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V/0939/2014

Schulzentrum Roxel: Einrichtung eines Teilstandortes des Ludwig-Erhard-Berufskollegs

Vorlagen 26.11.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 22

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8322 Zeichen

V/0939/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schulzentrum Roxel: Einrichtung eines Teilstandortes des Ludwig-Erhard-Berufskollegs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
04.12.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt der aufbauenden Verlagerung von drei Jahrgängen der Zweijährigen Höhe-
ren Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung mit der Profilbildung „Ganztagsunte r-
richt“ und „Sport und Gesundheit/Fitness“ (Anlage C der APO -BK) des Ludwig -Erhard-
Berufskolleg, Schule der Sekundarstufe II der Stadt Münster, zum Schuljahr 2015/16 zum  
Schulzentrum Roxel zu.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verlagerung die Handlungsfelder des Landespr o-
grammes „Kein Abschluss ohne Anschluss – KAoA“ „Studien- und Berufsorientierung stär-
ken“, „Übergang in Ausbildung und Studium organisieren“ und „Attraktivität der dualen B e-
rufsausbildung stärken“ unterstützt. In Kooperation aller städtischen B erufskollegs und den 
Partnern des dualen Systems werden am Standort Schulzentrum Roxel m odellhaft auf der 
Basis eines differenzierten Berufswahlorientierungskonzeptes berufsfeldübergreifend A n-
schlussmöglichkeiten in Richtung Ausbildung und Beruf systemisch  (berufliche und schuli-
sche Qualifizierungsoptionen) und schülerbezogen individuell aufgezeigt.  
 
3. Der Rat stimmt dem Teilstandort des Ludwig -Erhard-Berufskollegs im Schulzentrum Roxel 
gem. § 83 Abs. 6 SchulG zu und beauftragt die Verwaltung, die Genehmigun g bei der obe-
ren Schulaufsichtsbehörde gem. § 81 Abs. 3 SchulG zu beantragen. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die voraussichtlichen Investitionskosten für Hard - und 
Software sowie DV-Verkabelungsleistungen in Höhe von ca. 130.000 Euro über Mittelum-
schichtungen im Rahmen vorhandener Hausmittel finanziert werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0939/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Watermann 
Ruf: 
492 40 10 
E-Mail: 
Watermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.11.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0939/2014 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 Teilfinanzplan 
  
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.
- 
jähr 
HHPlan-
Entwurf 
Betrag 
€ 
Verände-
rung 
Betrag 
Neu 
Betrag 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schu-
len 
    
Investitionsmaß-
nahme 
0610 Besch. Neue Tech-
nologien  
an Berufskollegs 
    
Auszahlungen  Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermö-
gen 
2015 246.480 100.000 346.480 
Investitionsmaß-
nahme 
0620 Bauk. Neue Techno-
logien  
an Berufskollegs 
    
Auszahlungen  Baumaßnahmen 2015 115.500 30.000 145.500 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  361.980 130.000 491.980 
 
Die Finanzierung des dargestellten Mehrbedarfs erfolgt durch Ermächtigungsübertragungen von 
2014 nach 2015 der bei den Investitionsmaßnahmen 4380 Dreifaltigkeitsschule San. Klassentrakt 
und 0080 Bauk. Integrative Lerngruppen nicht benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 130.000€. 
 
 
Begründung: 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag 1 und 2: 
 
Am Ludwig-Erhard-Berufskolleg werden aktuell neun Züge der zweijährigen Höher en Berufsfach-
schule unterrichtet. Größe und Schülerzahl dieses Bildungsganges ermöglichen überhaupt erst die 
Einrichtung eines abgegrenzten Teilstandortes, da die stundenplantechnischen und schulorganisa-
torischen Rahmenbedingungen abzusichern sind. 
 
Im Rahmen der Differenzieru ngsmöglichkeiten der Stundentafel wurden in den vergangenen Ja h-
ren unterschiedliche Profilbereiche entwickelt.  
 
Die vorhandene Infrastruktur am Standort Roxel in Form der Sportstätten und der Mensa bietet 
Synergieeffekte und ermöglicht so eine Verlagerung  von drei Zügen der Zweijährigen Höh eren 
Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung mit der Profilbildung „Ganztagsunterricht“ und 
„Sport und Gesundheit/Fitness“ (Anlage C der APO -BK). Gleichzeitig kann aus Sicht des Ludwig -
Erhard-Berufskollegs ein Ang ebot für die verstärkte Nachfrage nach Ganztagsplätzen geschaffen 
werden. 
 
