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V/0639/2007

Stellungnahmen der örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen zur Gründung der Stadtwerke Neue Energi

Vorlagen 15.08.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.08.2007, TOP 15

Anlage 1: Stellungnahmen

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Anlage 2: AR-Vorlage Teil 1

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Anlage 2: AR-Vorlage Teil 2

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Beschlussvorlage

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Anlage 2: AR-Vorlage Teil 3

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Anlage 1: Stellungnahmen

10643 Zeichen

Von: "Bajohr, Bernd" <bernd.bajohr@verdi.de>

An: "Deppe@stadt-muenster,de" <Deppe@stadt-muenster.de>
Datum: 24.07.2007 09:12

Betreff: Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH

Sehr geehrter Herr Deppe,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 19.06.2007 und teile Ihnen zur
Marktanalyse gem. $ 107 Abs. 5 GO NW für das o.g. Unternehmen mit, dass
unsererseits keine Bedenken bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Bajohr

ver.di Bezirk Münsterland
Geschäftsstelle Münster
Geschäftsführung und
Fachbereich 7 - Gemeinden -
Wolbecker Str. 1

48155 Münster

Tel: 0251 - 9330050
mobil: 0160 - 90112538
FAX: 0251 - 9330044

Bitte beachten Sie: Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich
geschützte Informationen enthalten. Der Inhalt ist ausschließlich für den
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dessen Vertreter sind, setzen Sie sich bitte mit dem Absender der E-Mail in
Verbindung. Jede Form der Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe
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Unser Zeichen (bitte angeben)
Stadt Münster ode A, 2 | 7 B1.1 3400 Eil /Thm
Amt für Finanzen und Beteiligungen Sin: E Datum
- Finanzservice - Ion, 09.07.2007

Ihre Frage beantwortet

Hermann Eiling 2i.: 110

Klemensstraße 10 | ti,
A
L Tel.: 0251 5203-213
www.hwk-muenster.de

48143 Münster A
ao
u | hermann.eiling@hwk-muenster.de

M) AE IE 7 Sie erreichen uns
q P 2

Mo. - Do. 8.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 - 14.00 Uhr

im Übrigen nach vorheriger
Vereinbarung

Gründung der „Stadtwerke Münster - Neue Energie GmbH“
hier: Stellungnahme zur Marktanalyse gemäß 8 107 Abs. 5 GO NW

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die zugesandten Unterlagen zur beabsichtigen Gründung der „Stadtwerke
Münster — Neue Energie GmbH“ durch die Stadtwerke Münster GmbH bedanken wir
uns.

Die beigefügte Marktanalyse haben wir zur Kenntnis genommen. Hierzu werden
keine Bedenken vorgetragen, da es Ziel des Unternehmens ist, Energie zu erzeugen
und in das Netz einzuspeisen.

Gleichwohl weisen wir darauf hin, dass hierdurch fraglos auch in einen privat
geprägten Markt durch ein öffentliches Unternehmen eingedrungen wird.

Deshalb sollte die Stadt als Gesellschafter der Stadtwerke Münster GmbH und damit
mittelbar auch der „Stadtwerke Münster — Neue Energie GmbH“ darauf achten, dass
hier keine Verdrängung von Handwerksunternehmen - die in diesem Bereich tätig
sind — stattfindet, sondern zusätzliche Potenziale an regenerativen Energien
erschlossen und genutzt werden.

Freupdliche Grüße

Hermann Eiling
stv. Hauptgeschäftsführer

Hausanschrift: Sparkasse Münsterland-Ost Volksbank Münster Postbank Dortmund
Bismarckallee 1 BLZ 400 501 50 BLZ 401 600 50 BLZ 440 100 46
48151 Münster Konto 25 092 826 Konto 400 607 100 Konto 478 06 - 460

, Nord Westfalen

|

Eing: 3, AUG. 2007 N |

Amt für Finanzen und Beteiligungen !

