtung von Tempo 30 nachts erfüllt sind. Des Weiteren arbeitet die stadtinterne Arbeitsgruppe „Tempo 30“ daran, Straßenabschnitte zu identifizieren, in welchen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Lärmschutzes in Zukunft Tempo 30 eingeführt werden kann. Um in Zukunft nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Schutz sensibler Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Schulen u.a . abschnittsweise Tempo 30 einrichten zu können, wird ein Gesamtkonzept erarbe itet, welches die notwendigen Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt 5 Rahmenbedingungen und Möglichkeiten sowie eine Über sicht über alle potentiellen Tempo 30 Bereiche zum Schutz sensibler Einrichtungen, aufzeigen soll. Weiterhin soll geprüft werden, ob beispielweise im Rahmen eines Pilotprojektes die Einführung von Tempo 30 für die gesamte Innenstadt von Darmstadt möglich ist. 3.2. Geschwindigkeitskontrollen Geschwindigkeitskontrollen werden in lärmbelasteten Straßenabschnitten mit häufigen Geschwindigkeitsübertretungen präferiert. Die Insta llation von weiteren Geschwindigkeits- messgeräten im gesamten Stadtgebiet wurde, wie in den vorherge henden Lärmaktionsplänen angekündigt, fortgeführt, sodass aktuell 13 Geräte montiert sind. Dabei wurden bestimmte Schwerpunkte berücksichtigt wie z.B. die Sicherung von Schulwegen. Die Installation weiterer Geschwindigkeitsmessgerät e zur regelmäßigen Überwachung der Geschwindigkeit, beispielsweise im unteren Abschnit t der Heinrichstraße, erfordert eine Grundsatzentscheidung zugunsten der Geschwindigkeit süberwachung auch ohne Rotlichtüberwachung. Es ist beabsichtigt diese Grun dsatzentscheidung der städtischen Gremien zeitnah herbeizuführen. 4. LKW-Fahrverbote Eine Verschärfung der LKW-Fahrverbote ist 2015 erfolgt, es bestehen folgende Regelungen: - LKW-Nachtfahrverbot von 20 Uhr bis 06 Uhr, - LKW-Fahrverbot auf der mittleren Rheinstraße (ab Kasinostraße bzw. Grafenstraße), - LKW-Durchfahrtsverbotszone in der Innenstadt (Ausnahme von Be-und Entladern) Da für den Erfolg derartiger Maßnahmen die umfassen de Kontrolle entscheidend für die Einhaltung der Verbote ist, werden regelmäßig Kontr ollen durch das Ordnungsamt und die Polizei durchgeführt. Es wird nach Möglichkeiten de r Automatisierung unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Aspekte gesucht. Ein erster Aufstellort für eine solche automatisierte Kontrolle könnte die Kreuzung Heinrichstraße / Wilh elminenstraße sein. So sollen beispielsweise In Kombination mit Projekten der „Di gitalen Stadt Darmstadt“ und ggf. weiteren Partnern Modellversuche angestoßen werden, um das L KW-Durchfahrtsverbot automatisiert in der gesamten Innenstadt zu überwachen. 5. Fahrbahn- und Gleissanierungen 5.1. Sanierungen schadhafter Fahrbahnbeläge Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt verf olgt seit einigen Jahren systematisch die Sanierung von Straßen durch eine zielgerichtete Bereitstellu ng von Haushaltsgeldern, so werden beispielweise allein in 2018 durch das Straß enverkehrs- und Tiefbauamt insgesamt 35 Maßnahmen zur Fahrbahndeckenerneuerung durchgeführt. Bei 17 dieser Einzelmaßnahmen handelt es sich um kleinflächige Erneuerungen (unte r 1000 m 2), bei weiteren 18 Maßnahmen werden hingegen großflächige Sanierungen der Fahrbahndecken durchgeführt. Über Fahrbahndeckenerneuerung