V/0592/2022
Verlust der Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster von Herrn Prakash Chandra Lohani
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Anlage A
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Anlage A zur V/0592/2022 Kurzüberblick Mit der Vorlage wird der Verlust der Mitgliedschaft von Herrn Prakash Chandra Lohani im Integra- tionsrat der Stadt Münster festgestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Münster vom 24. Juni 2020 sowie der einschlägigen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahl- ordnung. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Gremien, Städtepartnerschaften, Europa Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplans JJJJ enthalten? Ja teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0592/2022 V/0592/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verlust der Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster von Herrn Prakash Chandra Lohani Beratungsfolge 19.10.2022 Integrationsrat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Es wird festgestellt, dass Herr Prakash Chandra Lohani , Liste „ Anerkennung für alle Ausländer“, durch seinen Wegzug aus Münster die Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster verloren hat. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. Begründung: Das Mitglied des Integrationsrats Herr Prakash Chandra Lohani, Liste „ Anerkennung für alle Auslän- der“, ist aus Münster verzogen. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Münster vom 24. Juni 2020 (WahlO -IR) verliert ein Mitglied des Integrationsrates seinen Sitz durch nachträglichen Verlust der Wählbarkeit. Nach § 2 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 WahlO-IR ist eine Wählbarkeitsvo- raussetzung das Innehaben einer Hauptwohnung in Münster. Diese Voraussetzung ist durch den Wegzug von Herrn Lohani entfallen. Die WahlO-IR trifft hinsichtlich des Verfahrens zur Feststellung eines Mandatsverlusts keine weiteren Regelungen. Deshalb finden gemäß § 38 WahlO-IR die Vorschriften des Gesetzes über die Kommu- nalwahlen im Landes Nordrhein -Westfalen (Kommunalwahlgesetz) und der Kommunalwahlordnung (KWahlO) entsprechende Anwendung. Amt für Bürger - und Ratsservice 26.09.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rischer Telefon: 492-3369 Rischer@stadt-muenster.de - 2 - V/0592/2022 Nach § 44 Abs.1 Hs.1 Kommunalwahlgesetz entscheidet die Vertretung darüber, ob ein/e Vertreter*in seinen/ ihren Sitz verloren hat, weil die Voraussetzungen seiner /ihrer Wählbarkeit nach der Wahl weggefallen sind. Damit liegt die Zuständigkeit zur Feststellung des Verlusts einer Mitgliedschaft beim Integrationsrat. Gemäß § 40 Abs. 3 S. 1 Kommunalwahlgesetz scheide n Vertreter aus, sobald der Beschluss der Vertretung unanfechtbar geworden oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig bestätigt ist. Die Rechtswirksamkeit ihrer bisherigen Tätigkeit wird durch das Ausscheiden nicht berührt, § 40 Abs. 3 S. 2 Kommunalwahlgesetz. Der Beschluss des Integrationsrates ist dem/der vom Verlust des Sitzes Betroffenen zuzustellen sowie öffentlich bekannt zu machen, § 65 S. 1, 2 KWahlO. Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses und dem Eintritt der Unanfechtbarkeit ist durch die Verwaltung das Nachrückverfahren einzuleiten. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0592/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.09.2022
- Erstellt
- 19.09.2022 12:16