1629/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße, Aktenzeichen 05/26
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Anlage 3 Erwiderung auf Antwortschreiben
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Runder Tisch Dellbrück
c/o Venrath
Fürvelser Straße 9
51069 Köln
info@dellbrueck.org
An Herrn Hövel
Leiter Bürgeramt Innenstadt
Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen
Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de
Nachrichtlich an den Bezirksbürgermeister Herrn Morawietz
Vincent.Morawietz@STADT-KOELN.DE
Betreff: Ihr Antwortschreiben vom 21.05.2026 – AZ 05/26 21.05.2026 - auf unsere
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße",
Sehr geehrter Herr Hövel,
der Runde Tisch Dellbrück bedankt sich für Ihr Antwortschreiben vom 21.05.2026 auf
unsere Bürgereingabe nach § 24 GO– „Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße".
Sie bieten darin an, Ihnen einen Wunsch nach einer Beratung der Angelegenheit in der
Bezirksvertretung mitzuteilen. Als ersten Schritt bitten wir Sie, den Fraktionen der BV
Mülheim noch vor dem nächsten Sitzungstermin vom 22.06.2026 die folgende
Stellungnahme zukommen zu lassen:
Die Verwaltungsrückmeldung zu unserem Bürgerantrag Dellbrücker Hauptstraße
(Mitteilung 1629/2026) müssen wir als derzeitigen Sachstand zunächst respektieren. Das
Mobilitätsdezernat lässt im ersten Absatz seines Antwortschreibens aus unserer Sicht
durchaus eine positive Haltung zu den Zielen unseres Antrags erkennen. Dass es an
Personal- und Finanzressourcen der Stadt Köln mangelt, trifft sicherlich zu. Wir möchten
es bei aller Einsicht in diese Gegebenheiten dennoch nicht dabei bewenden lassen:
Wir bitten Sie, die Fraktionen der BV Mülheim, einen Prozess der Priorisierung von
Verkehrsprojekten insbesondere im rechtsrheinischen Köln anzustoßen. Damit greifen wir
eine entsprechende Anmerkung des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung am Ende
seiner Antwort auf ("...Eine weitergehende Bearbeitung könnte erst im Rahmen zukünftiger
Prioritätensetzungen und bei entsprechender Ressourcenverfügbarkeit erfolgen...."). Uns
ist bewusst, dass es dabei um die Ressourcenplanung für das gesamte Kölner
Verkehrsgebiet geht und damit vermutlich der Rat mit eingebunden werden muss. Wir
halten eine Priorisierung gerade in Zeiten geringer Ressourcen für den notwendigen
nächsten Schritt und fordern Sie auf, diesen Prozess einzuleiten.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Für den Runden Tisch Dellbrück
Köln, den 15.6.2026
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/3 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Runder Tisch Dellbrück c/o Venrath Furvelser Str. 9 51069 Köln Per E-Mail: info@dellbrueck.org Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 05/26 21.05.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße“, Ak- tenzeichen 05/26 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.01.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, waren vorerst Stellungnahmen bei den zuständigen Fachämtern einzuholen. In den mir nun vorliegenden Rückmeldungen wird Folgendes mitgeteilt: Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung: „Die in der Bürgereingabe vorgeschlagenen Maßnahmen haben ein zukunftsorientier- tes Konzept zur Steigerung der Wohn-, Lebens- und Arbeitsqualität im Bereich der Dellbrücker Hauptstraße zum Ziel. Die Sicherheit und Gesundheit aller Verkehrsteil- nehmenden soll gewährleistet sein, stationärer Einzelhandel und Gastronomie sollen gefördert werden, die Wirtschaftskraft des Viertels erhalten bleiben. Durch die Förde- rung aktiver Mobilität wird auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine derartige Umgestaltung eine umfassende verkehrliche Untersuchung sowie eine detaillierte planerische Bewertung voraussetzt. Hierzu zählen unter anderem Analysen der aktuellen Verkehrsströme, mögliche Verla- gerungseffekte auf das umliegende Straßennetz, die Berücksichtigung von Lieferver- kehren, Rettungswegen sowie die Abstimmung mit weiteren Fachbereichen und be- troffenen Akteurinnen und Akteuren. Weiterhin ist eine grundlegende Bewertung zur Ausrichtung der Delbrücker Hauptstraße aus Sicht der Stadtentwicklungsplanung und Stadtplanung notwendig. Aufgrund der derzeitigen personellen und finanziellen Ressourcen innerhalb der Ver- waltung kann eine entsprechende vertiefte Prüfung und Planung aktuell jedoch nicht umgesetzt werden. Eine weitergehende Bearbeitung könnte erst im Rahmen zukünfti- ger Prioritätensetzungen und bei entsprechender Ressourcenverfügbarkeit erfolgen.“ Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/3 Amt für Verkehrsmanagement: „Rund 40 Parkhäuser in der Innenstadt sind an das Parkleitsystem der Stadt Köln an- gebunden und beteiligen sich an den jährlichen Betriebskosten des dynamischen Parkleitsystems. Darüber hinaus unterhält die Stadt Köln ein Verkehrs- und Parkleit- system rund um das Stadion. Weitere Parkhäuser werden nur dann ausgeschildert, wenn diese die folgenden Bedingungen erfüllen. Die Kosten für die Ersteinrichtung der Wegweisung ist durch den Parkhausbetreiber zu tragen: Die Parkhäuser oder Tiefgaragen befinden sich in Stadtteilen mit hohem Parkdruck und entsprechend hohem Parksuchverkehr. Die Parkhäuser weisen mindestens 100 öffentlich zugängliche Stellplätze auf, die nicht für andere Nutzungen, wie Praxen, Einzelhandelseinrichtungen etc. reserviert sind. Sie müssen für jeden Bürger*in frei zugänglich und nutzbar sein. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass jeder Betreiber eine entsprechende Homepage unterhält. Durch die statische oder dynamische Beschilderung der Park- häuser wird eine große Anzahl an Verkehrsteilnehmenden angesprochen. Demgegen- über muss auch ein entsprechendes Angebot an Stellplätzen vorhanden sein. Die Ausweisung erfolgt nach Ermessen der Straßenverkehrsbehörde im nahen Um- feld. Im Umfeld der Dellbrücker Hauptstraße sind sowohl die beiden P+R-Anlagen „Thie- lenbruch“ und „Dellbrück S-Bahn“ ausgewiesen. Darüber hinaus ist der öffentlich zu- gängliche Parkplatz an „An der Kemperwiese“ ebenfalls ausgeschildert. Weitere Parkierungseinrichtungen mit der entsprechenden Mindestkriterien sind im Umfeld der Dellbrücker Hauptstraße nicht bekannt. Die P+R-Anlagen der KVB werden derzeit mit Sensorik zur Stellplatzdetektion ausge- stattet. Die statischen und dynamischen Daten der P+R-Anlagen werden durch die KVB an der Mobilithek (nationaler Zugangspunkt für Mobilitätsdaten) publiziert. Die Stadtverwaltung Köln hat diese Datensätze abonniert und verwendet es zukünftig zur Anzeige auf den im Umfeld vorhandenen Variotafeln zur Lenkung des Verkehrs und zur Förderung des Umstiegs auf öffentlichen Personennahverkehr. Darüberhinausge- hende dynamische Wegweisung zu den P+R-Anlagen wird als nicht erforderlich ange- sehen.“ Zu der Anregung ein Beleuchtungskonzept zu erstellen, teilt die zuständige Fach- dienststelle mit, dass „die derzeitige Ausleuchtung der Dellbrücker Hauptstraße norm- gerecht durch die dort verbauten Schirmhängeleuchten erfolgt. Ein aktueller Hand- lungsbedarf ist nicht gegeben. Sollten im Hinblick zukünftiger Planungen Beleuchtungsmaßnahmen erforderlich wer- den, wird die RheinNetz GmbH mit der Prüfung beauftragt.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau , Telefonnummer 0221/221- , per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de oder an das Amt für Verkehrsmanagement, Frau , Telefonnummer: 0221/221- und per E- Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. Seite 3/3 Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1 Eingabe
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Runder Tisch Dellbrück ℅ Venrath, Fürvelser Straße 9 51069 Köln E-Mail: info@dellbrueck.org www.dellbrueck.org An die Geschäftsstelle Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Postfach 10 35 64, 50475 Köln geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Bürgereingabe gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße zur Fußgängerzone mit Radverkehr, Busverkehr in beiden Richtungen und temporärem Lieferverkehr Sehr geehrte Damen und Herren, der Runde Tisch Dellbrück bittet darum, die folgende Bürgereingabe in der nächst erreichbaren Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu behandeln: Antrag Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Aufstellung eines Verkehrskonzeptes Dellbrücker Hauptstraße und Umgebung als Grundlage für folgende Maßnahmen: ● Der Abschnitt zwischen der Einmündung Thurner Straße und Bergisch Gladbacher Straße wird zu einer Fußgängerzone mit Radverkehr und temporärem Lieferverkehr umgestaltet. Dadurch sollen Verkehrsbelastungen der Hauptstraße sowie der benachbarten Wohnstraßen verhindert werden. Die Busse fahren weiterhin in beiden Richtungen durch die Dellbrücker Hauptstraße. ● Die Dellbrücker Hauptstraße wird vom ruhenden Verkehr freigestellt, es werden keine Parkplätze ausgewiesen. ● Es werden Behindertenparkplätze im Einmündungsbereich der Nebenstraßen und Lieferzonen und Lieferzeiten auf der Dellbrücker Hauptstraße ausgewiesen. ● In der weiteren Umgebung der Dellbrücker Hauptstraße wird in allen Richtungen ein digitales Parkleitsystem installiert, damit der Suchverkehr