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2012/0042

Bedarfs- und Entwicklungsplan 2012

Magistratsvorlage 02.02.2012

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Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bedarfs- und Entwicklungsplan der 
Feuerwehr Darmstadt 
Fortschreibung 
2012 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herausgeber: 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Der Magistrat 
Feuerwehr 
Bismarckstraße 86 
64293 Darmstadt

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 2 von 63 
Inhaltsverzeichnis  
 
1 Allgemeines 5 
1.1  Gesetzliche Grundlagen 5 
1.2  Statistische Angaben 5 
1.3  Erfahrungen mit dem Bedarfs- und Entwicklungsplan 2006 5  
1.4  Schwerpunkte des Bedarfs- und Entwicklungsplans 2012 5  
1.5  Zukunftswerkstatt Feuerwehr 6  
1.5.1  Aufgaben und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr 6  
1.5.2  Personal im Haupt- und Ehrenamt 6  
1.5.3  Unterbringung und Standorte 6  
1.5.4  Technikstandards und Beschaffungssicherheit 6  
1.5.5  Zusammenarbeit innerhalb der Feuerwehren der Stadt 7 
1.5.6  Nutzung von Synergien 7 
1.5.7  Netzwerkbildung 7 
1.5.8  Feuerwehr in der Gesellschaft 7 
2 Beschreibung des Ist-Zustandes 8  
2.1  Stadt 8  
2.1.1  Lage 8  
2.1.2  Fläche 8  
2.1.3  Einwohner und Pendler 9 
2.1.4  Wohnungen 9 
2.1.5  Bildung 9 
2.1.6  Verkehr 10  
2.1.7  Industrie 10  
2.1.8  Forschung und Entwicklung 10  
2.1.9  Waldflächen und Gewässer 11  
2.1.10  Militärische Einrichtungen 11  
2.2  Herauszustellende Risiken 12  
2.2.1  Gebäude besonderer Art und Nutzung 12  
2.2.2  Störfallbetriebe 14  
2.2.3  Unterirdisches Komplexbauwerk 14  
2.2.4  August-Euler-Flugplatz 15  
2.2.5  NATO-Pipelines 15  
2.2.6  Böllenfalltorstadion 15  
2.2.7  Besondere Objekte im Umland 16  
2.3  Organigramm 16  
2.4  Produkte der Feuerwehr 17  
2.4.1  Gefahrenabwehr 17  
2.4.2  Rettungsdienst 17  
2.4.3  Katastrophenabwehr 18  
2.4.4  Gefahrenvorbeugung 18  
2.5  Liegenschaften 19  
2.5.1  Feuerwache der Berufsfeuerwehr 19  
2.5.2  Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren 19  
2.5.3  Übungsgelände 20  
2.5.4  Sirenen 20  
2.5.5  Schutzräume 20  
2.5.6  Notbrunnen 21  
2.5.7  Löschwasserbehälter 21  
2.6  Personal der Berufsfeuerwehr 21  
2.6.1  Leitungsdienst 21  
2.6.2  Technischer Einsatzleiter (TE) 21  
2.6.3  Führungsassistenz 21  
2.6.4  Wachabteilungen 21

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 3 von 63 
2.6.5  Sachbearbeiter, Tagesdienst 21  
2.6.6  Einsatzbearbeiter Leitfunkstelle 22  
2.6.7  Verwaltungsbeamte, Beschäftigte 22  
2.6.8  G-26-Stellen für Feuerwehrdienstuntaugliche 22  
2.6.9  Brandsicherheitsdienst 22  
2.6.10  Übersicht 23  
2.7  Freiwillige Feuerwehr 24  
2.8  Werkfeuerwehren 25  
2.9  Rettungsdienstträgerschaft 26  
2.9.1  Zentrale Leitstelle 26  
2.9.2  Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) 26  
2.9.3  Leitender Notarzt (LNA) und Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OLRD) 26  
2.10  Untere Katastrophenschutzbehörde 26  
2.11  Katastrophenschutzeinheiten 27  
2.11.1  Krisenstab 27  
2.11.2  Katastrophenschutzstab (KatS-Stab) 27  
2.11.3  Führungsgruppe TEL (FüGrTEL) 27  
2.11.4  Informations- und Kommunikationszentrale (IuK-Zentrale) 27  
2.11.5  Informations- und Kommunikationsgruppe (IuK-Gruppe) 27  
2.11.6  Löschzüge 27  
2.11.7  Gefahrstoff-ABC-Zug 27  
2.11.8  Gefahrstoff-ABC-Messzentrale (GABC-MZt) 28  
2.11.9  Betreuungszug 28  
2.11.10  Kreisauskunftsbüro (KAB) 28  
2.11.11  Medizinische Task-Force 28  
2.11.12  Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) 28  
2.11.13  Kreisverbindungskommando der Bundeswehr (KVK) 28  
2.11.14  Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) 29  
2.11.15  Sonstige Einheiten 29  
2.12  Führung bei Großschadenslagen 29  
2.13  Gefahrenabwehrstufen 29  
2.14  Einsatzregeln 29  
2.14.1  Standardeinsatzregeln (SER) 29  
2.14.2  Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) 30  
2.14.3  Einsatzpläne 30  
2.14.4  Katastrophenschutzplan 30  
2.15  Informationstechnologie 30  
3 Beschreibung des Soll-Zustandes 31  
3.1  Bemessungsgrundlagen 31 
3.1.1  Status der Feuerwehr 31  
3.1.2  Hilfsfrist 31  
3.1.3  Richtwerte nach Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOVO) 31  
3.2  Schutzzieldefinition 32  
3.2.1  Brandeinsatz 33  
3.2.2  Technische Hilfeleistung 34  
3.2.3  Umweltschutzeinsätze 35  
3.2.4  Technische Einsatzleitung 36  
3.2.5  Sollstärke im Einsatzdienst 36  
3.3  Erreichungsgrad 37  
3.4  Anzahl der Standorte 37  
3.5  Paralleleinsätze 37  
4 Randbedingungen für die Entwicklung der Feuerwehr 3 8  
4.1  Stadtentwicklung 38  
4.1.1  Bevölkerung 38  
4.1.2  Konversion 38

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 4 von 63 
4.1.3  Gewerbliche Entwicklung 38  
4.2  Verkehrswege 38  
4.3  Veränderung der Aufgaben und Anforderungen 39  
4.3.1  Einschätzung für Brandeinsätze 39  
4.3.2  Einschätzung für technische Hilfeleistungen 40  
4.3.3  Besondere Bedrohungslagen 40  
4.3.4  Rettungsdienst 42  
4.3.5  Veranstaltungssicherheit 42  
4.4  Überörtliche Zusammenarbeit 42  
4.4.1  Landkreis Darmstadt-Dieburg 42  
4.4.2  Rhein-Main-Gebiet 43  
4.4.3  Messkonzept Südhessen 43  
5 Soll/Ist-Vergleich 44  
5.1  Personal 44  
5.2  Finanzbedarf zur Bereitstellung der Einsatzmittel 4 4  
5.3  Gebäude 45  
5.3.1  Bauunterhaltung 45  
5.3.2  Sicherung der Liegenschaften 45  
5.3.3  Planungen 45  
5.3.4  Stellflächen für Einsatzfahrzeuge 46  
5.4  Fortschreibung 46  
6  Anlagen 47  
6.1  Kennzahlen 47  
6.2  Fahrzeuge der Feuerwehr Darmstadt 49  
6.2.1  Berufsfeuerwehr 49  
6.2.2  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Innenstadt 50  
6.2.3  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Eberstadt 50  
6.2.4  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Arheilgen 51  
6.2.5  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Wixhausen 51  
6.3  Nutzungsdauer der Feuerwehrfahrzeuge 51  
6.4  Konzept für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen 2010 - 2020 52  
6.5  Literatur 54  
6.6  Regelwerke für die Bedarfs- und Entwicklungsplanung 55  
6.6.1  Brand- und Katastrophenschutz sowie Zivilschutz 55  
6.6.2  Sonstige Rechtsgrundlagen 55  
6.6.3  Texte der zitierten Paragrafen 55  
6.7  Zuständigkeitsbereich mit Wache-Standorten 61  
6.8  Gefahrenabwehrstufen 62

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 5 von 63 
 
1 Allgemeines 
 
1.1  Gesetzliche Grundlagen 
 
Die Gemeinden als Träger für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe haben auf der 
Basis des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den 
Katastrophenschutz vom 17. Dezember 1998 (HBKG) zuletzt geändert am 03.12.2010 
eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran ori- 
entiert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr auf- 
zustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie 
technischer Ausstattung auszustatten und zu unterhalten (§§ 2 und 3 HBKG). 
 
Bedarfs- und Entwicklungspläne sind gemäß § 2 der Verordnung über die Organisation, 
Mindeststärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-
Organisationsverordnung – FwOVO) in der Fassung vom 10. Oktober 2008 mit der zu- 
ständigen Brandschutzaufsichtsbehörde zu erarbeiten und alle fünf Jahre oder bei er- 
heblichen Veränderungen zu aktualisieren. 
 
Dieser Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) ist die Fortschreibung der ersten Fassung 
vom Januar 2006 und beschreibt die Vorkehrungen der Stadt Darmstadt für den 
Brandschutz und die Allgemeine Hilfe.  
 
Im Anhang 6.6 sind weitere Rechtsquellen genannt, die für die Bedarfs- und Entwick- 
lungsplanung von Bedeutung sind. 
 
Die Textpassagen der in diesem BEP erwähnten Paragraphen sind im Anhang 6.6.3 
auszugsweise zu finden. 
 
1.2  Statistische Angaben 
 
Für die statistischen Angaben wurde auf das Material des Amtes für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung (Amt 12) und auf Daten der Feuerwehr Darmstadt aus dem Einsatz- 
leitsystem zurück gegriffen. 
 
 
1.3  Erfahrungen mit dem Bedarfs- und Entwicklungsplan 2006 
 
Die erste Version dokumentierte den Ist-Stand der Feuerwehr in Darmstadt auf der Ba- 
sis der Erkenntnisse, die im Jahr 2005 für eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung vor- 
lagen. Der Einfluss auf die Fortentwicklung oder Bestandswahrung der Feuerwehr war 
aus heutiger Sicht (Stand Dezember 2011) gering. 
 
Die statistischen Angaben dokumentierten die Jahre 2001 bis 2004. 
 
 
1.4  Schwerpunkte des Bedarfs- und Entwicklungsplans 2012 
 
Auf der Grundlage der Erfahrungen mit dem BEP 2006 wurde die zweite Version in we- 
sentlichen Teilen erweitert, aktualisiert und redaktionell überarbeitet.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 6 von 63 
 
Die statistischen Angaben dokumentieren die Jahre 2005 bis 2009. 
 
Die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt sind in die Fortschreibung des BEP 2012 einge- 
flossen (siehe Kapitel 1.5 bis 1.5.8.). 
 
 
1.5  Zukunftswerkstatt Feuerwehr 
 
Der „Zukunftswerkstatt Feuerwehr“ lag ein Beschluss der Stadtverordnetenversamm- 
lung vom 17. Januar 2008 zugrunde, durch den der Magistrat beauftragt wird, einen 
Feuerwehrentwicklungsplan aufzustellen. Der Abschlussbericht wurde am 27.05.2010 
vom Magistrat zur Kenntnis genommen (Magistratsbeschluss-Nr. 0225) und vom Aus- 
schuss für Umweltschutz, öffentliche Einrichtungen und Betriebe in der 47. Sitzung am 
19.11.2010 zur Kenntnis genommen. 
Die Zukunftswerkstatt hat zu acht wesentlichen Themen Ergebnisse erzielt und Stel- 
lung bezogen (siehe Kapitel 1.5.1ff.). 
 
 
1.5.1  Aufgaben und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr 
 
Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr soll auf dem bisherigen Stand aufrecht erhalten 
werden. Der Bedarfs- und Entwicklungsplan ist entsprechend fortzuschreiben. 
 
 
1.5.2  Personal im Haupt- und Ehrenamt 
 
Der Modellversuch der Feuerwehr Düsseldorf, der eine dreijährige, IHK-anerkannte 
Berufsausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst vorsieht soll weiter 
beobachtet und im Falle eines positiven Ergebnisses - soweit möglich - übernommen 
werden. 
 
Für die Gewinnung von ehrenamtlichen Einsatzkräften erarbeitet ein Arbeitskreis 
„Nachwuchsförderung und Ehrenamt“ neue Projekte. Die Wahrnehmung und Aner- 
kennung der Freiwilligen Feuerwehren in der Öffentlichkeit soll gesteigert werden. 
 
 
1.5.3  Unterbringung und Standorte 
 
Eines der drängenden Probleme der Feuerwehr Darmstadt ist der schlechte bauliche 
Zustand der Wache der Berufsfeuerwehr und der Gerätehäuser der Freiwilligen Feu- 
erwehren Innenstadt, Arheilgen und Wixhausen. Über Mittel aus dem Konjunkturpro- 
gramm konnten bei den Freiwilligen Feuerwehren teilweise bauliche Verbesserungen 
erreicht werden. 
Einzelheiten sind im Kapitel 5.3 beschrieben. 
 
 
1.5.4  Technikstandards und Beschaffungssicherheit 
 
Die Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehren sollen zukünftig 
technisch vergleichbar aufgebaut sein und somit einheitliche Bedienungsstandards 
ermöglichen, die auch die Aus- und Fortbildung der Maschinisten erleichtert.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 7 von 63 
1.5.5  Zusammenarbeit innerhalb der Feuerwehren der Stadt 
 
Die Zusammenarbeit ist sehr gut. Es ist das Ziel, einen Mittelweg zu finden, zwischen 
ausreichender Einbindung der Freiwilligen Feuerwehren, um die Leistungsfähigkeit 
und Motivation weiter zu fördern und der klaren Abgrenzung von Aufgaben, um eine 
Überforderung zu vermeiden. Im Rahmen der Zukunftswerkstatt wurde die Alarm- 
und Ausrückeordnung so überarbeitet, dass die Freiwilligen Feuerwehren nachts und 
am Wochenende verstärkt alarmiert werden. 
 
 
1.5.6  Nutzung von Synergien 
 
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Werkfeuerwehren ist es 
sinnvoll, die Vorhaltung von doppelten Strukturen kritisch zu prüfen und nach Mög- 
lichkeiten für wirtschaftliche Organisationsformen zu suchen. 
 
Als Ergebnis der Zukunftswerkstatt wurde mit der Werkfeuerwehr Merck ein Vertrag 
über die Pflege von Feuerwehrschläuchen geschlossen. 
 
Weiterhin arbeiten die Feuerwehren am Aufbau einer gemeinsam genutzten und ge- 
pflegten Datenbank über die vorhandenen Einsatzmittel und Sondergeräte, um durch 
die gemeinsame Nutzung von speziellen Ressourcen Kosten zu sparen (siehe auch 
Kapitel 4.4.2) 
 
 
1.5.7  Netzwerkbildung 
 
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit über Gemeinde- und Kreisgrenzen muss als 
Ziel der Feuerwehren weiter voran getrieben werden. Die Netzwerkbildung zwischen 
allen an der Gefahrenabwehr beteiligten Organisationen bedarf auch der politischen 
Unterstützung. 
 
 
1.5.8  Feuerwehr in der Gesellschaft 
 
Die Wertschätzung für die Arbeit der Feuerwehren in der Bevölkerung ist sehr hoch. 
Im Verhältnis zur Politik erwartet die Feuerwehr eine intensivere und vertrauensvolle- 
re Zusammenarbeit. Zur Kontaktpflege und Evaluierung der Ergebnisse der Zu- 
kunftswerkstatt wird ein jährliches Treffen zwischen Vertretern der in der Stadtver- 
ordnetenversammlung vertretenen Fraktionen und der Feuerwehr stattfinden.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 8 von 63 
 
2 Beschreibung des Ist-Zustandes 
 
2.1  Stadt  
2.1.1  Lage 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt als Oberzentrum in der Metropolregion 
Frankfurt/Rhein-Main [Regionalplan]. 
Im Norden grenzt die Stadt an den Landkreis Offenbach. Die restliche Stadtgrenze 
verläuft zum Landkreis Darmstadt-Dieburg. 
 
 
2.1.2  Fläche 
 
Die Fläche der Stadt beträgt 122,09 km2. Die größte Ausdehnung in Nord-Süd-
Richtung ist 17 km, in Ost-West-Richtung beträgt sie 15 km. 
Die Fläche teilt sich im Wesentlichen wie folgt auf: 
  
Flächentyp Fläche in km 2 
Gebäude und Freifläche 24,79 
Erholungsfläche 4,55 
Betriebsfläche 0,44 
Verkehrsfläche 12,49 
Waldfläche 54,82 
Wasserfläche 0,79 
Flächen anderer Nutzung 24,21 
  
Tabelle 1: Anteilige Flächennutzung in Quadratkilometern

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 9 von 63 
 
2.1.3  Einwohner und Pendler 
 
Die Einwohnerzahl ist eine der Bemessungsgrundlagen für die Feuerwehr. 
 
Einwohner Anzahl 
Erstwohnsitz 147.930 1 
Zweitwohnsitz 11.599  
Einpendler (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) 59.355  
Auspendler (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) 21.136  
Einpendler sonstige (Zahl vom Amt 12 geschätzt) 15. 000  
 
Tabelle 2: Anzahl der Personen in Darmstadt (Stand 31.12.2010) 
 
 
2.1.4  Wohnungen 
 
Die Stadt verfügt über einen Bestand von 22.343 Wohngebäuden mit insgesamt 
77.527 Wohnungen. Im Innenstadtbereich dominiert geschlossene Bebauung mit vier 
Geschossen plus ausgebautem Dachgeschoss. In Neu-Kranichstein und Eberstadt 
Süd III existieren Hochhaussiedlungen, die aufgrund der Bevölkerungsstruktur zu den 
Einsatzschwerpunkten von Feuerwehr und Rettungsdienst gehören. 
 
 
2.1.5  Bildung 
 
In Darmstadt werden an 61 gemeinbildenden und beruflichen Schulen über 30.000 
Schüler unterrichtet.  
 
Weiterhin verfügt Darmstadt über eine Technische Universität mit 25.000 Studenten, 
und 4.000 Beschäftigten, die auf fünf, strukturell sehr unterschiedliche Standorte  
mit insgesamt 150 Einzelliegenschaften verteilt sind: 
 
- Stadtmitte  
- Botanischer Garten  
- Lichtwiese  
- Hochschulstadion  
- Windkanal  
 
Der eigentliche Windkanal liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Griesheim im Land- 
kreis Darmstadt-Dieburg. Zum Standort Windkanal wird noch der August-Euler-
Flugplatz gerechnet, der aber auf der Gemarkung der Stadt Darmstadt liegt und so- 
mit in die Zuständigkeit der Feuerwehr Darmstadt fällt (siehe Ziffer 2.2.4). 
 
An der Hochschule Darmstadt (früher Fachhochschule) studieren 11.000 Studenten 
an mehreren Standorten im Stadtgebiet. 
                                               
 
1 Statistischer Kurzbericht Jahr 2011; Stand 12.01.2012

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 10 von 63 
 
2.1.6  Verkehr 
 
Im Westen des Stadtgebietes verlaufen die Bundesautobahnen 5 und 67 mit einer 
Länge von 10 Kilometern im Stadtgebiet. Die Feuerwehr Darmstadt ist für weitere 14 
Kilometer außerhalb des Stadtgebietes auf Bundesautobahnabschnitten zuständig 
(§ 23 HBKG). 
Die Bundesstraße 26 ist als Schnellstraße Richtung Osten vierspurig ausgebaut. 
Ebenfalls vierspurig sind die Autobahnzubringer B 3 und B 26 zu den drei Autobahn-
Anschlussstellen Weiterstadt, Darmstadt und Eberstadt ausgebaut. 
Der City-Ring wird durch den 430 m langen Wilhelminentunnel geführt, durch den 
vier Tiefgaragen mit 1390 Parkplätzen erschlossen werden (siehe Kapitel 2.2.3). 
 
Innerhalb des Stadtgebietes befindet sich ein Straßenbahnnetz mit 26,3 Kilometern 
Länge. Die Feuerwehr ist für weitere 15 Kilometer des Straßenbahnnetzes außerhalb 
des Stadtgebietes zuständig. 
 
Das Eisenbahn-Netz umfasst 25 Kilometer mit ICE, S-Bahn, und Privatbahnen. Das 
Zentrum des Schienennetzes bildet der Hauptbahnhof. Auf dem angrenzenden Areal 
liegt der Güterbahnhof. Darüber hinaus befinden sich in Darmstadt folgende Halte- 
punkte:  
 
- Nordbahnhof 
- Südbahnhof 
- Ostbahnhof 
- Darmstadt-Eberstadt Bahnhof  
- Darmstadt-Kranichstein Bahnhof 
- Darmstadt-Arheilgen Bahnhof (S-Bahn) 
- Darmstadt-Wixhausen Bahnhof (S-Bahn) 
- Darmstadt TU-Lichtwiese (Odenwaldbahn) 
 
Im Stadtteil Kranichstein betreibt die Deutsche Bahn AG einen Rangierbahnhof. 
Das private Eisenbahn-Unternehmen VIAS (Tochter der Rurtalbahn AG) betreibt die 
Odenwaldbahn (von Eberbach nach Frankfurt/M. Hauptbahnhof). 
Im Dezember 2011 wurde auch die Pfungstadt-Bahn durch VIAS in Betrieb genom- 
men. Ein Teil der Strecke liegt vom Bahnhof Eberstadt kommend noch auf dem Ge- 
biet der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
 
2.1.7  Industrie 
 
Einen Schwerpunkt der Industrie bilden Chemieunternehmen, namentlich die Firma 
Merck als größtem ansässigen Unternehmen und die Firma Evonik-Röhm. Beide Fir- 
men verfügen über eine Werkfeuerwehr. 
Daneben liegt im Bereich der Informationstechnologie ein weiterer wirtschaftlicher 
Schwerpunkt. Viele Firmen sind in Technologiezentren ansässig. 
 
 
2.1.8  Forschung und Entwicklung 
 
In Darmstadt-Wixhausen ist das „GSI Helmholtzzentrum Schwerionenforschung“ an- 
sässig. Der Standort expandiert weiter.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 11 von 63 
 
Im Dezember 2011 begannen die Baufeldvorbereitungen für eine Großbaustelle zur 
Realisierung des FAIR-Projektes (Facility for Antiproton and Ion Research). 
 
FAIR ist eine neue internationale Beschleuniger-Anlage zur Forschung mit Antiproto- 
nen und Ionen. Sie wird in Kooperation einer internationalen Länder- und Forscher-
Gemeinschaft gebaut und wird ein Gastlabor für Grundlagenforschung für schät- 
zungsweise 3000 Forscher aus ca. 50 Ländern sein. 
Die Baukosten sind auf über eine Milliarde geschätzt. 
Mit der Inbetriebnahme ist nicht vor dem 2018 zu rechnen. 
 
Die europäische Weltraumagentur ESA betreibt am Standort Darmstadt ein Kontroll- 
zentrum (ESOC). 
 
 
2.1.9  Waldflächen und Gewässer 
 
45 %  der Stadtfläche ist mit Wald bedeckt. Der Anteil der Wasserflächen an der Ge- 
samtfläche ist mit 0,7 % gering. Von den 10 Seen und Teichen sind drei als Bade- 
seen ausgewiesen.  
 
Die Bäche Modau, Darmbach, Mühlbach, Ruthsenbach und Silz durchfließen das 
Stadtgebiet von Ost nach West. 
 
 
2.1.10  Militärische Einrichtungen 
 
In Darmstadt gibt es keine militärischen Einrichtungen mit Personal des Bundes 
mehr.  
Am Standort der früheren Starkenburg-Kaserne hat ein privater Dienstleister (Heeres- 
instandsetzungslogistik GmbH) die Instandsetzung und Logistik von Geräten des 
Heeres und der Streitkräftebasis als Vertragspartner des Bundes übernommen. 
 
Der Standort wird im Bedarfsfall für vorgeplante Hubschrauberlandungen u. a. auch 
von Rettungshubschraubern genutzt, da weder bei der Berufsfeuerwehr noch am 
Stadtkrankenhaus in der Innenstadt ein Landeplatz besteht. Während der Landungen 
und Starts stellt die Berufsfeuerwehr den Brandschutz sicher. 
 
Die innerstädtischen Liegenschaften der US- Armee sind seit 2008 alle geräumt. Die 
Konversion der Flächen ist in Vorbereitung und muss bei der Bedarfs- und Entwick- 
lungsplanung berücksichtigt werden (siehe Kapitel 4.1.2).

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 12 von 63 
 
2.2  Herauszustellende Risiken 
 
2.2.1  Gebäude besonderer Art und Nutzung 
 
In Darmstadt gibt es zurzeit 988 Gebäude besonderer Art oder Nutzung, die der Ge- 
fahrenverhütungsschau unterliegen (§15 HBKG). Es handelt sich dabei um Gebäude, 
Betriebe oder Einrichtungen, von denen ein besonderes Risiko für die Menschen im 
Objekt oder in der Umgebung ausgeht. Sie erfordern eine über das allgemeine Maß 
hinausgehende Aufmerksamkeit durch die Feuerwehr. Dazu werden sie regelmäßig 
auf Veränderungen und Einhaltung der Brandschutzvorschriften kontrolliert. 344 die- 
ser Objekte sind mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet, die direkt bei der Feuer- 
wehr aufgeschaltet ist. 
 
Hauptgruppe  Objektbezeichnungen Anzahl 
01 Abfallverbrennungsanlagen 1 
02 Bauliche Anlagen der Elektrizitäts- oder Gasversorgung 5 
03 Bauliche Anlagen, die der Genehmigungspflicht über den 
Umgang mit radioaktiven Stoffen unterliegen 15 
04 Beherbergungsstätten ab 12 Betten 39  
05 
Betriebe zur Herstellung, Lagerung, Verarbeitung oder 
zum Vertrieb von feuer- oder explosionsgefährlichen Stof- 
fen 
7 
06 
Betriebe zur Herstellung , Lagerung, Verarbeitung oder 
Abfüllung chemischer/ pharmazeutischer Stoffe oder 
Kunststoffe (außer Apotheken und Drogerien) 
14 
07 Betriebe der Textil-, Holz- oder Papierverarbeitung 17 
08 Betriebe und Lager für Sekundärstoffe aus Kunststoff 
(Recycling) mit mehr als 200 m 3 Lagermenge 67 
09 Büro- und Verwaltungsgebäude ab 1600 m 2 Nutzfläche 99 
10 
Unter Denkmalschutz stehende Gebäude von großer Aus- 
dehnung, besonderer Brandgefahr oder einmaligem Kul- 
turwert 
5 
11 Gaststätten ab 60 Gastplätzen (in Gebäuden) 191 
12 Gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 2 bis 4 nach 
Gentechnik-Gesetz 4 
13 Großgaragen ab 1000 m 2 Nutzfläche 151 
14 Heime, wie Alten-, Pflege-, Kinder-, Behinderten- und Ju- 
gendheime ab 12 Betten 17 
15 Hochhäuser 64 
16 Hochregallager mit mehr als 9 m Lagerhöhe (Oberkante 
Lagergut) und Containerlager, Kühlhäuser 5

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 13 von 63 
Hauptgruppe  Objektbezeichnungen Anzahl 
17 Industriebauten nach Industriebau-Richtlinie 6 
18 Justizvollzugsanstalten 1 
19 Kindergärten und Kindertagesstätten ab 40 Plätze 85 
20 Krankenhäuser (Kliniken) 15 
21 Lagerhallen , -gebäude, -häuser, -plätze ab 1600 m 2 Nutz- 
fläche 17 
22 Landwirtschaftliche Betriebe mit nicht ausreichender 
Wasserversorgung 5 
23 Messe- und Ausstellungshallen, Museen, Galerien und 
Bibliotheken ab 1000 m 2 Nutzfläche 6 
24 Mühlenbetriebe - 
25 Sammelunterkünfte und Behelfsbauten, die Wohnzwecken 
dienen 9 
26 Schulen 66 
27 Sonderabfall-Kleinmengen-Zwischenlager nach Kleinmen- 
gen VO 6 
28 Störfallanlagen nach Störfall-VO 2 
29 Tunnelanlagen für den öffentlichen Verkehr mit mehr als 
1000 m Länge - 
30 Unterirdische Verkehrsanlagen 1 
31 Verkaufsstätten mit einer Fläche (Verkaufsräume und 
Ladenstraßen) von mehr als 2000 m 2 25 
32 Versammlungsstätten 27 
33 Verwertungsbetriebe nach AltautoVO 0 
34 Sonstige Gebäude der TU Darmstadt (sofern nicht in den 
Hauptgruppen 1-33 aufgeführt) 16 
 Gesamte Objekte  988  
 
 
Tabelle 3: Anzahl der Gebäude besonderer Art und Nutzung (Stand 31.12.2010)

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 14 von 63 
 
2.2.2  Störfallbetriebe 
 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es zurzeit zwei Betriebsbereiche mit Son- 
derschutzplänen, die unter die Störfallverordnung nach Bundesimmissionsschutzge- 
setz fallen (Merck und Evonik-Röhm). Wegen erhöhter Brand- und Explosionsgefahren 
oder anderer besonderer Gefahren verfügen beide Standorte über eine Werkfeuer- 
wehr (§ 14 HBKG).  
 
 
2.2.3  Unterirdisches Komplexbauwerk 
 
In der Darmstädter Innenstadt befinden sich mehrere Liegenschaften, in denen eine 
Vielzahl von Menschen zu unterschiedlichen Tageszeiten anzutreffen ist. Die Beson- 
derheit besteht darin, dass die nachfolgend genannten Liegenschaften alle durch un- 
terirdische Bauwerke (Tiefgaragen, Andienungsebenen und Straßentunnel) baulich in 
Verbindung stehen und eine brandschutztechnische Abtrennung sehr schwierig reali- 
sierbar ist. Im Einzelnen handelt es sich um 
 
- Wilhelminen-Passage 
- Karstadt 
- Luisencenter 
- Carree/HEAG Hallen 
- Kaufhof 
- Schlossgarage 
- Kongresshotel 
- Wissenschafts- und Kongresszentrum 
- Wilhelminentunnel. 
 
Theoretisch besteht die Möglichkeit, unterirdisch vom Karolinenplatz bis zum Wil- 
helminenplatz (Luftlinie ca. 800 m) als Fußgänger zu gelangen, sofern man über die 
entsprechenden Schlüssel verfügen würde.  
 
Für das unterirdische Komplexbauwerk hat sich die Feuerwehr mit einem „Einsatz- 
plan Innenstadt“ planerisch vorbereitet. 
 
Größter anzunehmender Unfall wäre der Brand eines Lkw in der Andienungsebene. 
Dieses Szenario wäre für die Feuerwehr neben der eigentlichen Brandbekämpfung 
kaum zu beherrschen, da aufgrund der zu erwartenden Rauchausbreitung alle an- 
grenzenden Gebäude kontrolliert und ggf. geräumt werden müssten. 
 
Allgemein haben Einsätze in Tiefgaragen in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass eine 
aufwändige und zeitintensive Brandbekämpfung erforderlich wird. Starke Rauchent- 
wicklung und lange Anmarschwege sind ein Teil der auftretenden Schwierigkeiten.  
Als Vergleich können auch Erfahrungen bei Bränden in Tunnelanlagen im Ausland he- 
rangezogen werden.

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Stand: Januar 2012 Seite 15 von 63 
 
2.2.4  August-Euler-Flugplatz 
 
Der Flugplatz ist Eigentum der Technischen Universität Darmstadt (TUD). Bei dem 
Gelände handelt es sich um ein Naturschutzgebiet. Die Naturschutzgesetzgebung er- 
laubt der TU das Gelände als Forschungs- und Freigelände zu nutzen. Für aerodyna- 
mische Forschungen befinden sich zwei Motorsegler auf dem Platz. Pro Jahr muss 
von 400 Flugbewegungen ausgegangen werden. Die Betankung erfolgt extern. Es 
werden keine Betriebsstoffe für die Betankung gelagert. 
 
Die 1100 Meter lange Start- und Landebahn wird auch für weitere Forschungsaktivi- 
täten verschiedener Fachgebiete genutzt. Hierbei werden mit Pkw, Lkw und Motorrä- 
dern Fahrversuche durchgeführt. Auch für diese Fahrzeuge werden keine Betriebs- 
stoffe am Platz gelagert. 
 
Wegen der Nähe zum Flugplatz in Egelsbach ist der Griesheimer Standort im Be- 
darfsfall auch für Sicherheits- oder Notlandungen für Kleinflugzeuge attraktiv. 
 
 
2.2.5  NATO-Pipelines 
 
Im Stadtgebiet Darmstadt verlaufen unterirdisch zwei NATO-Pipelines auf etwa 10 Ki- 
lometern Länge. 
Es handelt sich um die Fernleitung Nr. 04 von Pfungstadt nach Aschaffenburg und 
die Fernleitung Nr. 05 von Pfungstadt zum Flughafen Frankfurt. Für beide Leitungen 
wurden durch den Betreiber umfangreiche Gefahrenabwehrpläne erstellt. Den betrof- 
fenen Kommunen steht Material zur Errichtung von Ölsperren zur Verfügung, das in 
Darmstadt bei der Berufsfeuerwehr eingelagert ist. 
 
 
2.2.6  Böllenfalltorstadion 
 
Das im Osten der Stadt liegende Böllenfalltorstadion mit einem Fassungsvermögen 
von maximal 19.350 Zuschauern befindet sich im städtischen Besitz. Das Stadion 
wird durch den Sportverein Darmstadt 1898 e. V. für den Ligaspielbetrieb vertraglich 
genutzt. In Ausnahmefällen wird die Versammlungsstätte auch für Konzertveranstal- 
tungen zur Verfügung gestellt. 
Unmittelbar angrenzend befindet sich auf der Westseite des Stadiongeländes die Böl- 
lenfalltorhalle, die als Versammlungsstätte für unterschiedliche Veranstaltungen mit 
maximal 2000 Besuchern durch das Sportamt vermietet wird.  
 
Die Erschließung der Flucht- und Rettungswege auf der Ostseite des Stadions, die 
Löschwasserversorgung des gesamten Areals und der bauliche Zustand des Stadions 
müssen erheblich verbessert werden. 
 
Aufgrund der erkennbaren sicherheitsrelevanten Mängel wurde für den Ligaspielbe- 
trieb ein gesonderter Einsatzplan durch die Feuerwehr Darmstadt gefertigt.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 16 von 63 
 
2.2.7  Besondere Objekte im Umland 
 
Im Südwesten der Stadt liegt das KKW Biblis. Die Außenzone mit einem Radius von 
25 km um das KKW reicht bis zum Stadtzentrum und deckt die Hälfte des Stadtge- 
bietes ab. 
Einsatzmaßnahmen sind in besonderen Regelwerken des Bundes und des Landes 
Hessen beschrieben. [RE-NFS-HE, RE KATS] 
 
Die Entfernung zum Frankfurter Flughafen beträgt vom nördlichen Stadtrand 10 km. 
Der gesamte Norden der Stadt liegt im Abflugbereich der Startbahn West. 
 
 
2.3  Organigramm 
 
Die Feuerwehr (Amt 37) ist nach der folgenden Organisationsstruktur gegliedert: 
 
Aus- und Fortbildung 
Lehrgangsplanung 
Dienstsport 
15 Ausbildung 
Katastrophenschutzplanung 
Katastrophenschutzverwaltung 
Zivilschutz, Notfallvorsorge 
Brandmeldeanlagen, 
Löschanlagen, Feuerwehrpläne 
Löschwasserversorgung 
EDV 
Funk- und Fernmeldetechnik 
Elektrotechnik 
34 Information und 
Kommunikation 14 Katastrophenschutz 24 Brandschutztechnische 
Einrichtungen 
Führungsdienst 
Wachabteilungen 
Freiwillige Feuerwehren 
Gefahrenverhütungsschau 
Brandsicherheitsdienste 
Nutzung öffentlicher Flächen 
Schutzkleidung 
Dienstkleidung 
persönliche Schutzausrüstung 
33 Bekleidung 13 Einsatzdienst 23 Gefahrenverhütungsschau 
Leitstelle 
Rettungsdienstträger 
ÄLRD 
bauaufsichtl. Genehmigungsverf. 
gewerbliches Genehmigungsverf. 
Tätigkeit als Sachverständiger 
Geräte, Schläuche 
Atemschutz 
Strahlenschutz, Umweltschutz 
Haushalt, Personal 
Organisation 
Arbeitsschutz 
32 Geräte 42 Haushalt, Personal 12 Leitstelle 22 Genehmigungsverfahren 
Einsatzplanung 
Verkehrsplanung 
Statistik 
Brandschutzaufklärung 
Brandschutzerziehung 
Selbsthilfe 
KFZ-Werkstatt 
allgemeine Werkstätten 
Fahrer- u. Maschinistenausbildung 
Geschäftszimmer 
Gebäudeverwaltung 
Öffentlichkeitsarbeit 
31 Fahrzeuge 41 Allgemeine Verwaltung 11 Gefahrenabwehrplanung 21 Brandschutzaufklärung 
Abt. 1 Einsatz Abt. 4 Verwaltung Abt. 2 Vorbeugender Brandschutz Abt. 3 Technik 
Feuerwehr 
Vorzimmer 
Amtsleitung 
Personalrat 
Frauenbeauftragte 
Amtsleiter: Braxenthaler 
Magistrat der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Dezernat VI 
Bürgermeister Reißer 
 
 Abb. 1: Organigramm der Feuerwehr Darmstadt

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Stand: Januar 2012 Seite 17 von 63 
 
2.4  Produkte der Feuerwehr 
 
Im Rahmen der Verwaltungsreform wurden die Leistungen der Feuerwehr in Produkte 
untergliedert. 
 
 
2.4.1    Gefahrenabwehr  
 
Brandbekämpfung  
Menschen und Tiere aus Brandgefahren retten, Brände löschen, Sachwerte erhalten 
und die Umwelt schützen.  
 
Allgemeine Hilfeleistung  
Die Rettung von Menschen und Tieren aus Notlagen, der Schutz der Umwelt sowie 
die Beseitigung von Gefahren, die durch Unglücksfälle, Explosionen oder Naturereig- 
nisse hervorgerufen worden sind. Dazu zählen z. B. auch Einsätze mit gefährlichen 
Stoffen, Wasserrettungseinsätze und die Rettung aus großen Höhen und Tiefen.  
Darüber hinaus werden auch allgemeine Störungen der öffentlichen Sicherheit und 
Ordnung beseitigt.  
 
First Responder 
First-Responder-Einsätze werden in Darmstadt von den Rettungsassistenten und Ret- 
tungssanitätern der Berufsfeuerwehr mit dem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) 
durchgeführt. Diese Einsätze werden notwendig, wenn alle verfügbaren Rettungswa- 
gen gebunden sind. Das Personal der Feuerwehr stellt die medizinische Versorgung 
bis zum Eintreffen des nächsten Rettungsmittels (RTW) sicher.  
  
