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1629/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße, Aktenzeichen 05/26

Mitteilung BV 08.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.06.2026, TOP 10.2.16

Anlage 3 Erwiderung auf Antwortschreiben

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 3 Erwiderung auf Antwortschreiben

2355 Zeichen

Runder Tisch Dellbrück
c/o Venrath
Fürvelser Straße 9
51069 Köln
info@dellbrueck.org
An Herrn Hövel 
Leiter Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de
Nachrichtlich an den Bezirksbürgermeister Herrn Morawietz 
Vincent.Morawietz@STADT-KOELN.DE
Betreff: Ihr Antwortschreiben vom 21.05.2026  – AZ 05/26 21.05.2026 - auf unsere 
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße", 
Sehr geehrter Herr Hövel, 
der Runde Tisch Dellbrück bedankt sich für Ihr Antwortschreiben vom 21.05.2026 auf 
unsere Bürgereingabe nach § 24 GO– „Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße".
Sie bieten darin an, Ihnen einen Wunsch nach einer Beratung der Angelegenheit in der 
Bezirksvertretung mitzuteilen. Als ersten Schritt bitten wir Sie, den Fraktionen der BV 
Mülheim noch vor dem nächsten Sitzungstermin vom 22.06.2026 die folgende 
Stellungnahme zukommen zu lassen:
Die Verwaltungsrückmeldung zu unserem Bürgerantrag Dellbrücker Hauptstraße 
(Mitteilung 1629/2026) müssen wir als derzeitigen Sachstand zunächst respektieren. Das 
Mobilitätsdezernat lässt im ersten Absatz seines Antwortschreibens aus unserer Sicht 
durchaus eine positive Haltung zu den Zielen unseres Antrags erkennen. Dass es an 
Personal- und Finanzressourcen der Stadt Köln mangelt, trifft sicherlich zu. Wir möchten 
es bei aller Einsicht in diese Gegebenheiten dennoch nicht dabei bewenden lassen: 
Wir bitten Sie, die Fraktionen der BV Mülheim, einen Prozess der Priorisierung von 
Verkehrsprojekten insbesondere im rechtsrheinischen Köln anzustoßen. Damit greifen wir 
eine entsprechende Anmerkung des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung am Ende
seiner Antwort auf ("...Eine weitergehende Bearbeitung könnte erst im Rahmen zukünftiger
Prioritätensetzungen und bei entsprechender Ressourcenverfügbarkeit erfolgen...."). Uns 
ist bewusst, dass es dabei um die Ressourcenplanung für das gesamte Kölner 
Verkehrsgebiet geht und damit vermutlich der Rat mit eingebunden werden muss. Wir 
halten eine Priorisierung gerade in Zeiten geringer Ressourcen für den notwendigen 
nächsten Schritt und fordern Sie auf, diesen Prozess einzuleiten.
Vielen  Dank und freundliche Grüße 
Für den Runden Tisch Dellbrück
Köln, den 15.6.2026

