V/0939/2014
Schulzentrum Roxel: Einrichtung eines Teilstandortes des Ludwig-Erhard-Berufskollegs
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Beschlussvorlage
8322 Zeichen
V/0939/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Schulzentrum Roxel: Einrichtung eines Teilstandortes des Ludwig-Erhard-Berufskollegs
Beratungsfolge
03.12.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
04.12.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
10.12.2014 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat stimmt der aufbauenden Verlagerung von drei Jahrgängen der Zweijährigen Höhe-
ren Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung mit der Profilbildung „Ganztagsunte r-
richt“ und „Sport und Gesundheit/Fitness“ (Anlage C der APO -BK) des Ludwig -Erhard-
Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster, zum Schuljahr 2015/16 zum
Schulzentrum Roxel zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verlagerung die Handlungsfelder des Landespr o-
grammes „Kein Abschluss ohne Anschluss – KAoA“ „Studien- und Berufsorientierung stär-
ken“, „Übergang in Ausbildung und Studium organisieren“ und „Attraktivität der dualen B e-
rufsausbildung stärken“ unterstützt. In Kooperation aller städtischen B erufskollegs und den
Partnern des dualen Systems werden am Standort Schulzentrum Roxel m odellhaft auf der
Basis eines differenzierten Berufswahlorientierungskonzeptes berufsfeldübergreifend A n-
schlussmöglichkeiten in Richtung Ausbildung und Beruf systemisch (berufliche und schuli-
sche Qualifizierungsoptionen) und schülerbezogen individuell aufgezeigt.
3. Der Rat stimmt dem Teilstandort des Ludwig -Erhard-Berufskollegs im Schulzentrum Roxel
gem. § 83 Abs. 6 SchulG zu und beauftragt die Verwaltung, die Genehmigun g bei der obe-
ren Schulaufsichtsbehörde gem. § 81 Abs. 3 SchulG zu beantragen.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die voraussichtlichen Investitionskosten für Hard - und
Software sowie DV-Verkabelungsleistungen in Höhe von ca. 130.000 Euro über Mittelum-
schichtungen im Rahmen vorhandener Hausmittel finanziert werden.
Vorlagen-Nr.:
V/0939/2014
Auskunft erteilt:
Herr Watermann
Ruf:
492 40 10
E-Mail:
Watermann@stadt-muenster.de
Datum:
28.11.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0939/2014
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.
-
jähr
HHPlan-
Entwurf
Betrag
€
Verände-
rung
Betrag
Neu
Betrag
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schu-
len
Investitionsmaß-
nahme
0610 Besch. Neue Tech-
nologien
an Berufskollegs
Auszahlungen Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermö-
gen
2015 246.480 100.000 346.480
Investitionsmaß-
nahme
0620 Bauk. Neue Techno-
logien
an Berufskollegs
Auszahlungen Baumaßnahmen 2015 115.500 30.000 145.500
Summe aller Auszahlungen/Saldo 361.980 130.000 491.980
Die Finanzierung des dargestellten Mehrbedarfs erfolgt durch Ermächtigungsübertragungen von
2014 nach 2015 der bei den Investitionsmaßnahmen 4380 Dreifaltigkeitsschule San. Klassentrakt
und 0080 Bauk. Integrative Lerngruppen nicht benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 130.000€.
Begründung:
Begründung zu Beschlussvorschlag 1 und 2:
Am Ludwig-Erhard-Berufskolleg werden aktuell neun Züge der zweijährigen Höher en Berufsfach-
schule unterrichtet. Größe und Schülerzahl dieses Bildungsganges ermöglichen überhaupt erst die
Einrichtung eines abgegrenzten Teilstandortes, da die stundenplantechnischen und schulorganisa-
torischen Rahmenbedingungen abzusichern sind.
Im Rahmen der Differenzieru ngsmöglichkeiten der Stundentafel wurden in den vergangenen Ja h-
ren unterschiedliche Profilbereiche entwickelt.
Die vorhandene Infrastruktur am Standort Roxel in Form der Sportstätten und der Mensa bietet
Synergieeffekte und ermöglicht so eine Verlagerung von drei Zügen der Zweijährigen Höh eren
Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung mit der Profilbildung „Ganztagsunterricht“ und
„Sport und Gesundheit/Fitness“ (Anlage C der APO -BK). Gleichzeitig kann aus Sicht des Ludwig -
Erhard-Berufskollegs ein Ang ebot für die verstärkte Nachfrage nach Ganztagsplätzen geschaffen
werden.