 
2.4.2  Rettungsdienst 
 
Notfallversorgung 
Notfallversorgung ist die medizinische Versorgung von Notfallpatienten am Notfallort 
durch besonders qualifiziertes Personal und ggf. ihre Beförderung unter fachgerech- 
ter Betreuung mit entsprechend ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weite- 
re medizinische Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung.  
Die Feuerwehr stellt die Organisation, Einsatzplanung, Qualitätsmanagement, 
Einsatzleitung und die Leitfunkstelle mit eigenem Personal sicher. Für die Durchfüh- 
rung der Einsätze wurden die Hilfsorganisationen und das Institut für Notfallmedizin 
beauftragt. 
 
Krankentransport  
Befördern von Kranken, Verletzten oder sonst hilfebedürftigen Personen, die nicht 
Notfallpatienten sind mit dafür geeigneten Krankentransportwagen unter fachgerech- 
ter Betreuung. 
Für die Durchführung der Transporte wurden die Hilfsorganisationen beauftragt.

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Stand: Januar 2012 Seite 18 von 63 
 
2.4.3  Katastrophenabwehr 
 
Katastrophenschutz  
Der Katastrophenschutz umfasst die vom Bürger als Produkt direkt erfahrene Katast- 
rophenabwehr und die vorbereitenden Maßnahmen der Katastrophenvorsorge ein- 
schließlich der Warnung der Bevölkerung.  
Eine Katastrophe ist ein so außerordentliches Schadensereignis (Brände, Unglücks- 
fall, Explosion, Naturereignis), bei dem die für die Brandbekämpfung, die Allgemeine 
Hilfeleistung vorgehaltenen Hilfsmittel nicht ausreichen und der Einsatz von zusätzli- 
chen Kräften und Mitteln unter einheitlicher Leitung unterschiedlicher Führungsebe- 
nen erforderlich ist.  
 
Bevölkerungsschutz  
Der Bevölkerungsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dem Schutz der Zivilbevölke- 
rung im Spannungs- und Verteidigungsfall einerseits und der allgemeinen Krisen- und 
Notfallvorsorge andererseits dienen.  
 
 
2.4.4  Gefahrenvorbeugung  
 
Stellungnahmen, Mitwirkungen und Beratungen  
Abgabe von Stellungnahmen, Mitwirken und Beraten aus brandschutztechnischer 
Sicht im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach Bau- , Bundesimmissionsschutz, 
Strahlenschutz-, Arbeitsschutz- und Gewerberecht.  
Die Leistungen der Feuerwehr sind vor allem im Sonderbau notwendig. Insbesondere 
wenn Regeln des Brandschutzes nicht ausreichend festgeschrieben sind, von Brand- 
schutzregeln abgewichen werden soll oder neue zu entwickeln sind, ist eine intensive 
Einbindung des Vorbeugenden Brandschutzes notwendig.  
 
Gefahrenverhütungsschauen  
Die Gefahrenverhütungsschau ist eine brandschutztechnische und betriebliche Prü- 
fung zur Beurteilung der Risiken eines Objektes. Sie dient vor allem der Feststellung 
und Beseitigung brandgefährlicher Zustände. Brandgefährliche Zustände in diesem 
Sinne sind insbesondere solche, die die Brandentstehung und Brandausbreitung be- 
günstigen, im Brandfall die Menschenrettung gefährden sowie die Brandbekämpfung 
behindern.  
Gefahrenverhütungsschauen sind notwendig in Objekten, die wegen ihrer Beschaffen- 
heit, Verwendung oder Lage in erhöhtem Maß brand- oder explosionsgefährdet sind 
oder von denen im Falle eines Brandes oder einer Explosion eine Gefährdung für eine 
größere Anzahl von Menschen, die Umwelt und für Sachwerte ausgehen oder eine er- 
hebliche Störung der öffentlichen Sicherheit hervorgerufen würde. Der regelmäßigen 
Gefahrenverhütungsschau unterliegen zurzeit 988 Objekte.  
 
Brandschutzerziehung und -aufklärung  
Brandschutzerziehung ist die Schulung von Kindern und Jugendlichen zur Vermei- 
dung von Bränden und zu richtigen Verhaltensweisen bei Bränden durch Angehörige 
von Feuerwehren im Zusammenwirken mit Vertretern der Versicherungswirtschaft, 
Pädagogen und Eltern.  
Brandschutzaufklärung ist die Schulung von Erwachsenen zur Vermeidung von Brän- 
den, zur Einhaltung von Brandschutzvorschriften und zu richtigen Verhaltensweisen 
bei Bränden.

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Stand: Januar 2012 Seite 19 von 63 
 
Brandsicherheitsdienst  
Bereitstellen von Personal und Gerät bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr 
oder Gefährdung einer größeren Personenzahl, insbesondere in Versammlungsstät- 
ten.  
 
Die Kennzahlen der letzten Jahre für die Produkte sind im Anhang 6.1 dargestellt.  
 
 
2.5  Liegenschaften 
 
Neben der Feuerwache der Berufsfeuerwehr und den vier Feuerwehrhäusern der 
Freiwilligen Feuerwehren werden drei Mehrzweckanlagen (Schutzräume), die Lager- 
und Fahrzeughalle für den Brand- und Katastrophenschutz in Griesheim (St. Ste- 
phan) und  ein Löschwasserbehälter auf der Ludwigshöhe als Liegenschaften der 
Stadt von der Feuerwehr verwaltet. 
Darüber hinaus werden sechs Hochleistungs-, sieben Elektrosirenen und 18 Not- 
brunnen betreut 
 
 
2.5.1  Feuerwache der Berufsfeuerwehr  
 
Die Berufsfeuerwehr Darmstadt betreibt die Feuerwache in der Bismarckstraße 86.  
An diesem Standort sind alle Abteilungen des Amtes 37 untergebracht.  
 
Auf der Südseite des Geländes entstand ein Neubau mit Katastrophenschutzlager, 
einer Atemschutzübungsstrecke, einer Atemschutzwerkstatt sowie einer Kfz-
Werkstatt und  neun Stellplätzen für Großfahrzeuge, der im Januar 2012 bezogen 
wurde. 
Der Altbau der Feuerwache in der Bismarckstraße, der aus dem Jahr 1954 stammt, 
erfordert ständige Sanierungsmaßnahmen.  
 
 
2.5.2  Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren 
 
Der Zustand der Liegenschaften der Freiwilligen Feuerwehren ist nach wie vor ver- 
besserungsfähig, obwohl von Seiten der Stadt einige Maßnahmen umgesetzt wurden 
und die Mitfinanzierung durch die Feuerwehrvereine sowie erhebliche Eigenarbeiten 
der Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren wesentlich dazu beitragen, den Allgemein- 
zustand zu verbessern. 
So konnten mit dem Immobilienmanagement der Stadt Darmstadt folgende Maß- 
nahmen bis 2011 abgeschlossen werden: 
 
Feuerwehrhäuser Innenstadt und Eberstadt 
- Einbau von Drucklufterhaltungs- und Abgasabsaugungsanlagen 
 
Feuerwehrhaus Innenstadt 
- Sanierung der Sanitär- und Umkleidebereiche 
 
Feuerwehrhaus Wixhausen 
- Energetische Gebäudesanierung sowie Erneuerung der Sanitär- und Umkleidebe- 
reiche. 
 
Eine Besonderheit stellt die Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr Darmstadt-
Innenstadt (FFI) dar. Sie ist seit 1972 im Erdgeschoss einer Wohnanlage des Bau- 
vereins in der Kasinostraße 63 eingemietet. Neben einer Fahrzeughalle für fünf Fahr-

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Stand: Januar 2012 Seite 20 von 63 
zeuge, gehörten ein Unterrichtssaal, verschiedene Funktionsräume sowie entspre- 
chende Sozialräume dazu. 
Die Unterbringung in einem Wohngebäude mit ca. 45 Wohnungen bringt dement- 
sprechende Probleme mit sich, wie z. B.  
 
- Lärmbelästigung für die Bewohner bei Einsätzen, Übungen oder Ausbildungsver- 
anstaltungen, verbunden mit entsprechenden Beschwerden, 
- durch parkende Autos versperrte Zufahrtmöglichkeit,  
- parkende  Fahrzeuge im Hofbereich und 
- schlechte Erreichbarkeit des Geländes, da die Alicestraße häufig zugeparkt ist.  
 
Die genannten Punkte führen immer wieder zu Konflikten. Teilweise werden 
Einsatzkräfte beschimpft und gezielt aus den oberen Geschossen mit Müll be- 
worfen.  
Ein Beschwerdeführer wendet sich auch per Mail an die Wehrführung. Die in 
seinen Mails verwendeten Formulierungen sind teilweise beleidigend und ehr- 
verletzend. Gespräche zur Konfliktlösung waren erfolglos.  
 
Das Feuerwehrhaus der FFI war mehrfach Ziel von Einbruchversuchen und 
Sachbeschädigungen. 
 
 
2.5.3  Übungsgelände 
 
Da die Freiflächen auf der Feuerwache und an den Gerätehäusern für Übungsmög- 
lichkeiten sehr begrenzt sind, steht hierfür ein Gelände in der Weiterstädter Land- 
straße im Stadtteil Arheilgen zur Verfügung. Dieses Übungsgelände wird von allen 
Hilfsorganisationen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt genutzt. Ende des Jahres 
2011 konnten eine Schutzhütte mit Sanitäranlagen sowie eine unabhängige Wasser- 
versorgung in Betrieb genommen werden, was zu einer deutlichen Verbesserung der 
Betriebsbedingungen für die Übungsteilnehmer führte. 
 
Für den weiteren Ausbau und die Optimierung der Übungsmöglichkeiten wird lang- 
fristig eine Kooperation mit den beiden Werkfeuerwehren und dem Stadtkreisfeuer- 
wehrverband angestrebt. 
 
 
2.5.4  Sirenen 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfügt über ein gut ausgebautes fast flächende- 
ckendes Sirenennetz zur Warnung und Information der Bevölkerung, das auch zu- 
künftig noch weiter ausgebaut werden soll, um Deckungslücken zu schließen.  
 
Derzeit verfügt die Stadt über 13 eigene Sirenen. Weiterhin werden die vorhandenen 
sieben Sirenen rund um den Standort der Firma Merck in den Beschallungsplan mit 
einbezogen. Ebenso sind je eine Sirene an den Standorten Evonic-Röhm und HSE in 
das Warnsystem integriert. 
 
Für die Wartung und den Ausbau des Sirenennetzes sind auch zukünftig ausrei- 
chend finanzielle Mittel bereitzustellen. 
 
 
2.5.5  Schutzräume 
 
Im Stadtgebiet können drei Mehrzweckanlagen als Schutzräume für die Bevölkerung 
genutzt werden (Grafenstraße, Karolinenplatz, Hilpertstraße).

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2.5.6  Notbrunnen 
 
Im Stadtgebiet befinden sich 18 Notbrunnen, die im Bedarfsfall für die Trinkwasser- 
versorgung der Bevölkerung nutzbar wären. Ein Teil der Brunnen ist allerdings auf- 
grund von Vandalismus an technischen Einrichtungen und technischen Defekten 
nicht betriebsbereit. Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln durch das RP Darm- 
stadt erfolgt nur zögerlich. 
 
 
2.5.7  Löschwasserbehälter 
 
Auf der Ludwigshöhe befindet sich ein Löschwasserbehälter. Die Bauunterhaltung 
liegt im Zuständigkeitsbereich der Unteren Katastrophenschutzbehörde. 
 
 
2.6  Personal der Berufsfeuerwehr  
 
2.6.1  Leitungsdienst  
 
Der Leiter der Feuerwehr und sein Stellvertreter stellen eine Leitungsdienstfunktion. 
Für die sofortige Verfügbarkeit steht ihnen je ein Dienstfahrzeug zur Verfügung. Ver- 
tretungsweise wird die Funktion im Bedarfsfall durch den Abteilungsleiter Technik 
(37.3) übernommen. 
 
2.6.2  Technischer Einsatzleiter (TE) 
 
Neun Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes sind Abteilungs- oder 
Sachgebietsleiter. Sie stellen ständig eine Funktion als Technischer Einsatzleiter 
(TE).  
 
 
2.6.3  Führungsassistenz 
 
Neun Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes sind Sachgebietsleiter 
oder Sachbearbeiter innerhalb einer der drei Fachabteilungen Vorbeugender Brand- 
schutz, Technik und Allgemeine Verwaltung. Sie arbeiten nach dem gleichen Dienst- 
planmodell wie die TE und stellen ständig die Funktion des Führungsassistenten 
(Fahrer des Einsatzleitwagens) für den Technischen Einsatzleiter. 
 
 
2.6.4  Wachabteilungen 
 
Die 106 Mitarbeiter der Wachabteilungen leisten nach einem festen Schichtplan 
Einsatzdienst. Die einsatzfreien Zeiten sind für den Dienst in Sachgebieten und 
Werkstätten, die Ausbildung und den Dienstsport vorgesehen. Sie stellen insgesamt 
19 Einsatzfunktionen des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes und eine Funkti- 
on des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (Zugführer).  
 
 
2.6.5  Sachbearbeiter, Tagesdienst  
 
Drei Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes und drei Beschäftigte 
sind den Abteilungen und Sachgebieten im Sachbearbeiter- oder Tagesdienst zuge- 
ordnet.

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Stand: Januar 2012 Seite 22 von 63 
 
2.6.6  Einsatzbearbeiter Leitfunkstelle  
 
In der Leitfunkstelle versehen 17 Feuerwehrbeamte und drei Beschäftigte ihren 
Dienst. Die Leitfunkstelle ist werktags tagsüber mit vier Einsatzbearbeitern besetzt, 
nachts und am Wochenende mit drei.  
 
 
2.6.7  Verwaltungsbeamte, Beschäftigte 
 
Drei Beamte, sechs Beschäftigte verrichten Verwaltungs- und Werkstattaufgaben.  
 
2.6.8  G-26-Stellen für Feuerwehrdienstuntaugliche  
 
Für insgesamt drei Bedienstete, die die Kriterien für eine Atemschutztauglichkeit 
nach den Grundsätzen der Richtlinie G26.3 nicht mehr erfüllen, steht für zwei Jahre 
je eine Stelle zu Verfügung, die nicht einer Wachabteilung zugeordnet ist. 
Innerhalb von zwei Jahren muss die volle Atemschutztauglichkeit wieder erlangt 
werden. Falls dies dem Bediensteten nicht gelingt, muss zusammen mit dem Perso- 
nalamt und dem Amtsarzt über die weitere Verwendung entschieden werden. 
 
 
2.6.9  Brandsicherheitsdienst 
 
Für Brandsicherheitsdienste im Staatstheater und anderen Versammlungsstätten 
stehen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung, die vertraglich als 
geringfügig Beschäftigte der Wissenschaftsstadt Darmstadt dieses Aufgabengebiet 
abdecken. 
Das entspricht drei Vollzeitstellen im Stellenplan der Feuerwehr Darmstadt.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 23 von 63 
 
2.6.10  Übersicht 
 
Die Anzahl der Einsatzfunktionen ergibt sich aus der Schutzzieldefinition (siehe Ka- 
pitel 3.2). Der übrige Personalbedarf ergibt sich aus den Aufgaben der Abteilungen 
und Sachgebiete.  
 
Kapitel Funktionen  Stellen 
Ständig  
besetzte 
Funktionen 
2.6.1 Leiter der Feuerwehr 1    
2.6.2 Technische Einsatzleiter 9  1  
 Zwischensumme  10  1 
2.6.3 Führungsassistenz 9  1  
2.6.4 Wachabteilungen 106  20  
2.6.5 Sachbearbeiter, Tagesdienst (Einsatzbeamte) 6  0  
2.6.6 Einsatzbearbeiter Leitfunkstelle (Tag/Nacht) 20  4/3  
 Zwischensumme   141  25/24  
2.6.7 Verwaltungsbeamte, Beschäftigte  9    
2.6.8 G-26-Stellen für Feuerwehrdienstuntaugliche 3    
2.6.9 Brandsicherheitsdienst (BSD) 3    
 Zwischensumme   15   
 Gesamtsumme  166  26/25  
 
 
Tabelle 4: Anzahl der Stellen bei der Feuerwehr Darmstadt

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Stand: Januar 2012 Seite 24 von 63 
 
2.7  Freiwillige Feuerwehr  
 
Zur Ergänzung der Berufsfeuerwehr bei Großeinsätzen oder Mehrfacheinsätzen sind 
Freiwillige Feuerwehren unverzichtbar. Sie erfüllen Basisaufgaben der Brandbe-
kämpfung und Allgemeinen Hilfe. Darüber hinaus werden ihnen Schwerpunktaufga- 
ben z. B. bei Gefahrstoff-Einsätzen zugeordnet. In Darmstadt gibt es vier Freiwillige 
Feuerwehren mit insgesamt 198 Aktiven, die sich wie folgt aufteilen:  
 
Freiwillige Feuerwehr Aktive Jugend 
Darmstadt – Arheilgen (FFA) 56 28 
Darmstadt – Eberstadt (FFE) 38 7 
Darmstadt – Innenstadt (FFI) 59 26 
Darmstadt – Wixhausen (FFW) 45 14 
Summe 198 75 
 
Tabelle 5: Stärke der vier Freiwilligen Feuerwehren (Stand: 31.12.2010) 
 
 
Jede der vier Freiwilligen Feuerwehren ist mit zwei Löschfahrzeugen, einem Einsatz- 
leitfahrzeug  sowie weiteren Fahrzeugen und Geräten entsprechend der Aufgabenzu- 
ordnung ausgestattet.  
 
Bedingt durch die Struktur als großstädtische Freiwillige Feuerwehren liegen die 
Ausrückezeiten zwischen ca. 20 Minuten werktags und fünf Minuten nachts, da die 
Arbeitsplätze in der Regel nicht im Nahbereich der Feuerwehrhäuser liegen.  
 
In allen vier Freiwilligen Feuerwehren bestehen Jugendfeuerwehren mit insgesamt 
75 Mitgliedern zur Sicherstellung des Nachwuchses an Einsatzkräften.  
 
Im Staatstheater stellen bei jeder Aufführung Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren die 
Posten und Wachhabenden für den Brandsicherheitsdienst (BSD) als städtische Be- 
dienstete auf der vertraglichen Basis für geringfügig Beschäftigte. Der BSD wird 
durch die Freiwillige Feuerwehr Innenstadt in Zusammenarbeit mit der Abteilung 
Vorbeugender Brandschutz der Berufsfeuerwehr koordiniert. 
Beim Ausfall eines Wachhabenden wird diese Funktion durch besonders unterwiese- 
ne Kräfte der Berufsfeuerwehr besetzt.

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Stand: Januar 2012 Seite 25 von 63 
 
2.8  Werkfeuerwehren  
 
In der Stadt Darmstadt gibt es folgende Werkfeuerwehren:  
 
Werkfeuerwehr hauptberuflich nebenberuflich 
Merck 140 0 
Evonik Röhm 39 12 
 
Tabelle 6: Stärke der Werkfeuerwehren  
 
 
Die Funktionsstärke der Werkfeuerwehren wird durch das Regierungspräsidium 
Darmstadt in einem „Anerkennungsbescheid“ festgelegt. Aufgrund der Stärke der 
Werkfeuerwehren und ihres Aufgabenbereiches innerhalb des Werkes ist eine Unter- 
stützung der öffentlichen Feuerwehren bei Großeinsätzen außerhalb der Werkgren- 
zen nur eingeschränkt möglich.  
 
Mit der Werkfeuerwehr Merck wurde im Jahr 2010 eine vertragliche Vereinbarung 
zur Übertragung der Zuständigkeit auf dem KOWE 
2-Gelände getroffen. Die Zustim- 
mung der Aufsichtsbehörde wurde eingeholt (§ 14 Abs. 7 HBKG). 
Weiterhin besteht eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Stadt Darmstadt und der 
Firma Merck KGaA über den Betrieb der GABC-Messzentrale gemäß Anlage 2.11 des hes- 
sischen Katastrophenschutzkonzeptes. Die Werkfeuerwehr Merck betreibt im Bedarfsfall 
die GABC-Messzentrale auf Anforderung der Feuerwehr Darmstadt. 
 
Die Beschaffung des Abrollbehälters Dekon erfolgte 2009 im Rahmen einer Arbeitsge- 
meinschaft der Darmstäder Feuerwehren. Der Abrollbehälter wurde im Wesentlichen 
durch die Werkfeuerwehren Merck und Evonik Röhm finanziert und wird von der öffentli- 
chen Feuerwehr (BF, FFA) und dem DRK Arheilgen betrieben und für Einsatzlagen im 
Stadtgebiet Darmstadt genutzt. Das Projekt ist auf 15 Jahre ausgelegt. 
Der Abrollbehälter steht auf der Wache der Berufsfeuerwehr und wird von der öffentlichen 
Feuerwehr auf Anforderung der Werkfeuerwehr auch bei Ereignissen am betroffenen 
Standort betrieben. 
                                                
2 Eigenname

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 26 von 63 
 
2.9  Rettungsdienstträgerschaft 
 
Die kreisfreie Stadt Darmstadt ist Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes 
einschließlich der notäztlichen Versorgung gemäß Hessischem Rettungsdienstgesetz 
(§ 5 HRDG). 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg eine 
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Rettungs- 
dienstbereiches (RDB) gemäß § 5 Abs. 3 HRDG abgeschlossen. Zu diesem Bereich, 
der von der Leitfunkstelle Darmstadt geführt wird, gehören neben Darmstadt die 
Kommunen Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Griesheim, Erzhausen, Modautal, Mühl- 
tal, Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Seeheim-Jugenheim und Weiterstadt. 
Innerhalb des Geschäftsverteilungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die 
Rettungsdienstträgerschaft bei der Feuerwehr (Amt 37) angesiedelt. 
 
 
2.9.1  Zentrale Leitstelle  
 
Für jeden Rettungsdienstbereich ist eine ständig erreichbare und betriebsbereite 
gemeinsame Leitstelle für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und den Ret- 
tungsdienst einzurichten (§ 6 HRDG). Die Berufsfeuerwehr Darmstadt betreibt auf 
der Feuerwache die „Leitfunkstelle Darmstadt“, über die alle Einsätze der Brandbe- 
kämpfung, der Allgemeinen Hilfe, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdiens- 
tes der Stadt koordiniert werden. Zusätzlich wird der Rettungsdienst für den Altkreis 
Darmstadt koordiniert. Über die Leitfunkstelle werden somit ca. 285.000 Einwohner 
rettungsdienstlich versorgt.  
 
 
2.9.2  Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) 
 
Die Funktion der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) ist ebenfalls bei der Feu- 
erwehr Darmstadt angesiedelt und wird mit einer halben Stelle für die benachbarten 
Rettungsdienstbereiche Darmstadt und Dieburg wahrgenommen (§ 20 Abs. 1 HRDG). 
 
 
2.9.3  Leitender Notarzt (LNA) und Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OLRD) 
 
Beide Rettungsdienstbereiche verfügen über eine gemeinsame LNA-Gruppe sowie pro 
RDB eine OLRD-Gruppe, deren Funktionsträger sich im Bedarfsfall bei entsprechen- 
den Einsatzlagen vertreten.  
 
 
2.10  Untere Katastrophenschutzbehörde 
 
Der Oberbürgermeister nimmt die Aufgaben des Katastrophenschutzes als untere 
Katastrophenschutzbehörde (§ 25 HBKG) als Auftragsangelegenheit (§ 4 Abs. 2 
HGO) wahr. 
Innerhalb des Geschäftsverteilungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist die- 
se Aufgabe bei der Feuerwehr (Amt 37) angesiedelt.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 27 von 63 
 
2.11  Katastrophenschutzeinheiten 
 
Der Wissenschaftsstadt Darmstadt stehen gemäß hessischem Katastrophenschutz- 
konzept folgende Katastrophenschutzeinheiten und –einrichtungen zur Verfügung. 
 
 
2.11.1  Krisenstab 
 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde auf der Grundlage eines bundesweiten 
Standards ein Krisenstab als administrativ-organisatorische Komponente der Katastro- 
phenschutzleitung eingerichtet (Rundverfügung 14/2010). 
 
 
2.11.2  Katastrophenschutzstab (KatS-Stab) 
 
Der Katastrophenschutzstab ist ein Führungs-Gremium, dem die operativ-taktische Füh- 
rung aller Einheiten und Einrichtungen im Katastrophenfall obliegt. Die Funktionen wer- 
den durch Führungskräfte der Feuerwehr und der Organisationen, deren Einheiten und 
Einrichtungen im Katastrophenschutz mitwirken, besetzt. 
 
 
2.11.3  Führungsgruppe TEL (FüGrTEL) 
 
Die Führungsgruppe TEL unterstützt den Technischen Einsatzleiter bei der Führung der 
Einsatzkräfte und bei allen sonstigen Leitungsaufgaben am Ereignisort.  
Die Funktionen werden durch Führungskräfte der Feuerwehr und der Organisationen, de- 
ren Einheiten und Einrichtungen im Katastrophenschutz mitwirken, besetzt. 
 
 
2.11.4  Informations- und Kommunikationszentrale (IuK-Zentrale) 
 
Die Leitfunkstelle Darmstadt nimmt für den Katastrophenschutz die Aufgaben der 
IuK-Zentrale wahr. Im Bedarfsfall wird das diensthabende Leitstellenpersonal durch 
dienstfreie Einsatzbearbeiter und durch Kräfte aus der IuK-Gruppe unterstützt (siehe Zif- 
fer 2.11.5). 
 
 
2.11.5  Informations- und Kommunikationsgruppe (IuK-Gruppe) 
 
Die IuK-Gruppe stellt die für die Führung von Einheiten erforderlichen IuK-Verbindungen 
her und betreibt sie. 
Das Personal setzt sich aus Kräften der Freiwilligen Feuerwehren zusammen. 
 
 
2.11.6  Löschzüge 
 
Drei Löschzüge werden durch die Freiwilligen Feuerwehren gestellt. 
 
 
2.11.7  Gefahrstoff-ABC-Zug 
 
Der GABC-Zug wird von der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen besetzt.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 28 von 63 
 
2.11.8  Gefahrstoff-ABC-Messzentrale (GABC-MZt) 
 
Die Aufgabe wird von der Werkfeuerwehr der Firma Merck KGaA übernommen (siehe Zif- 
fer 2.8). 
 
 
2.11.9  Betreuungszug 
 
In Darmstadt stehen zwei Betreuungszüge zur Verfügung (DRK).  
 
 
2.11.10  Kreisauskunftsbüro (KAB) 
 
Die Aufgabe des Kreiauskunftsbüros wird in Darmstadt vom Deutschen Roten Kreuz 
übernommen.  
 
 
2.11.11  Medizinische Task-Force 
 
Der kreisfreien Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg ist eine Me- 
dizinische Task-Force gemeinsam zugeordnet (siehe Anlage 2.15 des Konzeptes Ka- 
tastrophenschutz in Hessen). Sie trägt nach der bundesweiten Nummerierung die 
Bezeichnung „MTF 37“. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann aber weiterhin auf zwei Sanitätszüge zu- 
rückgreifen, die dem bisherigen Landeskonzept entsprechen. 
 
 
2.11.12  Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) 
 
In Darmstadt ist ein Ortsverband des THW ansässig, bei dem folgende Einheiten statio- 
niert sind: 
 
- Technischer Zug mit Fachgruppe Elektroversorgung 
- Technischer Zug mit Fachgruppe Beleuchtung 
- Fachgruppe Führung und Kommunikation 
- Fachgruppe Logistik mit Verpflegungstrupp 
- Schnell-Einsatz-Einheit  Bergung Ausland ( SEEBA) 
 
Die Anforderung von Einheiten erfolgt im Bedarfsfall über die Leitfunkstelle Darmstadt an 
den zuständigen Geschäftsführerbereich.  
 
 
2.11.13  Kreisverbindungskommando der Bundeswehr (KVK) 
 
Im Bedarfsfall kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt über das Kreisverbindungskom- 
mando Unterstützung von der Bundeswehr anfordern. 
Grundsätzlich muss mit langen Vorlaufzeiten bis zum Eintreffen der angeforderten Unter- 
stützung geplant werden (bis zu 72 Stunden). 
Dem KVK wurde auf dem Gelände der Berufsfeuerwehr im Altbau ein Raum für Bespre- 
chungen kostenfrei zur Verfügung gestellt.

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Stand: Januar 2012 Seite 29 von 63 
 
2.11.14  Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) 
 
Für die Betreuung von direkt Betroffenen und deren Angehörigen werden im Bedarfs- 
fal.Notfallseelsorger über die Leitfunkstelle Darmstadt alarmiert. 
Einsatzkräfte können sich nach belastenden Einsätzen an ein Einsatznachsorge-Team 
wenden. 
 
 
2.11.15  Sonstige Einheiten 
 
Mit der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) und mit der Bergwacht (DRK) 
wurden durch den Rettungsdienstträger Darmstadt (siehe Ziffer 2.9) Verträge über die 
Zusammenarbeit geschlossen. 
 
 
2.12  Führung bei Großschadenslagen  
 
Aufbauend auf den Führungsstrukturen für Normaleinsätze, für die ständig ein 
Einsatzleiter im Dienst ist, erfolgt die Führung bei Großeinsätzen bis hin zur Katast- 
rophe durch eine nach Lage besetzte Technische Einsatzleitung zur Führung vor Ort 
sowie einem Katastrophenschutzstab, der auf der Feuerwache in räumlicher Nähe 
zur Leitfunkstelle arbeitet. Das Personal setzt sich aus den Führungskräften der im 
Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen sowie der sonstigen 
nach Lage erforderlichen Mitwirkenden (Fachberater und Verbindungsbeamte) zu- 
sammen. Der Oberbürgermeister bzw. der für die Feuerwehr zuständige Dezernent 
können die Leitung des Katastrophenschutzstabes übernehmen. 
 
 
2.13  Gefahrenabwehrstufen 
 
Die Besondere Aufbauorganisation (BAO) für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gliedert sich in vier Stufen (siehe Anlage 6.8). 
 
 
2.14  Einsatzregeln 
 
Alle feuerwehrinternen Regelwerke für den Einsatzdienst sind als Einsatzregeln in einem 
EDV-gestützten „Einsatz-Informations-System (EIS)“ hinterlegt, auf das alle Führungs- 
dienste und die Leitstelle im Bedarfsfall zugreifen können. 
 
 
2.14.1  Standardeinsatzregeln (SER) 
 
Die Feuerwehr Darmstadt wendet seit 2011 sechs Standardeinsatzregeln an, um bei 
der Einsatzabwicklung in der Anfangsphase einen Qualitätsstandard sicherzustellen, 
der das Erreichen des in den Schutzzieldefinitionen festgelegten Sicherheitsniveaus 
ermöglicht. 
Standardeinsatzregeln erleichtern die Aus- und Fortbildung für eine einheitliche tak- 
tische Vorgehensweise.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 30 von 63 
 
Für folgende Meldebilder wurden Standards festgelegt:  
 
- Feuer  
- Feuer Hochhaus  
- Freisetzung radioaktiver Stoffe 
- Freisetzung biologischer Stoffe 
- Freisetzung chemischer Stoffe  
- Verkehrsunfall  
 
 
2.14.2  Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) 
In der Alarm- und Ausrückeordnung sind die für die jeweiligen Meldebilder erforder- 
lichen Einsatzmittel festgelegt sowie sonstige Maßnahmen (Benachrichtigungen und 
Alarmierungen) geregelt.  
 
2.14.3  Einsatzpläne 
 
Für besondere Einsatzlagen werden ereignis- oder objektbezogen Einsatzpläne 
durch das Sachgebiet 37.11 erstellt. 
 
 
2.14.4  Katastrophenschutzplan 
 
Alarmierungsdaten und Maßnahmenkataloge für Großschadensereignisse werden im 
Katastrophenschutzplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt gepflegt. 
 
 
2.15  Informationstechnologie 
 
In allen Arbeitsbereichen (Einsatz- und Innendienst) der Feuerwehr Darmstadt wird 
Informationstechnologie in erheblichem Umfang angewendet.  
 
Aufgrund der Besonderheiten der Anwendungen wird die gesamte Betreuung der 
Hard- und Software im Bereich Leitfunkstelle und der Einsatzunterstützung ohne 
Beteiligung der städtischen IT-Abteilung ausschließlich durch Mitarbeiter der Feu- 
erwehr geleistet.  
Schnelle Entwicklungszyklen stellen die Feuerwehr sowohl finanziell als auch perso- 
nell vor Probleme, mit den Anforderungen Schritt zu halten. 
 
Die Verfügbarkeit von Standardanwendungen (Internet, städtisches Netzwerk, E-
Mail-Kommunikation) ist außerhalb der üblichen Bürozeiten nicht immer sicherge- 
stellt. 
Der 24stündige Dienstbetrieb der Feuerwehr erfordert redundante Strukturen, die 
teilweise nicht realisiert sind.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 31 von 63 
 
3 Beschreibung des Soll-Zustandes 
 
3.1  Bemessungsgrundlagen  
 
3.1.1  Status der Feuerwehr 
 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt leben mehr als 100.000 Einwohner. 
Gemäß § 7 Abs. 2 HBKG muss die Feuerwehr daher aus hauptamtlichen Kräften 
(Berufsfeuerwehr) bestehen, die durch Einheiten aus ehrenamtlichen Feuerwehran- 
gehörigen (Freiwillige Feuerwehr) ergänzt werden. 
 
 
3.1.2  Hilfsfrist 
 
Eine Feuerwehr ist so aufzustellen, dass sie zu jeder Zeit an jedem Ort ihres Zustän- 
digkeitsbereiches innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe 
einleiten kann (§ 3 Abs. 2 HBKG). Die Regelhilfsfrist gilt als eingehalten, wenn am 
Einsatzort mit Erkundungsmaßnahmen begonnen wird (§ 4 Abs. 3 FwOVO). 
 
 
3.1.3  Richtwerte nach Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOVO) 
 
Der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die erforderlichen Einsatzmittel liegt eine 
Einteilung nach FwOVO in Gefahrenarten und Gefährdungsstufen zugrunde. Maßgeb- 
lich für die Einteilung sind dabei in der Regel nicht Einzelobjekte sondern die Ge- 
samtstruktur des Zuständigkeitsbereiches.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 32 von 63 
 
Gefahrenart Gefährdungsstufe  Beschreibung gemäß FwOVO 
Brandschutz  B4 
(höchste Stufe 
von vier mögli- 
chen Stufen 
B1 – B4) 
• Gebäude über 8 m Brüstungshöhe 
• zum überwiegenden Teil geschlossene Bauwei- 
se 
• Mischnutzung u. a. mit Gewerbegebieten 
• Große bauliche Anlagen oder Räume 
    besonderer Art und Nutzung 
• Industrie- und Gewerbebetriebe mit erhöhtem 
    Gefahrstoffumgang ohne Werkfeuerwehr 
Technische 
Hilfe 
TH4 
(höchste Stufe 
von vier mögli- 
chen Stufen TH1 
– TH4) 
• Vierspurige Bundesstraßen 
• Zugewiesene Einsatzbereiche auf Verkehrs- 
    wegen (z. B. Bundesautobahnen) nach 
    § 23 HBKG 
• Schwerindustrie 
ABC-
Gefahren 
ABC 3 
(höchste Stufe 
von drei mögli- 
chen Stufen 
ABC 1– ABC 3) 
A – Anlagen oder Betriebe, die mit radioaktiven 
Stoffen umgehen, die gemäß FwDV 500 in die 
Gefahrengruppe II A oder III A eingestuft sind 
B  - Anlagen oder Betriebe, die mit biologischen  
Stoffen umgehen, die gemäß FwDV 500 in die 
Gefahrengruppe II B oder III B eingestuft sind 
C  – Anlagen oder Betriebe, die in mittlerem oder 
großem Umfang mit C-Gefahrstoffen umgehen. 
Chemikalienhandlungen oder -lager 
Wassernot- 
fälle 
W 2 
(zweite von drei 
möglichen Stufen 
W 1 – W 3) 
• Größere Weiher, Badeseen 
• Flüsse oder Seen ohne gewerbliche Schifffahrt 
 
Tabelle 7: Einteilung der Gefährdungsstufen nach FwOVO für das Stadtgebiet Darm- 
                stadt 
 
Aus den in Tabelle 7 aufgeführten Einteilungen ergeben sich Richtwerte für die Min- 
destausrüstung der Feuerwehr. 
In Städten mit Berufsfeuerwehren sind über die Mindestanforderungen hinaus be- 
sondere personelle und materielle Anforderungen auf der Grundlage besonderer Ge- 
fährdungsbetrachtungen festzulegen (§ 2 Abs. 1 FwOVO). 
 
 
3.2  Schutzzieldefinition 
 
Mit der Definition von Schutzzielen werden die entscheidenden Merkmale zur Be- 
messung der Feuerwehr festgelegt (Sicherheitsniveau).  
Methodisch wird bei der Bedarfs- und Entwicklungsplanung dabei zunächst die Min- 
deststärke für  ein kritisches Ereignis (Brand) festgelegt, das mit einer Personalvor- 
haltung nach den Standards der Feuerwehr-Dienstvorschriften gerade noch bewältigt 
werden kann. 
Anschließend muss geprüft werden, ob mit dieser Stärke auch alle anderen Schutz- 
ziele (Technische Hilfe, Umweltschutz) erreicht werden können. 
 
Es gibt sicher noch Ereignisse, deren Kritikalität (Extremfall) deutlich über das für 
die Schutzzieldefinition angenommene kritische Ereignis hinausgeht. 
Extremfälle stellen Ausnahmesituationen dar, für die akzeptiert werden muss, dass 
die Einsatzlage in der Erstphase mit den vorhandenen Kräften nicht komplett be- 
herrschbar sein wird.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 33 von 63 
3.2.1  Brandeinsatz 
 
Als Bemessungsereignis für einen Brandeinsatz, bei dem es erfahrungsgemäß die 
meisten Personenschäden gibt, gilt im bundesweiten Vergleich ein kritischer Woh- 
nungsbrand im städtischen Bereich im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Ge- 
bäudes mit verrauchten Rettungswegen. Dabei orientiert man sich bei der Bedarfs- 
und Entwicklungsplanung an den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter 
der Berufsfeuerwehren [AGBF 1998], die aber nur mittelbar anwendbar sind, da in 
Hessen eine abweichende Definition der Hilfsfrist anzuwenden ist. 
Die zeitkritischste Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. 
Maßgeblich für die Planung sind Zeiten, in denen Personen nach Rauchgasvergif- 
tungen noch wiederbelebt (reanimiert) werden können und Zeiten in denen ein wirk- 
samer Löschangriff eingeleitet sein muss bevor es zu einer Durchzündung (Flash-
Over) des Brandraumes aufgrund der thermischen Aufbereitung kommt. 
Nach wissenschaftlichen Untersuchungen liegt die Reanimationsgrenze bei 17 Minu- 
ten [ORBIT 1970)]. Mit einem Flash-Over muss spätestens nach 18 Minuten gerech- 
net werden [AGBF 1998]. 
 
