2015/0374
Aufhebung der Sanierungssatzung 'Martinsviertel'
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2015/0374
21462 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.09.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassu ng Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0374
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Aufhebung der Sanierungssatzung "Martinsviertel"
Vorlage vom: 26.08.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der auf der Begründungsseite enthaltene Bericht zur Aufhebung der Sanierungssatzung
Martinsviertel wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem als Anlage beigefügten Entwurf einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Martinsviertel“ wird zugestimmt.
Er wird zur Satzung beschlossen.
Anlagen: Entwurf Aufhebungssatzung Sanierungsgebiet Martinsviertel
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0374 vom 26.08.2015:
Zu 1.: Bericht zur Aufhebung der Sanierungssatzung Martinsviertel
Anlass zur Aufhebung der Satzung
Die Sanierungssatzung wurde von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am
25.05.1972 beschlossen und am 27.07.1972 ausgefertigt.
Bereits im Vorfeld – seit 1966 – wurden Sanierungsfördermittel insbesondere für den
Grunderwerb vom Bund, vom Land Hessen sowie von der Stadt bereitgestellt.
Damit beläuft sich der Förderzeitraum nunmehr auf 49 Jahre.
Das zuständige Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (ehemals Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung) hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt erstmalig im M ai 2010
aufgefordert, die Abrechnung der Gesamtmaßnahme Sanierung Martinsviertel vorzulegen. Die
Aufhebung der Sanierungsatzung sollte damit einhergehen. Seitens des Stadtplanungsamtes
wurden wiederholt Fristverlängerungen beantragt, um noch weitere Sanierungsprojekte
durchführen zu können.
Mit Schreiben vom 13.07.2015 des hessischen Umweltministeriums wurde die Frist zur
Abgabe der Abrechnung zum 01.06.2016 letztmalig unter der Maßgabe verlängert, dass der
Beschluss zur Aufhebung der Satzung noch in diesem Jahr von der
Stadtverordnetenversammlung zu fassen ist. Die Rechtskrafterlangung kann aber auf den
01.06.2016 terminiert werden, um bereits begonnene Maßnahmen abschließen zu können.
Diese Vorgehensweise ist mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Dies erlaubt noch die Neugestaltung der Liebfrauenstraße-West zwischen Friedrich-Ebert-Platz
und Straßenspinne Mollerstraße und den Abbruch des städtischen Lagergebäudes
Gutenbergstraße 37 A mit Herrichtung der Freifläche als Mietergärten. Das zuständige
Ministerium hat deutlich gemacht, dass der definitive Abschluss der Sanierungsmaßnahme
„Martinsviertel“ vor dem Hintergrund eines fast 50jährigen Durchführungszeitraums nun nicht
mehr im Ermessen der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt.
Dies wird auch mit der Verpflichtung des Landes Hessen gegenüber dem Bund begründet, alle
noch offenen Sanierungsmaßnahmen zeitnah abzurechnen.
Die Sanierungsziele sind planungsrechtlich weitestgehend gesichert, so dass inhaltlich keine
Notwendigkeit mehr besteht, die Festsetzung als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet zu
erhalten. Heute gilt das Martinsviertel als eines der beliebtesten Viertel im Stadtgebiet und
stellt kein Gebiet mit besonderem Entwicklungsbedarf mehr dar.
Die Aufhebung der Sanierungssatzung ist ein geeigneter Zeitpunkt, über den Beginn, den
Verlauf und Abschluss der Sanierung Martinsviertel zu berichten und damit den
generationsübergreifenden Wandel zu dokumentieren.
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Vor der Stadtteilsanierung
Unterschiedliche Bauformen aus verschiedenen Epochen prägten das Quartier auch vor
Sanierungsbeginn:
Die Alte Vorstadt, Renaissancebauten entlang der Magdalenenstraße und z. T. entlang der
Alexanderstraße, das dörfliche Martinsviertel nordwestlich des Kantplatzes, 2-3 geschossige
kleinbürgerliche Wohnhäuser um die evangelische Martinsgemeinde, Bebauung am
Schlossgartenplatz für wohlhabende Bürger, gründerzeitliche Wohnbebauung entlang des
Rhönrings und Arbeitersiedlungsbau am Friedrich-Ebert-Platz.
