1060/2020
Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Straße 191, 50999 Köln – Bau- und Vergabebeschluss
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2921 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1060/2020
Stand: 21.10.2025
Sachstandsbericht
Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Straße 191, 50999 Köln – Bau-
und Vergabebeschluss
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf sowie das Angebot des privaten Partners
Hochtief PPP Schulpartner Köln Rodenkirchen GmbH & Co. KG für den Erweiterungsbau des
Schulgebäudes der Gesamtschule Sürther Straße 191, 50999 Köln-Rodenkirchen.
Die Gesamtkosten inklusive Einrichtung für eine Realisierung im Passivhausstandard
betragen circa 26.500.000 Euro brutto (Baukosten in Höhe von rund 26.200.000 Euro und
Einrichtungskosten in Höhe von rund 300.000 Euro).
Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der Firma Hochtief PPP Schulpartner Köln Rodenkir-
chen GmbH & Co. KG entsprechende Vereinbarungen zur Durchführung des Erweiterungs-
baus und des späteren Betriebes zu schließen, sowie mit der Einrichtung der Schule.
Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 10 % bezogen auf die nicht-indizierten
Gesamtbaukosten gemäß Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag von 2.650.000
Euro. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozu-
schlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht
unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsaus-
schuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die an den Betreiber Hochtief PPP Schulpartner Köln Rodenkirchen GmbH & Co. KG zu zah-
lenden Entgelte für die Bauleistungen nach vertraglich vereinbartem Zahlungsplan und das ab
Vertragsbeginn zu zahlende Entgelt für die Betriebsleistungen werden über den Wirtschafts-
plan der Gebäudewirtschaft abgewickelt.
Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaß-
nahme über entsprechende Mietzahlungen des dann gültigen Flächenverrechnungspreises.
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich für den Erweiterungsbau
eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Kosten für Reinigung in Höhe von
rund 862.057 Euro, die ab dem Haushaltsjahr 2023 aus noch zu veranschlagenden Mitteln im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwen-
dungen, finanziert wird.
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 270.000 Euro sind im Haus-
haltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finan-
zierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 29.000 Euro erfolgt
zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln der Teilfinanzplans 0301, Schulträ-
geraufgaben.
Status in Bearbeitung
2
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Schule ist fertiggestellt und seit April 2023 in Betrieb.
Nächste Schritte:
Keine.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Entfällt.
Anlage1a - Baubeschreibung
1945 Zeichen
Anlage 1a Anlage 1a zur Beschlussvorlage Projektbezeichnung 1. Planungsauftrag genehmigt von Fachausschuss/Rat: 2. Raumprogramm Zügigkeiterweiterung Gesamtschule sowie 1-fach Sporthalle 3. Schule Umbauter Raum m³ m² Nutzfläche (HNF+NNF+TF) m² 74,9% m² 25,1% m² 100,0% 4. Turnhalle Umbauter Raum m³ m² Nutzfläche (HNF+NNF+TF) m² 90,4% m² 9,6% m² 100,0% 5. Sparte: Gesamtschule m2 Reinigungskosten €/Jahr sonst. Nebenk. €/Jahr 7,95 € /m 2/Monat Nutzfläche 4.435,27 38.337,26 € 133.058,10 € Verkehrsfläche 1.601,99 12.185,50 € 48.059,70 € 6.838 m² Sanitärräume 131,00 5.535,83 € 3.930,00 € 588.452 € /Jahr Küche 0,00 - € - € Turnhalle 538,00 6.820,48 € 16.140,00 € 6.838 m² Sanitärr. TH 132,00 5.578,09 € 3.960,00 € 862.057 € /Jahr Gesamt 6.838,26 68.457,16 205.147,80 Schule Vorgesehener Baubeginn Voraussichtliche Fertigstellung danach Inbetriebnahme und Möblierung Turnhalle Vorgesehener Baubeginn Voraussichtliche Fertigstellung 6. Planung Bauleitung 7. Rechnungsprüfungsamt hat die Kostenberechnung geprüft RPA-Nr.: Flächenverrechnungspreis Juli 2021 April 2023 Nebenkosten August 2018 Januar 2020 Bruttomiete inkl. Reinigungs- u. Betrkosten Neubau 70,79 23.660,17 Bruttogrundfläche 5.320,53 740,89 Verkehrsfläche (VF) Bruttogrundfläche 5.392,11 758,72 670,10 4.566,27 Verkehrsfläche (VF) 1.531,20 Mietfläche 6.097,47 Mietfläche Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Str. 151, 50999 Köln 40/400/22 Planungsauftrag vom 02.09.2016, 2329/2016 Ratsbeschluss v. 22.09.2016, Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen Projektgesellschaft Hochtief PPP Schulpartner Köln Rodenkirchen GmbH Projektgesellschaft Hochtief PPP Schulpartner Köln Rodenkirchen GmbH X Seite 1
Anlage 4 - Risikobetrachtung zur Baumaßnahme
1809 Zeichen
Risikobetrachtung zur Baumaßnahme Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Str. 191, 50999 Köln Seite 1 von 2 Risikoklassen 0 / I / II / III / IV entspricht Eintrittswahrscheinlichkeit entfällt/ gering/ mittel/ groß/ erheblich Risiko Beschreibung Bemerkung/Maßnahmen Klasse Allgemeine Risiken Änderungen Gesetzgebung/Richtlinien; Vorgaben; z.B.: Barrierefreiheit, DIN Normen, BQAs Stadt Köln, EnEV Nachträgliche Planungsänderungen aufgrund neuer Vorgaben. I Anlieger- und Bürgerbeschwerden Verzögerung im Baustart sowie Störungen im Bauablauf, ggf. Verkehrskonzept. Fortlaufende zeitnahe Information der Bürger. III Genehmigungsverfahren Gebäude Längere Laufzeit als angenommen, z.B. aufgrund von weiteren zu beteiligenden Stellen, unvorhersehbare Anforderungen mit Konsequenzen auf Planungsinhalte. Bereits 9 Monate für Genehmigungsverfahren im Vertrag berücksichtigt. II Insolvenzrisiko Projektpartner ÖPP I Risiken der Kostenermittlung Preissteigerungen Indexierung im Projektvertrag berücksichtigt. I Risikobetrachtung zur Baumaßnahme Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Str. 191, 50999 Köln Seite 2 von 2 Planungs- und Ausführungsrisiken Einhaltung Rahmenterminplan Risiko liegt beim Projektpartner ÖPP. 0 Nutzeränderungen Geänderte Anforderungen durch Schulverwaltungsamt oder Gesetzesänderungen. I Schnittstellen Planung Risiko liegt beim Projektpartner ÖPP. 0 Vergabeverfahren Generell Risiko liegt beim Projektpartner ÖPP. 0 Vergaberisiko (Ausschreibung/ Vergabe) Risiko liegt beim Projektpartner ÖPP. 0 Qualitäten Bau Risiko liegt beim Projektpartner ÖPP. 0 Mehrfaches Freimessen Risiko liegt beim Projektpartner ÖPP. 0 Bauliche Risiken durch Bauen im Bestand Unwägbarkeiten Bestand Bodenrisiko II
Anlage 7 - Grundriss
5163 Zeichen
Eingang Schulgelände
Klassenraum
AU2
75,35NF
B 1 W 1 D 1
LH 3,31m
Klassenraum
AU2
71,61NF
B 1 W 1 D 1
LH 3,31m
Klassenraum
AU2
71,61NF
B 1 W 1 D 1
LH 3,31m
Nebenraum zum
Mehrzweckraum
AU6
22,16NF
B 1 W 2 D 1
LH 3,31m
Ganztag-
Aufenthalt
GT1
71,46NF
B 1 W 1 D 1
LH 3,31m
Bibliothek
BLV1
40,09NF
B 3 W 2 D 1
LH 3,31m
Lehrerzimmer
BLV2
92,00NF
B 3 W 2 D 1
LH 3,31m
Lehrerstation
BLV3
20,64NF
B 3 W 2 D 1
LH 3,31m
Kopierraum
BLV4
7,73NF
B 1 W 2 D 1
LH 3,31m
Arzt
BLV5
14,91NF
B 1 W 2 D 1
LH 3,31m
Schülerverw.
BLV6
15,61NF
B 1 W 2 D 1
LH 3,31m
Mehrzweckraum
Schwerpunkt Kunst
TMS3
71,73NF
B 1 W 1 D 1
LH 3,31m
Sporthalle
SP1
409,73NF
B 6 W 4 D 3
LH 5,50m
Geräteraum
SP2
68.25NF
B 1 W 5 D 2
LH 3,31m
Eingang
Sporthalle
SP3
17,65VF
B 5 W 5 D 2
LH 3,31m
UK Lehrer
SP10
10,86NF
B1/B4 W 2/W 6 D 4
LH 3,31m
Umkleide
Mädchen
SP4
22,65NF
B 1 W 5 D 4
LH 3,31m
Umkleide
Jungen
SP4
22,65NF
B 1 W 5 D 4
LH 3,31m
Duschen/Waschen
Jungen
SP5
8,57NF
B 4 W 6 D 4
LH 3,31m
Duschen/Waschen
Mädchen
SP5
8,57NF
B 4 W 6 D 4
LH 3,31m
WC UK Jungen
SP6
4,02NF
B 4 W 6 D 4
LH 3,31m
WC Straßenschuh
SP8
6,24NF
B 4 W 6 D 4
LH 3,31m
Hausreinigung Geräte
SP13
3,20NF
B 4 W 6 D 4
LH 3,31m
WC/UK barrierefrei
SP7
12,70NF
B 4 W 6 D 4
LH 3,31m
WC UK Mädchen
SP6
4,02NF
B 4 W 6 D 4
LH 3,31m
Technik/HAR
33,64TF
B 3 W 2 D 1
LH 3,31m
TRH
13,17VF
B 7 W 5 D 2
LH 3,31m
TRH
34,84VF
B5/B8 W 5 D 2
LH 3,31m
WC-Mädchen
18,02NF
B 4 W 6 D 4
LH 3,31m
WC-Jungen
19,85NF
B 4 W 6 D 4
LH 3,31m
WC-Behind.