Zwischen den städtischen Berufskollegs gibt es eine bewährte Kommunikation und Kooperation.
Auf dieser Basis kann das Ludwig -Erhard-Berufskolleg als Multiplikator sicherstellen, das s für alle
Schülerinnen und Schüler im Schulzentrum Roxel Transparenz über das gesamte Bildungsang e-
bot aller Berufskollegs und Fachschulen insbesondere der Übergang ins Duale System sowie aller
weiteren Anschluss- und Übergangsangeboten hergestellt wird.
- 3 -
V/0939/2014
Im Schuljahr 2015/2016 werden am Standort Roxel voraussichtlich jeweils zwei Parallelklassen der
Jahrgänge 9 und 10 der Droste -Hauptschule Roxel sowie der Jahrgänge 9 und 10 der Realschule
Roxel beschult; hinzukommen vier Parallelklassen der Sekundarschule Roxel des Jahrgangs 8.
Voraussetzung für den Besuch der Z weijährigen Höheren Berufsfachschule ("Höhere Handel s-
schule") im Bereich Wirtschaft und Verwal tung ist entweder der Mittlere Schulabschluss (Fac h-
oberschulreife) oder aber die Berechtigung zum Besuc h der gymnasialen Oberstufe . Mit dem e r-
folgreichen Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule wird neben beruflichen Kenntnissen auch
der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben.
Durch einen Start zum Schuljahr 2015/2016 kann erreicht werden, dass auf der Basis des Beruf s-
wahlorientierungskonzeptes in modularer Form und in Kooperation mit IHK und HWK den Schül e-
rinnen und Schülern – die sich gerade dann in unterschiedlichen Stadien der Berufswahlfi ndung
befinden – im Schulzentrum Roxel Anschlussoptionen am Standort aufgezeigt werden können.
Diese organisationsübergreifenden Kooperationen erfassen die Handlungsfelder „Studien- und
Berufsorientierung stärken“, „Übergang in Ausbildung und Studium organisieren“ und „Attraktivität
der dualen Berufsausbild ung stärken“ im Rahmen des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne
Anschluss – KAoA“.
Die vorgeschlagene Verlagerung von Klassen des Berufskollegs in das Schulzentrum Roxel bietet
die Möglichkeit, durch eine Präsenz vor Ort bisherige Formen der Zusammenarbe it im Bereich
Übergang Schule-Beruf zu intensivieren und modellhaft weiterzuentwickeln.
Begründung zur Beschlussvorschlag 3:
Gemäß § 83 Absatz 6 SchulG ist die Verlagerung von Schulen an einen Teilstandort in zumutbarer
Entfernung möglich. Hierzu ist gem. § 81 Abs. 3 SchulG die Genehmigung der oberen Schulauf-
sichtsbehörde notwendig.
Über die Einrichtung , die Änderung und die Auflösung einer Schule (…), für die das Land nicht
Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). Als Errichtung
sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus - und
Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an
Berufskollegs (…) zu behandeln.
Der Rat ist gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe I GO für die Beschlussfassung zuständig.
Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 Abs. 3
SchulG). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentl icher Schulen ist
der Bezirksregierung Münster übertragen.
Die Schulkonferenz des Ludwig-Erhard-Berufskollegs wurde beteiligt (vg. § 65 SchulG).
Begründung zur Beschlussvorschlag 4:
In einem gemeinsamen Termin mit Amt für Immobilienmanagement und der citeq am 14.11.14
wurden vor Ort im Schulzentrum Roxel eine Lösung zur Einbindung der drei Berufsfachklassen
des Ludwig-Erhard-Berufkollegs in den gemeinsamen Schulbetrieb mit dem Schulzentrum Roxel
entwickelt. Die Einrichtung der neuen Klassen der Höheren Handelsschule und des EDV-Raums
erfolgen in der 2. Etage im Neubau der Realschule.
Durch die Vielschichtigkeit der Anforderungen an Hard- und Software gilt der Medienentwicklungs-
plan ausdrücklich nicht für die Berufskollegs, so dass die vorhandene DV -Infrastruktur im Schu l-
zentrum Roxel nicht die Anforderungen erfüllt.
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V/0939/2014
Für den handlungsorientierten Unterricht ist aber die Ausstattung mit passender DV notwendig. Mit
dieser Investition wird sichergestellt, dass der Standard der DV -Infrastruktur des Hauptstandortes
auch am Schulzentrum Roxel sichergestellt wird.
I.V.
gez.
Dr. Andrea Hanke
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0939/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.11.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37