Nach dem 2. Weltkrieg entsprachen die alten Häuser nicht mehr dem Standard neuer
Wohnungen, so dass in den 60er und 70er Jahren ein Großteil der Bevölkerung abwanderte;
Lärmemissionen ansässiger Betriebe und zunehmend schwierige Verkehrsverhältnisse trugen
ebenfalls zum Einwohnerverlust bei.
Ein langer Weg zur erhaltenden Stadterneuerung
Der im Jahr 1965 offengelegte Bebauungsplan N 5 sah vor, durch das Viertel die sog.
Osttangente zu führen, eine 30 Meter breite kreuzungsfreie Trasse für Kraftfahrzeuge mit
Straßenbahn. Damit wäre das Martinsviertel räumlich geteilt worden.
Bereits 1964 regte sich im Viertel der erste Widerstand gegen diese städtische Planung,
insbesondere gegen den Bau der Osttangente.
Mit Unterstützung von Bund und Land wurde das Martinsviertel Modellgebiet für die
städtebauliche Sanierung. Die Fördermittel wurden überwiegend für den Ankauf von Flächen
entlang der Osttangententrasse (Arheilger Straße) eingesetzt.
1969 wurde der Beschluss gefasst, das Martinsviertel zu sanieren und 1971 eine
Sanierungsuntersuchung beauftragt, die sowohl bauliche und strukturelle Mängel als auch
Lösungsstrategien zu deren Beseitigung aufzeigen sollte.
Begleitet wurde diese Arbeit von einem Planungsbeirat, bestehend aus Haus- und
Grundbesitzerverein, Architektenkammer, Handwerkskammer, Einzelhandelsverband,
Bezirksverein, Soziologen, einem Mieter, einem Studenten, einer Hausfrau, einer
Kindergärtnerin und einer Sozialarbeiterin.
In der Folge wurden Planungen entwickelt, die den Grundprinzipien des Bebauungsplans N 5
folgten. Der Planungsbeirat scheiterte und wurde nicht mehr einberufen. Dennoch konnte ein
neuer Planungsansatz gefunden werden, der zwar noch immer die Osttangente enthielt, aber
nun auch Ziele für einen Sozialplan formulierte:
Keine Verdrängung der ansässigen Bevölkerung, keine Flächensanierung (außer der
Osttangente), Erhalt der Bausubstanz und keine weitere Ausdehnung der Universität.
Des Weiteren wurde festgelegt, dass die Stadtverwaltung die Sanierungsplanung und
-umsetzung selbst durchführen sollte.
Um mit der Bevölkerung wieder in einen Austausch zu kommen, wurden die Planeradvokaten
implementiert. Sie wurden von der Stadt Darmstadt bezahlt, waren ihr gegenüber aber nicht
weisungsgebunden und hatten die Aufgabe, zwischen der Verwaltung und der Bürgerschaft zu
vermitteln und insbesondere für sozial benachteiligte und nicht organisierte Gruppen und
Personen beratend zur Verfügung zu stehen.
Im April 1976 wurde der Sanierungsrahmenplan mit Osttangente und den bereits genannten
Sozialplanzielen beschlossen.
Doch der Widerstand der Martinsviertler blieb bestehen. In einer Bürgerversammlung gründete
sich die Bürgerinitiative zur Erhaltung des Martinsviertels, die sich in den Folgejahren als
Wählergemeinschaft „WGD“ zur Kommunalwahl stellte und letztlich ab dem Jahr 1981 an der
Stadtregierung beteiligt war. In der Folge wurde ein neues Verkehrskonzept beschlossen, das
von der Osttangente nun endgültig Abstand nahm.
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Die 4 Säulen der Sanierung
Schwerpunktaufgaben – auch die 4 Säulen der Sanierung genannt – waren:
- Die Modernisierung von Gebäuden mit dem Ziel, die alten Gebäude dem heutigen
technischen, hygienischen und wohnkulturellen Standard anzupassen.
- Die Neugestaltung des öffentlichen Raumes, um mehr Gleichberechtigung aller
Verkehrsteilnehmer und höhere Verkehrssicherheit zu erreichen und gleichzeitig eine
bessere Aufenthaltsqualität zu schaffen.
- Blockneuordnungen, um im Innenbereich der Wohnblöcke mehr wohnungsnahe Frei -
und Grünflächen zu entwickeln und die Wohnumfeldqualität zu verbessern.