6,22NF
B 4 W 6 D 4
LH 3,31m
Pumi
4,10NF
B 1 W5/W6 D 2
LH 3,31m
TRH
38,77VF
B 7 W 5 D 2
LH 3,31m
TRH
38,67VF
B 7 W 5 D 2
LH 3,31m
Windfang
27,49VF
B 5 W 5 D 1
Geräteraum für
Außensportanlage
SP14
9,63NF
B 9 W 5 D 2
LH 3,31m
WC Turnschuh
SP9
8,22NF
B 4 W 6 D 4
LH 3,31m
WC-Lehrer
3,65NF
B 4 W 6 D 4
LH 3,31m
WC-Lehrerinnen
3,65NF
B 4 W 6 D 4
LH 3,31m
EDV/
Hausmeister-Lager
21,72NF
B 1 W 2 D 1
LH 3,31m
Turnschuhgang/
Straßenschuhgang
48,26VF
B 5 W 5 D 1
LH 3,31m
Atrium
244,90VF
B 5 W 2 D 1
LH 3,31m
Flur
140,79VF
B 5 W 2 D 1
LH 3,31m
Flur WC-Bereich
14,92VF
B 5 W 2 D 1
LH 3,31m
Flur WC/UK barrierefrei
4,88VF
B 5 W 5 D 2
LH 3,31m
HAR
15,70NF
B 3 W 2 D 1
LH 3,31m
Flur Lehrer
17,89VF
B 5 W 5 D 2
LH 3,31m
Aufzug
3,31VF
D 2
ERDGESCHOSS
SÜRTHER STR.191 50999 KÖLN
Angebotsgrundlage
ERWEITERUNG GESAMTSCHULE
RODENKIRCHEN
LEISTUNGSPHASE
PLANNUMMER BAUTEIL/EBENE/BEREICH
841/594
1:200
141
INHALT
DATEINAME
BLATTGRÖßE [mm]
MAßSTAB
PROJEKTNUMMER
PROJEKT
GRUNDRISS
HÖHENBEZUG:
Beton (unbewehrt)
Stahlbeton
Betonfertigteil
Mauerwerk
Mauerwerk Bestand
Gipskarton
Sichtoberfläche
Abbruch
verdeckte Kanten und Umrisse
vor bzw. über der Schnittebene
Höhenangabe Oberfläche Fertigkonstruktion
Höhenangabe Oberfläche Rohkonstruktion
LEGENDE
LPHINDEX NUMMERMAßSTAB
PLANERSTELLUNG
E-PLANER
PLANVERFASSER
BAUAUFSICHT
STATIKER
BAUHERR
BAUPHYSIKER
HLS-PLANER
VERMESSER
BODENGUTACHTER
GRÜNPLANER
GENERALUNTERNEHMER
DATUM IND. ÄNDERUNG
PROJEKTSTEUERER
1. Dieser Plan gilt nur in Verbindung mit den Zeichnungen und sonstigen Angaben der beteiligten Statiker/Fachplaner/Fachingenieure.
Bei Abweichungen ist grundsätzlich Rückfrage beim Architekten zu stellen.
Lage und Vermaßung der Aussparungen und Schlitze sind den Plänen der Fachingenieure zu entnehmen.
2. Alle Maße sind vor Ausführung zu prüfen und soweit erforderlich örtlich zu messen.
Differenzen, Bedenken gegen die geplante Ausführung, wie auch Unstimmigkeiten in Plänen und sonstigen Ausführungsunterlagen
sind mit der Bauüberwachung vor der Ausführung zu klären.
3. Dieser Plan darf nur mit Einwilligung des Verfassers in einen anderen Maßstab übertragen werden.
Ohne Freigabevermerk darf er nicht für die Ausführung des vorgesehenen Bauvorhabens und überhaupt nicht für ein anderes
verwendet werden.
Freigegeben für:
-
± 0.00 = 50.00 m ü. NN
01-000-AR-2-001-GR-G0-001-0-F-EG
Fenster
Aluminiumpaneel
BAUHERR
E-MAIL jk@kastnerpichler.de
50668 KÖLN
Im Stavenhof 20
TEL 0221/1793480
FAX 0221/1793482
Kastner Pichler Architekten
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Tel.: 0221/221-20601
Fax.: 0221/221-20111
KölnTriangle
Ottoplatz 1
50679 Köln
HOCHTIEF PPP
Tel.: 0201/824-7681
Fax: 0201/824-2841
Rodenkirchen
GmbH & Co.KG
45133 Essen
Schulpartner Köln
Alfredstraße 236
PROJEKTGESELLSCHAFT
ARCHITEKT
13.03.20
Boden
B1 Linoleum, umlaufende Fußbodenleiste
B2 Linoleum, ableitfähig, umlaufende Fußbodenleiste
B3 textiler Bodenbelag (Nadelvlies) umlaufende Fußbodenleiste
B4 Feinsteinzeugfliesen, Rutschhemmung nach DIN, umlaufende Sockelfliese
B5 Terrazzo
B6 flächenelastischer Doppelschwingboden
Decke
D1 Akustikdecke gemäß Farb- und Materialkonzept
D2 Anstrich, weiß
D3 akustisch wirksame Metallpaneeldecke, ballwurfsicher
D4 Leichtmetallpaneeldecke
Wand
W1 Sichtbeton
Projektionsfläche aufgespachtelt, Tafelseite
Fliesenspiegel im Bereich Waschtisch
nach Notwendigkeit Akustikpaneel
W3 Fliesen türhoch, darüber Glattputz
W4 Prallschutz
W5 Glatt- o. Spachtelputz, Dispersionsanstrich hell
W6 Feinsteinzeugfliesen, raumhoch
W7 Sporthallenpaneele
W2 Sichtbeton
B7 Treppenläufe und Podeste mit Versiegelung
B8 Haupttreppenhaus Betonwerkstein
B9 Hartestrich, geschliffen
Anlage 7
Anlage 5 - Einrichtungskosten
1356 Zeichen
Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Str. 191, 50999 Köln Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung Seite 1 von 1 Raumart Einrichtungsart Anzahl Kosten pro Raum Gesamtkosten Klassenraum Tische, Stühle, Schränke, Lehrerpult, Tafeln 3 12000,00 € 36000,00 € Ergänzungsbeschaffung Klassenräume und Lehrmittelraum Schränke, Regale 48 500,00 € 24000,00 € Bibliothek Tische, Stühle, Regale 1 4500,00 € 4500,00 € Bibliothek Bücher, Software, etc. 1 15000,00 € 15000,00 € SV-Raum PC Tisch, Schrank, Hocker, Pinnwand, Whiteboard 1 2000,00 € 2000,00 € Arztraum Liege, Tisch, Stühle, Schrank, kl. Kühlschrank 1 3500,00 € 3500,00 € Schülerselbstverwaltung Tische, Stühle, Schrank, Regal 1 3500,00 € 3500,00 € Fachraum Biologie Spezialmobiliar Lehrmittel 1 1 60000,00 € 40000,00 € 100000,00 € Mehrzweckraum Kunst Kunstraumtische, Stühle, Schränke, Lehrerpult, Tafeln 1 15000,00 € 15000,00 € Nebenraum Technik Spezielle Lagermöbel 1 5000,00 € 5000,00 € Maschinenraum Technik Bandsäge, Bandschleifmaschine, Industriestaubsauger 1 10500,00 € 10500,00 € Sportbereich Einrichtung 1 25000,00 € 25000,00 € IT-Ausstattung PC Server, WLan, Telefon 3 1 6000,00 € 10000,00 € 16000,00 € Summe Ausstattungskosten 260.000,00 € Zzgl. 15 % Unvorhergesehenes 39.000,00 € Gesamtsumme 299.000,00 € Anlage 5
Anlage 9 - Korrektur und Beantwortung von Fragen
3708 Zeichen
Anlage 9 – Korrektur und Beantwortung von Fragen zur Vorlage 1060/2020 Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Straße 191 Korrektur Aufgrund eines Rechenfehlers wurde die voraussichtliche Bruttomiete inklusive Reinigungs- und sonstiger Nebenkosten auf der Basis des Flächenverrechnungspreises 2020 fälschlich mit 862.057 Euro jährlich ausgewiesen. Richtig wäre der Betrag von 925.985 Euro jährlich. Ich bitte, diesen Rechenfehler zu entschuldigen und den Betrag bei den haushaltsmäßigen Auswirkungen und in Anlage 1a von Hand zu korrigieren. Der tatsächliche Betrag richtet sich wie ausgewiesen nach dem Flächenverrechnungspreis zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Maßnahme. Sowohl seitens der Landesregierung als auch des Büros der Oberbürgermeisterin wurden Regularien und Empfehlungen für die Durchführung von Ausschusssitzungen im Rahmen der Corona-Krise ausgesprochen. Die Ausschussmitglieder hatten die Möglichkeit, Ihre Fragen vorab schriftlich einzureichen. Fragen von Herrn Wolters, FDP-Fraktion Gemäß dieser Vorlage soll nun der Entwurf des privaten Partners Hochtief für den Erweiterungsbau des Schulgeländes der Gesamtschule Rodenkirchen genehmigt werden. Alternativ möge dies unter einer Eigenrealisierung geschehen. Diese Vorgehensweise verträgt sich damit alleine vor dem zeitlichen Hintergrund nicht mit der seitens der Verwaltung eingeforderten Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung der Vorlage 3295/2019/1 vom 07.10.2019, TOP 9.1.2. Diese behandelte die Schließung und den Rückbau der städtischen Unterkunft für Geflüchtete am Standort Eygelshovener Straße 33, 50999 Köln. Begründet wurde diese DE damit, dass ein Abwarten bis zur nächsten Ratssitzung am 07.11.2019 den Baubeginn des Schulerweiterungsbaus entsprechend verzögern würde. Insoweit stellt die FDP die Frage, aus welchem Grunde im Oktober 2019 seitens der Verwaltung auf den Beschluss der Dringlichkeitsentscheidung gedrungen wurde, wenn dann erst im Mai 2020, also über ein halbes Jahr später, der Bau- und Vergabebeschluss getroffen werden soll. Weiterhin möchte die FDP wissen, welche Folgen nun diese offensichtliche Verzögerung haben wird und wie sich diese auf den Schulbetrieb der Gesamtschule auswirkt. Ebenso möchte die FDP-Fraktion wissen, aus welchem Grunde der Bau- und Vergabebeschluss nicht bereits schon im Jahr 2019 getroffen werden konnte, wenn die Verwaltung bereits im Oktober 2019 eine Verzögerung des Schulerweiterungsbaus doch dringend verhindern wollte. Antwort der Verwaltung Der in der Dringlichkeitsentscheidung genannte geplante Beginn der Baumaßnahme, schließt die Freiräumung des Grundstückes mit ein. Der Beginn der eigentlichen Baumaßnahme für den Bau des Schulgebäudes war zum Zeitpunkt der Dringlichkeitsentscheidung für das III. Quartal 2020 vorgesehen. Um mit dem Erweiterungsbau der Schule fristgerecht beginnen zu können ist sowohl der Rückbau der Containeranlage notwendig wie auch der anschließende umfangreiche Rückbau der im Boden verlegten Versorgungsleitungen und Fundamente. Zwischenzeitlich wurde fristgerecht mit dem Abbau der Container begonnen. Das Gelände ist bis auf verbleibende 30 Container geräumt. Nach der Entfernung der Container ist für die Vorbereitung des Grundstücks als Baugrund ein umfangreicher Rückbau der im Boden verlegten Versorgungsleitungen und Fundamente notwendig. Hierfür ist eine Europaweite Ausschreibung mit der entsprechenden Vorlaufzeit durchzuführen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Rückbauarbeiten bis zur Übergabe des Grundstücks an den ÖPP-Vertragspartner zum II. Quartal 2021 erfolgen kann. Der Schulbetrieb ist durch Interimsbauten in jedem Fall sicher gestellt.