IHK Nord Westfalen | Postfach | 45877 Gelsenkirchen 20.03 [120.10 DI] 20.20 |ndustrie- und Handelskammer
D,20.30 Dl2040 [120.50 | Nord Westfalen
P} br 90h u Rathausplatz 7
L 45894 Gelsenkirchen
" www.ihk-nordwestfalen.de
Stadt Münster , TSyWAan a n .
Der Oberbürgermeister / 1, au RSS
48127 Münster pr \
2 / GE Telefon 0209 388-102

Telefax 0209 388-101
goeske@ihk-nordwestfalen.de

1. August 2007

Stellungnahme zu einer Marktanalyse nach $ 107 Abs. 5 GO - Gründung der
Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 19. Juni 2007 haben Sie uns die Marktanalyse für das oben genannte
Vorhaben übersandt und um Stellungnahme dazu gebeten. Nach $ 107 Abs. 5 der Gemein-
deordnung für das Land Nordrhein Westfalen ist der Rat der Stadt Münster über die beab-
sichtigte Gründung auf der Grundlage einer Marktanalyse über die Chancen und Risiken
des wirtschaftlichen Engagements und über die Auswirkungen auf die mittelständische
Wirtschaft und das Handwerk zu unterrichten. Als Interessenvertretung der regionalen
gewerblichen Wirtschaft nutzen wir die Möglichkeit zur Stellungnahme der uns vorgelegten
Marktanalyse gern.

Ziel des Engagements der Stadtwerke Münster ist die Gründung einer 100%igen Toch-
tergesellschaft, der Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH. Unternehmensgegenstand
soll der Bau und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Ener-
gien im Raum Münster sein. Dazu soll zusätzliches, von privaten Investoren bereitgestelltes
Kapital, eingeworben werden. Auch sollen Mittel aus der Vermarktung des Produkts
„Ökostrom-Münster“ der Stadtwerke Münster eingesetzt werden. Begründet wird das Vor-
haben mit umweltpolitischen Zielen. Gleichzeitig wird auf die Aufgabe der kommunalen
Daseinsvorsorge verwiesen. Durch die Einbindung weiterer Kapitalgeber soll das Risiko auf
„viele Schultern“ verteilt werden. Die Möglichkeiten der Stadtwerke Münster Neue Energie
GmbH in ihrer unternehmerischen Tätigkeit sind nach den vorliegenden Unterlagen viel-
fältig. Anfangs sollen sich die Aktivitäten auf den Bau und Betrieb von Solaranlagen konzen-
trieren. Eine Beschränkung darauf ist aber nicht vorgesehen.

Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Sitz Münster mit Standorten in Bocholt und Gelsenkirchen
Region: Kreisfreie Städte Bottrop, Geisenkirchen, Münster und Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf 1/3

M.j

Im Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zur Regelung des

$ 107 Abs. 5 der Gemeindeordnung von Oktober 2000 sind die Inhalte der Marktanalyse
vorgegeben. Demnach sind neben dem Unternehmensgegenstand und den finanziellen
Chancen und Risiken insbesondere auch Angaben über das Marktumfeld in die Markt-
analyse aufzunehmen. Da eine Betätigung der Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH
auch über das Stadtgebiet von Münster hinaus vorgesehen ist, muss auch das Marktumfeld
in der Umgebung von Münster im Rahmen der Marktanalyse untersucht werden. Angaben
dazu enthalten die uns vorliegenden Unterlagen jedoch nicht. Wir machen zudem darauf
aufmerksam, dass die wirtschaftliche Betätigung außerhalb des Gemeindegebietes nur
zulässig ist, wenn die berechtigten Interessen im Sinne des $ 107 Abs. 3 S. 1 GO der
betroffenen kommunalen Gebietkörperschaften gewahrt sind.

