3493/2023
Grundwasserschaden durch Gaswerksrückstände in Nippes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
3568 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 17.11.2023 3493/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 23.11.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.11.2023 Grundwasserschäden durch Gaswerksrückstände in Nippes Durchführung einer Sanierungsuntersuchung Ausgangslage Im Stadtbezirk Nippes im Bereich der Geldernstraße und Osteratherstraße existieren Grund- wasserbelastungen mit Cyaniden und polycylischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, die durch den Betrieb und die Abfallentsorgung von Gaswerken verursacht wurden. Das Gaswerk an der Geldernstrasse wurde von ca. 1860 bis in die 30er Jahre des 20sten Jahrhunderts be- trieben. Gaswerkstypische Reststoffe sind einerseits auf dem ehemaligen Gaswerksgelände an der Geldernstraße in den Untergrund gelangt und andererseits in der näheren Umgebung in alten Gruben abgekippt worden. Nach dem Bundesbodenschutzgesetz sind verschiedene Parteien für die Sicherung und Sanierung der Schäden verantwortlich, unter anderem auch die Stadt Köln. Die Sicherung der Grundwasserverunreinigungen wird seit Jahren durch die betriebliche Brauchwasserförderung auf dem Molkereistandort an der Geldernstrasse aufrechterhalten. Auch nach der nun erfolgten Einstellung des Molkereibetriebes ist eine hydraulische Siche- rung der Grundwasserschäden erforderlich. Die verantwortlichen drei Eigentümer der betroffe- nen Grundstücke an der Geldernstraße und der Osteratherstraße haben sich zum weiteren Vorgehen abgestimmt. Im Ergebnis wird das Ziel verfolgt, die Grundwasserförderung solange aufrecht zu erhalten und zu verhindern, dass Schadstoffe in bisher unbelastete Bereiche ab- strömen, bis für jeden einzelnen Grundwasserschaden eine geeignete Sicherung oder Sanie- rung erfolgt ist. Es wird ein Vertrag abgeschlossen, der den weiteren Pumpbetrieb für ein Jahr sicherstellt. Der Vertrag sieht vor, dass die Kosten in Höhe von ca. 210.000 €, die in diesem Zusammen- hang entstehen, zu gleichen Teilen (jeweils ein Drittel) getragen werden. Weitere Vorgehensweise der Stadt Köln Bei den von der Stadt Köln zu verantwortenden Flächen an der Osterather Straße handelt es sich um Teile einer alten Abgrabung, welche zur Gewinnung von Kies und Sand genutzt wurde. Die Grube wurde anschließend mit Boden, Bauschutt und anderen bodenähnlichen Abfällen verfüllt. Auch cyanidhaltige Produktionsrückstände (sog. Gasreinigermassen) wurden dort abgelagert. Heute wird ein Teil der Fläche gewerblich genutzt, ein anderer Teil ist eine verpachtete Grabe- landfläche. 2 Die Abgrabung wird im Altlastenkataster der Stadt Köln unter der Bezeichnung „ehemalige Grube F“ geführt. Im Abstrom der Grube F ist das Grundwasser mit Cyaniden belastet. Der Grundwasserschaden breitet sich in nordöstlicher Richtung aus. Durch die oben beschriebene vertraglich geregelte Grundwasserentnahme an der Geldern- straße wird auch der Schaden im Abstrom der Grube F weiterhin temporär hydraulisch gesi- chert. Danach sind Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich des Wirkungspfads Boden - Grundwasser erforderlich, damit auch dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen. Im Rahmen einer Sanierungsuntersu- chung werden eine geeignete und angemessene Maßnahme oder Maßnahmenkombinationen ermittelt. Eine Ausschreibung der Sanierungsuntersuchung ist bereits erfolgt. Das Ergebnis der Sanierungsuntersuchung wird unter Beachtung der Zuständigkeitsordnung vorgestellt. gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3493/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.11.2023
- Erstellt
- 30.10.2023 13:15