Aus diesen Annahmen ergeben sich die Festlegungen für die taktische Mindeststärke 
der eingesetzten ersten Einheiten: 
 
Das zuerst eintreffende Personal muss in der Lage sein, gleichzeitig eine Menschen- 
rettung auf zwei voneinander unabhängigen Wegen einzuleiten. Dazu ist es notwen- 
dig, unter Vornahme eines Löschangriffs unter umluftunabhängigem Atemschutz 
über den verrauchten Treppenraum zur Menschenrettung vorzugehen und gleichzei- 
tig über eine Leiter der Feuerwehr einen zweiten unabhängigen Rettungsweg bereit- 
zustellen, der durch einen Trupp unter Atemschutz gesichert wird.  
 
Zusätzlich sind ein Trupp zur Unterstützung des Löschangriffs bzw. Verhinderung 
der Rauchausbreitung und ein Sicherheitstrupp gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 
erforderlich [FwDV 7]. 
 
Daraus ergibt sich, dass die Mindeststärke der zuerst eintreffenden Feuerwehrein- 
heit 15 Funktionen (ohne Technischen Einsatzleiter) betragen muss, die bei der Be- 
rufsfeuerwehr Darmstadt folgenden Einsatzmitteln zugeordnet sind.  
 
 
Einheiten des ersten Abmarsches (Löschzug) Kurzbezeichnung  Funktionen 
Einsatzleitwagen zur Führung der Einheit ZFW 02 
Löschfahrzeug zur Menschenrettung HTLF 06 
Drehleiter zur Sicherstellung des 2. Ret- 
tungsweges DL 
03 
Löschfahrzeug zur Unterstützung HLF 04 
Summe:  15 
 
Tabelle 8: Übersicht der Mindeststärke für den kritischen Wohnungsbrand 
 
 
Die taktische Mindeststärke der ersten Einheit ist aber nicht mit der endgültigen für 
die gesamte Beherrschung des kritischen Brandes notwendigen Personalstärke 
gleichzusetzen.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 34 von 63 
 
Für die Besetzung eines zweiten Hubrettungsfahrzeuges bei aufwändigen Menschen- 
rettungen oder zur Sicherstellung der Atemschutzlogistik sowie Nachführung weite- 
rer Einsatzmittel werden für den zweiten Abmarsch weitere vier Funktionen benötigt, 
so dass sich daraus ein Personalbedarf für insgesamt 19 fest besetzte Funktionen 
ergibt. 
 
Bei allen anderen denkbaren Brandereignissen, einschließlich der Einsätze, die 
durch Brandmeldeanlagen gemeldet werden, können mit der in Tabelle 8 beschrie- 
benen Mindeststärke wirksame Erstmaßnahmen zur Menschenrettung und Brandbe- 
kämpfung im ersten Abmarsch eingeleitet werden. 
 
  
3.2.2  Technische Hilfeleistung 
 
Für die Rettung von Personen in Zwangslagen gibt es für die Schutzzieldefinition 
keine bundesweiten Standards, an denen man sich bei der Planung orientieren 
kann. 
Als kritisches Ereignis wird daher für die Feuerwehr Darmstadt ein Ereignis ange- 
nommen, bei dem sich mindestens eine Person infolge äußerer Gewalteinwirkung in 
einer lebensbedrohenden Zwangslage befindet. 
 
Zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Erstversorgung durch den Rettungs- 
dienst ist eine patientengerechte technische Rettung in Absprache mit dem Notarzt 
durch die Feuerwehr erforderlich. 
 
Die erforderlichen Erstmaßnahmen lassen sich in folgende Aufgaben gliedern: 
 
- Absicherung der Einsatzstelle 
- Erkundung 
- Erstversorgung (wenn Rettungsdienst noch nicht vor Ort) 
- Sicherstellung des Brandschutzes 
- Befreiung der Person durch technisches Gerät 
 
Daraus ergibt sich, dass die Mindeststärke der zuerst eintreffenden Feuerwehrein- 
heit 14 Funktionen (ohne Technischen Einsatzleiter) betragen muss, die bei der Be- 
rufsfeuerwehr Darmstadt folgenden Einsatzmitteln zugeordnet sind.  
 
 
Einheiten des ersten Abmarsches 
(Hilfeleistungszug) Kurzbezeichnung  Funktionen 
Einsatzleitwagen zur Führung der Einheit ZFW 02 
Löschfahrzeug zur Menschenrettung HTLF 06 
Löschfahrzeug zur Absicherung HLF 04 
Feuerwehrkran zur technischen Rettung und 
Unterstützung FWK 
02 
Summe:  14 
 
Tabelle 9: Übersicht der Mindeststärke für die Rettung einer Person aus einer 
                 Zwangslage

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 35 von 63 
 
Für die Koordination der Maßnahmen zwischen Feuerwehr, Rettungsdienst und Poli- 
zei kommt noch ein übergeordneter Führungsdienst (Technischer Einsatzleiter) zum 
Einsatz (zwei Funktionen, siehe 3.2.4). 
 
Auch für andere aufwändige technische Hilfeleistungen ist die Anzahl der benötigten 
Funktionen mit der für den kritischen Wohnungsbrand bereits festgelegten Funkti- 
onsstärke (siehe Tabelle 8) ausreichend abgedeckt. 
 
 
3.2.3  Umweltschutzeinsätze 
 
Auch für Umweltschutzeinsätze gibt es für die Schutzzieldefinition keine bundeswei- 
ten Standards, an denen man sich bei der Planung orientieren kann. 
Als kritisches Ereignis wird daher für die Feuerwehr Darmstadt ein Ereignis ange- 
nommen, bei dem gasförmige, flüssige oder feste Gefahrstoffe freigesetzt wurden, 
wodurch aufwändige Maßnahmen unter Chemikalienvollschutzanzügen (CSA) erfor- 
derlich sind. 
 
Die erforderlichen Erstmaßnahmen lassen sich in folgende Aufgaben gliedern: 
 
- Absicherung der Einsatzstelle 
- Erkundung, Festlegen der Absperrgrenze 
- Menschenrettung 
- Sicherstellung des Brandschutzes 
- Auffangen und Abdichten (unter Schutzkleidung) 
- Gefahrstoffnachweis 
- Grobdekontamination 
 
Daraus ergibt sich, dass die Mindeststärke der zuerst eintreffenden Feuerwehrein- 
heit 17 Funktionen (ohne Gesamteinsatzleiter) betragen muss, die bei der Berufs- 
feuerwehr Darmstadt folgenden Einsatzmitteln zugeordnet sind.  
 
 
Einheiten des ersten Abmarsches 
(Umweltschutzzug) Kurzbezeichnung  Funktionen 
Einsatzleitwagen zur Führung der Einheit ZFW 2 
Basiseinheit für CSA-Trupps HTLF 4 
Löschfahrzeug zur Absicherung; Sicherstel- 
lung des Brandschutzes PTLF 3 
Gerätewagen Messtechnik für den Gefahr- 
stoffnachweis GW-Mess 2 
Basiseinheit für die Grobdekontamination 
und Sicherung HLF 4 
Bereitstellung von Sondergeräten und Unter- 
stützung  WLF mit AB-U 2 
Summe:  17 
 
Tabelle 10: Übersicht der Mindeststärke für Umweltschutzeinsätze

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 36 von 63 
 
Für die Koordination der Maßnahmen zwischen Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei 
und Betroffenen kommt noch ein übergeordneter Führungsdienst (Technischer 
Einsatzleiter) zum Einsatz (zwei Funktionen, siehe 3.2.4). 
 
Umweltschutzeinsätze dieser Größenordnung binden fast das gesamte verfügbare 
hauptamtliche Personal. Für den zweiten Abmarsch verbleiben lediglich zwei Funkti- 
onen auf der Wache. 
 
Wegen der geringen Einsatzhäufigkeit dieser Einsätze wird das verfügbare Personal 
für den ersten Abmarsch als ausreichend angesehen. 
 
Bei langandauernden, personal- und geräteintensiven Einsätzen muss der Grund- 
schutz durch die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren und dienstfreier Kräfte 
der Berufsfeuerwehr sichergestellt werden.  
 
 
3.2.4  Technische Einsatzleitung 
 
Der Technische Einsatzleiter (TE) nimmt die Funktion des Einsatzleiters nach § 41 
Abs. 1 HBKG wahr.  
 
Im Rahmen einer aufwachsenden Führungsstruktur an der Einsatzstelle übernimmt 
der TE insbesondere dann die Einsatzleitung, wenn mehrere Einsatzabschnitte ge- 
bildet werden oder verschiedene Organisationen und Fachdienste zum Einsatz 
kommen. 
 
Einzelheiten sind in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) geregelt. 
 
 
3.2.5  Sollstärke im Einsatzdienst 
 
Die Gesamtsumme aller erforderlichen Funktionen ergibt die Sollstärke für den 
Einsatzdienst, die sich folgendermaßen zusammensetzt: 
 
  2 Funktionen  Einsatzführungsdienst (TE und Führungsassistent) 
15 Funktionen  Löschzug im ersten Abmarsch 
  4 Funktionen  zweiter Abmarsch 
                        (Paralleleinsätze, Nachalarmierung Drehleiter, Logistik) 
  1 Funktion    Rettungsdienst 
______________ 
22 Funktionen  Sollstärke

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Stand: Januar 2012 Seite 37 von 63 
 
3.3  Erreichungsgrad 
 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird für die Hilfsfrist ein Erreichungsgrad von 
90 % festgelegt. 
Das bedeutet, dass in Darmstadt bei 90 % der Einsätze, die in den Schutzzielen de- 
finierten Mindeststärken (siehe Ziffer 3.2) erreicht werden.  
 
Für die statistische Auswertung werden die Zeiten aus dem Einsatzleitrechner 
(Alarmierung und Eintreffen an der Einsatzstelle) jährlich erfasst. 
 
2006 2007 2008 2009 2010 
92,88 92,26 89,21 88,13 90,54 
 
Tabelle 11: Erreichungsgrad der Hilfsfrist mit Mindeststärke in zehn Minuten 
 
In den Jahren 2008 und 2009 konnten die 90 % nicht ganz erreicht werden, da die 
Baumaßnahmen auf der Karlsruher Straße und am „Tacke-Knoten“ die Feuerwehr in 
der Anfahrt teilweise behindert haben. Aus der statistischen Auswertung ergeben 
sich aber sonst keine Gründe, die Auswirkungen auf die Bedarfs- und Entwicklungs- 
planung der Feuerwehr Darmstadt haben. 
 
3.4  Anzahl der Standorte 
 
Die Anzahl der Standorte hängt vom Erreichungsgrad der Hilfsfrist im Zuständig- 
keitsbereich ab.  
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann die Feuerwehr grundsätzlich alle relevan- 
ten Objekte innerhalb des festgelegten Erreichungsgrades der Hilfsfrist von einem 
Standort aus erreichen (Wache der Berufsfeuerwehr). 
 
 
3.5  Paralleleinsätze  
 
Mit einer Personalstärke von 22 Funktionen im Einsatzdienst ist die Abdeckung von 
Paralleleinsätzen auch dann möglich, wenn eine Funktion Aufgaben des Rettungs- 
dienstes versieht. Ein zweiter Einsatz (parallel zu einem kritischen Wohnungsbrand) 
kann innerhalb der Hilfsfrist jedoch nur mit maximal sechs Einsatzkräften (Einsatz- 
leitwagen, Löschfahrzeug oder Drehleiter) erreicht werden. 
Kräfte der örtlich zuständigen Freiwilligen Feuerwehren müssen dann die Berufsfeu- 
erwehr frühzeitig ergänzen. 
 
Bei weiterem Personalbedarf durch Mehrfacheinsätze oder größere Schadensereig- 
nisse ist die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren und der dienstfreien Einsatz- 
kräfte der Berufsfeuerwehr erforderlich.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 38 von 63 
 
4 Randbedingungen für die Entwicklung der Feuerwehr  
 
 
4.1  Stadtentwicklung 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt laut einer Studie des Wirtschaftsforschungs- 
Institutes Prognos  (Schweiz) in einer Region mit sehr hohen Zukunftschancen. Auf 
der Liste von 412 untersuchten Kreisen und kreisfreien Städten liegt Darmstadt auf 
dem Platz 12 [PROGNOS2010]. 
 
 
4.1.1  Bevölkerung 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zählt derzeit rund 143.276 Einwohner im Haupt- 
wohnsitz (Stand 31.12.2010). Aufgrund ihres attraktiven Ausbildungs- und Arbeits- 
platzangebotes sowie der hohen Lebensqualität ist die Stadt ein nachgefragter 
Wohnstandort. Im Gegensatz zum allgemein anhaltenden Trend kann in Darmstadt 
bis 2020 mit einem weiteren Zuwachs der Wohnbevölkerung gerechnet werden.  
 
 
4.1.2  Konversion 
 
In den nächsten Jahren werden im Süden der Stadt die ehemaligen Kasernen und 
Wohngebiete der US-Armee (Cambrai-Fritsch-Kaserne, Jefferson- und Lincoln-
Siedlung) in zivile Wohngebiete umgewandelt. Dadurch entstehen voraussichtlich 
Wohnungen für bis zu 5.000 Menschen. 
Die verkehrstechnische Infrastruktur ist im Wesentlichen bereits vorhanden. 
 
 
4.1.3  Gewerbliche Entwicklung 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Oberzentrum ein Wissenschafts- und Tech- 
nologiezentrum in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main. Zahlreiche europäisch 
bedeutsame Unternehmen wie Merck, Evonik-Röhm, ESOC, Eumetsat oder Telekom 
AG haben hier ihren Sitz. 
Das Umfeld des Hauptbahnhofes bildet das Zentrum der Weststadt und wird als Eu- 
ropa-Viertel bezeichnet. Die hier vorhandenen Flächenpotenziale sind Schwerpunkt 
der künftigen gewerblichen Entwicklung in Darmstadt.  
 
 
4.2  Verkehrswege  
 
Die Einhaltung der Hilfsfrist wird neben den organisatorischen Maßnahmen der Feu- 
erwehr wesentlich durch die nutzbaren Verkehrswege beeinflusst. Die folgenden 
Veränderungen beeinflussen den Hilfsfristerreichungsgrad nachteilig und müssen 
ggf. durch erhöhte Kosten kompensiert werden: 
 
- Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Anliegerstraßen und Einengungen der Fahr- 
bahnbreite durch großzügige Regelung von Parkmöglichkeiten erschweren die Er- 
reichbarkeit der Einsatzstellen.  
- Die Auswertung der Hilfsfristen aus den Jahren 2008 und 2009 deutet darauf hin, 
dass aufwändige, langfristige Baumaßnahmen auf den Hauptanfahrtsrouten der

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 39 von 63 
Feuerwehr (z. B. Tackeknoten, Karlsruher Straße) nachteilige Auswirkungen auf 
den Erreichungsgrad der Hilfsfristen hatten. 
 
Eine Beeinflussung der Ampelsteuerung durch die Feuerwehr mit Vorrangschaltun- 
gen in unmittelbarer Nähe der Feuerwache trägt dazu bei, den Hilfsfristerreichungs- 
grad zu verbessern. Auf den Hauptanfahrtsrouten der Berufsfeuerwehr sind sechs 
Kreuzungen und Ampeln mit einer Vorrangschaltung ausgestattet. Die Bereiche 
werden mit Kameras von der Leitfunkstelle überwacht. 
 
 
4.3  Veränderung der Aufgaben und Anforderungen 
 
Bevölkerungswachstum und gewerbliche Entwicklung bedeuten auch für die Zukunft 
eine gleichbleibend hohe Zahl an Einsätzen und den Bedarf für eine angemessene 
schlagkräftige Gefahrenabwehrorganisation. 
 
Gegenüber der Bedarfs- und Entwicklungsplanung der Jahre 2006 bis 2010 haben 
sich die bisherigen Aufgaben der Feuerwehr Darmstadt nicht mehr wesentlich geän- 
dert. 
Ab dem Jahr 2011 hat aber die Arbeitsbelastung der Berufsfeuerwehr und der eh- 
renamtlichen Kräfte durch die Präsenz bei Großveranstaltungen (Schlossgrabenfest, 
Ligaspiele des Sportvereins Darmstadt 1898 e. V.) deutlich zugenommen (siehe Zif- 
fer 4.3.5). 
Neu ist, dass die Anforderungen an die rettungsdienstliche Qualifikation des Leit- 
stellenpersonals aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben deutlich gestiegen sind. 
Die geforderte Ausbildung zum Rettungsassistenten bedeutet für die Bediensteten 
der Berufsfeuerwehr Darmstadt während der rettungsdienstlichen Ausbildung eine 
mehrmonatige Abwesenheit von der Dienststelle, da die benötigten Lehrgänge und 
Praktikas in externen Einrichtungen absolviert werden müssen. 
In Verbindung mit den in Jahr 2011 von den städtischen Gremien beschlossenen  
Vorgaben zur Haushauskonsolidierung wird die Feuerwehr Darmstadt daher eine 
Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz eingehen, um die Möglichkeit zur Ge- 
nerierung neuer Einnahmen mit der Möglichkeit einer Standortnahen Ausbildung zu 
kombinieren. Die Feuerwehr Darmstadt wird daher für den Zeitraum dieses Bedarfs- 
und Entwicklungsplans (fünf Jahre) ihr Engagement im Rettungsdienst schrittweise 
erhöhen (siehe Ziffer 4.3.4). 
 
 
4.3.1  Einschätzung für Brandeinsätze 
 
Die Zahl der Brandeinsätze der Jahre 2001 bis 2009 lag pro Jahr bei 453 (rechneri- 
scher Mittelwert). Der Minimalwert lag bei 387 Einsätzen und der Maximalwert lag 
bei 527. Es wird nicht davon ausgegangen, dass sich diese Einsatzzahlen für Brände 
in den nächsten Jahren wesentlich ändern werden. 
Dafür spricht, dass die Maßnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes in Verbin- 
dung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Aktivitäten der Brandschutzerziehung 
und –aufklärung dazu führen, dass Brände erst gar nicht entstehen oder deren Aus- 
breitung auf die Entstehungsphase begrenzt werden kann. Weiterhin bekommt die 
Feuerwehr durch schnell übermittelte Notrufe (Handynetz) die Möglichkeit, frühzei- 
tig wirksame Brandbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Leider lässt sich die Zahl 
der verhinderten Brände statistisch nicht belegen. 
 
Schwer einschätzbar wird die Auswirkung der gesetzlichen Rauchmelderpflicht sein, 
die ab  01. Januar 2015 für Wohneinheiten in Hessen gilt (§ 13 Abs. 5 HBO). Ver- 
mehrt wird die Feuerwehr bereits jetzt zu Wohnungen gerufen, in denen freiwillig in- 
stallierte Rauchmelder in Abwesenheit der Nutzer einen Alarm auslösen. In der 
Mehrheit der Fälle handelte es sich um einen Alarm infolge der nachlassenden

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 40 von 63 
Energieversorgung des Rauchmelders. Derzeit gibt es kein statistisch belastbares 
Material zu diesen Einsätzen. Es wird erwartet, dass die Anzahl der Fehleinsätze 
durch den beschriebenen Sachverhalt steigt.  
 
Ebenfalls schwer einschätzbar sind die Auswirkungen von Wärmedämmungen an 
Fassaden auf den Brandverlauf. Brände in anderen Städten in der jüngsten Vergan- 
genheit, deuten darauf hin, dass die rasante Brandausbreitung in der Fassade die 
Feuerwehren vor neue Herausforderungen stellt. 
 
Neu zu bewerten ist auch die Gefährdung der Einsatzkräfte durch hohe Kohlenmo- 
noxidkonzentrationen in Wohnungen durch defekte Heizanlagen und durch vorsätzli- 
che Herbeiführung einer gesundheitsgefährdenden Konzentration in suizidaler Ab- 
sicht. 
 
Hier müssen die Ergebnisse aktueller Forschungsprojekte abgewartet werden, um die 
Auswirkungen auf die Einsatztaktik und die technische Ausstattung bewerten zu kön- 
nen. 
 
 
4.3.2  Einschätzung für technische Hilfeleistungen 
 
Durch die Weiterentwicklung der passiven Sicherheitssysteme in der Fahrzeug- 
technik muss die Feuerwehr einen Trend wahrnehmen, dass es bei Neufahrzeu- 
gen, die in schwere Verkehrsunfälle verwickelt wurden, zunehmend schwieriger 
wird, schnell in die Innenräume der Fahrzeuge zu gelangen, um schwerverletzte 
Fahrzeuginsassen patientengerecht zu retten. 
 
Grundsätzlich bieten die verwendeten Sicherheitssysteme (z. B. Airbag, Seiten- 
aufprallschutz, hochfeste Materialien) den Fahrzeuginsassen einen umfassenden 
Schutz, solange die einwirkenden physikalischen Kräfte keine schweren Verlet- 
zungen der Personen und massiven Verformungen der Karosserie bewirken. 
Übersteigen die einwirkenden Kräfte eine gewisse Grenze, kehrt sich der vorher 
günstige Effekt in das Gegenteil um. Die hohe Festigkeit der Materialien und zahl- 
reichen eingebauten Sicherheitseinrichtungen (Airbag-Module) führen dazu, dass 
die bei der Feuerwehr vorhandenen Geräte zur technischen Rettung nicht mehr 
geeignet sind oder die Maßnahmen nur unter erheblicher Gefährdung des einge- 
setzten Personals ausgeführt werden können. 
 
Die Anzahl der vorhandenen Rettungsgeräte für technische Hilfeleistungen bei 
der Feuerwehr Darmstadt ist prinzipiell ausreichend. Aufgrund des beschriebe- 
nen Sachverhaltes muss aber davon ausgegangen werden, dass die Kosten für 
Ersatzbeschaffungen und Verbrauchsmaterialien deutlich steigen, da wesentlich 
hochwertigere Materialien beschafft werden müssen. 
 
 
4.3.3  Besondere Bedrohungslagen 
 
Auf der Grundlage der aktuellen Strategien im Bevölkerungsschutz [BBK 2010] 
und Gefährdungsanalysen der vergangenen Jahre [HMdIS 2000, Grünbuch 2009] 
werden für die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Wesentlichen die nachfolgenden 
Szenarien in den nächsten zehn Jahren als so wahrscheinlich erachtet, dass für 
deren Bewältigung weiterhin planerische, organisatorische und technische Vor- 
aussetzungen auf hohem Niveau geschaffen werden müssen, die deutlich über 
die Maßnahmen für die Bekämpfung der Standardereignisse hinausgehen.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 41 von 63 
 
Ausfall kritischer Infrastruktur (KRITIS) 
Als eines der zentralen Szenarien der kommenden Jahre wird im Grünbuch das 
Thema Stromausfall beschrieben. Die Auswertung der verfügbaren Quellen deutet 
darauf hin, dass ein Stromausfall über mehrere Tage grundsätzlich auch die Wis- 
senschaftsstadt Darmstadt treffen kann.  
Daher wird die planerische Vorbereitung Schwerpunkt der nächsten Jahre für die 
Einsatz- und Gefahrenabwehrplanung der Feuerwehr und des Katastrophenschut- 
zes sein. Es ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Ressourcen (mobile 
Stromaggregate) für die Versorgung lebenswichtiger Infrastruktur nicht ausrei- 
chen werden. Da es sich um eine Flächenlage handeln wird, von der auch die 
Nachbarkreise betroffen sein werden, kann der Zugriff auf überörtliche Gefahren- 
abwehrstrukturen nicht eingeplant werden. 
 
 
Extreme Witterungsverhältnisse 
Starkregen, Starkwind, Kälte, Hitze, Schneefall werden auch in Zukunft hohe An- 
forderungen an die allgemeine Gefahrenabwehrorganisation stellen. Es ist er- 
kennbar, dass die zu beobachtenden Phänomene zwar lokal begrenzt ablaufen, 
aber in ihrer Stärke und Zerstörungskraft enorm zugenommen haben [Münchner 
Rück 1999]. Es muss auch von einer Häufung entsprechender Einsätze ausge- 
gangen werden. Die globale Klimaänderung deutet darauf hin, dass witterungs- 
bedingte Szenarien eher zunehmen. 
Es handelt sich immer um Flächenlagen, die personalintensive Einsätze mit ei- 
nem aufwändigen Geräteeinsatz und hohem Materialverbrauch auslösen. 
 
 
Pandemie 
Im Jahr 2010 deutete alles auf den Ausbruch einer Pandemie auch in Deutsch- 
land hin. Die in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vorhandenen Sonderpläne 
kamen nicht zum Einsatz und konnten daher nicht auf ihre Wirksamkeit geprüft 
werden, da sich die Lage wieder entspannte. 
Der Ausbruch einer Pandemie gilt als sehr wahrscheinlich. 
Grundsätzlich stellt eine seuchenbedingte Lage eine extreme Herausforderung für 
die allgemeine Gefahrenabwehr dar. Die vorhandenen Planungen und Ressourcen 
werden derzeit aber als ausreichend angesehen.  
 
 
Terror 
Im Vergleich zu den Städten Berlin oder Frankfurt am Main wird die Gefahr für 
eine Einsatzlage mit terroristischem Hintergrund für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt als eher gering angesehen. 
Dennoch wird die Terrorgefahr im Grünbuch als eine der wesentlichen Bedrohun- 
gen für die kommenden Jahre beschrieben und kann daher nicht grundsätzlich 
ausgeschlossen werden. 
Es ist davon auszugehen, dass im Falle eines Anschlages im Zuständigkeitsbe- 
reich der Feuerwehr Darmstadt die vorhandenen Gefahrenabwehrstrukturen nicht 
ausreichen werden und eine Bewältigung der Lage nur mit massiver Unterstüt- 
zung aus dem Umland erreichbar ist. 
 
Einer der planerischen Schwerpunkte wird daher für die Gültigkeitsdauer dieses 
Bedarfs- und Entwicklungsplanes der Aufbau und Betrieb von Bereitstellungs- 
räumen für externe Einheiten sein.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 42 von 63 
 
4.3.4  Rettungsdienst 
 
Die Feuerwehr Darmstadt wird in Kooperation mit dem DRK Leistungen im Ret- 
tungsdienst erbringen. Bis 2016 soll sich das Engagement so steigern, dass auf ei- 
nem Rettungswagen des DRK eine Funktion durch die Feuerwehr Darmstadt besetzt 
wird. Dies führt neben der Einnahmenerhöhung zu einer Anhebung der Ausbil- 
dungsqualität bei der Feuerwehr und zu einer insgesamt besseren Verzahnung von 
Feuerwehr und Rettungsdienst. Insbesondere im Hinblick auf einen Massenanfall 
von Verletzten ist dies eine erhebliche Steigerung des verfügbaren Einsatzpotentials. 
Das Engagement im Rettungsdienst führt aber gleichzeitig zu einer Reduzierung der 
Einsatzstärke von 22 auf 21 Funktionen. Hier müssen die bestehenden Einsatzkon- 
zepte angepasst werden. 
Die Reduzierung der Funktionsstärke um eine Funktion soll bereits ab 2012 wirk- 
sam werden. Damit wird die Kapazität für die zukünftig erforderliche rettungsdienst- 
liche Ausbildung auch für die Leitfunkstelle geschaffen. Der Ausbildungsaufwand 
wird in dem Maße reduziert wie das Engagement im Rettungsdienst zunimmt. 
 
 
4.3.5  Veranstaltungssicherheit 
 
Die Sicherheit bei Großveranstaltungen muss zukünftig auf der Basis der Erfah- 
rungen aus Ereignissen in anderen Städten und der Anwendung neuer Regelwer- 
ke [vfdb 03/03] innerhalb der Stadtverwaltung neu bewertet werden. 
 
Die Feuerwehr Darmstadt arbeitet im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sehr 
eng mit der zuständigen Ordnungsbehörde bei der Gefahrenbewertung zusam- 
men. 
 
Die zukünftig erforderliche Präsenz bei Großveranstaltungen wird die Berufsfeu- 
erwehr und auch die ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren zusätz- 
lich belasten. 
 
 
4.4  Überörtliche Zusammenarbeit 
4.4.1  Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 
Im Rahmen der kreisübergreifenden Zusammenarbeit wurden die Einsatzpläne 
mit den benachbarten Landkreisen Darmstadt-Dieburg und Offenbach abge- 
stimmt und bestimmte Meldebilder und dafür benötigte Sonderfahrzeuge in den 
jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen festgeschrieben. 
 
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg dokumentiert in seiner Beschreibung der Ge- 
fahrenabwehrlogistik aus dem Jahr 2010 [GAL 2010]) im Kapitel 18 die Sonder- 
fahrzeuge der Stadt Darmstadt, auf die im Bedarfsfall auf der Basis entspre- 
chender Sonderschutzpläne zurückgegriffen wird: 
 
- Kranwagen 
- Drehleitern 
- Abrollbehälter Atemschutz/Strahlenschutz 
- Wechselladerfahrzeuge mit verschiedenen Abrollbehältern 
- Schlauchwagen SW2000 oder Abrollbehälter Schlauch 
- Tanklöschfahrzeuge

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 43 von 63 
 
Weitere Beispiele interkommunaler Zusammenarbeit: 
Bei der Feuerwehr Griesheim ist ein Abrollbehälter Lüfter im Landkreis Darm- 
stadt-Dieburg stationiert, auf dem auch Einsatzgeräte der Feuerwehr Darmstadt 
untergebracht sind, die im Bedarfsfall für Einsätze auf dem Stadtgebiet der Wis- 
senschaftsstadt Darmstadt angefordert werden können. 
 
Für die im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der kreisfreien Stadt Darmstadt 
stationierten Einsatzleitwagen des Landes Hessen (ELW2) wurde von den Leitern 
der Brandschutzdienststellen im Februar 2011 eine engere Zusammenarbeit bei 
Übungen und Einsätzen auf der Basis einheitlicher Konzepte und Standards ver- 
einbart. 
 
 
4.4.2  Rhein-Main-Gebiet 
 
Die Brandschutzdienststellen der Kreise und kreisfreien Städte im Rhein-Main-
Gebiet sowie die dort ansässigen Werkfeuerwehren streben eine intensivere Ver- 
netzung an. Dazu ist es erforderlich, dass alle Partner darüber Kenntnis erlan- 
gen, wer an welchem Standort über Sonderfahrzeuge und Sondergeräte verfügt 
und besondere Dienstleistungen im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr 
anbieten kann. 
Derzeit wird eine Datenbank aufgebaut, in der die vorhandenen Geräte, Fahrzeu- 
ge und Dienstleistungen erfasst werden. 
 
Eine wesentliche Hürde für die Nutzung stellt noch die EDV-technische kreis- 
übergreifende Bereitstellung der Daten dar. 
 
 
4.4.3  Messkonzept Südhessen 
 
Die Feuerwehr Darmstadt beteiligt sich an einem kreisübergreifenden Einsatzkonzept 
für den Gefahrstoffnachweis bei Großschadenslagen. 
Die vom Land Hessen bereit gestellten Messfahrzeuge (zwei Gerätewagen Strahlenspür- 
trupp und ein GABC-Erkunder) stehen auf Anforderung der beteiligten Gebietskörper- 
schaften auch überregional zur Verfügung. Umgekehrt kann die Feuerwehr Darmstadt 
im Bedarfsfall auf die entsprechenden überregionalen Ressourcen zugreifen. 
Zwischen den Beteiligten wurde eine schriftliche Vereinbarung über die Zusammenar- 
beit getroffen.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 44 von 63 
 
5 Soll/Ist-Vergleich 
 
 
5.1  Personal 
 
Mit ca. 85 % der Gesamtkosten der Feuerwehr stellt das Personal den entschei- 
denden Anteil der Kosten dar.  
 
Eine Reduzierung der Personalkosten ohne Herabsetzung des über die Schutzzie- 
le beschriebenen Sicherheitsniveaus ist nicht möglich. 
 
Mit der festgelegten Mindestfunktionsstärke können auch in Zukunft alle anfal- 
lenden Einsätze und Aufgaben bewältigt werden. 
 
Alle Planstellen im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr sind besetzt (Stand Januar 
2011). Planbare Personalabgänge können kompensiert werden, wenn eine Wie- 
derbesetzung zeitnah möglich ist und bleibt. 
 
Für die Bewältigung von Großereignissen oder Flächenlagen mit zahlreichen zeit- 
gleichen Einsatzstellen ist die Berufsfeuerwehr immer auf die Unterstützung der 
Freiwilligen Feuerwehren angewiesen. 
 
Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels bekommt daher die Nach- 
wuchsgewinnung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige einen ganz besonderen 
Stellenwert, um die Personalstärke der ehrenamtlichen Einsatzkräfte zu erhalten. 
 
 
 
5.2  Finanzbedarf zur Bereitstellung der Einsatzmittel  
  
Der Fahrzeugbestand der Feuerwehr (siehe Anlage 6.2) stellt einen Wiederbe- 
schaffungswert von neun Millionen Euro dar. Wird die voraussichtliche Nutzungs- 
dauer gemäß Anlage 6.3 zugrunde gelegt, so ergibt sich ein jährlicher Investiti- 
onsbedarf von 500.000 Euro. 
 
Der Wert aller inventarisierten Einsatzgeräte liegt bei zwei Millionen Euro. Davon 
wird erfahrungsgemäß die Hälfte im Rahmen der Fahrzeugbeschaffung mitbe- 
schafft.  
Die übrigen inventarisierten Gegenstände haben einen Wert von 500.000 Euro.  
 
Die Nutzungsdauer wird bei den meisten Einsatzgeräten entweder durch ein- 
schlägige Vorschriften oder durch Vorgaben der Hersteller begrenzt. Hier hat sich 
unter anderem das Produkthaftungsgesetz ausgewirkt, aufgrund dessen die Her- 
steller die Haftung nur bis zu einer vorgegebenen maximalen Nutzungsdauer 
übernehmen. Im Einsatzdienst ist es nicht verantwortbar, diese Vorgaben der 
Hersteller zu überschreiten. 
 
Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt sich somit ein 
Finanzbedarf für die Ersatzbeschaffung von Ausstattung und Geräten von jährlich 
100.000 Euro. 
 
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei der Feuerwehr nur genormte Ausrüstung 
verwendet (§ 7 Abs. 6 HBKG) wird.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 45 von 63 
 
5.3  Gebäude 
 
5.3.1  Bauunterhaltung 
 
Zur Vermeidung erhöhter Kosten durch Sanierungsbedarf ist die Bereitstellung 
ausreichender Bauunterhaltungsmittel für die Liegenschaften der Feuerwehr wei- 
terhin notwendig und wirtschaftlich geboten. 
 
 
5.3.2  Sicherung der Liegenschaften 
 
Die Feuerwache der Berufsfeuerwehr ist eine Einrichtung der kritischen Infra- 
struktur. Sie ist aber baulich nur unzureichend gegen den Zutritt von unbefugten 
Personen geschützt. Die vorhandenen baulichen Anlagen sind entweder zu nied- 
rig (Mauer auf der Ostseite, Zaunhöhe auf der Südseite) oder funktionsuntüchtig 
(Beschädigungen des Zaunes). Die Zugangskontrolle der Hauptzufahrt muss mit 
einer Schrankenanlage sicher gestellt werden. Die Hallentore der straßenseitigen 
Alarmausfahrten müssen automatisch schließen. 
 
Beispiele aus der Vergangenheit (Fahrraddiebstähle, Autoaufbrüche, Überwinden 
des Rolltores) belegen den Handlungsbedarf. 
 
Zur Sicherung der Liegenschaft sind ausreichend finanzielle Mittel bereitzustel- 
len. 
 
 
5.3.3  Planungen 
 
Für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Freiwilligen Feuerwehr und der 
Berufsfeuerwehr wird die Realisierung von zwei Bauprojekten notwendig, für die 
im Rahmen der Zukunftswerkstatt ersprechende Planentwürfe bereits vorgelegt 
wurden (siehe Anlage zum Abschlussbericht der Zukunftswerkstatt). 
 
Feuerwehrhaus Arheilgen 
In einem ersten Schritt soll im Norden der Stadt im Anschluss an die Wohnbe- 
bauung in Darmstadt-Arheilgen ein Neubau für die Freiwillige Feuerwehr Arheil- 
gen entstehen. Das Gelände soll auch als Stellfläche für Einsatzmittel der Berufs- 
feuerwehr genutzt werden, die nicht im ersten oder zweiten Abmarsch an der 
Einsatzstelle benötigt werden (verschiedene Abrollbehälter). Zur Zeit stehen die- 
se Einsatzmittel noch im Freien auf der Wache der Berufsfeuerwehr und schrän- 
ken damit die für Übungen zur Verfügung stehende Freifläche ein. 
 
Feuerwehrhaus Innenstadt und Umbau der Wache der Berufsfeuerwehr. 
Auf dem Gelände der Berufsfeuerwehr soll schrittweise in drei Bauabschnitten 
zunächst als erster Schritt ein Neubau errichtet werden, in den die Berufsfeuer- 
wehr einzieht. Im zweiten Bauabschnitt soll der Altbau abgerissen und auf dem 
Gelände dann ein Neubau für die Freiwillige Feuerwehr Innenstadt entstehen. Im 
dritten Abschnitt erfolgt der Umbau des restlichen Gebäudebestandes in dem die 
Leitstelle, die Amtsleitung sowie die Fachabteilungen der Berufsfeuerwehr unter- 
gebracht sind.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 46 von 63 
 
5.3.4  Stellflächen für Einsatzfahrzeuge 
 
Der Bedarf an Stellflächen steigt weiter, da über den Katastrophenschutz weitere 
Fahrzeuge des Bundes und des Landes Hessen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
zur Verfügung gestellt werden. An den vorhandenen Standorten können keine neuen 
Fahrzeuge mehr in Fahrzeughallen oder auf Freiflächen untergebracht werden. 
 