hinausgehende grundhafte Ausbauten bzw. Instand- setzungen sind in den Jahren 2018 und 2019 voraussi chtlich in sieben Straßenabschnitten zur Umsetzung geplant (Lindenhofstraße / Teichhausstraß e; Pfnorstraße; Zimmerstraße, Nieder- Ramstädter-Straße zw. Lichtwiesenweg und Böllenfall torweg, Waldstraße, Jägertorstraße von Parkstraße bis Kranichsteiner Straße, Helfmannstraße). Da die Sanierung und der grundhafte Ausbau von scha dhaften Fahrbahnecken sehr effektiv im Hinblick auf den Lärmschutz sind, werden diese Maßn ahmen eine deutliche Lärmminderung bewirken. Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt 6 5.2. Einsatz lärmmindernder Asphalte Werden auf Autobahnen mit großem Erfolg sogenannte offenporige Asphalte (OPA) eingesetzt, so werden in innerstädtischen Bereichen aufgrund de r Entwässerungssituation lärmtechnisch optimierte Asphaltdeckschichten wie „LOA 5-D“ nach dem Düsseldorfer Vorbild verwendet. Beim Einsatz von LOA 5-D ist die Lärmminderungswirk ung mit ca. 3 dB(A) bei Geschwindigkeiten von 50 km/h zwar weniger eindruck svoll wie auf Autobahnen, da der Einsatz von lärmmindernden Asphalten jedoch mit nur geringem finanziellem Mehraufwand gegenüber normalen Asphalten realisierbar ist, ist der Nutzen höher einzuschätzen als die zusätzlichen Kosten, sofern die Nutzungsdauer diese r lärmmindernden Beläge nicht wesentlich geringer als bei konventionellen Asphalten ist. Im Jahr 2011 wurden in Darmstadt bereits zwei Strec kenabschnitte mit lärmmindernden Asphaltbelägen im Rahmen des Bundeskonjunkturprogramms II als Teststrecken hergestellt: - Haardtring zwischen Scheppallee und Holzhofallee - Heinrichstraße zwischen Gervinusstraße und Heidenreichstraße Sofern die Erfahrungen mit den testweise ausgebrach ten Belägen positiv bewertet werden, vor allem im Hinblick auf die Haltbarkeit der Beläge, s oll in Zukunft grundsätzlich die Möglichkeit des Einbaus lärmmindernder Asphalte bei grundhaften Sanierungen geprüft werden. 5.3. Modernisierung von Gleisanlagen und weitere Maßnahm en der HEAGmobilo/ Stadt Darmstadt Die Verlegung von Straßenbahngleisen in lärmreduzie rende Gleiskörper wurde mit dem Bau von Grüngleisen für die Straßenbahn in Eberstadt auf einer Länge v on ca. 2 km in der Heidelberger Landstraße umgesetzt. Grüngleise solle n - wo immer möglich und sinnvoll - eingesetzt werden, da deutliche Lärmminderungen im Vergleich zu Schottergleisen möglich sind. Darüber hinaus sind synergistische Effekte mi t Luftreinhaltung, Mikroklima und Regenwasserrückhaltung zu erwarten. Die Sanierung d er Gleise und die barrierefreie Umgestaltung der Haltestellen im Bereich Willy-Bran dt-Platz, Bismarckstraße und Frankfurter Straße im sogenannten „DAVIA“ Projekt ist geplant. Zur Reduzierung von Erschütterungen i st in der Frankfurter Straße der Einsatz eines elastis ch gelagerten Oberbausystems vorgesehen. Zusätzlich vergrößert sich der Abstand zwischen Hausfassaden und Gleiskörpern. Eine weitere Gleissanierung steht für 2020 ff entla ng der Linie 3 in Bessungen an. Im Rahmen dieser Sanierung ist geplant die Gleisanlage, bei g leicher Lage im Straßenraum, komplett zu erneuern. Dabei wird als Oberflächenmaterial Asphal t anstatt Pflaster verwendet, dies sorgt für eine zusätzliche Lärmminderung. Bus- und Straßenbahnfahrerinnen und Fahrer werden i m Rahmen von regelmäßigen Schulungen darin aus- und weitergebildet energiesparend zu fa hren. Diese Fahrweise führt auch zu lärmreduziertem Fahren. Als weitere Innovation wird seit Januar 2018 ein ne uer Arbeitswagen im Streckennetz der HEAGmobilo zum Schleifen der Gleise eingesetzt. Dur ch das regelmäßige Schleifen der Gleise mit dem Arbeitswagen können zukünftig vorhandene Ri ffelungen auf den Gleisen möglichst schnell behoben werden, damit sich das Fahrgeräusch der Straßenbahnen im laufenden Betrieb nicht erhöht. 