Der mit der Gründung der neuen Gesellschaft verfolgte konzeptionelle Ansatz gleicht in
weiten Teilen dem von Contracting-Modellen, die bei den regenerativen Energien inzwi-
schen weit verbreitet sind. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass sich private Contractoren im
Bereich der regenerativen Energien erfolgreich betätigen. Maßgeblich dafür sind die Ver-
gütungen nach dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-
Gesetz, kurz: EEG) und weitere Förderprogramme (KfVV-Programm „Solarstrom erzeugen“,
KfW-Umweltprogramm, progres.nrw u. a.), die Bund und Land Nordrhein-Westfalen für
Verbreitung regenerativen Energien aufgelegt haben. Die Stadtwerke Münster Neue Ener-
gie GmbH würde als Unternehmen der öffentlichen Hand mit ihren Vorhaben grundsätzlich
in energie- und umweltpolitisch erwünschte Marktentwicklungen eingreifen.

Die nutzbaren Flächen für die Errichtung von Energieerzeugungsanlagen sind grundsätzlich
begrenzt. Das betrifft nicht nur die Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden. Privaten
Contractoren würde daher Raum für eigene Aktivitäten genommen, sollte die Stadtwerke
Münster Neue Energie GmbH als Contractor auftreten. Anders einzuschätzen wäre die
Situation im Falle eines Marktversagens, wenn also grundsätzlich kein privater Contractor
Energieerzeugungsanlagen errichten und betreiben würde. Davon ist in diesem speziellen
Fall jedoch nicht auszugehen. Die Vergütung nach EEG und weitere Förderprogramme sind
derzeit für private Investoren in der Regel Anreiz genug, in regenerative Energie zu inves-
tieren. Privaten Contractoren, die ebenfalls Kapital für ihre Aktivitäten sammeln, würde inso-
fern der Einstieg in den regionalen Energieerzeugungsmarkt erschwert, weil der Markt von
der Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH in Münster und Umgebung abgedeckt
werden könnte.

Daten über Kapitalbedarfe und die Höhe der geplanten Investitionen liegen uns nicht vor.
Die Ergebnisvorschau weist ab 2009 positive Ergebnisse auf und lässt auf die Wirtschaft-
lichkeit des Vorhabens schließen. Der wirtschaftliche Erfolg des Vorhabens hängt entschei-
dend von den weiterhin hohen Fördersätzen des EEG ab.

Es steht außer Frage, dass die Förderung durch das EEG mit für die im internationalen
Vergleich hohen Strompreise in Deutschland verantwortlich ist. Die Industrie- und Han-
delskammer Nord Westfalen spricht sich deshalb dafür aus, die staatlichen Strompreis-

Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Sitz Münster mit Standorten in Bocholt und Gelsenkirchen
Region: Kreisfreie Städte Bottrop, Gelsenkirchen, Münster und Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf

ee

aufschläge, die heute bei 40 Prozent liegen, grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen.
Dazu zählen u. a. auch die Vergütungssätze nach EEG.

Deshalb weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Einspeisevergütung für Solarstrom
gegenwärtig vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in
Frage gestellt wird. Nach ersten Informationen könnte das EEG bereits 2008 novelliert
werden. Es zeichnet sich ab, dass die degressive Gestaltung der Vergütung des mittels
Photovoltaik erzeugten Stroms stärker als bisher vorgesehen ausgelegt werden soll. Ob
eine derartige Entwicklung in der Ergebnisvorschau der vorliegenden Marktanalyse berück-
sichtigt ist, ist uns nicht bekannt. Ggf. müssen die Umsatzerlöse aus der EEG-Einspeise-
vergütung in der Ergebnisvorschau für die Zeit nach 2008 nach unten korrigiert werden.

