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2015/0137

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.03.2015 / 13.4 betreffend der Erhöhung der Neueinstellung schwerbehinderter Menschen (Vorlagen-Nr. SV-2015/0002)

Magistratsvorlage 07.04.2015

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2015/0137

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2015/0137

6852 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.04.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Interne 
Dienste  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0137 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.03.2015 / 13.4 betreffend der 
Erhöhung der Neuei nstellung schwerbehinderter Menschen (Vorlagen -Nr. SV-
2015/0002) 
 
Vorlage vom: 07.04.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt vom Bericht Kenntnis  und leitet die Vorlage an die 
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme weiter . 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.04.2015 
 
 
Im vorliegenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.03.2015,  
Vorlagen-Nr. SV-2015/0002 wird um Prüfung von vier Punkten gebeten, zu denen wie folgt 
Stellung genommen wird: 
 
1. Es ist zu prüfen, ob es an Bewerberinnen und Bewerbern mit Schwerbehinderung 
mangelt, die überhaupt die geforderte Qualifikation mitbringen. 
 
Bei allen Stellen, die intern und extern ausgeschrieben werden, erfolgen gemäß den §§ 81 
und 82 SGB IX Meldungen an die Bundesagentur für Arbeit mit der Bitte um Prüfung, ob 
schwerbehinderte Bewerber/innen für die Besetzung der jeweiligen Stelle zur Verfügung zu 
stehen.  
 
Bei fast allen Stellenbesetzungen erfolgt von der Agentur für Arbeit die Mitteilung, dass 
keine schwerbehinderten Bewerber/innen für die zu besetzende Stelle zu Verfügung 
stehen. In nur wenigen Fällen können überhaupt schwerbehinderte Bewerber/innen 
vorgeschlagen werden.  
 
Bei den bei der Stadt Darmstadt zu besetzenden Stellen handelt es sich in der Regel um 
Stellen auf Fachkräfteebene (z. B. spezielle Handwerksberufe, Erzieherbereich) oder in 
Berufen mit Studienabschluss (z. B. Diplom-Ingenieure verschiedener Fachrichtungen). 
 
2. Es ist zu prüfen, ob das Bewerbungsverfahren geeignet ist, qualifizierte Bewe rberinnen 
und Bewerber mit Schwerbehinderung bevorzugt einzustellen, so wie es die 
Integrationsvereinbarung der Stadt Darmstadt vorsieht. 
 
Wie es das Grundgesetz in Artikel 33 vorsieht, erfolgt die Personalauswahl bei der Stadt 
Darmstadt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung („System der 
Bestenauslese“).  
 
Nach der städtischen Dienstvereinbarung zum Stellenbesetzungsverfahren werden im 
Vorstellungsgespräch aus Gründen der Vergleichbarkeit allen Bewerberinnen und 
Bewerbern exakt die gleichen Fragen gestellt. Alle Fragen orientieren sich an den in der 
Stellenausschreibung formulierten Kriterien und sind nach den Anforderungen der zu 
besetzenden Stelle zu gewichten. 
 
Die Bewertung der Antworten im Gespräch erfolgt durch das Auswahlgremium (Fachamt 
bzw. Eigenbetrieb, Personalrat, Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, 
Personalabteilung). Die Bewerberin oder der Bewerber, der am Ende der Punktevergabe 
die höchste Punktezahl erreicht hat, wird vom Auswahlgremium zur Einstellung 
vorgeschlagen. Bei gleicher Eignung, sprich gleicher Punktzahl, wird der/die 
schwerbehinderten Bewerber/in bevorzugt eingestellt.  
 
Insofern ist das Verfahren rechtskonform und geeignet, qualifizierte Bewerberinnen und 
Bewerber mit Schwerbehinderung bevorzugt einzustellen. Die 
Gesamtschwerbehindertenvertretung ist bei jeder Vorauswahl beteiligt und hat die 
Möglichkeit, an den Vorstellungsgesprächen teilzunehmen.

- 4 - 
3. Es ist zu prüfen, ob auf städtischer Seite an den Bewerbungsverfahren Beteiligten über 
die Möglichkeit finanzieller Zuschüsse bei der Einstellung und für Hilfen im 
Arbeitsleben ausreichen informiert sind. 
 
Die am Bewerbungsverfahren Beteiligten, insbesondere die Personalabteilung, die 
Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat sind über diese Möglichkeiten 
umfassend informiert. Nicht nur bei schwerbehinderten Neueinstellungen, sondern auch 
bei der Neueinstellung von z. B. Langzeitarbeitslosen werden daher – bei Vorliegen der 
jeweiligen Voraussetzzungen – im Einzelfall beim zuständigen Träger der 
Arbeitslosenversicherung oder Träger der Rentenversicherung entsprechende 
Eingliederungszuschüsse angefragt.  
 
Auch der Landeswohlfahrtsverband - Integrationsamt - und der Integrationsfachdienst 
werden  im Einzelfall zu Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben kontaktiert. 
 
An dieser Stelle ist zu betonen, dass sich die Einstellung nach der Qualifikation der 
Bewerber richtet und nicht von der Gewährung von Zuschüssen abhängig gemacht wird.  
 
4. Es ist zu prüfen, ob andere vergleichbare Städte und Kreise oder öffentliche 
Einrichtungen deutlich höhere Neueinstellungsquoten erreichen, um ggf. von diesen zu 
lernen.  
 
Hierzu liegen keine Daten vor und auch sind andere Städte nicht verpflichtet, 
diesbezüglich Informationen zu veröffentlichen, zumal eine entsprechende Datenerhebung 
– unabhängig von datenschutzrechtlichen Aspekten - mit einem enormen Aufwand 
verbunden ist. Aus Arbeitsgruppen, wie z. B. der Personalamtsleiter-AG des Hessischen 
Städtetages ist aber bekannt, dass andere Kommunen ähnliche Auswahlverfahren 
betreiben.  
 
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass schwerbehinderte Bewerber/innen nicht 
benachteiligt werden. Im Gegenteil, die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist insbesondere - auch 
im Hinblick auf den demografischen Wandel - stark daran interessiert, qualifiziertes und 
motiviertes Personal für vakante Stellen zu finden und dies auch mit besonderen Augenmerk 
auf die größtmögliche, rechtskonforme Öffnung des Arbeitsmarkts für Personen mit 
Schwerbehinderung sowie Gleichstellung und dies unabhängig des Geschlechtes, des Alters, 
der Herkunft oder anderer im AGG genannten Merkmale. Außerdem wird dem Personenkreis 
der schwerbehinderten Menschen – welchen die Wissenschaftsstadt Darmstadt als sehr 
leistungsfähig einstuft – über das gesetzliche Erfordernis hinaus die Möglichkeit gegeben, sich 
als Externe in Vorstellungsgesprächen im Rahmen interner Auswahlverfahren zu präsentieren. 
 
Die aktuelle Verfahrensweise bei Neueinstellungen nach der Dienstvereinbarung zum 
Stellenbesetzungsverfahren ist sehr gut geeignet, eine diskriminierungsfreie Personalauswahl 
mit gezielter Förderung von Schwerbehinderten und Gleichgestellten durchzuführen.  
 
Darmstadt, 07.04.2015 
 
Dezernat I 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

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TOP 9
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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0137
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.04.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00