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AN/0422/2024

Inklusionsvereinbarungen auch bei Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln

Die Linke. Anfrage nach § 4 08.03.2024

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 18.06.2024, TOP 4.4

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2357 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Vorsitzende  
Frau Oberbürgermeisterin Reker  
Geschäftsführung   
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.03.2024 
AN/0422/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 18.06.2024 
 
Inklusionsvereinbarungen auch bei Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,  
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die 
Tagesordnung der kommenden Sitzung der StadtAG Behindertenpolitik zu setzen.  
Inklusionsvereinbarungen sind  in § 166 der Schwerbehindertengesetzgebung (SGB 
IX) geregelt. Ziele und Maßnahmen sollen vereinbart und somit die 
Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen vor Ort 
verbessert werden. 
Noch immer müssen Menschen mit Behinderungen große Herausforderungen und 
Hürden im beruflichen Alltagsleben meist ern. Eine Inklusionsvereinbarung kann 
helfen die Situation zu verbessern. 
Die Stadtverwaltung scheint dabei möglicherweise auf einem guten Weg zu sein.  
https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf11/inklusionsvereinbarung_stadt_k%C3%B6ln_mit
_hinweis.pdf 
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:  
1. Wie hoch ist der Anteil der schwerbehinderten und g leichgestellten Beschäftigten 
und Auszubildenden in den Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln? Bitte 
aufschlüsseln nach den einzelnen Beteiligungsunternehmen.

2. Welche Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln verfügen über eine 
Schwerbehindertenvertretung, die eine solche Vereinbarung mit der Arbeitgeberin 
vereinbaren kann? 
 
3. Welche Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln haben eine 
Inklusionsvereinbarung oder sind dabei eine solche abzuschließen?  
  
4. Wenn nicht, welches sind die Gründe dafür?  
 
5. Besteht ein Austausch zwischen den Schwerbehindertenvertretungen der 
Stadtverwaltung und den Beteiligungsunternehmen und wenn ja, wie sieht dieser 
aus?  
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez.  
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

18.06.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.4 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0422/2024
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
08.03.2024
Erstellt
07.03.2024 13:17