Die Gründung der Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH wird nach unserer Einschät-
zung keinen nennenswerten Effekt auf den Arbeitsmarkt haben. Nachvollziehbar ist, dass
die Stadtwerke Münster GmbH energie- und umweitpolitische Ziele verfolgt und dazu die
vorhandenen Möglichkeiten nutzt, den Energiemix auszubauen und die Energieversorgung
auf eine breitere Basis zu setzen. Dennoch sollte der Energie- und Technologiemix das
Ergebnis von Markt und Wettbewerb sein. Hierzu bedarf es insbesondere privatwirtschaft-
licher Aktivitäten. Insofern sollten bei der Ausrichtung der Stadtwerke Münster Neue
Energie GmbH der Kooperation mit privaten Contractoren der Vorrang eingeräumt werden
anstatt hier Konkurrenz entstehen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Geschäftsführung

Zellod GL

Dr. Eckhard Göske

Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Sitz Münster mit Standorten in Bocholt und Gelsenkirchen
Region: Kreisfreie Städte Bottrop, Gelsenkirchen, Münster und Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt, Warendorf

Anlage 2: AR-Vorlage Teil 1

6017 Zeichen

Münster, 14.08.2007 
 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 25a/2007 
 
 
Betreff 
 
Gründung der Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH 
hier: Stellungnahme der IHK 
 
 
Berichterstatter 
 
Herr Dr. Ohlms 
 
 
Anlage  
 
Schreiben der IHK Nord Westfalen vom 01.08.07 
Aufsichtsrats-Vorlage 25/2007 
Zeitungsartikel Südwest-Presse vom 28.07.07 
 
 
Antrag 
 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
 
1.  Die Stellungnahmen der IHK Nord Westfalen vom 01.08.07 sowie der HWK Münster 
und ver.di werden zur Kenntnis genommen.  
 
2.  Die bisherige Beschlusslage bleibt unverändert. 
 
3.  Das Anzeigeverfahren wird durch die Beteiligungsverwaltung der Stadt Münster bei der 
Bezirksregierung Münster eingeleitet. 
 
 
Begründung 
 
Mit Vorlage Nr. 25/2007 war die Gründung der Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH vorge- 
schlagen worden. 
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster hatte der Vorlage zugestimmt. Der Rat der Stadt Müns- 
ter hatte sich gleichfalls in seiner Sitzung vom 13.06.2007 positiv mit der Vorlage befasst. Da 
seinerzeit die Stellungnahme gem. § 107 Abs. 5 Gemeindeordnung noch nicht vorlagen, ist der 
Ratsbeschluss unter einem entsprechenden Vorbehalt gestellt worden. 
 
Anlage 2

Die Schreiben der HWK Münster und ver.di liegen vor (s. Anlage). Es werden keine Bedenken 
erhoben. 
 
Zwischenzeitlich hat nur die IHK Nord Westfalen eine Stellungnahme abgegeben. Wie der beige- 
fügten Anlage entnommen werden kann, hat die IHK Nord Westfalen Anmerkungen gemacht.  
 
Zum Marktumfeld ist folgendes zu sagen: 
 
Hinsichtlich der Windkraft sind durch die neuen Genehmigungseinschränkungen der Landesre-
gierung praktisch keine neuen Projekte mehr möglich.  
 
Auch für Wasserkraft werden in Münster / Münsterland praktisch keine wirtschaftlichen und 
technischen sinnvollen Potenziale gesehen. Es bleiben im wesentlichen Biogasanlagen für die 
neue Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH. Diese sind bei steigenden Preisen von Getreide 
und Holz bei gleichen Erlösen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) wirtschaftlich 
nicht unproblematisch. 
 
Zurzeit im Fokus steht die Sonnenenergie. Die Dächer von Einfamilienhäusern werden im Regel- 
fall von den Eigentümern für Photovoltaik-Projekte genutzt. Dies soll auch so bleiben. Darü- 
berhinaus bieten sich Dachflächen von größeren Objekten im Mietwohnungsbau als auch im Be- 
reich von Gewerbe- und Sonderobjekten an. Hier fehlt es häufig an Projekt-Initiatoren, zum ande- 
ren erreichen viele mögliche Projekte nicht die von gewerblichen Eigentümern geforderten Ren- 
ditezielen, weshalb die Projekte und Potenziale häufig brachliegen. Gerade hier sehen die Stadt- 
werke Münster GmbH ein wichtiges Betätigungsfeld für die neue Gesellschaft, die die aufwendi- 
ge Koordination von vielen Projektbeteiligten leisten kann und die durch Einbringung zusätzli-
cher Mittel aus dem Ökostromtopf der Stadtwerke Münster GmbH viele Projekte über die Reali- 
sierungsschwelle heben kann, die sonst nicht verwirklicht würden. Wir sehen insoweit also keine 
Konkurrenz zu privaten Projekt-Kontraktoren.  
 
