2012/0042
Bedarfs- und Entwicklungsplan 2012
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Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Bedarfs- und Entwicklungsplan der
Feuerwehr Darmstadt
Fortschreibung
2012
Herausgeber:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Magistrat
Feuerwehr
Bismarckstraße 86
64293 Darmstadt
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 2 von 63
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines 5
1.1 Gesetzliche Grundlagen 5
1.2 Statistische Angaben 5
1.3 Erfahrungen mit dem Bedarfs- und Entwicklungsplan 2006 5
1.4 Schwerpunkte des Bedarfs- und Entwicklungsplans 2012 5
1.5 Zukunftswerkstatt Feuerwehr 6
1.5.1 Aufgaben und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr 6
1.5.2 Personal im Haupt- und Ehrenamt 6
1.5.3 Unterbringung und Standorte 6
1.5.4 Technikstandards und Beschaffungssicherheit 6
1.5.5 Zusammenarbeit innerhalb der Feuerwehren der Stadt 7
1.5.6 Nutzung von Synergien 7
1.5.7 Netzwerkbildung 7
1.5.8 Feuerwehr in der Gesellschaft 7
2 Beschreibung des Ist-Zustandes 8
2.1 Stadt 8
2.1.1 Lage 8
2.1.2 Fläche 8
2.1.3 Einwohner und Pendler 9
2.1.4 Wohnungen 9
2.1.5 Bildung 9
2.1.6 Verkehr 10
2.1.7 Industrie 10
2.1.8 Forschung und Entwicklung 10
2.1.9 Waldflächen und Gewässer 11
2.1.10 Militärische Einrichtungen 11
2.2 Herauszustellende Risiken 12
2.2.1 Gebäude besonderer Art und Nutzung 12
2.2.2 Störfallbetriebe 14
2.2.3 Unterirdisches Komplexbauwerk 14
2.2.4 August-Euler-Flugplatz 15
2.2.5 NATO-Pipelines 15
2.2.6 Böllenfalltorstadion 15
2.2.7 Besondere Objekte im Umland 16
2.3 Organigramm 16
2.4 Produkte der Feuerwehr 17
2.4.1 Gefahrenabwehr 17
2.4.2 Rettungsdienst 17
2.4.3 Katastrophenabwehr 18
2.4.4 Gefahrenvorbeugung 18
2.5 Liegenschaften 19
2.5.1 Feuerwache der Berufsfeuerwehr 19
2.5.2 Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren 19
2.5.3 Übungsgelände 20
2.5.4 Sirenen 20
2.5.5 Schutzräume 20
2.5.6 Notbrunnen 21
2.5.7 Löschwasserbehälter 21
2.6 Personal der Berufsfeuerwehr 21
2.6.1 Leitungsdienst 21
2.6.2 Technischer Einsatzleiter (TE) 21
2.6.3 Führungsassistenz 21
2.6.4 Wachabteilungen 21
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 3 von 63
2.6.5 Sachbearbeiter, Tagesdienst 21
2.6.6 Einsatzbearbeiter Leitfunkstelle 22
2.6.7 Verwaltungsbeamte, Beschäftigte 22
2.6.8 G-26-Stellen für Feuerwehrdienstuntaugliche 22
2.6.9 Brandsicherheitsdienst 22
2.6.10 Übersicht 23
2.7 Freiwillige Feuerwehr 24
2.8 Werkfeuerwehren 25
2.9 Rettungsdienstträgerschaft 26
2.9.1 Zentrale Leitstelle 26
2.9.2 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) 26
2.9.3 Leitender Notarzt (LNA) und Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OLRD) 26
2.10 Untere Katastrophenschutzbehörde 26
2.11 Katastrophenschutzeinheiten 27
2.11.1 Krisenstab 27
2.11.2 Katastrophenschutzstab (KatS-Stab) 27
2.11.3 Führungsgruppe TEL (FüGrTEL) 27
2.11.4 Informations- und Kommunikationszentrale (IuK-Zentrale) 27
2.11.5 Informations- und Kommunikationsgruppe (IuK-Gruppe) 27
2.11.6 Löschzüge 27
2.11.7 Gefahrstoff-ABC-Zug 27
2.11.8 Gefahrstoff-ABC-Messzentrale (GABC-MZt) 28
2.11.9 Betreuungszug 28
2.11.10 Kreisauskunftsbüro (KAB) 28
2.11.11 Medizinische Task-Force 28
2.11.12 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) 28
2.11.13 Kreisverbindungskommando der Bundeswehr (KVK) 28
2.11.14 Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) 29
2.11.15 Sonstige Einheiten 29
2.12 Führung bei Großschadenslagen 29
2.13 Gefahrenabwehrstufen 29
2.14 Einsatzregeln 29
2.14.1 Standardeinsatzregeln (SER) 29
2.14.2 Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) 30
2.14.3 Einsatzpläne 30
2.14.4 Katastrophenschutzplan 30
2.15 Informationstechnologie 30
3 Beschreibung des Soll-Zustandes 31
3.1 Bemessungsgrundlagen 31
3.1.1 Status der Feuerwehr 31
3.1.2 Hilfsfrist 31
3.1.3 Richtwerte nach Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOVO) 31
3.2 Schutzzieldefinition 32
3.2.1 Brandeinsatz 33
3.2.2 Technische Hilfeleistung 34
3.2.3 Umweltschutzeinsätze 35
3.2.4 Technische Einsatzleitung 36
3.2.5 Sollstärke im Einsatzdienst 36
3.3 Erreichungsgrad 37
3.4 Anzahl der Standorte 37
3.5 Paralleleinsätze 37
4 Randbedingungen für die Entwicklung der Feuerwehr 3 8
4.1 Stadtentwicklung 38
4.1.1 Bevölkerung 38
4.1.2 Konversion 38
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 4 von 63
4.1.3 Gewerbliche Entwicklung 38
4.2 Verkehrswege 38
4.3 Veränderung der Aufgaben und Anforderungen 39
4.3.1 Einschätzung für Brandeinsätze 39
4.3.2 Einschätzung für technische Hilfeleistungen 40
4.3.3 Besondere Bedrohungslagen 40
4.3.4 Rettungsdienst 42
4.3.5 Veranstaltungssicherheit 42
4.4 Überörtliche Zusammenarbeit 42
4.4.1 Landkreis Darmstadt-Dieburg 42
4.4.2 Rhein-Main-Gebiet 43
4.4.3 Messkonzept Südhessen 43
5 Soll/Ist-Vergleich 44
5.1 Personal 44
5.2 Finanzbedarf zur Bereitstellung der Einsatzmittel 4 4
5.3 Gebäude 45
5.3.1 Bauunterhaltung 45
5.3.2 Sicherung der Liegenschaften 45
5.3.3 Planungen 45
5.3.4 Stellflächen für Einsatzfahrzeuge 46
5.4 Fortschreibung 46
6 Anlagen 47
6.1 Kennzahlen 47
6.2 Fahrzeuge der Feuerwehr Darmstadt 49
6.2.1 Berufsfeuerwehr 49
6.2.2 Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Innenstadt 50
6.2.3 Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Eberstadt 50
6.2.4 Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Arheilgen 51
6.2.5 Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Wixhausen 51
6.3 Nutzungsdauer der Feuerwehrfahrzeuge 51
6.4 Konzept für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen 2010 - 2020 52
6.5 Literatur 54
6.6 Regelwerke für die Bedarfs- und Entwicklungsplanung 55
6.6.1 Brand- und Katastrophenschutz sowie Zivilschutz 55
6.6.2 Sonstige Rechtsgrundlagen 55
6.6.3 Texte der zitierten Paragrafen 55
6.7 Zuständigkeitsbereich mit Wache-Standorten 61
6.8 Gefahrenabwehrstufen 62
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 5 von 63
1 Allgemeines
1.1 Gesetzliche Grundlagen
Die Gemeinden als Träger für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe haben auf der
Basis des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den
Katastrophenschutz vom 17. Dezember 1998 (HBKG) zuletzt geändert am 03.12.2010
eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran ori-
entiert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr auf-
zustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie
technischer Ausstattung auszustatten und zu unterhalten (§§ 2 und 3 HBKG).
Bedarfs- und Entwicklungspläne sind gemäß § 2 der Verordnung über die Organisation,
Mindeststärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-
Organisationsverordnung – FwOVO) in der Fassung vom 10. Oktober 2008 mit der zu-
ständigen Brandschutzaufsichtsbehörde zu erarbeiten und alle fünf Jahre oder bei er-
heblichen Veränderungen zu aktualisieren.
Dieser Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) ist die Fortschreibung der ersten Fassung
vom Januar 2006 und beschreibt die Vorkehrungen der Stadt Darmstadt für den
Brandschutz und die Allgemeine Hilfe.
Im Anhang 6.6 sind weitere Rechtsquellen genannt, die für die Bedarfs- und Entwick-
lungsplanung von Bedeutung sind.
Die Textpassagen der in diesem BEP erwähnten Paragraphen sind im Anhang 6.6.3
auszugsweise zu finden.
1.2 Statistische Angaben
Für die statistischen Angaben wurde auf das Material des Amtes für Wirtschaft und
Stadtentwicklung (Amt 12) und auf Daten der Feuerwehr Darmstadt aus dem Einsatz-
leitsystem zurück gegriffen.
1.3 Erfahrungen mit dem Bedarfs- und Entwicklungsplan 2006
Die erste Version dokumentierte den Ist-Stand der Feuerwehr in Darmstadt auf der Ba-
sis der Erkenntnisse, die im Jahr 2005 für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung vor-
lagen. Der Einfluss auf die Fortentwicklung oder Bestandswahrung der Feuerwehr war
aus heutiger Sicht (Stand Dezember 2011) gering.
Die statistischen Angaben dokumentierten die Jahre 2001 bis 2004.
1.4 Schwerpunkte des Bedarfs- und Entwicklungsplans 2012
Auf der Grundlage der Erfahrungen mit dem BEP 2006 wurde die zweite Version in we-
sentlichen Teilen erweitert, aktualisiert und redaktionell überarbeitet.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 6 von 63
Die statistischen Angaben dokumentieren die Jahre 2005 bis 2009.
Die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt sind in die Fortschreibung des BEP 2012 einge-
flossen (siehe Kapitel 1.5 bis 1.5.8.).
1.5 Zukunftswerkstatt Feuerwehr
Der „Zukunftswerkstatt Feuerwehr“ lag ein Beschluss der Stadtverordnetenversamm-
lung vom 17. Januar 2008 zugrunde, durch den der Magistrat beauftragt wird, einen
Feuerwehrentwicklungsplan aufzustellen. Der Abschlussbericht wurde am 27.05.2010
vom Magistrat zur Kenntnis genommen (Magistratsbeschluss-Nr. 0225) und vom Aus-
schuss für Umweltschutz, öffentliche Einrichtungen und Betriebe in der 47. Sitzung am
19.11.2010 zur Kenntnis genommen.
Die Zukunftswerkstatt hat zu acht wesentlichen Themen Ergebnisse erzielt und Stel-
lung bezogen (siehe Kapitel 1.5.1ff.).
1.5.1 Aufgaben und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr soll auf dem bisherigen Stand aufrecht erhalten
werden. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan ist entsprechend fortzuschreiben.
1.5.2 Personal im Haupt- und Ehrenamt
Der Modellversuch der Feuerwehr Düsseldorf, der eine dreijährige, IHK-anerkannte
Berufsausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst vorsieht soll weiter
beobachtet und im Falle eines positiven Ergebnisses - soweit möglich - übernommen
werden.
Für die Gewinnung von ehrenamtlichen Einsatzkräften erarbeitet ein Arbeitskreis
„Nachwuchsförderung und Ehrenamt“ neue Projekte. Die Wahrnehmung und Aner-
kennung der Freiwilligen Feuerwehren in der Öffentlichkeit soll gesteigert werden.
1.5.3 Unterbringung und Standorte
Eines der drängenden Probleme der Feuerwehr Darmstadt ist der schlechte bauliche
Zustand der Wache der Berufsfeuerwehr und der Gerätehäuser der Freiwilligen Feu-
erwehren Innenstadt, Arheilgen und Wixhausen. Über Mittel aus dem Konjunkturpro-
gramm konnten bei den Freiwilligen Feuerwehren teilweise bauliche Verbesserungen
erreicht werden.
Einzelheiten sind im Kapitel 5.3 beschrieben.
1.5.4 Technikstandards und Beschaffungssicherheit
Die Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehren sollen zukünftig
technisch vergleichbar aufgebaut sein und somit einheitliche Bedienungsstandards
ermöglichen, die auch die Aus- und Fortbildung der Maschinisten erleichtert.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 7 von 63
1.5.5 Zusammenarbeit innerhalb der Feuerwehren der Stadt
Die Zusammenarbeit ist sehr gut. Es ist das Ziel, einen Mittelweg zu finden, zwischen
ausreichender Einbindung der Freiwilligen Feuerwehren, um die Leistungsfähigkeit
und Motivation weiter zu fördern und der klaren Abgrenzung von Aufgaben, um eine
Überforderung zu vermeiden. Im Rahmen der Zukunftswerkstatt wurde die Alarm-
und Ausrückeordnung so überarbeitet, dass die Freiwilligen Feuerwehren nachts und
am Wochenende verstärkt alarmiert werden.
1.5.6 Nutzung von Synergien
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Werkfeuerwehren ist es
sinnvoll, die Vorhaltung von doppelten Strukturen kritisch zu prüfen und nach Mög-
lichkeiten für wirtschaftliche Organisationsformen zu suchen.
Als Ergebnis der Zukunftswerkstatt wurde mit der Werkfeuerwehr Merck ein Vertrag
über die Pflege von Feuerwehrschläuchen geschlossen.
Weiterhin arbeiten die Feuerwehren am Aufbau einer gemeinsam genutzten und ge-
pflegten Datenbank über die vorhandenen Einsatzmittel und Sondergeräte, um durch
die gemeinsame Nutzung von speziellen Ressourcen Kosten zu sparen (siehe auch
Kapitel 4.4.2)
1.5.7 Netzwerkbildung
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit über Gemeinde- und Kreisgrenzen muss als
Ziel der Feuerwehren weiter voran getrieben werden. Die Netzwerkbildung zwischen
allen an der Gefahrenabwehr beteiligten Organisationen bedarf auch der politischen
Unterstützung.
1.5.8 Feuerwehr in der Gesellschaft
Die Wertschätzung für die Arbeit der Feuerwehren in der Bevölkerung ist sehr hoch.
Im Verhältnis zur Politik erwartet die Feuerwehr eine intensivere und vertrauensvolle-
re Zusammenarbeit. Zur Kontaktpflege und Evaluierung der Ergebnisse der Zu-
kunftswerkstatt wird ein jährliches Treffen zwischen Vertretern der in der Stadtver-
ordnetenversammlung vertretenen Fraktionen und der Feuerwehr stattfinden.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 8 von 63
2 Beschreibung des Ist-Zustandes
2.1 Stadt
2.1.1 Lage
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt als Oberzentrum in der Metropolregion
Frankfurt/Rhein-Main [Regionalplan].
Im Norden grenzt die Stadt an den Landkreis Offenbach. Die restliche Stadtgrenze
verläuft zum Landkreis Darmstadt-Dieburg.
2.1.2 Fläche
Die Fläche der Stadt beträgt 122,09 km2. Die größte Ausdehnung in Nord-Süd-
Richtung ist 17 km, in Ost-West-Richtung beträgt sie 15 km.
Die Fläche teilt sich im Wesentlichen wie folgt auf:
Flächentyp Fläche in km 2
Gebäude und Freifläche 24,79
Erholungsfläche 4,55
Betriebsfläche 0,44
Verkehrsfläche 12,49
Waldfläche 54,82
Wasserfläche 0,79
Flächen anderer Nutzung 24,21
Tabelle 1: Anteilige Flächennutzung in Quadratkilometern
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 9 von 63
2.1.3 Einwohner und Pendler
Die Einwohnerzahl ist eine der Bemessungsgrundlagen für die Feuerwehr.
Einwohner Anzahl
Erstwohnsitz 147.930 1
Zweitwohnsitz 11.599
Einpendler (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) 59.355
Auspendler (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) 21.136
Einpendler sonstige (Zahl vom Amt 12 geschätzt) 15. 000
Tabelle 2: Anzahl der Personen in Darmstadt (Stand 31.12.2010)
2.1.4 Wohnungen
Die Stadt verfügt über einen Bestand von 22.343 Wohngebäuden mit insgesamt
77.527 Wohnungen. Im Innenstadtbereich dominiert geschlossene Bebauung mit vier
Geschossen plus ausgebautem Dachgeschoss. In Neu-Kranichstein und Eberstadt
Süd III existieren Hochhaussiedlungen, die aufgrund der Bevölkerungsstruktur zu den
Einsatzschwerpunkten von Feuerwehr und Rettungsdienst gehören.
2.1.5 Bildung
In Darmstadt werden an 61 gemeinbildenden und beruflichen Schulen über 30.000
Schüler unterrichtet.
Weiterhin verfügt Darmstadt über eine Technische Universität mit 25.000 Studenten,
und 4.000 Beschäftigten, die auf fünf, strukturell sehr unterschiedliche Standorte
mit insgesamt 150 Einzelliegenschaften verteilt sind:
- Stadtmitte
- Botanischer Garten
- Lichtwiese
- Hochschulstadion
- Windkanal
Der eigentliche Windkanal liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Griesheim im Land-
kreis Darmstadt-Dieburg. Zum Standort Windkanal wird noch der August-Euler-
Flugplatz gerechnet, der aber auf der Gemarkung der Stadt Darmstadt liegt und so-
mit in die Zuständigkeit der Feuerwehr Darmstadt fällt (siehe Ziffer 2.2.4).
An der Hochschule Darmstadt (früher Fachhochschule) studieren 11.000 Studenten
an mehreren Standorten im Stadtgebiet.
1 Statistischer Kurzbericht Jahr 2011; Stand 12.01.2012
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 10 von 63
2.1.6 Verkehr
Im Westen des Stadtgebietes verlaufen die Bundesautobahnen 5 und 67 mit einer
Länge von 10 Kilometern im Stadtgebiet. Die Feuerwehr Darmstadt ist für weitere 14
Kilometer außerhalb des Stadtgebietes auf Bundesautobahnabschnitten zuständig
(§ 23 HBKG).
Die Bundesstraße 26 ist als Schnellstraße Richtung Osten vierspurig ausgebaut.
Ebenfalls vierspurig sind die Autobahnzubringer B 3 und B 26 zu den drei Autobahn-
Anschlussstellen Weiterstadt, Darmstadt und Eberstadt ausgebaut.
Der City-Ring wird durch den 430 m langen Wilhelminentunnel geführt, durch den
vier Tiefgaragen mit 1390 Parkplätzen erschlossen werden (siehe Kapitel 2.2.3).
Innerhalb des Stadtgebietes befindet sich ein Straßenbahnnetz mit 26,3 Kilometern
Länge. Die Feuerwehr ist für weitere 15 Kilometer des Straßenbahnnetzes außerhalb
des Stadtgebietes zuständig.
Das Eisenbahn-Netz umfasst 25 Kilometer mit ICE, S-Bahn, und Privatbahnen. Das
Zentrum des Schienennetzes bildet der Hauptbahnhof. Auf dem angrenzenden Areal
liegt der Güterbahnhof. Darüber hinaus befinden sich in Darmstadt folgende Halte-
punkte:
- Nordbahnhof
- Südbahnhof
- Ostbahnhof
- Darmstadt-Eberstadt Bahnhof
- Darmstadt-Kranichstein Bahnhof
- Darmstadt-Arheilgen Bahnhof (S-Bahn)
- Darmstadt-Wixhausen Bahnhof (S-Bahn)
- Darmstadt TU-Lichtwiese (Odenwaldbahn)
Im Stadtteil Kranichstein betreibt die Deutsche Bahn AG einen Rangierbahnhof.
Das private Eisenbahn-Unternehmen VIAS (Tochter der Rurtalbahn AG) betreibt die
Odenwaldbahn (von Eberbach nach Frankfurt/M. Hauptbahnhof).
Im Dezember 2011 wurde auch die Pfungstadt-Bahn durch VIAS in Betrieb genom-
men. Ein Teil der Strecke liegt vom Bahnhof Eberstadt kommend noch auf dem Ge-
biet der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
2.1.7 Industrie
Einen Schwerpunkt der Industrie bilden Chemieunternehmen, namentlich die Firma
Merck als größtem ansässigen Unternehmen und die Firma Evonik-Röhm. Beide Fir-
men verfügen über eine Werkfeuerwehr.
Daneben liegt im Bereich der Informationstechnologie ein weiterer wirtschaftlicher
Schwerpunkt. Viele Firmen sind in Technologiezentren ansässig.
2.1.8 Forschung und Entwicklung
In Darmstadt-Wixhausen ist das „GSI Helmholtzzentrum Schwerionenforschung“ an-
sässig. Der Standort expandiert weiter.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 11 von 63
Im Dezember 2011 begannen die Baufeldvorbereitungen für eine Großbaustelle zur
Realisierung des FAIR-Projektes (Facility for Antiproton and Ion Research).
FAIR ist eine neue internationale Beschleuniger-Anlage zur Forschung mit Antiproto-
nen und Ionen. Sie wird in Kooperation einer internationalen Länder- und Forscher-
Gemeinschaft gebaut und wird ein Gastlabor für Grundlagenforschung für schät-
zungsweise 3000 Forscher aus ca. 50 Ländern sein.
Die Baukosten sind auf über eine Milliarde geschätzt.
Mit der Inbetriebnahme ist nicht vor dem 2018 zu rechnen.
Die europäische Weltraumagentur ESA betreibt am Standort Darmstadt ein Kontroll-
zentrum (ESOC).
2.1.9 Waldflächen und Gewässer
45 % der Stadtfläche ist mit Wald bedeckt. Der Anteil der Wasserflächen an der Ge-
samtfläche ist mit 0,7 % gering. Von den 10 Seen und Teichen sind drei als Bade-
seen ausgewiesen.
Die Bäche Modau, Darmbach, Mühlbach, Ruthsenbach und Silz durchfließen das
Stadtgebiet von Ost nach West.
2.1.10 Militärische Einrichtungen
In Darmstadt gibt es keine militärischen Einrichtungen mit Personal des Bundes
mehr.
Am Standort der früheren Starkenburg-Kaserne hat ein privater Dienstleister (Heeres-
instandsetzungslogistik GmbH) die Instandsetzung und Logistik von Geräten des
Heeres und der Streitkräftebasis als Vertragspartner des Bundes übernommen.
Der Standort wird im Bedarfsfall für vorgeplante Hubschrauberlandungen u. a. auch
von Rettungshubschraubern genutzt, da weder bei der Berufsfeuerwehr noch am
Stadtkrankenhaus in der Innenstadt ein Landeplatz besteht. Während der Landungen
und Starts stellt die Berufsfeuerwehr den Brandschutz sicher.
Die innerstädtischen Liegenschaften der US- Armee sind seit 2008 alle geräumt. Die
Konversion der Flächen ist in Vorbereitung und muss bei der Bedarfs- und Entwick-
lungsplanung berücksichtigt werden (siehe Kapitel 4.1.2).
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2.2 Herauszustellende Risiken
2.2.1 Gebäude besonderer Art und Nutzung
In Darmstadt gibt es zurzeit 988 Gebäude besonderer Art oder Nutzung, die der Ge-
fahrenverhütungsschau unterliegen (§15 HBKG). Es handelt sich dabei um Gebäude,
Betriebe oder Einrichtungen, von denen ein besonderes Risiko für die Menschen im
Objekt oder in der Umgebung ausgeht. Sie erfordern eine über das allgemeine Maß
hinausgehende Aufmerksamkeit durch die Feuerwehr. Dazu werden sie regelmäßig
auf Veränderungen und Einhaltung der Brandschutzvorschriften kontrolliert. 344 die-
ser Objekte sind mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet, die direkt bei der Feuer-
wehr aufgeschaltet ist.
Hauptgruppe Objektbezeichnungen Anzahl
01 Abfallverbrennungsanlagen 1
02 Bauliche Anlagen der Elektrizitäts- oder Gasversorgung 5
03 Bauliche Anlagen, die der Genehmigungspflicht über den
Umgang mit radioaktiven Stoffen unterliegen 15
04 Beherbergungsstätten ab 12 Betten 39
05
Betriebe zur Herstellung, Lagerung, Verarbeitung oder
zum Vertrieb von feuer- oder explosionsgefährlichen Stof-
fen
7
06
Betriebe zur Herstellung , Lagerung, Verarbeitung oder
Abfüllung chemischer/ pharmazeutischer Stoffe oder
Kunststoffe (außer Apotheken und Drogerien)
14
07 Betriebe der Textil-, Holz- oder Papierverarbeitung 17
08 Betriebe und Lager für Sekundärstoffe aus Kunststoff
(Recycling) mit mehr als 200 m 3 Lagermenge 67
09 Büro- und Verwaltungsgebäude ab 1600 m 2 Nutzfläche 99
10
Unter Denkmalschutz stehende Gebäude von großer Aus-
dehnung, besonderer Brandgefahr oder einmaligem Kul-
turwert
5
11 Gaststätten ab 60 Gastplätzen (in Gebäuden) 191
12 Gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 2 bis 4 nach
Gentechnik-Gesetz 4
13 Großgaragen ab 1000 m 2 Nutzfläche 151
14 Heime, wie Alten-, Pflege-, Kinder-, Behinderten- und Ju-
gendheime ab 12 Betten 17
15 Hochhäuser 64
16 Hochregallager mit mehr als 9 m Lagerhöhe (Oberkante
Lagergut) und Containerlager, Kühlhäuser 5
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 13 von 63
Hauptgruppe Objektbezeichnungen Anzahl
17 Industriebauten nach Industriebau-Richtlinie 6
18 Justizvollzugsanstalten 1
19 Kindergärten und Kindertagesstätten ab 40 Plätze 85
20 Krankenhäuser (Kliniken) 15
21 Lagerhallen , -gebäude, -häuser, -plätze ab 1600 m 2 Nutz-
fläche 17
22 Landwirtschaftliche Betriebe mit nicht ausreichender
Wasserversorgung 5
23 Messe- und Ausstellungshallen, Museen, Galerien und
Bibliotheken ab 1000 m 2 Nutzfläche 6
24 Mühlenbetriebe -
25 Sammelunterkünfte und Behelfsbauten, die Wohnzwecken
dienen 9
26 Schulen 66
27 Sonderabfall-Kleinmengen-Zwischenlager nach Kleinmen-
gen VO 6
28 Störfallanlagen nach Störfall-VO 2
29 Tunnelanlagen für den öffentlichen Verkehr mit mehr als
1000 m Länge -
30 Unterirdische Verkehrsanlagen 1
31 Verkaufsstätten mit einer Fläche (Verkaufsräume und
Ladenstraßen) von mehr als 2000 m 2 25
32 Versammlungsstätten 27
33 Verwertungsbetriebe nach AltautoVO 0
34 Sonstige Gebäude der TU Darmstadt (sofern nicht in den
Hauptgruppen 1-33 aufgeführt) 16
Gesamte Objekte 988
Tabelle 3: Anzahl der Gebäude besonderer Art und Nutzung (Stand 31.12.2010)
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 14 von 63
2.2.2 Störfallbetriebe
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es zurzeit zwei Betriebsbereiche mit Son-
derschutzplänen, die unter die Störfallverordnung nach Bundesimmissionsschutzge-
setz fallen (Merck und Evonik-Röhm). Wegen erhöhter Brand- und Explosionsgefahren
oder anderer besonderer Gefahren verfügen beide Standorte über eine Werkfeuer-
wehr (§ 14 HBKG).
2.2.3 Unterirdisches Komplexbauwerk
In der Darmstädter Innenstadt befinden sich mehrere Liegenschaften, in denen eine
Vielzahl von Menschen zu unterschiedlichen Tageszeiten anzutreffen ist. Die Beson-
derheit besteht darin, dass die nachfolgend genannten Liegenschaften alle durch un-
terirdische Bauwerke (Tiefgaragen, Andienungsebenen und Straßentunnel) baulich in
Verbindung stehen und eine brandschutztechnische Abtrennung sehr schwierig reali-
sierbar ist. Im Einzelnen handelt es sich um
- Wilhelminen-Passage
- Karstadt
- Luisencenter
- Carree/HEAG Hallen
- Kaufhof
- Schlossgarage
- Kongresshotel
- Wissenschafts- und Kongresszentrum
- Wilhelminentunnel.
Theoretisch besteht die Möglichkeit, unterirdisch vom Karolinenplatz bis zum Wil-
helminenplatz (Luftlinie ca. 800 m) als Fußgänger zu gelangen, sofern man über die
entsprechenden Schlüssel verfügen würde.
Für das unterirdische Komplexbauwerk hat sich die Feuerwehr mit einem „Einsatz-
plan Innenstadt“ planerisch vorbereitet.
Größter anzunehmender Unfall wäre der Brand eines Lkw in der Andienungsebene.
Dieses Szenario wäre für die Feuerwehr neben der eigentlichen Brandbekämpfung
kaum zu beherrschen, da aufgrund der zu erwartenden Rauchausbreitung alle an-
grenzenden Gebäude kontrolliert und ggf. geräumt werden müssten.
Allgemein haben Einsätze in Tiefgaragen in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass eine
aufwändige und zeitintensive Brandbekämpfung erforderlich wird. Starke Rauchent-
wicklung und lange Anmarschwege sind ein Teil der auftretenden Schwierigkeiten.
Als Vergleich können auch Erfahrungen bei Bränden in Tunnelanlagen im Ausland he-
rangezogen werden.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2.2.4 August-Euler-Flugplatz
Der Flugplatz ist Eigentum der Technischen Universität Darmstadt (TUD). Bei dem
Gelände handelt es sich um ein Naturschutzgebiet. Die Naturschutzgesetzgebung er-
laubt der TU das Gelände als Forschungs- und Freigelände zu nutzen. Für aerodyna-
mische Forschungen befinden sich zwei Motorsegler auf dem Platz. Pro Jahr muss
von 400 Flugbewegungen ausgegangen werden. Die Betankung erfolgt extern. Es
werden keine Betriebsstoffe für die Betankung gelagert.
Die 1100 Meter lange Start- und Landebahn wird auch für weitere Forschungsaktivi-
täten verschiedener Fachgebiete genutzt. Hierbei werden mit Pkw, Lkw und Motorrä-
dern Fahrversuche durchgeführt. Auch für diese Fahrzeuge werden keine Betriebs-
stoffe am Platz gelagert.
Wegen der Nähe zum Flugplatz in Egelsbach ist der Griesheimer Standort im Be-
darfsfall auch für Sicherheits- oder Notlandungen für Kleinflugzeuge attraktiv.
2.2.5 NATO-Pipelines
Im Stadtgebiet Darmstadt verlaufen unterirdisch zwei NATO-Pipelines auf etwa 10 Ki-
lometern Länge.
Es handelt sich um die Fernleitung Nr. 04 von Pfungstadt nach Aschaffenburg und
die Fernleitung Nr. 05 von Pfungstadt zum Flughafen Frankfurt. Für beide Leitungen
wurden durch den Betreiber umfangreiche Gefahrenabwehrpläne erstellt. Den betrof-
fenen Kommunen steht Material zur Errichtung von Ölsperren zur Verfügung, das in
Darmstadt bei der Berufsfeuerwehr eingelagert ist.
2.2.6 Böllenfalltorstadion
Das im Osten der Stadt liegende Böllenfalltorstadion mit einem Fassungsvermögen
von maximal 19.350 Zuschauern befindet sich im städtischen Besitz. Das Stadion
wird durch den Sportverein Darmstadt 1898 e. V. für den Ligaspielbetrieb vertraglich
genutzt. In Ausnahmefällen wird die Versammlungsstätte auch für Konzertveranstal-
tungen zur Verfügung gestellt.
Unmittelbar angrenzend befindet sich auf der Westseite des Stadiongeländes die Böl-
lenfalltorhalle, die als Versammlungsstätte für unterschiedliche Veranstaltungen mit
maximal 2000 Besuchern durch das Sportamt vermietet wird.
Die Erschließung der Flucht- und Rettungswege auf der Ostseite des Stadions, die
Löschwasserversorgung des gesamten Areals und der bauliche Zustand des Stadions
müssen erheblich verbessert werden.
Aufgrund der erkennbaren sicherheitsrelevanten Mängel wurde für den Ligaspielbe-
trieb ein gesonderter Einsatzplan durch die Feuerwehr Darmstadt gefertigt.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 16 von 63
2.2.7 Besondere Objekte im Umland
Im Südwesten der Stadt liegt das KKW Biblis. Die Außenzone mit einem Radius von
25 km um das KKW reicht bis zum Stadtzentrum und deckt die Hälfte des Stadtge-
bietes ab.
Einsatzmaßnahmen sind in besonderen Regelwerken des Bundes und des Landes
Hessen beschrieben. [RE-NFS-HE, RE KATS]
Die Entfernung zum Frankfurter Flughafen beträgt vom nördlichen Stadtrand 10 km.
Der gesamte Norden der Stadt liegt im Abflugbereich der Startbahn West.
2.3 Organigramm
Die Feuerwehr (Amt 37) ist nach der folgenden Organisationsstruktur gegliedert:
Aus- und Fortbildung
Lehrgangsplanung
Dienstsport
15 Ausbildung
Katastrophenschutzplanung
Katastrophenschutzverwaltung
Zivilschutz, Notfallvorsorge
Brandmeldeanlagen,
Löschanlagen, Feuerwehrpläne
Löschwasserversorgung
EDV
Funk- und Fernmeldetechnik
Elektrotechnik
34 Information und
Kommunikation 14 Katastrophenschutz 24 Brandschutztechnische
Einrichtungen
Führungsdienst
Wachabteilungen
Freiwillige Feuerwehren
Gefahrenverhütungsschau
Brandsicherheitsdienste
Nutzung öffentlicher Flächen
Schutzkleidung
Dienstkleidung
persönliche Schutzausrüstung
33 Bekleidung 13 Einsatzdienst 23 Gefahrenverhütungsschau
Leitstelle
Rettungsdienstträger
ÄLRD
bauaufsichtl. Genehmigungsverf.
gewerbliches Genehmigungsverf.
Tätigkeit als Sachverständiger
Geräte, Schläuche
Atemschutz
Strahlenschutz, Umweltschutz
Haushalt, Personal
Organisation
Arbeitsschutz
32 Geräte 42 Haushalt, Personal 12 Leitstelle 22 Genehmigungsverfahren
Einsatzplanung
Verkehrsplanung
Statistik
Brandschutzaufklärung
Brandschutzerziehung
Selbsthilfe
KFZ-Werkstatt
allgemeine Werkstätten
Fahrer- u. Maschinistenausbildung
Geschäftszimmer
Gebäudeverwaltung
Öffentlichkeitsarbeit
31 Fahrzeuge 41 Allgemeine Verwaltung 11 Gefahrenabwehrplanung 21 Brandschutzaufklärung
Abt. 1 Einsatz Abt. 4 Verwaltung Abt. 2 Vorbeugender Brandschutz Abt. 3 Technik
Feuerwehr
Vorzimmer
Amtsleitung
Personalrat
Frauenbeauftragte
Amtsleiter: Braxenthaler
Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Dezernat VI
Bürgermeister Reißer
Abb. 1: Organigramm der Feuerwehr Darmstadt
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 17 von 63
2.4 Produkte der Feuerwehr
Im Rahmen der Verwaltungsreform wurden die Leistungen der Feuerwehr in Produkte
untergliedert.
2.4.1 Gefahrenabwehr
Brandbekämpfung
Menschen und Tiere aus Brandgefahren retten, Brände löschen, Sachwerte erhalten
und die Umwelt schützen.
Allgemeine Hilfeleistung
Die Rettung von Menschen und Tieren aus Notlagen, der Schutz der Umwelt sowie
die Beseitigung von Gefahren, die durch Unglücksfälle, Explosionen oder Naturereig-
nisse hervorgerufen worden sind. Dazu zählen z. B. auch Einsätze mit gefährlichen
Stoffen, Wasserrettungseinsätze und die Rettung aus großen Höhen und Tiefen.
Darüber hinaus werden auch allgemeine Störungen der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung beseitigt.
First Responder
First-Responder-Einsätze werden in Darmstadt von den Rettungsassistenten und Ret-
tungssanitätern der Berufsfeuerwehr mit dem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF)
durchgeführt. Diese Einsätze werden notwendig, wenn alle verfügbaren Rettungswa-
gen gebunden sind. Das Personal der Feuerwehr stellt die medizinische Versorgung
bis zum Eintreffen des nächsten Rettungsmittels (RTW) sicher.