Anlage 2 Antwortschreiben

6152 Zeichen

Seite 1/3 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221-  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Runder Tisch Dellbrück 
c/o Venrath  
Furvelser Str. 9 
51069 Köln 
Per E-Mail: info@dellbrueck.org 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
02-1/4 – AZ 05/26 21.05.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße“, Ak-
tenzeichen 05/26 
Sehr geehrte Frau        , 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.01.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs-
bestätigung mitgeteilt hatte, waren vorerst Stellungnahmen bei den zuständigen 
Fachämtern einzuholen. In den mir nun vorliegenden Rückmeldungen wird Folgendes 
mitgeteilt: 
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung: 
„Die in der Bürgereingabe vorgeschlagenen Maßnahmen haben ein zukunftsorientier-
tes Konzept zur Steigerung der Wohn-, Lebens- und Arbeitsqualität im Bereich der 
Dellbrücker Hauptstraße zum Ziel. Die Sicherheit und Gesundheit aller Verkehrsteil-
nehmenden soll gewährleistet sein, stationärer Einzelhandel und Gastronomie sollen 
gefördert werden, die Wirtschaftskraft des Viertels erhalten bleiben. Durch die Förde-
rung aktiver Mobilität wird auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.  
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine derartige Umgestaltung eine umfassende 
verkehrliche Untersuchung sowie eine detaillierte planerische Bewertung voraussetzt. 
Hierzu zählen unter anderem Analysen der aktuellen Verkehrsströme, mögliche Verla-
gerungseffekte auf das umliegende Straßennetz, die Berücksichtigung von Lieferver-
kehren, Rettungswegen sowie die Abstimmung mit weiteren Fachbereichen und be-
troffenen Akteurinnen und Akteuren. Weiterhin ist eine grundlegende Bewertung zur 
Ausrichtung der Delbrücker Hauptstraße aus Sicht der Stadtentwicklungsplanung und 
Stadtplanung notwendig. 
Aufgrund der derzeitigen personellen und finanziellen Ressourcen innerhalb der Ver-
waltung kann eine entsprechende vertiefte Prüfung und Planung aktuell jedoch nicht 
umgesetzt werden. Eine weitergehende Bearbeitung könnte erst im Rahmen zukünfti-
ger Prioritätensetzungen und bei entsprechender Ressourcenverfügbarkeit erfolgen.“ 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/3 
Amt für Verkehrsmanagement: 
„Rund 40 Parkhäuser in der Innenstadt sind an das Parkleitsystem der Stadt Köln an-
gebunden und beteiligen sich an den jährlichen Betriebskosten des dynamischen 
Parkleitsystems. Darüber hinaus unterhält die Stadt Köln ein Verkehrs- und Parkleit-
system rund um das Stadion. Weitere Parkhäuser werden nur dann ausgeschildert, 
wenn diese die folgenden Bedingungen erfüllen. Die Kosten für die Ersteinrichtung der 
Wegweisung ist durch den Parkhausbetreiber zu tragen: 
Die Parkhäuser oder Tiefgaragen befinden sich in Stadtteilen mit hohem Parkdruck 
und entsprechend hohem Parksuchverkehr. Die Parkhäuser weisen mindestens 100 
öffentlich zugängliche Stellplätze auf, die nicht für andere Nutzungen, wie Praxen, 
Einzelhandelseinrichtungen etc. reserviert sind. Sie müssen für jeden Bürger*in frei 
zugänglich und nutzbar sein. 
Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass jeder Betreiber eine entsprechende 
Homepage unterhält. Durch die statische oder dynamische Beschilderung der Park-
häuser wird eine große Anzahl an Verkehrsteilnehmenden angesprochen. Demgegen-
über muss auch ein entsprechendes Angebot an Stellplätzen vorhanden sein.  
Die Ausweisung erfolgt nach Ermessen der Straßenverkehrsbehörde im nahen Um-
feld. 
Im Umfeld der Dellbrücker Hauptstraße sind sowohl die beiden P+R-Anlagen „Thie-
lenbruch“ und „Dellbrück S-Bahn“ ausgewiesen. Darüber hinaus ist der öffentlich zu-
gängliche Parkplatz an „An der Kemperwiese“ ebenfalls ausgeschildert.  
Weitere Parkierungseinrichtungen mit der entsprechenden Mindestkriterien sind im 
Umfeld der Dellbrücker Hauptstraße nicht bekannt.  
Die P+R-Anlagen der KVB werden derzeit mit Sensorik zur Stellplatzdetektion ausge-
stattet. Die statischen und dynamischen Daten der P+R-Anlagen werden durch die 
KVB an der Mobilithek (nationaler Zugangspunkt für Mobilitätsdaten) publiziert. Die 
Stadtverwaltung Köln hat diese Datensätze abonniert und verwendet es zukünftig zur 
Anzeige auf den im Umfeld vorhandenen Variotafeln zur Lenkung des Verkehrs und 
zur Förderung des Umstiegs auf öffentlichen Personennahverkehr. Darüberhinausge-
hende dynamische Wegweisung zu den P+R-Anlagen wird als nicht erforderlich ange-
sehen.“ 
Zu der Anregung ein Beleuchtungskonzept zu erstellen, teilt die zuständige Fach-
dienststelle mit, dass „die derzeitige Ausleuchtung der Dellbrücker Hauptstraße norm-
gerecht durch die dort verbauten Schirmhängeleuchten erfolgt. Ein aktueller Hand-
lungsbedarf ist nicht gegeben. 
Sollten im Hinblick zukünftiger Planungen Beleuchtungsmaßnahmen erforderlich wer-
den, wird die RheinNetz GmbH mit der Prüfung beauftragt.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau     , Telefonnummer 
0221/221-     , per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de oder an 
das Amt für Verkehrsmanagement, Frau    , Telefonnummer: 0221/221-    und per E-
Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de.