Anlage 2 - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
27647 Zeichen
Abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen Köln, 15.04.2020 PSPC - Public Sector Project Consultants GmbH Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Agenda 2 ▪ Ausgangssituation ▪ Ablauf der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ▪ Projektstruktur, Vertrags- und Finanzierungsmodelle ▪ Eingangsdaten ▪ Ergebnis und Empfehlung Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Agenda 3 ▪ Ausgangssituation ▪ Ablauf der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ▪ Projektstruktur, Vertrags- und Finanzierungsmodelle ▪ Eingangsdaten ▪ Ergebnis und Empfehlung Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Ausgangssituation I ▪ Der Neubau der Gesamtschule Rodenkirchen wurde 2010 im Rahmen eines ÖPP- Modells durch die HOCHTIEF PPP Solutions (folgend HOCHTIEF) errichtet und in Betrieb genommen. Seitdem übernimmt der private Betreiber die Instandhaltung, Hausmeisterdienste, den Mensabetrieb sowie die Reinigung des Schulgebäudes bis zum Jahr 2034. ▪ Mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 wurde die Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen beschlossen. ▪ Am Standort soll ein Erweiterungsbau mit allgemeinen Unterrichtsflächen, Fachräumen, einem Ganztagsbereich, einer Bibliothek und Verwaltungsräumen sowie einer 1-Feld Turnhalle entstehen. Die erforderlichen Flächen liegen bei einer Nutzungsfläche von ca. 3.330 m² und bei einer Nettoraumfläche von ca. 5.243 m².* ▪ Die Interimslösung wurde bereits erstellt, so dass hierfür keine weiteren Kosten angesetzt wurden. Es wurden Umzugskosten für den Umzug aus dem Interim in den Neubau berücksichtigt. ▪ Der Neubau soll mit Passivhauskomponenten entsprechend der aktuellen Energieleitlinien der Stadt Köln geplant und ausgeführt werden. ▪ Die Ausstattung (KG 600) soll nicht Gegenstand der Leistung sein. 4 * Stand Flächenaufstellung HOCHTIEF September 2019 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Ausgangssituation II ▪ Da der Erweiterungsbau weniger als 50% der Hauptleistung umfasst, wird eine öffentliche Ausschreibung vergaberechtlich als nicht erforderlich erachtet. Ziel ist die direkte Vergabe an HOCHTIEF, solange die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. ▪ HOCHTIEF soll auch die Betriebsleistungen für den Erweiterungsbau übernehmen. ▪ Die Vorteile einer Vergabe an HOCHTIEF werden in der Reduzierung der Schnittstellen gesehen sowie den Vorteilen, die sich aus der Erbringung der Betriebsleistungen für das Hauptgebäude sowie den Erweiterungsbau durch einen Betreiber ergeben (Synergieeffekte, ein Ansprechpartner für die Stadt Köln). ▪ HOCHTIEF wurde mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Diese wurde im September 2018 abgeschlossen. Am 13.03.2020 hat Hochtief das finale Angebot eingereicht. ▪ Vor diesem Hintergrund wurde die PSPC GmbH mit der Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beauftragt. Im Rahmen der Untersuchung soll eine Kostenobergrenze (Planung-, Bau- und Betriebskosten) für die Vergabe des Erweiterungsbaus an HOCHTIEF ermittelt werden. ▪ Der vorliegende Bericht dokumentiert die Vorgehensweise, Eingangsdaten und das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und spricht eine Empfehlung für das weitere Vorgehen aus. 5 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Agenda 6 ▪ Ausgangssituation ▪ Ablauf der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ▪ Projektstruktur, Vertrags- und Finanzierungsmodell ▪ Eingangsdaten ▪ Ergebnis und Empfehlung Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Ablauf der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Methodik zur Ermittlung der Kostenobergrenze 7 Vorgehensweise nach: ▪ Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsvergleich“, 2003; „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei PPP- Projekten“, 2007; „Finanzierungspraxis bei ÖPP“, 2010, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Hochbau nach NKF, 2014) ▪ Finanzministerkonferenz-Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten“ Sept. 2006 ▪ Die Kostenobergrenze wird im Rahmen einer Barwertberechnung über den Zeitraum der Restvertragslaufzeit errechnet. ▪ Es wurden im ersten Schritt die Baukosten berechnet. Basis: Baukosten des Hauptvertrags 2010 Variante A Variante B Basis: BKI-Kennzahlen, Neubau 2019 Variante C Variante D Basis: Kostenkennwert der GW der Stadt Köln Basis: Angebot HT (vormals MBS Hochtief) ▪ Im Zuge der Kostenermittlung wurde deutlich, dass weder die Baupreise aus dem Vergabeverfahren 2010 noch die Kennzahlen nach BKI den Gebäudestandard hinreichend abbilden. Es wurde deshalb eine Reduktion auf zwei Varianten vorgenommen: Basis: Kostenkennwert der GW der Stadt Köln Variante 1 Variante 2 Basis: Angebot Hochtief Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Ablauf der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Vorgehensweise 8 Planungskosten Baukosten Betriebskosten Risiken Durchführung der Barwertberechnung Periodisierung der Zahlungsströme Kalkulationsparameter • Vertragslaufzeit • Bauzeit • Diskontierungsfaktor Projektdefinition (Struktur und Umfang, Aufgabenteilung) Ergebnis Kostenobergrenze ▪ Die Kostenobergrenze stellt den Vergleichswert dar, den das Angebot von HOCHTIEF unterschreiten muss. ▪ Dabei ist die Variante 1 zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit methodisch maßgebend, da sie die Kostenkennzahl der GW der Stadt Köln zugrunde legt und damit die gewerkeweise Umsetzung in Eigenrealisierung abbildet (sog. Public Sector Comparator). ▪ Sollte das Angebot von HOCHTIEF unwirtschaftlich und eine Ausschreibung notwendig werden, dient die ermittelte Kostenobergrenze der Variante 1 als Vergleichswert für die Bieterangebote. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Agenda 9 ▪ Ausgangssituation ▪ Ablauf der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ▪ Projektstruktur, Vertrags- und Finanzierungsmodell ▪ Eingangsdaten ▪ Ergebnis und Empfehlung Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Projektstruktur, Vertrags- und Finanzierungsmodell Modellabstimmung 10 Alternative Beschaffung/ Vergabe an HOCHTIEF Vertrags-/Lebenszyklusmodelle (AB) Inhabermodell Finanzierungsmodelle Eigene Finanzierung (Kommunalkredit) Erwerbermodell Leasingmodell Mietmodell Contracting- modell Konzessions- modell Gesellschafts- modell Projektfinanzierung Forfaitierung Einredeverzicht Mit Projektgruppe abgestimmtes Untersuchungsmodell - Inhabermodell: Grundstückseigentum verbleibt beim Auftraggeber und wird nicht auf den Auftragnehmer übertragen. - Es soll keine langfristige Finanzierung durch den Auftragnehmer erbracht werden. Während der Planungs- und Bauphase erhält der Auftragnehmer zu vertraglich vereinbarten Zeitpunkten Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Agenda 11 ▪ Ausgangssituation ▪ Ablauf der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ▪ Projektstruktur, Vertrags- und Finanzierungsmodell ▪ Eingangsdaten ▪ Ergebnis und Empfehlung Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Eingangsdaten Rahmenparameter Betrachtungszeitraum ▪ Planungs- und Bauzeit zzgl. Restbetriebslaufzeit des Hauptvertrages (15,42 Jahre) Diskontierungszeitpunkt ▪ 01.05.2020 (Entscheidung über Vertragsschluss mit HOCHTIEF; Beginn der Gremienläufe) Diskontierungszinssatz ▪ gemäß Leitfäden, Zinsstrukturkurve Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere; Restlaufzeit 16 Jahre, Stand: 19.03.2020: -0,12 % p.a.. Deshalb werden im Sinne eines Caps 0% angesetzt. Berücksichtigung der Preisentwicklung nach Statistischem Bundesamt ▪ Indexierung der Planungs- und Baukosten: 4,74% p.a. (Grundlage bildet der Preisanstieg des letzten Jahres. Vgl. Stat. Bundesamt: Preisindizes für die Bauwirtschaft, FS 17, Reihe 4) ▪ Indexierung der Bauunterhaltungskosten: 2,46% p.a. (Grundlage bildet der Preisanstieg der letzten 10 Jahre. Vgl. Stat. Bundesamt: Preisindizes für die Bauwirtschaft, FS 17, Reihe 4) ▪ Indexierung Energie/Medien: 1,23% p.a. (Mittelwert letzten 10 Jahre, Stat. Bundesamt: Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe) ▪ Indexierung Betrieb: 1,27% p.a. (Mittelwert letzten 10 Jahre, Stat. Bundesamt: Verbraucherpreisindizes für Deutschland) 12 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 13 Eingangsdaten Kostenschätzung Planungs- und Baukosten ▪ Folgende Baukosten wurden für die Varianten 1 (A, B, D) berücksichtigt: ▪ Ausstattung eines Biologie-Fachraumes: 150.000 Euro, brutto ▪ Umzugskosten für den Umzug aus dem Interim in den Neubau: 50.000 Euro, brutto ▪ Erhöhte Schallschutzanforderungen (A4 für alle Klassenräume): 2.000 Euro, brutto pro Klassenraum (62.000 Euro, brutto) ▪ Vogelschutz (Fenster mit Reflexionsglas): Die anzusetzenden Maßnahmen hängen von der konkreten baulichen Ausgestaltung der Fassade ab, die aber erst mit Eingang des Angebotes bekannt ist. Hier ist ggf. im Nachgang noch ein Kostenansatz zu wählen. ▪ Auf den folgenden Folien wird die Berechnung der Planungs- und Baukosten je Variante erläutert. ▪ Die Varianten 1 (A, B, D) weisen einen Kostenstand 2019 auf. Die Indexierung der Planungs- und Baukosten auf das geplante Bauzeitende 2023 erfolgt im Berechnungsmodell. ▪ In der Variante 2 (C) wird das Angebot von Hochtief zu Grunde gelegt. Dies beinhaltet bereits die Indexierung der Baukosten bis zum Bauzeitende. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Eingangsdaten Rahmenparameter Einmaliger Aufschlag für höheren energetischen Standard ▪ Der Neubau soll mit Passivhauskomponenten entsprechend der aktuellen Energieleitlinien der Stadt Köln geplant und ausgeführt werden (nach der Passivhaus-Bauweise: sehr gute Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken, Luftdichtigkeit, flächendeckende Lüftung mit Wärmerückgewinnung). Dabei werden maximale U-Werte für die Bauteile vorgegeben. ▪ Das bestehende Gebäude wurde im Energiestandard EnEV 2009 errichtet, wobei das Gebäude über ein sehr gutes Energiekonzept verfügt. So wurde die komplette Dachfläche mit einer Photovoltaik-Anlage (104 kW) ausgestattet, eine Geothermieanlage eingebaut und die Unterrichtsräume mit einer mechanischen Be- und Entlüftung ausgestattet (Zielwert < 1.000 ppm). ▪ Der Energieberaterbundesverband veröffentlichte eine Stellungnahme mit dem Ergebnis, dass die Baukostensteigerung EnEV 2016 → GEG (Niedrigenergiegebäude nach GebäudeEnergieGesetz (GEG)) ca. 2,5% ausmachten. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens der PSPC wurden Bieter gefragt, wie sich die Baukosten einer Schule bei Anhebung des Energiestandards von EnEV 2016 auf KfW Effizienzhaus 55 auswirke. Im Ergebnis wurde eine Bandbreite von 2,0 bis 3,5% genannt. ▪ Um den höheren Standard für den Erweiterungsbau (Passivhauskomponenten) im Vergleich zum Hauptgebäude (EnEV 2009) zu berücksichtigen, werden die Planungs- und Baukosten in den Varianten 1 und 2 mit einem einmaligen Aufschlag von 3,50% versehen. ▪ Es wird davon ausgegangen, dass in der Variante 1 bereits einige Projekte im Passivhausbau enthalten sind, deshalb wird der Aufschlag hier auf 2,00% reduziert. 14 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Eingangsdaten Kostenschätzung Variante D: Kostenschätzung GW Stadt Köln 15 ▪ Die Kosten für die KG 300 bis 700 basieren auf den tatsächlichen Kostenkennwerten der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (Kostengruppe 300+400 = 2.255 €/m²BGF brutto; KG 500 = 8% der KG 300+400; KG 700 = 30% auf KG 300+400+500; Stand: 01.12.2019). Der Kostenstand entspricht dem Stand 2019. ▪ Die Kosten für die KG 200 wurden auf Basis der %-Angaben aus BKI 2019 ermittelt. ▪ Für den energetischen Standard erfolgt ein zusätzlicher Aufschlag auf die Baukosten in höhe von 2%. ▪ Die Gesamtkosten inkl. Risikoaufschlag Energiestandard (2%) inkl. Indexierung, Bauzwischenfinanzierung und Risikoaufschlag belaufen sich auf 25,98 Mio. Euro, brutto KGR 100 - Grundstückskosten - € KGR 200 - Herrichten und Erschließen 882.388,16 € KGR 300 - Bauwerk - Baukonstruktionen 17.647.763,12 € KGR 400 - Bauwerk - Techn. Anlagen KGR 500 - Außenanlagen 1.384.138,28 € KGR 600 - Ausstattung (Einbauten) - € KGR 700 - Baunebenkosten 5.605.760,05 € Investitionskosten (brutto) – inkl. Indexierung und Risikoaufschlag 25.520.049,61 € Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Eingangsdaten Kostenschätzung Variante 2: Angebot Hochtief vom 13.03.2020 16 In Hochtief hat mit dem finalen Angebot Baukosten in Höhe von 26.221.591,15 € (brutto) aufgerufen. Diese Baukosten beinhalten sowohl die Indexierung bis Bauzeitende (= Kostenstand 2023), die Bauzwischenfinanzierung sowie die an Hochtief übertragenen Risiken. In den vorstehenden Kosten ist die Indexierung bis Bauzeitende bereits enthalten (Ausweis lt. Angaben Hochtief in KG 700). Die Kosten für die Bauzwischenfinanzierung sind in der oben stehenden Tabelle nicht berücksichtigt. Die Kosten für die Photovoltaik-Anlage liegen bei rd. 82.022,59 € (brutto, ohne ZwiFi). Kostengruppe 100 Grundstück 0,00 € Kostengruppe 200 Vorbereitende Maßnahmen 382.422,75 € Kostengruppe 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 11.204.005,58 € Kostengruppe 400 Bauwerk - Technische Anlagen 3.963.826,66 € Kostengruppe 500 Außenanlagen und Freiflächen 1.036.944,10 € Kostengruppe 600 Ausstattung und Kunstwerke 334.107,82 € Kostengruppe 700 Baunebenkosten 8.716.293,26 € Summe der Investitionskosten (brutto) 25.637.600,17 € Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Eingangsdaten Zeitplan 17 Planungs- und Bauphase (inkl. Vergabephase) 37 Monate Betriebsphase 138 Monate 01.06.2019 30.04.2023 31.10.2034 Zeitplan Projektrealisierung 01.05.2023 ▪ Die Vertragsunterzeichnung ist nach aktuellem Stand für den 05.06.2020 geplant. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Eingangsdaten Betriebskosten – Hausmeister, Reinigung, Ver- und Entsorgung 18 ▪ Die Schätzung der Betriebskosten legt die Entgelte des bestehenden Hauptvertrages zugrunde. Diese werden über den Flächenschlüssel an den Erweiterungsbau angepasst. ▪ Dieses Vorgehen begründet sich darin, dass die Beauftragung der Betriebsleistungen von Hochtief auf Basis des Hauptvertrages, in dem diese Leistungen bereits für die gesamte Vertragslaufzeit bepreist wurden und heute noch auf dieser Basis abgerechnet werden erfolgt. Es erscheint deshalb folgerichtig, die Preise (inkl. Indexierung) hier fortzuschreiben. ▪ Für die Medienkosten werden die Mittelwerte der letzten vier Betriebsjahre herangezogen und ebenfalls auf die Fläche des Erweiterungsbaus umgerechnet. Eine hinreichend verlässliche Basis aus Bestandsobjekten im Passivhausstandard liegt bei der GW der Stadt Köln noch nicht vor, da die meisten Projekte jüngeren Baujahrs sind. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Eingangsdaten Betriebskosten - Instandhaltungskosten 19 ▪ Für die Instandhaltungskosten muss aufgrund der kürzeren Restvertragslaufzeit eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Als Ansatz in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird der KGSt-Ansatz gewählt.* ▪ Dabei wurde das Verfeinerte Bemessungsverfahren nach KGSt angewendet. * KGSt = Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement Wiederbeschaffungs- zeitwert x 1,2% Alter Technikanteil Nutzungsart Gewichtungsfaktoren Quelle: KGSt-Bericht 07/2009 ▪ Hierfür werden objektspezifische Kriterien über sog. Gewichtungsfaktoren berücksichtigt. ▪ Im Wiederbeschaffungszeitwert wurden die Baukosten inkl. Indexierung bis Fertigstellung berücksichtigt. Risikoaufschläge und Kosten der Bauzwischenfinanzierung wurden nicht eingerechnet. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Eingangsdaten Betriebskosten 20 Variante 1 (Quelle: Ist-Kosten) Variante 2 (Quelle: Angebot Hochtief) Instandhaltung nach Fertigstellung Neubau Instandhaltung (Instandsetzung, Wartung, Inspektion) p.a. 169.490 € 110.890 € Betrieb (ohne Energie / Medien) nach Fertigstellung Neubau Gesamtbetriebskosten/Jahr 240.314 € 223.218 € Hausmeisterdienste p.a. 97.206 € 97.206 € Reinigungs- und Pflegedienste (Gebäude) p.a. 71.353 € 62.204 € Sonstige Projektkosten 66.919 € 63.018 € Versicherung 4.835 € 790 € Energie / Medien nach Fertigstellung Neubau Summe Energie- / Medienkosten 32.432 € 32.432 € Strom 18.816 € 18.816 € Heizung 13.616 € 13.616 € ▪ Die Kosten sind ohne Indexierung und Risikoaufschläge ausgewiesen. ▪ Zur Ermittlung der Medienverbräuche wurden die Referenzwerte der letzten Jahre angesetzt. Diese werden bei beiden Varianten gleichermaßen berücksichtigt. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Eingangsdaten Methodik Risikobewertung Risiko- identifikation Risiko- qualifizierung Risiko- bewertung Risiko- controlling Risiko- allokation Informationen für Entscheidungen Quelle: FMK-Leitfaden 2006 5 4 1 2 3 ▪ Die Methodik der Risikobewertung orientiert sich an den einschlägigen Leitfäden und erfolgt zunächst in vier Schritten: Identifikation, Qualifizierung, Bewertung und Allokation. Im fünften Schritt erfolgt die Überprüfung der Einhaltung der Risiken im Rahmen der Umsetzung des Projektes. ▪ Grundlage für eine solche Risikobewertung bilden Erfahrungswerte aus in der Vergangenheit durchgeführten Projekten. 