6. Optimierung Lichtsignalsteuerung Seit Anfang 2018 ist ein neuer Verkehrsrechner in Betrieb, welcher diverse neue Möglichkeiten zur Lenkung und Steuerung des Verkehrs bietet. Aktu ell sind stadtweit 147 Lichtsignalanlagen (LSA) aufgeschaltet, deren Koordinierung nun überpr üft wird. Nach erfolgter Aufschaltung aller LSA soll die Datenkonsistenz im Rechner und die kor rekte Versorgung der Anlagen im System Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt 7 überprüft werden. Weitere Schritte sind streckenbez ogene Überprüfungen von Koordinierungen der LSA. Aktuell wurden 22 koordinierte Strecken i m Stadtgebiet erfasst und in den Verkehrsrechner als Datensätze implementiert . Die nun zu erfolgende Optimierung dieser Strecken ist ein iterativer Prozess und wird sukzessive in den Jahren 2018 und 2019 erfolgen. Darüber hinaus erfolgt über ein in 2017 entwickelte s Qualitätsmanagement ab 2018 im Bereich Darmstadt Mitte & Süd eine Überprüfung alle r LSA, in den Folgejahren sollen weitere Bezirke bearbeitet werden. Ziel ist die Verkehrsste uerung der einzelnen Knoten zu analysieren und gegebenenfalls zu optimieren. Auch das geplante Zusammenführen des Verkehrsrechners der HEAGmobilo mit dem Verkehrsrechner der Stadt zu einer „Koordinierten Leitstelle“ ist nun umsetzbar und dient der optimalen Abstimmung vo n ÖPNV und Individualverkehren im gemeinsamen Verkehrsraum. Im Rahmen der „Digitalen Stadt Darmstadt“ ist weiterhin ein Projekt beantragt, welches mittels eines erweiterte n Sensornetzes, durchschnittliche Reisezeiten pro Streckenabschnitt erfasst. Auch kön nen Netzzusammenhänge besser erfasst und verstanden werden, womit wiederum die Effektivi tät unterschiedlicher Verkehrssteuerungen und Programme validiert werden kann. 7. Förderung der E-Mobilität Im Stadtverkehr, vor allem beim Anfahren von Automo bilen an beispielsweise Ampeln, ist der konventionelle Verbrennungsmotor der Hauptemittent von Schall (Lärm). Die Rollgeräusche der Bereifung und weitere Schallquellen wie das aerodyn amische Geräusch sind in diesem Fall nachrangig. Die Förderung von E-Mobilität kann daher eine mindernde Auswirkung auf die Lärmbelastung in stark befahrenen innerstädtischen Straßen haben, da das Antriebsgeräusch von Elektromotoren um ein vielfaches leiser als das von Verbrennungsmotoren ist. Bis Ende 2017 wurden zur Förderung der E-Mobilität in Zusamm enarbeit mit der ENTEGA insgesamt 27 Ladesäulen für E-Automobile in Darmstadt in Betrieb genommen, weitere Ladesäulen und erste Schnellladesäulen folgen. Ein aktuell im Rahm en eines Förderprojektes zu erstellendes „Elektromobilitätskonzept für Darmstadt“ wird nach Fertigstellung ebenfalls umgesetzt. 