V/0061/2006/1
Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen
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Ergänzungsvorlage Beschluss
1373 Zeichen
V/0061/2006/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische Assistenten/innen Beratungsfolge 05.04.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Wie Hauptvorlage 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel die PTA- Lehranstalt in Münster aus der städtischen Trägerschaft zu entlassen. Vorrangig ist dabei die zukünftige Beschäftigung des Personals der PTA-Lehranstalt zu klären. Einen entspre- chenden Verhandlungsstand voraussetzend, werden zum kommenden Schuljahr 2007/2008 keine neuen Schüler an der PTA-Lehranstalt aufgenommen. Begründung: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 29.03.2006 den Beschlussvorschlag der Verwaltung geändert und dem Rat empfohlen, den oben dargestellten Beschluss zu fassen. Die Verwaltung wird Verhandlungen mit Interessenten für die Übernahme der PTA-Lehranstalt aufnehmen. Eine Entscheidung über die Eröffnung des Aufnahmeverfahrens für den Lehrgang 2007/2009 muss bis Oktober 2006 getroffen werden. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Vorlagen-Nr.: V/0061/2006/1. Erg Auskunft erteilt: Frau Beuckmann Ruf: 492 40 32 E-Mail: Beuckman@stadt-muenster.de Datum: 30.03.2006 Öffentliche Beschlussvorlage
Hauptvorlage V/0061/2006
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V/0061/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeutisch-technische
Assistenten/innen
Beratungsfolge
21.02.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung
05.04.2006 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharmazeu-
tisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
Kosten/Folgekosten
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.
Für das Haushaltsjahr 2006 entstehen bereits im Etatentwurf berücksichtigte Mehreinnahmen bei
der HHSt. 2940.116.0000.0 „Lehrgangsgebühren“ in Höhe von 2.400,00 € (5,00 € Erhöhung der
Lehrgangsgebühr x 4 Monate x durchschnittlich 120 Lehrgangsteilnehmer/innen).
Der Konsolidierungsbeitrag für das Haushaltsjahr 2006 ist in dem Spar - und Konsolidierungspro-
gramm 2006 mit einer zusätzlichen Erhöhung in Höhe von 4.800,00 € (10,00 € Erhöhung der
Lehrgangsgebühr x 4 Monate x durchschnittlich 120 Lehrgangsteilnehmer/innen) vorgesehen, die
über Veränderungsblatt zur Konsolidierungsvorlage nachgemeldet wurde.
Befristung
Entfällt.
Vorlagen-Nr.:
V/0061/2006 Auskunft erteilt:
Frau Beuckmann
Ruf:
492 40 32
E-Mail:
Beuckman@stadt -muenster.de
Datum:
19.01.2006
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0061/2006
Begründung:
1. Vorbemerkungen
Bis 1997 wurden Lehrgangsgebühren jeweils im laufenden Lehrgang (zum 01.01. eines j e-
den Jahres) erhöht. Um den Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern eine
bessere Finanzplanung zu ermöglichen, Zahlungsschwierigkeiten mitten im Lehrgangsjahr
zu vermeiden und auch das Abrechnungsverfahren für die Verwaltung zu vereinfachen, wur-
de die Erhöhung erstmals zum Lehrgangsbeginn 01.09.1997 vorgenommen. Der Rat hat in
seiner Sitzung am 19.03.1997 ausdrücklich bestätigt, dass künftig Erhöhungen jeweils zum
1. September gelten sollen.
Erhöhungen treffen Lehrgangsteilnehmer/innen nicht unvorbereitet. Alle Lehrgangsteilne h-
mer/innen der Lehranstalt für pharmazeutisch -technische Assistenten/innen wurden bereits
bei der Aufnahme schriftlich darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Münster als Trägerin
der Lehranstalt vorbehält, die Lehrgangsgebühr während der Ausbildungszeit zu erhöhen
(u.a. bei allgemeinen Kostensteigerungen).
2. Zum Beschlussvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor, die Lehrgangsgebühr von derzeit monatlich 153,00 € ab dem
01.09.2006 auf insgesamt monatlich 168,00 € zu erhöhen. Dies führt zu einer Reduzierung
des Zuschussbedarfs der Stadt Münster in 2006 um ca. 7.200,00 € und in den Folgejahren
um ca. 21.600,00 € jährlich (bei durchschnittlich 120 kalkulierten Lehrgangsteilne h-
mer/innen).
Eine Anhebung um 5,00 € ist auf Grund der allgemeinen Kostensteigerungen notwendig; in
dieser Höhe wurde der Sachkostenbeitrag auch in den letzten Jahren jeweils erhöht. Sie ist
im Entwurf des Haushaltsplanes 2006 berücksichtigt.
Die weitere Anhebung um 10,00 € ist auf Grund des Konsolidierungsbeitrags notwendig und
über Veränderungsblatt nachgemeldet.