2.4.2 Rettungsdienst
Notfallversorgung
Notfallversorgung ist die medizinische Versorgung von Notfallpatienten am Notfallort
durch besonders qualifiziertes Personal und ggf. ihre Beförderung unter fachgerech-
ter Betreuung mit entsprechend ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weite-
re medizinische Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung.
Die Feuerwehr stellt die Organisation, Einsatzplanung, Qualitätsmanagement,
Einsatzleitung und die Leitfunkstelle mit eigenem Personal sicher. Für die Durchfüh-
rung der Einsätze wurden die Hilfsorganisationen und das Institut für Notfallmedizin
beauftragt.
Krankentransport
Befördern von Kranken, Verletzten oder sonst hilfebedürftigen Personen, die nicht
Notfallpatienten sind mit dafür geeigneten Krankentransportwagen unter fachgerech-
ter Betreuung.
Für die Durchführung der Transporte wurden die Hilfsorganisationen beauftragt.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 18 von 63
2.4.3 Katastrophenabwehr
Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz umfasst die vom Bürger als Produkt direkt erfahrene Katast-
rophenabwehr und die vorbereitenden Maßnahmen der Katastrophenvorsorge ein-
schließlich der Warnung der Bevölkerung.
Eine Katastrophe ist ein so außerordentliches Schadensereignis (Brände, Unglücks-
fall, Explosion, Naturereignis), bei dem die für die Brandbekämpfung, die Allgemeine
Hilfeleistung vorgehaltenen Hilfsmittel nicht ausreichen und der Einsatz von zusätzli-
chen Kräften und Mitteln unter einheitlicher Leitung unterschiedlicher Führungsebe-
nen erforderlich ist.
Bevölkerungsschutz
Der Bevölkerungsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dem Schutz der Zivilbevölke-
rung im Spannungs- und Verteidigungsfall einerseits und der allgemeinen Krisen- und
Notfallvorsorge andererseits dienen.
2.4.4 Gefahrenvorbeugung
Stellungnahmen, Mitwirkungen und Beratungen
Abgabe von Stellungnahmen, Mitwirken und Beraten aus brandschutztechnischer
Sicht im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach Bau- , Bundesimmissionsschutz,
Strahlenschutz-, Arbeitsschutz- und Gewerberecht.
Die Leistungen der Feuerwehr sind vor allem im Sonderbau notwendig. Insbesondere
wenn Regeln des Brandschutzes nicht ausreichend festgeschrieben sind, von Brand-
schutzregeln abgewichen werden soll oder neue zu entwickeln sind, ist eine intensive
Einbindung des Vorbeugenden Brandschutzes notwendig.
Gefahrenverhütungsschauen
Die Gefahrenverhütungsschau ist eine brandschutztechnische und betriebliche Prü-
fung zur Beurteilung der Risiken eines Objektes. Sie dient vor allem der Feststellung
und Beseitigung brandgefährlicher Zustände. Brandgefährliche Zustände in diesem
Sinne sind insbesondere solche, die die Brandentstehung und Brandausbreitung be-
günstigen, im Brandfall die Menschenrettung gefährden sowie die Brandbekämpfung
behindern.
Gefahrenverhütungsschauen sind notwendig in Objekten, die wegen ihrer Beschaffen-
heit, Verwendung oder Lage in erhöhtem Maß brand- oder explosionsgefährdet sind
oder von denen im Falle eines Brandes oder einer Explosion eine Gefährdung für eine
größere Anzahl von Menschen, die Umwelt und für Sachwerte ausgehen oder eine er-
hebliche Störung der öffentlichen Sicherheit hervorgerufen würde. Der regelmäßigen
Gefahrenverhütungsschau unterliegen zurzeit 988 Objekte.
Brandschutzerziehung und -aufklärung
Brandschutzerziehung ist die Schulung von Kindern und Jugendlichen zur Vermei-
dung von Bränden und zu richtigen Verhaltensweisen bei Bränden durch Angehörige
von Feuerwehren im Zusammenwirken mit Vertretern der Versicherungswirtschaft,
Pädagogen und Eltern.
Brandschutzaufklärung ist die Schulung von Erwachsenen zur Vermeidung von Brän-
den, zur Einhaltung von Brandschutzvorschriften und zu richtigen Verhaltensweisen
bei Bränden.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 19 von 63
Brandsicherheitsdienst
Bereitstellen von Personal und Gerät bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr
oder Gefährdung einer größeren Personenzahl, insbesondere in Versammlungsstät-
ten.
Die Kennzahlen der letzten Jahre für die Produkte sind im Anhang 6.1 dargestellt.
2.5 Liegenschaften
Neben der Feuerwache der Berufsfeuerwehr und den vier Feuerwehrhäusern der
Freiwilligen Feuerwehren werden drei Mehrzweckanlagen (Schutzräume), die Lager-
und Fahrzeughalle für den Brand- und Katastrophenschutz in Griesheim (St. Ste-
phan) und ein Löschwasserbehälter auf der Ludwigshöhe als Liegenschaften der
Stadt von der Feuerwehr verwaltet.
Darüber hinaus werden sechs Hochleistungs-, sieben Elektrosirenen und 18 Not-
brunnen betreut
2.5.1 Feuerwache der Berufsfeuerwehr
Die Berufsfeuerwehr Darmstadt betreibt die Feuerwache in der Bismarckstraße 86.
An diesem Standort sind alle Abteilungen des Amtes 37 untergebracht.
Auf der Südseite des Geländes entstand ein Neubau mit Katastrophenschutzlager,
einer Atemschutzübungsstrecke, einer Atemschutzwerkstatt sowie einer Kfz-
Werkstatt und neun Stellplätzen für Großfahrzeuge, der im Januar 2012 bezogen
wurde.
Der Altbau der Feuerwache in der Bismarckstraße, der aus dem Jahr 1954 stammt,
erfordert ständige Sanierungsmaßnahmen.
2.5.2 Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren
Der Zustand der Liegenschaften der Freiwilligen Feuerwehren ist nach wie vor ver-
besserungsfähig, obwohl von Seiten der Stadt einige Maßnahmen umgesetzt wurden
und die Mitfinanzierung durch die Feuerwehrvereine sowie erhebliche Eigenarbeiten
der Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren wesentlich dazu beitragen, den Allgemein-
zustand zu verbessern.
So konnten mit dem Immobilienmanagement der Stadt Darmstadt folgende Maß-
nahmen bis 2011 abgeschlossen werden:
Feuerwehrhäuser Innenstadt und Eberstadt
- Einbau von Drucklufterhaltungs- und Abgasabsaugungsanlagen
Feuerwehrhaus Innenstadt
- Sanierung der Sanitär- und Umkleidebereiche
Feuerwehrhaus Wixhausen
- Energetische Gebäudesanierung sowie Erneuerung der Sanitär- und Umkleidebe-
reiche.
Eine Besonderheit stellt die Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr Darmstadt-
Innenstadt (FFI) dar. Sie ist seit 1972 im Erdgeschoss einer Wohnanlage des Bau-
vereins in der Kasinostraße 63 eingemietet. Neben einer Fahrzeughalle für fünf Fahr-
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 20 von 63
zeuge, gehörten ein Unterrichtssaal, verschiedene Funktionsräume sowie entspre-
chende Sozialräume dazu.
Die Unterbringung in einem Wohngebäude mit ca. 45 Wohnungen bringt dement-
sprechende Probleme mit sich, wie z. B.
- Lärmbelästigung für die Bewohner bei Einsätzen, Übungen oder Ausbildungsver-
anstaltungen, verbunden mit entsprechenden Beschwerden,
- durch parkende Autos versperrte Zufahrtmöglichkeit,
- parkende Fahrzeuge im Hofbereich und
- schlechte Erreichbarkeit des Geländes, da die Alicestraße häufig zugeparkt ist.
Die genannten Punkte führen immer wieder zu Konflikten. Teilweise werden
Einsatzkräfte beschimpft und gezielt aus den oberen Geschossen mit Müll be-
worfen.
Ein Beschwerdeführer wendet sich auch per Mail an die Wehrführung. Die in
seinen Mails verwendeten Formulierungen sind teilweise beleidigend und ehr-
verletzend. Gespräche zur Konfliktlösung waren erfolglos.
Das Feuerwehrhaus der FFI war mehrfach Ziel von Einbruchversuchen und
Sachbeschädigungen.
2.5.3 Übungsgelände
Da die Freiflächen auf der Feuerwache und an den Gerätehäusern für Übungsmög-
lichkeiten sehr begrenzt sind, steht hierfür ein Gelände in der Weiterstädter Land-
straße im Stadtteil Arheilgen zur Verfügung. Dieses Übungsgelände wird von allen
Hilfsorganisationen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt genutzt. Ende des Jahres
2011 konnten eine Schutzhütte mit Sanitäranlagen sowie eine unabhängige Wasser-
versorgung in Betrieb genommen werden, was zu einer deutlichen Verbesserung der
Betriebsbedingungen für die Übungsteilnehmer führte.
Für den weiteren Ausbau und die Optimierung der Übungsmöglichkeiten wird lang-
fristig eine Kooperation mit den beiden Werkfeuerwehren und dem Stadtkreisfeuer-
wehrverband angestrebt.
2.5.4 Sirenen
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfügt über ein gut ausgebautes fast flächende-
ckendes Sirenennetz zur Warnung und Information der Bevölkerung, das auch zu-
künftig noch weiter ausgebaut werden soll, um Deckungslücken zu schließen.
Derzeit verfügt die Stadt über 13 eigene Sirenen. Weiterhin werden die vorhandenen
sieben Sirenen rund um den Standort der Firma Merck in den Beschallungsplan mit
einbezogen. Ebenso sind je eine Sirene an den Standorten Evonic-Röhm und HSE in
das Warnsystem integriert.
Für die Wartung und den Ausbau des Sirenennetzes sind auch zukünftig ausrei-
chend finanzielle Mittel bereitzustellen.
2.5.5 Schutzräume
Im Stadtgebiet können drei Mehrzweckanlagen als Schutzräume für die Bevölkerung
genutzt werden (Grafenstraße, Karolinenplatz, Hilpertstraße).
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 21 von 63
2.5.6 Notbrunnen
Im Stadtgebiet befinden sich 18 Notbrunnen, die im Bedarfsfall für die Trinkwasser-
versorgung der Bevölkerung nutzbar wären. Ein Teil der Brunnen ist allerdings auf-
grund von Vandalismus an technischen Einrichtungen und technischen Defekten
nicht betriebsbereit. Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln durch das RP Darm-
stadt erfolgt nur zögerlich.
2.5.7 Löschwasserbehälter
Auf der Ludwigshöhe befindet sich ein Löschwasserbehälter. Die Bauunterhaltung
liegt im Zuständigkeitsbereich der Unteren Katastrophenschutzbehörde.
2.6 Personal der Berufsfeuerwehr
2.6.1 Leitungsdienst
Der Leiter der Feuerwehr und sein Stellvertreter stellen eine Leitungsdienstfunktion.
Für die sofortige Verfügbarkeit steht ihnen je ein Dienstfahrzeug zur Verfügung. Ver-
tretungsweise wird die Funktion im Bedarfsfall durch den Abteilungsleiter Technik
(37.3) übernommen.
2.6.2 Technischer Einsatzleiter (TE)
Neun Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes sind Abteilungs- oder
Sachgebietsleiter. Sie stellen ständig eine Funktion als Technischer Einsatzleiter
(TE).
2.6.3 Führungsassistenz
Neun Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes sind Sachgebietsleiter
oder Sachbearbeiter innerhalb einer der drei Fachabteilungen Vorbeugender Brand-
schutz, Technik und Allgemeine Verwaltung. Sie arbeiten nach dem gleichen Dienst-
planmodell wie die TE und stellen ständig die Funktion des Führungsassistenten
(Fahrer des Einsatzleitwagens) für den Technischen Einsatzleiter.
2.6.4 Wachabteilungen
Die 106 Mitarbeiter der Wachabteilungen leisten nach einem festen Schichtplan
Einsatzdienst. Die einsatzfreien Zeiten sind für den Dienst in Sachgebieten und
Werkstätten, die Ausbildung und den Dienstsport vorgesehen. Sie stellen insgesamt
19 Einsatzfunktionen des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes und eine Funkti-
on des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (Zugführer).
2.6.5 Sachbearbeiter, Tagesdienst
Drei Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes und drei Beschäftigte
sind den Abteilungen und Sachgebieten im Sachbearbeiter- oder Tagesdienst zuge-
ordnet.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 22 von 63
2.6.6 Einsatzbearbeiter Leitfunkstelle
In der Leitfunkstelle versehen 17 Feuerwehrbeamte und drei Beschäftigte ihren
Dienst. Die Leitfunkstelle ist werktags tagsüber mit vier Einsatzbearbeitern besetzt,
nachts und am Wochenende mit drei.
2.6.7 Verwaltungsbeamte, Beschäftigte
Drei Beamte, sechs Beschäftigte verrichten Verwaltungs- und Werkstattaufgaben.
2.6.8 G-26-Stellen für Feuerwehrdienstuntaugliche
Für insgesamt drei Bedienstete, die die Kriterien für eine Atemschutztauglichkeit
nach den Grundsätzen der Richtlinie G26.3 nicht mehr erfüllen, steht für zwei Jahre
je eine Stelle zu Verfügung, die nicht einer Wachabteilung zugeordnet ist.
Innerhalb von zwei Jahren muss die volle Atemschutztauglichkeit wieder erlangt
werden. Falls dies dem Bediensteten nicht gelingt, muss zusammen mit dem Perso-
nalamt und dem Amtsarzt über die weitere Verwendung entschieden werden.
2.6.9 Brandsicherheitsdienst
Für Brandsicherheitsdienste im Staatstheater und anderen Versammlungsstätten
stehen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung, die vertraglich als
geringfügig Beschäftigte der Wissenschaftsstadt Darmstadt dieses Aufgabengebiet
abdecken.
Das entspricht drei Vollzeitstellen im Stellenplan der Feuerwehr Darmstadt.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2.6.10 Übersicht
Die Anzahl der Einsatzfunktionen ergibt sich aus der Schutzzieldefinition (siehe Ka-
pitel 3.2). Der übrige Personalbedarf ergibt sich aus den Aufgaben der Abteilungen
und Sachgebiete.
Kapitel Funktionen Stellen
Ständig
besetzte
Funktionen
2.6.1 Leiter der Feuerwehr 1
2.6.2 Technische Einsatzleiter 9 1
Zwischensumme 10 1
2.6.3 Führungsassistenz 9 1
2.6.4 Wachabteilungen 106 20
2.6.5 Sachbearbeiter, Tagesdienst (Einsatzbeamte) 6 0
2.6.6 Einsatzbearbeiter Leitfunkstelle (Tag/Nacht) 20 4/3
Zwischensumme 141 25/24
2.6.7 Verwaltungsbeamte, Beschäftigte 9
2.6.8 G-26-Stellen für Feuerwehrdienstuntaugliche 3
2.6.9 Brandsicherheitsdienst (BSD) 3
Zwischensumme 15
Gesamtsumme 166 26/25
Tabelle 4: Anzahl der Stellen bei der Feuerwehr Darmstadt
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 24 von 63
2.7 Freiwillige Feuerwehr
Zur Ergänzung der Berufsfeuerwehr bei Großeinsätzen oder Mehrfacheinsätzen sind
Freiwillige Feuerwehren unverzichtbar. Sie erfüllen Basisaufgaben der Brandbe-
kämpfung und Allgemeinen Hilfe. Darüber hinaus werden ihnen Schwerpunktaufga-
ben z. B. bei Gefahrstoff-Einsätzen zugeordnet. In Darmstadt gibt es vier Freiwillige
Feuerwehren mit insgesamt 198 Aktiven, die sich wie folgt aufteilen:
Freiwillige Feuerwehr Aktive Jugend
Darmstadt – Arheilgen (FFA) 56 28
Darmstadt – Eberstadt (FFE) 38 7
Darmstadt – Innenstadt (FFI) 59 26
Darmstadt – Wixhausen (FFW) 45 14
Summe 198 75
Tabelle 5: Stärke der vier Freiwilligen Feuerwehren (Stand: 31.12.2010)
Jede der vier Freiwilligen Feuerwehren ist mit zwei Löschfahrzeugen, einem Einsatz-
leitfahrzeug sowie weiteren Fahrzeugen und Geräten entsprechend der Aufgabenzu-
ordnung ausgestattet.
Bedingt durch die Struktur als großstädtische Freiwillige Feuerwehren liegen die
Ausrückezeiten zwischen ca. 20 Minuten werktags und fünf Minuten nachts, da die
Arbeitsplätze in der Regel nicht im Nahbereich der Feuerwehrhäuser liegen.
In allen vier Freiwilligen Feuerwehren bestehen Jugendfeuerwehren mit insgesamt
75 Mitgliedern zur Sicherstellung des Nachwuchses an Einsatzkräften.
Im Staatstheater stellen bei jeder Aufführung Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren die
Posten und Wachhabenden für den Brandsicherheitsdienst (BSD) als städtische Be-
dienstete auf der vertraglichen Basis für geringfügig Beschäftigte. Der BSD wird
durch die Freiwillige Feuerwehr Innenstadt in Zusammenarbeit mit der Abteilung
Vorbeugender Brandschutz der Berufsfeuerwehr koordiniert.
Beim Ausfall eines Wachhabenden wird diese Funktion durch besonders unterwiese-
ne Kräfte der Berufsfeuerwehr besetzt.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 25 von 63
2.8 Werkfeuerwehren
In der Stadt Darmstadt gibt es folgende Werkfeuerwehren:
Werkfeuerwehr hauptberuflich nebenberuflich
Merck 140 0
Evonik Röhm 39 12
Tabelle 6: Stärke der Werkfeuerwehren
Die Funktionsstärke der Werkfeuerwehren wird durch das Regierungspräsidium
Darmstadt in einem „Anerkennungsbescheid“ festgelegt. Aufgrund der Stärke der
Werkfeuerwehren und ihres Aufgabenbereiches innerhalb des Werkes ist eine Unter-
stützung der öffentlichen Feuerwehren bei Großeinsätzen außerhalb der Werkgren-
zen nur eingeschränkt möglich.
Mit der Werkfeuerwehr Merck wurde im Jahr 2010 eine vertragliche Vereinbarung
zur Übertragung der Zuständigkeit auf dem KOWE
2-Gelände getroffen. Die Zustim-
mung der Aufsichtsbehörde wurde eingeholt (§ 14 Abs. 7 HBKG).
Weiterhin besteht eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Stadt Darmstadt und der
Firma Merck KGaA über den Betrieb der GABC-Messzentrale gemäß Anlage 2.11 des hes-
sischen Katastrophenschutzkonzeptes. Die Werkfeuerwehr Merck betreibt im Bedarfsfall
die GABC-Messzentrale auf Anforderung der Feuerwehr Darmstadt.
Die Beschaffung des Abrollbehälters Dekon erfolgte 2009 im Rahmen einer Arbeitsge-
meinschaft der Darmstäder Feuerwehren. Der Abrollbehälter wurde im Wesentlichen
durch die Werkfeuerwehren Merck und Evonik Röhm finanziert und wird von der öffentli-
chen Feuerwehr (BF, FFA) und dem DRK Arheilgen betrieben und für Einsatzlagen im
Stadtgebiet Darmstadt genutzt. Das Projekt ist auf 15 Jahre ausgelegt.
Der Abrollbehälter steht auf der Wache der Berufsfeuerwehr und wird von der öffentlichen
Feuerwehr auf Anforderung der Werkfeuerwehr auch bei Ereignissen am betroffenen
Standort betrieben.
2 Eigenname
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 26 von 63
2.9 Rettungsdienstträgerschaft
Die kreisfreie Stadt Darmstadt ist Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes
einschließlich der notäztlichen Versorgung gemäß Hessischem Rettungsdienstgesetz
(§ 5 HRDG).
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Rettungs-
dienstbereiches (RDB) gemäß § 5 Abs. 3 HRDG abgeschlossen. Zu diesem Bereich,
der von der Leitfunkstelle Darmstadt geführt wird, gehören neben Darmstadt die
Kommunen Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Griesheim, Erzhausen, Modautal, Mühl-
tal, Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Seeheim-Jugenheim und Weiterstadt.
Innerhalb des Geschäftsverteilungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die
Rettungsdienstträgerschaft bei der Feuerwehr (Amt 37) angesiedelt.
2.9.1 Zentrale Leitstelle
Für jeden Rettungsdienstbereich ist eine ständig erreichbare und betriebsbereite
gemeinsame Leitstelle für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und den Ret-
tungsdienst einzurichten (§ 6 HRDG). Die Berufsfeuerwehr Darmstadt betreibt auf
der Feuerwache die „Leitfunkstelle Darmstadt“, über die alle Einsätze der Brandbe-
kämpfung, der Allgemeinen Hilfe, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdiens-
tes der Stadt koordiniert werden. Zusätzlich wird der Rettungsdienst für den Altkreis
Darmstadt koordiniert. Über die Leitfunkstelle werden somit ca. 285.000 Einwohner
rettungsdienstlich versorgt.
2.9.2 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD)
Die Funktion der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) ist ebenfalls bei der Feu-
erwehr Darmstadt angesiedelt und wird mit einer halben Stelle für die benachbarten
Rettungsdienstbereiche Darmstadt und Dieburg wahrgenommen (§ 20 Abs. 1 HRDG).
2.9.3 Leitender Notarzt (LNA) und Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OLRD)
Beide Rettungsdienstbereiche verfügen über eine gemeinsame LNA-Gruppe sowie pro
RDB eine OLRD-Gruppe, deren Funktionsträger sich im Bedarfsfall bei entsprechen-
den Einsatzlagen vertreten.
2.10 Untere Katastrophenschutzbehörde
Der Oberbürgermeister nimmt die Aufgaben des Katastrophenschutzes als untere
Katastrophenschutzbehörde (§ 25 HBKG) als Auftragsangelegenheit (§ 4 Abs. 2
HGO) wahr.
Innerhalb des Geschäftsverteilungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die-
se Aufgabe bei der Feuerwehr (Amt 37) angesiedelt.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2.11 Katastrophenschutzeinheiten
Der Wissenschaftsstadt Darmstadt stehen gemäß hessischem Katastrophenschutz-
konzept folgende Katastrophenschutzeinheiten und –einrichtungen zur Verfügung.
2.11.1 Krisenstab
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde auf der Grundlage eines bundesweiten
Standards ein Krisenstab als administrativ-organisatorische Komponente der Katastro-
phenschutzleitung eingerichtet (Rundverfügung 14/2010).
2.11.2 Katastrophenschutzstab (KatS-Stab)
Der Katastrophenschutzstab ist ein Führungs-Gremium, dem die operativ-taktische Füh-
rung aller Einheiten und Einrichtungen im Katastrophenfall obliegt. Die Funktionen wer-
den durch Führungskräfte der Feuerwehr und der Organisationen, deren Einheiten und
Einrichtungen im Katastrophenschutz mitwirken, besetzt.
2.11.3 Führungsgruppe TEL (FüGrTEL)
Die Führungsgruppe TEL unterstützt den Technischen Einsatzleiter bei der Führung der
Einsatzkräfte und bei allen sonstigen Leitungsaufgaben am Ereignisort.
Die Funktionen werden durch Führungskräfte der Feuerwehr und der Organisationen, de-
ren Einheiten und Einrichtungen im Katastrophenschutz mitwirken, besetzt.
2.11.4 Informations- und Kommunikationszentrale (IuK-Zentrale)
Die Leitfunkstelle Darmstadt nimmt für den Katastrophenschutz die Aufgaben der
IuK-Zentrale wahr. Im Bedarfsfall wird das diensthabende Leitstellenpersonal durch
dienstfreie Einsatzbearbeiter und durch Kräfte aus der IuK-Gruppe unterstützt (siehe Zif-
fer 2.11.5).
2.11.5 Informations- und Kommunikationsgruppe (IuK-Gruppe)
Die IuK-Gruppe stellt die für die Führung von Einheiten erforderlichen IuK-Verbindungen
her und betreibt sie.
Das Personal setzt sich aus Kräften der Freiwilligen Feuerwehren zusammen.
2.11.6 Löschzüge
Drei Löschzüge werden durch die Freiwilligen Feuerwehren gestellt.
2.11.7 Gefahrstoff-ABC-Zug
Der GABC-Zug wird von der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen besetzt.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 28 von 63
2.11.8 Gefahrstoff-ABC-Messzentrale (GABC-MZt)
Die Aufgabe wird von der Werkfeuerwehr der Firma Merck KGaA übernommen (siehe Zif-
fer 2.8).
2.11.9 Betreuungszug
In Darmstadt stehen zwei Betreuungszüge zur Verfügung (DRK).
2.11.10 Kreisauskunftsbüro (KAB)
Die Aufgabe des Kreiauskunftsbüros wird in Darmstadt vom Deutschen Roten Kreuz
übernommen.
2.11.11 Medizinische Task-Force
Der kreisfreien Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg ist eine Me-
dizinische Task-Force gemeinsam zugeordnet (siehe Anlage 2.15 des Konzeptes Ka-
tastrophenschutz in Hessen). Sie trägt nach der bundesweiten Nummerierung die
Bezeichnung „MTF 37“.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann aber weiterhin auf zwei Sanitätszüge zu-
rückgreifen, die dem bisherigen Landeskonzept entsprechen.
2.11.12 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
In Darmstadt ist ein Ortsverband des THW ansässig, bei dem folgende Einheiten statio-
niert sind:
- Technischer Zug mit Fachgruppe Elektroversorgung
- Technischer Zug mit Fachgruppe Beleuchtung
- Fachgruppe Führung und Kommunikation
- Fachgruppe Logistik mit Verpflegungstrupp
- Schnell-Einsatz-Einheit Bergung Ausland ( SEEBA)
Die Anforderung von Einheiten erfolgt im Bedarfsfall über die Leitfunkstelle Darmstadt an
den zuständigen Geschäftsführerbereich.
2.11.13 Kreisverbindungskommando der Bundeswehr (KVK)
Im Bedarfsfall kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt über das Kreisverbindungskom-
mando Unterstützung von der Bundeswehr anfordern.
Grundsätzlich muss mit langen Vorlaufzeiten bis zum Eintreffen der angeforderten Unter-
stützung geplant werden (bis zu 72 Stunden).
Dem KVK wurde auf dem Gelände der Berufsfeuerwehr im Altbau ein Raum für Bespre-
chungen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
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2.11.14 Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
Für die Betreuung von direkt Betroffenen und deren Angehörigen werden im Bedarfs-
fal.Notfallseelsorger über die Leitfunkstelle Darmstadt alarmiert.
Einsatzkräfte können sich nach belastenden Einsätzen an ein Einsatznachsorge-Team
wenden.
2.11.15 Sonstige Einheiten
Mit der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) und mit der Bergwacht (DRK)
wurden durch den Rettungsdienstträger Darmstadt (siehe Ziffer 2.9) Verträge über die
Zusammenarbeit geschlossen.
2.12 Führung bei Großschadenslagen
Aufbauend auf den Führungsstrukturen für Normaleinsätze, für die ständig ein
Einsatzleiter im Dienst ist, erfolgt die Führung bei Großeinsätzen bis hin zur Katast-
rophe durch eine nach Lage besetzte Technische Einsatzleitung zur Führung vor Ort
sowie einem Katastrophenschutzstab, der auf der Feuerwache in räumlicher Nähe
zur Leitfunkstelle arbeitet. Das Personal setzt sich aus den Führungskräften der im
Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen sowie der sonstigen
nach Lage erforderlichen Mitwirkenden (Fachberater und Verbindungsbeamte) zu-
sammen. Der Oberbürgermeister bzw. der für die Feuerwehr zuständige Dezernent
können die Leitung des Katastrophenschutzstabes übernehmen.
2.13 Gefahrenabwehrstufen
Die Besondere Aufbauorganisation (BAO) für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt gliedert sich in vier Stufen (siehe Anlage 6.8).
2.14 Einsatzregeln
Alle feuerwehrinternen Regelwerke für den Einsatzdienst sind als Einsatzregeln in einem
EDV-gestützten „Einsatz-Informations-System (EIS)“ hinterlegt, auf das alle Führungs-
dienste und die Leitstelle im Bedarfsfall zugreifen können.
2.14.1 Standardeinsatzregeln (SER)
Die Feuerwehr Darmstadt wendet seit 2011 sechs Standardeinsatzregeln an, um bei
der Einsatzabwicklung in der Anfangsphase einen Qualitätsstandard sicherzustellen,
der das Erreichen des in den Schutzzieldefinitionen festgelegten Sicherheitsniveaus
ermöglicht.
Standardeinsatzregeln erleichtern die Aus- und Fortbildung für eine einheitliche tak-
tische Vorgehensweise.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 30 von 63
Für folgende Meldebilder wurden Standards festgelegt:
- Feuer
- Feuer Hochhaus
- Freisetzung radioaktiver Stoffe
- Freisetzung biologischer Stoffe
- Freisetzung chemischer Stoffe
- Verkehrsunfall
2.14.2 Alarm- und Ausrückeordnung (AAO)
In der Alarm- und Ausrückeordnung sind die für die jeweiligen Meldebilder erforder-
lichen Einsatzmittel festgelegt sowie sonstige Maßnahmen (Benachrichtigungen und
Alarmierungen) geregelt.
2.14.3 Einsatzpläne
Für besondere Einsatzlagen werden ereignis- oder objektbezogen Einsatzpläne
durch das Sachgebiet 37.11 erstellt.
2.14.4 Katastrophenschutzplan
Alarmierungsdaten und Maßnahmenkataloge für Großschadensereignisse werden im
Katastrophenschutzplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt gepflegt.
2.15 Informationstechnologie
In allen Arbeitsbereichen (Einsatz- und Innendienst) der Feuerwehr Darmstadt wird
Informationstechnologie in erheblichem Umfang angewendet.
Aufgrund der Besonderheiten der Anwendungen wird die gesamte Betreuung der
Hard- und Software im Bereich Leitfunkstelle und der Einsatzunterstützung ohne
Beteiligung der städtischen IT-Abteilung ausschließlich durch Mitarbeiter der Feu-
erwehr geleistet.
Schnelle Entwicklungszyklen stellen die Feuerwehr sowohl finanziell als auch perso-
nell vor Probleme, mit den Anforderungen Schritt zu halten.
Die Verfügbarkeit von Standardanwendungen (Internet, städtisches Netzwerk, E-
Mail-Kommunikation) ist außerhalb der üblichen Bürozeiten nicht immer sicherge-
stellt.
Der 24stündige Dienstbetrieb der Feuerwehr erfordert redundante Strukturen, die
teilweise nicht realisiert sind.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 31 von 63
3 Beschreibung des Soll-Zustandes
3.1 Bemessungsgrundlagen
3.1.1 Status der Feuerwehr
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt leben mehr als 100.000 Einwohner.
Gemäß § 7 Abs. 2 HBKG muss die Feuerwehr daher aus hauptamtlichen Kräften
(Berufsfeuerwehr) bestehen, die durch Einheiten aus ehrenamtlichen Feuerwehran-
gehörigen (Freiwillige Feuerwehr) ergänzt werden.
3.1.2 Hilfsfrist
Eine Feuerwehr ist so aufzustellen, dass sie zu jeder Zeit an jedem Ort ihres Zustän-
digkeitsbereiches innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe
einleiten kann (§ 3 Abs. 2 HBKG). Die Regelhilfsfrist gilt als eingehalten, wenn am
Einsatzort mit Erkundungsmaßnahmen begonnen wird (§ 4 Abs. 3 FwOVO).
3.1.3 Richtwerte nach Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOVO)
Der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die erforderlichen Einsatzmittel liegt eine
Einteilung nach FwOVO in Gefahrenarten und Gefährdungsstufen zugrunde. Maßgeb-
lich für die Einteilung sind dabei in der Regel nicht Einzelobjekte sondern die Ge-
samtstruktur des Zuständigkeitsbereiches.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 32 von 63
Gefahrenart Gefährdungsstufe Beschreibung gemäß FwOVO
Brandschutz B4
(höchste Stufe
von vier mögli-
chen Stufen
B1 – B4)
• Gebäude über 8 m Brüstungshöhe
• zum überwiegenden Teil geschlossene Bauwei-
se
• Mischnutzung u. a. mit Gewerbegebieten
• Große bauliche Anlagen oder Räume
besonderer Art und Nutzung
• Industrie- und Gewerbebetriebe mit erhöhtem
Gefahrstoffumgang ohne Werkfeuerwehr
Technische
Hilfe
TH4
(höchste Stufe
von vier mögli-
chen Stufen TH1
– TH4)
• Vierspurige Bundesstraßen
• Zugewiesene Einsatzbereiche auf Verkehrs-
wegen (z. B. Bundesautobahnen) nach
§ 23 HBKG
• Schwerindustrie
ABC-
Gefahren
ABC 3
(höchste Stufe
von drei mögli-
chen Stufen
ABC 1– ABC 3)
A – Anlagen oder Betriebe, die mit radioaktiven
Stoffen umgehen, die gemäß FwDV 500 in die
Gefahrengruppe II A oder III A eingestuft sind
B - Anlagen oder Betriebe, die mit biologischen
Stoffen umgehen, die gemäß FwDV 500 in die
Gefahrengruppe II B oder III B eingestuft sind
C – Anlagen oder Betriebe, die in mittlerem oder
großem Umfang mit C-Gefahrstoffen umgehen.
Chemikalienhandlungen oder -lager
Wassernot-
fälle
W 2
(zweite von drei
möglichen Stufen
W 1 – W 3)
• Größere Weiher, Badeseen
• Flüsse oder Seen ohne gewerbliche Schifffahrt
Tabelle 7: Einteilung der Gefährdungsstufen nach FwOVO für das Stadtgebiet Darm-
stadt
Aus den in Tabelle 7 aufgeführten Einteilungen ergeben sich Richtwerte für die Min-
destausrüstung der Feuerwehr.
In Städten mit Berufsfeuerwehren sind über die Mindestanforderungen hinaus be-
sondere personelle und materielle Anforderungen auf der Grundlage besonderer Ge-
fährdungsbetrachtungen festzulegen (§ 2 Abs. 1 FwOVO).
3.2 Schutzzieldefinition
Mit der Definition von Schutzzielen werden die entscheidenden Merkmale zur Be-
messung der Feuerwehr festgelegt (Sicherheitsniveau).
Methodisch wird bei der Bedarfs- und Entwicklungsplanung dabei zunächst die Min-
deststärke für ein kritisches Ereignis (Brand) festgelegt, das mit einer Personalvor-
haltung nach den Standards der Feuerwehr-Dienstvorschriften gerade noch bewältigt
werden kann.
Anschließend muss geprüft werden, ob mit dieser Stärke auch alle anderen Schutz-
ziele (Technische Hilfe, Umweltschutz) erreicht werden können.
Es gibt sicher noch Ereignisse, deren Kritikalität (Extremfall) deutlich über das für
die Schutzzieldefinition angenommene kritische Ereignis hinausgeht.
Extremfälle stellen Ausnahmesituationen dar, für die akzeptiert werden muss, dass
die Einsatzlage in der Erstphase mit den vorhandenen Kräften nicht komplett be-
herrschbar sein wird.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 33 von 63
3.2.1 Brandeinsatz
Als Bemessungsereignis für einen Brandeinsatz, bei dem es erfahrungsgemäß die
meisten Personenschäden gibt, gilt im bundesweiten Vergleich ein kritischer Woh-
nungsbrand im städtischen Bereich im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Ge-
bäudes mit verrauchten Rettungswegen. Dabei orientiert man sich bei der Bedarfs-
und Entwicklungsplanung an den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter
der Berufsfeuerwehren [AGBF 1998], die aber nur mittelbar anwendbar sind, da in
Hessen eine abweichende Definition der Hilfsfrist anzuwenden ist.
Die zeitkritischste Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung.
Maßgeblich für die Planung sind Zeiten, in denen Personen nach Rauchgasvergif-
tungen noch wiederbelebt (reanimiert) werden können und Zeiten in denen ein wirk-
samer Löschangriff eingeleitet sein muss bevor es zu einer Durchzündung (Flash-
Over) des Brandraumes aufgrund der thermischen Aufbereitung kommt.
Nach wissenschaftlichen Untersuchungen liegt die Reanimationsgrenze bei 17 Minu-
ten [ORBIT 1970)]. Mit einem Flash-Over muss spätestens nach 18 Minuten gerech-
net werden [AGBF 1998].