21 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Eingangsdaten Risikobewertung Ergebnisdarstellung 22 ▪ Die Risikobewertung wurde nochmals überprüft und an die Struktur des Vertrages angepasst. ▪ In der Variante 2 werden im Bau sowie in der Bauunterhaltung wesentliche Risiken von Hochtief übernommen, die in der Variante 1 bei der Stadt Köln verbleiben. ▪ Die übertragenen Risiken im Betrieb sind in den Betriebskosten des Hauptvertrages enthalten (alle Varianten). Ansatz nur auf Medienverbrauchskosten. Ergebnisdarstellung Ergebnis Risikobewertung Variante 1 (Eigenrealisierung) Aufteilung analog WU 2009 Variante 2 (Realisierung HT) 1. Planungs- und Baukosten 9,40% 7,60% Verbleibende Risiken 9,40% 3,80% Übertragene Risiken (Varianten 1: im Angebot enthalten) 0,00% 3,80% 2. Bauunterhalt 7,50% 7,50% Verbleibende Risiken 7,50% 10% 0,75% Übertragene Risiken 0,00% 90% 6,75% 3. Betrieb 5,60% 5,60% Verbleibende Risiken 0,63% 11% 0,63% Übertragene Risiken (alle Varianten: im Entgelt Betrieb bereits enthalten) 4,97% 89% 4,97% Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Verbleibende Kosten Transaktions- und Verwaltungskosten 23 ▪ In der wirtschaftlichen Bewertung sind verbleibende Kosten – sog. Transaktions- und Verwaltungskosten – zu berücksichtigen. Diese Kosten entstehen der Stadt Köln ab dem Zeitpunkt der Entscheidung für eine Vorbereitung und Durchführung des Projektes bis zur Vergabe. ▪ Es wurden innerhalb der Planungs- und Bauphase einmalige Kosten für die Durchführung des Verfahrens angesetzt (z.B. für Planer, Personalkosten der Verwaltung, Kosten für Externe, u.a. juristische und wirtschaftliche Beratung) angesetzt. ▪ Des Weiteren fallen laufende Kosten in der Planungs- und Bauphase Controllingkosten für Baubesprechungen, Planfreizeichnungen, Bemusterungen, Koordinierungsaufwand etc. an. Die laufenden Kosten während der Planungs- und Bauphase orientieren sich an der Planungs- und Bauzeit und werden über Personalstellen differenziert betrachtet. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Transaktions- und Verwaltungskosten 24 ▪ Die oben dargestellten Transaktions- und Verwaltungskosten werden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in allen Varianten als verbleibende Kosten berücksichtigt. Transaktions- und Verwaltungskosten Planungs- und Bauphase, einmalig (bis Zuschlagserteilung) Variante 1 (ER) Variante 2 (ÖPP) Externe Beratungsleistungen [€] 25.000 25.000 Verwaltungskosten [€] 25.000 25.000 Summe [€] 50.000 50.000 Planungs- und Bauphase, laufend Baucontrolling Externe Projektsteuerung [€] 289.182 120.000 Interne Projektsteuerung [€] 274.167 274.167 Anzahl MA 1,0 1,0 Kosten eines MA [€] p.a. 70.000 70.000 Kosten eines MA [€] p.m. 5.833 5.833 Planungs- und Bauzeit [Monat] 47 47 Kosten MA Planungs- und Bauzeit [€] 274.167 274.167 Summe [€] 563.349 394.167 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Agenda 25 ▪ Ausgangssituation ▪ Ablauf der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ▪ Projektstruktur, Vertrags- und Finanzierungsmodell ▪ Eingangsdaten ▪ Ergebnis und Empfehlung Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Ergebnis und Empfehlung (1) Nominale Werte 26 ▪ Planungs- und Baukosten sowie Betriebskosten enthalten die gem. festgelegter Risikoverteilung auf den AN übertragenen Risiken (z.B. Kalkulationsrisiken/Planungsrisiken, Bauausführungsrisiko, Insolvenzrisiko (Insolvenz der NU des AN)). ▪ Die Variante 1 stellt mit 33,9 Mio. EUR den maximalen Kostenrahmen dar. Das Angebot von Hochtief liegt mit 33,4 Mio. EUR knapp (rd. 1,62%) unter dem Kostenrahmen. Variante 1 - Eigenrealisierung Neubau Variante 2 - ÖPP Neubau LAUFENDE AUFWENDUNGEN I (NOMINAL) Energiekosten Versorgung in Eigenregie Euro (433.391) - Energiekosten Versorgung durch ÖPP-Partner oder Vermieter - (433.391) Betriebskosten für Leistungen in Eigenregie Euro (3.197.038) - Betriebskosten bei Leistungserbringung durch ÖPP-Partner oder Vermieter - (2.969.607) Instandhaltung für Leistungen in Eigenregie Euro (2.768.392) - Instandhaltung bei Leistungserbringung durch ÖPP-Partner oder Vermieter - (2.386.284) Personaleinsatz Verwaltung Euro (698.870) (520.629) Zinskosten Euro (852.153) (859.994) Investitionskosten/Tilgung Euro (25.982.525) (26.221.591) Gesamtausgaben (nominal) Euro (33.932.369) (33.391.497) Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Ergebnis und Empfehlung (2) Barwerte 27 ▪ Der Wert der Eigenrealisierung (Variante 1) ist der entscheidende Wert für die Vergleichsrechnung, der sog. Public Sector Comparator. Dieser ist für die Vergabeentscheidung heranzuziehen. ▪ Nur wenn das verbindliche Angebot von HOCHTIEF wirtschaftlicher als die Variante 1 ist, sollte eine Zuschlagserteilung an HOCHTIEF erfolgen. ▪ Da der Diskontierungszins bei 0% liegt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. ▪ Derzeit ist das Angebot von Hochtief barwertig 1,62% wirtschaftlicher als eine Eigenrealisierung durch die Stadt Köln. Variante 1 - Eigenrealisierung Neubau Variante 2 - ÖPP Neubau LAUFENDE AUFWENDUNGEN I (NOMINAL) Energiekosten Versorgung in Eigenregie Euro (433.391) - Energiekosten Versorgung durch ÖPP-Partner oder Vermieter - (433.391) Betriebskosten für Leistungen in Eigenregie Euro (3.197.038) - Betriebskosten bei Leistungserbringung durch ÖPP-Partner oder Vermieter - (2.969.607) Instandhaltung für Leistungen in Eigenregie Euro (2.768.392) - Instandhaltung bei Leistungserbringung durch ÖPP-Partner oder Vermieter - (2.386.284) Personaleinsatz Verwaltung Euro (698.870) (520.629) Zinskosten Euro (852.153) (859.994) Investitionskosten/Tilgung Euro (25.982.525) (26.221.591) Gesamtausgaben (nominal) Euro (33.932.369) (33.391.497) Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Ergebnis und Empfehlung (2a) Barwerte 28 (33.932.369) (33.391.497) -40.000.000 € -39.000.000 € -38.000.000 € -37.000.000 € -36.000.000 € -35.000.000 € -34.000.000 € -33.000.000 € -32.000.000 € -31.000.000 € -30.000.000 € Ausgabenbarwert Variante 1 - Eigenrealisierung Neubau Ausgabenbarwert Variante 2 - ÖPP Neubau in Euro Vergleich Ausgabenbarwert [unter Berücksichtigung Investitionskosten/ Tilgung] in Euro Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Ergebnis und Empfehlung (3) Ergebnisausweis nach NKF (Ressourcenorientierte Vermögensentwicklung) 29 ▪ Ergänzend wird das sogenannte Konzept des saldierten Ressourcenverbrauchs nach NKF herangezogen, bei dem auch die Vermögenswerte (Buchwerte, Abschreibungen) in die Betrachtung einfließen (gem. Leitfaden Finanzministerium NRW und NRW.Bank): ▪ Die Prüfung nach NKF bestätigt die Ergebnisse. Definition Parameter Einheit Variante 1 - Eigenrealisierung Neubau Variante 2 - ÖPP Neubau A) BUCHWERTENTWICKLUNG Restbuchwert Grundstück (nominal) Euro 1 1 Gesamtbaukosten Aktivierbare Investitionen Gebäude [inkl. Risikofaktor] & Bauzwischenfinanzierung auf Fremdkapital (nominal) Euro 25.982.525 26.221.591 Abschreibungen Gebäude nach Sanierung bzw. Neubauinvestition (nominal) Euro (3.734.988) (3.769.354) Buchwert am Ende des Betrachtungszeitraums (nominal) Euro 22.247.538 22.452.238 Verbleibende Restnutzungsdauer Jahre 68,50 68,50 B) LAUFENDE AUFWENDUNGEN I (BARWERTE) exkl. Zinskosten Barwert Abschreibungsbetrag Gebäude nach Sanierung bzw. Neubauinvestition Euro (3.734.988) (3.769.354) Barwert Energiekosten Versorgung in Eigenregie Euro (433.391) - Barwert Energiekosten Versorgung durch ÖPP-Partner oder Vermieter - (433.391) Barwert Betriebskosten für Leistungen in Eigenregie Euro (3.197.038) - Barwert Betriebskosten bei Leistungserbringung durch ÖPP-Partner oder Vermieter - (2.969.607) Barwert Instandhaltung für Leistungen in Eigenregie Euro (2.768.392) - Barwert Instandhaltung bei Leistungserbringung durch ÖPP-Partner oder Vermieter - (2.386.284) Barwert Personaleinsatz Verwaltung Euro (698.870) (520.629) Barwerte: Zwischensumme Aufwendungen I exkl. Zinskosten Euro (10.832.679) (10.079.265) C) LAUFENDE AUFWENDUNGEN II (BARWERTE) inkl. Zinskosten Barwerte: Zwischensumme Aufwendungen I exkl. Zinskosten Euro (10.832.679) (10.079.265) Barwert Zinskosten Euro (852.153) (859.994) Barwerte: Zwischensumme Aufwendungen II inkl. Zinskosten Euro (11.684.832) (10.939.259) Buchwert am Ende des Betrachtungszeitraums (nominal) Euro 22.247.538 22.452.238 Barwerte: Zwischensumme Aufwendungen II inkl. Zinskosten Euro (11.684.832) (10.939.259) Saldierter Ressourcenverbrauch: Buchwert am Ende des Betrachtungszeitraums abzgl. Aufwendungen Euro 10.562.706 11.512.979 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Ergebnis und Empfehlung (3a) Ergebnisausweis nach NKF (Ressourcenorientierte Vermögensentwicklung) 30 -1.200.000 € -1.000.000 € -800.000 € -600.000 € -400.000 € -200.000 € 0 € 2021 2022 2023 2028 2033 2034 k.A. k.A. bis bis bis bis bis bis bis bis 2021 2022 2023 2024 2029 2034 k.A. k.A. Nominalwertvergleich [nach NKF-Terminologie] in Euro (Ø pro Jahr) Variante 1 - Eigenrealisierung Neubau Variante 2 - ÖPP Neubau Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Köln P4 Erweiterung Rodenkirchen, Stand April 2020 Ergebnis und Empfehlung (4) Weiteres Vorgehen ▪ Unter Berücksichtigung der getroffenen Annahmen ist eine Vergabe der Leistungen an Hochtief grundsätzlich wirtschaftlich, wenngleich die nachgewiesene Vorteilhaftigkeit vergleichsweise niedrig ist. ▪ Nicht berücksichtigt wurden bisher weder Kosten einer Neuausschreibung bzw. einer Planerausschreibung noch die eintretenden zeitlichen Verzögerungen, sofern keine Zuschlagserteilung an Hochtief erfolgen sollte. 31 Dr. Corinna Hilbig Wiebke McCloud Büro Berlin Büro NRW Brandenburgische Str. 27 Trinkausstraße 7 10707 Berlin 40213 Düsseldorf Fon: +49 30 315199 0 Fon: +49 211 88292-857 Fax: +49 30 315199 77 Fax: +49 211 88292-858 info@psp-consult.de www.psp-consult.de PSPC Public Sector Project Consultants GmbH