- Ausbau der sozialen Infrastruktur zur Versorgung der Bevölkerung mit Spielplätzen,
Kindergärten, Jugendeinrichtungen und Treffpunkten.
Anzahl und Vielfalt der Maßnahmen
Hausmodernisierungen
Insgesamt wurden 91 Wohnhäuser, davon 56 in städtischem und 35 im privaten Besitz,
modernisiert. Ein besonderer Aufwand bestand darin, dafür Sorge zu tragen, dass bei diesem
Prozess die Mieter entweder nach der Modernisierung wieder in ihre alten Wohnungen
zurückziehen konnten oder adäquaten Wohnraum im Martinsviertel erhielten. Dies gelang zum
einen durch die Sozialplanverpflichtung für die Eigentümer zum anderen durch langfristige
Mietpreisbindungen. Außerdem behielt sich die Stadt bei geförderten Modernisierungen ein
Belegungsrecht vor, so dass im Laufe der Zeit ein Zirkulationsmodus für die Belegung der
Wohnungen mit Sanierungsbetroffenen entstand.
Auch die Mitfinanzierung der Modernisierungskosten über die Programme des sozialen
Wohnungsbaus trug dazu bei, bezahlbaren Mietwohnungsbau zu sichern und einer
Verdrängung der ansässigen Wohnbevölkerung in Folge gestiegener Mietpreise entgegen zu
wirken. Es wurden in den Wohnungen Bäder und Toiletten eingebaut, Elektro - und
Wasserinstallationen erneuert und Einzelöfen durch Etagen- oder Zentralheizungen ersetzt. Der
Standard des sozialen Wohnungsbaus verhinderte, dass es bei geförderten Wohnungen zu
Luxusmodernisierungen kommen konnte.
Neugestaltung des öffentlichen Raumes
Die zunehmende Verkehrsbelastung im Viertel ging insbesondere auf Kosten der Fußgänger
und Radfahrer, deren Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet war. Zudem h atte der
öffentliche Raum seine Aufenthalts- und Begegnungsfunktion verloren. Öffentliches Leben, so
wie wir es heute im Martinsviertel kennen, fand damals nicht statt.
Um die Lebensqualität zu verbessern, wurden im Zuge der Sanierung 45 Straßen und Plätz e
umgestaltet. Beispielhaft zu nennen sind hierzu der Schlossgartenplatz, der Friedrich -Ebert-
Platz, der Taunusplatz, der Riegerplatz und der Lichtenbergplatz.
Bei den Umgestaltungsmaßnahmen in den Straßen dienen die Mauerstraße, die
Lauteschlägerstraße, die Fuhrmann- und die Gardistenstraße sowie die Liebfrauenstraße als
gelungene Beispiele. Die Fahrbahnbreiten wurden reduziert und das öffentliche Parken neu
geordnet, um mehr Grün in den Straßenräumen platzieren zu können.
Da in der Regel die Anzahl der öffentlichen Parkplätze reduziert wurde, sollte Kompensation
durch den Bau von öffentlichen Parkdecks/Tiefgaragen und Parkplätzen geschaffen werden.
Beispielhaft sind hier die Parkplätze am Hedwig-Dohm-Haus und an der Löffelstraße, das
Parkdeck in der Heinheimer Straße oder - sogar außerhalb des Sanierungsgebiets, aber in
unmittelbarer Nachbarschaft – das Parkdeck in der Vogelsbergstraße zu nennen. Zudem wurde
erstmals Anwohnerparken eingerichtet.
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Im Lauf der Sanierung wurden abseits vom vorhandenen Straßenraum 5 neue
Fußwegeverbindungen angelegt, wie der Spirwesweg oder die Fuß- und Radwegeverbindung
zwischen Pankratiusstraße und Ruthsstraße.
Blockneuordnungen
Zu Beginn der Sanierung fand sich in den Blockinnenbereichen eine Vielzahl an handwerklichen
Betrieben, die für erhebliche Lärm- und Schadstoffemissionen sorgten und damit die
Lebensqualität der umliegenden Hausbewohner erheblich beeinträchtigten. In Folge der
veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gaben einige der Betriebe auf oder
verlagerten ihre Standorte mit Unterstützung der Stadt.
