AN/0422/2024
Inklusionsvereinbarungen auch bei Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln
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Linke Anfrage nach § 4
2357 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Vorsitzende Frau Oberbürgermeisterin Reker Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.03.2024 AN/0422/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 18.06.2024 Inklusionsvereinbarungen auch bei Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der StadtAG Behindertenpolitik zu setzen. Inklusionsvereinbarungen sind in § 166 der Schwerbehindertengesetzgebung (SGB IX) geregelt. Ziele und Maßnahmen sollen vereinbart und somit die Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen vor Ort verbessert werden. Noch immer müssen Menschen mit Behinderungen große Herausforderungen und Hürden im beruflichen Alltagsleben meist ern. Eine Inklusionsvereinbarung kann helfen die Situation zu verbessern. Die Stadtverwaltung scheint dabei möglicherweise auf einem guten Weg zu sein. https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf11/inklusionsvereinbarung_stadt_k%C3%B6ln_mit _hinweis.pdf In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie hoch ist der Anteil der schwerbehinderten und g leichgestellten Beschäftigten und Auszubildenden in den Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln? Bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Beteiligungsunternehmen. 2. Welche Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln verfügen über eine Schwerbehindertenvertretung, die eine solche Vereinbarung mit der Arbeitgeberin vereinbaren kann? 3. Welche Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln haben eine Inklusionsvereinbarung oder sind dabei eine solche abzuschließen? 4. Wenn nicht, welches sind die Gründe dafür? 5. Besteht ein Austausch zwischen den Schwerbehindertenvertretungen der Stadtverwaltung und den Beteiligungsunternehmen und wenn ja, wie sieht dieser aus? Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0422/2024
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 08.03.2024
- Erstellt
- 07.03.2024 13:17