Die beabsichtigte Erhöhung der Lehrgangsgebühr um monatlich 15,00 € ( 9,80 %) ist ve r-
tretbar und sozialverträglich (siehe Anlage 2 - Vergleich mit anderen PTA -Lehranstalten).
Der Zuschussbedarf für das Haushaltsjahr 2006 für die Stadt Münster wird sich voraussicht-
lich auf 166.990,00 € belaufen, sofern die Zuschüsse des Landes in Höhe von 73,00 € (u n-
verändert seit 1986) monatlich je Lehrgangsteilnehmer/in weiter gewährt werden. Die Ap o-
thekerkammer Westfalen-Lippe hat für 2006 einen Zuschuss in Höhe von 10,23 € monat lich
je Lehrgangsteilnehmer/in zugesichert.
Die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2006 unter Berücksich-
tigung der Erhöhung der Lehrgangsgebühren um 15,00 € (in Klammern sind die Beträge a n-
gegeben, die sich aus dem Etatentwurf auf der Basis der „Standarderhöhung“ um 5,00 € o h-
ne Berücksichtigung des Konsolidierungsbeitrages ergeben) ab 01.09.2006 stellen sich wie
folgt dar:
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V/0061/2006
Gesamt % Anteil
€
Einnahmen
Lehrgangsgebühren 168,00 € 229.680,00 € 65,71 %
(Lehrgangsgebühren ohne Berücksichtigung
des Konsolidierungsbeitrags) 158,00 € 224.880,00 € 65,23 %)
Zuschuss des Landes 105.120,00 € 30,07 %
Zuschuss der Apothekerkammer 14.730,00 € 4,22 %
Gesamt 168,00 €: 349.530,00 € 100,00 %
(Gesamt 158,00 €: 344.730,00 € 100,00 %)
Ausgaben
Personalausgaben 434.940,00 € 87,40 %
Sachkosten *) 8.390,00 € 1,19 %
Lehrmittel **) 73.190,00 € 11,41 %
Gesamt: 516.520,00 € 100,00 %
Zuschussbedarf 168,00 €:
166.990,00 €
(Zuschussbedarf 158,00 €: 171.790,00 €)
*) Hinweis: Ab 2006 sind die Gebäudekosten nicht mehr ausgewiesen, da sie im dop-
pischen Haushalt des Amtes 65 getrennt vom kameralen Haushalt vera n-
schlagt sind.
**) Hinweis: Der Ansatz bei den Beschaffungen wurde in 2006 einmalig erhöht, um die
Rücklagenmittel der PTA-Lehranstalt (Schuletat) zu veranschlagen.
3. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Die im Etatentwurf ausgewiesenen Einnahmen bilden einen unverzichtbaren Bestandteil des
Zuschussbudgets des Amtes für Schule und Weiterbildung. Wenn den mit dieser Vorlage
vorgeschlagenen Einnahmeerhöhungen nicht zugestimmt wird, müssen die entfallenden
Teileinnahmen i.H.v. 2.400,00 € aus einem anderen Bereich erzielt oder bei Ausgabepositio-
nen eingespart werden (um das Zuschussbudget einhalten zu können). Darüber hinaus sind
die zusätzlich einkalkulierten 4.800,-- € (10,00 € Konsolidierungserhöhung) im Rahmen der
Konsolidierungsvorlage berücksichtigt.
4. Finanzierung
Für jede/n Lehrgangsteilnehmer/in werden in 2006 Einnahmen in Höhe von insgesamt
251,23 € (bis einschließlich August 200 6 = 236,23 €) je Monat erzielt, die sich zusamme n-
setzen aus:
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V/0061/2006
- Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von derzeit 73,00 €,
- Zuschuss der Apothekerkammer Westfalen-Lippe in Höhe von derzeit 10,23 €,
- Lehrgangsgebühr der Lehrgangsteilnehmer/innen in Höhe von derzeit 168,00 € (bis
einschließlich August 2006 = 153,00 €).
Die durch diese Einnahmen nicht gedeckten Kosten werden von der Stadt Münster fina n-
ziert.
Der Gesamtzuschussbedarf belief sich in den vergangenen Jahren auf
2000 155.899,00 €
2001 159.830,00 €
2002 250.853,49 € *)
2003 129.143,76 €
2004 97.385,46 € **)
2005 146.513,86 €
2006 (Plan:) 171.790,00 € (166.990,00 bei 15 €) ***)
*) Überdurchschnittliche hohe Kosten für Bauunterhaltung in Höhe von 143.212,64 €.
**) Relativ geringe Ausgaben bei Bauunterhaltung und lfd. Betriebskosten.
***) Ab 2006 sind die Gebäudekosten nicht mehr berücksichtigt, da sie im doppischen
Haushalt des Amtes 65 getrennt vom kameralen Haushalt veranschlagt sind.
Der unterschiedliche Zuschussbedarf ist u.a. auf
- Schwankungen bei den Einnahmen aus den Lehrgangsgebühren und Zuschüssen
(wechselnder Teilnehmerzahlen)
- die im Rahmen der „Flexiblen Haushaltsführung“ bewirtschafteten Lehrmittelkosten
zurück zu führen.
