3288/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des ASSS vom 10.10.2024 (AN/1370/2024) "Armut in Köln: Steigende Bestattungskosten und deren Auswirkungen auf Armutsbetroffene in Köln"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4750 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 13.11.2024 3288/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des ASSS vom 10.10.2024 (AN/1370/2024) betreffend "Armut in Köln: Steigende Bestattungskosten und deren Auswirkungen auf Armutsbetroffene in Köln" In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 10.10.2024 stellt die SPD-Fraktion untenstehende Fragen. Die Verwaltung antwortet wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl der Sozialbestattungen in Köln in den vergangenen fünf Jah- ren entwickelt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Stadtteilen)? Im internen Berichtswesen wurden in der Vergangenheit nur die Fälle erfasst, für die auch tatsächlich Kosten übernommen wurden. Ablehnungen oder nicht weiterverfolgte Anträge (= Beratungsfälle) wurden statistisch nicht erfasst. Darüber hinaus wurde das Berichtswe- sen 2021 neu aufgestellt. Bis 2020 wurden Bestattungsfälle statistisch nicht erfasst. Vor diesem Hintergrund können folgende Zahlen genannt werden: Zeitraum bewilligte Anträge Kosten ge- samt (kumu- liert) * Durch- schn. Kosten pro Fall zzgl. Ablehnungen / Beratungen ** Anträge Gesamt 2021 1.085 1.919.479 € 1.909,93 € ca. 200 Anträge 1.285 2022 1.075 1.688.929 € 1.845,82 € ca. 200 Anträge 1.275 2023 1.036 1.704.249 € 1.945,49 € ca. 200 Anträge 1.236 1-9/2024 947 1.566.359 € 2.215,50 € ca. 200 Anträge 1.147 * nach Abzug von Eigenanteilen aus Nachlass und/oder eigenem Einkommen/Vermögen ** qualifizierte Schätzung (nach Erfahrungswerten) Für die Jahre 2019 und 2020 können keine gesicherten Angaben gemacht werden. Sie dürften sich aber in einer ähnlichen Größenordnung bewegen. Zu beachten ist auch, dass die Kosten pro Fall stark variieren. Dies liegt daran, dass zunächst Kosten zwischen ca. 2.300 € und ca. 4.500 € in Abhängigkeit von der Bestattungsart anfallen, von denen dann die Eigenanteile aus Nachlass und eigenem Einkommen/Vermögen abgezogen werden. Eine Auswertung nach Stadtteilen ist nicht möglich. Die Anträge werden zentral bearbeitet und umfassen auch Fälle, bei denen die verstorbene Person nicht in Köln wohnhaft war, 2 aber hier verstorben ist bzw. bei denen die verstorbene Person in Köln wohnhaft war, aber außerhalb von Köln verstorben ist. Auch die Antragstellenden müssen nicht unbedingt in Köln wohnen. 2. Wie hoch war der durchschnittliche Zuschuss zu einer Sozialbestattung in Köln in den vergangenen fünf Jahren (aufgeschlüsselt nach Jahren)? An dieser Stelle wird auf die Beantwortung der 1. Frage verwiesen. 3. Wie viele Anträge auf Übernahme der Bestattungskosten wurden in den vergange- nen fünf Jahren in Köln abgelehnt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Ablehnungs- gründen)? Die konkreten Ablehnungsgründe werden statistisch nicht erfasst. Eine statistische Erfas- sung ist derzeit auch nicht in Planung. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die meisten Ab- lehnungen wegen ausreichender Eigenmittel (Nachlass oder eigenes Einkommen/Vermö- gen) erfolgen. 4. Wie hat sich die Zahl der ordnungsbehördlichen Bestattungen in den vergangen fünf Jahren entwickelt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Stadtteilen)? Eine Auswertung nach Stadtteilen ist nicht möglich. Für das Jahr 2023 liegen noch keine Ergebnisse vor, da mit der Einführung der elektronischen Akte zum 01.01.2023 ein neues Auswertungstool erstellt werden muss. Der hierfür zuständige Fachbereich (ordnungsbe- hördliche Bestattungen im Amt für öffentliche Ordnung - 322-43) kann die Werte für die Jahre 2023 und 2024 zu einem späteren Zeitpunkt nachliefern. Zeitraum Anzahl 2019 290 2020 441 2021 439 2022 553 2023 362 * *qualifizierte Schätzung (nach Erfahrungswerten) 5. Plant die Stadt Köln Maßnahmen, um angesichts der steigenden Bestattungskosten Bürger*innen zu entlasten und sicherzustellen, dass auch Armutsbetroffene einen würdevollen Abschied erhalten können? Die Höhe der Bestattungskosten wird vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) festgelegt. Eine konkrete Aussage zu eventuell geplanten Maßnahmen kann daher seitens des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren (50) nicht getroffen werden. Sofern bei Auftragserteilung im Bestattungshaus ersichtlich wird, dass die Kosten nicht ge- zahlt werden können, wird bereits auf die Möglichkeit der Antragstellung beim Sozialamt hingewiesen. Darüber hinaus können die antragstellenden Personen in Köln die Grabart frei wählen. Sie ist nicht vorgegeben. Der hierfür festgelegte Höchstbetrag wurde mit der Bestatterin- nung/Bestatterverband vereinbart. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3288/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.11.2024
- Erstellt
- 22.10.2024 14:18