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2015/0374

Aufhebung der Sanierungssatzung 'Martinsviertel'

Magistratsvorlage 26.08.2015

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2015/0374

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.09.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0374 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Aufhebung der Sanierungssatzung "Martinsviertel"  
 
Vorlage vom: 26.08.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der auf der Begründungsseite enthaltene Bericht zur Aufhebung der Sanierungssatzung 
Martinsviertel wird zur Kenntnis genommen.  
 
2. Dem als Anlage beigefügten Entwurf einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über die 
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Martinsviertel“ wird zugestimmt.  
Er wird zur Satzung beschlossen.  
 
 
Anlagen: Entwurf Aufhebungssatzung Sanierungsgebiet Martinsviertel  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2015/0374 vom 26.08.2015: 
 
 
Zu 1.: Bericht zur Aufhebung der Sanierungssatzung Martinsviertel 
 
 
Anlass zur Aufhebung der Satzung 
 
Die Sanierungssatzung wurde von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 
25.05.1972 beschlossen und am 27.07.1972 ausgefertigt. 
 
Bereits im Vorfeld – seit 1966 – wurden Sanierungsfördermittel insbesondere für den 
Grunderwerb vom Bund, vom Land Hessen sowie von der Stadt bereitgestellt. 
 
Damit beläuft sich der Förderzeitraum nunmehr auf 49 Jahre. 
 
Das zuständige Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz (ehemals Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und 
Landesentwicklung) hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt erstmalig im M ai 2010 
aufgefordert, die Abrechnung der Gesamtmaßnahme Sanierung Martinsviertel vorzulegen. Die 
Aufhebung der Sanierungsatzung sollte damit einhergehen. Seitens des Stadtplanungsamtes 
wurden wiederholt Fristverlängerungen beantragt, um noch weitere Sanierungsprojekte 
durchführen zu können. 
 
Mit Schreiben vom 13.07.2015 des hessischen Umweltministeriums wurde die Frist zur 
Abgabe der Abrechnung zum 01.06.2016 letztmalig unter der Maßgabe verlängert, dass der 
Beschluss zur Aufhebung der Satzung noch in diesem Jahr von der 
Stadtverordnetenversammlung zu fassen ist. Die Rechtskrafterlangung kann aber auf den 
01.06.2016 terminiert werden, um bereits begonnene Maßnahmen abschließen zu können.  
Diese Vorgehensweise ist mit dem Rechtsamt abgestimmt. 
 
Dies erlaubt noch die Neugestaltung der Liebfrauenstraße-West zwischen Friedrich-Ebert-Platz 
und Straßenspinne Mollerstraße und den Abbruch des städtischen Lagergebäudes 
Gutenbergstraße 37 A mit Herrichtung der Freifläche als Mietergärten. Das zuständige 
Ministerium hat deutlich gemacht, dass der definitive Abschluss der Sanierungsmaßnahme 
„Martinsviertel“ vor dem Hintergrund eines fast 50jährigen Durchführungszeitraums nun nicht 
mehr im Ermessen der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt. 
Dies wird auch mit der Verpflichtung des Landes Hessen gegenüber dem Bund begründet, alle 
noch offenen Sanierungsmaßnahmen zeitnah abzurechnen. 
 
Die Sanierungsziele sind planungsrechtlich weitestgehend gesichert, so dass inhaltlich keine 
Notwendigkeit mehr besteht, die Festsetzung  als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet zu 
erhalten. Heute gilt das Martinsviertel als eines der beliebtesten Viertel im Stadtgebiet und 
stellt kein Gebiet mit besonderem Entwicklungsbedarf mehr dar. 
 
Die Aufhebung der Sanierungssatzung ist ein geeigneter Zeitpunkt, über den Beginn, den 
Verlauf und Abschluss der Sanierung Martinsviertel zu berichten und damit den 
generationsübergreifenden Wandel zu dokumentieren.

- 4 - 
Vor der Stadtteilsanierung 
 
Unterschiedliche Bauformen aus verschiedenen Epochen prägten das Quartier auch vor 
Sanierungsbeginn: 
Die Alte Vorstadt, Renaissancebauten entlang der Magdalenenstraße und z. T. entlang der 
Alexanderstraße, das dörfliche Martinsviertel nordwestlich des Kantplatzes, 2-3 geschossige 
kleinbürgerliche Wohnhäuser um die evangelische Martinsgemeinde, Bebauung am 
Schlossgartenplatz für wohlhabende Bürger, gründerzeitliche Wohnbebauung entlang des 
Rhönrings und Arbeitersiedlungsbau am Friedrich-Ebert-Platz. 
 
