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2724/2023

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln vom 15.08.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.09.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 14.09.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7640 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/V/3 
 
Vorlagen-Nummer 04.09.2023 
 2724/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 12.09.2023 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 14.09.2023 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Integrationsrat der 
Stadt Köln vom 15.08.2023, AN/1419/2023, zur Ratsvorlage 4069/2022 "Strategische 
Sozialplanung - Herausforderungen und Ziele" 
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:  
 
Frage 1: 
Die statistischen Daten, auf die sich der Bericht, aber auch die strategische Zielplanung 
beziehen, sind in der Regel aus den Jahren 2017 bis 2020/21. Teilweise sind sie sehr 
veraltet. Vielfach hat sich mit der Pandemie viel geändert, das bei diesen Zahlen nicht 
berücksichtigt ist. Wie und wann kann die statistische Lagebeschreibung aktueller und 
realistischer werden? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Sozialstatistische Daten liegen meist mit einem Verzug von mindestens 9 bis 12 Monaten vor. 
Da die Auswertungen für den 1. Kölner Lebenslagenbericht im Jahr 2019 begonnen wurden, 
lagen Daten vorwiegend zum Jahr 2018 vor.  
Sozialstatistische Daten verändern sich i.d.R. nur wenig von Jahr zu Jahr; ein Fünf-Jahres-
Rhythmus bei der Aktualisierung wird deshalb für ausreichend erachtet, zudem ist zu vermu-
ten, dass die Werte zwischen 2019 und z.B. 2021 sehr stark durch pandemische Effekte ver-
zerrt wurden.  
Der nächste Lebenslagenbericht befindet sich gerade in der Ausschreibung und wird dann 
Daten von 2023 auswerten. Die Ergebnisse werden aller Voraussicht nach frühestens im letz-
ten Quartal des Jahres 2025 vorgestellt werden können.  
Die Erarbeitung der o.g. Vorlage hat sich durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg 
zudem weiter verzögert, da Teile der Mitarbeiter*innen in den Krisen für operative Arbeiten 
eingesetzt wurden. 
 
Frage 2: 
Ist die strategische Zielplanung ausschließlich durch statistische Daten zu begründen? 
Wäre es nicht auch sehr wichtig, die empirischen Eindrücke, Hinweise und Informatio-
nen der Sozialraumkoordinator*innen und Sozialarbeiter*innen der Träger in den Sozi-
alräumen in die Lagebeschreibung mit einzubeziehen? 
Im Zwischenbericht (Anlage zur Beschlussvorlage) kündigt die Verwaltung im nächsten 
Lebenslagenbericht „ausführliche Analysen der Ursachen der mangelnden Teilhabege-
rechtigkeit und der daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen“ an. Besteht nicht eher 
ein Mangel darin, dass über Potentiale, Talente, Qualitäten und Stärken von Menschen

2 
 
und Familien mit geringen Einkommen und von Menschen mit internationaler Familien-
geschichte überhaupt nicht berichtet wird und darüber ein Art Negativbericht entsteht, 
der der Würde der Menschen nicht gerecht wird? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Statistische Daten beschreiben „Lebenswirklichkeiten“ (von Teilen) der Bevölkerung. Der Ana-
lyse des 1. Lebenslagenberichts liegen wissenschaftliche Erkenntnisse über beobachtete Le-
benswirklichkeiten, relevante Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Lebensla-
genbereichen zugrunde. Die im Bericht verwendeten Indikatoren gelten als geeignet, um et-
was über diese beobachteten Lebenswirklichkeiten, Zusammenhänge und Wechselwirkungen 
zwischen den Lebenslagenbereichen auszusagen.  
 
Die benannten Herausforderungen und Ziele gelten für die Stadt insgesamt, im Besonderen 
aber für die Gebiete in denen die Teilhabechancen der Menschen im Vergleich mit dem städti-
schen Mittelwert eingeschränkt sind, was insbesondere für die 15 Sozialraumgebiete gilt. Im 
Rahmen der kleinräumigen Planungen im Programm Lebenswerte Veedel werden dazu die 
sozialstatistischen Daten soweit wie möglich sozialraumgebietsspezifisch aufbereitet und um 
qualitative Einschätzungen der Sozialraumkoordinator*innen, der Träger von Angeboten und 
Diensten vor Ort, der Bürgeramtsleitungen und nicht zuletzt der Bürger*innen ergänzt. Die we-
sentlichen Herausforderungen und Ziele in einem Sozialraumgebiet sollen ebenfalls in Form 
einer Beschlussvorlage den Beschlussgremien (i.d.R. den Bezirksvertretungen, ggf. weiterer 
Fachausschüsse) zur Entscheidung vorgelegt werden. 
 