So entstand die Möglichkeit, Frei- und Grünflächen zu schaffen und den Wohnwert der
umgebenden Bebauung erheblich zu steigern. Das Modell hierzu hieß „Gemeinschaftsanlagen“:
Die Stadt erwarb zunächst die Flächen und brach die vorhandenen Gebäude ab.
Parallel wurde unter besonderer Beteiligung der Eigentümer und Nutzer ein Bebauungsplan
aufgestellt und ein klassisches Umlegungsverfahren durchgeführt, in welchem die umliegenden
Eigentümer jeweils Teileigentum an der Grundstücksfläche erwarben.
Nach umfangreicher Beteiligung der Adressaten wurden Konzepte zur Freiflächengestaltung
erarbeitet und durch die Stadt hergestellt. Ausgenommen hiervon waren private Stellplätze, die
von den Eigentümern selbst finanziert werden mussten.
Insgesamt wurden auf diese Weise 14 Gemeinschaftsanlagen geschaffen, die sich im
Privatbesitz befinden. Zu nennen sind beispielsweise die Gemeinschaftsanlagen im Petri Block,
im Baas-Block oder im Magdalenenblock.
Soziale Infrastruktur
Im Zuge der Sanierung wurde der Bau von zahlreichen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur
vorbereitet und begleitet oder durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln direkt finanziert.
Hierzu gehören der Erhalt der Baas-Halle in der Pankratiusstraße, der Neubau der integrativen
Kindertagesstätte in der Arheilger Straße, die Umgestaltung der Schulhöfe der Kyritz - und der
Schillerschule, die Förderung des Heiner-Lehr-Zentrums als Bürgertreff, der Verfügungsraum
am Friedrich-Ebert-Platz und das zukünftige Kinder- und Jugendzentrum in der
Pankratiusstraße.
Ein weiteres Augenmerk lag auf der Schaffung von neuen öffentlichen Kinderspielplätzen wie
den Spielbereichen auf dem Friedrich-Ebert-Platz und am Achteckhaus. Eine Spielstraße mit
Kinderspielplatz wurde in der Lichtenbergstraße geschaffen.
Bürgerbeteiligung
Das Baugesetzbuch schreibt vor, die Sanierung mit Eigentümern, Mietern und Pächtern und
sonstigen Betroffenen frühzeitig zu erörtern. Außerdem sollen die Betroffenen zur Mitwirkung
der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen
beraten werden. Wie die Beteiligung umgesetzt werden soll, liegt im Ermessen der Gemeinde.
Die Implementierung der Planeradvokaten, mehr als 40 Broschüren und Faltblätter zu den
laufenden Bebauungsplanverfahren, Informationsblättern zu den 45 Straßen- und
Platzumbaumaßnahmen sollten die Bevölkerung stets auf dem Laufenden über die Entwicklung
ihres Quartiers halten und enthielten immer auch die Bitte um Anregungen. Oftmals wurde in
mehr als einer öffentlichen Veranstaltung gerade bei den Umgestaltungen von Platzbereichen
um Kompromisse gerungen, damit die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen der
Bewohnerinnen und Bewohner erfüllt werden konnten.
In den 90er Jahren hatte die Bürgerschaft des Martinsviertels die Möglichkeit, die für die
Sanierung zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Stadtplanungsamtes direkt im
Achteckhaus in der Mauerstraße 17 anzusprechen. Diese Gelegenheit wurde intensiv genutzt.
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Gesonderte Adressatenbeteiligung wurde bei den Blockneuordnungen z.B. über die Wünsche
zur Freiflächengestaltung durchgeführt, wobei diese überwiegend direkt vor Ort stattfanden.
Weitere Adressatenbeteiligung gab es in der Regel bei der Gestaltung von Kinderspielplätzen.
Besonders herauszuheben ist dabei der Planungsprozess zur Herrichtung des Spielplatzes an
der Ecke Lichtenbergstr./Müllerstr. Mit Unterstützung der Evangelischen Martinsgemeinde
wurden Kinder des Viertels in Form von Workshops an der Planung beteiligt, sie konnten die
Werkstatt des planenden und bauenden Büros aus Heidelberg besuchen und halfen bei der
Baumaßnahme mit.
In den letzten Jahren wurde zudem über größere Baumaßnahmen in den öffentlichen
Sitzungen des Gestaltungsbeirats informiert.
