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AN/0213/2024

Sauberkeit im öffentlichen Raum unseres Stadtbezirks

Anfrage nach § 4 BV9 (CDU) 16.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.03.2024, TOP 7.2.1

Anfrage zur Sauberkeit des öffentlichen Raums

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Anfrage zur Sauberkeit des öffentlichen Raums

2236 Zeichen

CDU-Fraktion in der 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)   
51065 Köln - Wiener Platz 2a 
-------------------------------------------------------------------------- 
 
Gleichlautend an: 
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Rathaus Köln 
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs 
Bezirksrathaus Köln-Mülheim   
  Köln, den 08.02.2024 
                                                                                                                    
Betreff: Anfragen zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 
hier: Sauberkeit im öffentlichen Raum unseres Stadtbezirks 
 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die CDU–Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, nachfolgenden Anfragen auf die 
Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim zu setzen: 
 
Anfragen: 
Weil sich eine saubere Stadt positiv auf das Zusammenleben auswirkt und auch ein Gefühl von 
Sicherheit vermittelt, ist die Stadtsauberkeit eine Gemeinschaftsaufgabe. Daher wird die 
Verwaltung gebeten, im Rahmen der Erarbeitung des Masterplanes Sauberkeit, folgende 
Fragen zu beantworten:  
 
Die meisten Straßen und einen Teil der Gehwege werden von der AWB gereinigt. Stellenweise 
sind jedoch auch die Grundstückseigentümer oder die Anlieger für die Reinigung verantwortlich.  
 
1. Warum werden dennoch Bereiche im öffentlichen Straßenraum nicht gereinigt und wie ist 
das zu ändern? (siehe Foto!) 
2. Wird die Reinigung durch die Grundstückseigentümer oder Anlieger seitens der Stadt 
überprüft? 
3. Mit welchem Aufwand und in welchen Zeitabständen wird diese Prüfung durchgeführt? 
4. Gehören zur Überprüfung auch Bäume, Hecken und Sträucher, die von der 
Grundstücksgrenze der Anlieger auf den Gehweg überwuchern und damit den 
Fußgängerraum einengen? 
5. Welche Konsequenzen hat ein festgestelltes Reinigungsdefizit oder die unzulässige 
Überwucherung auf Gehwege für die Grundstückseigentümer oder Anlieger? 
 
Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Thomas Portz     gez. Alexander Lünenbach 
   Dr. Thomas Portz                                             Alexander Lünenbach 
(CDU-Fraktionsvorsitzender)    (SPD-Fraktionsvorsitzender) 
 
     gez. Torsten Tücks   
Torsten Tücks (FDP)

Beratungsverlauf (1)

04.03.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0213/2024
Typ
Anfrage nach § 4 BV9 (CDU)
Datum
16.02.2024
Erstellt
13.02.2024 08:43