Aus diesen Annahmen ergeben sich die Festlegungen für die taktische Mindeststärke
der eingesetzten ersten Einheiten:
Das zuerst eintreffende Personal muss in der Lage sein, gleichzeitig eine Menschen-
rettung auf zwei voneinander unabhängigen Wegen einzuleiten. Dazu ist es notwen-
dig, unter Vornahme eines Löschangriffs unter umluftunabhängigem Atemschutz
über den verrauchten Treppenraum zur Menschenrettung vorzugehen und gleichzei-
tig über eine Leiter der Feuerwehr einen zweiten unabhängigen Rettungsweg bereit-
zustellen, der durch einen Trupp unter Atemschutz gesichert wird.
Zusätzlich sind ein Trupp zur Unterstützung des Löschangriffs bzw. Verhinderung
der Rauchausbreitung und ein Sicherheitstrupp gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 7
erforderlich [FwDV 7].
Daraus ergibt sich, dass die Mindeststärke der zuerst eintreffenden Feuerwehrein-
heit 15 Funktionen (ohne Technischen Einsatzleiter) betragen muss, die bei der Be-
rufsfeuerwehr Darmstadt folgenden Einsatzmitteln zugeordnet sind.
Einheiten des ersten Abmarsches (Löschzug) Kurzbezeichnung Funktionen
Einsatzleitwagen zur Führung der Einheit ZFW 02
Löschfahrzeug zur Menschenrettung HTLF 06
Drehleiter zur Sicherstellung des 2. Ret-
tungsweges DL
03
Löschfahrzeug zur Unterstützung HLF 04
Summe: 15
Tabelle 8: Übersicht der Mindeststärke für den kritischen Wohnungsbrand
Die taktische Mindeststärke der ersten Einheit ist aber nicht mit der endgültigen für
die gesamte Beherrschung des kritischen Brandes notwendigen Personalstärke
gleichzusetzen.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 34 von 63
Für die Besetzung eines zweiten Hubrettungsfahrzeuges bei aufwändigen Menschen-
rettungen oder zur Sicherstellung der Atemschutzlogistik sowie Nachführung weite-
rer Einsatzmittel werden für den zweiten Abmarsch weitere vier Funktionen benötigt,
so dass sich daraus ein Personalbedarf für insgesamt 19 fest besetzte Funktionen
ergibt.
Bei allen anderen denkbaren Brandereignissen, einschließlich der Einsätze, die
durch Brandmeldeanlagen gemeldet werden, können mit der in Tabelle 8 beschrie-
benen Mindeststärke wirksame Erstmaßnahmen zur Menschenrettung und Brandbe-
kämpfung im ersten Abmarsch eingeleitet werden.
3.2.2 Technische Hilfeleistung
Für die Rettung von Personen in Zwangslagen gibt es für die Schutzzieldefinition
keine bundesweiten Standards, an denen man sich bei der Planung orientieren
kann.
Als kritisches Ereignis wird daher für die Feuerwehr Darmstadt ein Ereignis ange-
nommen, bei dem sich mindestens eine Person infolge äußerer Gewalteinwirkung in
einer lebensbedrohenden Zwangslage befindet.
Zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Erstversorgung durch den Rettungs-
dienst ist eine patientengerechte technische Rettung in Absprache mit dem Notarzt
durch die Feuerwehr erforderlich.
Die erforderlichen Erstmaßnahmen lassen sich in folgende Aufgaben gliedern:
- Absicherung der Einsatzstelle
- Erkundung
- Erstversorgung (wenn Rettungsdienst noch nicht vor Ort)
- Sicherstellung des Brandschutzes
- Befreiung der Person durch technisches Gerät
Daraus ergibt sich, dass die Mindeststärke der zuerst eintreffenden Feuerwehrein-
heit 14 Funktionen (ohne Technischen Einsatzleiter) betragen muss, die bei der Be-
rufsfeuerwehr Darmstadt folgenden Einsatzmitteln zugeordnet sind.
Einheiten des ersten Abmarsches
(Hilfeleistungszug) Kurzbezeichnung Funktionen
Einsatzleitwagen zur Führung der Einheit ZFW 02
Löschfahrzeug zur Menschenrettung HTLF 06
Löschfahrzeug zur Absicherung HLF 04
Feuerwehrkran zur technischen Rettung und
Unterstützung FWK
02
Summe: 14
Tabelle 9: Übersicht der Mindeststärke für die Rettung einer Person aus einer
Zwangslage
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 35 von 63
Für die Koordination der Maßnahmen zwischen Feuerwehr, Rettungsdienst und Poli-
zei kommt noch ein übergeordneter Führungsdienst (Technischer Einsatzleiter) zum
Einsatz (zwei Funktionen, siehe 3.2.4).
Auch für andere aufwändige technische Hilfeleistungen ist die Anzahl der benötigten
Funktionen mit der für den kritischen Wohnungsbrand bereits festgelegten Funkti-
onsstärke (siehe Tabelle 8) ausreichend abgedeckt.
3.2.3 Umweltschutzeinsätze
Auch für Umweltschutzeinsätze gibt es für die Schutzzieldefinition keine bundeswei-
ten Standards, an denen man sich bei der Planung orientieren kann.
Als kritisches Ereignis wird daher für die Feuerwehr Darmstadt ein Ereignis ange-
nommen, bei dem gasförmige, flüssige oder feste Gefahrstoffe freigesetzt wurden,
wodurch aufwändige Maßnahmen unter Chemikalienvollschutzanzügen (CSA) erfor-
derlich sind.
Die erforderlichen Erstmaßnahmen lassen sich in folgende Aufgaben gliedern:
- Absicherung der Einsatzstelle
- Erkundung, Festlegen der Absperrgrenze
- Menschenrettung
- Sicherstellung des Brandschutzes
- Auffangen und Abdichten (unter Schutzkleidung)
- Gefahrstoffnachweis
- Grobdekontamination
Daraus ergibt sich, dass die Mindeststärke der zuerst eintreffenden Feuerwehrein-
heit 17 Funktionen (ohne Gesamteinsatzleiter) betragen muss, die bei der Berufs-
feuerwehr Darmstadt folgenden Einsatzmitteln zugeordnet sind.
Einheiten des ersten Abmarsches
(Umweltschutzzug) Kurzbezeichnung Funktionen
Einsatzleitwagen zur Führung der Einheit ZFW 2
Basiseinheit für CSA-Trupps HTLF 4
Löschfahrzeug zur Absicherung; Sicherstel-
lung des Brandschutzes PTLF 3
Gerätewagen Messtechnik für den Gefahr-
stoffnachweis GW-Mess 2
Basiseinheit für die Grobdekontamination
und Sicherung HLF 4
Bereitstellung von Sondergeräten und Unter-
stützung WLF mit AB-U 2
Summe: 17
Tabelle 10: Übersicht der Mindeststärke für Umweltschutzeinsätze
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 36 von 63
Für die Koordination der Maßnahmen zwischen Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei
und Betroffenen kommt noch ein übergeordneter Führungsdienst (Technischer
Einsatzleiter) zum Einsatz (zwei Funktionen, siehe 3.2.4).
Umweltschutzeinsätze dieser Größenordnung binden fast das gesamte verfügbare
hauptamtliche Personal. Für den zweiten Abmarsch verbleiben lediglich zwei Funkti-
onen auf der Wache.
Wegen der geringen Einsatzhäufigkeit dieser Einsätze wird das verfügbare Personal
für den ersten Abmarsch als ausreichend angesehen.
Bei langandauernden, personal- und geräteintensiven Einsätzen muss der Grund-
schutz durch die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren und dienstfreier Kräfte
der Berufsfeuerwehr sichergestellt werden.
3.2.4 Technische Einsatzleitung
Der Technische Einsatzleiter (TE) nimmt die Funktion des Einsatzleiters nach § 41
Abs. 1 HBKG wahr.
Im Rahmen einer aufwachsenden Führungsstruktur an der Einsatzstelle übernimmt
der TE insbesondere dann die Einsatzleitung, wenn mehrere Einsatzabschnitte ge-
bildet werden oder verschiedene Organisationen und Fachdienste zum Einsatz
kommen.
Einzelheiten sind in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) geregelt.
3.2.5 Sollstärke im Einsatzdienst
Die Gesamtsumme aller erforderlichen Funktionen ergibt die Sollstärke für den
Einsatzdienst, die sich folgendermaßen zusammensetzt:
2 Funktionen Einsatzführungsdienst (TE und Führungsassistent)
15 Funktionen Löschzug im ersten Abmarsch
4 Funktionen zweiter Abmarsch
(Paralleleinsätze, Nachalarmierung Drehleiter, Logistik)
1 Funktion Rettungsdienst
______________
22 Funktionen Sollstärke
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 37 von 63
3.3 Erreichungsgrad
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird für die Hilfsfrist ein Erreichungsgrad von
90 % festgelegt.
Das bedeutet, dass in Darmstadt bei 90 % der Einsätze, die in den Schutzzielen de-
finierten Mindeststärken (siehe Ziffer 3.2) erreicht werden.
Für die statistische Auswertung werden die Zeiten aus dem Einsatzleitrechner
(Alarmierung und Eintreffen an der Einsatzstelle) jährlich erfasst.
2006 2007 2008 2009 2010
92,88 92,26 89,21 88,13 90,54
Tabelle 11: Erreichungsgrad der Hilfsfrist mit Mindeststärke in zehn Minuten
In den Jahren 2008 und 2009 konnten die 90 % nicht ganz erreicht werden, da die
Baumaßnahmen auf der Karlsruher Straße und am „Tacke-Knoten“ die Feuerwehr in
der Anfahrt teilweise behindert haben. Aus der statistischen Auswertung ergeben
sich aber sonst keine Gründe, die Auswirkungen auf die Bedarfs- und Entwicklungs-
planung der Feuerwehr Darmstadt haben.
3.4 Anzahl der Standorte
Die Anzahl der Standorte hängt vom Erreichungsgrad der Hilfsfrist im Zuständig-
keitsbereich ab.
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann die Feuerwehr grundsätzlich alle relevan-
ten Objekte innerhalb des festgelegten Erreichungsgrades der Hilfsfrist von einem
Standort aus erreichen (Wache der Berufsfeuerwehr).
3.5 Paralleleinsätze
Mit einer Personalstärke von 22 Funktionen im Einsatzdienst ist die Abdeckung von
Paralleleinsätzen auch dann möglich, wenn eine Funktion Aufgaben des Rettungs-
dienstes versieht. Ein zweiter Einsatz (parallel zu einem kritischen Wohnungsbrand)
kann innerhalb der Hilfsfrist jedoch nur mit maximal sechs Einsatzkräften (Einsatz-
leitwagen, Löschfahrzeug oder Drehleiter) erreicht werden.
Kräfte der örtlich zuständigen Freiwilligen Feuerwehren müssen dann die Berufsfeu-
erwehr frühzeitig ergänzen.
Bei weiterem Personalbedarf durch Mehrfacheinsätze oder größere Schadensereig-
nisse ist die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren und der dienstfreien Einsatz-
kräfte der Berufsfeuerwehr erforderlich.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 38 von 63
4 Randbedingungen für die Entwicklung der Feuerwehr
4.1 Stadtentwicklung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt laut einer Studie des Wirtschaftsforschungs-
Institutes Prognos (Schweiz) in einer Region mit sehr hohen Zukunftschancen. Auf
der Liste von 412 untersuchten Kreisen und kreisfreien Städten liegt Darmstadt auf
dem Platz 12 [PROGNOS2010].
4.1.1 Bevölkerung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zählt derzeit rund 143.276 Einwohner im Haupt-
wohnsitz (Stand 31.12.2010). Aufgrund ihres attraktiven Ausbildungs- und Arbeits-
platzangebotes sowie der hohen Lebensqualität ist die Stadt ein nachgefragter
Wohnstandort. Im Gegensatz zum allgemein anhaltenden Trend kann in Darmstadt
bis 2020 mit einem weiteren Zuwachs der Wohnbevölkerung gerechnet werden.
4.1.2 Konversion
In den nächsten Jahren werden im Süden der Stadt die ehemaligen Kasernen und
Wohngebiete der US-Armee (Cambrai-Fritsch-Kaserne, Jefferson- und Lincoln-
Siedlung) in zivile Wohngebiete umgewandelt. Dadurch entstehen voraussichtlich
Wohnungen für bis zu 5.000 Menschen.
Die verkehrstechnische Infrastruktur ist im Wesentlichen bereits vorhanden.
4.1.3 Gewerbliche Entwicklung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Oberzentrum ein Wissenschafts- und Tech-
nologiezentrum in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main. Zahlreiche europäisch
bedeutsame Unternehmen wie Merck, Evonik-Röhm, ESOC, Eumetsat oder Telekom
AG haben hier ihren Sitz.
Das Umfeld des Hauptbahnhofes bildet das Zentrum der Weststadt und wird als Eu-
ropa-Viertel bezeichnet. Die hier vorhandenen Flächenpotenziale sind Schwerpunkt
der künftigen gewerblichen Entwicklung in Darmstadt.
4.2 Verkehrswege
Die Einhaltung der Hilfsfrist wird neben den organisatorischen Maßnahmen der Feu-
erwehr wesentlich durch die nutzbaren Verkehrswege beeinflusst. Die folgenden
Veränderungen beeinflussen den Hilfsfristerreichungsgrad nachteilig und müssen
ggf. durch erhöhte Kosten kompensiert werden:
- Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Anliegerstraßen und Einengungen der Fahr-
bahnbreite durch großzügige Regelung von Parkmöglichkeiten erschweren die Er-
reichbarkeit der Einsatzstellen.
- Die Auswertung der Hilfsfristen aus den Jahren 2008 und 2009 deutet darauf hin,
dass aufwändige, langfristige Baumaßnahmen auf den Hauptanfahrtsrouten der
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 39 von 63
Feuerwehr (z. B. Tackeknoten, Karlsruher Straße) nachteilige Auswirkungen auf
den Erreichungsgrad der Hilfsfristen hatten.
Eine Beeinflussung der Ampelsteuerung durch die Feuerwehr mit Vorrangschaltun-
gen in unmittelbarer Nähe der Feuerwache trägt dazu bei, den Hilfsfristerreichungs-
grad zu verbessern. Auf den Hauptanfahrtsrouten der Berufsfeuerwehr sind sechs
Kreuzungen und Ampeln mit einer Vorrangschaltung ausgestattet. Die Bereiche
werden mit Kameras von der Leitfunkstelle überwacht.
4.3 Veränderung der Aufgaben und Anforderungen
Bevölkerungswachstum und gewerbliche Entwicklung bedeuten auch für die Zukunft
eine gleichbleibend hohe Zahl an Einsätzen und den Bedarf für eine angemessene
schlagkräftige Gefahrenabwehrorganisation.
Gegenüber der Bedarfs- und Entwicklungsplanung der Jahre 2006 bis 2010 haben
sich die bisherigen Aufgaben der Feuerwehr Darmstadt nicht mehr wesentlich geän-
dert.
Ab dem Jahr 2011 hat aber die Arbeitsbelastung der Berufsfeuerwehr und der eh-
renamtlichen Kräfte durch die Präsenz bei Großveranstaltungen (Schlossgrabenfest,
Ligaspiele des Sportvereins Darmstadt 1898 e. V.) deutlich zugenommen (siehe Zif-
fer 4.3.5).
Neu ist, dass die Anforderungen an die rettungsdienstliche Qualifikation des Leit-
stellenpersonals aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben deutlich gestiegen sind.
Die geforderte Ausbildung zum Rettungsassistenten bedeutet für die Bediensteten
der Berufsfeuerwehr Darmstadt während der rettungsdienstlichen Ausbildung eine
mehrmonatige Abwesenheit von der Dienststelle, da die benötigten Lehrgänge und
Praktikas in externen Einrichtungen absolviert werden müssen.
In Verbindung mit den in Jahr 2011 von den städtischen Gremien beschlossenen
Vorgaben zur Haushauskonsolidierung wird die Feuerwehr Darmstadt daher eine
Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz eingehen, um die Möglichkeit zur Ge-
nerierung neuer Einnahmen mit der Möglichkeit einer Standortnahen Ausbildung zu
kombinieren. Die Feuerwehr Darmstadt wird daher für den Zeitraum dieses Bedarfs-
und Entwicklungsplans (fünf Jahre) ihr Engagement im Rettungsdienst schrittweise
erhöhen (siehe Ziffer 4.3.4).
4.3.1 Einschätzung für Brandeinsätze
Die Zahl der Brandeinsätze der Jahre 2001 bis 2009 lag pro Jahr bei 453 (rechneri-
scher Mittelwert). Der Minimalwert lag bei 387 Einsätzen und der Maximalwert lag
bei 527. Es wird nicht davon ausgegangen, dass sich diese Einsatzzahlen für Brände
in den nächsten Jahren wesentlich ändern werden.
Dafür spricht, dass die Maßnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes in Verbin-
dung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Aktivitäten der Brandschutzerziehung
und –aufklärung dazu führen, dass Brände erst gar nicht entstehen oder deren Aus-
breitung auf die Entstehungsphase begrenzt werden kann. Weiterhin bekommt die
Feuerwehr durch schnell übermittelte Notrufe (Handynetz) die Möglichkeit, frühzei-
tig wirksame Brandbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Leider lässt sich die Zahl
der verhinderten Brände statistisch nicht belegen.
Schwer einschätzbar wird die Auswirkung der gesetzlichen Rauchmelderpflicht sein,
die ab 01. Januar 2015 für Wohneinheiten in Hessen gilt (§ 13 Abs. 5 HBO). Ver-
mehrt wird die Feuerwehr bereits jetzt zu Wohnungen gerufen, in denen freiwillig in-
stallierte Rauchmelder in Abwesenheit der Nutzer einen Alarm auslösen. In der
Mehrheit der Fälle handelte es sich um einen Alarm infolge der nachlassenden
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 40 von 63
Energieversorgung des Rauchmelders. Derzeit gibt es kein statistisch belastbares
Material zu diesen Einsätzen. Es wird erwartet, dass die Anzahl der Fehleinsätze
durch den beschriebenen Sachverhalt steigt.
Ebenfalls schwer einschätzbar sind die Auswirkungen von Wärmedämmungen an
Fassaden auf den Brandverlauf. Brände in anderen Städten in der jüngsten Vergan-
genheit, deuten darauf hin, dass die rasante Brandausbreitung in der Fassade die
Feuerwehren vor neue Herausforderungen stellt.
Neu zu bewerten ist auch die Gefährdung der Einsatzkräfte durch hohe Kohlenmo-
noxidkonzentrationen in Wohnungen durch defekte Heizanlagen und durch vorsätzli-
che Herbeiführung einer gesundheitsgefährdenden Konzentration in suizidaler Ab-
sicht.
Hier müssen die Ergebnisse aktueller Forschungsprojekte abgewartet werden, um die
Auswirkungen auf die Einsatztaktik und die technische Ausstattung bewerten zu kön-
nen.
4.3.2 Einschätzung für technische Hilfeleistungen
Durch die Weiterentwicklung der passiven Sicherheitssysteme in der Fahrzeug-
technik muss die Feuerwehr einen Trend wahrnehmen, dass es bei Neufahrzeu-
gen, die in schwere Verkehrsunfälle verwickelt wurden, zunehmend schwieriger
wird, schnell in die Innenräume der Fahrzeuge zu gelangen, um schwerverletzte
Fahrzeuginsassen patientengerecht zu retten.
Grundsätzlich bieten die verwendeten Sicherheitssysteme (z. B. Airbag, Seiten-
aufprallschutz, hochfeste Materialien) den Fahrzeuginsassen einen umfassenden
Schutz, solange die einwirkenden physikalischen Kräfte keine schweren Verlet-
zungen der Personen und massiven Verformungen der Karosserie bewirken.
Übersteigen die einwirkenden Kräfte eine gewisse Grenze, kehrt sich der vorher
günstige Effekt in das Gegenteil um. Die hohe Festigkeit der Materialien und zahl-
reichen eingebauten Sicherheitseinrichtungen (Airbag-Module) führen dazu, dass
die bei der Feuerwehr vorhandenen Geräte zur technischen Rettung nicht mehr
geeignet sind oder die Maßnahmen nur unter erheblicher Gefährdung des einge-
setzten Personals ausgeführt werden können.
Die Anzahl der vorhandenen Rettungsgeräte für technische Hilfeleistungen bei
der Feuerwehr Darmstadt ist prinzipiell ausreichend. Aufgrund des beschriebe-
nen Sachverhaltes muss aber davon ausgegangen werden, dass die Kosten für
Ersatzbeschaffungen und Verbrauchsmaterialien deutlich steigen, da wesentlich
hochwertigere Materialien beschafft werden müssen.
4.3.3 Besondere Bedrohungslagen
Auf der Grundlage der aktuellen Strategien im Bevölkerungsschutz [BBK 2010]
und Gefährdungsanalysen der vergangenen Jahre [HMdIS 2000, Grünbuch 2009]
werden für die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Wesentlichen die nachfolgenden
Szenarien in den nächsten zehn Jahren als so wahrscheinlich erachtet, dass für
deren Bewältigung weiterhin planerische, organisatorische und technische Vor-
aussetzungen auf hohem Niveau geschaffen werden müssen, die deutlich über
die Maßnahmen für die Bekämpfung der Standardereignisse hinausgehen.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 41 von 63
Ausfall kritischer Infrastruktur (KRITIS)
Als eines der zentralen Szenarien der kommenden Jahre wird im Grünbuch das
Thema Stromausfall beschrieben. Die Auswertung der verfügbaren Quellen deutet
darauf hin, dass ein Stromausfall über mehrere Tage grundsätzlich auch die Wis-
senschaftsstadt Darmstadt treffen kann.
Daher wird die planerische Vorbereitung Schwerpunkt der nächsten Jahre für die
Einsatz- und Gefahrenabwehrplanung der Feuerwehr und des Katastrophenschut-
zes sein. Es ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Ressourcen (mobile
Stromaggregate) für die Versorgung lebenswichtiger Infrastruktur nicht ausrei-
chen werden. Da es sich um eine Flächenlage handeln wird, von der auch die
Nachbarkreise betroffen sein werden, kann der Zugriff auf überörtliche Gefahren-
abwehrstrukturen nicht eingeplant werden.
Extreme Witterungsverhältnisse
Starkregen, Starkwind, Kälte, Hitze, Schneefall werden auch in Zukunft hohe An-
forderungen an die allgemeine Gefahrenabwehrorganisation stellen. Es ist er-
kennbar, dass die zu beobachtenden Phänomene zwar lokal begrenzt ablaufen,
aber in ihrer Stärke und Zerstörungskraft enorm zugenommen haben [Münchner
Rück 1999]. Es muss auch von einer Häufung entsprechender Einsätze ausge-
gangen werden. Die globale Klimaänderung deutet darauf hin, dass witterungs-
bedingte Szenarien eher zunehmen.
Es handelt sich immer um Flächenlagen, die personalintensive Einsätze mit ei-
nem aufwändigen Geräteeinsatz und hohem Materialverbrauch auslösen.
Pandemie
Im Jahr 2010 deutete alles auf den Ausbruch einer Pandemie auch in Deutsch-
land hin. Die in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorhandenen Sonderpläne
kamen nicht zum Einsatz und konnten daher nicht auf ihre Wirksamkeit geprüft
werden, da sich die Lage wieder entspannte.
Der Ausbruch einer Pandemie gilt als sehr wahrscheinlich.
Grundsätzlich stellt eine seuchenbedingte Lage eine extreme Herausforderung für
die allgemeine Gefahrenabwehr dar. Die vorhandenen Planungen und Ressourcen
werden derzeit aber als ausreichend angesehen.
Terror
Im Vergleich zu den Städten Berlin oder Frankfurt am Main wird die Gefahr für
eine Einsatzlage mit terroristischem Hintergrund für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt als eher gering angesehen.
Dennoch wird die Terrorgefahr im Grünbuch als eine der wesentlichen Bedrohun-
gen für die kommenden Jahre beschrieben und kann daher nicht grundsätzlich
ausgeschlossen werden.
Es ist davon auszugehen, dass im Falle eines Anschlages im Zuständigkeitsbe-
reich der Feuerwehr Darmstadt die vorhandenen Gefahrenabwehrstrukturen nicht
ausreichen werden und eine Bewältigung der Lage nur mit massiver Unterstüt-
zung aus dem Umland erreichbar ist.
Einer der planerischen Schwerpunkte wird daher für die Gültigkeitsdauer dieses
Bedarfs- und Entwicklungsplanes der Aufbau und Betrieb von Bereitstellungs-
räumen für externe Einheiten sein.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 42 von 63
4.3.4 Rettungsdienst
Die Feuerwehr Darmstadt wird in Kooperation mit dem DRK Leistungen im Ret-
tungsdienst erbringen. Bis 2016 soll sich das Engagement so steigern, dass auf ei-
nem Rettungswagen des DRK eine Funktion durch die Feuerwehr Darmstadt besetzt
wird. Dies führt neben der Einnahmenerhöhung zu einer Anhebung der Ausbil-
dungsqualität bei der Feuerwehr und zu einer insgesamt besseren Verzahnung von
Feuerwehr und Rettungsdienst. Insbesondere im Hinblick auf einen Massenanfall
von Verletzten ist dies eine erhebliche Steigerung des verfügbaren Einsatzpotentials.
Das Engagement im Rettungsdienst führt aber gleichzeitig zu einer Reduzierung der
Einsatzstärke von 22 auf 21 Funktionen. Hier müssen die bestehenden Einsatzkon-
zepte angepasst werden.
Die Reduzierung der Funktionsstärke um eine Funktion soll bereits ab 2012 wirk-
sam werden. Damit wird die Kapazität für die zukünftig erforderliche rettungsdienst-
liche Ausbildung auch für die Leitfunkstelle geschaffen. Der Ausbildungsaufwand
wird in dem Maße reduziert wie das Engagement im Rettungsdienst zunimmt.
4.3.5 Veranstaltungssicherheit
Die Sicherheit bei Großveranstaltungen muss zukünftig auf der Basis der Erfah-
rungen aus Ereignissen in anderen Städten und der Anwendung neuer Regelwer-
ke [vfdb 03/03] innerhalb der Stadtverwaltung neu bewertet werden.
Die Feuerwehr Darmstadt arbeitet im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sehr
eng mit der zuständigen Ordnungsbehörde bei der Gefahrenbewertung zusam-
men.
Die zukünftig erforderliche Präsenz bei Großveranstaltungen wird die Berufsfeu-
erwehr und auch die ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren zusätz-
lich belasten.
4.4 Überörtliche Zusammenarbeit
4.4.1 Landkreis Darmstadt-Dieburg
Im Rahmen der kreisübergreifenden Zusammenarbeit wurden die Einsatzpläne
mit den benachbarten Landkreisen Darmstadt-Dieburg und Offenbach abge-
stimmt und bestimmte Meldebilder und dafür benötigte Sonderfahrzeuge in den
jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen festgeschrieben.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg dokumentiert in seiner Beschreibung der Ge-
fahrenabwehrlogistik aus dem Jahr 2010 [GAL 2010]) im Kapitel 18 die Sonder-
fahrzeuge der Stadt Darmstadt, auf die im Bedarfsfall auf der Basis entspre-
chender Sonderschutzpläne zurückgegriffen wird:
- Kranwagen
- Drehleitern
- Abrollbehälter Atemschutz/Strahlenschutz
- Wechselladerfahrzeuge mit verschiedenen Abrollbehältern
- Schlauchwagen SW2000 oder Abrollbehälter Schlauch
- Tanklöschfahrzeuge
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 43 von 63
Weitere Beispiele interkommunaler Zusammenarbeit:
Bei der Feuerwehr Griesheim ist ein Abrollbehälter Lüfter im Landkreis Darm-
stadt-Dieburg stationiert, auf dem auch Einsatzgeräte der Feuerwehr Darmstadt
untergebracht sind, die im Bedarfsfall für Einsätze auf dem Stadtgebiet der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt angefordert werden können.
Für die im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der kreisfreien Stadt Darmstadt
stationierten Einsatzleitwagen des Landes Hessen (ELW2) wurde von den Leitern
der Brandschutzdienststellen im Februar 2011 eine engere Zusammenarbeit bei
Übungen und Einsätzen auf der Basis einheitlicher Konzepte und Standards ver-
einbart.
4.4.2 Rhein-Main-Gebiet
Die Brandschutzdienststellen der Kreise und kreisfreien Städte im Rhein-Main-
Gebiet sowie die dort ansässigen Werkfeuerwehren streben eine intensivere Ver-
netzung an. Dazu ist es erforderlich, dass alle Partner darüber Kenntnis erlan-
gen, wer an welchem Standort über Sonderfahrzeuge und Sondergeräte verfügt
und besondere Dienstleistungen im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr
anbieten kann.
Derzeit wird eine Datenbank aufgebaut, in der die vorhandenen Geräte, Fahrzeu-
ge und Dienstleistungen erfasst werden.
Eine wesentliche Hürde für die Nutzung stellt noch die EDV-technische kreis-
übergreifende Bereitstellung der Daten dar.
4.4.3 Messkonzept Südhessen
Die Feuerwehr Darmstadt beteiligt sich an einem kreisübergreifenden Einsatzkonzept
für den Gefahrstoffnachweis bei Großschadenslagen.
Die vom Land Hessen bereit gestellten Messfahrzeuge (zwei Gerätewagen Strahlenspür-
trupp und ein GABC-Erkunder) stehen auf Anforderung der beteiligten Gebietskörper-
schaften auch überregional zur Verfügung. Umgekehrt kann die Feuerwehr Darmstadt
im Bedarfsfall auf die entsprechenden überregionalen Ressourcen zugreifen.
Zwischen den Beteiligten wurde eine schriftliche Vereinbarung über die Zusammenar-
beit getroffen.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 44 von 63
5 Soll/Ist-Vergleich
5.1 Personal
Mit ca. 85 % der Gesamtkosten der Feuerwehr stellt das Personal den entschei-
denden Anteil der Kosten dar.
Eine Reduzierung der Personalkosten ohne Herabsetzung des über die Schutzzie-
le beschriebenen Sicherheitsniveaus ist nicht möglich.
Mit der festgelegten Mindestfunktionsstärke können auch in Zukunft alle anfal-
lenden Einsätze und Aufgaben bewältigt werden.
Alle Planstellen im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr sind besetzt (Stand Januar
2011). Planbare Personalabgänge können kompensiert werden, wenn eine Wie-
derbesetzung zeitnah möglich ist und bleibt.
Für die Bewältigung von Großereignissen oder Flächenlagen mit zahlreichen zeit-
gleichen Einsatzstellen ist die Berufsfeuerwehr immer auf die Unterstützung der
Freiwilligen Feuerwehren angewiesen.
Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels bekommt daher die Nach-
wuchsgewinnung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige einen ganz besonderen
Stellenwert, um die Personalstärke der ehrenamtlichen Einsatzkräfte zu erhalten.
5.2 Finanzbedarf zur Bereitstellung der Einsatzmittel
Der Fahrzeugbestand der Feuerwehr (siehe Anlage 6.2) stellt einen Wiederbe-
schaffungswert von neun Millionen Euro dar. Wird die voraussichtliche Nutzungs-
dauer gemäß Anlage 6.3 zugrunde gelegt, so ergibt sich ein jährlicher Investiti-
onsbedarf von 500.000 Euro.
Der Wert aller inventarisierten Einsatzgeräte liegt bei zwei Millionen Euro. Davon
wird erfahrungsgemäß die Hälfte im Rahmen der Fahrzeugbeschaffung mitbe-
schafft.
Die übrigen inventarisierten Gegenstände haben einen Wert von 500.000 Euro.
Die Nutzungsdauer wird bei den meisten Einsatzgeräten entweder durch ein-
schlägige Vorschriften oder durch Vorgaben der Hersteller begrenzt. Hier hat sich
unter anderem das Produkthaftungsgesetz ausgewirkt, aufgrund dessen die Her-
steller die Haftung nur bis zu einer vorgegebenen maximalen Nutzungsdauer
übernehmen. Im Einsatzdienst ist es nicht verantwortbar, diese Vorgaben der
Hersteller zu überschreiten.
Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt sich somit ein
Finanzbedarf für die Ersatzbeschaffung von Ausstattung und Geräten von jährlich
100.000 Euro.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei der Feuerwehr nur genormte Ausrüstung
verwendet (§ 7 Abs. 6 HBKG) wird.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 45 von 63
5.3 Gebäude
5.3.1 Bauunterhaltung
Zur Vermeidung erhöhter Kosten durch Sanierungsbedarf ist die Bereitstellung
ausreichender Bauunterhaltungsmittel für die Liegenschaften der Feuerwehr wei-
terhin notwendig und wirtschaftlich geboten.
5.3.2 Sicherung der Liegenschaften
Die Feuerwache der Berufsfeuerwehr ist eine Einrichtung der kritischen Infra-
struktur. Sie ist aber baulich nur unzureichend gegen den Zutritt von unbefugten
Personen geschützt. Die vorhandenen baulichen Anlagen sind entweder zu nied-
rig (Mauer auf der Ostseite, Zaunhöhe auf der Südseite) oder funktionsuntüchtig
(Beschädigungen des Zaunes). Die Zugangskontrolle der Hauptzufahrt muss mit
einer Schrankenanlage sicher gestellt werden. Die Hallentore der straßenseitigen
Alarmausfahrten müssen automatisch schließen.
Beispiele aus der Vergangenheit (Fahrraddiebstähle, Autoaufbrüche, Überwinden
des Rolltores) belegen den Handlungsbedarf.
Zur Sicherung der Liegenschaft sind ausreichend finanzielle Mittel bereitzustel-
len.
5.3.3 Planungen
Für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Freiwilligen Feuerwehr und der
Berufsfeuerwehr wird die Realisierung von zwei Bauprojekten notwendig, für die
im Rahmen der Zukunftswerkstatt ersprechende Planentwürfe bereits vorgelegt
wurden (siehe Anlage zum Abschlussbericht der Zukunftswerkstatt).
Feuerwehrhaus Arheilgen
In einem ersten Schritt soll im Norden der Stadt im Anschluss an die Wohnbe-
bauung in Darmstadt-Arheilgen ein Neubau für die Freiwillige Feuerwehr Arheil-
gen entstehen. Das Gelände soll auch als Stellfläche für Einsatzmittel der Berufs-
feuerwehr genutzt werden, die nicht im ersten oder zweiten Abmarsch an der
Einsatzstelle benötigt werden (verschiedene Abrollbehälter). Zur Zeit stehen die-
se Einsatzmittel noch im Freien auf der Wache der Berufsfeuerwehr und schrän-
ken damit die für Übungen zur Verfügung stehende Freifläche ein.
Feuerwehrhaus Innenstadt und Umbau der Wache der Berufsfeuerwehr.
Auf dem Gelände der Berufsfeuerwehr soll schrittweise in drei Bauabschnitten
zunächst als erster Schritt ein Neubau errichtet werden, in den die Berufsfeuer-
wehr einzieht. Im zweiten Bauabschnitt soll der Altbau abgerissen und auf dem
Gelände dann ein Neubau für die Freiwillige Feuerwehr Innenstadt entstehen. Im
dritten Abschnitt erfolgt der Umbau des restlichen Gebäudebestandes in dem die
Leitstelle, die Amtsleitung sowie die Fachabteilungen der Berufsfeuerwehr unter-
gebracht sind.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 46 von 63
5.3.4 Stellflächen für Einsatzfahrzeuge
Der Bedarf an Stellflächen steigt weiter, da über den Katastrophenschutz weitere
Fahrzeuge des Bundes und des Landes Hessen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
zur Verfügung gestellt werden. An den vorhandenen Standorten können keine neuen
Fahrzeuge mehr in Fahrzeughallen oder auf Freiflächen untergebracht werden.