Bauleitplan- und Umlegungsverfahren
Das Sanierungsgebiet umfasst 44 Blöcke. Für 31 dieser Blöcke bestehen heute rechtskräftige
Bebauungspläne, die die Ziele der städtebaulichen Sanierung konkretisieren. Soweit in diesen
Bebauungsplänen Gemeinschaftsanlagen festgesetzt sind, wurden 16 förmliche
Umlegungsverfahren zur notwendigen Grundstücksneuordnung durchgeführt.
Damit konnten auch auf lange Sicht die Ziele der Sanierung gesichert werden. Dies gilt auch
für die Blockbereiche, für die keine Bebauungspläne erstellt wurden. Nach inh altlicher Prüfung
ist davon auszugehen, dass auch hier die Sanierungsziele gesichert sind.
Eine Ausnahme hierzu bildet der Block 22.09 mit dem kleinen Versorgungsmarkt am Friedrich -
Ebert-Platz. Sein Standort soll noch über ein laufendes Bebauungsplanverfahren
planungsrechtlich abgesichert werden.
Organisation der Sanierung
Die Sanierung des Martinsviertels war eine Gemeinschaftsaufgabe der gesamten
Stadtverwaltung. Geleitet vom Stadtplanungsamt als federführender Stelle, hatten die
beteiligten Fachämter in eigener Verantwortung zu handeln und waren mit ihrem Zutun zum
Gelingen der Durchführung verpflichtet.
Dieser Grundsatz wurde bis zum Ende der Sanierung beibehalten.
Die Gesamtabrechnung der Sanierung Martinsviertel steht kurz vor ihrem Abschluss. Un ter der
Federführung des Stadtplanungsamtes wurde hierfür eine gesonderte Arbeitsgruppe
„Abrechnung“ gegründet und die NH ProjektStadt als Dienstleister hinzugezogen. Diese
Arbeitsgruppe war mit IDA, dem Vermessungsamt, der Finanzverwaltung, dem Revisionsa mt
und dem Amt für Wohnungswesen interdisziplinär zusammengestellt.
Der letzte Förderbescheid stammt aus dem Programmjahr 1990. Seither wurde die
städtebauliche Sanierung ausschließlich aus den Verkaufserlösen von Grundstücken
fortgeführt, die überwiegend für die Realisierung der Osttangente mit Städtebaufördermitteln
erworben worden waren. Den Förderrichtlinien des Landes Hessen folgend sind
Grundstückserlöse aus dem Verkauf dieser Grundstücke vorrangig in der Sanierung
einzusetzen. Entsprechend des Magistratsbeschlusses vom 11. Oktober 1995 wurde die
Reprivatisierung dieses öffentlichen Grundbesitzes eingeleitet und die Arbeitsgruppe
„Reprivatisierung“ beauftragt, den Verkauf unter gewissen Prüfgesichtspunkten durchzuführen.
Unter der Leitung des Stadtplanungsamtes wurde sukzessive die Reprivatisierung zusammen
mit dem Vermessungsamt, dem Amt für Wohnungswesen sowie dem Liegenschaftsamt (später
IDA) umgesetzt. Nach insgesamt rd. 70 Sitzungen schloss die Arbeitsgruppe ihre Aufgabe im
Juni 2013 ab, nachdem der Verkauf der verbliebenen städtischen Immobilien an die Bauverein
AG von den Gremien beschlossen worden war.
Die Fortführung der Sanierung konnte so über viele Jahre auch ohne weitere Förderung
gesichert werden. Der Erlös des Verkaufes der seinerzeit mit Sanierungsfördermitteln
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erworbenen Grundstücke an die Bauverein AG fließt in den Bau des Kinder- und
Jugendzentrums und kommt auf diese Weise dem Martinsviertel zu Gute.
Ausgaben und Finanzierung der Gesamtmaßnahme
Nach derzeitigem Bearbeitungsstand werden bei Beendigung der Durchführung der Sanierung
46,6 Mio € verausgabt worden sein.
Diese teilen sich u. a. auf in
34 % für den Grunderwerb
24 % für den öffentlichen Raum und Spielplätze
15 % für Hausmodernisierungen
11 % für den Gemeinbedarf
und die restlichen 16 % für Planungen, Öffentlichkeitsarbeit u. ä.