5. Weitere Entwicklung
Zu Beginn des Lehrgangs 2004 / 2006 der PTA-Lehranstalt Münster sind erstmals zu wenig
Anmeldungen erfolgt. Die insgesamt zur Verfügung stehenden 72 Plätze waren zu Beginn
nur mit 65 Schüler und Schülerinnen belegt. Informationsmaterial der PTA-Schule forderten
272 Interessenten/innen an. Daraus ergaben sich 100 Bewerbungen und Testeinladungen.
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V/0061/2006
Der Lehrgang 2005 / 2007 der PTA-Lehranstalt Münster hat 72 Plätze und ist zurzeit mit 73
Schüler/innen belegt. Somit konnten bei diesem Lehrgang bei Beginn wieder alle Plätze be-
setzt werden. Informationsmaterial der PTA -Schule wurde 271 Interessenten/innen zug e-
sandt. Daraus ergaben sich 118 Bewerbungen und Testeinladungen.
Bereits seit Jahren liegt die durchschnittliche Belegung der Schule bei 2 Lehrgängen insge-
samt unter den besetzbaren 144 Plätzen. So war im 2005 nur eine durchschnittliche Bel e-
gung von 127 Plätzen gegeben. Gegenüber der Vollbelegung entfallen - bei annähernd glei-
chen Ausgaben wie bei Vollbelegung - insgesamt 47.510,92 € (2005) an Einnahmen (entfal-
lende Landeszuwendungen = 14.892,00 €; entfallender Zuschuss Apothekerkammer =
2.086,92 €; entfallender Lehrgangsbeitrag = 30.532,00 €).
I.V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
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Anlagen:
Anlage 1
S a t z u n g
zur Änderung der Benutzungs - und Gebührensatzung für die städt. Lehranstalt für pharmaze u-
tisch-technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster vom 19.06.1998 in der Fassung
vom 16.03.2005.
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekannt-
machung vom 14.07.1994 (GV NW 1994 S. 666/SGV NW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz
vom 29.04.2003 (GV NRW S. 054), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV NRW S.
664) und der §§ 1, 2 und 4 des Kommuna labgabengesetzes für das Land NRW vom 21.10.1969
(GV NW S. 712/SGV NW 610) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2001 (GV NRW S. 708),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 228) hat der Rat der Stadt Münster
die nachstehende Satzung am 05.04.2006 beschlossen:
Art. 1
§ 13 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die städt. Lehranstalt für pharmazeutisch -
technische Assistenten/innen (PTA) der Stadt Münster erhält folgende Fassung:
Absatz 1: „Die Gebühr nach § 12 Nr. 1 ist eine Jahresgebühr. Sie wird in monatlichen Raten in
Höhe von 168,00 € gezahlt. Sie wird jedes Jahr durch Ratsbeschluss angepasst.“
Art. 2
„Die Satzung zur Änderung der Benutzungs - und Gebührensatzung der Lehranstalt für pharm a-
zeutisch-technische Assistenten/innen der Stadt Münster tritt am 01.09.2006 in Kraft.“
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V/0061/2006
Anlage 2
Vergleich mit anderen PTA-Lehranstalten
Lehrgangsbeitrag in
Ort Träger 2002 2003 2004 2005 2006 Bemerkungen
Siegen Apotheker-
verband
160 € 160 € 160 € 160 € 160 € Lehrgangsgebühr 2 Jahre
3.680,00 € 23 Monate
Castrop
Rauxel
Apotheker-
verband
160 € 160 € 160 € 160 € 160 € Lehrgangsgebühr 2 Jahre
3.680,00 € 23 Monate
Gelsen-
kirchen
Apotheker-
verband
160 € 160 € 160 € 160 € 160 € Lehrgangsgebühr 2 Jahre
3.680,00 € 23 Monate
Paderborn Apotheker-
verband
160 € 160 € 160 € 160 € 160 € Lehrgangsgebühr 2 Jahre
3.680,00 € 23 Monate
Minden Apotheker-
verband
160 € 160 € 160 € 160 € 160 € Lehrgangsgebühr 2 Jahre
3.680,00 € 23 Monate
Hamm
Stadt 138 € 138 € 138 € 138 € 138 € Prüfungsgebühr 122,71 €
Olsberg Hochsauer-
landkreis
95 € 95 € 95 € 95 € 95 € Gebühren können nach B e-
endigung der Ausbildung be -
zahlt werden.
Seit Lehrgangsbeginn 2001
Münster Stadt 138 € 143 € 148 € 153 € 168 € 24 Monate
Zum Vergleich 2 Schulen in privater Trägerschaft:
Ort: Träger: Lehrgangsgebühr 2006:
Dortmund Westfalen-Akademie 295,00 € / 24 Monate
Osnabrück Völker-Schule 142,00 € / 24 Monate
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0061/2006/1
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 30.03.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37