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2016/0187

Temporäre Nutzung der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) Kelley Barracks als Unterkunft für Kontingentflüchtlinge

Magistratsvorlage 29.04.2016

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2016/0187

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.05.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlu ng 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat III  
 
Amt: Dezernat V 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0187 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Temporäre Nutzung der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung (HEAE) K elley 
Barracks als Unterkunft für Kontingentflüchtlinge  
 
Vorlage vom: 29.04.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der temporären Nutzung 
der HEAE Kelley Barracks als Unterkunft für Kontingentflüchtlinge bis spätestens 
31.12.16 zu.  
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung stimmen der Beauftragung der 
flankierenden Maßnahmen für die sozialpädagogische Betreuung und anderer Dienste im 
laufenden Betrieb oder alternativ der temporäreren Inanspruchnahme von  landesseitig 
beauftragten Dienstleistungen zu. 
3. Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Haushaltsmittel stehen unter den 
Kostenstellen 050 -002-1005 und 050-002-1011 im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.04.16: 
 
 
Das Land Hessen nutzt die HEAE in den Kelley Barracks derzeit nicht (passiv gestellter 
Standort). Auf eine Anfrage der Wissenschaftsstadt Darmstadt in Bezug auf eine 
Interimsnutzung durch die  Stadt hat das Finanzministerium mit Schreiben vom 26.04.16 die 
Bereitschaft des Landes bestätigt, die Gebäude 4163 und 4164 auf dem o.g. Areal befristet 
bis zum 31.12.16 mietfrei für die Unterbringung von Kontingentflüchtlingen zu überlassen. 
Es fallen für die Gebäude die üblichen Unterhalts-/Betriebskosten an, die von der Stadt zu 
übernehmen sind.  
 
Die Fertigstellung von Wohnmöglichkeiten, die in der Verantwortung  der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt liegen, ist zum Ende des Jahres 2016 avisiert  (z.B. Erstwohnhäuser im Sensfelder 
Weg). Eine Zwischennutzungsoption der aktuell in den Kelley Barracks nicht belegten Häuser 
trägt zu einer deutlichen Entspannung bei der Unterbringung von Asyl suchenden Menschen 
in Darmstadt bei.  
 
Die notwendigen Schritte zu einer zügigen Interimsnutzung  werden aktuell zwischen dem 
Land und der Stadt abgestimmt, um die Voraussetzungen für eine g ute Unterbringung inkl. 
der flankierenden Maßnahmen (wie z.B. die sozialpädagogische Betreuung) zu schaffen. 
Hierbei liegen die seitherigen Vorgaben und Standards für Erstwohnhäuser der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu Grunde.  
 
Sofern dies möglich sein soll te, werden Dienstleistungen des Landes übernommen.  
 
Mit der Beschlussfassung der vorliegenden Magistratsvorlage wird die Verwaltung 
ermächtigt, die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen ohne Zeitverzug in die Wege zu 
leiten. Die hierfür notwendigen Haushalts mittel stehen unter den Kostenstellen 050 -002-
1005 und 050-002-1011 im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung.  
 
Darmstadt, 29.04.2016  
 
Dezernat III   Dezernat IV   Dezernat V 
 
 
 
Cornelia Zuschke   Andrè Schellenberg   Barbara Akdeniz  
Stadträtin   Stadtkämmerer   Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0187
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.04.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00