8. Begrünung Dach- und Fassadenbegrünungen können zur Lärmminderung beitragen. Gerade in dich t bebauten Stadtquartieren wie der Mollerstadt, aber auch in weiteren Stadtgebieten Darmstadts, in welchen bisher wenig Durchgrünung de s Straßenraumes vorhanden ist, können Dach- und Fassadenbegrünungen einen wertvollen Beit rag leisten und ihre umfangreichen synergistischen Potentiale zur Geltung bringen. So sind Fassadenbegrünungen a ls Kernelemente der durchgrünten Straßenraumgestaltung in geschlossenen Straßenräumen nicht nur in der Lage deutlich den Straßenlärm zu m indern, da entstehender Schall von einer begrünten Fassade wesentlich schwächer reflektiert wird und Mehrfachreflexionen vermieden werden, sondern auch die positiven Auswirkungen auf Feinstaub-, CO 2-Belastung sowie das Mikroklima sind wohl bekannt und gut dokumentiert. Aktuell werden in der Mollerstadt, im Zuge eines in tegrierten Quartierskonzeptes zur energetischen Stadtsanierung, auch nachträgliche Da ch- und Fassadenbegrünungen gefördert. Hierzu wurden und werden Bürgerinnen und Bürger zu verschiedenen Informationsveranstaltungen eingeladen und umfangre ich über Potentiale, Möglichkeiten und Förderprogramme informiert. Es ist beabsichtigt die ses Programm in den nächsten Jahren auf das Fördergebiet Pallaswiesenviertel / Mornewegvier tel sowie auf das Stadtumbaugebiet ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) Kapellplatz / Woogsviertel / Ostbahnhof auszudehnen. Begrünte Lärmschutzwände , die bereits im Handel vielfältig angeboten werden , sind bereits vor dem Einbau bepflanzt und lassen sich mit gering em Raumbedarf aufstellen. Sie nutzen die positiven Aspekte der Fassadenbegrünung und können eine wichtige Rolle beim Lärmschutz Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt 8 einnehmen, da sie eine hervorragende lärmmindernde Wirkung besitzen. Denkbar sind aufgrund ihres geringen Platzbedarfes insbesondere Einsatzorte, wo andere Begrünungs- und Schallschutzmaßnahmen nicht möglich sind, aber notw endig wären. Derartige Straßenabschnitte und Einsatzorte sollen systematisch gesucht und geprüft werden. 9. Ruhige Gebiete Ein durch das Regierungspräsidium Darmstadt gewünsc htes Novum der Lärmaktionspläne ist die Benennung „Ruhiger Gebiete“ in Darmstadt, deren Erhalt das Vorsorgeprinzip der EU- Umgebungsrichtlinie erfüllen würde. Bürgerinnen und Bürger, die in ihrem Arbeits- oder Wohnumfeld hohen Lärmbelastungen ausgesetzt sind, s ollen die Möglichkeit haben, ruhige Gebiete in ihrer Umgebung aufsuchen zu können. Ziel dieser „Ruhigen Gebiete“ soll es sein, auch in Ballungsräumen vorhandene, verhältnismäßig ruhige Gebiete, wie großzügige Grünanlagen, gegen die Zunahme von Lärm zu schützen . Bei Ausweisung solcher Gebiete durch das Regierungspräsidium Darmstadt müsste die Stadt Darmstadt gemeinsam erarbeitete Strategien im Rahmen ihrer Möglichkeiten umsetzen. Da es keine verbindlichen Vorgaben für die Auswahlk riterien „Ruhiger Gebiete“ gibt, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschut z (LAI) grobe Orientierungswerte zu Größe und höchsten zulässigen Lärmpegeln derartiger Gebieten herausgegeben. So werden für Ballungsräume vor allem ruhige Landschaftsräume, di e einen erlebbaren Naturraum bilden, empfohlen. Diese sollten im Idealfall etwa 4 km 2 Gebietsgröße umfassen, der überwiegende Teil des Gebietes sollte eine Lärmbelastung Lden ≤ 50 dB(A) aufweisen. Mögliche Beispiele solcher ruhigen Landschaftsräume wären: Rosenhöhe, Bürgerpark, Oberfeld, Ostwald, Fasanerie, Darmbachaue, Landschaftsschutzgebiet