5.4  Fortschreibung 
 
Dieser Bedarfs- und Entwicklungsplan ist alle fünf Jahre fortzuschreiben.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 47 von 63 
 
6 Anlagen 
 
6.1  Kennzahlen 
 
1. Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz  
  2006 2007 2008 2009 2010 
1.1 Stellungnahmen  
1.1.1 im Baugenehmigungsverfahren  199  232  193  293  303  
1.1.2 in staatlichen Genehmigungsverfahren  15  15  11  11  14  
1.1.3 Ortsbesichtigungen, Besprechungen 1087  1092  876  837  941  
1.2 Gefahrenverhütungsschau  
1.2.1 Notwendige Gefahrenverhütungsschauen  ca. 200 ca. 200  187  187  198  
1.2.2 Gesamtzahl der durchgeführten GVS  213  191  118  75  79  
1.2.3 Nachschauen  1 1 3 0 2 
1.2.4 Erfüllungsgrad  100 %  95 %  63 %  40 %  40 %  
1.3 Brandsicherheitsdienst  
1.3.1 Brandsicherheitsdienste  392  423  531  481  428  
1.3.2 Abnahme von Veranstaltungen, Alarmübun- 
gen  56 
 62  65  40  44  
1.4 Brandschutzerziehung / -aufklärung       
1.4.1 Kindergärten und Schulen (Personen) 1476  700  994  1931  903  
1.4.2 Führungen Feuerwache (Personen 1595  798  687  689  273  
1.4.3 Brandschutzaufklärung für Betriebe (Perso- 
nen) 437 
 227  193  367  198

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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2  Gefahrenabwehr       
  2006 2007 2008 2009 2010 
2.1 Einsätze  2.656  2.512  2.355  2.170  2494  
2.1.1  Brände  435  452  507  421  413  
2.1.2 Technische Hilfeleistung  1.663  1.369  1.196  1.115  1.278  
2.1.3 Fehlalarmierungen 713  691  652  634  803  
2.4  Tote      
2.4.1  - bei Brandeinsätzen  - - - - - 
2.4.2  - bei Technischen Hilfeleistungen  25  21  10  13  1 
2.5  Verletzte / Gerettete:      
2.5.1  - bei Brandeinsätzen  25  65  19  30  60  
2.5.2  - bei Technischen Hilfeleistungen  323  263  155  120  83

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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6.2  Fahrzeuge der Feuerwehr Darmstadt  
6.2.1  Berufsfeuerwehr 
 
 
Fahrzeugart Bezeichnung Funkrufname 
Einsatzleitwagen ELW 04 01-04-1 
Einsatzleitwagen (Landesbeschaffung) ELW 2 01-12-1 
Einsatzleitwagen ZFW 5 01-11-1 
Einsatzleitwagen ZFW 6 01-11-2 
Hilfeleistungslöschfahrzeug HTLF 1 01-23-1 
Hilfeleistungslöschfahrzeug HTLF 3 01-23-2 
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 2 mit Winde 01-46-1  
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 4 mit Winde 01-46-2  
Drehleiter DLK 23-12 01-30-1 
Drehleiter DLK 23-12 01-30-2 
Feuerwehrkran FwK 01-53-1 
Tanklöschfahrzeug TLF 24 01-25-1 
Pulvertanklöschfahrzeug PTLF 01-24-1 
Gerätewagen Nachschub/Licht GW-N/L 01-68-1 
Gerätewagen Technik GW-Technik 01-76-1 
Kleinalarmfahrzeug KLAF 01-59-1 
Gerätewagen-Höhenrettung GW-Hörg 01-59-2 
Gerätewagen-Strahlenspürtrupp (Landesbeschaf- 
fung) GW-Mess 1 01-71-1 
Gerätewagen-Strahlenspürtrupp (Landesbeschaf- 
fung) GW-Mess 2 01-71-2 
Mannschaftstransportfahrzeug MTF 1 01-19-1 
Mannschaftstransportfahrzeug MTF 2 01-19-2 
Personenkraftwagen Pkw 1 01-01-1 
Personenkraftwagen Pkw 2 01-02-1 
Personenkraftwagen Pkw 6 01-16-6 
Personenkraftwagen Pkw 7 01-16-7 
Personenkraftwagen (BE) Pkw 8 01-16-8 
Personenkraftwagen (Combo) Pkw 9 01-16-9 
Wechsellader-Fahrzeug WLF 4  
 01-66-4 
Wechsellader-Fahrzeug WLF 2 01-66-2 
Wechsellader-Fahrzeug WLF 3 01-67-3 
Abrollbehälter-Umweltschutz AB-U

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Abrollbehälter-Pritsche AB-P  
Abrollbehälter-Gefahrstoffübung AB-GÜ  
Fahrzeugart Bezeichnung Funkrufname 
Abrollbehälter-Sonderlöschmittel AB-SLM  
Abrollbehälter-Bau/Bauunfall AB-Bau  
Abrollbehälter-Schlauch AB-S  
Abrollbehälter Atem-/Strahlenschutz AB-A/S 01-56-1 
Abrollbehälter-Mulde AB-M  
Abrollbehälter-Sondereinsatz AB-SE 01-13-1 
Abrollbehälter Rüst AB-RÜST  
Abrollbehälter Dekon AB Dekon  
Abrollbehälter-Teleskoplader AB-Teleskop  
Feuerwehranhänger-Boot RTB  
Ölschadensbekämfungsfahrzeug ÖSF 01-79-1 
 
 
6.2.2  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Innenstadt 
 
Fahrzeugart Bezeichnung Funkrufname 
Einsatzleitwagen ZFW 1  10-11-1 
Löschgruppenfahrzeug LF 10/6  10-43-1 
Löschgruppenfahrzeug LF 16/1  10-44-1 
Löschgruppenfahrzeug LF – 16 TS Bundesfahrzeug 10-4 5-1 
Schlauchwagen SW 2000  10-62-1 
Feuerwehranhänger – Flutlicht  FLA   
 
 
6.2.3  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Eberstadt 
 
Fahrzeugart Bezeichnung Funkrufname 
Einsatzleitwagen ZFW 2  20-11-1 
Löschgruppenfahrzeug LF 10/6  20-43-1 
Löschgruppenfahrzeug LF – 16 TS Bundesfahrzeug 21-4 5-1 
Tanklöschfahrzeug TLF 16/2  20-22-1 
Rüstwagen RW 1  20-51-1 
Gerätewagen IuK (Landesbe- 
schaffung) GW IuK  20-14-1

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 51 von 63 
 
6.2.4  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Arheilgen 
 
Fahrzeugart Bezeichnung Funkrufname 
Einsatzleitwagen ZFW 3  30-11-1 
Löschgruppenfahrzeug LF 8LF 10/6  30-43-1 
Löschgruppenfahrzeug LF 16/3  30-44-1 
Löschgruppenfahrzeug LF 16 – TS  30-45-1 
Löschgruppenfahrzeug LF 16 – TS Bundesfahrzeug 30-4 5-2 
Dekontaminationsanhänger    
WLF 1 mit AB-Dekon-G   1-66-1 
Erkundungsfahrzeug Gefahr- 
stoff-ABC G-ABC ErkKW Bundesfahrzeug 30-72-1 
PKW Jugendfeuerwehr PKW-J   
 
 
6.2.5  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Wixhausen 
 
Fahrzeugart Bezeichnung Funkrufname 
Einsatzleitwagen ZFW 4  40-11-1 
Löschgruppenfahrzeug LF 16/4  40-44-1 
Löschgruppenfahrzeug LF – 16 TS Bundesfahrzeug 40-4 5-1 
Drehleiter DLK 23-12  40-30-1 
 
 
6.3  Nutzungsdauer der Feuerwehrfahrzeuge  
 
Berufsfeuerwehr Freiwillige Feuerwehr 
PKW/KdoW 8 Jahre MTF 10 Jahre 
MTF 8 Jahre LF 8, LF 16/12 20-25 Jahre* 
ELW 1 8 Jahre TLF 16/25, RW 1 20-25 Jahre* 
HLF/HTLF 10 Jahre SW 2000 20-25 Jahre* 
TLF24/PTLF 20 Jahre 
WLF 15 Jahre 
ÖSF/GW-NL 10 Jahre 
DL / KW 20 Jahre 
Abrollbehälter 25 Jahre 
* je nach Bezuschussungsfähigkeit 
  Nach Möglichkeit sollte eine Zeit von 20 
  Jahren nicht überschritten werden

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 52 von 63 
6.4  Konzept für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen 2010 – 2020  
 
(Ergebnis Zukunftswerkstatt) 
Beschaffungsjahr Haushaltsmittel     
Fahrzeug-Typ Fahrzeug Ersatz für 
Bau- 
jahr 
Al- 
ter 
     
2010                  500.000 €     
Löschfahrzeug FFA* LF 10/6 LF 8/3 1985  26  
Hilfeleistungslöschfahrzeug Übernahme aus Leasing   2000  10 
Wechselladerfahrzeug WLF 1  WLF 1 1993  17 
Wechselladerfahrzeug WLF 2  WLF 2 1997  13 
Kommandofahrzeug PKW 8 PKW 8 (KdoW) 2001  9 
Führungsfahrzeug ELW 1 ELW 1 2001  9 
     
2011                  500.000 €     
Löschfahrzeug FFW* LF 10/6 LF 16-TS 1984  27  
Hilfeleistungslöschfahrzeuge Übernahme aus Leasing   2001  10 
Mannschaftsfahrzeug BF MTF BF1 MTF BF 2001  10  
Gerätewagen Höhenrettung GW-Hörg GW-Hörg 1996  15  
Mannschaftsfahrzeug FFI MTF 1 ZFW 1 1998  13  
Kommandofahrzeug PKW 7 PKW 7 2002  9 
Kommandofahrzeug PKW 9 PKW 9  2002  9 
     
2012                  690.000 €     
Mannschaftsfahrzeug FFA* MTF 3 ZFW 3 2000  12  
Drehleiter DL DL 3/30 1987  25  
Führungsfahrzeug PKW 2 PKW 2 (ELW 1) 2004  9 
     
2013                  690.000 €     
Gerätewagen Logistik FFI* GW-L SW 2000 1974  39  
Führungsfahrzeug ELW 4 ELW 4 2003  10  
Führungsfahrzeug ZFW 5 ZFW 5 T4 Einsatz 1999  14  
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 1 (1. Rate) HLF 1 2 000  13  
     
2014                  690.000 €     
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 1 HLF 1 2000  14  
Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 2 HLF 2 2001  13  
     
2015                  700.000 €     
Rüstwagen FFE* RW RW 1/2 1986  29  
Hilfeleistungslöschfahrzeug HTLF 3  HTLF 3 2001  14

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 53 von 63 
 
2016                  700.000 €     
Löschfahrzeug FFA* LF 20/16 LF 16/3 1989  26  
Hilfeleistungslöschfahrzeug HTLF 4 HTLF 4 2001  15  
     
2017                  700.000 €     
Löschfahrzeug FFE* LF 20/16 TLF 16/2 FFE 1989  27  
Feuerwehrkran FwK  (1. Rate) KW 50 1995  22  
     
2018                  750.000 €     
Löschfahrzeug FFW* LF 20/16 LF 16/4 1989  29  
Feuerwehrkran FwK (2.Rate) KW 50 1995  23  
MTF MTF 2 MTF 2 2008  10  
Führungsfahrzeug ELW 1 ELW 1 2010  9 
Abrollbehälter Umweltschutz AB-U (1. Rate) AB-U 199 3  25  
     
2019                  750.000 €     
Löschfahrzeug FFI* LF 20/16 LF 16/1 1991  28  
Drehleiter DL 1/30 (1. Rate) DL 1/30 1998  21  
Abrollbehälter Umweltschutz AB-U (2.Rate) AB-U 1993  26  
Führungsfahrzeug FFE ZFW 2 ZFW 2 2007  12  
Führungsfahrzeug FFW ZFW 4 ZFW 4 2007  12  
Kommandofahrzeug PKW 8 PKW 8 2010  9 
Kommandofahrzeug PKW 9 PKW 9 2010  9 
     
2020                  750.000 €     
Drehleiter DL 1/30 (2. Rate) DL 1/30 1998  22  
Wechselladerfahrzeug WLF 3  WLF 3 2001  19  
Gerätewagen Nachschub GW-N/L GW-N/L 2002  18  
Kleinalarmfahrzeug KLAF KLAF 2006  14  
 
* Landeszuschuss

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 54 von 63 
 
6.5  Literatur 
 
[AGBF 1998] 
Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der 
Bundesrepublik Deutschland für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von 
Feuerwehren in Städten; 16. September 1998 
 
[BBK 2010] 
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hrsg.): Neue Strate- 
gie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland; Wissenschaftsforum Band 4, 2. 
Auflage 2010; www.bbk.bund.de 
 
[DFV 2020]  
DFV (Hrsg.): Strategien für eine sichere Zukunft. Beschlussfassung der 55. Dele- 
giertenversammlung. 17.05.2008 
 
[Regionalplan] 
Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010, RP Darmstadt, 
17. Oktober 2011, Staatsanzeiger 42/2011 
 
[FwDV 7] 
Feuerwehr-Dienstvorschrift 7, Atemschutz; Stand 2002, zuletzt geändert 2005 
 
[GAL 2010] 
Landkreis Darmstadt-Dieburg; Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst 
(Hrsg.): Gefahrenabwehrlogistik 2010; 2. Fortschreibung der GAL 2005 und GAL 
2000), 26.02.2010 
 
[Grünbuch 2009] 
Reichenbach, Göbel, Wolff, Stokar von Neuforn (Hrsg.): Risiken und Herausforde- 
rungen für die öffentliche Sicherheit in Deutschland. Szenarien und Leitfragen. 
Grünbuch des ZUKUNFTSFORUMS ÖFFENTLICHE SICHERHEIT.  
www.zukunftsforum-oeffentliche-sicherheit.de 
 
[Hinweise BEP] 
Hinweise und Empfehlungen zur Durchführung einer Feuerwehrbedarfs- und Ent- 
wicklungsplanung für die Städte und Gemeinden; LFV Hessen; Stand 01/2005 
 
[HMdIS 2000] 
Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport (Hrsg.): Gefährdungsanalyse 
für das Land Hessen; Oktober 2000, www.hessen.de 
 
[Münchner Rück 1999] 
Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft (Hrsg.): Naturkatastrophen in 
Deutschland. Schadenerfahrungen und Schadenpotentiale. München. 1999 
 
[ORBIT 1970] 
ORBIT-Studie, Porsche / WIBERA AG, 1978 
 
[RE-KATS] 
Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechni- 
scher Anlagen; Stand 21. September 2008, BMU 
 
[RE-NFS-HE] 
Rahmenempfehlungen zum Aufbau und Betrieb von Notfallstationen in Hessen, 
Stand: 2007, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 55 von 63 
 
[Vergleichsring] 
AGBF Hessen (Hrsg.): Vergleichsring der Berufsfeuerwehren Bericht 2005 – 
2009; August 2010 
 
[vfdb 2010] 
vfdb (Hrsg.): Die Zukunft der Feuerwehrtechnik. Technischer Bericht; Mai 2010 
 
[vfdb 03/03] 
vfdb-Richtlinie Einsatzplanung bei Großveranstaltungen, November 2010, Verei- 
nigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes 
 
 
6.6  Regelwerke für die Bedarfs- und Entwicklungsplanung 
6.6.1  Brand- und Katastrophenschutz sowie Zivilschutz 
 
- Hessisches  Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katast- 
rophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – HBKG) vom 
18.11.2009 (GVBl. I S. 423) 
- Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz vom 25.03.1997 (BGBl. I S. 726), zu- 
letzt geändert durch Artikel 2 Nr. 1 des Gesetzes  vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 
2350) 
- Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der 
öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung – FwOVO) vom 
10.10.2008 (GVBl. I S. 896) 
- Katastrophenschutz in Hessen vom 01.01.2011 (StAnz. 1/2011 S.2) 
- Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV); Einführungserlass in Hessen; (StAnz. 
31/2007 S. 1482) 
 
 
6.6.2  Sonstige Rechtsgrundlagen 
 
- Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung  (HSOG) vom 
14.12.2009 (GVBl. I S. 635), zuletzt geändert am 14.01.2005 (GVBl. I S. 444) 
- Hessische Gemeindeordnung vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119) 
- Hessisches Rettungsdienstgesetz vom 16.12.2010 (GVBl. I S. 646) 
- Bereichsplan gemäß § 15 Abs. 4 HRDG für den Rettungsdienstbereich Darm- 
stadt, 5. Fortschreibung vom 01.01.2007 
- Hessische Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002, zuletzt geändert am 
25.11.2010 (GVBl. I S. 429) 
 
 
6.6.3  Texte der zitierten Paragrafen 
 
 
Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – HBKG in der Fassung v. 
03.12.2010 
 
§ 2 
Aufgabenträger 
(1) Aufgabenträger sind 
die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe, 
die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemei- 
ne Hilfe, 
das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hil- 
fe,

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 56 von 63 
die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land für den Katastrophenschutz. 
(2) Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben nach Abs. 1 Nr. 1 und 
2 als Selbstverwaltungsangelegenheiten. 
(3) Alle Dienststellen, Einheiten und Einrichtungen sowie deren Träger haben bei 
der Gefahrenabwehr zusammenzuarbeiten. Insbesondere haben sie sich unver- 
züglich gegenseitig über Vorgänge zu unterrichten, deren Kenntnis für die Aufga- 
benerfüllung der anderen Dienststellen, Einheiten und Einrichtungen bedeutsam 
erscheint. 
 
§ 3 
Aufgaben der Gemeinden 
(1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in 
der Allgemeinen Hilfe in Abstimmung mit den Landkreisen und der jeweils unmit- 
telbar zuständigen Aufsichtsbehörde eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu 
erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernis- 
sen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den not- 
wendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung 
auszustatten und zu unterhalten, für die Ausbildung und Fortbildung der Feuer- 
wehrangehörigen zu sorgen, Alarmpläne und Einsatzpläne für den Brandschutz 
und die Allgemeine Hilfe aufzustellen, fortzuschreiben und, soweit dies erforder- 
lich ist, untereinander abzustimmen, für eine den örtlichen Verhältnissen ange- 
messene Löschwasserversorgung zu sorgen, Notrufmöglichkeiten und Brandmel- 
deanlagen einzurichten, an die zuständige Zentrale Leitfunkstelle anzuschließen, 
Funkanlagen zu beschaffen und zu unterhalten sowie die Warnung der Bevölke- 
rung sicherzustellen, für den Selbstschutz der Bevölkerung sowie für die Brand- 
schutzerziehung und Brandschutzaufklärung zu sorgen. 
(2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit 
und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach 
der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. 
(3) Für die kreisfreien Städte gilt darüber hinaus § 4 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 6 ent- 
sprechend. 
 
 
§ 7 
Aufstellung der Gemeindefeuerwehren 
(2) Städte mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen Ein- 
heiten aus hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen aufstellen (Berufsfeuerwehr). 
Sie sollen durch Einheiten aus ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Freiwillige 
Feuerwehr) ergänzt werden. 
(6) Die Feuerwehren dürfen nur genormte Ausrüstung verwenden. Ausnahmen 
sind mit Zustimmung des für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zustän- 
digen Ministeriums oder einer vor ihm bestimmten Stelle zulässig, wenn sie un- 
ter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, im Interesse der technischen Weiter- 
entwicklung oder wegen des besonderen Verwendungszwecks erforderlich sind. 
 
§ 14 
Werkfeuerwehren 
(1) Das Regierungspräsidium kann gewerbliche oder sonstige Betriebe oder Ein- 
richtungen mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr oder anderen besonderen 
Gefahren verpflichten, zur Verhütung und Bekämpfung solcher Gefahren eine 
entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszustatten und zu un- 
terhalten (Werkfeuerwehr). Die Werkfeuerwehr nimmt die öffentlichen Aufgaben 
der Brandbekämpfung und der Allgemeinen Hilfe auf dem Betriebsgelände wahr. 
Sie hat eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben 
und dem Regierungspräsidium sowie dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt 
und der kreisangehörigen Gemeinde auf Verlangen vorzulegen. Die Verpflichtung, 
eine Werkfeuerwehr zu unterhalten, ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen 
dafür nicht mehr vorliegen.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 57 von 63 
(7) In Ausnahmefällen kann das Regierungspräsidium auf Antrag einer Gemeinde 
zulassen, dass Aufgaben der öffentlichen Feuerwehr durch Vereinbarung mit der 
Betriebsleitung oder Geschäftsleitung auf eine Werkfeuerwehr übertragen wer- 
den. 
 
§ 15 
Gefahrenverhütungsschau 
(1) Zum Zwecke der vorbeugenden Abwehr von Gefahren durch Brände, Explosi- 
onen oder andere Gefahr bringende Ereignisse (vorbeugender Brandschutz) fin- 
det in regelmäßigen Zeitabständen eine Gefahrenverhütungsschau statt. 
(2) Gefahrenverhütungsschau ist die Überprüfung von baulichen Anlagen nach § 
2 Abs. 1 der Hessischen Bauordnung vom 18. Juni 2002 (GVBl. I S. 274), zuletzt 
geändert durch Gesetz vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), die aufgrund ih- 
rer Art, ihrer Nutzung, ihrer Lage oder ihres Zustandes im Schadensfall eine Ge- 
fährdung für eine größere Anzahl von Personen oder eine erhebliche Gefährdung 
für die natürlichen Lebensgrundlagen, für Sachwerte, für wertvolles Kulturgut 
oder eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit hervorrufen können. 
(3) Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer und sonstige 
Nutzungsberechtigtevon baulichen Anlagen nach Abs. 2 sind verpflichtet, die Ge- 
fahrenverhütungsschau zu dulden, den hiermit beauftragten Personen den Zutritt 
zu allen Räumen sowie die Prüfung aller Einrichtungen und Anlagen zu gestatten, 
die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die bei der Gefahrenverhütungs- 
schau festgestellten Mängel innerhalb der ihnen gesetzten Frist zu beheben. 
(4) In öffentlichen baulichen Anlagen nach Abs. 2 des Bundes oder des Landes 
findet die Gefahrenverhütungsschau im Benehmen mit deren Behörden statt. 
(5) Abs. 1 und 2 finden auf Betriebe, die der Aufsicht der Bergbehörde oder der 
Überwachung nach dem Arzneimittelgesetz in der Fassung vom 12. Dezember 
2005 (BGBl. I S. 3395), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. November 2007 
(BGBl. I S. 2631), unterstehen, keine Anwendung. 
(6) Die Feuerstättenschau nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Schornsteinfegergesetzes 
in der Fassung vom 10. August 1998 (BGBl. I S. 2072), zuletzt geändert durch 
Gesetz vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700), bleibt hiervon unberührt. 
(7) Für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau werden Gebühren nach 
örtlichen Gebührenordnungen erhoben. 
 
§ 23 
Brandschutz und Allgemeine Hilfe auf Verkehrswegen 
Das Regierungspräsidium weist unbeschadet der sich aus § 2 Abs. 2 ergebenden 
Verpflichtung den öffentlichen Feuerwehren bestimmte Einsatzbereiche zum 
Brandschutz und zur Allgemeinen Hilfe auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen, Was- 
serstraßen und Schienenwegen zu. Den Trägern dieser Feuerwehren sind vom 
Land entsprechend Art und Umfang der Einsatzaufgaben besondere Zuwendun- 
gen zu den Kosten der Feuerwehr zu gewähren. 
 
§ 41 
Technische Einsatzleitung 
(1) Die technische Einsatzleitung obliegt der Einsatzleiterin oder dem Einsatzlei- 
ter der Feuerwehr des Schadensortes. Wird neben der Freiwilligen Feuerwehr 
oder einer Pflichtfeuerwehr eine Berufsfeuerwehr eingesetzt, so bilden die Leite- 
rinnen oder die Leiter der eingesetzten Feuerwehren eine gemeinsame technische 
Einsatzleitung, die unter der Leitung der Gemeindebrandinspektorin oder des 
Gemeindebrandinspektors steht. Bei besonderen Schadenslagen kann diese oder 
dieser die Leitung der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr 
übertragen. Der Brandschutzaufsichtsdienst kann jederzeit selbst die technische 
Einsatzleitung übernehmen. 
(2) Die technische Einsatzleitung in Betrieben mit einer Werkfeuerwehr obliegt 
der Leitung der Werkfeuerwehr. Wird neben der Werkfeuerwehr eine öffentliche

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 58 von 63 
Feuerwehr eingesetzt, so bilden diese eine gemeinsame technische Einsatzlei- 
tung, deren Leitung die Leitung der Werkfeuerwehr übernimmt. 
(3) In Betrieben, die dem Geltungsbereich des Bundesberggesetzes vom 13. Au- 
gust 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2009 
(BGBl. I S. 550), unterliegen und die nicht in den Anwendungsbereich des § 131 
Abs. 1 Bundesberggesetz fallen, wirken die Unternehmerin oder der Unternehmer 
oder die von ihr oder ihm bestellten Personen in der Einsatzleitung mit. Bei 
Bränden von Wäldern, Mooren und Heideland wirkt die zuständige Forstbeamtin 
oder der zuständige Forstbeamte in der technischen Einsatzleitung mit. 
(4) Der technischen Einsatzleitung sind alle in ihrem Zuständigkeitsbereich ein- 
gesetzten Feuerwehren, Organisationen sowie sonstige Hilfskräfte unterstellt. 
 
 
Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 
 
§ 4 
Weisungsaufgaben, Auftragsangelegenheiten 
(2) Die Bürgermeister und Oberbürgermeister nehmen die Aufgaben der örtlichen 
Ordnungsbehörden und Kreisordnungsbehörden als Auftragsangelegenheit wahr. 
Ihnen können durch Gesetz weitere Aufgaben als Auftragsangelegenheit übertra- 
gen werden; das Gesetz hat die Aufbringung der Mittel zu regeln. Die Gemeinden 
sind verpflichtet, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Kräfte und Ein- 
richtungen zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister (Oberbürgermeister) 
nimmt die Aufgaben in alleiniger Verantwortung wahr. Die Zuständigkeit der Ge- 
meindevertretung und des Gemeindevorstands in haushalts- und personalrechtli- 
chen Angelegenheiten und die Bestimmungen des § 71 über die Abgabe von Ver- 
pflichtungserklärungen bleiben unberührt. 
 
 
Hessische Bauordnung (HBO) vom 18.06.2002, zuletzt geändert am 25.11.2010 
(GVBl. I S. 429) 
 
§ 13 
Brandschutz 
(5) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die 
Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauch- 
warnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht 
und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 
Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, 
jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. 4Die Si- 
cherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen 
und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben die- 
se Verpflichtung übernommen.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 59 von 63 
 
Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG) vom 16. Dezember 2010 
 
§ 1 
Aufgabe des Rettungsdienstes 
Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe der Gefahrenabwehr und der Ge- 
sundheitsvorsorge. Er hat die bedarfsgerechte, wirtschaftliche und dem aktuellen 
Stand der Medizin und Technik entsprechende Versorgung der Bevölkerung mit 
Leistungen der Notfallversorgung und des Krankentransports sicherzustellen. 
 
§ 5 
Träger und Durchführung 
(1) Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes einschließlich der notärztli- 
chen Versorgung sowie der Berg- und Wasserrettung sind die Landkreise und 
kreisfreien Städte. Sie nehmen die Aufgabe als Selbstverwaltungsangelegenheit 
wahr, soweit in § 6 Abs. 3 nichts anderes bestimmt ist. 
(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgabe können sich die Landkreise und kreisfreien Städte 
Dritter bedienen. Dabei sollen die auf Landesebene im Katastrophenschutz mit- 
wirkenden Hilfsorganisationen oder deren Untergliederungen und Tochtergesell- 
schaften vorrangig berücksichtigt werden. Entsprechendes gilt auch für sonstige 
Organisationen, ihre Untergliederungen und Tochtergesellschaften, soweit sie die 
allgemeine Anerkennung im Katastrophenschutz besitzen. Die beauftragten Drit- 
ten müssen die Anforderungen des Rettungsdienstplanes des Landes nach § 15 
Abs. 1 erfüllen 
 
§ 6 
Zentrale Leitstellen 
(1) Für jeden Rettungsdienstbereich ist eine ständig erreichbare und betriebsbe- 
reite gemeinsame Leitstelle für den 
Brandschutz, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst (Zentrale Leitstel- 
le) einzurichten und mit den notwendigen Fernmelde-, Notruf-, Alarmierungs- und 
Dokumentationseinrichtungen auszustatten. Die Zentrale Leitstelle soll darüber 
hinaus die Sicherstellung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung unterstüt- 
zen und dabei mit dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Ver- 
einigung Hessen und dem privatärztlichen Bereitschaftsdienst zusammenwirken. 
(2) Die Zentrale Leitstelle hat alle Hilfeersuchen entgegenzunehmen und die not- 
wendigen Einsatzmaßnahmen zu veranlassen, zu lenken und zu koordinieren. Sie 
hat den bedarfsgerechten Einsatz zu steuern und erteilt die notwendigen 
Einsatzaufträge. Zur Abstimmung der Einsatzsteuerung bei Großschadensereig- 
nissen ist für jede Zentrale Leitstelle ein Führungsstab zu bilden. Das Nähere ü- 
ber die allgemeinen Aufgaben und Befugnisse, die Besetzung und Ausstattung, 
die Dienst- und Fachaufsicht, die Zusammenarbeit mit den Beteiligten, die be- 
sonderen bereichsübergreifenden Aufgaben in speziellen Bereichen des boden- 
gebundenen Rettungsdienstes und in der Luftrettung, die Qualifikation sowie die 
Aus- und Fortbildung des Personals, die Organisation und den Betrieb, insbeson- 
dere die Einsatzerfassung, -bearbeitung und -dokumentation einschließlich der 
Anforderungen an den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, die Aufga- 
ben, Besetzung und Befugnisse des Führungsstabes der Zentralen Leitstellen 
wird durch Rechtsverordnung geregelt. 
(3) Die Aufgaben der Zentralen Leitstellen werden den kreisfreien Städten und 
den Landkreisen zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Die Fachaufsichtsbe- 
hörden können allgemeine Weisungen erteilen. Im Einzelfall dürfen Weisungen 
nur erteilt werden, wenn das Recht verletzt wird oder allgemeine Weisungen nicht 
befolgt werden.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 60 von 63 
 
Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOVO) vom 10. Oktober 2008  
 
§ 1 
Grundsatzregelung 
Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerweh- 
ren richten sich nach den nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Gesetzes über 
den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zu erarbei- 
tenden Bedarfs- und Entwicklungsplänen. Die Richtwerte für die Mindestausrüs- 
tung der Feuerwehren entsprechend den Gefahrenarten und Gefährdungsstufen 
werden in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegt.  
 
§ 2 
Bedarfs- und Entwicklungsplanung 
(1) Die in Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden zu 
erarbeitenden Bedarfs- und Entwicklungspläne der Gemeinden beinhalten eine 
Analyse der im Gemeindegebiet bestehenden Gefährdungsarten und Gefähr- 
dungsstufen sowie eine Aufstellung über die personelle Stärke, die Verfügbarkeit, 
den Ausbildungsstand und die Ausrüstung der Feuerwehr (Ist-Wert), die Ermitt- 
lung der erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und Aus- 
rüstung der Feuerwehr auf der Grundlage der in der Anlage festgelegten Richt- 
werte für die Mindestausrüstung der Feuerwehren unter Beachtung der festge- 
stellten Gefährdungsarten und Gefährdungsstufen sowie der Regelhilfsfrist des § 
3 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe 
und den Katastrophenschutz (Soll-Wert), eine Gegenüberstellung der vorhande- 
nen und der erforderlichen personellen Stärke, Verfügbarkeit, Ausbildung und 
Ausrüstung und bei vorliegenden Abweichungen eine Entwicklungsplanung für die 
erforderliche Angleichung des Ist-Wertes an den Soll-Wert, eine Personalprognose 
mit Vorschlägen zur Personalerhaltung und Personalgewinnung, die Dokumenta- 
tion bekannter Sicherheitsmängel. 
Besondere personelle und materielle Anforderungen sind über die Mindestanfor- 
derungen hinaus auf Grundlage differenzierter Gefährdungsbetrachtungen festzu- 
legen. Dies gilt insbesondere in Städten mit Berufsfeuerwehren und solchen, die 
hauptamtliche Kräfte im Sinne des § 7 Abs. 4 des Hessischen Gesetzes über den 
Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vorhalten.  
(2) Die Bedarfs- und Entwicklungspläne sind alle fünf Jahre oder bei erheblichen 
Veränderungen der örtlichen Verhältnisse in Abstimmung mit den zuständigen 
Brandschutzaufsichtsbehörden fortzuschreiben. 
 
§ 4 
Regelhilfsfrist, Alarm- und Ausrückeordnung 
(3) Die Regelhilfsfrist gilt als eingehalten, wenn eine taktische Einheit mindestens 
von der Stärke einer Staffel im Sinne der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 wirksame 
Hilfe eingeleitet hat. Diese gilt dann als eingeleitet, wenn am Einsatzort mit Er- 
kundungsmaßnahmen begonnen wird. Weitere Einheiten sind bei Bedarf entspre- 
chend den taktischen Erfordernissen zeitnah nachzuführen.

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 61 von 63 
 
6.7  Zuständigkeitsbereich mit Wache-Standorten

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 62 von 63 
 
6.8 
 Gefahrenabwehrstufen 
 
  Politisch Gesamtverantwortlicher  
         
         
  Leitfunkstelle 
Darmstadt 
Leitstellen-
Stab IuK-Zt Infotelefon  KAB 
 
GA 
IV 
  
KatS-Stab 
 
KGS 
 
Krisenstab 
 
D GA 
III 
    
TEL 
 
GABC-
Mzt 
  
 
C GA 
II 
  
B 
 
A 
GA I   
Staffel 
 
ZF 
 
 
TE 
 
 
EA1 
 
EA2 
 
EA3 
 
EA4 
BR 
 
EA 
Messen 
  
FWDV 
100  HKatsK  
 
Grundschutz Sonderlage Verwaltung 
 
 
Legende:
 
BR: Bereitstellungsraum 
EA: Einsatzabschnitt 
FwDV 100: Feuerwehr-Dienstvorschrift 
GA: Gefahrenabwehrstufe 
GABC-Mzt: Messzentrale für Gefahrstoffe 
HKaSK: Hessisches Katastrophenschutzkonzept 
IuK-Zt: Informations- und Kommunikationszentrale 
KAB: Kreisauskunftsbüro 
KatS-Stab: Katastrophenschutzstab 
KGS: Koordinierungsgruppe des Krisenstabes 
TE: Technischer Einsatzleiter 
TEL: Technische Einsatzleitung 
ZF. Zugführer

Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehr 2012 Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stand: Januar 2012 Seite 63 von 63 
 
 
Auszug aus der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 
 
 
Führungsstufe A: 
 
Führen ohne Führungseinheit 
- taktische Einheiten bis zur Stärke von zwei Gruppen 
- Führungseinrichtungen (zum Beispiel Leitstelle) 
 
Führungsstufe B: 
 
Führen mit örtlichen Führungseinheiten 
- Zug oder Verband an einer Einsatzstelle 
- Führungstrupp oder Führungsstaffel 
- Führungseinrichtungen (zum Beispiel Leitstelle) 
 
Führungsstufe C: 
 
Führen mit einer Führungsgruppe 
- Verband an einer Einsatzstelle 
- Führungsgruppe 
- Führungseinrichtungen (zum Beispiel Leitstelle) 
 
Führungsstufe D: 
 
Führen mit einer Führungsgruppe beziehungsweise. mit einem Führungsstab 
- mehrere Verbände an einer Einsatzstelle oder an mehreren Einsatzstellen im Scha- 
dengebiet 
- Führungsgruppe beziehungsweise Führungsstab des Landkreises, der kreisfreien 
Stadt beziehungsweise des Stadtkreises 
- Führungseinrichtung des Aufgabenträgers der überörtlichen Gefahrenabwehr (zum 
Beispiel Leitstelle oder Informations- und Kommunikationszentrale) 
 
 
Auszug aus dem hessischen Katastrophenschutzkonzept: 
 
 
Anlage 1.2 Gefahrenabwehrstufen 
 
Gefahrenabwehrstufe I: tägliche Gefahrenabwehr 
 
Gefahrenabwehrstufe II: Großbrand, Verkehrsunfall, Gefahrgutunfall 
 
Gefahrenabwehrstufe III: Großschadensereignis (z. B. Störfall chemische Industrie) 
 
Gefahrenabwehrstufe IV: Katastrophe nach § 24 HBKG

anlage 2

10819 Zeichen

Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6 
BEP 2006: BEP 2012: Tabelle 1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Flächentyp Fläche in km 2 
Gebäude und Freifläche 24,79 
Erholungsfläche 4,55 
Betriebsfläche 0,44 
Verkehrsfläche 12,49 
Waldfläche 54,82 
Wasserfläche 0,79 
Flächen anderer Nutzung 24,21 
Flächentyp Fläche in km 2 
Gebäude und Freifläche 24,57  
Erholungsfläche 3,96  
Betriebsfläche 0,38  
Verkehrsfläche 12,55  
Waldfläche 54,54  
Wasserfläche 0,89  
Flächen anderer Nutzung 25,47

Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6 
BEP 2006: 
 
Einwohner mit Erstwohnsitz 138.470  
Einwohner mit Zweitwohnsitz 11.594  
Einpendler (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) 60.896  
Auspendler (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) 20.270  
Einpendler sonstige (Zahl vom Amt 12 geschätzt) 15.000  
Angehörige der US-Army 7.000  
 
BEP 2012: Tabelle 2 
 
 
Einwohner Anzahl 
Erstwohnsitz 147.930  
Zweitwohnsitz 11.599  
Einpendler (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) 59.355  
Auspendler (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) 21.136  
Einpendler sonstige (Zahl vom Amt 12 geschätzt) 15. 000

Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6 
BEP 2006: 
Hauptgruppe  Objektbezeichnungen Anzahl 
01 Abfallverbrennungsanlagen 1 
02 Bauliche Anlagen der Elektrizitäts- oder Gasvers orgung 5 
03 Bauliche Anlagen, die der Genehmigungspflicht über den 
Umgang mit radioaktiven Stoffen unterliegen 15 
04 Beherbergungsstätten ab 12 Betten 39  
05 Betriebe zur Herstellung, Lagerung, Verarbeitung oder zum 
Vertrieb von feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen 7 
06 
Betriebe zur Herstellung , Lagerung, Verarbeitung oder 
Abfüllung chemischer/ pharmazeutischer Stoffe oder 
Kunststoffe (außer Apotheken und Drogerien) 
14 
07 Betriebe der Textil-, Holz- oder Papierverarbeit ung 17 
08 Betriebe und Lager für Sekundärstoffe aus Kunststoff 
(Recycling) mit mehr als 200 m 3 Lagermenge 67 
09 Büro- und Verwaltungsgebäude ab 1600 m 2 Nutzfläche 99 
10 
Unter Denkmalschutz stehende Gebäude von großer 
Ausdehnung, besonderer Brandgefahr oder einmaligem 
Kulturwert 
5 
11 Gaststätten ab 60 Gastplätzen (in Gebäuden) 191 
12 Gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 2 bis 4 nach 
Gentechnik-Gesetz 4 
13 Großgaragen ab 1000 m 2 Nutzfläche 151 
14 Heime, wie Alten-, Pflege-, Kinder-, Behinderten- und 
Jugendheime ab 12 Betten 17 
BEP 2012: 
Hauptgruppe  Objektbezeichnungen Anz 
ahl 
01 Abfallverbrennungsanlagen 1 
02 Bauliche Anlagen der Elektrizitäts- oder Gasvers orgung 5 
03 Bauliche Anlagen, die der Genehmigungspflicht über den Umgang 
mit radioaktiven Stoffen unterliegen 15 
04 Beherbergungsstätten ab 12 Betten 39  
05 Betriebe zur Herstellung, Lagerung, Verarbeitung oder zum Vertrieb 
von feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen 7 
06 
Betriebe zur Herstellung , Lagerung, Verarbeitung oder Abfüllung 
chemischer/ pharmazeutischer Stoffe oder Kunststoffe (außer 
Apotheken und Drogerien) 
14 
07 Betriebe der Textil-, Holz- oder Papierverarbeit ung 17 
08 Betriebe und Lager für Sekundärstoffe aus Kunststoff (Recycling) mit 
mehr als 200 m 3 Lagermenge 67 
09 Büro- und Verwaltungsgebäude ab 1600 m 2 Nutzfläche 99 
10 Unter Denkmalschutz stehende Gebäude von großer Ausdehnung, 
besonderer Brandgefahr oder einmaligem Kulturwert 5 
11 Gaststätten ab 60 Gastplätzen (in Gebäuden) 191 
12 Gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 2 bis 4 nach Gentechnik-
Gesetz 4 
13 Großgaragen ab 1000 m 2 Nutzfläche 151 
14 Heime, wie Alten-, Pflege-, Kinder-, Behinderten- und Jugendheime 
ab 12 Betten 17

Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6 
 
 
 
15 Hochhäuser 64 
16 Hochregallager mit mehr als 9 m Lagerhöhe (Oberkante 
Lagergut) und Containerlager, Kühlhäuser 5 
 
17 Industriebauten nach IndBauRiLi 1 
18 Justizvollzugsanstalten 1 
19 Kindergärten und Kindertagesstätten ab 40 Plätze 68 
20 Krankenhäuser 6 
21 Lagerhallen , -gebäude, -häuser, -plätze ab 1600 
m 2 Nutzfläche 5 
22 Landwirtschaftliche Betriebe mit nicht 
ausreichender Wasserversorgung 4 
23 Messe- und Ausstellungshallen, Museen, Galerien 
und Bibliotheken ab 1000 m 2 Nutzfläche 6 
24 Mühlenbetriebe - 
25 Sammelunterkünfte und Behelfsbauten, die 
Wohnzwecken dienen 17 
26 Schulen 61 
27 Sonderabfall-Kleinmengen-Zwischenlager nach 
Kleinmengen VO 2 
 
 
 
 
15 Hochhäuser 64 
16 Hochregallager mit mehr als 9 m Lagerhöhe (Oberkante Lagergut) 
und Containerlager, Kühlhäuser 5 
17 Industriebauten nach Industriebau-Richtlinie 6 
18 Justizvollzugsanstalten 1 
19 Kindergärten und Kindertagesstätten ab 40 Plätze  85 
20 Krankenhäuser (Kliniken) 15 
21 Lagerhallen , -gebäude, -häuser, -plätze ab 1600  m 2 Nutzfläche 17 
22 Landwirtschaftliche Betriebe mit nicht ausreichender 
Wasserversorgung 5 
23 Messe- und Ausstellungshallen, Museen, Galerien und Bibliotheken 
ab 1000 m 2 Nutzfläche 6 
24 Mühlenbetriebe - 
25 Sammelunterkünfte und Behelfsbauten, die Wohnzwe cken dienen 9 
26 Schulen 66 
27 Sonderabfall-Kleinmengen-Zwischenlager nach Klei nmengen VO 6

Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
28 Störfallanlagen nach Störfall-VO 17 
29 Tunnelanlagen für den öffentlichen Verkehr mit 
mehr als 1000 m Länge - 
30 Unterirdische Verkehrsanlagen - 
31 
Verkaufsstätten mit einer Fläche 
(Verkaufsräume und Ladenstraßen) von mehr 
als 2000 m 2 
39 
32 Versammlungsstätten 75 
33 Verwertungsbetriebe nach AltautoVO 1 
34 Sonstige Gebäude der TU Darmstadt (sofern 
nicht in den Hauptgruppen 1.-33. aufgeführt) 84 
 Gesamte Objekte 847  
28 Störfallanlagen nach Störfall-VO 2 
29 Tunnelanlagen für den öffentlichen Verkehr mit mehr als 
1000 m Länge - 
30 Unterirdische Verkehrsanlagen 1 
31 Verkaufsstätten mit einer Fläche (Verkaufsräume und 
Ladenstraßen) von mehr als 2000 m 2 25 
32 Versammlungsstätten 27 
33 Verwertungsbetriebe nach AltautoVO 0 
34 Sonstige Gebäude der TU Darmstadt (sofern nicht in den 
Hauptgruppen 1-33 aufgeführt) 16 
 Gesamte Objekte  988

Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6 
BEP 2006: 
 
Bereich  Personen 
Ständige 
Einsatz- 
Funktionen  
Gesamteinsatzleiter 1    
Einsatzleiter 8  1  
Summe Führungsdienste  9  1 
Wachabteilungen 110   23  
Sachbearbeiter, Tagesdienst 12  0  
Einsatzbearbeiter Leitfunkstelle  20  3  
Summe Wachdienst und Leitstelle   142   26 
Verwaltungsbeamte, Angestellte, Arbeiter  12    
Gesamt   164    
 
BEP 2012: Tabelle 4: 
 
Ziffer im 
Text Funktionen  Stellen 
Ständig  
besetzte 
Funktionen  
2.6.1 Leiter der Feuerwehr 1    
2.6.2 Technische Einsatzleiter 9  1  
 Zwischensumme  10  1 
2.6.3 Führungsassistenz 9  1  
2.6.4 Wachabteilungen 106  19  
2.6.5 Sachbearbeiter, Tagesdienst (Einsatzbeamte) 6   0  
2.6.6 Einsatzbearbeiter Leitfunkstelle 
(Tag/Nacht) 20  4/3  
 Zwischensumme   141  24/23  
2.6.7 Verwaltungsbeamte, Beschäftigte  9    
2.6.8 G-26-Stellen für 
Feuerwehrdienstuntaugliche 3    
2.6.9 Brandsicherheitsdienst (BSD) 3    
 Zwischensumme   15   
 Gesamtsumme  166  25/24

Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6 
 
BEP 2006:  
 
Feuerwehr Anzahl 
Darmstadt – Innenstadt 60 
Darmstadt – Eberstadt 40 
Darmstadt – Arheilgen 64 
Darmstadt – Wixhausen 41 
 
 
 
 
BEP 2006: 
 
Werkfeuerwehr hauptberuflich  nebenberuflich  
Merck 140 0 
Röhm 39 12 
 
BEP 2012: Tabelle 5 
 
Freiwillige Feuerwehr Aktive Jugend 
Darmstadt – Arheilgen (FFA) 56 28 
Darmstadt – Eberstadt (FFE) 38 7 
Darmstadt – Innenstadt (FFI) 59 26 
Darmstadt – Wixhausen (FFW) 45 14 
Summe 198 75 
 
 
BEP 2012: Tabelle 6 
 
Werkfeuerwehr hauptberuflich  nebenberuflich  
Merck 140 0 
Evonik Röhm 39 12

Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6 
 
Keine entsprechende Darstellung im BEP 2006 
 
 
 
BEP 2012: Tabelle 7  
 
Gefahrenart Gefährdungsstufe 
 Beschreibung gemäß FwOVO 
Brandschutz  B4 
(höchste Stufe 
von vier 
möglichen Stufen 
 
B1 – B4) 
• Gebäude über 8 m Brüstungshöhe 
• zum überwiegenden Teil geschlossene Bauweise  
• Mischnutzung u. a. mit Gewerbegebieten 
• Große bauliche Anlagen oder Räume 
    besonderer Art und Nutzung 
• Industrie- und Gewerbebetriebe mit erhöhtem 
    Gefahrstoffumgang ohne Werkfeuerwehr 
Technische 
Hilfe 
TH4 
(höchste Stufe 
von vier 
möglichen Stufen 
TH1 – TH4) 
• Vierspurige Bundesstraßen 
• Zugewiesene Einsatzbereiche auf Verkehrs- 
    wegen (z. B. Bundesautobahnen) nach 
    § 23 HBKG 
• Schwerindustrie 
ABC-
Gefahren 
ABC 3 
(höchste Stufe 
von drei 
möglichen Stufen 
 
ABC 1– ABC 3) 
A – Anlagen oder Betriebe, die mit radioaktiven 
Stoffen umgehen, die gemäß FwDV 500 in die 
Gefahrengruppe II A oder III A eingestuft sind 
B - Anlagen oder Betriebe, die mit biologischen  
Stoffen umgehen, die gemäß FwDV 500 in die 
Gefahrengruppe II B oder III B eingestuft sind 
C – Anlagen oder Betriebe, die in mittlerem oder 
großem Umfang mit C-Gefahrstoffen umgehen. 
Chemikalienhandlungen oder -lager 
Wassernot- 
fälle 
W 2 
(zweite von drei 
möglichen Stufen 
W 1 – W 3) 
• Größere Weiher, Badeseen 
• Flüsse oder Seen ohne gewerbliche Schifffahrt

Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6 
 
BEP 2006: 
 
Name Kurzbezeichnung  Funktion 
Einsatzleitwagen zur Führung der 
Einheit ELW 
03 
Löschfahrzeug zur Menschenrettung HTLF 06 
Drehleiter zur Sicherstellung des 2. 
Rettungs-weges DL 
03 
Löschfahrzeug zur Unterstützung HLF 04 
Summe:  16 
 
 
BEP 2012: Tabellen 8 – 9 
 
Einheiten des ersten Abmarsches 
(Löschzug) Kurzbezeichnung  Funktionen 
Einsatzleitwagen zur Führung der 
Einheit ZFW 
02 
Löschfahrzeug zur 
Menschenrettung HTLF 
06 
Drehleiter zur Sicherstellung des 2. 
Rettungsweges DL 
03 
Löschfahrzeug zur Unterstützung HLF 04 
Summe:  15 
 
Einheiten des ersten Abmarsches 
(Hilfeleistungszug) Kurzbezeichnung  Funktionen 
Einsatzleitwagen zur Führung der 
Einheit ZFW 
02 
Löschfahrzeug zur Menschenrettung HTLF 06 
Löschfahrzeug zur Absicherung HLF 04 
Feuerwehrkran zur technischen 
Rettung und Unterstützung FWK 
02 
Summe:  14

Vergleich der Tabellen BEP 2006 und BEP 2012 ohne Anlage 6 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Tabellen des Anhangs 6 müssen wegen der Größe direkt 
nebeneinander gelegt werden. 
BEP 2012: Tabelle 10 
 
Einheiten des ersten Abmarsches 
(Umweltschutzzug) Kurzbezeichnung  Funktionen 
Einsatzleitwagen zur Führung der 
Einheit ZFW 2 
Basiseinheit für CSA-Trupps HTLF 4 
Löschfahrzeug zur Absicherung; 
Sicherstellung des Brandschutzes PTLF 3 
Gerätewagen Messtechnik für den 
Gefahrstoffnachweis GW-Mess 2 
Basiseinheit für die 
Grobdekontamination und Sicherung HLF 4 
Bereitstellung von Sondergeräten 
und Unterstützung  WLF mit AB-U 2 
Summe:  17 
 
 
BEP 2012: Tabelle 11 
 
2006 2007 2008 2009 2010 
92,88 92,26 89,21 88,13 90,54 
 
 
 
Die Tabellen des Anhangs 6 müssen wegen der Größe direkt 
nebeneinander gelegt werden.

anlage 3

119506 Zeichen

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 1 von 72 
Text Version 2006 Text Version 2012 
 
1. Einleitung und Rechtsgrundlagen  
 
 
Dieser Bedarfs- und Entwicklungsplan beschreibt die Vorkehrungen der 
Stadt Darmstadt  
 
für den Brandschutz 
 und die Allgemeine Hilfe   
nach dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine 
Hilfe und den Katastrophenschutz vom 17. Dezember 1998 (HBKG).  
Er beschreibt damit auch im wesentlichen den Zuschnitt des Amtes, 
in dessen Zuständigkeit die Bereiche Brandschutz, Allgemeine Hilfe, 
Zivil- und Katastrophenschutz sowie der Rettungsdienst fallen.  
Zu Beginn ist das Gefahrenpotenzial als Basis für die Bemessung der 
Feuerwehr dargestellt. Daraus werden die Produkte abgeleitet, die 
dem Bürger durch die Feuerwehr bereitgestellt werden. Die 
Organisationsstruktur wird ebenso beschrieben wie die Personal- und 
Sachausstattung der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr.  
Anschließend werden die Grundlagen für die Aufstellung der 
Feuerwehr erläutert und Aussagen zur weiteren Entwicklung der 
Personal- und Sachausstattung sowie der Randbedingungen 
dargestellt.  
Nach 
§ 3 HBKG haben die Gemeinden " ... eine Bedarfs- und 
Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran 
orientiert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende 
leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen 
baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausstattung 
auszustatten und zu unterhalten ... ".  
1 Allgemeines

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 2 von 72 
Im HBKG sind die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Arbeit 
der Feuerwehr im Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe sowie 
im Katastrophenschutz gegeben.  
 
 
1.1 Gesetzliche Grundlagen 
 
 
Brand- und Katastrophenschutz/ Zivilschutz  
• Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe 
und den Katastrophenschutz vom 17.12.1998 (GVBl. I S. 530) 
• Zivilschutzneuordnungsgesetz vom 25.03.1997 (BGBl. I S. 
726) 
• Wehrpflichtgesetz vom 20.02.2002 (BGBl. I S. 954) 
• Zivildienstgesetz vom 28.09.1994 (BGBl. I S. 2811) 
 
Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze 
 
• Verkehrssicherstellungsgesetz vom 03.04.1997 (BGBl. I S. 
731) 
• Bundesleistungsgesetz vom 30.12.1993 (BGBl. I S. 2378) 
• Ernährungssicherstellungsgesetz vom 27.08.1990 (BGBl. I S. 
1802) 
• Wassersicherstellungsgesetz vom 14.12.1976 (BGBl. I S.3341) 
 
• Wirtschaftssicherstellungsgesetz vom 14.12.1976 (BGBl. I S. 
3341) 
• Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz vom 
03.03.1997 (BGBl. I S. 731) 
• Energiesicherungsgesetz vom 20.12.1974 (BGBl. I S. 2305) 
• Ernährungsvorsorgegesetz (EVG) vom 20.08.1990 (BGBl. I S. 
1766) 
 
Sonstige Rechtsgrundlagen 
 
 
1.1  Gesetzliche Grundlagen 
 
Die Gemeinden als Träger für den Brandschutz und die Allgemeine 
Hilfe haben auf der Basis des Hessischen Gesetzes über den 
Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz 
vom 17. Dezember 1998 (HBKG) zuletzt geändert am 03.12.2010 
eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, 
fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen 
Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr 
aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und 
Einrichtungen sowie technischer Ausstattung auszustatten und zu 
unterhalten (§§ 2 und 3 HBKG). 
 
Bedarfs- und Entwicklungspläne sind gemäß § 2 der Verordnung 
über die Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der 
öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung – 
FwOVO) in der Fassung vom 10. Oktober 2008 mit der zuständigen 
Brandschutzaufsichtsbehörde zu erarbeiten und alle fünf Jahre 
oder bei erheblichen Veränderungen zu aktualisieren. 
 
Dieser Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) ist die Fortschreibung 
der ersten Fassung vom Januar 2006 und beschreibt die 
Vorkehrungen der Stadt Darmstadt für den Brandschutz und die 
Allgemeine Hilfe.  
 
Im Anhang 6.6 sind weitere Rechtsquellen genannt, die für die 
Bedarfs- und Entwicklungsplanung von Bedeutung sind.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 3 von 72 
• Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung  
(HSOG) vom 04.07.1990 (GVBl. I S. 197) 
• Hessische Gemeindeordnung vom 23.12.2000 (GVBl. I S. 2) 
• Hessisches Rettungsdienstgesetz vom 24. November 1998 
(GVBl. I S. 499) 
 
Die Textpassagen der in diesem BEP erwähnten Paragraphen sind 
im Anhang 6.6.3 auszugsweise zu finden. 
 
 1.2  Statistische Angaben 
 
Für die statistischen Angaben wurde auf das Material des Amtes 
für Wirtschaft und Stadtentwicklung (Amt 12) und auf Daten der 
Feuerwehr Darmstadt aus dem Einsatzleitsystem zurück gegriffen. 
 
 
1.3  Erfahrungen mit dem Bedarfs- und Entwicklungsplan 2006  
 
Die erste Version dokumentierte den Ist-Stand der Feuerwehr in 
Darmstadt auf der Basis der Erkenntnisse, die im Jahr 2005 für 
eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung vorlagen. Der Einfluss auf 
die Fortentwicklung oder Bestandswahrung der Feuerwehr war aus 
heutiger Sicht (Stand Dezember 2011) gering. 
 
Die statistischen Angaben dokumentierten die Jahre 2001 bis 
2004. 
 
 
1.4  Schwerpunkte des Bedarfs- und Entwicklungsplans 2012 
 
Auf der Grundlage der Erfahrungen mit dem BEP 2006 wurde die 
zweite Version in wesentlichen Teilen erweitert, aktualisiert und 
redaktionell überarbeitet.  
 
Die statistischen Angaben dokumentieren die Jahre 2005 bis 2009.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 4 von 72 
 
Die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt sind in die Fortschreibung 
des BEP 2012 eingeflossen (siehe Kapitel 1.5 bis 1.5.8.). 
 
 
1.5  Zukunftswerkstatt Feuerwehr 
 
Der „Zukunftswerkstatt Feuerwehr“ lag ein Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung vom 17. Januar 2008 zugrunde, 
durch den der Magistrat beauftragt wird, einen 
Feuerwehrentwicklungsplan aufzustellen. Der Abschlussbericht 
wurde am 27.05.2010 vom Magistrat zur Kenntnis genommen 
(Magistratsbeschluss-Nr. 0225) und vom Ausschuss für 
Umweltschutz, öffentliche Einrichtungen und Betriebe in der 
47. Sitzung am 19.11.2010 zur Kenntnis genommen. 
Die Zukunftswerkstatt hat zu acht wesentlichen Themen Ergebnisse 
erzielt und Stellung bezogen (siehe Kapitel 1.5.1ff.). 
 
 
1.5.1  Aufgaben und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr 
 
Die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr soll auf dem bisherigen 
Stand aufrecht erhalten werden. Der Bedarfs- und 
Entwicklungsplan ist entsprechend fortzuschreiben. 
 
 
1.5.2  Personal im Haupt- und Ehrenamt 
 
Der Modellversuch der Feuerwehr Düsseldorf, der eine dreijährige,

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 5 von 72 
IHK-anerkannte Berufsausbildung für den mittleren 
feuerwehrtechnischen Dienst vorsieht soll weiter beobachtet und 
im Falle eines positiven Ergebnisses - soweit möglich - 
übernommen werden. 
 
Für die Gewinnung von ehrenamtlichen Einsatzkräften erarbeitet 
ein Arbeitskreis „Nachwuchsförderung und Ehrenamt“ neue 
Projekte. Die Wahrnehmung und Anerkennung der Freiwilligen 
Feuerwehren in der Öffentlichkeit soll gesteigert werden. 
 
 
1.5.3  Unterbringung und Standorte 
 
Eines der drängenden Probleme der Feuerwehr Darmstadt ist der 
schlechte bauliche Zustand der Wache der Berufsfeuerwehr und 
der Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehren Innenstadt, 
Arheilgen und Wixhausen. Über Mittel aus dem 
Konjunkturprogramm konnten bei den Freiwilligen Feuerwehren 
teilweise bauliche Verbesserungen erreicht werden. 
Einzelheiten sind im Kapitel 5.3 beschrieben. 
 
 
1.5.4  Technikstandards und Beschaffungssicherheit 
 
Die Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen 
Feuerwehren sollen zukünftig technisch vergleichbar aufgebaut 
sein und somit einheitliche Bedienungsstandards ermöglichen, 
die auch die Aus- und Fortbildung der Maschinisten erleichtert.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 6 von 72 
1.5.5  Zusammenarbeit innerhalb der Feuerwehren der Stadt 
 
Die Zusammenarbeit ist sehr gut. Es ist das Ziel, einen Mittelweg 
zu finden, zwischen ausreichender Einbindung der Freiwilligen 
Feuerwehren, um die Leistungsfähigkeit und Motivation weiter zu 
fördern und der klaren Abgrenzung von Aufgaben, um eine 
Überforderung zu vermeiden. Im Rahmen der Zukunftswerkstatt 
wurde die Alarm- und Ausrückeordnung so überarbeitet, dass die 
Freiwilligen Feuerwehren nachts und am Wochenende verstärkt 
alarmiert werden. 
 
 
1.5.6  Nutzung von Synergien 
 
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den ortsansässigen 
Werkfeuerwehren ist es sinnvoll, die Vorhaltung von doppelten 
Strukturen kritisch zu prüfen und nach Möglichkeiten für 
wirtschaftliche Organisationsformen zu suchen. 
 
Als Ergebnis der Zukunftswerkstatt wurde mit der Werkfeuerwehr 
Merck ein Vertrag über die Pflege von Feuerwehrschläuchen 
geschlossen. 
 
Weiterhin arbeiten die Feuerwehren am Aufbau einer gemeinsam 
genutzten und gepflegten Datenbank über die vorhandenen 
Einsatzmittel und Sondergeräte, um durch die gemeinsame 
Nutzung von speziellen Ressourcen Kosten zu sparen (siehe auch 
Kapitel 4.4.2)

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 7 von 72 
1.5.7  Netzwerkbildung 
 
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit über Gemeinde- und 
Kreisgrenzen muss als Ziel der Feuerwehren weiter voran 
getrieben werden. Die Netzwerkbildung zwischen allen an der 
Gefahrenabwehr beteiligten Organisationen bedarf auch der 
politischen Unterstützung. 
 
 
1.5.8  Feuerwehr in der Gesellschaft 
 
Die Wertschätzung für die Arbeit der Feuerwehren in der 
Bevölkerung ist sehr hoch. Im Verhältnis zur Politik erwartet die 
Feuerwehr eine intensivere und vertrauensvollere 
Zusammenarbeit. Zur Kontaktpflege und Evaluierung der 
Ergebnisse der Zukunftswerkstatt wird ein jährliches Treffen 
zwischen Vertretern der in der Stadtverordnetenversammlung 
vertretenen Fraktionen und der Feuerwehr stattfinden.  
1.6   
 
2. Ausgangssituation: Beschreibung des Ist-
Zustandes 
 
 
2.1 Stadt 
 
2.1.1 Lage 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt zwischen den 
Ballungsräumen Rhein-Main und Rhein-Neckar in der Region 
Starkenburg. Im Norden grenzt die Stadt an den Landkreis 
2 Beschreibung des Ist-Zustandes 
 
2.1  Stadt  
2.1.1  Lage 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt zwischen dem 
Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main und der Metropolregion 
Rhein-Neckar in Südhessen  
Im Norden grenzt die Stadt an den Landkreis Offenbach. Die 
restliche Stadtgrenze verläuft zum Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 8 von 72 
Offenbach und wird im Übrigen vom Landkreis Darmstadt-
Dieburg eingegrenzt. 
 
2.1.2 Fläche 
 
Die Fläche der Stadt beträgt 122,36 km 2. Die größte 
Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung ist 17 km, in Ost-West-
Richtung beträgt sie15 km. 
Die Fläche teilt sich im Wesentlichen wie folgt auf: 
 
Tabelle 
 
 
 
2.1.2  Fläche 
 
Die Fläche der Stadt beträgt 122,09 km2. Die größte Ausdehnung 
in Nord-Süd-Richtung ist 17 km, in Ost-West-Richtung beträgt sie 
15 km. 
Die Fläche teilt sich im Wesentlichen wie folgt auf: 
 
[[Tabelle 1]]

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 9 von 72 
2.1.3 Einwohner 
 
Die Einwohnerzahl kann in Verbindung mit der Pendlerbewegung für 
bestimmte Fragen der Bemessung der Feuerwehr herangezogen 
werden. Sie reicht jedoch allein hierzu nicht aus. Andere 
Bemessungsgrundlagen ergeben sich auch aus den in den folgenden 
Absätzen beispielhaft aufgeführten  besonderen Risiken. 
Tabelle 
 
 
2.1.3  Einwohner und Pendler 
 
Die Einwohnerzahl ist eine der Bemessungsgrundlagen für die Feuerwehr. 
[[Tabelle 2]] 
 
2.1.4 Verkehr 
 
Das gesamte Straßennetz innerhalb des Stadtgebietes weist eine 
Länge von 352,9 km auf. 
Im Westen des Stadtgebietes verlaufen die Autobahnen A 5 und A 67 
mit einer Länge von 10 km im Stadtgebiet. Die Feuerwehr ist für 
weitere 14 km außerhalb des Stadtgebietes zuständig. 
Die B 26 ist als Schnellstraße Richtung Osten 4-spurig ausgebaut. 
Ebenfalls 4-spurig sind die Autobahnzubringer B 3 und B 26 zu den 
drei Anschlussstellen Weiterstadt, Darmstadt und Eberstadt 
ausgebaut. 
Der City-Ring wird durch den 430 m langen Wilhelminentunnel 
geführt, durch den vier Tiefgaragen mit 1390 Parkplätzen 
erschlossen werden. 
Innerhalb des Stadtgebietes befindet sich ein Straßenbahnnetz mit 
26,3 km Länge. Die Feuerwehr ist für weitere 15 km außerhalb des 
Stadtgebietes zuständig. 
Das Eisenbahn-Netz umfasst 25 km mit S-Bahn und ICE-Anbindung. 
Das Zentrum des Schienennetzes bilden Haupt- und Güterbahnhof. 
 
2.1.4  Wohnungen 
 
Die Stadt verfügt über einen Bestand von 22.343 Wohngebäuden 
mit insgesamt 77.527 Wohnungen. Im Innenstadtbereich 
dominiert geschlossene Bebauung mit vier Geschossen plus 
ausgebautem Dachgeschoss. In Neu-Kranichstein und Eberstadt 
Süd III existieren Hochhaussiedlungen, die aufgrund der 
Bevölkerungsstruktur zu den Einsatzschwerpunkten von 
Feuerwehr und Rettungsdienst gehören. 
 
 
2.1.5 Universität 
 
Zur Technischen Universität mit 21.000 Studenten gehören neben  
2.1.5  Bildung

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 10 von 72 
 
dem Lehrbetrieb umfangreiche Labor- und Funktionsbereiche. An 
zwei Fachhochschulen studieren 12.000 Studenten. 
 
 
In Darmstadt werden an 61 gemeinbildenden und beruflichen 
Schulen über 30.000 Schüler unterrichtet.  
 
Weiterhin verfügt Darmstadt über eine Technische Universität mit 
25.000 Studenten, und 4.000 Beschäftigten, die auf fünf, 
strukturell sehr unterschiedliche Standorte  mit insgesamt 150 
Einzelliegenschaften verteilt sind: 
 
- Stadtmitte  
- Botanischer Garten  
- Lichtwiese  
- Hochschulstadion  
- Windkanal  
 
Der eigentliche Windkanal liegt auf dem Gebiet der Gemeinde 
Griesheim im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Zum Standort 
Windkanal wird noch der August-Euler-Flugplatz gerechnet, der 
aber auf der Gemarkung der Stadt Darmstadt liegt und somit in 
die Zuständigkeit der Feuerwehr Darmstadt fällt (siehe Ziffer 
2.2.4) 
 
An der Hochschule Darmstadt (früher Fachhochschule) studieren 
11.000 Studenten an mehreren Standorten im Stadtgebiet. 
 
2.1.6 Industrie 
 
Einen Schwerpunkt der Industrie bilden Chemieunternehmen, 
namentlich die Fa. Merck als größtem ansässigen Unternehmen. 
Daneben liegt im Bereich der Informationstechnologie ein weiterer 
wirtschaftlicher Schwerpunkt. 
 
2.1.6  Verkehr 
 
Im Westen des Stadtgebietes verlaufen die Bundesautobahnen 5 
und  67 mit einer Länge von 10 Kilometern im Stadtgebiet. Die 
Feuerwehr Darmstadt ist für weitere 14 Kilometer außerhalb des 
Stadtgebietes auf Bundesautobahnabschnitten zuständig (§ 23 
HBKG). 
Die Bundesstraße 26 ist als Schnellstraße Richtung Osten 
vierspurig ausgebaut. Ebenfalls vierspurig sind die

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 11 von 72 
 
Autobahnzubringer B 3 und B 26 zu den drei Autobahn-
Anschlussstellen Weiterstadt, Darmstadt und Eberstadt 
ausgebaut. 
Der City-Ring wird durch den 430 m langen Wilhelminentunnel 
geführt, durch den vier Tiefgaragen mit 1390 Parkplätzen 
erschlossen werden (siehe Kapitel 2.2.3). 
 
Innerhalb des Stadtgebietes befindet sich ein Straßenbahnnetz 
mit 26,3 Kilometern Länge. Die Feuerwehr ist für weitere 15 
Kilometer des Straßenbahnnetzes außerhalb des Stadtgebietes 
zuständig. 
 
Das Eisenbahn-Netz umfasst 25 Kilometer mit ICE, S-Bahn, und 
Privatbahnen. Das Zentrum des Schienennetzes bildet der 
Hauptbahnhof. Auf dem angrenzenden Areal liegt der 
Güterbahnhof. Darüber hinaus befinden sich in Darmstadt 
folgende Haltepunkte:  
 
- Nordbahnhof 
- Südbahnhof 
- Ostbahnhof 
- Darmstadt-Eberstadt Bahnhof  
- Darmstadt-Kranichstein Bahnhof 
- Darmstadt-Arheilgen Bahnhof (S-Bahn) 
- Darmstadt-Wixhausen Bahnhof (S-Bahn) 
- Darmstadt TU-Lichtwiese (Odenwaldbahn) 
 
Im Stadtteil Kranichstein betreibt die Deutsche Bahn AG einen 
Rangierbahnhof. 
Das private Eisenbahn-Unternehmen VIAS (Tochter der 
Rurtalbahn AG) betreibt die Odenwaldbahn (von Eberbach nach 
Frankfurt/M. Hauptbahnhof). 
Im Dezember 2011 wurde auch die Pfungstadt-Bahn durch VIAS 
in Betrieb genommen werden. Ein Teil der Strecke liegt vom

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 12 von 72 
 
Bahnhof Eberstadt kommend noch auf dem Gebiet der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
 
2.1.7  Wohnungen 
 
Die Stadt verfügt über einen Bestand von 21.635 Wohngebäuden mit 
insgesamt 75.705 Wohnungen. Im Innenstadtbereich dominiert 
geschlossene Bebauung mit 4 Geschossen plus ausgebautem 
Dachgeschoss. In Neu-Kranichstein und Eberstadt Süd III existieren 
Hochhaussiedlungen, die aufgrund der Bevölkerungsstruktur zu den 
Einsatzschwerpunkten von Feuerwehr und Rettungsdienst gehören. 
 
2.1.7  Industrie 
 
Einen Schwerpunkt der Industrie bilden Chemieunternehmen, 
namentlich die Firma Merck als größtem ansässigen 
Unternehmen und die Firma Evonik-Röhm. Beide Firmen verfügen 
über eine Werkfeuerwehr. 
Daneben liegt im Bereich der Informationstechnologie ein weiterer 
wirtschaftlicher Schwerpunkt. Viele Firmen sind in 
Technologiezentren ansässig. 
 
2.1.8 Waldflächen und Gewässer 
 
Mit einem Anteil von 45 % besitzt Darmstadt für eine Großstadt eine 
bemerkenswert große Waldfläche. Die Zufahrtsmöglichkeiten über die 
Schneisen sind grundsätzlich gut, die Pflege der Schneisen lässt 
leider in den letzten Jahren nach, sodass sich bei Waldbränden 
Probleme bei der Anfahrt ergeben. 
 
Der Anteil der Wasserflächen an der Gesamtfläche ist mit 0,7 % 
gering. Von den 10 Seen und Teichen sind drei als Badeseen 
ausgewiesen.  
 
Die Bäche Modau, Darmbach und Ruthsenbach / Mühlbach 
durchfließen das Stadtgebiet von Ost nach West. Die 
Hochwassergefahr hat sich durch den Bau von Rückhaltebecken 
deutlich verringert. 
 
2.1.8  Forschung und Entwicklung 
 
In Darmstadt-Wixhausen ist das „GSI Helmholtzzentrum 
Schwerionenforschung“ ansässig. Der Standort expandiert weiter. 
 
Im Dezember 2011 begannen die Baufeldvorbereitungen für eine 
Großbaustelle zur Realisierung des FAIR-Projektes (Facility for 
Antiproton and Ion Research). 
 
FAIR ist eine neue internationale Beschleuniger-Anlage zur 
Forschung mit Antiprotonen und Ionen. Sie wird in Kooperation 
einer internationalen Länder- und Forscher-Gemeinschaft gebaut 
und wird ein Gastlabor für Grundlagenforschung für 
schätzungsweise 3000 Forscher aus ca. 50 Ländern sein. 
Die Baukosten sind auf über eine Milliarde geschätzt. 
Mit der Inbetriebnahme ist nicht vor dem 2018 zu rechnen. 
 
Die europäische Weltraumagentur ESA betreibt am Standort 
Darmstadt ein Kontrollzentrum (ESOC).

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 13 von 72 
 2.1.9  Waldflächen und Gewässer 
 
45 % der Stadtfläche ist mit Wald bedeckt. Der Anteil der 
Wasserflächen an der Gesamtfläche ist mit 0,7 % gering. Von den 
10 Seen und Teichen sind drei als Badeseen ausgewiesen.  
 
Die Bäche Modau, Darmbach, Mühlbach, Ruthsenbach und Silz 
durchfließen das Stadtgebiet von Ost nach West. 
 
 
 2.1.10  Militärische Einrichtungen 
 
In Darmstadt gibt es keine militärischen Einrichtungen mit 
Personal des Bundes mehr.  
Am Standort der früheren Starkenburg-Kaserne hat ein privater 
Dienstleister (Heeresinstandsetzungslogistik GmbH) die 
Instandsetzung und Logistik von Geräten des Heeres und der 
Streitkräftebasis als Vertragspartner des Bundes übernommen. 
 
Der Standort wird im Bedarfsfall für vorgeplante 
Hubschrauberlandungen u.a. auch von Rettungshubschraubern 
genutzt, da weder bei der Berufsfeuerwehr noch am 
Stadtkrankenhaus in der Innenstadt ein Landeplatz besteht. 
Während der Landungen und Starts stellt die Berufsfeuerwehr den 
Brandschutz sicher. 
 
Die innerstädtischen Liegenschaften der US- Armee sind seit 
2008 alle geräumt. Die Konversion der Flächen ist in Vorbereitung 
und muss bei der Bedarfs- und Entwicklungsplanung 
berücksichtigt werden (siehe Kapitel 4.1.2)

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 14 von 72 
2.2 Herauszustellende Risiken 
 
2.2.1 Gebäude besonderer Art und Nutzung 
 
In der Stadt gibt es zur Zeit 846 Gebäude besonderer Art oder 
Nutzung, die der Gefahrenverhütungsschau unterliegen. Es handelt 
sich dabei um Gebäude, Betriebe oder Einrichtungen, von denen ein 
besonderes Risiko für die Menschen im Objekt oder in der Umgebung 
ausgeht. Sie erfordern eine über das allgemeine Maß hinausgehende 
Aufmerksamkeit durch die Feuerwehr. Dazu werden sie regelmäßig 
auf Veränderungen und Einhaltung der Brandschutzvorschriften 
kontrolliert. 320 dieser Objekte sind mit einer Brandmeldeanlage 
ausgestattet, die direkt bei der Feuerwehr aufgeschaltet ist. 
 
[[Tabelle]] 
2.2  Herauszustellende Risiken 
 
2.2.1  Gebäude besonderer Art und Nutzung 
 
In Darmstadt gibt es zurzeit 937 Gebäude besonderer Art oder 
Nutzung, die der Gefahrenverhütungsschau unterliegen (§15 
HBKG). Es handelt sich dabei um Gebäude, Betriebe oder 
Einrichtungen, von denen ein besonderes Risiko für die Menschen 
im Objekt oder in der Umgebung ausgeht. Sie erfordern eine über 
das allgemeine Maß hinausgehende Aufmerksamkeit durch die 
Feuerwehr. Dazu werden sie regelmäßig auf Veränderungen und 
Einhaltung der Brandschutzvorschriften kontrolliert. 344 dieser 
Objekte sind mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet, die direkt 
bei der Feuerwehr aufgeschaltet ist. 
 
[[Tabelle 3]] 
 
2.2.2 Objekte mit Sonderschutzplan 
 
 In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es zurzeit 17 Objekte mit 
Sonderschutzplan, die unter die Störfallverordnung nach 
Bundesimmissionsschutzgesetz fallen. 
 
2.2.2  Störfallbetriebe 
 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt gibt es zurzeit zwei 
Betriebsbereiche mit Sonderschutzplänen, die unter die 
Störfallverordnung nach Bundesimmissionsschutzgesetz fallen 
(Merck und Evonik-Röhm). Wegen erhöhter Brand- und 
Explosionsgefahren oder anderer besonderer Gefahren verfügen 
beide Standorte über eine Werkfeuerwehr (§ 14 HBKG).  
 
 
2.2.3 Besondere Einrichtungen 
 
Im Südwesten der Stadt liegt das KKW Biblis. Die Außenzone mit einem  
2.2.3  Unterirdisches Komplexbauwerk 
 
In der Darmstädter Innenstadt befinden sich mehrere 
Liegenschaften, in denen eine Vielzahl von Menschen zu

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 15 von 72 
 
Radius von 25 km um das KKW reicht bis zum Stadtzentrum und deckt die 
Hälfte des Stadtgebietes ab. 
Die Entfernung zum Frankfurter Flughafen beträgt vom nördlichen 
Stadtrand 10 km. Der gesamte Norden der Stadt liegt im Abflugbereich der 
Startbahn West. 
 
 
unterschiedlichen Tageszeiten anzutreffen ist. Die Besonderheit 
besteht darin, dass die nachfolgend genannten Liegenschaften 
alle durch unterirdische Bauwerke (Tiefgaragen, 
Andienungsebenen und Straßentunnel) baulich in Verbindung 
stehen und eine brandschutztechnische Abtrennung sehr 
schwierig realisierbar ist. Im Einzelnen handelt es sich um 
 
- Wilhelminen-Passage 
- Karstadt 
- Luisencenter 
- Carree/HEAG Hallen 
- Kaufhof 
- Schlossgarage 
- Kongresshotel 
- Wissenschafts- und Kongresszentrum 
- Wilhelminentunnel. 
 
Theoretisch besteht die Möglichkeit, unterirdisch vom 
Karolinenplatz bis zum Wilhelminenplatz (Luftlinie ca. 800 m) als 
Fußgänger zu gelangen, sofern man über die entsprechenden 
Schlüssel verfügen würde.  
 
Für das unterirdische Komplexbauwerk hat sich die Feuerwehr mit 
einem „Einsatzplan Innenstadt“ planerisch vorbereitet. 
 
Größter anzunehmender Unfall wäre der Brand eines Lkw in der 
Andienungsebene. Dieses Szenario wäre für die Feuerwehr neben 
der eigentlichen Brandbekämpfung kaum zu beherrschen, da 
aufgrund der zu erwartenden Rauchausbreitung alle 
angrenzenden Gebäude kontrolliert und ggf. geräumt werden 
müssten. 
 
Allgemein haben Einsätze in Tiefgaragen in jüngster 
Vergangenheit gezeigt, dass eine aufwendige und zeitintensive

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 16 von 72 
Brandbekämpfung erforderlich wird. Starke Rauchentwicklung 
und lange Anmarschwege sind ein Teil der auftretenden 
Schwierigkeiten.  
Als Vergleich können auch Erfahrungen bei Bränden in 
Tunnelanlagen im Ausland herangezogen werden. 
 