Zwischen den städtischen Berufskollegs gibt es eine bewährte Kommunikation und Kooperation. 
Auf dieser Basis kann das Ludwig -Erhard-Berufskolleg als Multiplikator sicherstellen, das s für alle 
Schülerinnen und Schüler im Schulzentrum Roxel Transparenz über das gesamte Bildungsang e-
bot aller Berufskollegs und Fachschulen insbesondere der Übergang ins Duale System sowie aller 
weiteren Anschluss- und Übergangsangeboten hergestellt wird.

- 3 - 
V/0939/2014 
Im Schuljahr 2015/2016 werden am Standort Roxel voraussichtlich jeweils zwei Parallelklassen der 
Jahrgänge 9 und 10 der Droste -Hauptschule Roxel sowie der Jahrgänge 9 und 10 der Realschule 
Roxel beschult; hinzukommen vier Parallelklassen der Sekundarschule Roxel des Jahrgangs 8. 
Voraussetzung für den Besuch der Z weijährigen Höheren Berufsfachschule ("Höhere Handel s-
schule") im Bereich Wirtschaft und Verwal tung ist entweder der Mittlere Schulabschluss (Fac h-
oberschulreife) oder aber die Berechtigung zum Besuc h der gymnasialen Oberstufe . Mit dem e r-
folgreichen Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule wird neben beruflichen Kenntnissen auch 
der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben. 
Durch einen Start zum Schuljahr 2015/2016 kann erreicht werden, dass  auf der Basis des Beruf s-
wahlorientierungskonzeptes in modularer Form und in Kooperation mit IHK und HWK den Schül e-
rinnen und Schülern – die sich gerade dann in unterschiedlichen Stadien der Berufswahlfi ndung 
befinden – im Schulzentrum Roxel Anschlussoptionen am Standort aufgezeigt werden können. 
 
Diese organisationsübergreifenden Kooperationen erfassen die Handlungsfelder „Studien- und 
Berufsorientierung stärken“, „Übergang in Ausbildung und Studium organisieren“ und „Attraktivität 
der dualen Berufsausbild ung stärken“ im Rahmen des Landesprogramms  „Kein Abschluss ohne 
Anschluss – KAoA“. 
 
Die vorgeschlagene Verlagerung von Klassen des Berufskollegs in das Schulzentrum Roxel bietet 
die Möglichkeit, durch eine Präsenz vor Ort bisherige Formen der Zusammenarbe it im Bereich 
Übergang Schule-Beruf zu intensivieren und modellhaft weiterzuentwickeln.  
 
Begründung zur Beschlussvorschlag 3: 
 
Gemäß § 83 Absatz 6 SchulG ist die Verlagerung von Schulen an einen Teilstandort in zumutbarer 
Entfernung möglich. Hierzu ist gem.  § 81 Abs. 3 SchulG die Genehmigung der oberen Schulauf-
sichtsbehörde notwendig. 
 
Über die Einrichtung , die Änderung und die Auflösung einer Schule (…), für die das Land nicht 
Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). Als Errichtung 
sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus - und 
Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an 
Berufskollegs (…) zu behandeln. 
 
Der Rat ist gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe I GO für die Beschlussfassung zuständig. 
 
Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 Abs. 3 
SchulG). Die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentl icher Schulen ist 
der Bezirksregierung Münster übertragen. 
 
Die Schulkonferenz des Ludwig-Erhard-Berufskollegs wurde beteiligt (vg. § 65 SchulG). 
 
Begründung zur Beschlussvorschlag 4: 
 
In einem gemeinsamen Termin mit Amt für Immobilienmanagement  und der citeq am 14.11.14 
wurden vor Ort im Schulzentrum Roxel eine Lösung zur Einbindung der drei Berufsfachklassen 
des Ludwig-Erhard-Berufkollegs in den gemeinsamen Schulbetrieb mit dem Schulzentrum Roxel 
entwickelt. Die Einrichtung der neuen Klassen der Höheren Handelsschule und des EDV-Raums 
erfolgen in der 2. Etage im Neubau der Realschule. 
 
Durch die Vielschichtigkeit der Anforderungen an Hard- und Software gilt der Medienentwicklungs-
plan ausdrücklich nicht für die Berufskollegs, so dass die vorhandene DV -Infrastruktur im Schu l-
zentrum Roxel nicht die Anforderungen erfüllt.

- 4 - 
V/0939/2014 
Für den handlungsorientierten Unterricht ist aber die Ausstattung mit passender DV notwendig. Mit 
dieser Investition wird sichergestellt, dass der Standard der DV -Infrastruktur des Hauptstandortes 
auch am Schulzentrum Roxel sichergestellt wird. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke

Beratungsverlauf (3)

03.12.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.12.2014 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0939/2014
Typ
Vorlagen
Datum
26.11.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37