5.4 Fortschreibung
Dieser Bedarfs- und Entwicklungsplan ist alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 47 von 63
6 Anlagen
6.1 Kennzahlen
1. Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
2006 2007 2008 2009 2010
1.1 Stellungnahmen
1.1.1 im Baugenehmigungsverfahren 199 232 193 293 303
1.1.2 in staatlichen Genehmigungsverfahren 15 15 11 11 14
1.1.3 Ortsbesichtigungen, Besprechungen 1087 1092 876 837 941
1.2 Gefahrenverhütungsschau
1.2.1 Notwendige Gefahrenverhütungsschauen ca. 200 ca. 200 187 187 198
1.2.2 Gesamtzahl der durchgeführten GVS 213 191 118 75 79
1.2.3 Nachschauen 1 1 3 0 2
1.2.4 Erfüllungsgrad 100 % 95 % 63 % 40 % 40 %
1.3 Brandsicherheitsdienst
1.3.1 Brandsicherheitsdienste 392 423 531 481 428
1.3.2 Abnahme von Veranstaltungen, Alarmübun-
gen 56
62 65 40 44
1.4 Brandschutzerziehung / -aufklärung
1.4.1 Kindergärten und Schulen (Personen) 1476 700 994 1931 903
1.4.2 Führungen Feuerwache (Personen 1595 798 687 689 273
1.4.3 Brandschutzaufklärung für Betriebe (Perso-
nen) 437
227 193 367 198
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 48 von 63
2 Gefahrenabwehr
2006 2007 2008 2009 2010
2.1 Einsätze 2.656 2.512 2.355 2.170 2494
2.1.1 Brände 435 452 507 421 413
2.1.2 Technische Hilfeleistung 1.663 1.369 1.196 1.115 1.278
2.1.3 Fehlalarmierungen 713 691 652 634 803
2.4 Tote
2.4.1 - bei Brandeinsätzen - - - - -
2.4.2 - bei Technischen Hilfeleistungen 25 21 10 13 1
2.5 Verletzte / Gerettete:
2.5.1 - bei Brandeinsätzen 25 65 19 30 60
2.5.2 - bei Technischen Hilfeleistungen 323 263 155 120 83
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 49 von 63
6.2 Fahrzeuge der Feuerwehr Darmstadt
6.2.1 Berufsfeuerwehr
Fahrzeugart Bezeichnung Funkrufname
Einsatzleitwagen ELW 04 01-04-1
Einsatzleitwagen (Landesbeschaffung) ELW 2 01-12-1
Einsatzleitwagen ZFW 5 01-11-1
Einsatzleitwagen ZFW 6 01-11-2
Hilfeleistungslöschfahrzeug HTLF 1 01-23-1
Hilfeleistungslöschfahrzeug HTLF 3 01-23-2
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 2 mit Winde 01-46-1
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 4 mit Winde 01-46-2
Drehleiter DLK 23-12 01-30-1
Drehleiter DLK 23-12 01-30-2
Feuerwehrkran FwK 01-53-1
Tanklöschfahrzeug TLF 24 01-25-1
Pulvertanklöschfahrzeug PTLF 01-24-1
Gerätewagen Nachschub/Licht GW-N/L 01-68-1
Gerätewagen Technik GW-Technik 01-76-1
Kleinalarmfahrzeug KLAF 01-59-1
Gerätewagen-Höhenrettung GW-Hörg 01-59-2
Gerätewagen-Strahlenspürtrupp (Landesbeschaf-
fung) GW-Mess 1 01-71-1
Gerätewagen-Strahlenspürtrupp (Landesbeschaf-
fung) GW-Mess 2 01-71-2
Mannschaftstransportfahrzeug MTF 1 01-19-1
Mannschaftstransportfahrzeug MTF 2 01-19-2
Personenkraftwagen Pkw 1 01-01-1
Personenkraftwagen Pkw 2 01-02-1
Personenkraftwagen Pkw 6 01-16-6
Personenkraftwagen Pkw 7 01-16-7
Personenkraftwagen (BE) Pkw 8 01-16-8
Personenkraftwagen (Combo) Pkw 9 01-16-9
Wechsellader-Fahrzeug WLF 4
01-66-4
Wechsellader-Fahrzeug WLF 2 01-66-2
Wechsellader-Fahrzeug WLF 3 01-67-3
Abrollbehälter-Umweltschutz AB-U
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 50 von 63
Abrollbehälter-Pritsche AB-P
Abrollbehälter-Gefahrstoffübung AB-GÜ
Fahrzeugart Bezeichnung Funkrufname
Abrollbehälter-Sonderlöschmittel AB-SLM
Abrollbehälter-Bau/Bauunfall AB-Bau
Abrollbehälter-Schlauch AB-S
Abrollbehälter Atem-/Strahlenschutz AB-A/S 01-56-1
Abrollbehälter-Mulde AB-M
Abrollbehälter-Sondereinsatz AB-SE 01-13-1
Abrollbehälter Rüst AB-RÜST
Abrollbehälter Dekon AB Dekon
Abrollbehälter-Teleskoplader AB-Teleskop
Feuerwehranhänger-Boot RTB
Ölschadensbekämfungsfahrzeug ÖSF 01-79-1
6.2.2 Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Innenstadt
Fahrzeugart Bezeichnung Funkrufname
Einsatzleitwagen ZFW 1 10-11-1
Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 10-43-1
Löschgruppenfahrzeug LF 16/1 10-44-1
Löschgruppenfahrzeug LF – 16 TS Bundesfahrzeug 10-4 5-1
Schlauchwagen SW 2000 10-62-1
Feuerwehranhänger – Flutlicht FLA
6.2.3 Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Eberstadt
Fahrzeugart Bezeichnung Funkrufname
Einsatzleitwagen ZFW 2 20-11-1
Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 20-43-1
Löschgruppenfahrzeug LF – 16 TS Bundesfahrzeug 21-4 5-1
Tanklöschfahrzeug TLF 16/2 20-22-1
Rüstwagen RW 1 20-51-1
Gerätewagen IuK (Landesbe-
schaffung) GW IuK 20-14-1
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 51 von 63
6.2.4 Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Arheilgen
Fahrzeugart Bezeichnung Funkrufname
Einsatzleitwagen ZFW 3 30-11-1
Löschgruppenfahrzeug LF 8LF 10/6 30-43-1
Löschgruppenfahrzeug LF 16/3 30-44-1
Löschgruppenfahrzeug LF 16 – TS 30-45-1
Löschgruppenfahrzeug LF 16 – TS Bundesfahrzeug 30-4 5-2
Dekontaminationsanhänger
WLF 1 mit AB-Dekon-G 1-66-1
Erkundungsfahrzeug Gefahr-
stoff-ABC G-ABC ErkKW Bundesfahrzeug 30-72-1
PKW Jugendfeuerwehr PKW-J
6.2.5 Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Wixhausen
Fahrzeugart Bezeichnung Funkrufname
Einsatzleitwagen ZFW 4 40-11-1
Löschgruppenfahrzeug LF 16/4 40-44-1
Löschgruppenfahrzeug LF – 16 TS Bundesfahrzeug 40-4 5-1
Drehleiter DLK 23-12 40-30-1
6.3 Nutzungsdauer der Feuerwehrfahrzeuge
Berufsfeuerwehr Freiwillige Feuerwehr
PKW/KdoW 8 Jahre MTF 10 Jahre
MTF 8 Jahre LF 8, LF 16/12 20-25 Jahre*
ELW 1 8 Jahre TLF 16/25, RW 1 20-25 Jahre*
HLF/HTLF 10 Jahre SW 2000 20-25 Jahre*
TLF24/PTLF 20 Jahre
WLF 15 Jahre
ÖSF/GW-NL 10 Jahre
DL / KW 20 Jahre
Abrollbehälter 25 Jahre
* je nach Bezuschussungsfähigkeit
Nach Möglichkeit sollte eine Zeit von 20
Jahren nicht überschritten werden
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 52 von 63
6.4 Konzept für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen 2010 – 2020
(Ergebnis Zukunftswerkstatt)
Beschaffungsjahr Haushaltsmittel
Fahrzeug-Typ Fahrzeug Ersatz für
Bau-
jahr
Al-
ter
2010 500.000 €
Löschfahrzeug FFA* LF 10/6 LF 8/3 1985 26
Hilfeleistungslöschfahrzeug Übernahme aus Leasing 2000 10
Wechselladerfahrzeug WLF 1 WLF 1 1993 17
Wechselladerfahrzeug WLF 2 WLF 2 1997 13
Kommandofahrzeug PKW 8 PKW 8 (KdoW) 2001 9
Führungsfahrzeug ELW 1 ELW 1 2001 9
2011 500.000 €
Löschfahrzeug FFW* LF 10/6 LF 16-TS 1984 27
Hilfeleistungslöschfahrzeuge Übernahme aus Leasing 2001 10
Mannschaftsfahrzeug BF MTF BF1 MTF BF 2001 10
Gerätewagen Höhenrettung GW-Hörg GW-Hörg 1996 15
Mannschaftsfahrzeug FFI MTF 1 ZFW 1 1998 13
Kommandofahrzeug PKW 7 PKW 7 2002 9
Kommandofahrzeug PKW 9 PKW 9 2002 9
2012 690.000 €
Mannschaftsfahrzeug FFA* MTF 3 ZFW 3 2000 12
Drehleiter DL DL 3/30 1987 25
Führungsfahrzeug PKW 2 PKW 2 (ELW 1) 2004 9
2013 690.000 €
Gerätewagen Logistik FFI* GW-L SW 2000 1974 39
Führungsfahrzeug ELW 4 ELW 4 2003 10
Führungsfahrzeug ZFW 5 ZFW 5 T4 Einsatz 1999 14
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 1 (1. Rate) HLF 1 2 000 13
2014 690.000 €
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 1 HLF 1 2000 14
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 2 HLF 2 2001 13
2015 700.000 €
Rüstwagen FFE* RW RW 1/2 1986 29
Hilfeleistungslöschfahrzeug HTLF 3 HTLF 3 2001 14
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 53 von 63
2016 700.000 €
Löschfahrzeug FFA* LF 20/16 LF 16/3 1989 26
Hilfeleistungslöschfahrzeug HTLF 4 HTLF 4 2001 15
2017 700.000 €
Löschfahrzeug FFE* LF 20/16 TLF 16/2 FFE 1989 27
Feuerwehrkran FwK (1. Rate) KW 50 1995 22
2018 750.000 €
Löschfahrzeug FFW* LF 20/16 LF 16/4 1989 29
Feuerwehrkran FwK (2.Rate) KW 50 1995 23
MTF MTF 2 MTF 2 2008 10
Führungsfahrzeug ELW 1 ELW 1 2010 9
Abrollbehälter Umweltschutz AB-U (1. Rate) AB-U 199 3 25
2019 750.000 €
Löschfahrzeug FFI* LF 20/16 LF 16/1 1991 28
Drehleiter DL 1/30 (1. Rate) DL 1/30 1998 21
Abrollbehälter Umweltschutz AB-U (2.Rate) AB-U 1993 26
Führungsfahrzeug FFE ZFW 2 ZFW 2 2007 12
Führungsfahrzeug FFW ZFW 4 ZFW 4 2007 12
Kommandofahrzeug PKW 8 PKW 8 2010 9
Kommandofahrzeug PKW 9 PKW 9 2010 9
2020 750.000 €
Drehleiter DL 1/30 (2. Rate) DL 1/30 1998 22
Wechselladerfahrzeug WLF 3 WLF 3 2001 19
Gerätewagen Nachschub GW-N/L GW-N/L 2002 18
Kleinalarmfahrzeug KLAF KLAF 2006 14
* Landeszuschuss
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 54 von 63
6.5 Literatur
[AGBF 1998]
Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der
Bundesrepublik Deutschland für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von
Feuerwehren in Städten; 16. September 1998
[BBK 2010]
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hrsg.): Neue Strate-
gie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland; Wissenschaftsforum Band 4, 2.
Auflage 2010; www.bbk.bund.de
[DFV 2020]
DFV (Hrsg.): Strategien für eine sichere Zukunft. Beschlussfassung der 55. Dele-
giertenversammlung. 17.05.2008
[Regionalplan]
Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010, RP Darmstadt,
17. Oktober 2011, Staatsanzeiger 42/2011
[FwDV 7]
Feuerwehr-Dienstvorschrift 7, Atemschutz; Stand 2002, zuletzt geändert 2005
[GAL 2010]
Landkreis Darmstadt-Dieburg; Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
(Hrsg.): Gefahrenabwehrlogistik 2010; 2. Fortschreibung der GAL 2005 und GAL
2000), 26.02.2010
[Grünbuch 2009]
Reichenbach, Göbel, Wolff, Stokar von Neuforn (Hrsg.): Risiken und Herausforde-
rungen für die öffentliche Sicherheit in Deutschland. Szenarien und Leitfragen.
Grünbuch des ZUKUNFTSFORUMS ÖFFENTLICHE SICHERHEIT.
www.zukunftsforum-oeffentliche-sicherheit.de
[Hinweise BEP]
Hinweise und Empfehlungen zur Durchführung einer Feuerwehrbedarfs- und Ent-
wicklungsplanung für die Städte und Gemeinden; LFV Hessen; Stand 01/2005
[HMdIS 2000]
Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport (Hrsg.): Gefährdungsanalyse
für das Land Hessen; Oktober 2000, www.hessen.de
[Münchner Rück 1999]
Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft (Hrsg.): Naturkatastrophen in
Deutschland. Schadenerfahrungen und Schadenpotentiale. München. 1999
[ORBIT 1970]
ORBIT-Studie, Porsche / WIBERA AG, 1978
[RE-KATS]
Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechni-
scher Anlagen; Stand 21. September 2008, BMU
[RE-NFS-HE]
Rahmenempfehlungen zum Aufbau und Betrieb von Notfallstationen in Hessen,
Stand: 2007, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 55 von 63
[Vergleichsring]
AGBF Hessen (Hrsg.): Vergleichsring der Berufsfeuerwehren Bericht 2005 –
2009; August 2010
[vfdb 2010]
vfdb (Hrsg.): Die Zukunft der Feuerwehrtechnik. Technischer Bericht; Mai 2010
[vfdb 03/03]
vfdb-Richtlinie Einsatzplanung bei Großveranstaltungen, November 2010, Verei-
nigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
6.6 Regelwerke für die Bedarfs- und Entwicklungsplanung
6.6.1 Brand- und Katastrophenschutz sowie Zivilschutz
- Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katast-
rophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – HBKG) vom
18.11.2009 (GVBl. I S. 423)
- Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz vom 25.03.1997 (BGBl. I S. 726), zu-
letzt geändert durch Artikel 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 29.07.2009 (BGBl. I S.
2350)
- Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der
öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung – FwOVO) vom
10.10.2008 (GVBl. I S. 896)
- Katastrophenschutz in Hessen vom 01.01.2011 (StAnz. 1/2011 S.2)
- Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV); Einführungserlass in Hessen; (StAnz.
31/2007 S. 1482)
6.6.2 Sonstige Rechtsgrundlagen
- Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) vom
14.12.2009 (GVBl. I S. 635), zuletzt geändert am 14.01.2005 (GVBl. I S. 444)
- Hessische Gemeindeordnung vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119)
- Hessisches Rettungsdienstgesetz vom 16.12.2010 (GVBl. I S. 646)
- Bereichsplan gemäß § 15 Abs. 4 HRDG für den Rettungsdienstbereich Darm-
stadt, 5. Fortschreibung vom 01.01.2007
- Hessische Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002, zuletzt geändert am
25.11.2010 (GVBl. I S. 429)
6.6.3 Texte der zitierten Paragrafen
Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – HBKG in der Fassung v.
03.12.2010
§ 2
Aufgabenträger
(1) Aufgabenträger sind
die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe,
die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemei-
ne Hilfe,
das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hil-
fe,
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 56 von 63
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land für den Katastrophenschutz.
(2) Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben nach Abs. 1 Nr. 1 und
2 als Selbstverwaltungsangelegenheiten.
(3) Alle Dienststellen, Einheiten und Einrichtungen sowie deren Träger haben bei
der Gefahrenabwehr zusammenzuarbeiten. Insbesondere haben sie sich unver-
züglich gegenseitig über Vorgänge zu unterrichten, deren Kenntnis für die Aufga-
benerfüllung der anderen Dienststellen, Einheiten und Einrichtungen bedeutsam
erscheint.
§ 3
Aufgaben der Gemeinden
(1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in
der Allgemeinen Hilfe in Abstimmung mit den Landkreisen und der jeweils unmit-
telbar zuständigen Aufsichtsbehörde eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu
erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernis-
sen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den not-
wendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung
auszustatten und zu unterhalten, für die Ausbildung und Fortbildung der Feuer-
wehrangehörigen zu sorgen, Alarmpläne und Einsatzpläne für den Brandschutz
und die Allgemeine Hilfe aufzustellen, fortzuschreiben und, soweit dies erforder-
lich ist, untereinander abzustimmen, für eine den örtlichen Verhältnissen ange-
messene Löschwasserversorgung zu sorgen, Notrufmöglichkeiten und Brandmel-
deanlagen einzurichten, an die zuständige Zentrale Leitfunkstelle anzuschließen,
Funkanlagen zu beschaffen und zu unterhalten sowie die Warnung der Bevölke-
rung sicherzustellen, für den Selbstschutz der Bevölkerung sowie für die Brand-
schutzerziehung und Brandschutzaufklärung zu sorgen.
(2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit
und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach
der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann.
(3) Für die kreisfreien Städte gilt darüber hinaus § 4 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 6 ent-
sprechend.
§ 7
Aufstellung der Gemeindefeuerwehren
(2) Städte mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen Ein-
heiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen aufstellen (Berufsfeuerwehr).
Sie sollen durch Einheiten aus ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Freiwillige
Feuerwehr) ergänzt werden.
(6) Die Feuerwehren dürfen nur genormte Ausrüstung verwenden. Ausnahmen
sind mit Zustimmung des für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zustän-
digen Ministeriums oder einer vor ihm bestimmten Stelle zulässig, wenn sie un-
ter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, im Interesse der technischen Weiter-
entwicklung oder wegen des besonderen Verwendungszwecks erforderlich sind.
§ 14
Werkfeuerwehren
(1) Das Regierungspräsidium kann gewerbliche oder sonstige Betriebe oder Ein-
richtungen mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr oder anderen besonderen
Gefahren verpflichten, zur Verhütung und Bekämpfung solcher Gefahren eine
entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszustatten und zu un-
terhalten (Werkfeuerwehr). Die Werkfeuerwehr nimmt die öffentlichen Aufgaben
der Brandbekämpfung und der Allgemeinen Hilfe auf dem Betriebsgelände wahr.
Sie hat eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben
und dem Regierungspräsidium sowie dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt
und der kreisangehörigen Gemeinde auf Verlangen vorzulegen. Die Verpflichtung,
eine Werkfeuerwehr zu unterhalten, ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen
dafür nicht mehr vorliegen.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 57 von 63
(7) In Ausnahmefällen kann das Regierungspräsidium auf Antrag einer Gemeinde
zulassen, dass Aufgaben der öffentlichen Feuerwehr durch Vereinbarung mit der
Betriebsleitung oder Geschäftsleitung auf eine Werkfeuerwehr übertragen wer-
den.
§ 15
Gefahrenverhütungsschau
(1) Zum Zwecke der vorbeugenden Abwehr von Gefahren durch Brände, Explosi-
onen oder andere Gefahr bringende Ereignisse (vorbeugender Brandschutz) fin-
det in regelmäßigen Zeitabständen eine Gefahrenverhütungsschau statt.
(2) Gefahrenverhütungsschau ist die Überprüfung von baulichen Anlagen nach §
2 Abs. 1 der Hessischen Bauordnung vom 18. Juni 2002 (GVBl. I S. 274), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), die aufgrund ih-
rer Art, ihrer Nutzung, ihrer Lage oder ihres Zustandes im Schadensfall eine Ge-
fährdung für eine größere Anzahl von Personen oder eine erhebliche Gefährdung
für die natürlichen Lebensgrundlagen, für Sachwerte, für wertvolles Kulturgut
oder eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit hervorrufen können.
(3) Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer und sonstige
Nutzungsberechtigtevon baulichen Anlagen nach Abs. 2 sind verpflichtet, die Ge-
fahrenverhütungsschau zu dulden, den hiermit beauftragten Personen den Zutritt
zu allen Räumen sowie die Prüfung aller Einrichtungen und Anlagen zu gestatten,
die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die bei der Gefahrenverhütungs-
schau festgestellten Mängel innerhalb der ihnen gesetzten Frist zu beheben.
(4) In öffentlichen baulichen Anlagen nach Abs. 2 des Bundes oder des Landes
findet die Gefahrenverhütungsschau im Benehmen mit deren Behörden statt.
(5) Abs. 1 und 2 finden auf Betriebe, die der Aufsicht der Bergbehörde oder der
Überwachung nach dem Arzneimittelgesetz in der Fassung vom 12. Dezember
2005 (BGBl. I S. 3395), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. November 2007
(BGBl. I S. 2631), unterstehen, keine Anwendung.
(6) Die Feuerstättenschau nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Schornsteinfegergesetzes
in der Fassung vom 10. August 1998 (BGBl. I S. 2072), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700), bleibt hiervon unberührt.
(7) Für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau werden Gebühren nach
örtlichen Gebührenordnungen erhoben.
§ 23
Brandschutz und Allgemeine Hilfe auf Verkehrswegen
Das Regierungspräsidium weist unbeschadet der sich aus § 2 Abs. 2 ergebenden
Verpflichtung den öffentlichen Feuerwehren bestimmte Einsatzbereiche zum
Brandschutz und zur Allgemeinen Hilfe auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen, Was-
serstraßen und Schienenwegen zu. Den Trägern dieser Feuerwehren sind vom
Land entsprechend Art und Umfang der Einsatzaufgaben besondere Zuwendun-
gen zu den Kosten der Feuerwehr zu gewähren.
§ 41
Technische Einsatzleitung
(1) Die technische Einsatzleitung obliegt der Einsatzleiterin oder dem Einsatzlei-
ter der Feuerwehr des Schadensortes. Wird neben der Freiwilligen Feuerwehr
oder einer Pflichtfeuerwehr eine Berufsfeuerwehr eingesetzt, so bilden die Leite-
rinnen oder die Leiter der eingesetzten Feuerwehren eine gemeinsame technische
Einsatzleitung, die unter der Leitung der Gemeindebrandinspektorin oder des
Gemeindebrandinspektors steht. Bei besonderen Schadenslagen kann diese oder
dieser die Leitung der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr
übertragen. Der Brandschutzaufsichtsdienst kann jederzeit selbst die technische
Einsatzleitung übernehmen.
(2) Die technische Einsatzleitung in Betrieben mit einer Werkfeuerwehr obliegt
der Leitung der Werkfeuerwehr. Wird neben der Werkfeuerwehr eine öffentliche
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 58 von 63
Feuerwehr eingesetzt, so bilden diese eine gemeinsame technische Einsatzlei-
tung, deren Leitung die Leitung der Werkfeuerwehr übernimmt.
(3) In Betrieben, die dem Geltungsbereich des Bundesberggesetzes vom 13. Au-
gust 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2009
(BGBl. I S. 550), unterliegen und die nicht in den Anwendungsbereich des § 131
Abs. 1 Bundesberggesetz fallen, wirken die Unternehmerin oder der Unternehmer
oder die von ihr oder ihm bestellten Personen in der Einsatzleitung mit. Bei
Bränden von Wäldern, Mooren und Heideland wirkt die zuständige Forstbeamtin
oder der zuständige Forstbeamte in der technischen Einsatzleitung mit.
(4) Der technischen Einsatzleitung sind alle in ihrem Zuständigkeitsbereich ein-
gesetzten Feuerwehren, Organisationen sowie sonstige Hilfskräfte unterstellt.
Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005
§ 4
Weisungsaufgaben, Auftragsangelegenheiten
(2) Die Bürgermeister und Oberbürgermeister nehmen die Aufgaben der örtlichen
Ordnungsbehörden und Kreisordnungsbehörden als Auftragsangelegenheit wahr.
Ihnen können durch Gesetz weitere Aufgaben als Auftragsangelegenheit übertra-
gen werden; das Gesetz hat die Aufbringung der Mittel zu regeln. Die Gemeinden
sind verpflichtet, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Kräfte und Ein-
richtungen zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister (Oberbürgermeister)
nimmt die Aufgaben in alleiniger Verantwortung wahr. Die Zuständigkeit der Ge-
meindevertretung und des Gemeindevorstands in haushalts- und personalrechtli-
chen Angelegenheiten und die Bestimmungen des § 71 über die Abgabe von Ver-
pflichtungserklärungen bleiben unberührt.
Hessische Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002, zuletzt geändert am 25.11.2010
(GVBl. I S. 429)
§ 13
Brandschutz
(5) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die
Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauch-
warnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht
und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet,
jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. 4Die Si-
cherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen
und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben die-
se Verpflichtung übernommen.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 59 von 63
Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG) vom 16. Dezember 2010
§ 1
Aufgabe des Rettungsdienstes
Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe der Gefahrenabwehr und der Ge-
sundheitsvorsorge. Er hat die bedarfsgerechte, wirtschaftliche und dem aktuellen
Stand der Medizin und Technik entsprechende Versorgung der Bevölkerung mit
Leistungen der Notfallversorgung und des Krankentransports sicherzustellen.
§ 5
Träger und Durchführung
(1) Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes einschließlich der notärztli-
chen Versorgung sowie der Berg- und Wasserrettung sind die Landkreise und
kreisfreien Städte. Sie nehmen die Aufgabe als Selbstverwaltungsangelegenheit
wahr, soweit in § 6 Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgabe können sich die Landkreise und kreisfreien Städte
Dritter bedienen. Dabei sollen die auf Landesebene im Katastrophenschutz mit-
wirkenden Hilfsorganisationen oder deren Untergliederungen und Tochtergesell-
schaften vorrangig berücksichtigt werden. Entsprechendes gilt auch für sonstige
Organisationen, ihre Untergliederungen und Tochtergesellschaften, soweit sie die
allgemeine Anerkennung im Katastrophenschutz besitzen. Die beauftragten Drit-
ten müssen die Anforderungen des Rettungsdienstplanes des Landes nach § 15
Abs. 1 erfüllen
§ 6
Zentrale Leitstellen
(1) Für jeden Rettungsdienstbereich ist eine ständig erreichbare und betriebsbe-
reite gemeinsame Leitstelle für den
Brandschutz, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst (Zentrale Leitstel-
le) einzurichten und mit den notwendigen Fernmelde-, Notruf-, Alarmierungs- und
Dokumentationseinrichtungen auszustatten. Die Zentrale Leitstelle soll darüber
hinaus die Sicherstellung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung unterstüt-
zen und dabei mit dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Ver-
einigung Hessen und dem privatärztlichen Bereitschaftsdienst zusammenwirken.
(2) Die Zentrale Leitstelle hat alle Hilfeersuchen entgegenzunehmen und die not-
wendigen Einsatzmaßnahmen zu veranlassen, zu lenken und zu koordinieren. Sie
hat den bedarfsgerechten Einsatz zu steuern und erteilt die notwendigen
Einsatzaufträge. Zur Abstimmung der Einsatzsteuerung bei Großschadensereig-
nissen ist für jede Zentrale Leitstelle ein Führungsstab zu bilden. Das Nähere ü-
ber die allgemeinen Aufgaben und Befugnisse, die Besetzung und Ausstattung,
die Dienst- und Fachaufsicht, die Zusammenarbeit mit den Beteiligten, die be-
sonderen bereichsübergreifenden Aufgaben in speziellen Bereichen des boden-
gebundenen Rettungsdienstes und in der Luftrettung, die Qualifikation sowie die
Aus- und Fortbildung des Personals, die Organisation und den Betrieb, insbeson-
dere die Einsatzerfassung, -bearbeitung und -dokumentation einschließlich der
Anforderungen an den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, die Aufga-
ben, Besetzung und Befugnisse des Führungsstabes der Zentralen Leitstellen
wird durch Rechtsverordnung geregelt.
(3) Die Aufgaben der Zentralen Leitstellen werden den kreisfreien Städten und
den Landkreisen zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Die Fachaufsichtsbe-
hörden können allgemeine Weisungen erteilen. Im Einzelfall dürfen Weisungen
nur erteilt werden, wenn das Recht verletzt wird oder allgemeine Weisungen nicht
befolgt werden.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 60 von 63
Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOVO) vom 10. Oktober 2008
§ 1
Grundsatzregelung
Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerweh-
ren richten sich nach den nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Gesetzes über
den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zu erarbei-
tenden Bedarfs- und Entwicklungsplänen. Die Richtwerte für die Mindestausrüs-
tung der Feuerwehren entsprechend den Gefahrenarten und Gefährdungsstufen
werden in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegt.
§ 2
Bedarfs- und Entwicklungsplanung
(1) Die in Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden zu
erarbeitenden Bedarfs- und Entwicklungspläne der Gemeinden beinhalten eine
Analyse der im Gemeindegebiet bestehenden Gefährdungsarten und Gefähr-
dungsstufen sowie eine Aufstellung über die personelle Stärke, die Verfügbarkeit,
den Ausbildungsstand und die Ausrüstung der Feuerwehr (Ist-Wert), die Ermitt-
lung der erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und Aus-
rüstung der Feuerwehr auf der Grundlage der in der Anlage festgelegten Richt-
werte für die Mindestausrüstung der Feuerwehren unter Beachtung der festge-
stellten Gefährdungsarten und Gefährdungsstufen sowie der Regelhilfsfrist des §
3 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe
und den Katastrophenschutz (Soll-Wert), eine Gegenüberstellung der vorhande-
nen und der erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und
Ausrüstung und bei vorliegenden Abweichungen eine Entwicklungsplanung für die
erforderliche Angleichung des Ist-Wertes an den Soll-Wert, eine Personalprognose
mit Vorschlägen zur Personalerhaltung und Personalgewinnung, die Dokumenta-
tion bekannter Sicherheitsmängel.
Besondere personelle und materielle Anforderungen sind über die Mindestanfor-
derungen hinaus auf Grundlage differenzierter Gefährdungsbetrachtungen festzu-
legen. Dies gilt insbesondere in Städten mit Berufsfeuerwehren und solchen, die
hauptamtliche Kräfte im Sinne des § 7 Abs. 4 des Hessischen Gesetzes über den
Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vorhalten.
(2) Die Bedarfs- und Entwicklungspläne sind alle fünf Jahre oder bei erheblichen
Veränderungen der örtlichen Verhältnisse in Abstimmung mit den zuständigen
Brandschutzaufsichtsbehörden fortzuschreiben.
§ 4
Regelhilfsfrist, Alarm- und Ausrückeordnung
(3) Die Regelhilfsfrist gilt als eingehalten, wenn eine taktische Einheit mindestens
von der Stärke einer Staffel im Sinne der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 wirksame
Hilfe eingeleitet hat. Diese gilt dann als eingeleitet, wenn am Einsatzort mit Er-
kundungsmaßnahmen begonnen wird. Weitere Einheiten sind bei Bedarf entspre-
chend den taktischen Erfordernissen zeitnah nachzuführen.