 2.2.4  August-Euler-Flugplatz 
 
Der Flugplatz ist Eigentum der Technischen Universität 
Darmstadt (TUD). Bei dem Gelände handelt es sich um ein 
Naturschutzgebiet. Die Naturschutzgesetzgebung erlaubt der TU 
das Gelände als Forschungs- und Freigelände zu nutzen. Für 
aerodynamische Forschungen befinden sich zwei Motorsegler auf 
dem Platz. Pro Jahr muss von 400 Flugbewegungen ausgegangen 
werden. Die Betankung erfolgt extern. Es werden keine 
Betriebsstoffe für die Betankung gelagert. 
 
Die 1100 Meter lange Start- und Landebahn wird auch für weitere 
Forschungsaktivitäten verschiedener Fachgebiete genutzt. Hierbei 
werden mit Pkw, Lkw und Motorrädern Fahrversuche 
durchgeführt. Auch für diese Fahrzeuge werden keine 
Betriebsstoffe am Platz gelagert. 
 
Wegen der Nähe zum Flugplatz in Egelsbach ist der Griesheimer 
Standort im Bedarfsfall auch für Sicherheits- oder Notlandungen 
für Kleinflugzeuge attraktiv. 
 
 2.2.5  NATO-Pipelines 
 
Im Stadtgebiet Darmstadt verlaufen unterirdisch zwei NATO-
Pipelines auf etwa 10 Kilometer Länge. 
Es handelt sich um die Fernleitung Nr. 04 von Pfungstadt nach

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 17 von 72 
Aschaffenburg und die Fernleitung Nr. 05 von Pfungstadt zum 
Flughafen Frankfurt. Für beide Leitungen wurden durch den 
Betreiber umfangreiche Gefahrenabwehrpläne erstellt. Den 
betroffenen Kommunen steht Material zur Errichtung von 
Ölsperren zur Verfügung, das in Darmstadt bei der 
Berufsfeuerwehr eingelagert ist. 
 2.2.6  Böllenfalltorstadion 
 
Das im Osten der Stadt liegende Böllenfalltorstadion mit einem 
Fassungsvermögen von maximal 19.350 Zuschauern befindet sich 
im städtischen Besitz. Das Stadion wird durch den Sportverein 
Darmstadt 1898 e. V. für den Ligaspielbetrieb vertraglich genutzt. 
In Ausnahmefällen wird die Versammlungsstätte auch für 
Konzertveranstaltungen zur Verfügung gestellt. 
Unmittelbar angrenzend befindet sich auf der Westseite des 
Stadiongeländes die Böllenfalltorhalle, die als 
Versammlungsstätte für unterschiedliche Veranstaltungen mit 
maximal 2000 Besuchern durch das Sportamt vermietet wird.  
 
Die Erschließung der Flucht- und Rettungswege auf der Ostseite 
des Stadions, die Löschwasserversorgung des gesamten Areals 
und der bauliche Zustand des Stadions müssen erheblich 
verbessert werden. 
 
Aufgrund der erkennbaren sicherheitsrelevanten Mängel wurde für 
den Ligaspielbetrieb ein gesonderter Einsatzplan durch die 
Feuerwehr Darmstadt gefertigt. 
 
 2.2.7  Besondere Objekte im Umland 
 
Im Südwesten der Stadt liegt das KKW Biblis. Die Außenzone mit 
einem Radius von 25 km um das KKW reicht bis zum 
Stadtzentrum und deckt die Hälfte des Stadtgebietes ab.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 18 von 72 
Einsatzmaßnahmen sind in besonderen Regelwerken des Bundes 
und des Landes Hessen beschrieben. [RE-NFS-HE, RE KATS] 
 
Die Entfernung zum Frankfurter Flughafen beträgt vom nördlichen 
Stadtrand 10 km. Der gesamte Norden der Stadt liegt im 
Abflugbereich der Startbahn West. 
 
2.3 Berufsfeuerwehr 
 
2.3.1 Organisationsstruktur 
 
Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz ist derzeit nach der folgenden 
Organisationsstruktur gegliedert (die Organisationsstruktur wird derzeit 
überprüft): 
[[Organigramm]] 
2.3  Organigramm 
 
Die Feuerwehr (Amt 37) ist nach der folgenden 
Organisationsstruktur gegliedert: 
 
[[Organigramm]] 
2.3.2  Führung bei Großschadenslagen 
 
Aufbauend auf den Führungsstrukturen für Normaleinsätze, für die ständig 
ein Einsatzleiter im Dienst ist, erfolgt die Führung bei Großeinsätzen bis hin 
zur Katastrophe durch eine nach Lage besetzte Technische Einsatzleitung 
zur Führung vor Ort sowie einem Katastrophenschutzstab, der auf der 
Feuerwache in räumlicher Nähe zur Leitfunkstelle arbeitet. Die personelle 
Besetzung ergibt sich aus den Führungskräften der im Katastrophenschutz 
mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen sowie der sonstigen nach Lage 
erforderlichen Mitwirkenden. Der Oberbürger-meister bzw. der für die 
Feuerwehr zuständige Dezernent können die Leitung des Katastrophen-
schutzstabes übernehmen oder sich seiner Arbeit bedienen.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 19 von 72 
2.3.3  Produkte der Feuerwehr  
 
Im Rahmen der Verwaltungsreform werden die Leistungen der 
Feuerwehr in folgende Produkte untergliedert: 
 
I. Gefahrenabwehr  
 
I.1 Brandbekämpfung  
 
Menschen und Tiere aus Brandgefahren retten, Brände 
löschen, Sachwerte erhalten und die Umwelt schützen.  
I.2 Allgemeine Hilfeleistung  
 
Die Rettung von Menschen und Tieren aus Notlagen, der Schutz 
der Umwelt sowie die Beseitigung von Gefahren, die durch 
Unglücksfälle, Explosionen oder Naturereignisse hervorgerufen 
worden sind. Dazu zählen z. B. auch Einsätze mit gefährlichen 
Stoffen sowie Wasserrettungseinsätze.  
 
Darüber hinaus werden auch allgemeine Störungen der 
öffentlichen Sicherheit und Ordnung beseitigt.  
 
I.3 First Responder 
 
First-Responder-Einsätze werden in Darmstadt von den 
Rettungsassistenten und Rettungssanitätern der Berufsfeuerwehr 
mit dem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) durchgeführt. 
  
 II. Rettungsdienst 
 
II.1 Notfallversorgung 
 
Notfallversorgung ist die medizinische Versorgung von 
2.4  Produkte der Feuerwehr 
 
Im Rahmen der Verwaltungsreform wurden die Leistungen der 
Feuerwehr in Produkte untergliedert. 
 
 
2.4.1    Gefahrenabwehr  
 
Brandbekämpfung  
Menschen und Tiere aus Brandgefahren retten, Brände löschen, 
Sachwerte erhalten und die Umwelt schützen.  
 
Allgemeine Hilfeleistung  
Die Rettung von Menschen und Tieren aus Notlagen, der Schutz 
der Umwelt sowie die Beseitigung von Gefahren, die durch 
Unglücksfälle, Explosionen oder Naturereignisse hervorgerufen 
worden sind. Dazu zählen z. B. auch Einsätze mit gefährlichen 
Stoffen, Wasserrettungseinsätze und die Rettung aus großen 
Höhen und Tiefen.  
Darüber hinaus werden auch allgemeine Störungen der 
öffentlichen Sicherheit und Ordnung beseitigt.  
 
First Responder 
First-Responder-Einsätze werden in Darmstadt von den 
Rettungsassistenten und Rettungssanitätern der Berufsfeuerwehr 
mit dem Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) durchgeführt. Diese 
Einsätze werden notwendig, wenn alle verfügbaren Rettungswagen 
gebunden sind. Das Personal der Feuerwehr stellt die 
medizinische Versorgung bis zum Eintreffen des nächsten 
Rettungsmittels (RTW) sicher.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 20 von 72 
Notfallpatienten am Notfallort durch besonders qualifiziertes 
Personal und ggf. ihre Beförderung unter fachgerechter 
Betreuung mit entsprechend ausgestatteten Rettungsmitteln in 
eine für die weitere medizinische Versorgung geeignete 
Behandlungseinrichtung.  
Die Feuerwehr stellt die Organisation, Einsatzplanung, 
Qualitätsmanagement, Einsatzleitung und die Leitstelle mit 
eigenem Personal sicher. Für die Durchführung der Einsätze 
wurden die Hilfsorganisationen und das Institut für 
Notfallmedizin beauftragt. 
II.2  Krankentransport  
 
Befördern von Kranken, Verletzten oder sonst hilfebedürftigen 
Personen, die nicht Notfallpatienten sind mit dafür geeigneten 
Krankentransportwagen unter fachgerechter Betreuung. 
Für die Durchführung der Transporte wurden die 
Hilfsorganisationen beauftragt. 
 
III. Katastrophenabwehr 
 
III.1 Katastrophenschutz  
 
Der Katastrophenschutz umfasst die vom Bürger als Produkt 
direkt erfahrene Katastrophenabwehr und die vorbereitenden 
Maßnahmen der Katastrophenvorsorge einschließlich der 
Warnung der Bevölkerung.  
Eine Katastrophe ist ein so außerordentliches Schadensereignis 
(Brände, Unglücksfall, Explosion, Naturereignis), bei dem die 
für die Brandbekämpfung, die Allgemeine Hilfeleistung 
vorgehaltenen Hilfsmittel nicht ausreichen und der Einsatz von 
zusätzlichen Kräften und Mitteln unter einheitlicher Leitung un-
terschiedlicher Führungsebenen erforderlich ist.  
 
III.2 Bevölkerungsschutz  
 
Der Bevölkerungsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dem 
Schutz der Zivilbevölkerung im Spannungs- und 
2.4.2  Rettungsdienst 
 
Notfallversorgung 
Notfallversorgung ist die medizinische Versorgung von 
Notfallpatienten am Notfallort durch besonders qualifiziertes 
Personal und ggf. ihre Beförderung unter fachgerechter 
Betreuung mit entsprechend ausgestatteten Rettungsmitteln in 
eine für die weitere medizinische Versorgung geeignete 
Behandlungseinrichtung.  
Die Feuerwehr stellt die Organisation, Einsatzplanung, 
Qualitätsmanagement, Einsatzleitung und die Leitfunkstelle mit 
eigenem Personal sicher. Für die Durchführung der Einsätze 
wurden die Hilfsorganisationen und das Institut für Notfallmedizin 
beauftragt. 
 
Krankentransport  
Befördern von Kranken, Verletzten oder sonst hilfebedürftigen 
Personen, die nicht Notfallpatienten sind mit dafür geeigneten 
Krankentransportwagen unter fachgerechter Betreuung. 
Für die Durchführung der Transporte wurden die 
Hilfsorganisationen beauftragt. 
 
 
2.4.3  Katastrophenabwehr 
 
Katastrophenschutz  
Der Katastrophenschutz umfasst die vom Bürger als Produkt 
direkt erfahrene Katastrophenabwehr und die vorbereitenden 
Maßnahmen der Katastrophenvorsorge einschließlich der 
Warnung der Bevölkerung.  
Eine Katastrophe ist ein so außerordentliches Schadensereignis 
(Brände, Unglücksfall, Explosion, Naturereignis), bei dem die für 
die Brandbekämpfung, die Allgemeine Hilfeleistung vorgehaltenen 
Hilfsmittel nicht ausreichen und der Einsatz von zusätzlichen 
Kräften und Mitteln unter einheitlicher Leitung unterschiedlicher

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 21 von 72 
Verteidigungsfall einerseits und der allgemeinen Krisen- und 
Notfallvorsorge andererseits dienen.  
 
 
IV. Gefahrenvorbeugung  
 
IV.1 Stellungnahmen, Mitwirkungen und Beratungen  
 
Abgabe von Stellungnahmen, Mitwirken und Beraten aus 
brandschutztechnischer Sicht im Rahmen von 
Genehmigungsverfahren nach Bau- , Bundesimmissionsschutz, 
Strahlenschutz-, Arbeitsschutz- und Gewerberecht.  
Die Leistungen der Feuerwehr sind vor allem im Sonderbau 
notwendig. Insbesondere wenn Regeln des Brandschutzes nicht 
ausreichend festgeschrieben sind, von Brandschutzregeln 
abgewichen werden soll oder neue zu entwickeln sind, ist eine 
intensive Einbindung des Vorbeugenden Brandschutzes 
notwendig.  
 
IV.2 Gefahrenverhütungsschauen  
 
Die Gefahrenverhütungsschau ist eine brandschutztechnische 
und betriebliche Prüfung zur Beurteilung der Risiken eines 
Objektes. Sie dient vor allem der Feststellung und Beseitigung 
brandgefährlicher Zustände. Brandgefährliche Zustände in 
diesem Sinne sind insbesondere solche, die die Brandentstehung 
und Brandausbreitung begünstigen, im Brandfall die 
Menschenrettung gefährden sowie die Brandbekämpfung 
behindern.  
 
Gefahrenverhütungsschauen sind notwendig in Objekten, die 
wegen ihrer Beschaffenheit, Verwendung oder Lage in erhöhtem 
Maß brand- oder explosionsgefährdet sind oder von denen im 
Falle eines Brandes oder einer Explosion eine Gefährdung für 
eine größere Anzahl von Menschen, die Umwelt und für 
Sachwerte ausgehen oder eine erhebliche Störung der 
öffentlichen Sicherheit hervorgerufen würde. Der regelmäßigen 
Gefahrenverhütungsschau unterliegen zur Zeit 831 Objekte.  
 
Führungsebenen erforderlich ist.  
 
Bevölkerungsschutz  
Der Bevölkerungsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dem 
Schutz der Zivilbevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall 
einerseits und der allgemeinen Krisen- und Notfallvorsorge 
andererseits dienen.  
 
 
2.4.4  Gefahrenvorbeugung  
 
Stellungnahmen, Mitwirkungen und Beratungen  
Abgabe von Stellungnahmen, Mitwirken und Beraten aus 
brandschutztechnischer Sicht im Rahmen von 
Genehmigungsverfahren nach Bau- , Bundesimmissionsschutz, 
Strahlenschutz-, Arbeitsschutz- und Gewerberecht.  
Die Leistungen der Feuerwehr sind vor allem im Sonderbau 
notwendig. Insbesondere wenn Regeln des Brandschutzes nicht 
ausreichend festgeschrieben sind, von Brandschutzregeln abgewi-
chen werden soll oder neue zu entwickeln sind, ist eine intensive 
Einbindung des Vorbeugenden Brandschutzes notwendig.  
 
Gefahrenverhütungsschauen  
Die Gefahrenverhütungsschau ist eine brandschutztechnische und 
betriebliche Prüfung zur Beurteilung der Risiken eines Objektes. 
Sie dient vor allem der Feststellung und Beseitigung 
brandgefährlicher Zustände. Brandgefährliche Zustände in diesem 
Sinne sind insbesondere solche, die die Brandentstehung und 
Brandausbreitung begünstigen, im Brandfall die Menschenrettung 
gefährden sowie die Brandbekämpfung behindern.  
Gefahrenverhütungsschauen sind notwendig in Objekten, die 
wegen ihrer Beschaffenheit, Verwendung oder Lage in erhöhtem 
Maß brand- oder explosionsgefährdet sind oder von denen im 
Falle eines Brandes oder einer Explosion eine Gefährdung für eine 
größere Anzahl von Menschen, die Umwelt und für Sachwerte

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 22 von 72 
IV.3 Brandschutzerziehung und -aufklärung  
 
Brandschutzerziehung ist die Schulung von Kindern und 
Jugendlichen zur Vermeidung  
von Bränden und zu richtigen Verhaltensweisen bei Bränden 
durch Angehörige von Feuerwehren im Zusammenwirken mit 
Vertretern der Versicherungswirtschaft, Pädagogen und Eltern.  
 
Brandschutzaufklärung ist die Schulung von Erwachsenen zur 
Vermeidung von Bränden, zur Einhaltung von 
Brandschutzvorschriften und zu richtigen Verhaltensweisen bei 
Bränden.  
 
IV.4 Brandsicherheitsdienst  
 
Bereitstellen von Personal und Gerät bei Veranstaltungen mit 
erhöhter Brandgefahr oder Gefährdung einer größeren 
Personenzahl, insbesondere in Versammlungsstätten.  
 
Es ist geplant, die Organisationsstruktur der Produktsystematik 
anzupassen. 
Die Kennzahlen der letzten Jahre für die Produkte sind unter 6.1 
dargestellt.  
 
ausgehen oder eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit 
hervorgerufen würde. Der regelmäßigen Gefahrenverhütungsschau 
unterliegen zurzeit 937 Objekte.  
 
Brandschutzerziehung und -aufklärung  
Brandschutzerziehung ist die Schulung von Kindern und 
Jugendlichen zur Vermeidung von Bränden und zu richtigen 
Verhaltensweisen bei Bränden durch Angehörige von Feuerwehren 
im Zusammenwirken mit Vertretern der Versicherungswirtschaft, 
Pädagogen und Eltern.  
Brandschutzaufklärung ist die Schulung von Erwachsenen zur 
Vermeidung von Bränden, zur Einhaltung von 
Brandschutzvorschriften und zu richtigen Verhaltensweisen bei 
Bränden.  
 
Brandsicherheitsdienst  
Bereitstellen von Personal und Gerät bei Veranstaltungen mit 
erhöhter Brandgefahr oder Gefährdung einer größeren 
Personenzahl, insbesondere in Versammlungsstätten.  
 
Die Kennzahlen der letzten Jahre für die Produkte sind im Anhang 
6.1 dargestellt.  
 
 
2.3.4 Personal der Berufsfeuerwehr 
 
 Der Personalbedarf der Feuerwehr wird derzeit überprüft. 
 
 
 
2.3.4.1 Gesamteinsatzleiter  
 
Der Amtsleiter und sein Stellvertreter stellen eine Gesamteinsatzleiterfunktion. 
Für die sofortige Verfügbarkeit steht ihnen ein Dienstfahrzeug zur Verfügung.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 23 von 72 
2.3.4.2 Einsatzleiter  
 
8 Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes sind 
Abteilungsleiter oder Sachgebietsleiter und Einsatzleiter. Sie 
stellen ständig 1 Einsatzleiterfunktion.  
 
 
2.3.4.3 Wachabteilung  
 
Die 110 Mitarbeiter der Wachabteilungen leisten rund um die Uhr 
Einsatzdienst. Die einsatzfreien Zeiten sind für den Dienst in 
Werkstätten, die Ausbildung und den Dienstsport vorgesehen. Sie 
stellen insgesamt 23 Einsatzfunktionen des mittleren 
feuerwehrtechnischen Dienstes.  
 
 
2.3.4.4 Sachbearbeiter, Tagesdienst  
 
7 Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes und 5 
technische Angestellte sind den Abteilungen und Sachgebieten im 
Sachbearbeiter- oder Tagesdienst zugeordnet.  
 
 
 2.3.4.5 Einsatzbearbeiter Leitfunkstelle  
 
In der Leitstelle versehen 16 Feuerwehrbeamte und 4 Angestellte 
ihren Dienst. Sie ist werktags tagsüber mit 4 Einsatzbearbeitern 
besetzt, nachts und am Wochenende mit 3.  
 
 
2.3.4.6 Ausbildung feuerwehrtechnischer Dienst  
 
Für die Ausbildung von Nachwuchskräften für den 
feuerwehrtechnischen Dienst werden entsprechend dem Bedarf 
Ausbildungsstellen eingerichtet.  
 
 
2.3.4.7 Verwaltungsbeamte, Angestellte, Arbeiter  
 
4 Beamte, 3 Angestellte und 5 Arbeiter verrichten Verwaltungs- und 
Werkstattaufgaben.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 24 von 72 
2.3.4.8  Übersicht 
[[Tabelle]] 
Die Anzahl der Einsatzfunktionen ergibt sich aus der 
Schutzzieldefinition nach Abschnitt 3. Der übrige Personalbedarf 
ergibt sich aus den Aufgaben der Abteilungen und Sachgebiete.  
 
 
2.3.5  Feuerwache der Berufsfeuerwehr  
 
Die Berufsfeuerwehr Darmstadt betreibt die Feuerwache in der 
Bismarckstraße 86.  
 
Auf der Feuerwache befinden sich alle Abteilungen. Hier werden die 
Einsatzfunktionen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst rund um 
die Uhr vorgehalten.  
 
Hinzu kommt der Führungsdienst, bestehend aus einem 
Gesamteinsatzleiter und einem Einsatzleiter (TE-Dienst) sowie die 
Leitfunkstelle.  
 
 
2.3.6 Leitfunkstelle  
 
Die Berufsfeuerwehr Darmstadt betreibt auf der Feuerwache die 
Leitfunkstelle Darmstadt, über die alle Einsätze der 
Brandbekämpfung, der Allgemeinen Hilfe, des Katastrophenschutzes 
und des Rettungsdienstes der Stadt abgewickelt werden. Zusätzlich 
wird der Rettungsdienst für den Altkreis Darmstadt abgewickelt. Über 
die Leitfunkstelle werden somit ca. 285.000 Einwohner 
rettungsdienstlich versorgt.  
 
 
2.4  Freiwillige Feuerwehr  
 
Zur Ergänzung der Berufsfeuerwehr bei Großeinsätzen oder 
Mehrfacheinsätzen ist die Vorhaltung von Freiwilligen Feuerwehren 
notwendig. Sie erfüllen Basisaufgaben der Brandbekämpfung und 
Allgemeinen Hilfe. Darüber hinaus werden ihnen 
Schwerpunktaufgaben z. B. bei Gefahrstoff-ABC Einsätzen 
zugeordnet. In Darmstadt gibt es 4 Freiwillige Feuerwehren mit 
insgesamt 205 Mitgliedern, die sich wie folgt aufteilen:  
[[Tabelle]]

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 25 von 72 
Jede der 4 Freiwilligen Feuerwehren ist mit einem 
Löschgruppenfahrzeug mit  Löschwassertank und einem 
Löschgruppenfahrzeug ohne Löschwassertank sowie weiteren 
Fahrzeugen und Geräten entsprechend der Aufgabenzuordnung 
ausgestattet.  
 
Bedingt durch die Struktur als großstädtische Freiwillige Feuerwehren 
liegen die Alarmierungszeiten zwischen ca. 20 Min. werktags und 5 
Min. nachts, da die Arbeitsplätze in der Regel nicht im Nahbereich der 
Feuerwehrhäuser liegen.  
 
In allen 4 Freiwilligen Feuerwehren bestehen Jugendfeuerwehren mit 
insgesamt 75 Mitgliedern zur Sicherstellung des Nachwuchses an 
Einsatzkräften.  
 
2.5  Liegenschaften  
 
Neben der Feuerwache der Berufsfeuerwehr und den 4 
Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehren werden 3 
Mehrzweckanlagen (Schutzräume), die Lager- und Fahrzeughalle für 
den Brand- und Katastrophenschutz (St. Stephan) in Griesheim und  
ein Löschwasserbehälter auf der Ludwigshöhe als Liegenschaften der 
Stadt von der Feuerwehr verwaltet. Die Feuerwehr nutzt zu 
Übungszwecken ein Gelände der Stadt in der Weiterstädter 
Landstraße, da die Freiflächen  auf den Feuerwachen sehr begrenzt 
sind. 5 Hochleistungs-, 7 Elektrosirenen und 18 Notbrunnen werden 
betreut.  
 
Der Zustand der Liegenschaften der Feuerwehr ist zum Teil 
mangelhaft. Der Erhalt der Feuerwehrhäuser ist nur durch 
Mitfinanzierung durch die Feuerwehrvereine und erhebliche Ei-
genarbeiten der Freiwilligen Feuerwehren gegeben.  
In Zusammenarbeit mit dem Hochbau- und Maschinenamt wurde ein 
Sanierungskonzept erarbeitet. 
 
Eine Besonderheit stellt die Unterbringung der Freiwilligen 
Feuerwehr Darmstadt-Innenstadt dar. Sie ist seit 1972 im 
Erdgeschoss einer Wohnanlage des Bauvereins in der Kasinostraße 
63 eingemietet. Neben einer Fahrzeughalle für 5 Fahrzeuge, gehört 
2.5  Liegenschaften 
 
Neben der Feuerwache der Berufsfeuerwehr und den vier 
Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehren werden drei 
Mehrzweckanlagen (Schutzräume), die Lager- und Fahrzeughalle 
für den Brand- und Katastrophenschutz in Griesheim (St. 
Stephan) und  ein Löschwasserbehälter auf der Ludwigshöhe als 
Liegenschaften der Stadt von der Feuerwehr verwaltet. 
Darüber hinaus werden sechs Hochleistungs-, sieben 
Elektrosirenen und 18 Notbrunnen betreut 
 
2.5.1  Feuerwache der Berufsfeuerwehr  
 
Die Berufsfeuerwehr Darmstadt betreibt die Feuerwache in der 
Bismarckstraße 86.  
An diesem Standort sind alle Abteilungen des Amtes 37 
untergebracht.  
 
Auf der Südseite des Geländes entstand ein Neubau mit 
Katastrophenschutzlager, einer Atemschutzübungsstrecke, einer 
Atemschutzwerkstatt sowie einer Kfz-Werkstatt und  neun 
Stellplätzen für Großfahrzeuge, der im Januar 2012 bezogen

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 26 von 72 
ein Unterrichtssaal, verschiedene Funktionsräume sowie 
entsprechende Sozialräume dazu. 
Die Unterbringung in einem Wohngebäude mit ca. 45 Wohnungen 
bringt dementsprechende Probleme mit sich , wie z. B.  
• Lärmbelästigung für die Bewohner bei Einsätzen, Übungen oder 
Ausbildungsveranstaltungen, verbunden mit entsprechenden 
Beschwerden 
• Durch parkende Autos versperrte Zufahrtmöglichkeit  
• Parkende  Fahrzeuge im Hofbereich  
• Schlechte Erreichbarkeit des Geländes, da die Alicestraße häufig 
zugeparkt ist.  
Auch der baulichen Zustand lässt mittlerweile Mängel erkennen, so 
dass die sachgemäße Nutzung der Räumlichkeiten erhebliche 
Einschränkungen mit sich bringt 
 
 
Der Altbau der Feuerwache stammt aus dem Jahr 1954 und wird 
derzeit in größerem Umfang saniert. Auf der Südseite des Geländes 
entsteht ein Neubau mit Katastrophenschutzlager,  
Atemschutzübungsstrecke, Atemschutz- und KFZ-Werkstatt und  9 
Fahrzeugboxen.  
 
wurde. 
Der Altbau der Feuerwache in der Bismarckstraße, der aus dem 
Jahr 1954 stammt, erfordert ständige Sanierungsmaßnahmen.  
 
 
2.5.2  Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren 
 
Neben der Feuerwache der Berufsfeuerwehr und den vier 
Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehren werden drei 
Mehrzweckanlagen (Schutzräume), die Lager- und Fahrzeughalle 
für den Brand- und Katastrophenschutz in Griesheim (St. 
Stephan) und  ein Löschwasserbehälter auf der Ludwigshöhe als 
Liegenschaften der Stadt von der Feuerwehr verwaltet. 
 
 
Darüber hinaus werden fünf  Hochleistungs-, sieben 
Elektrosirenen und 18 Notbrunnen betreut.  
 
Der Zustand der Liegenschaften der Freiwilligen Feuerwehren ist 
nach wie vor verbesserungsfähig, obwohl von Seiten der Stadt 
einige Maßnahmen umgesetzt wurden und die Mitfinanzierung 
durch die Feuerwehrvereine sowie erhebliche Eigenarbeiten der 
Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren wesentlich dazu beitragen, 
den Allgemeinzustand zu verbessern. 
So konnten mit dem Immobilienmanagement der Stadt 
Darmstadt folgende Maßnahmen bis 2011 abgeschlossen 
werden: 
 
Feuerwehrhäuser Innenstadt und Eberstadt 
- Einbau von Drucklufterhaltungs- und 
Abgasabsaugungsanlagen 
 
Feuerwehrhaus Innenstadt 
- Sanierung der Sanitär- und Umkleidebereiche 
 
Feuerwehrhaus Wixhausen 
- Energetische Gebäudesanierung sowie Erneuerung der Sanitär-

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 27 von 72 
und Umkleidebereiche. 
 
Eine Besonderheit stellt die Unterbringung der Freiwilligen 
Feuerwehr Darmstadt-Innenstadt (FFI) dar. Sie ist seit 1972 im 
Erdgeschoss einer Wohnanlage des Bauvereins in der 
Kasinostraße 63 eingemietet. Neben einer Fahrzeughalle für fünf 
Fahrzeuge, gehörten ein Unterrichtssaal, verschiedene 
Funktionsräume sowie entsprechende Sozialräume dazu. 
Die Unterbringung in einem Wohngebäude mit ca. 45 
Wohnungen bringt dementsprechende Probleme mit sich, wie z. 
B.  
 
- Lärmbelästigung für die Bewohner bei Einsätzen, Übungen 
oder Ausbildungsveranstaltungen, verbunden mit 
entsprechenden Beschwerden, 
- durch parkende Autos versperrte Zufahrtmöglichkeit,  
- parkende  Fahrzeuge im Hofbereich und 
- schlechte Erreichbarkeit des Geländes, da die Alicestraße 
häufig zugeparkt ist.  
 
Die genannten Punkte führen immer wieder zu Konflikten. 
Teilweise werden Einsatzkräfte beschimpft und gezielt aus 
den oberen Geschossen mit Müll beworfen.  
Ein Beschwerdeführer wendet sich auch per Mail an die 
Wehrführung. Die in seinen Mails verwendeten 
Formulierungen sind teilweise beleidigend und 
ehrverletzend. Gespräche zur Konfliktlösung waren erfolglos.  
 
Das Feuerwehrhaus der FFI war mehrfach Ziel von 
Einbruchversuchen und Sachbeschädigungen. 
 
 
2.5.3  Übungsgelände 
 
Da die Freiflächen auf der Feuerwache und an den Gerätehäusern 
für Übungsmöglichkeiten sehr begrenzt sind, steht hierfür ein

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 28 von 72 
Gelände in der Weiterstädter Landstraße im Stadtteil Arheilgen 
zur Verfügung. Dieses Übungsgelände wird von allen 
Hilfsorganisationen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
genutzt. Ende des Jahres 2011 konnten eine Schutzhütte mit 
Sanitäranlagen sowie eine unabhängige Wasserversorgung in 
Betrieb genommen werden, was zu einer deutlichen 
Verbesserung der Betriebsbedingungen für die 
Übungsteilnehmer führte. 
 
Für den weiteren Ausbau und die Optimierung der 
Übungsmöglichkeiten wird langfristig eine Kooperation mit den 
beiden Werkfeuerwehren und dem Stadtkreisfeuerwehrverband 
angestrebt. 
 
 
2.5.4  Sirenen 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfügt über ein gut 
ausgebautes fast flächendeckendes Sirenennetz zur Warnung 
und Information der Bevölkerung, das auch zukünftig noch weiter 
ausgebaut werden soll, um Deckungslücken zu schließen.  
 
Derzeit verfügt die Stadt über 17 Sirenen. Weiterhin werden die 
vorhandenen sieben Sirenen rund um den Standort der Firma 
Merck in den Beschallungsplan mit einbezogen. 
 
Für die Wartung und den Ausbau des Sirenennetzes sind auch 
zukünftig ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 29 von 72 
2.5.5  Schutzräume 
 
Im Stadtgebiet können drei Mehrzweckanlagen als Schutzräume 
für die Bevölkerung genutzt werden (Grafenstraße, 
Karolinenplatz, Hilpertstraße). 
 
 
2.5.6  Notbrunnen 
 
Im Stadtgebiet befinden sich 18 Notbrunnen, die im Bedarfsfall 
für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung nutzbar wären. 
Ein Teil der Brunnen ist allerdings aufgrund von Vandalismus an 
technischen Einrichtungen und technischen Defekten nicht 
betriebsbereit. Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln durch 
das RP Darmstadt erfolgt nur zögerlich. 
 
 
2.5.7  Löschwasserbehälter 
 
Auf der Ludwigshöhe befindet sich ein Löschwasserbehälter. Die 
Bauunterhaltung liegt im Zuständigkeitsbereich der Unteren 
Katastrophenschutzbehörde.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 30 von 72 
 
2.6  Werk- und Betriebsfeuerwehren   
 
In der Stadt Darmstadt gibt es zurzeit folgende Werk- und 
Betriebsfeuerwehren:  
[[Tabelle]] 
 
2.6  Personal der Berufsfeuerwehr  
 
2.6.1  Leitungsdienst  
 
Der Leiter der Feuerwehr und sein Stellvertreter stellen eine 
Leitungsdienstfunktion. Für die sofortige Verfügbarkeit steht 
ihnen je ein Dienstfahrzeug zur Verfügung. Vertretungsweise wird 
die Funktion im Bedarfsfall durch den Abteilungsleiter Technik 
(37.3) übernommen. 
 
2.6.2  Technischer Einsatzleiter (TE) 
 
Neun Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes 
sind Abteilungs- oder Sachgebietsleiter. Sie stellen ständig eine 
Funktion als Technischer Einsatzleiter (TE).  
 
 
2.6.3  Führungsassistenz 
 
Neun Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes sind 
Sachgebietsleiter oder Sachbearbeiter innerhalb einer der drei 
Fachabteilungen Vorbeugender Brandschutz, Technik und 
Allgemeine Verwaltung. Sie arbeiten nach dem gleichen 
Dienstplanmodell wie die TE und stellen ständig die Funktion des 
Führungsassistenten (Fahrer des Einsatzleitwagens) für den 
Technischen Einsatzleiter. 
 
 
2.6.4  Wachabteilungen 
 
Die 109 Mitarbeiter der Wachabteilungen leisten nach einem 
festen Schichtplan Einsatzdienst. Die einsatzfreien Zeiten sind 
für den Dienst in Sachgebieten und Werkstätten, die Ausbildung

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 31 von 72 
und den Dienstsport vorgesehen. Sie stellen insgesamt 19 
Einsatzfunktionen des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes 
und eine Funktion des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes 
(Zugführer).  
 
 
2.6.5  Sachbearbeiter, Tagesdienst  
 
Drei Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes und 
drei Beschäftigte sind den Abteilungen und Sachgebieten im 
Sachbearbeiter- oder Tagesdienst zugeordnet.  
 
 
2.6.6  Einsatzbearbeiter Leitfunkstelle  
 
In der Leitfunkstelle versehen 17 Feuerwehrbeamte und drei 
Beschäftigte ihren Dienst. Die Leitfunkstelle ist werktags 
tagsüber mit vier Einsatzbearbeitern besetzt, nachts und am 
Wochenende mit drei.  
 
 
2.6.7  Verwaltungsbeamte, Beschäftigte 
 
Drei Beamte, sechs Beschäftigte verrichten Verwaltungs- und 
Werkstattaufgaben.  
 
2.6.8  G-26-Stellen für Feuerwehrdienstuntaugliche  
 
Für insgesamt drei Bedienstete, die die Kriterien für eine 
Atemschutztauglichkeit nach den Grundsätzen der Richtlinie 
G26.3 nicht mehr erfüllen, steht für zwei Jahre je eine Stelle zu 
Verfügung, die nicht einer Wachabteilung zugeordnet ist. 
Innerhalb von zwei Jahren muss die volle Atemschutztauglichkeit 
wieder erlangt werden. Falls dies dem Bediensteten nicht gelingt,

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 32 von 72 
muss zusammen mit dem Personalamt und dem Amtsarzt über 
die weitere Verwendung bei der Feuerwehr Darmstadt 
entschieden werden. 
 
 
2.6.9  Brandsicherheitsdienst 
 
Für Brandsicherheitsdienste im Staatstheater und anderen 
Versammlungsstätten stehen Einsatzkräfte der Freiwilligen 
Feuerwehren zur Verfügung, die vertraglich als geringfügig 
Beschäftigte der Wissenschaftsstadt Darmstadt dieses 
Aufgabengebiet abdecken. 
Das entspricht drei Vollzeitstellen im Stellenplan der Feuerwehr 
Darmstadt. 
 
 
2.6.10  Übersicht 
 
Die Anzahl der Einsatzfunktionen ergibt sich aus der 
Schutzzieldefinition (siehe Kapitel 3.2). Der übrige 
Personalbedarf ergibt sich aus den Aufgaben der Abteilungen 
und Sachgebiete.  
 
[[Tabelle 4]] 
2.7  Freiwillige Feuerwehr  
 
Zur Ergänzung der Berufsfeuerwehr bei Großeinsätzen oder 
Mehrfacheinsätzen sind Freiwillige Feuerwehren unverzichtbar. 
Sie erfüllen Basisaufgaben der Brandbe-kämpfung und 
Allgemeinen Hilfe. Darüber hinaus werden ihnen 
Schwerpunktaufgaben z. B. bei Gefahrstoff-Einsätzen 
zugeordnet. In Darmstadt gibt es vier Freiwillige Feuerwehren 
mit insgesamt 198 Aktiven, die sich wie folgt aufteilen:

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 33 von 72 
[[Tabelle 5]] 
 
Jede der vier Freiwilligen Feuerwehren ist mit zwei 
Löschfahrzeugen, einem Einsatzleitfahrzeug  sowie weiteren 
Fahrzeugen und Geräten entsprechend der Aufgabenzuordnung 
ausgestattet.  
 
Bedingt durch die Struktur als großstädtische Freiwillige 
Feuerwehren liegen die Ausrückezeiten zwischen ca. 20 Minuten 
werktags und fünf Minuten nachts, da die Arbeitsplätze in der 
Regel nicht im Nahbereich der Feuerwehrhäuser liegen.  
 
In allen vier Freiwilligen Feuerwehren bestehen 
Jugendfeuerwehren mit insgesamt 75 Mitgliedern zur 
Sicherstellung des Nachwuchses an Einsatzkräften.  
 
Im Staatstheater stellen bei jeder Aufführung Kräfte der 
Freiwilligen Feuerwehren die Posten und Wachhabenden für den 
Brandsicherheitsdienst (BSD) als städtische Bedienstete auf der 
vertraglichen Basis für geringfügig Beschäftigte. Der BSD wird 
durch die Freiwillige Feuerwehr Innenstadt in Zusammenarbeit 
mit der Abteilung Vorbeugender Brandschutz der 
Berufsfeuerwehr koordiniert. 
Beim Ausfall eines Wachhabenden wird diese Funktion durch 
besonders unterwiesene Kräfte der Berufsfeuerwehr besetzt. 
 
  
 
 
2.8  Werkfeuerwehren  
 
In der Stadt Darmstadt gibt es folgende Werkfeuerwehren:  
 
[[Tabelle 6]] 
Die Funktionsstärke der Werkfeuerwehren wird durch das 
Regierungspräsidium Darmstadt in einem

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 34 von 72 
„Anerkennungsbescheid“ festgelegt. Aufgrund der Stärke der 
Werkfeuerwehren und ihres Aufgabenbereiches innerhalb des 
Werkes ist eine Unterstützung der öffentlichen Feuerwehren bei 
Großeinsätzen außerhalb der Werkgrenzen nur eingeschränkt 
möglich.  
 
Mit der Werkfeuerwehr Merck wurde im Jahr 2010 eine 
vertragliche Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit auf 
dem KOWE 
1) -Gelände getroffen. Die Zustimmung der 
Aufsichtsbehörde wurde eingeholt (§ 14 Abs. 7 HBKG). 
Weiterhin besteht eine schriftliche Vereinbarung zwischen der 
Stadt Darmstadt und der Firma Merck KGaA über den Betrieb 
der GABC-Messzentrale gemäß Anlage 2.11 des hessichen 
Katastrophenschutzkonzeptes. Die Werkfeuerwehr Merck betreibt 
im Bedarfsfall die GABC-Messzentrale auf Anforderung der 
Feuerwehr Darmstadt. 
 