Anlage 6 - Lageplan
2204 Zeichen
Eingang Reservenfläche für Stellplatzanlage Freitreppe Gesamtschule RodenkirchenPausenhof Innenhof Eingang Eingang Eingang Schulgelände Eingang Schulgelände SÜRTHER STR.191 50999 KÖLN Angebotsgrundlage ERWEITERUNG GESAMTSCHULE RODENKIRCHEN LEISTUNGSPHASE PLANNUMMER BAUTEIL/EBENE/BEREICH 841/594 141 INHALT DATEINAME BLATTGRÖßE [mm] MAßSTAB PROJEKTNUMMER PROJEKT LAGEPLAN HÖHENBEZUG: Beton (unbewehrt) Stahlbeton Betonfertigteil Mauerwerk Mauerwerk Bestand Gipskarton Sichtoberfläche Abbruch verdeckte Kanten und Umrisse vor bzw. über der Schnittebene Höhenangabe Oberfläche Fertigkonstruktion Höhenangabe Oberfläche Rohkonstruktion LEGENDE LPHINDEX NUMMERMAßSTAB PLANERSTELLUNG E-PLANER PLANVERFASSER BAUAUFSICHT STATIKER BAUHERR BAUPHYSIKER HLS-PLANER VERMESSER BODENGUTACHTER GRÜNPLANER GENERALUNTERNEHMER DATUM IND. ÄNDERUNG PROJEKTSTEUERER 1. Dieser Plan gilt nur in Verbindung mit den Zeichnungen und sonstigen Angaben der beteiligten Statiker/Fachplaner/Fachingenieure. Bei Abweichungen ist grundsätzlich Rückfrage beim Architekten zu stellen. Lage und Vermaßung der Aussparungen und Schlitze sind den Plänen der Fachingenieure zu entnehmen. 2. Alle Maße sind vor Ausführung zu prüfen und soweit erforderlich örtlich zu messen. Differenzen, Bedenken gegen die geplante Ausführung, wie auch Unstimmigkeiten in Plänen und sonstigen Ausführungsunterlagen sind mit der Bauüberwachung vor der Ausführung zu klären. 3. Dieser Plan darf nur mit Einwilligung des Verfassers in einen anderen Maßstab übertragen werden. Ohne Freigabevermerk darf er nicht für die Ausführung des vorgesehenen Bauvorhabens und überhaupt nicht für ein anderes verwendet werden. Freigegeben für: - ± 0.00 = 50.00 m ü. NN 01-000-AR-2-001-LA-00-001-F Fenster Aluminiumpaneel 1:500 BAUHERR E-MAIL jk@kastnerpichler.de 50668 KÖLN Im Stavenhof 20 TEL 0221/1793480 FAX 0221/1793482 Kastner Pichler Architekten Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Tel.: 0221/221-20601 Fax.: 0221/221-20111 KölnTriangle Ottoplatz 1 50679 Köln HOCHTIEF PPP Tel.: 0201/824-7681 Fax: 0201/824-2841 Rodenkirchen GmbH & Co.KG 45133 Essen Schulpartner Köln Alfredstraße 236 PROJEKTGESELLSCHAFT ARCHITEKT 13.03.20 Anlage 6
Anlage 3 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
2340 Zeichen
2. 14 ZT .04.2020 143 26 Erweiterungsbau der Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Straße 191 hier: Stellungnahme zur Beauftragung des ÖPP- Vertragspartners, RPA-Nr. 2020/0593 beantragte Haushaltsmittel: 26,5 Mio. € brutto inkl. Einrichtung Sehr geehrte Damen und Herren, anhand der vorgelegten Vergabeunterlagen und umfangreichen Stellungnahmen wurden keine erkennbaren Auffälligkeiten festgestellt, die einer Vertragserweiterung bzw. Beauftra- gung des ÖPP-Partners, vergaberechtlich widersprechen. Mit Hinweis auf die derzeitige „Corona Situation‘ und der Dringlichkeit, zur Erreichung der er- forderlichen Sitzungstermine, wurden die umfangreichen Vergabe- und Beschlussunterlagen in den wesentlichen Punkten vergaberechtlich geprüft. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 22.09.2016, entsprechend der Vorlagen-Nr. 2329/2016, die Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen von 6 auf 8 Züge zum Schuljahr 2017/18 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Bau- maßnahmen, zur dauerhaften Erhöhung der Zügigkeit, kurzfristig vorzusehen. Nachdem die Gesamtschule Rodenkirchen, als ÖPP-Projekt realisiert wurde, wird es für sinnvoll erachtet auch den erforderlichen Erweiterungsbau durch den Vertragspartner erstel- len und betreiben zu lassen. Vom „Aktionsbündnis Schulbau“, gab es entsprechend der Nie- derschrift zur 33. Sitzung am 20.11.18 unter TOP 8.3 zu dem geplanten Verfahrensablauf keine Einwände. Die Zulässigkeit, zur freihändigen Vergabe auf Grundlage eines Einzelangebotes mit Allein- stellungsmerkmal, wurde entsprechend einem beigefügten Schreiben vom 28.07.2016, sei- nerzeit von 27 vergaberechtlich geprüft und für zulässig erachtet. Es wird empfohlen, die Zulässigkeit der freihändigen Vergabe an den ÖPP-Partner nochmals von 30-Amt für Recht, Vergabe und Versicherung nach den aktuellen Vergabevorschriften zu prüfen, um einen Vergabeverstoß in jedem Fall auszuschließen. Des Weiteren sollte Punkt V des Vergabevermerkes vervollständigt werden (Verweis auf separate Wirtschaftlichkeitsbe- rechnung etc.). Eine Stellungnahme zur Abweichung von den geschätzten Kosten, ist in den Unterlagen nicht dokumentiert. Laut Vergabevermerk stehen Mittel in Höhe von 16,5 Mio. Euro netto zur Verfügung. Vor Be- auftragung ist sicherzustellen, dass die notwendigen Mittel vorhanden sind.
Anlage 1 - Baubeschreibung
3491 Zeichen
Anlage 1 zur Beschlussvorlage Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Str. 191, 50999 Köln 1/1 Anlage 1 – Baubeschreibung und Erläuterungsbericht zur Gesamtkonzeption Für die Gesamtschule Rodenkirchen ist ein Erweiterungsbau geplant. Bei dem Erweiterungs- bau handelt es sich um ein langgestrecktes Gebäude, das längs von dem Hauptgebäude angeordnet ist. Die notwendigen Stellplätze werden direkt an der Eygelshovener Straße realisiert, auf einer bereits vorhandenen Stellplatzfläche, welche zuvor für die Flüchtlings - unterkunft Eygelshovener Straße genutzt wurde . Reserveflächen fü r Stellplätze werden hinter dem neuen Schulerweiterungsgebäude vorgehalten. Flächen zur Versickerung von Niederschlagswasser werden ebenfalls auf dem Grundstück realisiert. Das neue Schulgebäude soll als zugehörig zum Hauptgebäude erscheinen. Insofern werden die grund sätzlichen Gebäudestrukturen (wie z. B. geschlossene und sich nach außen öffnende Innenhöfe und innere Baufluchten) aus dem Bestand übernommen. Die vordere Bauflucht an der Sürther Straße sowie die Gebäudehöhe des Bestandsgebäudes werden ebenfalls übernommen. Die Erschließung des Neubaus orientiert sich an der Haupterschließung des Bestandes. Sie kann sowohl direkt von der Sürther Straße als auch über das große Foyer des Haupt- gebäudes, unter dem Brückenbauwerk der Bibliothek hindurch, erfolgen. Die Erschließung im Gebäude erfolgt über einen Vorplatz, der in ein großzügiges Foyer mit einem Luftraum führt. Das dreigeschossige Gebäude wird ohne Untergeschoss realisiert. Die Lage der Einfachturnhalle orientiert sich an der Lage der Turnhallen im Bestand und entspricht dem Wunsch der Stadt Köln, die Halle auch für externe Nutzer so zugänglich zu machen, dass ein Betreten des Schulgrundstücks nicht notwendig ist. Die vorhandene Rigole auf der Ostseite des Gebäudes, die sich über die gesamte Grund- stückstiefe e ntlang des Bestandes erstreckt, ist als Grünstreifen mit offener Sickermulde gleichzeitig bedeutendes gestalterisches, wie (mit seinen Brückenbauwerken) verbindendes Element der beiden Schulgebäude und Außenräume. Die Wegeführung der Ankommenden entlang der Rigole wird über das Erlebnis einer räumlichen „Enge“ vor der Aufweitung, an der die Eingänge und Durchgänge liegen, bestimmt. Die äußere Gestaltung setzt sich bewusst in der Farbgestaltung und Fassadenaufteilung von dem Bestand ab. Hierdurch wird einer seits die Eigenständigkeit des Erweiterungsbaus betont und andererseits wird durch die Übernahme städtebaulicher Großformen (z.B. Höhe des Gebäudes, fordere Bauflucht, Fluchten aus der Eingangssituation, etc.) die Zusammen- gehörigkeit und gegenseitige Ergänzung der beiden Bauten unterstrichen. Die äußere Farb- gebung des Neubaus wird durch eine dunkle graue Ziegelfassade mit gleichtonigen Aluminiumfenstern, sowie geschlossenen Aluminiumpaneelen in unregelmäßigen Abständen angeordnet, bestimmt. Glatt geschalte, helle Sichtbetonoberflächen in der Eingangshalle und den Fluren prägen , wie im Bestand , die Erscheinung in den allgemeinen Verkehrsflächen im Inneren. Hierzu bildet der warmtonige, gelbliche Terrazzo eine wirkungsvolle Ergänzung. In den Klassen - zimmern werden ebenfalls die Sichtbetonoberflächen mit den farbigen weichen Bodenbelägen den Raumeindruck bestimmen. Holzsichtige Zugangstüren zu den Räumen und z.B. Handläufe aus Holz in den Treppenhäusern werden ebenfalls vom Bestand übernommen.