Darüber hinaus zielt die Neue Energie GmbH in erster Linie nicht ab auf Kommanditbeteiligun- 
gen ab 20.000 Euro aufwärts. Es geht der neuen Gesellschaft um Kleinbeteiligungen bis maximal 
5.000 Euro. Für dieses Segment gibt es für Privatpersonen ohne Eigentum an eigenen Dachflä- 
chen, z. B. Mietern, kaum sinnvolle Beteiligungsangebote. Die Stadtwerke Münster Neue Ener- 
gie GmbH will vielmehr in diesem Segment eine Lücke schließen. 
 
Das oben Gesagte gilt auch für das Münsterland. Die Interessen- und Marktlage ist hier identisch. 
Im Übrigen wird die neue Gesellschaft vornehmlich in Münster tätig werden. 
 
Es ist das Ziel der Bundesregierung, den Anteil der erneuerbaren Energien für das Jahr 2030 auf 
45 % zu setzen. In Münster liegt der Anteil z. Z. unter 5 %. Es müssen also alle Beteiligten aufge- 
fordert sein, hier zu investieren.  
 
Die Städte Schwäbisch-Hall, Aachen, Dresden und Ulm haben sich hier z. B. bereits engagiert. In 
Freiburg ist z. B. die regio-Sonne-GmbH gegründet worden. In Neu-Ulm soll eine gemeinnützige 
Solar- und Photovoltaik-GmbH gegründet werden. Die Presse reagiert hierauf mit folgender 
Schlagzeile: „Die GmbH mit dem doppelten Heiligenschein“ (vergl. Anlage). 
 
Die Stellungnahme weist auf die Einspeise-Vergütung für Solar-Strom hin. Es ist richtig, dass es 
erste Überlegungen gibt, das EEG zu novellieren. Falls dieses Gesetzvorhaben in Kraft tritt, wird 
das neue Unternehmen darauf reagieren und seine Geschäftspolitik entsprechend ausrichten.  
Anlage 2

Die Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH wird sich vornehmlich in dem Gebiet der Stadt 
Münster betätigen. Dieses entspricht dem Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Münster GmbH. 
Auch hier privilegiert die GO NW in § 107 Abs. 3 Satz 2 die kommunale Energiewirtschaft. We- 
gen des gewünschten Wettbewerbs sind nur die Vorschriften des Energierechts zu beachten. 
 
Die Energieversorgung, um die es hier geht, ist gem. § 107 Abs. 1 Ziff. 3 GO privilegiert. Nur bei 
einem Tätigwerden außerhalb 
 der Energieversorgung ist erforderlich, dass der öffentliche Zweck 
durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt wird. Die Energieversorgung 
ist das klassische Betätigungsfeld der Kommunen.  
 
Der Energie- und Technologie-Mix soll das Ergebnis von Markt und Wettbewerb sein. Deshalb 
besteht auch überhaupt keine Veranlassung, kommunale Unternehmen oder Kommunen hier aus- 
zuschließen. Dementsprechend sind, wie sich aus obigen ergibt, bereits in vielen anderen Städten 
auch entsprechende Gesellschaften gegründet worden: 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH, in Zukunft die Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH, ko- 
operiert, wie bereits von der IHK Nord Westfalen vorgeschlagen, mit einem privaten Contractor. 
Es handelt sich hier um die Energie-Konzept Münster GmbH, mit der die Stadtwerke Münster z. 
B. bei Produktgestaltung und der Konzeption zusammenarbeitet. 
 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
 
gez. Dr. Ohlms 
Anlage 2

Anlage 2: AR-Vorlage Teil 2

8401 Zeichen

Münster, 25.05.2007 
 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 25/2007 
 
