2015/0137
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.03.2015 / 13.4 betreffend der Erhöhung der Neueinstellung schwerbehinderter Menschen (Vorlagen-Nr. SV-2015/0002)
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2015/0137
6852 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.04.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Interne
Dienste OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0137
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.03.2015 / 13.4 betreffend der
Erhöhung der Neuei nstellung schwerbehinderter Menschen (Vorlagen -Nr. SV-
2015/0002)
Vorlage vom: 07.04.2015
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt vom Bericht Kenntnis und leitet die Vorlage an die
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme weiter .
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.04.2015
Im vorliegenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.03.2015,
Vorlagen-Nr. SV-2015/0002 wird um Prüfung von vier Punkten gebeten, zu denen wie folgt
Stellung genommen wird:
1. Es ist zu prüfen, ob es an Bewerberinnen und Bewerbern mit Schwerbehinderung
mangelt, die überhaupt die geforderte Qualifikation mitbringen.
Bei allen Stellen, die intern und extern ausgeschrieben werden, erfolgen gemäß den §§ 81
und 82 SGB IX Meldungen an die Bundesagentur für Arbeit mit der Bitte um Prüfung, ob
schwerbehinderte Bewerber/innen für die Besetzung der jeweiligen Stelle zur Verfügung zu
stehen.
Bei fast allen Stellenbesetzungen erfolgt von der Agentur für Arbeit die Mitteilung, dass
keine schwerbehinderten Bewerber/innen für die zu besetzende Stelle zu Verfügung
stehen. In nur wenigen Fällen können überhaupt schwerbehinderte Bewerber/innen
vorgeschlagen werden.
Bei den bei der Stadt Darmstadt zu besetzenden Stellen handelt es sich in der Regel um
Stellen auf Fachkräfteebene (z. B. spezielle Handwerksberufe, Erzieherbereich) oder in
Berufen mit Studienabschluss (z. B. Diplom-Ingenieure verschiedener Fachrichtungen).
2. Es ist zu prüfen, ob das Bewerbungsverfahren geeignet ist, qualifizierte Bewe rberinnen
und Bewerber mit Schwerbehinderung bevorzugt einzustellen, so wie es die
Integrationsvereinbarung der Stadt Darmstadt vorsieht.
Wie es das Grundgesetz in Artikel 33 vorsieht, erfolgt die Personalauswahl bei der Stadt
Darmstadt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung („System der
Bestenauslese“).
Nach der städtischen Dienstvereinbarung zum Stellenbesetzungsverfahren werden im
Vorstellungsgespräch aus Gründen der Vergleichbarkeit allen Bewerberinnen und
Bewerbern exakt die gleichen Fragen gestellt. Alle Fragen orientieren sich an den in der
Stellenausschreibung formulierten Kriterien und sind nach den Anforderungen der zu
besetzenden Stelle zu gewichten.
Die Bewertung der Antworten im Gespräch erfolgt durch das Auswahlgremium (Fachamt
bzw. Eigenbetrieb, Personalrat, Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung,
Personalabteilung). Die Bewerberin oder der Bewerber, der am Ende der Punktevergabe
die höchste Punktezahl erreicht hat, wird vom Auswahlgremium zur Einstellung
vorgeschlagen. Bei gleicher Eignung, sprich gleicher Punktzahl, wird der/die
schwerbehinderten Bewerber/in bevorzugt eingestellt.
Insofern ist das Verfahren rechtskonform und geeignet, qualifizierte Bewerberinnen und
Bewerber mit Schwerbehinderung bevorzugt einzustellen. Die
Gesamtschwerbehindertenvertretung ist bei jeder Vorauswahl beteiligt und hat die
Möglichkeit, an den Vorstellungsgesprächen teilzunehmen.
- 4 -
3. Es ist zu prüfen, ob auf städtischer Seite an den Bewerbungsverfahren Beteiligten über
die Möglichkeit finanzieller Zuschüsse bei der Einstellung und für Hilfen im
Arbeitsleben ausreichen informiert sind.
Die am Bewerbungsverfahren Beteiligten, insbesondere die Personalabteilung, die
Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat sind über diese Möglichkeiten
umfassend informiert. Nicht nur bei schwerbehinderten Neueinstellungen, sondern auch
bei der Neueinstellung von z. B. Langzeitarbeitslosen werden daher – bei Vorliegen der
jeweiligen Voraussetzzungen – im Einzelfall beim zuständigen Träger der
Arbeitslosenversicherung oder Träger der Rentenversicherung entsprechende
Eingliederungszuschüsse angefragt.
Auch der Landeswohlfahrtsverband - Integrationsamt - und der Integrationsfachdienst
werden im Einzelfall zu Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben kontaktiert.
An dieser Stelle ist zu betonen, dass sich die Einstellung nach der Qualifikation der
Bewerber richtet und nicht von der Gewährung von Zuschüssen abhängig gemacht wird.
4. Es ist zu prüfen, ob andere vergleichbare Städte und Kreise oder öffentliche
Einrichtungen deutlich höhere Neueinstellungsquoten erreichen, um ggf. von diesen zu
lernen.
Hierzu liegen keine Daten vor und auch sind andere Städte nicht verpflichtet,
diesbezüglich Informationen zu veröffentlichen, zumal eine entsprechende Datenerhebung
– unabhängig von datenschutzrechtlichen Aspekten - mit einem enormen Aufwand
verbunden ist. Aus Arbeitsgruppen, wie z. B. der Personalamtsleiter-AG des Hessischen
Städtetages ist aber bekannt, dass andere Kommunen ähnliche Auswahlverfahren
betreiben.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass schwerbehinderte Bewerber/innen nicht
benachteiligt werden. Im Gegenteil, die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist insbesondere - auch
im Hinblick auf den demografischen Wandel - stark daran interessiert, qualifiziertes und
motiviertes Personal für vakante Stellen zu finden und dies auch mit besonderen Augenmerk
auf die größtmögliche, rechtskonforme Öffnung des Arbeitsmarkts für Personen mit
Schwerbehinderung sowie Gleichstellung und dies unabhängig des Geschlechtes, des Alters,
der Herkunft oder anderer im AGG genannten Merkmale. Außerdem wird dem Personenkreis
der schwerbehinderten Menschen – welchen die Wissenschaftsstadt Darmstadt als sehr
leistungsfähig einstuft – über das gesetzliche Erfordernis hinaus die Möglichkeit gegeben, sich
als Externe in Vorstellungsgesprächen im Rahmen interner Auswahlverfahren zu präsentieren.
Die aktuelle Verfahrensweise bei Neueinstellungen nach der Dienstvereinbarung zum
Stellenbesetzungsverfahren ist sehr gut geeignet, eine diskriminierungsfreie Personalauswahl
mit gezielter Förderung von Schwerbehinderten und Gleichgestellten durchzuführen.
Darmstadt, 07.04.2015
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0137
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.04.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00