V/0715/2014
Mobilfunksendeanlagen in Münster:
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
3616 Zeichen
V/0715/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Betrifft
Mobilfunksendeanlagen in Münster:
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Südost
Beratungsfolge
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht
Bericht:
Die Stadt Münster hat, nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit d er sogenannten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2, die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendea n-
lagen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der geplan-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob es im Umfeld der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erw artende Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“,
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet. Unabhängig davon
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung wird mit der Stellungnahme der Stadt an den
Netzbetreiber weitergeleitet.
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier M obilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Datenübertragun gen, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und
UMTS, unterscheidet.
Die Firma Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (O2) möchte im Stadtbezirk Münster-Südost an
dem Standort Angelmodde Flur 2 Flurstück 2123 ihre vorhandenen A nlage durch eine LTE -
Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung befinden sich keine sensiblen Einrich tungen.
Somit bestehen seitens der Stadt Münster keine Bedenken für die Errichtung der Send eanlage
und dieser soll eine Zustimmung erteilt werden.
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf
Vorlagen-Nr.:
V/0715/2014
Auskunft erteilt:
Herr Wißen
Ruf:
492-6850
E-Mail:
Wissen@stadt-muenster.de
Datum:
23.09.2014
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0715/2014
Die Deutsche Telekom möchte ebenfalls im Stadtbezirk Münster -Südost an den Standorten Lüt-
kenbecker Weg 10 und Eulerstr. 7 die vorhandenen Mobilfun ksendeanlagen durch eine LTE -
Sendeanlage (2600 MHz) erweitern. In der näheren Umgebung befinden sich keine sensiblen
Einrichtungen. Somit bestehen seitens der Stadt Münster keine Bedenken für die Errichtung der
Sendeanlagen und diesen soll eine Zustimmung erteilt werden.
Die Firma E-Plus möchte im Stadtbezirk Münster-Südost an dem Standort Egbert-Snoek-Straße
1 eine neue Anlage realisieren. In der näheren Umgebung befinden sich keine sensiblen Einric h-
tungen. Somit bestehen seitens der Stadt Münster keine Bedenken für die Errichtung der Send e-
anlage und dieser soll eine Zustimmung erteilt werden.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
Anlage1: Karte der Mobilfunkanlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Eulerstraße 7
- Egbert-Snoek-Straße 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0715/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37