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V/0592/2022

Verlust der Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster von Herrn Prakash Chandra Lohani

Vorlagen 19.09.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 19.10.2022, TOP 4.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1351 Zeichen

Anlage A zur V/0592/2022 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird der Verlust der Mitgliedschaft von Herrn Prakash Chandra Lohani im Integra-
tionsrat der Stadt Münster festgestellt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
 
Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen der 
Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Münster vom 24. Juni 
2020 sowie der einschlägigen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahl-
ordnung.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Gremien, Städtepartnerschaften, Europa 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplans JJJJ enthalten?  Ja    teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschlussvorlage

2687 Zeichen

V/0592/2022 
V/0592/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verlust der Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster von Herrn Prakash Chandra Lohani 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.10.2022 Integrationsrat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Es wird festgestellt, dass Herr Prakash Chandra Lohani , Liste „ Anerkennung für alle Ausländer“, 
durch seinen Wegzug aus Münster die Mitgliedschaft im Integrationsrat der Stadt Münster verloren 
hat. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Das Mitglied des Integrationsrats Herr Prakash Chandra Lohani, Liste „ Anerkennung für alle Auslän-
der“, ist aus Münster verzogen. 
 
Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt 
Münster vom 24. Juni 2020 (WahlO -IR) verliert ein Mitglied des Integrationsrates seinen Sitz durch 
nachträglichen Verlust der Wählbarkeit. Nach § 2 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 WahlO-IR ist eine Wählbarkeitsvo-
raussetzung das Innehaben einer Hauptwohnung in Münster. Diese Voraussetzung ist durch den 
Wegzug von Herrn Lohani entfallen. 
 
Die WahlO-IR trifft hinsichtlich des Verfahrens zur Feststellung eines Mandatsverlusts keine weiteren 
Regelungen. Deshalb finden gemäß § 38 WahlO-IR die Vorschriften des Gesetzes über die Kommu-
nalwahlen im Landes Nordrhein -Westfalen (Kommunalwahlgesetz) und der Kommunalwahlordnung 
(KWahlO) entsprechende Anwendung. 
  
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
26.09.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rischer 
Telefon: 492-3369 
Rischer@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0592/2022 
Nach § 44 Abs.1 Hs.1 Kommunalwahlgesetz entscheidet die Vertretung darüber, ob ein/e Vertreter*in 
seinen/ ihren  Sitz verloren hat, weil die Voraussetzungen seiner /ihrer Wählbarkeit nach der Wahl 
weggefallen sind. Damit liegt die Zuständigkeit zur Feststellung des Verlusts einer Mitgliedschaft beim 
Integrationsrat. 
  
Gemäß § 40 Abs. 3 S. 1 Kommunalwahlgesetz scheide n Vertreter aus, sobald der Beschluss  der 
Vertretung unanfechtbar geworden oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig bestätigt 
ist. Die Rechtswirksamkeit ihrer bisherigen Tätigkeit wird durch das Ausscheiden nicht berührt, § 40 
Abs. 3 S. 2 Kommunalwahlgesetz. Der Beschluss des Integrationsrates ist dem/der vom Verlust des 
Sitzes Betroffenen zuzustellen sowie öffentlich bekannt zu machen, § 65 S. 1, 2 KWahlO. 
 
Nach der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses und dem Eintritt der Unanfechtbarkeit ist 
durch die Verwaltung das Nachrückverfahren einzuleiten.  
 
 
 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

19.10.2022 Integrationsrat
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0592/2022
Typ
Vorlagen
Datum
19.09.2022
Erstellt
19.09.2022 12:16