Nach dem 2. Weltkrieg entsprachen die alten Häuser nicht mehr dem Standard neuer 
Wohnungen, so dass in den 60er und 70er Jahren ein Großteil der Bevölkerung abwanderte; 
Lärmemissionen ansässiger Betriebe und zunehmend schwierige Verkehrsverhältnisse trugen 
ebenfalls zum Einwohnerverlust bei. 
 
 
Ein langer Weg zur erhaltenden Stadterneuerung  
 
Der im Jahr 1965 offengelegte Bebauungsplan N 5 sah vor, durch das Viertel die sog. 
Osttangente zu führen, eine 30 Meter breite kreuzungsfreie Trasse für Kraftfahrzeuge mit 
Straßenbahn. Damit wäre das Martinsviertel räumlich geteilt worden. 
Bereits 1964 regte sich im Viertel der erste Widerstand gegen diese städtische Planung, 
insbesondere gegen den Bau der Osttangente. 
Mit Unterstützung von Bund und Land wurde das Martinsviertel Modellgebiet für die 
städtebauliche Sanierung. Die Fördermittel wurden überwiegend für den Ankauf von Flächen 
entlang der Osttangententrasse (Arheilger Straße) eingesetzt. 
 
1969 wurde der Beschluss gefasst, das Martinsviertel zu sanieren und 1971 eine 
Sanierungsuntersuchung beauftragt, die sowohl bauliche und strukturelle Mängel als auch 
Lösungsstrategien zu deren Beseitigung aufzeigen sollte. 
Begleitet wurde diese Arbeit von einem Planungsbeirat, bestehend aus Haus- und 
Grundbesitzerverein, Architektenkammer, Handwerkskammer, Einzelhandelsverband, 
Bezirksverein, Soziologen, einem Mieter, einem Studenten, einer Hausfrau, einer 
Kindergärtnerin und einer Sozialarbeiterin. 
 
In der Folge wurden Planungen entwickelt, die den Grundprinzipien des Bebauungsplans N  5 
folgten. Der Planungsbeirat scheiterte und wurde nicht mehr einberufen. Dennoch konnte ein 
neuer Planungsansatz gefunden werden, der zwar noch immer die Osttangente enthielt, aber 
nun auch Ziele für einen Sozialplan formulierte: 
Keine Verdrängung der ansässigen Bevölkerung, keine Flächensanierung (außer der 
Osttangente), Erhalt der Bausubstanz und keine weitere Ausdehnung der Universität.  
Des Weiteren wurde festgelegt, dass die Stadtverwaltung die Sanierungsplanung und 
-umsetzung selbst durchführen sollte. 
 
Um mit der Bevölkerung wieder in einen Austausch zu kommen, wurden die Planeradvokaten 
implementiert. Sie wurden von der Stadt Darmstadt bezahlt, waren ihr gegenüber aber nicht 
weisungsgebunden und hatten die Aufgabe, zwischen der Verwaltung und der Bürgerschaft zu 
vermitteln und insbesondere für sozial benachteiligte und nicht organisierte Gruppen und 
Personen beratend zur Verfügung zu stehen. 
Im April 1976 wurde der Sanierungsrahmenplan mit Osttangente und den bereits genannten 
Sozialplanzielen beschlossen. 
 
Doch der Widerstand der Martinsviertler blieb bestehen. In einer Bürgerversammlung gründete 
sich die Bürgerinitiative zur Erhaltung des Martinsviertels, die sich in den Folgejahren als 
Wählergemeinschaft „WGD“ zur Kommunalwahl stellte und letztlich ab dem Jahr 1981 an der 
Stadtregierung beteiligt war. In der Folge wurde ein neues Verkehrskonzept beschlossen, das 
von der Osttangente nun endgültig Abstand nahm.

- 5 - 
Die 4 Säulen der Sanierung 
 
Schwerpunktaufgaben – auch die 4 Säulen der Sanierung genannt – waren: 
 
- Die Modernisierung von Gebäuden mit dem Ziel, die alten Gebäude dem heutigen 
technischen, hygienischen und wohnkulturellen Standard anzupassen. 
 
- Die Neugestaltung des öffentlichen Raumes, um mehr Gleichberechtigung aller 
Verkehrsteilnehmer und höhere Verkehrssicherheit zu erreichen und gleichzeitig eine 
bessere Aufenthaltsqualität zu schaffen. 
 