 
Betreff 
 
Gründung der Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH 
 
 
Berichterstatter 
 
Herr Dr. Spickenheuer 
 
 
Anlage  
 
Gesellschaftsvertrag 
Marktanalyse 
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag 
Gesellschaftsvertrag einer typisch stillen Gesellschaft 
 
 
Antrag 
 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
 
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1.  Die Stadtwerke Münster GmbH ist befugt, die Stadtwerke Münster Neue     Energie 
GmbH gemäß beigefügtem Gesellschaftsvertrag sowie Beherrschungs- und Ergebnisab- 
führungsvertrag zu gründen. 
2.  Der Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH wird von der Gesellschafterin Stadtwerke 
Münster GmbH ein Stammkapital in Höhe von 200.000 € zur Verfügung gestellt. 
3.  Die Liquiditätssicherung erfolgt auf der Basis der AR-Vorlage 8/2004. 
4.  Bei der Ausübung der Gesellschafterrechte ist die Geschäftsführung der Stadtwerke 
Münster GmbH verpflichtet, den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster zu informieren, 
ggf. Auskunft zu erteilen und die Zustimmung gem. § 7 des Gesellschaftsvertrags der 
Stadtwerke Münster einzuholen. 
 
 
Begründung 
 
Der Ausbau von Anlagen zur Energieerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, z. B. von Wind, 
Sonne, Wasser, bzw. nachwachsenden Rohstoffen, ist erklärtes Ziel der deutschen wie auch eu- 
ropäischen Energiepolitik. Dieses Ziel gewinnt in den letzten Jahren im Licht der sich verschär- 
fenden Anforderungen an nachhaltige und möglichst klimaneutrale Energieversorgungssysteme 
eine wachsende Bedeutung. 
Anlage 2

Die Stadtwerke Münster haben mit ihren Leitlinien zur Umweltschonung dieses Ziel ebenfalls in 
ihre Geschäftspolitik übernommen. Seit vielen Jahren bauen und betreiben die Stadtwerke Müns- 
ter Anlagen insbesondere zur Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen, z. B. folgende 
Anlagen:  
- Wasserkraftanlage Havichhorster Mühle 
- Windkraftanlage Borkum  
- Windkraftanlage Häger 
- Biogas-, Deponiegas- und Klärgasanlagen in Coerde bzw. am Loddenbach 
- eine Vielzahl von kleineren und größeren Fotovoltaikanlagen. 
 
Mit diesen Anlagen erzeugen die Stadtwerke Münster im Jahr 2006 ca.13,7 Mio. kWh Strom.  
Im Zuge der aktuellen geschäftspolitischen Entwicklung planen die Stadtwerke Münster, ihren 
Anteil an der Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen auszuweiten. Hierzu werden derzeit 
verschiedene Potential- und Machbarkeitsstudien für unterschiedlichste Projekte erstellt. Hierüber 
unterrichtet die Geschäftsführung den Aufsichtsrat laufend.  
 
Mit der Ausweitung der Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen sowie zur Absicherung die- 
ses Ziels wollen die Stadtwerke Münster diese Aktivitäten auf eine breitere Basis stellen. Insbe- 
sondere ist an Projekte gedacht, die sich aufgrund von Öffentlichkeitswirkung, Ausrichtung und 
Größe auch an einen breiteren Kreis von Bürgern, Bürgerinnen und privaten Kapitalgebern zur 
Beteiligung richten. Dazu wird die Gründung der Gesellschaft Stadtwerke Münster Neue Energie 
GmbH vorbereitet. Wesentliches Ziel bei der Gründung dieser Gesellschaft ist, für die beabsich- 
tigten Investitionsprojekte weiteres Kapital von privaten Kapitalgebern, z. B. in Form von stillen 
Beteiligungen, einzuwerben. Mit diesem Beteiligungsangebot an Erzeugungsanlagen auf Basis 
erneuerbarer Energiequellen, können folgende wichtige Ziele und Effekte erreicht werden: 
 