Zum Thema der negativ wirkenden Darstellung: Selbstverständlich geht es vielen Menschen 
in Köln (sehr) gut und vielen Menschen mit z.B. geringem Einkommen und/oder internationa-
ler Familiengeschichte ist die Inklusion gut gelungen; allerdings gibt es eben auch Menschen 
mit Teilhabeeinschränkungen, die die Sozialplanung im Blick behalten muss. Eine erfolgreiche 
integrierte strategische Sozialplanung könnte idealerweise auf mittlere Sicht nachweisen, dass 
Erreichtes bewahrt werden konnte und Teilhabeeinschränkungen abgebaut werden konnten.  
Die Ursachen für Teilhabeeinschränkungen können dabei sowohl auf der individuellen, als 
auch auf struktureller Ebene liegen und sich gegenseitig verstärken.  
Im nächsten, dann 2. Lebenslagenbericht, sollen neben den sozialstatistischen Daten auch 
die strukturellen Ursachen von Teilhabeeinschränkungen analysiert werden. Es soll aber auch 
über Bedingungen für gelingende Teilhabe berichtet werden. 
 
Frage 3: 
Wo finden die sozialen Dimensionen der Teilhabe Platz und warum ist die Teilhabe aus-
schließlich ökonomisch beschrieben? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es werden keineswegs nur „ökonomische“ Dimensionen wie Einkommen und Beschäftigung 
von Teilhabe beschrieben. Gemäß dem zugrundeliegenden Lebenslagenansatz werden so-
wohl im Lebenslagenbericht als auch in der vorliegenden Vorlage gerade auch andere wich-
tige Lebenslagenbereiche, wie Gesundheit, Bildung, soziale, kulturelle und politische Einbin-
dung aufgegriffen. 
 
Aus der Forschung liegen viele Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen den verschie-
denen Lebenslagen vor, die der Erfahrung vieler Menschen entsprechen: So sind u.a. ein ge-
sicherter rechtlicher Status, Gesundheit bzw. ein gesundes Aufwachsen, die Möglichkeit sich 
zu bilden, eine berufliche Ausbildung oder ein Studium absolvieren zu können, eng verknüpft 
mit den beruflichen Perspektiven und der Chance, ein auskömmliches Einkommen zu erzie-
len. Ein gewisses Maß an materiellen Mitteln ist eine wichtige Voraussetzung wiederum für 
das Wohnen oder auch für soziale, kulturelle und politische Teilhabe. Es gibt keine einfachen 
Zusammenhänge. Gleichwohl lassen sich je nach Ausprägung der Indikatoren für die einzel-
nen Bereiche eher Teilhabechancen oder Teilhaberisiken erkennen. 
 
Frage 4:  
Die Verwaltung schreibt: „auf der Ebene der Sozialraumgebiete – im Programm Lebens-
werte Veedel – kleinräumige integrierte strategische Sozialraumgebietsplanungen zu

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entwickeln“. Berücksichtigt die Verwaltung Anregungen und Beobachtungen der Sozi-
alraumkoordinator*innen überhaupt, und wenn ja, wie? Sind die strategischen Ziele ein-
zeln und immer für jeden Sozialraum zielführend, oder wäre es nicht naheliegend auch 
Besonderheiten kenntlich zu machen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Beobachtungen der Sozialraumkoordinator*innen, der Akteur*innen vor Ort, der Bürger-
amtsleitungen und nicht zuletzt der Bürger*innen werden im Prozess der Sozialraumge-
bietsanalyse im Programm Lebenswerte Veedel berücksichtigt. Das Vorgehen ist in der Pro-
zessbeschreibung Sozialraumgebietsanalyse im Handbuch für das Programm auf S. 49ff. be-
schrieben. Hier sollen auch Besonderheiten der jeweiligen Sozialraumgebiete – soweit verfüg-
bar – quantitativ aber auch qualitativ durch Expert*innen vor Ort bewertet werden und dann 
als Vorschlag für die Ziele und Indikatoren für das jeweilige Sozialraumgebiet der Politik zur 
Entscheidung vorgelegt werden. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

12.09.2023 Integrationsrat
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.09.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2724/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.09.2023
Erstellt
23.08.2023 17:24