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 61 von 63
6.7 Zuständigkeitsbereich mit Wache-Standorten
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 62 von 63
6.8
Gefahrenabwehrstufen
Politisch Gesamtverantwortlicher
Leitfunkstelle
Darmstadt
Leitstellen-
Stab IuK-Zt Infotelefon KAB
GA
IV
KatS-Stab
KGS
Krisenstab
D GA
III
TEL
GABC-
Mzt
C GA
II
B
A
GA I
Staffel
ZF
TE
EA1
EA2
EA3
EA4
BR
EA
Messen
FWDV
100 HKatsK
Grundschutz Sonderlage Verwaltung
Legende:
BR: Bereitstellungsraum
EA: Einsatzabschnitt
FwDV 100: Feuerwehr-Dienstvorschrift
GA: Gefahrenabwehrstufe
GABC-Mzt: Messzentrale für Gefahrstoffe
HKaSK: Hessisches Katastrophenschutzkonzept
IuK-Zt: Informations- und Kommunikationszentrale
KAB: Kreisauskunftsbüro
KatS-Stab: Katastrophenschutzstab
KGS: Koordinierungsgruppe des Krisenstabes
TE: Technischer Einsatzleiter
TEL: Technische Einsatzleitung
ZF. Zugführer
Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stand: Januar 2012 Seite 63 von 63
Auszug aus der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100
Führungsstufe A:
Führen ohne Führungseinheit
- taktische Einheiten bis zur Stärke von zwei Gruppen
- Führungseinrichtungen (zum Beispiel Leitstelle)
Führungsstufe B:
Führen mit örtlichen Führungseinheiten
- Zug oder Verband an einer Einsatzstelle
- Führungstrupp oder Führungsstaffel
- Führungseinrichtungen (zum Beispiel Leitstelle)
Führungsstufe C:
Führen mit einer Führungsgruppe
- Verband an einer Einsatzstelle
- Führungsgruppe
- Führungseinrichtungen (zum Beispiel Leitstelle)
Führungsstufe D:
Führen mit einer Führungsgruppe beziehungsweise. mit einem Führungsstab
- mehrere Verbände an einer Einsatzstelle oder an mehreren Einsatzstellen im Scha-
dengebiet
- Führungsgruppe beziehungsweise Führungsstab des Landkreises, der kreisfreien
Stadt beziehungsweise des Stadtkreises
- Führungseinrichtung des Aufgabenträgers der überörtlichen Gefahrenabwehr (zum
Beispiel Leitstelle oder Informations- und Kommunikationszentrale)
Auszug aus dem hessischen Katastrophenschutzkonzept:
Anlage 1.2 Gefahrenabwehrstufen
Gefahrenabwehrstufe I: tägliche Gefahrenabwehr
Gefahrenabwehrstufe II: Großbrand, Verkehrsunfall, Gefahrgutunfall
Gefahrenabwehrstufe III: Großschadensereignis (z. B. Störfall chemische Industrie)
Gefahrenabwehrstufe IV: Katastrophe nach § 24 HBKG
anlage 2
10819 Zeichen
Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6
BEP 2006: BEP 2012: Tabelle 1
Flächentyp Fläche in km 2
Gebäude und Freifläche 24,79
Erholungsfläche 4,55
Betriebsfläche 0,44
Verkehrsfläche 12,49
Waldfläche 54,82
Wasserfläche 0,79
Flächen anderer Nutzung 24,21
Flächentyp Fläche in km 2
Gebäude und Freifläche 24,57
Erholungsfläche 3,96
Betriebsfläche 0,38
Verkehrsfläche 12,55
Waldfläche 54,54
Wasserfläche 0,89
Flächen anderer Nutzung 25,47
Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6
BEP 2006:
Einwohner mit Erstwohnsitz 138.470
Einwohner mit Zweitwohnsitz 11.594
Einpendler (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) 60.896
Auspendler (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) 20.270
Einpendler sonstige (Zahl vom Amt 12 geschätzt) 15.000
Angehörige der US-Army 7.000
BEP 2012: Tabelle 2
Einwohner Anzahl
Erstwohnsitz 147.930
Zweitwohnsitz 11.599
Einpendler (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) 59.355
Auspendler (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) 21.136
Einpendler sonstige (Zahl vom Amt 12 geschätzt) 15. 000
Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6
BEP 2006:
Hauptgruppe Objektbezeichnungen Anzahl
01 Abfallverbrennungsanlagen 1
02 Bauliche Anlagen der Elektrizitäts- oder Gasvers orgung 5
03 Bauliche Anlagen, die der Genehmigungspflicht über den
Umgang mit radioaktiven Stoffen unterliegen 15
04 Beherbergungsstätten ab 12 Betten 39
05 Betriebe zur Herstellung, Lagerung, Verarbeitung oder zum
Vertrieb von feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen 7
06
Betriebe zur Herstellung , Lagerung, Verarbeitung oder
Abfüllung chemischer/ pharmazeutischer Stoffe oder
Kunststoffe (außer Apotheken und Drogerien)
14
07 Betriebe der Textil-, Holz- oder Papierverarbeit ung 17
08 Betriebe und Lager für Sekundärstoffe aus Kunststoff
(Recycling) mit mehr als 200 m 3 Lagermenge 67
09 Büro- und Verwaltungsgebäude ab 1600 m 2 Nutzfläche 99
10
Unter Denkmalschutz stehende Gebäude von großer
Ausdehnung, besonderer Brandgefahr oder einmaligem
Kulturwert
5
11 Gaststätten ab 60 Gastplätzen (in Gebäuden) 191
12 Gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 2 bis 4 nach
Gentechnik-Gesetz 4
13 Großgaragen ab 1000 m 2 Nutzfläche 151
14 Heime, wie Alten-, Pflege-, Kinder-, Behinderten- und
Jugendheime ab 12 Betten 17
BEP 2012:
Hauptgruppe Objektbezeichnungen Anz
ahl
01 Abfallverbrennungsanlagen 1
02 Bauliche Anlagen der Elektrizitäts- oder Gasvers orgung 5
03 Bauliche Anlagen, die der Genehmigungspflicht über den Umgang
mit radioaktiven Stoffen unterliegen 15
04 Beherbergungsstätten ab 12 Betten 39
05 Betriebe zur Herstellung, Lagerung, Verarbeitung oder zum Vertrieb
von feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen 7
06
Betriebe zur Herstellung , Lagerung, Verarbeitung oder Abfüllung
chemischer/ pharmazeutischer Stoffe oder Kunststoffe (außer
Apotheken und Drogerien)
14
07 Betriebe der Textil-, Holz- oder Papierverarbeit ung 17
08 Betriebe und Lager für Sekundärstoffe aus Kunststoff (Recycling) mit
mehr als 200 m 3 Lagermenge 67
09 Büro- und Verwaltungsgebäude ab 1600 m 2 Nutzfläche 99
10 Unter Denkmalschutz stehende Gebäude von großer Ausdehnung,
besonderer Brandgefahr oder einmaligem Kulturwert 5
11 Gaststätten ab 60 Gastplätzen (in Gebäuden) 191
12 Gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 2 bis 4 nach Gentechnik-
Gesetz 4
13 Großgaragen ab 1000 m 2 Nutzfläche 151
14 Heime, wie Alten-, Pflege-, Kinder-, Behinderten- und Jugendheime
ab 12 Betten 17
Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6
15 Hochhäuser 64
16 Hochregallager mit mehr als 9 m Lagerhöhe (Oberkante
Lagergut) und Containerlager, Kühlhäuser 5
17 Industriebauten nach IndBauRiLi 1
18 Justizvollzugsanstalten 1
19 Kindergärten und Kindertagesstätten ab 40 Plätze 68
20 Krankenhäuser 6
21 Lagerhallen , -gebäude, -häuser, -plätze ab 1600
m 2 Nutzfläche 5
22 Landwirtschaftliche Betriebe mit nicht
ausreichender Wasserversorgung 4
23 Messe- und Ausstellungshallen, Museen, Galerien
und Bibliotheken ab 1000 m 2 Nutzfläche 6
24 Mühlenbetriebe -
25 Sammelunterkünfte und Behelfsbauten, die
Wohnzwecken dienen 17
26 Schulen 61
27 Sonderabfall-Kleinmengen-Zwischenlager nach
Kleinmengen VO 2
15 Hochhäuser 64
16 Hochregallager mit mehr als 9 m Lagerhöhe (Oberkante Lagergut)
und Containerlager, Kühlhäuser 5
17 Industriebauten nach Industriebau-Richtlinie 6
18 Justizvollzugsanstalten 1
19 Kindergärten und Kindertagesstätten ab 40 Plätze 85
20 Krankenhäuser (Kliniken) 15
21 Lagerhallen , -gebäude, -häuser, -plätze ab 1600 m 2 Nutzfläche 17
22 Landwirtschaftliche Betriebe mit nicht ausreichender
Wasserversorgung 5
23 Messe- und Ausstellungshallen, Museen, Galerien und Bibliotheken
ab 1000 m 2 Nutzfläche 6
24 Mühlenbetriebe -
25 Sammelunterkünfte und Behelfsbauten, die Wohnzwe cken dienen 9
26 Schulen 66
27 Sonderabfall-Kleinmengen-Zwischenlager nach Klei nmengen VO 6
Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6
28 Störfallanlagen nach Störfall-VO 17
29 Tunnelanlagen für den öffentlichen Verkehr mit
mehr als 1000 m Länge -
30 Unterirdische Verkehrsanlagen -
31
Verkaufsstätten mit einer Fläche
(Verkaufsräume und Ladenstraßen) von mehr
als 2000 m 2
39
32 Versammlungsstätten 75
33 Verwertungsbetriebe nach AltautoVO 1
34 Sonstige Gebäude der TU Darmstadt (sofern
nicht in den Hauptgruppen 1.-33. aufgeführt) 84
Gesamte Objekte 847
28 Störfallanlagen nach Störfall-VO 2
29 Tunnelanlagen für den öffentlichen Verkehr mit mehr als
1000 m Länge -
30 Unterirdische Verkehrsanlagen 1
31 Verkaufsstätten mit einer Fläche (Verkaufsräume und
Ladenstraßen) von mehr als 2000 m 2 25
32 Versammlungsstätten 27
33 Verwertungsbetriebe nach AltautoVO 0
34 Sonstige Gebäude der TU Darmstadt (sofern nicht in den
Hauptgruppen 1-33 aufgeführt) 16
Gesamte Objekte 988
Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6
BEP 2006:
Bereich Personen
Ständige
Einsatz-
Funktionen
Gesamteinsatzleiter 1
Einsatzleiter 8 1
Summe Führungsdienste 9 1
Wachabteilungen 110 23
Sachbearbeiter, Tagesdienst 12 0
Einsatzbearbeiter Leitfunkstelle 20 3
Summe Wachdienst und Leitstelle 142 26
Verwaltungsbeamte, Angestellte, Arbeiter 12
Gesamt 164
BEP 2012: Tabelle 4:
Ziffer im
Text Funktionen Stellen
Ständig
besetzte
Funktionen
2.6.1 Leiter der Feuerwehr 1
2.6.2 Technische Einsatzleiter 9 1
Zwischensumme 10 1
2.6.3 Führungsassistenz 9 1
2.6.4 Wachabteilungen 106 19
2.6.5 Sachbearbeiter, Tagesdienst (Einsatzbeamte) 6 0
2.6.6 Einsatzbearbeiter Leitfunkstelle
(Tag/Nacht) 20 4/3
Zwischensumme 141 24/23
2.6.7 Verwaltungsbeamte, Beschäftigte 9
2.6.8 G-26-Stellen für
Feuerwehrdienstuntaugliche 3
2.6.9 Brandsicherheitsdienst (BSD) 3
Zwischensumme 15
Gesamtsumme 166 25/24
Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6
BEP 2006:
Feuerwehr Anzahl
Darmstadt – Innenstadt 60
Darmstadt – Eberstadt 40
Darmstadt – Arheilgen 64
Darmstadt – Wixhausen 41
BEP 2006:
Werkfeuerwehr hauptberuflich nebenberuflich
Merck 140 0
Röhm 39 12
BEP 2012: Tabelle 5
Freiwillige Feuerwehr Aktive Jugend
Darmstadt – Arheilgen (FFA) 56 28
Darmstadt – Eberstadt (FFE) 38 7
Darmstadt – Innenstadt (FFI) 59 26
Darmstadt – Wixhausen (FFW) 45 14
Summe 198 75
BEP 2012: Tabelle 6
Werkfeuerwehr hauptberuflich nebenberuflich
Merck 140 0
Evonik Röhm 39 12
Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6
Keine entsprechende Darstellung im BEP 2006
BEP 2012: Tabelle 7
Gefahrenart Gefährdungsstufe
Beschreibung gemäß FwOVO
Brandschutz B4
(höchste Stufe
von vier
möglichen Stufen
B1 – B4)
• Gebäude über 8 m Brüstungshöhe
• zum überwiegenden Teil geschlossene Bauweise
• Mischnutzung u. a. mit Gewerbegebieten
• Große bauliche Anlagen oder Räume
besonderer Art und Nutzung
• Industrie- und Gewerbebetriebe mit erhöhtem
Gefahrstoffumgang ohne Werkfeuerwehr
Technische
Hilfe
TH4
(höchste Stufe
von vier
möglichen Stufen
TH1 – TH4)
• Vierspurige Bundesstraßen
• Zugewiesene Einsatzbereiche auf Verkehrs-
wegen (z. B. Bundesautobahnen) nach
§ 23 HBKG
• Schwerindustrie
ABC-
Gefahren
ABC 3
(höchste Stufe
von drei
möglichen Stufen
ABC 1– ABC 3)
A – Anlagen oder Betriebe, die mit radioaktiven
Stoffen umgehen, die gemäß FwDV 500 in die
Gefahrengruppe II A oder III A eingestuft sind
B - Anlagen oder Betriebe, die mit biologischen
Stoffen umgehen, die gemäß FwDV 500 in die
Gefahrengruppe II B oder III B eingestuft sind
C – Anlagen oder Betriebe, die in mittlerem oder
großem Umfang mit C-Gefahrstoffen umgehen.
Chemikalienhandlungen oder -lager
Wassernot-
fälle
W 2
(zweite von drei
möglichen Stufen
W 1 – W 3)
• Größere Weiher, Badeseen
• Flüsse oder Seen ohne gewerbliche Schifffahrt
Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6
BEP 2006:
Name Kurzbezeichnung Funktion
Einsatzleitwagen zur Führung der
Einheit ELW
03
Löschfahrzeug zur Menschenrettung HTLF 06
Drehleiter zur Sicherstellung des 2.
Rettungs-weges DL
03
Löschfahrzeug zur Unterstützung HLF 04
Summe: 16
BEP 2012: Tabellen 8 – 9
Einheiten des ersten Abmarsches
(Löschzug) Kurzbezeichnung Funktionen
Einsatzleitwagen zur Führung der
Einheit ZFW
02
Löschfahrzeug zur
Menschenrettung HTLF
06
Drehleiter zur Sicherstellung des 2.
Rettungsweges DL
03
Löschfahrzeug zur Unterstützung HLF 04
Summe: 15
Einheiten des ersten Abmarsches
(Hilfeleistungszug) Kurzbezeichnung Funktionen
Einsatzleitwagen zur Führung der
Einheit ZFW
02
Löschfahrzeug zur Menschenrettung HTLF 06
Löschfahrzeug zur Absicherung HLF 04
Feuerwehrkran zur technischen
Rettung und Unterstützung FWK
02
Summe: 14
Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6
Die Tabellen des Anhangs 6 müssen wegen der Größe direkt
nebeneinander gelegt werden.
BEP 2012: Tabelle 10
Einheiten des ersten Abmarsches
(Umweltschutzzug) Kurzbezeichnung Funktionen
Einsatzleitwagen zur Führung der
Einheit ZFW 2
Basiseinheit für CSA-Trupps HTLF 4
Löschfahrzeug zur Absicherung;
Sicherstellung des Brandschutzes PTLF 3
Gerätewagen Messtechnik für den
Gefahrstoffnachweis GW-Mess 2
Basiseinheit für die
Grobdekontamination und Sicherung HLF 4
Bereitstellung von Sondergeräten
und Unterstützung WLF mit AB-U 2
Summe: 17
BEP 2012: Tabelle 11
2006 2007 2008 2009 2010
92,88 92,26 89,21 88,13 90,54
Die Tabellen des Anhangs 6 müssen wegen der Größe direkt
nebeneinander gelegt werden.
anlage 3
119506 Zeichen
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 1 von 72
Text Version 2006 Text Version 2012
1. Einleitung und Rechtsgrundlagen
Dieser Bedarfs- und Entwicklungsplan beschreibt die Vorkehrungen der
Stadt Darmstadt
für den Brandschutz
und die Allgemeine Hilfe
nach dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine
Hilfe und den Katastrophenschutz vom 17. Dezember 1998 (HBKG).
Er beschreibt damit auch im wesentlichen den Zuschnitt des Amtes,
in dessen Zuständigkeit die Bereiche Brandschutz, Allgemeine Hilfe,
Zivil- und Katastrophenschutz sowie der Rettungsdienst fallen.
Zu Beginn ist das Gefahrenpotenzial als Basis für die Bemessung der
Feuerwehr dargestellt. Daraus werden die Produkte abgeleitet, die
dem Bürger durch die Feuerwehr bereitgestellt werden. Die
Organisationsstruktur wird ebenso beschrieben wie die Personal- und
Sachausstattung der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr.
Anschließend werden die Grundlagen für die Aufstellung der
Feuerwehr erläutert und Aussagen zur weiteren Entwicklung der
Personal- und Sachausstattung sowie der Randbedingungen
dargestellt.
Nach
§ 3 HBKG haben die Gemeinden " ... eine Bedarfs- und
Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran
orientiert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende
leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen
baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausstattung
auszustatten und zu unterhalten ... ".
1 Allgemeines
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 2 von 72
Im HBKG sind die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Arbeit
der Feuerwehr im Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe sowie
im Katastrophenschutz gegeben.
1.1 Gesetzliche Grundlagen
Brand- und Katastrophenschutz/ Zivilschutz
• Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe
und den Katastrophenschutz vom 17.12.1998 (GVBl. I S. 530)
• Zivilschutzneuordnungsgesetz vom 25.03.1997 (BGBl. I S.
726)
• Wehrpflichtgesetz vom 20.02.2002 (BGBl. I S. 954)
• Zivildienstgesetz vom 28.09.1994 (BGBl. I S. 2811)
Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze
• Verkehrssicherstellungsgesetz vom 03.04.1997 (BGBl. I S.
731)
• Bundesleistungsgesetz vom 30.12.1993 (BGBl. I S. 2378)
• Ernährungssicherstellungsgesetz vom 27.08.1990 (BGBl. I S.
1802)
• Wassersicherstellungsgesetz vom 14.12.1976 (BGBl. I S.3341)
• Wirtschaftssicherstellungsgesetz vom 14.12.1976 (BGBl. I S.
3341)
• Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz vom
03.03.1997 (BGBl. I S. 731)
• Energiesicherungsgesetz vom 20.12.1974 (BGBl. I S. 2305)
• Ernährungsvorsorgegesetz (EVG) vom 20.08.1990 (BGBl. I S.
1766)
Sonstige Rechtsgrundlagen
1.1 Gesetzliche Grundlagen
Die Gemeinden als Träger für den Brandschutz und die Allgemeine
Hilfe haben auf der Basis des Hessischen Gesetzes über den
Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
vom 17. Dezember 1998 (HBKG) zuletzt geändert am 03.12.2010
eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten,
fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen
Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und
Einrichtungen sowie technischer Ausstattung auszustatten und zu
unterhalten (§§ 2 und 3 HBKG).
Bedarfs- und Entwicklungspläne sind gemäß § 2 der Verordnung
über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der
öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung –
FwOVO) in der Fassung vom 10. Oktober 2008 mit der zuständigen
Brandschutzaufsichtsbehörde zu erarbeiten und alle fünf Jahre
oder bei erheblichen Veränderungen zu aktualisieren.
Dieser Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) ist die Fortschreibung
der ersten Fassung vom Januar 2006 und beschreibt die
Vorkehrungen der Stadt Darmstadt für den Brandschutz und die
Allgemeine Hilfe.
Im Anhang 6.6 sind weitere Rechtsquellen genannt, die für die
Bedarfs- und Entwicklungsplanung von Bedeutung sind.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 3 von 72
• Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
(HSOG) vom 04.07.1990 (GVBl. I S. 197)
• Hessische Gemeindeordnung vom 23.12.2000 (GVBl. I S. 2)
• Hessisches Rettungsdienstgesetz vom 24. November 1998
(GVBl. I S. 499)
Die Textpassagen der in diesem BEP erwähnten Paragraphen sind
im Anhang 6.6.3 auszugsweise zu finden.
1.2 Statistische Angaben
Für die statistischen Angaben wurde auf das Material des Amtes
für Wirtschaft und Stadtentwicklung (Amt 12) und auf Daten der
Feuerwehr Darmstadt aus dem Einsatzleitsystem zurück gegriffen.
1.3 Erfahrungen mit dem Bedarfs- und Entwicklungsplan 2006
Die erste Version dokumentierte den Ist-Stand der Feuerwehr in
Darmstadt auf der Basis der Erkenntnisse, die im Jahr 2005 für
eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung vorlagen. Der Einfluss auf
die Fortentwicklung oder Bestandswahrung der Feuerwehr war aus
heutiger Sicht (Stand Dezember 2011) gering.
Die statistischen Angaben dokumentierten die Jahre 2001 bis
2004.
1.4 Schwerpunkte des Bedarfs- und Entwicklungsplans 2012
Auf der Grundlage der Erfahrungen mit dem BEP 2006 wurde die
zweite Version in wesentlichen Teilen erweitert, aktualisiert und
redaktionell überarbeitet.
Die statistischen Angaben dokumentieren die Jahre 2005 bis 2009.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 4 von 72
Die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt sind in die Fortschreibung
des BEP 2012 eingeflossen (siehe Kapitel 1.5 bis 1.5.8.).
1.5 Zukunftswerkstatt Feuerwehr
Der „Zukunftswerkstatt Feuerwehr“ lag ein Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 17. Januar 2008 zugrunde,
durch den der Magistrat beauftragt wird, einen
Feuerwehrentwicklungsplan aufzustellen. Der Abschlussbericht
wurde am 27.05.2010 vom Magistrat zur Kenntnis genommen
(Magistratsbeschluss-Nr. 0225) und vom Ausschuss für
Umweltschutz, öffentliche Einrichtungen und Betriebe in der
47. Sitzung am 19.11.2010 zur Kenntnis genommen.
Die Zukunftswerkstatt hat zu acht wesentlichen Themen Ergebnisse
erzielt und Stellung bezogen (siehe Kapitel 1.5.1ff.).
1.5.1 Aufgaben und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr soll auf dem bisherigen
Stand aufrecht erhalten werden. Der Bedarfs- und
Entwicklungsplan ist entsprechend fortzuschreiben.
1.5.2 Personal im Haupt- und Ehrenamt
Der Modellversuch der Feuerwehr Düsseldorf, der eine dreijährige,
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 5 von 72
IHK-anerkannte Berufsausbildung für den mittleren
feuerwehrtechnischen Dienst vorsieht soll weiter beobachtet und
im Falle eines positiven Ergebnisses - soweit möglich -
übernommen werden.
Für die Gewinnung von ehrenamtlichen Einsatzkräften erarbeitet
ein Arbeitskreis „Nachwuchsförderung und Ehrenamt“ neue
Projekte. Die Wahrnehmung und Anerkennung der Freiwilligen
Feuerwehren in der Öffentlichkeit soll gesteigert werden.
1.5.3 Unterbringung und Standorte
Eines der drängenden Probleme der Feuerwehr Darmstadt ist der
schlechte bauliche Zustand der Wache der Berufsfeuerwehr und
der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren Innenstadt,
Arheilgen und Wixhausen. Über Mittel aus dem
Konjunkturprogramm konnten bei den Freiwilligen Feuerwehren
teilweise bauliche Verbesserungen erreicht werden.
Einzelheiten sind im Kapitel 5.3 beschrieben.
1.5.4 Technikstandards und Beschaffungssicherheit
Die Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen
Feuerwehren sollen zukünftig technisch vergleichbar aufgebaut
sein und somit einheitliche Bedienungsstandards ermöglichen,
die auch die Aus- und Fortbildung der Maschinisten erleichtert.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 6 von 72
1.5.5 Zusammenarbeit innerhalb der Feuerwehren der Stadt
Die Zusammenarbeit ist sehr gut. Es ist das Ziel, einen Mittelweg
zu finden, zwischen ausreichender Einbindung der Freiwilligen
Feuerwehren, um die Leistungsfähigkeit und Motivation weiter zu
fördern und der klaren Abgrenzung von Aufgaben, um eine
Überforderung zu vermeiden. Im Rahmen der Zukunftswerkstatt
wurde die Alarm- und Ausrückeordnung so überarbeitet, dass die
Freiwilligen Feuerwehren nachts und am Wochenende verstärkt
alarmiert werden.
1.5.6 Nutzung von Synergien
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den ortsansässigen
Werkfeuerwehren ist es sinnvoll, die Vorhaltung von doppelten
Strukturen kritisch zu prüfen und nach Möglichkeiten für
wirtschaftliche Organisationsformen zu suchen.
Als Ergebnis der Zukunftswerkstatt wurde mit der Werkfeuerwehr
Merck ein Vertrag über die Pflege von Feuerwehrschläuchen
geschlossen.
Weiterhin arbeiten die Feuerwehren am Aufbau einer gemeinsam
genutzten und gepflegten Datenbank über die vorhandenen
Einsatzmittel und Sondergeräte, um durch die gemeinsame
Nutzung von speziellen Ressourcen Kosten zu sparen (siehe auch
Kapitel 4.4.2)
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 7 von 72
1.5.7 Netzwerkbildung
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit über Gemeinde- und
Kreisgrenzen muss als Ziel der Feuerwehren weiter voran
getrieben werden. Die Netzwerkbildung zwischen allen an der
Gefahrenabwehr beteiligten Organisationen bedarf auch der
politischen Unterstützung.
1.5.8 Feuerwehr in der Gesellschaft
Die Wertschätzung für die Arbeit der Feuerwehren in der
Bevölkerung ist sehr hoch. Im Verhältnis zur Politik erwartet die
Feuerwehr eine intensivere und vertrauensvollere
Zusammenarbeit. Zur Kontaktpflege und Evaluierung der
Ergebnisse der Zukunftswerkstatt wird ein jährliches Treffen
zwischen Vertretern der in der Stadtverordnetenversammlung
vertretenen Fraktionen und der Feuerwehr stattfinden.
1.6
2. Ausgangssituation: Beschreibung des Ist-
Zustandes
2.1 Stadt
2.1.1 Lage
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt zwischen den
Ballungsräumen Rhein-Main und Rhein-Neckar in der Region
Starkenburg. Im Norden grenzt die Stadt an den Landkreis
2 Beschreibung des Ist-Zustandes
2.1 Stadt
2.1.1 Lage
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt zwischen dem
Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main und der Metropolregion
Rhein-Neckar in Südhessen
Im Norden grenzt die Stadt an den Landkreis Offenbach. Die
restliche Stadtgrenze verläuft zum Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 8 von 72
Offenbach und wird im Übrigen vom Landkreis Darmstadt-
Dieburg eingegrenzt.
2.1.2 Fläche
Die Fläche der Stadt beträgt 122,36 km 2. Die größte
Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung ist 17 km, in Ost-West-
Richtung beträgt sie15 km.
Die Fläche teilt sich im Wesentlichen wie folgt auf:
Tabelle
2.1.2 Fläche
Die Fläche der Stadt beträgt 122,09 km2. Die größte Ausdehnung
in Nord-Süd-Richtung ist 17 km, in Ost-West-Richtung beträgt sie
15 km.
Die Fläche teilt sich im Wesentlichen wie folgt auf:
[[Tabelle 1]]
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 9 von 72
2.1.3 Einwohner
Die Einwohnerzahl kann in Verbindung mit der Pendlerbewegung für
bestimmte Fragen der Bemessung der Feuerwehr herangezogen
werden. Sie reicht jedoch allein hierzu nicht aus. Andere
Bemessungsgrundlagen ergeben sich auch aus den in den folgenden
Absätzen beispielhaft aufgeführten besonderen Risiken.
Tabelle
2.1.3 Einwohner und Pendler
Die Einwohnerzahl ist eine der Bemessungsgrundlagen für die Feuerwehr.
[[Tabelle 2]]
2.1.4 Verkehr
Das gesamte Straßennetz innerhalb des Stadtgebietes weist eine
Länge von 352,9 km auf.
Im Westen des Stadtgebietes verlaufen die Autobahnen A 5 und A 67
mit einer Länge von 10 km im Stadtgebiet. Die Feuerwehr ist für
weitere 14 km außerhalb des Stadtgebietes zuständig.
Die B 26 ist als Schnellstraße Richtung Osten 4-spurig ausgebaut.
Ebenfalls 4-spurig sind die Autobahnzubringer B 3 und B 26 zu den
drei Anschlussstellen Weiterstadt, Darmstadt und Eberstadt
ausgebaut.
Der City-Ring wird durch den 430 m langen Wilhelminentunnel
geführt, durch den vier Tiefgaragen mit 1390 Parkplätzen
erschlossen werden.
Innerhalb des Stadtgebietes befindet sich ein Straßenbahnnetz mit
26,3 km Länge. Die Feuerwehr ist für weitere 15 km außerhalb des
Stadtgebietes zuständig.
Das Eisenbahn-Netz umfasst 25 km mit S-Bahn und ICE-Anbindung.
Das Zentrum des Schienennetzes bilden Haupt- und Güterbahnhof.
2.1.4 Wohnungen
Die Stadt verfügt über einen Bestand von 22.343 Wohngebäuden
mit insgesamt 77.527 Wohnungen. Im Innenstadtbereich
dominiert geschlossene Bebauung mit vier Geschossen plus
ausgebautem Dachgeschoss. In Neu-Kranichstein und Eberstadt
Süd III existieren Hochhaussiedlungen, die aufgrund der
Bevölkerungsstruktur zu den Einsatzschwerpunkten von
Feuerwehr und Rettungsdienst gehören.
2.1.5 Universität
Zur Technischen Universität mit 21.000 Studenten gehören neben
2.1.5 Bildung
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 10 von 72
dem Lehrbetrieb umfangreiche Labor- und Funktionsbereiche. An
zwei Fachhochschulen studieren 12.000 Studenten.
In Darmstadt werden an 61 gemeinbildenden und beruflichen
Schulen über 30.000 Schüler unterrichtet.
Weiterhin verfügt Darmstadt über eine Technische Universität mit
25.000 Studenten, und 4.000 Beschäftigten, die auf fünf,
strukturell sehr unterschiedliche Standorte mit insgesamt 150
Einzelliegenschaften verteilt sind:
- Stadtmitte
- Botanischer Garten
- Lichtwiese
- Hochschulstadion
- Windkanal
Der eigentliche Windkanal liegt auf dem Gebiet der Gemeinde
Griesheim im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Zum Standort
Windkanal wird noch der August-Euler-Flugplatz gerechnet, der
aber auf der Gemarkung der Stadt Darmstadt liegt und somit in
die Zuständigkeit der Feuerwehr Darmstadt fällt (siehe Ziffer
2.2.4)
An der Hochschule Darmstadt (früher Fachhochschule) studieren
11.000 Studenten an mehreren Standorten im Stadtgebiet.
2.1.6 Industrie
Einen Schwerpunkt der Industrie bilden Chemieunternehmen,
namentlich die Fa. Merck als größtem ansässigen Unternehmen.
Daneben liegt im Bereich der Informationstechnologie ein weiterer
wirtschaftlicher Schwerpunkt.
2.1.6 Verkehr
Im Westen des Stadtgebietes verlaufen die Bundesautobahnen 5
und 67 mit einer Länge von 10 Kilometern im Stadtgebiet. Die
Feuerwehr Darmstadt ist für weitere 14 Kilometer außerhalb des
Stadtgebietes auf Bundesautobahnabschnitten zuständig (§ 23
HBKG).
Die Bundesstraße 26 ist als Schnellstraße Richtung Osten
vierspurig ausgebaut. Ebenfalls vierspurig sind die
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 11 von 72
Autobahnzubringer B 3 und B 26 zu den drei Autobahn-
Anschlussstellen Weiterstadt, Darmstadt und Eberstadt
ausgebaut.
Der City-Ring wird durch den 430 m langen Wilhelminentunnel
geführt, durch den vier Tiefgaragen mit 1390 Parkplätzen
erschlossen werden (siehe Kapitel 2.2.3).
Innerhalb des Stadtgebietes befindet sich ein Straßenbahnnetz
mit 26,3 Kilometern Länge. Die Feuerwehr ist für weitere 15
Kilometer des Straßenbahnnetzes außerhalb des Stadtgebietes
zuständig.
Das Eisenbahn-Netz umfasst 25 Kilometer mit ICE, S-Bahn, und
Privatbahnen. Das Zentrum des Schienennetzes bildet der
Hauptbahnhof. Auf dem angrenzenden Areal liegt der
Güterbahnhof. Darüber hinaus befinden sich in Darmstadt
folgende Haltepunkte:
- Nordbahnhof
- Südbahnhof
- Ostbahnhof
- Darmstadt-Eberstadt Bahnhof
- Darmstadt-Kranichstein Bahnhof
- Darmstadt-Arheilgen Bahnhof (S-Bahn)
- Darmstadt-Wixhausen Bahnhof (S-Bahn)
- Darmstadt TU-Lichtwiese (Odenwaldbahn)
Im Stadtteil Kranichstein betreibt die Deutsche Bahn AG einen
Rangierbahnhof.
Das private Eisenbahn-Unternehmen VIAS (Tochter der
Rurtalbahn AG) betreibt die Odenwaldbahn (von Eberbach nach
Frankfurt/M. Hauptbahnhof).
Im Dezember 2011 wurde auch die Pfungstadt-Bahn durch VIAS
in Betrieb genommen werden. Ein Teil der Strecke liegt vom
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 12 von 72
Bahnhof Eberstadt kommend noch auf dem Gebiet der
Wissenschaftsstadt Darmstadt.
2.1.7 Wohnungen
Die Stadt verfügt über einen Bestand von 21.635 Wohngebäuden mit
insgesamt 75.705 Wohnungen. Im Innenstadtbereich dominiert
geschlossene Bebauung mit 4 Geschossen plus ausgebautem
Dachgeschoss. In Neu-Kranichstein und Eberstadt Süd III existieren
Hochhaussiedlungen, die aufgrund der Bevölkerungsstruktur zu den
Einsatzschwerpunkten von Feuerwehr und Rettungsdienst gehören.
2.1.7 Industrie
Einen Schwerpunkt der Industrie bilden Chemieunternehmen,
namentlich die Firma Merck als größtem ansässigen
Unternehmen und die Firma Evonik-Röhm. Beide Firmen verfügen
über eine Werkfeuerwehr.
Daneben liegt im Bereich der Informationstechnologie ein weiterer
wirtschaftlicher Schwerpunkt. Viele Firmen sind in
Technologiezentren ansässig.
2.1.8 Waldflächen und Gewässer
Mit einem Anteil von 45 % besitzt Darmstadt für eine Großstadt eine
bemerkenswert große Waldfläche. Die Zufahrtsmöglichkeiten über die
Schneisen sind grundsätzlich gut, die Pflege der Schneisen lässt
leider in den letzten Jahren nach, sodass sich bei Waldbränden
Probleme bei der Anfahrt ergeben.
Der Anteil der Wasserflächen an der Gesamtfläche ist mit 0,7 %
gering. Von den 10 Seen und Teichen sind drei als Badeseen
ausgewiesen.
Die Bäche Modau, Darmbach und Ruthsenbach / Mühlbach
durchfließen das Stadtgebiet von Ost nach West. Die
Hochwassergefahr hat sich durch den Bau von Rückhaltebecken
deutlich verringert.
2.1.8 Forschung und Entwicklung
In Darmstadt-Wixhausen ist das „GSI Helmholtzzentrum
Schwerionenforschung“ ansässig. Der Standort expandiert weiter.
Im Dezember 2011 begannen die Baufeldvorbereitungen für eine
Großbaustelle zur Realisierung des FAIR-Projektes (Facility for
Antiproton and Ion Research).
FAIR ist eine neue internationale Beschleuniger-Anlage zur
Forschung mit Antiprotonen und Ionen. Sie wird in Kooperation
einer internationalen Länder- und Forscher-Gemeinschaft gebaut
und wird ein Gastlabor für Grundlagenforschung für
schätzungsweise 3000 Forscher aus ca. 50 Ländern sein.
Die Baukosten sind auf über eine Milliarde geschätzt.
Mit der Inbetriebnahme ist nicht vor dem 2018 zu rechnen.
Die europäische Weltraumagentur ESA betreibt am Standort
Darmstadt ein Kontrollzentrum (ESOC).
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 13 von 72
2.1.9 Waldflächen und Gewässer
45 % der Stadtfläche ist mit Wald bedeckt. Der Anteil der
Wasserflächen an der Gesamtfläche ist mit 0,7 % gering. Von den
10 Seen und Teichen sind drei als Badeseen ausgewiesen.
Die Bäche Modau, Darmbach, Mühlbach, Ruthsenbach und Silz
durchfließen das Stadtgebiet von Ost nach West.
2.1.10 Militärische Einrichtungen
In Darmstadt gibt es keine militärischen Einrichtungen mit
Personal des Bundes mehr.
Am Standort der früheren Starkenburg-Kaserne hat ein privater
Dienstleister (Heeresinstandsetzungslogistik GmbH) die
Instandsetzung und Logistik von Geräten des Heeres und der
Streitkräftebasis als Vertragspartner des Bundes übernommen.
Der Standort wird im Bedarfsfall für vorgeplante
Hubschrauberlandungen u.a. auch von Rettungshubschraubern
genutzt, da weder bei der Berufsfeuerwehr noch am
Stadtkrankenhaus in der Innenstadt ein Landeplatz besteht.
Während der Landungen und Starts stellt die Berufsfeuerwehr den
Brandschutz sicher.
Die innerstädtischen Liegenschaften der US- Armee sind seit
2008 alle geräumt. Die Konversion der Flächen ist in Vorbereitung
und muss bei der Bedarfs- und Entwicklungsplanung
berücksichtigt werden (siehe Kapitel 4.1.2)
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 14 von 72
2.2 Herauszustellende Risiken
2.2.1 Gebäude besonderer Art und Nutzung
In der Stadt gibt es zur Zeit 846 Gebäude besonderer Art oder
Nutzung, die der Gefahrenverhütungsschau unterliegen. Es handelt
sich dabei um Gebäude, Betriebe oder Einrichtungen, von denen ein
besonderes Risiko für die Menschen im Objekt oder in der Umgebung
ausgeht. Sie erfordern eine über das allgemeine Maß hinausgehende
Aufmerksamkeit durch die Feuerwehr. Dazu werden sie regelmäßig
auf Veränderungen und Einhaltung der Brandschutzvorschriften
kontrolliert. 320 dieser Objekte sind mit einer Brandmeldeanlage
ausgestattet, die direkt bei der Feuerwehr aufgeschaltet ist.
[[Tabelle]]
2.2 Herauszustellende Risiken
2.2.1 Gebäude besonderer Art und Nutzung
In Darmstadt gibt es zurzeit 937 Gebäude besonderer Art oder
Nutzung, die der Gefahrenverhütungsschau unterliegen (§15
HBKG). Es handelt sich dabei um Gebäude, Betriebe oder
Einrichtungen, von denen ein besonderes Risiko für die Menschen
im Objekt oder in der Umgebung ausgeht. Sie erfordern eine über
das allgemeine Maß hinausgehende Aufmerksamkeit durch die
Feuerwehr. Dazu werden sie regelmäßig auf Veränderungen und
Einhaltung der Brandschutzvorschriften kontrolliert. 344 dieser
Objekte sind mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet, die direkt
bei der Feuerwehr aufgeschaltet ist.
[[Tabelle 3]]
2.2.2 Objekte mit Sonderschutzplan
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es zurzeit 17 Objekte mit
Sonderschutzplan, die unter die Störfallverordnung nach
Bundesimmissionsschutzgesetz fallen.
2.2.2 Störfallbetriebe
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es zurzeit zwei
Betriebsbereiche mit Sonderschutzplänen, die unter die
Störfallverordnung nach Bundesimmissionsschutzgesetz fallen
(Merck und Evonik-Röhm). Wegen erhöhter Brand- und
Explosionsgefahren oder anderer besonderer Gefahren verfügen
beide Standorte über eine Werkfeuerwehr (§ 14 HBKG).
2.2.3 Besondere Einrichtungen
Im Südwesten der Stadt liegt das KKW Biblis. Die Außenzone mit einem
2.2.3 Unterirdisches Komplexbauwerk
In der Darmstädter Innenstadt befinden sich mehrere
Liegenschaften, in denen eine Vielzahl von Menschen zu
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 15 von 72
Radius von 25 km um das KKW reicht bis zum Stadtzentrum und deckt die
Hälfte des Stadtgebietes ab.
Die Entfernung zum Frankfurter Flughafen beträgt vom nördlichen
Stadtrand 10 km. Der gesamte Norden der Stadt liegt im Abflugbereich der
Startbahn West.
unterschiedlichen Tageszeiten anzutreffen ist. Die Besonderheit
besteht darin, dass die nachfolgend genannten Liegenschaften
alle durch unterirdische Bauwerke (Tiefgaragen,
Andienungsebenen und Straßentunnel) baulich in Verbindung
stehen und eine brandschutztechnische Abtrennung sehr
schwierig realisierbar ist. Im Einzelnen handelt es sich um
- Wilhelminen-Passage
- Karstadt
- Luisencenter
- Carree/HEAG Hallen
- Kaufhof
- Schlossgarage
- Kongresshotel
- Wissenschafts- und Kongresszentrum
- Wilhelminentunnel.
Theoretisch besteht die Möglichkeit, unterirdisch vom
Karolinenplatz bis zum Wilhelminenplatz (Luftlinie ca. 800 m) als
Fußgänger zu gelangen, sofern man über die entsprechenden
Schlüssel verfügen würde.
Für das unterirdische Komplexbauwerk hat sich die Feuerwehr mit
einem „Einsatzplan Innenstadt“ planerisch vorbereitet.
Größter anzunehmender Unfall wäre der Brand eines Lkw in der
Andienungsebene. Dieses Szenario wäre für die Feuerwehr neben
der eigentlichen Brandbekämpfung kaum zu beherrschen, da
aufgrund der zu erwartenden Rauchausbreitung alle
angrenzenden Gebäude kontrolliert und ggf. geräumt werden
müssten.
Allgemein haben Einsätze in Tiefgaragen in jüngster
Vergangenheit gezeigt, dass eine aufwendige und zeitintensive
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 16 von 72
Brandbekämpfung erforderlich wird. Starke Rauchentwicklung
und lange Anmarschwege sind ein Teil der auftretenden
Schwierigkeiten.
Als Vergleich können auch Erfahrungen bei Bränden in
Tunnelanlagen im Ausland herangezogen werden.