- Blockneuordnungen, um im Innenbereich der Wohnblöcke mehr wohnungsnahe Frei - 
und Grünflächen zu entwickeln und die Wohnumfeldqualität zu verbessern. 
 
- Ausbau der sozialen Infrastruktur zur Versorgung der Bevölkerung mit Spielplätzen, 
Kindergärten, Jugendeinrichtungen und Treffpunkten. 
 
 
Anzahl und Vielfalt der Maßnahmen 
 
Hausmodernisierungen 
Insgesamt wurden 91 Wohnhäuser, davon 56 in städtischem und 35 im privaten Besitz, 
modernisiert. Ein besonderer Aufwand bestand darin, dafür Sorge zu tragen, dass bei diesem 
Prozess die Mieter entweder nach der Modernisierung wieder in ihre alten Wohnungen 
zurückziehen konnten oder adäquaten Wohnraum im Martinsviertel erhielten. Dies gelang zum 
einen durch die Sozialplanverpflichtung für die Eigentümer zum anderen durch langfristige 
Mietpreisbindungen. Außerdem behielt sich die Stadt bei geförderten Modernisierungen ein 
Belegungsrecht vor, so dass im Laufe der Zeit ein Zirkulationsmodus für die Belegung der 
Wohnungen mit Sanierungsbetroffenen entstand. 
 
Auch die Mitfinanzierung der Modernisierungskosten über die Programme des sozialen 
Wohnungsbaus trug dazu bei, bezahlbaren Mietwohnungsbau zu sichern und einer 
Verdrängung der ansässigen Wohnbevölkerung in Folge gestiegener Mietpreise entgegen zu 
wirken. Es wurden in den Wohnungen Bäder und Toiletten eingebaut, Elektro - und 
Wasserinstallationen erneuert und Einzelöfen durch Etagen- oder Zentralheizungen ersetzt. Der 
Standard des sozialen Wohnungsbaus verhinderte, dass es bei geförderten Wohnungen zu 
Luxusmodernisierungen kommen konnte. 
 
 
Neugestaltung des öffentlichen Raumes 
Die zunehmende Verkehrsbelastung im Viertel ging insbesondere auf Kosten der Fußgänger 
und Radfahrer, deren Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet war. Zudem h atte der 
öffentliche Raum seine Aufenthalts- und Begegnungsfunktion verloren. Öffentliches Leben, so 
wie wir es heute im Martinsviertel kennen, fand damals nicht statt. 
 
Um die Lebensqualität zu verbessern, wurden im Zuge der Sanierung 45 Straßen und Plätz e 
umgestaltet. Beispielhaft zu nennen sind hierzu der Schlossgartenplatz, der Friedrich -Ebert-
Platz, der Taunusplatz, der Riegerplatz und der Lichtenbergplatz. 
 
Bei den Umgestaltungsmaßnahmen in den Straßen dienen die Mauerstraße, die 
Lauteschlägerstraße, die Fuhrmann- und die Gardistenstraße sowie die Liebfrauenstraße als 
gelungene Beispiele. Die Fahrbahnbreiten wurden reduziert und das öffentliche Parken neu 
geordnet, um mehr Grün in den Straßenräumen platzieren zu können. 
 
Da in der Regel die Anzahl der öffentlichen Parkplätze reduziert  wurde, sollte Kompensation 
durch den Bau von öffentlichen Parkdecks/Tiefgaragen und Parkplätzen geschaffen werden. 
Beispielhaft sind hier die Parkplätze am Hedwig-Dohm-Haus und an der Löffelstraße, das 
Parkdeck in der Heinheimer Straße oder - sogar außerhalb des Sanierungsgebiets, aber in 
unmittelbarer Nachbarschaft – das Parkdeck in der Vogelsbergstraße zu nennen. Zudem wurde 
erstmals Anwohnerparken eingerichtet.

- 6 - 
 
Im Lauf der Sanierung wurden abseits vom vorhandenen Straßenraum 5 neue 
Fußwegeverbindungen angelegt, wie der Spirwesweg oder die Fuß- und Radwegeverbindung 
zwischen Pankratiusstraße und Ruthsstraße. 
 