Pri nzenberg sowie das „Messeler Hügelland“. Darüber hinaus können auch kleinere innerstädtische Erholungsflächen für die Ausweisung eines „Ruhigen Gebietes“ in Betracht gezogen werden , wenn diese deutlich ruhiger als die sie umgebenden Bereiche sind. Dadurch können der Bevölk erung wohnumfeldnahe „Ruhige Gebiete“ angeboten werden. Mögliche ruhige innerstä dtische Flächen wären: Herrengarten, Orangerie, Bürgerpark, Alter Friedhof oder Waldfrie dhof, auch wenn diese deutlich kleiner als 4 km 2 sind. 10. Weitere Maßnahmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 10.1. Verkehrsfluss, Kreisverkehre Die Ergebnisse eines Screening der Knotenpunkte auf Kreisverkehrseignung werden sukzessive umgesetzt. Zuletzt wurden Kreisverkehre an den Knotenpunkten: Jahnstraße / Klappacher Straße (Bessungen) und Heidelberger Landstraße / Re uterallee (Eberstadt) realisiert. Zur weiteren Umsetzung sind die Knotenpunkte: Pallaswie senstraße / Mainzer Straße; Pallaswiesestraße / Pfnorrstraße und Michaelisstraße / Bunsenstraße vorgesehen. 10.2. Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A 5 Im Rahmen einer Überprüfung der Lärmsituation durch das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) im Jahr 2015 wurde angeordnet, auf der A5 im Bereich der „Siedlung Tann“ die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Gründen des Lärmschutzes auf 100 km/h während d er Nachtzeit zu begrenzen, obwohl für den betreffenden Streckenabschnitt nur eine Pegelmi nderung von aufgerundet 1 dB(A) in der Nacht ermittelt wurde. Bei der Entscheidung über die Anordnung stellte auc h eine geringfügige (weitere) Absenkung des Beurteilungspegels im Bereich von 1 dB(A) eine Verbesserung der Lärmsituation der Anwohner dar, ist aber gekoppelt mit der Berücksich tigung der Verhältnismäßigkeit der Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt 9 Maßnahme unter Vorbehalt des Umbau des Darmstädter Kreuzes mit möglicher Lärmschutz für den Bereich der „Siedlung Tann“. Dieser wurde n icht im geforderten Maße umgesetzt, weswegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufrechter halten werden soll. Weiterhin ist zu prüfen, ob auch in weiteren Abschnitten der A5 (Ebe rstadt) eine Geschwindigkeitsbegrenzung unter den gleichen Voraussetzungen wie auf Höhe der Siedlung Tann erfolgen kann. 10.3. Öffentlichkeitsarbeit Aus den Erfahrungen im Umgang mit der Umsetzung der Maßnahmen der Vergangenheit wird eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit als essentiell betrachtet. Dazu sollen die entspre chenden zu beteiligenden Fachbehörden ihren jeweiligen fach spezifischen Beitrag leisten. Themen wie lärmarme Bereifung oder das Werben für den Autoverz icht, Dach- und Fassadenbegrünung, Umstieg auf den Umweltverbund und viele weitere Ini tiativen erfolgen bereits aus Gründen der Luftreinhaltung, Biodiversität, Umweltbildung u.a.. Bestrebungen, diese Öffentlichkeitsarbeit auch im Sinne einer Sensibilisierung für Lärmschutz zu nutzen, sollen weiter verfolgt werden. 11. Evaluation Zur Evaluation und kontinuierlichen Weiterentwicklu ng des Lärmschutzes, soll innerhalb der Verwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter F ederführung des Umweltamtes ein Lenkungskreis etabliert werden, welcher die Aktivit äten der verschiedenen Arbeitsgruppen und Arbeitsschwerpunkte bündelt.