Die Beschaffung des Abrollbehälters Dekon erfolgte 2009 im 
Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft der Darmstäder Feuerwehren. 
Der Abrollbehälter wurde im Wesentlichen durch die 
Werkfeuerwehren Merck und Evonik Röhm finanziert und wird 
von der öffentlichen Feuerwehr (BF, FFA) und dem DRK Arheilgen 
betrieben und für Einsatzlagen im Stadtgebiet 
Darmstadtgenutzt. Das Projekt ist auf 15 Jahre ausgelegt. 
Der Abrollbehälter steht auf der Wache der Berufsfeuerwehr und 
wird von der öffentlichen Feuerwehr auf Anforderung der 
Werkfeuerwehr auch bei Ereignissen am betroffenen Standort 
betrieben. 
 
1)  Eigenname 
 
 
2.9  Rettungsdienstträgerschaft

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 35 von 72 
Die kreisfreie Stadt Darmstadt ist Träger des bodengebundenen 
Rettungsdienstes einschließlich der notäztlichen Versorgung 
gemäß Hessischem Rettungsdienstgesetz (§ 5 HRDG). 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem Landkreis 
Darmstadt-Dieburg eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über 
die Bildung eines gemeinsamen Rettungsdienstbereiches (RDB) 
gemäß § 5 Abs. 3 HRDG abgeschlossen. Zu diesem Bereich, der 
von der Leitfunkstelle Darmstadt geführt wird, gehören neben 
Darmstadt die Kommunen Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, 
Griesheim, Erzhausen, Modautal, Mühltal, Ober-Ramstadt, 
Pfungstadt, Seeheim-Jugenheim und Weiterstadt. Die kreisfreie 
Stadt Darmstadt ist für diesen RDB der Träger des 
bodengebundenen Rettungsdienstes einschließlich der 
notäztlichen Versorgung gemäß Hessischem 
Rettungsdienstgesetz (§ 5 Abs. 1 HRDG). 
Innerhalb des Geschäftsverteilungsplanes der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt ist die Rettungsdienstträgerschaft bei der Feuerwehr 
(Amt 37) angesiedelt. 
 
2.9.1  Zentrale Leitstelle  
 
Für jeden Rettungsdienstbereich ist eine ständig erreichbare und 
betriebsbereite gemeinsame Leitstelle für den Brandschutz, den 
Katastrophenschutz und den Rettungsdienst einzurichten (§ 6 
HRDG). Die Berufsfeuerwehr Darmstadt betreibt auf der 
Feuerwache die „Leitfunkstelle Darmstadt“, über die alle 
Einsätze der Brandbekämpfung, der Allgemeinen Hilfe, des 
Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes der Stadt 
koordiniert werden. Zusätzlich wird der Rettungsdienst für den 
Altkreis Darmstadt koordiniert. Über die Leitfunkstelle werden 
somit ca. 285.000 Einwohner rettungsdienstlich versorgt.  
 
2.9.2  Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD)

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 36 von 72 
Die Funktion der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) ist 
ebenfalls bei der Feuerwehr Darmstadt angesiedelt und wird mit 
einer halben Stelle für die benachbarten Rettungsdienstbereiche 
Darmstadt und Dieburg wahrgenommen (§ 20 Abs. 1 HRDG).  
 
 
2.9.3  Leitender Notarzt (LNA) und Organisatorischer Leiter 
Rettungsdienst (OLRD) 
 
Beide Rettungsdienstbereiche verfügen über eine gemeinsame 
LNA-Gruppe  sowie pro RDB eine OLRD-Gruppe, deren 
Funktionsträger sich im Bedarfsfall bei entsprechenden 
Einsatzlagen vertreten 
 
 
 
2.10  Untere Katastrophenschutzbehörde 
 
Der Oberbürgermeister nimmt die Aufgaben des 
Katastrophenschutzes als untere Katastrophenschutzbehörde 
(§ 25 HBKG) als Auftragsangelegenheit (§ 4 Abs. 2 HGO) wahr. 
Innerhalb des Geschäftsverteilungsplanes der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt ist diese Aufgabe bei der Feuerwehr (Amt 37) 
angesiedelt. 
 
 
 
 
2.11  Katastrophenschutzeinheiten

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 37 von 72 
Der Wissenschaftsstadt Darmstadt stehen gemäß hessischem 
Katastrophenschutzkonzept folgende Katastrophenschutz-
einheiten und –einrichtungen zur Verfügung: 
 
 
2.11.1  Krisenstab 
 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde auf der Grundlage 
eines bundesweiten Standards ein Krisenstab als adminstrativ-
organisatorische Komponente der Katastrophenschutzleitung 
eingerichtet (Rundverfügung 14/2010).  
 
 
2.11.2  Katastrophenschutzstab (KatS-Stab) 
 
Der Katastrophenschutzstab ist ein Führungs-Gremium, dem die 
operativ-taktische Führung aller Einheiten und Einrichtungen im 
Katastrophenfall obliegt. Die Funktionen werden durch 
Führungskräfte der Feuerwehr und der Organisationen, deren 
Einheiten und Einrichtungen im Katastrophenschutz mitwirken, 
besetzt. 
 
 
2.11.3  Führungsgruppe TEL (FüGrTEL) 
 
Die Führungsgruppe TEL unterstützt den Technischen 
Einsatzleiter bei der Führung der Einsatzkräfte und bei allen 
sonstigen Leitungsaufgaben am Ereignisort.  
Die Funktionen werden durch Führungskräfte der Feuerwehr und 
der Organisationen, deren Einheiten und Einrichtungen im 
Katastrophenschutz mitwirken, besetzt.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 38 von 72 
 
 
2.11.4  Informations- und Kommunikationszentrale (IuK-Zentrale) 
 
Die Leitfunkstelle Darmstadt nimmt für den Katastrophenschutz 
die Aufgaben der IuK-Zentrale wahr. Im Bedarfsfall wird das 
diensthabende Leitstellenpersonal durch dienstfreie 
Einsatzbearbeiter und durch Kräfte aus der IuK-Gruppe 
unterstützt (siehe Ziffer 2.11.5). 
 
 
2.11.5  Informations- und Kommunikationsgruppe (IuK-Gruppe) 
 
Die IuK-Gruppe stellt die für die Führung von Einheiten 
erforderlichen IuK-Verbindungen her und betreibt sie. 
Das Personal setzt sich aus Kräften der Freiwilligen Feuerwehren 
zusammen. 
 
 
2.11.6  Löschzüge 
 
Drei Löschzüge werden durch die Freiwilligen Feuerwehren 
gestellt. 
 
 
 
2.11.7  Gefahrstoff-ABC-Zug

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 39 von 72 
Der GABC-Zug wird von der Freiwilligen Feuerwehr Arheilgen 
besetzt. 
 
2.11.8  Gefahrstoff-ABC-Messzentrale (GABC-MZt) 
 
Die Aufgabe wird von der Werkfeuerwehr der Firma Merck KGaA 
übernommen (siehe Ziffer 2.8). 
 
2.11.9  Betreuungszug 
 
In Darmstadt stehen zwei Betreuungszüge zur Verfügung (DRK).  
 
2.11.10  Kreisauskunftsbüro (KAB) 
 
Die Aufgabe des Kreiauskunftsbüros wird in Darmstadt vom 
Deutschen Roten Kreuz übernommen.  
 
 
2.11.11  Medizinische Task-Force 
 
Der kreisfreien Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-
Dieburg ist eine Medizinische Task-Force gemeinsam zugeordnet 
(siehe Anlage 2.15 des Konzeptes Katastrophenschutz in 
Hessen). Sie trägt nach der bundesweiten Nummerierung die 
Bezeichnung „MTF 37“. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann aber weiterhin auf zwei 
Sanitätszüge zurückgreifen, die dem bisherigen Landeskonzept 
entsprechen.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 40 von 72 
 
2.11.12  Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) 
 
In Darmstadt ist ein Ortsverband des THW ansässig, bei dem 
folgende Einheiten stationiert sind: 
 
- Technischer Zug mit Fachgruppe Elektroversorgung 
- Technischer Zug mit Fachgruppe Beleuchtung 
- Fachgruppe Führung und Kommunikation 
- Fachgruppe Logistik mit Verpflegungstrupp 
- Schnell-Einsatz-Einheit  Bergung Ausland ( SEEBA) 
 
Die Anforderung von Einheiten erfolgt im Bedarfsfall über die 
Leitfunkstelle Darmstadt an den zuständigen 
Geschäftsführerbereich.  
 
 
2.11.13  Kreisverbindungskommando der Bundeswehr (KVK) 
 
Im Bedarfsfall kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt über das 
Kreisverbindungskommando Unterstützung von der Bundeswehr 
anfordern. 
Grundsätzlich muss mit langen Vorlaufzeiten bis zum Eintreffen 
der angeforderten Unterstützung geplant werden (bis zu 72 
Stunden). 
Dem KVK wurde auf dem Gelände der Berufsfeuerwehr im Altbau 
ein Raum für Besprechungen kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 41 von 72 
 
2.11.14  Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) 
 
Für die Betreuung von direkt Betroffenen und deren Angehörigen werden im 
Bedarfsfal.Notfallseelsorger über die Leitfunkstelle Darmstadt alarmiert. 
Einsatzkräfte können sich nach belastenden Einsätzen an ein 
Einsatznachsorge-Team wenden. 
 
 
2.11.15  Sonstige Einheiten 
 
Mit der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft  (DLRG) und mit 
der Bergwacht (DRK) wurden durch den Rettungsdienstträger 
Darmstadt (siehe Ziffer 2.9) Verträge über die Zusammenarbeit 
geschlossen. 
 
 
2.12  Führung bei Großschadenslagen  
 
Aufbauend auf den Führungsstrukturen für Normaleinsätze, für 
die ständig ein Einsatzleiter im Dienst ist, erfolgt die Führung bei 
Großeinsätzen bis hin zur Katastrophe durch eine nach Lage 
besetzte Technische Einsatzleitung zur Führung vor Ort sowie 
einem Katastrophenschutzstab, der auf der Feuerwache in 
räumlicher Nähe zur Leitfunkstelle arbeitet. Das Personal setzt 
sich aus den Führungskräften der im Katastrophenschutz 
mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen sowie der sonstigen 
nach Lage erforderlichen Mitwirkenden (Fachberater und 
Verbindungsbeamte) zusammen. Der Oberbürgermeister bzw. 
der für die Feuerwehr zuständige Dezernent können die Leitung 
des Katastrophenschutzstabes übernehmen.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 42 von 72 
 
 
2.13  Gefahrenabwehrstufen 
 
Die Besondere Aufbauorganisation (BAO) für die nichtpolizeiliche 
Gefahrenabwehr in der Wissenschaftsstadt Darmstadt gliedert 
sich in vier Stufen (siehe Anlage 6.8). 
 
 
2.14  Einsatzregeln 
 
Die feuerwehrinternen Regelwerke für den Einsatzdienst sind als 
Einsatzregeln in einem EDV-gestützten „Einsatz-Informations-
System (EIS)“ hinterlegt, auf das alle Führungsdienste und die 
Leitstelle im Bedarfsfall zugreifen können. 
 
 
2.14.1  Standardeinsatzregeln (SER) 
 
Die Feuerwehr Darmstadt wendet seit 2011 sechs 
Standardeinsatzregeln an, um bei der Einsatzabwicklung in der 
Anfangsphase einen Qualitätsstandard sicherzustellen, der das 
Erreichen des in den Schutzzieldefinitionen festgelegten 
Sicherheitsniveaus ermöglicht. 
Standardeinsatzregeln erleichtern die Aus- und Fortbildung für 
eine einheitliche taktische Vorgehensweise. 
 
Für folgende Meldebilder wurden Standards festgelegt:  
 
- Feuer  
- Feuer Hochhaus  
- Freisetzung radioaktiver Stoffe

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 43 von 72 
- Freisetzung biologischer Stoffe 
- Freisetzung chemischer Stoffe  
- Verkehrsunfall  
 
 
2.14.2  Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) 
 
In der Alarm- und Ausrückeordnung sind die für die jeweiligen 
Meldebilder erforderlichen Einsatzmittel festgelegt sowie 
sonstige Maßnahmen (Benachrichtigungen und Alarmierungen) 
geregelt.  
 
2.14.3  Einsatzpläne 
 
Für besondere Einsatzlagen werden ereignis- oder objektbezogen 
Einsatzpläne durch das Sachgebiet 37.11 erstellt. 
 
 
2.14.4  Katastrophenschutzplan 
 
Alarmierungsdaten und Maßnahmenkataloge für 
Großschadensereignisse werden im Katastrophenschutzplan der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt gepflegt. 
 
 
2.15  Informationstechnologie 
 
In allen Arbeitsbereichen (Einsatz- und Innendienst) der 
Feuerwehr Darmstadt wird Informationstechnologie in 
erheblichem Umfang angewendet.  
 
Aufgrund der Besonderheiten der Anwendungen wird die 
gesamte Betreuung der Hard- und Software im Bereich 
Leitfunkstelle und der Einsatzunterstützung ohne Beteiligung der

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 44 von 72 
städtischen IT-Abteilung ausschließlich durch Mitarbeiter der 
Feuerwehr geleistet.  
Schnelle Entwicklungszyklen stellen die Feuerwehr sowohl 
finanziell als auch personell vor Probleme, mit den 
Anforderungen Schritt zu halten. 
 
Die Verfügbarkeit von Standardanwendungen (Internet, 
städtisches Netzwerk, E-Mail-Kommunikation) ist außerhalb der 
üblichen Bürozeiten nicht immer sichergestellt. 
Der 24stündige Dienstbetrieb der Feuerwehr erfordert 
redundante Strukturen, die teilweise nicht realisiert sind. 
 
 
3 Zielplanung / Bedarf 
 3 Beschreibung des Soll-Zustandes 
 
3.1 Schutzzieldefinition 
 
 Mit der Definition eines Schutzzieles werden die entscheidenden 
Merkmale zur Leistungserbringung der Feuerwehr festgelegt 
(Sicherheitsniveau). Mit dieser Festlegung sind Vorkehrungen 
verbunden, die Kosten verursachen. Sie stehen in unmittelbarer 
Relation zum Niveau des Zieles. Seine Festlegung basiert auf den 
Vorgaben des HBKG.  
Die Grundlage für die Bemessung der Feuerwehr wird aus einem 
Beispieleinsatz der Brandbekämpfung abgeleitet. Dieser 
Beispieleinsatz ist eine Standardsituation, an der sich bundesweit die 
Bemessung der Feuerwehren orientiert.  
Die übrigen als Standardeinsätze zu bezeichnenden Situationen sind 
ebenfalls mit der Bemessung, die sich aus dem Beispieleinsatz 
ergibt, abzudecken. Seltener auftretende Situationen, wie z. B. der 
Gefahrstoffeinsatz, werden nicht als Grundlage für die Bemessung 
3.1  Bemessungsgrundlagen

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 45 von 72 
herangezogen.  
Ergebnis dieser Bemessungsbetrachtung ist die jederzeit 
vorzuhaltende Funktionsstärke. Sie ist direktes Maß für die 
Sicherheit, die der Bevölkerung durch die Feuerwehr geboten wird.  
Daraus ergibt sich, dass eine Kostenreduzierung durch Verringerung 
der Einsatzfunktionen ohne Herabsetzung des Sicherheitsniveaus nicht 
möglich ist. Andererseits können die vorhandenen Kapazitäten dazu 
eingesetzt werden, weitere Aufgaben der Gefahrenabwehr abzudecken, 
die über die Erfüllung der Bemessungsaufgabe hinausgehen ohne dass 
dies zu einer Beeinträchtigung der Erfüllung der Bemessungsaufgabe 
oder einer wesentlichen Kostenausweitung führen würde.  
 
3.1.1  Beschreibung eines Ereignisses als Bemessungsgrundlage  
 
Die Ziele der Feuerwehr im Einsatzdienst sind in der Reihenfolge der 
Priorität:  
 
1.  Menschen retten,  
 
2.  Tiere, Sachwerte und Umwelt schützen, 
3.  die Ausbreitung von Schäden verhindern.  
 
Die erste Aufgabe - das Retten von Menschen - ist hierbei die 
zeitkritischste. Beim Brandeinsatz nehmen Intensität und 
Ausbreitung in der ersten Phase exponentiell zu. Dem schnellen 
Wirksamwerden der Maßnahmen der Feuerwehr kommt daher 
entscheidende Bedeutung zu.  
 
Als das zu erreichende Schutzziel wird die Beherrschung eines 
"kritischen" Wohnungsbrandes definiert. Dieser wird in weiten 
Bereichen der Bundesrepublik wie folgt definiert:  
 
3.1.1  Status der Feuerwehr 
 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt leben mehr als 100.000 
Einwohner. 
Gemäß § 7 Abs. 2 HBKG muss die Feuerwehr daher aus 
hauptamtlichen Kräften (Berufsfeuerwehr) bestehen, die durch 
Einheiten aus ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Freiwillige 
Feuerwehr) ergänzt werden.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 46 von 72 
 
Zimmerbrand mit Tendenz zur Ausbreitung in einem Obergeschoss  
 
Durch Brandrauch ist der erste Rettungsweg (Fluchtweg) über die  
Treppe für die Bewohner unpassierbar. Es besteht Gefahr für Leib  
und Leben.  
 
 
3.1.2  Hilfsfrist  
 
Nach dem HBKG §3 wird als Hilfsfrist die Zeit von der Alarmierung bis 
zur Ankunft der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle definiert. Das ist die 
Zeit, die dokumentiert und ausgewertet werden kann und durch 
Vorkehrungen der Kommune und insbesondere durch die Feuerwehr 
beeinflussbar ist.  
 
Die Zeit vom Eintritt eines Brandereignisses bis zu seiner Entdeckung 
und Meldung über Notruf 112 in der Leitstelle ist lediglich durch 
Verbesserung der Aufklärung der Bevölkerung, Einsatz von 
Rauchmeldern im privaten Bereich sowie weitere Maßnahmen des 
Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes zu erreichen.  
 
Die Zeit vom Eintreffen an der Einsatzstelle bis zum Wirksamwerden 
der ersten Maßnahmen der Feuerwehr am Einsatzort hängt sehr von 
der Größe und Zugänglichkeit des Brandobjektes ab und wird deshalb 
nicht in die als Hilfsfrist definierte Zeit einbezogen.  
 
Der zeitliche Ablauf des Bemessungsereignisses lässt sich somit wie 
folgt darstellen:  
 
[[Grafik]] 
 
Die Hilfsfrist von der Alarmierung der Leitstelle bis zur Ankunft der  
ersten Einsatzkräfte an der Einsatzstelle beträgt 10 Min. 
 
Sie ist nicht willkürlich, sondern leitet sich aus physikalischen 
Grundsätzen der Brandausbreitung und medizinischen Erkenntnissen 
3.1.2  Hilfsfrist 
 
Eine Feuerwehr ist so aufzustellen, dass sie zu jeder Zeit an 
jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von zehn 
Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann (§ 3 
Abs. 2 HBKG). Die Regelhilfsfrist gilt als eingehalten, wenn am 
Einsatzort mit Erkundungsmaßnahmen begonnen wird (§ 4 
Abs. 3 FwOVO).

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 47 von 72 
ab. Die Feuerwehr ist planerisch so zu bemessen, dass sie in der 
Entstehungsphase eines Brandes eingreifen kann.  
 
 
3.1.3  Kräfteansatz Ersteinsatz  
 
Neben der Schnelligkeit der Feuerwehr ist die zum Einsatz gebrachte 
Personalstärke das entscheidende Kriterium für die erreichbare 
Einsatzqualität.  
 
Die taktische Mindeststärke der ersten Einheit ist nicht mit der 
endgültigen für die gesamte Beherrschung des kritischen Brandes 
notwendigen Personalstärke gleichzusetzen. Das zuerst eintreffende 
Personal muss in der Lage sein, gleichzeitig eine Menschenrettung 
auf zwei voneinander unabhängigen Wegen einzuleiten. Dazu ist es 
notwendig,  
 
1.  unter Vornahme eines Löschangriffs unter 
umluftunabhängigem Atemschutz über den verqualmten 
Treppenraum zur Menschenrettung vorzugehen  
 
und gleichzeitig  
 
2.  über eine Leiter der Feuerwehr einen zweiten unabhängigen 
Rettungsweg bereitzu-stellen, der durch einen Trupp unter 
Atemschutz gesichert wird.  
 
Zusätzlich sind notwendig 
 
3.  ein Trupp zur Unterstützung des Löschangriffs bzw. 
Verhinderung der Rauchausbreitung, 
 
4.  ein Sicherungstrupp 
 
Daraus ergibt sich:  
 
Die Mindeststärke der zuerst eintreffenden Feuerwehreinheit  
beträgt 16 Funktionen.  
3.1.3  Richtwerte nach Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOVO) 
 
Der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die erforderlichen 
Einsatzmittel liegt eine Einteilung nach FwOVO in Gefahrenarten 
und Gefährdungsstufen zugrunde. Maßgeblich für die Einteilung 
sind dabei in der Regel nicht Einzelobjekte sondern die 
Gesamtstruktur des Zuständigkeitsbereiches.  
 
[[Tabelle 7] 
 
Aus den in Tabelle 7 aufgeführten Einteilungen ergeben sich 
Richtwerte für die Mindestausrüstung der Feuerwehr. 
In Städten mit Berufsfeuerwehren sind über die 
Mindestanforderungen hinaus besondere personelle und 
materielle Anforderungen auf der Grundlage besonderer 
Gefährdungsbetrachtungen festzulegen (§ 2 Abs. 1 FwOVO). 
]

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 48 von 72 
 
3.1.4 Einsatzmittel für das Bemessungsereignis  
 
Dem als Bemessungsgrundlage beschriebenen Wohnungsbrand 
müssen folgende Einsatzmittel zugeordnet werden:  
[[Tabelle]] 
 
3.1.5 Flächendeckung  
 
Durch die Vorhaltung der Mannschaftsstärke auf der Feuerwache der 
Berufsfeuerwehr ist die Einhaltung der o. a. Hilfsfrist mit der dar-
gestellten Funktionsstärke möglich.  
 
 
3.1.6 Gleichzeitigkeit von Einsätzen  
 
Mit der festgelegten Personalstärke ist auch die Abdeckung 
zweier gleichzeitiger Einsätze möglich. Der zweite Einsatz kann 
innerhalb der Hilfsfrist jedoch nur mit 8 Einsatzkräften 
(Einsatzleitwagen, Löschfahrzeug und Drehleiter) erreicht 
werden. Kräfte der Freiwilligen Feuerwehren ergänzen die 
Berufsfeuerwehr. 
 
Bei weiterem Personalbedarf durch Mehrfacheinsätze oder 
größere Schadensereignisse ist die Alarmierung der Freiwilligen 
Feuerwehren und der dienstfreien Einsatzkräfte der Berufs-
feuerwehr erforderlich.  
 
 
3.1.7 Erfüllungsgrad der Hilfsfrist  
 
Durch die zeitliche und räumliche Verteilung der Einsätze ist es 
nicht möglich, alle Einsätze mit zeitlicher Dringlichkeit innerhalb 
der Hilfsfrist abzudecken. Es ist daher notwendig, den 
Prozentsatz der Erfüllung der Hilfsfrist als weiteres Kriterium der 
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr festzulegen.  
 
Die Vorgaben der Schutzzieldefinition müssen in mindestens 95 
%  
der Einsätze mit zeitlicher Dringlichkeit eingehalten werden.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 49 von 72 
3.2  Abdeckung anderer Ereignisse  
 
Neben dem oben beschriebenen Bemessungsereignis hat die 
Feuerwehr eine Vielzahl weiterer Einsatzereignisse abzudecken, die 
in der Alarm- und Ausrückeordnung beschrieben sind. Sie lassen 
sich in 2 Gruppen einteilen, zum einen die Gruppe der Einsätze mit 
hoher Häufigkeit und Funktionsstärke entsprechend dem 
Bemessungsereignis (z. B. Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten 
Person in einem PKW) und zum anderen die selteneren Einsätze mit 
einer größeren notwendigen Funktionsstärke als beim 
Bemessungsereignis. Für die 1. Gruppe reicht die Personalstärke 
des Bemessungsereignisses.  
Die 2. Gruppe (Gefahrstoffeinsatz) benötigt alle vorgehaltenen 
Funktionen oder erfordert nachzualarmierende Kräfte einsatzfreier 
Beamter der Berufsfeuerwehr bzw. die Freiwilligen Feuerwehren der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
Um einen Einsatz führen zu können, bei dem mehr als ein Löschzug 
eingesetzt wird, ist die Funktion des Technischen Einsatzleiters rund 
um die Uhr besetzt. 
 
Den Einsatzereignissen werden in der Alarm- und 
Ausrückeordnung die zu alarmierenden Einheiten zugeordnet.  
 
3.2  Schutzzieldefinition 
 
Mit der Definition von Schutzzielen werden die entscheidenden 
Merkmale zur Bemessung der Feuerwehr festgelegt 
(Sicherheitsniveau).  
Methodisch wird bei der Bedarfs- und Entwicklungsplanung 
dabei zunächst die Mindeststärke für  ein kritisches Ereignis 
(Brand) festgelegt, das mit einer Personalvorhaltung nach den 
Standards der Feuerwehr-Dienstvorschriften gerade noch 
bewältigt werden kann. 
Anschließend muss geprüft werden, ob mit dieser Stärke auch 
alle anderen Schutzziele (Technische Hilfe, Umweltschutz) 
erreicht werden können. 
 
Es gibt sicher noch Ereignisse, deren Kritikalität (Extremfall) 
deutlich über das für die Schutzzieldefinition angenommene 
kritische Ereignis hinausgeht. 
Extremfälle stellen Ausnahmesituationen dar, für die akzeptiert 
werden muss, dass die Einsatzlage in der Erstphase mit den 
vorhandenen Kräften nicht komplett beherrschbar sein wird. 
 
3.2.1  Brandeinsatz 
 
Als Bemessungsereignis für einen Brandeinsatz, bei dem es 
erfahrungsgemäß die meisten Personenschäden gibt, gilt im 
bundesweiten Vergleich ein kritischer Wohnungsbrand im 
städtischen Bereich im Obergeschoss eines mehrgeschossigen 
Gebäudes mit verrauchten Rettungswegen. Dabei orientiert man 
sich bei der Bedarfs- und Entwicklungsplanung an den 
Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der 
Berufsfeuerwehren [AGBF 1998], die aber nur mittelbar 
anwendbar sind, da in Hessen eine abweichende Definition der 
Hilfsfrist anzuwenden ist. 
Die zeitkritischste Aufgabe bei einem Brand ist die 
Menschenrettung.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 50 von 72 
Maßgeblich für die Planung  sind Zeiten, in denen Personen nach 
Rauchgasvergiftungen noch wiederbelebt (reanimiert) werden 
können und Zeiten in denen ein wirksamer Löschangriff 
eingeleitet sein muss bevor es zu einer Durchzündung (Flash-
Over) des Brandraumes aufgrund der thermischen Aufbereitung 
kommt. 
Nach wissenschaftlichen Untersuchungen liegt die 
Reanimationsgrenze bei 17 Minuten [ORBIT 1970)]. Mit einem 
Flash-Over muss spätestens nach 18 Minuten gerechnet werden 
[AGBF 1998]. 
 
Aus diesen Annahmen ergeben sich die Festlegungen für die 
taktische Mindeststärke der eingesetzten ersten Einheiten: 
 
Das zuerst eintreffende Personal muss in der Lage sein, 
gleichzeitig eine Menschenrettung auf zwei voneinander 
unabhängigen Wegen einzuleiten. Dazu ist es notwendig, unter 
Vornahme eines Löschangriffs unter umluftunabhängigem 
Atemschutz über den verrauchten Treppenraum zur 
Menschenrettung vorzugehen und gleichzeitig über eine Leiter 
der Feuerwehr einen zweiten unabhängigen Rettungsweg 
bereitzustellen, der durch einen Trupp unter Atemschutz 
gesichert wird.  
 
Zusätzlich sind ein Trupp zur Unterstützung des Löschangriffs 
bzw. Verhinderung der Rauchausbreitung und ein 
Sicherheitstrupp gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 
erforderlich [FwDV 7]. 
 
Daraus ergibt sich, dass die Mindeststärke der zuerst 
eintreffenden Feuerwehreinheit 15 Funktionen (ohne Technischen 
Einsatzleiter) betragen muss, die bei der Berufsfeuerwehr 
Darmstadt folgenden Einsatzmitteln zugeordnet sind.  
 
 
[Tabelle 8]]

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 51 von 72 
 
 
 
 
 
Die taktische Mindeststärke der ersten Einheit ist aber nicht mit 
der endgültigen für die gesamte Beherrschung des kritischen 
Brandes notwendigen Personalstärke gleichzusetzen.  
 
Für die Besetzung eines zweiten Hubrettungsfahrzeuges bei 
aufwändigen Menschenrettungen oder zur Sicherstellung der 
Atemschutzlogistik sowie Nachführung weiterer Einsatzmittel 
werden für den zweiten Abmarsch weitere vier Funktionen 
benötigt, so dass sich daraus ein Personalbedarf für insgesamt 
19 fest besetzte Funktionen ergibt. 
 
Bei allen anderen denkbaren Brandereignissen, einschließlich 
der Einsätze, die durch Brandmeldeanlagen gemeldet werden, 
können mit der in Tabelle 8 beschriebenen Mindeststärke 
wirksame Erstmaßnahmen zur Menschenrettung und 
Brandbekämpfung im ersten Abmarsch eingeleitet werden. 
 
  
3.2.2  Technische Hilfeleistung 
 
Für die Rettung von Personen in Zwangslagen gibt es für die 
Schutzzieldefinition keine bundesweiten Standards, an denen 
man sich bei der Planung orientieren kann. 
Als kritisches Ereignis wird daher für die Feuerwehr Darmstadt 
ein Ereignis angenommen, bei dem sich mindestens eine Person 
infolge äußerer Gewalteinwirkung in einer lebensbedrohenden 
Zwangslage befindet. 
 
Zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Erstversorgung 
durch den Rettungsdienst ist eine patientengerechte technische 
Rettung in Absprache mit dem Notarzt durch die Feuerwehr 
erforderlich. 
 
Die erforderlichen Erstmaßnahmen lassen sich in folgende

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 52 von 72 
Aufgaben gliedern: 
 
- Absicherung der Einsatzstelle 
- Erkundung 
- Erstversorgung (wenn Rettungsdienst noch nicht vor Ort) 
- Sicherstellung des Brandschutzes 
- Befreiung der Person durch technisches Gerät 
 
Daraus ergibt sich, dass die Mindeststärke der zuerst 
eintreffenden Feuerwehreinheit 14 Funktionen (ohne Technischen 
Einsatzleiter) betragen muss, die bei der Berufsfeuerwehr 
Darmstadt folgenden Einsatzmitteln zugeordnet sind.  
 
 
[[Tabelle 9]] 
 
Für die Koordination der Maßnahmen zwischen Feuerwehr, 
Rettungsdienst und Polizei kommt noch ein übergeordneter 
Führungsdienst (Technischer Einsatzleiter) zum Einsatz (zwei 
Funktionen, siehe 3.2.4). 
 
Auch für andere aufwändige technische Hilfeleistungen ist die 
Anzahl der benötigten Funktionen mit der für den kritischen 
Wohnungsbrand bereits festgelegten Funktionsstärke (siehe 
Tabelle 8) ausreichend abgedeckt. 
 
 
3.2.3  Umweltschutzeinsätze 
 
Auch für Umweltschutzeinsätze gibt es für die 
Schutzzieldefinition keine bundesweiten Standards, an denen 
man sich bei der Planung orientieren kann. 
Als kritisches Ereignis wird daher für die Feuerwehr Darmstadt 
ein Ereignis angenommen, bei dem gasförmige, flüssige oder 
feste Gefahrstoffe freigesetzt wurden, wodurch aufwändige 
Maßnahmen unter Chemikalienvollschutzanzügen (CSA) 
erforderlich sind.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 53 von 72 
 
Die erforderlichen Erstmaßnahmen lassen sich in folgende 
Aufgaben gliedern: 
 
- Absicherung der Einsatzstelle 
- Erkundung, Festlegen der Absperrgrenze 
- Menschenrettung 
- Sicherstellung des Brandschutzes 
- Auffangen und Abdichten (unter Schutzkleidung) 
- Gefahrstoffnachweis 
- Grobdekontamination 
 
Daraus ergibt sich, dass die Mindeststärke der zuerst 
eintreffenden Feuerwehreinheit 17 Funktionen (ohne 
Gesamteinsatzleiter) betragen muss, die bei der Berufsfeuerwehr 
Darmstadt folgenden Einsatzmitteln zugeordnet sind.  
 
[[Tabelle 10]] 
 
Für die Koordination der Maßnahmen zwischen Feuerwehr, 
Rettungsdienst, Polizei und Betroffenen kommt noch ein 
übergeordneter Führungsdienst (Technischer Einsatzleiter) zum 
Einsatz (zwei Funktionen, siehe 3.2.4). 
 
Umweltschutzeinsätze dieser Größenordnung binden fast das 
gesamte verfügbare hauptamtliche Personal. Für den zweiten 
Abmarsch verbleiben lediglich zwei Funktionen auf der Wache. 
 
Wegen der geringen Einsatzhäufigkeit dieser Einsätze wird das 
verfügbare Personal für den ersten Abmarsch als ausreichend 
angesehen. 
 
Bei langandauernden, personal- und geräteintensiven Einsätzen 
muss der Grundschutz durch die Alarmierung der Freiwilligen 
Feuerwehren und dienstfreier Kräfte der Berufsfeuerwehr 
sichergestellt werden.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 54 von 72 
 
3.2.4  Technische Einsatzleitung 
 
Der Technische Einsatzleiter (TE) nimmt die Funktion des 
Einsatzleiters nach § 41 Abs. 1 HBKG wahr.  
 
Im Rahmen einer aufwachsenden Führungsstruktur an der 
Einsatzstelle übernimmt der TE insbesondere dann die 
Einsatzleitung, wenn mehrere Einsatzabschnitte gebildet werden 
oder verschiedene Organisationen und Fachdienste zum Einsatz 
kommen. 
 
Einzelheiten sind in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) 
geregelt. 
 
 
3.2.5  Sollstärke im Einsatzdienst 
 
Die Gesamtsumme aller erforderlichen Funktionen ergibt die 
Sollstärke für den Einsatzdienst, die sich folgendermaßen 
zusammensetzt: 
 
  2 Funktionen  Einsatzführungsdienst (TE und 
Führungsassistent) 
15 Funktionen  Löschzug im ersten Abmarsch 
  4 Funktionen  zweiter Abmarsch 
                        (Paralleleinsätze, Nachalarmierung Drehleiter, 
Logistik) 
  1 Funktion    Rettungsdienst 
______________ 
22 Funktionen  Sollstärke 
 
3.3 Einsatzmittelvorhaltung  
 
Die taktischen Einheiten der Feuerwehr werden durch Addition der 
Grundeinheiten, bestehend aus Einsatzleitwagen und 
3.3  Erreichungsgrad 
 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird für die Hilfsfrist ein

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 55 von 72 
Hilfeleistungslöschfahrzeug sowie Sondereinheiten, bestehend aus 
Sonderfahrzeugen und Wechselladerfahrzeugen mit unterschiedlichen 
Abrollbehältern, aufgebaut.  
 
Diese Einheiten sind z. B.:  
 
- der Löschzug  
 
  mit Einsatzleitwagen, 2 Hilfeleistungslöschfahrzeugen und 
Drehleiter 
 
- der Hilfeleistungszug  
 
mit Einsatzleitwagen, 2 Hilfeleistungslöschfahrzeugen, und Feu-
erwehrkran. Der Rüstzug wird ggf. entsprechend dem 
Einsatzstichwort durch weitere Sonderfahrzeuge ergänzt.  
 
- der Umweltschutzzug 
 
Der Umweltschutzzug mit Einsatzleitwagen, 2 
Hilfeleistungslöschfahrzeugen und Abrollbehälter Umweltschutz 
bildet die Grundeinheit des Gefahrstoffeinsatzes .  
 
- der Waldbrandzug  
 
 mit Einsatzleitwagen, Hilfeleistungslöschfahrzeug, 
Großtanklöschfahrzeug.  
 
 Nach Lage kommen weitere Module wie "Messen", oder 
"Dekontamination" hinzu.  
 
Die Besetzung der Einheiten erfolgt jeweils durch die nach der 
oben vorgenommenen Personalbemessung ermittelten 
Einsatzfunktionen .  
 
Zur Abdeckung des gesamten Einsatzspektrums sind die in der Anlage 
2 zusammengestellten Einsatzfahrzeuge erforderlich.  
 
3.4  Finanzbedarf zur Bereitstellung der Einsatzmittel  
Erreichungsgrad von 90 % festgelegt. 
Das bedeutet, dass in Darmstadt bei 90 % der Einsätze, die in 
den Schutzzielen definierten Mindeststärken (siehe Ziffer 3.2) 
erreicht werden.  
 
Für die statistische Auswertung werden die Zeiten aus dem 
Einsatzleitrechner (Alarmierung und Eintreffen an der 
Einsatzstelle) jährlich erfasst. 
 
2006 2007 2008 2009 2010 
92,88 92,26 89,21 88,13 90,54 
 
Tabelle 11: Erreichungsgrad der Hilfsfrist mit sechzehn 
Funktionen in zehn Minuten 
 
In den Jahren 2008 und 2009 konnten die 90 % nicht ganz 
erreicht werden, da die Baumaßnahmen auf der Karlsruher 
Straße und am „Tacke-Knoten“ die Feuerwehr in der Anfahrt 
teilweise behindert haben. Aus der statistischen Auswertung 
ergeben sich aber sonst keine Gründe, die Auswirkungen auf die 
Bedarfs- und Entwicklungsplanung der Feuerwehr Darmstadt 
haben.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 56 von 72 
 
Der Fahrzeugbestand der Feuerwehr stellt einen 
Wiederbeschaffungswert von 9 Millionen Euro dar. Wird die 
voraussichtliche Nutzungsdauer aus 6.3 zugrunde gelegt, so ergibt 
sich ein jährlicher Investitionsbedarf von 500.000 Euro. 
 