- Schaffung einer Beteiligungsmöglichkeit an erneuerbaren Energieanlagen für Bür- 
ger/Bürgerinnen in Münster, die in der Mehrzahl keine Möglichkeit zum eigenständigen 
Bau derartiger Anlagen haben, wenn man einmal von Hausbesitzern mit entsprechenden 
Dachflächen absieht. 
- Schaffung von verstärkten Identifikationsmöglichkeiten für beteiligte Bürger mit „ihren“ 
Anlagen in Münster und Umgebung. 
- Verstärkte Ausstrahlungswirkungen durch möglichst öffentlichkeitswirksame Anlagen 
und damit erhöhte Akzeptanz und erhöhtes Bewusstsein für den Ausbau von erneuerbarer 
Energieanlagen. 
- Verstärkte Mobilisierung von zusätzlichem privaten Kapital, um die finanziellen Belas- 
tungen aus den investitionsintensiven Anlagen auf viele Schultern zu verteilen. 
- In der Gesellschaft sollen zukünftig die zweckgebundenen Mittel aus der Vermarktung 
des eigenen Ökostrom-Münster Produktes effizient und verantwortlich für den Bau neuer 
Anlagen eingesetzt werden. Seit 1999 sind aus dem Verkauf dieses innovativen Grün- 
stromproduktes durch Kunden und sonstige Rückflüsse zweckgebundene Mittel in Höhe 
von 700 T€ erlöst worden. Davon sind bisher ca. 500 T€ in den Bau von Fotovoltaikanla- 
gen auf Münsteraner Schulen investiert bez. konkret verplant worden. Dieser Verwen- 
dungszweck stößt mit bisher aufgelaufenen Restmitteln in Höhe von ca. 200T€ mangels 
geeigneter weiterer öffentlicher Dachflächen bzw. sonstiger Rahmenbedingungen bei 
Schulen inzwischen an seine Grenzen. Es ist beabsichtigt, in der ersten Phase diese Mittel 
aus dem Eigenkapital der Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH in den nächsten 2 
Jahren in entsprechende Projekte zu investieren (2 Fotovoltaikprojekte zu je 50 kWel). 
Während dieser Zeit werden weitere Projekte geplant und die Akquisition stiller Beteili- 
gungen von Bürgern/Bürgerinnen vorbereitet. 
Anlage 2

Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen auf Basis 
erneuerbarer, nachhaltiger Energien. Die Anlagen sollen vornehmlich in Münster und Umgebung 
errichtet werden. Zur Kapitalbeschaffung soll das Unternehmen neben konventionellen Finanzie- 
rungskonzepten auch gezielt private Investoren anwerben und ihnen auf dem Wege geeigneter 
Beteiligungsmodelle,  
z. B. der stillen Gesellschaft, attraktive, verlässliche, überschaubare und faire Beteiligungsmög- 
lichkeiten anbieten. Damit soll die Kapitalbasis auf möglichst breite Füße gestellt werden. 
Daneben soll die Gesellschaft die lokale Kooperation mit Investoren, Anlagenbetreibern, Herstel- 
lern, Planern und Handwerk zur Errichtung und zum Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen 
fördern und auf möglichst breiter Basis beteiligen. Die Gesellschaft kann vorbehaltlich der ent- 
sprechenden Genehmigung ggf. die Rolle der Komplementärin in weiteren geeigneten Projektge- 
sellschaften wahrnehmen. 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH halten 100 % der Gesellschaftsanteile. Falls notwendig und für 
den Gesellschaftszweck förderlich, werden zu einem gegebenen späteren Zeitpunkt weitere Be- 
teiligungen gemäß separatem Beschluss aufgenommen. Hiervon ausgenommen sind jedoch die 
vorgenannten stillen Beteiligungen, die den 100 % Gesellschaftsanteil der Stadtwerke Münster 
nicht berühren. 
 