2018/0128
5012 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.04.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0128
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5610-11 Sachkonto:
Betreff: Lärmaktionsplan der 3. Runde; Teilplan Straßenverkehr" (für den Regierungsbezirk
Darmstadt)
hier: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 19.04.2018
Beschlussvorschlag :
1. Die Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt bezüglich der Aufstellung des
Lärmaktionsplanes nach § 47d Bundes -Immissionsschutzgesetz - Teilplan Straßenverkehr -
wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen: Stellungnahme Lärmaktionsplan
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.04.2018:
Lärm ist eine ernstzunehmende Umweltbelastung und gerade in Ballungszentren, wie der
Metropolregion Rhein-Main, eine nicht zu unterschätzende Belastung für die Bevölkerung. Vor
allem in verkehrsbelasteten Innenstadtbereichen ist Verkehrslärm nicht nur lästig, sondern
auch potentiell gesundheitsschädlich.
Der dritte Lärmaktionsplan birgt daher die Chance, Darmstadt trotz steigender Einwohner- und
Arbeitsplatzzahlen und damit weiter zunehmendem Verkehrsaufkommen, ruhiger zu machen.
Die Aufgabe „Aufstellung des Lärmaktionsplans“ ist auf die Regierungspräsidien übertragen.
Unter dem Begriff der Lärmaktionsplanung ist ein Maßnahmenbündel aus planerischen und
gestalterischen Maßnahmen zu verstehen, welches eine wirksame Lärmminderung für die vom
Straßenverkehrslärm stark betroffenen Bereichen erreichen soll.
Es können planerische und technische Lösungen zur Lärmminderung (bspw.
Straßensanierungen, Tempo-30 Zonen) ergriffen werden, aber auch die Stärkung des
Umweltverbundes mit umweltfreundlichen und lärmarmen Verkehrsmitteln wie dem Fahrrad ist
eine von der Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgte Strategie in der Lärmaktionsplanung.
Zur Umsetzung der EU-Umgebungsrichtlinie aus dem Jahr 2002 hat die Wissenschaftsstadt
Darmstadt als Baulastträger die Pflicht, Verkehrsdaten (aus Verkehrszählungen und mittels
Verkehrsmodell berechneten Verkehrszahlen) zu ermitteln und Lärmwerte bereitzustellen, die
u.a. auch ein wichtiges Instrument für die zukünftige Stadtplanung sind.
Nach den Vorschriften der §§ 47 a ff. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wurden in
den Jahren 2010 und 2015 hierfür nach RLS90 Lärmkartierungen vorgenommen, eine
Aktualisierung erfolgt 2018. Mit Magistratsbeschluss Nr. 381 (Vorlage 2007/0304) ist die
Vorgehensweise zur Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zustimmend zur Kenntnis genommen worden.
Lärmkarten liegen in georeferenzierter Form für den Straßenverkehr und Schienenverkehr vor
(Unter: https://stadtatlas.darmstadt.de/laerm.html öffentlich einsehbar).
In der dritten Runde der Lärmaktionsplanung für den Regierungsbezirk Darmstadt sollen die
Maßnahmen der ersten und zweiten Runde der Lärmaktionsplanung weiterentwickelt werden.
Im Rahmen der ersten und zweiten Lärmaktionsplanung wurden bereits eine Vielzahl an
Straßensanierungen und straßenverkehrlichen Anordnungen als Lärmsanierungsmaßnahmen
umgesetzt. Auch die Tempo-30 Anordnungen nachts in der Frankfurter Straße, der
Heinrichstraße und auf dem Cityring im Bereich der Stadtkirche sind Maßnahmen aus den
ersten Lärmaktionsplänen.
Neu, durch das Regierungspräsidium Darmstadt priorisiert, ist die Ausweisung sogenannter
„Ruhiger Gebiete“ in Darmstadt, deren Erhalt das Vorsorgeprinzip der EU-Umgebungsrichtlinie
erfüllen soll. Bei Ausweisung solcher Gebiete durch das Regierungspräsidium wird die
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemeinsam erarbeitete Strategien im Rahmen ihrer
Möglichkeiten umsetzen.
Die vorliegende Magistratsvorlage beinhaltet als Anlage die Stellungnahme der
Wissenschaftsstadt Darmstadt, welche dem Regierungspräsidium Darmstadt im Rahmen der
ersten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt werden soll. In der Stellungnahme werden bereits
erfolgreich umgesetzte lärmmindernde Maßnahmen, aber auch geplante, weiterführende
Lärmminderungsmaßnahmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgeführt.