nicht die Nebenstraßen belastet. ● Vorhandene freie Stellplatzkapazitäten in Parkhäusern und Garageneinrichtungen in Dellbrück werden aktiviert und in das Parkleitsystem integriert. Dazu sind entsprechende Vereinbarungen zu treffen mit Betreibern, zum Beispiel mit der KVB (Parkgarage am S-Bahnhof Dellbrück) und den Inhabern der Parkflächen bei Dellbrücker Nahversorgern (Nachtparken). ● Die Gehweg- und Straßenbeläge werden neu gestaltet, es entsteht eine höhengleiche Fläche mit optischer und taktiler Kennzeichnung der Busspur; Stolperstellen und Bordsteinkanten werden beseitigt, Barrierefreiheit wird hergestellt. ● Mit einer einheitlichen Baumreihe wird ein grünes Band geschaffen. Zusätzlich ist eine weitere Begrünung vorzusehen ● Sitzgelegenheiten und Schattenspender sollen zum Verweilen einladen. ● Ein stimmungsvolles Beleuchtungskonzept in Abstimmung mit den Vorgaben gegen Lichtverschmutzung erhöht die Aufenthaltsqualität. Begründung: Mit der Bürgereingabe „Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße“ wird ein zukunftsorientiertes Konzept zur Steigerung der Wohn-, Lebens- und Arbeitsqualität, für Sicherheit und Gesundheit aller Verkehrsteilnehmenden, Förderung des stationären Einzelhandels und der Gastronomie, Erhalt der Wirtschaftskraft des Viertels und als Beitrag zum Klimaschutz vorgelegt. Köln hat schon im Juli 2019 den Klima-Notstand erklärt. Klimaschutz bedingt Verkehrswende, hin zu weniger Autoverkehr, zu mehr Fuß- und Radverkehr und Grün. Als rechtsrheinisches Modell eignet sich Dellbrück besonders gut. Es gibt hier eine gehobene, gut angenommene und viel frequentierte Infrastruktur mit Lebensmittelketten, aber auch inhabergeführten Spezialitätengeschäften, Textileinzelhandel, Blumengeschäften, Handwerk unterschiedlichster Art, Dienstleistern, Gastronomie, Schulen, Kitas, Seniorenheimen und Vielem mehr. Dieses vielfältige Angebot liegt nahe beieinander. Dellbrück ist als beliebtes rechtsrheinisches Zentrum durch Busse, Straßenbahnen und S-Bahn gut angebunden. Seit einigen Jahren – spätestens mit den Folgen der Corona-Pandemie- verändern sich Angebot und Mischung des Einzelhandels - nicht unbedingt immer zu besserer Qualität. Es gibt vermehrt Leerstände, ein Überangebot an Dienstleistern und eine Verschlechterung der Angebotsvielfalt im Warenangebot. Wenn hier nichts geschieht, werden die Kund*innen zum Einkaufen nach Bergisch-Gladbach und in die Innenstadt fahren - oder gleich online bestellen. Das bedeutet Minderung von Lebensqualität und weitere Zunahme des Autoverkehrs. Eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität soll hier gegensteuern. Um die Attraktivität und Beliebtheit des Einkaufsviertels zu erhalten, muss die Dellbrücker Hauptstraße neu und für die Bürger*innen lebenswerter gestaltet werden. Dellbrück muss ein Viertel der kurzen und sicheren Wege bleiben. Zufuß Gehende aller Altersgruppen sollen nicht mehr gezwungen sein, von viel zu engen und zugestellten Gehwegen in den immer weiter zunehmenden Straßenverkehr auf die Fahrbahn auszuweichen. Anwohnende und Besuchende sollen nicht mehr zunehmenden Abgasen, Lärm und Feinstaub ausgesetzt sein. Ziele dieses Bürgerantrags sind: ● Sicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende, ● Gesundheitsschutz für Anwohnende und Passanten durch weniger Lärm, Abgase, Feinstaub ● Erhalt der Wirtschaftskraft des Viertels, Bindung der Kaufkraft an den Standort, ● Stabilisierung / Förderung des stationären Einzelhandels und der Gastronomie, ● Erhöhung der Aufenthaltsqualität, ● Klimaschutz durch Begrünung und Reduzierung des motorisierten Verkehrs, ● Erhalt der Mobilität durch Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr. Unsere Konzepte zur Vermeidung der Belastung der Nebenstraßen durch Ausweichverkehr, zur Umleitung des Durchgangsverkehrs und eine Zusammenstellung von Studien über positive Erfahrungen mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen für alle am Verkehr Teilnehmenden und für den Einzelhandel legen wir gerne vor. Für den Runden Tisch Dellbrück Köln, den 15.1.2026
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1629/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Umgestaltung der Dellbrücker Hauptstraße, Aktenzeichen 05/26 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Fürvelser Straße 9
- Dellbrücker Hauptstraße
- Ludwigstraße 8
- An der Kemperwiese
- Bergisch Gladbacher Straße
- Thurner Straße
- Hauptstraße
- Straße 9
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Details
- Aktenzeichen
- 1629/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 08.06.2026
- Erstellt
- 02.06.2026 15:44