Die Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Die 
Aufgaben des Aufsichtsrates werden vom Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster übernommen. 
Daneben ist die Gründung eines Beirates der stillen Gesellschafter in beratender Funktion beab- 
sichtigt. Die Geschäftsführung soll durch einen Prokuristen bzw. eine Führungskraft der Stadt- 
werke Münster in Personalunion wahrgenommen werden. 
 
Das finanzielle Risiko beschränkt sich auf den Nennwert der Kapitaleinlage (200.000 €). 
 
Durch den Gewinnabführungsvertrag verpflichtet sich die Neue Energie ihren ganzen Gewinn an 
die Stadtwerke Münster abzuführen (§ 291 Abs. 1 Satz 1 AktG). Gewinnabführungsverträge ha- 
ben vor allem praktische Bedeutung zur Begründung der körperschaftssteuerlichen Organschaft 
(§ 14 KStG i.V.m. §17 Satz 1 KStG). Die wesentliche Bedeutung der körperschaftssteuerlichen 
Organschaft liegt darin, positive und negative Ergebnisse von herrschendem und beherrschten 
Unternehmen durch die einheitliche Versteuerung beim herrschenden Unternehmen ausgleichen 
zu können. 
 
Die Verträge sind unter Mithilfe des Notariatsbüros Dr. Möller und Partner aus Münster erarbei- 
tet worden. Eine letzte Abstimmung mit der Beteiligungsverwaltung und der Bezirksregierung 
Münster steht noch aus. Es wird deshalb vorbehalten, insbesondere redaktionelle Änderungen an 
den Verträgen noch vorzunehmen. 
 
Die Bedingungen für die stillen Beteiligungen richten sich auch nach Markterfordernissen. Bei 
dem beigefügten Vertrag handelt es sich um ein Muster, das ggf. anzupassen ist. 
 
Das Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Münster wird eingeleitet. 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
 
gez. Dr. Spickenheuer 
Anlage 2

Beschlussvorlage

1871 Zeichen

V/0639/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stellungnahmen der örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen zur Gründung der Stadtwerke 
Neue Energie GmbH 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.08.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
29.08.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
29.08.2007 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat nimmt die Stellungnahmen der IHK Nord Westfalen, der ver.di Bezirk Münsterland 
sowie der Handwerkskammer Münster zur Kenntnis. 
 
2. Die bisherige Beschlusslage bleibt unverändert. 
 
Begründung: 
Mit Vorlage V/0470/2007 hat der Rat der Gründung der Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH 
mit dem Vorbehalt zugestimmt, dass es keine gegenteilige Einschätzung der Selbstverwaltungsor-
ganisationen gibt. 
 
Weder die ver.di Bezirk Münsterland noch die Handwerkskammer Münster haben Einwände gegen 
die Gründung erhoben (s. Anlage 1). 
 
Die IHK Nord Westfalen gibt  jedoch weitere Hinweise (s. Anlage 1). Die Stadtwerke Münster 
GmbH hat dazu bereits eine Stellungnahme (s. Anlage 2) für den am 16.07.07 tagenden Aufsichts-
rat gefertigt und kommt zu dem Ergebnis, dass unter Würdigung der Hinweise der IHK Nord West-
falen eine Änderung der aktuellen Beschlusslage nicht erforderlich ist. 
 
Weiterhin hat die Aufsichtsbehörde noch grundlegenden Informationsbedarf. Sobald diese Fragen 
geklärt sind, wird die Verwaltung auch parallel zu dieser Vorlage das Anzeigeverfahren gem. § 115 
GO NW bei der Aufsichtsbehörde einleiten.  
 
Über das Ergebnis der Ratssitzung wird die Aufsichtsbehörde unverzüglich informiert. 
 
I. V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0639/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Deppe 
Ruf: 
492 20 20 
E-Mail: 
Deppe@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.08.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (3)

28.08.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.08.2007 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.08.2007 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Wolbecker Straße 1
  • Klemensstraße 10
  • Havichhorster Mühle
  • Bismarckallee 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0639/2007
Typ
Vorlagen
Datum
15.08.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37