 
Blockneuordnungen 
Zu Beginn der Sanierung fand sich in den Blockinnenbereichen eine Vielzahl an handwerklichen 
Betrieben, die für erhebliche Lärm- und Schadstoffemissionen sorgten und damit die 
Lebensqualität der umliegenden Hausbewohner erheblich beeinträchtigten. In Folge der 
veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gaben einige der Betriebe auf oder 
verlagerten ihre Standorte mit Unterstützung der Stadt. 
 
So entstand die Möglichkeit, Frei- und Grünflächen zu schaffen und den Wohnwert der 
umgebenden Bebauung erheblich zu steigern. Das Modell hierzu hieß „Gemeinschaftsanlagen“:  
 
Die Stadt erwarb zunächst die Flächen und brach die vorhandenen Gebäude ab. 
Parallel wurde unter besonderer Beteiligung der Eigentümer und Nutzer ein Bebauungsplan 
aufgestellt und ein klassisches Umlegungsverfahren durchgeführt, in welchem die umliegenden 
Eigentümer jeweils Teileigentum  an der Grundstücksfläche erwarben. 
Nach umfangreicher Beteiligung der Adressaten wurden Konzepte zur Freiflächengestaltung 
erarbeitet und durch die Stadt hergestellt. Ausgenommen hiervon waren private Stellplätze, die 
von den Eigentümern selbst finanziert werden mussten. 
 
Insgesamt wurden auf diese Weise 14 Gemeinschaftsanlagen geschaffen, die sich im 
Privatbesitz befinden. Zu nennen sind beispielsweise die Gemeinschaftsanlagen im Petri Block, 
im Baas-Block oder im Magdalenenblock. 
 
Soziale Infrastruktur 
Im Zuge der Sanierung wurde der Bau von zahlreichen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur 
vorbereitet und begleitet oder durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln direkt finanziert. 
Hierzu gehören der Erhalt der Baas-Halle in der Pankratiusstraße, der Neubau der integrativen 
Kindertagesstätte in der Arheilger Straße, die Umgestaltung der Schulhöfe der Kyritz - und der 
Schillerschule, die Förderung des Heiner-Lehr-Zentrums als Bürgertreff, der Verfügungsraum 
am Friedrich-Ebert-Platz und das zukünftige Kinder- und Jugendzentrum in der 
Pankratiusstraße. 
 
Ein weiteres Augenmerk lag auf der Schaffung von neuen öffentlichen Kinderspielplätzen wie 
den Spielbereichen auf dem Friedrich-Ebert-Platz und am Achteckhaus. Eine Spielstraße mit 
Kinderspielplatz wurde in der Lichtenbergstraße geschaffen. 
 
 
Bürgerbeteiligung 
 
Das Baugesetzbuch schreibt vor, die Sanierung mit Eigentümern, Mietern und Pächtern und 
sonstigen Betroffenen frühzeitig zu erörtern. Außerdem sollen die Betroffenen zur Mitwirkung 
der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen 
beraten werden. Wie die Beteiligung umgesetzt werden soll, liegt im Ermessen der Gemeinde.  
 
Die Implementierung der Planeradvokaten, mehr als 40 Broschüren und Faltblätter zu den 
laufenden Bebauungsplanverfahren, Informationsblättern zu den 45 Straßen- und 
Platzumbaumaßnahmen sollten die Bevölkerung stets auf dem Laufenden über die Entwicklung 
ihres Quartiers halten und enthielten immer auch die Bitte um Anregungen. Oftmals wurde in 
mehr als einer öffentlichen Veranstaltung gerade bei den Umgestaltungen von Platzbereichen 
um Kompromisse gerungen, damit die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen der 
Bewohnerinnen und Bewohner erfüllt werden konnten. 
 
In den 90er Jahren hatte die Bürgerschaft des Martinsviertels die Möglichkeit, die für die 
Sanierung zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Stadtplanungsamtes direkt im 
Achteckhaus in der Mauerstraße 17 anzusprechen. Diese Gelegenheit wurde intensiv genutzt.

- 7 - 
 
Gesonderte Adressatenbeteiligung wurde bei den Blockneuordnungen z.B. über die Wünsche 
zur Freiflächengestaltung durchgeführt, wobei diese überwiegend direkt vor Ort stattfanden. 
Weitere Adressatenbeteiligung gab es in der Regel bei der Gestaltung von Kinderspielplätzen. 
Besonders herauszuheben ist dabei der Planungsprozess zur Herrichtung des Spielplatzes an 
der Ecke Lichtenbergstr./Müllerstr. Mit Unterstützung der Evangelischen Martinsgemeinde 
wurden Kinder des Viertels in Form von Workshops an der Planung beteiligt, sie konnten die 
Werkstatt des planenden und bauenden Büros aus Heidelberg besuchen und halfen bei der 
Baumaßnahme mit. 
 