- 4 -
Darmstadt, 19.04.2018
V/HB
Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat V
Jochen Partsch Rafael Reißer Dr. Barbara Boczek Babara Akdeniz
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin Stadträtin
anlage 4
225 Zeichen
Punkt 38: Lärmaktionsplan der 3. Runde; Teilplan Straßenverkehr" (für den Regierungsbezirk Darmstadt) hier: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2018/0128) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 5
1327 Zeichen
Punkt 46: Lärmaktionsplan der 3. Runde; Teilplan Straßenverkehr" (für den Regierungsbezirk Darmstadt) hier: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2018/0128) Der Magistrat weist auf folgende Ergänzung des Lärmaktionsplans hin: „Kreisverkehre können zur Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeit, zu einer verbesserten Verkehrssicherheit mit weniger Unfällen und Personenschäden sowie zu einem verbesserten Verkehrsfluss und dadurch zu einer Minderung des Verkehrslärms durch weniger Anfahren und Abbremsen beitragen. Darüber hinaus können Wartezeiten und Kraftstoffverbrauch reduziert werden und entstehende, beziehungsweise freiwerdende Flächen können genutzt werden, um den Grünflächenanteil im Verkehrsraum zu erhöhen. Daher werden die Ergebnisse ei nes Bewertung aller Knotenpunkte im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf Kreisverkehrseignung sukzessive umgesetzt. Zuletzt wurden Kreisverkehre an den Knotenpunkten: Jahnstraße / Klappacher Straße (Bessungen) und Heidelberger Landstraße / Reuterallee (Eberstadt) realisiert. Zur weiteren Umsetzung sind die Knotenpunkte: Pallaswiesenstraße / Mainzer Straße; Pallaswiesestraße / Pfnorrstraße und Michaelisstraße / Bunsenstraße vorgesehen." Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
anlage 3
244 Zeichen
Punkt 13: Lärmaktionsplan der 3. Runde; Teilplan Straßenverkehr" (für den Regierungsbezirk Darmstadt) hier: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2018/0128) - Kenntnisnahme – Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 2
5188 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
27.04.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat III
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I II
III 61
V 56
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0128
Magistratsbeschluss-Nr.
171
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5610-11 Sachkonto:
Betreff: Lärmaktionsplan der 3. Runde; Teilplan Straßenverkehr" (für den Regierungsbezirk
Darmstadt)
hier: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 19.04.2018
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt bezüglich der Aufstellung des
Lärmaktionsplanes nach § 47d Bundes -Immissionsschutzgesetz - Teilplan Straßenverkehr - wird
zur Kenntnis genommen.
Anlagen: Stellungnahme Lärmaktionsplan
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 09.05.2018
Die Fachdezernentin erklärt, dass die Maßnahme „Lärmverminderung durch Kreisverkehr“
aufgenommen wird.
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.04.2018:
Lärm ist eine ernstzunehmende Umweltbelastung und gerade in Ballungszentren, wie der
Metropolregion Rhein-Main, eine nicht zu unterschätzende Belastung für die Bevölkerung. Vor
allem in verkehrsbelasteten Innenstadtbereichen ist Verkehrslärm nicht nur lästig, sondern
auch potentiell gesundheitsschädlich.
Der dritte Lärmaktionsplan birgt daher die Chance, Darmstadt trotz steigender Einwohner- und
Arbeitsplatzzahlen und damit weiter zunehmendem Verkehrsaufkommen, ruhiger zu machen.
Die Aufgabe „Aufstellung des Lärmaktionsplans“ ist auf die Regierungspräsidien übertragen.
Unter dem Begriff der Lärmaktionsplanung ist ein Maßnahmenbündel aus planerischen und
gestalterischen Maßnahmen zu verstehen, welches eine wirksame Lärmminderung für die vom
Straßenverkehrslärm stark betroffenen Bereichen erreichen soll.
Es können planerische und technische Lösungen zur Lärmminderung (bspw.