Anlage 10, 9.2.5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 11.05.2020 1060-2020
3203 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 11.05.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.05.2020 öffentlich 9.2.5 Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Straße 191, 50999 Köln – Bau- und Vergabebeschluss 1060/2020 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fas- sen: Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf sowie das Angebot des privaten Part- ners Hochtief PPP Schulpartner Köln Rodenkirchen GmbH & Co. KG für den Erweiterungsbau des Schulgebäudes der Gesamtschule Sürther Straße 191, 50999 Köln-Rodenkirchen. Die Gesamtkosten inklusive Einrichtung für eine Realisierung im Passivhausstandard betragen circa 26.500.000 Euro brutto (Baukosten in Höhe von rund 26.200.000 Euro und Einrichtungskosten in Höhe von rund 300.000 Euro). Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der Firma Hochtief PPP Schulpartner Köln Rodenkirchen GmbH & Co. KG entsprechende Vereinbarungen zur Durchführung des Erweiterungsbaus und des späteren Betriebes zu schließen, sowie mit der Ei n- richtung der Schule. Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 10 % bezogen auf die nicht- indizierten Gesamtbaukosten gemäß Kostenberechnung. Dies entspricht einem Be- trag von 2.650.000 Euro. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maß- nahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwal- tung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfü- gen. Die an den Betreiber Hochtief PPP Schulpartner Köln Rodenkirchen GmbH & Co. KG zu zahlenden Entgelte für die Bauleistungen nach vertraglich vereinbartem Zah- lungsplan und das ab Vertragsbeginn zu zahlende Entgelt für die Betriebsleistungen werden über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft abgewickelt. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen des dann gültigen Flächenver- rechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich für den Erweiterungsbau eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Kosten für Reinigung in Höhe von rund 862.057 Euro, die ab dem Haushaltsjahr 2023 aus noch zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträger- aufgaben, in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, finanziert wird. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 270.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veran- schlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraus- sichtlich 29.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mit- teln der Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Ante, Herr Küpper, Herr Heinzlmeier, Frau Bussmann, Frau Sandow, Herr Theilen von Wrochem, Herr Daniel, Herr Bronisz, Herr Ilg)
Anlage 8b - perspektivische Darstellung
9 Zeichen
Anlage 8b
Anlage 8a - perspektivische Darstellung
9 Zeichen
Anlage 8a
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit.
489 Zeichen
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Der ohnehin enge zeitliche Ablauf, insbesondere die Abstimmung mit den externen Juristen und den wirtschaftlichen Beratern, wurde durch die Coronapandemie zusätzlich erheblich verzögert. Da die Bindefrist für das Angebot der Firma Hochtief ausläuft, ist es erforderlich, dass eine Entscheidung des Rates in seiner Sitzung am 14.05.2020 getroffen wird, weil sonst das Angebot angepasst werden müsste und der Preis neu festgesetzt werden kann.
Beschlussvorlage Rat
18133 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1060/2020 Freigabedatum 27.04.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen, Sürther Straße 191, 50999 Köln – Bau- und Vergabebeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Hinweis: Kann die Beschlussvorlage am 14. Mai 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang entsprechend angepasst. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf sowie das Angebot des privaten Partners Hochtief PPP Schulpartner Köln Rodenkirchen GmbH & Co. KG für den Erweiterungsbau des Schulgebäudes der Gesamtschule Sürther Straße 191, 50999 Köln-Rodenkirchen. Die Gesamtkosten inklusive Einrichtung für eine Realisierung im Passivhausstandard betragen circa 26.500.000 Euro brutto (Baukosten in Höhe von rund 26.200.000 Euro und Einrichtungskosten in Höhe von rund 300.000 Euro). Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der Firma Hochtief PPP Schulpartner Köln Rodenkirchen GmbH & Co. KG entsprechende Vereinbarungen zur Durchführung des Erweiterungsbaus und des späteren Betriebes zu schließen, sowie mit der Einrichtung der Schule. Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 10 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamt- baukosten gemäß Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag von 2.650.000 Euro. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolu- men freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen. Die an den Betreiber Hochtief PPP Schulpartner Köln Rodenkirchen GmbH & Co. KG zu zahlenden Entgelte für die Bauleistungen nach vertraglich vereinbartem Zahlungsplan und das ab Vertragsbe- ginn zu zahlende Entgelt für die Betriebsleistungen werden über den Wirtschaftsplan der Gebäude- wirtschaft abgewickelt. Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2020 Sportausschuss 30.04.2020 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 04.05.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 Finanzausschuss 11.05.2020 Rat 14.05.2020 2 Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen des dann gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich für den Erweiterungsbau eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Kosten für Reinigung in Höhe von rund 862.057 Euro, die ab dem Haushaltsjahr 2023 aus noch zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, finanziert wird. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 270.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investi- ven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 29.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln der Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben. Alternative (Eigenrealisierung): Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf für den Erweiterungsbau des Schulgebäudes der Gesamtschule Sürther Straße 191, 50999 Köln-Rodenkirchen. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Submission, der Baudurchführung und der Errichtung des Erweiterungsbaus, sowie mit der Einrichtung der Schule. Hierzu wird der vorliegende Entwurf von der Firma Hochtief PPP Schulpartner Köln Rodenkirchen GmbH & Co. KG inklusive der Urheberrechte angekauft. Anschließend werden durch Vergabe nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF Verfahren) neue Planungsbüros gesucht und mit der Ausführungsplanung beauftragt. Auf Grundlage der Ausführungsplanung erfolgt eine gewerkeweise Vergabe und Bauausführung. Die Durchführung dieser Variante bedeutet eine zeitliche Verzögerung gegenüber der Durchführung als ÖPP-Projekt um mindestens 3 Jahre. Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen des dann gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich für den Erweiterungsbau eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Kosten für Reinigung in Höhe von rund 862.057 Euro, die ab dem Haushaltsjahr der Fertigstellung (voraussichtlich 2026) aus noch zu veranschlagen- den Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, finanziert wird. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 270.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben zu veranschlagen. Die Finanzierung der investi- ven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 29.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln der Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen (Einrichtung) 2023: 29.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme (Einrichtung) 2023: 270.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete, Reinigungs- und sonstige Nebenkosten) 862.057 € c) bilanzielle Abschreibungen ab 2024: 1.933 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Containereinheiten) 105.418 € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv Die Ausführung in Passivhausstandard verbessert die CO²-Bilanz des Gebäudes gegenüber einer Ausführung im Energieeinsparverordnung (EnEV)-Standard. Ja, negativ Begründung Grundlagen / Ausgangssituation Der Rat hat am 22. September 2016 die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Baumaßnahmen zur dauerhaften Erhöhung der Zügigkeit der Gesamtschule Rodenkirchen vorzusehen (Vorlagen- Nummer 2329/2016). Da die Gesamtschule Rodenkirchen als Projekt in Öffentlich-Privater-Partnerschaft (ÖPP) realisiert wurde und aktuell als ÖPP-Schule mit dem Vertragspartner HOCHTIEF PPP Solutions (Hochtief) betrieben wird, wurde die vergaberechtliche Zulässigkeit der Vergabe an den derzeitigen ÖPP- Partner geprüft und vom städtischen Vergabeamt bestätigt. Die Planung, die Errichtung und der Betrieb des Erweiterungsbaus werden als Leistungserweiterung des bestehenden Hauptvertrages bewertet. 4 Zulässigkeit zur Einholung eines Einzelangebotes bei Hochtief als Nachtrag Bereits vor der Auftragserteilung zur Errichtung eines Erweiterungsbaus wurde vom Aktionsbündnis Schulbau die formelle Zulässigkeit der Beauftragung an den öffentlichen Vertragspartner durch Ein- zelangebot besprochen und nach Abstimmung mit dem städtischen Vergabeamt als rechtlich zulässig betrachtet. Eine entsprechende Vergabeakte (2019-0408-26) wurde im städtischen Vergabesystem eVa eingestellt. Verfahrensablauf Die Verwaltung hat einen Verfahrensablauf entwickelt, um trotz der Einzelvergabe ein wirtschaftliches Angebot zu erhalten. Der Verfahrensablauf soll insbesondere auch der aktuellen Marktlage Rechnung tragen, nach der keine ausreichende Anzahl von Angeboten eingeholt werden kann. Durch den Nachweis der Wirtschaftlichkeit wird sichergestellt, dass die Vergabe zu marktüblichen Preisen erfolgt und wirtschaftlich ist. Der Verfahrensablauf umfasst im Wesentlichen die folgenden Schritte: 1. Beschluss des Rates vom 22. September 2016 zur Erweiterung der Zügigkeit der Gesamtschule Rodenkirchen. 