In den letzten Jahren wurde zudem über größere Baumaßnahmen in den öffentlichen 
Sitzungen des Gestaltungsbeirats informiert. 
 
 
Bauleitplan- und Umlegungsverfahren 
 
Das Sanierungsgebiet umfasst 44 Blöcke. Für 31 dieser Blöcke bestehen heute rechtskräftige 
Bebauungspläne, die die Ziele der städtebaulichen Sanierung konkretisieren. Soweit in diesen 
Bebauungsplänen Gemeinschaftsanlagen festgesetzt sind, wurden 16 förmliche 
Umlegungsverfahren zur notwendigen Grundstücksneuordnung durchgeführt. 
 
Damit konnten auch auf lange Sicht die Ziele der Sanierung gesichert werden. Dies gilt auch 
für die Blockbereiche, für die keine Bebauungspläne erstellt wurden. Nach inh altlicher Prüfung 
ist davon auszugehen, dass auch hier die Sanierungsziele gesichert sind. 
 
Eine Ausnahme hierzu bildet der Block 22.09 mit dem kleinen Versorgungsmarkt am Friedrich -
Ebert-Platz. Sein Standort soll noch über ein laufendes Bebauungsplanverfahren 
planungsrechtlich abgesichert werden. 
 
 
Organisation der Sanierung  
 
Die Sanierung des Martinsviertels war eine Gemeinschaftsaufgabe der gesamten 
Stadtverwaltung. Geleitet vom Stadtplanungsamt als federführender Stelle, hatten die 
beteiligten Fachämter in eigener Verantwortung zu handeln und waren mit ihrem Zutun zum 
Gelingen der Durchführung verpflichtet. 
Dieser Grundsatz wurde bis zum Ende der Sanierung beibehalten. 
 
Die Gesamtabrechnung der Sanierung Martinsviertel steht kurz vor ihrem Abschluss. Un ter der 
Federführung des Stadtplanungsamtes wurde hierfür eine gesonderte Arbeitsgruppe 
„Abrechnung“ gegründet und die NH ProjektStadt als Dienstleister hinzugezogen. Diese 
Arbeitsgruppe war mit IDA, dem Vermessungsamt, der Finanzverwaltung, dem Revisionsa mt 
und dem Amt für Wohnungswesen interdisziplinär zusammengestellt. 
 
Der letzte Förderbescheid stammt aus dem Programmjahr 1990. Seither wurde die 
städtebauliche Sanierung ausschließlich aus den Verkaufserlösen von Grundstücken 
fortgeführt, die überwiegend für die Realisierung der Osttangente mit Städtebaufördermitteln 
erworben worden waren. Den Förderrichtlinien des Landes Hessen folgend sind 
Grundstückserlöse aus dem Verkauf dieser Grundstücke vorrangig in der Sanierung 
einzusetzen. Entsprechend des Magistratsbeschlusses vom 11. Oktober 1995 wurde die 
Reprivatisierung dieses öffentlichen Grundbesitzes eingeleitet und die Arbeitsgruppe 
„Reprivatisierung“ beauftragt, den Verkauf unter gewissen Prüfgesichtspunkten durchzuführen. 
Unter der Leitung des Stadtplanungsamtes wurde sukzessive die Reprivatisierung zusammen  
mit dem Vermessungsamt, dem Amt für Wohnungswesen sowie dem Liegenschaftsamt (später 
IDA) umgesetzt. Nach insgesamt rd. 70 Sitzungen schloss die Arbeitsgruppe ihre Aufgabe im 
Juni 2013 ab, nachdem der Verkauf der verbliebenen städtischen Immobilien an die Bauverein 
AG von den Gremien beschlossen worden war. 
 
Die Fortführung der Sanierung konnte so über viele Jahre auch ohne weitere Förderung 
gesichert werden. Der Erlös des Verkaufes der seinerzeit mit Sanierungsfördermitteln

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erworbenen Grundstücke an die Bauverein AG fließt in den Bau des Kinder- und 
Jugendzentrums und kommt auf diese Weise dem Martinsviertel zu Gute. 
 
Ausgaben und Finanzierung der Gesamtmaßnahme 
Nach derzeitigem Bearbeitungsstand werden bei Beendigung der Durchführung der Sanierung  
46,6 Mio € verausgabt worden sein. 
 