Seite 3/3 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Anlage 1 Eingabe

5618 Zeichen

Runder Tisch Dellbrück
℅ Venrath, Fürvelser Straße 9
51069 Köln
E-Mail: info@dellbrueck.org
www.dellbrueck.org
An die
Geschäftsstelle Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Postfach 10 35 64, 50475 Köln
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de
Bürgereingabe gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung 
mit § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln
Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße zur Fußgängerzone mit Radverkehr, 
Busverkehr in beiden Richtungen und temporärem Lieferverkehr
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Runde Tisch Dellbrück bittet darum, die folgende Bürgereingabe in der nächst 
erreichbaren Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu behandeln:
Antrag
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Die Aufstellung eines Verkehrskonzeptes Dellbrücker Hauptstraße und Umgebung als 
Grundlage für folgende Maßnahmen:
● Der Abschnitt zwischen der Einmündung Thurner Straße und Bergisch Gladbacher
Straße wird zu einer Fußgängerzone mit Radverkehr und temporärem
Lieferverkehr umgestaltet. Dadurch sollen Verkehrsbelastungen der Hauptstraße
sowie der benachbarten Wohnstraßen verhindert werden. Die Busse fahren weiterhin
in beiden Richtungen durch die Dellbrücker Hauptstraße.
● Die Dellbrücker Hauptstraße wird vom ruhenden Verkehr freigestellt, es werden
keine Parkplätze ausgewiesen.

● Es werden Behindertenparkplätze im Einmündungsbereich der Nebenstraßen und
Lieferzonen und Lieferzeiten auf der Dellbrücker Hauptstraße ausgewiesen.
● In der weiteren Umgebung der Dellbrücker Hauptstraße wird in allen Richtungen ein
digitales Parkleitsystem installiert, damit der Suchverkehr nicht die Nebenstraßen
belastet.
● Vorhandene freie Stellplatzkapazitäten in Parkhäusern und Garageneinrichtungen in
Dellbrück werden aktiviert und in das Parkleitsystem integriert. Dazu sind
entsprechende Vereinbarungen zu treffen mit Betreibern, zum Beispiel mit der KVB
(Parkgarage am S-Bahnhof Dellbrück) und den Inhabern der Parkflächen bei
Dellbrücker Nahversorgern  (Nachtparken).
● Die Gehweg- und Straßenbeläge werden neu gestaltet, es entsteht eine höhengleiche
Fläche mit optischer und taktiler Kennzeichnung der Busspur; Stolperstellen und
Bordsteinkanten werden beseitigt, Barrierefreiheit wird hergestellt.
● Mit einer einheitlichen Baumreihe wird ein grünes Band geschaffen. Zusätzlich ist
eine weitere Begrünung vorzusehen
● Sitzgelegenheiten und Schattenspender sollen zum Verweilen einladen.
● Ein stimmungsvolles Beleuchtungskonzept in Abstimmung mit den Vorgaben gegen
Lichtverschmutzung erhöht die Aufenthaltsqualität.
Begründung:
Mit der Bürgereingabe „Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße“ wird ein 
zukunftsorientiertes Konzept zur Steigerung der Wohn-, Lebens- und Arbeitsqualität, für 
Sicherheit und Gesundheit aller Verkehrsteilnehmenden, Förderung des stationären 
Einzelhandels und der Gastronomie, Erhalt der Wirtschaftskraft des Viertels und als Beitrag 
zum Klimaschutz vorgelegt.
Köln hat schon im Juli 2019 den Klima-Notstand erklärt. Klimaschutz bedingt 
Verkehrswende, hin zu weniger Autoverkehr, zu mehr Fuß- und Radverkehr und Grün. Als 
rechtsrheinisches Modell eignet sich Dellbrück besonders gut. Es gibt hier eine gehobene, gut
angenommene und viel frequentierte Infrastruktur mit Lebensmittelketten, aber auch 
inhabergeführten Spezialitätengeschäften, Textileinzelhandel, Blumengeschäften, Handwerk 
unterschiedlichster Art, Dienstleistern, Gastronomie, Schulen, Kitas, Seniorenheimen und 
Vielem mehr. Dieses vielfältige Angebot liegt nahe beieinander. Dellbrück ist als beliebtes 
rechtsrheinisches Zentrum durch Busse, Straßenbahnen und S-Bahn gut angebunden.
Seit einigen Jahren – spätestens mit den Folgen der Corona-Pandemie- verändern sich 
Angebot und Mischung des Einzelhandels - nicht unbedingt immer zu besserer Qualität.
Es gibt vermehrt Leerstände, ein Überangebot an Dienstleistern und eine 
Verschlechterung der Angebotsvielfalt im Warenangebot. Wenn hier nichts geschieht,