2. Beschluss des Rates vom 18. Dezember 2018 zur schulrechtlichen Errichtung einer Gesamtschule am Standort Gesamtschule Rodenkirchen. 3. Bestätigung der Zulässigkeit der Vergabe an den bestehenden Vertragspartner Hochtief durch das städtische Vergabeamt, sofern die Vergabe wirtschaftlich ist. 4. Grundlage für die Ermittlung der Preise sollen die unter Wettbewerb erzielten Preise des Haupt- vertrages sein unter Berücksichtigung der Baupreissteigerungen, der höheren energetischen Standards sowie weiterer qualitativer Anpassungen der Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstan- dards (BQA). Diese werden auch aktuellen Baukosten gegenübergestellt. Parallel dazu erfolgt die Grundlagenermittlung für das betreffende Grundstück, die Klärung des Bau- und Planungsrechts, sowie die Anfertigung der Verdingungsunterlagen. 5. Übersendung der Verdingungsunterlagen an Hochtief zur Erstellung eines Angebotes. 6. Aufklärungsgespräche mit Hochtief unter Beteiligung der Schule während der Bearbeitungszeit des Angebotes, um frühzeitig auf die Planung bezüglich Raumprogramm, Brandschutz, Barrierefreiheit et cetera Einfluss nehmen zu können. 7. Angebotsabgabe durch Hochtief. 8. Abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Angebots. Die Kostenschätzung wird zu- nächst auf Basis der unter 4. an Hochtief übersandten Unterlagen aktualisiert. Dazu zählen auch die Folgekosten des Betriebes der Immobilie (Lebenszykluskosten). Der Kostenschätzung wird im nächsten Schritt das von Hochtief eingereichte Angebot gegenübergestellt. Nur wenn die Prüfung ein für die Stadt wirtschaftliches Ergebnis zeigt, kann eine Zuschlagserteilung erfolgen. 9. Angebotsauswertung und gegebenenfalls Durchführung von Verhandlungsgesprächen zur Kostenoptimierung. 10. Vorlage eines finalen Angebotes von Hochtief. 11. Vorstellung der Ergebnisse in den politischen Gremien zur Ermächtigung des Vertragsabschlusses. 12. Vertragsunterzeichnung. Raumbedarf Der Erweiterungsbau ersetzt die vorhandenen provisorischen Containereinheiten und stellt dauerhaft die Zügigkeitserweiterung von 6 Zügen auf 8 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 7 Zü- ge in der Sekundarstufe II sicher. Das Raumprogramm der provisorischen Containereinheiten wird in dem Erweiterungsbau durch weitere Unterrichts- und Verwaltungsräume sowie eine Einfachturnhalle ergänzt. 5 Angebotsaufforderung Hochtief Die Firma Hochtief wurde mit Abgabe eines Angebotes für die Planung, den Bau und den Betrieb betraut. Es konnte eine planerische Lösung gefunden werden, welche die Zustimmung aller Beteilig- ten findet. Das Raumprogramm wurde umgesetzt. Der aktuelle Stand der Angebotsunterlagen hat den Charakter einer Planung bis zu Leistungsphase 3 (LPH 3). Die Firma Hochtief soll mit der weiteren Realisierung beauftragt werden. Hierzu gehören die erforder- lichen Planungen ab LPH 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Einholung der behördlichen Genehmigungen, die Ausschreibungen, die bauliche Errichtung und der Betrieb des Erweiterungsbaus. Das vorliegende Angebot der Firma Hochtief hat Angebotscharakter und basiert auf der vorliegenden Entwurfsplanung im Passivhaus-Standard (sowie auf der geprüften Kostenberechnung). Somit hat die Angebotssumme den Charakter eines Pauschalfestpreises. Die Gesamtausgaben im Barwertvergleich belaufen sich im Angebot von Hochtief auf 33.391.497 Euro im Vergleich zur Eigenrealisierung in Höhe von 33.932.369 Euro. Zwar liegen die Angebote der Stadt Köln und von Hochtief damit fast bei gleichen Summen, jedoch kommen bei einer Eigenrealisierung durch die Stadt Köln höhere Projektsteuerungskosten (Transaktionskosten) sowie ein Risikoaufschlag hinzu, der im Angebot von Hochtief bereits in der Gesamtsumme inkludiert ist. Infolge der Risikostruktur und über die lange Laufzeit gesehen ist das Angebot von Hochtief günstiger. Vorteile der Vergabe an Hochtief In diesem Projekt hat die Beauftragung an Fa. Hochtief nennenswerte Vorteile: Im Verhältnis zu einer konventionellen Ausführung besteht bei ÖPP Projekten eine hohe Kostensicherheit. Es besteht ein Zeitvorteil von mindestens 36 Monaten gegenüber Eigenrealisierung in gewerkeweiser Vergabe. Im Bauablauf ergibt sich eine bessere Logistik und Abstimmung, da der Betrieb der bestehen- den Schule und die Baumaßnahme in einer Hand bei der Firma Hochtief liegt. Zudem besteht eine funktionale Verbundenheit, da die Energieversorgung aus den Bestandsgebäuden erfol- gen soll. Es entstehen keine neuen Schnittstellen im Betrieb Neubau und Bestandsgebäude. Außerdem müssten bei einer Eigenrealisierung durch die Stadt Köln Mehrkosten für eine verlängerte Nutzung der Modulbaueinheiten einkalkuliert werden. Diese wurden bei den bisherigen Vergleichen noch nicht berücksichtigt. Mietzeit Die Festmietzeit bis Ende 2034 gilt auch für alle Vertragserweiterungen wie den Erweiterungsbau. Aufgrund der derzeit niedrigen Finanzierungskosten sollen die Investitionskosten auf der Basis des Zahlungsplans (Einmalzahlung/Abschlagszahlung) beglichen und nicht in die Entgeltzahlung an die Firma Hochtief eingepreist werden. Das Betreiberentgelt ist ab Baufertigstellung an die Firma Hochtief zu zahlen. Dies wird über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft abgewickelt. ÖPP-Maßnahmen werden stadtintern über die Vertragslaufzeit refinanziert. Daher ist hier mit einer Restlaufzeit von 11 Jahren kalkuliert worden, bei einer Baufertigstellung in 2023. Einrichtungskosten Am Standort befindet sich bereits ein größeres Interimsgebäude, welches bereits eingerichtet ist. Die dortige Einrichtung ist noch recht neu und soll daher größtenteils in den entstehenden Neubau mit übernommen werden. Da das Interim jedoch nicht alle notwendigen Bedarfe abbildet, werden im Neubau zusätzliche Räumlichkeiten entstehen. Gemäß der unter Einbindung der Schule vorgenommenen Planung wird von Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 300.000 Euro für zusätzliche Einrichtungsbedarfe ausgegangen (siehe Anlage 5). Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes liegt als Anlage 3 dieser Vorlage bei. 6 Finanzierung: In der Bruttoendsumme sind die Planungs- und Baukosten des Erweiterungsbaus, sowie Kosten der Maßnahmen im Bestand enthalten. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen des dann gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich für den Erweiterungsbau eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Kosten für Reinigung in Höhe von rund 860.000 Euro, die ab dem Haushaltsjahr 2023 aus noch zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, finanziert wird. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 270.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 29.000 Euro erfolgt aus zu veranschlagenden Mitteln des Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen im Haushaltsjahr 2023. Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen in Höhe von rund 1.933 Euro pro Jahr ab voraussichtlich 2024 erfolgt aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträger- aufgaben, in Teilplanzeile 14, bilanzielle Abschreibungen. Mit der Fertigstellung der Baumaßnahme in 2023 werden die bisher genutzten provisorischen Containereinheiten nicht mehr benötigt. Es entfallen ab diesem Zeitpunkt jährliche Mietaufwendungen von rund 105.000 Euro. Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise Es liegt ein dringendes Investitionserfordernis vor zur räumlichen Umsetzung der bereits beschlosse- nen Zügigkeitserweiterung für die Schule. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel ist aus fachlichen Gründen zwingend erforderlich. Zusammenfassung: Die Errichtung des Erweiterungsbaus für die Zügigkeitserweiterung der Sekundarstufen SEK I und SEK II sind dringende Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen. Der Standort der Modulbauten- anlage in dem die Unterrichtsräume derzeit untergebracht sind befindet sich auf einer Grundstücks- fläche, auf der durch die GAG Wohnungsbau entstehen soll. Die Entwicklung des Grundstücks ist daher in Abhängigkeit zu dem geplanten Neubau zu sehen. Mit Beauftragung von Hochtief auf Grundlage des abgegebenen Angebotes wäre eine Realisierung zum Frühjahr 2023 möglich. Bei einer Eigenrealisierung des Erweiterungsbaus würde sich zunächst durch den Aufbau eines Planungsteams und dann zum Zeitpunkt der Bauausführung durch die Vergabe der Bauleistungen in circa 25 Einzelgewerken die Fertigstellung um Jahre verschieben. Darüber hinaus müsste das bestehende Provisorium der Containeranlage weiter betrieben werden, was die Entwicklung des Grundstückes verzögern würde. Alternativ müsste ein neuer Standort ge- sucht werden, wodurch erhebliche Mehrkosten durch das Umsetzen der Anlage entstehen würden. Da die Bindefrist der Firma Hochtief am 31.07.2020 ausläuft, ist es erforderlich, dass eine Entschei- dung des Rates in seiner Sitzung am 14.05.2020 getroffen wird, weil sonst das Angebot angepasst werden müsste. 7 Anlagen: Anlage 0.- Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 - Baubeschreibung und Erläuterungsbericht zur Gesamtkonzeption Anlage 2 - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Anlage 3 - Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 4 - Risikobetrachtung zur Baumaßnahme nach Risikoklassen I-IV (Leistungsphase 3) Anlage 5 - Kosten der Einrichtung Anlage 6 - Lageplan Anlage 7 - Grundriss Anlage 8 - perspektivische Darstellung
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1060/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.04.2020
- Erstellt
- 06.04.2020 14:33