2.2.4 August-Euler-Flugplatz
Der Flugplatz ist Eigentum der Technischen Universität
Darmstadt (TUD). Bei dem Gelände handelt es sich um ein
Naturschutzgebiet. Die Naturschutzgesetzgebung erlaubt der TU
das Gelände als Forschungs- und Freigelände zu nutzen. Für
aerodynamische Forschungen befinden sich zwei Motorsegler auf
dem Platz. Pro Jahr muss von 400 Flugbewegungen ausgegangen
werden. Die Betankung erfolgt extern. Es werden keine
Betriebsstoffe für die Betankung gelagert.
Die 1100 Meter lange Start- und Landebahn wird auch für weitere
Forschungsaktivitäten verschiedener Fachgebiete genutzt. Hierbei
werden mit Pkw, Lkw und Motorrädern Fahrversuche
durchgeführt. Auch für diese Fahrzeuge werden keine
Betriebsstoffe am Platz gelagert.
Wegen der Nähe zum Flugplatz in Egelsbach ist der Griesheimer
Standort im Bedarfsfall auch für Sicherheits- oder Notlandungen
für Kleinflugzeuge attraktiv.
2.2.5 NATO-Pipelines
Im Stadtgebiet Darmstadt verlaufen unterirdisch zwei NATO-
Pipelines auf etwa 10 Kilometer Länge.
Es handelt sich um die Fernleitung Nr. 04 von Pfungstadt nach
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 17 von 72
Aschaffenburg und die Fernleitung Nr. 05 von Pfungstadt zum
Flughafen Frankfurt. Für beide Leitungen wurden durch den
Betreiber umfangreiche Gefahrenabwehrpläne erstellt. Den
betroffenen Kommunen steht Material zur Errichtung von
Ölsperren zur Verfügung, das in Darmstadt bei der
Berufsfeuerwehr eingelagert ist.
2.2.6 Böllenfalltorstadion
Das im Osten der Stadt liegende Böllenfalltorstadion mit einem
Fassungsvermögen von maximal 19.350 Zuschauern befindet sich
im städtischen Besitz. Das Stadion wird durch den Sportverein
Darmstadt 1898 e. V. für den Ligaspielbetrieb vertraglich genutzt.
In Ausnahmefällen wird die Versammlungsstätte auch für
Konzertveranstaltungen zur Verfügung gestellt.
Unmittelbar angrenzend befindet sich auf der Westseite des
Stadiongeländes die Böllenfalltorhalle, die als
Versammlungsstätte für unterschiedliche Veranstaltungen mit
maximal 2000 Besuchern durch das Sportamt vermietet wird.
Die Erschließung der Flucht- und Rettungswege auf der Ostseite
des Stadions, die Löschwasserversorgung des gesamten Areals
und der bauliche Zustand des Stadions müssen erheblich
verbessert werden.
Aufgrund der erkennbaren sicherheitsrelevanten Mängel wurde für
den Ligaspielbetrieb ein gesonderter Einsatzplan durch die
Feuerwehr Darmstadt gefertigt.
2.2.7 Besondere Objekte im Umland
Im Südwesten der Stadt liegt das KKW Biblis. Die Außenzone mit
einem Radius von 25 km um das KKW reicht bis zum
Stadtzentrum und deckt die Hälfte des Stadtgebietes ab.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 18 von 72
Einsatzmaßnahmen sind in besonderen Regelwerken des Bundes
und des Landes Hessen beschrieben. [RE-NFS-HE, RE KATS]
Die Entfernung zum Frankfurter Flughafen beträgt vom nördlichen
Stadtrand 10 km. Der gesamte Norden der Stadt liegt im
Abflugbereich der Startbahn West.
2.3 Berufsfeuerwehr
2.3.1 Organisationsstruktur
Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz ist derzeit nach der folgenden
Organisationsstruktur gegliedert (die Organisationsstruktur wird derzeit
überprüft):
[[Organigramm]]
2.3 Organigramm
Die Feuerwehr (Amt 37) ist nach der folgenden
Organisationsstruktur gegliedert:
[[Organigramm]]
2.3.2 Führung bei Großschadenslagen
Aufbauend auf den Führungsstrukturen für Normaleinsätze, für die ständig
ein Einsatzleiter im Dienst ist, erfolgt die Führung bei Großeinsätzen bis hin
zur Katastrophe durch eine nach Lage besetzte Technische Einsatzleitung
zur Führung vor Ort sowie einem Katastrophenschutzstab, der auf der
Feuerwache in räumlicher Nähe zur Leitfunkstelle arbeitet. Die personelle
Besetzung ergibt sich aus den Führungskräften der im Katastrophenschutz
mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen sowie der sonstigen nach Lage
erforderlichen Mitwirkenden. Der Oberbürger-meister bzw. der für die
Feuerwehr zuständige Dezernent können die Leitung des Katastrophen-
schutzstabes übernehmen oder sich seiner Arbeit bedienen.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 19 von 72
2.3.3 Produkte der Feuerwehr
Im Rahmen der Verwaltungsreform werden die Leistungen der
Feuerwehr in folgende Produkte untergliedert:
I. Gefahrenabwehr
I.1 Brandbekämpfung
Menschen und Tiere aus Brandgefahren retten, Brände
löschen, Sachwerte erhalten und die Umwelt schützen.
I.2 Allgemeine Hilfeleistung
Die Rettung von Menschen und Tieren aus Notlagen, der Schutz
der Umwelt sowie die Beseitigung von Gefahren, die durch
Unglücksfälle, Explosionen oder Naturereignisse hervorgerufen
worden sind. Dazu zählen z. B. auch Einsätze mit gefährlichen
Stoffen sowie Wasserrettungseinsätze.
Darüber hinaus werden auch allgemeine Störungen der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung beseitigt.
I.3 First Responder
First-Responder-Einsätze werden in Darmstadt von den
Rettungsassistenten und Rettungssanitätern der Berufsfeuerwehr
mit dem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) durchgeführt.
II. Rettungsdienst
II.1 Notfallversorgung
Notfallversorgung ist die medizinische Versorgung von
2.4 Produkte der Feuerwehr
Im Rahmen der Verwaltungsreform wurden die Leistungen der
Feuerwehr in Produkte untergliedert.
2.4.1 Gefahrenabwehr
Brandbekämpfung
Menschen und Tiere aus Brandgefahren retten, Brände löschen,
Sachwerte erhalten und die Umwelt schützen.
Allgemeine Hilfeleistung
Die Rettung von Menschen und Tieren aus Notlagen, der Schutz
der Umwelt sowie die Beseitigung von Gefahren, die durch
Unglücksfälle, Explosionen oder Naturereignisse hervorgerufen
worden sind. Dazu zählen z. B. auch Einsätze mit gefährlichen
Stoffen, Wasserrettungseinsätze und die Rettung aus großen
Höhen und Tiefen.
Darüber hinaus werden auch allgemeine Störungen der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung beseitigt.
First Responder
First-Responder-Einsätze werden in Darmstadt von den
Rettungsassistenten und Rettungssanitätern der Berufsfeuerwehr
mit dem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) durchgeführt. Diese
Einsätze werden notwendig, wenn alle verfügbaren Rettungswagen
gebunden sind. Das Personal der Feuerwehr stellt die
medizinische Versorgung bis zum Eintreffen des nächsten
Rettungsmittels (RTW) sicher.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 20 von 72
Notfallpatienten am Notfallort durch besonders qualifiziertes
Personal und ggf. ihre Beförderung unter fachgerechter
Betreuung mit entsprechend ausgestatteten Rettungsmitteln in
eine für die weitere medizinische Versorgung geeignete
Behandlungseinrichtung.
Die Feuerwehr stellt die Organisation, Einsatzplanung,
Qualitätsmanagement, Einsatzleitung und die Leitstelle mit
eigenem Personal sicher. Für die Durchführung der Einsätze
wurden die Hilfsorganisationen und das Institut für
Notfallmedizin beauftragt.
II.2 Krankentransport
Befördern von Kranken, Verletzten oder sonst hilfebedürftigen
Personen, die nicht Notfallpatienten sind mit dafür geeigneten
Krankentransportwagen unter fachgerechter Betreuung.
Für die Durchführung der Transporte wurden die
Hilfsorganisationen beauftragt.
III. Katastrophenabwehr
III.1 Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz umfasst die vom Bürger als Produkt
direkt erfahrene Katastrophenabwehr und die vorbereitenden
Maßnahmen der Katastrophenvorsorge einschließlich der
Warnung der Bevölkerung.
Eine Katastrophe ist ein so außerordentliches Schadensereignis
(Brände, Unglücksfall, Explosion, Naturereignis), bei dem die
für die Brandbekämpfung, die Allgemeine Hilfeleistung
vorgehaltenen Hilfsmittel nicht ausreichen und der Einsatz von
zusätzlichen Kräften und Mitteln unter einheitlicher Leitung un-
terschiedlicher Führungsebenen erforderlich ist.
III.2 Bevölkerungsschutz
Der Bevölkerungsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dem
Schutz der Zivilbevölkerung im Spannungs- und
2.4.2 Rettungsdienst
Notfallversorgung
Notfallversorgung ist die medizinische Versorgung von
Notfallpatienten am Notfallort durch besonders qualifiziertes
Personal und ggf. ihre Beförderung unter fachgerechter
Betreuung mit entsprechend ausgestatteten Rettungsmitteln in
eine für die weitere medizinische Versorgung geeignete
Behandlungseinrichtung.
Die Feuerwehr stellt die Organisation, Einsatzplanung,
Qualitätsmanagement, Einsatzleitung und die Leitfunkstelle mit
eigenem Personal sicher. Für die Durchführung der Einsätze
wurden die Hilfsorganisationen und das Institut für Notfallmedizin
beauftragt.
Krankentransport
Befördern von Kranken, Verletzten oder sonst hilfebedürftigen
Personen, die nicht Notfallpatienten sind mit dafür geeigneten
Krankentransportwagen unter fachgerechter Betreuung.
Für die Durchführung der Transporte wurden die
Hilfsorganisationen beauftragt.
2.4.3 Katastrophenabwehr
Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz umfasst die vom Bürger als Produkt
direkt erfahrene Katastrophenabwehr und die vorbereitenden
Maßnahmen der Katastrophenvorsorge einschließlich der
Warnung der Bevölkerung.
Eine Katastrophe ist ein so außerordentliches Schadensereignis
(Brände, Unglücksfall, Explosion, Naturereignis), bei dem die für
die Brandbekämpfung, die Allgemeine Hilfeleistung vorgehaltenen
Hilfsmittel nicht ausreichen und der Einsatz von zusätzlichen
Kräften und Mitteln unter einheitlicher Leitung unterschiedlicher
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 21 von 72
Verteidigungsfall einerseits und der allgemeinen Krisen- und
Notfallvorsorge andererseits dienen.
IV. Gefahrenvorbeugung
IV.1 Stellungnahmen, Mitwirkungen und Beratungen
Abgabe von Stellungnahmen, Mitwirken und Beraten aus
brandschutztechnischer Sicht im Rahmen von
Genehmigungsverfahren nach Bau- , Bundesimmissionsschutz,
Strahlenschutz-, Arbeitsschutz- und Gewerberecht.
Die Leistungen der Feuerwehr sind vor allem im Sonderbau
notwendig. Insbesondere wenn Regeln des Brandschutzes nicht
ausreichend festgeschrieben sind, von Brandschutzregeln
abgewichen werden soll oder neue zu entwickeln sind, ist eine
intensive Einbindung des Vorbeugenden Brandschutzes
notwendig.
IV.2 Gefahrenverhütungsschauen
Die Gefahrenverhütungsschau ist eine brandschutztechnische
und betriebliche Prüfung zur Beurteilung der Risiken eines
Objektes. Sie dient vor allem der Feststellung und Beseitigung
brandgefährlicher Zustände. Brandgefährliche Zustände in
diesem Sinne sind insbesondere solche, die die Brandentstehung
und Brandausbreitung begünstigen, im Brandfall die
Menschenrettung gefährden sowie die Brandbekämpfung
behindern.
Gefahrenverhütungsschauen sind notwendig in Objekten, die
wegen ihrer Beschaffenheit, Verwendung oder Lage in erhöhtem
Maß brand- oder explosionsgefährdet sind oder von denen im
Falle eines Brandes oder einer Explosion eine Gefährdung für
eine größere Anzahl von Menschen, die Umwelt und für
Sachwerte ausgehen oder eine erhebliche Störung der
öffentlichen Sicherheit hervorgerufen würde. Der regelmäßigen
Gefahrenverhütungsschau unterliegen zur Zeit 831 Objekte.
Führungsebenen erforderlich ist.
Bevölkerungsschutz
Der Bevölkerungsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dem
Schutz der Zivilbevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall
einerseits und der allgemeinen Krisen- und Notfallvorsorge
andererseits dienen.
2.4.4 Gefahrenvorbeugung
Stellungnahmen, Mitwirkungen und Beratungen
Abgabe von Stellungnahmen, Mitwirken und Beraten aus
brandschutztechnischer Sicht im Rahmen von
Genehmigungsverfahren nach Bau- , Bundesimmissionsschutz,
Strahlenschutz-, Arbeitsschutz- und Gewerberecht.
Die Leistungen der Feuerwehr sind vor allem im Sonderbau
notwendig. Insbesondere wenn Regeln des Brandschutzes nicht
ausreichend festgeschrieben sind, von Brandschutzregeln abgewi-
chen werden soll oder neue zu entwickeln sind, ist eine intensive
Einbindung des Vorbeugenden Brandschutzes notwendig.
Gefahrenverhütungsschauen
Die Gefahrenverhütungsschau ist eine brandschutztechnische und
betriebliche Prüfung zur Beurteilung der Risiken eines Objektes.
Sie dient vor allem der Feststellung und Beseitigung
brandgefährlicher Zustände. Brandgefährliche Zustände in diesem
Sinne sind insbesondere solche, die die Brandentstehung und
Brandausbreitung begünstigen, im Brandfall die Menschenrettung
gefährden sowie die Brandbekämpfung behindern.
Gefahrenverhütungsschauen sind notwendig in Objekten, die
wegen ihrer Beschaffenheit, Verwendung oder Lage in erhöhtem
Maß brand- oder explosionsgefährdet sind oder von denen im
Falle eines Brandes oder einer Explosion eine Gefährdung für eine
größere Anzahl von Menschen, die Umwelt und für Sachwerte
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 22 von 72
IV.3 Brandschutzerziehung und -aufklärung
Brandschutzerziehung ist die Schulung von Kindern und
Jugendlichen zur Vermeidung
von Bränden und zu richtigen Verhaltensweisen bei Bränden
durch Angehörige von Feuerwehren im Zusammenwirken mit
Vertretern der Versicherungswirtschaft, Pädagogen und Eltern.
Brandschutzaufklärung ist die Schulung von Erwachsenen zur
Vermeidung von Bränden, zur Einhaltung von
Brandschutzvorschriften und zu richtigen Verhaltensweisen bei
Bränden.
IV.4 Brandsicherheitsdienst
Bereitstellen von Personal und Gerät bei Veranstaltungen mit
erhöhter Brandgefahr oder Gefährdung einer größeren
Personenzahl, insbesondere in Versammlungsstätten.
Es ist geplant, die Organisationsstruktur der Produktsystematik
anzupassen.
Die Kennzahlen der letzten Jahre für die Produkte sind unter 6.1
dargestellt.
ausgehen oder eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit
hervorgerufen würde. Der regelmäßigen Gefahrenverhütungsschau
unterliegen zurzeit 937 Objekte.
Brandschutzerziehung und -aufklärung
Brandschutzerziehung ist die Schulung von Kindern und
Jugendlichen zur Vermeidung von Bränden und zu richtigen
Verhaltensweisen bei Bränden durch Angehörige von Feuerwehren
im Zusammenwirken mit Vertretern der Versicherungswirtschaft,
Pädagogen und Eltern.
Brandschutzaufklärung ist die Schulung von Erwachsenen zur
Vermeidung von Bränden, zur Einhaltung von
Brandschutzvorschriften und zu richtigen Verhaltensweisen bei
Bränden.
Brandsicherheitsdienst
Bereitstellen von Personal und Gerät bei Veranstaltungen mit
erhöhter Brandgefahr oder Gefährdung einer größeren
Personenzahl, insbesondere in Versammlungsstätten.
Die Kennzahlen der letzten Jahre für die Produkte sind im Anhang
6.1 dargestellt.
2.3.4 Personal der Berufsfeuerwehr
Der Personalbedarf der Feuerwehr wird derzeit überprüft.
2.3.4.1 Gesamteinsatzleiter
Der Amtsleiter und sein Stellvertreter stellen eine Gesamteinsatzleiterfunktion.
Für die sofortige Verfügbarkeit steht ihnen ein Dienstfahrzeug zur Verfügung.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 23 von 72
2.3.4.2 Einsatzleiter
8 Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes sind
Abteilungsleiter oder Sachgebietsleiter und Einsatzleiter. Sie
stellen ständig 1 Einsatzleiterfunktion.
2.3.4.3 Wachabteilung
Die 110 Mitarbeiter der Wachabteilungen leisten rund um die Uhr
Einsatzdienst. Die einsatzfreien Zeiten sind für den Dienst in
Werkstätten, die Ausbildung und den Dienstsport vorgesehen. Sie
stellen insgesamt 23 Einsatzfunktionen des mittleren
feuerwehrtechnischen Dienstes.
2.3.4.4 Sachbearbeiter, Tagesdienst
7 Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes und 5
technische Angestellte sind den Abteilungen und Sachgebieten im
Sachbearbeiter- oder Tagesdienst zugeordnet.
2.3.4.5 Einsatzbearbeiter Leitfunkstelle
In der Leitstelle versehen 16 Feuerwehrbeamte und 4 Angestellte
ihren Dienst. Sie ist werktags tagsüber mit 4 Einsatzbearbeitern
besetzt, nachts und am Wochenende mit 3.
2.3.4.6 Ausbildung feuerwehrtechnischer Dienst
Für die Ausbildung von Nachwuchskräften für den
feuerwehrtechnischen Dienst werden entsprechend dem Bedarf
Ausbildungsstellen eingerichtet.
2.3.4.7 Verwaltungsbeamte, Angestellte, Arbeiter
4 Beamte, 3 Angestellte und 5 Arbeiter verrichten Verwaltungs- und
Werkstattaufgaben.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 24 von 72
2.3.4.8 Übersicht
[[Tabelle]]
Die Anzahl der Einsatzfunktionen ergibt sich aus der
Schutzzieldefinition nach Abschnitt 3. Der übrige Personalbedarf
ergibt sich aus den Aufgaben der Abteilungen und Sachgebiete.
2.3.5 Feuerwache der Berufsfeuerwehr
Die Berufsfeuerwehr Darmstadt betreibt die Feuerwache in der
Bismarckstraße 86.
Auf der Feuerwache befinden sich alle Abteilungen. Hier werden die
Einsatzfunktionen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst rund um
die Uhr vorgehalten.
Hinzu kommt der Führungsdienst, bestehend aus einem
Gesamteinsatzleiter und einem Einsatzleiter (TE-Dienst) sowie die
Leitfunkstelle.
2.3.6 Leitfunkstelle
Die Berufsfeuerwehr Darmstadt betreibt auf der Feuerwache die
Leitfunkstelle Darmstadt, über die alle Einsätze der
Brandbekämpfung, der Allgemeinen Hilfe, des Katastrophenschutzes
und des Rettungsdienstes der Stadt abgewickelt werden. Zusätzlich
wird der Rettungsdienst für den Altkreis Darmstadt abgewickelt. Über
die Leitfunkstelle werden somit ca. 285.000 Einwohner
rettungsdienstlich versorgt.
2.4 Freiwillige Feuerwehr
Zur Ergänzung der Berufsfeuerwehr bei Großeinsätzen oder
Mehrfacheinsätzen ist die Vorhaltung von Freiwilligen Feuerwehren
notwendig. Sie erfüllen Basisaufgaben der Brandbekämpfung und
Allgemeinen Hilfe. Darüber hinaus werden ihnen
Schwerpunktaufgaben z. B. bei Gefahrstoff-ABC Einsätzen
zugeordnet. In Darmstadt gibt es 4 Freiwillige Feuerwehren mit
insgesamt 205 Mitgliedern, die sich wie folgt aufteilen:
[[Tabelle]]
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 25 von 72
Jede der 4 Freiwilligen Feuerwehren ist mit einem
Löschgruppenfahrzeug mit Löschwassertank und einem
Löschgruppenfahrzeug ohne Löschwassertank sowie weiteren
Fahrzeugen und Geräten entsprechend der Aufgabenzuordnung
ausgestattet.
Bedingt durch die Struktur als großstädtische Freiwillige Feuerwehren
liegen die Alarmierungszeiten zwischen ca. 20 Min. werktags und 5
Min. nachts, da die Arbeitsplätze in der Regel nicht im Nahbereich der
Feuerwehrhäuser liegen.
In allen 4 Freiwilligen Feuerwehren bestehen Jugendfeuerwehren mit
insgesamt 75 Mitgliedern zur Sicherstellung des Nachwuchses an
Einsatzkräften.
2.5 Liegenschaften
Neben der Feuerwache der Berufsfeuerwehr und den 4
Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehren werden 3
Mehrzweckanlagen (Schutzräume), die Lager- und Fahrzeughalle für
den Brand- und Katastrophenschutz (St. Stephan) in Griesheim und
ein Löschwasserbehälter auf der Ludwigshöhe als Liegenschaften der
Stadt von der Feuerwehr verwaltet. Die Feuerwehr nutzt zu
Übungszwecken ein Gelände der Stadt in der Weiterstädter
Landstraße, da die Freiflächen auf den Feuerwachen sehr begrenzt
sind. 5 Hochleistungs-, 7 Elektrosirenen und 18 Notbrunnen werden
betreut.
Der Zustand der Liegenschaften der Feuerwehr ist zum Teil
mangelhaft. Der Erhalt der Feuerwehrhäuser ist nur durch
Mitfinanzierung durch die Feuerwehrvereine und erhebliche Ei-
genarbeiten der Freiwilligen Feuerwehren gegeben.
In Zusammenarbeit mit dem Hochbau- und Maschinenamt wurde ein
Sanierungskonzept erarbeitet.
Eine Besonderheit stellt die Unterbringung der Freiwilligen
Feuerwehr Darmstadt-Innenstadt dar. Sie ist seit 1972 im
Erdgeschoss einer Wohnanlage des Bauvereins in der Kasinostraße
63 eingemietet. Neben einer Fahrzeughalle für 5 Fahrzeuge, gehört
2.5 Liegenschaften
Neben der Feuerwache der Berufsfeuerwehr und den vier
Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehren werden drei
Mehrzweckanlagen (Schutzräume), die Lager- und Fahrzeughalle
für den Brand- und Katastrophenschutz in Griesheim (St.
Stephan) und ein Löschwasserbehälter auf der Ludwigshöhe als
Liegenschaften der Stadt von der Feuerwehr verwaltet.
Darüber hinaus werden sechs Hochleistungs-, sieben
Elektrosirenen und 18 Notbrunnen betreut
2.5.1 Feuerwache der Berufsfeuerwehr
Die Berufsfeuerwehr Darmstadt betreibt die Feuerwache in der
Bismarckstraße 86.
An diesem Standort sind alle Abteilungen des Amtes 37
untergebracht.
Auf der Südseite des Geländes entstand ein Neubau mit
Katastrophenschutzlager, einer Atemschutzübungsstrecke, einer
Atemschutzwerkstatt sowie einer Kfz-Werkstatt und neun
Stellplätzen für Großfahrzeuge, der im Januar 2012 bezogen
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 26 von 72
ein Unterrichtssaal, verschiedene Funktionsräume sowie
entsprechende Sozialräume dazu.
Die Unterbringung in einem Wohngebäude mit ca. 45 Wohnungen
bringt dementsprechende Probleme mit sich , wie z. B.
• Lärmbelästigung für die Bewohner bei Einsätzen, Übungen oder
Ausbildungsveranstaltungen, verbunden mit entsprechenden
Beschwerden
• Durch parkende Autos versperrte Zufahrtmöglichkeit
• Parkende Fahrzeuge im Hofbereich
• Schlechte Erreichbarkeit des Geländes, da die Alicestraße häufig
zugeparkt ist.
Auch der baulichen Zustand lässt mittlerweile Mängel erkennen, so
dass die sachgemäße Nutzung der Räumlichkeiten erhebliche
Einschränkungen mit sich bringt
Der Altbau der Feuerwache stammt aus dem Jahr 1954 und wird
derzeit in größerem Umfang saniert. Auf der Südseite des Geländes
entsteht ein Neubau mit Katastrophenschutzlager,
Atemschutzübungsstrecke, Atemschutz- und KFZ-Werkstatt und 9
Fahrzeugboxen.
wurde.
Der Altbau der Feuerwache in der Bismarckstraße, der aus dem
Jahr 1954 stammt, erfordert ständige Sanierungsmaßnahmen.
2.5.2 Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren
Neben der Feuerwache der Berufsfeuerwehr und den vier
Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehren werden drei
Mehrzweckanlagen (Schutzräume), die Lager- und Fahrzeughalle
für den Brand- und Katastrophenschutz in Griesheim (St.
Stephan) und ein Löschwasserbehälter auf der Ludwigshöhe als
Liegenschaften der Stadt von der Feuerwehr verwaltet.
Darüber hinaus werden fünf Hochleistungs-, sieben
Elektrosirenen und 18 Notbrunnen betreut.
Der Zustand der Liegenschaften der Freiwilligen Feuerwehren ist
nach wie vor verbesserungsfähig, obwohl von Seiten der Stadt
einige Maßnahmen umgesetzt wurden und die Mitfinanzierung
durch die Feuerwehrvereine sowie erhebliche Eigenarbeiten der
Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren wesentlich dazu beitragen,
den Allgemeinzustand zu verbessern.
So konnten mit dem Immobilienmanagement der Stadt
Darmstadt folgende Maßnahmen bis 2011 abgeschlossen
werden:
Feuerwehrhäuser Innenstadt und Eberstadt
- Einbau von Drucklufterhaltungs- und
Abgasabsaugungsanlagen
Feuerwehrhaus Innenstadt
- Sanierung der Sanitär- und Umkleidebereiche
Feuerwehrhaus Wixhausen
- Energetische Gebäudesanierung sowie Erneuerung der Sanitär-
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 27 von 72
und Umkleidebereiche.
Eine Besonderheit stellt die Unterbringung der Freiwilligen
Feuerwehr Darmstadt-Innenstadt (FFI) dar. Sie ist seit 1972 im
Erdgeschoss einer Wohnanlage des Bauvereins in der
Kasinostraße 63 eingemietet. Neben einer Fahrzeughalle für fünf
Fahrzeuge, gehörten ein Unterrichtssaal, verschiedene
Funktionsräume sowie entsprechende Sozialräume dazu.
Die Unterbringung in einem Wohngebäude mit ca. 45
Wohnungen bringt dementsprechende Probleme mit sich, wie z.
B.
- Lärmbelästigung für die Bewohner bei Einsätzen, Übungen
oder Ausbildungsveranstaltungen, verbunden mit
entsprechenden Beschwerden,
- durch parkende Autos versperrte Zufahrtmöglichkeit,
- parkende Fahrzeuge im Hofbereich und
- schlechte Erreichbarkeit des Geländes, da die Alicestraße
häufig zugeparkt ist.
Die genannten Punkte führen immer wieder zu Konflikten.
Teilweise werden Einsatzkräfte beschimpft und gezielt aus
den oberen Geschossen mit Müll beworfen.
Ein Beschwerdeführer wendet sich auch per Mail an die
Wehrführung. Die in seinen Mails verwendeten
Formulierungen sind teilweise beleidigend und
ehrverletzend. Gespräche zur Konfliktlösung waren erfolglos.
Das Feuerwehrhaus der FFI war mehrfach Ziel von
Einbruchversuchen und Sachbeschädigungen.
2.5.3 Übungsgelände
Da die Freiflächen auf der Feuerwache und an den Gerätehäusern
für Übungsmöglichkeiten sehr begrenzt sind, steht hierfür ein
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 28 von 72
Gelände in der Weiterstädter Landstraße im Stadtteil Arheilgen
zur Verfügung. Dieses Übungsgelände wird von allen
Hilfsorganisationen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
genutzt. Ende des Jahres 2011 konnten eine Schutzhütte mit
Sanitäranlagen sowie eine unabhängige Wasserversorgung in
Betrieb genommen werden, was zu einer deutlichen
Verbesserung der Betriebsbedingungen für die
Übungsteilnehmer führte.
Für den weiteren Ausbau und die Optimierung der
Übungsmöglichkeiten wird langfristig eine Kooperation mit den
beiden Werkfeuerwehren und dem Stadtkreisfeuerwehrverband
angestrebt.
2.5.4 Sirenen
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfügt über ein gut
ausgebautes fast flächendeckendes Sirenennetz zur Warnung
und Information der Bevölkerung, das auch zukünftig noch weiter
ausgebaut werden soll, um Deckungslücken zu schließen.
Derzeit verfügt die Stadt über 17 Sirenen. Weiterhin werden die
vorhandenen sieben Sirenen rund um den Standort der Firma
Merck in den Beschallungsplan mit einbezogen.
Für die Wartung und den Ausbau des Sirenennetzes sind auch
zukünftig ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 29 von 72
2.5.5 Schutzräume
Im Stadtgebiet können drei Mehrzweckanlagen als Schutzräume
für die Bevölkerung genutzt werden (Grafenstraße,
Karolinenplatz, Hilpertstraße).
2.5.6 Notbrunnen
Im Stadtgebiet befinden sich 18 Notbrunnen, die im Bedarfsfall
für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung nutzbar wären.
Ein Teil der Brunnen ist allerdings aufgrund von Vandalismus an
technischen Einrichtungen und technischen Defekten nicht
betriebsbereit. Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln durch
das RP Darmstadt erfolgt nur zögerlich.
2.5.7 Löschwasserbehälter
Auf der Ludwigshöhe befindet sich ein Löschwasserbehälter. Die
Bauunterhaltung liegt im Zuständigkeitsbereich der Unteren
Katastrophenschutzbehörde.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 30 von 72
2.6 Werk- und Betriebsfeuerwehren
In der Stadt Darmstadt gibt es zurzeit folgende Werk- und
Betriebsfeuerwehren:
[[Tabelle]]
2.6 Personal der Berufsfeuerwehr
2.6.1 Leitungsdienst
Der Leiter der Feuerwehr und sein Stellvertreter stellen eine
Leitungsdienstfunktion. Für die sofortige Verfügbarkeit steht
ihnen je ein Dienstfahrzeug zur Verfügung. Vertretungsweise wird
die Funktion im Bedarfsfall durch den Abteilungsleiter Technik
(37.3) übernommen.
2.6.2 Technischer Einsatzleiter (TE)
Neun Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes
sind Abteilungs- oder Sachgebietsleiter. Sie stellen ständig eine
Funktion als Technischer Einsatzleiter (TE).
2.6.3 Führungsassistenz
Neun Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes sind
Sachgebietsleiter oder Sachbearbeiter innerhalb einer der drei
Fachabteilungen Vorbeugender Brandschutz, Technik und
Allgemeine Verwaltung. Sie arbeiten nach dem gleichen
Dienstplanmodell wie die TE und stellen ständig die Funktion des
Führungsassistenten (Fahrer des Einsatzleitwagens) für den
Technischen Einsatzleiter.
2.6.4 Wachabteilungen
Die 109 Mitarbeiter der Wachabteilungen leisten nach einem
festen Schichtplan Einsatzdienst. Die einsatzfreien Zeiten sind
für den Dienst in Sachgebieten und Werkstätten, die Ausbildung
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 31 von 72
und den Dienstsport vorgesehen. Sie stellen insgesamt 19
Einsatzfunktionen des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes
und eine Funktion des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes
(Zugführer).
2.6.5 Sachbearbeiter, Tagesdienst
Drei Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes und
drei Beschäftigte sind den Abteilungen und Sachgebieten im
Sachbearbeiter- oder Tagesdienst zugeordnet.
2.6.6 Einsatzbearbeiter Leitfunkstelle
In der Leitfunkstelle versehen 17 Feuerwehrbeamte und drei
Beschäftigte ihren Dienst. Die Leitfunkstelle ist werktags
tagsüber mit vier Einsatzbearbeitern besetzt, nachts und am
Wochenende mit drei.
2.6.7 Verwaltungsbeamte, Beschäftigte
Drei Beamte, sechs Beschäftigte verrichten Verwaltungs- und
Werkstattaufgaben.
2.6.8 G-26-Stellen für Feuerwehrdienstuntaugliche
Für insgesamt drei Bedienstete, die die Kriterien für eine
Atemschutztauglichkeit nach den Grundsätzen der Richtlinie
G26.3 nicht mehr erfüllen, steht für zwei Jahre je eine Stelle zu
Verfügung, die nicht einer Wachabteilung zugeordnet ist.
Innerhalb von zwei Jahren muss die volle Atemschutztauglichkeit
wieder erlangt werden. Falls dies dem Bediensteten nicht gelingt,
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 32 von 72
muss zusammen mit dem Personalamt und dem Amtsarzt über
die weitere Verwendung bei der Feuerwehr Darmstadt
entschieden werden.
2.6.9 Brandsicherheitsdienst
Für Brandsicherheitsdienste im Staatstheater und anderen
Versammlungsstätten stehen Einsatzkräfte der Freiwilligen
Feuerwehren zur Verfügung, die vertraglich als geringfügig
Beschäftigte der Wissenschaftsstadt Darmstadt dieses
Aufgabengebiet abdecken.
Das entspricht drei Vollzeitstellen im Stellenplan der Feuerwehr
Darmstadt.
2.6.10 Übersicht
Die Anzahl der Einsatzfunktionen ergibt sich aus der
Schutzzieldefinition (siehe Kapitel 3.2). Der übrige
Personalbedarf ergibt sich aus den Aufgaben der Abteilungen
und Sachgebiete.
[[Tabelle 4]]
2.7 Freiwillige Feuerwehr
Zur Ergänzung der Berufsfeuerwehr bei Großeinsätzen oder
Mehrfacheinsätzen sind Freiwillige Feuerwehren unverzichtbar.
Sie erfüllen Basisaufgaben der Brandbe-kämpfung und
Allgemeinen Hilfe. Darüber hinaus werden ihnen
Schwerpunktaufgaben z. B. bei Gefahrstoff-Einsätzen
zugeordnet. In Darmstadt gibt es vier Freiwillige Feuerwehren
mit insgesamt 198 Aktiven, die sich wie folgt aufteilen:
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 33 von 72
[[Tabelle 5]]
Jede der vier Freiwilligen Feuerwehren ist mit zwei
Löschfahrzeugen, einem Einsatzleitfahrzeug sowie weiteren
Fahrzeugen und Geräten entsprechend der Aufgabenzuordnung
ausgestattet.
Bedingt durch die Struktur als großstädtische Freiwillige
Feuerwehren liegen die Ausrückezeiten zwischen ca. 20 Minuten
werktags und fünf Minuten nachts, da die Arbeitsplätze in der
Regel nicht im Nahbereich der Feuerwehrhäuser liegen.
In allen vier Freiwilligen Feuerwehren bestehen
Jugendfeuerwehren mit insgesamt 75 Mitgliedern zur
Sicherstellung des Nachwuchses an Einsatzkräften.
Im Staatstheater stellen bei jeder Aufführung Kräfte der
Freiwilligen Feuerwehren die Posten und Wachhabenden für den
Brandsicherheitsdienst (BSD) als städtische Bedienstete auf der
vertraglichen Basis für geringfügig Beschäftigte. Der BSD wird
durch die Freiwillige Feuerwehr Innenstadt in Zusammenarbeit
mit der Abteilung Vorbeugender Brandschutz der
Berufsfeuerwehr koordiniert.
Beim Ausfall eines Wachhabenden wird diese Funktion durch
besonders unterwiesene Kräfte der Berufsfeuerwehr besetzt.
2.8 Werkfeuerwehren
In der Stadt Darmstadt gibt es folgende Werkfeuerwehren:
[[Tabelle 6]]
Die Funktionsstärke der Werkfeuerwehren wird durch das
Regierungspräsidium Darmstadt in einem
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 34 von 72
„Anerkennungsbescheid“ festgelegt. Aufgrund der Stärke der
Werkfeuerwehren und ihres Aufgabenbereiches innerhalb des
Werkes ist eine Unterstützung der öffentlichen Feuerwehren bei
Großeinsätzen außerhalb der Werkgrenzen nur eingeschränkt
möglich.