Diese teilen sich u. a. auf in 
 
34 % für den Grunderwerb 
 
24 % für den öffentlichen Raum und Spielplätze 
 
15 % für Hausmodernisierungen 
 
11 % für den Gemeinbedarf  
 
und die restlichen 16 % für Planungen, Öffentlichkeitsarbeit u. ä. 
 
 
Diesen Ausgaben stehen Finanzierungsmittel aus folgenden Quellen gegenüber:  
 
37 % Städtebaufördermittel von Bund und Land 
 
16 % Städtebaufördermittel der Stadt und zusätzliche Eigenmittel 
 
29 % Grundstückserlöse 
 
18 % Sonstige Einnahmen (Ausgleichsbeträge, Umlegungsüberschüsse, 
 Bewirtschaftungsüberschüsse und Darlehensrückflüsse) 
 
Insgesamt wird die Gesamtmaßnahme zum derzeitigen Kenntnisstand ohne Rückzahlungen an 
die Fördergeber abschließen. 
 
 
Resümee und Ausblick 
 
Die Sanierung des Martinsviertels stellt sowohl im Hinblick auf Planungsprozesse und 
Bürgerbeteiligung, die Durchführung der Maßnahmen als auch mit Blick auf die 
finanztechnische Abwicklung einen großen Erfolg für alle Beteiligten dar. 
Das Hessische Umweltministerium hat trotz seiner letztmaligen Aufforderung, zum Abschluss 
der Sanierung zu kommen, noch zugestimmt die bereits genannten 2 kleineren Maßnahmen 
bis 2016 durchzuführen und das Kinder- und Jugendzentrum in der Pankratiusstraße 14-18 
mit verbliebenen Grundstückserlösen zu finanzieren. Das Zentrum kann voraussichtlich im 
August 2017 seiner Nutzung übergeben werden. 
Mit diesem Entgegenkommen drückt der Fördergeber auch seine Anerkennung für die 
Leistungen der Stadt im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Sanierung Martinsviertel“ aus. 
 
Vor dem Hintergrund dieses erfolgreichen Ergebnisses ist die Aufhebung der 
Sanierungssatzung nun zu beschließen. 
Sie soll jedoch erst zum 01.06.2016 in Kraft treten, damit die beiden laufenden kleineren 
Maßnahmen noch im Rahmen der Städtebauförderung abgeschlossen werden können.

- 9 - 
 
Zu 2.: 
 
Der als Anlage beigefügte Entwurf einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche 
Festlegung des Sanierungsgebietes „Martinsviertel“ in Darmstadt vom 27.07.1972 für das 
Gebiet zwischen Rhönring, Spessartring, Gutenbergstraße, Taunusstraße, Dieburger Straße, 
Magdalenenstraße, Kantplatz, Schloßgartenstraße und Frankfurter Straße ist gemäß § 10 
Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. 
Die Aufhebungssatzung wird anschließend durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt. 
Damit tritt die Sanierungssatzung „Martinsviertel“ am 01.06.2016 außer Kraft . 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin 
 
 
Darmstadt, 26.08.2015 
61.1 kr Nst. 3643 
61.2 zim  Nst. 2603

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E n t w u r f   e i n e r   S a t z u n g 
 
zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes 
„Martinsviertel“ in Darmstadt vom 27.07.1972 für das Gebiet zwischen Rhönring, 
Spessartring, Gutenbergstraße, Taunusstraße, Dieburger Straße, Magdalenenstraße, 
Kantplatz, Schloßgartenstraße und Frankfurter Straße 
 
vom ........ 
 
Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 
142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. S. 158), sowie des § 162 Abs. 2 
des Baugesetzbuchs (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch 
Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenver-
sammlung vom .......... folgende Satzung erlassen: 
 
 
§ 1  Aufhebung der Sanierungssatzung „Martinsviertel“ 
 
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Martinsviertel“ in 
Darmstadt vom 27.07.1972 für das Gebiet zwischen Rhönring, Spessartring, Gutenbergstraße, 
Taunusstraße, Dieburger Straße, Magdalenenstraße, Kantplatz, Schloßgartenstraße und 
Frankfurter Straße wird aufgehoben. 
 
 
§ 2  Inkrafttreten 
 
Diese Satzung tritt am 01.06.2016 in Kraft. 
 
Darmstadt, den    Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Cornelia Zuschke, Stadträtin

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  • Ruthsstraße
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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0374
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.08.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00