werden die Kund*innen zum Einkaufen nach Bergisch-Gladbach und in die Innenstadt 
fahren - oder gleich online bestellen. Das bedeutet Minderung von Lebensqualität und 
weitere Zunahme des Autoverkehrs. Eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität soll hier 
gegensteuern.
Um die Attraktivität und Beliebtheit des Einkaufsviertels zu erhalten, muss die 
Dellbrücker Hauptstraße neu und für die Bürger*innen lebenswerter gestaltet werden. 
Dellbrück muss ein Viertel der kurzen und sicheren Wege bleiben. Zufuß Gehende aller
Altersgruppen sollen nicht mehr gezwungen sein, von viel zu engen und zugestellten 
Gehwegen in den immer weiter zunehmenden Straßenverkehr auf die Fahrbahn 
auszuweichen. Anwohnende und Besuchende sollen nicht mehr zunehmenden Abgasen,
Lärm und Feinstaub ausgesetzt sein.
Ziele dieses Bürgerantrags sind:
● Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende,
● Gesundheitsschutz für Anwohnende und Passanten durch weniger Lärm, Abgase,
Feinstaub
● Erhalt der Wirtschaftskraft des Viertels, Bindung der Kaufkraft an den Standort,
● Stabilisierung / Förderung des stationären Einzelhandels und der Gastronomie,
● Erhöhung der Aufenthaltsqualität,
● Klimaschutz durch Begrünung und Reduzierung des motorisierten Verkehrs,
● Erhalt der Mobilität durch Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr.
Unsere Konzepte zur Vermeidung der Belastung der Nebenstraßen durch Ausweichverkehr, 
zur Umleitung des Durchgangsverkehrs und eine Zusammenstellung von Studien über 
positive Erfahrungen mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen für alle am Verkehr 
Teilnehmenden und für den Einzelhandel legen wir gerne vor.
Für den Runden Tisch Dellbrück
Köln, den 15.1.2026

Mitteilung BV

880 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1629/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Umgestaltung der Dellbrücker 
Hauptstraße, Aktenzeichen 05/26 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

22.06.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Fürvelser Straße 9
  • Dellbrücker Hauptstraße
  • Ludwigstraße 8
  • An der Kemperwiese
  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Thurner Straße
  • Hauptstraße
  • Straße 9

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Details

Aktenzeichen
1629/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
08.06.2026
Erstellt
02.06.2026 15:44