Mit der Werkfeuerwehr Merck wurde im Jahr 2010 eine
vertragliche Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit auf
dem KOWE
1) -Gelände getroffen. Die Zustimmung der
Aufsichtsbehörde wurde eingeholt (§ 14 Abs. 7 HBKG).
Weiterhin besteht eine schriftliche Vereinbarung zwischen der
Stadt Darmstadt und der Firma Merck KGaA über den Betrieb
der GABC-Messzentrale gemäß Anlage 2.11 des hessichen
Katastrophenschutzkonzeptes. Die Werkfeuerwehr Merck betreibt
im Bedarfsfall die GABC-Messzentrale auf Anforderung der
Feuerwehr Darmstadt.
Die Beschaffung des Abrollbehälters Dekon erfolgte 2009 im
Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft der Darmstäder Feuerwehren.
Der Abrollbehälter wurde im Wesentlichen durch die
Werkfeuerwehren Merck und Evonik Röhm finanziert und wird
von der öffentlichen Feuerwehr (BF, FFA) und dem DRK Arheilgen
betrieben und für Einsatzlagen im Stadtgebiet
Darmstadtgenutzt. Das Projekt ist auf 15 Jahre ausgelegt.
Der Abrollbehälter steht auf der Wache der Berufsfeuerwehr und
wird von der öffentlichen Feuerwehr auf Anforderung der
Werkfeuerwehr auch bei Ereignissen am betroffenen Standort
betrieben.
1) Eigenname
2.9 Rettungsdienstträgerschaft
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 35 von 72
Die kreisfreie Stadt Darmstadt ist Träger des bodengebundenen
Rettungsdienstes einschließlich der notäztlichen Versorgung
gemäß Hessischem Rettungsdienstgesetz (§ 5 HRDG).
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem Landkreis
Darmstadt-Dieburg eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über
die Bildung eines gemeinsamen Rettungsdienstbereiches (RDB)
gemäß § 5 Abs. 3 HRDG abgeschlossen. Zu diesem Bereich, der
von der Leitfunkstelle Darmstadt geführt wird, gehören neben
Darmstadt die Kommunen Alsbach-Hähnlein, Bickenbach,
Griesheim, Erzhausen, Modautal, Mühltal, Ober-Ramstadt,
Pfungstadt, Seeheim-Jugenheim und Weiterstadt. Die kreisfreie
Stadt Darmstadt ist für diesen RDB der Träger des
bodengebundenen Rettungsdienstes einschließlich der
notäztlichen Versorgung gemäß Hessischem
Rettungsdienstgesetz (§ 5 Abs. 1 HRDG).
Innerhalb des Geschäftsverteilungsplanes der Wissenschaftsstadt
Darmstadt ist die Rettungsdienstträgerschaft bei der Feuerwehr
(Amt 37) angesiedelt.
2.9.1 Zentrale Leitstelle
Für jeden Rettungsdienstbereich ist eine ständig erreichbare und
betriebsbereite gemeinsame Leitstelle für den Brandschutz, den
Katastrophenschutz und den Rettungsdienst einzurichten (§ 6
HRDG). Die Berufsfeuerwehr Darmstadt betreibt auf der
Feuerwache die „Leitfunkstelle Darmstadt“, über die alle
Einsätze der Brandbekämpfung, der Allgemeinen Hilfe, des
Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes der Stadt
koordiniert werden. Zusätzlich wird der Rettungsdienst für den
Altkreis Darmstadt koordiniert. Über die Leitfunkstelle werden
somit ca. 285.000 Einwohner rettungsdienstlich versorgt.
2.9.2 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD)
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
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Die Funktion der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) ist
ebenfalls bei der Feuerwehr Darmstadt angesiedelt und wird mit
einer halben Stelle für die benachbarten Rettungsdienstbereiche
Darmstadt und Dieburg wahrgenommen (§ 20 Abs. 1 HRDG).
2.9.3 Leitender Notarzt (LNA) und Organisatorischer Leiter
Rettungsdienst (OLRD)
Beide Rettungsdienstbereiche verfügen über eine gemeinsame
LNA-Gruppe sowie pro RDB eine OLRD-Gruppe, deren
Funktionsträger sich im Bedarfsfall bei entsprechenden
Einsatzlagen vertreten
2.10 Untere Katastrophenschutzbehörde
Der Oberbürgermeister nimmt die Aufgaben des
Katastrophenschutzes als untere Katastrophenschutzbehörde
(§ 25 HBKG) als Auftragsangelegenheit (§ 4 Abs. 2 HGO) wahr.
Innerhalb des Geschäftsverteilungsplanes der Wissenschaftsstadt
Darmstadt ist diese Aufgabe bei der Feuerwehr (Amt 37)
angesiedelt.
2.11 Katastrophenschutzeinheiten
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 37 von 72
Der Wissenschaftsstadt Darmstadt stehen gemäß hessischem
Katastrophenschutzkonzept folgende Katastrophenschutz-
einheiten und –einrichtungen zur Verfügung:
2.11.1 Krisenstab
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde auf der Grundlage
eines bundesweiten Standards ein Krisenstab als adminstrativ-
organisatorische Komponente der Katastrophenschutzleitung
eingerichtet (Rundverfügung 14/2010).
2.11.2 Katastrophenschutzstab (KatS-Stab)
Der Katastrophenschutzstab ist ein Führungs-Gremium, dem die
operativ-taktische Führung aller Einheiten und Einrichtungen im
Katastrophenfall obliegt. Die Funktionen werden durch
Führungskräfte der Feuerwehr und der Organisationen, deren
Einheiten und Einrichtungen im Katastrophenschutz mitwirken,
besetzt.
2.11.3 Führungsgruppe TEL (FüGrTEL)
Die Führungsgruppe TEL unterstützt den Technischen
Einsatzleiter bei der Führung der Einsatzkräfte und bei allen
sonstigen Leitungsaufgaben am Ereignisort.
Die Funktionen werden durch Führungskräfte der Feuerwehr und
der Organisationen, deren Einheiten und Einrichtungen im
Katastrophenschutz mitwirken, besetzt.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 38 von 72
2.11.4 Informations- und Kommunikationszentrale (IuK-Zentrale)
Die Leitfunkstelle Darmstadt nimmt für den Katastrophenschutz
die Aufgaben der IuK-Zentrale wahr. Im Bedarfsfall wird das
diensthabende Leitstellenpersonal durch dienstfreie
Einsatzbearbeiter und durch Kräfte aus der IuK-Gruppe
unterstützt (siehe Ziffer 2.11.5).
2.11.5 Informations- und Kommunikationsgruppe (IuK-Gruppe)
Die IuK-Gruppe stellt die für die Führung von Einheiten
erforderlichen IuK-Verbindungen her und betreibt sie.
Das Personal setzt sich aus Kräften der Freiwilligen Feuerwehren
zusammen.
2.11.6 Löschzüge
Drei Löschzüge werden durch die Freiwilligen Feuerwehren
gestellt.
2.11.7 Gefahrstoff-ABC-Zug
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
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Der GABC-Zug wird von der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen
besetzt.
2.11.8 Gefahrstoff-ABC-Messzentrale (GABC-MZt)
Die Aufgabe wird von der Werkfeuerwehr der Firma Merck KGaA
übernommen (siehe Ziffer 2.8).
2.11.9 Betreuungszug
In Darmstadt stehen zwei Betreuungszüge zur Verfügung (DRK).
2.11.10 Kreisauskunftsbüro (KAB)
Die Aufgabe des Kreiauskunftsbüros wird in Darmstadt vom
Deutschen Roten Kreuz übernommen.
2.11.11 Medizinische Task-Force
Der kreisfreien Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-
Dieburg ist eine Medizinische Task-Force gemeinsam zugeordnet
(siehe Anlage 2.15 des Konzeptes Katastrophenschutz in
Hessen). Sie trägt nach der bundesweiten Nummerierung die
Bezeichnung „MTF 37“.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann aber weiterhin auf zwei
Sanitätszüge zurückgreifen, die dem bisherigen Landeskonzept
entsprechen.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 40 von 72
2.11.12 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
In Darmstadt ist ein Ortsverband des THW ansässig, bei dem
folgende Einheiten stationiert sind:
- Technischer Zug mit Fachgruppe Elektroversorgung
- Technischer Zug mit Fachgruppe Beleuchtung
- Fachgruppe Führung und Kommunikation
- Fachgruppe Logistik mit Verpflegungstrupp
- Schnell-Einsatz-Einheit Bergung Ausland ( SEEBA)
Die Anforderung von Einheiten erfolgt im Bedarfsfall über die
Leitfunkstelle Darmstadt an den zuständigen
Geschäftsführerbereich.
2.11.13 Kreisverbindungskommando der Bundeswehr (KVK)
Im Bedarfsfall kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt über das
Kreisverbindungskommando Unterstützung von der Bundeswehr
anfordern.
Grundsätzlich muss mit langen Vorlaufzeiten bis zum Eintreffen
der angeforderten Unterstützung geplant werden (bis zu 72
Stunden).
Dem KVK wurde auf dem Gelände der Berufsfeuerwehr im Altbau
ein Raum für Besprechungen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 41 von 72
2.11.14 Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
Für die Betreuung von direkt Betroffenen und deren Angehörigen werden im
Bedarfsfal.Notfallseelsorger über die Leitfunkstelle Darmstadt alarmiert.
Einsatzkräfte können sich nach belastenden Einsätzen an ein
Einsatznachsorge-Team wenden.
2.11.15 Sonstige Einheiten
Mit der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) und mit
der Bergwacht (DRK) wurden durch den Rettungsdienstträger
Darmstadt (siehe Ziffer 2.9) Verträge über die Zusammenarbeit
geschlossen.
2.12 Führung bei Großschadenslagen
Aufbauend auf den Führungsstrukturen für Normaleinsätze, für
die ständig ein Einsatzleiter im Dienst ist, erfolgt die Führung bei
Großeinsätzen bis hin zur Katastrophe durch eine nach Lage
besetzte Technische Einsatzleitung zur Führung vor Ort sowie
einem Katastrophenschutzstab, der auf der Feuerwache in
räumlicher Nähe zur Leitfunkstelle arbeitet. Das Personal setzt
sich aus den Führungskräften der im Katastrophenschutz
mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen sowie der sonstigen
nach Lage erforderlichen Mitwirkenden (Fachberater und
Verbindungsbeamte) zusammen. Der Oberbürgermeister bzw.
der für die Feuerwehr zuständige Dezernent können die Leitung
des Katastrophenschutzstabes übernehmen.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 42 von 72
2.13 Gefahrenabwehrstufen
Die Besondere Aufbauorganisation (BAO) für die nichtpolizeiliche
Gefahrenabwehr in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gliedert
sich in vier Stufen (siehe Anlage 6.8).
2.14 Einsatzregeln
Die feuerwehrinternen Regelwerke für den Einsatzdienst sind als
Einsatzregeln in einem EDV-gestützten „Einsatz-Informations-
System (EIS)“ hinterlegt, auf das alle Führungsdienste und die
Leitstelle im Bedarfsfall zugreifen können.
2.14.1 Standardeinsatzregeln (SER)
Die Feuerwehr Darmstadt wendet seit 2011 sechs
Standardeinsatzregeln an, um bei der Einsatzabwicklung in der
Anfangsphase einen Qualitätsstandard sicherzustellen, der das
Erreichen des in den Schutzzieldefinitionen festgelegten
Sicherheitsniveaus ermöglicht.
Standardeinsatzregeln erleichtern die Aus- und Fortbildung für
eine einheitliche taktische Vorgehensweise.
Für folgende Meldebilder wurden Standards festgelegt:
- Feuer
- Feuer Hochhaus
- Freisetzung radioaktiver Stoffe
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 43 von 72
- Freisetzung biologischer Stoffe
- Freisetzung chemischer Stoffe
- Verkehrsunfall
2.14.2 Alarm- und Ausrückeordnung (AAO)
In der Alarm- und Ausrückeordnung sind die für die jeweiligen
Meldebilder erforderlichen Einsatzmittel festgelegt sowie
sonstige Maßnahmen (Benachrichtigungen und Alarmierungen)
geregelt.
2.14.3 Einsatzpläne
Für besondere Einsatzlagen werden ereignis- oder objektbezogen
Einsatzpläne durch das Sachgebiet 37.11 erstellt.
2.14.4 Katastrophenschutzplan
Alarmierungsdaten und Maßnahmenkataloge für
Großschadensereignisse werden im Katastrophenschutzplan der
Wissenschaftsstadt Darmstadt gepflegt.
2.15 Informationstechnologie
In allen Arbeitsbereichen (Einsatz- und Innendienst) der
Feuerwehr Darmstadt wird Informationstechnologie in
erheblichem Umfang angewendet.
Aufgrund der Besonderheiten der Anwendungen wird die
gesamte Betreuung der Hard- und Software im Bereich
Leitfunkstelle und der Einsatzunterstützung ohne Beteiligung der
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 44 von 72
städtischen IT-Abteilung ausschließlich durch Mitarbeiter der
Feuerwehr geleistet.
Schnelle Entwicklungszyklen stellen die Feuerwehr sowohl
finanziell als auch personell vor Probleme, mit den
Anforderungen Schritt zu halten.
Die Verfügbarkeit von Standardanwendungen (Internet,
städtisches Netzwerk, E-Mail-Kommunikation) ist außerhalb der
üblichen Bürozeiten nicht immer sichergestellt.
Der 24stündige Dienstbetrieb der Feuerwehr erfordert
redundante Strukturen, die teilweise nicht realisiert sind.
3 Zielplanung / Bedarf
3 Beschreibung des Soll-Zustandes
3.1 Schutzzieldefinition
Mit der Definition eines Schutzzieles werden die entscheidenden
Merkmale zur Leistungserbringung der Feuerwehr festgelegt
(Sicherheitsniveau). Mit dieser Festlegung sind Vorkehrungen
verbunden, die Kosten verursachen. Sie stehen in unmittelbarer
Relation zum Niveau des Zieles. Seine Festlegung basiert auf den
Vorgaben des HBKG.
Die Grundlage für die Bemessung der Feuerwehr wird aus einem
Beispieleinsatz der Brandbekämpfung abgeleitet. Dieser
Beispieleinsatz ist eine Standardsituation, an der sich bundesweit die
Bemessung der Feuerwehren orientiert.
Die übrigen als Standardeinsätze zu bezeichnenden Situationen sind
ebenfalls mit der Bemessung, die sich aus dem Beispieleinsatz
ergibt, abzudecken. Seltener auftretende Situationen, wie z. B. der
Gefahrstoffeinsatz, werden nicht als Grundlage für die Bemessung
3.1 Bemessungsgrundlagen
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 45 von 72
herangezogen.
Ergebnis dieser Bemessungsbetrachtung ist die jederzeit
vorzuhaltende Funktionsstärke. Sie ist direktes Maß für die
Sicherheit, die der Bevölkerung durch die Feuerwehr geboten wird.
Daraus ergibt sich, dass eine Kostenreduzierung durch Verringerung
der Einsatzfunktionen ohne Herabsetzung des Sicherheitsniveaus nicht
möglich ist. Andererseits können die vorhandenen Kapazitäten dazu
eingesetzt werden, weitere Aufgaben der Gefahrenabwehr abzudecken,
die über die Erfüllung der Bemessungsaufgabe hinausgehen ohne dass
dies zu einer Beeinträchtigung der Erfüllung der Bemessungsaufgabe
oder einer wesentlichen Kostenausweitung führen würde.
3.1.1 Beschreibung eines Ereignisses als Bemessungsgrundlage
Die Ziele der Feuerwehr im Einsatzdienst sind in der Reihenfolge der
Priorität:
1. Menschen retten,
2. Tiere, Sachwerte und Umwelt schützen,
3. die Ausbreitung von Schäden verhindern.
Die erste Aufgabe - das Retten von Menschen - ist hierbei die
zeitkritischste. Beim Brandeinsatz nehmen Intensität und
Ausbreitung in der ersten Phase exponentiell zu. Dem schnellen
Wirksamwerden der Maßnahmen der Feuerwehr kommt daher
entscheidende Bedeutung zu.
Als das zu erreichende Schutzziel wird die Beherrschung eines
"kritischen" Wohnungsbrandes definiert. Dieser wird in weiten
Bereichen der Bundesrepublik wie folgt definiert:
3.1.1 Status der Feuerwehr
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt leben mehr als 100.000
Einwohner.
Gemäß § 7 Abs. 2 HBKG muss die Feuerwehr daher aus
hauptamtlichen Kräften (Berufsfeuerwehr) bestehen, die durch
Einheiten aus ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Freiwillige
Feuerwehr) ergänzt werden.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
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Zimmerbrand mit Tendenz zur Ausbreitung in einem Obergeschoss
Durch Brandrauch ist der erste Rettungsweg (Fluchtweg) über die
Treppe für die Bewohner unpassierbar. Es besteht Gefahr für Leib
und Leben.
3.1.2 Hilfsfrist
Nach dem HBKG §3 wird als Hilfsfrist die Zeit von der Alarmierung bis
zur Ankunft der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle definiert. Das ist die
Zeit, die dokumentiert und ausgewertet werden kann und durch
Vorkehrungen der Kommune und insbesondere durch die Feuerwehr
beeinflussbar ist.
Die Zeit vom Eintritt eines Brandereignisses bis zu seiner Entdeckung
und Meldung über Notruf 112 in der Leitstelle ist lediglich durch
Verbesserung der Aufklärung der Bevölkerung, Einsatz von
Rauchmeldern im privaten Bereich sowie weitere Maßnahmen des
Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes zu erreichen.
Die Zeit vom Eintreffen an der Einsatzstelle bis zum Wirksamwerden
der ersten Maßnahmen der Feuerwehr am Einsatzort hängt sehr von
der Größe und Zugänglichkeit des Brandobjektes ab und wird deshalb
nicht in die als Hilfsfrist definierte Zeit einbezogen.
Der zeitliche Ablauf des Bemessungsereignisses lässt sich somit wie
folgt darstellen:
[[Grafik]]
Die Hilfsfrist von der Alarmierung der Leitstelle bis zur Ankunft der
ersten Einsatzkräfte an der Einsatzstelle beträgt 10 Min.
Sie ist nicht willkürlich, sondern leitet sich aus physikalischen
Grundsätzen der Brandausbreitung und medizinischen Erkenntnissen
3.1.2 Hilfsfrist
Eine Feuerwehr ist so aufzustellen, dass sie zu jeder Zeit an
jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von zehn
Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann (§ 3
Abs. 2 HBKG). Die Regelhilfsfrist gilt als eingehalten, wenn am
Einsatzort mit Erkundungsmaßnahmen begonnen wird (§ 4
Abs. 3 FwOVO).
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
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ab. Die Feuerwehr ist planerisch so zu bemessen, dass sie in der
Entstehungsphase eines Brandes eingreifen kann.
3.1.3 Kräfteansatz Ersteinsatz
Neben der Schnelligkeit der Feuerwehr ist die zum Einsatz gebrachte
Personalstärke das entscheidende Kriterium für die erreichbare
Einsatzqualität.
Die taktische Mindeststärke der ersten Einheit ist nicht mit der
endgültigen für die gesamte Beherrschung des kritischen Brandes
notwendigen Personalstärke gleichzusetzen. Das zuerst eintreffende
Personal muss in der Lage sein, gleichzeitig eine Menschenrettung
auf zwei voneinander unabhängigen Wegen einzuleiten. Dazu ist es
notwendig,
1. unter Vornahme eines Löschangriffs unter
umluftunabhängigem Atemschutz über den verqualmten
Treppenraum zur Menschenrettung vorzugehen
und gleichzeitig
2. über eine Leiter der Feuerwehr einen zweiten unabhängigen
Rettungsweg bereitzu-stellen, der durch einen Trupp unter
Atemschutz gesichert wird.
Zusätzlich sind notwendig
3. ein Trupp zur Unterstützung des Löschangriffs bzw.
Verhinderung der Rauchausbreitung,
4. ein Sicherungstrupp
Daraus ergibt sich:
Die Mindeststärke der zuerst eintreffenden Feuerwehreinheit
beträgt 16 Funktionen.
3.1.3 Richtwerte nach Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOVO)
Der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die erforderlichen
Einsatzmittel liegt eine Einteilung nach FwOVO in Gefahrenarten
und Gefährdungsstufen zugrunde. Maßgeblich für die Einteilung
sind dabei in der Regel nicht Einzelobjekte sondern die
Gesamtstruktur des Zuständigkeitsbereiches.
[[Tabelle 7]
Aus den in Tabelle 7 aufgeführten Einteilungen ergeben sich
Richtwerte für die Mindestausrüstung der Feuerwehr.
In Städten mit Berufsfeuerwehren sind über die
Mindestanforderungen hinaus besondere personelle und
materielle Anforderungen auf der Grundlage besonderer
Gefährdungsbetrachtungen festzulegen (§ 2 Abs. 1 FwOVO).
]
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
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3.1.4 Einsatzmittel für das Bemessungsereignis
Dem als Bemessungsgrundlage beschriebenen Wohnungsbrand
müssen folgende Einsatzmittel zugeordnet werden:
[[Tabelle]]
3.1.5 Flächendeckung
Durch die Vorhaltung der Mannschaftsstärke auf der Feuerwache der
Berufsfeuerwehr ist die Einhaltung der o. a. Hilfsfrist mit der dar-
gestellten Funktionsstärke möglich.
3.1.6 Gleichzeitigkeit von Einsätzen
Mit der festgelegten Personalstärke ist auch die Abdeckung
zweier gleichzeitiger Einsätze möglich. Der zweite Einsatz kann
innerhalb der Hilfsfrist jedoch nur mit 8 Einsatzkräften
(Einsatzleitwagen, Löschfahrzeug und Drehleiter) erreicht
werden. Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren ergänzen die
Berufsfeuerwehr.
Bei weiterem Personalbedarf durch Mehrfacheinsätze oder
größere Schadensereignisse ist die Alarmierung der Freiwilligen
Feuerwehren und der dienstfreien Einsatzkräfte der Berufs-
feuerwehr erforderlich.
3.1.7 Erfüllungsgrad der Hilfsfrist
Durch die zeitliche und räumliche Verteilung der Einsätze ist es
nicht möglich, alle Einsätze mit zeitlicher Dringlichkeit innerhalb
der Hilfsfrist abzudecken. Es ist daher notwendig, den
Prozentsatz der Erfüllung der Hilfsfrist als weiteres Kriterium der
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr festzulegen.
Die Vorgaben der Schutzzieldefinition müssen in mindestens 95
%
der Einsätze mit zeitlicher Dringlichkeit eingehalten werden.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 49 von 72
3.2 Abdeckung anderer Ereignisse
Neben dem oben beschriebenen Bemessungsereignis hat die
Feuerwehr eine Vielzahl weiterer Einsatzereignisse abzudecken, die
in der Alarm- und Ausrückeordnung beschrieben sind. Sie lassen
sich in 2 Gruppen einteilen, zum einen die Gruppe der Einsätze mit
hoher Häufigkeit und Funktionsstärke entsprechend dem
Bemessungsereignis (z. B. Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten
Person in einem PKW) und zum anderen die selteneren Einsätze mit
einer größeren notwendigen Funktionsstärke als beim
Bemessungsereignis. Für die 1. Gruppe reicht die Personalstärke
des Bemessungsereignisses.
Die 2. Gruppe (Gefahrstoffeinsatz) benötigt alle vorgehaltenen
Funktionen oder erfordert nachzualarmierende Kräfte einsatzfreier
Beamter der Berufsfeuerwehr bzw. die Freiwilligen Feuerwehren der
Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Um einen Einsatz führen zu können, bei dem mehr als ein Löschzug
eingesetzt wird, ist die Funktion des Technischen Einsatzleiters rund
um die Uhr besetzt.
Den Einsatzereignissen werden in der Alarm- und
Ausrückeordnung die zu alarmierenden Einheiten zugeordnet.
3.2 Schutzzieldefinition
Mit der Definition von Schutzzielen werden die entscheidenden
Merkmale zur Bemessung der Feuerwehr festgelegt
(Sicherheitsniveau).
Methodisch wird bei der Bedarfs- und Entwicklungsplanung
dabei zunächst die Mindeststärke für ein kritisches Ereignis
(Brand) festgelegt, das mit einer Personalvorhaltung nach den
Standards der Feuerwehr-Dienstvorschriften gerade noch
bewältigt werden kann.
Anschließend muss geprüft werden, ob mit dieser Stärke auch
alle anderen Schutzziele (Technische Hilfe, Umweltschutz)
erreicht werden können.
Es gibt sicher noch Ereignisse, deren Kritikalität (Extremfall)
deutlich über das für die Schutzzieldefinition angenommene
kritische Ereignis hinausgeht.
Extremfälle stellen Ausnahmesituationen dar, für die akzeptiert
werden muss, dass die Einsatzlage in der Erstphase mit den
vorhandenen Kräften nicht komplett beherrschbar sein wird.
3.2.1 Brandeinsatz
Als Bemessungsereignis für einen Brandeinsatz, bei dem es
erfahrungsgemäß die meisten Personenschäden gibt, gilt im
bundesweiten Vergleich ein kritischer Wohnungsbrand im
städtischen Bereich im Obergeschoss eines mehrgeschossigen
Gebäudes mit verrauchten Rettungswegen. Dabei orientiert man
sich bei der Bedarfs- und Entwicklungsplanung an den
Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der
Berufsfeuerwehren [AGBF 1998], die aber nur mittelbar
anwendbar sind, da in Hessen eine abweichende Definition der
Hilfsfrist anzuwenden ist.
Die zeitkritischste Aufgabe bei einem Brand ist die
Menschenrettung.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 50 von 72
Maßgeblich für die Planung sind Zeiten, in denen Personen nach
Rauchgasvergiftungen noch wiederbelebt (reanimiert) werden
können und Zeiten in denen ein wirksamer Löschangriff
eingeleitet sein muss bevor es zu einer Durchzündung (Flash-
Over) des Brandraumes aufgrund der thermischen Aufbereitung
kommt.
Nach wissenschaftlichen Untersuchungen liegt die
Reanimationsgrenze bei 17 Minuten [ORBIT 1970)]. Mit einem
Flash-Over muss spätestens nach 18 Minuten gerechnet werden
[AGBF 1998].
Aus diesen Annahmen ergeben sich die Festlegungen für die
taktische Mindeststärke der eingesetzten ersten Einheiten:
Das zuerst eintreffende Personal muss in der Lage sein,
gleichzeitig eine Menschenrettung auf zwei voneinander
unabhängigen Wegen einzuleiten. Dazu ist es notwendig, unter
Vornahme eines Löschangriffs unter umluftunabhängigem
Atemschutz über den verrauchten Treppenraum zur
Menschenrettung vorzugehen und gleichzeitig über eine Leiter
der Feuerwehr einen zweiten unabhängigen Rettungsweg
bereitzustellen, der durch einen Trupp unter Atemschutz
gesichert wird.
Zusätzlich sind ein Trupp zur Unterstützung des Löschangriffs
bzw. Verhinderung der Rauchausbreitung und ein
Sicherheitstrupp gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 7
erforderlich [FwDV 7].
Daraus ergibt sich, dass die Mindeststärke der zuerst
eintreffenden Feuerwehreinheit 15 Funktionen (ohne Technischen
Einsatzleiter) betragen muss, die bei der Berufsfeuerwehr
Darmstadt folgenden Einsatzmitteln zugeordnet sind.
[Tabelle 8]]
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 51 von 72
Die taktische Mindeststärke der ersten Einheit ist aber nicht mit
der endgültigen für die gesamte Beherrschung des kritischen
Brandes notwendigen Personalstärke gleichzusetzen.
Für die Besetzung eines zweiten Hubrettungsfahrzeuges bei
aufwändigen Menschenrettungen oder zur Sicherstellung der
Atemschutzlogistik sowie Nachführung weiterer Einsatzmittel
werden für den zweiten Abmarsch weitere vier Funktionen
benötigt, so dass sich daraus ein Personalbedarf für insgesamt
19 fest besetzte Funktionen ergibt.
Bei allen anderen denkbaren Brandereignissen, einschließlich
der Einsätze, die durch Brandmeldeanlagen gemeldet werden,
können mit der in Tabelle 8 beschriebenen Mindeststärke
wirksame Erstmaßnahmen zur Menschenrettung und
Brandbekämpfung im ersten Abmarsch eingeleitet werden.
3.2.2 Technische Hilfeleistung
Für die Rettung von Personen in Zwangslagen gibt es für die
Schutzzieldefinition keine bundesweiten Standards, an denen
man sich bei der Planung orientieren kann.
Als kritisches Ereignis wird daher für die Feuerwehr Darmstadt
ein Ereignis angenommen, bei dem sich mindestens eine Person
infolge äußerer Gewalteinwirkung in einer lebensbedrohenden
Zwangslage befindet.
Zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Erstversorgung
durch den Rettungsdienst ist eine patientengerechte technische
Rettung in Absprache mit dem Notarzt durch die Feuerwehr
erforderlich.
Die erforderlichen Erstmaßnahmen lassen sich in folgende
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
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Aufgaben gliedern:
- Absicherung der Einsatzstelle
- Erkundung
- Erstversorgung (wenn Rettungsdienst noch nicht vor Ort)
- Sicherstellung des Brandschutzes
- Befreiung der Person durch technisches Gerät
Daraus ergibt sich, dass die Mindeststärke der zuerst
eintreffenden Feuerwehreinheit 14 Funktionen (ohne Technischen
Einsatzleiter) betragen muss, die bei der Berufsfeuerwehr
Darmstadt folgenden Einsatzmitteln zugeordnet sind.
[[Tabelle 9]]
Für die Koordination der Maßnahmen zwischen Feuerwehr,
Rettungsdienst und Polizei kommt noch ein übergeordneter
Führungsdienst (Technischer Einsatzleiter) zum Einsatz (zwei
Funktionen, siehe 3.2.4).
Auch für andere aufwändige technische Hilfeleistungen ist die
Anzahl der benötigten Funktionen mit der für den kritischen
Wohnungsbrand bereits festgelegten Funktionsstärke (siehe
Tabelle 8) ausreichend abgedeckt.
3.2.3 Umweltschutzeinsätze
Auch für Umweltschutzeinsätze gibt es für die
Schutzzieldefinition keine bundesweiten Standards, an denen
man sich bei der Planung orientieren kann.
Als kritisches Ereignis wird daher für die Feuerwehr Darmstadt
ein Ereignis angenommen, bei dem gasförmige, flüssige oder
feste Gefahrstoffe freigesetzt wurden, wodurch aufwändige
Maßnahmen unter Chemikalienvollschutzanzügen (CSA)
erforderlich sind.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
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Die erforderlichen Erstmaßnahmen lassen sich in folgende
Aufgaben gliedern:
- Absicherung der Einsatzstelle
- Erkundung, Festlegen der Absperrgrenze
- Menschenrettung
- Sicherstellung des Brandschutzes
- Auffangen und Abdichten (unter Schutzkleidung)
- Gefahrstoffnachweis
- Grobdekontamination
Daraus ergibt sich, dass die Mindeststärke der zuerst
eintreffenden Feuerwehreinheit 17 Funktionen (ohne
Gesamteinsatzleiter) betragen muss, die bei der Berufsfeuerwehr
Darmstadt folgenden Einsatzmitteln zugeordnet sind.
[[Tabelle 10]]
Für die Koordination der Maßnahmen zwischen Feuerwehr,
Rettungsdienst, Polizei und Betroffenen kommt noch ein
übergeordneter Führungsdienst (Technischer Einsatzleiter) zum
Einsatz (zwei Funktionen, siehe 3.2.4).
Umweltschutzeinsätze dieser Größenordnung binden fast das
gesamte verfügbare hauptamtliche Personal. Für den zweiten
Abmarsch verbleiben lediglich zwei Funktionen auf der Wache.
Wegen der geringen Einsatzhäufigkeit dieser Einsätze wird das
verfügbare Personal für den ersten Abmarsch als ausreichend
angesehen.
Bei langandauernden, personal- und geräteintensiven Einsätzen
muss der Grundschutz durch die Alarmierung der Freiwilligen
Feuerwehren und dienstfreier Kräfte der Berufsfeuerwehr
sichergestellt werden.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
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3.2.4 Technische Einsatzleitung
Der Technische Einsatzleiter (TE) nimmt die Funktion des
Einsatzleiters nach § 41 Abs. 1 HBKG wahr.
Im Rahmen einer aufwachsenden Führungsstruktur an der
Einsatzstelle übernimmt der TE insbesondere dann die
Einsatzleitung, wenn mehrere Einsatzabschnitte gebildet werden
oder verschiedene Organisationen und Fachdienste zum Einsatz
kommen.
Einzelheiten sind in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO)
geregelt.
3.2.5 Sollstärke im Einsatzdienst
Die Gesamtsumme aller erforderlichen Funktionen ergibt die
Sollstärke für den Einsatzdienst, die sich folgendermaßen
zusammensetzt:
2 Funktionen Einsatzführungsdienst (TE und
Führungsassistent)
15 Funktionen Löschzug im ersten Abmarsch
4 Funktionen zweiter Abmarsch
(Paralleleinsätze, Nachalarmierung Drehleiter,
Logistik)
1 Funktion Rettungsdienst
______________
22 Funktionen Sollstärke
3.3 Einsatzmittelvorhaltung
Die taktischen Einheiten der Feuerwehr werden durch Addition der
Grundeinheiten, bestehend aus Einsatzleitwagen und
3.3 Erreichungsgrad
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird für die Hilfsfrist ein
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
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Hilfeleistungslöschfahrzeug sowie Sondereinheiten, bestehend aus
Sonderfahrzeugen und Wechselladerfahrzeugen mit unterschiedlichen
Abrollbehältern, aufgebaut.
Diese Einheiten sind z. B.:
- der Löschzug
mit Einsatzleitwagen, 2 Hilfeleistungslöschfahrzeugen und
Drehleiter
- der Hilfeleistungszug
mit Einsatzleitwagen, 2 Hilfeleistungslöschfahrzeugen, und Feu-
erwehrkran. Der Rüstzug wird ggf. entsprechend dem
Einsatzstichwort durch weitere Sonderfahrzeuge ergänzt.
- der Umweltschutzzug
Der Umweltschutzzug mit Einsatzleitwagen, 2
Hilfeleistungslöschfahrzeugen und Abrollbehälter Umweltschutz
bildet die Grundeinheit des Gefahrstoffeinsatzes .
- der Waldbrandzug
mit Einsatzleitwagen, Hilfeleistungslöschfahrzeug,
Großtanklöschfahrzeug.
Nach Lage kommen weitere Module wie "Messen", oder
"Dekontamination" hinzu.
Die Besetzung der Einheiten erfolgt jeweils durch die nach der
oben vorgenommenen Personalbemessung ermittelten
Einsatzfunktionen .
Zur Abdeckung des gesamten Einsatzspektrums sind die in der Anlage
2 zusammengestellten Einsatzfahrzeuge erforderlich.
3.4 Finanzbedarf zur Bereitstellung der Einsatzmittel
Erreichungsgrad von 90 % festgelegt.
Das bedeutet, dass in Darmstadt bei 90 % der Einsätze, die in
den Schutzzielen definierten Mindeststärken (siehe Ziffer 3.2)
erreicht werden.
Für die statistische Auswertung werden die Zeiten aus dem
Einsatzleitrechner (Alarmierung und Eintreffen an der
Einsatzstelle) jährlich erfasst.
2006 2007 2008 2009 2010
92,88 92,26 89,21 88,13 90,54
Tabelle 11: Erreichungsgrad der Hilfsfrist mit sechzehn
Funktionen in zehn Minuten
In den Jahren 2008 und 2009 konnten die 90 % nicht ganz
erreicht werden, da die Baumaßnahmen auf der Karlsruher
Straße und am „Tacke-Knoten“ die Feuerwehr in der Anfahrt
teilweise behindert haben. Aus der statistischen Auswertung
ergeben sich aber sonst keine Gründe, die Auswirkungen auf die
Bedarfs- und Entwicklungsplanung der Feuerwehr Darmstadt
haben.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 56 von 72
Der Fahrzeugbestand der Feuerwehr stellt einen
Wiederbeschaffungswert von 9 Millionen Euro dar. Wird die
voraussichtliche Nutzungsdauer aus 6.3 zugrunde gelegt, so ergibt
sich ein jährlicher Investitionsbedarf von 500.000 Euro.
Der Wert aller inventarisierten Einsatzgeräte liegt bei 2 Millionen
Euro. Davon wird erfahrungsgemäß die Hälfte im Rahmen der
Fahrzeugbeschaffung mitbeschafft.
