2016/0187
Temporäre Nutzung der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) Kelley Barracks als Unterkunft für Kontingentflüchtlinge
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2016/0187
3631 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.05.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlu ng
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Dezernat III
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0187
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Temporäre Nutzung der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) K elley
Barracks als Unterkunft für Kontingentflüchtlinge
Vorlage vom: 29.04.2016
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der temporären Nutzung
der HEAE Kelley Barracks als Unterkunft für Kontingentflüchtlinge bis spätestens
31.12.16 zu.
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Beauftragung der
flankierenden Maßnahmen für die sozialpädagogische Betreuung und anderer Dienste im
laufenden Betrieb oder alternativ der temporäreren Inanspruchnahme von landesseitig
beauftragten Dienstleistungen zu.
3. Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Haushaltsmittel stehen unter den
Kostenstellen 050 -002-1005 und 050-002-1011 im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.04.16:
Das Land Hessen nutzt die HEAE in den Kelley Barracks derzeit nicht (passiv gestellter
Standort). Auf eine Anfrage der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Bezug auf eine
Interimsnutzung durch die Stadt hat das Finanzministerium mit Schreiben vom 26.04.16 die
Bereitschaft des Landes bestätigt, die Gebäude 4163 und 4164 auf dem o.g. Areal befristet
bis zum 31.12.16 mietfrei für die Unterbringung von Kontingentflüchtlingen zu überlassen.
Es fallen für die Gebäude die üblichen Unterhalts-/Betriebskosten an, die von der Stadt zu
übernehmen sind.
Die Fertigstellung von Wohnmöglichkeiten, die in der Verantwortung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt liegen, ist zum Ende des Jahres 2016 avisiert (z.B. Erstwohnhäuser im Sensfelder
Weg). Eine Zwischennutzungsoption der aktuell in den Kelley Barracks nicht belegten Häuser
trägt zu einer deutlichen Entspannung bei der Unterbringung von Asyl suchenden Menschen
in Darmstadt bei.
Die notwendigen Schritte zu einer zügigen Interimsnutzung werden aktuell zwischen dem
Land und der Stadt abgestimmt, um die Voraussetzungen für eine g ute Unterbringung inkl.
der flankierenden Maßnahmen (wie z.B. die sozialpädagogische Betreuung) zu schaffen.
Hierbei liegen die seitherigen Vorgaben und Standards für Erstwohnhäuser der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu Grunde.
Sofern dies möglich sein soll te, werden Dienstleistungen des Landes übernommen.
Mit der Beschlussfassung der vorliegenden Magistratsvorlage wird die Verwaltung
ermächtigt, die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen ohne Zeitverzug in die Wege zu
leiten. Die hierfür notwendigen Haushalts mittel stehen unter den Kostenstellen 050 -002-
1005 und 050-002-1011 im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung.
Darmstadt, 29.04.2016
Dezernat III Dezernat IV Dezernat V
Cornelia Zuschke Andrè Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadträtin Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0187
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.04.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00