Straßensanierungen, Tempo-30 Zonen) ergriffen werden, aber auch die Stärkung des
Umweltverbundes mit umweltfreundlichen und lärmarmen Verkehrsmitteln wie dem Fahrrad ist
eine von der Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgte Strategie in der Lärmaktionsplanung.
Zur Umsetzung der EU-Umgebungsrichtlinie aus dem Jahr 2002 hat die Wissenschaftsstadt
Darmstadt als Baulastträger die Pflicht, Verkehrsdaten (aus Verkehrszählungen und mittels
Verkehrsmodell berechneten Verkehrszahlen) zu ermitteln und Lärmwerte bereitzustellen, die
u.a. auch ein wichtiges Instrument für die zukünftige Stadtplanung sind.
Nach den Vorschriften der §§ 47 a ff. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wurden in
den Jahren 2010 und 2015 hierfür nach RLS90 Lärmkartierungen vorgenommen, eine
Aktualisierung erfolgt 2018. Mit Magistratsbeschluss Nr. 381 (Vorlage 2007/0304) ist die
Vorgehensweise zur Erstellung der Lärmkarten für das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt
Darmstadt zustimmend zur Kenntnis genommen worden.
Lärmkarten liegen in georeferenzierter Form für den Straßenverkehr und Schienenverkehr vor
(Unter: https://stadtatlas.darmstadt.de/laerm.html öffentlich einsehbar).
In der dritten Runde der Lärmaktionsplanung für den Regierungsbezirk Darmstadt sollen die
Maßnahmen der ersten und zweiten Runde der Lärmaktionsplanung weiterentwickelt werden.
Im Rahmen der ersten und zweiten Lärmaktionsplanung wurden bereits eine Vielzahl an
Straßensanierungen und straßenverkehrlichen Anordnungen als Lärmsanierungsmaßnahmen
umgesetzt. Auch die Tempo-30 Anordnungen nachts in der Frankfurter Straße, der
Heinrichstraße und auf dem Cityring im Bereich der Stadtkirche sind Maßnahmen aus den
ersten Lärmaktionsplänen.
Neu, durch das Regierungspräsidium Darmstadt priorisiert, ist die Ausweisung sogenannter
„Ruhiger Gebiete“ in Darmstadt, deren Erhalt das Vorsorgeprinzip der EU-Umgebungsrichtlinie
erfüllen soll. Bei Ausweisung solcher Gebiete durch das Regierungspräsidium wird die
Wissenschaftsstadt Darmstadt gemeinsam erarbeitete Strategien im Rahmen ihrer
Möglichkeiten umsetzen.
Die vorliegende Magistratsvorlage beinhaltet als Anlage die Stellungnahme der
Wissenschaftsstadt Darmstadt, welche dem Regierungspräsidium Darmstadt im Rahmen der
ersten Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt werden soll. In der Stellungnahme werden bereits
erfolgreich umgesetzte lärmmindernde Maßnahmen, aber auch geplante, weiterführende
Lärmminderungsmaßnahmen der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgeführt.
Darmstadt, 19.04.2018
V/HB
Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat V
Jochen Partsch Rafael Reißer Dr. Barbara Boczek Babara Akdeniz
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadträtin Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (36)
- Wilhelminenstraße
- Heinrich-Fuhr-Straße
- Heidelberger Straße
- Frankfurter Straße
- Kasinostraße
- Heinrichstraße
- Rheinstraße
- Grafenstraße
- Lindenhofstraße
- Pfnorstraße
- Zimmerstraße
- Jägertorstraße
- Parkstraße
- Kranichsteiner Straße
- Helfmannstraße
- Heidelberger Landstraße
- Bismarckstraße
- Jahnstraße
- Mainzer Straße
- Bunsenstraße
- Klappacher Straße
- Reuterallee
- Pallaswiesenstraße
- Haardtring
- Kapellplatz
- Nieder-Ramstädter Straße
- Heidenreichstraße
- Michaelisstraße
- Kirchstraße
- Kaplaneigasse
- Lichtwiesenweg
- Holzhofallee
- Gervinusstraße
- Rhönring
- Karlstraße
- Waldstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0128
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.04.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00