Die übrigen inventarisierten Gegenstände haben einen Wert von
500.000 Euro.
Die Nutzungsdauer wird bei den meisten Einsatzgeräten entweder
durch einschlägige Vorschriften oder durch Vorgaben der Hersteller
begrenzt. Hier hat sich unter anderem das Produkthaftungsgesetz
ausgewirkt, aufgrund dessen die Hersteller die Haftung nur bis zu einer
vorgegebenen maximalen Nutzungsdauer übernehmen. Im
Einsatzdienst ist es nicht verantwortbar, diese Vorgaben der Hersteller
zu überschreiten.
Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt
sich somit ein Finanzbedarf für die Ersatzbeschaffung von
Ausstattung und Geräten von jährlich 100.000 Euro
3.4 Anzahl der Standorte
Die Anzahl der Standorte hängt vom Erreichungsgrad der
Hilfsfrist im Zuständigkeitsbereich ab.
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann die Feuerwehr
grundsätzlich alle relevanten Objekte innerhalb des festgelegten
Erreichungsgrades der Hilfsfrist von einem Standort aus
erreichen (Wache der Berufsfeuerwehr).
3.5 Paralleleinsätze
Mit einer Personalstärke von 22 Funktionen im Einsatzdienst ist
die Abdeckung von Paralleleinsätzen auch dann möglich, wenn
eine Funktion Aufgaben des Rettungsdienstes versieht. Ein
zweiter Einsatz (parallel zu einem kritischen Wohnungsbrand)
kann innerhalb der Hilfsfrist jedoch nur mit maximal sechs
Einsatzkräften (Einsatzleitwagen, Löschfahrzeug oder Drehleiter)
erreicht werden.
Kräfte der örtlich zuständigen Freiwilligen Feuerwehren müssen
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 57 von 72
dann die Berufsfeuerwehr frühzeitig ergänzen.
Bei weiterem Personalbedarf durch Mehrfacheinsätze oder
größere Schadensereignisse ist die Alarmierung der Freiwilligen
Feuerwehren und der dienstfreien Einsatzkräfte der Berufs-
feuerwehr erforderlich.
4. Randbedingungen für die Entwicklung der
Feuerwehr
4.1 Stadtentwicklung
Darmstadt ist Oberzentrum der Region Starkenburg. In den letzten
Jahrzehnten gewannen die Forschungseinrichtungen in der Stadt
zunehmend an internationaler Bedeutung. Neue wissenschaftliche
Institutionen von Weltruf siedelten sich an.
1997 verlieh das Hessische Innenministerium der Stadt Darmstadt
den Titel „Wissenschaftsstadt“. Die Profilbildung „Wissenschaftsstadt“
–aufbauend auf Potentialen und Chancen- ist seitdem das Leitmotiv
der Stadtentwicklung.
Wohnentwicklung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zählt derzeit rund 139.000
Einwohner im Hauptwohnsitz. Aufgrund seines attraktiven
Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebotes sowie der hohen
Lebensqualität ist die Stadt ein nachgefragter Wohnstandort. Im
Gegensatz zum allgemein anhaltenden Trend kann in Darmstadt bis
2020 mit einem weiteren Zuwachs der Wohnbevölkerung gerechnet
werden. Zur Befriedigung der erwarteten Nachfrage müsste eine
durchschnittliche Baufertigstellungsrate von etwa 700 Wohnungen im
Jahr erreicht werden.
Gewerbliche Entwicklung
4 Randbedingungen für die Entwicklung der
Feuerwehr
4.1 Stadtentwicklung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt laut einer Studie des
Wirtschaftsforschungs-Institutes Prognos (Schweiz) in einer
Region mit sehr hohen Zukunftschancen. Auf der Liste von 412
untersuchten Kreisen und kreisfreien Städten liegt Darmstadt auf
dem Platz 12 [PROGNOS2010].
4.1.1 Bevölkerung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zählt derzeit rund 143.276
Einwohner im Hauptwohnsitz (Stand 31.12.2010). Aufgrund
ihres attraktiven Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebotes sowie
der hohen Lebensqualität ist die Stadt ein nachgefragter
Wohnstandort. Im Gegensatz zum allgemein anhaltenden Trend
kann in Darmstadt bis 2020 mit einem weiteren Zuwachs der
Wohnbevölkerung gerechnet werden.
4.1.2 Konversion
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 58 von 72
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist Wissenschafts- und
Technologiezentrum in der Region Rhein-Main-Neckar. Zahlreiche
europäisch bedeutsame Unternehmen wie Merck, Röhm, Wella, ESOC,
Eumetsat oder Telekom AG haben hier ihren Sitz.
Dennoch verfügt Darmstadt ebenso über erhebliche
Gewerbeflächenpotenziale. Der weitaus größte Anteil dieser
Entwicklungspotenziale befindet sich im Stadtteil Weststadt. Das
potenzielle Neubauvolumen für Büroflächen liegt hier bei
schätzungsweise über 800.000 m
2 Bruttogeschossfläche (BGF). Dies
entspricht einem quantitativen Investitionspotenzial für annähernd
20.000 Arbeitsplätze.
Das Umfeld des Hauptbahnhofes bildet das Zentrum der Weststadt
und wird als Europa-Viertel bezeichnet. Die hier vorhandenen
Flächenpotenziale sind Schwerpunkt der künftigen gewerblichen
Entwicklung in Darmstadt: Alleine auf den baureifen Flächen des TZ
Rhein-Main und an der Robert-Bosch-Straße steht derzeit ein Volumen
von etwa 200.000 m
2 BGF für Büroflächen zur Verfügung.
In den nächsten Jahren werden im Süden der Stadt die
ehemaligen Kasernen und Wohngebiete der US-Armee (Cambrai-
Fritsch-Kaserne, Jefferson- und Lincoln-Siedlung) in zivile
Wohngebiete umgewandelt. Dadurch entstehen voraussichtlich
Wohnungen für bis zu 5.000 Menschen.
Die verkehrstechnische Infrastruktur ist im Wesentlichen bereits
vorhanden.
4.1.3 Gewerbliche Entwicklung
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Oberzentrum ein
Wissenschafts- und Technologiezentrum in der Metropolregion
Frankfurt/Rhein-Main. Zahlreiche europäisch bedeutsame
Unternehmen wie Merck, Evonik-Röhm, ESOC, Eumetsat oder
Telekom AG haben hier ihren Sitz.
Das Umfeld des Hauptbahnhofes bildet das Zentrum der
Weststadt und wird als Europa-Viertel bezeichnet. Die hier
vorhandenen Flächenpotenziale sind Schwerpunkt der künftigen
gewerblichen Entwicklung in Darmstadt.
4.2 Verkehrswege
Die Einhaltung der Hilfsfrist wird neben den organisatorischen
Maßnahmen der Feuerwehr wesentlich durch die nutzbaren
Verkehrswege beeinflusst. Die folgenden Veränderungen beeinflussen
den Hilfsfristerreichungsgrad nachteilig und müssen ggf. durch
erhöhte Kosten kompensiert werden:
- Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Anliegerstraßen und
Einengungen der Fahrbahnbreite durch großzügige Regelung von
Parkmöglichkeiten erschweren die Erreichbarkeit der Einsatzstellen.
- Eine Beeinflussung der Ampelsteuerung durch die Feuerwehr mit
4.2 Verkehrswege
Die Einhaltung der Hilfsfrist wird neben den organisatorischen
Maßnahmen der Feuerwehr wesentlich durch die nutzbaren
Verkehrswege beeinflusst. Die folgenden Veränderungen be-
einflussen den Hilfsfristerreichungsgrad nachteilig und müssen
ggf. durch erhöhte Kosten kompensiert werden:
- Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Anliegerstraßen und
Einengungen der Fahrbahnbreite durch großzügige Regelung
von Parkmöglichkeiten erschweren die Erreichbarkeit der
Einsatzstellen.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 59 von 72
Vorrangschaltungen, Schaltung von Feuerwehrwegen u. ä. kann
dazu beitragen, den Hilfsfristerreichungsgrad zu verbessern .
- Die Auswertung der Hilfsfristen aus den Jahren 2008 und 2009
deutet darauf hin, dass aufwändige, langfristige
Baumaßnahmen auf den Hauptanfahrtsrouten der Feuerwehr
(z. B. Tackeknoten, Karlsruher Straße) nachteilige
Auswirkungen auf den Erreichungsgrad der Hilfsfristen hatten.
Eine Beeinflussung der Ampelsteuerung durch die Feuerwehr mit
Vorrangschaltungen in unmittelbarer Nähe der Feuerwache trägt
dazu bei, den Hilfsfristerreichungsgrad zu verbessern. Auf den
Hauptanfahrtsrouten der Berufsfeuerwehr sind sechs
Kreuzungen und Ampeln mit einer Vorrangschaltung
ausgestattet. Die Bereiche werden mit Kameras von der
Leitfunkstelle überwacht.
4.3 Veränderung der Aufgaben und Anforderungen
Bevölkerungswachstum und gewerbliche Entwicklung bedeuten
auch für die Zukunft eine gleichbleibend hohe Zahl an Einsätzen
und den Bedarf für eine angemessene schlagkräftige
Gefahrenabwehrorganisation.
Das Aufgabenspektrum der Feuerwehr hat sich in den letzten
Jahren weiter vergrößert. Als Bespiele können hier genannt
werden:
- Übernahme der Aufgaben als Träger des Rettungsdienstes
- Erweiterung des Aufgabenspektrums im Bereich biologischer
Gefahren
- First Responder Einsätze
- Aufbau einer Höhenrettungsgruppe
- Messkonzept der Region Starkenburg
- Überregionale Einsatzplanung für einen Massenanfall von
Verletzten
4.3
Veränderung der Aufgaben und Anforderungen
Bevölkerungswachstum und gewerbliche Entwicklung bedeuten
auch für die Zukunft eine gleichbleibend hohe Zahl an Einsätzen
und den Bedarf für eine angemessene schlagkräftige
Gefahrenabwehrorganisation.
Gegenüber der Bedarfs- und Entwicklungsplanung der Jahre
2006 bis 2010 haben sich die bisherigen Aufgaben der
Feuerwehr Darmstadt nicht mehr wesentlich geändert.
Ab dem Jahr 2011 hat aber die Arbeitsbelastung der
Berufsfeuerwehr und der ehrenamtlichen Kräfte durch die
Präsenz bei Großveranstaltungen (Schlossgrabenfest, Ligaspiele
des Sportvereins Darmstadt 1898 e. V.) deutlich zugenommen
(siehe Ziffer 4.3.5).
Neu ist, dass die Anforderungen an die rettungsdienstliche
Qualifikation des Leitstellenpersonals aufgrund geänderter
rechtlicher Vorgaben deutlich gestiegen sind.
Die geforderte Ausbildung zum Rettungsassistenten bedeutet für
die Bediensteten der Berufsfeuerwehr Darmstadt während der
rettungsdienstlichen Ausbildung eine mehrmonatige Abwesenheit
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 60 von 72
von der Dienststelle, da die benötigten Lehrgänge und Praktikas
in externen Einrichtungen absolviert werden müssen.
In Verbindung mit den in Jahr 2011 von den städtischen
Gremien beschlossenen Vorgaben zur Haushauskonsolidierung
wird die Feuerwehr Darmstadt daher eine Kooperation mit dem
Deutschen Roten Kreuz eingehen, um die Möglichkeit zur
Generierung neuer Einnahmen mit der Möglichkeit einer
Standortnahen Ausbildung zu kombinieren. Die Feuerwehr
Darmstadt wird daher für den Zeitraum dieses Bedarfs- und
Entwicklungsplans (fünf Jahre) ihr Engagement im
Rettungsdienst schrittweise erhöhen (siehe Ziffer 4.3.4).
4.3.1 Einschätzung für Brandeinsätze
Die Zahl der Brandeinsätze der Jahre 2001 bis 2009 lag pro
Jahr bei 453 (rechnerischer Mittelwert). Der Minimalwert lag bei
387 Einsätzen und der Maximalwert lag bei 527. Es wird nicht
davon ausgegangen, dass sich diese Einsatzzahlen für Brände in
den nächsten Jahren wesentlich ändern werden.
Dafür spricht, dass die Maßnahmen des vorbeugenden
Brandschutzes in Verbindung mit den gesetzlich
vorgeschriebenen Aktivitäten der Brandschutzerziehung und –
aufklärung dazu führen, dass Brände erst gar nicht entstehen
oder deren Ausbreitung auf die Entstehungsphase begrenzt
werden kann. Weiterhin bekommt die Feuerwehr durch schnell
übermittelte Notrufe (Handynetz) die Möglichkeit, frühzeitig
wirksame Brandbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Leider
lässt sich die Zahl der verhinderten Brände statistisch nicht
belegen.
Schwer einschätzbar wird die Auswirkung der gesetzlichen
Rauchmelderpflicht sein, die ab 01. Januar 2015 für
Wohneinheiten in Hessen gilt (§ 13 Abs. 5 HBO). Vermehrt wird
die Feuerwehr bereits jetzt zu Wohnungen gerufen, in denen
freiwillig installierte Rauchmelder in Abwesenheit der Nutzer
einen Alarm auslösen. In der Mehrheit der Fälle handelte es sich
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 61 von 72
um einen Alarm infolge der nachlassenden Energieversorgung
des Rauchmelders. Derzeit gibt es kein statistisch belastbares
Material zu diesen Einsätzen. Es wird erwartet, dass die Anzahl
der Fehleinsätze durch den beschriebenen Sachverhalt steigt.
Ebenfalls schwer einschätzbar sind die Auswirkungen von
Wärmedämmungen an Fassaden auf den Brandverlauf. Brände in
anderen Städten in der jüngsten Vergangenheit, deuten darauf
hin, dass die rasante Brandausbreitung in der Fassade die
Feuerwehren vor neue Herausforderungen stellt.
Neu zu bewerten ist auch die Gefährdung der Einsatzkräfte
durch hohe Kohlenmonoxidkonzentrationen in Wohnungen durch
defekte Heizanlagen und durch vorsätzliche Herbeiführung einer
gesundheitsgefährdenden Konzentration in suizidaler Absicht.
Hier müssen die Ergebnisse aktueller Forschungsprojekte
abgewartet werden, um die Auswirkungen auf die Einsatztaktik
und die technische Ausstattung bewerten zu können.
4.3.2 Einschätzung für technische Hilfeleistungen
Durch die Weiterentwicklung der passiven Sicherheitssysteme
in der Fahrzeugtechnik muss die Feuerwehr einen Trend
wahrnehmen, dass es bei Neufahrzeugen, die in schwere
Verkehrsunfälle verwickelt wurden, zunehmend schwieriger
wird, schnell in die Innenräume der Fahrzeuge zu gelangen,
um schwerverletzte Fahrzeuginsassen patientengerecht zu
retten.
Grundsätzlich bieten die verwendeten Sicherheitssysteme (z.
B. Airbag, Seitenaufprallschutz, hochfeste Materialien) den
Fahrzeuginsassen einen umfassenden Schutz, solange die
einwirkenden physikalischen Kräfte keine schweren
Verletzungen der Personen und massiven Verformungen der
Karosserie bewirken. Übersteigen die einwirkenden Kräfte
eine gewisse Grenze, kehrt sich der vorher günstige Effekt in
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 62 von 72
das Gegenteil um. Die hohe Festigkeit der Materialien und
zahlreichen eingebauten Sicherheitseinrichtungen (Airbag-
Module) führen dazu, dass die bei der Feuerwehr
vorhandenen Geräte zur technischen Rettung nicht mehr
geeignet sind oder die Maßnahmen nur unter erheblicher
Gefährdung des eingesetzten Personals ausgeführt werden
können.
Die Anzahl der vorhandenen Rettungsgeräte für technische
Hilfeleistungen bei der Feuerwehr Darmstadt ist prinzipiell
ausreichend. Aufgrund des beschriebenen Sachverhaltes
muss aber davon ausgegangen werden, dass die Kosten für
Ersatzbeschaffungen und Verbrauchsmaterialien deutlich
steigen, da wesentlich hochwertigere Materialien beschafft
werden müssen.
4.3.3 Besondere Bedrohungslagen
Auf der Grundlage der aktuellen Strategien im
Bevölkerungsschutz [BBK 2010] und Gefährdungsanalysen
der vergangenen Jahre [HMdIS 2000, Grünbuch 2009]
werden für die Wissenschaftsstadt Darmstadt im
Wesentlichen die nachfolgenden Szenarien in den nächsten
zehn Jahren als so wahrscheinlich erachtet, dass für deren
Bewältigung weiterhin planerische, organisatorische und
technische Voraussetzungen auf hohem Niveau geschaffen
werden müssen, die deutlich über die Maßnahmen für die
Bekämpfung der Standardereignisse hinausgehen.
Ausfall kritischer Infrastruktur (KRITIS)
Als eines der zentralen Szenarien der kommenden Jahre wird
im Grünbuch das Thema Stromausfall beschrieben. Die
Auswertung der verfügbaren Quellen deutet darauf hin, dass
ein Stromausfall über mehrere Tage grundsätzlich auch die
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 63 von 72
Wissenschaftsstadt Darmstadt treffen kann.
Daher wird die planerische Vorbereitung Schwerpunkt der
nächsten Jahre für die Einsatz- und Gefahrenabwehrplanung
der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sein. Es ist
davon auszugehen, dass die vorhandenen Ressourcen (mobile
Stromaggregate) für die Versorgung lebenswichtiger
Infrastruktur nicht ausreichen werden. Da es sich um eine
Flächenlage handeln wird, von der auch die Nachbarkreise
betroffen sein werden, kann der Zugriff auf überörtliche
Gefahrenabwehrstrukturen nicht eingeplant werden.
Extreme Witterungsverhältnisse
Starkregen, Starkwind, Kälte, Hitze, Schneefall werden auch
in Zukunft hohe Anforderungen an die allgemeine
Gefahrenabwehrorganisation stellen. Es ist erkennbar, dass
die zu beobachtenden Phänomene zwar lokal begrenzt
ablaufen, aber in ihrer Stärke und Zerstörungskraft enorm
zugenommen haben [Münchner Rück 1999]. Es muss auch
von einer Häufung entsprechender Einsätze ausgegangen
werden. Die globale Klimaänderung deutet darauf hin, dass
witterungsbedingte Szenarien eher zunehmen.
Es handelt sich immer um Flächenlagen, die
personalintensive Einsätze mit einem aufwändigen
Geräteeinsatz und hohem Materialverbrauch auslösen.
Pandemie
Im Jahr 2010 deutete alles auf den Ausbruch einer Pandemie
auch in Deutschland hin. Die in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt vorhandenen Sonderpläne kamen nicht zum
Einsatz und konnten daher nicht auf ihre Wirksamkeit geprüft
werden, da sich die Lage wieder entspannte.
Der Ausbruch einer Pandemie gilt als sehr wahrscheinlich.
Grundsätzlich stellt eine seuchenbedingte Lage eine extreme
Herausforderung für die allgemeine Gefahrenabwehr dar. Die
vorhandenen Planungen und Ressourcen werden derzeit aber
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 64 von 72
als ausreichend angesehen.
Terror
Im Vergleich zu den Städten Berlin oder Frankfurt am Main
wird die Gefahr für eine Einsatzlage mit terroristischem
Hintergrund für die Wissenschaftsstadt Darmstadt als eher
gering angesehen.
Dennoch wird die Terrorgefahr im Grünbuch als eine der
wesentlichen Bedrohungen für die kommenden Jahre
beschrieben und kann daher nicht grundsätzlich
ausgeschlossen werden.
Es ist davon auszugehen, dass im Falle eines Anschlages im
Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Darmstadt die
vorhandenen Gefahrenabwehrstrukturen nicht ausreichen
werden und eine Bewältigung der Lage nur mit massiver
Unterstützung aus dem Umland erreichbar ist.
Einer der planerischen Schwerpunkte wird daher für die
Gültigkeitsdauer dieses Bedarfs- und Entwicklungsplanes der
Aufbau und Betrieb von Bereitstellungsräumen für externe
Einheiten sein.
4.3.4 Rettungsdienst
Die Feuerwehr Darmstadt wird in Kooperation mit dem DRK
Leistungen im Rettungsdienst erbringen. Bis 2016 soll sich das
Engagement so steigern, dass auf einem Rettungswagen des
DRK eine Funktion durch die Feuerwehr Darmstadt besetzt wird.
Dies führt neben der Einnahmenerhöhung zu einer Anhebung der
Ausbildungsqualität bei der Feuerwehr und zu einer insgesamt
besseren Verzahnung von Feuerwehr und Rettungsdienst.
Insbesondere im Hinblick auf einen Massenanfall von Verletzten
ist dies eine erhebliche Steigerung des verfügbaren
Einsatzpotentials.
Das Engagement im Rettungsdienst führt aber gleichzeitig zu
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 65 von 72
einer Reduzierung der Einsatzstärke von 22 auf 21 Funktionen.
Hier müssen die bestehenden Einsatzkonzepte angepasst
werden.
Die Reduzierung der Funktionsstärke um eine Funktion soll
bereits ab 2012 wirksam werden. Damit wird die Kapazität für
die zukünftig erforderliche rettungsdienstliche Ausbildung auch
für die Leitfunkstelle geschaffen. Der Ausbildungsaufwand wird
in dem Maße reduziert wie das Engagement im Rettungsdienst
zunimmt.
4.3.5 Veranstaltungssicherheit
Die Sicherheit bei Großveranstaltungen muss zukünftig auf
der Basis der Erfahrungen aus Ereignissen in anderen Städten
und der Anwendung neuer Regelwerke [vfdb 03/03] innerhalb
der Stadtverwaltung neu bewertet werden.
Die Feuerwehr Darmstadt arbeitet im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens sehr eng mit der zuständigen
Ordnungsbehörde bei der Gefahrenbewertung zusammen.
Die zukünftig erforderliche Präsenz bei Großveranstaltungen
wird die Berufsfeuerwehr und auch die ehrenamtlichen Kräfte
der Freiwilligen Feuerwehren zusätzlich belasten.
4.4 Überörtliche Zusammenarbeit
4.4.1 Landkreis Darmstadt-Dieburg
Im Rahmen der kreisübergreifenden Zusammenarbeit wurden
die Einsatzpläne mit den benachbarten Landkreisen
Darmstadt-Dieburg und Offenbach abgestimmt und
bestimmte Meldebilder und dafür benötigte Sonderfahrzeuge
in den jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen
festgeschrieben.
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 66 von 72
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg dokumentiert in seiner
Beschreibung der Gefahrenabwehrlogistik aus dem Jahr 2010
[GAL 2010]) im Kapitel 18 die Sonderfahrzeuge der Stadt
Darmstadt, auf die im Bedarfsfall auf der Basis
entsprechender Sonderschutzpläne zurückgegriffen wird:
- Kranwagen
- Drehleitern
- Abrollbehälter Atemschutz/Strahlenschutz
- Wechselladerfahrzeuge mit verschiedenen Abrollbehältern
- Schlauchwagen SW2000 oder Abrollbehälter Schlauch
- Tanklöschfahrzeuge
Weitere Beispiele interkommunaler Zusammenarbeit:
Bei der Feuerwehr Griesheim ist ein Abrollbehälter Lüfter im
Landkreis Darmstadt-Dieburg stationiert, auf dem auch
Einsatzgeräte der Feuerwehr Darmstadt untergebracht sind,
die im Bedarfsfall für Einsätze auf dem Stadtgebiet der
Wissenschaftsstadt Darmstadt angefordert werden können.
Für die im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der
kreisfreien Stadt Darmstadt stationierten Einsatzleitwagen
des Landes Hessen (ELW2) wurde von den Leitern der
Brandschutzdienststellen im Februar 2011 eine engere
Zusammenarbeit bei Übungen und Einsätzen auf der Basis
einheitlicher Konzepte und Standards vereinbart.
4.4.2 Rhein-Main-Gebiet
Die Brandschutzdienststellen der Kreise und kreisfreien
Städte im Rhein-Main-Gebiet sowie die dort ansässigen
Werkfeuerwehren streben eine intensivere Vernetzung an.
Dazu ist es erforderlich, dass alle Partner darüber Kenntnis
erlangen, wer an welchem Standort über Sonderfahrzeuge
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 67 von 72
und Sondergeräte verfügt und besondere Dienstleistungen im
Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr anbieten kann.
Derzeit wird eine Datenbank aufgebaut, in der die
vorhandenen Geräte, Fahrzeuge und Dienstleistungen erfasst
werden.
Eine wesentliche Hürde für die Nutzung stellt noch die EDV-
technische kreisübergreifende Bereitstellung der Daten dar.
4.4.3 Messkonzept Südhessen
Die Feuerwehr Darmstadt beteiligt sich an einem
kreisübergreifenden Einsatzkonzept für den Gefahrstoffnachweis
bei Großschadenslagen.
Die vom Land Hessen bereit gestellten Messfahrzeuge (zwei
Gerätewagen Strahlenspürtrupp und ein GABC-Erkunder) stehen
auf Anforderung der beteiligten Gebietskörperschaften auch
überregional zur Verfügung. Umgekehrt kann die Feuerwehr
Darmstadt im Bedarfsfall auf die entsprechenden überregionalen
Ressourcen zugreifen.
Zwischen den Beteiligten wurde eine schriftliche Vereinbarung
über die Zusammenarbeit getroffen.
5. Entwicklung
5.1 Personal
Mit ca. 85
% der Gesamtkosten der Feuerwehr stellt das Personal
den entscheidenden Anteil der Kosten dar. Da bei Einhaltung des
Schutzzieles eine Personalreduzierung nicht möglich ist, ist es
andererseits sinnvoll, der Feuerwehr ein umfassendes Spektrum an
Aufgaben der nicht- polizeilichen Gefahrenabwehr zuzuordnen. So
wird das Großtanklöschfahrzeug ebenso in Mehrfachfunktion besetzt
5 Soll/Ist-Vergleich
5.1 Personal
Mit ca. 85 % der Gesamtkosten der Feuerwehr stellt das
Personal den entscheidenden Anteil der Kosten dar.
Eine Reduzierung der Personalkosten ohne Herabsetzung des
über die Schutzziele beschriebenen Sicherheitsniveaus ist
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 68 von 72
wie das Wechselladerfahrzeug und der Feuerwehrkran. Die
zusätzlichen Sach- und Ausbildungskosten sind dabei relativ gering.
Um die optimale Ausnutzung der vorhandenen Personal- und
Materialressourcen zu gewährleisten, wird in regelmäßigen Abständen
überprüft, welchen Beitrag die Freiwilligen Feuerwehren zur Erfüllung
der Aufgaben des Amtes leisten können.
Seit dem 11. September 2001 zeigt sich eine Bedrohung durch den
internationalen Terrorismus. Die Überschwemmungen in
Ostdeutschland im Jahr 2002 sowie weitere Naturereignisse der
jüngeren Zeit signalisieren eine zunehmende Gefährdung durch
Naturkatastrophen. So ist zurzeit bundes- wie landesseitig eine
Intensivierung des in der Vergangenheit reduzierten Zivil- und
Katastrophenschutzes erkennbar. Hier ist mittel- bis langfristig von
der Notwendigkeit einer Anpassung des vorhandenen Personals zur
Bewältigung neuer Aufgaben in der Katastrophenvorsorge abzusehen.
nicht möglich.
Mit der festgelegten Mindestfunktionsstärke können auch in
Zukunft alle anfallenden Einsätze und Aufgaben bewältigt
werden.
Alle Planstellen im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr sind
besetzt (Stand Januar 2011). Planbare Personalabgänge
können kompensiert werden, wenn eine Wiederbesetzung
zeitnah möglich ist und bleibt.
Für die Bewältigung von Großereignissen oder Flächenlagen
mit zahlreichen zeitgleichen Einsatzstellen ist die
Berufsfeuerwehr immer auf die Unterstützung der Freiwilligen
Feuerwehren angewiesen.
Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels
bekommt daher die Nachwuchsgewinnung für ehrenamtliche
Feuerwehrangehörige einen ganz besonderen Stellenwert, um
die Personalstärke der ehrenamtlichen Einsatzkräfte zu
erhalten.
5.2 Einsatzmittel
Voraussetzung für die sichere Arbeit der Feuerwehr bei
Brandeinsätzen bleibt die Bereitstellung von Löschwasser
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, die der HSE übertragen ist.
Die Einsatzmittelvorhaltung, insbesondere die Einsatzfahrzeuge sind
durch das Fahrzeugkon-zept aus dem Jahr 1998, dessen Umsetzung
im Jahr 2005 abgeschlossen wurde, auf einem ausreichenden
Ni veau
(siehe 6.2). Für die kommenden Jahre sind ausschließlich
Ersatzbeschaffungen für Fahrzeuge vorgesehen, die zur Ausmusterung
anstehen.
5.2 Finanzbedarf zur Bereitstellung der Einsatzmittel
Der Fahrzeugbestand der Feuerwehr (siehe Anlage 6.2) stellt
einen Wiederbeschaffungswert von neun Millionen Euro dar.
Wird die voraussichtliche Nutzungsdauer gemäß Anlage 6.3
zugrunde gelegt, so ergibt sich ein jährlicher
Investitionsbedarf von 500.000 Euro.
Der Wert aller inventarisierten Einsatzgeräte liegt bei zwei
Millionen Euro. Davon wird erfahrungsgemäß die Hälfte
im Rahmen der Fahrzeugbeschaffung mitbeschafft.
Die übrigen inventarisierten Gegenstände haben einen Wert
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 69 von 72
von 500.000 Euro.
Die Nutzungsdauer wird bei den meisten Einsatzgeräten
entweder durch einschlägige Vorschriften oder durch
Vorgaben der Hersteller begrenzt. Hier hat sich unter
anderem das Produkthaftungsgesetz ausgewirkt, aufgrund
dessen die Hersteller die Haftung nur bis zu einer
vorgegebenen maximalen Nutzungsdauer übernehmen. Im
Einsatzdienst ist es nicht verantwortbar, diese Vorgaben der
Hersteller zu überschreiten.
Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren
ergibt sich somit ein Finanzbedarf für die Ersatzbeschaffung
von Ausstattung und Geräten von jährlich 100.000 Euro.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei der Feuerwehr nur
genormte Ausrüstung verwendet (§ 7 Abs. 6 HBKG) wird.
5.3 Bauunterhaltung
Zur Vermeidung erhöhter Kosten durch Sanierungsbedarf ist die
Bereitstellung ausreichender Bauunterhaltungsmittel für die
Liegenschaften der Feuerwehr notwendig und wirtschaftlich.
5.3 Gebäude
5.3.1 Bauunterhaltung
Zur Vermeidung erhöhter Kosten durch Sanierungsbedarf ist
die Bereitstellung ausreichender Bauunterhaltungsmittel für
die Liegenschaften der Feuerwehr weiterhin notwendig und
wirtschaftlich geboten.
5.3.2 Sicherung der Liegenschaften
Die Feuerwache der Berufsfeuerwehr ist eine Einrichtung der
kritischen Infrastruktur. Sie ist aber baulich nur unzureichend
gegen den Zutritt von unbefugten Personen geschützt. Die
vorhandenen baulichen Anlagen sind entweder zu niedrig
(Mauer auf der Ostseite, Zaunhöhe auf der Südseite) oder
funktionsuntüchtig (Beschädigungen des Zaunes). Die
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
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Zugangskontrolle der Hauptzufahrt muss mit einer
Schrankenanlage sicher gestellt werden. Die Hallentore der
straßenseitigen Alarmausfahrten müssen automatisch
schließen.
Beispiele aus der Vergangenheit (Fahrraddiebstähle,
Autoaufbrüche, Überwinden des Rolltores) belegen den
Handlungsbedarf.
Zur Sicherung der Liegenschaft sind ausreichend finanzielle
Mittel bereitzustellen.
5.3.3 Planungen
Für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Freiwilligen
Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr wird die Realisierung von
zwei Bauprojekten notwendig, für die im Rahmen der
Zukunftswerkstatt ersprechende Planentwürfe bereits
vorgelegt wurden (siehe Anlage zum Abschlussbericht der
Zukunftswerkstatt).
Feuerwehrhaus Arheilgen
In einem ersten Schritt soll im Norden der Stadt im Anschluss
an die Wohnbebauung in Darmstadt-Arheilgen ein Neubau für
die Freiwillige Feuerwehr Arheilgen entstehen. Das Gelände
soll auch als Stellfläche für Einsatzmittel der Berufsfeuerwehr
genutzt werden, die nicht im ersten oder zweiten Abmarsch
an der Einsatzstelle benötigt werden (verschiedene
Abrollbehälter). Zur Zeit stehen diese Einsatzmittel noch im
Freien auf der Wache der Berufsfeuerwehr und schränken
damit die für Übungen zur Verfügung stehende Freifläche ein.
Feuerwehrhaus Innenstadt und Umbau der Wache der
Berufsfeuerwehr.
Auf dem Gelände der Berufsfeuerwehr soll schrittweise in drei
Bauabschnitten zunächst als erster Schritt ein Neubau
errichtet werden, in den die Berufsfeuerwehr einzieht. Im
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 71 von 72
zweiten Bauabschnitt soll der Altbau abgerissen und auf dem
Gelände dann ein Neubau für die Freiwillige Feuerwehr
Innenstadt entstehen. Im dritten Abschnitt erfolgt der Umbau
des restlichen Gebäudebestandes in dem die Leitstelle, die
Amtsleitung sowie die Fachabteilungen der Berufsfeuerwehr
untergebracht sind.
5.3.4 Stellflächen für Einsatzfahrzeuge
Der Bedarf an Stellflächen steigt weiter, da über den
Katastrophenschutz weitere Fahrzeuge des Bundes und des
Landes Hessen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung
gestellt werden. An den vorhandenen Standorten können keine
neuen Fahrzeuge mehr in Fahrzeughallen oder auf Freiflächen
untergebracht werden.
5.4 Fortschreibung
Dieser Bedarfs- und Entwicklungsplan ist in der Regel alle 4 Jahre
fortzuschreiben.
5.4 Fortschreibung
Dieser Bedarfs- und Entwicklungsplan ist alle fünf Jahre
fortzuschreiben.
6 Anlagen
6.1 Kennzahlen
[[Tabelle]]
6 Anlagen
6.1 Kennzahlen
[[Tabelle]]
6.2 Fahrzeuge der Feuerwehr Darmstadt
[[Tabelle]]
6.2 Fahrzeuge der Feuerwehr Darmstadt
6.2.1 Berufsfeuerwehr
6.2.2 Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Innenstadt
6.2.3 Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Eberstadt
6.2.4 Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Arheilgen
6.2.5 Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Wixhausen
[[Tabellen]]
Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012
Seite 72 von 72
6.3 Nutzungsdauer der Feuerwehrfahrzeuge
[Tabelle]]
6.3 Nutzungsdauer der Feuerwehrfahrzeuge
[[Tabellen]]
6.4 Konzept für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen 2010 -
2020
[[Tabellen]]
6.5 Literatur
6.6 Regelwerke für die Bedarfs- und Entwicklungsplanung
6.7 Zuständigkeitsbereich mit Wache-Standorten
6.8 Gefahrenabwehrstufen [[Grafik]]
2012/0042
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 10.02.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Feuerwehr Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0042 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 126010 Gefahrenabwehr Kostenstelle: Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Bedarfs- und En twicklungsplan 2012 Vorlage vom: 02.02.2012 Beschlussvorschlag: Der Magistrat beschließt die Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes in der Fassung 2012. Anlagen: Feuerwehr Darmstadt Bedarfs- und Entwicklungsplan 2012 Vergleich Tabellen BEP 2006 - 2012 Synopse BEP 2006 - 2012 Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 02.02.2012: Begründung: Die Gemeinden als Träger für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe haben auf der Basis des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophen- schutz vom 17. Dezember 1998 (HBKG), zuletzt geändert am 03.12.2010, eine Bedarfs- und Ent- wicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Verhältnis- sen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausstattung auszustatten und zu unterhalten (§§ 2 und 3 HBKG). Bedarfs- und Entwicklungspläne sind gemäß § 2 der Verordnung über die Organisation, Mindest- stärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerwehr (Feuerwehr-Organisations-verordung – FwOVO) in der Fassung vom 10. Oktober 2008 mit der zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörde zu erarbeiten und alle fünf Jahre oder bei erheblichen Veränderungen zu aktualisieren. Dieser Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) ist die Fortschreibung der Fassung vom Januar 2006 und beschreibt die Vorkehrungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für den Brand- schutz und die Allgemeine Hilfe. Die Beschlüsse der städtischen Gremien zur Haushaltskonsolidierung wurden eingearbeitet. Die Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt hat stattgefunden. Darmstadt, 02.02.2012 Dezernat II Rafael Reißer Bürgermeister
Beratungsverlauf (4)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0042
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.02.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00