Der Wert aller inventarisierten Einsatzgeräte liegt bei 2 Millionen 
 Euro. Davon wird erfahrungsgemäß die Hälfte im Rahmen der 
Fahrzeugbeschaffung mitbeschafft.  
Die übrigen inventarisierten Gegenstände haben einen Wert von 
500.000 Euro.  
Die Nutzungsdauer wird bei den meisten Einsatzgeräten entweder 
durch einschlägige Vorschriften oder durch Vorgaben der Hersteller 
begrenzt. Hier hat sich unter anderem das Produkthaftungsgesetz 
ausgewirkt, aufgrund dessen die Hersteller die Haftung nur bis zu einer 
vorgegebenen maximalen Nutzungsdauer übernehmen. Im 
Einsatzdienst ist es nicht verantwortbar, diese Vorgaben der Hersteller 
zu überschreiten. 
Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt 
sich somit ein Finanzbedarf für die Ersatzbeschaffung von 
Ausstattung und Geräten von jährlich 100.000 Euro 
3.4  Anzahl der Standorte 
 
Die Anzahl der Standorte hängt vom Erreichungsgrad der 
Hilfsfrist im Zuständigkeitsbereich ab.  
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann die Feuerwehr 
grundsätzlich alle relevanten Objekte innerhalb des festgelegten 
Erreichungsgrades der Hilfsfrist von einem Standort aus 
erreichen (Wache der Berufsfeuerwehr). 
 
 
 3.5  Paralleleinsätze  
 
Mit einer Personalstärke von 22 Funktionen im Einsatzdienst ist 
die Abdeckung von Paralleleinsätzen auch dann möglich, wenn 
eine Funktion Aufgaben des Rettungsdienstes versieht. Ein 
zweiter Einsatz (parallel zu einem kritischen Wohnungsbrand) 
kann innerhalb der Hilfsfrist jedoch nur mit maximal sechs 
Einsatzkräften (Einsatzleitwagen, Löschfahrzeug oder Drehleiter) 
erreicht werden. 
Kräfte der örtlich zuständigen Freiwilligen Feuerwehren müssen

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 57 von 72 
dann die Berufsfeuerwehr frühzeitig ergänzen. 
 
Bei weiterem Personalbedarf durch Mehrfacheinsätze oder 
größere Schadensereignisse ist die Alarmierung der Freiwilligen 
Feuerwehren und der dienstfreien Einsatzkräfte der Berufs-
feuerwehr erforderlich.  
 
 
4. Randbedingungen für die Entwicklung der 
Feuerwehr 
 
 
4.1 Stadtentwicklung 
 
Darmstadt ist Oberzentrum der Region Starkenburg. In den letzten 
Jahrzehnten gewannen die Forschungseinrichtungen in der Stadt 
zunehmend an internationaler Bedeutung. Neue wissenschaftliche 
Institutionen von Weltruf siedelten sich an. 
 
1997 verlieh das Hessische Innenministerium der Stadt Darmstadt 
den Titel „Wissenschaftsstadt“. Die Profilbildung „Wissenschaftsstadt“ 
–aufbauend auf Potentialen und Chancen- ist seitdem das Leitmotiv 
der Stadtentwicklung. 
 
Wohnentwicklung 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zählt derzeit rund 139.000 
Einwohner im Hauptwohnsitz. Aufgrund seines attraktiven 
Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebotes sowie der hohen 
Lebensqualität ist die Stadt ein nachgefragter Wohnstandort. Im 
Gegensatz zum allgemein anhaltenden Trend kann in Darmstadt bis 
2020 mit einem weiteren Zuwachs der Wohnbevölkerung gerechnet 
werden. Zur Befriedigung der erwarteten Nachfrage müsste eine 
durchschnittliche Baufertigstellungsrate von etwa 700 Wohnungen im 
Jahr erreicht werden. 
 
Gewerbliche Entwicklung 
4 Randbedingungen für die Entwicklung der 
Feuerwehr 
 
 
4.1  Stadtentwicklung 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt laut einer Studie des 
Wirtschaftsforschungs-Institutes Prognos  (Schweiz) in einer 
Region mit sehr hohen Zukunftschancen. Auf der Liste von 412 
untersuchten Kreisen und kreisfreien Städten liegt Darmstadt auf 
dem Platz 12 [PROGNOS2010]. 
 
 
4.1.1  Bevölkerung 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zählt derzeit rund 143.276 
Einwohner im Hauptwohnsitz (Stand 31.12.2010). Aufgrund 
ihres attraktiven Ausbildungs- und Arbeitsplatzangebotes sowie 
der hohen Lebensqualität ist die Stadt ein nachgefragter 
Wohnstandort. Im Gegensatz zum allgemein anhaltenden Trend 
kann in Darmstadt bis 2020 mit einem weiteren Zuwachs der 
Wohnbevölkerung gerechnet werden.  
 
 
4.1.2  Konversion

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 58 von 72 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist Wissenschafts- und 
Technologiezentrum in der Region Rhein-Main-Neckar. Zahlreiche 
europäisch bedeutsame Unternehmen wie Merck, Röhm, Wella, ESOC, 
Eumetsat oder Telekom AG haben hier ihren Sitz. 
Dennoch verfügt Darmstadt ebenso über erhebliche 
Gewerbeflächenpotenziale. Der weitaus größte Anteil dieser 
Entwicklungspotenziale befindet sich im Stadtteil Weststadt. Das 
potenzielle Neubauvolumen für Büroflächen liegt hier bei 
schätzungsweise über 800.000 m 
2 Bruttogeschossfläche (BGF). Dies 
entspricht einem quantitativen Investitionspotenzial für annähernd 
20.000 Arbeitsplätze. 
Das Umfeld des Hauptbahnhofes bildet das Zentrum der Weststadt 
und wird als Europa-Viertel bezeichnet. Die hier vorhandenen 
Flächenpotenziale sind Schwerpunkt der künftigen gewerblichen 
Entwicklung in Darmstadt: Alleine auf den baureifen Flächen des TZ 
Rhein-Main und an der Robert-Bosch-Straße steht derzeit ein Volumen 
von etwa 200.000 m 
2 BGF für Büroflächen zur Verfügung. 
 
 
In den nächsten Jahren werden im Süden der Stadt die 
ehemaligen Kasernen und Wohngebiete der US-Armee (Cambrai-
Fritsch-Kaserne, Jefferson- und Lincoln-Siedlung) in zivile 
Wohngebiete umgewandelt. Dadurch entstehen voraussichtlich 
Wohnungen für bis zu 5.000 Menschen. 
Die verkehrstechnische Infrastruktur ist im Wesentlichen bereits 
vorhanden. 
 
 
4.1.3  Gewerbliche Entwicklung 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Oberzentrum ein 
Wissenschafts- und Technologiezentrum in der Metropolregion 
Frankfurt/Rhein-Main. Zahlreiche europäisch bedeutsame 
Unternehmen wie Merck, Evonik-Röhm, ESOC, Eumetsat oder 
Telekom AG haben hier ihren Sitz. 
Das Umfeld des Hauptbahnhofes bildet das Zentrum der 
Weststadt und wird als Europa-Viertel bezeichnet. Die hier 
vorhandenen Flächenpotenziale sind Schwerpunkt der künftigen 
gewerblichen Entwicklung in Darmstadt.  
 
 
 
 
4.2 Verkehrswege  
Die Einhaltung der Hilfsfrist wird neben den organisatorischen 
Maßnahmen der Feuerwehr wesentlich durch die nutzbaren 
Verkehrswege beeinflusst. Die folgenden Veränderungen beeinflussen 
den Hilfsfristerreichungsgrad nachteilig und müssen ggf. durch 
erhöhte Kosten kompensiert werden:  
-  Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Anliegerstraßen und 
Einengungen der Fahrbahnbreite durch großzügige Regelung von 
Parkmöglichkeiten erschweren die Erreichbarkeit der Einsatzstellen. 
 
 
-  Eine Beeinflussung der Ampelsteuerung durch die Feuerwehr mit 
 
4.2  Verkehrswege  
 
Die Einhaltung der Hilfsfrist wird neben den organisatorischen 
Maßnahmen der Feuerwehr wesentlich durch die nutzbaren 
Verkehrswege beeinflusst. Die folgenden Veränderungen be-
einflussen den Hilfsfristerreichungsgrad nachteilig und müssen 
ggf. durch erhöhte Kosten kompensiert werden: 
 
- Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Anliegerstraßen und 
Einengungen der Fahrbahnbreite durch großzügige Regelung 
von Parkmöglichkeiten erschweren die Erreichbarkeit der 
Einsatzstellen.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 59 von 72 
Vorrangschaltungen, Schaltung von Feuerwehrwegen u. ä. kann 
dazu beitragen, den Hilfsfristerreichungsgrad zu verbessern .  
 
 
- Die Auswertung der Hilfsfristen aus den Jahren 2008 und 2009 
deutet darauf hin, dass aufwändige, langfristige 
Baumaßnahmen auf den Hauptanfahrtsrouten der Feuerwehr 
(z. B. Tackeknoten, Karlsruher Straße) nachteilige 
Auswirkungen auf den Erreichungsgrad der Hilfsfristen hatten. 
 
Eine Beeinflussung der Ampelsteuerung durch die Feuerwehr mit 
Vorrangschaltungen in unmittelbarer Nähe der Feuerwache trägt 
dazu bei, den Hilfsfristerreichungsgrad zu verbessern. Auf den 
Hauptanfahrtsrouten der Berufsfeuerwehr sind sechs 
Kreuzungen und Ampeln mit einer Vorrangschaltung 
ausgestattet. Die Bereiche werden mit Kameras von der 
Leitfunkstelle überwacht. 
 
 
4.3 Veränderung der Aufgaben und Anforderungen 
 
Bevölkerungswachstum und gewerbliche Entwicklung bedeuten 
auch für die Zukunft eine gleichbleibend hohe Zahl an Einsätzen 
und den Bedarf für eine angemessene schlagkräftige 
Gefahrenabwehrorganisation. 
Das Aufgabenspektrum der Feuerwehr hat sich in den letzten 
Jahren weiter vergrößert. Als Bespiele können hier genannt 
werden: 
 
- Übernahme der Aufgaben als Träger des Rettungsdienstes 
- Erweiterung des Aufgabenspektrums im Bereich biologischer 
Gefahren 
- First Responder Einsätze 
- Aufbau einer Höhenrettungsgruppe 
- Messkonzept der Region Starkenburg 
- Überregionale Einsatzplanung für einen Massenanfall von 
Verletzten 
 
 
 
4.3 
 Veränderung der Aufgaben und Anforderungen 
 
Bevölkerungswachstum und gewerbliche Entwicklung bedeuten 
auch für die Zukunft eine gleichbleibend hohe Zahl an Einsätzen 
und den Bedarf für eine angemessene schlagkräftige 
Gefahrenabwehrorganisation. 
 
Gegenüber der Bedarfs- und Entwicklungsplanung der Jahre 
2006 bis 2010 haben sich die bisherigen Aufgaben der 
Feuerwehr Darmstadt nicht mehr wesentlich geändert. 
Ab dem Jahr 2011 hat aber die Arbeitsbelastung der 
Berufsfeuerwehr und der ehrenamtlichen Kräfte durch die 
Präsenz bei Großveranstaltungen (Schlossgrabenfest, Ligaspiele 
des Sportvereins Darmstadt 1898 e. V.) deutlich zugenommen 
(siehe Ziffer 4.3.5). 
Neu ist, dass die Anforderungen an die rettungsdienstliche 
Qualifikation des Leitstellenpersonals aufgrund geänderter 
rechtlicher Vorgaben deutlich gestiegen sind. 
Die geforderte Ausbildung zum Rettungsassistenten bedeutet für 
die Bediensteten der Berufsfeuerwehr Darmstadt während der 
rettungsdienstlichen Ausbildung eine mehrmonatige Abwesenheit

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 60 von 72 
von der Dienststelle, da die benötigten Lehrgänge und Praktikas 
in externen Einrichtungen absolviert werden müssen. 
In Verbindung mit den in Jahr 2011 von den städtischen 
Gremien beschlossenen  Vorgaben zur Haushauskonsolidierung 
wird die Feuerwehr Darmstadt daher eine Kooperation mit dem 
Deutschen Roten Kreuz eingehen, um die Möglichkeit zur 
Generierung neuer Einnahmen mit der Möglichkeit einer 
Standortnahen Ausbildung zu kombinieren. Die Feuerwehr 
Darmstadt wird daher für den Zeitraum dieses Bedarfs- und 
Entwicklungsplans (fünf Jahre) ihr Engagement im 
Rettungsdienst schrittweise erhöhen (siehe Ziffer 4.3.4). 
 
4.3.1  Einschätzung für Brandeinsätze 
 
Die Zahl der Brandeinsätze der Jahre 2001 bis 2009 lag pro 
Jahr bei 453 (rechnerischer Mittelwert). Der Minimalwert lag bei 
387 Einsätzen und der Maximalwert lag bei 527. Es wird nicht 
davon ausgegangen, dass sich diese Einsatzzahlen für Brände in 
den nächsten Jahren wesentlich ändern werden. 
Dafür spricht, dass die Maßnahmen des vorbeugenden 
Brandschutzes in Verbindung mit den gesetzlich 
vorgeschriebenen Aktivitäten der Brandschutzerziehung und –
aufklärung dazu führen, dass Brände erst gar nicht entstehen 
oder deren Ausbreitung auf die Entstehungsphase begrenzt 
werden kann. Weiterhin bekommt die Feuerwehr durch schnell 
übermittelte Notrufe (Handynetz) die Möglichkeit, frühzeitig 
wirksame Brandbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Leider 
lässt sich die Zahl der verhinderten Brände statistisch nicht 
belegen. 
 
Schwer einschätzbar wird die Auswirkung der gesetzlichen 
Rauchmelderpflicht sein, die ab  01. Januar 2015 für 
Wohneinheiten in Hessen gilt (§ 13 Abs. 5 HBO). Vermehrt wird 
die Feuerwehr bereits jetzt zu Wohnungen gerufen, in denen 
freiwillig installierte Rauchmelder in Abwesenheit der Nutzer 
einen Alarm auslösen. In der Mehrheit der Fälle handelte es sich

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 61 von 72 
um einen Alarm infolge der nachlassenden Energieversorgung 
des Rauchmelders. Derzeit gibt es kein statistisch belastbares 
Material zu diesen Einsätzen. Es wird erwartet, dass die Anzahl 
der Fehleinsätze durch den beschriebenen Sachverhalt steigt.  
 
Ebenfalls schwer einschätzbar sind die Auswirkungen von 
Wärmedämmungen an Fassaden auf den Brandverlauf. Brände in 
anderen Städten in der jüngsten Vergangenheit, deuten darauf 
hin, dass die rasante Brandausbreitung in der Fassade die 
Feuerwehren vor neue Herausforderungen stellt. 
 
Neu zu bewerten ist auch die Gefährdung der Einsatzkräfte 
durch hohe Kohlenmonoxidkonzentrationen in Wohnungen durch 
defekte Heizanlagen und durch vorsätzliche Herbeiführung einer 
gesundheitsgefährdenden Konzentration in suizidaler Absicht. 
 
Hier müssen die Ergebnisse aktueller Forschungsprojekte 
abgewartet werden, um die Auswirkungen auf die Einsatztaktik 
und die technische Ausstattung bewerten zu können. 
 
 
4.3.2  Einschätzung für technische Hilfeleistungen 
 
Durch die Weiterentwicklung der passiven Sicherheitssysteme 
in der Fahrzeugtechnik muss die Feuerwehr einen Trend 
wahrnehmen, dass es bei Neufahrzeugen, die in schwere 
Verkehrsunfälle verwickelt wurden, zunehmend schwieriger 
wird, schnell in die Innenräume der Fahrzeuge zu gelangen, 
um schwerverletzte Fahrzeuginsassen patientengerecht zu 
retten. 
 
Grundsätzlich bieten die verwendeten Sicherheitssysteme (z. 
B. Airbag, Seitenaufprallschutz, hochfeste Materialien) den 
Fahrzeuginsassen einen umfassenden Schutz, solange die 
einwirkenden physikalischen Kräfte keine schweren 
Verletzungen der Personen und massiven Verformungen der 
Karosserie bewirken. Übersteigen die einwirkenden Kräfte 
eine gewisse Grenze, kehrt sich der vorher günstige Effekt in

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 62 von 72 
das Gegenteil um. Die hohe Festigkeit der Materialien und 
zahlreichen eingebauten Sicherheitseinrichtungen (Airbag-
Module) führen dazu, dass die bei der Feuerwehr 
vorhandenen Geräte zur technischen Rettung nicht mehr 
geeignet sind oder die Maßnahmen nur unter erheblicher 
Gefährdung des eingesetzten Personals ausgeführt werden 
können. 
 
Die Anzahl der vorhandenen Rettungsgeräte für technische 
Hilfeleistungen bei der Feuerwehr Darmstadt ist prinzipiell 
ausreichend. Aufgrund des beschriebenen Sachverhaltes 
muss aber davon ausgegangen werden, dass die Kosten für 
Ersatzbeschaffungen und Verbrauchsmaterialien deutlich 
steigen, da wesentlich hochwertigere Materialien beschafft 
werden müssen. 
 
 
4.3.3  Besondere Bedrohungslagen 
 
Auf der Grundlage der aktuellen Strategien im 
Bevölkerungsschutz [BBK 2010] und Gefährdungsanalysen 
der vergangenen Jahre [HMdIS 2000, Grünbuch 2009] 
werden für die Wissenschaftsstadt Darmstadt im 
Wesentlichen die nachfolgenden Szenarien in den nächsten 
zehn Jahren als so wahrscheinlich erachtet, dass für deren 
Bewältigung weiterhin planerische, organisatorische und 
technische Voraussetzungen auf hohem Niveau geschaffen 
werden müssen, die deutlich über die Maßnahmen für die 
Bekämpfung der Standardereignisse hinausgehen. 
 
 
Ausfall kritischer Infrastruktur (KRITIS) 
Als eines der zentralen Szenarien der kommenden Jahre wird 
im Grünbuch das Thema Stromausfall beschrieben. Die 
Auswertung der verfügbaren Quellen deutet darauf hin, dass 
ein Stromausfall über mehrere Tage grundsätzlich auch die

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 63 von 72 
Wissenschaftsstadt Darmstadt treffen kann.  
Daher wird die planerische Vorbereitung Schwerpunkt der 
nächsten Jahre für die Einsatz- und Gefahrenabwehrplanung 
der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sein. Es ist 
davon auszugehen, dass die vorhandenen Ressourcen (mobile 
Stromaggregate) für die Versorgung lebenswichtiger 
Infrastruktur nicht ausreichen werden. Da es sich um eine 
Flächenlage handeln wird, von der auch die Nachbarkreise 
betroffen sein werden, kann der Zugriff auf überörtliche 
Gefahrenabwehrstrukturen nicht eingeplant werden. 
 
 
Extreme Witterungsverhältnisse 
Starkregen, Starkwind, Kälte, Hitze, Schneefall werden auch 
in Zukunft hohe Anforderungen an die allgemeine 
Gefahrenabwehrorganisation stellen. Es ist erkennbar, dass 
die zu beobachtenden Phänomene zwar lokal begrenzt 
ablaufen, aber in ihrer Stärke und Zerstörungskraft enorm 
zugenommen haben [Münchner Rück 1999]. Es muss auch 
von einer Häufung entsprechender Einsätze ausgegangen 
werden. Die globale Klimaänderung deutet darauf hin, dass 
witterungsbedingte Szenarien eher zunehmen. 
Es handelt sich immer um Flächenlagen, die 
personalintensive Einsätze mit einem aufwändigen 
Geräteeinsatz und hohem Materialverbrauch auslösen. 
 
 
Pandemie 
Im Jahr 2010 deutete alles auf den Ausbruch einer Pandemie 
auch in Deutschland hin. Die in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt vorhandenen Sonderpläne kamen nicht zum 
Einsatz und konnten daher nicht auf ihre Wirksamkeit geprüft 
werden, da sich die Lage wieder entspannte. 
Der Ausbruch einer Pandemie gilt als sehr wahrscheinlich. 
Grundsätzlich stellt eine seuchenbedingte Lage eine extreme 
Herausforderung für die allgemeine Gefahrenabwehr dar. Die 
vorhandenen Planungen und Ressourcen werden derzeit aber

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 64 von 72 
als ausreichend angesehen.  
 
Terror 
Im Vergleich zu den Städten Berlin oder Frankfurt am Main 
wird die Gefahr für eine Einsatzlage mit terroristischem 
Hintergrund für die Wissenschaftsstadt Darmstadt als eher 
gering angesehen. 
Dennoch wird die Terrorgefahr im Grünbuch als eine der 
wesentlichen Bedrohungen für die kommenden Jahre 
beschrieben und kann daher nicht grundsätzlich 
ausgeschlossen werden. 
Es ist davon auszugehen, dass im Falle eines Anschlages im 
Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Darmstadt die 
vorhandenen Gefahrenabwehrstrukturen nicht ausreichen 
werden und eine Bewältigung der Lage nur mit massiver 
Unterstützung aus dem Umland erreichbar ist. 
 
Einer der planerischen Schwerpunkte wird daher für die 
Gültigkeitsdauer dieses Bedarfs- und Entwicklungsplanes der 
Aufbau und Betrieb von Bereitstellungsräumen für externe 
Einheiten sein. 
 
 
4.3.4  Rettungsdienst 
 
Die Feuerwehr Darmstadt wird in Kooperation mit dem DRK 
Leistungen im Rettungsdienst erbringen. Bis 2016 soll sich das 
Engagement so steigern, dass auf einem Rettungswagen des 
DRK eine Funktion durch die Feuerwehr Darmstadt besetzt wird. 
Dies führt neben der Einnahmenerhöhung zu einer Anhebung der 
Ausbildungsqualität bei der Feuerwehr und zu einer insgesamt 
besseren Verzahnung von Feuerwehr und Rettungsdienst. 
Insbesondere im Hinblick auf einen Massenanfall von Verletzten 
ist dies eine erhebliche Steigerung des verfügbaren 
Einsatzpotentials. 
Das Engagement im Rettungsdienst führt aber gleichzeitig zu

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 65 von 72 
einer Reduzierung der Einsatzstärke von 22 auf 21 Funktionen. 
Hier müssen die bestehenden Einsatzkonzepte angepasst 
werden. 
Die Reduzierung der Funktionsstärke um eine Funktion soll 
bereits ab 2012 wirksam werden. Damit wird die Kapazität für 
die zukünftig erforderliche rettungsdienstliche Ausbildung auch 
für die Leitfunkstelle geschaffen. Der Ausbildungsaufwand wird 
in dem Maße reduziert wie das Engagement im Rettungsdienst 
zunimmt. 
 
 
4.3.5  Veranstaltungssicherheit 
 
Die Sicherheit bei Großveranstaltungen muss zukünftig auf 
der Basis der Erfahrungen aus Ereignissen in anderen Städten 
und der Anwendung neuer Regelwerke [vfdb 03/03] innerhalb 
der Stadtverwaltung neu bewertet werden. 
 
Die Feuerwehr Darmstadt arbeitet im Rahmen des 
Genehmigungsverfahrens sehr eng mit der zuständigen 
Ordnungsbehörde bei der Gefahrenbewertung zusammen. 
 
Die zukünftig erforderliche Präsenz bei Großveranstaltungen 
wird die Berufsfeuerwehr und auch die ehrenamtlichen Kräfte 
der Freiwilligen Feuerwehren zusätzlich belasten. 
 
 
4.4  Überörtliche Zusammenarbeit 
4.4.1  Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 
Im Rahmen der kreisübergreifenden Zusammenarbeit wurden 
die Einsatzpläne mit den benachbarten Landkreisen 
Darmstadt-Dieburg und Offenbach abgestimmt und 
bestimmte Meldebilder und dafür benötigte Sonderfahrzeuge 
in den jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen 
festgeschrieben.

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 66 von 72 
 
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg dokumentiert in seiner 
Beschreibung der Gefahrenabwehrlogistik aus dem Jahr 2010 
[GAL 2010]) im Kapitel 18 die Sonderfahrzeuge der Stadt 
Darmstadt, auf die im Bedarfsfall auf der Basis 
entsprechender Sonderschutzpläne zurückgegriffen wird: 
 
- Kranwagen 
- Drehleitern 
- Abrollbehälter Atemschutz/Strahlenschutz 
- Wechselladerfahrzeuge mit verschiedenen Abrollbehältern 
- Schlauchwagen SW2000 oder Abrollbehälter Schlauch 
- Tanklöschfahrzeuge 
 
Weitere Beispiele interkommunaler Zusammenarbeit: 
Bei der Feuerwehr Griesheim ist ein Abrollbehälter Lüfter im 
Landkreis Darmstadt-Dieburg stationiert, auf dem auch 
Einsatzgeräte der Feuerwehr Darmstadt untergebracht sind, 
die im Bedarfsfall für Einsätze auf dem Stadtgebiet der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt angefordert werden können. 
 
Für die im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der 
kreisfreien Stadt Darmstadt stationierten Einsatzleitwagen 
des Landes Hessen (ELW2) wurde von den Leitern der 
Brandschutzdienststellen im Februar 2011 eine engere 
Zusammenarbeit bei Übungen und Einsätzen auf der Basis 
einheitlicher Konzepte und Standards vereinbart. 
 
 
4.4.2  Rhein-Main-Gebiet 
 
Die Brandschutzdienststellen der Kreise und kreisfreien 
Städte im Rhein-Main-Gebiet sowie die dort ansässigen 
Werkfeuerwehren streben eine intensivere Vernetzung an. 
Dazu ist es erforderlich, dass alle Partner darüber Kenntnis 
erlangen, wer an welchem Standort über Sonderfahrzeuge

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 67 von 72 
und Sondergeräte verfügt und besondere Dienstleistungen im 
Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr anbieten kann. 
Derzeit wird eine Datenbank aufgebaut, in der die 
vorhandenen Geräte, Fahrzeuge und Dienstleistungen erfasst 
werden. 
 
Eine wesentliche Hürde für die Nutzung stellt noch die EDV-
technische kreisübergreifende Bereitstellung der Daten dar. 
 
 
4.4.3  Messkonzept Südhessen 
 
Die Feuerwehr Darmstadt beteiligt sich an einem 
kreisübergreifenden Einsatzkonzept für den Gefahrstoffnachweis 
bei Großschadenslagen. 
Die vom Land Hessen bereit gestellten Messfahrzeuge (zwei 
Gerätewagen Strahlenspürtrupp und ein GABC-Erkunder) stehen 
auf Anforderung der beteiligten Gebietskörperschaften auch 
überregional zur Verfügung. Umgekehrt kann die Feuerwehr 
Darmstadt im Bedarfsfall auf die entsprechenden überregionalen 
Ressourcen zugreifen. 
Zwischen den Beteiligten wurde eine schriftliche Vereinbarung 
über die Zusammenarbeit getroffen. 
 
 
 
5. Entwicklung 
 
 
5.1 Personal 
 
Mit ca. 85 
% der Gesamtkosten der Feuerwehr stellt das Personal 
den entscheidenden Anteil der Kosten dar. Da bei Einhaltung des 
Schutzzieles eine Personalreduzierung nicht möglich ist, ist es 
andererseits sinnvoll, der Feuerwehr ein umfassendes Spektrum an 
Aufgaben der nicht- polizeilichen Gefahrenabwehr zuzuordnen. So 
wird das Großtanklöschfahrzeug ebenso in Mehrfachfunktion besetzt 
5 Soll/Ist-Vergleich 
 
 
5.1  Personal 
 
Mit ca. 85 % der Gesamtkosten der Feuerwehr stellt das 
Personal den entscheidenden Anteil der Kosten dar.  
 
Eine Reduzierung der Personalkosten ohne Herabsetzung des 
über die Schutzziele beschriebenen Sicherheitsniveaus ist

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 68 von 72 
wie das Wechselladerfahrzeug und der Feuerwehrkran. Die 
zusätzlichen Sach- und Ausbildungskosten sind dabei relativ gering.  
 
Um die optimale Ausnutzung der vorhandenen Personal- und 
Materialressourcen zu gewährleisten, wird in regelmäßigen Abständen 
überprüft, welchen Beitrag die Freiwilligen Feuerwehren zur Erfüllung 
der Aufgaben des Amtes leisten können. 
 
Seit dem 11. September 2001 zeigt sich eine Bedrohung durch den 
internationalen Terrorismus. Die Überschwemmungen in 
Ostdeutschland im Jahr 2002 sowie weitere Naturereignisse der 
jüngeren Zeit signalisieren eine zunehmende Gefährdung durch 
Naturkatastrophen. So ist zurzeit bundes- wie landesseitig eine 
Intensivierung des in der Vergangenheit reduzierten Zivil- und 
Katastrophenschutzes erkennbar. Hier ist mittel- bis langfristig von 
der Notwendigkeit einer Anpassung des vorhandenen Personals zur 
Bewältigung neuer Aufgaben in der Katastrophenvorsorge abzusehen.  
 
 
nicht möglich. 
 
Mit der festgelegten Mindestfunktionsstärke können auch in 
Zukunft alle anfallenden Einsätze und Aufgaben bewältigt 
werden. 
 
Alle Planstellen im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr sind 
besetzt (Stand Januar 2011). Planbare Personalabgänge 
können kompensiert werden, wenn eine Wiederbesetzung 
zeitnah möglich ist und bleibt. 
 
Für die Bewältigung von Großereignissen oder Flächenlagen 
mit zahlreichen zeitgleichen Einsatzstellen ist die 
Berufsfeuerwehr immer auf die Unterstützung der Freiwilligen 
Feuerwehren angewiesen. 
 
Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels 
bekommt daher die Nachwuchsgewinnung für ehrenamtliche 
Feuerwehrangehörige einen ganz besonderen Stellenwert, um 
die Personalstärke der ehrenamtlichen Einsatzkräfte zu 
erhalten. 
 
 
5.2 Einsatzmittel 
 
Voraussetzung für die sichere Arbeit der Feuerwehr bei 
Brandeinsätzen bleibt die Bereitstellung von Löschwasser 
entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, die der HSE übertragen ist.  
 
Die Einsatzmittelvorhaltung, insbesondere die Einsatzfahrzeuge sind 
durch das Fahrzeugkon-zept aus dem Jahr 1998, dessen Umsetzung 
im Jahr 2005 abgeschlossen wurde, auf einem ausreichenden 
Ni veau 
(siehe 6.2).  Für die kommenden Jahre sind ausschließlich 
Ersatzbeschaffungen für Fahrzeuge vorgesehen, die zur Ausmusterung 
anstehen.  
 
5.2  Finanzbedarf zur Bereitstellung der Einsatzmittel  
  
Der Fahrzeugbestand der Feuerwehr (siehe Anlage 6.2) stellt 
einen Wiederbeschaffungswert von neun Millionen Euro dar. 
Wird die voraussichtliche Nutzungsdauer gemäß Anlage 6.3 
zugrunde gelegt, so ergibt sich ein jährlicher 
Investitionsbedarf von 500.000 Euro. 
 
Der Wert aller inventarisierten Einsatzgeräte liegt bei zwei 
Millionen Euro. Davon wird erfahrungsgemäß die Hälfte 
im Rahmen der Fahrzeugbeschaffung mitbeschafft.  
Die übrigen inventarisierten Gegenstände haben einen Wert

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 69 von 72 
von 500.000 Euro.  
 
Die Nutzungsdauer wird bei den meisten Einsatzgeräten 
entweder durch einschlägige Vorschriften oder durch 
Vorgaben der Hersteller begrenzt. Hier hat sich unter 
anderem das Produkthaftungsgesetz ausgewirkt, aufgrund 
dessen die Hersteller die Haftung nur bis zu einer 
vorgegebenen maximalen Nutzungsdauer übernehmen. Im 
Einsatzdienst ist es nicht verantwortbar, diese Vorgaben der 
Hersteller zu überschreiten. 
 
Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren 
ergibt sich somit ein Finanzbedarf für die Ersatzbeschaffung 
von Ausstattung und Geräten von jährlich 100.000 Euro. 
 
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei der Feuerwehr nur 
genormte Ausrüstung verwendet (§ 7 Abs. 6 HBKG) wird. 
 
5.3 Bauunterhaltung 
 
Zur Vermeidung erhöhter Kosten durch Sanierungsbedarf ist die 
Bereitstellung ausreichender Bauunterhaltungsmittel für die 
Liegenschaften der Feuerwehr notwendig und wirtschaftlich. 
 
5.3  Gebäude 
 
5.3.1  Bauunterhaltung 
 
Zur Vermeidung erhöhter Kosten durch Sanierungsbedarf ist 
die Bereitstellung ausreichender Bauunterhaltungsmittel für 
die Liegenschaften der Feuerwehr weiterhin notwendig und 
wirtschaftlich geboten. 
 
 
5.3.2  Sicherung der Liegenschaften 
 
Die Feuerwache der Berufsfeuerwehr ist eine Einrichtung der 
kritischen Infrastruktur. Sie ist aber baulich nur unzureichend 
gegen den Zutritt von unbefugten Personen geschützt. Die 
vorhandenen baulichen Anlagen sind entweder zu niedrig 
(Mauer auf der Ostseite, Zaunhöhe auf der Südseite) oder 
funktionsuntüchtig (Beschädigungen des Zaunes). Die

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 70 von 72 
Zugangskontrolle der Hauptzufahrt muss mit einer 
Schrankenanlage sicher gestellt werden. Die Hallentore der 
straßenseitigen Alarmausfahrten müssen automatisch 
schließen. 
 
Beispiele aus der Vergangenheit (Fahrraddiebstähle, 
Autoaufbrüche, Überwinden des Rolltores) belegen den 
Handlungsbedarf. 
 
Zur Sicherung der Liegenschaft sind ausreichend finanzielle 
Mittel bereitzustellen. 
 
5.3.3  Planungen 
 
Für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Freiwilligen 
Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr wird die Realisierung von 
zwei Bauprojekten notwendig, für die im Rahmen der 
Zukunftswerkstatt ersprechende Planentwürfe bereits 
vorgelegt wurden (siehe Anlage zum Abschlussbericht der 
Zukunftswerkstatt). 
 
Feuerwehrhaus Arheilgen 
In einem ersten Schritt soll im Norden der Stadt im Anschluss 
an die Wohnbebauung in Darmstadt-Arheilgen ein Neubau für 
die Freiwillige Feuerwehr Arheilgen entstehen. Das Gelände 
soll auch als Stellfläche für Einsatzmittel der Berufsfeuerwehr 
genutzt werden, die nicht im ersten oder zweiten Abmarsch 
an der Einsatzstelle benötigt werden (verschiedene 
Abrollbehälter). Zur Zeit stehen diese Einsatzmittel noch im 
Freien auf der Wache der Berufsfeuerwehr und schränken 
damit die für Übungen zur Verfügung stehende Freifläche ein. 
 
Feuerwehrhaus Innenstadt und Umbau der Wache der 
Berufsfeuerwehr. 
Auf dem Gelände der Berufsfeuerwehr soll schrittweise in drei 
Bauabschnitten zunächst als erster Schritt ein Neubau 
errichtet werden, in den die Berufsfeuerwehr einzieht. Im

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 71 von 72 
zweiten Bauabschnitt soll der Altbau abgerissen und auf dem 
Gelände dann ein Neubau für die Freiwillige Feuerwehr 
Innenstadt entstehen. Im dritten Abschnitt erfolgt der Umbau 
des restlichen Gebäudebestandes in dem die Leitstelle, die 
Amtsleitung sowie die Fachabteilungen der Berufsfeuerwehr 
untergebracht sind.  
 
5.3.4  Stellflächen für Einsatzfahrzeuge 
 
Der Bedarf an Stellflächen steigt weiter, da über den 
Katastrophenschutz weitere Fahrzeuge des Bundes und des 
Landes Hessen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung 
gestellt werden. An den vorhandenen Standorten können keine 
neuen Fahrzeuge mehr in Fahrzeughallen oder auf Freiflächen 
untergebracht werden. 
 
5.4 Fortschreibung 
 
Dieser Bedarfs- und Entwicklungsplan ist in der Regel alle 4 Jahre 
fortzuschreiben.  
 
5.4  Fortschreibung 
 
Dieser Bedarfs- und Entwicklungsplan ist alle fünf Jahre 
fortzuschreiben.  
 
6 Anlagen  
 
6.1   Kennzahlen 
[[Tabelle]] 
6 Anlagen 
 
6.1  Kennzahlen 
[[Tabelle]] 
6.2 Fahrzeuge der Feuerwehr Darmstadt    
[[Tabelle]] 
6.2  Fahrzeuge der Feuerwehr Darmstadt 
6.2.1  Berufsfeuerwehr 
6.2.2  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Innenstadt 
6.2.3  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Eberstadt 
6.2.4  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Arheilgen 
6.2.5  Freiwillige Feuerwehr Darmstadt-Wixhausen 
[[Tabellen]]

Synopse zwischen BEP 2006 und BEP 2012 
       Seite 72 von 72 
6.3  Nutzungsdauer der Feuerwehrfahrzeuge  
[Tabelle]] 
6.3  Nutzungsdauer der Feuerwehrfahrzeuge  
[[Tabellen]] 
 6.4  Konzept für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen 2010 - 
2020 
[[Tabellen]] 
 6.5  Literatur 
 6.6  Regelwerke für die Bedarfs- und Entwicklungsplanung 
 6.7  Zuständigkeitsbereich mit Wache-Standorten 
 6.8  Gefahrenabwehrstufen [[Grafik]]

2012/0042

2623 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.02.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Feuerwehr 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0042 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 126010 Gefahrenabwehr  
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Bedarfs- und En twicklungsplan 2012 
 
Vorlage vom: 02.02.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat beschließt die Fortschreibung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes in der Fassung 2012. 
 
 
Anlagen: Feuerwehr Darmstadt Bedarfs- und Entwicklungsplan 2012 
Vergleich Tabellen BEP 2006 - 2012 
Synopse BEP 2006 - 2012 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 02.02.2012:  
 
Begründung: 
 
 
Die Gemeinden als Träger für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe haben auf der Basis des 
Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophen- 
schutz vom 17. Dezember 1998 (HBKG), zuletzt geändert am 03.12.2010, eine Bedarfs- und Ent-
wicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Verhältnis-
sen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen 
Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausstattung auszustatten und zu unterhalten (§§ 2 
und 3 HBKG). 
 
Bedarfs- und Entwicklungspläne sind gemäß § 2 der Verordnung über die Organisation, Mindest-
stärke und Mindestausrüstung der öffentlichen Feuerwehr (Feuerwehr-Organisations-verordung – 
FwOVO) in der Fassung vom 10. Oktober 2008 mit der zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörde 
zu erarbeiten und alle fünf Jahre oder bei erheblichen Veränderungen zu aktualisieren.  
 
Dieser Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) ist die Fortschreibung der Fassung vom  
Januar 2006 und beschreibt die Vorkehrungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für den Brand-
schutz und die Allgemeine Hilfe. 
 
Die Beschlüsse der städtischen Gremien zur Haushaltskonsolidierung wurden eingearbeitet. Die 
Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Darmstadt hat stattgefunden. 
 
 
Darmstadt,  02.02.2012 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
Rafael Reißer 
Bürgermeister

Beratungsverlauf (4)

TOP 65
TOP 5
TOP 8
TOP 10

Orte (12)

  • Bismarckstraße 86
  • Kasinostraße 63
  • Weiterstädter Landstraße
  • Grafenstraße
  • Hilpertstraße
  • Robert-Bosch-Straße
  • Karlsruher Straße
  • Mittelweg
  • Karolinenplatz
  • Wilhelminenplatz
  • Auf der Ludwigshöhe
  • Wilhelminen-Passage

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0042
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.02.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00