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Änderungsantrag zu TOP 3.1.1: 2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte (DS-Nr. 0538/2020), Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Ratsgruppe GUT

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/0606/2020 vom 14.05.2020

Stand: Am 14.05.2020 im Rat endgültig abgelehnt.

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  • Linke Änderungsantrag nach § 13

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    Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0606/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat Änderungsantrag zu TOP 3.1.1: 2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte (DS-Nr. 0538/2020), Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Ratsgruppe GUT Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 3.1.1 „2. Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 14.5.2020 zu setzen. Beschluss: Der Beschluss wird folgendermaßen ersetzt (Neues fett wurde hervorgehoben, Nummerierungen neu eingesetzt): 1. Die Verwaltung wird beauftragt, analog zum Ratsbeschluss 0864/2017 vom 04.04.2017 alle erforderlichen Schritte zur zeitnahen Auflegung eines 2. Maßnahmenpakets für Schulbauprojekte durchzuführen. Dem Rat soll hierzu in der Ratssitzung am 18.06.2020 eine Beschlussvorlage vorgelegt werden. Dabei soll die Verwaltung auf Grundlage der belastbaren Planzahlen der integrierten Schulentwicklungsplanung und der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste eine für die Umsetzung jeweils optimale Beschaffungsform wählen und konkrete Maßnahmen benennen. Nach Möglichkeit Wenn nötig sollen hierbei erneut eine Vergabe an Total- oder Generalunternehmer erfolgen. Eine Bedingung der Ausschreibung ist es, dass der General- bzw. Totalunternehmer mindestens 50 % der Handwerkerleistungen an örtliche Handwerksbetriebe vergeben muss. Dabei soll möglichst zu gleichen Anteilen das maßgebliche Auswahlkriterium für Maßnahmen die „Schaffung von zusätzlichen Schulplätzen“ und in der Verhinderung eine „Wegfalls von bestehenden Schulplätzen“ sein. Um die Planungszeiten für dringend benötigte zusätzliche Schulen zu verkürzen wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob bereits vorhandene Planungs-/ Ausschreibungsunterlagen vorhandener/ in Umsetzung befindlicher Gebäude zurückgegriffen werden kann. Die Vergabe an General- bzw. Totalunternehmer ist nur eine Übergangslösung, die zwingend zum Ausbau einer leistungsfähigen Bauverwaltung genutzt werden muss. Weitere GU-/TU-Maßnahmenpakete wird es nicht geben. 2. Stattdessen wird die Verwaltung damit beauftragt, verschiedene Organisationsformen für den schnellstmöglichen Aufbau einer neuen Bauverwaltung zu prüfen und aufgrund des Ergebnisses dem Rat Alternativen zum Beschluss vorzulegen. Mit allen vorzuschlagenden Organisationsformen sollen Verwaltung und Rat die Schul- und Kitagebäude, die Köln in den kommenden Jahren benötigen wird, in eigener Regie bauen und sanieren können. Diese neu aufgebaute Bauverwaltung wird mit ausreichenden Kompetenzen und Ressourcen für alle Leistungsphasen großer Bauprojekte ausgestattet sein. 3. Die Leistungsfähigkeit der Gebäudewirtschaft wird in der Zwischenzeit schnellstmöglich verbessert, indem folgende Maßnahmen ergriffen werden: - Das Stellenbesetzungsverfahren wird beschleunigt und qualitativ verbessert. - Alle tariflichen Möglichkeiten zur Personalgewinnung und Erhaltung sind auszuschöpfen. - Die Potentiale der Bewerber und der bereits Beschäftigten werden bestmöglich gefördert. - Entsprechende Qualifizierungen werden zwingend Bestandteil der Personalentwicklung. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 14.05.2020

    Rat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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