Diesen Ausgaben stehen Finanzierungsmittel aus folgenden Quellen gegenüber:
37 % Städtebaufördermittel von Bund und Land
16 % Städtebaufördermittel der Stadt und zusätzliche Eigenmittel
29 % Grundstückserlöse
18 % Sonstige Einnahmen (Ausgleichsbeträge, Umlegungsüberschüsse,
Bewirtschaftungsüberschüsse und Darlehensrückflüsse)
Insgesamt wird die Gesamtmaßnahme zum derzeitigen Kenntnisstand ohne Rückzahlungen an
die Fördergeber abschließen.
Resümee und Ausblick
Die Sanierung des Martinsviertels stellt sowohl im Hinblick auf Planungsprozesse und
Bürgerbeteiligung, die Durchführung der Maßnahmen als auch mit Blick auf die
finanztechnische Abwicklung einen großen Erfolg für alle Beteiligten dar.
Das Hessische Umweltministerium hat trotz seiner letztmaligen Aufforderung, zum Abschluss
der Sanierung zu kommen, noch zugestimmt die bereits genannten 2 kleineren Maßnahmen
bis 2016 durchzuführen und das Kinder- und Jugendzentrum in der Pankratiusstraße 14-18
mit verbliebenen Grundstückserlösen zu finanzieren. Das Zentrum kann voraussichtlich im
August 2017 seiner Nutzung übergeben werden.
Mit diesem Entgegenkommen drückt der Fördergeber auch seine Anerkennung für die
Leistungen der Stadt im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Sanierung Martinsviertel“ aus.
Vor dem Hintergrund dieses erfolgreichen Ergebnisses ist die Aufhebung der
Sanierungssatzung nun zu beschließen.
Sie soll jedoch erst zum 01.06.2016 in Kraft treten, damit die beiden laufenden kleineren
Maßnahmen noch im Rahmen der Städtebauförderung abgeschlossen werden können.
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Zu 2.:
Der als Anlage beigefügte Entwurf einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes „Martinsviertel“ in Darmstadt vom 27.07.1972 für das
Gebiet zwischen Rhönring, Spessartring, Gutenbergstraße, Taunusstraße, Dieburger Straße,
Magdalenenstraße, Kantplatz, Schloßgartenstraße und Frankfurter Straße ist gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Die Aufhebungssatzung wird anschließend durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt.
Damit tritt die Sanierungssatzung „Martinsviertel“ am 01.06.2016 außer Kraft .
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, 26.08.2015
61.1 kr Nst. 3643
61.2 zim Nst. 2603
anlage 1
1297 Zeichen
E n t w u r f e i n e r S a t z u n g zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Martinsviertel“ in Darmstadt vom 27.07.1972 für das Gebiet zwischen Rhönring, Spessartring, Gutenbergstraße, Taunusstraße, Dieburger Straße, Magdalenenstraße, Kantplatz, Schloßgartenstraße und Frankfurter Straße vom ........ Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. S. 158), sowie des § 162 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenver- sammlung vom .......... folgende Satzung erlassen: § 1 Aufhebung der Sanierungssatzung „Martinsviertel“ Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Martinsviertel“ in Darmstadt vom 27.07.1972 für das Gebiet zwischen Rhönring, Spessartring, Gutenbergstraße, Taunusstraße, Dieburger Straße, Magdalenenstraße, Kantplatz, Schloßgartenstraße und Frankfurter Straße wird aufgehoben. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.06.2016 in Kraft. Darmstadt, den Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Cornelia Zuschke, Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (26)
- Gutenbergstraße 37A
- Magdalenenstraße
- Alexanderstraße
- Arheilger Straße
- Mauerstraße 17
- Lauteschlägerstraße
- Gardistenstraße
- Liebfrauenstraße
- Löffelstraße
- Heinheimer Straße
- Vogelsbergstraße
- Pankratiusstraße 14
- Lichtenbergstraße
- Taunusstraße
- Dieburger Straße
- Schloßgartenstraße
- Frankfurter Straße
- Friedrich-Ebert-Platz
- Schloßgartenplatz
- Spirwesweg
- Rhönring
- Spessartring
- Kantplatz
- Mollerstraße
- Ruthsstraße
- Müllerstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0374
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.08.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00